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77 | Januar 2018DAS MAGAZIN DER POSTBEAMTENKRANKENKASSE
BEITRÄGE 2018 Solide Finanzierung Ihres Versicherungsschutzes
LEISTUNGS-
AUSWEITUNGEN in der Zusatzversicherung
OFT UNTERSCHÄTZT: LUNGEN- ENTZÜNDUNG
Ab Seite 4
2 | 3 Grußwort
PETER REICHELT Vorstandsvorsitzender der PBeaKK
LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,
ich hoffe, Sie alle sind gesund und wohl- behalten ins neue Jahr gestartet. Bei all jenen, die uns zum Jahreswechsel gute Wünsche und Dankeskarten ge- sendet haben, möchte ich mich – auch im Namen der Beschäftigten – ganz herzlich bedanken.
Zum Jahresanfang informieren wir Sie über die neuen Beiträge in der Grund- versicherung und über die Leistungsaus- weitungen in der Zusatzversicherung. Beide Bereiche Ihrer Absicherung im Krankheitsfall sind solide finanziert. Grund- und Zusatzversicherung stehen Ihnen trotz geschlossenem Versicher-tenbestand langfristig mit bedarfs-gerechten Leistungen und bezahlbaren Beiträgen zur Verfügung.
Darüber hinaus möchte ich Sie auf zwei neue Serviceangebote hinweisen, die wir Ihnen rund um die Themen Depres- sion und seelische Gesundheit anbieten (Seite 18). Und auch Ihr Recht auf eine Zweitmeinung sowie unser spezielles Serviceangebot einer Zweitmeinung bei Krebs stellen wir Ihnen gerne noch- mals vor (Seite 21).
Für 2018 wünsche ich Ihnen vor allem Gesundheit und alles Gute.
Ihr Peter Reichelt
In vitamin finden Sie Beiträge und
Texte, die auch über Maßnahmen
berichten, deren Kosten wir nicht
erstatten können. Trotz dem möch-
ten wir es nicht versäumen, Sie
über diese Konzepte, beispiels-
weise hinsichtlich neuer oder
alter nativer Behandlungs- und
Heilmethoden und aktueller
Trends im Sport bereich, umfas-
send zu infor mieren. Falls Sie sich
für eine der genannten Behand-
lungen interessieren und wissen
möchten, ob wir die Kosten über-
nehmen, sprechen Sie bitte mit
unserer Kundenberatung. Sie hilft
Ihnen gerne weiter.
Nicht alle in vitamin bewor benen
Produkte und Dienst leistungen sind
beihilfe- und erstattungs fähig.
Dieses Magazin ist nach aktuellen
Erkenntnissen sorgfältig erar bei-
tet worden; trotzdem erfolgen alle
An gaben ohne den Anspruch auf
Voll ständigkeit und Gewähr. Maß-
gebend ist die ärztliche bzw. thera-
peutische Beratung.
INHALT
04 Oft unterschätzt: Lungenentzündung Winterzeit – das Erkältungsrisiko steigt. Und damit auch die Gefahr, dass sich aus einem Husten eine Lungenentzündung entwickelt.
26 P flegestärkungs gesetz Renten versicherung für Pflegepersonen
10 Be iträge 2018 Solide Finanzierung Ihres Versicherungsschutzes
IHRE PBeaKK
10 Beiträge 2018: Solide Finanzierung Ihres Versicherungsschutzes
15 Beiträge 2018 in der privaten Pflegepflicht-versicherung
16 Kompakt 18 Depressionen – wir unterstützen Sie mit
zwei Serviceangeboten 21 Zweitmeinung:
Ihr Recht – unser Serviceangebot 24 L eistungsausweitungen in Ihrer Zusatz-
versicherung 26 Pflegestärkungs gesetz:
Rentenversicherung für Pflegepersonen 28 Unsere Serviceangebote für Ihre Gesundheit
GESUNDHEIT
04 Oft unterschätzt: Lungenentzündung
GENIESSEN UND GEWINNEN
30 Das Preisrätsel 31 Hirschgulasch mit Äpfeln
77 | Januar 2018
4 | 5 Gesundheit
OFT UNTERSCHÄTZT: LUNGENENTZÜNDUNGWinterzeit – das Erkältungsrisiko steigt. Und damit auch die Gefahr, dass sich aus einem Husten eine Lungenentzündung entwickelt.
Dabei handelt es sich konkret um eine Infektion der Lungenbläschen, die für die Versorgung des Körpers mit Sauerstoff lebenswichtig sind. Entzünden sie sich, wird der Gasaustausch ins Blut behindert. Wird eine Lungenentzündung nicht behan-delt, kann es deswegen recht schnell auch zu schwereren gesundheitlichen Komplikationen kommen. Aber eine Lungen-entzündung lässt sich oft gut behandeln – und mit einigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie ihr auch erfolgreich vorbeugen.
Luftröhre
Bronchialsystem Lungenbläschen
Lungenvene
Lungenarterie
Lungenbläschen
DIE LUNGE, EIN KOMPLEXES ORGAN
Jede Zelle unseres Körpers benötigt Sauerstoff, um zu funktionieren. Die Lunge übernimmt deswegen eine zentrale Funktion im menschlichen Organismus: Hier wird die eingeatmete Luft über das Bronchialsystem in die Lungenbläschen (Alveolen) geleitet. Sie übernehmen die Übertragung des Sauerstoffs ins Blut. Durch die Bläschen- form wird die mögliche Austauschfläche innerhalb der Lunge erheblich vergrößert. Breitete man die Lunge kom- plett aus, wäre ihre Fläche 30- bis 50-mal größer als die Körperoberfläche. Spricht man von einer Lungenent-zündung, handelt es sich eigentlich um eine Entzündung der Alveolen: Sie fallen dann als Austauschfläche aus, was zu Atemnot führt. In dem sich bildenden Schleim können sich leicht noch mehr Krankheitserreger ansiedeln. Einer der Gründe, warum sich Lungenentzündungen oft sehr schnell entwickeln.
TYPISCH: BAKTERIELL HERVORGERUFENE
LUNGENENTZÜNDUNGEN
77 | Januar 2018
Von einem Tag auf den anderen Schüttelfrost und Fieber, Schmerzen beim Atmen, Atemnot und starker Husten mit Schleim-Auswurf – das sind die typischen Symptome einer Lungenentzündung. Die Ursache: Die Lungenbläschen (Alveolen) haben sich entzündet, meistens durch Bakterien wie Pneumokokken oder Haemophilus influenzae hervor-gerufen. Mediziner klassifizieren diese Form der Lungen-entzündung als typische oder CAP-Lungenentzündung.
