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Piktogramm Informationsbroschüre Wohnpark Hiltrop

Broschüre Wohnpark Hiltrop - bochum-wirtschaft.de · 4 Wohnpark Hiltrop 5 2012 hat die Bochum Wirtschaftsentwicklung (BoWE) das ca. 39.000 qm große Betriebsgrundstück des ehemaligen

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Piktogramm

Informationsbroschüre

Wohnpark Hiltrop

Inhaltsverzeichnis

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04 Wohnbaugrundstücke für private Bauherren 06 Bebauungsplanverfahren10 Zeit- und Maßnahmenplanung15 Wohnbaulandkonzept (städtische Auflage)16 Städtebaulicher Entwurf22 Auswahlverfahren und Verkauf25 Häufig gestellte Fragen

Wohnpark Hiltrop 54

2012 hat die Bochum Wirtschaftsentwicklung (BoWE) das ca. 39.000 qm große Betriebsgrundstück des ehemaligen Kalksand-steinwerkes an der Dietrich-Benking-Straße in Bochum-Hiltrop erworben, welches als Wohnbauland entwickelt wird. Abzüglich der Straßen -, Erschließungs- und Grünflächen stehen ca. 28.000 qm zur Verfügung, die sich auf 51 Erwerbsgrundstücke in Größen-ordnungen zwischen 272 und 1.048 qm aufteilen.

Die Grundstücke werden fertig erschlossen, architekten- und bau-trägerfrei an die privaten Bauherren verkauft. Das Bebauungskon-zept für diese Fläche sieht eine Planung mit überwiegend freiste-henden Einfamilienhäusern sowie einigen Doppelhäusern vor. Einige ausgewählte Grundstücke sind für einen Verkauf im Rah-men des Wohnbaulandkonzeptes vorgesehen. Nähere Erläuterun-gen dazu finden Sie unter Punkt 4 „Wohnbaulandkonzept“.Art und Umfang der Bebauung richten sich nach dem geltenden Planungs- und Bauordnungsrecht. Planungsrechtliche Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 925 – Wohnpark Hiltrop – der Stadt Bochum. Ein Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Vorschrif-ten zur baulichen Nutzung. Er bestimmt, wie und was an welcher Stelle gebaut werden darf.

Im Oktober 2017 wurde mit dem Verkauf der Grundstücke begon-nen. Es besteht aber noch die Möglichkeit, sich auf eine Wartelis-te setzen zu lassen. Sofern eines der reservierten Grundstücke wieder frei wird, kann der nächste Interessent von der Warteliste nachrücken.

Wohnbaugrundstücke für private Bauherren

Eine gute Infrastruktur zeichnet den ruhigen Wohnstandort am grünen Stadtrand von Bochum aus. Mehrere Kindertagesstätten und Schulen sind in der Umgebung vorhanden, ebenso fußläu-fige Einkaufsmöglichkeiten und etliche Sporteinrichtungen. Auf dem ehemaligen Zechengelände Lothringen IV hat sich bereits in fußläufiger Entfernung zu den Wohnbauflächen ein großer, moderner Lebensmittelmarkt angesiedelt. Das Stadtteilzentrum Bochum-Hiltrop mit allen üblichen Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Apotheken, Kirchen usw.) ist nur wenige hundert Meter entfernt. Auf der Hiltroper Straße verkehren mehrere ÖPNV-Linien und die Anschlussstellen an die Autobahnen A 40 und A 43 sind nur wenige Autominuten entfernt.

AnsprechpartnerinWirtschaftsEntwicklungs-Gesellschaft Bochum mbHViktoriastraße 1044787 Bochum

Alexandra MixT +49 234 61063-227F +49 234 61063-210E alexandra.mix@ bochum-wirtschaft.de

Kerstin KraemerT +49 234 61063-224F +49 234 61063-210E kerstin.kraemer@ bochum-wirtschaft.de

Wohnpark Hiltrop 76

Grundlage für die Bebauung der Grundstücke ist ein rechtskräfti-ger Bebauungsplan. Bauanträge können erst mit Erlangen seiner Rechtskraft sowie - nach Abstimmung mit dem Amt für Stadt-planung und Wohnen der Stadt Bochum - nach Abschluss der Vermessung der einzelnen Grundstücke gestellt werden.Das mehrstufige Verfahren zum Beschluss eines Bebauungsplans für den Wohnpark Hiltrop wurde im Herbst 2013 eingeleitet und ist im April 2017 zum Abschluss gekommen. Kurzdarstellung des regulären Bebauungsplanverfahrens Nr. 925 – Wohnpark Hiltrop – Der Aufstellungsbeschluss steht im Verlauf des Bebauungsplan-verfahrens an erster Stelle und ist der Auftakt zur geordneten städtebaulichen Entwicklung.

