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Inhalt 1. Informationen für den Verbraucher bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz einschließlich Widerrufsbelehrungen 2. Allgemeine und produktbezogene Geschäftsbedingungen 3. Preis- und Leistungsverzeichnis > Wichtige Verbraucherinformationen

Comdirect Wichtige Verbraucherinformationen

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1. Informationen für den Verbraucher bei Vertragsabschlüssenim Fernabsatz einschließlich Widerrufsbelehrungen2. Allgemeine und produktbezogene Geschäftsbedingungen3. Preis- und Leistungsverzeichnis

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Page 1: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

Inhalt1. Informationen fur den Verbraucher bei Vertragsabschlussen

im Fernabsatz einschließlich Widerrufsbelehrungen

2. Allgemeine und produktbezogene Geschäftsbedingungen

3. Preis- und Leistungsverzeichnis

> WichtigeVerbraucherinformationen

Page 2: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

> Informationen für den Verbraucher bei Vertragsabschlüssen im Fern ab satz einschließlich Widerrufsbe lehrungen

Stand: Juni 2010. Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur indeutscher Sprache zur Verfügung.

Page 3: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

>Übersicht

A. Allgemeine Informationen Seite 3

B. Produktbezogene Informationen

Informationen zum Depotvertrag und zum BeratungsDepotvertrag Seite 4

Informationen zum Anlageberatungsvertrag Seite 6

Informationen zum Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrag Seite 7

Informationen zum fest & fonds-Vertrag Seite 8

Informationen zum Girokontovertrag Seite 9

Informationen zum Verrechnungskontovertrag Seite 11

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

nachfolgend möchten wir Ihnen gern wichtige Informationen zu dem von Ihnen gewünschten Produkt selbst und den damit ggf.verbundenen weiteren Dienstleistungen, zur comdirect bank AG, zum jeweiligen Vertragsschluss im Fernabsatz sowie zu IhremWiderrufsrecht mitteilen.

>A. Allgemeine Informationen

Die allgemeinen Informationen gelten für jede einzelne der unter B aufgeführten produktbezogenen Informationen.

Name und Anschrift der Bank:

comdirect bank Aktiengesellschaft Pascalkehre 15D-25451 QuickbornKontakt:Telefon: 01803 - 33 63 66 1

Fax: 01805 - 33 64 55 2

Internet: www.comdirect.deE-Mail: [email protected]

Gesetzliche Vertretungsberechtigte der BankVorstand: Michael Mandel (Vorsitzender), Alexander Boldyreff, Christian Diekmann, Carsten StraußVorsitzender des Aufsichtsrats: Achim Kassow

Hauptgeschäftstätigkeit der BankGegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Artmit Ausnahme des Investmentgeschäfts sowie das Erbringen von Finanz dienst -leistungen aller Art und sonstigen Dienstleistungen und Geschäften, die damitzusammenhängen.

Zuständige AufsichtsbehördeBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGraurheindorfer Straße 108 D-53117 Bonn und Lurgiallee 12 D-60439 Frankfurt Internet: www.bafin.de

Eintragung im Handelsregisterdes Amtsgerichts Pinneberg; Handelsregisternummer: HRB 4889

UmsatzsteueridentifikationsnummerDE-812279461

VertragsspracheMaßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mitdem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.

Rechtsordnung / GerichtsstandGemäß Nr. 6 Abs. 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Ver -tragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden undder Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichts stands klausel.

Außergerichtliche StreitschlichtungFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Mög lichkeit, denOmbudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrens -ordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bank ge -werbe“, die der Kunde auf der Internetseite des Bundes verbandes deutscherBanken (www.bdb.de) einsehen und von dieser herunterladen kann; aufWunsch erhält der Kunde diese auch von der Bank zur Verfügung gestellt.Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbe schwerde stelle beim Bundes -verband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.

Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen EinlagensicherungDie Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscherBanken e. V. angeschlossen. Der Umfang der durch den Einlagen sicherungs fondsgeschützten Verbindlichkeiten ist in Nr. 20 der allgemeinen Geschäfts be ding -ungen beschrieben.

1 0,09 Euro / Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.2 0,14 Euro / Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.

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Page 4: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

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>B. Produktbezogene InformationenInformationen zum Depotvertrag und zum BeratungsDepotvertrag

Soweit nicht ausdrücklich nachfolgend abweichend beschrieben, geltendie Informationen zum Depotvertrag auch für den BeratungsDepotvertrag.

1 Depotvertrag

Wesentliche Leistungsmerkmale des Depotvertrages

VerwahrungDie Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittelbar oder mittelbardie Wertpapiere und Wertrechte des Kunden (im Folgenden zusammenfassend„Wert papiere“). Ferner erbringt die Bank die in B.I. der produktbezogenenGeschäfts bedingungen „Trading“ beschriebenen Dienstleistungen.

Erwerb und Veräußerung von WertpapierenDer Kunde kann Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteilsscheine, Zertifikate, Optionsscheineund sonstige Wertpapiere über die Bank erwerben oder veräußern: a) Durch Kommissionsgeschäft: Der Kunde erteilt der Bank von Fall zu Fall den

Auftrag, für Rechnung des Kunden an einer Börse oder außerbörslich Wertpa -piere zu kaufen oder zu verkaufen, und die Bank wird sich bemühen, fürRechnung des Kunden ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen.

b) Durch Festpreisgeschäft: Für einzelne Geschäfte kann der Kunde mit der Bankunmittelbar einen Kauf / Verkauf zu einem festen Preis vereinbaren.

c) Durch Zeichnung: Soweit im Rahmen einer Emission von der Bank angeboten,kann der Kunde neue Aktien oder sonstige zur Ausgabe angebotene Wert -papiere bei der Bank zeichnen.

Eine besondere Form der Auftragserteilung ist die Einrichtung eines Wert -papier sparplans. Der Kunde beauftragt hierbei die Bank einmalig, fortgesetztbestim mte Investmentanteilsscheine oder Zertifikate im Wege des Kommissions -geschäfts zu erwerben. Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapierenüber die Bank werden in Nr. 2 der produktbezogenen Geschäftsbedingungen„Trading“, Einzelheiten zum Kauf im Rahmen eines Wertpapiersparplans in Nr. 1der produktbezogenen Geschäftsbedingun gen „Wertpapiersparplan“ geregelt.

Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durch -zuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sindfolgende Risiken zu nennen: • Kursänderungsrisiko / Risiko rückläufiger Anteilspreise • Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten • Totalverlustrisiko Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt,auf die die Bank keinen Einfluss hat. Deshalb kann das Wertpapiergeschäftnicht widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. B.Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator fürkünftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen enthält dieBroschüre „Basisinformation für Wertpapier-/ Vermögensanlagen“.

Preise Die aktuellen Preise für die Depotdienstleistungen der Bank ergeben sich ausKapitel C des jeweils gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnisses“. Während derLaufzeit eines Anlageberatungsvertrags gelten daneben für den Beratungs -Depotvertrag die im Kapitel C des jeweils gültigen „Preis- und Leistungsver-zeichnisses” gesondert ausgewiesenen Preise für Leistungen im Rahmen desBeratungsDepotvertrags. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit desDepotvertrages erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der allgemeinen Geschäftsbe -dingungen. Das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kundeauf den Internetseiten der Bank unter www.comdirect.de (Rubrik „Services“ /„Formulare & Publikationen“) einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dieses demKunden zusenden.

Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Das Gleiche giltfür Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Finanzinstrumenten.Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können beider Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und /oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischemSteuer recht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daherden an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollte sich derKunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Beraterwenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. EigeneKosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.

Zusätzliche Telekommunikationskosten Für die Nutzung des Service-Telefons unter der Telefonnummer 01803 - 33 63 66entstehen dem Kunden pro angefangene Minute für Inlandsgespräche aus demFestnetz zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,09 Euro1. Für die Nutzung desKundentelefax der Anlageberatung unter der Telefaxnummer 01805 - 66 66 13sowie das allgemeine Kundentelefax unter der Telefaxnummer 01805 - 33 64 55entstehen dem Kunden pro angefangene Minute für Inlandstelefaxnachrichtenaus dem Festnetz zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,14 Euro1.

Leistungsvorbehalt Keiner

Zahlung und Erfüllung des Vertrages

VerwahrungDie Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereit -stellung und Führung des Depots. Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwah-rung werden im Einzelnen in B.I. der produktbezogenen Geschäftsbedingungen„Trading“ beschrieben. Das dafür zu zahlende Entgelt berechnet die Bankquartalsweise und belastet dieses dem Verrechnungskonto.

Erwerb und Veräußerung von WertpapierenEinzelne Wertpapiergeschäfte werden wie folgt erfüllt und bezahlt:a) Kommissionsgeschäfte: Innerhalb der für den jeweiligen (Börsen-) Marktgeltenden Erfüllungsfristen, sobald ein Ausführungsgeschäft zustandegekommen ist. Die gehandelten Wertpapiere werden dem Depot gut ge -schrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf); entsprechend wird der zu zahlendeBetrag dem Verrechnungskonto belastet oder gutgeschrieben.

b) Festpreisgeschäft: Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist,erfolgen die Lieferung der Wertpapiere und die Zahlung des geschuldetenKauf preises im Rahmen der für das jeweilige Wertpapier geltenden Erfül-lungsfristen.

c) Zeichnung: Bei erfolgter Zuteilung werden die Wertpapiere dem Depot gut-geschrieben und der zu zahlende Betrag dem Verrechnungskonto belastet.

Die Einzelheiten der Erfüllung von Kommissions- und Festpreisgeschäften wer-den in Nr. 3 der produktbezogenen Geschäftsbedingungen „Trading“ geregelt.

Vertragliche KündigungsregelnFür den Depotvertrag gelten die in Nr. 18 und 19 der allgemeinen Geschäfts-bedingungen für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln.

Mindestlaufzeit Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Bei Kündigung desDepotvertrages muss der Kunde die verwahrten Wertpapiere auf ein anderesDepot übertragen oder veräußern.

2 Mit dem Depotvertrag verbundene Dienstleistungen

2.1 Verrechnungskonto

Wesentliche Leistungsmerkmale des Verrechnungskontos Der Kunde kann das Verrechnungskonto zur Geldanlage nutzen, es gibt keineMindest- oder Höchstanlagebeträge. Zuzahlungen sind jederzeit durch Über-weisung von Drittkonten oder Bareinzahlung in einer Filiale der CommerzbankAG möglich. Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Aus zahlungs -konto des Kunden bei einer Drittbank, Barabhebungen vom Verrechnungs kontosind nicht möglich. Das Verrechnungskonto kann auch zur Abwicklung ggf.bestehender Wertpapierdepots, Wertpapiersparpläne oder Laufzeit-/ Festgeld -konten des Kunden dienen. Das Verrechnungskonto darf nicht für Zwecke desZahlungsverkehrs (z. B. Über weisungen, Daueraufträge, Lastschriftverfahren)verwendet werden. Es wird grundsätzlich lediglich auf Guthabenbasis geführt,ein Überziehungskredit wird nicht eingeräumt. Das Guthaben auf dem Verrech-nungskonto wird von der Bank variabel verzinst. Der jeweils aktuelle Zinssatzkann telefonisch bei der Bank unter 01803 - 33 63 662 erfragt oder auf denInternetseiten der Bank unter www.comdirect.de abgerufen werden. DieÄnderung von Zinsen erfolgt nach Maßgabe von Nr. 4 der produktbezogenenGeschäftsbedingungen „Verrechnungskonto“. Einzelheiten sind in den produkt-bezogenen Geschäftsbedingungen „Verrechnungskonto“ geregelt.

Preise Die Kontoführung ist kostenfrei.

Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einkünfte aus Zinsen auf das Guthaben des Verrechnungskontos sind steuer-pflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuer -behörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere,wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z .B. für Ferngespräche,Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.

Zusätzliche Telekommunikationskosten Vgl. Ausführungen zum Depotvertrag.

Leistungsvorbehalt Keiner

1 Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.2 0,09 Euro / Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.

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Informationen zum Depotvertrag und zum BeratungsDepotvertrag (Fortsetzung)

Zahlung und Erfüllung des Verrechnungskontovertrages • KontoführungDie Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Verrechnungskontovertrag durchEin rich tung des Verrechnungskontos, durch Verbuchung der Gut schriften undBelastun gen (z. B. aus Einzahlungen, Depotentgelten, Wert papier erträ gen) aufdem in laufender Rechnung geführten Verrech nungs konto (Konto korrent). Diejeweiligen Buchungspositionen werden zum Ablauf des Quartals miteinanderver rech net und das Ergebnis dem Kunden als Rech nungs abschluss mitgeteilt.Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden im Kontoauszug(„Finanzreport“) unter Angabe des Buch ungs datums, des Betrages, einerkurzen Erläute rung über die Art des Buchungs betrages sowie der Valuta(Wertstellung) auf gelistet. Die Finanz reporte werden in der jeweils vereinbartenForm (elektronische PostBox, Postversand) über mittelt.

• Verzinsung von Guthaben Die Guthabenzinsen werden dem Verrechnungskonto zum Ablauf des Quartals gutgeschrieben.

• Zahlungen von Überziehungszinsen durch den KundenGgf. anfallende Überziehungszinsen werden dem Verrechnungskonto zumAblauf des Quartals belastet.

• Einzahlungen / ZahlungseingängeEingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank demVerrechnungskonto gut.

• AuszahlungDie Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Ausführung von Über -wei sungs aufträgen des Kunden auf das von ihm bestimmte Auszahlungskonto.

Vertragliche Kündigungsregeln Vgl. Ausführungen zum Depotvertrag.

Mindestlaufzeit des Vertrages Für das Verrechnungskonto wird keine Mindestlaufzeit vereinbart.

2.2 Zugangswege, elektronische PostBox Der Kunde kann mit Depoteröffnung die Dienstleistungen der Bank über ver -schie dene Zugangswege, insbesondere über das Telefon- oder Online-Banking,in Anspruch nehmen. Damit er diese Zugangswege in Anspruch nehmen kann,bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung. Für das Online-Banking sind die„Bedingungen für das Online-Banking“ maßgeblich. Geeignete Bankmitteilungenwerden dem Kunden über den elektronischen PostBox-Service zum Abrufbereitgestellt, soweit nicht anders vereinbart.

3 Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank undKunde sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben.Daneben gelten die produktbezogenen Geschäftsbedingungen, die Abwei-chungen oder Er gänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungenenthalten: • Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Trading“• Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Verrechnungskonto“• Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Wertpapiersparplan“• Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Anlageberatungsvertrag“• Bedingungen für das Online-BankingZusätzliche Regelungen finden sich ggf. in den beiliegenden Konto eröffnungs-/Einrichtungsformularen. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscherSprache zur Verfügung.

Informationen über die Besonderheiten des Depotvertrages im Fernabsatz

Information über das Zustandekommen des DepotvertragesDer Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschlussdes Depotvertrages ab, indem er die ausgefüllten und unterzeichneten Formu -lare für den Antrag auf Eröffnung eines Depots an die Bank – nach der ggf.erforderlichen Identitätsprüfung – übermittelt und diese ihr zugehen. DerDepotvertrag kommt erst zustande, wenn die Bank dem Kunden die Annahmedes Vertrages durch Zusendung des „Welcome-Package“ erklärt und diesesdem Kunden zugeht.

Widerrufsrecht Der Kunde kann die auf Abschluss des Depotvertrages gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen:

Widerrufsbelehrung

• WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe vonGründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nachErhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auchnicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 inVerbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zurichten an:comdirect bank AG, Pascalkehre 15, D-25451 Quickborn,Fax: +49 (0) 4106 - 708 25 85, E-Mail: [email protected]

• Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie unsinsoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertrag -lichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen inner -halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der AbsendungIhrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

• Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten aufIhren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrechtausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Für einzelne Wertpapiergeschäfte, durch die der Kunde Wertpapiere erwirbtoder veräußert, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.

Ende der Information zum Depotvertrag

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Informationen zum Anlageberatungsvertrag

Wesentliche Leistungsmerkmale des AnlageberatungsvertragsDie comdirect bank AG unterbereitet ihren Kunden mittels Bereit stel lung vonAnlageempfehlungsnachrichten in dem von ihr fü�r den Kunden eingerichtetenelektronischen PostBox-Service (zugänglich ü�ber www.comdirect.de im„Persönlichen Bereich“) oder telefonisch Anlage empfehlungen fü�r den Kaufoder Verkauf einzelner Finanz ins tru mente. Dazu analysiert sie die persönlicheSituation des Kunden auf Basis seiner Angaben ü�ber seine indi viduellen Anlage -ziele und Bedü�rfnisse. Ihre auf den Anleger abgestimmten Empfehlungen ge-winnt sie ausschließlich aus ihrem regelmäßig aktualisier ten Anlageprogramm,das eine große Aus wahl von Finanzinstrumenten enthält. Die Inanspruchnahmeder comdirect Anlageberatung setzt den Abschluss eines Anlageberatungs-vertrages sowie eines Beratungs Depot vertrages zwischen dem Kunden und dercomdirect bank AG voraus. Weitere Einzelheiten sind in den produktbezogenenGeschäftsbedin gung en für den Anlageberatungsvertrag geregelt, die der Anlagezu entnehmen sind.

Informationen über Finanzinstrumente und deren Risiken Auch auf Anlageempfehlungen beruhende Geschäfte in Finanz in stru men ten sindwegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vor gän ge mitspezifischen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen:• Kursänderungsrisiko / Risiko rückläufiger Anteilspreise• Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten• TotalverlustrisikoDer Preis eines Finanzinstruments unterliegt Schwankungen auf dem Finanz -markt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. Deshalb kann das Geschäft inFinanz instrumenten nicht widerrufen werden. In der Vergangenheit er wirt schaft -ete Erträge (z. B. Zinsen und Divi den den) und erzielte Wertent wick lungen sowieim Rahmen der Anlageberatung einbezogene Simulationen oder Prognosensind keine verlässlichen Indikatoren für künftige Erträge und Wertentwicklungen.Eine Ga ran tie für den Erfolg der aufgrund der Em pfehlung getroffenen Anlage -entscheidung kann insoweit von der comdirect bank AG nicht übernommenwerden. Ausführliche Informationen zu Fi nanz instrumenten und den mitGeschäf ten in Finanzinstrumenten verbundenen Risiken enthält die Broschüre„Ba sisinformationen für Wertpapier-/ Ver mö gensanlagen“.

Preise Die aktuellen Preise für die Anlageberatung sowie die Preise für die Depot dienst -leistungen im Zusammenhang mit dem BeratungsDepot ergeben sich ausKapitel C des jeweils gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnisses“. Die Änderungvon Preisen erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der allgemeinen Geschäftsbe -dingungen. Das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kundeauf den Internetseiten der comdirect bank AG unter www.comdirect.de(Rubrik „Services“/ „Formulare & Publikationen“) einsehen. Auf Wunsch wirddie Bank dieses dem Kunden zusenden.

Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und KostenEinkünfte aus Finanzinstrumenten sind in der Regel steuerpflichtig. Das Gleichegilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Finanz instru men ten.Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Aus land) können beider Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungs erlösen Kapital er trags- und/ oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerika ni schemSteuerrecht), die an die jeweilige Steuer be hörde ab geführt werden und daherden an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollte sich derKunde an die für ihn zuständige Steuer be hör de bzw. seinen steuerlichen Be-rater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist.Eigene Kosten (z. B. für Fern ge spräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.

Zusätzliche TelekommunikationskostenFür die Nutzung des Service-Telefons unter der Telefonnummer 01803 - 33 63 66entstehen dem Kunden pro angefangene Minute für Inlandsgespräche aus demFestnetz zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,09 Euro1. Für die Nutzung desKundentelefax der Anlageberatung unter der Telefaxnummer 01805 - 66 66 13sowie das allgemeine Kundentelefax unter der Telefaxnummer 01805 - 33 64 55entstehen dem Kunden pro angefangene Minute für Inlandstelefaxnachrichtenaus dem Festnetz zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,14 Euro1.

LeistungsvorbehaltKeiner.

Zahlung und Erfüllung des Vertrages Die comdirect bank AG erfüllt ihre Verpflichtung aus dem Anlage be ra tungs ver -trag durch Bereitstellung der in den „Bedingungen des Anl age beratungs ver -trags“ unter „Leistungsangebot“ beschriebenen Beratungsleistung.

Vertragliche Kündigungsregelungen Für den Anlageberatungsvertrag gelten die in den „Produktbezogenen Geschäfts -bedingungen für den Anlageberatungsvertrag“ unter „Ver trags laufzeit undKü�ndigungsfrist“ festgelegten Kü�ndigungsregeln.

MindestlaufzeitDie Mindestlaufzeit des Anlageberatungsvertrags beträgt sechs Monate. Erverlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, wenn der Anlage be ra tungs -vertrag nicht fristgerecht vom Kunden oder der comdirect bank AG gekündigtwird.

Sonstige Rechte und Pflichten der comdirect bank AG und des KundenDie Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der comdirect bank AG und dem Kunden sind in den „Allgemeinen Geschäfts be din - gungen“ der comdirect bank AG beschrieben. Daneben gelten die produktbe -zogenen Geschäftsbedingungen, die Abweichungen oder Er gän zungen zu denallgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, für die Anlageberatung sinddabei insbesondere maßgeblich:• Produktbezogene Geschäftsbedingungen für den Anlageberatungsvertrag• Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Trading“• Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Tagesgeld PLUS- undVerrechnungskonto“

Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

Information über das Zustandekommen des AnlageberatungvertragsDer Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Ab schlussdes Anlageberatungsvertrags ab, indem er die ausgefüllten und unterzeichne tenFormulare für den Antrag auf Abschluss eines Anlage be ratungsvertrags an dieBank – nach der ggf. erforderlichen Iden ti tät s prü fung – übermittelt und dieseihr zugehen. Der Anlagebe ra tungs vertrag kommt erst zustande, wenn die Bankdem Kunden die Annahme des Ver trags durch Zusendung eines Bestätigungs -schreibens erklärt.

WiderrufsrechtDer Kunde kann die auf Abschluss des Anlageberatungsvertrages gerichteteWillenserklärung wie folgt widerrufen:

Widerrufsbelehrung

• WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe vonGründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nachErhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auchnicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 inVerbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zurichten an:comdirect bank AG, Pascalkehre 15, D-25451 Quickborn,Fax: +49 (0) 4106 - 708 25 85, E-Mail: [email protected]

• Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie unsinsoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertrag -lichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen inner -halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der AbsendungIhrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

• Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten aufIhren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrechtausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Für einzelne Wertpapiergeschäfte, durch die der Kunde Wertpapiere erwirbtoder veräußert, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.

Ende der Information zum Anlageberatungsvertrag

1 Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min

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Informationen zum Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrag

1 Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrag

Wesentliche Leistungsmerkmale des Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrages Die Bank richtet für den Kunden auf dessen Namen ein Festgeldkonto /Laufzeitkonto ein. Es dient der Geldanlage und kann nicht für Zwecke desZahlungs verkehrs ver wandt werden. Der Kunde stellt der Bank für eine befris teteLauf zeit die vereinbarte Einlage auf dem Festgeldkonto / Laufzeitkonto zur Ver-zinsung zum jeweils vereinbarten Zinssatz der Bank zur Verfügung. Die Lauf zeitvon Einlagen auf dem Festgeldkonto (Mindestanlage 500 Euro) beträgt ein, zweioder drei Monate. Die Laufzeit von Einlagen auf dem Laufzeitkonto (Mindest-anlage 500 Euro) liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Verfügung enund Zuzahlungen sind während des laufenden Anlagezeitraums ausgeschlossen.Der Zinssatz hängt von der Höhe der Einlage und / oder von der vereinbartenLaufzeit ab. Ein vereinbarter Zinssatz ist während der Laufzeit nicht änderbar.Nach Ende der Laufzeit ist eine erneute Festlegung zum jeweils tagesaktuellenZins satz der Bank möglich („Prolongation“). Der jeweils aktuelle Zinssatz kanntelefonisch bei der Bank unter 01803 - 33 63 661 erfragt oder auf den Internet-seiten der Bank unter www.comdirect.de abge rufen werden. Die Zinsgutschrifterfolgt am Ende des Anlagezeitraums. Ist der Anlagezeitraum länger als ein Jahr,erfolgt die Zinsgut schrift jeweils nach Ablauf eines Anlagejahres. Soweit dieEinlage bei Fälligkeit vom Kunden weder erneut festgelegt noch abgerufen wird,wird sie auf das Verrechnungs konto umgebucht und dort zum jeweils aktuellenVerrechnungs kontozinssatz verzinst. Weitere Einzelheiten sind in den produkt -bezogenen Geschäftsbedingungen „Festgeldkonto / Lauf zeit konto“ geregelt.

Preise Die Kontoführung ist kostenfrei.

Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Anfallende Zinsen sind als Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich derKunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Beraterwenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. EigeneKosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.

Zusätzliche Telekommunikationskosten Für die Nutzung des Service-Telefons unter der Telefonnummer 01803 - 33 63 66entstehen dem Kunden pro angefangene Minute für Inlandsgespräche aus demFestnetz zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,09 Euro1. Für die Nutzung desService-Telefax unter der Telefaxnummer 01805 - 33 64 55 ent stehen dem Kundenpro angefangene Minute für Inlandstelefax nach rich ten aus dem Festnetzzusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,14 Euro1.

Leistungsvorbehalt Keiner

Erfüllung des Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrages Die Bank erfüllt ihre Verpflichtung aus dem Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertragdurch Einrichtung eines auf den Namen des Kunden lautenden Festgeldkontos /Laufzeit kontos und durch Gutschrift der Einlage auf diesem Konto sowie durchZinsgutschrift. Die Bank erteilt über die erstmalige Einlage und nach jederProlongation eine Einlagenbestätigung mit Angabe der vereinbarten Laufzeitund des vereinbarten Zinssatzes. Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtungdurch Auszahlung an den Kunden über sein Verrechnungskonto (vgl. Ausführung -en zum Verrechnungskonto – Nr. 2.1). Die Einzelheiten werden in den produkt -bezogenen Geschäftsbedingungen „Laufzeitkonto / Festgeldkonto“ geregelt.

Vertragliche KündigungsregelnDer Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrag ist ordentlich nicht kündbar, sondernendet mit der vereinbarten Laufzeit. Ergänzend gelten für die Kündigung auswichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die in Nr. 18.2 und 19.3der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Bank festgelegten Regelungen.

Mindestlaufzeit Die Mindestlaufzeit für einen Festgeldkontovertrag beträgt einen Monat.Die Mindes t lauf zeit für einen Laufzeitkontovertrag beträgt sechs Monate.

2 Mit dem Festgeld-/ Laufzeitkontovertrag verbundene Dienstleistungen

2.1 Verrechnungskonto

Wesentliche Leistungsmerkmale des Verrechnungskontos Der Kunde kann das Verrechnungskonto zur Geldanlage nutzen, es gibt keineMindest- oder Höchstanlagebeträge. Zuzahlungen sind jederzeit durch Über-weisung von Drittkonten oder Bareinzahlung in einer Filiale der CommerzbankAG möglich. Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Aus zahlungs -konto des Kunden bei einer Drittbank, Barabhebungen vom Verrechnungs kontosind nicht möglich. Das Verrechnungskonto kann auch zur Abwicklung ggf.bestehender Wertpapierdepots, Wertpapiersparpläne oder Laufzeit- / Festgeld-konten des Kunden dienen.Das Verrechnungskonto darf nicht für Zwecke desZahlungsverkehrs (z. B. Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriftverfahren)verwendet werden. Es wird grundsätzlich lediglich auf Guthabenbasis geführt,ein Überziehungskredit wird nicht eingeräumt. Das Guthaben auf dem Verrech -nungskonto wird von der Bank variabel verzinst. Der jeweils aktuelle Zinssatzkann telefonisch bei der Bank unter 01803 - 33 63 662 erfragt oder auf den Inter -netseiten der Bank unter www.comdirect.de abgerufen werden. Die Änderung

von Zinsen erfolgt nach Maßgabe von Nr. 4 der produktbezogenen Geschäfts -bedingungen „Verrechnungskonto“. Einzelheiten sind in den produktbezogenenGeschäftsbedingungen „Verrechnungskonto“ geregelt.

Preise Die Kontoführung ist kostenfrei.

Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einkünfte aus Zinsen auf das Guthaben des Verrechnungskontos sind steuer-pflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuer -behörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenner im Ausland steuer pflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti)hat der Kunde selbst zu tragen.

Zusätzliche Telekommunikationskosten Vgl. Ausführungen zum Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrag.

Leistungsvorbehalt Keiner

Zahlung und Erfüllung des Verrechnungskontovertrages • KontoführungDie Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Verrechnungskontovertragdurch Ein rich tung des Verrechnungskontos, durch Verbuchung der Gut schrif tenund Belastungen (z. B. aus Zinsbuchungen, Einzahlungen, Entgelten) auf demin laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrent). Die jeweiligenBuchungs posi tio nen werden zum Ablauf des Quartals miteinander verrechnetund das Ergebnis dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle vonder Bank vor genommenen Buchungen werden im Kontoauszug unter Angabedes Buchungs datums, des Betra ges, einer kurzen Erläuterung über die Art desBuchungsbetrages sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Die Finanz -reporte werden in der jeweils vereinbarten Form (elektronische PostBox,Postversand) über mittelt.

• Verzinsung von GuthabenDie Guthabenzinsen werden dem Verrechnungskonto zum Ablauf desQuartals gutgeschrieben.

• Zahlungen von Überziehungszinsen durch den KundenGgf. anfallende Überziehungszinsen werden dem Verrechnungs konto zumAblauf des Quartals belastet.

• Einzahlungen / ZahlungseingängeEingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank demVerrechnungskonto gut.

• AuszahlungDie Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Ausführung von Über -weisungsaufträgen des Kunden auf das von ihm bestimmte Aus zahlungs konto.

• Vertragliche KündigungsregelnFür den Verrechnungskontovertrag gelten die in Nr. 18 und 19 der allgemeinenGeschäftsbedingungen für den Kunden und die Bank festgelegten Kündi gungs - regeln.

• Mindestlaufzeit des VertragesFür das Verrechnungskonto wird keine Mindestlaufzeit vereinbart.

2.2 Zugangswege, elektronische PostBox Der Kunde kann mit Kontoeröffnung die Dienstleistungen der Bank über ver -schie dene Zugangswege, insbesondere über das Telefon- oder Online-Banking,in An spruch nehmen. Damit er diese Zugangswege in Anspruch nehmen kann,bedarf es keiner geson der ten Vereinbarung. Für das Online-Banking sind die„Bedingungen für das Online-Banking“ maßgeblich. Geeignete Bankmitteilungenwerden dem Kunden über den elektronischen PostBox-Service zum Abruf bereit -gestellt, soweit nicht anders vereinbart.

3 Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank undKunde sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben.Daneben gelten die produktbezogenen Geschäftsbedingungen, die Abweichun-gen oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten:• Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Laufzeitkonto / Festgeldkonto“ • Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Verrechnungskonto“• Bedingungen für das Online-Banking Zusätzliche Regelungen finden sich ggf. in den beiliegenden Konto er öff nungs- /Einrichtungsformularen. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscherSprache zur Verfügung.

1 Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.2 0,09 Euro / Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.

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Informationen zum Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrag (Fortsetzung)

Informationen über die Besonderheiten des Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrages im Fernabsatz

Information zum Zustandekommen des Festgeldkonto-/ Laufzeit konto vertrages im Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschlussdes Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrages ab, indem er das ausgefüllte undunterzeichnete Formular für den Antrag auf Eröffnung des Festgeld kontos / Laufzeitkontos – nach der ggf. erforder lichen Identitätsprüfung – an die Bankübermittelt und dieses ihr zugeht. Der Fest geldkonto-/ Laufzeitkontovertragkommt erst zustande, wenn die Bank dem Kunden die Annahme des Vertragesdurch Zusendung der Einlagenbestätigung erklärt und diese dem Kunden zugeht.

Widerrufsrecht Der Kunde kann seine auf Abschluss des Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertragesgerichtete Willens erklärung wie folgt widerrufen:

Widerrufsbelehrung

• WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe vonGründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nachErhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auchnicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 inVerbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zurichten an:comdirect bank AG, Pascalkehre 15, D-25451 Quickborn,Fax: +49 (0) 4106 - 708 25 85, E-Mail: [email protected]

• Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie unsinsoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertrag -lichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen inner -halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der AbsendungIhrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

• Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten aufIhren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrechtausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ende der Information zum Festgeldkonto-/ Laufzeitkontovertrag

1 Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.

Informationen zum fest & fonds-Vertrag

Wesentliche Leistungsmerkmale des fest&fonds-Vertrages und des damit verbundenen Laufzeitkontos Der fest&fonds-Vertrag kombiniert eine Wertpapieranlage in Investmentfonds -anteilen mit einer Festgeldanlage für eine vereinbarte Laufzeit. Zu diesem Zweckrichtet die Bank, soweit noch nicht bestehend, sowohl ein Wertpapierdepotkontofür die Gutschrift und die Verwahrung der Investment fonds anteile als auch einLaufzeitkonto für die Festgeldanlage sowie ein Verrechnungskonto ein. Der zuvereinbarende Gesamtanlagebetrag fließt jeweils zur Hälfte in die Invest ment -fonds- und die Festgeldanlage. Die Anlage in Investmentfonds anteilen kannnur in einem oder mehreren von der Bank auf dem Eröffnungsformular„fest&fonds“ zur Auswahl gestellten Investment fonds erfolgen, wobei die Min-destanlage pro Fonds 1.500 Euro betragen muss. Der Kunde stellt der Bank dievereinbarte Einlage zum Erwerb der Investmentanteile und zur Verzinsung zumjeweils vereinbarten Zinssatz der Bank für fest&fonds-Verträge zur Verfügung. DieBank erwirbt für den Kunden in Höhe des auf die Investmentfondsanlage ent -fallen den Teils der Gesamteinlage die vom Kunden bestimmten Invest ment fondsim Wege des Kommissionsgeschäfts, wobei ggf. auch Bruch teile von Anteils -rechten (bis zur dritten Nachkommastelle) dem Wertpapier depot gutgeschriebenwerden. Verfügungen und Zuzahlungen sind während des laufenden Anlage-zeitraums ausgeschlossen. Über die Investment fondsanteile hingegen kannder Kunde jederzeit verfügen. Eine Wiederanlage des Festgeldes ist nichtmöglich. Bei Fälligkeit wird die Einlage nebst den Zinsen von der Bank auf dasVer rech nungskonto des Kunden verbucht und kann dort vom Kunden weiterverfügt werden. Einzelheiten sind in dem Eröffnungsantrag „fest&fonds“ sowieden produktbezogenen Geschäftsbedingungen „Laufzeitkonto / Festgeldkonto“geregelt.

Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durch -zuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sindfolgende Risiken zu nennen:• Kursänderungsrisiko / Risiko rückläufiger Anteilspreise • Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten • TotalverlustrisikoDer Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, aufdie die Bank keinen Einfluss hat. Deshalb kann das Wertpapiergeschäft nichtwiderrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. B. Zinsen,Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftigeErträge oder Wert steigerungen. Ausführliche Informationen enthält die Bro-schüre „Basisinformation für Wertpapier-/ Vermögensanlagen“.

Preise Die Einrichtung des fest&fonds-Vertrages sowie die Kontoführung des Laufzeit kontos sind kostenfrei.

Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Im Rahmen des fest&fonds-Vertrages anfallende Zinsen sind als Einkünfte steue r -pflichtig. Einkünfte aus Finanzinstrumenten sind in der Regel steuerpflichtig.Das Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Finanz-instrumenten. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland)können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapital-ertrags- und / oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuer recht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführtwerden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragensollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinensteuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Auslandsteuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kundeselbst zu tragen.

Zusätzliche Telekommunikationskosten Für die Nutzung des Service-Telefons unter der Telefonnummer 01803 - 33 63 66entstehen dem Kunden pro angefangene Minute für Inlandsgespräche aus demFestnetz zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,09 Euro1. Für die Nutzung desService-Telefax unter der Telefaxnummer 01805 - 33 64 55 ent stehen dem Kundenpro angefangene Minute für Inlandstelefaxnachrichten aus dem Festnetzzusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,14 Euro1.

