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Turnierordnung
Österreichischer Rock’n’Roll und
Boogie Woogie Tanzsportverband
Gültig ab 01.01.2018
Turnierordnung Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 2 von 62
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS .................................................................................................................................... 2
DARSTELLUNGSVERZEICHNIS .......................................................................................................................... 3
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................................................. 4
ABSCHNITT 1 – MAIN UNIT ............................................................................. 5
1. GELTUNGSBEREICH ............................................................................................................................ 6
2. TURNIERREFERAT ............................................................................................................................... 6
3. TURNIERFORMEN ............................................................................................................................... 6
4. AUSSCHREIBUNG UND GENEHMIGUNG .................................................................................................. 7
5. ZUSAMMENFASSUNG AUFGABEN UND PFLICHTEN BEI ÖRBV-TURNIEREN ................................................... 9
6. OFFICIALS: JUDGE, OBERSERVER, SUPERVISOR, SCRUTINEERS, TOURNAMENT MANAGER ............................ 11
7. BETREUERINNEN VON TANZPORTLERINNEN .......................................................................................... 17
8. ABWICKLUNG VON PROTESTEN .......................................................................................................... 19
9. ÖRBV TEILNAHMEBEDINGUNGEN, REGISTRIERUNG UND STARBERECHTIGUNG........................................... 20
10. INTERNATIONALE STARTBERECHTIGUNG FÜR WRRC-TURNIERE ............................................................... 24
11. RANGLISTEN ................................................................................................................................... 26
12. AUSTRIAN BOOGIE WOOGIE CUP (ABC) ............................................................................................. 27
13. AUSTRIAN ROCK’N’ROLL CUP ............................................................................................................ 27
14. TITELVERGABEN MEISTERSCHAFTEN .................................................................................................... 27
15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ........................................................................................................... 29
16. ÜBUNGSLEITER ................................................................................................................................ 29
17. ETHIK-KODEX .................................................................................................................................. 29
18. ANTI DOPING UND ALKOHOL ............................................................................................................. 30
ABSCHNITT 2 - RUNDENEINTEILUNG ............................................................. 31
19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ........................................................................................................... 32
20. RUNDENEINTEILUNG ........................................................................................................................ 33
21. VERSTÖßE ...................................................................................................................................... 34
ABSCHNITT 3 – BOOGIE WOOGIE ORDNUNG ................................................. 36
23. ALLGEMEINE TURNIERBESTIMMUNGEN ............................................................................................... 37
24. BESCHREIBUNG ALTERS- UND AUFSTIEGSKLASSEN ................................................................................. 38
25. STARTKLASSEN ................................................................................................................................ 38
26. FIGURENBEGRENZUNGEN .................................................................................................................. 39
Turnierordnung Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 3 von 62
27. BEWERTUNGSRICHTLINIEN ................................................................................................................ 39
28. ERREICHBARE HÖCHSTPUNKTEANZAHL ................................................................................................ 41
29. PUNKTEABZÜGE ............................................................................................................................... 42
30. AUSWERTUNG BOOGIE WOOGIE ........................................................................................................ 42
31. MAJORITÄTSSYSTEM ........................................................................................................................ 43
32. FORMALITÄTEN ............................................................................................................................... 44
ABSCHNITT 4 – ROCK’N’ROLL GRUNDLAGEN ................................................. 45
33. ROCK’N’ROLL GRUNDSCHRITT ........................................................................................................... 46
34. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ........................................................................................................... 48
35. BESCHREIBUNG ALTERS- UND AUFSTIEGSKLASSEN ................................................................................. 49
36. STARTKLASSENÄNDERUNGEN ............................................................................................................. 50
37. BESCHREIBUNG DER SAFETY-LEVELS .................................................................................................... 51
ABSCHNITT 5 – ROCK’N’ROLL NEW JUDGING SYSTEM PAARE UND FORMATIONEN ............................................................................................. 54
38. NEW JUDGING SYSTEM ..................................................................................................................... 55
39. PUNKTEVERTEILUNG NJS .................................................................................................................. 55
40. AKROBATIKBEWERTUNG C-CLASS, B-CLASS, MAIN CLASS ...................................................................... 58
ABSCHNITT 6 –ROCK’N’ROLL MAJORITÄTSSYSTEM MINI-FORMATIONEN ...... 60
41. PUNKTEVERTEILUNG ......................................................................................................................... 61
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1: Zusammenfassung Pflichten ÖRBV-Turniere ................................................................. 10 Darstellung 2: Anzahl der Betreuer gesamt .......................................................................................... 13 Darstellung 3: Vergabe der Ranglistenpunkte ...................................................................................... 26 Darstellung 4: Rundeneinteilung I ......................................................................................................... 33 Darstellung 5: Rundeneinteilung II ........................................................................................................ 34 Darstellung 6: Rundeneinteilung III ....................................................................................................... 34 Darstellung 7: Allgemeine Bestimmungen Boogie Woogie .................................................................. 37 Darstellung 8: Swing-Rhythmus ............................................................................................................ 46 Darstellung 9: Vollständige Darstellung eines Grundschrittes .............................................................. 46 Darstellung 10: Swing-Rhythmus mit Grundschritt-Beschreibung ....................................................... 47 Darstellung 11: Bildliche Darstellung Swing-Rhythmus und Grundschritt ............................................ 47 Darstellung 12: Allgemeine Bestimmungen Rock'n'Roll Paare ............................................................. 48 Darstellung 13: Punkteverteilung NJS Paare (1) .................................................................................... 55 Darstellung 14: Punkteverteilung NJS Paare (2) .................................................................................... 56
Turnierordnung Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 4 von 62
Darstellung 15: Punkteverteilung NJS Paare (3) .................................................................................... 56 Darstellung 16: Punkteverteilung NJS Formationen ............................................................................. 56 Darstellung 17: Obligatorische Tanzgruppen ........................................................................................ 57 Darstellung 18: Darstellung logische/unlogische Wege Formationen .................................................. 58 Darstellung 19: Punkteabzüge NJS ........................................................................................................ 58 Darstellung 20: Akrobatik-Gruppen NJS ................................................................................................ 59 Darstellung 21: Punkteverteilung Mini-Formationen ........................................................................... 61 Darstellung 22: Obligatorische Tanzgruppen ........................................................................................ 61 Darstellung 23: Darstellung logische/unlogische Wege Formationen .................................................. 62 Darstellung 24: Punkteabzüge Mini-Formationen ................................................................................ 62
Abkürzungsverzeichnis
ABC ................................. Austrian Boogie Cup B ..................................... Breite BT .................................... Bewertungsturnier BTI ................................... Bewertungsturnier mit internationaler Beteiligung ET .................................... Einladungsturnier L ...................................... Länge H ..................................... Höhe LM ................................... Landesmeisterschaft m ..................................... Meter MS ................................... Majoritätssystem NJS .................................. New Judging System der WRRC ÖRBV ............................... Österreichischer Rock’n’Roll und Boogie Woogie Tanzsportverband Reg-Software .................. Österreichische Online Registrierungs Software ÖTSV ............................... Österreichischer Tanzsport Verband TO ................................... Turnierordnung VP .................................... Vizepräsidentin VP Finanzen .................... Vizepräsidentin für Finanzen VP Turnier ....................... Vizepräsidentin für Turnier und IT WRRC .............................. Word Rock’n’Roll Confederation
Hinweis: Wegen der vereinfachten Lesbarkeit werden im vorliegenden Dokument vorwiegend nur die weiblichen Bezeichnungen benutzt; jedenfalls sind sämtliche angeführte Funktionen und Rollen grundsätzlich geschlechtsneutral zu verstehen.
Turnierordnung
Abschnitt 1 – Main Unit
Österreichischer Rock’n’Roll und
Boogie Woogie Tanzsportverband
Gültig ab 01.01.2018
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 6 von 62
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Turnierordnung (TO) ist für alle in Österreich veranstalteten Rock’n’Roll-, Boogie–Woogie- und Lindy-Hop-Tanzsportturniere verbindlich, die durch Mitglieder des ÖRBV bzw. ÖTSV (Österreichischer Tanzsportverband) ausgerichtet werden.
1.2. Die ÖRBV TO ist ein eigenständiges Regelwerk, das aber in vielen Punkten Bezug auf das Reglement der World Rock’n’Roll Confederation (WRRC) nimmt.
1.3. Für Veranstaltungen, für die ein Vertrag mit der WRRC abgeschlossen wird, gilt nur das WRRC Reglement in der aktuell gültigen Fassung.
1.4. Für die Durchführung von Bugg- und Trio Swing Show-Wettbewerben und Rock’n’Roll Paarformationen und sonstige WRRC Divisionen gelten bis zur Erstellung einer nationalen Turnierordnung die jeweils aktuellen Regeln der WRRC.
1.5. Wenn im Reglement von Tanzsportpaaren oder Paaren gesprochen wird, sind immer ungleichgeschlechtliche Tanzsportlerinnen gemeint. Formationen können sowohl aus Paaren, als auch nur aus rein weiblichen Tanzsportlerinnen bestehen.
2. Turnierreferat
2.1. Die Leitung des Turnierreferates obliegt der VP Turnier. Diese ist für alle
Turnierangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Stellen übertragen sind.
2.2. Die VP Turnier kann bei Verhinderung durch einen Supervisor in Turnierangelegenheiten vertreten werden (z.B. bei Interessenkonflikt, bei Gefahr im Verzug, sensible Entscheidungen in Turnierangelegenheiten).
3. Turnierformen
3.1. Bewertungsturnier (BT)
3.1.1. Das sind Turniere, die für das gesamte Bundesgebiet ausgeschrieben werden. Teilnahmeberechtigt sind nur Tanzsportlerinnen d.h. Tanzpaare und -formationen) von Mitgliedsvereinen des ÖRBV.
3.1.2. Ausschreibung und Genehmigung gemäß Punkt 4. Ausschreibung und Genehmigung erforderlich.
3.2. Bewertungsturnier mit internationaler Beteiligung (BTI)
3.2.1. Das sind – gegenüber der WRRC – gebührenfreie Bewertungsturniere mit Beteiligung von Tanzsportlerinnen anderer Nationen.
3.2.2. Teilnahmeberechtigt sind nur Tanzsportlerinnen von Mitgliedsverbänden der WRRC, wobei die Einladung/Turnierausschreibung nachweislich an die nationalen Verbände der
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 7 von 62
eingeladenen Nationen gerichtet werden muss. Ausschreibung und Genehmigung gemäß Punkt 4. erforderlich.
3.2.3. Die Anzahl der teilnehmenden Tanzsportlerinnen pro ausländischer Nation kann vom Veranstalter limitiert werden.
3.2.4. Ein BTI kann – wegen einheitlicher Regelungen und Chancengleichheit – nur als solches in den internationalen Startklassen ausgeschrieben werden.
3.3. Einladungsturnier (ET)
3.3.1. Das sind Turniere, bei denen nur bestimmte Tanzsportlerinnen oder bestimmte (auch internationale) Vereine eingeladen werden und daher startberechtigt sind. Es sind keine Ranglistenturniere; Ausschreibung und Genehmigung gemäß Punkt 4. ist daher nicht erforderlich.
3.4. Landesmeisterschaft (LM)
3.4.1. LM werden primär vom jeweiligen Landesfachverband vergeben. Bei Fehlen eines Landesfachverbandes erfolgt die Vergabe durch die jeweilige Landesleitung, bei Fehlen einer solchen durch das ÖRBV-Präsidium. Nationale Landesmeisterschaften werden als BT ausgetragen, Regelungen daher siehe Punkt 3.1.
3.4.2. LM, die „offen“ ausgetragen werden, werden gemäß Punkt 3.2 durchgeführt werden. Die Vergabe erfolgt analog Punkt 3.4.1.
3.5. Österreichische Meisterschaft (ÖM)
3.5.1. Die ÖM wird als Einzelturnier für Paar- und Formationsmeisterschaften vom ÖRBV-Präsidium vergeben. Die Austragung kann in einem Turnier, aber auch gesplittet in Formationstanz und Paartanz, erfolgen. Im Falle einer Splittung ist auch eine Vergabe an mehrere Vereine möglich.
3.5.2. Die ÖM in Rock’n’Roll Akrobatik wird ausschließlich als BT gemäß Punkt 3.1 ausgetragen.
4. Ausschreibung und Genehmigung
4.1. Termine und Fristen
4.1.1. Das auf der ÖRBV-Website zur Verfügung gestellte Turnieranmeldungsformular ist zwingend zu verwenden.
4.1.2. Turniertermine für Turniere gemäß Punkte 3.1. bis 3.4. können jederzeit mit einer Vorlaufzeit von 4 Monaten vor Turniertermin bei der VP Turnier angemeldet werden.
4.1.3. Veranstalter für ÖM gemäß Punkt 3.5. können an das ÖRBV-Präsidium den Antrag stellen, Ausrichter der ÖM zu sein. Die Vergabe der Veranstaltung durch das ÖRB-Präsidium findet im Rahmen der GV im Veranstaltungsjahr vorangehenden Kalenderjahr statt.
4.1.4. Für WRRC-Turniere gemäß geltender WRRC-Regelung.
4.1.5. Turniertermine können für 4 Wochen bei der VP Turnier reserviert werden. Der Veranstalter muss innerhalb dieser Frist den Termin an die VP Turnier schriftlich bestätigen. Nach Ablauf
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 8 von 62
der Frist wird der Termin wieder für andere Veranstalter freigegeben. Der Termin wird auf der ÖRBV-Website als „reserviert bis TT.MM.JJ“ eingetragen und bei Bestätigung wird der Termin auf Status „geplant“ geändert. Vor Erteilung der Genehmigung darf ein Turnier nur als „geplant“ veröffentlicht werden.
4.1.6. Mehrere, auf denselben Termin fallende Turniere gleicher Sparten bzw. Klassen werden nicht genehmigt. Bei mehrfachem Veranstaltungsinteresse für denselben Termin gilt, dass der Verein den Vorzug erhält, der früher formell angefragt hat.
4.1.7. Für ÖRBV-Turniere ist die Turnierausschreibung bis spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Turniertermin bei der VP Turnier einzureichen.
4.1.8. Bei Herausforderungen mit Besetzung von Officials hat die VP Turnier spätestens 8 Tage vor dem Turniertermin die fehlenden Officials zu bestellen und die Ausschreibung zu veröffentlichen.
4.2. Genehmigung
4.2.1. Das auf der ÖRBV-Website zur Verfügung gestellte Turnierausschreibungsformular ist zwingend zu verwenden.
4.2.2. Das ausgefüllte Turnierausschreibungsformular mit Vorschlägen zur Besetzung der Officials muss an die VP Turnier übersendet werden, die die Ausschreibung genehmigt. Änderungen in der Ausschreibung können von der VP Turnier vor Genehmigung vorgenommen werden.
4.2.2.1. Bei allen Turnieren der Sparte Rock’n‘Roll sind 7 Judges einzusetzen, bei der Sparte Boogie Woogie sind es 5. Zusätzlich sind 2 Oberserver und 1 Supervisor einzusetzen.
4.2.2.2. Bei einem Turnier sollte jeweils nur ein Judge pro Verein pro Klasse eingesetzt werden. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung der VP Turnier erlaubt, wenn es Probleme mit der Besetzung gibt.
4.2.2.3. Die Auswahl der nationalen Judges darf nur aus den aktuellen ÖRBV-Listen getroffen werden.
4.2.2.4. Internationale Judges sind bei einem ÖRBV-Turnier nur zugelassen, wenn sie in ihrem Nationalverband ebenso nach dem NJS bewerten müssen oder eine gültige WRRC-Lizenz besitzen. (Instruktion durch den Supervisor muss mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.)
4.2.2.5. Die Besetzung der Officials bei der ÖM obliegt dem ÖRBV-Präsidium, wobei bei der Besetzung eine Ausgewogenheit bzgl. Länder- und Vereinsherkunft erreicht werden muss.
4.2.2.6. Bei den Österreichischen Meisterschaften für Rock’n’Roll sind mehrheitlich ausländische Judges lt. Punkt 4.2.2.4. einzusetzen. Es können wechselweise auch mehr Judges als notwendig sind eingesetzt werden, allerdings sind Rotationen der Judges innerhalb einer Startklasse nicht erlaubt.
4.2.2.7. Die Ablehnung eines Judges durch die Turnierteilnehmerinnen ist nicht möglich.
4.2.3. Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten:
4.2.3.1. Rock’n’Roll Klassen Beginners, Juveniles, Juniors, C-Class mindestens LxB 5x5m pro Tanzpaar.
4.2.3.2. Rock’n’Roll B-Class und Main Class mindestens LxB 6x6m pro Tanzpaar. Lichte Höhe über der Tanzfläche mindestens 6m.
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 9 von 62
4.2.3.3. Rock’n’Roll Mini-Formations L/B 8x6m, Rock’n’Roll Formations mindestens L/B 12x12m. Bei Bühnen plus 1m zu den Bühnenrändern.
4.2.3.4. Boogie-Woogie mindestens LxB 4x4 m pro Tanzpaar.
4.2.4. Nach Genehmigung der Turnierausschreibung wird diese mit einem Bestätigungsvermerk versehen und auf der ÖRBV-Website veröffentlicht.
4.2.5. Die Genehmigung einer Turnierausschreibung kann widerrufen werden, wenn sie durch falsche Angaben herbeigeführt oder der Veranstalter gesperrt wurde.
4.2.6. Besondere Verhältnisse vor Ort, insbesondere bei Veranstaltungen mit Outdoor-Facility, bedürfen eines besonderen Eignungsnachweises durch den Veranstalter. Bei Veranstaltungsräumlichkeiten, in denen bislang noch keine ÖRBV-/WRRC-Turniere stattgefunden haben, soll der Veranstalter vorab aussagekräftige Videos, Fotos, Pläne oder Skizzen übermitteln, um die Turniersituation bereits im Vorfeld beurteilen zu können.
