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CHAIN OF CUSTODY STANDARD +CHAIN OF CUSTODY KAKAO ANNEX Version 1.1 Dezember 2015

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CHAIN OF CUSTODY STANDARD

+CHAIN OF CUSTODY KAKAO ANNEX

Version 1.1 Dezember 2015

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www.utz.org 1

Inhalt 1. EINLEITUNG ................................................................................................................................................. 2

1.1. Worum handelt es sich bei dem UTZ Chain of Custody Standard? .................................................. 2

1.2. Weshalb eine aktualisierte Version? ............................................................................................... 2

1.3. Ab wann gilt der UTZ Chain of Custody Standard Version 1.1 Dezember 2015? .............................. 3

1.4. Ziel des UTZ Chain of Custody Standards ....................................................................................... 3

1.5. Weitere wichtige Dokumente ......................................................................................................... 3

1.6. Labeling und Trademark Policy ...................................................................................................... 4

1.7. Abkürzungen ................................................................................................................................. 4

1.8. Definitionen ................................................................................................................................... 5

1.9. Rückverfolgbarkeitslevel ................................................................................................................ 7

2. Die Anforderungen des UTZ Chain of Custody Standards ......................................................................... 8

Chain of Custody Kakao Annex .................................................................................................................... 14

Version 1.1 Dezember 2015 ........................................................................................................................... 14

1. Einführung zum Chain of Custody Kakao Annex ............................................................................ 14

2. Kontaktinformationen UTZ ............................................................................................................ 14

3. Definitionen ..................................................................................................................................... 14

4. Physische Handhabung ................................................................................................................... 15

5. Lieferkette ....................................................................................................................................... 15

6. Massenbilanz: .................................................................................................................................. 16

7. Konversionsraten ............................................................................................................................ 18

8. Minimum Anforderungen in % ........................................................................................................ 18

9. GIP-Transaktionen und Bestandsaktivitäten ................................................................................. 18

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1. EINLEITUNG UTZ ist ein Programm und Gütesiegel für die nachhaltige Landwirtschaft weltweit. Unser Anliegen ist es, eine Welt zu schaffen, in der nachhaltiger Anbau die Norm ist. Nachhaltiger Anbau unterstützt Bauern, Arbeiter und deren Familien dabei, ihre Ziele zu erreichen und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen – jetzt und in der Zukunft. Eine Welt, in der Bauern gute landwirtschaftliche Praktiken anwenden und ihre landwirtschaftlichen Betriebe mit Rücksicht auf Mensch und Umwelt gewinnbringend führen. Eine Welt, in der die Industrie in nachhaltige Landwirtschaft investiert, diese wertschätzt und in der Verbraucher die Produkte, die sie kaufen, mit gutem Gewissen genießen können.

1.1. Worum handelt es sich bei dem UTZ Chain of Custody Standard? Der UTZ Chain of Custody Standard besteht aus einer Reihe von Anforderungen, die entwickelt wurden, um ein hohes Maß an Vertrauen dafür zu schaffen, dass UTZ-zertifizierte Produkte physisch und administrativ (bei Massenbilanz) in enger Beziehung zu UTZ-zertifizierten Produzenten/Produzentengruppen stehen und um die Rückverfolgbarkeit von UTZ-zertifizierten Produkten zu gewährleisten. Die Zertifizierung gemäß des UTZ Chain of Custody Standards stellt sicher, dass die von einem zertifizierten Akteur der Lieferkette (SCA) verkauften Produkte UTZ-zertifiziert sind und gemäß den von UTZ festgelegten Kriterien gehandelt und verarbeitet werden. Zur Anwendung des UTZ Chain of Custody Standards sollte im produktspezifischen Anhang des jeweiligen Produktes, das Sie handeln und/oder verarbeiten, nachgeschlagen werden. Der produktspezifische Anhang enthält keinerlei Anforderungen in Form von Kontrollpunkten, legt jedoch Regeln und Vorschriften hinsichtlich Verarbeitung, Rückverfolgbarkeitsleveln, Konversionsraten, Good Inside Portal-Transaktionen und Bestandsaktivitäten des Produkts fest, die beachtet werden müssen, um die Zertifizierung gemäß des Chain of Custody Standards zu erhalten. Anmerk.: Die Versionsnummer des Produktanhangs kann von der Versionsnummer des UTZ Chain of Custody Standards abweichen, da Dokumente ggf. einzeln geprüft werden. UTZ besitzt die alleinige Berechtigung zur Veröffentlichung und Änderung der in diesem Dokument genannten Bestimmungen.

1.2. Weshalb eine aktualisierte Version?

Die Anforderungen des Chain of Custody Standards werden in regelmäßigen Abständen auf Grundlage von Änderungen im UTZ Programm, Erfahrungen mit den Standards in der Vergangenheit und Rückmeldungen von Beteiligten überarbeitet, verbessert und aktualisiert. Die bisherigen Versionen des Chain of Custody Standards (Kaffee, Version 5.0 Mai 2013; Tee und Rooibos, Version 2.0, November 2011; Kakao, Version 3.1, Juni 2012) wurden überarbeitet, um:

- einen allgemeinen Chain of Custody Standard aufzustellen, der dieselben Bestimmungen für alle Produkte beinhaltet;

- klarere Anforderungen im UTZ Chain of Custody Standard aufzustellen;

- eine Anpassung an die aktuelle Version des UTZ Zertifizierungsprotokolls vorzunehmen.

Darüber hinaus wird die Entwicklung eines allgemeinen UTZ Chain of Custody Standards die Aufnahme neuer Produkte in das UTZ Programm erleichtern.

Der Chain of Custody Standard 1.1 ersetzt ab sofort die Version 1.0 und beinhaltet kleine Änderungen, um Folgendes deutlicher zu definieren: Produkt Claim, Minimumanforderungen zur Auslobung von UTZ Produkten sowie die Verwendung der „remove“ Funktion im Good Inside Portal.

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1.3. Ab wann gilt der UTZ Chain of Custody Standard Version 1.1 Dezember 2015?

Alle Audits die nach dem 1. Januar 2016 durchgeführt werden, müssen gemäß des Chain of Custody Standards Version 1.1, Dezember 2015 und dem zutreffenden produktspezifischen Anhang erfolgen. Nach dem 1. Januar 2016 ersetzt der Chain of Custody Standard Version 1.1, Dezember 2015 alle bisherigen Versionen des UTZ Chain of Custody Standards (Kaffee, Version 5.0, Mai 2013; Tee und Rooibos, Version 2.0, November 2011; Kakao, Version 3.1, Juni 2012). Zwischen dem 1. Dezember 2015 und dem 1. Januar 2016 kann ein Audit entweder auf Grundlage der aktuellsten früheren Version des Chain of Custody Standards (Kaffee, Version 5.0, Mai 2013; Tee und Rooibos, Version 2.0, November 2011; Kakao, Version 3.1, Juni 2012) oder auf Grundlage des Chain of Custody Standards Version 1.1, Dezember 2015 durchgeführt werden. Ist das Audit allerdings für ein neues Produkt im UTZ-Zertifizierungsprogramm (Haselnuss oder Kräutertee), dann kann nur der Chain of Custody Standard Version 1.1, Dezember 2015 angewendet werden. SCAs, die mit einem zertifizierten Produkt, das neu im UTZ-Programm ist (Haselnuss oder Kräutertee), handeln oder es verarbeiten möchten und die bereits ein Audit hatten, das zu einer Zertifizierung (basierend auf einer vorigen Version einer der oben genannten Versionen für Kakao, Kaffee, Tee oder Rooibos) vor dem 1. Juli 2015 geführt hat, müssen kein gesondertes Audit für das neue Produkt durchlaufen. Sie können stattdessen eine „Chain of Custody Audit Exemption Declaration“ für das Produkt, das sie in ihre Produktpalette aufnehmen möchten, unterschreiben. Sie erhalten dann eine Lizenz für das neue Produkt. Bitte kontaktieren Sie [email protected], wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten. Das Produkt kann nur als UTZ verkauft werden, wenn der Akteur der Lieferkette im Besitz eines gültigen Zertifikats/Lizenz oder einer Genehmigung von UTZ ist.