Ein erfahrener Hausarzt erkennt schnell, ob eine typische Lungenentzündung vorliegt. Dann ist die Einnahme von Antibiotika die anerkannte Therapie. Je nach Ausprägung der Symptome kommen fiebersenkende Mittel, schleim-lösende Medikamente und atemtherapeutische Maßnahmen hinzu. Wichtig ist außerdem eine ausreichende Flüssig- keitszufuhr: Bei erhöhter Körpertemperatur steigt auch
der Flüssigkeitsverlust des Körpers – bis hin zum Durch- schwitzen von Schlafanzug oder Bettwäsche. Betroffene sollten mindestens 1,5 Liter Kräutertee oder Mineral-wasser pro Tag trinken, besser mehr. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr unterstützt den Körper auch dabei, den Schleim in Lunge und Bronchien besser abzuhusten. Außerdem ist strikte Bettruhe notwendig.
PLÖTZLICHES FIEBER UND HEFTIGER HUSTEN, der rötlich-braunen oder grünlich-gelben Schleim oder Auswurf produziert – treten diese Symptome bei Ihnen auf, gehen Sie bitte sofort zum Arzt. Vor allem bei älteren Menschen oder bei Menschen mit gesundheitlichen Vorschädigungen kann sich eine Lungenentzündung sehr schnell zu einer lebensbedrohlichen Situation entwickeln.
6 | 7 Gesundheit
LEICHT ZU VERWECHSELN:
ATYPISCHE LUNGENENTZÜNDUNG
Jede zehnte Lungenentzündung wird nicht von den typischen bakteriellen Keimen wie Pneumokokken oder Haemophilus hervorgerufen, sondern von anderen Erregern. Dazu ge- hören vor allem Grippeviren, aber auch Pilze, Parasiten oder parasitäre Bakterien wie Mycoplasma pneumoniae. Vom Arzt wird diese Form der Lungenentzündung als aty- pisch eingeordnet. Atypisch, also unüblich, ist auch ihr Verlauf. Zuerst entwickelt sich ein trockener Husten ohne Schleimbildung. Dazu kommen Kopf- und Gliederschmerzen. Fieber und Schüttelfrost sind äußerst selten. Auch Schmerzen bei der Atmung oder das Gefühl der Atemnot sind im Vergleich zur typischen, akuten Form deutlich geringer oder gar nicht ausgeprägt. Atypische Lungen- entzündungen können von den Betroffenen leicht mit einer Erkältung oder einer Bronchitis verwechselt werden. Im Gegensatz zur typischen Lungenentzündung entwickeln sich die atypischen Formen schleichend – und werden deswegen auch oft erst recht spät diagnostiziert.
HÄLT EIN TROCKENER HUSTEN über mehrere Tage an, sollte auf jeden Fall ein Arzt aufgesucht werden. Therapieziel bei einer atypischen Lungenentzündung ist es, Komplikationen zu verhindern und die Symptome wie den starken Hustenreiz zu lindern. Wie bei der typischen Lungenentzündung sind außerdem Bettruhe und viel Trinken angezeigt.
ANTIBIOTIKA SIND KEINE ALLHEILMITTEL
Bei einer atypischen Lungenentzündung helfen Antibiotika nicht – außer der Arzt fürchtet eine sogenannte sekundäre Infektion. In diesem Fall werden die schon geschwächten Lungen durch weitere (sekundäre) Erreger infiziert: zumeist durch Bakterien. Nur auf Verdacht sollten Antibiotika bei atypischen Lungenentzündungen jedoch nicht eingesetzt werden, denn damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Erreger resistent gegen das Mittel werden. Bei einigen Krankheitserregern ist das bereits heute ein ernstes Problem.
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HEILUNGSCHANCEN: GRUNDSÄTZLICH GUT
77 | Januar 2018
Das Risiko, dass eine Lungenentzündung zu schweren Komplikationen bis hin zum Tod führt, hängt stark mit dem grundsätzlichen Gesundheitszustand der betroffenen Person zusammen. Je besser die Grundkonstitution des Erkrankten, desto besser die Chancen auf Heilung ohne große Komplikationen.
ANSTECKUNG UND RISIKOFAKTOR
VORSCHÄDIGUNG
Prinzipiell sind die Erreger einer Lungenentzündung an- steckend, das heißt hier konkret: Sie gelangen mit der Luft in die Atemwege und auch wieder aus ihnen heraus. Aber: Wer sich mit Erregern einer Lungenentzündung infiziert, erkrankt nicht zwangsläufig daran. Manche Erreger wie zum Beispiel Pneumokokken sind sogar bei vielen Menschen ganz normaler Bestandteil der Schleimhautflora der oberen Atemwege. In der Regel hält das Immunsystem die Erreger erfolgreich in Schach. Ist es bereits geschwächt, kann sich jedoch aus oder statt einer gewöhnlichen Erkältung eine Lungenentzündung entwickeln.
Ungefähr zwei Drittel aller Lungenentzündungen laufen komplikationslos ab, wenn sie entsprechend behandelt werden. Sind die Atemwege oder die Lunge selbst aber schon geschädigt – zum Beispiel durch eine chronische Bronchitis, Asthma oder anderen Vorerkrankungen – steigen das Komplikationsrisiko und der Schweregrad der Entzündung. Ein Krankenhausaufenthalt ist dann oft die beste Therapieoption. Dasselbe gilt für Menschen, die an einem geschwächten Immunsystem leiden.
FÜR WEN IST EINE LUNGENENTZÜN-DUNG BESONDERS GEFÄHRLICH?
Menschen über 65 Säuglinge und Kleinkinder Menschen mit geschwächtem Immunsystem (vor allem HIV-Infizierte, Menschen in Strahlen-oder Chemotherapie) Menschen, die an COPD*, chronischer Bronchitis oder Asthma bronchiale leiden
* COPD steht für „chronic obstructive pulmonary disease“, übersetzt heißt das chronische Verengung der Lunge. Sie entsteht durch eine
Entzündung der unteren Atemwege (Bronchien und Lungenbläschen), die nicht mehr abheilt. Eine chronische Bronchitis oder ein Lungenemphysem**
sind typische Folgen. Vor allem langjährige Raucher sind davon betroffen.
** Das Lungenemphysem ist eine chronisch fortschreitende Lungenerkrankung, bei der die Lungenbläschen am äußersten Ende der Bronchiolen
erweitert und zerstört werden. Menschen, die daran leiden, können nicht mehr gut ein- und vor allem aber nicht mehr gut ausatmen. Die Lunge
bläht sich wie ein Luftballon auf – Atemnot ist die Folge. Die Zerstörungen in der Lunge sind nicht heilbar.
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KLASSISCHE VORBEUGUNGS-
MASSNAHMEN HELFEN
8 | 9 Gesundheit
Generell gilt: Was gut gegen Erkältungen schützt, mindert auch das Risiko, sich eine Lungenentzündung zuzuziehen.