4.2.7. Die Nichtgenehmigung eines Turniers begründet keine Haftung des ÖRBV oder seiner Funktionäre.
4.3. Änderungen nach Genehmigung
4.3.1. Änderungen an einer genehmigten Turnierausschreibung dürfen vom Veranstalter nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Die VP Turnier ist bei Notwendigkeit von Änderungen zu informieren. Die VP Turnier entscheidet über die weitere Vorgehensweise.
4.3.2. Wird eine genehmigte Ausschreibung eigenmächtig geändert, so ist dieses Turnier vom ÖRBV-Präsidium zu prüfen und angemessene Schritte sind zu setzen.
5. Zusammenfassung Aufgaben und Pflichten bei ÖRBV-Turnieren
5.1. Diese Zusammenfassung stellt die wichtigsten Aufgaben (keine abschließende Aufzählung) der Officials und des tournament Managers im Zuge eines ÖRBV-Turniers dar.
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Vor der Veranstaltung
Ausschreibung und Genehmigung x x
Technische Ausrüstung für Protokoll im Turnierbüro
x x Voraussetzungen müssen zwischen Scrutineers und Tournament Manager abgestimmt werden.
Zeitplan x Zeitplan soll/kann mit Tournament Manager abgesprochen sein
Einladung der Judges x x BT/BTI: Veranstalter
ÖM: ÖRBV-Präsidium
Turniermusik x x
Rock'n'Roll: Musik für Formationen (alle Runden) und Paare (Finale) ist Aufgabe von Mitgliedsvereinen
Boogie Woogie: Es sollte darauf geachtet werden, dass in den jeweiligen Runde derselbe Musik-Stil gespielt wird.
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 10 von 62
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Kommentar
Am Tag vor der Veranstaltung
Tablet-Akkus aufladen x
Am Tag der Veranstaltung
Finale Begutachtung der Veranstaltungs-Location
x (x) x Bei neuen Locations unbedingt rechtzeitig vor der Veranstaltung Begutachtung machen.
Tanzfläche: Größe, Höhe, Art des Bodens
x x
Halle: Garderoben, Aufwärmbereich
x x
Positionierung von Officials x x
Positionierung von Scrutineers x x x
Erste Hilfe x x
Startnummernausgabe x x
Aushänge (Startlisten, etc.) x x
Betreuerbesprechung x x
Judgesbesprechung x x
Akrobatik Check-Out x
Während der Veranstaltung
Zeitplan, Einhaltung des Zeitplans x x x
Siegerehrung x x
Yellow/Red Cards und Verwarnungen
x x
Der Supervisor und die Observer stehen den Hauptbetreuern je nach Zeitplan direkt nach den Runden oder nach allen Vorrunden für Fragen zur Verfügung.
Proteste gegen yellow/red Cards x x Proteste sind beim Supervisor direkt nach der Runde vorzubringen. Das Ergebnis wird erst nach Bearbeitung des Protests veröffentlicht.
Proteste gegen andere Angelegenheiten
x Proteste sind beim Supervisor direkt vorzubringen.
Wertungen x
Die Wertungen von Judges dürfen nicht von anderen Officials geändert werden. Sind einzelne Bewertungen sehr auffällig, soll der Supervisor den Judge auf eine korrekte Ausübung seiner Funktion hinweisen.
Kontrolle der vorgegebenen Elemente
x
Disqualifikation x (x) Unsportliches Verhalten kann vom Supervisor sofort mit einer Disqualifikation geahndet werden.
Verhalten aller Officials x
Korrekte Auswertung der Wertungen
x
Darstellung 1: Zusammenfassung Pflichten ÖRBV-Turniere
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 11 von 62
6. Officials: Judge, Oberserver, Supervisor, Scrutineers, Tournament Manager
6.1. Aufgaben und Pflichten - Judge
6.1.1. Bewertung der Darbietung von Paaren/Formationen ausschließlich nach der in der jeweiligen Runde erbrachten Leistung.
6.1.2. Unabhängige und von anderen Officials/Anwesenden unbeeinflusste, sachliche Bewertungen auf dem offiziellen Wertungsmedium nach den ÖRBV-Bewertungsrichtlinien.
6.1.3. In Akrobatikrunden wird bei der Akrobatikbewertung ausschließlich die Ausführung bewertet.
6.1.4. Judges sind von der Ausübung ihres Amtes für die jeweilige Startklasse ausgeschlossen, wenn verwandte oder verschwägerte Personen ersten oder zweiten Grades teilnehmen. Einen solchen Umstand haben Judges auch selbst unverzüglich dem Tournament Manager zu melden.
6.2. Aufgaben und Pflichten - Observer
6.2.1. Musik- und Tanzdauer der Tanzsportlerinnen messen und die Anzahl der erforderlichen Grundschritte zählen.
6.2.2. In Rock’n’Roll Akrobatikrunden die Deckung mit den eingemeldeten Akrobatikfiguren überprüfen.
6.2.3. Bei einem Judge-Ausfall oder Judge–Wechsel (Siehe Punkt 6.1.4.) hat der/die Observer den jeweiligen Judge zu ersetzen.
6.3. Aufgaben und Pflichten - Supervisor
6.3.1. Objektivität und Sachlichkeit.
6.3.2. Verwarnungen und Sperren sind mit ausführlicher Begründung und unter Angabe aller, für die Behandlung von Einspruchs- und Berufungsverfahren dienlichen Beweis-sicherungsmitteln im Turnierbericht zu vermerken.
6.3.3. Es mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln darauf zu achten, dass die TO des ÖRBV eingehalten wird.
6.3.3.1. Der sowohl sportlich als auch technisch ein einwandfreie Ablauf des Turniers muss gewährleistet sein ebenso die vor und während des Wettkampfes herrschenden Bedingungen um einen einwandfreien sportlichen Verlauf zu gewährleisten.
6.3.3.2. Im Falle eines längeren Ausfalls des EDV unterstützten Wertungssystem (Tablet PC Werten) müssen jene Turnierrunden, die nicht offline vom Protokoll rekonstruiert werden können, wiederholt werden.
6.3.3.3. Rechtzeitig vor der Veranstaltung muss eine Besprechung mit den Officials stattfinden.
6.3.3.4. Er hat darauf zu achten, dass die Tanzfläche und lichte Tanzraumhöhe dem in der Ausschreibung angeführten und durch die VP Turnier genehmigten Mindestmaßen entspricht, sich in einem einwandfreien Zustand befindet und keine Gefahr für die Tanzsportlerinnen zu befürchten ist.
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 12 von 62
6.3.4. Verstöße gegen die Freikartenregelung sind vom Supervisor zu ahnden.
6.3.5. Um die in Punkt 6.3.3.1. bis 6.3.3.4. genannten Ziele zu erreichen, können folgende Schritte gesetzt werden:
beim Tournament Manager intervenieren.
das Turnier bis zur Erfüllung seiner angemessenen Forderungen unterbrechen.
entscheiden, ob eine Tanzrunde auf Grund technischer Gebrechen oder besonderer Vorfälle zu wiederholen ist. Die betroffenen Tanzpaare/Formationen können auf die Wiederholung der Tanzrunde verzichten.
Scrutineers im Zusammenhang mit der Ausrechnung der Ergebnisse Weisungen erteilen.
dem ÖRBV-Präsidium einen Bericht vorlegen und angemessene Sanktionen vorschlagen.
bei ungebührlichem oder verbandsschädigendem Verhalten über Tanzsportlerinnen und Officials angemessene Sanktionen verhängen.
wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die Veranstaltung abbrechen.
6.3.6. Die/Der Supervisor hat bei der Setzung von Sanktionen gemäß dem Punkt 6.3.5. von den organisatorischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Veranstalters auszugehen und darauf zu achten, dass auch die Interessen des Veranstalters und der Zuschauer gewahrt werden.
6.3.7. Die/Der Supervisor hat schließlich den Turnierbericht abzufassen, diesen dem Veranstalter zur Kenntnisnahme unterzeichnen zu lassen und diesen unter Anschluss der Wertungszettel, der Auswertungsbögen, einer berichtigten Startliste sowie einer vollständigen Ergebnisliste für die Startklassen innerhalb einer Woche an die VP Turnier weiterzuleiten.
6.4. Aufgaben und Pflichten - Scrutineer
6.4.1. Scrutineers sind für den technischen Ablauf des Turniers verantwortlich im Zusammenhang mit dem ÖRBV-Rechenprogramm.
6.4.2. Während des Turniers müssen alle Bewertungen die von den Judges und Oberservers via Tablet eingehen überprüft werden.
6.4.3. Scrutineers haben der/dem Supervisor sofort nach Turnierende die chronologisch geordneten Turnierunterlagen (Wertungsbögen, Startlisten, Protokolle, etc.) für die Abfassung des Turnierberichtes zu übergeben.
6.5. Aufgaben und Pflichten - Tournament Managers
6.5.1. Erste Ansprechstelle für den Supervisor in Angelegenheiten die den allgemeinen Ablauf der Veranstaltung betreffen.
6.5.2. Verantwortlich für die Durchführung des Turniers laut Zeitplan.
6.6. Eröffnung und Schluss der Turnierveranstaltung. Die Turnierveranstaltungsdauer wird durch die Ansage des Tournament Managers, dass das Turnier offiziell nach den Regeln des ÖRBV eröffnet (Eröffnung) bzw. beendet (Schluss) ist, begrenzt. Diese Aufgabe kann an einen Moderator delegiert werden.
6.6.1. Bekanntgabe von Programmänderungen an die Officials in Absprache mit dem Supervisor. Die Bekanntmachung an das Publikum kann an einen Moderator delegiert werden.
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 13 von 62
6.6.2. Er hat darauf zu achten, dass der Veranstalter ausreichend eingeschulte Personen für administrative Zwecke einsetzt für:
6.6.2.1. Entgegennahme, Kontrolle, Ausfertigung und Rückgabe von Startbüchern sowie für die Ausgabe/Rücknahme von Startnummern und Ausfertigung von Urkunden.
6.6.2.2. Aushang von Rundeneinteilungen, Ergebnislisten und dergleichen.
6.6.2.3. Bedarfsweise Betreuung von internationalen Tanzsportlerinnen, um Sprachbarrieren zu vermeiden.
6.6.2.4. Betreuung der Officials.
6.6.2.5. Die mit der Übernahme und Rückgabe von Startbüchern betrauten Personen gemäß Punkt 6.6.2.1. sind berechtigt, bei disziplinären Verstößen bzw. mangelnder Sorgfalt bei der Benützung der bereitgestellten Umkleide- und sonstigen Nebenräume nach Einholung einer entsprechenden Zustimmung durch den Supervisor, die Startbücher der dafür verantwortlichen Tanzsportlerinnen bzw. Vereins, bis zum Ablauf der vom Supervisor ausgesprochenen Sanktionen bzw. bis zur Wiederherstellung eines akzeptablen Zustandes der zugewiesenen Räumlichkeiten einzubehalten. Ist eine sofortige Wiedergutmachung bzw. Klärung nicht möglich, sind die einbehaltenen Startbücher samt Beilagen mit dem Turnierbericht an die VP Turnier zu übermitteln.
6.6.3. Er hat darauf zu achten, dass Veranstalter allen seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Officials nachkommt.
6.6.4. Er hat darauf zu achten, dass den Officials Plätze zugewiesen werden, von denen aus sie einwandfrei und ohne Schwierigkeiten die Leistungen beurteilen können.
6.6.5. Er hat darauf zu achten, dass bei Abwesenheit eines in der Ausschreibung genannten Officials in Absprache mit dem Supervisor eine geeignete Person eingesetzt wird.
6.6.6. Er hat gemeinsam mit dem Veranstalterverein darauf zu achten, dass die Tanzsportbetreuer lt. folgenden Regeln ihren freien Eintritt erhalten: Pro Verein ist pro Person eine Freikarte für nachfolgend gelistete Tanzsportbetreuer zur Verfügung zu stellen:
6.6.6.1. Für die maximale Anzahl an Gesamtbetreuern lt. Punkt 6.6.7. Die maximale Anzahl an Gesamtbetreuern umfasst mindestens einen lizensierten Hauptbetreuer gemäß Punkt 7.4. Die restlichen Betreuer können Assistenzbetreuer lt. Punkt 7.3.4. sein.
6.6.6.2. Für einen Trainer pro Verein für Paare der Main Class und B Class
6.6.7. Maximale Gesamtanzahl Betreuer errechnet sich wie folgt:
Gesamtbetreuer Gesamtbetreuer
Paare
Paare
0 1-5 6-10 11-15 16-20 0 1-5 6-10 11-15 16-20
Min
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en 0 0 1 2 3 4
Form
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0 0 1 2 3 4
1-2 1 2 3 4 5 1 1 2 3 4 5
3-4 2 3 4 5 6 2 2 3 4 5 6
5-6 3 4 5 6 7 3 3 4 5 6 7
7-8 4 5 6 7 8 4 4 5 6 7 8
9-10 5 6 7 8 9 5 5 6 7 8 9 Darstellung 2: Anzahl der Betreuer gesamt
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 14 von 62
6.6.8. Freikarten für offizielle Turnierfunktionäre und Präsidiums-Mitglieder: ÖRBV- und ÖTSV-Judges mit aktiver Jahreslizenz und die Mitglieder des (erweiterten) ÖRBV- und ÖTSV-Präsidiums erhalten gemäß Verbandsverlautbarungen bei nationalen Turnieren freien Eintritt. Dies gilt jedoch nicht für deren Angehörige.
6.6.9. Der Tournament Manager hat darauf zu achten, dass, für die ÖRBV-Turnier-Musik mindestens zwei geeignete Abspielgeräte seitens Veranstalter zur Verfügung stehen, eines davon muss eine Shufflefunktion besitzen.
6.6.10. Der Tournament Manager hat darauf zu achten, dass der Veranstalter die ÖRBV-Musik und WRRC-Turniermusik am Tag der Veranstaltung vor Ort hat und in den Qualifikationsrunden ausschließlich diese verwendet.
6.6.10.1. Die entsprechende ÖRBV-Turniermusik darf ausschließlich für die Rock’n’Roll Klasse Beginners verwendet werden.
6.6.10.2. Für alle weiteren Klassen der Sparten Rock’n’Roll und Boogie Woogie ist die aktuelle WRRC-Turniermusik zu verwenden.
6.6.10.3. Die Liste der derzeit zugelassenen WRRC-Turnier-Musik für Qualifikationsrunden ist auf der Website der WRRC zu finden.
6.7. Voraussetzung Ausbildung - Officials
6.7.1. Anwärterinnen für Judges müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein.
6.7.2. Anwärterinnen für Observer müssen eine gültige ÖRBV-Lizenz als Judge besitzen.
6.7.3. Zur Ausbildung als Supervisor können sich grundsätzlich alle nationalen Judges und Observer anmelden. Folgende Voraussetzungen müssen aber erfüllt werden:
Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 3 Jahre aktive Judgeslizenz
Mindestens 15 Einsätze als Judge oder Oberserver
Kenntnis des jeweils aktuellen ÖRBV-Rechenprogrammes
persönliche Eignung als weisungsfreie Entscheiderin für die höchste ÖRBV Turnierfunktionärsposition bei einem Wettkampf
6.7.4. Anwärter für Scrutineers müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein.
6.7.5. Anwärter für Tournament Manager müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein.
6.7.6. Es ist möglich, für die Sparten Rock’n’Roll und Boogie Woogie die Judge-Ausbildung absolvieren. Diese beiden Ausbildungen sind jedoch getrennt voneinander mit allen Anforderungen zu absolvieren.
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6.8. Anmeldung/Funktionärsbuch Ausbildung Officials
6.8.1. Anmeldungen zur Grundschulung für Officials können ausschließlich durch den jeweils zugehörigen Verein samt kurzem tabellarischen Lebenslauf und Eignungserläuterung zur Grundschulung eingebracht werden.
6.8.2. Bei der Ausbildung zur/zum Supervisor ist es notwendig, dass der ÖRBV-Verein des Officials einen Antrag an das ÖRBV-Präsidium stellt, den Official zur Ausbildung als Supervisor zuzulassen. Das ÖRBV-Präsidium entscheidet dann binnen 4 Wochen durch mehrheitlichen Beschluss, ob der Official als Supervisor ausgebildet werden darf. Gegen diesen Beschluss des Präsidiums gibt es keine Einspruchsmöglichkeit.
6.8.3. Begründung:
Ein Supervisor muss nicht nur die TO und das Rechenprogramm kennen, sondern er muss auch die entsprechende Persönlichkeit und Charakterstärke besitzen, um die TO bei Problemen durchsetzen zu können. Diese Einschätzung erfolgt durch das ÖRBV-Präsidium und daher entscheidet es über die Zulassung zur Ausbildung.
Außerdem kann die VP Turnier bei Verhinderung durch einen Supervisor in Turnierangelegenheiten vertreten werden (z.B. bei Interessenskonflikten, Gefahr in Verzug, sensible Entscheidungen in Turnierangelegenheiten).
6.8.4. Wenn Supervisors benötigt werden, aber keine Ausbildung geplant ist, so bestimmt das Präsidium über die weitere Vorgehensweise.
6.8.5. Das Funktionärsbuch muss bei der VP Finanzen beantragt werden und wird nach positiver Absolvierung der Prüfung ausgestellt.
6.9. Grundschulung Ausbildung Officials
6.9.1. Die Dauer der Ausbildung für Judges umfasst 2 Wochenenden (mind. 4 Tage) mit folgenden Mindestinhalten (abgestimmt auf die jeweilige Sparte):
Grundlagen zu Rock’n’Roll/Boogie Grundschritt und Akrobatik
Bewertung von Rock’n’Roll/Boogie Woogie Tanzen und Rock’n’Roll Akrobatik
Video-Training zum Werten
Kompetenzen eines Judges
Abschluss: Theoretische und praktische Prüfung, 1x Shaddow Werten im Rahmen eines Turniers.