1.4. Ziel des UTZ Chain of Custody Standards Der UTZ Chain of Custody Standard gilt für alle SCAs, die mit UTZ-zertifizierten Produkten handeln und/oder solche verarbeiten. Einige dieser SCAs müssen zwar nicht auditiert und zertifiziert werden, aber dennoch die Anforderungen des UTZ Chain of Custody Standards erfüllen und benötigen daher ggf. eine Lizenz für den Handel mit UTZ-zertifizierten Produkten im Good Inside Portal1. Weitere Informationen darüber, welche SCAs zertifiziert werden müssen und welche nicht, finden Sie in Kapitel 2 des Zertifizierungsprotokolls. Die in der UTZ Chain of Custody enthalten Bestimmungen gelten nur für den Handel mit und/oder die Verarbeitung von UTZ-zertifizierten Produkten, nicht aber für anderweitige Produkte oder Zutaten. Die Originalunterlagen sind in englischer Sprache verfasst. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben in übersetzten Versionen dieses Dokuments, verweisen wir auf die offizielle und verbindliche Fassung in englischer Sprache.

1.5. Weitere wichtige Dokumente Übersetzungen des UTZ Chain of Custody Standards und der Produktanhänge finden Sie auf der Website von UTZ2. Weitere wichtige Unterlagen zum Chain of Custody Standard sind ebenfalls auf der Website verfügbar. Diese Unterlagen umfassen:

1 Die Online-Zertifizierungsanwendung und das Rückverfolgbarkeitssystem von UTZ sind verfügbar unter www.goodinsideportal.org 2 www.utz.org/

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- Zertifizierungsprotokoll: Beschreibt die Vorgehensweise und die Bedingungen für Akteure, die eine UTZ Chain of Custody Standard Zertifizierung benötigen, und wie man zertifiziertes Mitglied von UTZ wird. Es beschreibt außerdem Verfahrensweisen und Anforderungen für Zertifizierungsstellen, um von UTZ anerkannt zu werden (Certification Body/CB).

- Liste der anerkannten CBs: Liste der von UTZ anerkannten CBs für die Durchführung von UTZ Chain

of Custody Standard Audits. Hinweise zu den Regionen/Ländern, in denen Zertifizierungsstellen Audits durchführen, werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.

- UZT Chain of Custody-Checkliste: Komprimierte Liste der Chain of Custody-Anforderungen (mit einem zusätzlichen Bereich für das Hinzufügen von Kommentaren). Dieses Dokument verwendet der SCA bei der Durchführung der Selbstbeurteilung. Die Checkliste kann auch von den Auditoren der CBs bei externen Audits verwendet werden.

- Code of Conduct: Standard für Produzenten/Produzentengruppen, der bessere Anbaumethoden und Arbeitsbedingungen sowie besseren Schutz für die Natur und zukünftige Generationen umfasst. Wenn ein Produzent/eine Produzentengruppe die Bestimmungen des Code of Conducts implementiert und ein Audit durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle mit anschließender Zertifizierung durchgeführt wird, können sie ihre Produkte als UTZ-zertifiziert verkaufen und müssen den Verkauf im UTZ Rückverfolgbarkeitssystem registrieren.

1.6. Labeling und Trademark Policy Dieses Dokument stellt die Kommunikationsrichtlinien für die Auslobung von UTZ-zertifizierten Produkten dar und definiert folgende Anforderungen:

• Die Kennzeichnung auf Verpackungen mit UTZ-Logo für Einzelhandels- und Foodservice-Produkte, bspw. UTZ-Logos auf Kaffeeverpackungen für den Einzelhandel oder auf Verpackungen mit Kaffeebohnen für den Out-of-home-Markt. • Anderweitige Verwendung des UTZ-Gütesiegels, bspw. der Einsatz des UTZ- Logos auf Webseiten, in der Werbung oder in Unternehmensberichten.

Die Kennzeichnung umfasst alle Angaben zu UTZ-zertifizierten Zutaten mit und ohne Logo. Sowohl die korrekte Formulierung (Text-Claims) als auch die Einzelheiten der korrekten Logoverwendung (Farbe, Position, Größe) sind Teil dieses Dokuments. Die Labeling und Trademark Policy steht auf der Internetseite von UTZ und ist auch über das Member Support-Team erhältlich.

1.7. Abkürzungen Im Folgenden sind die in diesem Dokument verwendeten Abkürzungen aufgeführt: CB Zertifizierungsstelle, anerkannt durch UTZ CP Kontrollpunkt ERP Enterprise Resource Planning GIP Good Inside Portal IP Identity Preserved/Identitätswahrung (Rückverfolgbarkeitslevel) MB Massenbilanz (Rückverfolgbarkeitslevel) SCA Akteur der Lieferkette SG Segregation/Trennmodell SKU Stock Keeping Unit TL Traceability Level/Rückverfolgbarkeitslevel

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1.8. Definitionen Akteure der Lieferkette (SCA)

Eine Organisation, die innerhalb der UTZ-Lieferkette tätig ist und kein Erzeuger/keine Erzeugergruppe ist. Beispiele von SCAs sind weiterverarbeitende Betriebe (einschließlich Subunternehmern) und Händler.

Bestandsaktivitäten Alle Aktivitäten, mit Ausnahme von Verkaufs- oder Kaufmeldungen und Käuferbestätigungen, die für das UTZ-zertifizierte Produkt eines Mitgliedsbestands ausgeführt werden. Bestandsaktivitäten umfassen "Konvertieren", "Herabstufen", "Mischen", "Entfernen" und "Trace".

Endverbraucherprodukt Ein Produkt, für das keine weiteren Veränderungen in Bezug auf Verarbeitung oder Verpackung vor dem Verbrauch erforderlich sind und für Einzelhandel oder Foodservice bestimmt ist.

Erstkäufer Akteur der Lieferkette, der als Erster in der Kette ein UTZ-zertifiziertes Produkt kauft. Der Erstkäufer kauft ein Produkt von einem Produzenten/einer Produzentengruppe, der gemäß des UTZ Code of Conduct zertifiziert ist.

Foodservice (auch Out-of-home genannt)

Ein Unternehmen, das ein Endverbraucherprodukt kauft und das Produkt vor dem Servieren oder Verkaufen an Verbraucher verarbeitet.

