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Martin Rabanus, MdB
Kleiststraße 10 Platz der Republik 1 [email protected]
65232 Taunusstein 11011 Berlin www.martin-rabanus.de
Tel.: 0 61 28 - 24 67 11 Tel.: 030 - 227 77 104 martinrabanus
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BRIEF AUS BERLIN – NR. 02/2015
Inhalt
Vorwort
Aus dem Bundestag
Jahreswirtschaftsbericht 2015
Mindestlohn und Aufzeichnungspflicht
Frauenquote
70 Jahre Auschwitz
Wahlen in Griechenland
Pegida
Änderung Regionalisierungsgesetz
„Pille danach“
Bekämpfung des Menschenhandels
Ausbildungsmission im Irak
Aufarbeitung sexueller Missbrauch
15 Jahre Berliner Republik
SPD-Politiker im Gespräch mit Leibniz
Otto-Wels-Preis
Aus dem Wahlkreis
Pressemitteilungen
Termine
Martin Rabanus, MdB
Kleiststraße 10 Platz der Republik 1 [email protected]
65232 Taunusstein 11011 Berlin www.martin-rabanus.de
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Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,
bewegend war in dieser Woche die Gedenkstunde im Deutschen Bundestag anlässlich der 70-jährigen
Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Es ist die Aufgabe unserer Generation, dieses
Gedenken aufrecht zu erhalten als Mahnung für die Zukunft.
Aufsehen erregten aber auch die Parlamentswahlen in Griechenland und der Besuch unseres
Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel bei einer Informationsveranstaltung zum Thema „Pegida“ in
Dresden. Auf beide Themen werde ich in die diesem „Brief aus Berlin“ zu sprechen kommen.
Fleißig war aber auch das Plenum des Deutschen Bundestages in seiner zweiten Sitzungswoche in
2015. Unter anderem standen auf der Tagesordnung der Jahreswirtschaftsbericht 2015 von
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), die Freigabe der „Pille danach“ auch in Deutschland,
der verstärkte Kampf gegen Menschenhandel und für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch, die
geplante Ausbildungsmission der Bundeswehr im Kampf gegen den Islamischen Staat im Nordirak
sowie das für den Schienenverkehr relevante Regionalisierungsgesetz.
Darüber hinaus standen in dieser Woche aber auch erneut die Themen Frauenquote und
Mindestlohn, hier konkret die vermeintlichen bürokratischen Hürden, im medialen Fokus und ich
möchte deshalb in diesem Brief auch noch einmal gesondert darauf eingehen und Missverständnisse
ausräumen.
Nun wünsche ich Euch/Ihnen aber eine angenehme Lektüre und ein schönes Wochenende!
Martin Rabanus
Mitglied des Deutschen Bundestags
Martin Rabanus, MdB
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Jahreswirtschaftsbericht 2015: Deutsche
Wirtschaft in guter Verfassung
Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte die
Bundesregierung ihren aktuellen
Jahreswirtschaftsbericht 2015. Es gibt viel
Positives zu berichten: Die deutsche Wirtschaft
behauptet sich weiter stark. Mit 1,5 Prozent
verzeichnete die Wirtschaftsleistung 2014 den
kräftigsten Anstieg seit Jahren. Gründe für
diesen positiven Trend sind unter anderem die
gute Lohn- und Beschäftigungsentwicklung
sowie der darauf beruhende Anstieg an
Konsumausgaben der Verbraucherinnen und
Verbraucher.
Besonders erfreulich: Auf dem deutschen
Arbeitsmarkt herrscht weiter
Rekordbeschäftigung. Die Zahl der
sozialversicherten Beschäftigten hat sich 2014
um über eine halbe Million erhöht. Das ist ein
Verdienst der aktuellen Wirtschafts- und
Arbeitsmarktpolitik unserer Minister Sigmar
Gabriel und Andrea Nahles, aber auch eine
langfristige Auswirkung der rot-grünen
Arbeitsmarktreformen von 2003.