In einem zweiten Schritt wird ein Vorentwurf einschließlich einer schriftlichen Begründung erarbeitet. Soweit die Planungsvor-stellungen hinreichend konkretisiert sind, erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden.

Die aus der frühzeitigen Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weiteren Planungsüberlegungen ein. Ebenso die Ergebnisse der diversen Fachgutachten z. B. Immissionsschutz (Lärm), Verkehr etc.

Bebauungsplan- verfahren

Danach erfolgt die Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes einschließlich einer Begründung zum Bebauungsplanentwurf. Der abgestimmte Bebauungsplanentwurf wird sowohl in der Bezirksvertretung Bochum-Nord als auch im Fachausschuss zur Erörterung/Beratung und Beschluss der öffentlichen Auslegung vorgelegt.

Nach der Beschlussfassung sowie der öffentlichen Bekanntma-chung des Auslegungsbeschlusses erfolgt die öffentliche Aus-legung des Bebauungsplanentwurfs einschließlich Begründung sowie der Fachgutachten für die Dauer eines Monats.

Während dieser öffentlichen Auslegung können von den Bürgern und Behörden erneut Stellungnahmen zum Bebauungsplanent-wurf abgegeben werden. Die Anregungen werden gesammelt, geprüft und einer Abwägung unterzogen. Diese Abwägung wird dem Rat der Stadt Bochum zusammen mit dem Bebauungsplan zur Entscheidung vorgelegt und grundsätzlich als Satzung be-schlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungs-beschlusses im Amtsblatt der Stadt Bochum tritt der Bebauungs-plan in Kraft.

Wohnpark Hiltrop 98

Optional:Die obige Schilderung ist eine Kurzdarstellung der wichtigsten Ver-fahrensschritte. Ist beispielsweise nach der öffentlichen Auslegung eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich, so ist der überarbeitete Entwurf erneut in den Gremien zu erörtern, zu beschlie-ßen und öffentlich auszulegen.

Das Bauleitplanverfahren ist ein schwieriger und oftmals langwieri-ger Prozess, sind die Probleme weniger gewichtig und nicht so viele Menschen von der Planung betroffen, dann kann auch alles zügiger ablaufen.

Aufstellungsbeschluss

Erarbeitung eines Plankonzeptes

Frühzeitige Beteiligung durch öffentliche

Auslegung

Frühzeitige Beteiligung der Behörden

Erarbeitung eines abgestimmten Planentwurfes

Auslegungsbeschluss

Beteiligung der Behörden

Entscheidung und Beschluss über die Stellungnahmen (Abwägung)

Satzungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung/ Rechtskraft des Bebauungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit durch

öffentliche Auslegung

Die entsprechenden Informationen können Sie aus dem Amtsblatt erhalten. Das Amtsblatt ist das amtliche Verkündungsblatt für die Stadt Bochum. In ihm werden die amtlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen veröffentlicht. Ein gedrucktes Exemplar des aktu-ellen Amtsblattes erhalten Sie in allen Bürgerbüros, im Technischen Rathaus und im Büro für Bürgerbeteiligung.

Das Amtsblatt der Stadt Bochum erscheint wöchentlich und liegt kostenlos in den Bürgerbüros und im Baubürgerbüro (Technisches Rathaus) zur Einsicht / Mitnahme aus.

Gleichzeitig wird es im Internet unter www.bochum.de/amtsblatt bereitgestellt.

Das Amtsblatt kann auch als Newsletter abonniert werden, unter: www.bochum.de - Hauptmenü: Newsletter / RSS

Sofern man sich dort einträgt, erhält man wöchentlich einen Link zum aktuellen Amtsblatt.

