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DAS MACHEN WIR HEUTE!

Etiketten aus der Praxis

Graue Theorie –Basiswissen

Blaue Theorie –Aus der EG-Öko-VO

Grüne Theorie –Bioland-Vorgaben

Etiketten aus der Praxis -die Zweite!

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GRAUE THEORIE

Nicht neu: Die Einheitliche Kennzeichnung in ganz Europa Kennzeichnung von Lebensmitteln ist schon lange EU-Recht

rund 30 Jahre existierte die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV)

seit 13. Dezember 2014 ist die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) gültig

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GRAUE THEORIE:PFLICHTANGABEN FÜR ETIKETTEN VON FERTIGVERPACKUNGEN

Artikelbezeichnung

Verzeichnis der Zutaten QUID, Allergene, Zusatzstoffe, Aromen…..

Nettofüllmenge

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Name und Anschrift des Inverkehrbringers

Preis

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GRAUE THEORIE:WAS MUSS SCHON IMMER AUF DAS ETIKETT?

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Aber!

GRAUE THEORIE:WAS MUSS SCHON IMMER AUF DAS ETIKETT?

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Artikelbezeichnung

Die genaue Bezeichnung vieler Lebensmittel ist in Rechtsverordnungen festgelegt (z.B. Butter-VO, Käse-VO) - Gibt es solche nicht, so muss die Bezeichnung der in

Deutschland allgemein geltenden Verkehrsauffassung entsprechen; hier helfen die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches.

- Hersteller- oder Phantasienamen (z.B. Winzertopf, Keltenspieß, Omas Beste) alleine genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen und müssen näher erläutert werden.

GRAUE THEORIE:WAS MUSS SCHON IMMER AUF DAS ETIKETT?

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Artikelbezeichnung

Phantasiename

Phantasiename

Nähere Erläuterung

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Verzeichnis der Zutaten 1

Folgende Lebensmittel benötigen kein Zutatenverzeichnis:• Lebensmittel aus einer Zutat (z. B. Getreide, Mehl, Öle) • Obst, Gemüse, Kartoffeln (frisch, ungeschält, geschnitten etc.)• Frischfleisch • Getränke mit mehr als 1,2 Vol.% Alkohol (außer Bier);

Hinweis: Schwefeldioxid als allergener Bestandteil ist deklarationspflichtig

• Tafelwasser, Essig • Käse, Butter, Milch, Quark, Joghurt und Sahne denen keine

Zutat außer Kulturen, Enzyme bzw. für die Herstellung notwendige Milchinhaltsstoffe zugesetzt wurden

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Verzeichnis der Zutaten 1a

Im Zutatenverzeichnis müssen nicht berücksichtigt werden: • Bestandteile (wie Wasser), die einem Lebensmittel entzogen

und dann wieder zugefügt wurden, ohne dass sich deren Anteil im Lebensmittel verändert (z.B. bei Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat).

• Zusatzstoffe, Enzyme und Mikroorganismen, die bei der Herstellung aus technologischen Gründen verwendet werden und im Lebensmittel keine Funktion mehr haben, z.B. Enzyme bei der Brotteigherstellung oder Milchsäurebakterien bei der Käsereifung.

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Verzeichnis der Zutaten 2

Aufzählung aller Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile zum Zeitpunkt der Herstellung (einschl. Zusatzstoffe und Aromen).Bei Verwendung von Zutaten aus mehreren Bestandteilen (z.B. Fruchtzubereitung im Joghurt) müssen die Einzelbestandteile der Zutat angegeben werden (z.B. Fruchtzubereitung (…..). Bei zusammengesetzten Zutaten unter 2 % der Gesamtmenge kann eine Aufschlüsselung entfallen (z.B. Kräuter- bzw. Gewürzmischungen: Angabe "Kräuter, Gewürze" genügt).