Um die deutsche Wirtschaft weiter auf
Erfolgskurs zu halten, setzen wir uns weiterhin
für gute Löhne, stabile Energiepreise, weniger
Bürokratie, mehr Investitionen in unsere
Infrastruktur und für einen innovativen
Produktions- und Forschungsstandort
Deutschland ein. Gleichzeitig haben wir 2014
mit einem Bundeshaushalt ohne neue
Schulden das klare Signal gesetzt: Wir machen
keine Politik zu Lasten zukünftiger
Generationen!
Im Jahr 2014 stieg auch die Anzahl der
Versicherten in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Ein großer Anteil
des Anstiegs kommt durch Zuwanderer, die
2014 neue zahlende Mitglieder in der GKV
wurden. Das macht wieder einmal deutlich:
Zuwanderung nach Deutschland geht
zugunsten unserer Sozialsysteme. Nur durch
Zuwanderung können wir in Deutschland die
gesetzliche Gesundheitsversorgung sowie die
Rentenversicherung zukunftsfest aufstellen.
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Aufzeichnungspflicht bei Mindestlohn beugt
Missbrauch vor
Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit
dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um
sicherzustellen, dass auch überall 8,50 € pro
Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird,
müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit
ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD
und die Union gemeinsam per Gesetz
beschlossen.
Wir als SPD wollen, dass der Mindestlohn
eingehalten wird. Dafür braucht man
Kontrollmechanismen wie die Erfassung der
Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht
sich auf die Bezahlung pro Stunde und
deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern
auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich. Die
bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die
unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine
gängige Praxis der Umgehung von
Mindestlöhnen sein kann. Von der
Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen
nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die
ehrlichen Unternehmen in meinem Wahlkreis,
die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen.
Es muss dabei keine Formvorschrift
eingehalten werden. Handschriftliche
Aufzeichnungen genügen. Außerdem kann der
Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer
beauftragen, seine Arbeitszeiten zu
dokumentieren. Dies ist in vielen Branchen,
wie zum Beispiel beim Bau, längst gängige
Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr
Bürokratie, kann ich deswegen nicht
nachvollziehen, auch weil sich dann die Frage
stellt, was denn die Alternative zur korrekten
Erfassung von Arbeitszeiten sein soll.
Die Aufzeichnungspflicht besteht auch für die
geringfügig Beschäftigten in unserem Land, die
gewerblich beschäftigt sind. Das ist jedoch
nicht neu: Auch bisher sahen die
Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation
über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
vor. Für Minijobber in Privathaushalten gilt die
Aufzeichnungspflicht nicht. Gut ist, dass der
Arbeitgeber seiner Aufzeichnungspflicht erst
nach einer Woche nachkommen muss. Damit
hat er genügend Zeit, um die Arbeitszeit
korrekt zu erfassen, und gleichzeitig gerät
innerhalb einer Woche nichts in Vergessenheit.
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Gleichstellung: Gesetzliche Frauenquote wird
eingeführt
Endlich! Der Weg, der verfassungsrechtlich
gebotenen Gleichberechtigung von Mann und
Frau auch in der Arbeitswelt gerecht zu
werden, war in Deutschland ein besonders
steiniger.
Die Quotengesetzgebung kann deshalb als
Meilenstein für mehr Gerechtigkeit gesehen
werden. Ziel des Gesetzes ist eine tatsächliche
Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Wir
können dieses Ziel nur erreichen, indem wir
die Unternehmen dazu verpflichten, einen
nachhaltigen Kulturwandel einzuläuten. Leider
haben Jahrzehnte der Selbstverpflichtung
zuvor rein gar nichts gebracht!
Ab 2016 müssen nun in Börsen- und
Mitbestimmungspflichtigen Unternehmen
mindestens 30 Prozent der
Aussichtsratsposten mit Frauen besetzt
werden. Sonst bleibt der Stuhl im Aufsichtsrat
leer. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel
voran und will bis 2018 sogar eine 50%-Quote
in Aufsichtsgremien, in denen er mindestens
drei Sitze hält.
Gerne hätten wir Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten eine noch gerechtere
Quotenregelung eingeführt, aber im
Koalitionsvertrag mit der Union haben wir uns
auf die 30 Prozent verständigt. Wir finden, das
ist ein guter Anfang! Angesichts der exzellent
ausgebildeten Frauen in unserem Land dürfte
es für die Unternehmen auch kein Problem
sein, eine 30 Prozent Quote zu erfüllen oder
gar zu übertreffen!
