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Chemische Stoffe in Lebensmitteln 2015 Überblick über Datenerhebungsberichte Der Lebensmittelsicherheit in Europa verpflichtet

Chemische Stoffe in Lebensmitteln 2015...Auch unsere Lebensmittel setzen sich aus chemischen Stoffen zusammen. Die chemischen Stoffe in Lebensmitteln sind in der Regel unschädlich

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Chemische Stoffein Lebensmitteln 2015

Überblick über Datenerhebungsberichte

Der Lebensmittelsicherheit in Europa verpflichtet

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Überblick über Datenerhebungsberichte

Chemische Stoffe in Lebensmitteln 2015

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Einleitung 6

Pestizidrückstände in Lebensmitteln 8

� 2013: Wie stellt sich die Lage dar? � Wie steht es um Bio-Lebensmittel? � Babynahrung und tierische Produkte � Mehrfachrückstände � Ist die menschliche Gesundheit bedroht?

Tierarzneimittelrückstände in Tieren und Lebensmitteln 12

� Ein jährlicher Überblick � Nichteinhaltung insgesamt gleichbleibend bzw. rückläufig � Tiere und tierische Produkte � Grenzen des Berichts

Arsen in Lebensmitteln und Trinkwasser 16

� Jüngste Arbeiten der EFSA zum Thema Arsen � Welche Lebensmittel enthalten Arsen? � Reis und Weizen � Trinkwasser � Fisch und Meeresfrüchte � Mehr und aussagekräftigere Daten verbessern die Qualität der EFSA-Berichte

Ethylcarbamat in Spirituosen 20

� Konzentrationen in alkoholischen Getränken � Leicht fallende Tendenz � Berichterstattung in der Presse

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EinleitungChemische Stof fe sind die Hauptbestandtei le für prak t isch al les in der Welt . Sämtl iche Lebewesen – einschl ießl ich Menschen, T iere und P f lanzen – bestehen aus chemischen Ver-bindungen. Auch unsere Lebensmit tel set zen sich aus chemischen Stof fen zusammen.

Die chemischen Stof fe in Lebensmit teln sind in der Regel unschädlich und of tmals sogar er wünscht – so et wa Nährstof fe wie Kohlenhydrate, Proteine, Fet te und Bal las ts tof fe, die ebenfal ls aus chemischen Verbindungen bestehen. Sie t ragen zu einer ausgewogenen Ernährung sowie einem abgerundeten Esser lebnis bei . Chemische Stof fe kommen natür-l ich in der Lebensmit telket te vor oder infolge menschl icher Ak t iv i täten wie Landwir tschaf t , Lebensmit telverarbeitung und Transpor t .

Sichere Konzentrationen chemischer Stoffe in Lebensmitteln

Chemische Stof fe können jedoch eine V ielzahl toxikologischer Eigenschaf ten haben, von denen einige sich auf Mensch und T ier auswirken können. Wissenschaf t ler t ragen zum Schut z gegen potenziel l schädliche Wirkungen solcher Stof fe bei , indem sie sichere Grenz wer te für deren Vorkommen in Lebensmit teln ermit teln . Diese sicheren Grenz wer te können sich auf die einmalige bz w. kur z zeit ige Aufnahme eines chemischen Stof fs ( „ akute E xposit ion“ ) beziehen oder aber auf dessen Anreicherung im Körper im Laufe der Zeit ( „chronische E xposit ion“ ).

Diese wissenschaf t l iche Beratung dient als Informationsgrundlage für Entscheidungsträger, die für die Sicherheit der Verbraucher Sorge tragen, indem sie die Ver wendung chemischer Stof fe in Lebensmit teln regul ieren bz w. deren Vorkommen in der Lebensmit telket te zu begrenzen suchen.

Um diese Aufgabe zu er fül len, s ind ver lässl iche wissenschaf t l iche Informationen über die Konzentrat ionen chemischer Stof fe in Lebensmit teln not wendig.

EU-weite Überwachung chemischer Stoffe in Lebensmitteln

In ganz Europa werden Anstrengungen unternommen, um Informationen zu den Konzentrat ionen chemischer Stof fe in P f lanzen, T ieren, Lebensmit teln und Getränken zu sammeln, zu über wachen und auszuwer ten. Diese Bemühungen hel fen den Behörden auf nat ionaler und europäischer Ebene dabei , über die Lage vor Or t im Bi lde zu bleiben und die Wirkung der bestehenden Kontrol len zu messen. Sie können auch zum besseren Vers tändnis darüber beitragen, ob neue Sicherheitsbewer tungen oder Kontrol lmaßnahmen not wendig sind, sowie zur Fest legung von Pr ior i täten für künf t ige Maßnahmen in den Bereichen der Forschungsf inanzierung und Datenerhebung. Ferner können diese Daten zur R isikobewer tung einzelner Stof fe herangezogen werden.

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Da die EFSA als Informationsdrehscheibe für zahlreiche Maßnahmen in diesem Bereich fungier t , wurde sie von der Europäischen Kommission beauf tragt , für die al lgemeine Ö f fentl ichkeit einen jähr l ichen Ber icht über chemische Stof fe in Lebensmit teln zu ers tel len . Dieser Ber icht sol l die Rol le der EFSA auf zeigen und die Ergebnisse ihrer Arbeit in Bez iehung dazu set zen, wie das Thema chemische Stof fe in Lebensmit teln zuweilen von den Medien dargestel l t wird .

Auf Ersuchen der Kommission bietet der Ber icht eine gezielte Momentaufnahme der Datenerhebungsmaßnahmen der EFSA zum Vorkommen chemischer Stof fe in Lebensmit teln über einen begrenz ten Zeitraum, anstat t einen vol ls tändigen Überbl ick über die Arbeit der Behörde in diesem Bereich zu geben. Der Jahresber icht der EFSA über Pest iz idrück stände in Lebensmit teln sowie ihr Ber icht zu T ierar zneimit telrück ständen in T ieren und Lebensmit teln werden Tei l jedes Ber ichts über chemische Stof fe in Lebensmit teln sein . Diese Kernthemen werden ergänz t durch Zusammenfassungen von Ad-hoc-Ber ichten über die Konzentrat ionen best immter chemischer Schadstof fe, die mitunter in Lebensmit teln nachgewiesen werden.

Die vor l iegende ers te Ausgabe enthält einen Überbl ick über die jüngsten Datenerhebungs-arbeiten der EFSA für die Jahre 2014 -2015: z wei Jahresber ichte (Pest iz idrück stände und T ier-ar zneimit telrück stände) sowie z wei Ad-hoc-Ber ichte, die in diesem Zeitraum erschienen sind – über Arsen in Lebensmit teln und Tr ink wasser sowie über Ethylcarbamat in Spir i tuosen.