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Verzeichnis der Zutaten 4

QUID=quantitative Inhalts-Deklaration Immer dann erforderlich, wenn Zutaten im Namen oder auf dem Etikett (auch per Bild) hervorgehoben werden (z.B. Erdbeeren in Erdbeerkonfitüre) oder wenn sie typischerweise zum Lebensmittel gehören (z.B. Fleischanteil von Königsberger Klopsen). Möglichkeiten der Angabe: • in der Verkehrsbezeichnung, z. B. Weizenmischbrot mit 10 %

Sonnenblumenkernen • in unmittelbarer Nähe der Verkehrsbezeichnung, z. B. Eiersalat (70 % Eier) • im Zutatenverzeichnis, z. B. Eiersalat, Zutaten: Eier (70 %)

%-Anteil bezieht sich auf den Gewichtsanteil bei der Herstellung.Zutaten in geringer Menge zur Geschmacksabrundung gelten bezüglich der QUID-Angabe nicht als erwähnenswert.

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Verzeichnis der Zutaten 4

Bei Nutzung von Artikelbezeichnung aus den

deutschen Leitlinien zur Fleisch- und

Wurstherstellung entfällt die Verpflichtung der

mengenmäßigen Angabe von Einzelzutaten.

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Verzeichnis der Zutaten 4

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Verzeichnis der Zutaten 5

AllergeneLebensmittel mit Bestandteilen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, sind entsprechend zu kennzeichnen (auch notwendig, wenn solche Bestandteile als Zusatz- oder Hilfsstoffe während der Herstellung zum Einsatz kamen). Kennzeichnungspflichtig sind 14 Produktgruppen und sämtliche Erzeugnisse daraus:

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Verzeichnis der Zutaten 5a

14 Allergene

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Verzeichnis der Zutaten 5b

AllergeneDie Angabe muss entweder • aus der Bezeichnung des Lebensmittels (z.B.

Weizenmischbrot, Eiersalat) oder • aus der Bezeichnung einer Zutat im Zutatenverzeichnis (z.B.

Weizenpaniermehl) hervorgehen.

Hinweis:Die Angabe von Klassennamen ist unzureichend; es muss heißen: Sojaöl (nicht "pflanzliches Öl"), Weizenmehl (nicht "Mehl"), Weizenstärke (nicht "Stärke") oder Sojalezithin (nicht "Lezithin").

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Verzeichnis der Zutaten 5c

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Verzeichnis der Zutaten 6

ZusatzstoffeSofern Zusatzstoffe verwendet werden, müssen sie gekennzeichnet werden. Es sind nur solche zulässig, die in einer "Positivlisten" stehen und damit zugelassen sind (derzeit EU-weit über 300). Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis muss aus zwei Komponenten bestehen: 1. Klassenname (z. B. Konservierungsstoff) und 2. genaue Bezeichnung (z. B. Sorbinsäure) oder E-Nummer (z.B. E 200); Beispiel:

"Konservierungsmittel Sorbinsäure" oder "Konservierungsmittel E 200" Der Klassenname gibt die Aufgabe des Zusatzstoffes an.

� Es wird empfohlen, die Bezeichnung von Zusatzstoffen vom Originalbehältnis bzw. Lieferschein zu übernehmen.

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Verzeichnis der Zutaten 6

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Verzeichnis der Zutaten 7

AromenZugesetzte Aromen sind im Zutatenverzeichnis mit der Angabe "Aroma" zu vermerken (Begriff umfasst auch früher übliche Angabe "naturidentisches Aroma"). Wird "natürliches Aroma" verwendet, so darf es sich ausschließlich um natürliche Aromagrundstoffe und -extrakte handeln (z.B. natürliches Erdbeeraroma). Neben den natürlichen Aromen sind in der EU etwa 15 künstliche Aromen zugelassen.

Hinweis: Koffein, Chinin

(falls enthalten) Süßungsmittel

(falls enthalten)

EG-Öko-VO und Bioland-

Richtlinien beachten!

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Nettofüllmenge

Die Füllmengenangabe bezieht sich auf die Nettofüllmenge in Gewicht, Volumen oder Stückzahl.Vorgeschriebene Gebindegrößen/Füllmengen gibt es nach der Fertigpackungs-VO nur noch für alkoholische Getränke (Wein, Spirituosen). Bei allen anderen Lebensmitteln ist die Verpackungsgröße frei wählbar.