AnsprechpartnerStadt BochumAmt für Stadtplanung und WohnenAbt. Städtebau und Mobilität- Bebauungsplanung -Hans-Böckler-Str. 1944777 Bochum

Ralf GesienT +49 234 910-2548E [email protected]

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Zeit- und Maßnahmenplanung

Sanierung, Baureifmachung und Erschließung der Fläche Wohnpark Hiltrop mit den wesentlichen Eckdaten, Stand März 2018

Übersicht der einzelnen MaßnahmenNr. Maßnahme Anfang Ende

1. Archäologische Untersuchtungen

1.1 Ausschreibung und Vergabe Mitte Juni 2015 Mitte August 2015

1.2 Durchführung Ende August 2015 Mitte September 2015

2. Fäll- und Erdarbeiten

2.1 Ausschreibung und Vergabe Anfang August 2015 Anfang Oktober 2015

2.2 Durchführung Ende November 2015 Juni 2017

3. rechtsverbindlicher Bebauungsplan

3.1 Aufstellung (geschätzt) September 2013 Ende April 2017

4. Erschließungsvertrag

4.1 Aufstellung (geschätzt) Juni 2017

5. Straßen- und Kanalbau / Lärmschutzmaßnahmen

5.1 Ausschreibung und Vergabe Juni 2017 Juli 2017

5.2 Durchführung August 2017 März 2018

Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Leistungen der Stadt-werke Bochum ohne Verzögerungen in den Bauablauf integrieren lassen.

Da die Baumaßnahme über insgesamt zwei Winterperioden durch-geführt werden, können witterungsbedingten Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden.

Die archäologischen Untersuchungen sind bereits ohne vorgeschicht-lichen Befund abgeschlossen worden. Es wurden lediglich einzelne mittelalterliche Karrenspuren angetroffen.

Ferner ist zu beachten, dass die Straßen zunächst in Baustraßen-qualität hergestellt und erst nach Fertigstellung und Bezug aller Wohneinheiten endausgebaut werden sollen.

Somit kann die endgültige Fertigstellung der Straßen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden.

Baugrund Die Geländeoberfläche des ehemaligen Kalksandsteinwerkes fiel, von der im Westen gelegenen Dietrich-Benking-Straße nach Osten zu den dort liegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen hin, ursprünglich um mehrere Meter ab.

Um ebene Betriebsflächen zu erhalten wurden im Laufe der zu-rückliegenden Jahrzehnte Auffüllungsmaterialien auf das Gelände aufgebracht, um so eine nahezu waagerechte Oberfläche zu erhalten.

Wohnpark Hiltrop 1312

Die vom Menschen aufgebrachten Auffüllungsmaterialien erreichen im Westen (an der Dietrich-Benking-Straße) eine Schichtstärke von nur wenigen Dezimetern, im äußersten östlichen Bereich (an der Böschung zu den angrenzenden Ackerflächen) existieren dagegen Auffüllungen in einer Schichtstärke von mehreren Metern (lokal ca. fünf Meter).

Im Zuge der Untergrundaufbereitung und damit zur Vorbereitung der Wohnbebauung war vorgesehen, eine möglichst restriktionsfreie Be-bauung zu ermöglichen. Dies wäre beispielsweise durch das vollstän-dige Ausräumen sämtlicher Auffüllungsmaterialien und den Ersatz mit natürlichen, unbelasteten Materialien möglich gewesen. Eine derartige „Totalentfernung“ der Auffüllungsmaterialien ist jedoch wirtschaftlich nicht darstellbar. Vor diesem Hintergrund wurde das Gelände in zwei Teilbereiche untergliedert.

Im Westteil werden die vom Menschen aufgebrachten Auffüllungen vollständig entfernt und durch unbelasteten, natürlichen (gewachse-nen) Boden ersetzt. Neben den beiden v.g. Merkmalen (natürlich und unbelastet) muss dieses Material verdichtungsfähig und ausreichend durchlässig für die Anlage von Versickerungsrigolen sein.

In diesen Bereichen kann eine Unterkellerung zugelassen werden, da die Gründungsebenen dann nahezu vollständig innerhalb gewach-sener Böden und/oder in natürlich aufgebrachten unbelasteten und gleichzeitig verdichtungsfähigen, damit tragfähigen Böden liegen.

Im östlichen Teil, mit Auffüllungsschichtstärken von bis zu 5 m ist ein komplettes Ausräumen der anthropogenen Auffüllung wirtschaftlich nicht vertretbar. Hier werden Kontaminationsbereiche ausgehoben und entsorgt. Die übrigen verbleibenden Auffüllungsmaterialien sind

praktisch unbelastet, jedoch nicht ausreichend tragfähig. Bei einer normalen Unterkellerung würden unterhalb der Gründungsebene bereichsweise noch mehr als 2 m nicht tragfähiges Auffüllungsmate-rial verbleiben.

Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Aspekte und zur Schaffung einer Ebene auf der eine Gründung realisiert werden kann, wird hier Material bis zu einer Tiefe von +132,0 m NN (rd. 1,3 m unter heutiger Geländeoberkante) ausgehoben. Das so entstandene Rohplanum, das innerhalb der grobkörnigen Auffüllungsmaterialien liegt, wird mit einer schweren Walze nachverdichtet. Anschließend wird aus dem ausgehobenen Material unter Zugabe eines Kalk-/Zementgemisches ein Teil des erforderlichen Gründungspolsters hergestellt. Anschlie-ßend wird das Material mit natürlichen und verdichtungsfähigeren Materialien überdeckt, das die gleichen Qualitäten wie im Westteil aufweist. Hier erfolgt ein verdichteter Einbau des Materials, so dass auf einer Höhenkote von rd. +134,2 m NN eine Gründungsebene für nicht unterkellerte Gebäude vorgegeben wird. Die restliche Ande-ckung von der Gründungsebene bis zur zukünftigen Nutzungsober-fläche erfolgt dann durch die jeweiligen Erwerber.

Diese Vorgehensweise ermöglicht eine wirtschaftlich akzeptable Um-setzung des Gesamtprojektes und liefert gleichzeitig – bei Nichtun-terkellerung – eine Gründungsebene auf der die geplanten Wohnhäu-ser abgesetzt werden können.

Des Weiteren ist so eine Verlegung von Grundleitungen in durchweg unbelasteten, natürlichen Böden und die Versickerung von Nieder-schlagswasser innerhalb der eingebrachten grobkörnigen Materialien möglich.

Wohnpark Hiltrop 1514

ErschließungDie erschließungstechnischen Maßnahmen können erst nach Errei-chen des Standes nach § 33 BauGB (Planreife) bzw. nach Satzungs-beschluss des Bebauungsplanes Nr. 925 ausgeschrieben, vergeben und durchgeführt werden.

Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über eine Ringstraße mit drei privaten Erschließungsstichen und Anbindung an die neue Dietrich-Benking-Straße. Die Ringstraße und die Entwässerungsanla-gen werden durch die BoWE hergestellt. Alle Straßen innerhalb des Baugebietes werden bis zur kompletten Bebauung des Wohngebiets zunächst in Baustraßenqualität hergestellt. Der endgültige Ausbau der Straßen erfolgt nach Abschluss der privaten Baumaßnahmen. Erschließungsbeiträge werden von den künftigen Eigentümern nicht erhoben. Die Gebühren und Entgelte für die Anschlüsse an die öffent-lichen Versorgungsnetze für Strom, Gas, Wasser und Telekommuni-kation trägt der Erwerber. An der jeweiligen privaten Stichstraße wird ein Miteigentumsanteil erworben.

Flächen für Natur und LandschaftDie vorhandenen Flächen für Natur und Landschaft im Norden und im Süden (Wall) des geplanten Wohngebietes gehen in die Unterhal-tungsträgerschaft des Umwelt- und Grünflächenamtes der Stadt Bo-chum über. Diese Flächen liegen außerhalb der Erwerbsgrundstücke. Zur Durchführung der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten ist entlang des südlichen Walls ein Unterhaltungsweg zwischen Wohnpark und Grünfläche geplant.

Die Pflege obliegt nicht den Eigentümern der angrenzenden zukünf-tigen Grundstücke.

Wohnbauland- konzept

Mit dem sog. „Wohnbaulandkonzept“ möchte die Stadt Bochum es durch besondere Fördermaßnahmen insbesondere Familien mit Kindern erleichtern, auch mit kleinerem Haushaltseinkommen ein Eigenheim bauen zu können.

Im Rahmen des Wohnbaulandkonzepts verpflichten sich die pla-nungsbegünstigten Eigentümer, Kaufverträge für mindestens 20 % der Grundstücke nur nach vorheriger Abstimmung und mit Zustim-mung der Stadt Bochum und zu einem Kaufpreis, der mindestens 20 % unter dem Verkehrswert liegt, zu schließen.