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Pestizidrückstände in LebensmittelnLebensmittel, die Pestizidrückstände enthalten, können ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen. In der Europäischen Union existiert daher ein umfassender Rechtsrahmen zur Genehmigung der in Pestiziden verwendeten Chemikalien sowie für die Festlegung akzeptabler Pestizidrückstandsmengen in Lebensmitteln. Die EFSA leistet bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln wissenschaftliche Beratung; die EU-Mitgliedstaaten ziehen diese Informationen heran, wenn sie die Bedingungen festlegen, unter denen Pestizide in ihrem Gebiet in Verkehr gebracht werden dürfen. Dieser Rechtsrahmen wird durch ein jährliches Pestizidüberwachungsprogramm ergänzt. Die EFSA veröffentlicht jedes Jahr einen Überblick über dieses Programm, das von den Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen durchgeführt wird.

2013: Wie stellt sich die Lage dar?

Im Jahr 2013 analysierten die Bericht erstattenden Länder 80 967 Proben auf 685 Pestizide. Die Mehrzahl der Proben (55 253 Proben bzw. 68,2 %) stammte aus der EU sowie zwei Ländern (Island und Norwegen), die der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören; 22 400 Proben (27,7 %) stammten von Produkten, die aus Drittländern eingeführt wurden. Bei 3 314 Proben (4,1 %) enthielt die Meldung keine Angabe über die Herkunft der Produkte. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

� 97,4 % der analysierten Proben lagen innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Dies bedeutet einen Anstieg der Einhaltungsquote im Vergleich zum Jahr 2012 (von 97,1 %);

� 54,6 % der Proben enthielten keine nachweisbaren Rückstände;

� 1,5 % der Proben überschritten die gesetzlichen Grenzwerte deutlich, selbst unter Berücksichtigung der Messungenauigkeit.

Unter den Proben aus Ländern der EU bzw. des EWR waren 57,6 % frei von messbaren Rückständen, und 1,4 % enthielten Rückstände, die die gesetzlichen Grenzwerte überschritten (siehe nachstehende Tabelle). Der Anteil der Proben aus Drittländern, die frei von nachweisbaren Rückständen waren, lag bei 46,2 %, während 5,7 % die gesetzlichen Grenzen deutlich überschritten.

Pestizide und Rechtsvorschriften

Mit dem EU-System zur Genehmigung und Zulassung von Pestiziden soll ein hohes Schutzniveau für Verbraucher in Europa sichergestellt werden. Pestizidhersteller sind verpflichtet, zur Unterstützung der Risikobewertung ihrer Produkte sowie zur Abschätzung der Art und des Ausmaßes der Rückstände in Lebensmitteln eine Vielzahl unterschiedlichster wissenschaftlicher Studien vorzulegen. Zusammen mit der EFSA überprüfen Wissenschaftler der nationalen Lebensmittelsicherheitsbehörden in den Mitgliedstaaten diese Daten und bewerten, ob die zu erwartenden Rückstände in Lebensmitteln möglicherweise ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellen. Hierzu wurden gesetzliche Grenzwerte, sogenannte Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels – MRL), festgelegt, und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, um zu gewährleisten, dass in Verkehr gebrachte Lebensmittel diese gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Ziel der MRL ist es, die Pestizidrückstände in Lebensmitteln so gering wie möglich zu halten. MRL können überschritten werden – z. B. wenn Pestizide nicht unter den genehmigten Verwendungsbedingungen eingesetzt werden (was zu Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten führt); dennoch können die Rückstandsmengen auch in solchen Fällen immer noch unter einem Wert liegen, der Anlass zu gesundheitlichen Bedenken gäbe. Zusätzlich zur Meldung von Überschreitungen bewertet die EFSA daher auch die Bedrohung für Verbraucher, indem sie Risikobewertungen durchführt, die sowohl kurz- als auch langfristige gesundheitliche Bedenken berücksichtigen (siehe Ist die menschliche Gesundheit bedroht?).

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EU/EWR-Länder: Nachweis von Rückständen nach Herkunftsland

Einige Lebensmittel überschritten die Grenzen...

MRL-Überschreitungen für unverarbeitete Lebensmittel wurden 2013 am häufigsten festgestellt für Guave, Lychee, Passionsfrucht, Teeblätter, Okra, Basilikum, Petersilie, spinatartige Gemüse, Rüben, Papaya, Cassava, Blattgemüse und Granatäpfel. Zu den verarbeiteten Produkten, die gesetzliche Grenzwerte am häufigsten überschritten, zählten wildwachsende Pilze, Teeblätter, Erbsen mit Hülsen, Paprika, Kräuteraufgüsse, Tomaten, Bohnen mit Hülsen, Granatäpfel, Tafeltrauben, Reis, Grapefruit und Roggen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass einige dieser Lebensmittel Einfuhrkontrollen unterliegen und die Ergebnisse daher möglicherweise verzerrt sind, da die Proben bei Grenzkontrollen gezielt ins Visier genommen werden.

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... und andere lagen deutlich darunter

Für folgende unverarbeitete Produkte wurden keine MRL-Überschreitungen gemeldet: Zuckermais, Haselnüsse, Wassermelonen, Erdnüsse, Rhabarber, rote Beete, Kürbisse, Avocados, Pastinake, Leinsamen sowie einige Produkte tierischen Ursprungs, wie Geflügel- und Rinderleber, Ziegenmilch, Schweine- und Ziegenfleisch.

Die verarbeiteten Lebensmittel, bei denen keine Rückstände nachgewiesen wurden, waren Ananas, Kakaobohnen, Sonnenblu-menkerne, Bohnen (ohne Hülsen), Rapssamen, Zuckermais, Sojabohnen, Buchweizen, Karotten, Hafer, Datteln, Äpfel, Leinsamen, Erbsen (ohne Hülsen), Gerste, Pflaumen, Feigen, Aprikosen, Kartoffeln, Birnen und Kürbiskerne.

Wie steht es um Bio-Lebensmittel?

Bei 15,5 % der Bio-Produkte (717 von 4 620 analysierten Proben) wurden Pesti-zidrückstände innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte nachgewiesen, während 0,8 % der Proben die zulässigen Werte überschritten. In den meisten Fällen handelte es sich bei den nachgewiesenen Rückständen um Pestizide, die in der ökologischen Landwirtschaft zugelassen sind, um frühere Kontaminationen durch langlebige Umweltschadstoffe oder um Rückstände von Substanzen, die nicht zwangsläufig auf den Einsatz von Pestiziden zurückzuführen sind, son-dern möglicherweise aus natürlichen Quellen stammen.