Wir setzen darauf, dass die Unternehmen hier
schnell nachholen, was sie bisher vielfach
versäumt haben.
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70 Jahre Auschwitz
Vor 70 Jahren hat die Sowjetarmee das
Konzentrationslager Auschwitz befreit. Zu
diesem Zeitpunkt befanden sich noch rund
7.500 Gefangen in dem Lager. Was die
Soldaten dort am 27. Januar 1945 vorfanden,
war das größte Verbrechen an der Menschheit.
Die nationalsozialistische Vernichtungs-
maschine und das Ausmaß der Ermordung von
Millionen von Juden, politischer Gefangener,
Zwangsarbeitern, von Sinti und Roma, von
Homosexuellen sowie weiteren Opfern der
faschistischen Barbarei sind für menschliches
Ermessen nicht nachvollziehbar. Und dennoch
ist es geschehen. Vor der Haustür eines jeden
und einer jeden Deutschen wurden Menschen
verfolgt, verschleppt, zusammengetrieben,
verhaftet und hingemetzelt. Doch die meisten
schauten weg, und wollten nicht wissen, wohin
ihre Nachbarn gebracht wurden.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU)
merkte in einer Gedenkstunde am 27. Januar
2015 anlässlich des 70. Jahrestages der
Befreiung von Auschwitz an: „Wer sehen
wollte, der konnte sehen.“ Für die schreckliche
Vergangenheit Deutschlands seien die
Nachgeborenen nicht verantwortlich, „für den
Umgang damit schon.“
Seit nunmehr 20 Jahren gedenkt der Deutsche
Bundestag dem Tag der Befreiung von
Auschwitz. Die Gedenkstunde wurde in diesem
Jahr musikalisch vom Spiel Ib Hausmanns, dem
Komponisten und Klarinettisten, eingerahmt.
Er spielte den dritten Satz „Abîme des oiseaux“
(Abgrund der Vögel) aus „Quatuor pour la fin
du temps“ („Quartett für das Ende der Zeit“)
des französischen Komponisten Olivier
Messiaen, das zum Jahreswechsel 1940/41 in
einem deutschen Kriegsgefangenenlager in
Görlitz uraufgeführt worden ist.
Fakt ist: Es gibt keine deutsche Identität ohne
Auschwitz. Die Shoa (Holocaust) hat sich
eingebrannt in das kollektive Bewusstsein der
Menschheit. Allein im Vernichtungslager
Auschwitz wurden zwischen 1940 und 1945
1,1 Millionen Menschen ermordet, eine Million
davon waren Juden. Bundespräsident Joachim
Gauck würdigte die Befreiung des KZs durch
die rote Armee, bei der 231 sowjetische
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Soldaten ihr Leben lassen mussten. Die
Erinnerung an die Shoa dürfe vor allem in
Deutschland nie aufgegeben werden – wir
müssen aus den Fehlern der Vergangenheit
lernen.
„Es gibt keine deutsche Identität ohne
Auschwitz“, stellte Gauck klar. Doch der
moralische Auftrag erfülle sich nicht nur im
Erinnern, daraus ergebe sich vielmehr ein
Auftrag: „Schützt und bewahrt die
Mitmenschlichkeit. Schützt und bewahrt die
Rechte eines jeden Menschen“. Gauck machte
auch deutlich, dass es vor allem darum gehe,
vorzubeugen und dafür zu sorgen, dass ein
solcher Massenmord und Genozid nicht mehr
geschehe.
„Wir alle, die Deutschland ihr Zuhause nennen,
wir alle tragen Verantwortung dafür, welchen
Weg dieses Land gehen wird“, machte Gauck
deutlich. Das gelte gerade in Zeiten, in denen
sich Deutschland „erneut auf das Miteinander
unterschiedlicher Kulturen und Religionen zu
verständigen“ habe.