Freigabebenachrichtigung Eine Freigabe von UTZ für Endverbraucherverpackungen mit UTZ Auslobung für Einzelhandel und Foodservice

„On Behalf User Authorization“

Eine von einem Lieferanten (Produzenten/Produzentengruppe) und einem Erstkäufer unterschriebene Genehmigung, die den Erstkäufer berechtigt, Transaktionen im GIP im Namen des Produzent/der Produzentengruppe zu registrieren.

Good Inside Portal (GIP) Online-Zertifizierungsanwendung und Rückverfolgbarkeitssystem von UTZ

Halbfabrikat Ein Produkt, das weder ein Endverbraucherprodukt noch ein Foodservice-Produkt ist und nicht im GIP gehandelt wird. Mengen von UTZ-zertifizierten Produkten, die für die Herstellung von halbfertigen Produkten im GIP zurückverfolgt werden müssen. Halbfertige Produkte enthalten Extrakte, Aromen, Farbe, etc., die nicht als Endverbraucherprodukte oder Foodservice-Produkte verkauft werden.

Käuferbestätigung Bestätigung für den Kauf eines UTZ-zertifizierten Produkts im GIP

Kaufmeldung Wenn ein Erstkäufer reine Kakaoerzeugnisse von einem Produzenten/einer Produzentengruppe erwirbt und er zum Registrieren von Transaktionen im GIP im Namen des Produzenten/der Produzentengruppe berechtigt ist. Es wird eine Genehmigung des Produzenten/der Produzentengruppe, die über das GIP bereitgestellt wird, oder eine von beiden Parteien unterzeichnete „On Behalf User Authorization" benötigt, um diese Transaktion im Bestand auszuführen.

Lizenz Eine Genehmigung seitens UTZ für Mitglieder, das UTZ Logo zu verwenden und Transaktionen im GIP einzutragen sowie Verpackungsfreigaben von UTZ-Produkten zu verwalten und zu speichern.

Mehrfach zertifiziert Produkt, das gemäß zwei oder mehr Zertifizierungsstandards zertifiziert ist

Mitglied Alle Produzenten, Produzentengruppen und SCAs, die erfolgreich bei UTZ registriert sind.

Physische Bearbeitung Alle Aktivitäten, die den physischen Kontakt mit ungesackten, unversiegelten oder unverpackten Produkten betreffen. Aktivitäten, die als physische Bearbeitung gelten, sind in den produktspezifischen Anhängen aufgeführt.

Produkt Claim Jede Bezugnahme auf UTZ oder die nachhaltige und verantwortungsbewusste Beschaffung von Produkten und Zutaten, die sich gänzlich oder teilweise auf den UTZ Ursprung oder Status beziehen, bzw. auf das Angebot oder den Verkauf der Ware. Ein Produkt Claim kann mit oder ohne der Verwendung des UTZ-Logos erfolgen. Dies gilt sowohl für den Business-to-Business als auch für den Business-to-Consumer Bereich. UTZ behält sich das Recht vor, die endgültige Entscheidung zu treffen, ob etwas als Produkt Claim gilt oder nicht. Die folgenden Beispiele gelten als Produkt Claims: • Falls Mitglieder UTZ oder die nachhaltige Beschaffung des Produkts/ der Zutaten auf einer Rechnung an ihre Kunden erwähnen; • Falls Mitglieder UTZ oder die nachhaltige Beschaffung des Produkts/ der Zutaten in der Kommunikation bezüglich einer Marke, bzw. eines Produkts erwähnen (wie z.B. online, in der Presse, Werbung, oder Point of Sale); • Falls Mitglieder sich auf UTZ oder die nachhaltige Beschaffung des Produkts/ der Zutaten in Bezug auf gelieferte Ware beziehen. Produkt Claims werden in der Labeling und Trademark Policy näher erläutert.

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Programmgebühr Die Programmgebühr ist ein volumenbasierter Beitrag an das UTZ-Programm. Die Programmgebühr ist die Haupteinnahmequelle von UTZ und ermöglicht eine nachhaltige Durchführung des Programms, es zu unterhalten und seinen Mitgliedern die folgenden Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen: -Unterstützung bei Umsetzung, Beschaffung und Vermarktung von UTZ-zertifizierten Produkten -Akzeptanz bei Interessenvertretern sowie die Verwaltung der Zertifizierungsstandards und des Qualitätssicherungssystems in Erzeuger- und Verbraucherländern -Qualitätskontrolle und Ausbildung im Zertifizierungsprozess -Verwaltung und Einführung von Erneuerungen im Rückverfolgbarkeitssystem -Schulung und Unterstützung für Anbieter von Trainingsmaßnahmen im Ursprung zur Sicherung der ordnungsgemäßen Umsetzung

Reines Produkt UTZ-zertifiziertes Produkt, das nicht mit einem oder mehreren Zutaten oder Produkten vermischt wurde, die vom UTZ-zertifizierten Produkt abweichen (z.B. Zucker, Milch, etc.).

Rückverfolgbarkeitslevel Definiert bis zu welchem Grad ein Produkt zu seiner zertifizierten Quelle zurückverfolgt werden kann. Im UTZ-Programm gibt es beim Rückverfolgbarkeitslevel drei Optionen (IP, SG, MB), die auf das zertifizierte Produkt und die damit verbundenen Prozesse anwendbar sind. Identitätswahrung (IP): Die Identität eines zertifizierten Produzenten/Produzentengruppe wird entlang der Lieferkette aufrechterhalten. Das Produkt kann den ganzen Weg bis zum Produzenten/zur Produzentengruppe zurückverfolgt werden. Gemischte Identitätswahrung (MixIP) ist eine Variante des IP-Rückverfolgbarkeitslevels. In diesem Level handelt es sich um ein gemischtes Produkt von mehreren Produzenten/Produzentengruppen, wobei das Produkt bis zu dieser Gruppe von Produzenten/Produzentengruppen zurückverfolgt werden kann. Für MixIP gelten dieselben Bestimmungen wie für den IP-Rückverfolgbarkeitslevel.

Trennmodell (SG): Ein UTZ-zertifiziertes Produkt von verschiedenen

Produzenten/Produzentengruppen wird gemischt. Das Produkt wurde von UTZ-zertifizierten Produzenten/Produzentengruppen produziert, die Identität der einzelnen Produzenten ist allerdings verloren gegangen. Massenbilanz (MB): ( Anmerk.: Die Option MB gibt es nur für UTZ-zertifizierte Kakao- und Haselnuss-SCAs): Administrative Rückverfolgbarkeit eines zertifizierten Produkts. Das Massenbilanz-Modell erlaubt, den Anteil der Outputs als UTZ MB zu verkaufen, welcher die Menge des eingekauften Inputs nicht übersteigt (unter Berücksichtigung der Konversionsrate).

„Retroactive claiming“ Wenn die UTZ-Zertifizierung für ein Produkt zu einem späteren Zeitpunkt als dem ersten Kauf/Verkauf des Produkts oder nach Ablauf einer Lizenz geltend gemacht wird. Für den Fall, dass der Lieferant oder der Käufer keine gültige Lizenz mehr besitzen, muss an UTZ ein Antrag auf „Retroactive claiming“ vorgelegt werden. Der „Retroactive claim“ wird ggf. nur unter bestimmten Bedingungen akzeptiert. .