Babynahrung und tierische Produkte

92,7 % der Proben aus Babynahrung enthielten keine nachweisbaren Rückstände; 11 Proben (0,7 % von 1 597 analysierten Proben) überschritten die gesetzlichen Grenzwerte. Der Großteil der Proben aus tierischen Produkten (88 % von 8 257 Proben) war frei von messbaren Rückständen.

Mehrfachrückstände

Rückstände von mehr als einem Pestizid (Mehrfachrückstände) wurden in 27,3 % (22 126) der Proben gefunden; Mehrfachüber-schreitungen der MRL wurden in 385 Proben (0,47 %) nachgewiesen, insbesondere bei Tee (83 Proben), Paprika (46 Proben) und Bohnen mit Hülsen (32 Proben). Mehrfachrückstände in Einzelproben können von der Anwendung verschiedener Pestizidtypen bei einer Nutzpflanze oder von Pestizidformulierungen herrühren, die mehr als einen Wirkstoff enthalten. Mehrfachrückstände können auch auf das Vermischen von zuvor unterschiedlich behandelten Produktchargen, Kontamination während der Lebens-mittelverarbeitung, Aufnahme langlebiger Rückstände über den Boden oder Sprühnebelabdrift auf dem Feld zurückzuführen sein. Das Vorliegen von Mehrfachrückständen in einer Probe stellt keinen Verstoß gegen MRL-Gesetze dar, solange die einzelnen Rückstände die jeweiligen MRL nicht überschreiten.

In Proben nachgewiesene Mehrfachrückstände

2 Pestizide: 10,3 %

Keine nachweisbarenRückstände: 54,6 %

Mehrfachrückstände:27,3 %

1 Pestizid: 18,0 %

3 Pestizide: 6,4 %

4 Pestizide: 4,2 %

5 Pestizide: 2,6 %

6 Pestizide: 1,5 %

7 Pestizide: 0,9 %

8 Pestizide: 0,5 %

9 Pestizide: 0,3 %

10 Pestizide: 0,2 %

mehr als 10 Pestizide: 0,4 %

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Gleiches zu Gleichem

Neben dem jeweils eigenen nationalen Programm nehmen die EU-Mitgliedstaaten (sowie Island und Norwegen) auch an dem von der EU koordinierten Kontrollprogramm (EUCP) teil. Das EUCP dient unter anderem der Generierung vergleichbarer Daten, die in Kombination mit den Lebensmittelverzehrsdaten der EFSA zur Abschätzung der Exposition europäischer Verbraucher herangezogen werden können. Hierzu analysieren die Meldeländer jedes Jahr denselben Korb mit 12 Lebensmittelprodukten. Im Jahr 2013 enthielt dieser 11 rohe Lebensmittel (Äpfel, Kopfkohl, Lauch, Kopfsalat, Pfirsiche, Roggen, Hafer, Erdbeeren, Tomaten, Kuhmilch und Schweinefleisch) sowie ein verarbeitetes Produkt (Wein).

In den Jahren 2010 und 2013 wurden dieselben Lebensmittel analysiert (mit Ausnahme von Wein, der 2013 zum ersten Mal analysiert wurde). Die Überschreitungsquote war 2013 bei allen analysierten Produkten niedriger bzw. unverändert im Vergleich zum Jahr 2010.

EU-koordiniertes Programm 2013: nach Produkten

Ist die menschliche Gesundheit bedroht?

Die EFSA verwendet zur Abschätzung der Exposition europäischer Verbraucher gegenüber Pestizidrückständen ein Modell namens „PRIMo“ (Pesticide Residue Intake Model; dt.: Modell zur Aufnahme von Pestizidrückständen). Die voraussichtliche Exposition wird dann mit den Richtwerten für eine akzeptable Exposition, auch toxikologische Referenzwerte genannt, verglichen.

Auf kurze Sicht (akut)

Für die 12 Lebensmittelprodukte, die im Rahmen des EUCP untersucht wurden, kam man zum Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber Pestizidrückständen in Konzentrationen, die ein Gesundheitsrisiko darstellen würden, kurzfristig niedrig ist.

Auf lange Sicht (chronisch)

Die langfristige Exposition war den Schätzungen zufolge zu vernachlässigen bzw. lag innerhalb toxikologisch akzeptabler Dosen. Hinsichtlich eines Pestizids, Dichlorvos, wurden die anfänglich konservativen Berechnungen präzisiert, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das Pestizid in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Rückstände dieser Pestizide nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand wahrscheinlich kein chronisches Gesundheitsrisiko darstellen.

Quelle

� Bericht der Europäischen Union über Pestizide in Lebensmitteln für das Jahr 2013, 12 März 2015 (http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4038.htm)

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Tierarzneimittelrückstände in Tieren und LebensmittelnSpuren bzw. „Rückstände“ sowohl zulässiger als auch verbotener Tierarzneimittel sowie Schadstoffe werden gelegentlich in lebenden Tieren und in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, wie Fleisch, Fisch, Eiern und Milchprodukten, nachgewiesen. Diese Rückstände können in Lebensmitteln ein öffentliches Gesundheitsrisiko darstellen.

EU-weit findet ein jährliches Monitoring der Konzentrationen solcher Rückstände in zur Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs statt. Die Stoffe können in sechs breit gefasste Kategorien eingeteilt werden: Hormone, Beta-Agonisten, verbotene Substanzen, Antibiotika, sonstige Tierarzneimittel und sonstige Stoffe/Umweltschadstoffe. Das Monitoring erstreckt sich auf folgende Tiere und Lebensmittel: Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Pferde, Geflügel, Kaninchen, Zuchtwild, Jagdwild, Aquakulturen, Milch, Eier und Honig.

Stoffgruppen und am häufigsten betroffene Tiere/Lebensmittel

Stoffe BeschreibungTiere/Lebensmittel,

deren Proben betroffen sind

Hormone

Hierzu zählen Stilbene, Thyreostatika und Steroide, die fast alle für die Anwendung bei zur Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren verboten sind, ausgenommen zu genau definierten therapeutischen Zwecken und unter strenger tierärztlicher Kontrolle. Beispiele hierfür sind das Steroid Nandrolon und das Thyreostatikum Thiouracil.

Rinder (Thiouracil), Schweine (Steroide)

Beta-Agonisten

Muskelaufbaupräparate, die in hohen Dosierungen das Muskelwachstum fördern. Die Anwendung bei zur Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren ist verboten, ausgenommen zu genau genau definierten therapeutischen Zwecken und unter strenger tierärztlicher Kontrolle. Ein oft angeführtes Beispiel ist Clenbuterol (auch bekannt als „Angel Dust“).