Wahlen in Griechenland – nun ist Alexis Tsipras
am Zug
Auch den Ausgang der Parlamentswahl in
Griechenland müssen wir akzeptieren. Nun ist
der Syriza-Vorsitzende Alexis Tsipras gefordert
und muss Vorschläge unterbreiten, wie er sein
Land aus der Krise holen will. Dies muss dann
auf europäischer Ebene diskutiert werden. Es
muss aber klar sein, dass die neue griechische
Regierung an die Vereinbarungen mit der EU
und der Troika gebunden ist. Deshalb muss die
neue Regierung strukturelle Reformen mutig
angehen, insbesondere im Hinblick auf die
Bekämpfung von Korruption und
Vetternwirtschaft.
Wir bedauern, dass Tsipras sich für die
rechtspopulistische Partei „Unabhängige
Griechen“ als Koalitionspartner entschieden
hat, erkennen die demokratisch gewählte
Regierung aber an. Auch bei uns in
Deutschland formiert sich rechtspopulistisches
Gedankengut in seltsamen Konstellationen.
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Pegida – Offener politischer Diskurs oder
Zeigefinger?
Den richtigen Umgang mit den
selbsternannten „Patriotischen Europäern
gegen die Islamisierung des Abendlandes“
(PEGIDA) und ihren Ablegern zu finden, ist
weder für die Zivilgesellschaft noch für die
etablierten Parteien einfach. Soll man mit den
Menschen, die dort mitlaufen, reden, sie
argumentativ überzeugen, oder soll man es
nicht? Hilft das Prinzip „Augen zu und durch“
weiter? Darf man mit diesen Menschen nicht
sprechen, weil sie Leuten hinterherlaufen, die
offen ausländerfeindliche Parolen brüllen und
Ängste vor Islam und Judentum schüren? Das
sind berechtige Fragen, denen wir uns alle
stellen müssen.
Vizekanzler Sigmar Gabriel hat sich letzte
Woche dazu entschieden, eine Veranstaltung
der Landeszentrale für politische Bildung in
Sachsen zu besuchen. Gabriel hörte zu.
Anwesend waren sowohl PEGIDA-Anhänger als
auch PEGIDA-Gegner, außerdem viele, die
verunsichert sind und ebenfalls mitdiskutieren
wollten. Gabriel wollte erfahren, was
Menschen bewegt, die Woche für Woche auf
die Straße gehen, welche Sorgen und Ängste
sie umtreiben. Genau diesen Dialog zwischen
PEGIDA-Anhängern und PEGIDA-Gegnern
wollte die Landeszentrale ins Rollen bringen.
Man muss nicht jede Meinung teilen, aber sich
andere Meinungen anzuhören und zu
diskutieren ist nun einmal das Wesen der
Demokratie. Auch SPD-Fraktionschef Thomas
Oppermann hat erst kürzlich in Bezug auf
PEGIDA deutlich gemacht: "Die Drahtzieher
müssen wir bekämpfen. Mit den Mitläufern
müssen wir reden.“ Dialog ist das A und O
guter Politik. Wir finden: Sigmar Gabriel hat
alles richtig gemacht. Einfach wegducken ist
sicher keine Alternative!
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Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Die Übertragung der Aufgaben des
Nahverkehrs auf die Länder im Zuge der
Bahnreform ist Teil einer Erfolgsgeschichte.
Durch deutlich ausgeweitete Angebote bei
Bahnen und Bussen, durch den Einsatz
moderner Fahrzeuge, Investitionen in
Bahnhöfe und Strecken und regionalintegrierte
Tarifsysteme ist die Zahl der Fahrgäste in
Bahnen und Bussen seit der Bahnreform
deutlich gestiegen. Um diese Erfolge
fortzusetzen, bedarf es einer
leistungsgerechten Ausstattung der Länder
und Aufgabenträger mit
Regionalisierungsmitteln.
Der Bundestag hat diese Woche in erster
Lesung den Bundesratsentwurf zur Änderung
des Regionalisierungsgesetzes beraten. Den
Ländern steht gemäß Artikel 106a des
Grundgesetzes ein zweckgebundener Anteil
aus dem Steueraufkommen des Bundes zu:
2014 waren das 7,3 Milliarden Euro. Eine
Entscheidung über die für 2015 gesetzlich
vorgeschriebene Revision ist noch nicht
gefallen, da die Regionalisierungsmittel Thema
im Rahmen der Bund-Länder-
Finanzverhandlungen sind.