Abtropfgewicht

Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeiten (z.B. Essiggurken, Obstkonserven) muss das Abtropfgewicht angegeben werden. Darunter versteht man das Gewicht des Lebensmittels nach dem Abgießen und Abtropfen der Aufgussflüssigkeit. Diese Angabe muss in unmittelbarer Nähe zur gesamten Füllmenge stehen, z.B. Inhalt 400 g, Abtropfgewicht 250 g.

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Nettofüllmenge/Abtropfgewicht

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Mindesthaltbarkeitsdatum „MHD“Das MHD gibt an, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel bei angemessener Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften (Geruch, Geschmack, Farbe, Konsistenz etc.) und seine Genusstauglichkeit behält. Nach Ablauf ist das Lebensmittel nicht automatisch verdorben; es darf auch noch verkauft werden (siehe Ausnahme: Eier). Hinweise/Empfehlungen: • Der Hersteller gewährleistet bis zu diesem Datum die einwandfreie

Qualität seiner Produkte. • Das MHD ist in eigener Verantwortung festzulegen. Mit wenigen

Ausnahmen (z.B. Eier) gibt es keine gesetzlichen, produktbezogenen Vorgaben.

• MHD-Angaben gleichwertiger Produkte können zur Orientierung dienen. Zur MHD-Festlegung sollten Lagerversuche durchgeführt werden.

Anzugeben mit bspw.: „bei +7° C mindestens haltbar bis:________________

Nie abkürzen!!

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Mindesthaltbarkeitsdatum „MHD“ -Vorgaben

Eier:Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) darf 28 Tage nach dem Legen nicht überschreiten. Nach dem 18. Tag sind die Eier im Handel auf eine Temperatur von + 5°C bis + 8°C zu kühlen. Letztes Verkaufsdatum ist der 21. Tag nach dem Legen.

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Besonderheit „MHD“ –Austausch mit Verbrauchsdatum

Bei sehr leichtverderblichen Lebensmitteln (z. B. frischem Hackfleisch und frischen Hackfleischerzeugnisse, Geflügelfleisch, Frischfisch, Vorzugsmilch) ist anstelle des MHD ein Verbrauchsdatum anzugeben. Es gibt an, bis wann diese spätestens verbraucht sein sollen. Nach Ablauf ist ein Verkauf nicht mehr zulässig.

Anzugeben mit : „Bei + 4° C zu verbrauchen bis:_________________

Besondere Verbrauchshinweise

Anweisungen zur Aufbewahrung Verwendung Hackfleisch Frischware: Verzehrshinweis verpflichtend bei Einhufern und Geflügel:„Vor dem Verzehr gut durcherhitzen; nicht zum Rohverzehr bestimmt“.TK-Ware: Verzehrshinweis notwendig „Nach dem Auftauen sofort verbrauchen“.

Beachte Merkblatt

DV-Hackfleisch

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Besonderheit „MHD“ –Austausch mit Verbrauchsdatum

Besondere Verbrauchshinweise

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Besonderheit „MHD“ –Austausch mit Verbrauchsdatum

Besondere Verbrauchshinweise

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Besonderheit „MHD“ –Austausch mit Verbrauchsdatum

Besondere Verbrauchshinweise

Verbraucherempfehlung: Bei

Kühlschranktemperatur aufbewahren. Nach

Ablauf des MHD durcherhitzen!

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Besonderheit „MHD“ –Austausch mit Verbrauchsdatum

Besondere Verbrauchshinweise

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Inverkehrbringer

Wichtig! Postalische Rückverfolgbarkeit. Anschrift mit Straße, PLZ und Ort. Telefon und Homepage ist optional

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Preis

Bei der Abgabe an Endverbraucher ist der Endpreis des Produktes (inkl. Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile) anzugeben. Die Preisauszeichnung muss an jedem Produkt oder in seiner Nähe (durch Preisschilder am Regal, eine Preisliste etc.) erfolgen.