Rinder (Clenbuterol)

Verbotene Substanzen

Hierbei handelt es sich um Stoffe, die bei nicht zur Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren angewendet werden, jedoch bei zur Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren verboten sind. Beispiele hierfür sind Chloramphenicol, Nitrofurane (z. B. Semicarbazid) und Nitroimidazole.

Rinder (Semicarbazid), Schweine (Chloramphenicol)

Antibiotika Antibakterielle Substanzen, einschließlich Sulfonamide und Chinolone.Honig (Streptomycin,

Tetracyclin)

Sonstige Tierarzneimittel

Hierzu gehören verschiedene Subgruppen, die nach Art der Wirkung klassifiziert werden: Anthelminthika (antiparasitäre Mittel), Antikokzidia (werden zur Bekämpfung von Krankheiten angewendet, die von mikroskopischen Parasiten, genannt Kokzidien, verursacht werden), Carbamate und Pyrehthroide (Insektenschutzmittel), entzündungshemmende Arzneimittel sowie „sonstige pharmakologisch wirksame Stoffe“ (einschl. Kortikosteroide).

Schafe/Ziegen (Anthelminthika), Rinder

(Kortikosteroide)

Sonstige Stoffe und Umweltschadstoffe

Phosphororganische / Organochlor-Verbindungen (z. B. PCB), chemische Elemente (meist Metalle wie Cadmium, Blei, Quecksilber und Kupfer), Mykotoxine (werden von Pilzen produziert; das am häufigsten angeführte Beispiel ist Aflatoxin), Farbstoffe, sonstige.

Jagd-/Zuchtwild, Pferde, Schweine (Metalle), Milch (Aflatoxin), Aquakulturen

(Farbstoffe)

Ein jährlicher ÜberblickDie EFSA veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht über Rückstände legaler Tierarzneimittel in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und gibt einen Überblick über verbotene Stoffe und Schadstoffe. Im Juni 2014 veröffentlichte die Behörde ihren jüngsten Bericht dieser Reihe. Dieser enthielt Informationen für das Jahr 2012 über Rückstände in Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Pferden, Geflügel, Kaninchen, Zucht- und Jagdwild, Aquakulturen, Milch, Eiern und Honig.

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Was der Bericht enthält – der Hauptzweck des Berichts ist es, Angaben darüber zu liefern, wie viele Proben jedes Jahr EU-weit genommen werden, und aufzuzeigen, wie oft die Ergebnisse die Grenzwerte (falls vorhanden) überschreiten, aufgeschlüsselt nach Stoffgruppe und Tierart/Lebensmittel. Dies wird als die „Nichteinhaltungsquote“ bezeichnet. (Siehe Einhaltung von EU-Grenzwerten – der Nutzen von Datenerhebung und Überwachung)

Was der Bericht nicht enthält – diese Berichte zeigen weder auf, um wie viel die resultierenden Nichteinhaltungen die Grenzwerte überschreiten, noch bewerten sie potenzielle Gesundheitsrisiken für Verbraucher. Dies erfolgt separat im Rahmen von Bewertungen einzelner Stoffe oder Gruppen von Stoffen.

Prozentsatz der Grenzwerte überschreitenden Proben in ausgewählten Kategorien 2007-2012

Nichteinhaltung insgesamt gleichbleibend bzw. rückläufig

Der Pferdefleischskandal 2013 lenkte die Aufmerksamkeit der Medien verstärkt auf die Sicherheit von Fleisch. In diesem Zusammenhang kam auch die Frage der Anwendung von Tierarzneimitteln bei zur Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren auf. Die diesbezüglichen Daten legen nahe, dass die Situation weitgehend unter Kontrolle ist.

Im Jahr 2012 wurden knapp über 1 000 grenzwertüberschreitende Proben bzw. 0,25 % von insgesamt mehr als 425 000 Proben gemeldet (dabei handelte es sich um „gezielte“ Proben, die auf illegale Stoffe oder Stoffmengen über den gesetzlichen Grenzwerten untersucht wurden). Die Nichteinhaltung – in Prozenten ausgedrückt – ist damit das zweite Jahr in Folge rückläufig und bestätigt die generell fallende Tendenz seit 2007. Die Gesamtanzahl der Proben variiert von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit vom Produktionsvolumen der einzelnen Tierarten bzw. Lebensmittelkategorien; insgesamt jedoch ist die Anzahl der Proben seit 2009 gleichbleibend.

Einhaltung von EU-Grenzwerten – der Nutzen von Datenerhebung und Überwachung

Die EU legt Höchstgrenzwerte für zulässige Tierarzneimittelrückstände in Tieren und tierischen Erzeugnissen fest (verbotene Stoffe sollten darin gar nicht zu finden sein). Außerdem existieren Höchstgrenzwerte für einige, jedoch nicht alle Schadstoffe. Produkte, die diese Grenzwerte überschreiten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Um die Einhaltung der Grenzwerte durchzusetzen und sich einen Gesamteindruck zu verschaffen, arbeiten die EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und die EFSA alljährlich bei der Überwachung und Berichterstattung hinsichtlich dieser Rückstände zusammen.

Nationale Labors führen obligatorische Tests zum Nachweis der betreffenden Stoffe bei Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs durch. Die Anzahl der Tests pro Tierart bzw. Lebensmittelgruppe ist per Gesetz als Prozentsatz der Gesamtproduktion festgelegt. Aufgrund kulinarischer Gepflogenheiten werden nicht alle Tests in allen Ländern durchgeführt (beispielsweise wird Pferde- und Kaninchenfleisch in einigen Mitgliedstaaten häufig, in anderen jedoch nur selten verzehrt).

Die Ergebnisse werden auf nationaler Ebene zusammengestellt und dann in eine von der Europäischen Kommission verwaltete EU-Datenbank eingespeist. Auf die Auswertung der zusammengefassten Daten durch die EFSA folgt der abschließende Bericht.

Diese Zusammenarbeit unterstützt die Anstrengungen zur Durchsetzung der Grenzwerte und zur Messung der Wirksamkeit von Präventions- und Kontrollmaßnahmen und trägt damit letztlich zur Reduzierung potenzieller Risiken für die Verbraucher bei.