Der Regierungsentwurf soll deshalb zunächst
die Mittel für 2015 und ihre Dynamisierung mit
1,5 Prozent sicherstellen. Damit erhalten die
Länder im Jahr 2015 7,4 Milliarden Euro an
Regionalisierungsmitteln. Für den Zeitraum ab
2016 muss dann die derzeit gültige Regelung
einer grundlegenden Revision unterzogen
werden. Der Gesetzentwurf des Bunderates
sieht eine Erhöhung der Regionalisierungs-
mittel auf 8,5 Milliarden Euro sowie eine
erhöhte Dynamisierung und Berücksichtigung
der Trassen- und Stationsentgelte mit einer
Laufzeit bis 2030 vor.
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass
bei der anstehenden Revision der
Regionalisierungsmittel die Bundesregierung
eine zügige Einigung mit den Ländern anstrebt.
Ein weiteres Ziel ist, zur langfristigen Sicherung
der Finanzierung des Schienen-
personalnahverkehrs die Regionali-
sierungsmittel für den Zeitraum ab 2019 auf
eine neue Grundlage zu stellen.
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Bundeskabinett beschließt besseren Schutz vor
Menschenhandel für Frauen und Kinder
Bildnachweis: Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V.
Die Bundesregierung hat in der vergangenen
Woche nach Angaben von Bundesjustiz-
minister Heiko Maas (SPD) den vom
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines
Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels beschlossen.
Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur
besseren Bekämpfung des Menschenhandels
und ein erster Schritt zur Umsetzung der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen zur
Bekämpfung des Menschenhandels. Kinder
und Frauen werden in Zukunft besser vor
Menschenhandel geschützt und es werden
künftig weitere Formen von Menschenhandel
strafbar sein.
Eine wichtige Neuerung: Zum Schutz von
minderjährigen Opfern wird die Altersgrenze
heraufgesetzt: In Zukunft ist eine
Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten
auch dann vorgesehen, wenn das Opfer unter
18 Jahren alt ist – und nicht wie bisher unter
14 Jahren.
Mit der Neuregelung soll künftig ebenso
unterbunden werden, dass Kinder nach
Deutschland geschleust werden, um hier zu
betteln oder zu stehlen. Eine gesetzliche
Klarstellung soll zudem den Menschenhandel
zum Zweck der Organentnahme effektiver
unterbinden als bisher. Der Menschenhandel
zum Zwecke der Prostitution sowie
Ausbeutung der Arbeitskraft wird jedoch von
diesem Gesetz nicht erfasst. Dafür will Maas
ein weiteres Gesetz zu einem späteren
Zeitpunkt vorlegen.
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Bundesregierung unterstützt irakische
Regierung im Kampf gegen den IS
Diese Woche hat der Bundestag über den
Antrag der Bundesregierung über die
Ausbildungsunterstützung der Sicherheits-
kräfte der Regionalregierung im kurdischen
Teil des Iraks sowie der irakischen
Sicherheitskräfte entschieden. Demnach
werden künftig bis zu 100 deutsche Soldaten
kurdische Verbände für den Kampf gegen die
Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS) im
Nordirak ausbilden.
Schwerpunkte der in der relativ sicheren
nordirakischen Kurdenhauptstadt Erbil
stattfindenden geplanten Ausbildung sind die
Schulung an Defensivwaffen sowie die
Minenräumung. Mit dieser Ausbildungs-
unterstützung ergänzt die Bundesregierung ihr
politisches Engagement im Irak und ihre
humanitäre und strukturelle Übergangshilfe,
um die katastrophale Lage der Menschen vor
Ort zu verbessern. Für die zivile Hilfe wurden
bereits mehr als 100 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt. Dieses zivile Engagement
hat auch künftig oberste Priorität bei der
deutschen Hilfe für den Nordirak. Wichtig ist,
dass die Bundesregierung für die besagte
Ausbildungsmission dem Bundestag ein
Mandat vorgelegt hat. Die SPD-
Bundestagsfraktion begrüßt deshalb die
Vorlage des Ausbildungsmandats ausdrücklich.