Leistungsvorbehalt Keiner

Erfüllung des fest&fonds-Vertrages Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem fest & fonds-Vertrag durch • Einrichtung des auf den Namen des Kunden lautenden Laufzeit-, Depot- undVerrechnungskontos

• kommissionsrechtlichen Erwerb der ausgewählten Investmentfondsanteile im Gegenwert des bestimmten Anlagebetrags und Depotgutschrift der erworbe -nen Anteile nebst eventuellen Bruchteilen

• Gutschrift der Einlage auf dem Laufzeitkonto • vereinbarungsgemäße Verzinsung der Festgeldeinlage • Verbuchung von Festgeld und Zinsen nach Fälligkeit auf dem Verrechnungs kontoDie Bank erteilt über die Festgeldeinlage eine Einlagenbestätigung mit Angabeder Laufzeit und des vereinbarten Zinssatzes. Die Bank erfüllt eine Auszahlungs -verpflichtung durch Auszahlung des Festgeldes nebst Zinsen an den Kundenüber sein Verrechnungskonto. Einzelheiten sind in dem Eröffnungsantrag„fest&fonds“ sowie den produktbezogenen Geschäftsbedingungen „Laufzeit-konto / Festgeldkonto“ geregelt.

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Vertragliche Kündigungsregeln Der Laufzeitkontovertrag ist ordentlich nicht kündbar, sondern endet mit dervereinbarten Laufzeit. Ergänzend gelten für die Kündigung aus wichtigem Grundohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die in Nr. 18.2 und 19.3 der „AllgemeinenGeschäftsbedingungen“ der Bank festgelegten Regelungen.

Mindestlaufzeit des fest&fonds-Vertrages Die Laufzeit der Festgeldeinlage wird jeweils separat vereinbart und beträgt inder Regel sechs Monate.

Zugangswege, elektronische PostBox Der Kunde kann mit Kontoeröffnung die Dienstleistungen der Bank über ver-schiedene Zugangswege, insbesondere über das Telefon- oder Online-Banking,in Anspruch nehmen. Damit er diese Zugangswege in Anspruch nehmen kann,bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung. Für das Online-Banking sind die„Bedingungen für die Online-Banking“ maßgeblich. Geeignete Bankmitteilungenwerden dem Kunden über den elektronischen PostBox-Service zum Abruf be-reitgestellt, soweit nicht anders vereinbart.

Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kundesind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben. Danebengelten die produktbezogenen Geschäftsbedingungen, die Ab wei chungen oderErgänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten:• Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Laufzeitkonto / Festgeldkonto“ • Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Trading“ • Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Verrechnungskonto“ •Bedingungen für das Online-Banking Zusätzliche Regelungen finden sich ggf. in den Kontoeröffnungs-/ Einrichtungs -formularen. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zurVerfügung.

Informationen über die Besonderheiten des fest&fonds-Vertrages im Fernabsatz

Information zum Zustandekommen des fest&fonds-Vertrages im Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschlussdes fest&fonds-Vertrages ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichneteFormular für den Antrag von fest&fonds – nach der ggf. erforderlichen Identitäts -prüfung – an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Der fest&fonds-Vertragkommt erst zustande, wenn die Bank dem Kunden die Annahme des Vertragesdurch Zusendung der Einlagenbestätigung erklärt und diese dem Kunden zugeht.

Widerrufsrecht Der Kunde kann seine auf Abschluss des fest&fonds-Vertrages gerichteteWillenserklärung wie folgt widerrufen:

Widerrufsbelehrung

• WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe vonGründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nachErhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auchnicht vor Erfüllung unserer Informations pflichten gemäß Artikel 246 § 2in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absen dung des Widerrufs. Der Widerruf ist zurichten an:comdirect bank AG, Pascalkehre 15, D-25451 Quickborn,Fax: +49 (0) 4106 - 708 25 85, E-Mail: [email protected]

• Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie unsinsoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertrag -lichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen inner -halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der AbsendungIhrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

• Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten aufIhren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrechtausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ende der Information zum fest & fonds-Vertrag

Informationen zum fest & fonds-Vertrag (Fortsetzung)

Informationen zum Girokontovertrag

Wesentliche Leistungsmerkmale des Girokontos Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Konto korrent -konto) ein, das der Gutschrift eingehender Zahlungen und Ab wick lung von ihmveranlasster Zahlungsvorgänge (z. B. Überweisung) zulasten des Kontos dient,soweit das Konto ausreichend Guthaben oder Dispositionskredit aufweist. ImEinzelnen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Girokontovertragerfasst:• Kontoführung• Barabhebungen an Geldautomaten mit der ec-Karte (kostenlos an Automatender Cash Group)

• Barabhebungen an Geldautomaten mit der Visa-Karte (im Ausland kostenlos) • Barauszahlungen von größeren Geld beträgen in Filialen der Commerzbank AG• Bareinzahlungen (kostenlos in Filialen der Commerzbank AG möglich)• Überweisungen (vgl. hierzu im Einzel nen die „Bedingungen für den Über -weisungs verkehr“

• Daueraufträge • Lastschriftbelastungen • Abwicklung von Kartenumsätzen aus der ec-/ Maestro- und Visa-Karte derBank (s. u.)

• Scheckinkasso • Darüber hinaus sind mit dem Girokon tovertrag folgende Dienstleistungenverbunden: - Zugangswege, elektronische PostBox Der Kunde kann mit Kontoeröffnung die Dienstleistungen der Bank überverschiedene Zugangswege, insbesondere über das Telefon- oder Online-Banking, in Anspruch nehmen. Damit er diese Zugangswege in Anspruchnehmen kann, bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung. Für das Online-Banking sind die „Bedingungen für das Online-Banking“ maßgeblich. Ge-eignete Bankmitteilungen werden dem Kunden über den elektronischenPostBox-Service zum Abruf bereitgestellt, soweit nicht anders vereinbart. - girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte)Die girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte) dient zur Abhebung an in-und ausländischen Geldautomaten, zur bar geld losen Zahlung an automati-sierten Kassen im Rahmen des electronic-cash- und des Maestro-Systems

sowie zum Aufladen der GeldKarte an entsprechenden Ladeterminals (zuden Verwendungsmöglichkeiten siehe im Einzelnen Nr. 1 der „Bedingungenfür die girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte)“).

- Visa-KarteDie von der Bank ausgegebene Visa-Karte dient zur bargeldlosen Zahlungsowie zur Abhebung an Geld auto maten bei Vertragsunternehmen im In-und Ausland. Verfügungen über die Visa-Karte dürfen nur im Rahmen desvon der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens erfolgen und werden vonder Bank sofort dem Girokonto des Kunden weiterbelastet (vgl. hierzu imEinzelnen die Nr. 1, 6 und 8 der „Bedingungen für die Visa-Karten“).

Preise Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus KapitelA und B des jeweils gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnisses“. Die Änderungvon Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girokontovertrages erfolgtnach Maßgabe von Nr. 12 der „Allge meinen Geschäftsbedingungen“. Das jeweilsgültige „Preis- und Leistungs verzeichnis“ kann der Kunde auf den Internetseitender Bank unter www.comdirect.de (Rubrik „Produkte & Leistungen“, Unterrubrik„Konditionen“) einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dieses dem Kundenzusenden. Für typischerweise dauerhaft in Anspruch genommene Leistungengilt Nr. 12.5 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind dieseEinkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihnzuständige Steuer behörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies giltinsbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. fürFerngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.

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1 Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.

Informationen zum Girokontovertrag (Fortsetzung)

Zusätzliche Telekommunikationskosten Für die Nutzung des Service-Telefons unter der Telefonnummer 01803 - 33 63 66entstehen dem Kunden pro angefangene Minute für Inlandsgespräche aus demFestnetz zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,09 Euro1. Für die Nutzung desServicetelefax unter der Telefaxnummer 01805 - 33 64 55 entstehen dem Kundenpro angefangene Minute für Inlandstelefaxnachrichten aus dem Festnetzzusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,14 Euro1.

Leistungsvorbehalt Keiner

Zahlung und Erfüllung des Vertrages • Verfügungsbeschränkung während der WiderrufsfristDie Bank ist berechtigt, Verfügungen des Kunden vom Girokonto zugunstenDritter erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von einem Monat auszuführen.

• Zahlung der Entgelte und Zinsen durch den KundenDie anfallenden Entgelte und Zinsen werden auf dem Girokonto wie folgtbelastet:- monatliches Kontoführungsentgelt zum Quartalsende, sofern Kontoführungnicht kostenlos

- transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion bzw.zum Quartalsende

- Zinsen zum Quartalsende • KontoführungDie Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girokontovertrag durchVerbuch ung der Gutschriften und Belastungen (z. B. aus Überweisungen,Lastschriften, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelten) auf dem in laufenderRechnung geführten Giro konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkontowerden die jeweiligen Buchungs positionen zum Ende der vereinbarten Rech -nungsperiode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinanderverrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschlussmitgeteilt. Alle von der Bank vor ge nom men en Buchungen werden auf demKontoauszug („Finanzreport“) mit Angabe des Buchungs datums, des Betrages,einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wert -stellung) aufgelistet. Finanzreporte werden in der jeweils vereinbarten Form(elektronische PostBox, Postversand) über mittelt.

• Einzahlungen / ZahlungseingängeEingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut.

• AuszahlungDie Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung grundsätzlich durch Auszahlungan den Kunden an Geldausgabeautomaten bis zur vereinbarten maximalenHöhe. Bei darüber hinausgehenden größeren Geldbeträgen erfolgt eine Aus-zahlung auch an Schaltern von Filialen der Commerzbank AG.

• ÜberweisungBei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf demKonto des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Über-weisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einerinstitutsübergreifenden Über weisung ist diese mit Gutschrift auf dem Kontodes Kreditinstituts des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Persondes Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Dieweiteren Einzelheiten ergeben sich aus den „Bedingungen für den Überwei-sungsverkehr“.

• LastschriftbelastungEinzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungs bu -chung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahmerückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9.2 der „Allgemeinen Geschäfts be din gun -gen“). Die Autorisierung der Zahlung durch den Kunden erfolgt nachträglichüber die Genehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungs buchung aufseinem Konto (vgl. Nr. 2.4 der Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschriftim Einzugsermächtigungsverfahren). Die Bank führt keine Lastschriften imAbbuchungsauftragsverfahren aus.

• ScheckinkassoIst der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihreVer pflich tung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessenDaten beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Aus -land gezogenen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkassodurch auftragsgemäße Weiterleitung des Schecks (oder der Scheckdaten) er-füllt. Vor Eingang des Scheck gegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschriftin der Regel nur unter dem Vor be halt des Eingangs (vgl. Nr. 9.1 der „Allgemei-nen Geschäftsbedingungen“).

• Kartenzahlung mit der girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte)Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung anden Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung. Die Nutzung der girocard(comdirect bank ec-/ Maestro-Karte) ist in den Bedingungen für die girocard(comdirect bank ec-/ Maestro-Karte) geregelt.

• Zahlung mit Visa-KarteDie Bank erfüllt ihre Zahlungsverpflichtung durch Zahlung von vom Kundenver anlassten Kartenzahlungen im Rahmen des Visa-Verbundes an ein Vertrags -unternehmen oder durch Barauszahlung an Geldautomaten von Vertragsun-ternehmen. Die Nutzung von Visa-Karten ist in den „Bedingungen für dieVisa-Karten“ geregelt.

Vertragliche KündigungsregelnEs gelten die in Nr. 18 und 19 der allgemeinen Geschäftsbedingungen für denKunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln.

Mindestlaufzeit des Vertrages Keine

Weitere Merkmale Das Girokonto kann auf Antrag des Kunden entsprechend der gesetzlichenBestimmungen in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.

Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank undKunde sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben.Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungenzu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten:• Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Girokonto“ • Bedingungen für den Überweisungs verkehr • Bedingungen für die girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte)• Bedingungen für die Visa-Karten• Bedingungen für das Online-Banking • Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungs -verfahren

• Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. Zusätzliche Regelungen finden sich ggf. in den Kontoeröffnungs-/ Einrichtungs -formularen. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zurVerfügung.

Informationen über die Besonderheiten desGirokontovertrages im Fernabsatz

Information zum Zustandekommen des Girokontovertrages im Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschlussdes Girokontovertrages ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formu -lar für den Antrag auf Eröffnung des Girokontos – nach der ggf. erforderlichenIdentitäts prüfung – an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Girokonto -vertrag kommt erst zustande, wenn die Bank dem Kunden die Annahme desVertrages durch Zusendung des „Welcome-Package“ erklärt und dieses demKunden zugeht.

Widerrufsrecht Der Kunde kann seine auf Abschluss des Girokontovertrages gerichteteWillenserklärung wie folgt widerrufen:

Widerrufsbelehrung

• WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe vonGründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nachErhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auchnicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 inVerbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zurichten an:comdirect bank AG, Pascalkehre 15, D-25451 Quickborn,Fax: +49 (0) 4106 - 708 25 85, E-Mail: [email protected]

• Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie unsinsoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertrag -lichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen inner -halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der AbsendungIhrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

• Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten aufIhren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrechtausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ende der Information zum Girokontovertrag

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Informationen zum Verrechnungskontovertrag

Wesentliche Leistungsmerkmale des Verrechnungskontos Der Kunde kann das Verrechnungskonto zur Geldanlage nutzen, es gibt keineMindest- oder Höchstanlagebeträge. Zuzahlungen sind jederzeit durch Über wei - sung von Drittkonten oder Bareinzahlung in einer Filiale der Commerzbank AGmöglich. Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Auszahlungskontodes Kunden bei einer Drittbank, Barabhebungen vom Verrechnungskonto sindnicht möglich. Das Verrechnungskonto kann auch zur Verrechnung von ggf.bestehenden Wert papierdepots, Wertpapiersparplänen oder Laufzeit-/ Festgeld -konten des Kunden dienen. Das Verrechnungskonto darf nicht für Zwecke desZahlungsverkehrs (z. B. Über wei sun gen, Daueraufträge, Lastschriftverfahren)verwendet werden. Es wird grundsätzlich ledig lich auf Guthabenbasis geführt,ein Überziehungskredit wird nicht eingeräumt. Das Guthaben auf dem Verrech -nungskonto wird von der Bank variabel verzinst. Der jeweils aktuelle Zinssatzkann telefonisch bei der Bank unter 01803 - 33 63 661 er fragt oder auf denInternetseiten der Bank unter www.comdirect.de abge rufen werden. DieÄnderung von Zinsen erfolgt nach Maßgabe von Nr. 4 der produktbezogenen Geschäftsbedingungen „Verrechnungskonto“. Einzelheiten sind in den produkt-bezogenen Geschäftsbedingungen „Verrechnungskonto“ geregelt.

Preise Die Kontoführung ist kostenfrei.

Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einkünfte aus Zinsen auf das Guthaben des Verrechnungskontos sind steuer-pflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbe-hörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenner im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti)hat der Kunde selbst zu tragen.

Zusätzliche Telekommunikationskosten Für die Nutzung des Service-Telefons unter der Telefonnummer 01803 - 33 63 66entstehen dem Kunden pro angefangene Minute für Inlandsgespräche aus demFestnetz zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,09 Euro2. Für die Nutzung desService-Telefax unter der Telefaxnummer 01805 - 33 64 55 entstehen dem Kundenpro angefangene Minute für Inlandstelefaxnachrichten aus dem Festnetzzusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 0,14 Euro2.

Leistungsvorbehalt Keiner

Zahlung und Erfüllung des Verrechnungskontovertrages • KontoführungDie Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Verrechnungskontovertrag durchEin richtung des Verrechnungskontos, durch Verbuchung der Gutschriften undBelas tun gen (z. B. aus Einzahlungen) auf dem in laufender Rechnung geführ -ten Verrechnungskonto (Kontokorrent). Die jeweiligen Buch ungs posi tionenwerden zum Ablauf des Quartals miteinander verrechnet und das Er geb nisdem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vor ge nom -men en Buchungen werden im Kontoauszug („Finanzreport“) unter Angabedes Buchungs datums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art desBuch ungs betrages sowie der Valuta (Wert stellung) aufgelistet. Die Finanz -reporte werden in der jeweils verein barten Form (elektronische PostBox,Postversand) über mittelt.

• Verzinsung von GuthabenDie Guthabenzinsen werden dem Verrechnungskonto zum Ablauf des Quartalsgutgeschrieben.

• Zahlungen von Überziehungszinsen durch den KundenGgf. anfallende Überziehungszinsen werden dem Verrechnungskonto zumAblauf des Quartals belastet.

• Einzahlungen / ZahlungseingängeEingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank demVerrechnungskonto gut.

• AuszahlungDie Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Ausführung von Über - weisungs aufträgen des Kunden auf das von ihm bestimmte Auszahlungskonto.

Vertragliche KündigungsregelnFür den Depotvertrag gelten die in Nr. 18 und 19 der allgemeinen Geschäfts -bedingungen für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln.

Mindestlaufzeit des Vertrages Für das Verrechnungskonto wird keine Mindestlaufzeit vereinbart.

Zugangswege, elektronische PostBox Der Kunde kann mit Kontoeröffnung die Dienstleistungen der Bank über ver-schie dene Zugangswege, insbesondere über das Telefon- oder Online-Banking,in Anspruch nehmen. Damit er diese Zugangswege in Anspruch nehmen kann,bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung. Für das Online-Banking sind die„Bedingungen für das Online-Banking“ maßgeblich. Geeignete Bankmitteilungenwerden dem Kunden über den elektronischen PostBox-Service zum Abrufbereitgestellt, soweit nicht anders vereinbart.

Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank undKunde sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben.Daneben gelten die produktbezogenen Geschäftsbedingungen, die Abwei-chungen oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungenenthalten: • Produktbezogene Geschäftsbedingungen „Verrechnungskonto“ • Bedingungen für das Online-Banking Zusätzliche Regelungen finden sich ggf. in den beiliegenden Kontoeröffnungs-/Einrichtungsformularen. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscherSprache zur Verfügung.

Informationen über die Besonderheiten desVerrechnungskontovertrages im Fernabsatz

Information über das Zustandekommen des Verrechnungskontovertragesim Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschlussdes Verrechnungskontovertrages ab, indem er die ausgefüllten und unter zeich -ne ten Formulare für den Antrag auf Eröffnung eines Verrechnungskontos an dieBank – nach der ggf. erfor der lichen Identitätsprüfung – übermittelt und dieseihr zu gehen. Der Verrechnungskonto vertrag kommt erst zustande, wenn dieBank dem Kunden die Annahme des Vertrages durch Zusendung des „Welcome-Package“ erklärt und dieses dem Kunden zugeht.

Widerrufsrecht Der Kunde kann seine auf Abschluss des Verrechnungskontovertrages gerichteteWillenserklärung wie folgt widerrufen:

Widerrufsbelehrung

• WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe vonGründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nachErhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auchnicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 inVerbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zurichten an:comdirect bank AG, Pascalkehre 15, D-25451 Quickborn,Fax: +49 (0) 4106 - 708 25 85, E-Mail: [email protected]

• Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie unsinsoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertrag -lichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen inner -halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der AbsendungIhrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

• Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten aufIhren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrechtausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ende der Information zum Verrechnungskontovertrag

1 0,09 Euro / Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.2 Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.

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> Allgemeine und produktbezogeneGeschäftsbedingungen

Page 14: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

3

>Allgemeine und produktbezogeneGeschäftsbedingungenInhalt

A. Allgemeine Regelungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 4

II. Bedingungen für das Online-Banking Seite 8

III. Bedingungen für Gemeinschaftskonten Seite 10

IV. SCHUFA-Adressen Seite 11

B. Produktbezogene Geschäftsbedingungen

I. Trading (mit Ausführungsgrundsätzen) Seite 12

II. Tagesgeld PLUS- und Verrechnungskonto Seite 18

III. Laufzeitkonto/Festgeldkonto Seite 18

IV. Girokonto Seite 19

V. Wertpapiersparplan Seite 19

VI. Währungsanlagekonto Seite 20

C. Bedingungen für den Zahlungsverkehr

I. Bedingungen für die girocard (comdirect bank ec-/Maestro-Karte) Seite 21

II. Bedingungen für die Visa-Karten Seite 25

III. Bedingungen für den Überweisungsverkehr Seite 29

IV. Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift Seite 32

1. Teil: Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Seite 32

2. Teil: Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren Seite 33

D. Bedingungen für Verbraucherkredite

I. Bedingungen für den Dispositionskredit (eingeräumte Überziehung) Seite 36

II. Bedingungen für geduldete Überziehungen Seite 37

III. Bedingungen für den Wertpapierkredit Seite 37

Page 15: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

4

>A. Allgemeine RegelungenI. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank

1 Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungenund der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen

1.1 GeltungsbereichDie allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsver-bindung zwischen dem Kunden und den inländischen Filialen der Bank (imFolgenden Bank genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen(zum Beispiel für das Wertpapiergeschäft, den Zahlungsverkehr und den Spar -verkehr) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesenallgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröff -nung oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden vereinbart. Unterhältder Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Filialen, sichert dasPfandrecht der Bank (Nr. 14 dieser Geschäftsbedingungen) auch die Ansprüchedieser ausländischen Filialen.

1.2 ÄnderungenÄnderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werdendem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihresWirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank imRahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationswegvereinbart (zum Beispiel das Online-Banking, elektronische PostBox), könnendie Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmungdes Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorge-schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besondershinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs-diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er denvon der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorge -schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos undkostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihremAngebot besonders hinweisen.

2 Bankgeheimnis und Bankauskunft

2.1 BankgeheimnisDie Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen undWertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Infor -mationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetz licheBestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bankzur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

2.2 BankauskunftEine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkung -en über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeitund Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Spar gut -ha ben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowieAngaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.

2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer BankauskunftDie Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister einge-tragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihregeschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wennihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte überandere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteiltdie Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zuge-stimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende einberechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hatund kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange desKunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.

2.4 Empfänger von BankauskünftenBankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kredit -instituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.

3 Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden

3.1 HaftungsgrundsätzeDie Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschuldenihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungenhin zuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungenoder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Rege lungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispieldurch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführtenMitwirkungs pflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmtsich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank undKunde den Schaden zu tragen haben.

3.2 Weitergeleitete AufträgeWenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführtwird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfülltdie Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Drittenweiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholungvon Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung undVerwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich dieHaftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.

3.3 Störung des BetriebsDie Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- undNaturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse(zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoherHand im In- oder Ausland) eintreten.

4 Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden

Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seineForderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden

Nach dem Tod des Kunden kann die Bank zur Klärung der Verfügungsberech-tigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckungszeug-nisses oder weiterer hierfür notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachigeUrkunden sind auf Verlangen der Bank in deutscher Übersetzung vorzulegen.Die Bank kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvoll-streckungszeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine be-glaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebstzugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Bank darf denjenigen,der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigtenansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung anihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte(zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nichtverfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht be-kannt geworden ist.

6 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden

6.1 Geltung deutschen RechtsFür die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutschesRecht.

6.2 Gerichtsstand für InlandskundenIst der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Be-triebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Bank diesen Kundenan dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht oder bei einemanderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juris tische Persondes öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. DieBank selbst kann von diesen Kunden nur an dem für die kontoführende Stellezuständigen Gericht verklagt werden.

6.3 Gerichtsstand für AuslandskundenDie Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland einever gleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institu-tionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts odermit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbarsind.

Kontoführung

7 Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung)

7.1 Erteilung der RechnungsabschlüsseDie Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderesvereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsab-schluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigenAnsprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. DieBank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. 12dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitiggetroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.

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5

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fortsetzung)

7.2 Frist für Einwendungen; Genehmigung durch SchweigenEinwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungs-abschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessenZugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügtdie Absendung innerhalb der Sechswochenfrist. Das Unterlassen rechtzeitigerEinwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Ertei-lung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auchnach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, mussdann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zu-stehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

8 Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank

8.1 Vor RechnungsabschlussFehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einerfalschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschlussdurch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungs -anspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann indiesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höheder Gutschrift bereits verfügt hat.

8.2 Nach RechnungsabschlussStellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschlussfest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wirdsie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird dieBank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungs an -spruch gesondert geltend machen.

8.3 Information des Kunden; ZinsberechnungÜber Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die Bank den Kunden unver züg -lich unterrichten. Die Buchungen nimmt die Bank hinsichtlich der Zins be rech -nung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführtwurde.

9 Einzugsaufträge

9.1 Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der EinreichungSchreibt die Bank den Gegenwert von Schecks oder Lastschriften schon vor ihrerEinlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwarauch dann, wenn diese Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht derKunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigeneinen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteiltdie Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt,dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn dieSchecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind.Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank denBetrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschriftrückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit einRechnungsabschluss erteilt wurde.

9.2 Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellten Schecks

Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften sowie Scheckssind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweitenBankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Für Lastschriftenaus anderen Verfahren gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbartenSonderbedingungen. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvor-leger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank imEinzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über die Abrechnungs-stelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht biszu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden.

10 Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten

10.1 Auftragsausführung bei FremdwährungskontenFremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kundenund Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln.Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durchÜberweisungen zulasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Ein-schaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn die Banksie nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

10.2 Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem KundenSchließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisen-termingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremderWährung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschriftauf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwasanderes vereinbart ist.

10.3 Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die BankDie Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten einesFremdwährungsguthabens (Nr. 10.1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungs -verbindlichkeit (Nr. 10.2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie dieBank in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbind-lichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Landedieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfangund solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auchnicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes derWährung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffungvon Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einerVerfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausge -setzt, wenn die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Rechtdes Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselbenWährung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungenunberührt.

10.4 WechselkursDie Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sichaus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzendder Zahlungsdiensterahmenvertrag.

Mitwirkungspflichten des Kunden

11 Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1 Mitteilung von ÄnderungenZur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich,dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschriftsowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteiltenVertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. DieseMitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen wird.Darüber hinaus können sich weiter gehende gesetzliche Mitteilungspflichten,insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.

11.2 Klarheit von AufträgenAufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutigformulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungenführen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit undVollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleit -zahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestäti-gungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekenn zeichnetsein.

11.3 Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags

Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hater dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgenmuss dies außerhalb des Formulars erfolgen.

11.4 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der BankDer Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnis-aufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung vonAufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen(Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen undetwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.

11.5 Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von MitteilungenFalls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen,muss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflichtbesteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kundeerwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung vonAufträgen des Kunden oder über Zahlungen, die der Kunde erwartet).

Kosten der Bankdienstleistungen

12 Zinsen, Entgelte und Auslagen

12.1 Zinsen und Entgelte im PrivatkundengeschäftDie Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichenKredite und Leistungen ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“(auch verfügbar auf unseren Webseiten unter www.comdirect.de). Wenn einKunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung inAnspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde,gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebe -nen Zinsen und Entgelte. Für die darin nicht aufgeführten Leistungen, die imAuftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werdenund die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu er-warten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen(§ 315 BGB) bestimmen.

Page 17: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

6

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fortsetzung)

12.2 Zinsen und Entgelte außerhalb des PrivatkundengeschäftsAußerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die Bank, wenn keine andereVereinbarung getroffen ist, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigemErmessen (§ 315 des BGB).

12.3 Nicht entgeltfähige LeistungFür eine Leistung, zu deren Erbringung die Bank kraft Gesetzes oder aufgrundeiner vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interes sewahrnimmt, wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetz-lich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.

12.4 Änderungen von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung

Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. DieBank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhungkann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffeneKreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe derÄnderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werdendie erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrundegelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen.

12.5 Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen

Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmender Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenwerden (zum Beispiel Konto- und Depotführung), werden dem Kunden spätes -tens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdensin Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts -beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispieldas Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angebo tenwerden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnungnicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungangezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem An -gebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angebo ten,kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlage nenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfreikündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebotbesonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für diegekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.

12.6 AuslagenDie Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, diean fallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interessetätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheitenbestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notar-kosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut).

12.7 Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungs-diensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb desEuropäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung

Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums4 (EWR) in einer EWR-Währung5 richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte,Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbe-dingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften.

Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden

13 Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten

13.1 Anspruch der Bank auf Bestellung von SicherheitenDie Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindungdie Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann,wenn die Ansprüche bedingt sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruchwegen der Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenenBürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlich -keiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge),so besteht für die Bank ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung vonSicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuldjedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

13.2 Veränderungen des RisikosHat die Bank bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Kunden zunächstganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung vonSicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegenden Kunden rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn• sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert

haben oder sich zu verändern drohen oder• sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder

sich zu verschlechtern drohen.

Der Besicherungsanspruch der Bank besteht nicht, wenn ausdrücklich verein-bart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich im Einzelnen benannteSicher heiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht einAnspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit dieSicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag7 5.000 Euro übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkungauch dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine abschließenden Angabenüber Sicherheiten enthält.

13.3 Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von SicherheitenFür die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die Bank eine ange messene Frist einräumen. Beabsichtigt die Bank, von ihrem Recht zurfristlosen Kündigung nach Nr. 19 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oderVerstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvorhierauf hinweisen.

14 Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank

14.1 Einigung über das PfandrechtDer Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein Pfandrechtan den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Filiale imbankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird.Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kundengegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oderkünftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).

14.2 Gesicherte AnsprücheDas Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und beding tenAnsprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Filialenaus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hatder Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlich keiten eines anderenKunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfand -recht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrerFälligkeit.

14.3 Ausnahmen vom PfandrechtGelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungs-gewalt der Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werdendürfen (zum Beispiel Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstrecktsich das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die vonder Bank selbst ausgegebenen Aktien (eigene Aktien) und für die Wert pa pie re,die die Bank im Ausland für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sichdas Pfandrecht nicht auf die von der Bank selbst ausgegebenen eigenen Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieftennachrangigen Verbindlichkeiten der Bank.

14.4 Zins- und GewinnanteilscheineUnterliegen dem Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht berech tigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- undGewinnanteilscheine zu verlangen.

15 Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontierten Wechseln

15.1 SicherungsübereignungDie Bank erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wechselnzum Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum. An diskontierten Wechselnerwirbt die Bank zum Zeitpunkt des Wechselankaufs uneingeschränktesEigen tum; belastet sie diskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibtihr das Sicherungseigentum an diesen Wechseln.

15.2 SicherungsabtretungMit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Bank über; ein Forderungsübergangfindet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (zumBeispiel Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere).

15.3 Zweckgebundene EinzugspapiereWerden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstreckensich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diesePapiere.

15.4 Gesicherte Ansprüche der BankDas Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Sicherungaller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung vonEinzugs papieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolgeder Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskontierter Wechselentstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragungdes Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenenForderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keinezu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen oder sie ihn über denGegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fortsetzung)

16 Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung

16.1 DeckungsgrenzeDie Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheitenso lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten demGesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung(Deckungsgrenze) entspricht.

16.2 FreigabeFalls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nurvorübergehend übersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicher -heiten nach ihrer Wahl freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenzeüber steigenden Betrages; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicher -heiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Siche r ungs -gebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat,Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Auf trägedes Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszufüh ren (zumBeispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben).

16.3 SondervereinbarungenIst für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als derrealisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andereGrenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

17 Verwertung von Sicherheiten

17.1 Wahlrecht der BankWenn die Bank verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten die Wahl. Siewird bei der Verwertung und bei der Auswahl der zu verwertenden Sicherheitenauf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungs ge bers,der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksichtnehmen.

17.2 Erlösgutschrift nach dem UmsatzsteuerrechtWenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Bankdem Kunden über den Erlös eine Gutschrift erteilen, die als Rechnung für dieLieferung der als Sicherheit dienenden Sache gilt und den Voraussetzungendes Umsatzsteuerrechts entspricht.

Kündigung

18 Kündigungsrecht des Kunden

18.1 Jederzeitiges KündigungsrechtDer Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts-beziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeitnoch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohneEinhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

18.2 Kündigung aus wichtigem GrundIst für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichendeKündigungs regelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann aus-gesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es demKunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank,unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

18.3 Gesetzliche KündigungsrechteGesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

19 Kündigungsrechte der Bank

19.1 Kündigung unter Einhaltung einer KündigungsfristDie Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts -beziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungs -regelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzungvon Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wirddie Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für dieKündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (zum Beispiel laufendesKonto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindes -tens zwei Monate.

19.2 Kündigung unbefristeter KrediteKredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichendeKündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltungeiner Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündi -gungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung einesVerbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabedieser Regelungen kündigen.

19.3 Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelnerGeschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der derBank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belangedes Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesonderevor,• wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse

ge macht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährungoder über andere mit Risiken für die Bank verbundene Geschäfte (zum Bei-spiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren,oder

• wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse desKunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutretendroht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einersonstigen Verbindlichkeit gegenüber der Bank – auch unter Verwertungeiner hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder

• wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13 Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen oderaufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der Bankgesetzten angemessenen Frist nachkommt.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist dieKündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten ange-messenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies istwegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absatz 2 und 3 des Bürger -lichen Gesetzbuches) entbehrlich.

19.4 Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei VerzugSoweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigungwegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehensvertragesvorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.

19.5 Abwicklung nach einer KündigungIm Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kundenfür die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforder -lich ist (zum Beispiel bei der Kündigung des Scheckvertrages die Rück gabeder Scheckvordrucke).

Schutz der Einlagen

20 Einlagensicherungsfonds

20.1 SchutzumfangDie Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscherBanken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbind -lichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ aus -zuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen ein schließ lichder auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubigerbeträgt 30% des für die Einlagensicherung jeweils maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von derBank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unterwww.bankenverband.de abgefragt werden.

20.2 Ausnahmen vom AnlegerschutzNicht geschützt sind Forderungen, für die die Bank Inhaberpapiere ausgestellthat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagen -zertifikate sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

20.3 Ergänzende Geltung des Statuts des EinlagensicherungsfondsWegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs wird auf § 6 des Statutsdes Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügunggestellt wird.

20.4 ForderungsübergangSoweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter Zahlungenan einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagen-sicherungsfonds über.

20.5 AuskunftserteilungDie Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauf -tragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilenund Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Ombudsmannverfahren

21 Außergerichtliche StreitschlichtungFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Verbraucher dieMöglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft derBeschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich desZahlungsdiensterechts (§§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches),

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können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der priva tenBanken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtungvon Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zurVerfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.deabrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestellebeim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin,zu richten.

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fortsetzung)

II. Bedingungen für das Online-Banking

1 Leistungsangebot

(1) Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Online-Banking indem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informa-tionen der Bank mittels Online-Banking abrufen.

(2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlichals „Teilnehmer“ bezeichnet. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlichals „Konto“ bezeichnet.

(3) Zur Nutzung des Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert verein -barten Verfügungslimite.

2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking

2.1 Technische VoraussetzungenFür die Online-Nutzung benötigt der Kunde einen Internet- oder einen proprie -tären Online-Dienst mit Internetzugang. Dieser Netzzugang wird nicht von dercomdirect bank AG bereitgestellt. Im Internet ist zzt. mindestens eine 128-Bit-Verschlüsselung zwingend erforderlich. Die comdirect bank AG behält sich vor,diesen Mindeststandard zu ändern. Sie wird den Kunden hierüber unterrichten,indem sie vorher eine Mitteilung im Internet auf der Login-Seite veröffentlicht.Eine entsprechende Verschlüsselungssoftware wird von der comdirect bank AGzur Verfügung gestellt. In Ländern, in denen Nutzungs- oder Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für Verschlüsselungstechniken bestehen, darf die vonder comdirect bank AG zur Verfügung gestellte Software nicht genutzt oderverwendet werden.

2.2 Sonstige VoraussetzungenDer Teilnehmer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Online-Banking die mit der Bank vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerk -male und Authentifizierungsinstrumente, um sich gegenüber der Bank alsberechtigter Teilnehmer auszuweisen (siehe Nr. 3) und Aufträge zu autorisieren(siehe Nr. 4).