6.9.2. Die Dauer der Ausbildung für Observer umfasst zwei Tage mit folgenden Mindestinhalten (abgestimmt auf die jeweilige Sparte)
Boogie Woogie/Rock’n’Roll Grundschritt
Allgemeine Anforderungen (Musik/Tempo)
Rock’n’Roll Akrobatik C-Class, B-Class und Main Class
Abschluss: mündliche Wiederholung, Mitarbeit
6.9.3. Die Ausbildung zum Supervisor erfolgt generell im Zuge einer Judgeausbildung (Abschluss mit theoretischer Prüfung) im Ausmaß von 2 Wochenenden. Zukünftige Supervisor übernehmen dabei einen Teil der Schulung, wobei der Wissensstand über die TO überprüft werden kann. Das jeweilige Teilgebiet wird mit der VP Turnier und der Vortragenden der jeweiligen Schulung abgestimmt. Der Abschluss erfolgt mittels schriftlicher Prüfung.
6.9.4. Die Dauer der Ausbildung für Scrutineers umfasst einen Tag mit folgendem Mindestinhalt (abgestimmt auf die jeweilige Sparte):
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Majoritätssystem / New Judging System
Bedienung des Programms
Rechte & Pflichten
Abschluss: Absolvierung von 1-2 Turnieren unter Aufsicht eines erfahrenen Scrutineers
6.9.5. Die Dauer der Ausbildung für Tournament Manager umfasst einen Tag, mit folgenden Mindestinhalten (abgestimmt auf die Sparte):
Turnierformen, Rundenablauf
Teilnahmebedingungen, Startberechtigung, Startbuch, Jahresstartgebühr
Vorgaben (Tanzfläche, Musik, etc.)
Begriffe (Betreuer, Tanzsportlerinnen, Coach + Rechte)
Aufgaben, Rechte & Pflichten
Verstöße & Proteste
Ethik Kodex & Dress Code
Fallbeispiele aus der Praxis
Abschluss: mündliche Wiederholung
6.10. Lizenzverlängerung Officials
6.10.1. Die Verlängerung dieser Lizenz muss jährlich vom Official über seinen Verein bis Ende Jänner bestätigt werden. Die offizielle und aktuelle Liste der Officials kann jederzeit bei VP Turnier angefordert werden.
6.10.2. Officials, die eine Verlängerung der aktiven Lizenz beantragen, müssen im vergangenen Kalenderjahr, wenn in diesem Zeitraum mindestens zwei Refresh-Workshops veranstaltet wurden, einen davon besucht haben.
6.10.3. Lizenzen von Officials, die in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren, in dem mindestens zwei Refresh-Workshops veranstaltet wurden, keinen Workshop besuchen, ruhen bis zur Absolvierung des nächstfolgenden Refresh-Workshops (passive Lizenz).
6.10.4. Im Falle der Nichtteilnahme am nächstfolgenden Refresh-Workshops gemäß 6.10.2. erlischt die jeweilige Lizenz. Diese kann erst nach nochmaliger Absolvierung einer Grundschulung neu beantragt werden.
6.11. Refresh-Workshops Officials
6.11.1. Weiterbildungszeit: 2-4h je nach Bedarf
6.11.2. Refresh-Workshops werden im Anlassfall abgehalten und dienen der Weiterbildung der Officials.
6.11.3. Anmeldungen zum Refresh-Workshop können ausschließlich durch den jeweils zugehörigen Verein eingebracht werden.
6.12. Weitere Informationen
6.12.1. Judges mit aktiver Lizenz, die auch eine aktuelle Judges-Ausbildung absolviert haben, können auf eigenen Wunsch mittels Antrag an den ÖRBV inaktiv gesetzt werden. Judges mit inaktiver Lizenz können wieder mittels Antrag an den ÖRBV auf aktiv gesetzt werden, wenn sie in den letzten zwölf Monaten zumindest einen Judges Refresh-Workshop besucht haben.
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6.12.2. Langjährige Judges können einen Antrag auf Aufnahme als ÖRBV-Judges an das ÖRBV-Präsidium stellen. Bedingung ist in jedem Fall eine aktive Judge-Lizenz und zudem darf die antragstellende Person keinem ÖRBV-Mitgliedsverein angehören, der Tanzsportlerinnen beim ÖRBV registriert hat.
6.13. WRRC Judge
6.13.1. Über eine Nominierung zu einer WRRC Judge-Ausbildung entscheidet das ÖRBV-Präsidium nach Antrag des Judges.
6.13.2. Das ÖRBV-Präsidium hat den Antrag rechtzeitig zu prüfen und zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird. Wird dem Antrag stattgegeben, meldet die VP Turnier den Judge für die WRRC-Judge Aus- und Weiterbildungsveranstaltung bei der WRRC an.
6.13.3. Der Umfang der Ausbildung, die Möglichkeiten zur Lizenz-Erhaltung und die Rechte und Pflichten von WRRC Judges sind dem jeweils geltenden WRRC-Reglement zu entnehmen.
7. Betreuerinnen von Tanzportlerinnen
7.1. Als Betreuerin von Tanzsportlerinnen ist man keine offizielle Turnierfunktionärin (Officials).
7.2. Folgende Begriffe werden im folgenden Unterschieden:
Hauptbetreuerin
Assistenz-Betreuerin
Trainerin
7.3. Aufgaben und Pflichten einer Hauptbetreuerin:
7.3.1. Die Hauptbetreuerin ist Kontaktperson zwischen Tournament Manager, Supervisor und den startenden Tanzsportlerinnen bzw. den jeweiligen mitreisenden Vereinsfunktionären.
7.3.2. Zu den wesentlichen Aufgaben der Hauptbetreuerin zählen (diese Aufgaben können an mitreisende Assistenz-Betreuer delegiert werden):
7.3.2.1. Planung der Turnierfahrt und zeitgerechte Kontrolle aller erforderlichen Dokumente (Startbücher, CDs, etc.). Bei internationalen Turnieren müssen eventuell Reisedokumente organisiert und kontrolliert werden.
7.3.2.2. Beaufsichtigung der Tanzsportlerinnen während der gesamten Turnierreise – von der Abfahrt bis zur Rückkehr.
7.3.2.3. Setzung entsprechender Maßnahmen bei Ankunft am Turnierort zur zeitsparenden Abwicklung der Startnummernausgabe und Startbuchabgabe durch entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen.
7.3.2.4. Erkundung der zugewiesenen Umkleide- und Eintanzmöglichkeiten einschließlich bedarfsweise Anforderung von Betreuungskräften des Veranstalters (z.B. bei bestehenden Sprachbarrieren).
7.3.2.5. Zeitgerechte Beschaffung der letztgültigen Turnierinformationen (Zeitplan, Rundeneinteilung, Startzeiten, etc.). Weitere Informationen sind bei Bedarf während der Betreuerbesprechung oder direkt beim Tournament Manager zu hinterfragen: geplanter Turnierablauf wie Einmarsch, Vorstellung, Rundeneinteilung, Startzeiten,
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Tanzflächenzuweisung, Sanitätsdienstanlaufstelle, eventuelle Video-, Fotografen- und Fansektoren etc.
7.3.2.6. Anwesenheit beim Betreuerbriefing und bei Bedarf Weitergabe der Informationen an die Assistenz-Betreuerinnen und Tanzsportlerinnen.
7.3.2.7. Betreuung der Tanzsportlerinnen bei der Turniervorbereitung (Startnummernkontrolle, Beaufsichtigung der Aufwärmübungen bzw. Eintanz- und Akrobatikbetreuung, etc.). Sicherstellung der zeitgerechten Anwesenheit der Tanzsportlerinnen zu Einmarsch, Turniereinsatz, Siegerehrung etc.
7.3.2.8. Übergabe der Finalmusik mit eindeutiger Zuordnung der Startnummer der Tanzsportlerinnen. Eine CD darf nur jeweils einen Musiktitel beinhalten. Bedarfsweise Abholung der Startbücher, Urkunden, etc. einschließlich Einsammeln und Rückgabe von Startnummern.
7.3.2.9. Sicherstellung eines pfleglichen Umganges mit veranstalterseitig beigestelltem Startzubehör (Startnummern Tonträger, Musikanlagen, Trainingsbehelfen etc.) Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen in Umkleidekabinen samt Nebenräumen, Eintanz- und Turnierbereich. Nachkontrolle der zugewiesenen Umkleide- und Nebenräume hinsichtlich Sauberkeit und zurückgebliebener Gegenstände.
7.3.3. Eine Hauptbetreuerin ist darüber hinaus für die Beobachtung des Turniereinsatzes und -verlaufes zur korrekten Beurteilung allfälliger Proteste gegen Wettbewerbs-benachteiligungen der anvertrauten Tanzsportlerinnen verantwortlich.
7.3.3.1. Anwesenheit bei Figurenkontrollen und bedarfsweise Vertretung der betroffenen Tanzsportlerinnen des Vereins bei der Verhängung von Sanktionen (Verwarnung, Disqualifikation, Disziplinarstrafen etc.) durch Supervisor oder Tournament Manager und zur korrekten Begründung allfälliger Proteste an Tournament Manager und Supervisor.
7.3.3.2. Beweissicherung, Verfassung einer vorläufigen Sachverhaltsdarstellung bzw. eines detaillierten Figurenvermerkes (Art der Figurenüberschreitung etc.) bei Anlässen gemäß Punkt 7.3.3.1.
7.3.4. Assistenzbetreuerin
7.3.4.1. Als Assistenzbetreuerinnen können verlässliche Vereinsmitglieder namhaft gemacht werden.
7.3.4.2. Assistenz-Betreuerinnen dienen der Unterstützung einer Haupt-Betreuerin lt. Punkt 7.3.2.
7.3.5. Trainerin
7.3.5.1. Bei der Nennung für eine Turnierveranstaltung muss die Trainerin für Tanzsportlerinnen der B-Class und Main Class namentlich bekannt gegeben werden.
7.3.5.2. Die jeweilige Trainerin hat die Aufgabe, Paare/Formationen bei gefährlichen Akrobatikfiguren während der Vorbereitungszeit zu sichern.
7.3.5.3. Die Trainerin MUSS KEINE Betreuerschulung und KEINE Lizenz haben, die Agenden einer Betreuerin lt. Punkt 7.3 und darf die Trainerin allerdings nicht wahrnehmen.
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7.4. Ausbildung - Hauptbetreuerin
7.4.1. Anwärterinnen für Hauptbetreuerinnen müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Mitglied in einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein.
7.4.2. Die Ausübung der Hauptbetreuerfunktion ist nur nach dem Erwerb einer entsprechenden Lizenz möglich.
7.4.3. Anmeldungen zur Grundschulung für Hauptbetreuerinnen können ausschließlich durch den jeweils zugehörigen Verein eingebracht werden.
7.4.4. Das Funktionärsbuch muss bei der VP für Finanzen beantragt werden und wird nach positiver Absolvierung der Wiederholung ausgestellt.
7.4.5. Mindest-Ausbildung: 0,5 Tage = 4h mit Abschluss durch mündliche Wiederholung
7.4.6. Inhalt Grundschulung:
Turnierformen, Rundenablauf
Teilnahmebedingungen, Startberechtigung, Startbuch, Jahresstartgebühr
Begriffe (Hauptbetreuerin, Assistenz-Betreuerin, Trainerin)
Aufgaben, Betreuerregelung
Nennungen ÖRBV/WRRC
Verstöße & Proteste
Ethik Kodex + Dress Code
Grundzüge NJS
7.4.7. Die Verlängerung der Lizenz muss jährlich am Beginn des Kalenderjahres durch den zugehörigen Verein bei der VP Kommunikation und VP Turnier gemeldet werden.
7.4.8. Verpflichtende Refresh-Workshops sind zu besuchen, um eine Verlängerung der Lizenz zu erhalten.
7.4.9. Mindest Weiterbildungszeit: 2-4h je nach Bedarf
7.4.10. Refresh-Workshops werden im Anlassfall abgehalten bei groben Änderungen der TO und dienen der Weiterbildung der Tansportbetreuer.
7.4.11. Anmeldungen zum Refresh-Workshop können ausschließlich durch den jeweils zugehörigen Verein eingebracht werden.
7.4.12. Weitere Informationen
7.4.12.1. Für Judges gilt die aktive oder passive Judgelizenz als Hauptbetreuerlizenz
7.4.12.2. Für alle neu eingetretenen Vereine welche noch keine Schulungen haben, gilt ein namhaft gemachtes Vereinsmitglied beim Turnier als Hauptbetreuerin. Diese Ausnahmeregelung gilt bis zur nächsten Hauptbetreuerschulung nach dem ÖRBV-Beitritt.
8. Abwicklung von Protesten
8.1. Zur Einbringung eines Protests sind die bei einem Turnier anwesenden via Reg-Software zum Turnier genannten lizensierten Hauptbetreuer, Officials und Mitglieder des ÖRBV-Präsidiums berechtigt.
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8.2. Beschwerde oder entgeltlicher Protest kann während der Dauer eines Turniers nur an den zuständigen Supervisor gerichtet werden nach entsprechender Bezahlung der Protestgebühr an den Tournament Manager (siehe Gebührenordnung).
8.3. Der Supervisor entscheidet nach Einbringung des Protests über die weitere Vorgehensweise bzw. wie der Protest am Turnier behandelt wird.
8.4. Wird dem Protest noch während des Turniers stattgegeben, ist die entrichtete Protestgebühr vom Tournament Manager der Hauptbetreuerin zu retournieren.
8.5. Proteste, die nicht am Turniertag abgeschlossen wurden bzw. die nachträglich an das ÖRBV-Präsidium gerichtet wurden, sind vom ÖRBV-Präsidium innerhalb von 14 Tagen zu entscheiden.
8.6. Nach Beendigung des Turniers ist die Erhebung eines entgeltlichen Protestes nicht mehr zulässig. Nachträgliche Beschwerden sind ausschließlich an das ÖRBV-Präsidium zu richten.
8.7. Gegen die vom Supervisor nach Beschwerde oder entgeltlichem Protest getroffene Entscheidung kann innerhalb einer Woche beim ÖRBV-Präsidium schriftlich Berufung erhoben werden. Eine Bearbeitung und Entscheidung durch das ÖRBV-Präsidium hat innerhalb von vier Wochen zu erfolgen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf die getroffene Entscheidung am Turniertag.
8.8. Supervisor und Tournament Manager sind darüber hinaus von sich aus verpflichtet, bekannt gewordene Verstöße abzustellen, auch wenn kein Protest eingebracht worden ist.
9. ÖRBV Teilnahmebedingungen, Registrierung und Starberechtigung
9.1. Registrierung und Mitgliedsverein eines Mitgliedsvereins
9.1.1. Jeder Verein ist in der Reg-Software zu erfassen. Die erforderlichen Zugangsdaten sind via ÖRBV-Präsidium erhältlich.
9.1.2. Der ÖRBV-Mitgliedsbeitrag lt. Gebührenordnung ist vor der jährlichen Generalversammlung einzubezahlen, da sonst kein Stimmrecht vergeben werden kann. Ein offener ÖRBV-Mitgliedsbeitrag sowie alle anderen offenen Zahlungen gegenüber dem Verband verhindern, dass ein ÖRBV-Mitglied Leistungen vom Verband beziehen kann; bei stimmberechtigen Mitgliedern hat das Mitglied während der ÖRBV-Generalversammlung kein Stimmrecht
9.1.3. Der ÖRBV-Mitgliedsbeitrag ist mit entsprechender Rechnungsnummer zu begleichen. Die Rechnung ist über die ÖRBV-Reg-Software zu erfassen.
9.2. Registrierung von Tanzsportlerinnen (Startbuch und Jahresstartgebühr)
9.2.1. Alle Tanzsportlerinnen sind von ihren Vereinen in der Reg-Software zu erfassen.
9.2.2. Vor der Nennung zu Wettkämpfen ist die Jahresstartgebühr bzw. allfällige Startbuchgebühren bei der VP Finanzen zu begleichen, unter Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer die via Reg-Software erfasst wird.
9.2.3. Nach Eingang dieser Gebühren am ÖRBV-Konto werden die Tanzsportlerinnen von der VP Finanzen freigeschalten, wodurch Nennungen möglich sind.
9.2.4. Alle Vereine müssen für alle registrierten Tanzsportlerinnen die Angaben für Namen und Geburtsdatum durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. eines Fotos oder einer
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Kopie davon nachweisen. Dieser Nachweis ist elektronisch (mittels pdf. oder jpg. Files) bei der VP Turnier zu erbringen.
9.2.5. Für alle Formationsklassen können bis zu zwei Ersatztänzerinnen registriert werden.
9.2.6. Sonderregelung Mini-Formationen:
9.2.6.1. Ein Wechsel zu einer anderen Mini-Formation desselben Vereins ist während einer Jahreshälfte nicht erlaubt, wenn bereits ein Einsatz erfolgt ist. Ein Wechsel zu einer anderen Mini-Formation eines anderen Vereins ist erlaubt.
9.2.6.2. Ist eine Tänzerin nur als Ersatz genannt worden und noch nicht für die ursprüngliche Mini-Formation am Start gewesen, ist ein Wechsel zu einer anderen Mini-Formation desselben Vereins möglich. Der Wechsel ist der VP Turnier bzw. der/dem Supervisor zu melden.
9.3. Startberechtigung
9.3.1. Die startberechtigten Tanzsportlerinnen von ÖRBV-Mitgliedsvereinen dürfen nur bei Turnieren starten, die im Rahmen des ÖRBV oder eines befreundeten Verbandes durchgeführt werden. Ausnahmen können vom ÖRBV-Präsidium genehmigt werden.
9.3.2. Für startberechtigte Mitglieder ausländischer Vereine gilt als Teilnahmebedingung die Mitgliedschaft des jeweiligen nationalen Verbandes in der WRRC.