Die wichtigsten Tipps:
Waschen Sie sich in der Erkältungssaison so oft wie möglich die Hände. Ganz besonders, wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Orten mit viel Publikumsverkehr unterwegs waren. Meiden Sie so gut es geht Personen, die bereits erkältet sind. Sorgen Sie dafür, dass beheizte Räume regelmäßig gelüftet werden. Heizungsluft trocknet die Schleim-häute aus, die dadurch anfälliger für Infektionen werden. Ist die Nasenschleimhaut sehr trocken, können befeuchtende Nasensprays helfen. Trinken Sie viel, um die Schleimhäute feucht zu halten. Essen Sie vitaminreiche Nahrung wie frisches Obst und Gemüse. Hören Sie auf zu rauchen und trinken Sie wenig Alkohol. Sorgen Sie durch angemessene Kleidung dafür, dass Sie draußen nicht auskühlen. Vor allem die Füße, Kopf und Hals sind Schwachstellen.
FÜR RISIKOGRUPPEN:
IMPFUNG EMPFOHLEN
Wer wegen seines Alters oder gesundheitlicher Vorschä-digungen zu einer der Risikogruppen gehört, kann sich zumindest gegen Pneumokokken impfen lassen. Die stän-dige Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfiehlt diese Impfung seit 2009. Für Menschen über 60 und alle, deren Atemwege vorgeschädigt oder deren Immunsystem geschwächt ist, empfiehlt die Impfkommission außerdem die jährliche Grippeschutzimpfung.
GEFÄHRLICHE AUSNAHME:
DIE IM KRANKENHAUS ERWORBENE
LUNGENENTZÜNDUNG
In Krankenhäusern lauert paradoxerweise die gefährlichste Form der Lungenentzündung: die nosokomiale Pneumonie. Nosokomial steht für „im Krankenhaus erworben“. Jede Lungenentzündung, die nach einem 72-stündigen Aufenthalt im Krankenhaus und bis zu 14 Tage nach der Entlassung entsteht, wird als nosokomiale Pneumonie eingestuft. Dabei spielt der Schweregrad der Erkrankung oder ob der Patient auf einer Intensivstation gelegen hat, keine Rolle. Bestim-mend ist die Herkunft der Entzündungserreger – und genau die machen die noskomiale Pneumonie auch so gefährlich. Denn Krankenhaus-Keime sind meist sehr viel ansteckender und behandlungsresistenter als Erreger, denen man im Alltag ausgesetzt ist.
Nosokomiale Lungenentzündungen haben deswegen eine sehr hohe Sterblichkeitsrate, die je nach Zustand des Betroffenen bei bis zu 50 Prozent liegen kann. Besonders gefährdet sind Menschen, die aufgrund einer anderen
WEITERFÜHRENDE LINKS ZUM THEMA Kompetenznetzwerk zur typischen Form der Lungenentzündung mit Informationen für Patienten und Ärzte, www.capnetz.de
Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, www.pneumologie.de
Internetseite der Deutschen Lungenstiftung, www.lungenstiftung.de
Erkrankungen schon geschwächt auf einer Intensivstation liegen oder beatmet werden müssen. Jährlich sterben in Deutschland auf Intensivstationen rund 30.000 Menschen an einer nosokomialen Pneumonie. Für diese Zahl sind zwei Faktoren verantwortlich: Zum einen sind Intensiv-patienten grundsätzlich in einem schlechten Gesundheits-zustand, zum andern zeigen viele der infizierenden Bak - terien eine hohe Resistenz gegen Antibiotika. Sie sind daher schwer zu bekämpfen. Oft lässt der geschwächte Zustand der Patienten auch die notwendige Antibiotikatherapie nicht zu. Die Ansteckungswege in Kliniken können sehr unter-schiedlich sein. Intensiv-P atienten sind, aufgrund ihres generell geschwächten Immunssystems, dafür besonders anfällig.
KONTAKT ZUM GESUNDHEITSTELEFON
SERVICE- ANGEBOT
FÜR SIE
UNSER Wenn Sie Fragen rund um das Thema „Lungenentzündung“ haben, steht Ihnen unser kompetenter Partner – die almeda GmbH – telefonisch zur Seite. Unser Gesundheitstelefon ist für Sie kostenfrei zu erreichen, und zwar unter 0800 72 32 553 immer Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 18:00 Uhr und Freitag von 7:30 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen zur Erstattung von Leistungen beantwortet Ihnen ausschließlich unsere Kundenberatung unter 0711 346 529 96 oder 0180 2 346 529 96*. * 6 Cent je Anruf aus dem Festnetz
77 | Januar 2018
10 | 11 Ihre PBeaKK
B EITRÄGE 2018: SOLIDE FINANZIERUNG IHRES
VERSICHERUNGSSCHUTZES
Zum 1. Januar 2018 steigen die Beiträge in der Grundversicherung um 3,66 Prozent an. Gründe für diese Beitragsanpassung sind sowohl die zunehmenden Möglichkeiten in der medizinischen Versorgung, die Ihnen als Patient in Deutschland zur Ver- fügung stehen, als auch die gestiegene Lebenserwartung unserer Versicherten.
In unserer Zusatzversicherung bleiben die Beiträge in allen Stufen stabil. Darüber hinaus verbessern wir unsere Leistungen: In der ISH-Stufe erhalten Sie deutlich mehr Leistungen für Implantate bei Zahnersatz, Sehhilfen und Hörgeräte. Außerdem haben wir die Konditionen der AKV-Stufe verbessert – unserer Auslandsreisekrankenversicherung.
Die Finanzierung der Leistungen in der Grundversicherung und in den verschiedenen Stufen der Zusatzversicherung stellen wir dauerhaft sicher, indem die Beiträge jedes Jahr durch ein unabhängiges versicherungsmathematisches Gutachten fest-gesetzt werden. Die Berechnung von Grund- und Zusatzversicherung erfolgt dabei stets separat – denn beide Versicherungs-arten werden aus zwei unterschiedlichen und getrennten Systemen finanziert. Ziel der jährlichen Neuberechnung ist, stets einen ausgeglichenen Haushalt und die Finanzierung der Leistungsausgaben für alle PBeaKK-Versicherten zu garantieren.
ZWEI GETRENNTE FINANZIERUNGSMODELLE
Unsere Grundversicherung und die verschiedenen Stufen der Zusatzversicherung werden getrennt voneinander finanziert. Die Grundversicherung ist im Umlageverfahren angelegt – das bedeutet, dass die Beiträge eines Jahres grundsätzlich ausreichen müssen, um die Leistungen des Jahres zu decken. In der Grundversicherung führt das Umlagemodell dazu, dass die Beiträge regelmäßig ange-passt werden, um Ihren Versicherungsschutz – also die Leistungsausgaben an unsere Versicherten – dauerhaft zu finanzieren.