2.3 Personalisierte SicherheitsmerkmalePersonalisierte Sicherheitsmerkmale, die auch alphanumerisch sein können, sind:• die persönliche Identifikationsnummer (PIN),• einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN).

2.4 AuthentifizierungsinstrumenteDie TAN können dem Teilnehmer auf folgenden Authentifizierungsinstrumentenzur Verfügung gestellt werden:• auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN.

3 Zugang zum Online-Banking

Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online-Banking, wenn• er die Kontonummer oder seine individuelle Kundenkennung und seine PIN

übermittelt hat,• die Prüfung dieser Daten bei der Bank eine Zugangsberechtigung des

Teilnehmers ergeben hat und• keine Sperre des Zugangs (siehe Nr. 8.1 und 9) vorliegt.Nach Gewährung des Zugangs zum Online-Banking kann der Teilnehmer Informationen abrufen oder Aufträge erteilen.

4 Online-Banking-Aufträge

4.1 Auftragserteilung und AutorisierungDer Teilnehmer muss Online-Banking-Aufträge (zum Beispiel Überweisungen)zu deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerk -mal (TAN) autorisieren und der Bank mittels Online-Banking übermitteln. DieBank bestätigt mittels Online-Banking den Eingang des Auftrags.

4.2 Meldung nach AWVBei Zahlungen zugunsten Gebietsfremder ist die Meldung gemäß Außenwirt-schaftsverordnung (AWV) zu beachten.

4.3 Widerruf von AufträgenDie Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nach den fürdie jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedin-gungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nuraußerhalb des Online-Banking erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eineWiderrufsmöglichkeit im Online-Banking ausdrücklich vor.

5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank

(1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Ab-wicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) auf derOnline-Banking-Seite der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeits -ablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Bankangegebenen oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bestimmten Zeitpunkt(Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank, so gilt derAuftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitungbeginnt erst an diesem Tag.

(2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbe-dingungen vorliegen:• Der Teilnehmer hat sich mit seinem personalisierten Sicherheitsmerkmal

legitimiert.• Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel

Wertpapierorder) liegt vor.• Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten.• Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit oder das

Standard limit ist nicht überschritten.• Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart

maßgeblichen Sonderbedingungen liegen vor. • Es ist eine ausreichende Kontodeckung (Guthaben oder eingeräumter Kredit)

vorhanden.Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweiligeAuftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen fürden Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. DieAusführung darf nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften verstoßen.

(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1, 1. – 5. Punkt,nicht vor, wird die Bank den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen. Führtsie den Auftrag nicht aus, wird sie dem Teilnehmer über die Nichtausführungund soweit möglich über deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denenFehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittelsOnline-Banking eine Information zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenndie Angabe von Gründen gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt.

6 Information des Kontoinhabers über Online-Banking-Verfügungen

Die Bank unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich überdie mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinforma -tionen vereinbarten Weg und/oder gemäß den für den Auftrag/das jeweiligeProdukt geltenden Bedingungen/Vereinbarungen.

7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers

7.1 Technische Verbindung zum Online-BankingDer Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Bankingnur über die von der Bank gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangs-kanäle (zum Beispiel Internetadresse) herzustellen.

1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember.2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).3 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code).4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern.

5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarische Lew, Dänische Krone, EstnischeKrone, Britische Pfund Sterling, Isländische Krone, Lettische Lats, Schweizer Franken,Litauische Litas, Norwegische Krone, Polnische Zloty, Rumänische Leu, Schwedische Krone,Tschechische Krone, Ungarische Forint.

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7.2 Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente

(1) Der Teilnehmer hat • seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nr. 2.3) geheim zu halten

und nur über die Zugangskanäle Online-Banking, Mobile-Banking, HBCI, dentelefonischen Sprachcomputer und während der Service-Zeiten die telefonischeKundenbetreuung an die Bank zu übermitteln sowie

• sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nr. 2.4) vor dem Zugriff andererPersonen sicher zu verwahren.

Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstrumentsist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen personalisierten Sicherheits-merkmal das Online-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen.

(2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des personalisierten Sicherheits-merkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten:• Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht elektronisch gespeichert

werden (zum Beispiel im Kundensystem).• Bei Eingabe des personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen,

dass andere Personen dieses nicht ausspähen können.• Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb der gesondert

vereinbarten Internetseiten eingegeben werden (zum Beispiel nicht aufOnline-Händlerseiten).

• Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb des Online-Banking-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nicht perE-Mail.

• Der Teilnehmer darf zur Autorisierung zum Beispiel eines Auftrags, zurAufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung einer neuen TAN-Liste nichtmehr als eine TAN verwenden.

7.3 Sicherheit des KundensystemsDer Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bankzum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der einge-setzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten.

7.4 Kontrolle der Auftragsdaten mit von der Bank angezeigten DatenSoweit die Bank dem Teilnehmer Daten aus seinem Online-Banking-Auftrag(zum Beispiel Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Wertpapierkenn -nummer) im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Teilnehmers (zumBeispiel Mobiltelefon, Chipkartenlesegerät mit Display) zur Bestätigung anzeigt,ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung derangezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen.

8 Anzeige- und Unterrichtungspflichten

8.1 Sperranzeige

(1) Stellt der Teilnehmer• den Verlust oder den Diebstahl des Authentifizierungsinstruments, die

missbräuchliche Verwendung oder• die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments

oder seines persönlichen Sicherheitsmerkmals fest, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich unterrichten(Sperranzeige).

Der Teilnehmer hat folgende Möglichkeiten, eine Sperranzeige gegenüberder Bank abzugeben:• über das Online-Banking,• während der Service-Zeiten über die telefonische Kundenbetreuung,• 24 h über den Sprachcomputer.

(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei derPolizei zur Anzeige zu bringen.

(3) Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt• den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis seines

personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat oder• das Authentifizierungsinstrument oder das personalisierte Sicherheitsmerk-

mal verwendet,muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.

8.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführteAufträge

Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nichtautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

9 Nutzungssperre

9.1 Sperre auf Veranlassung des TeilnehmersDie Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall derSperranzeige nach Nr. 8.1, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder• sein Authentifizierungsinstrument.

9.2 Sperre auf Veranlassung der Bank

(1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn• sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,• sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authentifizie-

rungsinstruments oder des personalisierten Sicherheitsmerkmals diesrechtfertigen oder

• der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendungdes Authentifizierungsinstruments besteht.

(2) Die Bank wird den Konto-/Depotinhaber unter Angabe der hierfür maß-geblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach derSperre unterrichten.

9.3 Aufhebung der SperreDie Bank wird eine Sperre aufheben oder das personalisierte Sicherheits-merkmal beziehungsweise das Authentifizierungsinstrument austauschen,wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtetsie den Konto-/Depotinhaber unverzüglich.

10 Haftung

10.1 Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten Online-Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung

Die Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten Online-Banking-Verfügungund einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung richtetsich vorrangig nach Nr. 10.2 und nachrangig nach den für die jeweilige Auf-tragsart vereinbarten Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für denÜberweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft).

10.2 Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seinesAuthentifizierungsinstruments

10.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgängevor der Sperranzeige

( 1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf derNutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandenge-kommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber für dender Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro,ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahloder sonstigen Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments einVerschulden trifft.

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängenaufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungs -instruments, ohne dass dieses verlorengegangen, gestohlen oder sonst ab-handengekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurchentstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmerseine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerk -male schuldhaft verletzt hat.

(3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Nummern10.2.1 Absatz 1 und 10.2.1 Absatz 2 verpflichtet, wenn der Teilnehmer dieSperranzeige nach Nr. 8.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht dieMöglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte undder Schaden dadurch eingetreten ist.

(4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängenund hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungenvorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehan-delt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollemUmfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere vorliegen,wenn er• den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments oder die

missbräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstruments oder des per-sonalisierten Sicherheitsmerkmals der Bank nicht unverzüglich anzeigt,nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (siehe Nr. 8.1 Absatz 1),

• das personalisierte Sicherheitsmerkmal im Kundensystem gespeichert hat(siehe Nr. 7.2 Absatz 2, 1. Punkt),

• das personalisierte Sicherheitsmerkmal einer anderen Person mitgeteiltoder das Authentifizierungsinstrument einem Dritten zugänglich gemachthat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (siehe Nr. 7.2 Absatz 1,2. Punkt),

• das personalisierte Sicherheitsmerkmal erkennbar außerhalb der gesondertvereinbarten Internetseiten eingegeben hat (siehe Nr. 7.2 Absatz 2,3. Punkt),

• das personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb des Online-Banking-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat (siehe Nr. 7.2Absatz 2, 4. Punkt),

• die PIN auf dem Authentifizierungsinstrument vermerkt oder zusammenmit diesem verwahrt hat,

• mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet hat (sieheNr. 7.2 Absatz 2, 5. Punkt).

II. Bedingungen für das Online-Banking (Fortsetzung)

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II. Bedingungen für das Online-Banking (Fortsetzung)

III.Bedingungen für Gemeinschaftskonten

(5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfü-gungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den verein -barten Verfügungsrahmen.

10.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktionen vor derSperranzeige

Beruhen nicht autorisierte Wertpapiertransaktionen vor der Sperranzeige aufder Nutzung eines verlorengegangenen oder gestohlenen Authentifizierungs-instruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des personali-sierten Sicherheitsmerkmals oder des Authentifizierungsinstruments und istder Bank hierdurch ein Schaden entstanden, haften der Kontoinhaber und dieBank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens.

10.2.3 Haftung der Bank ab der SperranzeigeSobald die Bank eine Sperranzeige eines Teilnehmers erhalten hat, übernimmtsie alle danach durch nicht autorisierte Online-Banking-Verfügungen entstehen -den Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absichtgehandelt hat.

10.2.4 HaftungsausschlussHaftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün-denden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinenEinfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt vonihr nicht hätten vermieden werden können.

11 Datenschutz

Alle im Rahmen der Online-Nutzung entstehenden personenbezogenen Datenwerden zum Zwecke der Vertragsdurchführung von der comdirect bank AGerhoben, verarbeitet und genutzt.

12 Mobile-Banking

Die vorstehenden Bedingungen zur Online-Nutzung gelten entsprechend fürdas Mobile-Banking. Unter Mobile-Banking ist die Nutzung von Konto undDepot unter Nutzung mobiler Endgeräte (zum Beispiel über WAP – WirelessApplication Protocol) zu verstehen.

1 Verfügungsberechtigung

1.1 Verfügungsrecht jedes einzelnen KontoinhabersDie comdirect bank AG führt ausschließlich Gemeinschaftskonten mit Einzel-verfügungsberechtigung („Oder-Konten“). Jeder Kontoinhaber darf über dieKonten/Depots ohne Mitwirkung des anderen Kontoinhabers verfügen undzulasten der Konten/Depots alle mit der Konto-/Depotführung im Zusam men - hang stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend etwasanderes geregelt ist.• Girokonto-Verfügungsrahmen, Wertpapierkredit und Kontoüberziehungen:

Für den Abschluss und die Änderung eines Girokonto-Verfügungsrahmensbzw. eines Wertpapierkredites zulasten der Konten ist die Mitwirkung allerKontoinhaber erforderlich. Jeder Kontoinhaber ist selbstständig berechtigt,über die auf den Gemeinschaftskonten gegebenenfalls eingeräumten Kreditejeder Art allein zu verfügen und von der Möglichkeit vorübergehenderKonto überziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen.

• Finanztermingeschäfte:Zum Abschluss und zur Durchführung von Finanztermingeschäften zulastender Konten/Depots bedarf es einer Vereinbarung mit allen Kontoinhabern.

• Erteilung und Widerruf von Vollmachten:Eine Konto-/Depotvollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemein-schaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führtzum Erlöschen der Vollmacht. Über den Widerruf ist die comdirect bank AGunverzüglich – aus Beweisgründen möglichst schriftlich – zu unterrichten.

• Auflösung von Konten und Depots:Jeder einzelne Kontoinhaber kann einzelne Konten und Depots durch Kün-digung oder Ausübung des Widerrufsrechts nach den Vorschriften über Fern -absatzverträge bei Finanzdienstleistungen allein auflösen. Die Möglichkeitjedes Kontoinhabers, das Konto/Depot mithilfe seiner Einzelverfügungs be -rechtigung auf seinen Namen umschreiben zu lassen, besteht hingegen nicht.

1.2 Regelung für den Todesfall eines KontoinhabersNach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des anderenKontoinhabers unverändert bestehen. In diesem Falle kann der überlebendeKontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben die Konten/Depots auflösen. Die Rechtedes Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinsam wahrgenommen.Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsbefugnis steht jedoch jedemErben allein zu. Widerruft ein Miterbe, so bedarf jede Verfügung über dieKonten/Depots seiner Mitwirkung. Widerrufen sämtliche Miterben die Einzel -verfügungsberechtigung des Kontoinhabers, so kann der Kontoinhaber nurnoch gemeinschaftlich mit sämtlichen Miterben über die Konten/Depots ver-fügen. Verfügungen über die Konten/Depots sind nur schriftlich möglich.

2 Konto- und Depotmitteilungen

Vorbehaltlich einer Vereinbarung zur Nutzung des elektronischen PostBox-Service wird die comdirect bank AG alle Konto- und Depotmitteilungen (inklusive Finanzreporte) an die Postanschrift der Person richten, die gemäßKontoeröffnungsantrag „erster Kontoinhaber“ ist.

3 Gesamtschuldnerische Haftung

Für die Verbindlichkeiten aus den Gemeinschaftskonten/-depots haften dieKontoinhaber als Gesamtschuldner. Das heißt, jeder Kontoinhaber ist ver -pflichtet, die ganze Leistung zu bewirken, die comdirect bank AG ist aber nureinmal berechtigt, die Leistung zu fordern (Gesamtschuldner). Die comdirectbank AG kann die Leistung nach ihrer Wahl von jedem der Schuldner ganzoder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleibensämtliche Schuldner verpflichtet.

4 Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung

Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderenKontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der comdirect bank AG gegenüberwiderrufen. Sodann können alle Kontoinhaber nur noch gemeinsam über dieKonten/Depots verfügen. Über den Widerruf ist die comdirect bank AG unver-züglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten.

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IV. SCHUFA-Adressen

Für die Eröffnung eines Girokontos, den Abschluss eines Kreditvertrages und dieHerausgabe einer Kreditkarte muss eine Bonitätsprüfung erfolgen. Hierfür be -nötigen wir auch Auskünfte von der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemei neKreditsicherung). Aufgabe der SCHUFA ist es, den Vertragspartnern – nebenden Banken insbesondere auch der Versandhandel – Informationen zu geben,um sie vor Verlusten aus Kreditgeschäften mit Konsumenten zu bewahrenund damit auch die Möglichkeit zu schaffen, die Kreditnehmer vor einer über-mäßigen Verschuldung zu schützen. Sie haben stets die Möglichkeit, von derSCHUFA eine Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten Daten zu erhalten. Wenn Sie sich direkt an die SCHUFA wenden möchten, steht Ihnendas Verbraucherservicezentrum in Hannover zur Verfügung, das auf demPostweg und über das Internet (www.schufa.de) kontaktiert werden kann.Sofern Sie lediglich Einsicht in Ihre bei der SCHUFA gespeicherten Datennehmen möchten, können Sie dies persönlich in einer der örtlichen Verbraucher-servicestellen der SCHUFA tun.

Die Anschrift des Verbraucherservicezentrums und die Anschriften der fürSie zuständigen Verbraucherservicestellen entnehmen Sie bitte der nachstehen-den Übersicht.

1. Verbraucherservicezentrum

SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice

Postfach 56 40, 30056 Hannover

2. Verbraucherservicestellen

Berlin: Mariendorfer Damm 1–3 12099 Berlin

Leipzig: Prager Straße 17 04103 Leipzig

Bremen: Violenstraße 12 28195 Bremen

Bochum: Massenbergstraße 9 –13 44787 Bochum

Düsseldorf: Schadowstraße 86 –88 40212 Düsseldorf

Hamburg: Wendenstraße 20097 Hamburg

Hannover: Georgstraße 11 30159 Hannover

Frankfurt a. M.: Zeil 29–31 60313 Frankfurt a. M.

Köln: Widdersdorfer Straße 403 50933 Köln

Saarbrücken: Saaruferstraße 16 66117 Saarbrücken

München: Elsenheimerstraße 61 80687 München

Stuttgart: Rotebühlplatz 1 70178 Stuttgart

Mannheim: N7, Eingang 5 –6 68161 Mannheim

Wiesbaden: Kormoranweg 5 65201 Wiesbaden

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>B. Produktbezogene GeschäftsbedingungenI. Trading

Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für dieVerwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nichtin Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Wertpapiere“).

Geschäfte in Wertpapieren

1 Formen des Wertpapiergeschäfts

1.1 Kommissions-/FestpreisgeschäfteDie comdirect bank AG und der Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Formvon Kommissionsgeschäften (1.2) oder Festpreisgeschäften (1.3) ab.

1.2 KommissionsgeschäfteFührt die comdirect bank AG Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkaufvon Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung desKunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer zentralen Gegenparteiein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauf-tragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungs -geschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an der Börsekann der Auftrag des Kunden auch gegen die comdirect bank AG oder denZwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungendes Börsenhandels dies zulassen.

1.3 FestpreisgeschäfteVereinbaren die comdirect bank AG und der Kunde miteinander für das ein-zelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft),so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend übernimmt diecomdirect bank AG vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin, oder sie liefertdie Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die comdirect bank AG berechnet demKunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungenzuzüglich aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen).

2 Ausführungsgrundsätze für WertpapiergeschäfteDie comdirect bank AG führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils geltendenAusführungsgrundsätzen aus. Die Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil derSonderbedingungen. Die comdirect bank AG ist berechtigt, die Ausführungs-grundsätze entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu ändern. Überdie Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird die comdirect bank AG denKunden jeweils informieren.

2.1 Ausführung des Kommissionsauftrages

2.1.1 Geltung von Rechtsvorschriften, Usancen und GeschäftsbedingungenDie Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel amAusführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen(Usancen); daneben gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen desVertragspartners der comdirect bank AG.

2.1.2 Preis des Ausführungsgeschäfts, Entgelt und AuslagenDie comdirect bank AG rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab; sie ist berechtigt, ihr Entgelt und ihre Auslageneinschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen.

Besondere Regeln für das Kommissionsgeschäft

3 Usancen/Unterrichtung/Preis

3.1 Geltung von Rechtsvorschriften, Usancen und GeschäftsbedingungenDie Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel amAusführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen(Usancen); daneben gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen desVertragspartners der comdirect bank AG.

3.2 UnterrichtungÜber die Ausführung des Auftrags wird die comdirect bank AG den Kundenunverzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden im elektronischenHandel an einer Börse gegen die comdirect bank AG oder den Zwischen -kommissionär unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Benach-richtigung.

3.3 Preis des Ausführungsgeschäfts, Entgelt und AuslagenDie comdirect bank AG rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab; sie ist berechtigt, ihr Entgelt und ihre Auslageneinschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen.

4 Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/Depotbestandes

Die comdirect bank AG ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Ausübung vonBezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, einfür Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kundenzur Ausführung ausreicht. Führt die comdirect bank AG den Auftrag ganz oderteilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten.

5 Festsetzung von Preisgrenzen

Der Kunde kann der comdirect bank AG bei der Erteilung von Aufträgen Preis -grenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich limitierte Aufträge).

6 Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen

6.1 Preislich unlimitierte AufträgeEin preislich unlimitierter Auftrag gilt nur für einen Handelstag; ist der Auftragfür eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seineBerücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglichist, so wird er für den nächsten Handelstag vorgemerkt. Wird der Auftrag nichtausgeführt, so wird die comdirect bank AG den Kunden hiervon unverzüglichbenachrichtigen.

6.2 Preislich limitierte AufträgeEin preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag des laufendenMonats gültig (Monatsultimo). Ein am letzten Handelstag eines Monats ein-gehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, für dennächsten Monat vorgemerkt. Die comdirect bank AG wird den Kunden über dieGültigkeitsdauer seines Auftrags unverzüglich unterrichten.

7 Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf/Verkauf von Bezugsrechten

Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten sindfür die Dauer des Bezugsrechtshandels gültig. Preislich limitierte Aufträge zumKauf oder Verkauf von Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des vorletzten Tagesdes Bezugsrechtshandels. Die Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oderVerkauf ausländischer Bezugsrechte bestimmt sich nach den maßgeblichen aus -ländischen Usancen. Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten Tagdes Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Kunden gehören, gilt Nr. 15.1.

8 Erlöschen laufender Aufträge

8.1 Dividendenzahlung, sonstige Ausschüttungen, Einräumung von Bezugsrechten, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien an inländischenAusführungsplätzen erlöschen bei Dividendenzahlung, sonstigen Ausschüt-tungen, der Einräumung von Bezugsrechten oder einer Kapitalerhöhung ausGesell schaftsmitteln mit Ablauf des Handelstages, an dem die Aktien letztmalseinschließlich der vorgenannten Rechte gehandelt werden, sofern die jeweiligenRegelungen des Ausführungsplatzes ein Erlöschen vorsehen. Bei Veränderungder Einzahlungsquote teileingezahlter Aktien oder des Nenn wertes von Aktienund im Falle des Aktiensplittings erlöschen preislich limitierte Auf träge mit Ablaufdes Handelstages vor dem Tag, an dem die Aktien mit erhöhter Ein zahlungs -quote bzw. mit dem veränderten Nennwert bzw. gesplittet notiert werden.

8.2 KursaussetzungWenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preisfeststellung wegenbesonderer Umstände im Bereich des Emittenten unterbleibt (Kursaussetzung),erlöschen sämtliche an diesem Ausführungsplatz auszuführenden Kunden-aufträge für die betreffenden Wertpapiere, sofern die Bedingungen desAusführungsplatzes dies vorsehen.

8.3 Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Ausführungsplätzen

Bei der Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Ausführungsplätzengelten insoweit die Usancen der ausländischen Ausführungsplätze.

8.4 BenachrichtigungVon dem Erlöschen eines Kundenauftrages wird die comdirect bank AG denKunden unverzüglich benachrichtigen.

9 Haftung der comdirect bank AG bei Kommissionsgeschäften

Die comdirect bank AG haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Aus -füh rungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den Vertragspartner desZwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäftes

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13

I. Trading (Fortsetzung)

haftet die comdirect bank AG bei der Beauftragung eines Zwischenkommis-sionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung.

Erfüllung der Wertpapiergeschäfte

10 Erfüllung im Inland als Regelfall

Die comdirect bank AG erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit nicht dienachfolgenden Bedingungen oder eine anderweitige Vereinbarung die An-schaffung im Ausland vorsehen.

11 Anschaffung im Inland

Bei der Erfüllung im Inland verschafft die comdirect bank AG dem Kunden,sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wert-papiersammelbank (Deutsche Börse Clearing AG) zugelassen sind, Miteigentuman diesem Sammelbestand – Girosammel-Depotgutschrift (GS-Gutschrift).Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wirddem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiereverwahrt die comdirect bank AG für den Kunden gesondert von den eigenenBeständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung).

12 Anschaffung im Ausland

12.1 AnschaffungsvereinbarungDie comdirect bank AG schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn sie als Kom -m issionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Auslandausführt oder dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländischeWertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehan -delt werden, oder wenn sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischenWertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wegeeines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer-börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.

12.2 Einschaltung von ZwischenverwahrernDie comdirect bank AG wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere imAusland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländi-schen Verwahrer (zum Beispiel Deutscher Auslandskassenverein AG) beauf-tragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancendes Verwahrungsortes und den für den oder die ausländischen Verwahrergeltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.3 Gutschrift in WertpapierrechnungDie comdirect bank AG wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrungder Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert -papieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellungverschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten.Hierüber erteilt sie dem Kund en Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gut-schrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapierebefinden (Lagerland).

12.4 DeckungsbestandDie comdirect bank AG braucht die Auslieferungsansprüche des Kunden aus derihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenenDeckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus den im Lager -land für den Kunden und für die comdirect bank AG verwahrten Wertpapierenderselben Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist,trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden,die den Deckungsbestand als Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- undNaturereignissen oder durch sonstige von der comdirect bank AG nicht zuvertretende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfü-gungen von hoher Hand des In- oder Auslands treffen sollten.

12.5 Behandlung der GegenleistungHat ein Kunde nach der Nr. 12.4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestandzu tragen, so ist die comdirect bank AG nicht verpflichtet, dem Kunden denKaufpreis zurückzuerstatten.

Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung

13 Depotauszug

Die comdirect bank AG erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotauszug.

14 Einlösung von Wertpapieren, Bogenerneuerung

14.1 Inlandsverwahrte WertpapiereBei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die comdirect bank AG für die

Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie von rückzahl -baren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinn-anteil- und Ertragscheinen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art wirdunter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die comdirect bank AG den Betragerhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der comdirect bank AGselbst zahlbar sind. Die comdirect bank AG besorgt neue Zins-, Gewinnanteil-und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung).

14.2 Auslandsverwahrte WertpapiereDiese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wertpapieren demausländischen Verwahrer.

14.3 Auslosung und Kündigung von SchuldverschreibungenBei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen überwacht die comdirectbank AG den Zeitpunkt der Rückzahlung infolge Auslosung und Kündigung an -hand der Veröffentlichungen in den „Wertpapier-Mitteilungen“. Bei einer Aus-losung von im Ausland verwahrten rückzahlbaren Schuldverschreibungen, dieanhand ihrer Urkundennummern erfolgt (Nummernauslosung), wird die comdirectbank AG nach ihrer Wahl dem Kunden für die ihm in Wertpapier rech nung gut -geschriebenen Wertpapiere entweder Urkundennummern für die Aus los ungs -zwecke zu ordnen oder in einer internen Auslosung die Aufteilung des auf denDeckungsbestand entfallenden Betrages auf die Kunden vornehmen. Dieseinterne Auslosung wird unter Aufsicht einer neutralen Prüfungsstelle vorgenom -men; sie kann stattdessen unter Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitungs -anlage durchgeführt werden, sofern eine neutrale Auslosung gewährleistet ist.

14.4 Keine Einlösung in fremder WährungWerden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheine sowie fällige Wertpapiere inausländischer Währung oder ausländischen Rechnungseinheiten eingelöst, wirddie comdirect bank AG dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen.

15 Behandlung von Bezugsrechten, Optionsscheinen, Wandelschuldverschreibungen

15.1 BezugsrechteÜber die Einräumung von Bezugsrechten wird die comdirect bank AG denKunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wert-papier-Mitteilungen“ erschienen ist. Soweit die comdirect bank AG bis zumAblauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kundengehörenden inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländischeBezugsrechte darf die comdirect bank AG gemäß den im Ausland geltendenUsancen bestens verwerten lassen.

15.2 Options- und WandlungsrechteÜber den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder Wandlungsrechtenaus Wandelschuldverschreibungen wird die comdirect bank AG den Kundenmit der Bitte um Weisung benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den„Wertpapier-Mitteilungen“ hingewiesen worden ist.

16 Weitergabe von Nachrichten

Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die dieWertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der comdirect bank AG solcheInformationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die comdirect bank AG dem Kundendiese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechts -position des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigungdes Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie ins-besondere Informationen über• gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote,• freiwillige Kauf- und Umtauschangebote sowie• Sanierungsverfahrenzur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des Kunden kann unterbleiben,wenn die Information bei der comdirect bank AG nicht rechtzeitig eingegangenist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zuvertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu denmöglichen Ansprüchen des Kunden stehen. Hat der Kunde seine Versand -anschrift im Ausland, kann es durch Postlaufzeiten zu Verzögerungen bei derWeitergabe der Nachrichten kommen.

17 Prüfungspflicht der comdirect bank AG

Die comdirect bank AG prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wert-papier-Mitteilungen“, ob die bei ihr verwahrten Wertpapiere von Aufgebots-verfahren zur Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden betroffen sind.

18 Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden

18.1 UrkundenumtauschDie comdirect bank AG darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kundeneiner in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemachten Aufforderung zur

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14

I. Trading (Fortsetzung)

Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichungoffensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent-scheidung verbunden ist (wie zum Beispiel nach der Fusion der Emittentin miteiner anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier -urkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet.

18.2 Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der WertpapiereigenschaftVerlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapier-eigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zumZwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. ImInland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlan genzur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglich keitder Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Wei-sung, so kann die comdirect bank AG die Urkunden nach Ablauf einer Frist vonzwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.

19 Haftung

19.1 InlandsverwahrungBei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die comdirect bank AGfür jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllungihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteiltwird, haftet die comdirect bank AG auch für die Erfüllung der Pflichten derClearstream Banking AG.

19.2 AuslandsverwahrungBei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland beschränkt sich die Haftungder comdirect bank AG auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des vonihr beauftragten ausländischen Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einerZwischenverwahrung durch die Clearstream Banking AG oder einen andereninländischen Zwischenverwahrer sowie einer Verwahrung durch eine eigeneausländische Geschäftsstelle haftet die comdirect bank AG für deren Ver-schulden.

20 Sonstiges

20.1 Auskunftsersuchen Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werdenoder die ein Kunde der comdirect bank AG im Inland oder im Ausland verwahrenlässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte undPflichten der comdirect bank AG oder des Kunden bestimmen sich daher auchnach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kundenvorsehen kann. Die comdirect bank AG wird entsprechende Auskünfte anausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist, sie wird denKunden hierüber benachrichtigen.

20.2 Überträge/Auslieferung/EinlieferungDiese Bedingungen gelten auch, wenn der Kunde der comdirect bank AGDepotguthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt derKunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabedieser Bedingungen erteilt. Verfügungen über den Depotbestand können aus -schließlich in Form von Depotüberträgen zugunsten des der comdirect bank AGanzugebenden Auslieferungsdepots erfolgen. Eine effektive Ein- oder Ausliefe-rung von Wertpapieren bei der comdirect bank AG ist nicht möglich.

20.3 Informationen von DrittenDie an den Kunden weitergeleiteten Börsen- und Wirtschaftsinformationen,Kurse, Indices, Preise, Nachrichten, allgemeinen Marktdaten und sonstigenzugänglichen Daten und die darauf beruhenden Erklärungen gegenüber demKunden werden von der comdirect bank AG zur privaten Nutzung ohne Gewährfür Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit zur Verfügung gestellt. Dievorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Haftung auf Vorsatzoder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern die Verletzung einer wesent lichenVertragspflicht vorliegt, haftet die comdirect bank AG nur und begrenzt auf denvertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit die Verletzung nicht aufVorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern aufgrund der vorhergehendenHaftungsfreizeichnung die Haftung der comdirect bank AG ausgeschlossen oderbeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmerund Erfüllungsgehilfen.

20.4 Verbot der Abtretung und/oder VerpfändungDie Abtretung und/oder Verpfändung der Ansprüche des/der Inhaber(s) vonKonten und Depots gegen die comdirect bank AG aus der Geschäfts be zieh ungsind ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot gilt für sämtliche Ansprüche, ins-besondere für solche im Hinblick auf Kontoguthaben, Kredite und Wertpapiere.

21 Besondere Bedingungen für den außerbörslichen Handel

21.1 LeistungsangebotDer Kunde kann der comdirect bank AG Aufträge zum Kauf und Verkauf vonausgewählten Wertpapieren im außerbörslichen Handel erteilen. Die comdirectbank AG führt die Aufträge des Kunden als Kommissionärin aus. Die für diejeweiligen Wertpapiere zur Verfügung stehenden Handelspartner werden dem

Kunden genannt. Der Kunde wählt den Handelspartner aus, mit dem dasAusführungsgeschäft abgeschlossen werden soll, und beauftragt die comdirectbank AG, das Geschäft in eigenem Namen für seine Rechnung abzuschließen.Eine Anlageberatung durch die comdirect bank AG findet nicht statt.

21.2 Mistrade-RegelungZur Ausführung der von dem Kunden erteilten Kommissionsaufträge nutzt diecomdirect bank AG die von den Handelspartnern oder dritter Seite zur Verfügunggestellten elektronischen Handelssysteme. Die in diesem Zusammenhangabgeschlossenen Rahmenverträge zum außerbörslichen Handel sehen eineRückabwicklungsmöglichkeit für den Fall der Bildung nicht marktgerechterPreise vor. Hat danach der Handelspartner dem Geschäft aufgrund einertechnisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems oder aufgrundeines Bedienungsfehlers irrtümlich einen falschen Kurs zugrunde gelegt, dererheb lich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens desGeschäfts marktadäquaten Preis – dem Referenzpreis – abweicht (Mistrade),so steht dem Handelspartner gegenüber der comdirect bank AG ein vertraglichesRücktrittsrecht/Aufhebungsrecht zu.

21.3 Kein Anspruch des Kunden auf außerbörslichen HandelDie comdirect bank AG kann den außerbörslichen Handel jederzeit modifizie-ren, weiterentwickeln oder nach freiem Ermessen den Zugang des Kundenzum außerbörslichen Handel vorübergehend oder gänzlich unterbinden. EinAnspruch des Kunden auf Zugang zum außerbörslichen Handel besteht nicht.Sofern aus technischen Gründen ein außerbörslicher Handel nicht möglich ist,kann der Kunde seine Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapierenüber die Börse leiten.

21.4 PreiseEs gelten die allgemeinen Konditionen zum Trading.

22 Besondere Bedingungen für kombinierte Wertpapieraufträge (hier: One Cancels Other)

22.1 LeistungsangebotDer Kunde kann der comdirect bank AG kombinierte Aufträge zum Kauf undVerkauf von ausgewählten Wertpapieren über die Internetseite der comdirectbank AG erteilen, wobei die Aufträge in einem solchen Bedingungs-verhältniszueinander stehen, dass der Eingang einer Ausführungsanzeige für die eineOrder den Versand eines Streichungsauftrages für die andere Order auslösensoll. Die kombinierten Aufträge bleiben im Übrigen selbstständig, werden alsEinzelaufträge an die Börse geleitet und können insbesondere unabhängigvoneinander gestrichen oder geändert werden. Der nach einer Teilausführungverbleibende Teil einer Order bleibt als offene Order an der Börse. Die comdirectbank AG ist berechtigt, Mindestabstände für Limite bei kombi nierten Wertpa-pieraufträgen festzulegen. Die comdirect bank AG führt die Aufträge des Kundenals Kommissionärin aus. Der Kunde wählt die gewünschte Kombination ausdem Angebot der comdirect bank AG aus und beauftragt die comdirect bank AG,die Geschäfte jeweils im eigenen Namen für seine Rechnung abzuschließen.Eine Anlageberatung durch die comdirect bank AG findet nicht statt.

22.2 Verfahren bei MistradesWird die eine Kombinationsorder infolge der Ausführung der anderen Kombi-nationsorder gestrichen, hat diese Streichung auch dann Bestand, wenn diezunächst ausgeführte Order infolge eines Mistrades rückabgewickelt wird.

22.3 Kein Anspruch des Kunden auf Annahme von kombinierten AufträgenDie comdirect bank AG kann die Annahme von kombinierten Aufträgen jeder-zeit modifizieren, weiterentwickeln oder nach freiem Ermessen vorübergehendoder auf Dauer ablehnen. Ein Anspruch des Kunden auf Annahme von kombi-nierten Aufträgen besteht nicht. Sofern zum Beispiel aus technischen Gründendie Erteilung von kombinierten Aufträgen nicht möglich ist, kann der Kundeseine Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Einzelauftrag überdie dann zur Verfügung stehenden Orderwege (Internet, Telefon, Fax, Brief)erteilen.