Am 25. Juni 2014 hat die irakische Regierung
die Bundesregierung um Unterstützung im
Kampf gegen die Terrororganisation
Islamischer Staat gebeten. In einer Resolution
des UN-Sicherheitsrats vom August wird der IS
als Bedrohung für den Weltfrieden und die
internationale Sicherheit verurteilt. Darüber
hinaus hat der Rat die internationale
Gemeinschaft am 19. September 2014 zur
Unterstützung der irakischen Regierung im
Kampf gegen den Islamischen Staat
aufgerufen. Die geplante Ausbildungsmission
im Nordirak steht damit letztendlich im
Einklang mit Völkerrecht und Grundgesetz, vor
allem aber soll sie mit der Unterstützung der
irakischen Regierung im Kampf gegen die
Terrorherrschaft des IS ein dringend
notwendiges Zeichen seitens der
internationalen Gemeinschaft setzen, die den
menschenverachtenden Taten der Terroristen
nicht tatenlos zuschauen kann.
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Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
sicherstellen
Bildnachweis: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs
Im Januar 2010 entschuldigte sich öffentlich
der Rektor des Berliner Canisius-Kollegs für die
jahrelangen, systematischen sexuellen
Übergriffe auf Schülerinnen und Schüler
vornehmlich in den 70er und 80er Jahren und
löste damit eine breite gesellschaftliche und
politische Debatte aus. Aus Anlass dieses
Jahrestages wurde der Antrag von SPD und
CDU/CSU „Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs sicherstellen“ im
Bundestag debattiert. Mit dem Antrag
unterstützen die Koalitionsfraktionen den
Unabhängigen Beauftragten für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs, eine
unabhängige Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs der Vergangenheit in Gang
zu setzen.
Der Bundestag debattierte außerdem erstmals
über die Einsetzung einer unabhängigen
Aufarbeitungskommission bei
Missbrauchsfällen. Die Kommission, die im Jahr
2016 starten könnte, soll bundesweit
Betroffene anhören, deren Berichte auswerten
und veröffentlichen.
In den letzten Jahren wurden bereits wichtige
Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen
Missbrauchs realisiert, wie das
Bundeskinderschutzgesetz, das Gesetz zur
Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen
Missbrauchs, das Ergänzende Hilfesystem für
Betroffene sexuellen Missbrauchs sowie
umfangreiche Forschungsprogramme. Zur
Bekämpfung der Kinderpornographie hat der
Deutsche Bundestag im November 2014 das
Strafgesetzbuch verschärft. Weitere wichtige
Vorhaben befinden sich aktuell in der
Realisierungsphase.
Wer freiwillige Hilfen aus dem Ergänzenden
Hilfesystem erhalten möchte, kann diese bei
der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller
Missbrauch unter www.fonds-missbrauch.de
bis zum 30. April 2016 beantragen. Außerdem
steht ein Hilfetelefon des Unabhängigen
Beauftragten unter der Telefonnummer 0800-
2255530 kostenfrei und anonym zur
Verfügung.
Martin Rabanus, MdB
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„Pille danach“
Nach der Entscheidung der EU-Kommission,
die "Pille danach" aus der Rezeptpflicht zu
entlassen, sollen nun gleich zwei in
Deutschland auf dem Markt befindliche
Präparate von der Rezeptpflicht befreit
werden. Die Gesundheitspolitiker der SPD-
Bundestagsfraktion hatten bereits mit einem
Antrag vom 17.10.12 „Rezeptfreiheit von
Notfallkontrazeptiva – Pille danach –
gewährleisten“ die damalige Bundesregierung
aufgefordert, die „Pille danach“ aus der
Verschreibungspflicht zu entlassen. Dabei ging
es um das Präparat Pidana mit dem Wirkstoff
Levonorgestrel. Mitder europaweiten Freigabe
der EU-Kommission wird nun zusätzlich auch
über das neuere Präparat Ellaone mit dem
Wirkstoff Ulipristalacetat diskutiert.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
aufgefordert, bis zum Frühjahr eine deutsche
Regelung vorzulegen. Das
Bundesgesundheitsministerium hat daraufhin
die schnellstmögliche Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung
angekündigt. Beide in Deutschland auf dem
Markt befindlichen Präparate sollen
schnellstmöglich von der Rezeptpflicht befreit
werden.