9.3.3. Die Tanzsportlerin erhält als Ausweis über Person, Verein- und Turnierklassenzugehörigkeit ein Startbuch. Die Ausstellung desselben ist vor dem ersten Start durch den jeweiligen Verein bei der VP Finanzen zu beantragen.
9.3.4. Die Startbuchinhaberinnen sind für die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung der Startbücher verantwortlich. Sie haben das Startbuch vor Beginn des Turniers über ihre Hauptbetreuerin, wenn keine Hauptbetreuerin gemeldet wurde, selbst bei der Startnummernausgabe unaufgefordert abzugeben bzw. spätestens nach dem formell erklärten Ende der Turnierveranstaltung wieder abzuholen.
9.3.5. Wird bei einem Turnier das Startbuch nicht vorgelegt, so entscheidet der Supervisor, ob ein Antreten möglich ist.
9.3.6. Der Nachtrag von Turnierergebnissen ist nur durch die VP Turnier möglich.
9.3.7. Jeder Start (samt Ergebnis und Anzahl gestarteter Paare in der jeweiligen Klasse) ist im Startbuch einzutragen.
9.3.8. Jede Startbuchinhaberin ist verpflichtet, der VP Turnier nach Aufforderung das Startbuch umgehend zur Verfügung zu stellen.
9.3.9. Eine Abweichung von Punkt 9.3.3. stellt die „Erststartregelung“ dar. Für den erstmaligen Start bei einem ÖRBV-Turnier sind folgende Schritte erforderlich (wenn noch kein Startbuch beantragt und keine Registrierungsgebühr bezahlt wird):
Registrierung des Paares/der Formation in der Reg-Software
Nennung für das Turnier in der Reg-Software
Parallel dazu Meldung an die VP Turnier (Erststartmeldung = Verein, Namen Tänzer/Formation, Startklasse und Turnier, bei welchem das Paar/die Formation starten möchte)
9.3.10. Folgende Startklassen sind von einem erstmaligem Start ohne Startbuch ausgenommen:
Rock’n‘Roll B-Class
Rock’n’Roll Main Class
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Boogie-Woogie A-Klasse.
9.3.11. Turnierergebnisse, die bei einem Erstantritt ohne Startbuch ertanzt wurden, werden bei Anforderung eines Startbuches von der VP Finanzen oder VP Turnier im neu ausgestellten Startbuch eingetragen.
9.4. Nennung von Tanzsportlerinnen zu Turnieren
9.4.1. Nennungen zu einem Turnier erfolgen ausschließlich durch den Verein, dem die Teilnehmerinnen angehören via Reg-Software. Der Nennschluss ist für alle ÖRBV-Turniere 8 Tage vor der Veranstaltung.
9.4.2. Nach Abgabe der Nennung ist jedes gemeldete Paar/Formation startverpflichtet. Absagen sind via ÖRBV-Reg-Software ehest möglich, jedoch dem Veranstalter gegenüber spätestens bis zum Ende der Startnummernausgabe bekannt zu geben.
9.4.3. Nachnennungen sind nicht möglich.
9.4.4. Eine Tanzsportlerin eines Tanzpaares kann nur für einen ÖRBV-Verein startberechtigt sein, jedoch bei mehr als einem ÖRBV-Verein Vereinsmitglied sein.
9.4.4.1. Ausgenommen hiervon sind Tanzsportlerinnen die für einen Verein als Paar und für einen anderen Verein in einer Formation tanzen.
9.4.4.2. Ebenfalls ausgenommen sind Tanzsportlerinnen, welche sowohl in der Sparte Rock’n’Roll-Akrobatik als auch in Boogie-Woogie (und andere Divisionen) antreten. Dies bedingt jedoch für jede Sparte ein eigenes Startbuch und eine nochmals entrichtete Jahresstartgebühr.
9.4.5. Ausnahmeregelung Boogie Woogie Breitensportklasse: Der Start von ausländischen Boogie Woogie Breitensportpaaren ist nur dann erlaubt, wenn das Turnier als BTI ausgeschrieben ist. Der Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass die Paare dieselben Voraussetzungen wie die nationalen Breitensportpaare mit sich bringen, das heißt, dass die internationalen Tanzsportlerinnen KEIN Startbuch oder KEINE Startkarte ihres nationalen Verbandes besitzen oder besessen haben.
9.5. Registrierung von Betreuerinnen
9.5.1. Alle Betreuerinnen sind von ihren Vereinen in der Reg-Software zu erfassen.
9.5.2. In der Reg-Software erfasste Betreuerinnen können Hauptbetreuerinnen, Assistenz-Betreuerinnen oder Trainerinnen sein.
9.6. Nennung von Betreuerinnen
9.6.1. Alle Betreuerinnen, die ein Verein bei einem Turnier geltend machen möchte, müssen bis Ende der Anmeldefrist via Reg-Software genannt werden. Die entsprechende Regelung zur Gesamtanzahl von Betreuerinnen ist in Punkt Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden erden. geregelt.
9.6.2. Bei der Startnummernausgabe muss dem Veranstalter bekannt gegeben werden, wer die Hauptbetreuerin für dieses Turnier ist, damit Supervisor und Tournament Manager die Hauptansprechpartnerin kontaktieren können.
9.6.3. Hat ein Paar keine Hauptbetreuerin als Ansprechperson für Supervisor und Tournament Manager, so ist dies ebenfalls bekannt zu geben. Das Paar ist dann selbst die Ansprechperson
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für Supervisor und Tournament Manager hat jedoch dennoch sonst nicht die Rechte eine Hauptbetreuerin.
9.7. Akro-Kalkulator (nur für Rock’n’Roll Akrobatik)
9.7.1. Für alle Turnier-Paare in den C-Class, B-Class und Main Class ist vor dem Turnierstart die Eingabe der im Programm zu zeigenden Akrobatik-Elemente erforderlich.
9.7.2. Hierzu findet sich in der ÖRBV-Reg-Software für jedes Paar der C-Class, B-Class und Main Class die Möglichkeit laut aktuellem Katalog aus den Akrobatik-Elementen auszuwählen.
9.7.3. Von den Scrutineers werden am Tag vor der Veranstaltung die Programme aus der Reg-Software geladen. Änderungen in den Programmen sind danach nur auf Antrag bei den Scrutineers am Turniertag möglich. Es gibt keine Verpflichtung diesem Antrag zu entsprechen.
9.7.4. Jedes Programm erhält eine individuelle ID. Da es die Möglichkeit gibt mehrere Programme pro Paar anzulegen sind die Hauptbetreuerinnen verpflichtet bei der Startnummernausgabe die ID des jeweiligen Programmes bekanntzugeben, das an diesem Turnier vom jeweiligen Paar getanzt werden wird. Änderungen von IDs zwischen den Runden sind auf Antrag bei den Scrutineers zulässig (ausgenommen zwischen Vorrunde und Hoffnungsrunde). Die Scrutineers ist nicht verpflichtet diesem Antrag zu entsprechen.
9.7.5. Möchte ein Paar der C-Class eine Akrobatikfigur tanzen, die nicht im Akro-Kalkulator hinterlegt ist, kann es diese Figur an die VP Turnier einsenden. Das ÖRBV-Präsidium beschließt die Aufnahme/Ablehnung dieser Figur innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung. Wird die Figur akzeptiert, wird ein theoretischer Höchstwert festgesetzt und diese Figur in den Akro-Kalkulator eingepflegt. Beim ersten Turnier nach Einreichung steht diese Figur nur dem einreichenden Paar zur Verfügung, danach allen Paaren dieser Klasse.
9.7.6. Möchte ein Paar der B-Class und Main Class eine Akrobatikfigur tanzen, die nicht im Akro-Kalkulator hinterlegt ist, kann es diese Figur an den WRRC VP Turnier einsenden. Diesbezügliche Entscheidungsfristen sind bei der WRRC VP Turnier zu erfragen.
9.8. Wechsel zu einem anderen Mitgliedsverein innerhalb des ÖRBV
9.8.1. Grundsätzlich kann jede natürliche Person Vereinsmitglied in mehr als einem ÖRBV-Mitgliedsverein sein, jedoch nur für einen ÖRBV-Verein an den Start gehen (Ausnahmen dazu siehe in Punkt 9.2.6 und 9.4.4).
9.8.2. Eine Person, die anstatt für ihren bisherigen Verein für einen neuen Verein starten will oder einen Vereinswechsel vollzieht, hat der VP Turnier das persönliche Startbuch bzw. Funktionärsbuch sowie einen schriftlichen Nachweis zu senden, dass die Person ihren bisherigen Verein schriftlich informiert hat, für diesen nicht mehr an den Start zu gehen.
9.8.3. Eine Startruhe von 6 Monaten beginnt mit Ablauf des Monatsletzten jenes Monats, in dem das Mitglied seinen Willen, für einen anderen Verein zu starten oder auch aus dem bisherigen Verein auszutreten, erklärt hat, so ferne der bisherige Verein nicht schriftlich darauf verzichtet.
9.8.4. Aufgrund besonderer Umstände und auf Antrag des betroffenen Vereines kann das ÖRBV-Präsidium die Startruhe auf 12 Monate verlängern. Die besonderen Umstände sind in der Entscheidung des Präsidiums explizit anzuführen. Die Startruhe wird erst mit dem Erhalt der geänderten Start- und Funktionärsbücher aufgehoben.
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9.8.5. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß bei Wechsel eines Officials oder Betreuerin zu einem anderen Mitgliedsvereins.
9.9. Austritt aus dem ÖRBV, Wiedereintritt in den ÖRBV und nationaler Verbandswechsel
9.9.1. Im Falle eines Austrittes aus dem ÖRBV werden die Tanzsportlerinnen aus allen ÖRBV-Ranglisten genommen. Die Entfernung aus den Ranglisten tritt mit dem Austrittsdatum in Kraft. Eine neue Rangliste wird aufgrund eines Austrittes nicht erstellt. Diese Änderung wird erst bei der nächsten Erstellung der Rangliste der jeweiligen Startklasse berücksichtigt.
9.9.2. Ein allfälliger Wiedereintritt in den ÖRBV kann nur in der zuletzt eingetragenen Startklasse erfolgen, allerdings beginnen die Tanzsportlerinnen in der jeweiligen Startklasse wiederum mit null Ranglistenpunkten.
9.9.3. Bei nationalem Verbandswechsel beginnt automatisch eine Sperre des Wiedereintrittes für die Dauer von 36 Monaten. Innerhalb dieser Frist kann nur mit Genehmigung des ÖRBV-Präsidiums wieder dem ÖRBV beigetreten werden.
10. Internationale Startberechtigung für WRRC-Turniere
10.1. Allgemeine Hinweise
10.1.1. Um an Turnieren der WRRC teilnehmen zu dürfen, müssen die Tanzsportlerinnen davor zumindest ein ÖRBV-Turnier getanzt haben und ihr Interesse an einem internationalem Start bei der Nationaltrainerin bekannt geben.
10.1.2. Über eine etwaige Entsendung zu internationalen WRRC Turnieren entscheidet auch nach Erfüllung der vorstehenden Kriterien letztendlich das ÖRBV-Präsidium auf Vorschlag der Nationaltrainerin der Sparte.
10.2. Kaderzugehörigkeit
10.2.1. Die Nationaltrainerin der jeweiligen Sparten gibt am Beginn des Jahres ihren Nationalkader bekannt.
10.2.2. Die Kaderzugehörigkeit resultiert vorwiegend aus der Platzierung in den aktuellen ÖRBV-6-Monats-Ranglisten. Darüber hinaus gelten jedoch auch die Kaderkonzepte, die auf der Website des ÖRBV veröffentlicht sind.
10.3. Verlust der Kaderzugehörigkeit
10.3.1. Der Aufstieg in die nächst höhere Start/Leistungsklasse führt automatisch zum Verlust der Kaderzugehörigkeit.
10.3.2. Das Ende der gemeinsamen Tanzkarriere führt ebenfalls zum Kaderverlust.
10.3.3. Nach jedem Ranglistenturnier in Österreich wird die Rangliste geprüft und eine eventuelle Verschiebung kann eine Änderung der Kaderzugehörigkeit (A- oder B-Kader) mit sich bringen.
10.3.4. Ein Verlust der Kaderzugehörigkeit kann auch aufgrund mangelnder Disziplin erfolgen:
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10.3.4.1. Ungebührliches Verhalten bei Kadertrainings oder auf nationalen und internationalen Turnieren kann zum Verlust der Kaderzugehörigkeit bzw. zur Sperre für ein oder mehrere internationale Turniere führen.
10.3.4.2. Jedes Paar/Formation ist verpflichtet, an den von der Nationaltrainerin organisierten Kadertrainings teilzunehmen. Verletzungs- oder krankheitsbedingte Absagen sind bis spätestens eine Woche nach dem Termin durch ein ärztliches Attest zu belegen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Kadertrainings geht die Kaderzugehörigkeit verloren.
10.4. Registrierung von Tanzsportlerinnen und Betreuern in der WRRC-Reg-Software
10.4.1. ÖRBV-TänzerInnen die berechtigt sind an WRRC-Turnieren teilzunehmen sind via Reg-Software der WRRC über die VP Turnier zu erfassen.
10.4.2. Die VP Turnier benötigt für die Registrierung der Tanzsportlerinnen alle Daten analog Punkt 9.2.
10.4.3. Anschließend muss auch hier anlog ÖRBV eine Rechnung von der VP Finanzen an den WRRC beglichen werden. Nach Freischaltung von der WRRC-VP Finanzen können Tanzsportlerinnen für WRRC-Turniere genannt werden.
10.4.4. Die Kosten für die Starterlaubnis bei WRRC Turnieren p.a. ist vom jeweiligen Verein, für den das Paar/die Formation startet, zu tragen und werden von der VP Finanzen in Rechnung gestellt.
10.4.5. Registrierung von Betreuerinnen für WRRC-Turnieren erfolgt analog dem ÖRBV-Regulativ durch die VP Turnier.
10.5. Nennung von Tanzsportlerinnen zu WRRC-Turnieren
10.5.1. Die Nennung für WRRC Turniere wird durch die VP Turnier im WRRC Registration System nach Bekanntgabe der internationalen Startwünsche durch die Vereine an die jeweilige Nationaltrainerin durchgeführt.
10.5.2. Die Nationaltrainerin gibt Paare/Formationen eines eventuellen A- bzw. B-Kaders dem Präsidium bekannt und dieses bestätigt den Kader. Zudem informiert die Nationaltrainerin die Tanzsportlerinnen rechtzeitig über die internationalen Turniertermine. Die Trainer haben der Nationaltrainerin die Startwünsche bekannt zu geben.
10.5.3. Die übliche Startgebühr bei World Cup Turnieren ist vom Paar/Formation bzw. Verein, für den das Paar startet, zu bezahlen.
10.5.4. Für WRRC Turniere werden vom ÖRBV Nationalteam-Trainingsanzüge leihweise zur Verfügung gestellt. Dies unterliegt einer gesonderten Regelung des ÖRBV.
10.5.5. Nennungen von Betreuerinnen für WRRC-Turnieren erfolgt analog dem ÖRBV-Regulativ durch die VP Turnier.
10.5.6. Die Betreuung der Tanzsportlerinnen bei WRRC Turnieren obliegt dem Nationaltrainer. Die Betreuerkarten bei WRRC Turnieren erhalten der Nationaltrainer bzw. die Vereinsbetreuer. Die Reihenfolge wird aufgrund der Anzahl der Tanzsportlerinnen eines Vereins festgelegt.
10.5.7. Die Regelungen der WRRC für den Akro-Kalkulator gelten analog Punkt. 9.7.
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 26 von 62
11. Ranglisten
11.1. Es wird für alle Tanzpaare und Formationen aller Startklassen der Sparten Rock’n’Roll und Boogie Woogie eine Rangliste geführt.
11.2. Als Stichtag für die Erstellung einer neuen 6-Monatsrangliste bzw. 12-Monats-Rangliste gilt der Tag, an dem ein Turnier gemäß der Punkte 3.1., 3.2, 3.4 und 3.5 egal welcher Startklasse stattgefunden hat. Es werden in dieser Rangliste alle Ergebnisse innerhalb des letzten Halbjahres bzw. Jahres berücksichtigt (Beispiel: Stichtag = 01.01.2014 Alle Ergebnisse von 01.01.2013 bis 31.12.2013 werden berücksichtigt).
11.3. Wird am selben Tag eine Europa- bzw. Weltmeisterschaft oder ein WRRC-Ranglistenturnier und ein ÖRBV-Ranglistenturnier ausgetragen, erhalten die Teilnehmer am WRRC-Turnier entsprechend ihrer nationalen Reihung anteilige Ranglistenpunkte nach folgendem Schlüssel:
11.3.1. Bestes Paar/Formation international erhält dieselben Ranglistenpunkte wie das beste nationale Paar/Formation.
11.3.2. Zweitbestes Paar/Formation international erhält dieselben Ranglistenpunkte wie das zweitbeste nationale Paar/Formation, usw.
11.4. Wird am selben Wochenende eine Europa- bzw. Weltmeisterschaft oder ein WRRC-Ranglistenturnier und ein ÖRBV-Ranglistenturnier ausgetragen, entscheidet über eine etwaige Regelung gemäß Punkt 11.3. je nach Austragungsort das ÖRBV-Präsidium.
11.5. Bei einer Zusammenlegung von Klassen werden die Ranglistenpunkte jeder Klasse für sich ausgewertet.
11.6. Ranglistenpunkte werden wie folgt vergeben:
Platz 1 40 Punkte Platz 2 30 Punkte Platz 3 25 Punkte
Platz 4 21 Punkte Platz 5 18 Punkte Platz 6 16 Punkte
Platz 7 15 Punkte Platz 8 14 Punkte Platz 9 13 Punkte
Platz 10 12 Punkte Platz 11 11 Punkte Platz 12 10 Punkte
Platz 13 9 Punkte Platz 14 8 Punkte Platz 15 7 Punkte
Platz 16 6 Punkte Platz 17 5 Punkte Platz 18 4 Punkte
Platz 19 3 Punkte Platz 20 2 Punkte Ab Platz 21 1 Punkt Darstellung 3: Vergabe der Ranglistenpunkte
11.7. Ranglistenpunkte können nur bei vom ÖRBV-Turnieren gemäß der Punkte 3.1., 3.2, 3.4 und 3.5 ertanzt bzw. vergeben werden (Ausnahmen siehe Punkt 11.3. sowie Punkt 11.4.). In die Rangliste werden nur Paare/Formationen von ÖRBV Mitgliedsvereinen aufgenommen.
