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„Der BVGer online“ ist ein Informationsblatt des Fachbereich Verkehr Berlin-Brandenburg der Gewerkschaft ver.di Herausgeber: Landesbezirksfachbereich Verkehr, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin, http://verkehr.bb.verdi.de/der_bvger BVGer in der Der Infos rund um den Nahverkehr, aus dem Fachbereich und aus der Gewerkschaftswelt die Internetzeitung für die Mitarbeiter im Nahverkehr in Berlin und Brandenburg 4. Jahrgang - 11. Ausgabe - November 2012 Immer eine gute Wahl

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BVGer online 4.Jahrgang 11. Ausgabe November 2012 S e i t e | 1

„Der BVGer online“ ist ein Informationsblatt des Fachbereich Verkehr Berlin-Brandenburg der Gewerkschaft ver.di Herausgeber: Landesbezirksfachbereich Verkehr, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin,

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BVGer

in der

Der

Infos rund um den Nahverkehr, aus dem Fachbereich und aus der Gewerkschaftswelt

die Internetzeitung für die Mitarbeiter im Nahverkehr

in Berlin und Brandenburg

4. Jahrgang - 11. Ausgabe - November 2012

Immer eine gute Wahl

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Liebe Kolleginnen und Kollegen Keine Frage – es ist Wahlzeit. Wie immer Hochsaison der Scharlatane und selbsternannten Heilsbringer, die auf Wäh-lerseelenfang gehen. Gewiss, einen eigenen „Verein“ gründen, und zur Wahl antreten ist völlig legitim und ein unverzichtbares demokratisches Grundrecht. Doch immer, wenn einem etwas nicht gefällt auf der gleichen Ebene (in diesem Fall auf der Arbeitnehmervertreterebene) als Opposition aufzutreten, schwächt nur die Interes-senvertretungsidee. Um wirklich eine Alternative für den Wähler zu bieten braucht es mehr: ein Programm, dass Inhalte hat. Dies zu entwickeln und darzustellen ist natürlich sehr schwer, weswe-gen es oft bei Parolen bleibt. Interessenvertretung in einer so rasanten und von auch von sozialen Umwälzungen ge-prägten Zeit zu sein kann nicht bedeuten allen Anforderungen gerecht werden zu kön-nen. Daran kann man nur arbeiten. Dies werden die ver-di-Listenvertreter sicher im Sin-ne der Mitarbeiter weiter tun! Deshalb nicht vergessen vom 13.-15.11. sind die Wahlen zu den Personalrats- und Frauenvertretungen. Wir möchten also jeden Mitarbeiter auffordern unbedingt von sei-nem Wahlrecht gebrauch zu machen und starke Vertreter zu wählen. Er tut es für sich und das Unternehmen! Neben Informationen zur Interessenvertreterwahl haben wir natürlich spannende Artikel und unsere bekannten Rubriken im „Programm“. Es lohnt sich also immer den BVGer online zu lesen. Gerd Freitag von der BVGer-online Redaktion

Inhalt diesmal: Seite 2 Editorial Seite 4 Verabschiedung Lothar Andres Seite 4 Personalratswahl 2012 / ver.di Seite 5 Wahlzeiten der Dienststelle Hvw / PR-Hvw Seite 6 Die größte Karrierebremse ist der Chef / Web. Marzana Sicking Seite 7/8 Safety first / Gerd Freitag Seite 9/10 Krankenkassenprivatisierung / ver.di Sopo aktuell Seite 11/12 Termine, Beratungsangebote Seite 13 In eigener Sache, Impressum

EDITORIAL

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielen Dank für eure Glückwünsche zu meiner Verab-schiedung. Ich habe mich sehr darüber gefreut und es wird ein Tag bleiben, an den ich mich immer wieder gerne erinnern werde. Auf diesem Wege möchte ich mich nochmals für die vielen Geschenke bedanken.

Für die Zukunft wünsche ich uns allen viel Erfolg.

