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Cross Compliance
Ergebnisse aus Kontrollen zur Nitrat-Richtlinie
Referat 32: Ausgleichszahlungen, CC-Koordinierung
Fachtagung am 24.11.2016 in Köllitsch
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32
Gliederung
Kontrollen im Rahmen von Cross-Compliance
❙ Was ist Cross Compliance?
❙ Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen 2015
❙ Kontrollen und Feststellungen bei GAB 1 – Nitrat-Richtlinie
❙ Schwerpunkte und Lösungsansätze
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| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 3
Was ist „Cross Compliance“?
Cross Compliance = sind die sog. „anderweitigen Verpflichtungen“
nach Anhang II der VO (EU) Nr. 1306/2013:
aus den Bereichen: - Umweltschutz, Klimawandel,
guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen
- Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze
- Tierschutz
Rechtsgrundlagen
Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (VO (EU) Nr. 1306/2013 + VO (EU) Nr. 640/2014 + VO (EU) Nr. 809/2014)
▹ Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie, Rückerstattung
Haushaltsdisziplin
Entwicklung des ländlichen Raums (VO (EU) Nr. 1305/2013 + VO (EU) Nr. 640/2014)
▹ Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Weinbaumaßnahmen (VO (EU) Nr. 1308/2013 + VO (EU) Nr. 809/2014)
▹ Umstellung, Umstrukturierung und Rodung von Rebflächen
Prüfungen erfolgen in allen Betriebsstätten/ auf allen Flächen des Antragstellers
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 4
Möglichkeiten zur Auswahl:
ein Antragsteller kann zur Kontrolle gewählt werden:
a) durch das CC-RIA Fachkonzept (Risiko-/ Zufallsauswahl)
b) in HIT zum Fachrecht (Risiko-/ Zufallsauswahl)
c) durch einen Anlass (Anzeige, Hinweis)
[sog. Cross Checks]
Systematische
Kontrollen
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32
Vergleich von systematischen
Kontrollen und Cross Checks 2015
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Daten vom: 26.02.2016
system.
Kontrollen
Cross Checks system. Kontrollen
(nur Antragsteller) + Cross Checks
Kontrollen insgesamt 1.267 336 1.603
davon Verstöße 1-5 % 185 79 264
Vorsatz 5 7 12
Verstöße gesamt 190 86 276
v. H. 15,0% 25,6% 17,2%
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32
zu prüfende Vorschriften im Rahmen von Cross Compliance
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Rechtsakt GAB
Nitrat-RL GAB 1
Vogelschutz-RL GAB 2
FFH-RL GAB 3
Pflanzenschutzmittel GAB 10
Futtermittelsicherheit GAB 4
TSE GAB 9
Lebensmittelsicherheit GAB 4
Kennzeichnung Schweine GAB 6
Kennzeichnung Rinder GAB 7
Kennzeichnung Schaf/Ziege GAB 8
Tierschutz Kälber GAB 11
Tierschutz Schweine GAB 12
Tierschutz Nutztiere GAB 13
AgrarZahlVerpflV GLÖZ (2 bis 7)
Grundwasser-RL GLÖZ 3
Erläuterung:
GAB = Grundanforderung an die Betriebsführung
GLÖZ = Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in
"gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand"
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32
Verstöße bei systematischen Kontrollen
Ist: 2015
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Daten vom: 26.02.2016
44,7 %
35,3 %
11,1 % 8,9 % Nitrat-RL
Kennzeichnung/ Reg. Rinder
Kennzeichnung/ Reg. Schafe/ Z.
andere Kontrollen
gesamt: 190 Verstöße bei 1.267 Kontrollen
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 8
Gesetzliche Grundlagen zur Nitrat-Richtlinie
II. Landes-Verordnungen:
DüngeVO (VO über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,
Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen
der guten fachlichen Praxis beim Düngen) (zuletzt geä. 24.02.2012)
SächsDuSVO (VO des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und
Landwirtschaft über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und
Abfüllen von Dung und Silagesickersäften) (zuletzt geä. 12.07.2013)
I. EU-Verordnungen:
Richtlinie 91/676/EWG (zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat
aus landwirtschaftlichen Quellen – Nitrat-RL)
VO (EU) Nr. 1306/2013 (enthält Regeln über die Finanzierung, die Verwaltung
und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik)
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 9
Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?