„Self-assessment“ Selbstbewertung eines Mitglieds anhand der UTZ Chain of Custody Checkliste um zu überprüfen, ob der jeweilige Standard gut umgesetzt wurde.

Stock Keeping Unit Eine bestimmte Produktposition für den Verkauf und alle Eigenschaften (bspw. Material, Zutaten, Größe, Verpackung, etc.), die zu diesem Produkt gehören und sich von anderen Produkten unterscheidet.

Subunternehmer Ein Akteur der Lieferkette (SCA), der vom Mitglied mit der Ausführung bestimmter Aktivitäten beauftragt wird. Normalerweise sind Subunternehmer nicht die rechtmäßigen Eigentümer des UTZ-zertifizierten Produkts.

Trace Hersteller von halbfertigen Endverbraucher- oder Foodservice-Produkten (bspw. Kaffeeröster, Teeverpacker, Schokoladenhersteller), die im Good Inside Portal tätig sind, müssen alle UTZ-zertifizierten Mengen tracen, für die sie den Eingang bestätigt haben und die sie nicht im GIP weiter verkaufen. Ihre Trace Reports können später in der Lieferkette als Nachweis der UTZ-Zertifizierung des Produkts verwendet werden.

Transactions (Transaktionen)

Gewerbliche Transaktionen von UTZ-zertifizierten Produkten, die im GIP gehandelt werden. Umfasst "Verkaufsmeldung", "Kaufmeldung" und "Käuferbestätigung".

UTZ-Prämie Ein zusätzlicher Betrag, der über dem Marktpreis für ein ähnliches konventionelles (nicht-zertifiziertes/nicht verifiziertes) Produkt bezahlt wird, da das Produkt nachhaltig produziert wurde und die Anforderungen des UTZ Chain of Custody Standards erfüllt. Die UTZ-Prämie ist

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vorgeschrieben und zwischen dem nach dem Code of Conduct zertifizierten Produzent/ Produzentengruppe und dem Erstkäufer vereinbart, abzüglich aller Rückzahlungen oder vorfinanzierten Waren oder Dienstleistungen und wird im UTZ Good Inside Portal registriert.

UTZ-zertifiziertes Produkt

IP und SG: Produkt eines UTZ-zertifizierten Produzenten, das physisch von Produkten getrennt gelagert wird, die nicht UTZ-zertifiziert sind. MB: Produkt, das administrativ zu einem Produkt gleicher Menge gehört, das von einem UTZ-zertifizierten Produzenten produziert wurde.

Verkaufsmeldung Verkauf von UTZ-zertifizierten Produkten im GIP an einen SCA durch einen Produzent/eine Produzentengruppe oder einen SCA.

Vermischtes Produkt UTZ-zertifiziertes Produkt, das mit einem oder mehreren Zutaten oder Produkten gemischt wurde, die vom UTZ zertifizierten Produkt abweichen (z.B. Zucker, Milch, etc.)

Verpacken Die Tätigkeit oder das Verfahren, Produkte zu verpacken. Das Verpacken erfolgt an verschiedenen Stellen der Lieferkette und umfasst auch die Endverbraucherverpackung (endgültige Verpackung von Endverbraucherprodukten). Für Endverbraucherverpackungen ist eine Verpackungsfreigabe seitens UTZ erforderlich.

Zertifikat Bescheinigung ausgestellt durch einen der anerkannten UTZ-CBs, wenn ein Mitglied die entsprechenden Anforderungen eines oder mehrerer UTZ Chain of Custody Standards erfüllt. Mit dem Zertifikat kann für das zertifizierte Mitglied eine Lizenz im GIP für den Handel mit UTZ-zertifizierten Produkten beantragt werden.

1.9. Rückverfolgbarkeitslevel

Verschiedene Rückverfolgbarkeitslevel können innerhalb einer Lieferkette und bei einem Lieferkettenakteur angewendet werden. Die Auswahl hängt vom verwendeten Rückverfolgbarkeitslevel des liefernden SCA ab. In der gesamten Kette kann nur ein Rückverfolgbarkeitslevel mit einer physischen Verbindung gewählt werden, das gleichwertig oder niedriger als der gelieferte Input ist. Alle Rückverfolgbarkeitslevel sind mit unterschiedlichen Optionen für Produkt Claims und/oder Logoverwendung verbunden. Akteure der Lieferkette können zwischen den folgenden Rückverfolgbarkeitsleveln (von "sehr stark" bis "sehr schwach") wählen: - Identitätswahrung: Physische Rückverfolgbarkeit mit Erzeugerinformation - Trennmodell: Physische Rückverfolgbarkeit - Massenbilanz: Administrative Rückverfolgbarkeit Nach dem Code of Conduct können zertifizierte Produzenten/Produzentengruppen nur das Rückverfolgbarkeitslevel IP verwenden. Das Rückverfolgbarkeitslevel Massenbilanz gilt nur für Kakao und Haselnuss und ist nicht auf andere UTZ-zertifizierte Produkte anwendbar. Der Erstkäufer ist der erste Akteur in der UTZ-Lieferkette, der das Rückverfolgbarkeitslevel MB verwenden kann.

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Produzent

Identitätswahrung

Käufer A Käufer B

Identitätswahrung Identitätswahrung

Trennmodell Trennmodell

Massenbilanz Massenbilanz

Basierend auf der Risikobewertung der Zertifizierungsstelle werden die Standorte für ein physisches Audit vom CB bestimmt. SG/IP beinhaltet ein physisches Audit (Hauptsitz, alle Produktionsstandorte), während MB die vollständige Überprüfung der Dokumentation beinhaltet (Hauptsitz). In Kapitel 2 des Zertifizierungsprotokolls finden Sie weitere Informationen darüber, welche Standorte im Audit enthalten sind.

2. Die Anforderungen des UTZ Chain of Custody Standards

Die Anforderungen des Chain of Custody Standards werden als „Kontrollpunkte“ aufgeführt. Für eine Zertifizierung muss der SCA alle Kontrollpunkte hinsichtlich seiner Aktivitäten und Produkte erfüllen. Die Anforderungen sind in vier Kapitel unterteilt: Management, Rückverfolgbarkeit, Produkttrennung und Identifizierung sowie Produkt Claims. Die Spalte mit der Überschrift "Rückverfolgbarkeitslevel (TL)" zeigt an, für welchen/welche Rückverfolgbarkeitslevel der Kontrollpunkt gilt. Ist bspw. MB angegeben, gilt der Kontrollpunkt nur für MB-Produkte. Lieferkettenakteure, die nicht auf MB-Rückverfolgbarkeitslevel arbeiten, können alle MB-Kontrollpunkte als nicht zutreffend angeben. Wird kein Rückverfolgbarkeitslevel angegeben, gilt der Kontrollpunkt für Produkte aller Rückverfolgbarkeitslevel. Wenn Sie ein Sternchen (*) im Text sehen, ist dies ein Hinweis auf weitere Angaben im Produktanhang.

Mögliche Kombinationen von Traceability Leveln in der Kette (die physische Verbindung kann bei einem Verkauf an den nächsten Käufer nur gleichwertig bleiben oder schwächer werden).