Zur Gruppe der Berechtigten nach dem Wohnbaulandkonzept der Stadt Bochum zählen Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind (auch Alleinerziehende), deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des öffentlich geförderten Wohnungsbaus um maximal 40 % überschreitet.

Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, ist ein Antrag bei der Stadt Bochum zu stellen. Es wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Berechtigungsschein ausgestellt, der eine Bewerbung auf die entsprechenden Grundstücksangebote zulässt.

Ob Sie zur Gruppe der Berechtigten zählen, können Sie durch die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Wohnraumförderung im Amt für Stadtplanung und Wohnen prüfen lassen.

Weitere Informationen zum Wohnbaulandkonzept finden Sie unter: www.bochum.de/wohnbauland

Wohnpark Hiltrop 1716

Städtebaulicher Entwurf

Mit dem Bebauungsplan Nr. 925 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue attraktive Grundstücke geschaffen, die u.a. den Zielen des Wohnbaulandkonzepts entsprechen und damit der Eigentumsförderung von Familien dienen.

Das Baugebiet im Wohnpark Hiltrop ist im Bebauungsplan als allge-meines Wohngebiet ausgewiesen. Der städtebauliche Entwurf sieht vor, Grundstücke für 51 Einfamilienhäuser in aufgelockerter Bebauung zu schaffen.

Das Konzept beinhaltet eine attraktive Mischung verschiedener Grundstücksgrößen von 272 bis 1.048 qm, aufgeteilt auf Baufelder für 43 freistehende Einfamilienhäuser und acht Doppelhaushälften.

Die zulässige Bebauungsdichte der Grundstücke wird durch das Maß der baulichen Nutzung festgelegt. Üblich ist für ein allgemeines Wohngebiet, dass maximal 40% jedes Grundstücks überbaut werden dürfen – auf einem 500 qm großen Grundstück zum Beispiel dürf-ten 200 qm überbaut werden – und die Wohnfläche bis zu 80% der Grundstücksfläche – im vorgenannten Beispiel eines 500 qm großen Grundstücks also 400 qm - betragen darf.

Weiter sieht die Planung vor, dass Häuser mit Satteldach mit zwei Vollgeschossen und einer Dachneigung von 25° bis 45° errichtet werden dürfen. Häuser mit einem flachgeneigten Dach (Flachdach, Pultdach oder Zeltdach) dürfen ebenfalls mit zwei Vollgeschossen errichtet werden. Flachdächer sind mit einer Dachneigung von maxi-mal 4°, Pultdächer mit 10° bis 15° und Zeltdächer mit einer Dachnei-

gung von 15° bis 25° zulässig. Ferner können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten 32 Häuser mit Keller und 19 Häuser ohne Unterkelle-rung gebaut werden.

Das Bebauungskonzept erschließt das Wohngebiet über eine Anbin-dung an die neue Dietrich-Benking-Straße.

Kauf eines Grundstücks für eine DoppelhaushälfteBesondere Berücksichtigung erfordert die Planung der als Doppel-haushälften zu errichtenden Häuser. Diese sollen jeweils gemeinsam mit ihrer anderen Hälfte deutlich als zusammengehörende Doppel-häuser erkennbar sein.

Bei der Bewerbung auf ein Grundstück zur Errichtung einer Doppel-haushälfte ist zu beachten, dass der Bau beider Haushälften zeit-lich und inhaltlich unter den Erwerbern abgestimmt werden muss. Anderenfalls könnten sich für die Käufer erhebliche bautechnische oder bauordnungsrechtliche Nachteile ergeben. Die Stadt Bochum hält Bewerber um ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte dazu an, ihr Vorhaben entsprechend verbindlich untereinander abzustimmen. Darüber, wie die Doppelhäuser außen aussehen sollen, können die Bauherren jeweils zweier zusammengehörender Doppelhaushälften im gegenseitigen Einvernehmen weitestgehend frei entscheiden. Die BoWE wird eine derartige Abstimmung gern begleiten.

Das Bebauungsplanverfahren wurde im April 2017 abgeschlossen und der Bebauungsplan hat Rechtskraft erlangt.

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stillgelegteFerngasleitungNr. 9/12, DN 500 Ferngasleitung L05001

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Ferngasleitung L05001

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Grundstücke: Gebäude mit Satteldach Grundstücke: Gebäude mit flachgeneigten Dächern

Satteldach Flachgeneigte Dächer

HINWEIS: Planänderungen bleiben vorbehalten

Gebäude die mit Keller gebaut werden können (32 Stk.)