22.4 PreiseEs gelten die allgemeinen Konditionen zum Trading.

23 Besondere Bedingungen für kombinierte Wert papieraufträge (hier: Next Order)

23.1 LeistungsangebotDer Kunde kann der comdirect bank AG kombinierte Aufträge zum Kauf undVerkauf von ausgewählten Wertpapieren erteilen, wobei die Aufträge in einemsolchen Bedingungsverhältnis zueinander stehen, dass der Eingang einer Aus -führungsanzeige für die eine Order (Basisorder) die Weiterleitung der anderenOrder (Next Order) auslöst. Die Next Order wird allerdings erst dann an die aus -gewählte Börse weitergeleitet, wenn die Basisorder vollständig ausgeführt istund dies der comdirect bank AG angezeigt ist. Die kombinierten Aufträge bleibenim Übrigen selbstständig, werden als Einzelaufträge an die Börse geleitetund können insbesondere unabhängig voneinander gestrichen oder geändertwerden. Bei Streichung der Basisorder wird die Next Order automatisch durchdie comdirect bank AG gestrichen. Der nach einer Teilausführung verbleibende

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I. Trading (Fortsetzung)

Teil einer Order verbleibt als offene Order an der Börse. Die comdirect bank AGführt die Aufträge des Kunden als Kommissionärin aus. Der Kunde wählt diegewünschte Kombination aus dem Angebot der comdirect bank AG aus undbeauftragt die comdirect bank AG, die Geschäfte jeweils im eigenen Namenfür seine Rechnung abzuschließen. Eine Anlageberatung durch die comdirectbank AG findet nicht statt.

23.2 Verfahren bei MistradesWird die Next Order infolge der Vollausführung der Basisorder an die Börseweitergeleitet, hat diese Next Order auch dann Bestand, wenn die zunächst aus -geführte Basisorder zum Beispiel infolge eines Mistrades rückabgewickelt wird.

23.3 Kein Anspruch des Kunden auf Annahme von kombinierten AufträgenDie comdirect bank AG kann die Annahme von kombinierten Aufträgen jeder-zeit modifizieren, weiterentwickeln oder nach freiem Ermessen vorübergehendoder auf Dauer ablehnen. Ein Anspruch des Kunden auf Annahme von kombi-nierten Aufträgen besteht nicht. Sofern aus technischen Gründen die Erteilungvon kombinierten Aufträgen nicht möglich ist, kann der Kunde seine Aufträgezum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Einzelauftrag über die dann zurVerfügung stehenden Orderwege (Internet, Telefon, Fax, Brief) erteilen.

Ausführungsgrundsätze

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanz instrumenten (im beratungsfreien Geschäft)

A Vorbemerkung

Anwendungsbereich

1. Diese Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil der produktbezogenenGeschäftsbedingungen Trading der comdirect bank AG. Sie gelten für die Aus-führung von Aufträgen, die der Kunde der comdirect bank AG zum Zweckedes Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderer Finanz -instrumente (zum Beispiel Optionen) – Wertpapiere und Finanzinstrumentenach folgend als „Finanzinstrumente“ bezeichnet – erteilt. Ausführung in die-sem Sinne bedeutet, dass die comdirect bank AG auf Grundlage des Kunden -auftrages für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem dafürgeeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abschließt (Kom-missionsgeschäft). Schließen comdirect bank AG und Kunde unmittelbar einenKaufvertrag über Finanzinstrumente (Festpreisgeschäft), gilt Nr. A.6 dieserAusführungsgrundsätze.

Grundlagen der Auftragsausführung – weisungsgebundenes Geschäft

2. Die comdirect bank AG richtet sich mit ihrem Angebot an den modernen,informierten und selbstbestimmten Anleger. Sie nimmt daher grundsätzlichnur Kundenaufträge entgegen, bei denen der Kunde für seinen Auftrag eineausdrückliche Weisung hinsichtlich aller Ausführungsparameter einschließlichdes gewünschten Ausführungsplatzes erteilt. Ausnahmen werden in AbschnittB.1 aufgeführt.

Hinweis: Führt die comdirect bank AG den Auftrag weisungsgemäß aus, giltdie Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses gemäß § 33 a Wert -papierhandelsgesetz als erfüllt. Der Kunde trägt daher das Auswahlrisiko hin-sichtlich des Ausführungsplatzes selbst. Er sollte seine Anlageentscheidungnur auf informierter Grundlage treffen (siehe unter Abschnitt B.2).

3. Kundenaufträge können regelmäßig über verschiedene Ausführungswegeoder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, zum Beispielan verschiedenen Börsen oder an sonstigen auch außerbörslichen Direkthan-delsplätzen, im Inland oder im Ausland oder im Präsenzhandel einerseits, imelektronischen Handel andererseits. In den nachfolgenden Abschnitten werdendie Ausführungswege und möglichen Ausführungsplätze in den über diecomdirect bank AG handelbaren maßgeblichen Arten von Finanzinstrumentenbeschrieben, die dem Kunden von der comdirect bank AG zur Auftragsausfüh-rung angeboten werden.

Die von der comdirect bank AG für die verschiedenen Arten von Finanzinstru-menten angebotenen Ausführungsplätze werden in Abschnitt B.2 dargestellt.

Weiterleitung von Aufträgen

4. Die comdirect bank AG selbst verfügt mit Ausnahme des außerbörslichenHandels über keinen direkten Zugang zu den Ausführungsplätzen. Sie leitetdie Aufträge zur Ausführung an die Commerzbank AG weiter. Soweit dieseden Auftrag nicht selbst ausführen kann, leitet sie ihn zur Ausführung an ein

23.4 PreiseEs gelten die jeweils im aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausge-wiesenen Entgelte. Das Entgelt für die Basisorder fällt mit der Annahme desAuftrages durch die comdirect bank AG, das für die Next Order mit der Weiter -leitung an den ausgewählten Börsenplatz an.

23.5 Regelungen für die Next OrderDie Next Order wird trotz Erhalt der Anzeige über die Vollausführung der Basisorder nicht aktiviert und daher nicht weitergeleitet, wenn• bei Erhalt der Ausführungsanzeige für die Basisorder der verfügbare Betrag

(Kauf) oder der Depotbestand (Verkauf) für die Disposition der Next Ordernicht ausreicht,

• die eingegebene ISIN/Wertpapierkennnummer nicht mehr gültig ist (zum Beispiel wegen Knock-out bzw. Endfälligkeit des Wertpapiers),

• die Voraussetzungen für die Durchführung von Finanztermingeschäftennicht mehr vorliegen,

• eine vom Kunden zu vertretende Konto-, Depot-, Teilnehmer- oder Postensperre eingerichtet ist.

23.6 Keine Anpassung der Orderdaten an aktuelle MarktverhältnisseDie comdirect bank AG wird Orderdaten wie zum Beispiel Limitangaben derNext Order, während sie noch nicht an die Börse weitergeleitet ist (Status „wartend“), nicht den aktuellen Marktverhältnissen anpassen. DerartigeAnpassungen sind ggf. vom Kunden vorzunehmen.

anderes Finanzdienstleistungsunternehmen weiter. Dies gilt insbesondere fürdie Aufträge zu ausländischen Börsenplätzen.

Abweichende Ausführung im Einzelfall

5. Bei der Ausführung des Auftrags wird die comdirect bank AG der Weisungdes Kunden Folge leisten. Nur soweit außergewöhnliche Marktverhältnisseoder eine Marktstörung eine von der Weisung abweichende Ausführung er-forderlich machen, führt die comdirect bank AG den Auftrag im Interesse desKunden (§ 384 HGB) aus. Die comdirect bank AG kann im Einzelfall die Auf-tragsannahme ablehnen, wenn die Abwicklung der Transaktion nicht zeitnahdarstellbar ist.

Festpreisgeschäfte

6. Diese Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die comdirectbank AG und der Kunde miteinander einen Kaufvertrag über Finanzinstrumen tezu einem festen oder bestimmbaren Preis schließen (Festpreisgeschäft, siehe1.3 der produktbezogenen Geschäftsbedingungen „Trading“).

Bei Festpreisgeschäften sind eigene Kosten, Spesen und Handelsmargen bzw.Kaufaufschläge der comdirect bank AG in den Festpreis bereits einbezogen.Eine Ausführung des Auftrags im Wege des Kommissionsgeschäfts entfällt.Vielmehr sind comdirect bank AG und Kunde entsprechend der vertraglichenVereinbarung unmittelbar verpflichtet, die geschuldeten Finanzinstrumente zuliefern und den Kaufpreis zu zahlen. Dies gilt entsprechend, wenn die comdirectbank AG im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Wertpapiere zurZeichnung anbietet (insbesondere Zertifikate).

Wenn in einem Finanzinstrument Handel an einem Ausführungsplatz, zu demdie comdirect bank AG Zugang hat, statt findet, nimmt sie auch weisungsge-bundene Aufträge zur Ausführung an diesem Ausführungsplatz entgegen.

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass Festpreisgeschäfte außerhalb einesorganisierten Marktes (Börse) und außerhalb eines multilateralen Handels-systems erfolgen.

Im nachfolgenden Abschnitt B dieser Ausführungsgrundsätze wird ausdrücklichangegeben, für welche Arten von Finanzinstrumenten und wann die comdirectbank AG den Abschluss von Festpreisgeschäften regelmäßig anbietet.

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Ausführungsgrundsätze (Fortsetzung)

B Ausführungsgrundsätze für unterschiedliche Arten von Finanz instrumenten

B.1 Arten von Finanzinstrumenten

Die comdirect bank AG bietet für die nachfolgend aufgeführten Arten von Finanz -instrumenten folgende Möglichkeiten zur Wahl des Ausführungsplatzes an:

1. Aktien

• Inlandswerte: handelbar an inländischen Börsenplätzen und im außer börs -lichen Handel

• Auslandswerte mit Notierung im Inland: handelbar wie Inlandswerte. Hatdie comdirect bank AG Zugang zur Heimatbörse eines Auslandswertes, istauch an dieser der Handel möglich

• Auslandswerte ohne Notierung im Inland: Hat die comdirect bank AG Zu-gang zur Heimatbörse eines Auslandswertes, ist dort der Handel möglich

2. Verzinsliche Finanzinstrumente

• Handelbar an inländischen Börsenplätzen und im außerbörslichen Handel• Für Daueremissionen des Bundes (Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze)

bietet die comdirect bank AG die Möglichkeit an, sie im Wege eines Fest-preisgeschäftes direkt von ihr zu erwerben

3. Anteile an Investmentfonds

• Die comdirect bank AG bietet den Erwerb oder die Veräußerung von Invest-mentfondsanteilen zu einem festen Preis an (Festpreisgeschäft).

• Sofern Investmentfonds auch oder ausschließlich an inländischen Börsenplät -zen oder außerbörslich mit Handelspartnern der comdirect bank AG han del -bar sind, führt die comdirect bank AG auf Kundenweisung auch Aufträge imWege des Kommissionsgeschäfts an dem vom Kunden jeweils gewählteninländischen Börsenplatz bzw. außerbörslich mit dem vom Kunden gewähltenHandelspartner aus.

• Fondssparpläne – der Erwerb von Investmentfondsanteilen und Anteilsbruch -stücken davon im Zusammenhang mit der Ausführung von Fondssparplänenerfolgt im Wege des Festpreisgeschäfts mit der comdirect bank AG. Handeltes sich bei dem Investmentfonds um einen ausschließlich börslich handel-baren Investmentfonds, erwirbt die comdirect bank AG im Wege des Kommis -sionsgeschäftes die Investmentfondsanteile am Börsenplatz Xetra.

4. Zertifikate – Optionsscheine

• Bereits emittierte Produkte – handelbar an inländischen Börsenplätzen undim außerbörslichen Handel

• In der Emission befindliche Produkte – Erwerb im Wege eines Festpreis -geschäfts mit der comdirect bank AG

• Zertifikatesparpläne – bei Käufen im Zusammenhang mit Zertifikatespar -plänen erwirbt die comdirect bank AG die Zertifikatsanteile im Wege desKommissionsgeschäfts an den Börsen Frankfurt oder Stuttgart

5. Finanzderivate

• Die comdirect bank AG bietet den Handel von Finanzderivaten wie Optionenund Futures ausschließlich über die Eurex an

• Für Geschäfte in Finanzderivaten kommen besondere Bedingungen oderspezielle Verträge zum Einsatz (Sonderbedingungen für Termingeschäfte,Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte)

6. Lagerstellen im Ausland

• Einschränkend zu den vorgenannten Alternativen bei der Wahl des Aus-führungsplatzes ist ein Verkauf von Finanzinstrumenten nur im jeweiligenLand der Verwahrung der Finanzinstrumente möglich

B.2 Informationen zu den Ausführungsplätzen

1. Inländische Börsenplätze

Die comdirect bank AG bietet ihren Kunden für die Ausführung von Aufträgenzum Kauf oder Verkauf von an inländischen Börsen gehandelten Finanzinstru-menten den Zugang zu allen inländischen Börsenplätzen an. Bei den in dernachfolgenden Aufzählung genannten inländischen Börsenplätzen handelt essich um solche, die aus Sicht der comdirect bank AG grundsätzlich als möglicheAusführungsplätze in Betracht kommen, um im Hinblick auf Kosten, Ausfüh-rungsgeschwindigkeit (insbesondere Börsenöffnungszeiten und technischeQualität), Ausführungswahrscheinlichkeit (insbesondere Marktliquidität) sowiedie Ausführungssicherheit (insbesondere Börsen- und Handelsüberwachung)gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kunden -aufträgen erzielen zu können. Details zu den jeweils Anwendung findendenMarktmodellen der Börsen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der je-weiligen Börsen.• Xetra6 (elektronisches Handelssystem für den Kassamarkt der Deutschen

Börse AG)• Präsenzbörsen inklusive der jeweiligen Freiverkehrssegmente

(in alphabetischer Reihenfolge):- Börse Berlin- Börse Düsseldorf- Börse Frankfurt- Börse Hamburg- Börse Hannover- Börse München- Börse Stuttgart

Die Verfügbarkeit der einzelnen Handelsplätze für verschiedene Finanz instru -mente ist grundsätzlich abhängig davon, ob ein Papier an der jeweiligen Börsegelistet ist.

2. Außerbörslicher Handel (comdirect LiveTrading)

Die comdirect bank AG bietet ihren Kunden für die Ausführung von Aufträgenzum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten den Zugang zum außerbörs -lichen Direkthandel (LiveTrading) als Ausführungsplatz an. Aus Sicht der Bankkommt dieser ebenfalls als möglicher Ausführungsplatz in Betracht, um imHinblick auf Kosten, Ausführungsgeschwindigkeit sowie Ausführungswahr-scheinlichkeit gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführungvon Kundenaufträgen erzielen zu können. Zertifikate und Optionsscheine werdengrundsätzlich über den Emittenten des jeweiligen Produktes gehandelt. FürAktien, Anleihen und Fonds stehen unterschiedliche Handelspartner zur Ver-fügung. Der Umfang des Kauf- oder Verkaufsangebots von Finanzinstrumentenhängt hierbei von den Handelspartnern ab. Aktuelle Informationen zu denverfügbaren Handelspartnern und deren Angebot erhalten Sie über die Kunden -betreuung oder unter www.comdirect.de/livetrading.

3. Ausländische Börsenplätze

Ergänzend zu inländischen Börsenplätzen und dem außerbörslichen Handelbietet die comdirect bank AG ihren Kunden Zugang zu über 40 ausländischenBörsenplätzen in 29 Ländern. An diesen Börsenplätzen sind grundsätzlich dieAktien handelbar, die an dieser Börse ihren Heimatbörsenplatz haben. Detail-lierte Informationen über das Angebot erhalten Sie über die Kundenbetreuungoder unter www.comdirect.de. Die Ordererteilung für ausländische Börsen-plätze ist mit Ausnahme von Orders in den USA ausschließlich telefonischmöglich.

Hinweis: Der Nachteil der beim Handel an einer ausländischen Börse anfallen-den Zusatzkosten für die Auftragsabwicklung kann die damit verbundenenVorteile einer eventuell höheren Liquidität oder Ausführungssicherheit desAuslandsmarktes gegenüber einem Handel im Inland überwiegen.

4. Kriterien bei der Wahl des Ausführungsplatzes

Neben den vorgenannten und insbesondere bei inländischen Börsenplätzenund im außerbörslichen Handel erfüllten Kriterien hinsichtlich der Ausfüh-rungsqualität, Ausführungsgeschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeitund Sicherheit der Auftragsausführung und -abwicklung sollten insbesondereanfallende Kosten und Nebenkosten der Transaktion sowie die aktuelle Markt -situation berücksichtigt werden. Die comdirect bank AG informiert Sie überihre Entgelte und auftretende Kosten in Abschnitt C des „Preis- und Leistungs-verzeichnisses“ in der jeweils gültigen Fassung. Details und Besonderheitenzu anfallenden fremden Spesen (zum Beispiel Maklercourtage) entnehmenSie bitte den Webseiten der jeweiligen Börsen. Um dem Kunden eine Aus-wahl des Ausführungsplatzes auf informierter Basis zu ermöglichen, stellt diecomdirect bank AG auf ihren Internetseiten Informationen zu den angebotenenAusführungsplätzen sowie Informationen zu aktuellen Kursen und Umsätzenan verschiedenen Ausführungsplätzen zur Verfügung.

6 Bei einer Weisung zur Orderausführung am Börsenplatz Xetra behält sich die Bank eineAusführung über Xetra BEST vor, ohne dass dem Kunden dadurch Nachteile entstehen.

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Ausführungsgrundsätze (Fortsetzung)

Grundsätze fur die Ausfuhrung von Aufträgen inFinanzinstrumenten aufgrund der Anlageberatung

A Vorbemerkung

Diese Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil der produktbezogenen Ge schäfts -bedingungen Trading der comdirect bank AG. Sie gelten ausschließlich für dieAusführung von telefonisch erteilten Aufträgen zum Zwecke des Er werbs oderder Veräußerung von den nachfolgend unter „C. Aus führungs grundsätze inunterschiedlichen Finanzinstrumentenarten“ aufgeführten Arten von Finanz-instrumenten, die der Kunde auf aus der Anlageberatung stammenden Emp-fehlungen hin über den Bereich Anlageberatung der comdirect bank AG inAuftrag gibt. Ansonsten sind aus schließlich die „Grundsätze für die Ausführungvon Aufträgen in Finanzinstrumenten (im beratungs freien Geschäft)" maßge-bend. Ausführung im Sinne dieser Aus führungs grund sätze heißt, dass diecomdirect bank AG den Auftrag des Kunden als Kommissionärin im Sinne derNr. 1.2 der produktbezogenen Geschäfts bedin gungen „Trading“ ausführt. Siehat die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, beauftragt, auf der Grundlagedes Kundenauftrags als Zwischen kommissionärin mit einer anderen Parteiauf einem dafür geeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäftabzuschließen. Der Kunden auftrag wird dann nach Maßgabe der Vorkehrungender Commerzbank AG zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung abgewi-ckelt. Für die Aus führung dieser Kunden aufträge gelten daher die Aus führungs -grund sätze der Commerzbank AG, soweit sie nachfolgend dargestellt sind.Schließen comdirect bank AG und Kunde unmittelbar einen Kaufvertrag überFinanzinstrumente (Festpreis) gelten abweichend die „Grundsätze für dieAusführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (im beratungsfreien Geschäft)“der comdirect bank AG. Der Kunde kann der comdirect bank AG Weisungenerteilen, an welchen Ausführungsplätzen sein Auftrag ausgeführt werden soll.Solche Wei sung en gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor. In diesem Fallwird der Auftrag nicht gemäß diesen Ausführungsgrundsätzen ausgeführt. Esgelten ab wei chend die „Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen inFinanz instru men ten (im beratungsfreien Geschäft)“ der comdirect bank AG.

B Ausführungsgrundsätze der Commerzbank AG (soweit relevant)

1. Ziel der Auftragsausführung

Kundenaufträge können regelmäßig an verschiedenen Ausführungs plätzenausgeführt werden, z. B. an Börsen oder an sonstigen Ausführungsplätzen, imInland oder im Ausland bzw. im Präsenz- oder im elektronischen Handel. In dennachfolgenden Abschnitten werden die Ausführungswege und -plätze in denmaßgeblichen Finanzinstrumentenarten beschrieben, die im Regelfall gleichblei -bend eine bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden er warten lassenund über welche die Bank daher die Aufträge des Kunden ausführen wird. Beider Festlegung konkreter Ausführungsplätze geht die Bank davon aus, dass derKunde vorrangig den – unter Berücksichtigung aller mit dem Ausführungsge-schäft verbundenen Kosten – bestmöglichen Preis erzielen will. Da Wertpapiereim Regelfall Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nachder Auftragserteilung eine Kursentwick lung zum Nachteil des Kunden nichtausgeschlossen werden kann, werden vor allem solche Ausführungsplätzeberücksichtigt, an denen eine vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeit -nah möglich ist. Die Bank wird im Rahmen der vorgenannten Maßstäbe fernerandere relevante Kriterien (z.B. Marktverfassung, Sicherheit der Ab wick lung)beachten.

2. Weiterleitung von Aufträgen

Hat die Bank keinen direkten Zugang zu einem Ausführungsplatz, wird sie denAuftrag des Kunden nicht selbst ausführen, sondern ihn unter Wahrung dieserGrundsätze an ein anderes Finanzdienstleistungsunternehmen zur Ausführungweiterleiten.

3. Abweichende Ausführung im Einzelfall

Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eineabweichende Ausführung erforderlich machen, führt die Bank den Auftrag imInteresse des Kunden (§ 384 HGB) aus. Die Bank kann im Einzelfall die Auftrags -annahme ablehnen, wenn die Abwicklung der Transaktion nicht zeitnahdarstellbar ist.

C Ausführungsgrundsätze in unterschiedlichen Finanzinstrumentenarten

1. Verzinsliche Wertpapiere

Die Bank bietet die Möglichkeit an, verzinsliche Wertpapiere (einschließlichNullkuponanleihen) direkt bei der Bank zu erwerben oder wieder an sie zu ver -kaufen. Das aktuelle Angebot, insbesondere der Preis, kann jeweils bei der Bankerfragt werden. Erwerb und Veräußerung erfolgen zu einem mit der Bank festvereinbarten Preis (Festpreisgeschäft). Kommt kein Festpreis geschäft zustande,wird eine Weisung des Kunden hinsichtlich des Ausführungsplatzes erwartet.Wird keine Weisung erteilt, erfolgt die Weiterleitung des Auftrags an eine vonder Bank ausgewählte inländische Präsenzbörse. Sollte eine Ausführung imInland nicht möglich sein, wird die Bank die Order weiterleitung an eine geeig -ne te ausländische Börse vornehmen.

2. Aktien

Die Bank führt Aufträge in den angegebenen Segmenten an folgenden Aus -führungsplätzen aus: DAX-Werte, MDAX-Werte, TecDAX-Werte und SDAX-Werte:Xetra.1 Abweichend von dieser Regel werden Aufträge in diesen Segmenten,deren Ordergültigkeit sich auf den aktuellen Geschäftstag beschränkt, beiOrdereingang nach 17.30 Uhr, dem Schluss des Xetra-Han dels, mit dem Ziel dergleichtägigen Ausführung an inländische Präsenz börsen weitergeleitet. Sonstigedeutsche Aktien: Inländische Präsenzbörsen. Auslandswerte mit Notierung imInland (exklusive EuroStoxx50-Werte): Inländische Präsenzbörsen. Für Aufträgein diesen Auslandswerten erwartet die Bank ab einem Gegenwert von10.000 Euro immer eine Weisung des Kunden bezüglich des Ausführungsplatzes,da in Abhängigkeit von der Markt situation für große Volumina eine bestmög-liche Ausführung an den aufge führten inländischen Ausführungsplätzen nichtin jedem Fall garantiert wer den kann. EuroStoxx50-Werte (ausländische Werte):Inländische Präsenzbör sen. Auslandswerte ohne Notierung im Inland: Geeigneterausländischer Handelsplatz (im Regelfall Heimatbörse). Für ausgewählte Aktienbietet die Bank auch Festpreisgeschäfte an. Dieses Angebot kann auf einzelneVertriebswege beschränkt sein.

3. Zertifikate – Optionsscheine

Wird keine Weisung erteilt, erfolgt die Weiterleitung des Auftrags an eine vonder Bank ausgewählte inländische Präsenzbörse.

4. Finanzderivate

Die Bank führt Aufträge in Finanzderivaten, die unter standardisierten Bedingun -gen an einer Terminbörse gehandelt werden, an folgenden Ausführungsplätzenaus: Geschäfte an Terminbörsen betreffende Termin bör se je nach Kontraktver -fügbarkeit. Wird ein Kontrakt an mehr als einer Termin börse angeboten, erwartetdie Bank immer eine Weisung des Kunden bezüglich des Ausführungs platzes.Außer börsliche Finanzderivate, also z.B. Devisentermingeschäfte, Zins swaps undWertpapierdarlehen, werden von der Bank individuell mit dem Kunden abge-schlossen (Festpreisgeschäft). Inhalt und Konditionen des Geschäfts werden beiGeschäftsabschluss ein zelgeschäfts bezogen festgelegt. Je nach Finanzinstrumentkommen bei Finanz derivaten be son dere Bedingungen oder spezielle Verträgezum Einsatz (Sonderbedingungen für Termingeschäfte, Rahmenvertrag fürFinanztermin geschäfte).

D Inländische Ausführungsplätze

Xetra ist das elektronische Handelssystem für den Kassamarkt der DeutscheBörse AG. Inländische Präsenzbörsen sind die Börsen in Berlin, Hamburg,Hannover, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München in klu sive der je wei ligenFreiverkehrssegmente. Die Ermittlung einer bestim m ten inländischen Präsenz -börse ist abhängig von verschiedenen Parametern, u.a. vorhandene Notierungan den einzelnen Börsen plätzen, Art der Notierung etc.

1 Die Bank behält sich eine Ausführung über Xetra BEST vor, ohne dass dem Kunden dadurchNachteile entstehen.

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II. Tagesgeld PLUS- und Verrechnungskonto

1 Kontoführung beim Verrechnungskonto

Das Verrechnungskonto dient der Geldanlage. Das Guthaben auf dem Verrech -nungskonto ist täglich fällig. Das Verrechnungskonto wird auf Gut habenbasis inlaufender Rechnung geführt (Kontokorrent). Das Verrechnungskonto dient nichtzur Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen oder zur Teilnahme am Last -schrift ein zugs ver fahren. Die comdirect bank AG wird auf das Verrechnungs kontogezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Überweisungen sind nurzugunsten des Auszahlungskontos zugelassen. Schecks werden für das Verrech -nungskonto nicht ausgegeben. Der Kunde stimmt dem Ausgleich mög licherSollsalden von Kartenumsätzen aus der comdirect bank ec-/Maestro- bzw.Visa-Karte durch Lastschrift auf das von ihm angegebene Auszahlungskonto zu.

2 Einzahlungen und Verfügungen

Einzahlungen sind in Form von Überweisungs- und Scheckgutschriften sowiedurch Bareinzahlungen bei anderen Banken, insbesondere bei Filialen derCommerzbank AG, möglich. Verfügungen sind nur bis zur Höhe des Guthabenszulässig. Bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bleibt das Konto weiter hinbestehen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine Kontoauf lösung.

3 Auszahlungskonto beim Verrechnungskonto

Wenn bei der comdirect bank AG neben dem Verrechnungskonto auch einGirokonto besteht, wird ausschließlich dieses als Auszahlungskonto verwendet.Besteht kein Girokonto bei der comdirect bank AG, kann auch ein Konto beieinem anderen Kreditinstitut angegeben werden, welches durch schriftliche Mit-teilung gegenüber der comdirect bank AG jederzeit geändert werden kann. Ver-fügungen wird die comdirect bank AG dann nur noch zugunsten des neuenAuszahlungskontos vornehmen. Bei einem Gemeinschaftskonto mit Einzelver-fügungsberechtigung für jeden Kontoinhaber („Oder-Konto“) ist jeder Kontoin-haber allein berechtigt, der comdirect bank AG ein neues Auszahlungskontomitzuteilen.

4 Zinsen

Die Zinsen werden quartalsweise berechnet und am Ende des Quartals gutge -schrieben bzw. belastet. Die comdirect bank AG ist berechtigt, den Zinssatz nachbilligem Ermessen (§ 315 BGB) wirksam zu ändern. Der Kunde kann den aktu -ellen Zinssatz den entsprechenden Produktinformationen im Internet unterwww.comdirect.de entnehmen oder jederzeit telefonisch bei der comdirectbank AG erfragen.

5 Kontoüberziehungen

Die comdirect bank AG ist berechtigt, bei ungenehmigten Kontoüberziehungenbzw. bei Überziehungen des vereinbarten Verfügungsrahmens ihren Verzugs -schaden geltend zu machen und den in diesem Fall höheren Zinssatz für gedul dete Kontoüberziehungen zu verlangen. Es gelten die „Bedingungen fürgeduldete Überziehungen“. Derartige Verfügungen führen weder zur Einräu-mung eines Kredits noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits.

6 Verbot der Abtretung und/oder Verpfändung

Die Abtretung und/oder Verpfändung der Ansprüche des/der Inhaber(s) vonKonten und Depots gegen die comdirect bank AG aus der Geschäftsbeziehungsind ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot gilt für sämtliche Ansprüche, ins be - sondere für solche im Hinblick auf Kontoguthaben, Kredite und Wertpapiere.

7 Rechnungsabschluss

Die comdirect bank AG erteilt jeweils am Ende eines Quartals einen Rechnungs - abschluss unter Verrechnung von Zinsen und Entgelten. Die comdirect bank AGkann auf einen Sollsaldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, Zinsen berechnen.

8 Geheimzahl

Jeder Kontoinhaber erhält eine persönliche Geheimzahl, die zu seiner Identi fi - zie rung dient. Eine Änderung der Geheimzahl gegenüber der comdirect bank AGist jederzeit möglich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine anderePerson Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl erhält. In einer geson-derten Broschüre der comdirect bank AG erhält der Kunde weitere Sicherheits -hinweise, die er zu beachten hat.

9 Unterkonten

Soweit die comdirect bank AG Unterkonten zum Verrechnungskonto führt,gelten diese Bedingungen auch für die Unterkonten.

10 Tagesgeld PLUS

Die vorstehenden Regelungen gelten für das Tagesgeld PLUS entsprechend.

III.Laufzeitkonto/Festgeldkonto

1 Einlagen auf Anlagekonten

Der Kontoinhaber stellt der comdirect bank AG für die vereinbarte LaufzeitEinlagen ausschließlich zur Geldanlage zur Verfügung, für die eine für dieLaufzeit feste Guthabenverzinsung vereinbart wird. Diese Einlagen werdenbei der comdirect bank AG, abhängig von der Laufzeit, auf einem „Festgeld-konto“ oder „Laufzeitkonto“ (im Folgenden zusammengefasst „Anlagekonto“genannt) geführt und sind während der vereinbarten Laufzeit nicht kündbar.Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2 Einlageninformation

Über die erstmalige Einlage und jede Änderung der Einlagenhöhe auf demAnlagekonto erteilt die comdirect bank AG dem Kontoinhaber eine Einlagen-bestätigung. Darüber hinaus informiert die comdirect bank AG den Kontoin-haber in seinem persönlichen Finanzreport über die aktuellen Bestände aufdem Anlagekonto.

3 Guthabenverzinsung

Als vereinbart gilt der für das Anlagekonto tagesaktuelle Zinssatz der comdirectbank AG bei Eingang der Einlage auf dem Anlagekonto. Die Zinsgutschrift aufdem bei der comdirect bank AG geführten Verrechnungskonto erfolgt mitFälligkeit der Einlage am Ende der Laufzeit. Bei Laufzeiten von über einem Jahrerfolgt eine jährliche Zinsgutschrift.

4 Wiederanlage und Rückzahlung

Bis spätestens drei Bankarbeitstage (montags bis freitags) vor Fälligkeit kanndie Wiederanlage (Prolongation) der Einlage vereinbart oder eine schonvereinbarte automatische Wiederanlage aufgehoben werden. Sofern keineWiederanlage vereinbart wurde, überträgt die comdirect bank AG die Einlagebei Fälligkeit auf das Verrechnungskonto des Kontoinhabers. Auszahlungenkönnen nur über das Verrechnungskonto bei der comdirect bank AG erfolgen.

5 Verbot der Abtretung und/oder Verpfändung

Die Abtretung und/oder Verpfändung der Ansprüche des/der Inhaber(s) vonKonten und Depots gegen die comdirect bank AG aus der Geschäftsbeziehungist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot gilt für sämtliche Ansprüche, insbe -sondere für solche im Hinblick auf Kontoguthaben, Kredite und Wertpapiere.

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IV. Girokonto

1 Kontoführung beim Girokonto

Das comdirect bank AG Girokonto dient der Geldanlage, der Abwicklung vonZahlungsverkehrsvorgängen und der Abwicklung von Kartenumsätzen aus dergirocard (comdirect bank ec-/Maestro-Karte) und Visa-Karte. Das Guthaben aufdem Girokonto ist täglich fällig. Das Girokonto wird in laufender Rechnung ge-führt (Kontokorrent).

2 Verfügungen

Verfügungen können bis zur Höhe des eingeräumten Dispositionskredites inForm von Überweisungen, Lastschriften oder in bar durch die Verwendung dergirocard (comdirect bank ec-/Maestro-Karte) bzw. Visa-Karte erfolgen. Alle imZusammenhang mit der Verwendung der girocard (comdirect bank ec-/Maestro-Karte) und Visa-Karte zu entrichtenden Beträge werden mittels Lastschriftvom Girokonto bei der comdirect bank AG abgebucht. Die Erteilung von Über-weisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zu einem von der comdirect bank AGvorgegebenen Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimitskann vom Kunden jederzeit individuell geändert werden und ist maximal un-begrenzt. Die Erteilung telefonischer Überweisungsaufträge an Drittkonten istbis zu einem von der comdirect bank AG vorgegebenen Tageslimit möglich.Die Höhe des Tageslimits kann vom Kunden jederzeit individuell geändertwerden und beträgt maximal 12.500 Euro. Telefonische Überweisungsaufträgeüber diesen Betrag hinaus können nur auf ein uns schriftlich mitgeteiltesAuszahlungskonto des/der Kontoinhaber(s) vorgenommen werden.

3 Bedingungen für Daueraufträge

(1) Daueraufträge sind Überweisungen, die über einen längeren Zeitraum ingleicher Weise und in gleicher Höhe regelmäßig ausgeführt werden sollen.

(2) Dauerauftragseinrichtungen, Änderungen und Löschungen müssen zweiWerktage vor Ausführung eingehen.

(3) Als Ausführungstermin kann jeder Kalendertag bestimmt werden. Bestimmt der Auftraggeber als Ausführungstermin den 29., 30. oder 31. einesMonats, ist in einem Monat mit weniger als den genannten Tagen der Aus-führungstermin der letzte Tag in diesem Monat. Dieser vereinbarte Ausführungs -termin ist der Termin für den Beginn der Ausführungsfrist. Fällt der vereinbarteTermin nicht auf einen Geschäftstag der comdirect bank AG, so beginnt dieAusführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag. Die Geschäftstage dercomdirect bank AG ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.

(4) Die comdirect bank AG erteilt eine gesonderte Bestätigung über Zugang,Änderung und Löschung eines Dauerauftrages. Das Ausbleiben der Ausführungs -anzeige des Auftrages im Finanzreport bei Fälligkeit ist der comdirect bank AGunverzüglich mitzuteilen.

(5) Damit der Dauerauftrag termingerecht ausgeführt werden kann, ist eserforderlich, dass der Auftraggeber spätestens am Vortag des Ausführungs-termins für die erforderliche Deckung sorgt.

4 Zinsen

Die Zinsen werden quartalsweise berechnet und am Ende des Quartals gut -ge schrieben bzw. belastet. Die comdirect bank AG ist berechtigt, Zinsen nachMaßgabe der jeweiligen Kreditvereinbarung (z. B. Dispositionskredit oder ge-duldete Überziehung) und Entgelte nach Maßgabe von Nr. 12 der allgemeinenGeschäftsbedingungen zu ändern. Der Kunde kann die aktuellen Zinssätze denentsprechenden Produkt informationen im Internet unter www.comdirect.deentnehmen oder jederzeit telefonisch bei der comdirect bank AG erfragen.