Das Gesundheitsministerium hat nun im
Eilverfahren eine neue Arzneimittelverordnung
vorgelegt, mit welcher beide Wirkstoffe
freigegeben werden. In der weiteren Debatte
wird es nun darum gehen, ob und in welcher
Weise die Pille danach erstattet werden kann
und wie die Beratung in den Apotheken zu
erfolgen hat.
Die Entscheidung für die Rezeptfreiheit ist
längst überfällig. In den meisten europäischen
Ländern ist die „Pille danach“ bereits rezeptfrei
erhältlich. Die Entscheidung ermöglicht es
Frauen in Zukunft, in der Apotheke auch ohne
ein Rezept zwischen den beiden
Medikamenten zu wählen. Dies ist ein
wichtiger Schritt für das
Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Vor der
Abgabe der „Pille danach“ soll eine Beratung in
der Apotheke erfolgen, damit ein
verantwortungsvoller Umgang mit der „Pille
danach“ auch ohne Rezeptpflicht gewährleistet
werden kann.
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15 Jahre Berliner Republik – und es geht weiter!
Das politische Debattenmagazin Berliner
Republik, dessen Mitherausgeber ich bin, ist 15
Jahre alt geworden. Dies war Anlass genug, das
Jubiläum mit den Herausgeberinnen und
Herausgebern, Autorinnen und Autoren, den
Leserinnen und Lesern sowie allen, die daran
mitwirken, zu feiern. Die Festveranstaltung
dazu fand im Ellington Hotel in Berlin statt.
Eröffnet wurde die Festveranstaltung von mir
als stellvertretendem Vorstand der Berliner
Republik. Höhepunkt des Abends war jedoch
die Festrede von Außenminister und
Mitherausgeber der Berliner Republik Dr.
Frank-Walter Steinmeier. Ausgangspunkt
seiner interessanten und unterhaltsamen Rede
war die These, dass die Welt derzeit aus den
Fugen gerate und sie gleichzeitig auf der Suche
nach einer neuen Ordnung sei. Problematisch
hierbei ist, dass insbesondere in Krisen-
gebieten öffentliche Debatten unterdrückt
würden. Doch Krisen können nur verhindert
werden, wenn darüber debattiert wird. So
verwies er auf die hohe Notwendigkeit von
progressiven Debatten insbesondere in Bezug
auf unsere veränderten Aufgaben in der Welt –
und ebenso Deutschlands neue Rolle in der
Welt, die sich nach der inneren Erneuerung
nun nach außen neu verorten muss. Ein guter
Ansatzpunkt für weitere Debatten durch die
Berliner Republik!
Aus Anlass des 15-jährigen Bestehens der
Berliner Republik wurde erstmals nun auch ein
Fortschrittspreis vergeben. Mit dem Preis
werden besonders mutige, innovative und
progressive Debattenbeiträge ausgezeichnet.
Der erste Fortschrittspreis der Berliner
Republik 2015, der fortan jährlich vergeben
werden soll, ging an die Autorinnen Alice Bota,
Khuê Pham und Özlem Topçu für ihr Buch „Wir
neuen Deutschen: Wer wir sind, was wir
wollen“. Alle drei Autorinnen stellen sich als
drei von 16 Mio. Deutschen mit
Migrationshintergrund die Frage „Was ist
überhaupt deutsch?“. Das Event fand seinen
Abschluss mit Buffet, Party und regem
Austausch zwischen den Teilnehmenden.
Martin Rabanus, MdB
Kleiststraße 10 Platz der Republik 1 [email protected]
65232 Taunusstein 11011 Berlin www.martin-rabanus.de
Tel.: 0 61 28 - 24 67 11 Tel.: 030 - 227 77 104 martinrabanus
Fax: 0 61 28 - 24 67 20 Fax: 030 - 227 76 105 martinrabanus
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Hintergrund zur Berliner Republik:
Seit nunmehr 15 Jahren liefert das
Debattenmagazin undogmatische Beiträge, um
Neuem Raum zu geben. Vom Debattenmagazin
Berliner Republik erstscheinen jährlich sechs
Ausgaben. Die meisten Herausgeberinnen und
Herausgeber der Berliner Republik sind SPD-
Bundestagsabgeordnete, die sich im
progressiven „Netzwerk Berlin“ sammeln.