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Tiere und tierische Produkte

Rinder – knapp 0,5 % aller zur Lebensmittelerzeugung (einschließlich Fleisch- und Milchproduktion) dienenden Rinder wurden 2012 getestet (eine im Vergleich zu anderen Tierarten hohe Quote). Nur 262 bzw. 0,2 % von mehr als 130 000 untersuchten Proben hielten die gesetzlichen Grenzwerte nicht ein. In 78 der grenzwertüberschreitenden Rinderproben wurden Schwermetalle nachgewiesen, gefolgt von 61 Proben mit Antibiotika (von denen 12 auf das Antibiotikum Oxytetracyclin zurückzuführen waren). 44 Proben enthielten steroidale Entzündungshemmer (Kortikosteroide).

Medien berichten im selben Zeitraum gelegentlich von positiv auf Thiouracil und Clenbuterol getesteten Rindern. Kohl, Blumenkohl und anderes in Tierfutter vorhandenes Kreuzblütler-Gemüse kann zu ähnlichen Testergebnissen in Bezug auf das Thyreostatikum Thiouracil führen und möglicherweise die 29 durch dieses Steroid „kontaminierten“ Proben von Rindern erklären. Darüber

hinaus waren EU-weit lediglich vier grenzwertüberschreitende Rinderproben auf Clenbuterol zurückzuführen.

Schweine – in der EU werden jährlich enorme Mengen an Schweinen produziert (246 Millionen im Jahr 2012, verglichen mit beispielsweise 26 Millionen Rindern), von denen 0,05 % auf Rück-stände getestet wurden. Von den 130 000 bei Schweinen genommenen Proben waren 279 nicht gesetzeskonform (0,21 %). 149 davon enthielten Schwermetalle, größtenteils Kupfer. In 60 Proben wurden über den gesetzlichen Grenzwerten liegende Antibiotika-Konzentrationen nachgewie-sen, wobei Sulfamide die am häufigsten gemeldeten Stoffe waren. 31 Proben enthielten grenz-wertüberschreitende Konzentrationen an Steroiden, einschließlich des Wachstumshormons Nandrolon. Einige Medien berichteten über positiv auf Antibiotika getestete Schweine.

Schafe und Ziegen – etwa 36,5 Millionen Schweine und Ziegen wurden 2012 produziert, von denen 0,06 % getestet und über 23 000 Proben genommen wurden. 88 bzw. 0,38 % davon hielten die gesetzlichen Grenzwerte nicht ein, hauptsächlich aufgrund von Antibiotika (37 Proben, vorwiegend Sulfonamide) und Schwermetallen (21 Proben, vorwiegend Cadmium). Außerdem gab es 11 grenzwertüberschreitende Proben, die Anthelminthika enthielten, welche häufig zur Bekämpfung von Würmern angewendet werden.

Pferde – im Jahr 2012 wurden an die 273 000 Pferde produziert, von denen 1,54 % getestet und ca. 4 000 Proben genommen wurden. Fünfzig bzw. 1,3 % davon hielten die gesetzlichen Grenzwerte nicht ein. 36 Proben enthielten Schwermetalle (überwiegend Cadmium), während es sich in den meisten anderen Fällen um nicht-steroidale Entzündungshemmer handelte.

Geflügel – ca. 13 Millionen Tonnen Geflügel wurden 2012 produziert. Die Anzahl der genommenen Proben betrug 68 770, von denen nur 54 (0,08 %) nicht die gesetzlichen Grenzwerte einhielten. 23 Proben enthielten antibakterielle Substanzen (überwiegend Doxycyclin), und in 13 Proben wurden Antikokzidia nachgewiesen. Über einige dieser Fälle wurde in den Medien berichtet.

Kaninchenfleisch – die Produktion des Jahres 2012 überstieg 170 000 Tonnen, und es wurden 3 471 Proben genommen. Fünf Proben hielten die gesetzlichen Grenzwerte nicht ein, wobei jedoch kein auffälliger Trend zu beobachten war.

Zuchtwild – die Produktion schwankte zwischen 2007 und 2012 massiv; im Jahr 2012 produzierte die EU 25 000 Tonnen, und es wurden 2 334 Proben genommen. Drunter befanden sich 24 grenzwertüberschreitende Proben, die hauptsächlich auf Schwermetalle (Cadmium, Quecksilber und Blei) zurückzuführen waren.

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Jagdwild – die Produktion lag 2012 bei knapp 210 000 Tonnen. Von den 2 600 genomme-nen Proben hielten 164 nicht die gesetzlichen Grenzwerte ein. Die überwiegende Mehrheit dieser Proben enthielt Schwermetalle (Cadmi-um, Blei und Quecksilber). Bleivergiftung ist in der Medienberichterstattung über Jagdwild ein häufiges Thema.

Aquakultur – in der EU wurden 2012 über 630 000 Tonnen Zuchtfisch und Mee-resfrüchte produziert. Von den 8 264 genommenen Proben hielten 51 (0,62 %) nicht die gesetzlichen Grenzwerte ein. Die Mehrzahl dieser Proben (39) enthielt grenzwertüberschreitende Konzentrationen von Farbstoffen, insbesondere Varianten von Malachitgrün und Kristallviolett. Diese Farbstoffe werden in der Aquakultur manchmal als Fungizide eingesetzt.

Milch – im Jahr 2012 wurden in der EU über 149 Millionen Tonnen Milch produziert und mehr als 30 000 Proben genommen, von denen 27 nicht die gesetzlichen Grenzwerte einhielten. Die Mehrheit dieser grenzwertüberschreitenden Proben ging auf Antibio-tika (neun), Anthelminthika (fünf) und Mykotoxine (neun) zurück.

Eier – die EU produzierte 6 Millionen Tonnen Eier im Jahr 2012. Von den 12 500 genommenen Proben hielten 23 die gesetzlichen Grenzwerte nicht ein; vier davon aufgrund antibakterieller Substanzen, 13 aufgrund von Antikokzidia und sechs aufgrund von Dioxinen und PCB.

Honig – von 215 101 im Jahr 2012 produzierten Tonnen Honig wurden 4 820 Proben genommen. 44 davon überschritten die ge-setzlichen Grenzwerte, darunter 31 Proben, die Antibiotika wie Streptomycin enthielten (das von einigen Medien fälschlicherweise als „Baumpestizid“ bezeichnet wurde).

Grenzen des Berichts

Es bestehen einige Unsicherheiten, die Vergleiche zwischen Jahren, Tieren und Lebensmittelkategorien erschweren. Zum einen liegen für bestimmte Stoffgruppen in gewissen Tier- bzw. Lebensmittelkategorien mehr Proben vor als in anderen. Teilweise ist dies darauf zurückzuführen, dass die Probennahme auf Verschreibungen von Tierarzneimitteln aus den Vorjahren basiert. Dies kann insgesamt den Schwerpunkt der Ergebnisse zwischen Stoffgruppen und Tier- bzw. Lebensmittelgruppen verlagern.