11.8. Für die Berechnung der Ranglistenpunkte gemäß Punkt 11.6 werden alle Paare/ Formationen berücksichtigt, also zum Beispiel auch Paare/ Formationen eines ausländischen Verbandes.
11.9. Nach dem ersten erfolgten Turnierstart nach einem Partnerwechsel wird die vormalige Paarung aus der Rangliste genommen. Ebenso wird ein Paar/eine Formation nach Klassenwechsel aus der vormaligen Rangliste entfernt. Namensänderungen von Tänzerinnen, Paaren oder Formationen haben keinen Einfluss auf die Rangliste. Ranglisten werden grundsätzlich unmittelbar nach einem Turnier erstellt. Etwaige Änderungen werden erst bei der nächsten Erstellung einer Rangliste berücksichtigt.
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 27 von 62
11.10. Bei Änderungen der Turnierordnung betreffend Ranglistenpunkte wird eine neue Rangliste erstellt, wobei als Stichtag jener Tag herangezogen wird, ab dem diese neue Regelung Gültigkeit erhält.
12. Austrian Boogie Woogie Cup (ABC)
12.1. Jedes ÖRBV-Boogie-Woogie Turnier zählt zum Austrian Boogie Cup. Der ABC läuft immer analog einem Schuljahr von September bis zum Cupfinalturnier im darauf folgenden Jahr.
12.2. Für die Cup-Wertung zählen alle Punkte (Plätze), die von einem Paar ertanzt wurden. Die Punkte werden erst nach dem Cup-Finale auf Null gesetzt (neuer ABC). Bei Klassenwechsel (Partnerwechsel) bleibt das Paar auch in der alten Klasse (bzw. mit dem alten Partner) in der ABC-Wertung.
12.3. Die Punktevergabe für die Cup-Wertung erfolgt analog der Regelung der Ranglistenpunkte.
12.4. Paare, die in zwei Klassen starten, werden auch in beiden Cup-Wertungen geführt.
12.5. „Erststartpaare“ sind in der Cup-Wertung der jeweiligen Startklasse mitzuführen.
12.6. Es gibt keine Streichresultate.
12.7. Das Gesamtergebnis wird mit Ende des Finalturniers ermittelt.
12.8. Nach dem Finalturnier stattfindende ABC-Turniere werden in der nächsten Cupwertung berücksichtigt.
13. Austrian Rock’n’Roll Cup
13.1. Für den Austrian Rock’n’Roll Cup werden alle Ranglistenpunkte des laufenden Kalenderjahres für folgende Startklassen addiert:
Beginners
Juveniles
Juniors
C-Class
B-Class
Main Class
13.2. Mit Beginn des folgenden Kalenderjahres werden alle Punkte auf Null gesetzt.
13.3. Das Siegerpaar der jeweiligen Startklasse erhält beim letzten ÖRBV-Turnier im Kalenderjahr vom ÖRBV Medaillen.
13.4. Es wird der Titel „Austrian Rock’n’Roll Cup Sieger“ vergeben.
14. Titelvergaben Meisterschaften
14.1. Die Vergabe des Österreichischen bzw. des Landesmeistertitels erfolgt lediglich in nachstehend aufgelisteten Startklassen:
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 28 von 62
14.1.1. Rock’n'Roll-Akrobatik Paare:
Juveniles
Juniors
Main Class
14.1.2. Rock’n’Roll Aktobatik Formationen:
Rock´n'Roll-Juniors
Rock’n’Roll-Main Class
Girlsformationen: Juniors, Main
Mini-Formationen: Girls, Ladies
14.1.3. Boogie-Woogie:
Boogie A: Junioren Klasse
Boogie A: Allgemeine Klasse
Boogie A: Oldie Klasse
14.1.4. Lindy Hop:
Junioren Klasse
Allgemeine Klasse
Oldie Klasse
14.1.5. Sonstige Formationen:
Boogie Woogie
Lindy Hop
14.2. Voraussetzungen für die Titelvergabe
14.2.1. Die Titelvergabe kann nur an ein, für ein Mitglied des ÖRBV startberechtigtes Paar oder eine ebensolche Formation/Mannschaft vergeben werden.
14.2.2. Für die Erlangung des Meistertitels ist das Aufscheinen des Paares/der Formation in der entsprechenden Startklasse der aktuellen ÖRBV-Rangliste Voraussetzung (mindestens ein getanztes Turnier vor der ÖM).
14.2.3. Bei Einzelpaaren ist es erforderlich, dass zumindest eine Tanzsportlerin (im Paarsport) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat. Bei Mannschaften/Formationen muss mindestens die Hälfte der Tanzsportlerinnen diese Bedingungen erfüllen. In Zweifelsfällen ist der Wohnsitz mittels Meldezettel nachzuweisen. Als Stichtag gilt der Tag des Anmeldeschlusses für das jeweilige Turnier.
14.2.4. Die Titelvergabe bei nationalen Landesmeisterschaften kann nur an die landesbesten Paare/Formationen unabhängig von der Platzierung erfolgen, die für einen Verein in dem jeweiligen Bundesland startberechtigt sind.
14.2.5. Sollten Staatsmeistertitel anerkannt werden, sind diese nur in der höchsten Startklasse der jeweiligen Division zu vergeben.
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 29 von 62
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1. Tanzsportlerinnen, Betreuerinnen, Officials und Veranstalter können vom Supervisor oder Tournament Manager für ein laufendes Turnier, vom ÖRBV-Präsidium für mehrere Turniere oder auf bestimmte Zeit aus nachstehenden Gründen verwarnt, disqualifiziert, gesperrt oder mit angemessenen Geldbußen belegt werden:
wegen undisziplinierten oder unsportlichen Verhaltens,
wegen Verstoßes gegen die TO,
wegen Verstoßes gegen die Statuten des ÖRBV,
wegen Dopings,
Wegen Verstößen gegen die aktuell geltende Piercing-Regelung der WRRC.
wegen unentschuldigten Fernbleibens von offiziellen Schulungen, Kadertrainings etc.,
wegen wiederholtem, trotz Verwarnung unentschuldigten Fernbleibens bei Turnieren, für die die Tanzsportlerinnen eine Startmeldung abgegeben haben.
15.2. Die VP Turnier kann in begründeten Fällen an das ÖRBV-Präsidium den Antrag richten, einem Official die Lizenz (sofern vorhanden) zu entziehen, diesen zu verwarnen oder zu sperren. Das ÖRBV-Präsidium entscheidet in 1. Instanz.
15.3. Eine Berufung gegen die Entscheidungen gemäß Punkt 15.2. ist vom betroffenen Official an ein zu nominierendes ÖRBV-Schiedsgericht zu richten und von diesem zu entscheiden.
15.4. Entscheidungen des ÖRBV-Präsidiums sind den Betroffenen innerhalb von vier Wochen schriftlich mit Angabe des Spruches und der Begründung bekannt zu geben.
16. Übungsleiter
16.1. Jeder ÖRBV-Verein muss für seine Tanzsportlerinnen mindestens zwei ausgebildete Übungsleiter für die betreffende Sparte einsetzen. Bei einem Verein mit weniger als 10 Tanzsportlerinnen ist ein Übungsleiter ausreichend.
16.2. Neu eingetretene Vereine müssen binnen drei Jahren ab Beitritt zum ÖRBV die Übungsleiterregelung erfüllen.
16.3. Sanktionen: Die Teilnahme an der ÖM ist den Tanzsportlerinnen des betreffenden Vereins verwehrt.
17. Ethik-Kodex
17.1. Alle Mitglieder des ÖRBV sind verpflichtet sich dem geltenden Ethik-Kodex der WDSF zu halten.
17.2. Für Officials und Tanzsportlerinnen gibt es hierzu auf der Website des ÖRBVs eine Zusammenfassung.
Abschnitt 1 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 30 von 62
18. Anti Doping und Alkohol
18.1. Für die Dauer eines Turniers bzw. einer Aus- und Weiterbildungsveranstaltung besteht für alle laut Ausschreibung bzw. Startliste genannten Personen absolutes Alkoholverbot.
18.2. Für die Tanzsportlerinnen gelten die Antidopingbestimmungen gemäß den österreichischen Gesetzen und der WRRC.
Turnierordnung
Abschnitt 2 - Rundeneinteilung
Österreichischer Rock’n’Roll und
Boogie Woogie Tanzsportverband
Gültig ab 01.01.2018
Abschnitt 2 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 32 von 62
19. Allgemeine Bestimmungen
19.1. Wenn mindestens drei Paare/Formationen in einer Klasse am Start sind, muss eine eigene Turnierrunde durchgeführt werden.
19.2. Vorrunden, Hoffnungsrunden und Zwischenrunden sind allgemein auch als Qualifikationsrunden bezeichnet, sofern eine genaue Unterscheidung nicht notwendig ist.
19.3. Sind zwischen 8 und 12 Paare/Formationen am Start, muss eine Vorrunde getanzt werden. Sind zwischen 13 und 24 Paare/Formationen am Start, muss eine Zwischenrunde getanzt werden. Sind zwischen 25 und 48 Paare/Formationen am Start, müssen zwei Zwischenrunden getanzt werden.
19.4. Im Finale können maximal 7 Paare/Formationen tanzen. In die letzte Zwischenrunde können maximal 12 Paare/Formationen aufsteigen. In die vorletzte Zwischenrunde können maximal 24 Paare/Formationen aufsteigen.
19.5. In der Vorrunde ausgeschiedene Paare/Formationen treten in der Hoffnungsrunde noch einmal an. Aus Zwischenrunden steigen alle für die nächst höhere Runde vorgesehenen Paare/Formationen direkt in die nächste Runde auf – es werden keine weiteren Hoffnungsrunden durchgeführt.
19.6. In Qualifikationsrunden dürfen max. 2 Paare gleichzeitig tanzen. Die letzte Entscheidung, ob Paare gleichzeitig zu tanzen haben, liegt beim Supervisor, wobei dabei von Runde zu Runde variiert kann und sowohl zeitliche und organisatorische Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.
19.7. In Finalrunden gehen die Paare immer einzeln an den Start. Formationen tanzen in allen Runden alleine.
19.8. Die Startreihenfolge in allen Runden – auch zweigeteilten Finalrunden – wird durch Losentscheid oder Zufallsgenerator ermittelt.
19.9. Sonderbestimmungen für Boogie Woogie:
19.9.1. Sind in einer Klasse weniger als drei Paare/Formationen am Start, kann diese Klasse mit der darüber bzw. darunter liegenden Leistungs- oder Altersklasse zusammengelegt werden. Die Entscheidung liegt beim Supervisor.
19.9.1.1. Erfolgt eine Klassenzusammenlegung gemäß Punkt 2.1.1. tanzen die Paare/Formationen bei diesem Turnier in einer Klasse um den Turniersieg.
19.9.1.2. Hinsichtlich der Vergabe von Aufstiegs- oder Ranglistenpunkten gilt jedoch die Platzierung im Verhältnis zu den übrigen Paare/Formationen der jeweiligen Stamm-Startklasse.
19.9.1.3. In Bezug auf den Safety-Level gibt es keine Änderung gegenüber der Stamm-Startklasse.
19.9.2. Für Boogie Woogie finden Qualifikationsrunden immer als schnelle Runden statt.
19.9.3. Sind in einer Startklasse mehr als 30 Paare am Start, können in dieser Startklasse in Qualifikationsrunden max. 3 Paare gleichzeitig tanzen. Die Anzahl an gleichzeitig tanzenden Paaren kann dabei von Runde zu Runde variieren. Die letzte Entscheidung über die Anzahl der gleichzeitig tanzenden Paare liegt beim Supervisor – zeitliche und organisatorische Gegebenheiten sind dabei zu berücksichtigen.
19.9.4. Bei ex aequo Platzierungen entscheidet der Supervisor, ob alle oder keine(s) der in Frage kommenden Paare/Formationen/Mini-Formationen aufsteigen.
Abschnitt 2 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 33 von 62
19.9.5. Die Platzierung der ausgeschiedenen Paare/Formationen ergibt sich aus der Auswertung/Reihung der abgelaufenen Runde nach dem MS.
19.10. Sonderbestimmungen für Rock’n’Roll:
19.10.1. Qualifikationsrunden werden in den Altersklassen Beginners, Juveniles und Juniors nur als Tanzrunden ausgetragen. Qualifikationsrunden werden in den Leistungsklassen C, B und Main nur als Akrobatikrunden ausgetragen.
19.10.2. Bei ex aequo Platzierungen werden zunächst die gestrichenen Werte wiederum berücksichtigt, ergibt sich auch dann noch keine eindeutige Reihung, entscheidet der Supervisor, ob alle oder keine(s) der in Frage kommenden Paare aufsteigen
19.10.3. Die Platzierung der ausgeschiedenen Paare/Formationen ergibt sich aus der Auswertung/Reihung der abgelaufenen Runde nach dem NJS.
19.10.4. In den Klassen Beginners, Juveniles, Juniors und C-Class laufen Finalrunden analog den Qualifikationsrunden ab.
19.10.5. In den Klassen B-Class und Main Class, wird die Finalrunde zweigeteilt getanzt. Eine Fußtechnikrunde und eine Akrobatikrunde müssen getanzt werden.
20. Rundeneinteilung
20.1. Die Rundeneinteilung erfolgt nach folgenden Kriterien und gilt für Paare und Formationen gleich.
20.2. Die in Klammern angegebenen Zahlen entsprechen der Anzahl von Paaren/Formationen
Darstellung 4: Rundeneinteilung I
Weniger als 13
Vorrunde (Zwischen 8 und 12)
Hoffnungsrunde
Finale (7)
2
5
Abschnitt 2 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 34 von 62
Darstellung 5: Rundeneinteilung II
Darstellung 6: Rundeneinteilung III
21. Verstöße
21.1. Erscheint ein Paar/eine Formation in einer ersten Runde, also einer Vorrunde oder einer Finalrunde (wenn dies die erste Runde ist) nach dreimaligem Aufruf nicht auf der Tanzfläche, scheidet das Paar/die Formation ohne Platzierung aus und scheinen nicht im Endresultat auf. Die Tanzsportlerinnen sind an einer weiteren Teilnahme an diesem Turnier nicht berechtigt. In allen weiteren Runden, wird das Paar/die Formation in der jeweiligen Runde als letzte platziert.
21.2. Verlässt ein Paar/ eine Formation ohne zwingenden Grund (z.B. Verletzung oder Sturz) vorzeitig die Tanzfläche, so wird dieses Paar/diese Formation disqualifiziert, vom weiteren Turnierverlauf ausgeschlossen und verwarnt. Für das laufende Turnier wird das Paar/die Formation ans Ende des Gesamtergebnisses gereiht und erhält keine Ranglistenpunkte. Im Wiederholungsfall kann der Supervisor dem ÖRBV-Präsidium vorschlagen, über diese Tanzsportlerinnen wegen unsportlichen Verhaltens für das nächstfolgende Turnier in deren Startklasse eine Startruhe zu verhängen. Vom Supervisor wird ein entsprechender Vermerk sowohl im Startbuch als auch im Turnierbericht eingetragen und die VP Turnier sowie das ÖRBV-Präsidium umgehend informiert.
Zwischen 13 und 24
Vorrunde (Zwischen 13 und 24)
Hoffnungsrunde
Zwischenrunde (12)
5
7
7
Finale (7)
Zwischen 25 und 48
Vorrunde (Zwischen 25 und 48)
Hoffnungsrunde
Zwischenrunde I (24)
8
16
12
Zwischenrunde II (12)
7
Finale (7)
Abschnitt 2 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 35 von 62
21.2.1. Begehen mehrere Paare/Formationen Verstöße, so erfolgt die Reihung in folgender Reihenfolge:
21.2.1.1. Paare/Formationen, die vor Ende der Musik die Tanzfläche verlassen haben, werden ex aequo in der jeweiligen Runde als letztes platziert.
21.2.1.2. Paare/Formationen, die in anderen als der ersten Runde nach dreimaligem Aufruf nicht auf der Tanzfläche erscheinen, werden ex aequo in der jeweiligen Runde als letztes platziert.
21.2.1.3. In der jeweiligen Runde gestartete Tanzsportlerinnen werden noch vor den nicht angetretenen Tanzsportlerinnen platziert.
Turnierordnung
Abschnitt 3 – Boogie Woogie Ordnung
Österreichischer Rock’n’Roll und
Boogie Woogie Tanzsportverband
Gültig ab 01.01.2018
Abschnitt 3 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 37 von 62
22. Allgemeines
22.1. Die Boogie-Woogie-Ordnung regelt verbindlich den Boogie-Woogie-Tanzsport des Österreichischen Rock’n’Roll und Boogie Woogie Tanzsportverbandes (ÖRBV).
22.2. ÖRBV-Mitglieder und ihre Einzelmitglieder unterliegen den Bestimmungen der Boogie- Woogie-Ordnung. Für alle nicht einzeln geregelten Punkte gilt die Turnierordnung des ÖRBV bzw. die Turnierordnung der WRRC. In Streitfällen bzw. bei Fehlen einer entsprechenden Bestimmung ist jedenfalls das Reglement der WRRC heranzuziehen.