I. Systematische Kontrolle:
a) Grunddaten:
Wurden bzw. werden auf lw. Flächen des Betriebes N-haltige Stoffe
(i.S. von § 1DüV) ausgebracht?
Werden Jauche, Gülle, Festmist oder Silage gelagert?
Tierhaltung im Betrieb vorhanden oder Aufnahme von tierischen Wirtschaftsdüngern?
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 10
Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?
I. Systematische Kontrolle:
b) Lagerung flüssige Wirtschaftsdünger:
(Anforderung: Kapazität für 180 Tage vorhanden?)
Überprüfung der Lagerraumkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger
a) Bedarf Lagerraum?
b) nachgewiesener, vorhandener Lagerraum (Nachmessung durch Prüfbehörde)
Verstoß: fehlender Lagerraum für flüssige Wirtschaftsdünger
Lösung: Neubau…
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 11
Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?
I. Systematische Kontrolle:
c) Düngung:
liegt der Nährstoffvergleich für Stickstoff (aus dem Vorjahr) vor?
(legume N-Bindung beachtet??)
Bodenuntersuchungsergebnisse oder Beratungsempfehlungen vorhanden?
Untersuchungsergebnisse oder Beratungsunterlagen für Wirtschaftsdünger und
synth. Dünger vorhanden?
ausgebrachte N-Mengen aus Wirtschaftsdünger
tierischer Herkunft beachtet?
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 12
Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?
I. Systematische Kontrolle:
d) Geräte zur Ausbringung organischer Düngemittel:
entsprechen die im Betrieb verwendeten Geräte den allg. Regeln der Technik?
(nach Anlage 4 DüV)
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 13
Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?
I. Systematische Kontrolle:
e) Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften:
Anforderungen: - sind Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft- Behälter dicht und standsicher?
- ist eine ortsfeste Festmistlagerstätte vorhanden?
Wenn „ja“: Ist die Bodenplatte augenscheinlich dicht und im Falle einer
Festmistlagerstätte seitlich eingefasst
- „Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes“ aus diesen Behältern festgestellt?
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 14
Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?
I. Systematische Kontrolle:
e) Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften:
Verstoß: befestigtes Stalldunglager nicht seitlich eingefasst, die Bodenplatte ist nicht dicht
und verschmutztes Wasser läuft ab
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 15
Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?
II. Cross Checks:
es können eine oder mehrere Anforderungen geprüft werden:
sind N-haltige Stoffe in Oberflächengewässer gelangt, weil nicht ausreichend Abstand
(bei der Ausbringung) eingehalten wurde?
sind N-haltige Stoffe in Oberflächengewässer gelangt, weil auf zu stark geneigten Flächen
gedüngt wurde?
Ausbringung N-haltiger Düngemittel auf nicht aufnahmefähige Böden (wassergesättigt oder
gefroren oder mit mehr als 5 cm Schnee bedeckt)?
Ausbringung innerhalb der Sperrfristen?
Ausbringung von Gülle, Jauche u.ä. im Herbst
ohne Strohdüngung bzw. ohne Folgekulturen
d.h. ohne aktuellem Düngebedarf?
Wurde mehr als 40 kg Ammonium-N/ha
oder mehr als 80 kg Gesamt-N/ha ausgebracht?
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32 16
Festgestellte Verstöße bei Vor-Ort-Kontrollen sind nach vorgegebener
(bundeseinheitlicher) Bewertungsmatrix im Kontrollbericht zu bewerten.