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CP# Kontrollpunkt TL Management

Allgemeines dokumentiertes Kontrollsystem

1

Der Akteur der Lieferkette verfügt über ein klar dokumentiertes Kontrollsystem, welches auf alle anwendbaren Kontrollpunkte des UTZ Chain of Custody Standards Bezug nimmt. Das dokumentierte Kontrollsystem muss folgende Anforderungen erfüllen: a) Bestimmung der Personen, die für die unterschiedlichen Anforderungen des UTZ Chain of Custody Standards verantwortlich sind. b) Bestimmung der Abläufe für die Umsetzung des UTZ Chain of Custody Standards. Gegenwärtige Abläufe: - Berücksichtigung der/des jeweiligen Rückverfolgbarkeitslevel(s); - Angaben, wie Aufzeichnungen archiviert werden. c) Bereitstellung von Vorlagen, Formularen, Aufzeichnungen und Unterlagen, die für die Einhaltung des Standards erforderlich sind. Hat der SCA hat ein computerbasiertes Tracking- und Rückverfolgbarkeitssystem, wie bspw. ERP, muss das System alle Elemente der Rückverfolgbarkeit des UTZ Chain of Custody Standards abdecken. Die gesamte Dokumentation muss lesbar, datiert und aktuell sein.

Selbstbeurteilung

2

Zur Beurteilung, ob alle anwendbaren Kontrollpunkte an jeglichen Standorten, die im UTZ Chain of Custody Standard-Zertifikat aufgenommen werden sollen, erfüllt werden, fertigt der SCA ein „Self-Assessment“ an. Das „Self- Assessment“ wird jährlich anhand der UTZ Chain of Custody-Checkliste durchgeführt.

Subunternehmer

3

Der SCA ist für die Einhaltung der entsprechenden Kontrollpunkte des Chain of Custody Standards seitens seiner Subunternehmer verantwortlich und verfügt über ein System, das die Einhaltung der Bestimmungen gewährleistet. Der SCA muss: a) (mindestens einmal jährlich) ein „Self-Assessment“ zur Überprüfung der Einhaltung des Chain of Custody Standards vom Subunternehmer anfordern oder in seinem Namen ausfüllen; oder b) überprüfen, dass der Subunternehmer im Besitz eines gültigen UTZ Chain of Custody Standard-Zertifikats für die zum jeweiligen Zeitpunkt ausgeführten Dienstleistungen an den SCA ist.

Rückverfolgbarkeit

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

4 Alle im Rahmen des UTZ Chain of Custody Standards erforderlichen Aufzeichnungen sind für mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

5

Der SCA bewahrt Aufzeichnungen und Rechnungen aller Käufe und Verkäufe von UTZ-zertifizierten Produkten und konventionellen Produkten auf. Bei den Aufzeichnungen kann es sich um schriftliche Unterlagen oder Abläufe und/oder ein automatisiertes System handeln. Es sind Aufzeichnungen aller GIP-Transaktionen verfügbar (erstellte Dokumente, wenn eine Transaktion registriert wurde oder eine Übersicht aller im GIP registrierten Transaktionen).

6 Die Berechnung der in den Verarbeitungsbetrieben verwendeten Konversionsraten sind in der Dokumentation, die sich auf die Umwandlung des Produkts bezieht, anzugeben und stets aktuell zu halten.

Identifizierung von zertifiziertem In- und Output

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CP# Kontrollpunkt TL

7

Der Akteur der Lieferkette verfügt über ein System zur Sicherstellung, Verifizierung und Überwachung, dass ein als UTZ-zertifiziert gekauftes Produkt tatsächlich UTZ-zertifiziert ist. Ein solches System umfasst: a) die Überprüfung der gültigen UTZ-Lizenz des Lieferanten. Alle Lieferanten müssen zum Zeitpunkt, an dem die UTZ-Zertifizierung für ein Produkt geltend gemacht wird, eine gültige UTZ-Lizenz besitzen. b) die Überprüfung von Rechnungen und/oder Unterlagen des Lieferanten. Die Dokumentation muss einen Verweis auf „UTZ“ und das entsprechende Rückverfolgbarkeitslevel beinhalten, damit eindeutig ist, welche Produkte als „UTZ“ gehandelt werden. c) eine Überprüfung, dass die erhaltenen Inputs über ein gleichwertiges oder „stärkeres“ Rückverfolgbarkeitslevel des zertifizierten SCA verfügen. d) die Gewährleistung, dass eine GIP-Transaktions ID für alle im GIP getätigten Käufe von UTZ-zertifizierten Produkten verfügbar ist. Diese ID wird bei jeder Transaktion von UTZ-zertifizierten Produkten im GIP generiert.

8

Die Dokumentation über den Verkauf von UTZ-zertifizierten Produkten enthält einen Verweis auf „UTZ“ und das entsprechende Rückverfolgbarkeitslevel. Verkaufsrechnungen für UTZ-zertifizierte Produkte, die im GIP gehandelt werden, haben eine entsprechende GIP-Transaktions-ID.

9

SCAs, die mit mehrfach zertifizierten Produkten handeln, halten alle Kauf- und Verkaufsunterlagen von Produkten bereit, die im Rahmen anderer Zertifizierungssysteme gehandelt werden. Wird ein mehrfach zertifiziertes Volumen im Rahmen eines Zertifizierungssystems, das nicht UTZ ist, verkauft, wird das Volumen aus dem GIP-Bestand des SCA „entfernt“ und kann nicht doppelt verkauft werden.

GIP (Anmerk.: 10-15 gelten noch nicht für SCAs, die bislang noch keine Lizenz hatten, da Transaktionen und Aktivitäten erst nach Erteilung der ersten Lizenz durchgeführt werden können. Diese Kontrollpunkte gelten darüber hinaus nur für reine Produkte, da vermischte Produkte oder halbfertige Produkte nicht im GIP registriert sind.)

10

Der SCA verwaltet seinen Bestand (Trading & Stock) im GIP für alle UTZ-zertifizierten Produkte und Rückverfolgbarkeitslevel, die im GIP gehandelt werden sollen. Der SCA muss alle Transaktionen und Bestandsaktivitäten für seine Produkte und Aktivitäten* durchführen. Transaktionen und Bestandsaktivitäten beinhalten: - Verkaufsmeldungen, - Kaufmeldungen, - Käuferbestätigungen, - Trace, - Entfernen, - Konvertieren, - Mischen, - Herabstufen. „Retroactive claiming“ Ansprüche sind ebenfalls im GIP registriert.

11

Erstkäufer, die über eine „On Behalf User Authorization“ für das GIP Konto eines Produzenten/ einer Produzentengruppe verfügen, informieren ihre Lieferanten über alle erfolgten Kaufmeldungen (einschließlich des Volumens) und lassen ihnen die Transaktionsbestätigung, die im GIP generiert wird, innerhalb von 2 Wochen nach Bestätigung der Transaktion zukommen.

12

SCAs, die Lagerdienstleistungen für Produzenten/Produzentengruppen anbieten, verwalten einen Lagerbestand im GIP. Der Lagerbestand des SCA wird spätestens alle drei Monate aktualisiert. SCAs, die Lagerdienstleistungen für andere SCAs anbieten, dokumentieren das Volumen, das sie für andere SCAs lagern, außerhalb des GIP. Der vom SCA physisch gelagerte Bestand entspricht dem Lagerbestand im GIP.