Die Angabe des Grundpreises bezieht sich auf den Preis je Mengeneinheit (€/100g, €/kg oder €/l). Sie ist nicht erforderlich: • wenn die Ware stückweise verkauft wird. • in kleinen Hofläden oder Einzelhandelsgeschäften (§ 9

PreisangabenVO).

Muss also nicht zwangsweise

auf das Etikett!

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Alkoholgehalt

Bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol muss dieser folgendermaßen gekennzeichnet werden: … % vol. Der Kennzeichnung kann das Wort Alkohol oder die Abkürzung alc. vorangestellt werden: Alkohol … % vol oder alc. xx % vol

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Achtung bei diesen Themen

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Verwendung von Schutzgasen bei der Verpackung

EU-Schutzlabels

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Optional: EAN

Weitere Informationen unter http://www.gs1-germany.de)

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Also Beachte!

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Was steht in den Vorschriften für besondere Produktgruppen?

Zum Beispiel in den einzelnen VO: Käse-VO, Butter VO, Milcherzeugnis VO, Konsummilch-Kennzeichnungs-VO, Leitsätze für Speiseeis und Speiseeiszubereitung:

Diese speziellen Produktverordnungen enthalten Hinweise zur Kennzeichnung aber auch Anforderungen an die Herstellung der einzelnen Produkte wie z.B. die Verwendung von Rohmilch und bestimmter Zutaten.Beispielsweise ist in der Käse VO u.a. folgendes geregelt:

Fettgehaltsstufen, Einteilung der Käsegruppen, Standardsorten,..

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Jedes Etikett hilft den Durchblick zu behalten!

GRAUE THEORIE:WAS IST NEU SEIT 2014-2016?

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Neu seit 2014/2015/2016

MindestschriftgrößeAlle Pflichtangaben sind an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. Neu ist die Vorgabe für die Schriftgröße:

• Pflichtangaben müssen mindestens in 1,2 mm großer Schrift –bezogen auf das kleine „x“, also den mittleren Buchstabenteil –gedruckt werden.

• Bei kleinen Verpackungen (größte Oberfläche weniger als 80 cm2, d. h. kleiner als die Hälfte einer Postkarte) muss die Schrift mindestens 0,9 mm groß sein.

GRAUE THEORIE:WAS IST NEU SEIT 2014-2016?

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Neu seit 2014/2015/2016

Allergene: Kennzeichnungspflichtige allergene Bestandteile müssen im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden, z.B. durch Schriftart/Farbe/Größe oder farbliche Hinterlegung).

Exkurs lose Verkauf:Allergenkennzeichnung unverpackte Lebensmittel• auf einem Schild an oder in der Nähe des Lebensmittels (beim

Thekenverkauf loser Ware)• in Speise-/Getränkekarten oder Preisverzeichnissen (zum Beispiel mittels

Fußnoten analog Kennzeichnung der Zusatzstoffe)• durch einen Aushang,• durch sonstige schriftliche (in Form gesonderter Hefte/Verzeichnisse;

sogenannte „Kladdenlösung") oder elektronische Unterrichtung wie QR-Code, die für den Kunden/Gast leicht zugänglich ist.

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Noch ein Hinweis zu Allergenen

Mit dem Zusatz "kann Spuren von ... enthalten" sichern sich Unternehmer gegen nicht beabsichtigte Beimischungen ab, die beispielsweise während der Produktion oder bei der Lagerung der Rohstoffe (z.B. durch Stäube) erfolgen können. Es geht dabei um die Absicherung vor möglichen Haftungsansprüchen, nicht um Umsetzung von Kennzeichnungsvorschriften.

Es handelt sich also dabei nicht um Zutaten im Sinne der LMIV, die verpflichtend aufs Etikett gehören. Es sind freiwillige Angaben (quasi Warnhinweise). Somit ist es auch nicht notwendig, dass diese Hinweise auf der nächsten Stufe (also auf dem Etikett des Folgeproduktes) erscheinen müssen.

GRAUE THEORIE:WAS IST NEU SEIT 2014-2016?