Gebäude die ohne Keller gebaut werden müssen (19 Stk.)

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Städtebau und MobilitätStadtplanungs- und Bauordnungsamt

Wohnpark Hiltrop 2322

Auswahlverfahren und Verkauf

AuswahlverfahrenDa die Anzahl der Interessenten für ein Baugrundstück im Wohnpark Hiltrop die Anzahl der verfügbaren Grundstücke übersteigt und die verschiedenen Grundstücke zudem von den Interessenten unter-schiedlich stark nachgefragt sind, ist die Durchführung eines Auswahl-verfahrens erforderlich. Dieses hat bereits Ende 2015 stattgefunden.

Das Verfahren diente dazu, die verfügbaren Baugrundstücke unter Be-rücksichtigung sowohl der Reihenfolge der Bewerbungseingänge, als auch unter persönlichen und sozialen Kriterien gerecht zu verteilen.

Neben dem Ranglistenplatz (Datum der Ersterfassung in der Interes-sentenliste) wurden dabei im Einzelnen auch die folgenden persönli-chen und sozialen Kriterien mit berücksichtigt:

• Alter der Bewerber• Anzahl und Alter der im Haushalt gemeldeten Kinder

(bis 27 Jahre) • schwerbehindertes und/oder pflegebedürftiges Familienmitglied• aktuelle Wohnsituation der Antragsteller (Miete oder Eigentum) • Gründe für den Eigentumserwerb• Gewerbetreibender

Die höchste Gewichtung kam zunächst dem Ranglistenplatz zu. Die Durchführung eines Losverfahrens war nicht vorgesehen, da die Grundstücksgrößen stark variieren und nicht zwingend auf die Bedürf-nisse des jeweils gelosten Interessenten passen würden.

Die vorgemerkten Interessenten wurden gebeten, drei Grundstücks-wünsche als Erst- bis Drittwunsch zu benennen. Wir haben versucht Ihre Wünsche zu berücksichtigen und ein Alternativgrundstück anzu-bieten. Sofern die Alternative nicht in Frage kam, konnte der jewei-lige Interessent nur als „Nachrücker“ für seine Wunschgrundstücke

vorgemerkt werden. Dies hat aber zur Konsequenz, dass Sie u.U. kein Grundstück reservieren bzw. kaufen können, sofern der Erstplatzierte nicht abspringt.

Für jene Grundstücke, die für nach dem Wohnbaulandkonzept be-günstigte Bewerber reserviert sind, hat das Auswahlverfahren unter den entsprechenden Bewerbern in gleicher Form stattgefunden.

VerkaufDer Kaufpreis für die frei verkäuflichen Grundstücke (Grundstücke, die nicht dem Bochumer Wohnbaulandkonzept unterliegen) beläuft sich auf 250 EUR pro Quadratmeter (Hinweis: ab dem 01.10.2018 270 EUR pro Quadratmeter). Es ist zu beachten, dass bei der Kaufpreisbildung für jedes Einzelgrundstück individuelle Faktoren zu berücksichtigen sind, wie z.B. ein anteiliger Kaufpreis für einen Miteigentumsanteil an einer der privaten Stichstraßen. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt voll erschlossen, ein gesonderter Erschließungsbeitrag wird nicht erhoben.

Für Grundstücke, die dem Wohnbaulandkonzept unterliegen, erfolgt ein Abschlag von 20 % auf den vorgenannten Kaufpreis. Der Kaufpreis liegt hier bei 200 EUR pro Quadratmeter.

Mit der Reservierung der Grundstücke wurde bereits Ende 2015 be-gonnen und ist für die Interessenten kostenfrei. Mit dem Verkauf, der u.a. in Abhängigkeit zur Beendigung des Bebauungsplanverfahrens stand, wurde im Oktober 2017 begonnen, nachdem die Vermessung der Grundstücke erfolgt war.

Die Kosten der Vertragsdurchführung (Notarkosten, Gebühren, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer, Vermessungskosten u. dergl.) trägt der Erwerber.