Mit kollegialen Grüßen

Lothar Andres (Vorruheständler)

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P e r s o n a l r a t s w a h l 2012

13.11. bis 15.11.2012

wählt weiß, dass:

• DIE heute schon an Morgen denken

• Pluralismus und Demokratie gelebt wird

• niemand ausgegrenzt wird

deshalb

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Infos aus dem world wide web

Die größte Karrierebremse ist der Chef Den Arbeitgeber interessieren die Ideen der Mitarbeiter nicht Wenig Unternehmergeist, geringe Risiko-bereitschaft und kaum Vertrauen in die Fähigkeiten der eigenen Mitarbeiter – die Studie "Leadership im Topmanagement deutscher Unternehmen", die im Auftrag von Rochus Mummert Executive Consul-ting durchgeführt wurde, stellt Deutsch-lands Topmanagern ein katastrophales Zeugnis aus. Die Folge davon sind frustrierte Mitarbeiter, die sich vom eigenen Management nicht ernst genommen oder gar ausgebremst fühlen. Gemeinsamer Einsatz für den Erfolg des Unternehmens sieht anders aus. Das Schlimmste daran: die sogenannten Topentscheider merken gar nicht, wie füh-rungsschwach sie sind, Selbst- und die Fremdwahrnehmung klaffen hier extrem weit auseinander. So glauben tatsächlich 63 Prozent der Topmanager, dass in ihrem Unternehmen der Gestaltungswille des Einzelnen und dessen Freude am Erfolg gefördert werden und echte Erfolgsgaranten sind. Letzteres mag stimmen, doch mit der Um-setzung sieht es schlecht aus. So glauben nur noch 42 Prozent der lei-tenden Angestellten und 27 Prozent der Fachkräfte, dass ihre Firma auf diese Punkte setzt. Noch schlimmer sieht es beim Thema Ve-rantwortung aus. Drei von vier Topmanagern sagen, dass sie Handlungs- und Entscheidungskompe-tenzen entschlossen übergeben.

Sie haben Vertrauen in ihre Mitarbeiter und beweisen es, in dem sie wichtige Aufgaben delegieren. Das sehen die Angestellten auf den tiefe-ren Hierarchiestufen allerdings ganz an-ders: nur einer von vier Mitarbeitern stimmt dieser Aussage zu. Fehlertoleranz kennen die Angestellten ebenfalls nur in der Theorie. Zwar sagen 38 Prozent der Manager, dass Ausprobieren in ihrem Unternehmen er-wünscht und erlaubt sei, doch nur 11 Pro-zent der Angestellten haben den Eindruck, dass sie auch mal neue Wege beschreiten dürfen und es keine Probleme gibt, wenn diese in einer Sackgasse enden. Insgesamt fühlen sich 73 Prozent der Mi-tarbeiter in Deutschlands Unternehmen durch ihre Vorgesetzten nicht gefördert, sondern ausgebremst. Für den Erfolg der Firmen wäre es aller-dings besser, wenn das Management die Ideen und den Gestaltungs-willen seiner Angestellten wirklich fördern würde. Denn wie die Analyse weiter zeigt, bestäti-gen in erfolgreichen Firmen knapp zwei Drittel der Mitarbeiter, dass das Topmana-gement Handlungs- und Entscheidungs-kompetenzen an sie überträgt. Diese Firmen haben auch eine ver-gleichsweise geringe Fluktuation, denn die Mitarbeiter sind insgesamt zufriedener. Das Fazit der Untersuchung: Firmen, die Verantwortung abgeben und auf die Krea-tivität ihrer Fach- und Führungskräfte ver-trauen, werden üppig dafür belohnt.

Wer den Gestaltungswillen der Mitarbeiter nicht fördert, bremst am Ende nicht nur deren Karriere, sondern auch die Entwick-lung des Unternehmens aus.