5 Kontoüberziehungen

Die comdirect bank AG ist berechtigt, bei ungenehmigten Kontoüberziehungenbzw. bei Überziehungen des ggf. vereinbarten Verfügungsrahmens (Dispositions -kredit) ihren Verzugs schaden geltend zu machen und den in diesem Fall höherenZinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen. Es gelten die „Bedingungen für geduldete Überziehungen“.

6 Verbot der Abtretung und/oder Verpfändung

Die Abtretung und/oder Verpfändung der Ansprüche des / der Inhaber(s) vonKonten und Depots gegen die comdirect bank AG aus der Geschäfts be zieh ungsind ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot gilt für sämtliche Ansprüche, insbe - sondere für solche im Hinblick auf Kontoguthaben, Kredite und Wertpapiere.

7 Rechnungsabschluss

Die comdirect bank AG erteilt jeweils am Ende eines Quartals einen Rechnungs - abschluss unter Verrechnung von Zinsen und Entgelten. Die comdirect bank AGkann auf einen Sollsaldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, Zinsen berechnen.

8 Geheimzahl

Jeder Kontoinhaber erhält eine persönliche Geheimzahl, die zu seiner Identi - fizierung dient. Eine Änderung der Geheimzahl gegenüber der comdirectbank AG ist jederzeit möglich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dasskeine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl erhält.

V. Wertpapiersparplan

1 Leistungsangebot

Mit dem Wertpapiersparplan beauftragt der Kunde die comdirect bank AG mitder regelmäßigen Anlage von eingezahlten Geldbeträgen in ausgewähltenWertpapieren. Die hierfür zur Verfügung stehenden Wertpapiere sind deraktuellen Liste zum Sparplan zu entnehmen, die von der comdirect bank AGlaufend aktualisiert wird. Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen sinddie jeweils gültigen Verkaufsunterlagen des jeweiligen Investmentfonds (ggf.der vereinfachte Verkaufsprospekt und der ausführliche Verkaufsprospekt nebstVertragsbedingungen oder Satzung, dem zuletzt veröffentlichten Jahres berichtsowie – sofern veröffentlicht – dem anschließenden Halbjahresbericht).

1.1 DepotvertragDie Investmentanlage kann nur in Verbindung mit einem bei der comdirect bankAG geführten Depot erfolgen. Grundsätzlich dient das Verrechnungskonto desDepots auch als Verrechnungskonto für den Sparplan. Sofern ein Wertpapierkre -dit eingeräumt worden ist, dient das Wertpapierkreditkonto als Verrechnungs -konto. Die von dem Kunden erworbenen Wertpapiere werden – sofern sie zurGirosammelverwahrung zugelassen sind – in Girosammelverwahrung genom-men. Erfolgt die Verbriefung durch Global urkunden, besteht kein Anspruch desKunden auf Auslieferung einzelner Anteilscheine.

1.2 AuftragsausführungDie comdirect bank AG stellt mindestens zwei Ausführungstermine pro Monatfür den Sparplan zur Auswahl. Die Mindestsparrate beträgt 25 Euro pro Fonds.Sollte bis spätestens drei Bankarbeitstage (montags bis freitags) vor demAusführungstermin nicht genügend Deckung auf dem Verrechnungskonto zurAnlage der vereinbarten Sparrate vorhanden sein, ist die comdirect bank AGberechtigt, diesen Ausführungstermin unberücksichtigt zu lassen. Soweit dergewünschte Sparbetrag den Kaufpreis eines Anteils über- oder unterschreitet,wird dem Kunden ein entsprechender Bruchteil von Anteilsrechten bis zu dreiDezimalstellen hinter dem Komma gutgeschrieben und ein entsprechender

Betrag bis zur Höhe des gewünschten Sparbetrages dem Verrechnungskontobelastet. Eine Auftragsbestätigung wird dem Kunden nicht erteilt.

1.3 AusschüttungSoweit die Fonds ausschütten, werden die Ausschüttungen auf dem Verrech-nungskonto gutgeschrieben. Sie werden also nicht am Ausschüttungstag auto -matisch in Anteilen des betreffenden Fonds wieder angelegt.

2 Abrechnungen

Die comdirect bank AG rechnet gegenüber dem Kunden auf der Basis der Abrech -nung ab, die sie ihrerseits von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft erhält.

3 Storno

Depotbuchungen, die infolge eines Irrtums, technischen Fehlers oder aus anderen Gründen vorgenommen worden sind, ohne dass dem ein wirksamerAuftrag zugrunde lag, können durch einfache Gegenbuchung (Storno) rück-gängig gemacht werden.

4 Auflösung von Fonds

Wird der Fonds, auf dessen Anteile sich der Sparplan bezieht, wegen Zeit ab laufoder aus sonstigen Gründen aufgelöst, so ist die comdirect bank AG berechtigt,die Anteile oder Anteilsbruchteile des Fonds am letzten Bewertungstag zuveräußern und den Gegenwert dem Verrechnungskonto gutzuschreiben, sofernkeine gegenteilige Weisung des Anlegers vorliegt.

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V. Wertpapiersparplan (Fortsetzung)

5 Kündigung

Die comdirect bank AG kann eine Kündigung des Wertpapiersparplans regel -mäßig nur dann zum nächsten Ausführungstermin berücksichtigen, wenn ihrdie Kündigungserklärung drei Bankgeschäftstage (montags bis freitags) vordem nächsten Ausführungstermin zugegangen ist.

6 Depotübertrag von Investmentanteilen

Bei Übertrag der Investmentanteile in ein bei einem Fremdinstitut geführtesDepot wird die comdirect bank AG nur vollständige Investmentanteile über -tragen. Im Depot verwahrte Anteilsbruchstücke werden von der comdirectbank AG veräußert und der Gegenwert dem Verrechnungskonto des Kundengutgeschrieben.

7 Widerrufsrecht nach dem Investmentgesetz

Wenn der Kauf von Investmentanteilen aufgrund mündlicher Verhandlungenaußerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile ver-kauft oder den Verkauf der Anteile vermittelt hat, zustande kommt, ohne dassder Verkäufer oder Vermittler zu den Verhandlungen vom Käufer aufgefordertworden ist, so ist der Käufer nach § 126 Investmentgesetz berechtigt, seineKauferklärung zu widerrufen (Widerrufsrecht). Der Widerruf hat innerhalb einer

Frist von zwei Wochen schriftlich gegenüber der comdirect bank AG zu erfolgen.Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertrags -abschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandtworden ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung desWiderrufs. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn ein Gewerbetreibenderdie Investmentanteile für sein Betriebsvermögen erworben hat oder der Käuferzu den Verhandlungen, die zum Kauf der Investmentanteile geführt haben,aufgrund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Absatz 1 der Gewerbeord-nung aufgesucht wurde. Ist der Widerruf bereits erfolgt und hat der Käuferbereits Zahlungen geleistet, so ist die Kapitalanlagegesellschaft oder die aus-ländische Investmentgesellschaft verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zugum Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Investmentanteile, die be-zahlten Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahltenInvestmentanteile am Tage nach dem Eingang der Wider rufserklärung ent-spricht.

8 Sonstige Regelungen

Wird ein Sparplan für andere Wertpapiere als Investmentanteile eingerichtet,gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Im Übrigen gelten dieallgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen sowie das „Preis-und Leistungsverzeichnis“ der comdirect bank AG.

VI. Währungsanlagekonto

1 Kontoführung beim Währungsanlagekonto

Das Währungsanlagekonto dient der Geldanlage. Es ist kein Fremdwährungs-konto i. S. von Nr. 10.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Guthabenauf dem Währungsanlagekonto ist täglich fällig. Das Währungsanlagekontowird auf Guthabenbasis in laufender Rechnung geführt (Kontokorrent).

2 Einzahlungen und Verfügungen

Einzahlungen und Verfügungen sind in Form von Überträgen vom comdirectVerrechnungskonto bzw. comdirect Girokonto möglich. Überträge von einemWährungsanlagekonto auf ein anderes Währungsanlagekonto in andererWährung sind ausgeschlossen. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwäh-rungskonten werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Wäh-rung abgewickelt, wenn die Bank sie nicht vollständig innerhalb des eigenenHauses ausführt. Bareinzahlungen oder Barauszahlungen sind nicht möglich.Verfügungen sind nur bis zur Höhe des Guthabens in der jeweiligen Währungzulässig.

3 Kontoüberziehungen

Die comdirect bank AG ist berechtigt, bei ungenehmigten Kontoüberziehungenbzw. bei Überziehungen des vereinbarten Verfügungsrahmens ihren Verzugs-schaden geltend zu machen und den in diesem Fall höheren Zinssatz für gedul -dete Kontoüberziehungen zu verlangen. Derartige Verfügungen führen weder zurEinräumung eines Kredits noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits.

4 Verbot der Abtretung und/oder Verpfändung

Die Abtretung und/oder Verpfändung der Ansprüche des/der Inhaber(s) vonKonten und Depots gegen die comdirect bank AG aus der Geschäftsbeziehungsind ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot gilt für sämtliche Ansprüche, ins-besondere für solche im Hinblick auf Kontoguthaben und Wertpapiere.

5 Zinsen

Die comdirect bank AG ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen(§ 315 BGB) zu ändern. Der Kunde kann den aktuellen Zinssatz den entspre-chenden Produktinformationen im Internet unter www.comdirect.de entneh-men oder jederzeit telefonisch bei der comdirect bank AG erfragen.

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>C. Bedingungen für den ZahlungsverkehrI. Bedingungen für die girocard (comdirect bank ec-/Maestro-Karte)

A Garantierte Zahlungsformen

1 Geltungsbereich

Der Kunde kann die comdirect bank ec-/Maestro-Karte (nachfolgend „girocard“oder „Karte“), soweit diese entsprechend ausgestattet ist, für folgende Zahlungs-dienste nutzen:

1.1 In Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (= PIN) in deutschen Debitkartensystemen:

• Zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen des deutschenGeldautomatensystems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind.

• Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen, an automati-sierten Kassen im Rahmen des deutschen electronic-cash-Systems, die mitdem girocard-Logo gekennzeichnet sind.

• Zum Aufladen der GeldKarte an Ladeterminals, die mit dem GeldKarte-Logogekennzeichnet sind.

1.2 In Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) in fremden Debitkartensystemen:

• Zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen eines fremdenGeldautomatensystems, soweit die Karte entsprechend ausgestattet ist.

• Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisier tenKassen im Rahmen eines fremden Systems, soweit die Karte entsprechendausgestattet ist. In einigen Ländern kann je nach System anstelle der PINdie Unterschrift gefordert werden.

Die Akzeptanz der Karte im Rahmen eines fremden Systems erfolgt unterdem für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo.

1.3 Ohne Einsatz der persönlichen Geheimzahl (PIN):• Als GeldKarte zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten Kassen des

Handels- und Dienstleistungsbereiches im Inland, die mit dem GeldKarte-Logogekennzeichnet sind (GeldKarte-Terminals).

• Außerhalb der Erbringung von Zahlungsdiensten und ohne dass mit derFunktion eine Garantie der comdirect bank AG verbunden ist, als Speicher-medium für Zusatzanwendungen – ggf. der comdirect bank AG nach Maßgabe des mit der comdirect bank AG

abgeschlossenen Vertrages (bankgenerierte Zusatzanwendung) oder– ggf. eines Handels- und Dienstleistungsunternehmens nach Maßgabe des

vom Karteninhaber mit diesem abgeschlossenen Vertrages (unterneh-mensgenerierte Zusatzanwendung).

2 Allgemeine Regeln

2.1 Karteninhaber und VollmachtDie girocard gilt für das darauf angegebene Konto. Sie kann nur auf den Namendes Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der KontoinhaberKontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovoll macht wider -ruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebeneKarte an die comdirect bank AG zurückgegeben wird. Die comdirect bank AGwird die girocard nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldauto-maten und automatisierten Kassen sowie für die Aufladung der GeldKarteelektronisch sperren. Eine Sperrung einer ggf. erfolgten unternehmensgene-rierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht,das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat, und istnur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seinerZusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzan-wendung der comdirect bank AG kommt nur gegenüber der comdirect bank AGin Betracht und richtet sich nach dem mit der comdirect bank AG abgeschlos-senen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht jedochdie Möglichkeit, dass sie weiterhin zum Verbrauch der noch in der GeldKartegespeicherten Beträge verwendet wird. Auch eine Nutzung der auf der Kartegespeicherten Zusatzanwendungen ist weiterhin möglich.

2.2 Finanzielle NutzungsgrenzeDer Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner girocard nur im Rahmen desKontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredits vorneh -men. Wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungennicht einhält, ist die comdirect bank AG berechtigt, den Ersatz der Aufwendung -en zu verlangen, die aus der Nutzung der girocard entstehen. Die Buchungsolcher Verfügungen auf dem Konto führt zu einer geduldeten Kontoüberzie-hung; die comdirect bank AG ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatzfür geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen.

2.3 Umrechnung von FremdwährungsbeträgenNutzt der Karteninhaber die girocard für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten,wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kurses beiFremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeic h -nis“. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenz-wechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des

Kunden wirksam. Der Referenzwechselkurs stammt aus einer öffentlich zu-gänglichen Quelle.

2.4 Rückgabe der girocardDie Karte bleibt im Eigentum der comdirect bank AG. Sie ist nicht übertragbar.Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aus-händigung einer neuen Karte, spätestens aber nach Ablauf ihrer Gültig keit, istdie comdirect bank AG berechtigt, die alte girocard zurückzuverlangen. Endetdie Berechtigung, die girocard zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündi gungder Kontoverbindung oder des girocard-Vertrages), so hat der Karteninhaberdie girocard unverzüglich an die comdirect bank AG zurückzugeben. Ein zumZeitpunkt der Rückgabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird demKontoinhaber erstattet. Gegebenenfalls auf der Karte befindliche unternehmens -generierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen,das die Zusatzanwendungen auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich ent-fernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgeneriertenZusatz anwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen demKarteninhaber und der comdirect bank AG.

2.5 Sperre und Einziehung der girocard

(1) Die comdirect bank AG darf die girocard sperren und den Einzug der Karte(zum Beispiel an Geldautomaten) veranlassen, • wenn sie berechtigt ist, den girocard-Vertrag aus wichtigem Grund zu

kündigen,• wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte

dies rechtfertigen oder• wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung

der Karte besteht.Die comdirect bank AG wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maß-geblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach derSperre über die Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen unterbleibt, so-weit sie gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt. Die comdirect bank AGwird die Karte entsperren oder diese durch ein e neue Karte ersetzen, wenndie Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtetsie den Karteninhaber unverzüglich.

(2) Zum Zeitpunkt der Einziehung noch in der GeldKarte gespeicherte Beträgewerden dem Karteninhaber erstattet.

(3) Hat der Karteninhaber auf einer eingezogenen Karte ggf. eine Zusatzan-wendung gespeichert, so hat der Einzug der Karte zur Folge, dass er die Zusatz -anwendung nicht mehr nutzen kann. Zum Zeitpunkt der Einziehung in der Kartegespeicherte unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen kann der Karten-inhaber vom kartenausgebenden Institut herausverlangen, nachdem dieses dieKarte von der Stelle, die die Karte eingezogen hat, zur Verfügung gestelltbekommen hat. Die comdirect bank AG ist berechtigt, das Herausgabever-langen in Bezug auf die unternehmensgenerierten Zusatzanwendungen dadurchzu erfüllen, dass sie dem Karteninhaber die um die Zahlungsverkehrsfunk-tionen bereinigte Karte aushändigt. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzungeiner bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach den für jene Zusatz-anwendung geltenden Regeln.

2.6 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers

2.6.1 UnterschriftDer Karteninhaber hat die girocard nach Erhalt unverzüglich auf dem Unter-schriftsfeld zu unterschreiben.

2.6.2 Sorgfältige Aufbewahrung der girocard Die girocard ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern,dass sie abhandenkommt und missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbe-sondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, da sie(zum Beispiel im Rahmen des girocard-Systems) missbräuchlich eingesetztwerden kann. Darüber hinaus kann jeder, der im Besitz der girocard ist, denin der GeldKarte gespeicherten Betrag verbrauchen.

2.6.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere PersonKenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf ins-besondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mitdieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönliche Geheimzahlkennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, zulasten des aufder Karte angegebenen Kontos Verfügungen zu tätigen (zum Beispiel Geld anGeldautomaten abzuheben).

2.6.4 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten

(1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner girocard, diemissbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzungvon Karte oder PIN fest, so ist die comdirect bank AG unverzüglich zu

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I. Bedingungen für die girocard (comdirect bank ec-/Maestro-Karte) (Fortsetzung)

benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auchjederzeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst abgeben. In diesemFall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn der Name der comdirect bankAG – möglichst mit Bankleitzahl – und die Kontonummer angegeben werden.Der Zentrale Sperrannahmedienst sperrt alle für das betreffende Konto aus-gegebenen Karten für die weitere Nutzung an Geldautomaten und automati-sierten Kassen. Zur Beschränkung der Sperre auf die abhandengekommeneKarte muss sich der Karteninhaber mit der comdirect bank AG in Verbindungsetzen. Bei Verlust oder Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonsti-ger nicht autorisierter Nutzung von Karte oder PIN ist wie folgt zu verfahren:

Unverzüglich ist die comdirect bank AG zu unterrichten. Der Verlust der Kartekann auch der Atos Worldline GmbH, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt amMain, Telefon 069 - 6 65 71 - 3 33, mitgeteilt werden. In diesem Fall werdenjedoch alle für das betreffende Konto ausgegebenen Karten für elektronischeVerfügungen gesperrt. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Miss-brauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

(2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberech-tigt in den Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche Verwendungoder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN vorliegt,muss er ebenfalls unverzüglich eine Sperranzeige abgeben.

(3) Eine Sperrung einer ggf. unternehmensgenerierten Zusatzanwendungkommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwen-dung in den Chip der Karte eingespeichert hat, und ist nur dann möglich,wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendungvorsieht. Die Sperrung einer ggf. bankgenerierten Zusatzanwendung kommtnur gegenüber der comdirect bank AG in Betracht und richtet sich nach demmit der comdirect bank AG abgeschlossenen Vertrag.

(4) Der Kontoinhaber hat die comdirect bank AG unverzüglich nach Feststel-lung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügungzu unterrichten.

2.7 Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Auto -risierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusä tzlich eine PINoder die Unterschrift erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatzerteilt. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Karten zahlungnicht mehr widerrufen.

2.8 Ablehnung von Kartenzahlungen durch die comdirect bank AGDie comdirect bank AG ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn • sich der Karteninhaber nicht mit seiner PIN legitimiert hat, • der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen oder die finanzielle

Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist oder• die Karte gesperrt ist.Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte einge-setzt wird, unterrichtet.

2.9 AusführungsfristDer Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugangdes Zahlungsauftrages bei der comdirect bank AG ist diese verpflichtet sicher -zustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens an dem im „Preis- undLeistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers eingeht.

2.10 Entgelte

(1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der comdirect bank AG geschuldetenEntgelte ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der comdirectbank AG.

(2) Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zweiMonate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.Hat der Kontoinhaber mit der comdirect bank AG im Rahmen der Geschäftsbe -ziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispieldas Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege ange-boten werden. Die Zustimmung des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn erseine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer-dens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wirdihn die comdirect bank AG in ihrem Angebot besonders hinweisen.

(3) Werden dem Kontoinhaber Änderungen der Entgelte angeboten, kann erdiese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam-werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf diesesKündigungsrecht wird ihn die comdirect bank AG in ihrem Angebot besondershinweisen.

2.11 Information des Kontoinhabers über den Kartenzahlungsvorgang Die comdirect bank AG unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmalmonatlich über die mit der Karte getätigten Zahlungsvorgänge auf dem fürKontoinformationen vereinbarten Weg. Über die mit der GeldKarte getätigteneinzelnen Bezahlvorgänge und den Zahlungsempfänger unterrichtet die comdirect bank AG den Kontoinhaber nicht. Die mit der GeldKarte getätigten

Bezahlvorgänge kann der Karteninhaber mithilfe eines Chipkartenlesersnachvollziehen.

2.12 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers

2.12.1 Erstattung bei nicht autorisierter KartenverfügungIm Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,• Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienst-

leistungsunternehmen oder• Aufladung der GeldKarte hat die comdirect bank AG gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch aufErstattung ihrer Aufwendungen. Die comdirect bank AG ist verpflichtet, demKontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde derBetrag seinem Konto belastet, bringt die comdirect bank AG dieses wiederauf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügungbefunden hätte.

2.12.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einerautorisierten Kartenverfügung

(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer auto -risierten Kartenverfügung in Form der • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,• Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und

Dienstleistungsunternehmen oder• Aufladung der GeldKartekann der Kontoinhaber von der comdirect bank AG die unverzügliche und un-gekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Karten -verfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag seinem Kontobelastet, bringt die comdirect bank AG dieses wieder auf den Stand, auf demes sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte.

(2) Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der comdirect bank AG dieErstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese imZusam menhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung derautorisier ten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastetwurden.

(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass die Kartenverfügung beimZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungs -frist in Nr. 2.9 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Kontoinhabersnach Absatz 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspätungein Schaden entstanden, haftet die comdirect bank AG nach Nr. 2.12.3.

(4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die comdirect bank AG die Kartenverfügung auf Verlangen des Kartenin-habers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.

2.12.3 Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer nichterfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügungkann der Kontoinhaber von der comdirect bank AG einen Schaden, der nichtbereits von Nr. 2.12.1 oder 2.12.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht,wenn die comdirect bank AG die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Diecomdirect bank AG hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschaltetenStelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dassdie wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die derKarteninhaber vorgegeben hat. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftesVerhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach denGrundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die comdirect bank AGund der Karteninhaber den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach diesemAbsatz ist auf 12.500 Euro je Kartenverfügung begrenzt.Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht • für nicht autorisierte Kartenverfügungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der comdirect bank AG,• für Gefahren, die die comdirect bank AG besonders übernommen hat und• für den dem Kontoinhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Kartenin-

haber Verbraucher ist.

2.12.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss

(1) Ansprüche gegen die comdirect bank AG nach Nr. 2.12.1 bis 2.12.3 sindausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber die comdirect bank AG nicht spätestens13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung darüberunterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oderfehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginntnur, wenn die comdirect bank AG den Kontoinhaber über die aus der Karten-verfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend auf dem für Konto -informationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach derBelastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tagder Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 2.12.3 kann derKontoinhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn erohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

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I. Bedingungen für die girocard (comdirect bank ec-/Maestro-Karte) (Fortsetzung)

(2) Ansprüche des Kontoinhabers gegen die comdirect bank AG sind ausge-schlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf

das die comdirect bank AG keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz An-wendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werdenkönnen, oder

• von der comdirect bank AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung her-beigeführt wurden.

2.13 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen

2.13.1 Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige

(1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlenoder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisiertenKartenverfügungen in Form der • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,• Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienst-

leistungsunternehmen oder• Aufladung der GeldKarte, so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeigeverursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigenAbhandenkommen ein Verschulden trifft.

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenverfügungen,ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karteoder PIN vorliegt, haftet der Kontoinhaber für die hierdurch entstandenen Schädenbis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, wenn der Karteninhaber seinePflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte oder PIN schuldhaft verletzt hat.

(3) Erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands unddes Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) oder in der Währungeines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt derKontoinhaber den aufgrund nicht autorisierter Kartenverfügungen entstehendenSchaden nach Absatz 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal 150 Eurohinaus, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegen-den Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die comdirect bank AG durch eineVerletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftetdie comdirect bank AG für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihrzu vertretende Mitverschuldens.

(4 ) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1bis 3 verpflichtet, wenn der Karteninhaber die Sperranzeige nicht abgebenkonnte, weil die comdirect bank AG nicht die Möglichkeit zur Entgegennahmeder Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.

( 5 ) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hatder Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlichoder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt derKontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. GrobeFahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn• er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der comdirect

bank AG oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft nicht unver-züglich mitgeteilt hat,

• die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit derKarte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karten-inhaber mitgeteilt wurde),

• die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Miss-brauch dadurch verursacht wurde.

(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den derVerfügungs rahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf denfür die Karte geltenden Verfügungsrahmen.

2.13.2 Haftung des Kontoinhabers ab Sperranzeige Sobald der comdirect bank AG oder dem Zentralen Sperrannahmedienst derVerlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Verwendung oder einesonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN angezeigt wurde,übernimmt die comdirect bank AG alle danach durch Verfügungen in Form der• Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,• Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienst-

leistungsunternehmen oder• Aufladung der GeldKarte entstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht,trägt der Kontoinhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.

2.13.3 Haftung des Kontoinhabers für den in der GeldKarte gespeicherten Betrag

Eine Sperrung der GeldKarte für das Bezahlen an automatisierten Kassen istnicht möglich. Bei Verlust, Diebstahl sowie im Falle der missbräuchlichenVerwen dung oder einer sonstigen nicht autorisierten Nutzung der GeldKartezum Bezah len an automatisierten Kassen erstattet die comdirect bank AG denin der GeldKarte gespeicherten Betrag nicht, denn jeder, der im Besitz der Karteist, kann den in der GeldKarte gespeicherten Betrag ohne Einsatz der PIN ver-brauchen.

3 Besondere Regeln für einzelne Nutzungsarten

3.1 Geldautomaten-Service und Einsatz an automatisierten Kassen vonHandels- und Dienstleistungsunternehmen

3.1.1 VerfügungsrahmenVerfügungen an Geldautomaten, automatisierten Kassen und die Aufladung derGeldKarte sind für den Karteninhaber nur im Rahmen des für die Karte gelten -den Verfügungsrahmens möglich. Bei jeder Nutzung der girocard an Geldauto -maten und automatisierten Kassen wird geprüft, ob der Verfügungsrahmendurch vorangegangene Verfügungen bereits ausgeschöpft ist. Verfügungen,mit denen der Verfügungsrahmen überschritten würde, werden unabhängigvom aktuellen Kontostand und einem etwa vorher für das Konto eingeräumtenKredit abgewiesen. Der Karteninhaber darf den Verfügungsrahmen der Kartenur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto einge-räumten Kredits in Anspruch nehmen.

3.1.2 Fehleingabe der Geheimzahl Die girocard kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, andenen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN eingegebenwerden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheim-zahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber solltesich in diesem Fall mit der comdirect bank AG in Verbindung setzen.

3.1.3 Zahlungsverpflichtung der comdirect bank AG; ReklamationenDie comdirect bank AG hat sich gegenüber den Betreibern von Geldautomatenund automatisierten Kassen vertraglich verpflichtet, die Beträge, über dieunter Verwendung der an den Karteninhaber ausgegebenen girocard verfügtwurde, an die Betreiber zu vergüten. Einwendungen und sonstige Beanstan-dungen des Karteninhabers aus dem Vertragsverhältnis zu dem Unternehmen,bei dem bargeldlos an einer automatisierten Kasse bezahlt worden ist, sindunmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen.

3.2 GeldKarte

3.2.1 Service-BeschreibungDie mit einem Chip ausgestattete girocard kann auch als GeldKarte eingesetztwerden. Der Karteninhaber kann an GeldKarte-Terminals des Handels- undDienstleistungsbereichs bargeldlos bezahlen.

3.2.2 Aufladen und Entladen der GeldKarteDer Karteninhaber kann seine GeldKarte an den mit dem GeldKarte-Logogekenn zeichneten Ladeterminals innerhalb des ihm von seinem Kreditinstituteingeräum ten Verfügungsrahmens (Nr. 3.1.1) zulasten des auf der Karte an-gegebenen Kontos bis zu einem Betrag von maximal 200 Euro aufladen. Vordem Auflade vorgang muss er seine persönliche Geheimzahl (PIN) eingeben.Der Karteninha ber kann seine GeldKarte darüber hinaus auch gegen Bargeldsowie im Zusammen wirken mit einer anderen Karte zulasten des Kontos, überdas die Umsätze mit dieser Karte abgerechnet werden, aufladen. AufgeladeneBeträge, über die der Karteninhaber nicht mehr mittels GeldKarte verfügenmöchte, können bei der kartenausgebenden comdirect bank AG entladenwerden. Die Entladung von Teilbeträgen ist nicht möglich. Bei einer Funktions -unfähigkeit der GeldKarte er stattet die kartenausgebende comdirect bank AGdem Karteninhaber den nicht verbrauchten Betrag. Benutzt der Karteninhaberseine girocard, um seine GeldKarte oder die GeldKarte eines anderen aufzu-laden, so ist die persönliche Geheim zahl (PIN) am Ladeterminal einzugeben.Die Auflademöglichkeit besteht nicht mehr, wenn die PIN dreimal hinterei-nander falsch eingegeben wurde. Der Karten inhaber sollte sich in diesem Fallmit der comdirect bank AG in Verbindung setzen.

3.2.3 Sofortige KontobelastungBenutzt der Karteninhaber seine girocard, um seine GeldKarte oder die GeldKarteeines anderen aufzuladen, so wird der Ladebetrag dem Konto, das auf dergirocard angegeben ist, belastet.

3.2.4 Zahlungsvorgang mittels GeldKarteBeim Bezahlen mit der GeldKarte ist die PIN nicht einzugeben. Bei jedem Be-zahlvorgang vermindert sich der in der GeldKarte gespeicherte Betrag um denverfügten Betrag.

4 Einige Hinweise auf einen Blick

4.1 VerfügungshöhenFür den girocard-Geldautomaten und den electronic-cash-Service steht Ihnenein wöchentlicher Verfügungsrahmen in Höhe von zusammen 2.000 Euro zurVerfügung. In Deutschland sind Bargeldabhebungen an Geldautomaten bishöchstens 1.000 Euro pro Tag, im europäischen und außereuropäischen Aus-land bis zum Gegenwert von rund 1.000 Euro möglich, sofern ausländischesRecht nichts anderes vorsieht. Die Verfügungshöhe bei POZ liegt im Ermessendes jeweiligen Händlers. Die GeldKarte kann maximal mit bis zu 200 Euroaufgeladen werden.

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I. Bedingungen für die girocard (comdirect bank ec-/Maestro-Karte) (Fortsetzung)

4.2 Verhalten bei VerlustBei Verlust der girocard ist unverzüglich die comdirect bank AG zu unterrichten.Der Verlust der Karte kann auch der Atos Worldline GmbH, Hahnstraße 25,60528 Frankfurt am Main, Telefon 069 - 6 65 71 - 3 33, mitgeteilt werden. Indiesem Fall werden jedoch alle für das betreffende Konto ausgegebenen Kartenfür elektronische Verfügungen gesperrt.

B Zusatzanwendungen

1 Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte

(1) Der Karteninhaber hat ggf. die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichenChip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (zumBeispiel in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium füreine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung zu benutzen.

(2) Die Nutzung einer ggf. von der comdirect bank AG bankgenerierten Zu-satzanwendung richtet sich nach dem Rechtsverhältnis des Karteninhaberszur comdirect bank AG. Eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendungkann der Karteninhaber nach Maßgabe eines ggf. mit dem Unternehmen ge-schlossenen Vertrages nutzen. Es obliegt der Entscheidung des Karteninhabers,ob er seine Karte – sofern dies angeboten wird – zur Speicherung unternehmens -generierter Zusatzanwendungen nutzen möchte. Die Speicherung einer un-ternehmensgenerierten Zusatzanwendung auf der Karte erfolgt ggf. amTermi nal des Unternehmens nach Absprache zwischen dem Karteninhaber unddem Unternehmen. Kreditinstitute nehmen vom Inhalt der am Unternehmens -terminal kommunizierten Daten keine Kenntnis.

2 Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Inhalt einer ggf. unternehmensgenerierten Zusatzanwendung

Die kartenausgebende comdirect bank AG stellt mit dem Chip auf der Karte ggf.lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es dem Karteninhaberermöglicht, in der Karte unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen zuspeichern. Eine Leistung, die das Unternehmen über die unternehmens -generierte Zusatzanwendung gegenüber dem Karteninhaber erbringt, richtetsich ausschließlich nach dem Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen demKarteninhaber und dem Unternehmen.

3 Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen

(1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatz-anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber demUnternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karteeingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen aufBasis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zumZwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.

(2 ) Einwendungen, die den Inhalt einer ggf. von der comdirect bank AG bank-generierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlichgegenüber der comdirect bank AG geltend zu machen.

4 Keine Angabe der von der comdirect bank AG an den Kunden ausgegebenen PIN bei unternehmensgenerierten Zusatzanwendungen

Bei der Speicherung, inhaltlichen Änderung oder Nutzung einer unterneh-mensgenerierten Zusatzanwendung auf der Karte wird die von der kartenaus -gebenden comdirect bank AG an den Karteninhaber ausgegebene PIN nichteingegeben. Sofern das Unternehmen, das eine unternehmensgenerierteZusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat, dem Karteninhaber dieMöglichkeit eröffnet, den Zugriff auf diese Zusatzanwendung mit einem sepa -raten von ihm wählbaren Legitimationsmedium abzusichern, so darf der Karten -inhaber zur Absicherung der unternehmensgenerierten Zusatzanwendung nichtdie PIN verwenden, die ihm von der kartenausgebenden comdirect bank AGfür die Nutzung der Zahlungsverkehrsanwendungen zur Verfügung gestelltworden ist.

5 Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen

Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nurgegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in denChip der Karte eingespeichert hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unter-nehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. DieSperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüberder comdirect bank AG in Betracht und richtet sich nach dem mit der comdirectbank AG geschlossenen Vertrag.

C Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der comdirect bank AG besteht fürKarteninhaber die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu-rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwen-dungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675 c bis 676 c des BürgerlichenGesetzbuches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombuds -mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnungfür die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“,die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an dieKundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.,Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Ferner besteht für den Kartenin-haber die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschriftbei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, GraurheindorferStraße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt, über Verstößeder comdirect bank AG gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die§§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

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II. Bedingungen für die Visa-Karten

A Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen

1 Verwendungsmöglichkeiten

1.1 Zu ZahlungsverkehrszweckenDie von der comdirect bank AG ausgegebene Visa-Karte kann der Karteninhaberim Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen desVisa-Karten-Verbundes einsetzen• bei Vertragsunternehmen und• darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von Bargeld an

Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegenVorlage eines Ausweispapiers (Bargeld-Service).

Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten imRahmen des Bargeld-Services sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen,die auf der Visa-Karte zu sehen sind. Soweit mit der Visa-Karte zusätzlicheLeistungen (zum Beispiel Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbunden sind,richtet sich dies nach den insoweit geltenden besonderen Regeln.

1.2 Als Speichermedium für ZusatzanwendungenVerfügt die an den Kunden ausgegebene Visa-Karte über einen Chip, so kanndie Visa-Karte ggf. auch als Speichermedium für Zusatzanwendungen• der kartenausgebenden comdirect bank AG nach Maßgabe des mit der

comdirect bank AG ggf. abgeschlossenen Vertrages (bankgenerierte Zusatz-anwendung) oder

• eines Vertragsunternehmens nach Maßgabe des mit diesem ggf. abge-schlossenen Vertrages (unternehmensgenerierte Zusatzanwendung)

verwendet werden.

2 Persönliche Geheimzahl (PIN) und persönliches Passwort

2.1 Persönliche Geheimzahl (PIN)Auf Wunsch wird dem Karteninhaber für die Nutzung von Geldautomaten undautomatisierten Kassen speziell für seine Visa-Karte eine persönliche Geheim -zahl (PIN) zur Verfügung gestellt. Die Karte kann an Geldautomaten sowie anautomatisierten Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung derKarte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenndie PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhabersollte sich in diesem Fall mit der comdirect bank AG in Verbindung setzen.

2.2 Persönliches PasswortFür die Teilnahme am Verified by Visa-Verfahren benötigt der Kunde ein per-sönliches Passwort, das er bei der Anmeldung zum Verified by Visa-Verfahrenselbst bestimmt. Eine Änderung des persönlichen Passwortes ist jederzeit durchden Kunden möglich. Die Visa-Karte kann im Rahmen des Verified by Visa-Verfahrens nicht mehr eingesetzt werden, wenn das persönliche Passwortdreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Kunde sollte sich indiesem Fall mit seiner Bank in Verbindung setzen.