Die Finanzierung der Zusatzversicherung basiert hingegen auf dem Kapitaldeckungsverfahren. In diesen Beiträgen ist ein sogenannter Sparbetrag einkalkuliert, der als Rück-
stellung zur Finanzierung der steigenden Aufwendungen im Alter dient. Es ist daher nicht möglich, Gelder aus einem Topf für den anderen Topf zu verwenden. Über die diesjährige Beitragsanpassung in der Grundversicherung zum 1. Januar 2018 sowie Ihre Beiträge in der Zusatzversiche-rung haben wir Sie mit der Beitragsmitteilung Ende 2017 informiert.
Wichtig ist: In beiden Modellen ist Ihr Versicherungs-schutz – trotz des geschlossenen Mitgliederbestands – nachhaltig solide finanziert.
77 | Januar 2018
1.1 BEITRAGSTABELLE FÜR DIE GRUNDVERSICHERUNG (§§ 25, 26 SATZUNG)*
Mitglieder der Gruppe A B1 B2 B3 C
E mit Leistungen nach der
Leistungsverordnung
A B
ohne mitversicherte Angehörige
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 50. Lebensjahres
93,37
122,19
161,38
170,58
179,82
97,94
137,12
172,86
190,12
206,27
220,39
308,56
388,98
427,82
464,17
242,96
340,15
428,64
471,53
511,62
464,17 404,64 464,17
bei Elternzeit 31,00
mit mitversicherten Angehörigen
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
- mit 1 mitversicherten Angehörigen
- mit 2 mitversicherten Angehörigen
- mit 3 mitversicherten Angehörigen
- mit 4 und mehr mitversicherten Angehörigen
202,87 223,33
542,77
623,15
734,77
900,11
596,41
685,73
808,50
989,43
637,09
- bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres
- mit 1 mitversicherten Angehörigen
- mit 2 mitversicherten Angehörigen
- mit 3 mitversicherten Angehörigen
- mit 4 und mehr mitversicherten Angehörigen
227,08 238,00
578,38
664,07
783,06
959,15
635,55
730,72
861,60
1.054,41
* Alle Angaben in Euro
1.1 FORTSETZUNG BEITRAGSTABELLE FÜR DIE GRUNDVERSICHERUNG (§§ 25, 26 SATZUNG)*
12 | 13 Ihre PBeaKK
Mitglieder der Gruppe A B1 B2 B3 C
E mit Leistungen nach der
Leistungsverordnung
A B
- bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- mit 1 mitversicherten Angehörigen
- mit 2 mitversicherten Angehörigen
- mit 3 mitversicherten Angehörigen
- mit 4 und mehr mitversicherten Angehörigen
244,36 266,18
646,81
742,66
875,85
1.072,83
710,83
817,23
963,74
1.179,26
- nach Vollendung des 50. Lebensjahres
- mit 1 mitversicherten Angehörigen
- mit 2 mitversicherten Angehörigen
- mit 3 mitversicherten Angehörigen
- mit 4 und mehr mitversicherten Angehörigen
252,41 283,12
688,02
789,95
931,44
1.141,05
756,02
869,18
1.024,95
1.254,22
bei Elternzeit 31,00
1.2 ERMÄSSIGTER BEITRAG NACH § 26 ABSATZ 4*
Mitglieder der Gruppe A und Gruppe B 1
Gesamteinkünfte in Höhe von
− 75 Prozent bis 99,99 Prozent der Bezugsgröße 184,43
− 50 Prozent bis 74,99 Prozent der Bezugsgröße 123,32
− unter 50 Prozent der Bezugsgröße 57,62
1.3 BEITRAGSZUSCHLAG NACH § 27 ABSATZ 1*
Monatlicher Beitragszuschlag für jedes angefangene Jahr des verspäteten Beginns bzw. der Unterbrechung
der Mitgliedschaft
Beim Beginn der Mitgliedschaft
− bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 0,82
− nach Vollendung des 30. Lebensjahres 1,37
* Alle Angaben in Euro
1.4 BEITRAGSZUSCHLAG NACH § 27 ABSATZ 2*
Monatlicher Beitragszuschlag für jedes angefangene Jahr des verspäteten Beginns bzw. der Unterbrechung der
Mitversicherung des Ehegatten oder des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Beim Beginn der Mitversicherung
− bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 0,82
− nach Vollendung des 30. Lebensjahres 1,37
1.5 BEITRAGSZUSCHLAG NACH § 27 ABSATZ 4*
Zuschlag für selbst beihilfeberechtigte mitversicherte Ehegatten oder Partner einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft
Mitglieder der Gruppe A
− nach Vollendung des 30. Lebensjahres bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 21,27 26,64
− nach Vollendung des 40. Lebensjahres 37,23 42,64
B
77 | Januar 2018
* Alle Angaben in Euro
1.6 RUHENSBEITRÄGE NACH § 27b ABSATZ 1*
1.7 AUSGLEICHSZUSCHLÄGE NACH § 28*
Mitglieder ohne mitversicherte Angehörige 20,37
Mitglieder mit mitversicherten Angehörigen 40,74
Ruhensbeitrag für die ruhende Mitgliedschaft oder für die ruhende Mitversicherung des Ehegatten
oder des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Mitglieder der Gruppe A B1 B2 B3 C
− bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 12,93 13,56 30,52 33,65
− bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 16,92 18,99 42,74 47,11
− bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 22,35 23,94 53,87 59,37
− bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres 23,63 26,33 59,25 65,31 64,29
− nach Vollendung des 50. Lebensjahres 24,91 28,57 64,29 70,86 64,29
1.8 BEITRAG FÜR STUDIERENDE KINDER NACH § 19 ABSATZ 4*
Fortsetzung der Mitversicherung nach Wegfall der Berücksichtigungsfähigkeit im Familienzu-schlag, längstens bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres
215,54
* Alle Angaben in Euro.
Maßgeblich sind die nach Anhang 1 der Satzung geltenden Beiträge. Für Übertragungsfehler übernehmen wir keine Gewähr.
14 | 15 Ihre PBeaKK
BE ITRÄGE 2018 IN DER PRIVATEN PFLEGEPFLICHT-
VERSICHERUNG
Die altersabhängigen Beiträge in der privaten Pflegepflicht- versicherung bleiben 2018 stabil. Ausschließlich Versicherte, die bereits den Höchstbeitrag bezahlen, erhalten eine Beitragsa ngleichung. Diese Angleichung wird durch die Erhöhung der Beitrags bemessungsgrenze verursacht. Falls Sie von der Beitragsangleichung betroffen sind, haben Sie Ihren neuen Versicherungsschein bereits im November 2017 von der Gemeinschaft privater Versicherungsunter-nehmen (GPV) erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Beitrag für Ehe- und Lebenspartner auf 150 Prozent des Höchst-beitrags begrenzt. Wenn Sie bereits von dieser Beitrags-begrenzung profitieren, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf www.pbeakk.de.