23. Allgemeine Turnierbestimmungen
A Juniors
Class A Seniors
Class A Main
Class B Senior
Class B Main Class
Altersbegrenzung Beide < 18 Person 1 > 39 Person 2 > 34
Beide > 13 Person 1 > 39 Person 2 > 34
Beide > 13
Tanzzeit 01:30
Tempo (Takte pro Minute)
Vor- und Zwischenrunden
48 - 52 48 - 50 50 - 52 48 - 50 50 - 52
Finale langsam nein 27 - 30
Finale schnell 48 - 52 48 - 50 50 - 52 48 - 50 50 - 52
Akrobatikfiguren WRRC-Reglement WRRC-Reglement
Finale Teilnehmer 6 6
Paare pro Runde 1 2
Startbuch & Jahrestartgebühr Ja ja
Internationale Starts (WRRC) Ja (Entscheid RL / Spartenleiter) Nein
Meisterschaft Titel Österr. Meister Keine
Teilnahme Alle Max. Top 6 der Rangliste (1)
Ranglisten
Austrian Boogie Cup
Ja
Keine 6-Monats-Rangliste
12-Monats-Rangliste
Ja
Musik WRRC-Musik WRRC-Musik
Regelungen Aufstieg
Keine (3) keine Absteig
Internationale Beteiligung Veranstalter entscheidet Keine
Darstellung 7: Allgemeine Bestimmungen Boogie Woogie
(1) Bei Meisterschaften entscheidet der Veranstalter ob er die Klasse Boogie B abhält – wenn ja, sind nur die besten 6 Paare der am Stichtag (Nennschluss) gültigen Rangliste startberechtigt
(3) Auf – bzw. Abstieg jederzeit möglich. Wenn ein Paar nach einem Abstieg wieder in Boogie A aufsteigt, so gibt es eine 12 monatige Sperre für internationale Start (ab dem letzten Boogie B Turnier)
Abschnitt 3 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 38 von 62
24. Beschreibung Alters- und Aufstiegsklassen
24.1. Für alle Altersregelungen gilt das vollendete Lebensjahr (Das bedeutet: Kalenderjahr minus Geburtsjahr = Alter)
24.2. Bei allen Altersregelungen kann im Stichjahr bis zum 31.12. in dieser Klasse getanzt werden.
24.3. Ausschlaggebend für die Klassenzugehörigkeit ist das Alter beider Partner.
24.4. Ausnahmegenehmigungen werden nach Vorliegen eines entsprechenden Antrages durch das ÖRBV-Präsidium entschieden.
25. Startklassen
25.1. Boogie A: Junioren Klasse
25.2. Boogie A: Senioren Klasse
25.3. Boogie A: Allgemeine Klasse
25.4. Boogie B: Senioren Klasse
25.5. Boogie B: Allgemeine Klasse
25.6. Sonderregelungen (Diese gelten nur innerhalb der Kategorie Boogie A)
25.6.1. SENIOREN: Bei Ausschreibung beider Startklassen können Senioren Turnierpaare sowohl in der Senioren Klasse als auch in der Allgemeinen Klasse starten. Turnierpaare der Senioren Klasse, welche in der Allgemeinen Klasse starten, werden auch in beiden Ranglisten geführt.
25.6.2. JUNIOREN: Junioren, die die Alterskriterien für die Allgemeine Klasse erfüllen, können bei einem Turnier sowohl in der Junioren Klasse als auch in der Allgemeinen Klasse starten
25.7. Musikauswahl
25.7.1. Als Turniermusik für ÖRBV Boogie-Woogie Turniere sind alle Musikstücke der offiziellen ÖRBV-Boogie-Woogie Turnier Musik DVDs oder MP3-Files zugelassen.
25.7.2. Für alle Runden sucht der Supervisor die Musikstücke aus, wobei er sich einer Shuffle-Funktion bedienen darf.
25.7.3. Die Turniermusik muss innerhalb einer Klasse und Runde gleich sein. Es gibt eine Toleranzgrenze von 1 Takt pro Minute nach oben bzw. unten
25.7.3.1. Für Vor-, Hoffnungs- und Zwischenrunden werden jede Klasse und Runde mindestens vier verschiedene Musikstücke ausgewählt.
25.7.3.2. Für Finalrunden werden jede Klasse und Runde mindestens 10 Musikstücke ausgewählt.
25.7.4. In den Vor-, Hoffnungs- und Zwischenrunden wird die Musik vorgegeben.
25.7.5. In den Finalrunden zieht jedes Paar ein Lied (Ziehung gemäß Startreihenfolge). Ein bereits gezogenes Lied steht für die nachfolgenden Finalpaare dieser Startklasse nicht mehr zur Verfügung.
Abschnitt 3 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 39 von 62
25.7.6. Vor einer Finalrunde wird für die jeweiligen Finalpaare ein Eintanzlied in der Taktgeschwindigkeit der nachfolgenden Finalrunde gespielt.
25.8. Anzahl der Runden
25.8.1. Der Turnierablauf erfolgt analog TO III.
25.8.2. In den Allgemeinen- und Senioren Klassen wird eine zweigeteilte Endrunde getanzt (eine langsame und eine schnelle Runde).
25.8.3. In der Juniorenklasse und bei Breitensport besteht das Finale nur aus einer schnellen Endrunde.
26. Figurenbegrenzungen
26.1. Schrittarten: Es sind alle Schrittarten erlaubt.
26.2. Tanzfiguren: Alle Figuren sind möglich. Alle Figuren und Tanzelemente sind durch visuellen, Hand- oder Körperkontakt zu führen.
26.3. Akrobatik
26.3.1. Akrobatikelemente oder Akrobatikfiguren werden wie Tanzfiguren bewertet.
26.3.2. In der Klasse Junioren sind Akrobatikelemente oder Akrobatikfiguren nur mit folgenden Einschränkungen erlaubt (WRRC-Reglement):
26.3.2.1. Die Hüfte eines Partners darf die Schulterhöhe des anderen Partners nicht überschreiten.
26.3.2.2. Rotationen von mehr als 180 Grad um die Körperbreitenachse oder die Körpertiefen-achse sind nicht erlaubt.
26.3.2.3. Akrobatikfiguren sind nur erlaubt, wenn sie von einem Partner alleine durchgeführt werden können oder wenn permanenter Bodenkontakt durch mindestens einen Fuß besteht.
26.3.2.4. Tanzt ein Juniorenpaar Akrobatik die nicht erlaubt ist, wird es in dieser Runde durch den Supervisor letztgereiht.
26.3.3. Begehen mehrere Paare Verstöße gegen Punkt 3.3., so erfolgt die Letztreihung dieser Paare nach der erreichten Punktesumme in dieser Runde.
27. Bewertungsrichtlinien
27.1. Allgemeines - Boogie Woogie Tanz
27.1.1. Die Aufgabe der Boogie-Woogie-Tänzer besteht darin, die Betonung der Schrittbewegungen und die Betonung der Musik zeitlich miteinander in Einklang zu bringen.
27.1.2. Der Tanz endet immer mit der Musik.
27.1.3. Bei der Wertung in Punkt 27.4. Schritttechnik (Herr / Dame) einfließen lassen.
Abschnitt 3 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 40 von 62
27.2. Bekleidungsstücke, Schuhe, Styling, Make-Up, Accessoires, Spezialeffekte
27.2.1. Die Bekleidung soll zur Musik und zum Tanz passen.
27.2.2. Bekleidung, Schuhe, Styling, Make-up, etc. müssen der aktuellen WRRC-Regelung entsprechen. Schmuck (Ketten, Piercing, Ohrringe,…) zu tragen, ist während der Darbietung verboten.
27.2.3. Bekleidungsstücke und Accessoires, die von Paaren auf die Tanzfläche mitgenommen werden, dürfen dort nicht absichtlich ausgezogen oder weggeworfen werden.
27.3. Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien sind in drei Bereiche gegliedert:
27.3.1. Schritttechnik Herr / Dame 0-10 Punkte
27.3.2. Figurenausführung 0-10 Punkte
27.3.3. Tänzerische Darbietung / Interpretation 0-10 Punkte
27.4. Schritttechnik (Herr / Dame)
27.4.1. Unter dem Oberbegriff „Schritt Herr / Dame“ versteht man alle Kriterien, welche die Gesamtausführung darstellen.
27.4.2. Folgende Einzelkriterien sind dabei zu bewerten:
27.4.2.1. Schritt: Neben dem Single-, Double- oder Triple-Time- Grundschritt, der vorwiegend flach ge- tanzt wird, sind freie Variationen erlaubt, sofern sie zur Musik passen. Die Ausführung soll leicht und spielerisch, dabei aber doch dynamisch erfolgen. Durch die Wahl der Schrittvariationen soll der Tänzer/die Tänzerin den rhythmischen Charakter der Musik unterstreichen.
27.4.2.2. Körperbewegung: Die Beinbewegung des Schrittes soll durch entsprechende Gegenbewegung der Hüfte ausgeglichen werden, um ein übermäßiges „Auf und Ab“ des Oberkörpers zu vermeiden (d.h. kein Hüpfen!). Der Charakter von Musik und Figuren soll durch die Körperbewegung unterstrichen werden.
27.4.2.3. Armhaltung: Durch die Haltung der Arme soll der Ausdruck des Tanzes und der Tanzfiguren positiv verstärkt und unterstützt werden.
27.4.3. Gesamtausführung / Bewertung: Die Summe der Kriterien wird zum Bereich „Schritt“ zusammengefasst. Dabei sind unterschiedliche Interpretationen oder Ausführungen zugelassen bzw. erwünscht, sofern die angegebenen Kriterien eingehalten werden. Die Einzelkriterien sind dabei stets dem möglichst vorteilhaften Gesamtbild unterzuordnen.
27.5. Figurenausführung
27.5.1. Alle Figuren und Tanzelemente sind durch visuellen, Hand- oder Körperkontakt zu führen.
27.5.2. Bei der Auswahl von Tanzfiguren soll das Tanzpaar den Charakter des Boogie-Woogie- Tanzes bewahren. Werden neu erschaffene, oder aus anderen Tanzarten übliche Figuren in den Tanz eingebaut, so soll dies immer unter Berücksichtigung der Charakteristik dieses Tanzes vorgenommen werden.
Abschnitt 3 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 41 von 62
27.5.3. Mit Ausführung einer Figur wird die technische Ausführung, aller in einem Vortrag gezeigten Figuren (unter Berücksichtigung der Qualität) verstanden. Unabhängig davon soll die Ausführung leicht, mühelos, spielerisch und doch exakt sein.
27.5.4. Figurenreichtum ist erstrebens- und wünschenswert. Es soll damit aber ausschließlich das tänzerische Können unterstrichen werden. Die Wiederholung einer Figur, oder eine abgewandelte Figur trägt nicht zum Figurenreichtum bei. Die Wiederholung von Figuren führt zur geringerer Bewertung.
27.5.5. Die Schwierigkeitsgrade sind in drei Gruppen kategorisierbar:
Leichte Figuren
Mittlere Figuren
Schwierige Figuren
27.5.6. Bewertung:
27.5.6.1. Wenn ein Paar nur Boogie-Woogie-Figuren mit leichtem Schwierigkeitsgrad tanzt, so dürfen dafür max. 4 - 5 Punkte bei der Figurenbewertung vergeben werden.
27.5.6.2. Ebenfalls muss auf die Übergänge vom (Boogie)Tanz in die Figur und zurück besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Übergänge stellen ein wesentliches Bewertungskriterium dar und müssen fließend getanzt werden.
27.5.6.3. Die Sicherheit der Tanzsportlerinnen steht an erster Stelle.
27.6. Tänzerische Darbietung / Interpretation
27.6.1. Bewertet werden die tänzerische Darbietung und Interpretation.
27.6.2. Harmonie: Harmonie bedeutet die Übereinstimmung oder Ergänzung beider Tänzer in der Ausführung der Bewegung und dem Einklang im Bewegungsablauf beim tänzerischen Vortrag.
27.6.3. Paarwirkung: Herr und Dame sollen als eine Einheit, d.h. als Paar wirken, ohne dass dadurch die Individualität jedes Einzelnen verloren geht.
27.6.4. Ausstrahlung, Bühnenpräsenz
27.6.5. Interpretation: Ein Tanzpaar soll durch individuelle Interpretation, jedem Tanz, jedem Musikteil, jeder Figur, einen besonderen und unverwechselbaren Charakter geben.
27.6.6. Bewertung: Entscheidend für die Bewertung „Tänzerische Darbietung / Interpretation“ ist der Gesamteindruck aus den angeführten Bereichen.
27.7. Gesamtpunktezahl
27.7.1. Die Gesamtpunktezahl ergibt sich aus der Summe der drei Bewertungsbereiche gemäß Punkt 27.3. abzüglich der Fehlerpunkte gemäß Punkt 29.1.
28. Erreichbare Höchstpunkteanzahl
28.1. Vor-, Hoffnungs- und Zwischenrunden: Nur schnelle Runden 30 Punkte
28.2. Finalrunde:
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28.2.1. Schnelle Runde 30 Punkte
28.2.2. Langsame Runde 30 Punkte
29. Punkteabzüge
29.1. Direkte Abzüge
29.1.1. Taktfehler: Maßgebend für die Bewertung eines Taktfehlers ist die Tatsache von nicht im Takt getanzter Schritte und führt zu einem Abzug von 2 Punkten.
29.1.2. Verlust der Körperkontrolle: Mit Verlust der Körperkontrolle ist jeder ungewollte Bodenkontakt, der durch Verlust des Gleichgewichtes entsteht, zu verstehen und führt zu einem Abzug von je 5 Punkten.
29.1.3. Bewertung:
29.1.3.1. Taktfehler: Je Fehler 2 Punkte (sind im Wertungsbogen unter Abzüge anzukreuzen)
29.1.3.2. Verlust der Körperkontrolle: Je 5 Punkte (sind im Wertungsbogen unter Abzüge anzukreuzen)
29.1.3.3. Die Maximalsumme aller Abzüge beträgt 30 Punkte.
29.1.3.4. Verstöße gegen die Figurenbegrenzung sind im Wertungsbogen nur als solche zu vermerken. Tanzt ein Junioren- oder Breitensportpaar eine Akrobatikfigur, wird es in dieser Runde durch den Supervisor letztgereiht (analog Punkt 21.).
29.2. Indirekte Abzüge
29.2.1. Unterbrechung: Als Unterbrechung des Tanzes ist offensichtliches Stehenbleiben auf Grund fehlendem Verständnisses, oder eines Fehlers zu Bewerten. Dabei genügt das Stehenbleiben eines Partners.
29.2.2. Technische Fehler: Jede offensichtliche Abweichung von einer geplanten oder jetzt getanzten Figur wird als technischer Fehler bezeichnet
29.2.3. Beispiele: unbeabsichtigter Verlust der Handfassung oder Tanzhaltung offensichtlich fehlende oder falsche Arm- od. Körperbewegung deutliche Behinderung des Partners
29.2.4. Bewertung: Die ‚Indirekten Abzüge’ gemäß Punkt 29.2.1. und 29.2.3. werden nicht durch direkte Punkteabzüge geahndet, sondern fließen in die Bewertung des jeweiligen Bereiches ein.
30. Auswertung Boogie Woogie
30.1. Qualifikationsrunden für Boogie Woogie Paarsport und Formationen
30.1.1. In der Vor-, Hoffnungs- und Zwischenrunde sind die Punkte auf dem Wertungsbogen vom Turnierbüro zu addieren und in das Auswertungsmedium Wertungsbogen zu übertragen. Bei Tabletwertung übernimmt das Zentrale EDV System diese Aufgabe.
Abschnitt 3 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 43 von 62
30.1.2. Nach Übertrag in das Auswertungsmedium wird die jeweilige Runde nach dem Majoritätssystem (MS) ausgewertet. Im Unterschied zum Finale dürfen in den Qualifikationsrunden Plätze mehrfach vergeben werden.
30.1.3. Bei ex aequo Platzierungen entscheidet der Supervisor, ob alle oder keine(s) der in Frage kommenden Paare/Formationen aufsteigen.
30.1.4. Die Platzierung der ausgeschiedenen Paare/Formationen ergibt sich aus der Auswertung/Reihung der abgelaufenen Runde nach dem MS.
30.2. Finalrunden Boogie Woogie Paarsport und Formationen
30.2.1. Die Wertung des Judges in der Finalrunde erfolgt durch Addition der Einzelsummen aller Bewertungskriterien und anschließender Reihung der Paare/Formationen nach Plätzen gemäß absteigender Punktesumme.
30.2.2. Jeder Platz darf nur einmal vergeben werden. Bei gleicher Punktesumme entscheidet der jeweilige Judges über die Platzierung.
30.2.3. Aus den Einzelplatzwertungen der Judges werden die Endplatzierungen der abgelaufenen Runde nach dem MS siehe Punkt 31. errechnet.
30.2.4. In zweigeteilten Finalrunden bei Boogie Woogie Turnieren (langsame und schnelle Runde) wird jede Runde gemäß Punkt 31. ausgewertet. Die erreichten Plätze werden addiert. Das Paar mit der geringsten Punktesumme ist Sieger. Bei Punktegleichheit zählt zunächst die geringere Differenz zwischen beiden Runden (also 2 x 2.Platz ist besser als 1x 1. Und 1x 3. Platz). Bei gleicher Differenz wird das Paar mit der besseren Platzierung der schnellen Runde erstgereiht.
31. Majoritätssystem
31.1. Zur Vermeidung von Fehlern werden die Berechnungsspalten der Reihe nach von oben nach unten ausgefüllt (d.h. zuerst 1. Platz, dann 1. - 2. Plätze, dann 1.- 3. Plätze usw., jeweils von oben bis unten). Ist der Platz für ein Paar/eine Formation ermittelt, muss ein Strich durch die restlichen waagrechten Felder gezogen werden.
31.2. REGEL 1
Setzt die Mehrheit der Judges ein Paar/ eine Formation auf den 1. Platz, so ist dieses Sieger. Zweiter ist das Paar/ die Formation, das von der Mehrheit den 2. Platz und besser erhält. Die nächsten Plätze werden nach demselben Prinzip ermittelt.