IP SG

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CP# Kontrollpunkt TL

13 Der Handelsbestand des SCA wird spätestens alle drei Monate aktualisiert. Das soll dazu führen, dass das im Handelsbestand des SCA verfügbare Volumen im GIP dem physischen Bestand an UTZ-zertifizierten Produkten in seinem Betrieb entspricht.

IP SG

14 Der Handelsbestand des SCA wird spätestens alle drei Monate aktualisiert. MB

15

Alle Kaufs- oder Verkaufsmeldungen und Käuferbestätigungen im GIP müssen eine oder mehrere physische Lieferungen abbilden. Die Informationen, die in der GIP-Transaktion des zugehörigen Produkts registriert sind (Volumen, Qualität, etc.), sind identisch mit denen in der Begleitdokumentation der physischen Lieferung.

UTZ-Prämie (Anmerk.: 16 und 17 gelten nur für Erstkäufer)

16

Produzent/Produzentengruppe und Erstkäufer vereinbaren ein Zahlungsverfahren (über Höhe und Zeitpunkt) der UTZ-Prämie für alle Produkte, für die eine UTZ-Zertifizierung geltend gemacht wird (oder nachträglich geltend gemacht wird). Die UTZ-Prämie versteht sich abzüglich aller Rückzahlungen von vorfinanzierten Waren oder Dienstleistungen. Ein Nachweis der Zahlung und der Empfangsbestätigung für die UTZ-Prämie seitens des Produzenten/der Produzentengruppe ist verfügbar.

17 Die UTZ-Prämie wird in der Kauf- oder Verkaufsmeldung im GIP angezeigt.

Jährliche Übersicht der Volumen und Kredite

18

Der SCA erstellt eine Übersicht für das ge- und verkaufte Gesamtjahresvolumen von UTZ-zertifizierten Produkten. Die Übersicht umfasst: - Bestand aus dem Vorjahr; - Erhaltene Inputs; - Noch im Bestand befindliche Inputs; - Noch im Bestand befindliche Outputs; - Verkaufte Outputs. Wenn alle Produkte vom SCA im GIP ge- und verkauft werden (der SCA handelt nur mit reinen Produkten), kann die Jahresübersicht aus dem GIP extrahiert werden. Das verkaufte Volumen übersteigt nicht das gekaufte Volumen.

IP SG

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CP# Kontrollpunkt TL

19

Der SCA erstellt eine Übersicht für das ge- und verkaufte Gesamtjahresvolumen von UTZ-zertifizierten Produkten. Die Übersicht umfasst: - Bestand aus dem Vorjahr; - Erhaltene Inputs; - Verkaufte Outputs. Wenn alle Produkte vom SCA im GIP ge- und verkauft werden (der SCA handelt nur mit reinen Produkten), kann die Jahresübersicht aus dem GIP extrahiert werden. Wenn der SCA schon vermischte UTZ-zertifizierte Produkte kauft oder verkauft, spiegelt sich die Jahresübersicht in einem Massenbilanzkonto wider. Dieses Konto muss genügend Informationen bereitstellen, um die Kredite von UTZ-Produkten (gekaufte UTZ-Produkte abzüglich verkaufter UTZ-Produkte) unter Berücksichtigung der Vorschrift für den MB-Kreditaustausch* zu berechnen und zu überprüfen. Der SCA hat ein funktionierendes System zum Überwachen und Aktualisieren des Guthabens. Das Massenbilanz-Konto muss Folgendes enthalten: - Kontostand aus dem Vorjahr; - Volumen gekaufter UTZ-Produkte ; - reiner Produktinhalt im gekauften UTZ-Produkt (% und/oder kg oder MT); - Menge verkaufter UTZ-Produkte; - reiner Produktinhalt im verkauften UTZ-Produkt (% und/oder kg oder MT); -„Rezept“ (verwendetes Volumen des UTZ-Produkts pro verkaufter UTZ-Produkteinheit). Um die Überprüfung zu erleichtern, kann das Konto auch Folgendes enthalten: - Kauf-/Liefertermine, Verkaufstermine; - Versandangaben (Auftragsnummer, Rechnungsnummer, etc.); - entsprechende GIP-Transaktions-IDs für alle Käufe von reinen UTZ-zertifizierten Produkten; - eindeutige GIP-Rückverfolgbarkeitsnummer, die zum verfolgten Produkt gehört; - Umrechnungskurse. SCAs müssen kein Massenbilanz-Konto pflegen, wenn sie für ihre gesamte Produktion nur UTZ-zertifizierte Produkte kaufen und dies nachweisen können. MB-Vorschriften und Beschränkungen hinsichtlich des Mischens, 100 % Mengenausgleich und Kreditenaustausch werden berücksichtigt.*

MB

20

Wenn Volumen von UTZ-Produkten überzogen wurden (d. h. der SCA hat mehr UTZ-Produkte verkauft als eingekauft), kann mit einer innerhalb von zwei Monaten erwarteten Lieferung des UTZ-zertifizierten Produkts (d. h. einer Bestellung), nachgewiesen werden, dass das negative Guthaben ausglichen wird.

MB

Produkttrennung und -identifizierung

21

Der Lieferkettenakteur verfügt über ein System das sicherstellt, dass ein UTZ zertifiziertes Produkt keinesfalls mit nicht UTZ zertifizierten Produkten vermischt wird (auch während des Transports und der Lagerung), es sei denn der produktspezifische Anhang gibt etwas anderes vor.*

IP SG

22

Der Akteur der Lieferkette ermöglicht die sichtbare Identifikation des UTZ-zertifizierten Produkts. Dies kann durch Hinweise auf Schildern oder auf Anhängern/Etiketten auf Säcken oder Paletten (mit und ohne UTZ-Logo) erfolgen.

IP SG

Produkt Claims

UTZ Claims (Anmerk.: 23-25 gelten nur für Hersteller von Endverbraucherprodukten)

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CP# Kontrollpunkt TL

23 Der SCA pflegt eine aktualisierte Liste mit allen als UTZ ausgelobten Endverbraucher-produkten, die verkauft wurden; diese kann nach Name, Artikelnummer oder Gruppierung von Produkten und SKUs angezeigt werden.

24

Der SCA betreibt ein System, welches gewährleistet, dass alle als UTZ ausgelobten und verkauften Chargen des Endverbraucherprodukts der aktuellen Version der UTZ Labeling und Trademark Policy entsprechen.

25 Vor dem Druck holt der SCA eine gültige Freigabenbenachrichtigung für alle als UTZ ausgelobten Endverbraucherprodukte ein, die verkauft werden.

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Chain of Custody Kakao Annex Version 1.1 Dezember 2015

1. Einführung zum Chain of Custody Kakao Annex Der Chain of Custody Kakao Annex wird zusammen mit dem Chain of Custody Standard von allen Akteuren der Lieferkette verwendet, die UTZ-zertifizierte Kakaoerzeugnisse handeln und/oder verarbeiten. Der Anhang für Kakao enthält keinerlei Vorschriften in Form von Kontrollpunkten, legt jedoch Regeln und Einschränkungen fest, die beachtet werden müssen, um UTZ-zertifizierte Kakaoerzeugnisse zu handeln und/oder zu verarbeiten.