Marzena Sicking

Weitere Infos zu diesem Thema: http://www.heise.de/resale/artikel

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Safety first Eigentlich ist es doch immer dasselbe: Im U- oder S-Bahnbereich oder in der Innen-stadt geschieht mal wieder irgendeine Ge-walttat und schon ist die Forderung nach mehr Videoüberwachung auf dem Tisch. Die Videoüberwachung; nach Meinung ihrer Befürworter die Wunderwaffe der Kriminalitätsbekämpfung. Dabei ist sie doch einfach nur der perfide Versuch, die Handlungsunfähigkeit der Politik zu ver-schleiern. Technische Einrichtungen anschaffen, statt gut ausgebildetes Sicherheitspersonal an-zustellen. Mehr noch: es wegzurationalisie-ren, wo es doch eh schon schlecht bezahlt ist. Dazu vielleicht mal ein Beispiel: Ein Sicherheitsmitarbeiter kostet in Ausbil-dung und Beschäftigung eine bestimmte Summe. Er macht gewissenhaft seinen Job, aber ab einem gewissen Punkt aber lässt sich die Produktivität nicht mehr stei-gern (er kann ja nicht immer überall sein). Dennoch belasten er und seine Kollegen die ohnehin knappen Budgets. Geradezu verführerisch sind da doch die Überwachungskameras. Sie sind nicht nur ein Prima Betrag zur Verfestigung eines Überwachungsstaates (alles nur zu unserer Sicherheit versteht sich), sie zeichnen die Straftat auf, kosten verhältnismäßig wenig Geld und mit Hilfe der Aufzeichnung können möglicherweise der oder die Täter ausfindig gemacht wer-den. Genau darin liegt der Trugschluss. Kommt es zu einer Gewalttat, so fallen diese Kameras nicht von der Decke; am Besten dem Täter auf den Kopf, damit er von seinem Opfer ablässt. Mit Sicherheitspersonal auf dem Bahnhof, oder im ÖPNV-Bereich ganz allgemein, wäre die Chance Gewalttaten zu unterbin-den aber durchaus gegeben und damit ein aktiver Beitrag zu einem präventiven Op-ferschutz geleistet.

Das kann sich durchaus rechnen, denn ein gefühlt sicherer ÖPNV bedeutet ziemlich sicher mehr und zufriedenere Fahrgäste! Oft wird behauptet, Videoüberwachung würde potentielle Täter davon abschrek-ken, eine Straftat zu begehen. Wenn man sich dazu die polizeiliche Kri-minalstatistik in Berlin anschaut, so wider-legen die offiziellen Zahlen dieses Argu-ment jedoch. Erfreulicherweise sank zwar 2011 die Zahl der Gewaltverbrechen; nur im ÖPNV nicht. So ist also der am Stärksten videoüber-wachte Bereich der Hauptstadt auch der unsicherste. Außerdem zeigen diverse Studien (und so wird es auch an den Uni`s gelehrt), dass Gewalttäter im Moment ihrer Affekthand-lung einem Kontrollverlust erliegen, der sie an Überwachungskameras nicht im Geringsten denken lässt. Dieser Effekt ist fast generell bei der Spe-zies Mensch zu beobachten. So schreckt bekanntlich die Todesstrafe nicht davor ab einen Mord zu begehen, oder - um es etwas erlebbarer zu machen - ein Busgeldbescheid nicht davor, doch mal schneller als erlaubt zu fahren. Damit gehen die Aussagen, „irgendwann wird auch der Letzte begriffen haben, dass er im ÖPNV videoüberwacht wird und so von seiner Tat besser ablässt“ (so, sinn-gemäß die BVG-Vorstandsvorsitzende Sig-rid Nukutta, auf der PVV der BVG am 17.10.2012) und sie (die Videoüberwa-chung) hat eine abschreckende Wirkung (Christian Gaebler (SPD), Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt in einem Interview vom 29.10.2012) eher ins Leere. Machen wir uns doch nichts vor: Eigentlich ist allen die sich mit der Materie beschäfti-gen klar, dass im ÖPNV mehr Sicherheits-personal gebraucht wird. Doch wie soll das gehen?

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Allein bei der BVG wären das nach seriö-sen Berechnungen etwa 4000 Mitarbeiter, die rund um die Uhr auf den Bahnsteigen stünden. (Zumindest ein Prozent, also ganze 40 Mitarbeiter, werden derzeit bei der BVG im Sicherheitsbereich eingestellt). Nur woher der Betrieb das ganze Geld nehmen, um so viele wie vielleicht nötig auszubilden und auch noch anständig zu bezahlen? „So steht die Sicherheitspolitik in Berlin vor einem Dilemma. Niemand wird sich vor die Öffentlichkeit stellen und sagen: Wir können für eure Sicherheit leider nicht garantieren, insbe-sondere im ÖPNV nicht. Das Geld für das benötigte Personal, ist im Haushalt momentan nicht vorhanden. Deshalb der Vorschlag, Überwachungs-kameras flächendeckend einzusetzen. Sie suggerieren Sicherheit, helfen mögli-cherweise bei der Aufklärung einiger Straf-taten und lassen die Politik nicht untätig