31.3. REGEL 2
Haben mehrere Paare/Formationen Majorität, werden die Paare/Formationen nach der höheren Anzahl der die Majorität bildenden Plätze gereiht.
31.4. REGEL 3
Haben mehrere Paare/Formationen dieselbe Majorität, so wird aus den - für diese Majorität maßgeblichen - Platzziffern die Summe gebildet. Die bessere Platzierung ergibt sich aus der geringeren Platzziffernsumme.
Abschnitt 3 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 44 von 62
31.5. REGEL 4
Ist bis zur Auswertung nach Regel 3 noch keine Entscheidung möglich, so wird nur für die zutreffenden Paare/Formationen stufenweise die nächst niedrigeren Plätze in die Platzierungsberechnung mit einbezogen.
31.6. REGEL 5
Ist mit den Regeln 1 bis 4 keine Entscheidung möglich, so liegt eine identische Wertung vor. Die betreffenden Paare/Formationen erhalten denselben Platz.
32. Formalitäten
32.1. Wertungsbogen
32.1.1. In den Startklassen mit Startbuch / Startkarte wird in allen Tanzrunden der österreichische Boogie-Woogie-Wertungsbogen verwendet. Vor dem Beginn des jeweiligen Durchgangs werden vom Turnierbüro folgende Daten in den Wertungsbogen eingetragen:
32.1.1.1. der Turniertitel die Turnierart der Veranstalter die Startklasse
32.1.1.2. der jeweilige Durchgang
32.1.1.3. der Kennbuchstabe des Judges
Turnierordnung
Abschnitt 4 – Rock’n’Roll Grundlagen
Österreichischer Rock’n’Roll und
Boogie Woogie Tanzsportverband
Gültig ab 01.01.2018
Abschnitt 4 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 46 von 62
33. Rock’n’Roll Grundschritt
33.1. Rock’n’Roll war ursprünglich von der Swing-Musik und dessen Rhythmus inspiriert und ist Basis für den 9er-Schritt. Wenn die Tänzer den Rhythmus und die Technik perfekt umsetzen, kann zu jeder Rock’n’Roll Musik im Turniertempo getanzt werden.
Darstellung 8: Swing-Rhythmus
Darstellung 9: Vollständige Darstellung eines Grundschrittes
Abschnitt 4 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 47 von 62
Darstellung 10: Swing-Rhythmus mit Grundschritt-Beschreibung
33.2. Herr und Damen kicken wie in den Skizzen illustriert, wobei der Herr leicht nach außen und die Dame gerade nach vor kickt.
Darstellung 11: Bildliche Darstellung Swing-Rhythmus und Grundschritt
Abschnitt 4 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 48 von 62
34. Allgemeine Bestimmungen
Regeln des Verbandes WRRC WRRC ÖRRV WRRC WRRC ÖRRV WRRC WRRC ÖRRV ÖRRV
Mai
n C
lass
B-C
lass
C-C
lass
Jun
iors
Juve
nile
s
Beg
inn
ers
Gir
ls-F
orm
Ju
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Gir
ls-F
orm
. Mai
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Gir
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ini-
Form
.
Lad
ies
Min
i-Fo
rm.
Anzal TänzerInnen Paar 8 - 12 8 - 16 3 - 6
Altersbegrenzung ab 15 ab 14 ab 13 12-17 8 - 14 bis 12 bis 15 ab 14 bis 15 ab 14
Tanz- & Musikdauer
1:00 - 1:15 Fußtechnik-
runde
1:30 - 1:45 Akrobatik-
runde bis Halbfinale *
2:45 - 3:00 Finale *
Musik- Tempo =
Takte/Min.
45 - 47
keine Vorgaben
47 - 49
47 - 50
48 - 50 Akrobatik-
runde
48 - 52
50 - 52 Fußtechnik-
runde
Tanzvorgabe Pflicht-Grundschritte
4x FT-Runde
6 Grundschritte 4
6 x bis Halbfinale** 6 Grund-
schritte** 6x Akro-Runde 10x Finale**
Tanzvorgaben Tanzfiguren 2 Tanzfiguren zu je 2 Takte &
2 Kickkombinationen zu je 4 Takte 2 Kickkombinationen
zu je 4 Takte
Anzahl Akrobatikfiguren in Akro-Runden bis 1/4 Finale 5 ab 1/2 Finale 6
5 max. 4 0 max. 4 0 3
Safety Level SL-0 SL-1 SL-2 SL-3 SL-4 SL-3 SL-4 SL-2
Stellprobenzeit 3:45 keine
Accessoires erlaubt
Fußtechnik- runde JA
Nein Ja Nein Ja Nein Akrobatik-
runde NEIN
Darstellung 12: Allgemeine Bestimmungen Rock'n'Roll Paare
* Maximal 30 Sek. Anfang, 10 Sek Ende und 10 Sek Mittelteil (auf max. 2 Teile aufgeteilt)
** Maximal die Hälfte darf geradeaus zum Judges getanzt werden.
Abschnitt 4 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 49 von 62
34.1. Bei Verstößen gegen die in der Übersicht spezifizierten Regeln/Vorschriften der einzelnen Klassen vergeben Supervisor/Observer gelbe und rote Karten.
34.2. Beim ersten Verstoß in einer Qualifikationsrunde wird eine gelbe Karte vergeben. Muss in der gleichen oder in folgenden Runden eine weitere gelbe Karte für das gleiche Paar/Formation vergeben werden, wird daraus automatisch eine rote Karte. In Finalrunden werden nur Rote Karten vergeben.
34.3. Gelbe und rote Karten sind immer nur für EIN Turnier gültig.
35. Beschreibung Alters- und Aufstiegsklassen
35.1. Für alle Altersregelungen gilt das vollendete Lebensjahr (Das bedeutet: Kalenderjahr minus Geburtsjahr = Alter)
35.2. Bei allen Altersregelungen kann im Stichjahr bis zum 31.12. in dieser Klasse getanzt werden.
35.3. Ausschlaggebend für die Klassenzugehörigkeit ist das Alter beider Partner.
35.4. Ausnahmegenehmigungen werden nach Vorliegen eines entsprechenden Antrages durch das ÖRBV-Präsidium entschieden.
35.5. Altersklassen
35.5.1. Beginners: Alle Teilnehmerinnen dürfen im Veranstaltungsjahr nicht älter als 12 Jahre alt
35.5.2. Juveniles: Alle Teilnehmerinnen dürfen im Veranstaltungsjahr nicht älter als 14 Jahre alt werden.
35.5.3. Juniors: Alle Teilnehmerinnen müssen im Veranstaltungsjahr zwischen 12 und 17 Jahre alt werden.
35.5.4. Girlsformation Junior: Alle Teilnehmerinnen dürfen im Veranstaltungsjahr nicht älter als 15 Jahre alt werden. Eine Formation besteht aus mindestens 6 Tänzerinnen.
35.5.5. Girlsformation Main: Alle Teilnehmerinnen müssen im Veranstaltungsjahr 14 Jahre alt werden oder älter sein. Eine Formation besteht aus mindestens 8 Tänzerinnen.
35.5.6. Girls Mini-Formation: Alle Teilnehmerinnen dürfen im Veranstaltungsjahr nicht älter als 15 Jahre alt werden. Eine Formation besteht aus mindestens 3 und maximal 6 Tänzerinnen.
35.5.7. Ladies Mini-Formation: Alle Teilnehmerinnen müssen im Veranstaltungsjahr 14 Jahre alt werden oder älter sein. Eine Formation besteht aus mindestens 3 und maximal 6 Tänzerinnen
35.5.8. Es ist einem Verein bei einem Turnier möglich, EINE aktive Tänzerin sowohl in einer Girls Formation als auch in einer Ladies Formation starten zu lassen, so fern diese Tanzsportlerinnen die Altersregelung gemäß Punkt 35.5.4. als auch Punkt 35.5.5. erfüllt (Reservestarterregelung – anwendbar nur bei reinen Formationsturnieren).
35.6. Aufstiegsklassen
35.6.1. Diese Altersregelung (Mindestalter) für den Turnierstart gilt für den jüngeren Partner eines Paares:
C-Class: 13 Jahre
Abschnitt 4 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 50 von 62
B-Class: 14 Jahre
Main Class: 15 Jahre
36. Startklassenänderungen
36.1. Startklassenänderungen innerhalb der Altersklassen
36.1.1. Der Aufstieg von Beginner in Juveniles KANN jederzeit erfolgen, er MUSS jedoch erfolgen, wenn das Paar drei 1. bis 3. Plätze erreicht hat. Sollte dies der Fall sein, darf nur noch bis zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres in dieser Klasse getanzt werden.
36.1.1.1. Ein Paar darf max. 12 Turnierstarts in der Klasse Beginners bestreiten.
36.1.1.2. Bei einem Partnerwechsel dürfen max. 4 weitere, gemeinsame Turnierstarts des neuen Paares in der Klasse Beginners bestritten werden oder es darf bis zum max. 12. Turnierstart der Partnerin mit der höheren Anzahl an Turnierstarts lt. Startbuch in der Klasse Beginners getanzt werden.
36.1.2. Der Aufstieg von Juveniles in Juniors KANN - wenn die Altersregelung erfüllt ist - jederzeit erfolgen.
36.1.3. Der Aufstieg von Juveniles in die C-Class KANN - wenn die Altersregelung erfüllt ist - jederzeit erfolgen.
36.1.4. Der Aufstieg von Girlsformation Junior zu Main KANN – wenn die Altersregelung erfüllt ist – jederzeit erfolgen.
36.1.5. Die Eintragung in das Startbuch nimmt die/der amtierende Supervisor oder die VP Turnier vor und ist im Turnierbericht festzuhalten.
36.2. Startklassenänderungen innerhalb der Aufstiegsklassen
36.2.1. In den Rock’n‘Roll Aufstiegsklassen, der B-Class und der C-Class, werden neben Ranglistenpunkten auch Aufstiegspunkte vergeben. Maßgebend für den Aufstieg in die nächst höhere Startklasse sind einzig die ertanzten Aufstiegspunkte im Rahmen von ÖRBV-Turnieren mit Ranglistenpunkten.
36.2.2. Aufstiegspunkte werden folgendermaßen vergeben:
36.2.2.1. Ein Paar erhält für jeden Turnierstart bei einem ÖRBV-Turnier für diesen Startbucheintrag einen Aufstiegs-Grundpunkt. Zusätzlich wird für jedes geschlagene Paar ein weiterer Aufstiegspunkt vergeben. Befinden sich zwei oder mehrere Paare am selben Platz (ex aequo), so zählen für alle Paare auf diesem Platz die jeweils anderen ex aequo platzierten Paare als geschlagene Paare und es werden auch für diese Paare Aufstiegspunkte vergeben.
36.2.2.2. Das heißt: Aufstiegs-Grundpunkt + Anzahl gestartete Paare – Platzierung = Anzahl Aufstiegspunkte des betrachteten Turniers.
36.2.2.3. Maximal kann ein Paar bei einem Turnier also genauso viele Aufstiegspunkte ertanzen wie Paare am Start sind.
36.2.3. Der Aufstieg in die nächst höhere Startklasse KANN - wenn die unter Punkt 36.2.2 festgelegten Aufstiegspunktegrenzen erreicht sind - jederzeit erfolgen. Die Eintragung in das Startbuch nimmt der amtierende Supervisor oder der VP Turnier vor.
Abschnitt 4 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 51 von 62
36.2.4. Ein Paar kann in die nächsthöhere Start-/Leistungsklasse aufsteigen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
36.2.4.1. Hat ein Paar bei 5 Einträgen der jeweiligen Startklasse im Startbuch gemäß Punkt 36.2.2. mindestens 60% der maximal möglichen Aufstiegspunkte erreicht, so KANN es in die nächst höhere Start/Leistungsklasse aufsteigen.
36.2.4.2. Hat ein Paar bei 8 Einträgen der jeweiligen Startklasse im Startbuch gemäß Punkt 36.2.2. mindestens 50% der maximal möglichen Aufstiegspunkte erreicht, so KANN es in die nächst höhere Start/Leistungsklasse aufsteigen.
36.2.4.3. Hat ein Paar bei 12 Einträgen im Startbuch der jeweiligen Startklasse gemäß Punkt 36.2.2. mindestens 40% der maximal möglichen Aufstiegspunkte erreicht, so KANN es in die nächst höhere Start/Leistungsklasse aufsteigen.
36.2.4.4. Bei einem Sieg bei den Österreichischen Meisterschaften KANN ein Paar jederzeit in die nächst höhere Start/Leistungsklasse aufsteigen, wenn es in dieser Klasse einen weiteren Sieg oder zwei weitere Platzierungen 2 - 3 ertanzt hat.
36.2.4.5. Ein Paar, das miteinander in der Klasse Juniors gemeinsam tanzt, KANN prinzipiell ohne Start in der C-Class direkt in die B-Class aufsteigen, sofern die Altersregelung erfüllt ist, dafür ein Antrag an das ÖRBV-Präsidium vorliegt und der Antrag vom ÖRBV-Präsidium aufgrund der nachgewiesenen Klassenreife des Paares genehmigt wird.
36.2.5. Ein Paar, das länger als sechs Monate an keinem Turnier des ÖRBV oder eines befreundeten Verbandes teilgenommen hat oder bei dem ein Partnerwechsel mit einem Partner einer niedrigeren Startklasse vorliegt, kann auf Antrag seines Vereins durch die VP Turnier in die nächst niedrigere Klasse zurückversetzt werden.
36.2.6. Die – gemäß Eintragung im Startbuch einer Tanzsportlerin – nachweisbaren Aufstiegskriterien bleiben der Tanzsportlerin prinzipiell erhalten und die Tanzsportlerin kann jederzeit in die nächst höhere Klasse aufsteigen.
37. Beschreibung der Safety-Levels
37.1. Definition Griff
Hand zu Hand
Eine Hand um das Handgelenk oder den Arm des Partners
Je eine Hand an jeder Seite des Rumpfes des Partners
37.2. Definition Fester Griff: Mindestens ein Arm umgreift vollständig den Rumpf des Partners
37.3. Definition Überschlag (Salto): Ist eine Drehung um die Körperbreiten- und/oder Tiefenachse um mehr als 180 Grad (1/1 Überschlag = 360 Grad; ¾ Überschlag = 270 Grad)
37.4. Definition Kombination: Wenn mehrere Akrobatikfiguren direkt hintereinander ausgeführt werden. Es kann eine Zwischenlandung am Boden erfolgen, jedoch ohne Tanzelement dazwischen. Eine Kombination entsteht auch durch den Wechsel von einem festen Griff zu einem Griff oder umgekehrt. Die doppelte Ausführung eines Akrobatikelements gilt auch als Kombination mit Ausnahme von Rotationen.
Abschnitt 4 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 52 von 62
37.5. Safety Level 0 – Main Class
37.5.1. Alle Akrobatikfiguren sind erlaubt mit folgenden Einschränkungen:
Es sind nicht mehr als 2 Rotationen um die Körperbreitenachse erlaubt (Doppelsalto)
Der Doppelsalto darf nicht mit anderen Akrobatikfiguren kombiniert oder variiert werden. Weder als Schraube noch beim Ein- oder Ausgang.
Es sind nicht mehr als zwei Doppelsalti in einer Runde erlaubt (1 x Vorwärts und 1x Rückwärts).
37.5.2. Für alle Paare der Main Class gelten die WRRC Regelungen und Einschränkungen in der jeweils gültigen Fassung.
37.5.3. In Österreich gelten darüber hinaus noch folgende Regelungen für Paare OHNE internationale Startberechtigung:
kein Doppelsalto
kein 3/2 Salto
kein Salto mit Schultersitzausgang
kein Salto mit mehr als 1/1 Schraube.
37.6. Safetly Level 1 – B-Class
37.6.1. Alle Figuren sind erlaubt, solange folgende Bedigungen erfüllt sind:
A – Akrobatikfigur mit permanentem Bodenkontakt: keine Einschränkung
B – Akrobatikfiguren mit permanentem festen Griff: keine Einschränkung
C – Akrobatikfiguren mit permanentem Griff: keine Einschränkung
D – Akrobatikfiguren ohne Griff:
o Vorwärts Salto (alle Variationen): Das sind vorwärts Rotationen von 360° oder mehr, wobei bei mindestens 270° ein Griffvorhanden sein muss.
o Rückwärts Salto (alle Variationen): Das sind rückwärts Rotationen von 360° oder mehr, wobei bei mindestens 270° ein Griffvorhanden sein muss.
o Dive (vorwärts oder rückwärts): Die Dame „taucht“ kopfüber vor oder hinter dem Partner Richtung Boden. Dives von Statt oder Bettarini sind nicht erlaubt.
37.6.2. Für Paare der B-Class gelten die WRRC-Regelungen und Einschränkungen in der jeweils gültigen Fassung. Ausnahmefiguren siehe WRRC-Reglement in der jeweils gültigen Fassung.
37.7. Safety-Level 2 – Klasse C, Ladies Mini-Formationen
37.7.1. Alle Figuren sind erlaubt, solange folgende Bedingungen erfüllt sind:
A – Akrobatikfigur mit permanentem Bodenkontakt: keine Einschränkung
B – Der Kopf ist höher als die eigene Hüfte: Die Hüfte darf nicht über die Kopfhöhe der Partnerin
C – Akrobatikfiguren mit permanentem festen Griff: keine Rotationen ab Schulterhöhe
C – Akrobatikfiguren mit permanentem Griff:
o Die Hüfte darf nicht über die Kopfhöhe der Partnerin o Es darf nichtzwischen oder neben den Beinen des Partners geschwungen werden o Kein Überschlag
37.7.2. Rotationen im SL2 müssen mindestens 3x gedreht werden um das Punktemaximum zu erreichen.
Abschnitt 4 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 53 von 62
37.7.3. Ausnahmefiguren: Alle Hüftwürfe mit Griff, Kniesalto, Italiener, Eis, Schwan, Karnickel, C-Kugel, Reneder, C-Stützfiguren, C-Lifts, Hüft-Stütz, SL2-Käskehre vorwärts, Todessprung, Normalüberschlag (eingedrehter Salto), Normalüberschlag zurück, Zugrolle, Zugrolle indirekt, Villacher, C-Pirouette.