Wohnpark Hiltrop 2524

Ansprechpartner für FinanzierungsfragenIm Rahmen der weiteren Entwicklung der Baumaßnahme „Wohnpark Hiltrop“ hatte die BoWE am Donnerstag, 25. Juni 2015 zu einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Projektstand eingeladen. An der Veranstaltung haben folgende Finan-zierungsberater teilgenommen und stehen Ihnen für Beratungsgespräche gerne zur Verfügung:

Sparkasse Bochum

Birgit KobusKreditabteilung PrivatkundenDr.-Ruer-Platz 544787 Bochum

Telefon: +49 234 611-3453E-Mail: [email protected]

Sabrina SchmidtGeschäftsstellenleiterin HiltropIm Hagenacker 32 44805 Bochum

Telefon: +49 234 611-4321E-Mail: [email protected]

Volksbank Bochum Witten eG

Michaela Jöres Immobilienfinanzierung Universitätsstr. 70 44789 Bochum

Telefon: +49 234 3334-201E-Mail: [email protected]

Hüttig & Rompf AG

Björn ButheFinanzierungsberaterWestfalendamm 10044141 Dortmund

Telefon: +49 231 927788-14Mobil: +49 173 6131417E-Mail: [email protected]

Team Baufinanzierung GLS Bank

Team BaufinanzierungChriststraße 9-1144789 Bochum

Telefon +49 234 5797-5300E-Mail: [email protected]/baufianzierung

Häufig gestellte Fragen

Welche Vorgaben zur äußeren Gestaltung der Häuser gibt es?Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 925 wurde im April 2017 be-schlossen. Ziel dabei war es, den zukünftigen Bauherren größtmögli-che Freiheit bei der Gestaltung ihrer Häuser zu belassen. Eine wesentliche Ausnahme besteht allerdings bei der Form und Gestaltung der Dächer. Um eine unstrukturierte Mischung von Dachformen zu vermeiden, wurden die Grundstücke gruppenweise zusammengefasst in Häuser mit Satteldächern und Häuser mit flach-geneigten Dächern (siehe unter Punkt 5: „Städtebaulicher Entwurf“) Können die Häuser auf ihrem jeweiligen Grundstück frei positio-niert werden?Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind sog. „Baufenster“ festge-legt, innerhalb derer sich die geplante Bebauung befinden muss. Innerhalb dieser Baufenster können die Häuser jedoch weitgehend frei positioniert werden. Die im Bebauungskonzept auf Seite 18 und 19 dargestellten Vermaßungen dienen lediglich als Beispiele für Abstände und Hausgrößen, können bei Ihrer konkreten Planung aber variieren.

Es gibt Bereiche, die bei der Bebauung zwingend freizuhalten sind, etwa um einen ausreichenden Abstand zu den Nachbargrundstücken zu gewährleisten oder mit Rücksicht auf die zu schaffenden Versicke-rungsanlagen für Regenwasser.

Wohnpark Hiltrop 2726

Sind auch Doppelgaragen zulässig?Grundsätzlich ja, sofern die Grundstücksbreite es zulässt. Berücksich-tigt werden müssen bei der Planung jedoch die geplanten Stellplätze, Laternen und Grünanpflanzungen/Bäume im öffentlichen Straßen-bereich sowie das zulässige Höchstmaß der überbaubaren Grund-stücksfläche.

Sind außer Garagen auch noch andere Nebenanlagen wie z. B. Gartenhäuser zulässig?In den Vorgartenbereichen sollen Nebenanlagen, mit Ausnahme begrünter Mülltonnenstellplätze, nicht zugelassen werden.

Nebenanlagen in anderen Grundstücksbereichen, wie zum Beispiel Gartenhäuser, sind denkbar, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dürften insbesondere – ebenso wie Garagen – auch außerhalb des Baufensters eines Grundstücks errichtet werden.

Müssen die Häuser im Westteil des Wohnparks zwingend unter-kellert werden?Es wird empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. In diesem Bereich auf Keller zu verzichten führt zu erheblichen Kos-ten für die Lieferung und den kontrollierten Einbau von Füllboden. (Siehe unter Punkt 3 „Zeit- und Maßnahmenplanung“ den Abschnitt „Baugrund“, dort zu den Höhenangaben.)

Welche Art der Energieversorgung ist vorgesehen?Die Eigentümer sind in ihrer Wahl grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Stadtwerke Bochum werden – sofern eine ausreichende Anzahl Bauherren sich für Erdgas als Energieträger entscheidet – eine ent-sprechende Versorgung erstellen.

Geothermie ist auf Grund der bestehenden Grundwassersituation auf der Fläche grundsätzlich ausgeschlossen.