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, ab welchem Betrag das Einkommen eines Versicherten sozialversicherungsfrei bleibt. Der Betrag wird jedes Jahr an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Zum 1. Januar 2018 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf monatlich 4.425,00 Euro. Der daraus resultierende Höchstbeitrag gilt auch für Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung.
Folgende monatliche Höchst-
beiträge gelten ab dem 01.01.2018
Der Beitrag zur Anwartschafts-
versicherung bleibt stabil:
für Versicherte mit Beihilfeanspruch 45,14 Euro 4,98 Euro
für Versicherte ohne Beihilfeanspruch 112,84 Euro 6,40 Euro
Der Beitrag für Studierende bleibt stabil: 10,68 Euro
77 | Januar 2018
KOMP AKT BEITRAGS-
INFORMATION 2017
16 | 17 Ihre PBeaKK
Die Beitragsanteile für die Basis-absicherung melden wir elektronisch an Ihre Finanzverwaltung. Wenn Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung die weiteren Beitragsanteile steuer-lich ansetzen wollen, nutzen Sie bitte die Angabe aus unserer Beitrags-information.
Wie gewohnt, erhalten Sie im Februar 2018 Ihre Beitragsinformation. Sie enthält Ihre tatsächlich gezahlten Beiträge für das Jahr 2017, die Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Die Beiträge sind folgendermaßen aufgeteilt: (1) in die Beitragsanteile für die Basisab-sicherung und (2) in die Beitragsanteile für die darüber hinaus bestehenden Leistungsbestandteile aus der Grund- versicherung sowie die Beiträge aus der Zusatzversicherung.
WAHLLEISTUNGS-
VEREINBARUNG
Bei der stationären Aufnahme in ein Krankenhaus entscheiden Sie, ob Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, ob Sie also zum Beispiel ein Ein- oder Zweibettzimmer wünschen oder durch den Chefarzt behandelt werden wollen. In diesem Fall müssen Sie zu Beginn Ihres Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung ausfüllen und unterschreiben. Damit wir nach Ihrem Krankenhausaufenthalt Ihre Erstattungsansprüche prüfen können, müssen Sie die unterschriebene Wahl-leistungsvereinbarung einreichen – im Original oder als Kopie. Der Behand-lungsvertrag genügt nicht.
Falls Sie vom Krankenhaus eine Rech-nung über Wahlleistungen erhalten, aber keine Vereinbarung unterschrieben hatten, senden Sie die Rechnung an das Krankenhaus zurück.
KUNDENBEFRAGUNG 2017
Im Dezember 2017 haben wir unsere jährliche Kundenbefragung durch-geführt. 1.000 zufällig ausgewählte Mitglieder erhalten von uns jedes Jahr einen Fragebogen zu verschie-denen Service- und Versicherungs-themen und können uns ihre Meinung mitteilen. Die Auswertung der Ergeb- nisse läuft aktuell. Wie auch in den Vorjahren werden wir Sie in der April- ausgabe von vitamin über die zentralen Ergebnisse informieren. Bei allen Teilnehmern möchten wir uns bereits an dieser Stelle für Ihre mitgeteilte Meinung bedanken.
BESCHEINIGUNGEN ÜBER DIE
VORSORGEAUFWENDUNGEN
Ihre Bescheinigungen über Ihre Vor- sorgeaufwendungen aus dem Jahr 2010 gelten auch für die Folgejahre (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Die Beiträge, die Sie Ihrem Dienstherren beziehungs- weise Arbeitgeber bereits mitgeteilt haben, werden im Lohnsteuerabzugs-verfahren weiterhin berücksichtigt.
Veränderte Beiträge können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, indem Sie unsere bescheinigten Beiträge aus der Bei- tragsinformation nutzen.
Falls Ihre Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung aufgrund der Anpassung der Beitragsbemes-sungsgrenze steigen, werden Sie von der Gemeinschaft privater Versiche-rungsunternehmen (GPV) mit einer Bescheinigung informiert. Über die
Beiträge zur privaten Pflege-pflichtversicherung 2018 erhalten Sie im zugehörigen Artikel auf Seite 15 weiterführende Informationen.
77 | Januar 2018
DEPRESSIONEN – WIR UNTERSTÜTZEN SIE MIT ZWEI
SERVICEANGEBOTEN
18 | 19 Ihre PBeaKK
Jeder von uns erlebt Zeiten, in denen alles grau erscheint und nichts Freude bringt. Die Gründe dafür sind vielfältig: das schlechte Winterwetter, berufliche und private Enttäuschungen oder Selbstzweifel sind nur einige Beispiele. Häufige Stimmungsschwankungen, vorübergehende Niedergeschlagenheit und Unlust sind jedoch noch keine Depression im medizinischen Sinne.
WAS IST EINE DEPRESSION UND WIE
ÄUSSERT SIE SICH?
Eine Depression ist eine ernstzunehmende Krankheit, die unterschiedliche Ursachen haben und unabhängig von äuße-ren Umständen auftreten kann. Sie bessert sich in der Regel nicht von allein und ist deshalb wie jede andere Erkrankung behandlungsbedürftig.
Typische Krankheitsanzeichen sind langfristige Gefühle der Leere, Hoffnungs- und Antriebslosigkeit oder Angst. Diese Gefühle haben auf Dauer Auswirkungen auf zentrale Lebensfunktionen. Sie äußern sich anhand von Schlaf-störungen, Appetitlosigkeit, Libidoverlust oder Konzentrati-onsstörungen, begleitet von Symptomen wie Kopfschmerzen oder Magenbeschwerden.
Halten die Krankheitsanzeichen mindestens zwei Wochen an, spricht man im medizinischen Sinne von einer depressiven Episode. Bleiben die Symptome zwei Jahre und länger bestehen, handelt es sich um eine chronische Depression. Zwischen diesen beiden Polen gibt es viele verschiedene Krankheitsfacetten. Und auch in ihrem Schweregrad unter-scheiden sich Depressionen von Patient zu Patient.
WER KANN VON EINER DEPRESSION
BETROFFEN SEIN?
Von Depressionen sind sowohl Frauen als auch Männer be- troffen, wobei Frauen doppelt so häufig an einer Depression erkranken wie Männer. Depressionen können in jedem Lebensabschnitt auftreten – also auch bei Kindern, älteren Menschen oder bei Frauen während und nach einer Schwangerschaft.
WAS HILFT BEI EINER DEPRESSION?
Ein Besuch beim Hausarzt ist ein erster wichtiger Schritt, um Hilfe zu erhalten. Ihr Hausarzt analysiert Ihre persönliche Situation und klärt zunächst ab, ob nicht etwa organische Ursachen wie eine Schilddrüsenunterfunktion oder eine Blutarmut vorliegen – denn solche Erkrankungen können ähnliche Symptome wie eine Depression hervorrufen. Falls sich der Verdacht auf eine Depression erhärtet, bespricht Ihr Arzt mit Ihnen geeignete Therapiemöglichkeiten.