Ferner werden für den Bericht Daten kombiniert, die im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen erhoben wurden, was eine eingehende Analyse unmöglich macht. (Im Jahr 2014 stimmte die Europäische Kommission zu, diese Aufgabe in den nächsten Jahren allmählich der EFSA zu übertragen, um genauere Analysen zu ermöglichen, wie sie die EFSA beispielsweise bereits bei ihren Arbeiten zu Pestizidrückständen in Lebensmitteln vornimmt.)

Insgesamt bieten diese Zahlen jedoch eine repräsentative EU-weite Momentaufnahme in Bezug auf ein äußerst komplexes Problem, das allem Anschein nach weitgehend unter Kontrolle bzw. allmählich rückläufig ist.

Quelle

� Bericht über die Ergebnisse des Monitorings auf Tierarzneimittelrückstände und andere Stoffe in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen für das Jahr 2012, 13 Juni 2014 (www.efsa.europa.eu/de/supporting/pub/540e.htm)

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Arsen in Lebensmitteln und TrinkwasserArsen ist ein Halbmetall, auch „Metalloid“ genannt (ein chemischer Stoff, dessen Eigenschaften zwischen denen eines Metalls und eines Nichtmetalls angesiedelt sind). Es handelt sich hierbei um einen weit verbreiteten Umweltschadstoff, der sowohl natürlich als auch als Ergebnis menschlicher Aktivität vorkommt. Arsen erscheint in vielfacher Ausprägung, in organischen Verbindungen (d. h. an Kohlenstoff gebunden) oder in anorganischer Form, welche toxischer ist. Für die allgemeine europäische Bevölkerung sind Lebensmittel und Trinkwasser die Hauptquellen der Arsen-Exposition. Durch kontaminierte Böden und/oder kontaminiertes Grundwasser gelangt Arsen in Lebensmittel und Trinkwasser.

Jüngste Arbeiten der EFSA zum Thema Arsen

Im Jahr 2014 aktualisierte die EFSA ihre Analyse zum Arsengehalt von Lebensmitteln in Europa sowie ihre Expositionsabschätzung in Bezug auf anorganisches Arsen in Lebensmitteln und Trinkwasser.

Insgesamt sind die neuen Abschätzungen der lebensmittelbedingten Exposition gegenüber anorganischem Arsen niedriger als noch im Jahr 2009; die oberen Schätzungen überschreiten jedoch gelegentlich den Referenzpunkt für potenzielle gesundheitliche Auswirkungen, den die EFSA 2009 festlegte (siehe Wie viel Arsen?).

Unter allen Altersgruppen war die lebensmittelbedingte Exposition für Säuglinge, Klein- und ältere Kinder am höchsten. Die durchschnittliche Exposition schwankte hier zwischen 0,20 bis 1,37 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (µg/kg KG/Tag), mit hohen Expositionen im Bereich zwischen 0,36 bis 2,09 µg/kg KG/Tag.

Die durchschnittliche lebensmittelbedingte Exposition bei Erwachsenen bewegte sich zwischen 0,09 und 0,38 µg/kg KG/Tag. Dies schließt „ältere“ (65-75 Jahre) sowie „sehr alte“ (75+) Menschen mit ein. Die Schätzungen für eine hohe Exposition schwankten bei Erwachsenen zwischen 0,14 und 0,64 µg/kg KG/Tag.

Die ermittelten Arsengehalte der einzelnen Lebensmittelarten sowie die Verzehrsmengen dieser Lebensmittel in den verschiedenen Altersgruppen sind die Haupteinflussfaktoren der Exposition über die Nahrung. Darüber hinaus wird die lebensmittelbedingte Exposition im Verhältnis zum Körpergewicht berechnet, was einer der Hauptgründe ist, weshalb Kinder oftmals die höchste Exposition gegenüber Arsen und anderen chemischen Stoffen in Lebensmitteln aufweisen.

Durchschnittliche lebensmittelbedingte Exposition (μg/kg KG/Tag)

0.0

0.3

0.6

0.9

1.2

1.5

0,3 bis 8 = unterer Grenzbereich der Benchmark-Dosis (siehe Wie viel Arsen?)

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Welche Lebensmittel enthalten Arsen?

Für alle Altersgruppen, mit Ausnahme von Säuglingen und Kleinkindern, waren verarbeitete Produkte auf Getreidebasis, insbesondere Weizenbrot und -brötchen, die Hauptquelle der lebensmittelbedingten Exposition gegenüber anorganischem Arsen. Auch Reis, Milch und Trinkwasser trugen als Lebensmittelgruppen erheblich zur Arsenexposition bei. Bei Säuglingen und Kleinkindern waren hingegen Milchprodukte der Hauptfaktor.

Im Allgemeinen erhöht ein hoher Verzehr von Weizenbrot und -brötchen, Milch, Bier und Trinkwasser den Beitrag dieser Lebensmittel und Getränke zur lebensmittelbedingten Exposition gegenüber anorganischem Arsen. Trotz eines niedrigeren Reiskonsums in der allgemeinen Bevölkerung führt die größere Menge an Arsen in Reis zu einer höheren Abschätzung der Arsenexposition durch dieses Lebensmittel.

Geschätzte Mengen an anorganischem Arsen in ausgewählten Lebensmitteln und Trinkwasser sowie lebensmittelbedingte menschliche Exposition gegenüber Arsen ausgehend von einem hohen Verzehr dieser Lebensmittel*

Lebensmittel und Getränke Geschätzte Arsenmengen in Lebensmitteln (μg/kg)*

Arsenaufnahme über Lebensmittel (μg/kg KG/Tag)*

In großen Mengen verzehrte LebensmittelFlüssige Milch 4,1 0,05

Weizenbrot und -brötchen 14,3 0,06

Alkoholfreie Getränke 6,9 0,13

Bier 6,8 0,25

Trinkwasser 2,1 0,08

Lebensmittel mit höherem ArsengehaltWeißer Reis 88,7 0,23

Brauner Reis 151,9 0,38

Ausgewählte sonstige LebensmittelFisch 11,3 0,03

Krustentiere 36,2 0,06

Weichtiere 50,9 0,10

* Legende: Die Schätzungen können in den meisten Lebensmittelkategorien um +/-40 %, bei Reis jedoch um weniger (ca. +/-10 %) schwanken. Diese Zahlen wurden aus Proben mittels eines statistischen Instruments, der sogenannten „Substitutionsmethode“, abgeleitet.

Wie viel Arsen?