37.7.4. Erlaubnisregelung Ladies Mini-Formation: Es sind Akrobatikfiguren betreffend Vorwärts- und Rückwärtssalto-Figurengruppen erlaubt, wobei die obere Tänzerin von mindestens zwei Partnerinnen der Mini-Formation mit ständigem Griff unterstützt bzw. abgesichert werden muss.
37.8. Safety-Level 3- Juniors, Girlsformation Main
37.8.1. Alle Akrobatikfiguren sind erlaubt, wenn zumindest ein Punkt der nachfolgenden Bedingungen erfüllt wird (A-C). Die Einschränkungen von Punkt D sind im Kombination mit der Erfüllung von Punkt A-C zu erfüllen:
A – Akrobatikfigur mit permanentem Bodenkontakt: keine Einschränkung
B – Akrobatikfiguren mit permanentem festen Griff:
o Die Hüfte darf nicht über die Kopfhöhe der Partnerin o Akrobatikfiguren Rücken an Rücken sind nicht erlaubt o Es darf nicht zwischen oder neben den Beinen der Partnerin geschwungen werden
C – Akrobatikfiguren mit permanentem Griff:
o Die Hüfte darf nicht über die Kopfhöhe der Partnerin o Akrobatikfiguren Rücken an Rücken sind nicht erlaubt o Es darf nicht zwischen oder neben den Beinen der Partnerin geschwungen werden o Kein Überschlag
Einschränkungen
o Junioren dürfen maximal 4 Akrobatische Elemente zeigen. o Bei diesen 4 Akrobatikfiguren sind maximal 2 Kombinationen erlaubt, ohne
Einschränkung der Anzahl der Akrobatikfiguren während einer Kombination.
37.8.2. Für Paare der Klasse Juniors gelten die WRRC-Regelungen und Einschränkungen in der jeweils gültigen Fassung. Ausnahmefiguren sind im Reglement der WRRC nachzulesen.
37.9. Safety-Level 4 – Beginners, Juveniles, Girlsformationen Junior, Girls Mini-Formationen, Fußtechnikrunden B und A
37.9.1. Alle Figuren sind erlaubt, solange folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Rotationen mehr al 180° um die Körperbreiten oder –tiefenachse sind verboten
Es sind nur Figuren erlaubt, die ein Partner alleine ausführen kann oder wenn ein permanenter Bodenkontakt mit einem Fuß besteht.
37.9.2. Ausnahme Fußtechnik B und A: Eine Abschlusspose im Rahmen des ursprünglichen Safety-Levels ist erlaubt.
Turnierordnung
Abschnitt 5 – Rock’n’Roll New Judging System Paare und Formationen
Österreichischer Rock’n’Roll und
Boogie Woogie Tanzsportverband
Gültig ab 01.01.2018
Abschnitt 5 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 55 von 62
38. New Judging System
38.1. Das NJS gilt für alle Paarklasse Rock’n’Roll Akrobatik, sowie Girlsformation Junior und Main.
38.2. Das NJS setzt 7 Judges sowie eine elektronische Auswertung (Tabletwertung) voraus. Fällt ein Judges während einer Turnierrunde aus, so ist er sofort zu ersetzen.
38.3. Die Fußtechnikrunde und generell alle Tanzrunden der Paare ohne Akrobatik wird von allen 7 Judges bewertet.
38.4. In allen Qualifikations-Akrobatikrunden der B-Class und Main Class sowie in den Qualifikationsrunden und Finalrunden der C-Class bewerten 4 Judges die tänzerischen Elemente und 3 Judges die Akrobatiken.
38.5. Ein Start in C-Class, B-Class und Main Class ist nur möglich, wenn die betreffenden Tanzsportlerinnen registriert UND deren theoretischer Höchstwert der Akrobatikfiguren in der Reg-Software lt. Punkt 9.7 hinterlegt ist.
38.5.1. Die Akrobatikelemente sind exakt entsprechend der zuvor eingemeldeten Reihenfolge zu tanzen.
38.5.2. Die Observer korrigieren theoretische Werte nur in folgenden Fällen:
Körperpositionen beim Akrobatikelement (gehockt/gebückt/gestreckt)
Anzahl der Rotationen bei Rotationsfiguren
Körperrotationen um jeweils ganze Rotationen (Schrauben etc.)
Anzahl der kombinierten Elemente
39. Punkteverteilung NJS
39.1. Punkteverteilung allgemein
Ausgangspunkte der Tanzwertung Ausgangspunkte der Tanzwertung
Alle Runden Beginners, Juveniles, Juniors Alle Runden C-Class
Grundschritt Dame 10 Punkte Grundschritt Dame 10 Punkte
Grundschritt Herr 10 Punkte Grundschritt Herr 10 Punkte
Tanzfiguren 25 Punkte Tanzfiguren 25 Punkte
Choreographie 20 Punkte Choreographie 20 Punkte
Maximale Punktesumme Tänzerisch
65 Punkte Maximale Punktesumme Tänzerisch
65 Punkte
Akrobatik (alle Runden 5 Elemente) 65 Punkte
Maximale Punktesumme 130 Punkte
Darstellung 13: Punkteverteilung NJS Paare (1)
Abschnitt 5 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 56 von 62
Ausgangspunkte der Tanzwertung Ausgangspunkte der Tanzwertung
Bis inkl. Viertelfinale B-Class und Main Class Halbfinale B-Class und Main Class
Grundschritt Dame 10 Punkte
Grundschritt Dame 10 Punkte
Grundschritt Herr 10 Punkte
Grundschritt Herr 10 Punkte
Tanzfiguren 25 Punkte
Tanzfiguren 25 Punkte
Choreographie 20 Punkte
Choreographie 20 Punkte
Zwischensumme Tanz 65/1,3 = 50 Punkte
Zwischensumme Tanz 65 Punkte
Akrobatik (5 Elemente) 50 Punkte Akrobatik (6 Elemente) 65 Punkte
Maximale Punktesumme 100 Punkte
Maximale Punktesumme 130 Punkte
Darstellung 14: Punkteverteilung NJS Paare (2)
Ausgangspunkte der Tanzwertung
Finale FT-Runde B-Class und Main Class
Finale Akro-Runde B-Class und Main Class
Grundschritt Dame 5 Punkte Grundschritt Dame 5 Punkte
Grundschritt Herr 5 Punkte Grundschritt Herr 5 Punkte
Tanzfiguren 12,5 Punkte Tanzfiguren 12,5 Punkte
Choreographie 10 Punkte Choreographie 10 Punkte
Zwischensumme Tanz I 32,5 Punkte
Zwischensumme Tanz II 32,5 Punkte
Akrobatik (6 Elemente) 65 Punkte
Maximale Punktesumme gesamt 130 Punkte
Darstellung 15: Punkteverteilung NJS Paare (3)
Ausgangspunkte der Tanzwertung
Alle Runden Girlsformation Junior und Main
Grundschritt (alle) 10 Punkte
Tanzfiguren 20 Punkte
Choreographie 15 Punkte
Formation Mark 20 Punkte
Maximale Punktesumme 65 Punkte
Darstellung 16: Punkteverteilung NJS Formationen
39.2. Tanzfiguren
39.2.1. Eine Tanzfigur ist eine in sich abgeschlossene, geplante Bewegung zur Musik. Damit das Paar die maximal wertbare Punkteanzahl erhält, müssen folgende Charakteristika der getanzten Tanzfiguren für Wertungsrichter und Zuschauer durchgängig sein: Schwierigkeit, Exaktheit, Präzision, Figurenreichtum, Variantenvielfalt, Synchronität, Ästhetik, Tanzperformance, tänzerischer Ausdruck, sonstige tänzerische Ausführung.
Abschnitt 5 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 57 von 62
39.2.2. Unpassende Mimik und Gestik sind zu vermeiden.
39.3. Choreographie
39.3.1. Die Choreographie hat obligatorische bzw. optimale Tanzelemente aus den gelisteten Tanzgruppen in der angegebenen Dauer bzw. Menge zu enthalten (siehe Darstellung 17).
39.3.2. Abgesehen von der Schlussfigur sind in der sogenannten Tanztechnikrunde nur Figuren erlaubt, wenn ein Partner sie alleine ausführen kann oder es einen permanenten Kontakt zwischen dem Boden und zumindest einem Fuß gibt.
Tanz-gruppen
Dance Moves Dauer Anzahl
Gruppe 1
Paartanzfigurenelemente mit Rock'n'Roll Neuner Grundschritt (mit verpflichtender Reihenfolge Kick-Ball Change > Kick > Kick): am Platz, mit Platzwechsel, mit Swifts, etc.; d.h. Kontakt zum Partner, der den anderen Partner beim Tanzen unterstützt, z.B. Spin mit Handfassung
je 1 1/2 Takte lang
Obligatorisch mind. 6 Mal in Runden der Paarklassen außer in Fußtechnikrunden der B-Class und Main Class (mind. 4) Obligatorisch mind. 10 Mal in Finalrunden und min. 6 Mal in allen anderen Runden von Girl Formationen gleichzeitig. Maximal die Hälfte darf frontal zum Judge ausgeführt werden.
Gruppe 2 Typische Rock'n'Roll Tanzvariationen: Kicks, Kick-Ball-Change, Knie-Lifts in verschiedene Richtungen, etc.
4 Takte mindestens 2 Mal optional
Gruppe 3 Kontakttanzelemente ohne Rock'n'Roll Grundschritt, d.h. Tanzfiguren allein oder nebeneinander ausgeführt.
2 Takte
Obligatorisch mind. 4 Mal in Fusstechnikrunden und mind. 6 Mal in allen anderen Runden der Paarklassen.
Gruppe 4 Sonstige Drehungen, Figuren von anderen Tanzsparten, synchronisierte Bewegungen, etc.
n.a. n.a.
Darstellung 17: Obligatorische Tanzgruppen
39.4. Formation Mark (nur Formationen)
39.4.1. Technische Punkte für die speziellen Anforderungen von Formationen.
39.4.2. Die Präsentation soll an ein Konzept, eine Story eine Idee angelehnt sein. Dies muss vollständig verständlich sein. Die Harmonie zwischen Thema, Musik, Kostüm, Darbietung muss klar erkenntlich sein.
39.4.3. Die Tanzdarbietung muss auch logisch aufgebaut sein. Schwierigkeit, Synchronität, Exaktheit, Abwechslung bei Linien, Muster, Handbewegungen und die Art der Bewegung bei Positionswechsel müssen aufeinander abgestimmt sein. Ein Beispiel für einen logischen Aufbau bei einem Platzwechsel siehe Darstellung 18:
Abschnitt 5 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 58 von 62
Darstellung 18: Darstellung logische/unlogische Wege Formationen
39.5. Punkteabzüge
Alle Paarklassen
Alle Formationsklassen
(-) Maximale Punkteabzüge Kein max.
(-) Maximale Punkteabzüge Kein max.
Pro leichtem Fehler -5 Punkte
Fehler während einer Tanzfigur
Pro schwerem Fehler -30 Punkte
Fehler 1 Tänzerin (leicht) -2 Punkte
Verstöße gegen Vorschriften
Fehler 2 Tänzerinnen (leicht) -4 Punkte
Gelbe Karte Kein Abzug
Fehler 2+ Tänzerinnen (schwer) -10 Punkte
Rote Karte -30 Punkte
Fehler während Tanz
Tanzzeitverfehlung -100 Punkte
Pro leichtem Fehler (≤ 1 Takt) -5 Punkte
Pro schwerem Fehler (> 1 Takt) -10 Punkte
Sturz (nur Akrobatik) -30 Punkte
Darstellung 19: Punkteabzüge NJS
40. Akrobatikbewertung C-Class, B-Class, Main Class
40.1. B-Class und Main Class:
40.1.1. Es muss je eine Akrobatikfigur aus den Gruppen 1, 2, 3 und 4 in einer Akrobatikrunde (exkl. Vor- und Hoffnungsrunde) vom Tanzpaar gezeigt werden.
40.1.2. In Summe sind bis zum Viertelfinale 5 Akrobatikfiguren in Akrobatikrunden zu zeigen, ab dem Semifinale sind 6 Akrobatikfiguren in Akrobatikrunden zu zeigen.
40.2. C-Class: Es gibt keine Vorgaben über die Auswahl der Gruppen oder Kombinationen
Akrobatik-Gruppen Main Class
Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Gruppe 6
Akrobatische Elemente vorwärts
Akrobatische Elemente rückwärts
Todesstürze nur mit Flugphase
Rotationen Akrobatische Elemente in Kombination
Andere Akrobatische
Elemente
Abschnitt 5 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 59 von 62
Akrobatik-Gruppen B-Class
Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Gruppe 6
Akrobatische Elemente
vorwärts mit permanentem
Griff
Akrobatische Elemente
rückwärts mit permanentem
Griff
Todesstürze ohne
Flugphase Rotationen
Akrobatische Elemente in
Kombination mit permanentem
Griff
Andere Akrobatische
Elemente
Akrobatik-Gruppen C-Class
Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Gruppe 6
Wippen und Rotationen in der
Körper Breitenachse und
Tiefenachse
Hebefiguren, Einsteigen
Sturz/Taucher Wickelfiguren,
Rotationen
Akrobatische Elemente in Kombination
Andere Akrobatische
Elemente
Darstellung 20: Akrobatik-Gruppen NJS
Abschnitt 6 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 60 von 62
Turnierordnung
Abschnitt 6 –Rock’n’Roll Majoritätssystem Mini-Formationen
Österreichischer Rock’n’Roll und
Boogie Woogie Tanzsportverband
Gültig ab 01.01.2018
Abschnitt 6 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 61 von 62
41. Punkteverteilung
41.1. Das Majoritäts lt. Punkt 31 gilt für alle Mini-Formationen in den Klassen Girls und Ladies.
Ausgangspunkte der Tanzwertung Ausgangspunkte der Tanzwertung
Alle Runden Girls-Mini-Formation Alle Runden Ladies-Mini-Formation
Tanztechnik 10 Punkte Tanztechnik 10 Punkte
Tanzfiguren 10 Punkte Tanzfiguren 10 Punkte
Choreographie 10 Punkte Choreographie 10 Punkte
Maximale Punktesumme 30 Punkte
Akrobatik (nur bei 3 Figuren möglich)
10 Punkte
Maximale Punktesumme 40 Punkte
Darstellung 21: Punkteverteilung Mini-Formationen
41.2. Tanztechnik: Grundschritt
41.3. Tanzfiguren
41.3.1. Eine Tanzfigur ist eine in sich abgeschlossene, geplante Bewegung zur Musik. Damit der/die Tänzerin die maximal wertbare Punkteanzahl erhält, müssen folgende Charakteristika der getanzten Tanzfiguren für Wertungsrichter und Zuschauer durchgängig sein: Schwierigkeit, Exaktheit, Präzision, Figurenreichtum, Variantenvielfalt, Synchronität, Ästhetik, Tanzperformance, tänzerischer Ausdruck, sonstige tänzerische Ausführung.
41.3.2. Unpassende Mimik und Gestik sind zu vermeiden.
41.4. Choreographie
41.4.1. Die Choreographie hat obligatorische bzw. optimale Tanzelemente aus den gelisteten Tanzgruppen in der angegebenen Dauer bzw. Menge zu enthalten (siehe Darstellung 22).
41.4.2. Abgesehen von der Schlussfigur sind in der sogenannten Tanztechnikrunde nur Figuren erlaubt, wenn ein Partner sie alleine ausführen kann oder es einen permanenten Kontakt zwischen dem Boden und zumindest einem Fuß gibt.
Tanz-gruppen
Dance Moves Dauer Anzahl
Gruppe 1
Paartanzfigurenelemente mit Rock'n'Roll Neuner Grundschritt (mit verpflichtender Reihenfolge Kick-Ball Change > Kick > Kick): am Platz, mit Platzwechsel, mit Swifts, etc.; d.h. Kontakt zum Partner, der den anderen Partner beim Tanzen unterstützt, z.B. Spin mit Handfassung
je 1 1/2 Takte lang
Obligatorisch mind. 6 Mal in Allen Runde, wobei maximal die Hälfte frontal zum Judge ausgeführt werden dürfen.
Gruppe 2 Typische Rock'n'Roll Tanzvariationen: Kicks, Kick-Ball-Change, Knie-Lifts in verschiedene Richtungen, etc.
4 Takte 1-2 Mal optional
Gruppe 4 Sonstige Drehungen, Figuren von anderen Tanzsparten, synchronisierte Bewegungen, etc.
n.a. n.a.
Darstellung 22: Obligatorische Tanzgruppen
Abschnitt 6 Veröffentlichung: 30.06.2017 Seite 62 von 62
41.5. Bewertungsrichtlinien
41.5.1. Die Präsentation soll an ein Konzept, eine Story eine Idee angelehnt sein. Dies muss vollständig verständlich sein. Die Harmonie zwischen Thema, Musik, Kostüm, Darbietung muss klar erkenntlich sein.
41.5.2. Die Tanzdarbietung muss auch logisch aufgebaut sein. Schwierigkeit, Synchronität, Exaktheit, Abwechslung bei Linien, Muster, Handbewegungen und die Art der Bewegung bei Positionswechsel müssen aufeinander abgestimmt sein. Ein Beispiel für einen logischen Aufbau bei einem Platzwechsel siehe Darstellung 18:
Darstellung 23: Darstellung logische/unlogische Wege Formationen
41.6. Punkteabzüge
(-) Maximale Punkteabzüge Kein max.
Alle Runden und Klassen
Pro Fehler -2 Punkte
Sturz (Akrobatik) -3 Punkte
Darstellung 24: Punkteabzüge Mini-Formationen