SPD-Bildungspolitiker im Gespräch mit der
Leibniz-Gemeinschaft
Am Dienstag dieser Woche trafen wir, die SPD-
Bildungspolitiker Dr. Daniela DeRidder, Dr.
Simone Raatz, René Röspel, Rainer Spiering
und ich, uns auf meine Initiative hin mit
Mitgliedern des Vorstands der
Wissenschaftsgemeinschaft Leibniz (WGL). Im
Mittelpunkt des gemeinsamen Termins
standen die forschungspolitische Ausrichtung
der WGL und das Selbstverständnis als
interdisziplinärer Forschungsverbund.
Eingangs skizzierte der Präsident der Leibniz-
Gemeinschaft, Professor Kleiner, das Selbstbild
der Forschungsgemeinschaft und deren
Anspruch an interdisziplinäre Forschung, die
die Zusammensetzung der 89 Mitglieds-
einrichtungen der WGL aus unter-
schiedlichsten Fachrichtungen widerspiegelt.
Die Forschungsbereiche der Einrichtungen
reichen von Natur-, Ingenieur-, und Umwelt-
wissenschaften über Wirtschafts-, Sozial- und
Achtung! Aus Anlass des 15-jährigen
Jubiläums können alle, die das
Debattenmagazin noch nicht kennen,
„Schnupperexemplare“ der Zeitschrift in
meinem Berliner Büro (Kontakt: Frau
Juliane Fehlhaber, Tel.: 227-77104)
anfordern. Bei Gefallen können Abos der
Zeitschrift abgeschlossen werden oder das
Abo kann als Gutschein an politisch
Interessierte verschenkt werden:
http://www.b-republik.de/service/abo
Martin Rabanus, MdB
Kleiststraße 10 Platz der Republik 1 [email protected]
65232 Taunusstein 11011 Berlin www.martin-rabanus.de
Tel.: 0 61 28 - 24 67 11 Tel.: 030 - 227 77 104 martinrabanus
Fax: 0 61 28 - 24 67 20 Fax: 030 - 227 76 105 martinrabanus
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Raumwissenschaften bis zu den Geistes-
wissenschaften.
Weitere Themen des konstruktiven Gesprächs
waren der Zugewinn für die Hochschul-
standorte mit WGL-Sitz durch die Verknüpfung
von aktueller Forschung und Lehre, die
Funktion der WGL als beratende Institution für
Forschungsideen aus Politik und Öffentlichkeit
sowie die Forschungskommunikation. Die
Forscher wollen sich dafür einsetzen,
Forschung transparenter und leichter
zugänglich für die Öffentlichkeit zu machen.
Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger
ermutigt werden, sich mehr an Forschung zu
beteiligen. Die Leibniz-Gemeinschaft leistet
wichtige Forschungsarbeit und deshalb
begrüße ich ausdrücklich die Initiative der WGL
für mehr Transparenz und Zugänglichkeit.
Zum Abschluss schlug ich vor, den
konstruktiven Austausch in den kommenden
Wochen fortzuführen. Für den Folgetermin
stehen die Themen prekäre Arbeits-
bedingungen des wissenschaftlichen Nach-
wuchses sowie die Internationalisierung der
Leibniz-Gemeinschaft und weltweite
Vernetzung mit Forschungseinrichtungen im
Mittelpunkt.
Otto-Wels-Preis
Vor 50 Jahren haben Deutschland und Israel
offiziell diplomatische Beziehungen
aufgenommen. Aus diesem Anlass hat die SPD-
Bundestagsfraktion einen Kreativwettbewerb
für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter
zwischen 16 und 20 Jahren ausgeschrieben.
Das Teilnahmeformular ist unter
www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar.
Einsendeschluss ist der 18. März 2015.
Pressemitteilungen
26.01.2015:
Martin Rabanus: Die Weichen für B8-
Umgehung in Bad Camberg sind gestellt
25.01.2015:
100 junge Kommunalpolitiker für einen
Nachhaltigkeitsdialog gesucht
29.01.2015:
Koalitionsantrag fördert Vorbereitungen zum
Bauhausjubiläum 2019