Die Aufnahme von anorganischem Arsen über einen längeren Zeitraum wird mit einer Reihe von gesundheitlichen Problemen in Zusammenhang gebracht, darunter Hautläsionen, Herzerkrankungen und einige Formen von Krebs.

Gemäß EU-Rechtsvorschriften sollte die Gesamt-Arsenkonzentration im Trinkwasser 10 Mikrogramm pro Liter (μg/l) nicht überschreiten. Dies wird als Referenzwert für zulässige Arsenmengen in Leitungswasser herangezogen. Anbieter von natürlichen Mineralwässern müssen sicherstellen, dass die Arsenmengen in ihren Produkten diesen Höchstwert nicht überschreiten.

Derzeit gibt es auf EU-Ebene keine spezifischen Grenzwerte für Arsen in Lebensmitteln, obwohl einige Mitgliedstaaten über nationale Richtlinien verfügen. Im Februar 2015 vereinbarten jedoch die Europäische Kommission und Mitgliedstaaten die Festlegung von Höchstwerten, die 2016 in Kraft treten sollen. (Diese Grenzwerte werden wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2015 veröffentlicht werden.)

In einem wissenschaftlichen Gutachten zu Arsen aus dem Jahr 2009 kamen Wissenschaftler der EFSA zu dem Schluss, dass sie keinen sicheren Grenzwert für Arsen in Lebensmitteln festlegen können. Allerdings gaben Sie eine Schätzung hinsichtlich des Dosisbereichs ab, innerhalb dessen Arsen wahrscheinlich eine geringe, jedoch messbare Wirkung auf ein Organ des menschlichen Körpers ausübt. Als unterer Grenzbereich dieser sogenannten Benchmark-Dosis (BMD) wurden 0,3 bis 8 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (μg/kg KG/Tag) für ein erhöhtes Risiko für Lungen-, Haut- und Blasenkrebs sowie Hautläsionen bestimmt.

Bei diesem Referenzbereich handelt es sich nicht per se um eine „sichere Konzentration“ für Arsen in Lebensmitteln; vielmehr hilft er zu verstehen, dass die Arsenkonzentrationen in Lebensmitteln sowie die lebensmittelbedingte Exposition in der EU so weit wie möglich unter dem unteren Grenzwert dieses Bereichs liegen sollten.

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Reis und Weizen

In der medialen Berichterstattung zur lebensmittelbedingten Exposition des Menschen gegenüber Arsen ist Reis ein häufiges Thema. Reis, insbesondere brauner Reis, enthält unter allen Lebensmittelkategorien mit die höchsten Konzentrationen von anorganischem Arsen. Dieses Ergebnis ist besonders gewichtig, da die im EFSA-Bericht enthaltenen Daten über Arsenkonzentrationen in Reis zu den umfassendsten aller Lebensmittelkategorien gehören.

Der Bericht der EFSA enthält auch einige Hinweise dazu, wie die Arsenmenge in Reis reduziert und somit die Exposition möglicherweise gesenkt werden

kann. Durch gründliches Abspülen des Reises vor dem Kochen oder Dämpfen kann ein Teil des Arsens abgewaschen werden. Ausgehend von den in Europa üblicherweise geringen Arsenmengen im Trinkwasser stellt das Abkochen von Reis in reichlich Wasser eine Möglichkeit zur Senkung der Arsenkonzentrationen dar. Selbstverständlich kann sich das Abspülen und Kochen auf die Konsistenz des fertig gekochten Gerichts auswirken, welche etwa ein wichtiges Merkmal geköchelter Reisgerichte ist.**

Trinkwasser

Die Konzentrationen von anorganischem Arsen in Trinkwasser (Leitungswasser und abgefülltes Mineralwasser) sind im Allgemeinen sehr niedrig. Fast 98 % der von der EFSA gesammelten Trinkwasserproben enthielten Arsenmengen, die unter dem auf EU-Ebene festgesetzten Grenzwert lagen.

Gelegentliche Ausnahmen gibt es vor allem in Ländern mit mineralreichen Vulkanböden, wo Arsenkonzentrationen im Leitungswasser die EU-Grenzwerte mitunter bei Untersuchungen überschreiten. Diese Fälle werden häufig von den lokalen und nationalen Medien aufgegriffen.

Fisch und Meeresfrüchte

Frühere Bewertungen hatten nahe gelegt, dass Fisch und Meeresfrüchte wesentliche Quellen der lebensmittelbedingten Arsenexposition sind. Genau-ere Daten, die für die jüngste Bewertung der EFSA zur Verfügung standen, zei-gen, dass es sich beim Großteil des in Fisch und Meeresfrüchten nachgewiese-nen Arsens um weniger schädliches „organische Arsen“ handelt.

Während dieser Unterschied in der Berichterstattung regionaler und nationaler Medien über Arsen in Fisch bis vor kurzem kaum Beachtung fand, haben einige Nachrichtenbeiträge, die seit dem EFSA-Bericht erschienen sind, diese wichtige neue Information aufgegriffen.

** Dieser Absatz wurde nach Veröffentlichung aktualisiert, um beim Leser nicht den falschen Eindruck zu erwecken, dass Arsenkonzentrationen in zum Kochen verwende-tem Trinkwasser ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellen.

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Mehr und aussagekräftigere Daten verbessern die Qualität der EFSA-Berichte

Seit der letzten Bewertung der EFSA im Jahr 2009 hat die Menge und Qualität der verfügbaren Daten zu Arsenkonzentrationen in Lebensmitteln stark zuge-nommen (darunter 3 000 Proben mit Daten zu anorganischem Arsen). So lagen für den jüngsten Bericht über 700 Proben mit Daten zu anorganischem Arsen in Reis vor, dank derer sich ein umfassenderes Bild bezüglich der Kontaminati-on dieses Grundnahrungsmittels ergab; ca. 20 % der Proben bezogen sich auf Trinkwasser (sowohl abgefülltes als auch Leitungswasser).

Darüber hinaus präzisierten die Wissenschaftler der EFSA die Abschätzungen der langfristigen Exposition gegenüber anorganischem Arsen in Lebensmitteln anhand von Informationen aus der neuesten Version der EFSA-Datenbank über den Lebensmittelverzehr. Im Jahr 2009 war noch eine weniger ausgereifte Version verwendet worden. Die qualitativ höherwertigen Daten zu Vorkommen und Verzehr trugen, zusammen mit einer differenzierteren Klassifizierung der Lebensmittelkategorien, dazu bei, einige der Unsicherheiten, die in der vorigen Bewertung der lebensmittelbedingten Exposition bestanden, auszuräumen.