2. Kontaktinformationen UTZ Unternehmen wenden sich bei Fragen oder Rückmeldungen zur Chain of Custody-Zertifizierung bitte an: [email protected] Zertifizierungsstellen mit Fragen, Rückmeldungen oder Mitteilungen zu Mitgliedern (bspw. Suspendierung, Annullierung von Zertifikaten und/oder der Lizenz) richten ihre Anfragen bitte an: [email protected]

Mitglieder und Zertifizierungsstellen wenden sich bei technischen Problemen oder Fragen im Zusammenhang mit dem GIP bitte an: [email protected]

3. Definitionen

Cocoa cake Gleichbedeutend mit Kakaopulver. Kakaokuchen wird gemahlen, um das gleiche Gewicht an Kakaopulver zu erhalten.

Compounds als Bulkware

Süßwarenerzeugnis aus einer Kombination von Kakao, pflanzlichem Fett und Süßstoffen. Dieses Produkt wird nicht im GIP gehandelt.

Compoundzutaten Alle Zutaten (Kakao, pflanzliches Fett, Süßstoffe), die zur Herstellung in Bulkware verwendet werden.

Halbfertiges Kakaoerzeugnis

Erzeugnisse, die Kakaozutaten enthalten, aber keine Konsumenten-Endprodukte sind.

Kakao-Kredite Die Kakao-Kredite entsprechen dem Volumen eines Kakaoerzeugnisses, das zum Massenbilanz-Rückverfolgbarkeitslevel gehandelt wird. Guthaben werden in der Regel in Bezug auf den reinen Kakaogehalt (Kakaomasse, -butter, -pulver oder Entsprechendem) oder in Bezug auf das Kakaobohnenäquivalent berechnet.

Kakaomasse Gleichbedeutend mit flüssiger Kakaomasse.

Kakaonibs Kakaobohne (geröstet/ungeröstet), von der Schale getrennt und in kleinere Stücke gebrochen.

Reines Kakaoprodukt

Kakaoprodukt, das keinerlei kakaofremde Bestandteile oder -erzeugnisse enthält. Reine Kakaoerzeugnisse werden im GIP gehandelt. Reine Kakaoerzeugnisse umfassen Kakaobohnen, Kakaonibs, Kakaomasse, Kakaobutter und Kakaopulver.

Schokolade als Bulkware

Schokolade als Großgebinde für die Herstellung von B2B- oder Konsumenten-Endprodukten. Oftmals in Form von Buttons/Drops. Dieses Produkt wird nicht im GIP gehandelt.

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Schokoladenzutaten Verwendete Zutaten für die Herstellung von Schokolade als Bulkware. Umfasst Kakaomasse, -butter, -pulver sowie nicht-kakaohaltige Zutaten für die Herstellung von Schokolade als Bulkware.

Vermischtes Kakaoprodukt

Produkt, das sowohl Kakao als auch ein oder mehrere Bestandteile oder Produkte enthält, die nicht Kakao sind. Vermischte Kakaoerzeugnisse werden nicht im GIP gehandelt, die Rückverfolgbarkeit dieser Erzeugnisse wird jedoch durch die Beibehaltung eines Guthabenkontos gewährleistet.

4. Physische Handhabung Die physische Handhabung von Kakao definiert sich nach:

Reinigen, sortieren, trocknen oder mischen

Verpacken, umpacken oder als Schüttgut verfrachten Schmelzen, raffinieren oder desodorieren

Verarbeiten (schälen, mahlen und pressen)

Herstellung von Schokolade

Herstellung von Compound

Herstellung von Kakao-Extrakt

Herstellung von Konsumenten-Endprodukten von UTZ-zertifizierten Kakaoprodukten. Lediglich Tätigkeiten, die an unverpackten und unversiegelten Produkten vorgenommen werden, gelten als physische Handhabung. Lagerhäuser bspw., die keine Umverpackungen durchführen und nur mit verpackten oder versiegelten Produkten handeln, gelten nicht als Akteure, die physische Handhabungen ausführen.

5. Lieferkette Das folgende Diagramm stellt eine vereinfachte Version der UTZ-zertifizierten Lieferkette für Kakao dar, einschließlich der wichtigsten Akteure und Produkte, die in der Kakao-Lieferkette innerhalb und außerhalb des GIP gehandelt werden.

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6. Massenbilanz: Das folgende Kapitel beschreibt die Massenbilanz (MB) im Einzelnen, einschließlich Regeln und Einschränkungen, die für Massenbilanz Kakaoprodukte gelten.

Mischen UTZ-zertifizierter Kakao kann an jedem Punkt der Lieferkette, an dem der Chain of Custody Standard zur Anwendung kommt, mit konventionellem Kakao gemischt werden, so lange die Menge des UTZ-Kakaos mit einer UTZ-zertifizierten MB im Output nicht die Menge des gekauften UTZ-Kakaos übersteigt (unter Berücksichtigung der Umrechnungsraten) (Abb. 1).

100 kg konventionelle Kakaobohnen

100 kg UTZ Kakaobohnen

82 kg UTZ Kakaomasse

82 kg konventionelle Kakaomasse

zusammen gemahlen

Abb. 1: Mischen

200 kg

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100 % Mengenausgleich Es gibt keinen prozentualen Mindestgehalt an UTZ-zertifiziertem Kakao der in einem UTZ-MB-Kakaoprodukt enthalten sein muss. Es müssen jedoch für jedes Produkt, das als UTZ-MB verkauft wird, 100 % des für dieses Produkt benötigten Kakaos mit dem Erwerb von UTZ-zertifiziertem Kakao abgedeckt sein. Hundert Prozent der Kakaomenge in einem Produkt, das als UTZ-MB verkauft wird, müssen vom Massenbilanz-Konto abgezogen oder vom GIP-Bestand des SCA verkauft/zurückverfolgt werden. Ein Produkt

kann nur als 100% UTZ MB (Abbildung 2) verkauft werden.

Verrechnung von Kakao-Krediten Kakao-Kredite aus einem UTZ-Kakaoprodukt können mit einem gleichartigen konventionellen Kakaoprodukt (bspw. UTZ-Butter mit konventionell hergestellter Butter oder UTZ-Kakaomasse mit konventionell hergestellter Kakaomasse) verrechnet werden (Abbildung 3). Die Massenbilanz erlaubt die Verrechnung von Kakao-Krediten im Verhältnis 1:1 von Kakaonibs zu Kakaomasse und Kakaomasse zu Kakaobutter oder Kakaopulver (Abbildung 4). Hinweis: Bis zum 1. Juli 2016 ermöglicht UTZ auch die Verrechnung von Kakao-Krediten im Verhältnis 1:1 von Kakaomasse zurück zu Kakaonibs, von Kakaobutter zu Kakaomasse, von Kakaopulver zu Kakaomasse und von Kakaobutter zu Kakaopulver oder umgekehrt. Diese Optionen heißen MB-Rückumwandlungen. Nach dem 1. Juli 2016 sind solche MB-Rückumwandlungen nicht mehr möglich. Infolgedessen muss das Massenbilanz-Konto die Kredite einzeln für reine und vermischte Produkte angeben, um die Einhaltung der Standards nachzuweisen.