aussehen“ (Christopher Lauer, Fraktions-vorsitzenden der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus in einem Interview am 30.10.2012). Berlin bräuchte allerdings dringend ein um-fassendes Sicherheitskonzept. Dabei kann eine Videoüberwachung einer, aber auch wirklich nur ein kleiner von vie-len Bausteinen in einem Sicherheitskon-zept auch für den ÖPNV sein. Der ÖPNV ist ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit des Zusammenlebens in der Hauptstadt. Niemand in der regierenden Politik der letzten 20 Jahre kann sich allen Ernstes von den verfehlten Entscheidungen frei-sprechen, die dem gesellschaftlichen Wer-teverfall und seinen gewalttätigen Aus-wüchsen den Boden bereitet haben. Spätestens jetzt sind sie in der Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass alle Berliner und Berlinbesucher sich sicher und frei in der Stadt bewegen können. Gerd Freitag

ver.di immer eine gute Wahl - DARUM DEINE STIMME -

2 mal ver.di wählen

vom 13.11.- 15.11.2012

- Chance nutzen -

2 x ver.di - LISTE 1

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ver.di lehnt die 8. GWB‐Novelle für die gesetzliche Krankenversicherung ab. Der Versorgungsauftrag muss weiterhin im Vordergrund stehen und die soziale Selbstverwaltung muss bestehen bleiben. Private Kran-kenversicherungen haben keine soziale Selbstverwaltung, sondern Aufsichtsräte, deren Interesse die Ge-winnmaximierung ist. Das Handeln der gesetzlichen Krankenkassen muss von einer solidarischen flächen-deckenden medizinischen Versorgung für alle Versicherten bestimmt sein. Öko‐nomische Ziele dürfen nicht das Maß des Handelns bestimmen. Dabei ist die bestehende Maxime, dass die Leistungen ausrei-chend, zweckmäßig, wirtschaftlich und das Maß des Notwendigen nicht überschritten werden sollen, zu beachten.

Die GWB‐Novelle hat z. B. zur Folge, dass künftige Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen vom Bundes-kartellamt zu prüfen und zu genehmigen sind. Die Prüfkriterien im Kartellrecht unterscheiden sich von denen des Sozialversicherungsrechts. Das Bundeskartellamt prüft, inwieweit eine Markt‐beherrschung durch eine Fusion entsteht und nicht – wie im SGB – welche Vorteile sich für die Versi‐cherten daraus ergeben könnten.

So wäre es in Zukunft möglich, dass das Bundeskartellamt die Fusion zweier Kassen verbietet und dadurch eine Kasse einen Zusatzbeitrag erheben muss, was sie durch die Fusion hätte abwenden können. Dies könnte zu Mitgliederverlusten bei dieser Kasse und als letzte Konsequenz zur Schlie‐ßung der Kasse füh-ren. Bei Schließung der Kasse entfallen auch Arbeitsplätze und den Beschäftigten droht Arbeitslosigkeit, wie am Beispiel der CITY‐BKK leidvoll zu erfahren war.

Dies ist aber noch nicht alles: Da das Kartellrecht dem europäischen Recht unterliegt, sind die Auswir-kungen gravierend. Zurzeit bewertet der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutschen gesetzlichen Krankenkassen nicht als Unternehmen und stellt sie somit ausdrücklich nicht unter das europäische Kartellrecht. Aber welchen Grund sollte es noch für die Sonderrolle der deutschen gesetzlichen Kran-ken‐versicherung in Europa geben, wenn die eigene nationale Regierung die GKV wie Unternehmen behandelt und sie unter das Kartellrecht stellt?