Erfolgt ein Anschluss des Wohnparks an das Kabelnetz (Fernse-hen, Telefon, Internet usw.)?Es wird eine ausreichende Anzahl Leerrohre für die medientechnische Versorgung bereitgestellt, die Wahl der Anbieter und der Abschluss der entsprechenden Verträge obliegen jeweils jedem Eigentümer für sich.

Wie soll der Straßenverkehr im und um den Wohnpark geregelt werden?Die Zufahrt zum Wohnpark erfolgt über die neue Dietrich-Ben-king-Straße und kreuzt den vorhandenen Fuß- und Radweg der alten Dietrich-Benking-Straße. Zur Verhütung von Kollisionen wird dieser farbig hervorgehoben.

Die Ringstichstraße innerhalb des Wohnparks wird verkehrsberuhigt und mit einer entsprechenden Anzahl gekennzeichneter Parkflächen für Besucher angelegt.

Einige Häuser werden auf Grund der örtlichen Gegebenheiten mittels privater Stichstraßen erschlossen.

Wohnpark Hiltrop 2928

Sind umwelttechnische Aspekte zu beachten?Als ehemaliges Betriebsgelände des Kalksandsteinwerkes wird das Grundstück vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum als Altstandort eingestuft. Auf Grund seiner früheren industriellen Nutzung erfolgt eine Eintragung in das Altlastenkataster.

Bei flächendeckenden Boden- und Grundwasseruntersuchungen wur-den punktuelle Belastungen in der Auffüllung festgestellt. Der Boden aus den insgesamt vier identifizierten Verunreinigungsbereichen wird vollständig ausgekoffert und entsorgt. Die verbleibende Bodensubs-tanz ist nicht gesundheitsgefährdend.

Erfolgt die Entwässerung des Regenwassers als geschlossenes System oder als Art Bach?Da die Entwässerungssituation im Bereich der Dietrich-Benking-Stra-ße bereits jetzt vollständig ausgelastet ist, wurde die BoWE von der Bauverwaltung Bochum aufgefordert, das auf dem Grundstück auffal-lende Niederschlagswasser vollständig zur Versickerung zu bringen. Eine Versickerung von Regenwasser kann in der Regel dann erfolgen, wenn der Boden eine ausreichende Durchlässigkeit für die aufzuneh-mende Wassermenge aufweist.

Hierfür werden sowohl für das auf den privaten Grundstücken als auch für das auf den öffentlichen Straßen auffallende Regenwasser Sicker-rigolen hergestellt. Eine Rigole ist ein in diesem Fall unterirdischer Pufferspeicher, um eingeleitetes Regenwasser aufzunehmen und zu versickern.

Werden für Gewerbetreibende festgelegte Grundstücke vorgehal-ten?Es ist geplant, für Gewerbetreibende ca. 10% der Fläche (= 5 Grund-stücke) vorzuhalten. Eine genaue Zuordnung – wie beim Wohnbau-landkonzept – wird nicht erfolgen.

Wird dem Erwerber im Rahmen des Kaufvertrages eine Bauver-pflichtung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes auferlegt?Ja, die Kaufverträge werden entsprechende Bauverpflichtungen enthalten.

Kann es im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der Bau-fertigstellung der Grundstücke zu Verzögerungen kommen?Verzögerungen können leider nie völlig ausgeschlossen werden. Das Bauleitplanverfahren ist ein schwieriger und oftmals langwieriger Prozess, mit zahlreichen Beteiligten seitens der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, was jederzeit zu unvermeidlichen Verzögerungen führen kann.

Beispielsweise hat die BoWE archäologische Grabungen durchführen lassen müssen, die inzwischen ohne Befund abgeschlossen worden sind. Dennoch kann es im Zuge der Aufbereitung des Grundstücks zu unvorhersehbaren, z. B. witterungsbedingten Verzögerungen kom-men.

Im Interesse aller Beteiligten sind wir bemüht, den vorgestellten Zeit- und Maßnahmenplan einzuhalten und umzusetzen.

Kontakt

Kerstin KraemerT+49 234 [email protected] MixT +49 234 61063-227alexandra.mix@bochum-wirtschaft.dewww.bochum-wirtschaft.de

HerausgeberinBochum WirtschaftsentwicklungDie GeschäftsführungViktoriastraße 1044787 Bochum

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