Innerhalb der Inputs für die Produktion ermöglicht das Massenbilanzmodell auch die Verrechnung von Krediten: a) von vermischten UTZ-Kakaoerzeugnissen zu konventionell vermischten Kakaoprodukten b) von reinen UTZ-Kakaoerzeugnissen zu konventionell vermischten Kakaoprodukten Hinweis: Nach dem 1. Juli 2016 ist die Verrechnung von Kakao-Krediten von vermischten UTZ-Kakaoerzeugnissen zu konventionellen reinen Kakaoerzeugnissen nicht mehr zulässig, da es eine MB-Rückumwandlung darstellt (Abbildung 5). Ausnahme: Werden reine und vermischte Kakaoerzeugnisse im gleichen Produkt verwendet, können die Kredite aus vermischten UTZ-Kakaoerzeugnissen für das betreffende

Produkt in konventionellen Mengen von reinem Kakao getauscht

100 kg UTZ Kakaomasse

100 kg UTZ Kakaopulver

100 kg UTZ Kakaomasse

oder

Abb. 4: Umwandlung von Guthaben

GuthabenUmwandlung

GuthabenUmwandlung

GuthabenUmwandlung

a) b) c)

UTZ-Schokolade als

Bulkware

konventionelle Schokolade als

Bulkware

UTZ-Kakaopulver

konventionelle Schokolade als

Bulkware

UTZ-Schokolade als

Bulkwarekonventionelles

Kakaopulver

Abb. 5: Umwandlung von Guthaben

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werden.

Kreditgültigkeit Kredite sind für maximal fünf Jahre gültig.

7. Konversionsraten Die folgende Tabelle gibt die Umrechnungen im GIP für die wichtigsten Verarbeitungen in der UTZ-Lieferkette für Kakao an:

Verfahren Rückverfolgbarkeitslevel

Input-Produkt Output-Produkt Umrechnungsart

Umrechnungskurse*

Mahlen: IP, SG, MB Kakaobohnen oder -Nibs

Kakaomasse Fest 0,82

Pressen IP, SG Kakaomasse Kakaopulver Bandbreite 0,51:-0,55

Pressen IP/SG Kakaomasse Kakaobutter Bandbreite 0,44:-0,49

Pressen MB Kakaomasse Kakaopulver Fest 1:1

Pressen MB Kakaomasse Kakaobutter Fest 1:1

*Umrechnungskurse basieren auf allgemein akzeptierten Industriestandards und Durchschnittswerten.

8. Minimum Anforderungen in %

Die folgende Tabelle zeigt die minimalen Anforderungen in %, die in UTZ Kakaoprodukten enthalten sein müssen, um das Produkt als UTZ ausloben zu können.

Produkt Rückverfolgbarkeitslevel Min. Inhalt UTZ Kakao in %

Kakaobohnen und -nibs IP, SG 100%

MB 100% (Volumendeckung)

Kakaomasse, -butter, -pulver IP, SG 95%

MB 100% (Volumendeckung)

Kakaoinhalt von nicht puren Kakaoprodukten

IP, SG 90%

MB 100% (Volumendeckung)

9. GIP-Transaktionen und Bestandsaktivitäten Nachfolgend werden die GIP-Transaktionen und Bestandsaktivitäten aufgeführt, die ein SCA ggf. bei Mengen von puren Kakaoerzeugnissen (Kakaobohnen, Kakaonibs, Kakaomasse, Kakaobutter oder Kakaopulver) registrieren muss – abhängig davon, welche Aktivitäten der SCA mit UTZ-zertifiziertem Kakao durchführt. Weitere Erläuterungen und Beispiele zur Verwendung des GIP finden Sie im Quick Start Guide und im Cocoa Annex im Downloadbereich3 des GIP. Transaktionen und Bestandsaktivitäten können nur für reine Kakaoerzeugnisse ausgeführt werden, da bereits vermischte Kakaoprodukte nicht im GIP registriert werden müssen.

3 https://www.goodinsideportal.org/web/utz/document-upload

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Verkaufsmeldung Wenn ein Produzent/eine Produzentengruppe oder SCA ein reines Kakaoerzeugnis an einen anderen SCA verkauft, wird eine Verkaufsmeldung vorgenommen.

Kaufmeldung Wenn ein Erstkäufer reine Kakaoerzeugnisse von einem Produzenten/einer Produzentengruppe erwirbt und sie zum Registrieren von Transaktionen im GIP im Namen des Produzenten/der Produzentengruppe berechtigt sind, nimmt der Erstkäufer eine Kaufmeldung vor. Ein von beiden Parteien unterzeichnetes Formular für die „On Behalf User Authorisation“ wird benötigt, um diese Transaktion ausführen zu können.

Downgrade (Herabstufen) Stuft ein SCA das Rückverfolgbarkeitslevel (von IP zu SG oder MB oder von SG zu MB) zu einer bestimmten Menge eines reinen Kakaoerzeugnisses in seinem Bestand ab, führt er die Transaktion Herabstufen aus.

Convert (Konvertieren) IP/SG Wenn Kakaobohnen zu Kakaomasse oder Kakaomasse zu Kakaobutter oder -pulver verarbeitet werden, führt der SCA die Bestandsaktivität Konvertieren aus.

MB In diesem Rückverfolgbarkeitslevel können Kredite zwischen Massenbilanz-Bohnen, Nibs, Masse, Butter oder Pulver ausgetauscht werden.

Remove (Entfernen) IP/SG

Wird ein als UTZ-zertifiziertes gekauftes pures Kakaoerzeugnis als konventionelles Produkt verkauft, führt der SCA die Bestandsaktivität Entfernen aus. Hinweis: Das reine Kakaoerzeugnis könnte auch zu MB herabgestuft werden; dann ist das Entfernen nicht erforderlich.

Geht ein reines Kakaoerzeugnis verloren, wird beschädigt oder kann nicht verwendet werden, führt der SCA die Bestandsaktivität Entfernen aus. Hinweis: Das reine Kakaoerzeugnis könnte auch zu MB herabgestuft werden; dann ist das Entfernen nicht erforderlich.

IP/SG/MB Wird ein reines Kakaoerzeugnis als mehrfach zertifiziert gekauft und im Rahmen eines anderen Zertifizierungssystems als UTZ verkauft, muss der SCA die Bestandsaktivität Entfernen ausführen.

Trace (Verfolgen) IP/SG/MB

Wird ein reines Kakaoerzeugnis als Konsumenten-Endprodukt verkauft und als UTZ-zertifiziert ausgewiesen, führt der SCA die Bestandsaktivität Trace aus.

Wird ein reines Kakaoerzeugnis mit nicht-kakaohaltigen Zutaten gemischt und als UTZ-zertifiziert ausgelobt, führt der SCA die Bestandsaktivität Trace aus.

Die Funktion Trace kennzeichnet das Ende des Online-Rückverfolgbarkeitssystems für UTZ-zertifizierte Kakaoerzeugnisse. Diese Aktion ist entscheidend für die korrekte Verwaltung von Mengen und gewährleistet ein exaktes Rückverfolgbarkeitssystem.

MB Wenn Kredite von reinen Kakaoerzeugnissen genutzt werden, um konventionelle vermischte Kakaoerzeugnisse als UTZ-zertifiziert auszuweisen, führt der SCA die Bestandsaktivität Trace aus.