3 Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber

(1) Bei Nutzung der Visa-Karte ist entweder • ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Karten-

daten übertragen hat, oder• an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmenkann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäfts-vorfalls – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen, undstattdessen lediglich seine Visa-Karten-Nummer bzw. im Rahmen des Verifiedby Visa-Verfahrens sein persönliches Passwort angeben.

(2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung(Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlicheine PIN, die Unterschrift oder das persönliche Passwort erforderlich ist, wirddie Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustim-mung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.

4 Ablehnung von Kartenzahlungen durch die comdirect bank AG

Die comdirect bank AG ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn• sich der Karteninhaber nicht mit seiner PIN bzw. seinem persönlichen Pass-

wort legitimiert hat, • der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der Karte oder die

finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist oder• die Karte gesperrt ist.Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte ein-gesetzt wird, unterrichtet.

5 Ausführungsfrist

Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugangdes Zahlungsauftrages bei der comdirect bank AG ist diese verpflichtetsicher zustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens an dem im „Preis-und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingeht.

6 Verfügungsrahmen

Der Karteninhaber darf die Visa-Karte nur innerhalb des Verfügungsrahmensder Karte und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenumsätzebei Fälligkeit gewährleistet ist (finanzielle Nutzungsgrenze). Der Karteninhaberkann mit der comdirect bank AG eine Änderung des Verfügungsrahmens sei-ner Karte vereinbaren. Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungs -grenze nicht einhält, ist die comdirect bank AG berechtigt, den Ersatz der Auf-wendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Visa-Karte entstehen. DieGenehmigung einzelner Visa-Karten-Umsätze führt weder zur Einräumungeines Kredites noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites, sondernerfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Visa-Karten-Umsätze bei Fällig -keit gewähr leistet ist. Übersteigt die Buchung von Visa-Karten-Umsätzen einvorhandenes Kontoguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumtenKredit, so führt die Buchung zu einer geduldeten Kontoüberziehung. Diecomdirect bank AG ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz fürgeduldete Kontoüberziehungen zu verlangen. Soweit solche Verfügungennicht oder nicht in voller Höhe ausgeglichen werden, ist die comdirect bank AGberechtigt, nach Mahnung dem Karteninhaber den jeweiligen für geduldeteKontoüberziehungen geltenden Sollzinssatz in Rechnung zu stellen. Es gelteninsoweit die „Bedingungen für geduldete Überziehungen“.

7 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers

7.1 UnterschriftDer Karteninhaber hat die Visa-Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unter-schriftsfeld zu unterschreiben.

7.2 Sorgfältige Aufbewahrung der KarteDie Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dasssie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbeson-dere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Denn jedePerson, die im Besitz der Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchlicheVerfügungen zu tätigen.

7.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) und des persönlichen Passwortes

Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere PersonKenntnis von seiner PIN und seinem persönlichen Passwort erlangt. Die PINdarf insbesondere nicht auf der Visa-Karte vermerkt oder in anderer Weise zu-sammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und inden Besitz der Karte kommt bzw. die Visa-Kartennummer und das persönlichePasswort kennt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der Karte bzw.Visa-Kartennummer und persönlichem Passwort missbräuchliche Verfügungenzu tätigen (zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben oder Transaktionenim Rahmen des Verified by Visa-Verfahrens bei Internetkäufen zu veranlassen).

7.4 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers

(1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Visa-Karte, diemissbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzungvon Karte, PIN oder persönlichem Passwort fest, so ist die comdirect bank AGoder eine Repräsentanz des Visa-Verbundes unverzüglich zu unterrichten, umdie Visa-Karte sperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen eine Sperr-anzeige abgegeben werden kann, lauten wie folgt: Atos Worldline GmbH, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main, Telefon069 - 6 65 71 - 3 33. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauchauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

(2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigtin den Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche Verwendung odereine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte, PIN oder persönlichemPasswort vorliegt, muss er ebenfalls unverzüglich eine Sperranzeige abgeben.

(3) Die Sperrung einer ggf. unternehmensgenerierten Zusatzanwendungkommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendungin den Chip der Visa-Karte eingespeichert hat, und ist nur dann möglich,wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendungvorsieht. Die Sperrung einer ggf. von der comdirect bank AG bankgeneriertenZusatzanwendung kommt nur gegenüber der kartenausgebenden comdirectbank AG in Betracht und richtet sich nach dem mit der kartenausgebendencomdirect bank AG abgeschlossenen Vertrag.

(4) Der Karteninhaber hat die comdirect bank AG unverzüglich nach Feststel-lung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügungzu unterrichten.

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II. Bedingungen für die Visa-Karten (Fortsetzung)

8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers

Die comdirect bank AG ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie den Kredit -instituten, die die Visa-Karte an ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet,die vom Karteninhaber mit der Karte getätigten Umsätze zu begleichen. Diecomdirect bank AG unterrichtet den Karteninhaber mindestens einmal monat -lich auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Beglei-chung der Kartenumsätze entstehenden Aufwendungen. Mit Karteninhabern,die nicht Verbraucher sind, wird die Art und Weise sowie die zeitliche Folgeder Unterrichtung gesondert vereinbart. Der Betrag ist fällig, nachdem diecomdirect bank AG dem Karteninhaber Abrechnung erteilt hat. Nach Erteilungder Abrechnung werden die Umsätze dem vereinbarten Abrechnungskontobelastet. Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabersaus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen, bei dem dieKarte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Vertragsunternehmengeltend zu machen.

9 Fremdwährungsumrechnung

Nutzt der Karteninhaber die Visa-Karte für Verfügungen, die nicht auf Eurolauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kursesbei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsver-zeichnis“. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenz -wechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung desKarteninhabers wirksam. Der Referenzwechselkurs stammt aus einer öffent-lich zugänglichen Quelle.

10 Entgelte

(1) Die vom Karteninhaber gegenüber der comdirect bank AG geschuldetenEntgelte ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der comdirectbank AG.

(2 ) Änderungen der Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zweiMonate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.Hat der Karteninhaber mit der comdirect bank AG im Rahmen der Geschäfts-beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispieldas Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege ange-boten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn erseine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer-dens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wirdihn die comdirect bank AG in ihrem Angebot besonders hinweisen.

(3) Werden dem Karteninhaber Änderungen der Entgelte angeboten, kann erdiese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam-werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf diesesKündigungsrecht wird ihn die comdirect bank AG in ihrem Angebot besondershinweisen.

11 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhabers

11.1 Erstattung bei nicht autorisierter KartenverfügungIm Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form• der Abhebung von Bargeld oder • der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmenhat die comdirect bank AG gegen den Karteninhaber keinen Anspruch aufErstattung ihrer Aufwendungen. Die comdirect bank AG ist verpflichtet, demKarteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurdeder Betrag einem Konto belastet, bringt die comdirect bank AG dieses wiederauf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügungbefunden hätte.

11.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einerautorisierten Kartenverfügung

(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autori-sierten Kartenverfügung in Form• der Abhebung von Bargeld oder• der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmenkann der Karteninhaber von der comdirect bank AG die unverzügliche undungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als dieKartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag einemKonto belastet, bringt die comdirect bank AG dieses wieder auf den Stand,auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügungbefunden hätte.

(2) Der Karteninhaber kann über den Absatz 1 hinaus von der comdirect bankAG die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm dieseim Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung derautorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastetwurden.

(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte Karten-verfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nachAblauf der Ausführungsfrist in Nr. A.5 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüchedes Karteninhabers nach Absatz 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Karteninhaberdurch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die comdirect bank AGnach Nr. 11.3.

(4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die comdirect bank AG die Kartenverfügung auf Verlangen des Kartenin-habers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.

11.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers aufgrund einer nichtautorisierten oder einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Kartenverfügung

Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer nichterfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügungkann der Karteninhaber von der comdirect bank AG einen Schaden, der nichtbereits von Nr. 11.1 und 11.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht,wenn die comdirect bank AG die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Diecomdirect bank AG hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschaltetenStelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dassdie wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die derKarteninhaber vorgegeben hat. Erfolgt der Einsatz der Karte in einem Landaußerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)(Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaaten -währungszahlung), beschränkt sich die Haftung der comdirect bank AG für dasVerschulden einer an der Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelleauf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle. Hat derKarteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadensbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, inwelchem Umfang die comdirect bank AG und der Karteninhaber den Schadenzu tragen haben. Die Haftung nach diesem Absatz ist auf 12.500 Euro jeKarten verfügung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung giltnicht • für nicht autorisierte Kartenverfügungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der comdirect bank AG,• für Gefahren, die die comdirect bank AG besonders übernommen hat und • für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, wenn der Kartenin-

haber Verbraucher ist.

11.4 Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach Nr. 11.1 – 11.3Ansprüche gegen die comdirect bank AG nach Nr. 11.1 bis 11.3 sind ausge-schlossen, wenn der Karteninhaber die comdirect bank AG nicht spätestens13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung darüberunterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oderfehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginntnur, wenn die comdirect bank AG den Karteninhaber über die aus der Karten-verfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend auf dem für Um-satzinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nachder Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginnder Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 11.3 kannder Karteninhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenner ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

11.5 Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung ohne genaue Betragsangabe und Frist für die Geltendmachung des Anspruchs

(1) Der Karteninhaber kann von der comdirect bank AG die unverzügliche undungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eineKarten verfügung bei einem Vertragsunternehmen in der Weise autorisierthat, dass • bei der Autorisierung der genaue Betrag n ic ht angegeben wurde und• der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber ent-

sprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, dem Inhalt des Karten-vertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles hätte erwartenkönnen; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängendeGründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurszugrunde gelegt wurde.

Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der comdirect bank AG dieSachumstände darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsanspruch herleitet.

(2) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalbvon acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Belastung des Umsatzes auf demAbrech nungskonto gegenüber der comdirect bank AG geltend gemacht wird.

11.6 Haftungs- und EinwendungsausschlussAnsprüche des Karteninhabers gegen die comdirect bank AG nach Nr. 11.1 –11.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Ans pruch begründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf

das die comdirect bank AG keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotzAnwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werdenkönnen, oder

• von der comdirect bank AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei -geführt wurden.

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II. Bedingungen für die Visa-Karten (Fortsetzung)

12 Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen

12.1 Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige

(1) Verliert der Karteninhaber seine Karte, PIN oder sein persönliches Passwort,werden sie ihm gestohlen oder kommen sie ihm sonst abhanden und kommtes dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form • der Abhebung von Bargeld oder • der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen,so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperran-zeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es daraufankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigenAbhandenkommen ein Verschulden trifft.

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung,ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen derKarte, PIN oder des persönlichen Passworts vorliegt, haftet der Karteninhaberfür die hierdurch entstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal150 Euro, wenn der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrungvon Karte oder PIN schuldhaft verletzt hat.

(3) Erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands unddes Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) oder in der Währungeines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt derKarteninhaber den aufgrund einer nicht autorisierten Kartenverfügung ent-stehenden Schaden nach den Absatz 1 und 2 auch über einen Betrag vonmaximal 150 Euro hinaus, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Be-dingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die comdirectbank AG durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadensbeigetragen, haftet die comdirect bank AG für den entstandenen Schaden imUmfang des von ihr zu vertretenden Mitverschuldens.

(4) Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1bis 3 verpflichtet, wenn der Karteninhaber die Sperranzeige nicht abgebenkonnte, weil die comdirect bank AG nicht die Möglichkeit zur Entgegennahmeder Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.

(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung undhat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vor-sätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt,trägt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang.Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn• er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der comdirect

bank AG oder der Visa-Repräsentanz schuldhaft nicht unverzüglich mitge-teilt hat,

• die persönliche Geheimzahl oder das persönliche Passwort auf der Karte ver-merkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (zum Beispiel im Original-brief, in dem sie dem Karten inhaber mitgeteilt wurde),

• die persönliche Geheimzahl oder das persönliche Passwort einer anderenPerson mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.

(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den derVerfügungs rahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf denfür die Karte geltenden Verfügungsrahmen.

12.2 Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige Sobald der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Verwendungoder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte, PIN oder persönlichemPasswort gegenüber der comdirect bank AG oder einer Visa-Karten-Repräsentanzangezeigt und die Karte gesperrt wurde, übernimmt die comdirect bank AGalle danach durch Verfügungen in Form • der Abhebung von Bargeld oder • der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmenentstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht,trägt der Karteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.

13 Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Antragsteller

Für die Verbindlichkeiten aus einer gemeinsam beantragten Visa-Karte haftendie Antragsteller als Gesamtschuldner, d. h., die comdirect bank AG kann vonjedem Antragsteller die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Jeder Antrag-steller kann das Vertragsverhältnis nur mit Wirkung für alle Antragsteller jeder -zeit durch Kündigung beenden. Jeder Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen,dass die an ihn ausgegebene Karte mit Wirksamwerden der Kündigung un-verzüglich an die comdirect bank AG zurückgegeben wird. Die Aufw endungen,die aus der weiteren Nutzung einer Karte bis zu ihrer Rückgabe an die comdirectbank AG entstehen, haben die Antragsteller ebenfalls gesamtschuldnerischzu tragen. Unabhängig davon wird die comdirect bank AG zumutbare Maß-nahmen ergreifen, um Visa-Karten-Verfügungen nach der Kündigung desVisa-Karte-Vertragsverhältnisses zu unterbinden.

14 Eigentum und Gültigkeit der Karte

Die comdirect bank AG bleibt Eigentümerin der Visa-Karte. Die Visa-Karte istnicht übertragbar. Sie ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraumgültig. Die comdirect bank AG ist mit der Aushändigung einer neuen Visa-Karte,spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit berechtigt, die alte Visa-Karte alleinoder zusammen mit der gleichzeitig ausgegebenen giroc ard zurückzuverlangen.Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durchKündigung des Visa-Karten-Vertrages), so hat der Karteninhaber die Karteunverzüglich an die comdirect bank AG zurückzugeben. Auf der Visa-Karte ggf.befindliche unter nehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Kunde beidem Unternehmen, das die Zusatzanwendungen auf die Visa-Karte aufgebrachthat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzungeiner ggf. bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertrags-verhältnis zwischen dem Karteninhaber und der kartenausgebenden comdirectbank AG. Die comdirect bank AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, auchwährend der Gültigkeit einer Visa-Karte – allein oder zusammen mit dergleich zeitig ausgegebenen girocard – diese Karte gegen eine neue Karte auszu-tauschen. Dem Karteninhaber entstehen hierdurch keine Kosten.

15 Kündigungsrecht des Karteninhabers

Der Kunde kann den Visa-Karten-Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

16 Kündigungsrecht der comdirect bank AG

Die comdirect bank AG kann den Visa-Karten-Vertrag unter Einhaltung einerangemessenen, mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Diecomdirect bank AG wird den Visa-Karten-Vertrag mit einer längeren Kündigungs-frist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berechtigten Belange desKarteninhabers geboten ist. Die comdirect bank AG kann den Visa-Karten-Vertragfristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzungdes Visa-Karten-Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung derberechtigten Belange des Kunden für die comdirect bank AG unzumutbar ist.Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige Angabenüber seine Vermögenslage gemacht hat und die comdirect bank AG hieraufdie Entscheidung über den Abschluss des Visa-Karten-Vertrages gestützt hatoder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintrittoder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten ausdem Visa-Karten-Vertrag gegenüber der comdirect bank AG gefährdet ist.

17 Folgen der Kündigung

Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Visa-Karte nicht mehr benutzt wer -den. Die Karte ist unverzüglich und unaufgefordert an die comdirect bank AGzurückzugeben. Auf der Karte ggf. befindliche unternehmensgenerierte Zusatz -anwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatz-anwendungen auf die Visa-Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zulassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer ggf. bankgenerierten Zusatz -anwendung richtet sich nach den für jene Zusatzanwendung geltenden Regeln.

18 Einziehung und Sperre der Visa-Karte

(1) Die comdirect bank AG darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (zumBeispiel an Geldautomaten) veranlassen, • wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,• wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte

dies rechtfertigen oder• wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung

der Karte besteht.Die comdirect bank AG wird den Karteninhaber unter Angabe der hierfür maß -geblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre,über die Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen unterbleibt, soweit siegegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt. Die comdirect bank AG wird dieKarte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründefür die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie denKarten inhaber unverzüglich.

(2) Hat der Karteninhaber auf einer eingezogenen Karte eine Zusatzanwen-dung gespeichert, so hat der Einzug der Karte zur Folge, dass er die Zusatzan-wendung nicht mehr nutzen kann. Zum Zeitpunkt der Einziehung in der Kartegespeicherte unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen kann der Karten-inhaber von der comdirect bank AG herausverlangen, nachdem diese die Kartevon der Stelle, die die Karte eingezogen hat, zur Verfügung gestellt bekommenhat. Die comdirect bank AG ist berechtigt, das Herausgabeverlangen in Bezugauf die unternehmensgenerierten Zusatzanwendungen dadurch zu erfüllen,dass sie dem Karteninhaber die um die Zahlungsverkehrsfunktionen bereinigteKarte aushändigt. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer auf der Kartebefindlichen bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach den für jeneZusatz anwendung geltenden Regeln.

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II. Bedingungen für die Visa-Karten (Fortsetzung)

B Zusatzanwendungen

1 Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte

(1 ) Der auf der Kreditkarte befindliche Chip kann ggf. auch als Speichermediumfür eine bankgenerierte Zusatzanwendung (zum Beispiel in Form eines Jugend -schutzmerkmals) oder für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung(zum Beispiel in Form eines elektronischen Fahrscheins) genutzt werden.

(2) Die Nutzung einer ggf. bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nachdem Rechtsverhältnis des Karteninhabers zur kartenausgebenden comdirectbank AG.

(3) Eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung kann der Karteninhabernach Maßgabe eines ggf. mit dem Unternehmen geschlossenen Vertragesnutzen. Es obliegt der Entscheidung des Karteninhabers, ob er seine Karte –sofern dies angeboten wird – zur Speicherung einer unternehmensgeneriertenZusatzanwendung nutzen möchte. Die Speicherung einer unternehmensgene -rierten Zusatzanwendung auf der Karte erfolgt ggf. am Terminal des Unterneh-mens nach Absprache zwischen dem Kunden und dem Unternehmen. Kreditinstitute nehmen vom Inhalt der am Unternehmensterminal kommu-nizierten Daten keine Kenntnis.

2 Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Inhalt einer ggf. unternehmensgenerierten Zusatzanwendung

Die kartenausgebende comdirect bank AG stellt mit dem Chip auf der Karteggf. lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es dem Kundenermöglicht, in der Visa-Karte unternehmensgenerierte Zusatzanwendungenzu speichern. Eine Leistung, die das Unternehmen über die unternehmens-generierte Zusatzanwendung gegenüber dem Kunden erbringt, richtet sichausschließlich nach dem Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kundenund dem Unternehmen.

3 Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen

(1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatz -anwendung betreffen, hat der Kunde ausschließlich gegenüber dem Unterneh-men geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeicherthat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der beiihm gespeicherten Daten. Der Kunde darf die Visa-Karte zum Zwecke derRekla mationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.

(2) Einwendungen, die den Inhalt einer ggf. bankgenerierten Zusatzanwendungbetref fen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der comdirect bankAG geltend zu machen.

4 Keine Angabe der von der comdirect bank AG an den Kunden ausgegebenen PIN bei unternehmensgenerierten Zusatzanwendungen

Bei der Speicherung, inhaltlichen Änderung oder Nutzung einer unterneh-mensgenerierten Zusatzanwendung auf der Kreditkarte wird die von der karten -ausgebenden comdirect bank AG an den Karteninhaber ausgegebene PINnicht eingegeben. Sofern das Unternehmen, das eine unternehmensgenerierte

Zusatzanwendung in die Visa-Karte eingespeichert hat, dem Karten inhaberdie Möglichkeit eröffnet, den Zugriff auf diese Zusatzanwendung mit einemseparaten von ihm wählbaren Legitimationsmedium abzusichern, so darf derKunde zur Absicherung der unternehmensgenerierten Zusatzanwendung nichtdie PIN verwenden, die ihm von der kartenausgebenden comdirect bank AGfür die Nutzung der Zahlungsverkehrsanwendungen zur Verfügung gestelltworden ist.

5 Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen

Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nurgegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in denChip der Visa-Karte eingespeichert hat, und ist nur dann möglich, wenn dasUnternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht.Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegen-über der comdirect bank AG in Betracht und richtet sich nach dem mit dercomdirect bank AG geschlossenen Vertrag.

C Änderung der Geschäftsbedingungen

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Karteninhaber spä-testens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdensin Textform angeboten. Hat der Karteninhaber mit der comdirect bank AG imRahmen seiner Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationswegvereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch aufdiesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt alserteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungs-wirkung wird ihn die comdirect bank AG in ihrem Angebot besonders hinweisen.Werden dem Kunden Änderungen dieser Bedingungen angeboten, kann erdiese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam-werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf diesesKündigungsrecht wird ihn die comdirect bank AG in ihrem Angebot besondershinweisen.

D Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Karteninhaber dieMöglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft derBeschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich desZahlungsdiensterechts (§§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches), kön-nen auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privatenBanken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung vonKundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfü-gung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abruf barist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beimBundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin,zu richten. Ferner besteht für den Karteninhaber die Möglichkeit, sich jederzeitschriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, undLurgiallee 12, 60439 Frankfurt, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungs-diensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675 c – 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz -buch (EGBGB) zu beschweren.

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III.Bedingungen für den Überweisungsverkehr

Für die Ausführung von Überweisungsverträgen von Kunden der comdirectbank AG gelten die folgenden Bedingungen.

1 Allgemein

1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlich des Dauerauftrags

Der Kunde kann die comdirect bank AG beauftragen, durch eine ÜberweisungGeldbeträge bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers an den Zahlungs -dienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln. Der Kunde kann diecomdirect bank AG auch beauftragen, jeweils zu einem bestimmten wieder -kehrenden Termin einen gleichbleibenden Geldbetrag an das gleiche Konto desZahlungsempfängers zu überweisen (Dauerauftrag).

1.2 Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde seine Kundenkennung (Kontonummer undBankleitzahl der comdirect bank AG oder IBAN) und die ihm vom Zahlungs-empfänger genannte Kundenkennung des Zahlungsempfängers (Kontonummerund Bankleitzahl oder IBAN und BIC oder andere Kennung des Zahlungsdienst -leisters des Zahlungsempfängers) zu verwenden. Die für die Ausführung derÜberweisung erforderlichen Angaben bestimmen sich nach Nr. 2.1 und 3.1.

1.3 Erteilung des Überweisungsauftrags und Autorisierung

(1 ) Der Kunde erteilt der comdirect bank AG einen Überweisungsauftrag mittelseines von der comdirect bank AG zugelassenen Vordrucks, Formulars oder inder mit der comdirect bank AG anderweitig vereinbarten Art und Weise(zum Beispiel per Online Banking) mit den erforderlichen Angaben gemäßNr. 2.1 beziehungsweise Nr. 3.1. Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständig-keit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oderfehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen vonÜberweisungen führen; daraus können Schäden für den Kunden entstehen. Beiunleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die comdirectbank AG die Ausführung ablehnen (siehe auch Nr. 1.7). Hält der Kunde bei derAusführung der Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der comdirectbank AG gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteil ten Überweisungenmuss dies außerhalb des Formulars erfolgen, falls das Formular selbst keineentsprechende Angabe vorsieht.

(2 ) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch Unterschrift oder inder anderweitig mit der comdirect bank AG vereinbarten Art und Weise (zumBeispiel per Online-Banking-PIN/-TAN).

(3 ) Auf Verlangen des Kunden teilt die comdirect bank AG vor Ausführungeines einzelnen Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfrist fürdiesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellenden Entgelte undgegebenenfalls deren Aufschlüsselung mit.

1.4 Zugang des Überweisungsauftrags bei der comdirect bank AG

(1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der comdirect bank AGzugeht. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vor-gesehenen Empfangsvorrichtungen der comdirect bank AG (zum Beispiel Ein-gang auf Online-Banking-Server).

(2 ) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der comdirect bank AG gemäß „Preis- undLeistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauf folgen-den Geschäftstag als zugegangen.

( 3 ) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtung dercomdirect bank AG oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenenAnnahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf dieBestimmung der Ausführungsfrist (siehe Nr. 2.2.2) erst als am darauf folgendenGeschäftstag zugegangen.

1.5 Widerruf des Überweisungsauftrags

(1) Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags bei der comdirect bank AG(siehe Nr. 1.4 Absatz 1 und 2) kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen.Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung gegenüber dercomdirect bank AG möglich.

(2 ) Haben die comdirect bank AG und der Kunde einen bestimmten Terminfür die Ausführung der Überweisung vereinbart (siehe Nr. 2.2.2 Absatz 2),kann der Kunde die Überweisung beziehungsweise den Dauerauftrag (sieheNr. 1.1) bis zum Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstagsder comdirect bank AG widerrufen. Die Geschäftstage der comdirect bank AGergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Nach dem rechtzeiti-gen Zugang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der comdirect bank AGwerden keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauer -auftrags ausgeführt.

(3 ) Nach den in Absatz 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Über -weisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn der Kunde und die comdirectbank AG dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der

comdirect bank AG gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überwei-sungsbetrag zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufsdes Kunden berechnet die comdirect bank AG das im „Preis- und Leistungs-verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.

1.6 Ausführung des Überweisungsauftrags

(1) Die comdirect bank AG führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus,wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nr. 2.1 und 3.1) inder vereinbarten Art und Weise (siehe Nr. 1.3 Absatz 1) vorliegen und derÜberweisungsauftrag vom Kunden autorisiert ist (siehe Nr. 1.3 Absatz 2); diecomdirect bank AG ist zur Ausführung der Überweisung ferner nur insoweitverpflichtet, als ein ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhandenoder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist („Ausführungsbedingungen“).

(2 ) Die comdirect bank AG und die weiteren an der Ausführung der Überweisungbeteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließ -lich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungs-empfängers (siehe Nr. 1.2) auszuführen.

(3 ) Die comdirect bank AG unterrichtet den Kunden mindestens einmal monat -lich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg.

1.7 Ablehnung der Ausführung

(1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nr. 1.6 Absatz 1) nicht erfüllt,kann die comdirect bank AG die Ausführung des Überweisungsauftrags ab-lehnen. Hierüber wird die comdirect bank AG den Kunden unverzüglich, aufjeden Fall aber innerhalb der in Nr. 2.2.1 beziehungsweise Nr. 3.2 vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die comdirect bank AG, soweit möglich, die Gründeder Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Ablehnunggeführt haben, berichtigt werden können.

(2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die comdirect bankAG erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oder kei-nem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird diecomdirect bank AG dem Kunden hierüber unverzüglich eine Information zurVerfügung stellen und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetrag wiederherausgeben.

(3 ) Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet diecomdirect bank AG das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewieseneEntgelt.

1.8 Übermittlung der ÜberweisungsdatenIm Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die comdirect bank AGdie in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbaroder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienst-leister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp-fängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denenauch die Kontonummer beziehungsweise die Internationale Bankkontonummer(IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Beigrenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inlandkönnen die Überweisungsdaten über das NachrichtenübermittlungssystemSociety for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitzin Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers weitergeleitetwerden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungs -daten vorübergehend in seinen Rechenzentren in der Europäischen Union, inder Schweiz und in den USA.

1.9 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen

Der Kunde hat die comdirect bank AG unverzüglich nach Feststellung einesnicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftrags zu un-terrichten.

1.10 Entgelte

1.10.1 Entgelte für Verbraucher als Kunden für Überweisungen innerhalbDeutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschafts-raums (EWR)7 in Euro oder in einer anderen EWR-Währung8

Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leis-tungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestenszwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.Hat der Kunde mit der comdirect bank AG im Rahmen der Geschäftsbeziehungeinen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungenauch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden giltals erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungs -wirkung wird ihn die comdirect bank AG in ihrem Angebot besonders hinweisen.Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kann er die Ge-schäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdensder Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungs -recht wird ihn die comdirect bank AG in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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III.Bedingungen für den Überweisungsverkehr (Fortsetzung)

1.10.2 Entgelte für sonstige SachverhalteBei Entgelten und deren Änderung• für Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)9 oder • für Überweisungen innerhalb Deutschlands oder in andere EWR-Staaten in

Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungen)10 und• für Überweisungen von Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nr. 12 Absatz 1 bis 6 AGB Banken.

1.11 WechselkursErteilt der Kunde einen Überweisungsauftrag in einer anderen Währung als derKontowährung, wird das Konto gleichwohl in der Kontowährung belastet. DieBestimmung des Wechselkurses bei solchen Überweisungen ergibt sich aus derUmrechnungsregelung im „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Eine Änderung desin der Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses wird unmittel -bar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Der Referenz -wechselkurs stammt aus einer öffentlich zugänglichen Quelle.

1.12 Meldepflichten nach AußenwirtschaftsrechtDer Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten.

1.13 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Kunden dieMöglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft derBeschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich desZahlungsdiensterechts (§§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches),können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privatenBanken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung vonKundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfü-gung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbarist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beimBundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zurichten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlichoder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs -aufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12,60439 Frankfurt, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichts -gesetz (ZAG), die §§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) odergegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)zu beschweren.

2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)7 in Euro oder in anderenEWR-Währungen8

2.1 Erforderliche AngabenDer Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen:• Name des Zahlungsempfängers,• Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl und/oder Name

des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers oder• Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlungsempfängers und

Bank-Identifizierungs-Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Zahlungs-empfängers,

• Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),• Betrag,• Name des Kunden,• Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden und• bei grenzüberschreitenden Überweisungen die Entgeltweisung „Entgeltteilung“

zwischen Kunde und Zahlungsempfänger.

2.2 Maximale Ausführungsfrist

2.2.1 FristlängeDie comdirect bank AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungs -betrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenenAusführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

2.2.2 Beginn der Ausführungsfrist

(1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Über-weisungsauftrags des Kunden bei der comdirect bank AG (siehe Nr. 1.4).

(2) Vereinbaren die comdirect bank AG und der Kunde, dass die Ausführungder Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmtenZeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der comdirect bank AG denzur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügunggestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitigvereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt dervereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der comdirect bank AG, sobeginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag. Die Geschäfts -tage der comdirect bank AG ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungs -verzeichnis“.

( 3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichendenWährung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überwei-sungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.

2.3 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden

2.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten ÜberweisungIm Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe oben Nummer 1.3 Abs. 2)hat die comdirect bank AG gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattungihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetragunverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden be-lastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sichohne die Belastung mit der nicht autorisierten Überweisung befunden hätte.

2.3.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einerautorisierten Überweisung

( 1 ) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autori-sierten Überweisung kann der Kunde von der comdirect bank AG die unverzüg -liche und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetrages insoweit verlangen,als die Zahlung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag demKonto des Kunden belastet, bringt die comdirect bank AG dieses wieder aufden Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausge-führten Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit vom Überweisungsbetrag vonder comdirect bank AG oder zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogenworden sein sollten, übermittelt die comdirect bank AG zugunsten des Zahlungs -empfängers unverzüglich den abgezogenen Betrag.

(2) Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der comdirect bank AG dieErstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm dieseim Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung derÜberweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden.

(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass die Überweisung beimZahlungs dienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausfüh-rungsfrist gemäß Nr. 2.2.1 eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüchenach Nr. 2.3.1 und 2.3.2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspä-tung ein Schaden entstanden, haftet die comdirect bank AG nach Nr. 2.3.3.

(4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die comdirect bank AG auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvoll-ziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.

2.3.3 Schadensersatz

(1 ) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Über-weisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde vonder comdirect bank AG einen Schaden, der nicht bereits von Nr. 2.3.1 und2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die comdirect bank AGdie Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die comdirect bank AG hat hierbeiein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wieeigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursachebei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hatder Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadensbeigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, inwelchem Umfang die comdirect bank AG und der Kunde den Schaden zutragen haben.

(2 ) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betrags mäßigeHaftungsgrenze gilt nicht• für nicht autorisierte Überweisungen,• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der comdirect bank AG, • für Gefahren, die die comdirect bank AG besonders übernommen hat, und• für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

2.3.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss

(1) Eine Haftung der comdirect bank AG nach Nr. 2.3.2 bis 2.3.3 ist ausge-schlossen,• wenn die comdirect bank AG gegenüber dem Kunden nachweist, dass der

Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers eingegangen ist, oder

• soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angege-benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführtwurde. In diesem Fall kann der Kunde von der comdirect bank AG jedochverlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, denZahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnetdie comdirect bank AG das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewie-sene Entgelt.

(2 ) Ansprüche des Kunden nach den Nr. 2.3.1 bis 2.3.3 und Einwendungen desKunden gegen die comdirect bank AG aufgrund nicht oder fehlerhaft ausge-führter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sindausgeschlossen, wenn der Kunde die comdirect bank AG nicht spätestens13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oderfehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Fristbeginnt nur, wenn die comdirect bank AG den Kunden über die Belastungs-buchung der Überweisung entsprechend auf dem für Kontoinformationen ver-einbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchungunterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung

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III.Bedingungen für den Überweisungsverkehr (Fortsetzung)

maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nr. 2.3.3 kann der Kunde auch nachAblauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an derEinhaltung dieser Frist verhindert war.

(3 ) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruchbegründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf

das die comdirect bank AG keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotzAnwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können,oder

• von der comdirect bank AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei -geführt wurden.

3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten desEuropäischen Wirtschaftsraums (EWR)7 in Währungen eines Staatesaußerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)10 sowie Überweisungenin Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)9

3.1 Erforderliche AngabenDer Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben machen:• Name des Zahlungsempfängers,• Internationale Bankkontonummer (IBAN) beziehungsweise Kontonummer

des Zahlungsempfängers,• Bank-Identifizierungs-Code (BIC); ist der BIC unbekannt, ist bei Überweisungen

innerhalb Deutschlands die Bankleitzahl und bei Überweisungen in andereStaaten der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienstleistersdes Zahlungsempfängers anzugeben,

• Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1 [Verzeichnis derKurzformen für Zielland und Währung]),

• Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1 [Verzeichnis derKurzform für Zielland und Währung]),

• Betrag,• Name des Kunden,• Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden.• Entgeltweisung

3.2 AusführungsfristDie Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

3.3 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden

3.3.1 Haftung der Bank für nicht autorisierte Überweisungen

(1) Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe oben Nr. 1.3 Absatz 2)hat die comdirect bank AG gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattungihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Zahlungsbetragun verzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kundenbelas tet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem essich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte.

(2 ) Bei sonstigen Schäden, die aus einer nicht autorisierten Überweisungresultieren, haftet die comdirect bank AG für eigenes Verschulden. Hat der Kundedurch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen,bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfangdie comdirect bank AG und der Kunde den Schaden zu tragen haben.

3.3.2 Haftung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einerÜberweisung

Bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungenhat der Kunde neben etwaigen Herausgabeansprüchen aus Auftragsrechtnach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB Schadensersatzansprüche nach Maßgabefolgender Regelungen:• Die comdirect bank AG haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch

ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen,bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Um-fang die comdirect bank AG und der Kunde den Schaden zu tragen haben.

• Für das Verschulden zwischengeschalteter Stellen haftet die comdirect bankAG nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der comdirect bank AGauf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschal-teten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).

• Die Haftung der comdirect bank AG ist auf höchstens 12.500 Euro je Über-weisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit der comdirect bank AG und für Gefahren, die die comdirectbank AG besonders übernommen hat.

3.3.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss

(1) Ansprüche des Kunden wegen der fehlerhaften Ausführung einer Über-weisung nach Nr. 3.3.2 bestehen nicht, wenn• die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden fehlerhaft ange -

gebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde oder• die comdirect bank AG gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Über-

weisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs-empfängers eingegangen ist.