Je nach Verlaufsform der Depression gibt es unterschied-liche Maßnahmen, um die Symptomatik zu lindern. Viele nützliche Informationen erhalten Sie zum Beispiel auch bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe: www.deutsche-depressionshilfe.de.
Bei leichter Verlaufsform haben sich unter anderem folgende Maßnahmen bewährt: Sport- und Bewegungs-therapie, Entspannungsverfahren, regelmäßige Gespräche sowie die Einnahme von pflanzlichen Heilmitteln wie Johanniskrautextrakt. Bei saisonalen Verlaufsformen – also Depressionen in der dunklen Jahreszeit – kann zudem eine Licht therapie hilfreich sein.
In anderen Fällen verordnet Ihnen Ihr Arzt Antidepressiva und empfiehlt Ihnen psychotherapeutische Verfahren. Auch zusätzliche therapeutische Angebote wie Ergo-therapie, Bewegungstherapie oder sozialpädagogische Maßnahmen können lindernd wirken.
Bei schweren Verlaufsformen, bei denen weder eine ambu-lante Psychotherapie noch eine medikamentöse Behandlung weiterhilft, ist eine stationäre Behandlung angezeigt. Dies gilt auch, wenn akute Suizidgefahr besteht.
Eine Behandlung von Depressionen ist immer individuell: Ihr behandelnder Arzt passt seine Therapie optimal an Sie an und kombiniert dabei verschiedene Behandlungs-methoden – alles mit dem Ziel, Ihre Symptome zu lindern und Ihre Lebensqualität zu steigern.
77 | Januar 2018
WIE BEANTRAGE ICH EINE
PSYCHOTHERAPIE?
Bevor Sie eine Psychotherapie beantragen, durchlaufen Sie gemeinsam mit Ihrem Psychotherapeuten einige vorbe-reitende Probesitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen. Ihr Therapeut ermittelt im Laufe dieser Probe-sitzungen das geeignete Behandlungsverfahren für Sie und beantragt mit Ihnen gemeinsam die Kostenübernahme bei uns. Weiterführende Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei unserer Kundenberatung und auf unserer Internetseite www.pbeakk.de.
UNSERE SERVICEANGEBOTE FÜR SIE
20 | 21 Ihre PBeaKK
Um Sie auf Ihrem Weg zu mehr Lebensqualität und einem besseren Wohlbefinden zu unterstützen, bieten wir Ihnen im Rahmen des Versorgungsmanagements zwei kosten-lose Programme an: das Betreuungsangebot „Seelische Gesundheit“ und das Online-Programm „novego“. Beide Serviceangebote eignen sich ideal als unterstützende Therapiebegleitung.
Sie können an den Programme aber auch bereits vor Beginn einer möglichen Therapie teilnehmen, um eine weitere Verschlechterung Ihres Wohlbefindens oder eine Therapie zu vermeiden. Dabei können Sie individuell entscheiden, ob Ihnen unsere Programme bereits helfen oder ob Sie lieber eine klassische Psychotherapie beginnen. Zusätzlich haben Sie die Wahl, ob Sie lieber selbstständig an unserem Online-Programm teilnehmen oder mit einem kompetenten Gesprächspartner sprechen möchten.
Unsere Programme sind für Sie geeignet, wenn Sie an depressiven oder psychosomatischen Symptomen leiden. Die kompetenten Mitarbeiter unseres Partners almeda GmbH beraten Sie gerne. Sind Sie sich unsicher, ob eines der Angebote für Sie geeignet ist, sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Sollten Sie Suizidgedanken haben, wenden Sie sich bitte auch direkt an einen Arzt.
Das Betreuungsangebot „Seelische Gesundheit“
Im Betreuungsangebot „Seelische Gesundheit“ werden Sie von qualifizierten und erfahrenen Betreuern unter-stützt, die Sie individuell im Rahmen eines sogenannten Coachings begleiten. Ihre eigenen Ziele stehen dabei im Vordergrund. Sie telefonieren regelmäßig mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner, der Sie in Ihrer Zielerrei-chung motiviert und Ihnen hilft, Ihr Selbstmanagement zu stärken.
Online-Programm „novego“
Das Online-Programm „novego“ ist eine Kombination aus psychotherapeutischen Methoden und E-Learning-Ansätzen. Ziel ist die Linderung Ihrer Symptome und die Steigerung Ihrer Lebensqualität. Durch Texte, Audiobeiträge und Videos werden Sie wöchentlich durch einen Abschnitt geführt. Übungen lockern das Programm auf und ein Stim-mungs- und Aktivitätenmonitoring hilft Ihnen, Ihre Fort-schritte zu erkennen.
SO NEHMEN SIE TEIL
Wenn Sie Interesse am Betreuungsangebot „Seelische Gesundheit“ oder am Online-Programm „novego“ haben, kontaktieren Sie unser Gesundheitstelefon unter 0800 72 32 553 montags bis donnerstags von 7:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 7:30 bis 16:00 Uhr.
Ihr persönliches Anliegen wird streng vertraulich behandelt und nicht an die PBeaKK weitergeleitet. Wir erhalten lediglich eine Information, an welchem der Programme Sie teilnehmen.
Z WEITMEINUNG: IHR RECHT – UNSER SERVICEANGEBOT
Der eigene Körper ist unser kostbarstes Gut. Wenn es um die Aufrechterhaltung unserer Gesundheit geht, müssen wir auf die Expertise und das Wissen von Ärzten vertrauen. Ist die geplante Operation sinnvoll? Welche Chancen, aber auch Risiken bietet die angedachte Chemotherapie? Stehen bei Ihnen solche oder ähnlich schwere Entscheidungen an, ist eine ärztliche Zweitmeinung empfehlenswert – damit Sie Ihre optimale Therapie erhalten.
WAS IST EINE ZWEITMEINUNG UND WANN
IST SIE ANGEBRACHT?
Bei einer Zweitmeinung werden die Erkrankung, die Erst-diagnose oder die Therapieempfehlung durch einen zweiten, unabhängigen Arzt erneut begutachtet und beurteilt. Beispielsweise wird überprüft, ob eine empfohlene Operation die optimale Lösung ist oder ob es andere Therapiemög-lichkeiten mit besseren Erfolgsaussichten gibt. Es kann auch sein, dass Ihnen eine alternative Behandlungsmög-lichkeit mit geringeren Nebenwirkungen empfohlen wird. Im Mittelpunkt stehen Sie – und das gemeinsame Finden Ihrer persönlichen optimalen Behandlung.
Eine Zweitmeinung ist dann angebracht, wenn Sie Bedenken haben, ob die von Ihrem Arzt empfohlene Behandlung wirklich notwendig und empfehlenswert ist. Dies kann zum Beispiel bei der Wahl einer Chemotherapie der Fall sein. Wenn Sie eine Zweitmeinung einholen, heißt das übrigens nicht, dass Sie das Wissen und Können Ihres behandeln-den Arztes infrage stellen. Für den Therapieerfolg ist es von großer Bedeutung, dass Sie sich mit Ihrer Therapie-entscheidung wohlfühlen und wissen, dass diese richtig für Sie ist.