Bei einem Verstoß werden die gesamten Direktzahlungen und ELER-
Maßnahmen eines Betriebes gekürzt.
bei Fahrlässigkeit:
bei leichtem Verstoß um 1 %
bei mittlerem Verstoß um 3 % (Regelverstoß)
bei schwerem Verstoß um 5 %
Kürzungen bei Verstößen
bei Wiederholung (gleicher Verstoß innerhalb der letzten 3 Jahre):
Bewertung im aktuellem Jahr mit Faktor 3
bei Vorsatz:
Regelverstoß 20% (bis 100% möglich)
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32
Systematische Kontrollen 2015
Daten vom: 26.02.2016
geprüft: 378 Betriebe
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Anzahl Anzahl der systematischen VOK mit Kürzungen
Früh-
warnungen GAB VOK L_Verstoß M_Verstoß S_Verstoß
Verstöße
Gesamt Vorsatz Verstoß_v.H.
Nitrat-RL 378 11 55 18 84 1 22,5% 14
Cross Checks 2015 (anlassbezogene Kontrollen)
Anzahl Anzahl der Cross Checks mit Kürzungen Früh-
warnungen GAB Cross Checks L_Verstoß M_Verstoß S_Verstoß
Verstöße
gesamt Vorsatz Verstoß_v.H.
Nitrat-RL 72 2 20 8 30 3 45,8% 3
geprüft: 72 Betriebe
Vergleich nach Auswahl zur Kontrolle
| 24.11.2016 | Harald Elmer LfULG Ref. 32
Verstöße gegen die Nitrat-Richtlinie
18 Daten für 2016 vom: 18.11.2016
geprüfte Anforderungen/ Bewertung der Einzelverstöße
Verstöße bei
systematischen Kontrollen
Verstöße bei
Cross Checks
2013 2014 2015 2016* Anteil
2016 2013 2014 2015 2016*
Anzahl Kontrollen: 189 279 378 478 - 112 102 72 105
Bodenplatte einer ortsfesten Festmistlagerstätte ist nicht dicht
oder nicht seitlich eingefasst 40 59 49 52 32,1% 14 16 14 9
Lagerraum ist nicht ausreichend 13 25 24 33 20,4% 2 3 5 0
Ab- bzw. Überlaufen d. Lagergutes ohne Eindringen ins Grundwasser /oberirdische
Gewässer 21 30 22 29 17,9% 10 16 13 12
Nährstoffvergleich liegt nicht vor 8 17 25 26 16,0% 1 0 4 2
Nährstoffvergleich nicht vollständig und richtig 4 3 8 7 4,3% 1 0 2 3
fehlende Nährstoffermittlung bzw. fehlende Richtwerte für N 0 1 8 7 4,3% 0 0 0 0
Fehlende Untersuchung bzw. fehlende Richtwerte bei Wirtschaftsdüngern 1 1 6 7 4,3% 0 0 0 0
Überschreitung der Ausbringungsmenge 0 0 0 1 0,6% 0 0 0 0
Undichte Jauche-/Gülle-/Sickersaftbehälter
ohne Eindringen ins Grundwasser 2 6 4 0 0,0% 7 2 1 5
Undichte Jauche-/Gülle-/Sickersaftbehälter
mit Eindringen ins Grundwasser 0 1 0 0 0,0% 4 0 0 0
Jauche wird bei ortsfester Festmistlagerstätte nicht ordnungsgemäß gesammelt 1 1 2 0 0,0% 0 0 3 0
Ab- bzw. Überlaufen d. Lagergutes mit Eindringen ins Grundwasser /oberirdische
Gewässer 1 3 2 0 0,0% 16 4 4 3
Geräte entsprechen anerkannten Regeln 0 0 2 0 0,0% 0 0 0 0
Eintrag N-haltiger Stoffe in Oberflächengewässer wegen zu geringem Abstand 0 0 0 0 0,0% 0 2 0 0
Ausbringung N-haltiger Düngemittel auf nicht aufnahmefähigen Boden 0 0 0 0 0,0% 0 0 1 0
Ausbringung innerhalb der Sperrfrist 0 0 0 0 0,0% 1 1 1 0
Gesamtsumme der Einzelverstöße 91 147 152 162 56 44 48 34
* = vorläufig * = vorläufig