Sollte der EuGH dann seine bisherige Auffassung ändern und die gesetzliche Krankenversicherung als Unternehmen betrachten, wären u. a. der Bundeszuschuss an die GKV für gesellschaftspoliti‐sche Auf-gaben – und damit z. B. Mutterschaftshilfe – eine unerlaubte Subvention. Gemeinsame Absprachen der Kassen, um eine gleiche Versorgung für alle Versicherten in Deutschland zu ge‐währleisten, wären unerlaubte Absprachen.

Fazit:

Die schwarz‐gelbe Bundesregierung schafft Fakten, um die gesetzliche Krankenversicherung zu privati-sieren und nutzt dafür das europäische Kartellrecht. Damit liegt der „schwarze Peter“ in Brüssel und nicht in Berlin, wo er eigentlich hingehört. Hinzu kommt, dass laut des Gutachtens1 von Prof. Dr. Jörg Fritzsche (Uni Regensburg), das vom AOK‐Bundesverband in Auftrag gegeben wurde, diese Entwicklung nicht mehr umkehrbar ist, weil sie dann dem nationalen Recht entzogen ist.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat ebenfalls eine Stellungnahme2 abgegeben, in der er zum Aus-druck bringt, dass „die Krankenkassen einen öffentlich‐rechtlichen Versorgungsauftrag“ haben. „Sie sind in der Leistungsgewährung strikt an den Gleichheitsgrundsatz gebunden und unterliegen einem sozial-rechtlichen Kooperationsgebot zur Gewährleistung einer guten und wirtschaftlichen Versorgung.“

Wir fordern die in den Ländern politischen Verantwortlichen ausdrücklich auf, die Chance im Bundesrat zu nutzen und das vom Bundestag beschlossene Gesetz mit einer 2/3‐Mehrheit zu stoppen.

1 www.aok‐bv.de/imperia/md/aokbv/politik/wettbewerb/gwb_novelle_gutachten_fritzsche_langfassung_250612.pdf. 2 Zu den Positionen des vdek: www.crawl‐it.de/crawlit/registration/search.it?p_search=GWB&p_userid=423256

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Stand: Mai 2011

Rechtsschutz Arbeits-, Sozial-, Verkehrsrecht telefonische Terminvereinbarung: Tel.: 030/8866-5077/88 Montag – Donnerstag von 09.00 bis 16.00 Uhr Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Lohnsteuerberatung telefonische Terminvereinbarung Tel.: 030/8866-4343 (von 08.00 bis 13.00 Uhr)

VBL- und Rentenberatung jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat telefonische Terminvereinbarung Tel.: 030/8866-5103 (von 08.00 bis 13.00 Uhr)

Schwerbehindertenberatung jeden 3. Donnerstag im Monat ohne Terminvereinbarung von 15.00 bis 17.00 Uhr

Erwerbslosenberatung Mittwochs, von 16.00 bis 18.00 Uhr ohne Terminvereinbarung im Raum Z.09 (Zwischengeschoss)

Mieterberatung Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) bietet allen ver.di-Mitgliedern eine telefonische Mietrechtsberatung an. Montag – Dienstag von 12.00 bis 14.00 Uhr Donnerstag von 18.00 bis 20.00 Uhr Tel.: 030/2232373 Mitgliedsausweis bereithalten

Konflikt- und Mobbingberatung Zu den Leistungen des Beratungsteams gehören z.B.: - Situationsanalyse - Konflikt-/Krisenbewältigung - ohne Terminvereinbarung in 2011: 16.08./20.09./18.10./15.11./20.12. von 17.00 – 19.00 Uhr im ver.di-Haus, Erdgeschoss (E 10) - oder per Mail: [email protected]

Besondere Beratungsangebote im ver.di-Haus des Bezirk Berlin, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin

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* * * Liebe Leserinnen und Leser, wer schon immer mal was schreiben wollte und dies allen kundtun will, kann dies an un-sere Redaktion über folgende Mail-Adresse tun:

[email protected] Über Hinweise, Verbesserungen, Vorschläge, Leserbriefe (auch von außerhalb der BVG und BT) usw. würden wir uns freuen. Die Bearbeitung wird dann zeitnah erfolgen. Da wir alle ehrenamtlich arbeiten, kann es schon mal etwas länger dauern. Wir bitten um Ge-duld. Die Mitglieder der Redaktion des „BVGer online“

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