77 | Januar 2018
ZWEITMEINUNG – IHR GUTES RECHT
Grundsätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine zweite Meinung zu Ihrer Erkrankung einzuholen. Sie können einen weiteren Arzt konsultieren und nach dessen Empfehlungen fragen. Wir übernehmen dafür die Kosten entsprechend der Bundesbeihilfeverordnung und unserer Satzung.
Besonders bei der Therapie von Krebs kann die Entschei-dung oft schwerfallen. Deshalb möchten wir Sie – zusammen mit unserem kompetenten Dienstleister HMO – dabei unterstützen, Ihre optimale Therapie zu finden.
UNSER SERVICEANGEBOT
KREBSZWEITMEINUNG
Bereits seit über drei Jahren bieten wir Ihnen zusammen mit der Health Management Online AG (HMO) die Zweitmei-nung Krebs an. Die HMO vermittelt seit 2009 Zweitmeinungen und ist ein renommierter Anbieter auf diesem Gebiet.
So erhalten Sie Ihre Krebszweitmeinung:
1. Rufen Sie unseren Partner HMO an oder
geben Sie Ihre Daten online ein
Um Ihre Daten an die HMO weiterzugeben, haben Sie zwei Möglichkeiten:
· Telefonisch erreichen Sie die HMO unter der Rufnummer 089 67 80 78 46 montags bis donnerstags von 9:30 bis 17:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr.
· Oder Sie reichen Ihre Daten online unter www.krebszweitmeinung.de ein.
·
·
Wichtig ist, dass Sie immer Ihre Versicherungsnummer angeben. Selbstverständlich wird der Datenschutz stets eingehalten.
2. Ein Expertenboard analysiert Ihre Unterlagen
22 | 23 Ihre PBeaKK
Das Expertenteam setzt sich aus Ärzten und Fachärzten zusammen, die für Ihre Erkrankung relevant sind. Das können Onkologen, Chirurgen, Pathologen, Radiologen und Strahlentherapeuten sein. Der große Vorteil an dem Experten gremium ist die fachübergreifende Zusammen-arbeit, die eine Optimierung Ihrer Therapie ermöglicht.
3. Sie erhalten Ihre auf Sie zugeschnittene
Zweitmeinung mit konkreten Empfehlungen
Wenn das Expertenteam Ihren Fall geprüft hat, erhalten Sie eine konkrete Empfehlung, beispielsweise:
Ihre angestrebte beziehungsweise bisherige Therapie ist für Ihren Fall sehr gut geeignet. Eine Änderung ist daher nicht nötig. Es gibt alternative Therapiemöglichkeiten. Besprechen Sie diese im Anschluss mit Ihrem behandelnden Arzt und entscheiden Sie zusammen mit ihm, wie es weiter-gehen soll.
Wenn Sie sich zu einer alternativen Behandlung entschlie-ßen, können Sie zusätzlich zu Ihrer Therapie die telefonische Betreuung durch das medizinische Fachpersonal der HMO für sechs Monate kostenfrei in Anspruch nehmen.
DIE VORTEILE DER KREBSZWEITMEINUNG
77 | Januar 2018
Die Krebszweitmeinung durch die Experten der HMO AG ist für Sie kostenlos. Die medizinisch ausgebildeten Mitarbeiter von HMO beraten Sie individuell. Außerdem stellen Ihnen die HMO-Mitarbeiter bei Bedarf eine digitale Patientenakte mit allen nötigen Befunden, Arztberichten, Röntgenbildern und weiteren erforderlichen Unterlagen zusammen.
Haben Sie Fragen zum Zweitmeinungsverfahren mit der HMO, rufen Sie unsere Kundenberatung an.
Stilvolles Wohlfühlambiente mit persönli-cher Betreuung. Moderne, medizinische Fachkompetenz mit gezielter Therapie för-dern Ihr gesundheitliches Wohlbefi nden.
UIBELEISEN Sanatorium & Gesundheitszentrum
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Ärztliche Untersuchungen einschließlich aller verordneten Therapieanwendungen (wie z.B. Massagen, Bäder), Vollpension (inkl. Getränke), Nachmittagskaff ee, Mineralwasser und Obst für das Zimmer.
Für genehmigte Rehabilitationsmaßnahmen pauschalierte Abrechnung mit der PBeaKK möglich.
Für beihilfeberechtigte Selbstzahler niedrigster Tagessatz EZ oder DZ € 69,- p. P. / Tag inkl. Voll-pension zzgl. Arzt- und Anwendungskosten.
Medizinische Behandlungen für Ihre Gesundheit
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ZUSATZ-ANGEBOT
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LE ISTUNGS-AUSWEITUNGEN IN IHRER ZUSATZVERSICHERUNG
Wie in der Oktoberausgabe von vitamin bereits angekündigt, haben wir die Leistungen in unserer ISH-Stufe zum 1. Januar 2018 deutlich ausgeweitet, und das zu unverändert günstigen Beiträgen. Ebenso haben wir unsere Auslandsreisekranken-versicherung (AKV-Stufe) für Sie noch attraktiver und kundenfreundlicher gestaltet. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen nochmals einen Überblick über die Änderungen geben.
LEISTUNGSAUSWEITUNG IN DER ISH-STUFE
In der ISH-Stufe erhalten Sie ab dem 1. Januar 2018 deutlich mehr Leistungen für Implantate bei Zahnersatz, für Sehhilfen und Hörgeräte. Ihre Beiträge bleiben dabei
konstant. Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen Gesamt-überblick über die neuen Leistungen in allen drei Berei-chen der ISH-Stufe.
24 | 25 Ihre PBeaKK
Leistungen Höchstsätze pro Versicherungsjahr (VJ) Wartezeit
Implantate bei Zahnersatz
- 100 % des Selbstbehalts
für das zahnärztliche
Honorar
- 4 0 % des Selbstbehalts
für Ausl agen, Material-
und Laborkosten
statt 1.600 Euro jetzt bis 1.800 Euro pro VJ
1. VJ: 200 Euro jetzt bis 300 Euro
2. VJ: 400 Euro jetzt bis 600 Euro
3. VJ: 800 Euro jetzt bis 1.200 Euro
4. VJ: 1.600 Euro jetzt bis 1.800 Euro
8 Monate
Sehhilfen - 100 % des Selbstbehalts
statt 105 Euro jetzt bis 150 Euro pro VJ
1. VJ: 50 Euro
2. VJ: 105 Euro jetzt bis 150 Euro
3 Monate
Hörgeräte - 80 % des Selbstbehalts
statt 500 Euro jetzt bis 900 Euro je Ohr alle 5 Jahre
1. VJ: 150 Euro jetzt bis 300 Euro je Ohr*
2. VJ: 300 Euro jetzt bis 500 Euro je Ohr*
3. VJ: 500 Euro jetzt bis 900 Euro je Ohr*
6 Monate
* In Anspruch genommene Leistungen werden auf den Höchstsatz von bisher 500 Euro auf 900 Euro alle fünf Jahre angerechnet.