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Neu seit 2014/2015/2016

EinfrierdatumBei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnisse und unverarbeiteten Fischprodukten wird die Angabe des Einfrierdatums verpflichtend.

"eingefroren am:______________„

Imitate (bei Bioland nicht gestattet „Formfleisch“)

GRAUE THEORIE:WAS IST NEU SEIT 2014-2016?

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Neu seit 2014/2015/2016

GRAUE THEORIE:WAS IST NEU SEIT 2014-2016?

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Neu seit 2014/2015/2016

Herkunftskennzeichnung FrischfleischNeben Rindfleisch muss auch für Schweine-. Schaf-, Ziegen-, und Geflügelfleisch die Herkunft angegeben werden. �Ursprung Deutschland: Geburt, Aufzucht und Schlachtung in Deutschland�Bei Abweichung soll mindestens das Land der hauptsächlichen Mast und der Schlachtung aufgeführt werden.

Zu kennzeichnen mit: „Ursprung: Deutschland“

Schweine: älter als 6 Monate: Land derletzten 4 Monate; jünger als 6 Monate und mehr als 80 kg Lebendgewicht: Land ab 30 kg; jünger als 6 Monate und weniger als 80 kg Lebendgewicht: Land seit GeburtSchafe, Ziegen: Land der letzten 6 HaltungsmonateGeflügel: letzter Monat der Mast

GRAUE THEORIE:WAS IST NEU SEIT 2014-2016?

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Neu seit 2014/2015/2016

NährwertkennzeichnungAngegeben werden müssen die „BIG 7 (bezogen auf 100 g oder 100 ml)“:

• Brennwert (in kj und kcal)• Fett (in g), gesättigte Fettsäuren (in g)• Kohlenhydrate (in g)• Zucker (in g)• Eiweiß (in g)• Salz (in g).

Bei sehr geringen Anteilen kann die Angabe "Spuren" oder "geringfügige Mengen" die g-Angabe ersetzen. Zusätzliche Angaben sind freiwillig.

GRAUE THEORIE:WAS IST NEU SEIT 2014-2016?

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Neu seit 2014/2015/2016

Von dieser Nährwertdeklarationspflicht sind ausgenommen:• Unverarbeitete Erzeugnisse/Monoerzeugnisse aus einer Zutat.

Bspw. Kartoffeln, Äpfel etc.. Auch Salz, Kräuter, Tee, Hefe, Essig und Getränke über Alkohol 1,2 % vol.

• Lebensmittel in Kleinverpackungen (größte Oberfläche < 25 cm²)• nicht vorverpackte (lose) Ware, das gilt auch für sogenannte

LadenpackungenUnd:• Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen an den Endverbraucher

oder an kleine Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden.

GRAUE THEORIE:WAS IST NEU SEIT 2014-2016?

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Neu seit 2014/2015/2016

Das könnte heißen:

GRAUE THEORIE:ENDE!

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Neu seit 2014/2015/2016

Das könnte heißen:

PUH!

BLAUE THEORIE:WAS MUSS DRAUF NACH EG-ÖKO-VO

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Vorgaben zur Kennzeichnung nach EG-Öko-VO

Codenummer der KontrollstelleAuf allen Etiketten und Warenbegleitpapieren von Bio-Produkten muss die Codenummer der Kontrollstelle angebracht werden. Die Codenummer von ABCERT lautet: DE-ÖKO-006.

EU-GemeinschaftslogoSeit dem 01.07. 2010 ist die Angabe des EU-Bio- Logos auf vorverpackten Öko-Produkten verpflichtend.Im selben Sichtfeld wie das EU-Bio-Logo muss auch die Codenummer der Kontrollstelle, die für die Kontrolle des letzten Erzeugers oder Aufbereiterszuständig ist, angegeben werden. Unter der Codenummer ist die Herkunft der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe anzugeben („Pflichtblock“).