Quellen

� Wissenschaftlicher Bericht über die lebensmittelbedingte Exposition der europäischen Bevölkerung gegenüber anorganischem Arsen, 6 März 2014 (www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/3597.htm)

� Wissenschaftliches Gutachten zu Arsen in Lebensmitteln, 22. Oktober 2009, zuletzt aktualisiert am: 27. September 2010 (www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/1351.htm)

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Ethylcarbamat in SpirituosenEthylcarbamat, auch bekannt als „Urethan“, kommt in alkoholischen Getränken wie Wein, Bier und Schnaps, insbesondere in Steinobstbränden (hauptsächlich aus Pflaumen, Kirschen, Mirabellen und Aprikosen), vor. Fermentierte Lebensmittel wie Brot, Sojasauce und Joghurt können ebenfalls Ethylcarbamat enthalten. Dieser Stoff bildet sich, wenn andere in diesen Lebensmitteln und Getränken enthaltene chemische Stoffe während der Verarbeitung und/oder Lagerung von Lebensmitteln auf natürliche Weise abgebaut werden.

Basierend auf Analysen, die von 2010 bis 2012 in den Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, erstellte die EFSA 2014 einen Bericht über Ethylcarbamat-Konzentrationen in Lebensmitteln und Getränken in Europa. In dem Bericht wurde nicht das für Verbraucher bestehende Risiko bewertet, da dieses bereits in früheren Arbeiten der EFSA sowie von anderen für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Stellen bewertet worden war, darunter die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organization – FAO) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) (siehe Wie viel Ethylcarbamat?).

Ethylcarbamatkonzentrationen in ausgewählten Lebensmitteln und Getränken*

Lebensmittel / Getränke Durchschnittliche Konzentrationenin Lebensmitteln*

Spirituosen (aus Steinobst) 698

Spirituosen (aus anderem Obst) 317

Likör 215

Verstärkte/Likörweine (Sherry, Wermut etc.) 72

Schnäpse (nicht aus Obst) 55

Lebensmittel und alkoholfreie Getränke 3

* Mikrogramm pro Liter (µg/l).

Wie viel Ethylcarbamat?

Ethylcarbamat besitzt genotoxische (DNA schädigende) Eigenschaften und verursacht Krebserkrankungen bei Tieren. Der Internationalen Agentur für Krebsforschung zufolge kann Ethylcarbamat wahrscheinlich auch beim Menschen zu Krebs führen.

Im Jahr 2006 kam der gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der FAO/WHO zu dem Ergebnis, dass die Exposition gegenüber Ethylcarbamat, wenn man ausschließlich Lebensmittel betrachtet, nur „geringen Anlass zur Sorge“ gebe. Das Thema wird jedoch zu einem Problem, wenn der Konsum alkoholischer Getränke mit einbezogen wird. Die EFSA kam 2007 in einem wissenschaftlichen Gutachten zu einem ähnlichen Schluss, wonach die lebensmittelbedingte Exposition gegenüber dem chemischen Stoff „Gesundheitsbedenken“ hervorrufe, „insbesondere in Bezug auf Steinobstbrände“.

In der Europäischen Union existiert derzeit kein Höchstwert für Ethylcarbamat in Lebensmitteln. Im Jahr 2010 jedoch empfahl die Europäische Kommission die Überwachung der Ethylcarbamatkonzentrationen in Steinobstbränden, führte einen Praxiskodex für Hersteller ein und legte einen Zielwert von 1 000 Mikrogramm pro Liter (µg/l) in Steinobstbränden fest. Hersteller, die nach der Destillation Konzentrationen über dem Zielwert feststellen, sind gehalten, auf freiwilliger Basis Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der Ethylcarbamatgehalt auf eine Konzentration unter dem Zielwert reduziert wird.

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Konzentrationen in alkoholischen GetränkenInsgesamt lagen über 80 % der Ergebnisse in der Kategorie „Spirituosen aus Steinobst“ unter dem Zielwert von 1 000 Mikrogramm pro Liter (µg/l), mit einem Durchschnittswert von 698 µg/l. In der Kategorie „Spirituosen aus anderem Obst“ lagen mehr als 95 % der Ergebnisse unter dem Zielwert, mit einem Durchschnittswert von 317 µg/l. Steinobstbrände sind demnach die alkoholischen Getränke mit den höchsten Durchschnittskonzentrationen an Ethylcarbamat, obwohl auch diese meist deutlich unter dem Zielwert von 1 000 µg/l liegen. Einige wenige Proben enthielten jedoch Konzentrationen bis zum Dreifachen des Zielwerts.

Ethylcarbamat wurde auch in Likören und verstärkten (mit Alkohol angerei-cherten) Weinen nachgewiesen, allerdings in niedrigeren Konzentrationen.

Leicht fallende Tendenz

Vergleicht man die von der EFSA im Jahr 2007 berich-teten durchschnittlichen Konzentrationen (850 μg/l bei Steinobstbränden und 650 μg/l bei Spirituosen aus anderem Obst) mit den Zahlen des jüngsten EFSA-Berichts für den Zeitraum 2010-2012, zeichnet sich eine leichte Verringerung der Ethylcarbamat-Konzentrationen in besagten alkoholischen Getränken ab. In den beiden letzten von der Analyse abgedeckten Jahren, 2011 und 2012, blieben die Konzentrationen äußerst stabil.

Berichterstattung in der Presse

In ganz Europa berichten Medien gelegentlich über chemische Schadstoffe in alkoholischen Getränken. In jüngster Zeit fand das Thema Ethylcarbamat als Schadstoff jedoch nahezu keine Aufmerksamkeit in der europäischen Presse; die meisten Berichte fallen in den Zeitraum zwischen den späten 1980er Jahren bis 2006 (als die FAO/WHO ihr Gutachten veröffentlichte). Dies ist wahrscheinlich auch darauf zurückzuführen, dass Ethylcarbamat überwiegend Verbraucher mit einem hohen Konsum einer bestimmten Sorte stark alkoholischer Getränke betrifft. Selbstverständlich ist bereits Alkohol an sich bei exzessivem Konsum giftig.

Quellen

� Wissenschaftlicher Bericht über die Auswertung von Überwachungsdaten zu den Ethylcarbamatkonzentrationen für die Jahre 2010-2012, 28 März 2014 (www.efsa.europa.eu/de/supporting/pub/578e.htm)

� Wissenschaftliches Gutachten zu Ethylcarbamat und Hydrocyansäure in Lebensmitteln und Getränken, 20 September 2007 (www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/551.htm)

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Notizen

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ISSN 2443-6070ISBN 978-92-9199-666-7doi: 10.2805/150790

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