(2 ) Ansprüche des Kunden nach Nr. 3.3.1 und 3.3.2 und Einwendungen desKunden gegen die comdirect bank AG aufgrund nicht oder fehlerhaft ausge-führter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sindausgeschlossen, wenn der Kunde die comdirect bank AG nicht spätestens 13Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehler-haft ausgeführten Überweisung hiervon schriftlich unterrichtet hat. Der Laufder Frist beginnt nur, wenn die comdirect bank AG den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend auf dem für Kontoinforma -tionen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belas-tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag derUnterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche kann der Kunde auch nachAblauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an derEinhaltung dieser Frist verhindert war.

( 3 ) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruchbegründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das

die comdirect bank AG keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen dungder gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder

• von der comdirect bank AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei -geführt wurden.

7 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien,Däne mark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland,Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich vonGroßbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

8 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew,Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas,Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, SchweizerFranken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

9 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: dieEU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland,Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen).

10 Zum Beispiel US-Dollar.

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IV. Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift

1. Teil: Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren

Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels Einzugsermächti-gungslastschrift über sein Konto bei der Bank gelten folgende Bedingungen.

1 Allgemein

1.1 BegriffsbestimmungEine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgangzulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungs-betrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.

1.2 EntgelteDie Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungs -verzeichnis“. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zweiMonate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hatder Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektroni-schen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesemWege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenner seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam-werdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wirdihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem KundenÄnderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor demvorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlosund kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank inihrem Angebot besonders hinweisen.

1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Kunden dieMöglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft derBeschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich desZahlungsdiensterechts (§§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches),können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der priva -ten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtungvon Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zurVerfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abruf -bar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beimBundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zurichten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlichoder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12,60439 Frankfurt, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichts -gesetz (ZAG), die §§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) odergegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)zu beschweren.

2 Einzugsermächtigungslastschrift

2.1 Allgemein

2.1.1 Wesentliche Merkmale der EinzugsermächtigungslastschriftMit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann der Kunde über dieBank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro bewirken. Hierzu er-mächtigt der Kunde den Zahlungsempfänger Geldbeträge vom Konto desKunden per Lastschriften einzuziehen (Einzugsermächtigung). Der Zahlungs-empfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinenZahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vorlegt. Der Kunde autorisiertdie Zahlung nachträglich durch Genehmigung der entsprechenden Lastschrift-belastungsbuchung auf seinem Konto. Der Kunde kann der Belastungsbuchungaus einer Einzugsermächtigungslastschrift widersprechen, bis er sie genehmigthat.

2.1.2 KundenkennungenFür das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte Kontonummer und dieBankleitzahl der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungs-empfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrundder Einzugsermächtigungslastschrift ausschließlich auf Grundlage der ihrübermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren be-teiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der imLastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als seine Kundenkennung ange -gebenen Kontonummer und Bankleitzahl aus.

2.2 Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift durch den Zahlungsempfänger

Der Zahlungsempfänger übermittelt die Einzugsermächtigungslastschrift unterEinschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank des Kunden als Zahlstelle.Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben.

2.3 Zahlungsvorgang aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift

2.3.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem LastschriftbetragEingehende Einzugsermächtigungslastschriften des Zahlungsempfängerswerden mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag

dem Konto des Kunden belastet. Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wirdspätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig ge-macht (siehe Nr. 2.3.2), wenn der Bank eine entgegenstehende Weisung desKunden vorliegt, die vom Zahlungsempfänger angegebene Kontonummerdes Zahlungspflichtigen und die Bankleitzahl keinem Konto des Kunden beider Bank zuzuordnen sind oder der Kunde über kein für die Einlösung derLastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen aus-reichenden Kredit verfügt; Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor.

2.3.2 Einlösung von EinzugsermächtigungslastschriftenEinzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchungauf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag11 nachihrer Vornahme rückgängig gemacht wird.

2.3.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachungder Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung

Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung(siehe Nr. 2.3.1) oder die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächti-gungslastschrift (siehe Nr. 2.3.2) wird die Bank den Kunden unterrichten. Dabeiwird die Bank, soweit möglich, die Gründe angeben.

2.3.4 Ausführung der Zahlung

(1) Die Bank leitet den von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der Einzugs-ermächtigungslastschrift des Zahlungsempfängers belasteten Lastschriftbetragdem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu.

(2) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf demfür Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit.

2.4 Nachträgliche Autorisierung der Zahlung durch Genehmigung derLastschriftbelastungsbuchung

Die Autorisierung der Zahlung durch den Kunden erfolgt nachträglich über dieGenehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf seinemKonto. Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die erdem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schongenehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächstenRechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablaufvon sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Machter seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalbder Sechswochenfrist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt alsGenehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung desRechnungsabschlusses besonders hinweisen.

2.5 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden

2.5.1 Erstattung bei Widerspruch gegen Lastschriftbelastungsbuchung

( 1 ) Widerspricht der Kunde einer noch nicht genehmigten Lastschriftbelastungs -buchung, ist die Bank verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abge -buchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Kontowieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung befunden hätte.

(2 ) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der Bank dieErstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm für dieAusführung der Zahlung in Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto desKunden belastet hat.

2.5.2 Erstattung bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Zahlung

(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisier -ten Zahlung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzteErstat tung des Lastschriftbetrages insoweit verlangen, als die Zahlung nichterfolgte oder fehlerhaft war. Die Bank bringt dann das Konto wieder auf denStand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführtenZahlungsvorgang befunden hätte.

(2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der Bank dieErstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm imZusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung derZahlung in Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kunden be-lastet hat.

(3) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bankauf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kundenüber das Ergebnis unterrichten.

2.5.3 Schadensersatz

(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlungoder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einenSchaden, der nicht bereits von Nr. 2.5.1 und 2.5.2 erfasst ist, ersetzt verlangen.Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. DieBank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stellezur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein

Page 44: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

33

IV. Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift (Fortsetzung)

schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, be-stimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem UmfangBank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßigeHaftungsgrenze gilt nicht• für nicht autorisierte Zahlungen,• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,• für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und• für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher

ist.

2.5.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss

(1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 2.5.2 bis 2.5.3 ist ausgeschlossen,• wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag

ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangenist, oder

• soweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfängerangegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers aus-geführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen,dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs-betrag wiederzuerlangen.

(2) Ansprüche des Kunden nach Nr. 2.5.1 bis 2.5.4 und Einwendungen desKunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungenoder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn derKunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung miteiner nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unter -richtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über dieBelastungsbuchung der Zahlung entsprechend auf dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungs -buchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag derUnterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nr. 2.5.3 kann derKunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohneVerschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruchbegründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das

die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder

• von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

2. Teil: Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren

Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschriftüber sein Konto bei der Bank gelten folgende Bedingungen.

1 Allgemein

1.1 BegriffsbestimmungEine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgangzulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungs-betrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.

1.2 EntgelteDie Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungs -verzeichnis“. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zweiMonate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hatder Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischenKommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wegeangeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seineAblehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens derÄnderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bankin ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen derEntgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschla-genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kosten -frei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebotbesonders hinweisen.

1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Kunden dieMöglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft derBeschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich desZahlungsdiensterechts (§§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches),können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der priva -ten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtungvon Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zurVerfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.deabrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestellebeim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin,zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich

oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs -aufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12,60439 Frankfurt, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichts -gesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) odergegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)zu beschweren.

2 SEPA-Basislastschrift

2.1 Allgemein

2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-BasislastschriftverfahrensMit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an denZahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichenEuro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken.Zur SEPA gehören die im Anhang genannten Staaten und Gebiete. Für dieAusführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften müssen der Zahlungs -empfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basislastschriftverfahrennutzen und der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger dasSEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligenZahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bankdie Lastschriften vorlegt. Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung auf -grund einer SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab demZeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Erstattungdes belasteten Lastschriftbetrages verlangen.

2.1.2 KundenkennungenFür das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN12 und den BIC13 derBank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu ver-wenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basislast-schrift ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungauszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlungan den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungs-empfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und BIC aus.

2.1.3 Übermittlung von LastschriftdatenBei SEPA-Basislastschriften können die Lastschriftdaten über das Nachrichten-übermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecom-munication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der EuropäischenUnion, in der Schweiz und in den USA von dem Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers an die Bank weitergeleitet werden.

2.2 SEPA-Lastschriftmandat

2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate)Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damitautorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Basislastschriftendes Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bankvereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssendie folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein:• Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und• Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen

SEPA-Basislastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten)enthalten:• Bezeichnung des Zahlungsempfängers,• eine Gläubigeridentifikationsnummer,• Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrendender Zahlungen,• Name des Kunden,• Bezeichnung der Bank des Kunden und• seine Kundenkennung (siehe Nr. 2.1.2).Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzlicheAngaben enthalten.

2.2.2 Widerruf des SEPA-LastschriftmandatsDas SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüberseiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingangdes Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und gegenüber der comdirectbank AG erfolgen. Zusätzlich sollte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungs -empfänger erklärt werden.

2.2.3 Zurückweisung einzelner SEPA-BasislastschriftenDer Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus be-stimmten SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken.Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstagesgemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschriftangegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlichgegenüber der comdirect bank AG erfolgen. Zusätzlich sollte diese Weisung auchgegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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34

IV. Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift (Fortsetzung)

2.3 Einzug der SEPA-Basislastschrift auf Grundlage des SEPA-Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger

(1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungs-empfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und etwaige zusätzlicheAngaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Basislastschriften. Derjeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben.

(2 ) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Ein-ziehung der SEPA-Basislastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienst-leisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz verkörpert auch die imSEPA-Lastschriftmandat enthaltene Weisung des Kunden an die Bank zurEinlösung der jeweiligen SEPA-Basislastschrift (siehe Nr. 2.2.1 Satz 2 und 4). Fürden Zugang dieser Weisung verzichtet die Bank auf die für die Erteilung desSEPA-Lastschriftmandats vereinbarte Form (siehe Nr. 2.2.1 Satz 3).

2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift

2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem Lastschriftbetrag

(1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden amim Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfängerange gebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt derFälligkeits tag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewie-senen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.

(2 ) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ge-schäftstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2), wenn• der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.2 zuge-

gangen ist,• der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nr. 2.2.3

zuge gangen ist,• der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben

auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt; Teilein -lösungen nimmt die Bank nicht vor,

• die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinemKonto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder

• die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz– eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die Bank erkennbar

fehlerhaft ist,– eine Mandatsreferenz fehlt,– ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder– kein Fälligkeitstag angegeben ist.

2.4.2 Einlösung von SEPA-BasislastschriftenSEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf demKonto des Kunden nicht spätestens am zweiten Geschäftstag gemäß „Preis- undLeistungsverzeichnis“ nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird.

2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachungder Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung

Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung(siehe Nr. 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-lastschrift (siehe Nr. 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestensbis zu der gemäß Nr. 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch aufdem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank,soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, diezur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben,berichtigt werden können.

2.4.4 Ausführung der Zahlung

(1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto desKunden aufgrund der SEPA-Basislastschrift des Zahlungsempfängers belasteteLastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs-empfängers eingeht.

(2 ) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenenFälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- undLeistungsverzeichnis“ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.

(3 ) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf demfür Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit.

2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung

(1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt derBelastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründendie Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Etwaige Zahlungs -ansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt.

(2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald derjeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine Genehmigung desKunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist.

(3 ) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaftausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nr. 2.6.2.

2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden

2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten ZahlungIm Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen denKunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflich -tet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag unver -züglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf demes sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte.

2.6.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung von autorisierten Zahlungen

(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisier -ten Zahlung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzteErstattung des Lastschriftbetrages insoweit verlangen, als die Zahlung nichterfolgt oder fehlerhaft war. Die Bank bringt dann das Konto wieder auf denStand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführtenZahlungsvorgang befunden hätte.

(2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der Bank dieErstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm imZusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung derZahlung in Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kunden belas tethat.

( 3 ) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beimZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungs-frist gemäß Nr. 2.4.4 eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nachAbsatz 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspätung einSchaden entstanden, haftet die Bank nach Nr. 2.6.3.

( 4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bankauf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kundenüber das Ergebnis unterrichten.

2.6.3 Schadensersatz

(1 ) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlungoder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bankeinen Schaden, der nicht bereits von Nr. 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetztverlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu ver-treten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischen-geschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat derKunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadensbeige tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, inwelchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

( 2 ) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßigeHaftungsgrenze gilt nicht• für nicht autorisierte Zahlungen,• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,• für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und• für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

2.6.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss

( 1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 2.6.2. bis 2.6.3 ist ausgeschlossen,• wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag

rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerseingegangen ist, oder

• soweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger an-gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführtwurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass siesich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetragwieder zuerlangen.

(2) Ansprüche des Kunden nach Nr. 2.6.1 bis 2.6.3 und Einwendungen desKunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungenoder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn derKunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung miteiner nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unter-richtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über dieBelastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungs -buchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unter -richtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nr. 2.6.3 kann der Kundeauch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschuldenan der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

Page 46: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

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IV. Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift (Fortsetzung)

(3 ) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruchbegründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf

das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung dergebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder

• von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

11 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember.12 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).13 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code).

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1 Beschreibung Dispositionskredit

In Abhängigkeit von regelmäßigen Geldeingängen und der Bonität des Kundenkann die Bank dem Kunden auf Wunsch einen Dispositionskredit einräumen.Durch die Vereinbarung eines Dispositionskreditvertrages kann das Girokontodurch Verfügungen (insbesondere Barauszahlung am Geldausgabeautomaten,Überweisung, Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren) bis zu dem ver-einbarten Betrag überzogen werden (sog. eingeräumte Überziehung). Diefolgenden Bedingungen gelten für den Dispositionskreditvertrag zwischender Bank und dem Kunden.

Sofern die Bank eine Überziehung des Kontos ohne eingeräumte Überziehungs -möglichkeit bzw. über die vertraglich vereinbarte Kreditlinie hinaus zulässt,gelten die „Bedingungen für geduldete Überziehungen“. Auch für sonstigeDarlehensverträge, die nicht ausschließlich ein Recht zur Überziehung eineslaufenden Kontos gewähren, gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen.

2 Sollzinssatz

Neben den ggf. gesondert vereinbarten Kontoführungsgebühren für das Giro-konto hat der Kunde Zinsen für den durch die Überziehung seines Girokontosin Anspruch genommenen Betrag zu bezahlen. Der Sollzinssatz beträgt 9,90 % p. a. (Stand Juni 2010). Der Sollzinssatz für Dispositionskredite ist variabel. Die Bank wird den variablen Sollzinssatz entsprechend den Änderungendes Hauptrefinanzierungszinssatzes der Europäischen Zentralbank (nachfolgendEZB-Zinssatz) nach folgender Maßgabe anpassen: Sofern am letzten Bankarbeitstag vor dem 15. eines Kalendermonats von derBank eine Erhöhung des EZB-Zinssatzes um mindestens 0,25 Prozentpunktegegenüber dem EZB-Zinssatz im Monat der letzten Zinsanpassung festgestelltwird, erhöht die Bank den variablen Sollzinssatz entsprechend. Die Bank ver-pflichtet sich dagegen zur Senkung des variablen Sollzinssatzes um die Ver-änderung des EZB-Zinssatzes, wenn der EZB-Zinssatz um mindestens 0,25Prozentpunkte gesunken ist. Die Zinsanpassungen werden 5 Bankarbeitstagenach dem 15. eines Kalendermonats ohne gesonderte Erklärung gegenüberdem Kontoinhaber bei der comdirect bank AG wirksam. Die comdirect bank AGwird den Kontoinhaber in regelmäßigen Zeitabständen im Finanzreport unter -richten. Der Kontoinhaber kann die Höhe des EZB-Zinssatzes jederzeit auf derWebseite der comdirect bank AG bzw. in anderen öffentlich zugänglichen Medien(insbes. www.bundesbank.de) einsehen.

3 Vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten

Steuern fallen für die Kreditinanspruchnahme nicht an. Eigene Kosten (z. B. fürFerngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.

4 Leistungsvorbehalt

Der Dispositionskreditvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die ihmvon der Bank angebotene Überziehung seines Girokontos erstmals in Anspruchnimmt. Die Inanspruchnahme erfolgt insbesondere durch Barauszahlung amGeldausgabeautomaten, durch Zahlung aufgrund von Überweisungen oder einerLastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren, infolge deren eine nicht durchGuthaben gedeckte Verfügung des Girokontos erfolgt. Mit dieser erstmaligenInanspruchnahme nimmt der Kunde das Angebot auf Abschluss eines Dispo-sitionskreditvertrages in Höhe des gesamten von der Bank eingeräumtenÜberziehungsbetrages an. Bis zur erstmaligen Inanspruchnahme durch denKunden kann die Bank ihr Angebot auf Abschluss des Dispositionskredites je-derzeit und ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung widerrufen.

5 Zahlung und Erfüllung des Vertrages

Der Kunde hat nur für die Dauer und die Höhe der tatsächlichen Inanspruch-nahme des Dispositionskredites die Zinsen zu zahlen. Die Zinsen werdenvierteljährlich nachträglich in Rechnung gestellt und dem Girokonto belastet.Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Dispositionskreditvertrag, indemsie dem Kunden den vereinbarten Dispositionskredit auf seinem Girokontoeinräumt und eine Überziehung im Rahmen der eingeräumten Dispositionsliniezulässt. Zur sofortigen Rückführung der Überziehung ist der Kunde ohne Kündi -gung der Überziehung seitens der Bank nur verpflichtet, wenn er seine auf denAbschluss des Dispositionskreditvertrages gerichtete Willenserklärung fristge-recht widerruft.

6 Vertragliche Kündigungsregeln

Der Dispositionskredit kann von jeder Seite ohne Einhaltung von Kündigungs-fristen gekündigt werden. Die Bank kann den Kunden jederzeit zur Rückzahlungdes gesamten Kredits auffordern, wobei sie dabei die berechtigten Belangedes Kunden angemessen berücksichtigt. Ergänzend gilt das in Nr. 19.3 derallgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bank festgelegte Recht zur Kündi-gung aus wichtigem Grund. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass dieÜberziehungsmöglichkeit gestrichen wird.

7 Mindestlaufzeit des Vertrages

Eine Mindestlaufzeit ist nicht vereinbart. Ein Dispositionskredit wird von der Banknur in Verbindung mit einem Girokonto eingeräumt. Bei Beendigung dieserKontoverbindung wird auch der Dispositionskredit beendet.

8 Außergerichtliche Streitschlichtung

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, denOmbudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrens -ordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge-werbe“, die der Kunde auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscherBanken (www.bdb.de) einsehen und von dieser herunterladen kann, aufWunsch erhält der Kunde diese auch von der Bank zur Verfügung gestellt. DieBeschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver-band deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.

>D. Bedingungen für VerbraucherkrediteI. Bedingungen für den Dispositionskredit (eingeräumte Überziehung)

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Die folgenden Bedingungen gelten für alle geduldeten Überziehungen, dieinnerhalb der gesamten Geschäftsverbindung dem Kunden von der Bank ge-währt werden.

1 Beschreibung „geduldete Überziehung“ und Pflichten des Kontoinhabers

Eine geduldete Überziehung ist die Überziehung eines laufenden Kontos ohneeingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder die Überziehung einer auf einemlaufenden Konto eingeräumten Überziehungsmöglichkeit (z. B. Dispositions-kredit) über die vertraglich vereinbarte Höhe hinaus. Der Kunde hat keinenAnspruch auf eine geduldete Überziehung und ist grundsätzlich verpflichtet,das laufende Konto nicht zu überziehen bzw., sofern ein Dispositionskrediteingeräumt wurde, die mit der Bank vereinbarte Kreditlinie einzuhalten. Duldetdie Bank eine Überziehung, so ist diese geduldete Überziehung innerhalb voneiner Woche zurückzuführen, sofern mit der Bank keine andere Vereinbarunggeschlossen wurde.

2 Sollzinssatz

Duldet die Bank eine Überziehung durch den Kunden, fallen Sollzinsen aufden tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag an. Der Sollzinssatz beträgt14,4 % p.a. (Stand Juni 2010). Der Sollzinssatz für geduldete Überziehungenist variabel. Die Bank wird den variablen Sollzinssatz entsprechend den Ände-rungen des Hauptrefinanzierungszinssatzes der Europäischen Zentralbank(nachfolgend EZB-Zinssatz) nach folgender Maßgabe anpassen:

Sofern am letzten Bankarbeitstag vor dem 15. eines Kalendermonats von derBank eine Erhöhung des EZB-Zinssatzes um mindestens 0,25 Prozentpunktegegenüber dem EZB-Zinssatz im Monat der letzten Zinsanpassung festgestelltwird, erhöht die Bank den variablen Sollzinssatz entsprechend. Die Bank ver-pflichtet sich dagegen zur Senkung des variablen Sollzinssatzes um die Ver-änderung des EZB-Zinssatzes, wenn der EZB-Zinssatz um mindestens 0,25Prozentpunkte gesunken ist. Die Zinsanpassungen werden 5 Bankarbeitstagenach dem 15. eines Kalendermonats ohne gesonderte Erklärung gegenüberdem Kontoinhaber bei der comdirect bank AG wirksam. Die comdirect bank AGwird den Kontoinhaber in regelmäßigen Zeitabständen im Finanzreport un-terrichten. Der Kontoinhaber kann die Höhe des EZB-Zinssatzes jederzeit aufder Webseite der comdirect bank AG bzw. in anderen öffentlich zugänglichenMedien (insbes. www.bundesbank.de) einsehen. Der Kunde hat nur für dieDauer und die Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme der geduldetenÜberziehung die Zinsen zu zahlen. Die Zinsen werden vierteljährlich nachträg lichin Rechnung gestellt und dem Konto belastet.

3 Außergerichtliche Streitschlichtung

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, denOmbudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrens-ordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge-werbe“, die der Kunde auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscherBanken (www.bdb.de) einsehen und von dieser herunterladen kann, aufWunsch erhält der Kunde diese auch von der Bank zur Verfügung gestellt. DieBeschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver-band deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.

II. Bedingungen für geduldete Überziehungen

1 Beschreibung Wertpapierkredit

Wenn vom Kunden ausreichende Sicherheiten gestellt werden, kann die Bankmit dem Kunden einen Wertpapierkredit vereinbaren, wonach die Bank sichverpflichtet, dem Kunden einen Kreditrahmen bis zur vereinbarten Höchstgrenzezum ausschließlichen Zwecke der Finanzierung von Wertpapiergeschäften zurVerfügung zu stellen. Die folgenden Bedingungen gelten für den Wertpapier-kreditvertrag zwischen der Bank und dem Kunden.

2 Zinsberechnung/Rechnungsabschluss

Zinsen werden auf die Inanspruchnahme berechnet, dem Kunden vierteljähr-lich zum Quartalsende nachträglich in Rechnung gestellt und dem jeweiligenVerrechnungskonto (z. B. Girokonto) des Kunden belastet. Den Rechnungsab-schluss erhält der Kunde jeweils im Rahmen des Finanzreportes.

3 Effektivzins

Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses wurde die Annahme zugrundegelegt, dass die Vertragslaufzeit ein Jahr beträgt, dass der Kunde den Kreditsofort in voller Höhe in Anspruch nimmt und der Kredit in zwölf gleichen monat-lich wiederkehrenden Raten zurückzuzahlen ist.

4 Kreditlaufzeit

Der Kunde kann den Kredit ohne Befristung bis auf Weiteres nutzen.

5 Kündigungsrecht

Beide Seiten sind ohne Einhaltung von Fristen zur Beendigung dieses Vertragesberechtigt. Bei Ausübung des Kündigungsrechtes durch die Bank wird auf dieberechtigten Belange des Kunden Rücksicht genommen.

6 Gesamtschuldnerische Haftung

Mehrere Kreditnehmer haften gemeinsam als Gesamtschuldner für alle Forde-rungen aus dem Kreditvertrag.

7 Sicherheiten

Als Sicherheit erhält die comdirect bank AG die Verpfändung von Guthaben aufVerrechnungskonten, Wertpapierdepots und Wertpapierkreditkonten. Einzelheiten,insbesondere der Sicherungszweck, werden im Rahmen der anliegenden Verpfän -dungsvereinbarung geregelt. Der Kunde ist zur Stellung weiterer, gleichwertigerSicherheiten verpflichtet, wenn die vereinbarten Deckungsrelationen nicht nurvorübergehend nicht eingehalten werden oder ein sonstiger unerwarteter Wegfallbzw. wesentliche Minderung des Wertes der genannten Sicherheiten gegebenist. Für die Verstärkung der Sicherheiten wird die comdirect bank AG demKunden eine angemessene Frist einräumen. Die Bank darf den Wertpapier-kredit fristlos kündigen, wenn die Verpflichtung zur Verstärkung der Sicher-heiten nicht innerhalb der von der Bank gesetzten Frist erfüllt wird.

8 Inanspruchnahme

Der Kredit wird dem Kunden auf einem separaten Unterkonto zur Verfügunggestellt. Er dient ausschließlich der Abwicklung von Wertpapiergeschäften.Die Zulässigkeit von Inanspruchnahmen innerhalb des eingeräumten Kredit-rahmens richtet sich nach dem Beleihungswert der im Depot des Kundenenthaltenen Wertpapiere. Alle Käufe bzw. Verkäufe von Wertpapieren werdenüber das Wertpapierkreditkonto des Kunden ausgeführt.

9 Beleihungswert

Für die Einräumung des Wertpapierkredites sind folgende Beleihungswerte fürdie verschiedenen Wertpapiergattungen maßgeblich:

• Eine Beleihung von Aktien, Genussrechten, Genussscheinen und nachrangigenVerbindlichkeiten der Commerzbank AG sowie der comdirect bank AG ist ausrechtlichen Gründen nicht möglich

• Geldmarktfonds, offene Immobilienfonds und Rentenfonds bis zu 80 % desRücknahmepreises

• Aktienfonds und gemischte Fonds bis zu 60 % des Rücknahmepreises• börsengängige Euro-Anleihen von inländischen Schuldnern mit einwand-

freier Bonität bis zu 80 %, von ausländischen Schuldnern bis zu 60 % desKurswertes

• Währungsanleihen bis zu 50 % des Kurswertes• börsennotierte Aktien bonitätsmäßig einwandfreier inländischer Emittenten

bis zu 50 %, ausländischer Emittenten bis zu 30 % des Kurswertes• Genussscheine mit Aktiencharakter mit bis zu 50 %, mit Rentencharakter

bis zu 80 % des Kurswertes• Optionsscheine sowie im Ausland ruhende in- und ausländische Wertpapiere

zu 0 %Die comdirect bank AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Wiederher-stellung der vereinbarten Deckungsrelationen Depotwerte zu veräußern. Außer-dem kann die comdirect bank AG anderweitige Sicherheiten verlangen, umdie vereinbarte Sicherungsquote wiederherzustellen.

10 Zinssatz und Zinsanpassungen

Der für die Inanspruchnahme des Verfügungsrahmens geltende Zinssatz beträgt6,5 % p. a. (Stand Juni 2010). Der Zinssatz für die Inanspruchnahme ist variabel.Die Bank wird den variablen Sollzinssatz entsprechend den Änderungen desHauptrefinanzierungszinssatzes der Europäischen Zentralbank (nachfolgendEZB-Zinssatz) nach folgender Maßgabe anpassen: Sofern am letzten Bankarbeitstag vor dem 15. eines Kalendermonats von derBank eine Erhöhung des EZB-Zinssatzes um mindestens 0,25 Prozentpunktegegenüber dem EZB-Zinssatz im Monat der letzten Zinsanpassung festgestelltwird, erhöht die Bank den variablen Sollzinssatz entsprechend. Die Bank ver-pflichtet sich dagegen zur Senkung des variablen Sollzinssatzes um die Ver-änderung des EZB-Zinssatzes, wenn der EZB-Zinssatz um mindestens 0,25Prozentpunkte gesunken ist. Die Zinsanpassungen werden 5 Bankarbeitstagenach dem 15. eines Kalendermonats ohne gesonderte Erklärung gegenüberdem Kontoinhaber bei der comdirect bank AG wirksam. Die comdirect bank AG

III.Bedingungen für den Wertpapierkredit

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III.Bedingungen für den Wertpapierkredit (Fortsetzung)

wird den Kontoinhaber in regelmäßigen Zeitabständen im Finanzreport unter-richten. Der Kontoinhaber kann die Höhe des EZB-Zinssatzes jederzeit auf derWebseite der comdirect bank AG bzw. in anderen öffentlich zugänglichenMedien (insbes. www.bundesbank.de) einsehen.

11 Duldung der Überziehung des Verfügungsrahmens

Duldet die Bank eine Überziehung des mit dem Kunden vereinbarten Verfü-gungsrahmens des Wertpapierkredits, fallen Sollzinsen auf den tatsächlich inAnspruch genommenen Betrag der geduldeten Überziehung an. Der Sollzins-satz beträgt 12,0 % p. a. (Stand Juni 2010). Der Sollzinssatz für geduldeteÜberziehungen ist variabel. Die Bank wird den variablen Sollzinssatz entspre-chend den Änderungen des Hauptrefinanzierungszinssatzes der EuropäischenZentralbank (nachfolgend EZB-Zinssatz) nach folgender Maßgabe anpassen: Sofern am letzten Bankarbeitstag vor dem 15. eines Kalendermonats von derBank eine Erhöhung des EZB-Zinssatzes um mindestens 0,25 Prozentpunktegegenüber dem EZB-Zinssatz im Monat der letzten Zinsanpassung festgestelltwird, erhöht die Bank den variablen Sollzinssatz entsprechend. Die Bank ver-pflichtet sich dagegen zur Senkung des variablen Sollzinssatzes um die Ver-änderung des EZB-Zinssatzes, wenn der EZB-Zinssatz um mindestens 0,25Prozentpunkte gesunken ist. Die Zinsanpassungen werden 5 Bankarbeitstagenach dem 15. eines Kalendermonats ohne gesonderte Erklärung gegenüberdem Kontoinhaber bei der comdirect bank AG wirksam. Die comdirect bank AGwird den Kontoinhaber in regelmäßigen Zeitabständen im Finanzreport unter-richten. Der Kontoinhaber kann die Höhe des EZB-Zinssatzes jederzeit auf derWebseite der comdirect bank AG bzw. in anderen öffentlich zugänglichenMedien (insbes. www.bundesbank.de) einsehen.

12 Zahlungsverzug

Gerät einer der Kreditnehmer mit fälligen Leistungen oder der Rückzahlungvon gekündigten Kreditbeträgen in Verzug, ist die Bank berechtigt, Verzugs-schaden auf die rückständigen Beträge ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit, Kostenund Auslagen (insbesondere Beitreibungskosten) in Rechnung zu stellen.

13 Außergerichtliche Streitschlichtung

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, denOmbudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrens-ordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge-werbe“, die der Kunde auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscherBanken (www.bdb.de) einsehen und von dieser herunterladen kann, aufWunsch erhält der Kunde diese auch von der Bank zur Verfügung gestellt. DieBeschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver-band deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.

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14 Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein.

Anlage 1: Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung

Zielland Kurzform Währung Kurzform

Belgien BE Euro EURBulgarien BG Bulgarischer Lew BGNDänemark DK Dänische Krone DKKEstland EE Estnische Krone EEKFinnland FI Euro EURFrankreich FR Euro EURGriechenland GR Euro EURGroßbritannien GB Britisches Pfund Sterling GBPIrland IE Euro EURIsland IS Isländische Krone ISKItalien IT Euro EURJapan JP Japanischer Yen JPYKanada CA Kanadischer Dollar CADKroatien HR Kroatische Kuna HRKLettland LV Lettischer Lats LVLLiechtenstein LI Schweizer Franken14 CHFLitauen LT Litauischer Litas LTLLuxemburg LU Euro EUR

Zielland Kurzform Währung Kurzform

Malta MT Euro EURNiederlande NL Euro EURNorwegen NO Norwegische Krone NOKÖsterreich AT Euro EURPolen PL Polnischer Zloty PLNPortugal PT Euro EURRumänien RO Rumänischer Leu RONRussische Föderation RU Russischer Rubel RUBSchweden SE Schwedische Krone SEKSchweiz CH Schweizer Franken CHFSlowakei SK Euro EURSlowenien SI Euro EURSpanien ES Euro EURTschechische Republik CZ Tschechische Krone CZKTürkei TR Türkische Lira TRYUngarn HU Ungarischer Forint HUFUSA US US-Dollar USDZypern CY Euro EUR

Anhang: Liste der zur SEPA gehörigen Staaten und Gebiete

Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannienund Nordirland, Zypern

Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen.

Sonstige Staaten und Gebiete: Mayotte, Monaco, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon.

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Page 51: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

F-AG

B 2-

06/1

0

Internet: www.comdirect.de

Telefon für Kunden: 01803 - 33 63 66 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro/Min.)

Telefon für Interessenten: 01803-44 45 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro/Min.)

Fax: 01805 - 33 64 55 (0,14 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro/Min.)

E-Mail: [email protected]

comdirect bank AG25449 Quickbornwww.comdirect.de

>Viele Wege führen zu comdirect

Stand 06/10

Page 52: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

> Preis- und Leistungsverzeichnis

Page 53: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

Preis- und Leistungsverzeichnis

> A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden

I. Persönliche Konten

Girokonto1

Kontoführung kostenlos

Depot zusätzlich zum Girokonto kostenlose Depotführung

• Enthaltene Leistungen

- Rechnungsabschluss vierteljährlich

- monatlicher Finanzreport per PostBox

- sämtliche Online-Buchungen inkl. EU-Standardüberweisung

- Bareinzahlungen bei allen Commerzbank-Filialen auf das eigene comdirect Konto

- Freischaltung Online-Banking

- girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte) mit GeldKarten-Funktion fürKontoinhaber und Bevollmächtigte

- Visa-Karte für Kontoinhaber und Bevollmächtigte

- optional zusätzliches kostenloses Verrechnungskonto oderWertpapierkreditkonto

Tagesgeld PLUS

Kontoführung kostenlos

• Enthaltene Leistungen

- Rechnungsabschluss vierteljährlich

- Überweisung zugunsten Girokonto oder Auszahlungskonto (wenn keinGirokonto bei comdirect besteht)

- Bareinzahlung bei Commerzbank-Filialen (mit Kassen)

- Freischaltung Online-Banking

- Finanzreport per PostBox

- Guthabenverzinsung2

Verrechnungskonto

Kontoführung kostenlos

• Enthaltene Leistungen

- Rechnungsabschluss vierteljährlich

- Überweisung zugunsten Girokonto oder Auszahlungskonto (wenn keinGirokonto bei comdirect besteht)

- Bareinzahlung bei Commerzbank-Filialen (mit Kassen)

- Freischaltung Online-Banking

- Finanzreport per PostBox

- Guthabenverzinsung2

Wertpapierkreditkonto

(Kredit- und Verrechnungskonto für Wertpapiertransaktionen)

Kontoführung kostenlos

• Enthaltene Leistungen

- Rechnungsabschluss vierteljährlich

- Überweisung zugunsten Verrechnungskonto oder Auszahlungskonto, in Verbindung mit Girokonto inkl. Online-Buchungen auf Drittkonten

- Bareinzahlung bei Commerzbank-Filialen (mit Kassen)

- Freischaltung Online-Banking

- Finanzreport per PostBox

- Guthabenverzinsung2

Währungsanlagekonto

Kontoführung kostenlos

• Enthaltene Leistungen

- Rechnungsabschluss vierteljährlich

- Kontoführung

- Freischaltung Online-Banking

- Finanzreport per PostBox

- ggf. Guthabenverzinsung2

Pfändungsschutzkonto

Kontoführung monatlich 10,90 EUR

• Enthaltene Leistungen

- Rechnungsabschluss vierteljährlich

- monatlicher Finanzreport per PostBox

- Barauszahlungen sowie Bareinzahlungen bei Commerzbank-Filialen

Übermittlung Finanzreport (pro Vorgang)

• Elektronische PostBox kostenlos3

• Versandpauschale 1,50 EUR

• Zusätzliche Anforderung Finanzreport per Post 5,90 EUR

Wertstellungen (außer Überweisungsverkehr)

• Belastungen Inland Buchungstag

• Gutschriften Inland Buchungstag

• Bareinzahlung Inland Einzahlungstag

• Barauszahlung Inland Auszahlungstag

• Scheck Inkasso Buchungstag + 1 Bankgeschäftstag

• Scheck und Lastschriften zur Gutschrift E.v. Buchungstag + 1 Bankgeschäftstag

• Scheck Ausland Buchungstag + 2 Bankgeschäftstage

(Bei Bankfeiertagen im Heimatland der Fremdwährung kann sich die Valutaentsprechend verlängern.)