BLAUE THEORIE:WAS MUSS DRAUF NACH EG-ÖKO-VO

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Vorgaben zur Kennzeichnung nach EG-Öko-VO

EU-GemeinschaftslogoZur Kennzeichnung der Herkunft gibt es folgendeMöglichkeiten:× „EU-Landwirtschaft“× „Nicht-EU-Landwirtschaft“× „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“× „Deutsche Landwirtschaft“: Diese Bezeichnungist analog auch für andere Länder möglich.

Zutaten, die zu weniger als zwei Gewichtsprozente der Gesamtmenge der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ausmachen, können bei der Herkunftsangabe außer Acht gelassen werden.

Wichtig bei Gewürzen!

BLAUE THEORIE:WAS MUSS DRAUF NACH EG-ÖKO-VO

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Vorgaben zur Kennzeichnung nach EG-Öko-VO

Beispielsweise: Mindestbreite: 13,5 mm

BLAUE THEORIE:WAS MUSS DRAUF NACH EG-ÖKO-VO

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Vorgaben zur Kennzeichnung nach EG-Öko-VO

Kennzeichnung der Zutaten:Alle landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischem Landbau müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Hauptsächlich wird die Kennzeichnung mit Sternchen und einer Legende verwendet.Zum Beispiel:Zutaten: 60 % Erdbeeren*, 10 % Rhabarber*, Rohrohzucker*, Agargar*, Pektin*aus kontrolliert-biologischer Landwirtschaft

Auch möglich:

Zutaten: 60 % Erdbeeren**, 10 % Rhabarber**, Rohrohzucker*, Agargar*, Pektin**Vom eigenen Bioland-Betrieb oder hofeigenes Bioland-Produkt*aus kontrolliert-biologischer Landwirtschaft

BLAUE THEORIE:WAS MUSS DRAUF NACH EG-ÖKO-VO

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Vorgaben zur Kennzeichnung nach EG-Öko-VO

Zu Verarbeitungsverfahren steht in der EG-Öko-VO wenig, das hilfreichste Merkblatt dazu findest Du auf diesem Bioland-Merkblatt!

GRÜNE THEORIE:WAS MUSS ICH NACH BIOLAND BEACHTEN?

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Inhaltlich

Für die Zutaten natürlich die allgemeinen Bioland Verarbeitungsrichtlinien

Bioland-Branchenrichtlinien Siehe Bioland

Homepage

GRÜNE THEORIE:WAS MUSS ICH NACH BIOLAND BEACHTEN?

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Platzierung Bioland-Markenzeichen

FrontetikettBioland-Logoim Sichtfeld

RücketikettEU-Bio-Logo

GRÜNE THEORIE:WAS MUSS ICH NACH BIOLAND BEACHTEN?

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Richtige Darstellung Bioland-Logo

GRÜNE THEORIE:WAS MUSS ICH NACH BIOLAND BEACHTEN?

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Preisauszeichnung für Bioland-Produkte

1,99€Deutschland II

2,29€Deutschland II

GRÜNE THEORIE:WAS MUSS ICH NACH BIOLAND BEACHTEN?

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Beachte Beschilderung für Nicht-Bioland-Produkte

Ingwer

GRÜNE THEORIE:WAS MUSS ICH NACH BIOLAND BEACHTEN?

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Klare Kundenansprache

VIELEN DANK FÜR EURE GEDULD FÜR DEN:

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___Bioland-Logo verzerrt_________

___Straßenname fehlt____________

______________________________

______________________________

__Herkunfstangabe in einem Sichtfeld mit EG-Bio-Logo ________________________

__Bioland Wort-Bild in Betriebskennzeichnung_______________________________

__Bioland-Logo???_____________________________________________________

__Bio-Kennzeichnung in Zutatenliste_______________________________________

__Clean-Labeling auch Beweisen__________________________________________

__Herkunftsangabe in einem Sichtfeld mit EG-Bio-Logo __

__Bio-Kennzeichnung der Einzelzutaten_______________

__Allergiehinweis_________________________________

__Kennzeichnung „Alkohol.“ oder „alc.“

__Optional: Bio-Hinweis auf der Vorderseite___________

_Bioland nicht kippen____________

_Abheben von EG-Bio___________

_Schweinefleisch, Schweinespeck__

_TK-Produkte tragen ein MHD_____

__Grundpreis (€/kg)_____________

_Darstellung EG-Bio-Logo fehlerhaft_____________________________

_Bioland-Logo______________________________________________

_Bio-Kennzeichnung bei den Zutaten fehlt______________

_Ist Zucker Bioland? Wenn nicht, dann Herkunftskennzeichnung EG-Bio-Logo beachten__