Barauszahlungen• Mittels girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte) und

Personalausweis bei Filialen der Commerzbank kostenlos• girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte)

- Geldautomaten der Cash Group im Inland (Zur Cash Group gehörenCommerzbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank, HypoVereinsbank, Postbank sowie deren Tochterunternehmen und angeschlossene Partner.) kostenlos

- Geldautomaten anderer Kreditinstitute im Inland 4,90 EUR- Geldautomaten im Ausland 4,90 EUR- Kassen von Kreditinstituten im In- und Ausland nicht möglich

• Visa-Karte- Geldautomaten im Ausland kostenlos- Geldautomaten im Inland vom Umsatz 3,0%

(mind. 5,11 EUR)

- Kassen von Kreditinstituten im In- und Ausland vom Umsatz 3,0%(mind. 5,11 EUR, ggfs. zzgl. Entgelt für Zahlungen außerhalb des Eurogebietes)

Bareinzahlungen• Mittels girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte)

an Einzahlautomaten der Commerzbank kostenlos• In Filialen der Commerzbank kostenlos

Sonstige Zusatzleistungen• Ersatzgeheimzahl (PIN) für Konto4 5,90 EUR• Adressnachforschung 19,90 EUR• Kopie von Buchungsbelegen4 je Beleg 5,90 EUR

• Bankauskunft 14,90 EUR

1 Für Kunden, die das Girokonto, das bis zum 22.04.2009 bei comdirect ange-boten wurde, nutzen, gelten folgende Konditionen: kostenlos ab einem mtl.Geld eingang von 1.250 Euro. Bei einem Geldeingang unter 1.250 Euro kostetdas Girokonto mtl. 4,90 Euro. Maßgeblich hierfür ist der Überweisungs eingangdes jeweiligen Monats. Der Rechnungsschluss und Ab buchung erfolgt amletzten Bankarbeitstag des Vierteljahres. Für Studenten und Auszu bildendeist das Girokonto kostenlos.

2

gültig ab 11.06.2010

Page 54: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

> A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Fortsetzung)

II. KartenVisa-Karte• Hauptkarte für Kontoinhaber kostenlos• Zusatzkarte für Bevollmächtigte kostenlos• Ersatzkarte4 7,90 EUR• Ersatzgeheimzahl4 5,90 EUR• Beleganforderung4 5,90 EUR• Kartenversand kostenlos• Kartenversand an gesonderte Adresse 14,90 EUR• Kartenversand per Kurier Inland 29,90 EUR• Kartenversand per Kurier Ausland 39,90 EUR• Zahlungen im Eurogebiet kostenlos• Zahlungen außerhalb des Eurogebietes auf den jeweiligen Umsatz 1,50%

girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte)• Hauptkarte für Kontoinhaber kostenlos• Zusatzkarte für Bevollmächtigte kostenlos• Ersatzkarte4 7,90 EUR• Ersatzgeheimzahl4 5,90 EUR• Beleganforderung4 5,90 EUR• Kartenversand kostenlos• Kartenversand an gesonderte Adresse 14,90 EUR• Kartenversand per Kurier Inland 29,90 EUR• Kartenversand per Kurier Ausland 39,90 EUR• Zahlungen im Eurogebiet kostenlos• Zahlungen außerhalb des Eurogebietes

auf den jeweiligen Umsatz 1,00%(mind. 0,77 EUR)

• Laden der GeldKarte

- Geldautomaten Cash Group (Zur Cash Group gehören Commerzbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank, HypoVereinsbank, Postbank sowie derenTochterunternehmen und angeschlossene Partner.) kostenlos

- andere Ladeterminals siehe Preisaushang des jeweiligen Instituts

• Entladen der GeldKarte an Geldautomaten der Commerzbank kostenlos

III. Laufzeitkonto / Festgeld

Einrichtung2 kostenlos

IV. Regelleistungen bei Privatkrediten

Einrichtung Dispositionskredit auf dem Girokonto kostenlos

Einrichtung Wertpapierkredit kostenlos

V. Auskünfte

Saldenbestätigung 9,90 EUR

Sollzinsaufstellung für das Wertpapierkreditkonto 14,90 EUR

Erträgnisaufstellung 19,90 EUR

Jahressteuerbescheinigung kostenlos

Jahresbescheinigung kostenlos

Zusätzliche Anforderung Jahresbescheinigung per Post 5,90 EUR

VI. Scheckverkehr (Gutschrift „Eingang vorbehalten“)

Inländische Scheckeinreichung

• Scheckeinzahlungen in EUR kostenlos

• Scheckeinzahlungen in Fremdwährungen 0,15%(mind. 12,78 EUR)

Ausländische Scheckeinreichung

• Scheckeinzahlungen in EUR oder Fremdwährungen 0,15%(mind. 12,78 EUR)

VII.Devisen

Konvertierungsentgelt

• Bei Kauf / Verkauf von Fremdwährungen auf dem Währungsanlagekonto vom Betrag 1%

2 Die aktuellen Zinssätze erfahren Sie unter www.comdirect.de oder telefonisch unter01803-33 63 66 (0,09 Euro / Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.).

3 Girokonto-Kunden, die den Finanzreport nicht binnen vier Wochen nach Einstellung in diePostBox abgerufen haben, erhalten zusätzlich eine postalische Übersendung. Die hierfürentstehenden Kosten werden weiterbelastet.

4 Entgelt fällt nur an, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Dienstleistung imVerantwortungsbereich des Kunden liegt und die entsprechende Leistung der Bank nichtgesetzlich ohne gesonderte Kosten geschuldet ist.

3

Page 55: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

I. Geschäftstage der Bank

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungs vor -gangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungs -vorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält denfür die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allenWerktagen mit folgenden Ausnahmen:• Sonnabende• 24. und 31. Dezember• alle gesetzlichen Feiertage, auch wenn diese auf einen Werktag fallen• Werktage, an denen die Bank wegen örtlicher Besonderheiten (zum Beispiel

Karneval, Betriebsversammlung oder andere Gründe) geschlossen hatHinweis: Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäftstage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank.

II. Inlandsüberweisungen undEuropaüberweisung / SEPA-Überweisung1

• Überweisungsausgänge in EUR kostenlosggf. zzgl. eines Telefon-, Fax- oder Briefzuschlags2 1,50 EUR

• Überweisungsausgänge in Fremdwährung 0,15% (mind. 7,67 EUR, max. 51,13 EUR)

• Überweisungseingänge kostenlos• Überweisungsrückruf3 14,90 EUR• Einrichtung / Änderung / Löschung von Daueraufträgen kostenlos

ggf. zzgl. eines Telefon-, Fax- oder Briefzuschlags für die Einrichtung / Änderung / Löschung von Dauerauf- trägen (ausgenommen zugunsten eines Unterkontos) pro Auftrag 1,50 EUR

• Fax-Avis 14,90 EUR• Eilüberweisung 14,90 EUR

III. Grenzüberschreitende Überweisungen(außer Europaüberweisung / SEPA-Überweisung)

• Überweisungseingänge kostenlos• Überweisungsausgänge 0,15% (mind. 7,67 EUR, max. 51,13 EUR)

ggf. zzgl. eines Telefon-, Fax- oder Briefzuschlags2 1,50 EURggf. zzgl. OUR-Entgelte:Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EURBeträge ab 250,00 EUR 0,15% (mind. 12,50 EUR)

• Entgeltregelungen:

- SHARE-Überweisung: Abrechnungen erfolgen in Entgeltteilung, d. h., dasseigene Entgelte zu Lasten des Überweisenden und fremde Entgelte zu Lastendes Zahlungsempfängers berechnet werden.Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischenge-schaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers vomÜberweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

- BEN-Überweisung: Der Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte undAuslagen (ggf. können vom Überweisungsbetrag von jedem beteiligtenKreditinstitut (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtesKreditinstitut) Entgelte abgezogen werden.

- OUR-Überweisung: Der Überweisende trägt alle Entgelte und Auslagen,d. h. die eigenen Gebühren und die fremden Gebühren (ggf. Gebührenzwischengeschalteter Kreditinstitute) gehen zu Lasten des Überweisenden.

IV. Wertstellung• Inländische Überweisungsausgänge in EUR Buchungstag• Inländische Überweisungseingänge in EUR taggleich• Inländische Überweisungsein- und -ausgänge in Fremdwährung4 Buchungstag + 2 Bankgeschäftstage

• Grenzüberschreitende Überweisungs-ein-und -ausgänge innerhalb der EU Buchungstag + 2 Bankgeschäftstage

• Grenzüberschreitende Überweisungs- ein-und -ausgänge außerhalb der EU Buchungstag + 2 Bankgeschäftstage

V. Annahmefristen für Zahlungsaufträge• Beleglose Aufträge vor 18.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank• Beleghafte Aufträge vor 18.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank• Eilüberweisungen vor 12.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank

Erfolgt der Eingang an einem Geschäftstag nach diesen genanntenAnnahmezeitpunkten so gilt dieser Zahlungsauftrag im Hinblick auf dieAusführungsfristen als am nächsten Geschäftstag zugegangen.

VI. Ausführungsfristen

a.) Überweisungen

Grundregel: Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Betrag desZahlungsauftrages spätestens beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs -empfängers wie folgt eingeht:• Zahlungaufträge in Euro

- Belegloser Zahlungauftrag max. 3 Geschäftstage

- Beleghafter Zahlungsauftrag max. 4 Geschäftstage

- SEPA-Überweisungsauftrag max. 2 GeschäftstageVoraussetzungen: Der Überweisende hat die IBAN des Zahlungs emp -fängers und den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungs empfängersangegeben. Das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren teil.

• Zahlungsaufträge in anderen EWR-Währungen

- Belegloser Zahlungauftrag max. 4 Geschäftstage

- Beleghafter Zahlungsauftrag max. 4 Geschäftstage

Sonderregel: Sonderregel für Zahlungsaufträge innerhalb Deutschlands undin andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungeneines Staates außerhalb des EWR sowie bei Zahlungsaufträgen, bei denender Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers außerhalb der EWR(Drittstaaten) belegen ist:• Zahlungsaufträge Zahlungsaufträge werden

baldmöglichst bewirkt.

b.) SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestensinnerhalb von max. 3 Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers eingeht.

c.) girocard (comdirect bank ec-/ Maestro-Karte)

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers eingeht:• Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) max. 3 Geschäftstage

• Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro max. 3 Geschäftstage

• Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.

d.) Visa-Karte

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers eingeht:• Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) max. 3 Geschäftstage

• Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro max. 3 Geschäftstage

• Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.

1 Europaüberweisungen / SEPA-Überweisungen sind grenzüberschreitende Überweisungeninnerhalb der Europäischen Union, der EWR-Staaten und der Schweiz in Euro, bei der die Internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl des Kreditinstitutes (BIC) desÜberweisenden und des Begünstigten angegeben werden.

2 Überweisungen innerhalb einer Kontonummer sind kostenlos. Überweisungen zu gunstendes Auszahlungskontos sind für Kunden ohne Girokonto kostenlos.

3 Entgelt fällt nur an, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Dienstleistung imVerantwortungsbereich des Kunden liegt und die entsprechende Leistung der Bank nichtgesetzlich ohne gesonderte Kosten geschuldet ist.

4 Gilt auch bei Transaktionen innerhalb einer Kontonummer. Bei Bankfeiertagen imHeimatland der Fremdwährung kann sich die Valuta entsprechend verlängern.

> B. Preise und Leistungen bei Zahlungsdiensten für Privatkunden

4

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I. Preise für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren

An- und Verkauf

• Ordergebühren Ausführung im I nland (Kommissionsgeschäft)

- Grundgebühr + Orderprovision 4,90 EUR + 0,25% des Ordervolumens

- mindestens (bis 2.000 EUR Ordervolumen) 9,90 EUR

- maximal 59,90 EUR

- ggf. abzgl. 15% Viel-Trader-Rabatt (Bedingungen siehe VI.)

- ggf. zzgl. Telefonzuschlag 4,90 EUR

- ggf. zzgl. Fax-/ Briefzuschlag 9,90 EUR

• Sparplan-Zertifikate / ETF 2,50 EUR pro WKN zzgl. 0,4% des Ordervolumens

- ggf. abzgl. 15% Viel-Trader-Rabatt (Bedingungen siehe VI.)

• Ordergebühren Ausführung im Ausland (Kommissionsgeschäft)

- Grundgebühr + Orderprovision 7,90 EUR + 0,25% des Ordervolumens

- mindestens (bis 2.000 EUR Ordervolumen) 12,90 EUR

- maximal 62,90 EUR

- ggf. abzgl. 15% Viel-Trader-Rabatt (Bedingungen siehe VI.)

- ggf. zzgl. Telefonzuschlag 4,90 EUR

- ggf. zzgl. Fax-/ Briefzuschlag 9,90 EUR

- Zuschlag für US-Order 15,00 EUR

• Kauf und Verkauf von Investmentfonds

- Kauf oder Verkauf im Wege des Festpreisgeschäfts von bzw. an die comdirect bank AG

Die comdirect bank AG bietet den Kauf oder Verkauf von Investment fonds -an teilen zu einem festen Preis an (Festpreisgeschäft). Bei Käufen von dercomdirect bank AG setzt sich der Festpreis aus dem Nettoinventarwert einesInvestmentanteils (auch net asset value - NAV -) zzgl. des von der comdirectbank AG für den Investmentfonds ausgewiesenen Kaufaufschlags als Ertrags -anteil der Bank zusammen. Beim Verkauf an die comdirect bank AG entsprichtder Festpreis dem Rücknahmepreis der jeweiligen Kapitalanlage gesellschaft.

- Kauf oder Verkauf im Wege des Kommissionsgeschäfts an einer Börse oder im LiveTrading

Für den Kauf oder Verkauf von Investmentfondsanteilen im Wege des Kom mis -sionsgeschäfts an einer Börse oder von bzw. an Handelspartner der comdirectbank AG im Livetrading, dem außerbörslichen Handel der comdirect bank AG,gelten die „Ordergebühren Ausführung im Inland (Kommissionsgeschäft)“

• Sonstige Entgelte bei der Orderausführung

Börsenplatzabhängiges Entgelt beim Handel über

- Xetra und Frankfurt (Scoach) 0,0015%, mind. 1,50 EUR

- übrige inländische Börsen 0,0025%, mind. 2,50 EUR

Scoach ist das Segment für Derivate an der Börse Frankfurt. Bei Orders im LiveTrading, dem außerbörslichen Handel der comdirect bank AG, fälltkein börsenplatzabhängiges Entgelt an. Das börsenplatzabhängige Entgelt erhält die comdirect bank AG, sie reguliert daraus auch aus den Wertpapieraufträgen anfallende fremde Kosten(z.B. Xetra- und Xontro-Gebühren und Kosten der Abwicklung über Clearstream Banking).

Bei Kommissions- und Festpreisgeschäften in ausländischen Wertpapierenwird von der comdirect bank AG ein pauschales Abwicklungsentgelt(Clearstream) erhoben. Die Höhe dieses Entgelts beträgt bei:

- Investmentfondsanteilen mit Abwicklungüber Clearstream Banking Luxemburg 2,50 EUR

- ausländischen Wertpapieren ohneGirosammelverwahrung 2,00 EUR

- ausländischen Wertpapieren, die im jeweiligenHeimatmarkt verwahrt werden 2,20 EUR

Wichtiger Hinweis: Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen und somit eine Order in zwei oder mehreren Teilen ausgeführt werden. Die Ordergebühren undsonstigen Entgelte der Orderausführung fallen pro Teilausführung an. Ausnahme: Bei taggleichen Xetra-Teilausführungen von Aktien-, Zertifikat- und Optionsschein-Aufträgen fallen keine zusätzlichen Ordergebühren an.

Vormerkung von Aufträgen (Kommissionsgeschäft)

• Erteilung eines limitierten Auftrags mit Ausführung kostenlos

• Erteilung eines limitierten Auftrags o. Ausführung 2,50 EUR pro Mon. (Nichtausführung durch Verfall oder Streichung möglich)

- ab 25 Trades im Vorhalbjahr kostenlos (Bedingungen siehe VI.)

• Trailing-Stop-Auftrag

- einmalig bei erster automatischer Anpassung des Stop Limits 2,50 EUR

- ab 25 Trades im Vorhalbjahr kostenlos (Bedingungen siehe VI.)

• Änderung eines Auftrags 2,50 EUR

- ab 25 Trades im Vorhalbjahr kostenlos (Bedingungen siehe VI.)

Zeichnung von Aktien-Neuemissionen

• Erteilung / Änderung / Streichung eines Zeichnungsauftrags

- online kostenlos

- Telefon 4,90 EUR

- Fax / Brief 9,90 EUR

• Zuteilung

- Grundgebühr + Orderprovision 4,90 EUR + 0,25% des Ordervolumens

- mindestens (bis 2.000 EUR Ordervolumen) 9,90 EUR

- maximal 59,90 EUR

- ggf. abzgl. 15% Viel-Trader-Rabatt (Bedingungen siehe VI.)

Übermittlung Order- und Depotmitteilungen

• Elektronische PostBox kostenlos

• E-Mail-Benachrichtigung über Nachrichten in der PostBox kostenlos

• Versand per Post je Mitteilung 0,55 EUR

• Gesammelter Versand per Post pro Quartal 3,90 EUR

Auslagen für fremde Kosten (Kommissionsgeschäft)

Neben den von der comdirect bank AG vereinnahmten Entgelten und Pro vi -sionen werden fremde Kosten in der Wertpapierabrechnung weiterbelastet.Hierzu zählen insbesondere:

• Makler-Courtagen bzw. variableBörsenspesen i. d.R. 0,08% vom Umsatzvolumen. Über Details und Mindest- oder Maximalbeträge informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Börse.

• Umschreibegebühren beim Erwerbvon Namensaktien 0,50 EUR zzgl. MwSt.

• Fremde Spesen für Aufträge an ausländischen Börsenplätzen. Aufträge an ausländischen Börsenplätzen mit Ausnahme US-Orders sind nur tele - fonisch möglich. Die Kundenbetreuung informiert Sie gerne über die jeweils zu erwartenden fremden Spesen und Entgelte.

Festpreisgeschäft

Soweit der Kunde mit der comdirect bank AG (z. B. bei Kauf oder Verkauf vonInvestmentfondsanteilen, bei dem Vertrieb von Zertifikateemissionen odervon Daueremissionen des Bundes) kein Kommissions-, sondern ein Fest preis -geschäft abschließt, kommt ein Kauf- oder Verkaufvertrag über das betreffendeFinanzinstrument zustande, für das dem Kunden nur der vereinbarte Preisberechnet oder gutgeschrieben wird. Kauft der Kunde ein Finanzinstrumentvon der comdirect bank AG, enthält der Kaufpreis auch einen Ertragsanteilder comdirect bank AG. Eine gesonderte Provision fällt bei Festpreis ge schäftennicht an.

> C. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden

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Page 57: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

> C. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden (Fortsetzung)

6

II. Depotverwahrung /-verwaltung

Depotverwahrungs- und Verwaltungsentgelte

• Pauschale Depotgebühr 1,95 EUR im Monat (5,85 EUR im Quartal)

- Die Belastung erfolgt nachträglich vierteljährlich.

- Die ersten beiden Quartalsabschlüsse ab Depoteröffnung sind kostenlos.

• Die Pauschale entfällt:

- ab 2 Trades1 im abzurechnenden Quartal oder

- bei Nutzung eines Girokontos unter der gleichen Kontonummer im abzurechnenden Quartal oder

- bei mindestens einer quartalsweisen Wertpapiersparplanausführung imabzurechnenden Quartal

• Das comdirect ZweitDepot ist unbefristet depotgebührenbefreit, solangedas erste Depot besteht.

1 Maßgeblich ist die Anzahl der abgerechneten Orders zwischen dem letzten Bank arbeitstag(montags–freitags außer feiertags) des Vorquartals und dem vorletzten Bankarbeitstag desabzurechnenden Quartals. Ausgenommen Sparplanausführungen, Geschäfte an der EurexDeutschland sowie nicht gesondert abgerechnete Kapitalveränderungen (z. B. Aktiensplit,Gratisaktien).

Für dieses Wertpapier fallen keine Depotverwaltungskosten an:

comdirect (WKN 542 800)

Übertragung von Wertpapieren zugunsten des Depots kostenlos

Übertragung von Wertpapieren zulasten des Depots kostenlos

• Zugunsten eines anderen Depots des Depotinhabers bei der comdirect bank AG / innerhalb des Commerzbank-Konzerns kostenlos

• Zugunsten eines Depots bei einem anderen Verwahrer kostenlos

• Wertpapierüberträge bei Auflösung des Depots kostenlos

Kapitalveränderungen

• Ausübung von Bezugsrechten Bei Bezug neuer Aktien durch Zahlung des Bezugspreises fallen die üblichen Ordergebühren an.

• Handel / Verwertung von Bezugsrechten Es fallen die üblichen Ordergebühren an, bei Verkäufen jedoch erst ab einem Volumen von 25,00 EUR.

- ggf. abzgl. 15% Viel-Trader-Rabatt (Bedingungen siehe VI.)

• Resteinzahlungen kostenlos

Ausübung von Options- und Wandelrechten

• Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag 14,82 EUR

• Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen und Zertifikaten 10,00 EUR

• Ausübung von Wandelrechten (Inland) auf Kurswert 1% (mind. 17,90 EUR)

• Ausübung von Wandelrechten (Ausland) auf Kurswert 1% (mind. 25,56 EUR)

Umtausch von Wertpapier-Urkunden

• Übernahmeangebot / Barabfindung / Rückkaufangebote / Umtausche normale Ordergebühr

Nachträgliche Erstattung / Belastung

Kapitalertragsteuer pro Posten 14,90 EUR (Durchführung ab 50,00 EUR)

Depotaufstellung auf Kundenwunsch 9,90 EUR

III. Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung

Einlösung von Kupons kostenlos

Einlösung fälliger Wertpapiere kostenlos

IV. Eurex Terminhandel

Transaktionsentgelt für Geschäfte in Optionen an der Eurex Deutschland

• Aktienoptionen pro Kontrakt 2,50 EUR3

• Indexoptionen pro Kontrakt 4,50 EUR3

• ETF-Optionen pro Kontrakt 4,50 EUR3

3 mind. 19,00 EUR pro Ausführung

Wichtiger Hinweis: Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen und somit eine Order in zwei oder mehreren Teilen ausgeführt werden. Die Ordergebühr fällt pro Teil-ausführung an.

Vormerkung von Aufträgen

• Erteilung eines limitierten Auftrags mit Ausführung kostenlos

• Erteilung eines limitierten Auftrags ohne Ausführung 5,00 EUR (Nichtausführung durch Verfall oder Streichung möglich)

• Änderung eines Auftrags 5,00 EUR

Ausübung

• Lieferung von Wertpapieren gegen Zahlung normale Ordergebühren (wie I. Kommissionsgeschäft)

- ggf. abzgl. 15% Viel-Trader-Rabatt (Bedingungen siehe VI.)

• Barausgleich pro Kontrakt 4,50 EUR (bei Indexoptionen mind. 19,00 EUR pro Ausführung)

Konto- und Depotführung kostenlos

Verzinsung analog Verrechnungskonto

V. SonstigesDie vom Kunden zu tragenden und in der Wertpapierabrechnung oder durch sonstige Rechnungslegung ausgewiesenen Kosten werden vondem vereinbarten Konto abgebucht. Im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften können weitere Kosten und Steuern entstehen, die nicht von der comdirect bank AG in Rechnunggestellt werden.

VI. Vergünstigungen1

Für aktive Trader

Der Zeitraum für die Qualifizierung bzw. Nutzung der Vergünstigungen ist jeweils das Halbjahr vom 01.04.–30.09. sowie das Halbjahr vom 01.10.–31.03.

• Ab 25 Trades2 im Vorhalbjahr keine Orderänderungs- und Limit gebührenim Folgehalbjahr.

- Maßgeblich für die Gewährung der Vergünstigung ist der Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags.

• Ab 125 Trades2 im Vorhalbjahr gewähren wir darüber hinaus im Folge-halbjahr einen Viel-Trader-Rabatt von 15% auf die Ordergebühren.

- Börsenplatzabhängige Entgelte, Provisionen für Geschäfte an der EurexDeutschland, Käufe von Investmentfonds im Wege des Fest preis ge schäftsvon der comdirect bank AG, Telefon-/ Fax-/ Briefzuschläge, von Drittenberechnete Auslagen und fremde Kosten sind von der Rabattierung aus-geschlossen.

- Maßgeblich für die Gewährung der Vergünstigung ist der Zeitpunkt derAusführung des Auftrags.

1 Vergünstigungen werden separat pro Kundennummer / Kontoverbindung bei comdirect ermittelt.2 Maßgeblich ist die Anzahl der abgerechneten Orders des Vorhalbjahres. AusgenommenSparplanausführungen, Geschäfte an der Eurex Deutschland sowie nicht gesondert ab gerechnete Kapitalveränderungen (z.B. Aktiensplit, Gratisaktien). Ihre getätigten Tradeswerden für jede Depot-Stammnummer separat gezählt. Sollten Sie mehrere Depots mitunterschiedlichen Stammnummern bei uns unterhalten, erfolgt keine Addition der Trades.

Für Kunden ab einem Gesamtvermögen von 25.000 EUR

Für jeden Kauf 3 von Investmentfondsanteilen im Wege des Festpreisgeschäftsvon der comdirect bank AG erfolgt eine anteilige Rückerstattung von dem alsErtragsanteil der comdirect bank AG im Festpreis enthaltenen Kaufaufschlag,sofern am Vortag der Orderaufgabe das Gesamtvermögen pro Konto ver bin dung(Depotbestand + Kontoguthaben abzügl. Verbindlichkeiten) nachfolgendeGrenzbeträge erreicht bzw. überschreitet:Vermögen (pro Kontoverbindung) anteilige Rückerstattungbei comdirect gezahlte Kaufaufschläge25.000 EUR bis unter 50.000 EUR 15%50.000 EUR oder höher 30%

Die Rückerstattung erfolgt in einer Summe im ersten Monat des Folge quar talsjeweils für alle im vorangegangenen Kalenderquartal abgerechneten rückerstat -tungsfähigen Käufe von Investmentfondsanteilen von der comdirect bank AG 4.

3 Ausgenommen sind Fondskäufe im Rahmen der Ausführung von Fonds-Sparplänen und vonfest&fonds.

4 Bei Kündigung der Kontoverbindung durch den Kontoinhaber vor Buchung der Rückerstattungerlischt der Anspruch darauf.

Page 58: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

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Bei Kundengeschäften in fremder Währung (z.B. Zahlungseingänge undZahlungsausgänge) rechnet die comdirect bank AG den An- und Verkauf vonDevisen, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu dem um 13.00 Uhr (OrtszeitFrankfurt) eines jeden Handelstages (Abrechnungstermin) ermittelten und inReuters und im Internet (www.commerzbank.de, dort unter der RubrikMarktdaten / Kursinformationen / Devisenkurse) veröffentlichten Geld- bzw.Briefkurs ab. Die Gutschrift von Fremdwährungsschecks erfolgt zum Sichtkurs.Den An- und Verkauf von Devisen, dessen Ausführung der comdirect bank AGim Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zum Abrechnungs ter minnicht mehr möglich ist, rechnet die comdirect bank AG zu dem jeweiligen Kursdes nächsten Ab rechnungstermins ab. Der Geld- bzw. Briefkurs wird unterBerücksich tigung der zum Abrechnungstermin im in ternationalen Devisen -markt für die jeweilige Währung gehandelten Kurse ermittelt.

Aktuelle Umrech nungskurse können über unsere Kundenbetreu ung erfragtwerden. Bei der Abwicklung von Kommissionsaufträgen über auf fremdeWährung lautende Wertpapiere, die an einer inländischen Börse gehandeltwerden, erfolgt die Währungsumrechnung durch den skontroführendenMakler nach dem von ihm festgelegten Devisenkurs.

Bei Verfügungen in fremder Währung mittels Visa-Karte erfolgt die Währungs -umrechnung durch den jeweiligen Dienstleister, der die Abrechnung der mittelsKarten getätigten Zahlungen nach denen von EuroFX (www.eurofx.de),Europäischer Zentralbank (www.ecb.int) oder Visa festgelegten und täglichveröffentlichten Referenzkurse vornimmt1.

Bei Verfügungen in fremder Währung mittels girocard (comdirect bank AG ec-/Maestro-Karte) erfolgt die Währungsumrechnung durch den jeweiligenDienstleister, der die Abrechnung der mittels Karten getätigten Zahlungennach dem von ihm festgelegten Referenzkurs vornimmt, der täglich unterwww.firstdata.de / fremdwaehrungskurse veröffentlicht wird.

Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenz wechsel -kurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kundenwirksam.1 Für die Fremdwährungsumrechnung bei der Visa-Karte kommt folgende Vorgehensweise zurAnwendung: Für die Währungen USD, JPY, GBP, CHF, CAD, SEK, NOK und DKK werden die Referenz -kurse von EuroFX herangezogen. Für alle übrigen Fremdwährungen werden die Referenzkurseder Europäischen Zentralbank verwendet bzw. für Fremdwährungen, die nicht in dieser Tabelleder Europäischen Zentralbank enthalten sind, gelten die von Visa festgelegten Referenzkurse.

> D. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der comdirect bank AG besteht fürden Privatkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Bankenanzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung vonKundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zurVerfügung gestellt wird und unter www.bdb.de eingesehen werden kann.

Die Beschwerde ist schriftlich an die Kunden beschwerdestelle beimBundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin zu richten.

> E. Außergerichtliche Streitschlichtung für Privatkunden

Für die in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die imAuftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nachden Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die comdirect bank AG dieHöhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) be stimmen.

Der Kunde trägt alle Auslagen und fremde Spesen, die anfallen, wenn die comdirect bank AGin seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (z.B. für Ferngespräche, Porti,Courtagen), oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden.Soweit keine besonderen Angaben erfolgen, sind diese Auslagen und Fremd kosten in den aus -gewiesenen Entgelten nicht enthalten. Alle Preise verstehen sich ggf. inklusive der jeweils gelten -den gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die comdirect bank AG ist dem Einlagensicherungsfonds desBundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädi gungs ein richtung deutscher BankenGmbH angeschlossen. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen und produkt be zo ge -nen Geschäfts bedingungen.

> C. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden (Fortsetzung)

VII. Anlageberatung

Wurde für ein Depot ein Anlageberatungsvertrag geschlossen, gelten für diedamit verbundenen Leistungen die im Folgenden aufgeführten Preise.

Beratung

• Monatliches Beratungsentgelt 0,05% des Anlagevolumens

Das zugrunde liegende Anlagevolumen ist die Summe der monatlichenDurchschnittsvolumina von Depot-, Verrechnungs- und Tagesgeld PLUS-Konto,Festgeld-/ Laufzeitkonten, mitgeteilter Salden von auf Wunsch des Kunden indie Beratung einbezogenen Geldkonten bei dritten Kredit ins tituten sowie derdurchschnittlichen positiven Salden des Wert papier kreditkontos.• Mindestentgelt 24,90 EUR pro Monat

Das Beratungsentgelt wird – ggf. anteilig – zu Beginn des Folge mo natsberechnet und dem Verrechnungskonto belastet.

Depotverwahrung /-verwaltung

Abweichend von Buchstabe C., Ziffer II. des Preis- und Leistungs ver zeich nisses • beträgt die

pauschale Depotgebühr 0,00 EUR pro Monat

Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)

Abweichend von Buchstabe C., Ziffer I. des Preis- und Leistungsverzeichnisses • beträgt die Ordergebühr am Telefon beim beratenen An- und Verkauf von

Aktien, Fonds, ETF, ETC, Anleihen und Zertifikaten bei Ausführung über eineinländische Börse- Grundgebühr + Orderprovision 4,90 EUR

+ 0,25% des Ordervolumens- mindestens (bis 2.000 EUR Ordervolumen) 9,90 EUR- maximal 59,90 EUR- Telefonzuschlag 0,00 EUR

• beträgt die Ordergebühr am Telefon beim beratenen An- und Verkauf vonAktien, Fonds, ETF, ETC, Anleihen und Zertifikaten bei Ausführung über eineausländische Börse- Grundgebühr + Orderprovision 7,90 EUR

+ 0,25% des Ordervolumens- mindestens (bis 2.000 EUR Ordervolumen) 12,90 EUR- maximal 62,90 EUR- Telefonzuschlag 0,00 EUR

Der An- und Verkauf von Wertpapieren gilt als beraten im Sinne der Preis - berechnung, wenn er am Telefon erfolgt und auf einer vorangegangenenAnkaufs- oder Verkaufsempfehlung der comdirect Anlageberatung beruht.

Kauf und Verkauf von Investmentfonds

Die comdirect bank AG bietet den Kauf von Investmentanteilen von ihr oderderen Verkauf an Sie bei einem beratenen An- und Verkauf zu einem festenPreis an (Festpreisgeschäft).

Der beim Kauf in Rechnung gestellte Festpreis enthält einen Ertrags anteil dercomdirect bank AG, der sich aus einem Kaufaufschlag in Höhe von 4,90 EURzzgl. 0,25 % des Fondskaufvolumens (mindestens 9,90 EUR bis 2.000,00 EURFondskaufvolumen, höchstens aber 59,90 EUR) zusammensetzt. Das Fonds kauf -volumen entspricht dem von der Kapitalanlagegesellschaft der comdirectbank AG für die zum jeweiligen Nettoinventarwert (auch net asset value – NAV)erworbenen Anteilsscheine in Rechnung gestellten Gegenwert.

Beim Verkauf von Investmentfondsanteilen an die comdirect bank AG berechnetdie Bank einen Festpreis, der sich aus dem jeweiligen für den Investment fondsausgewiesenen Rücknahmepreis der Kapitalanlagegesell schaft abzüglich einesVerkaufsabschlags der comdirect bank AG als deren Ertragsanteil, in Höhe4,90 EUR zzgl. 0,25 % des Fondsverkaufvolumens (mindestens 9,90 EUR bis2.000,00 EUR Fondsverkaufvolumen, höchstens aber 59,90 EUR) zusammen -setzt. Das Fondsverkaufsvolumen entspricht dem von der Kapitalanlage gesell - schaft für die Rückgabe der an die comdirect bank AG verkauften Invest ment -fonds anteile abgerechneten Rücknahmepreis. Der An- und Verkauf von Wert -pa pie ren gilt als beraten im Sinne der Preisberechnung, wenn er am Telefonerfolgt und auf einer vorangegangenen Ankaufs- oder Verkaufsempfehlungder comdirect Anlage beratung beruht.

Page 59: Comdirect Wichtige  Verbraucherinformationen

F-PL

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Internet: www.comdirect.de

Telefon für Kunden: 01803 - 33 63 66 (0,09 Euro / Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.)

Telefon für Interessenten: 01803 - 44 45 (0,09 Euro / Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.)

Fax: 01805 - 33 64 55 (0,14 Euro / Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 Euro / Min.)

E-Mail: [email protected]

comdirect bank AG25449 Quickbornwww.comdirect.de

>Viele Wege führen zu comdirect

Stand 06/10