_1. In der Zutatenliste müssen alle Zutaten aus ökologischer Erzeugung als solche gekennzeichnet sein. Bewährt hat es sichalle Zutaten mit einem "*" zu versehen. Am Ende der Zutatenliste wird das Sternchen erklärt:*Alle Zutaten aus ökologischer Erzeugung

Man kann auch an die entsprechenden Zutaten ein "**" machen und erklären:**Bioland-Zutaten aus eigener Erzeugung

2. Mindestgröße des Bioland-Logos ist 13,5 mm x 13,5 mm. Das EG-Bio-Logo sollte 13,5 mm x 9 mm groß sein.

3. Bei der Nennung des Alkoholgehaltes muss das Wort Alkohol oder die Abkürzung alc. vorangestellt sein.

1. Mindestgröße der Logos prüfen ( Kantenlänge 13,5 mm, EG-Bio-Logo: 9 mm x 13,5 mm)2. in der Nährwertkennzeichnung "fruchteigen" klein schreiben 3. Adresse mit Kommata versehen, etwas besser von der Nährwertkennzeichnung (???)4. Frage: Was ist mit dem Hinweis "naturtrüb" muss der drauf?lt. Leitsätzen sind die Bezeichnungen klar bzw. naturtrüb "verkehrsüblich" 5. Frage: was ist mit dem Hinweis zum Auffschütteln?Wie in erster Mail geschrieben, finde ich den als zusätzlichen Hinweis zur Verwendung o.k..

Aber wichtiger - bei anderen Apfelsaftetiketten häufig auftauchend, und bei Stiftung WT Fruchtsäfte ein Pluspunkt i. "Deklaration" - erscheint mir der Hinweis zur Lagerung: Geöffnete Flasche kühl aufbewahren und innerhalb von 4 (5 steht bei Völkel, 4 bei anderen) Tagen aufbrauchen."

-Bioland-Suppenhuhn oder nur Suppenhuhn

-Handelsklasse A

-tiefgefroren

-Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren

-Ursprung: Deutschland

-EG-Bio-Logo + Herkunftsnachweis (Bioland Logo wäre auch schön).

-Preis pro kg, Gewicht, Preis pro Einheit (siehe Exkurs unten: deshalb schreibe ich hier schon mal alles so auf, als ob Du jedes Huhn wiegen müsstest).

1. Version mit dem Zusatzklebeetikett mit örtl. Veterinär besprechen. Überkleben ist natürlich immer grenzwertig.Weitere Anmerkungen:2. Telefonnummer und Betriebsnummer müssen nicht sein.3. Beim Schlachtbetrieb auch ES-Nummer möglich (ES-304, Deutschland ).Das Gleiche bei dem Zerleger. 4. Bei Schwein reicht allerdings auch: „Ursprung Deutschland“

__BL-Betriebsnummer optional_____________________________________

__BL-Logo von EG-Bio-Logo trenen__________________________________

__Spalte für Teilstück vorsehen_____________________________________

__Geschlachtet und Zerlegt: Eigenen Schlachtstätte, Deutschland_________

__Besser „Ohrmarkennummer“ schreiben____________________________

__Handelsklasse fehlt____________

__"Zu verbrauchen bis„___________

__Angebotsform fehlt (frisch oder gefroren)fehlt__________________

__Angabe (bratfertig, grillfertig, kochfertig, mit Innereien) fehlt____

__“Ursprung: Deutschland“ fehlt_

__Verzehrshinweis optional_______

BEISPIELEAUS DER BIOLAND-WELT

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