ÄNDERUNGEN IN DER AKV-STUFE
Damit Sie auch auf Reisen weiterhin optimal versichert sind, haben wir unsere AKV-Stufe zum 1. Januar 2018 noch attraktiver und kundenfreundlicher gestaltet. Ein deutlicher Pluspunkt ist die Ausweitung des Versiche-rungsschutzes auf ein Jahr sowie die Beitragsfreiheit Ihrer Kinder. Die AKV-Stufe ersetzt die bisherige AKEV. Hiermit erhalten Sie nochmals die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Beginn des Versicherungsschutzes
Die Versicherung beginnt bereits ab Eingang Ihres Auf nahme antrags bei uns.
Sie möchten spontan verreisen und haben bisher Ihren Versicherungsschutz per Überweisung getätigt? Künftig benötigen wir vor Antritt Ihrer Reise einen Aufnahmeantrag. Die bisherige Möglichkeit des Sofortabschlusses per Überweisung entfällt.
Dauer Ihres Versicherungsschutzes
Wir haben den Versicherungsschutz für einmalige Aus-landsaufenthalte von bisher acht Wochen auf ein Jahr ausgeweitet: Sie brauchen daher künftig keinen zusätzli-chen Beitrag zu bezahlen, um Ihren Versicherungsschutz zu verlängern.
Beiträge
Die monatlichen Beiträge für Einzelversicherungen bleiben unverändert bei 0,31 Euro.
Alle Kinder, Voll- und Halbwaisen sind ab 1. Januar 2018 beitragsfrei in der AKV-Stufe versichert. Dies hat zur Folge, dass die bisherige Familienversicherung überflüssig wird.
Zusätzlich werden alle Kinder, Voll- und Halbwaisen ohne bestehende AKV-Stufe automatisch beitragsfrei aufgenom-men, sofern sie in der Grundversicherung versichert sind oder mindestens eine Stufe in der Zusatzversicherung abge-schlossen haben. Voraussetzung ist, dass für das Mitglied eine Grundversicherung besteht. Sie brauchen hierfür keinen extra Aufnahmeantrag zu stellen. Den neuen Tarif können Sie bereits Ihrer Beitragsmitteilung für 2018 entneh-men, die Sie Ende November von uns erhalten haben.
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Für Monatsbeitrag
Mitglied 0,31 Euro
Ehe- und Lebenspartner 0,31 Euro
Kinder statt 0,26 Euro jetzt 0,00 Euro
PF LEGESTÄRKUNGS-GESETZ: RENTENVERSICHERUNG
FÜR PFLEGEPERSONEN
26 | 27 Ihre PBeaKK
Vor einem Jahr trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit diesem neuen Gesetz wurden unter anderem die neuen Pflegegrade und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Seitdem konnten über 200.000 Menschen in Deutschland von mehr Leistungen profitieren – denn ihre Pflegebedürftigkeit wurde nun anerkannt oder durch eine Begutachtung in höhere Pflegegrade überführt.
Durch das Inkrafttreten des zweiten Pfleges tärkungs-ge setzes ist seit dem 1. Januar 2017 auch die soziale Absicherung der Pflegepersonen verbessert – durch zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse. Über den gesamten Umfang des zweiten Pflegestärkungsgesetzes haben wir 2016 und 2017 in mehreren Ausgaben von vitamin berichtet.
RENTENVERSICHERUNG UND
FLEXIRENTENGESETZ
77 | Januar 2018
Für Pflegende, die Angehörige im Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden wöchentlich – verteilt auf zwei Tage in der Woche – zu Hause pflegen, zahlen wir Beiträge zur Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass die Pflege- person daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer erwerbstätigen Beschäftigung nachgeht.
Das gilt auch für Pflegende, die bereits Rentner sind: Seit Januar 2017 sind Vollrentner weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, bis sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Beitragszahlung lohnt sich also für alle, die vor Errei-chen ihrer regulären Altersgrenze in Rente gehen und Angehörige zu Hause pflegen.
Möglich macht dies das Flexirentengesetz. Es bietet Pfle-genden seit Juli 2017 die Möglichkeit, von der Vollrente in einen Teilrentenbezug zu wechseln. Wer einen Angehörigen pflegt und nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente bezieht, ist automatisch versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Wir benötigen neben dem Frage bogen der Rentenversicherung lediglich den Nach-weis über den Bezug einer Teilrente. Eine Teilrente kann auf 10 bis 99 Prozent festgelegt werden. Es steht selbst-verständlich jedem frei, bei der Vollrente zu bleiben. In diesen Fällen ist jedoch eine Beitragszahlung durch die Pflegekasse ausgeschlossen.
BEISPIEL Frau Müller geht vorzeitig mit 63 Jahren in Rente, um ihre pflegebedürftige Mutter (Pflegegrad 3) zu pflegen. Frau Müller ist 1954 geboren und erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und acht Monaten. Die PBeaKK zahlt für Frau Müller zusätzlich für weitere zwei Jahre und acht Monate Beiträge zur Rentenversicherung, soweit die sonstigen Voraus-setzungen erfüllt sind.
UN SERE SERVICEANGEBOTE F ÜR IHRE GESUNDHEIT
·
· ·
In Sachen Gesundheit möchten wir Sie bestmöglich unterstützen – mit unseren Serviceangeboten rund um Beratung, Versorgung und Behandlung. Für diese kostenlosen Angebote arbeiten wir mit verlässlichen Vertragspartnern aus dem Gesundheitswesen zusammen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, kostengünstig Ihre persönliche Patientenverfügung zu erstellen.
Auch im Jahr 2018 werden wir weiter an unseren Serviceangeboten arbeiten, um Ihnen eine möglichst umfassende und bedarfsgerechte Palette an Serviceangeboten anbieten zu können. Auf unserer Internetseite www.pbeakk.de und in vitamin werden wir Sie darüber auf dem Laufenden halten.
GESUNDHEITSTELEFON –
PERSÖNLICHE BERATUNG DURCH
EXPERTEN
·Ob gesundheitsbezogene oder medizinische Fragen: Das Gesundheitstelefon der PBeaKK in Kooperation mit der almeda GmbH bietet Ihnen kompetente Beratung zu Themen, die Ihnen am Herzen liegen. Experten beraten Sie professionell und persönlich, wenn
Sie etwas über ein bestimmtes Krankheitsbild wissen möchten, Ihr letzter Arztbesuch Fragen aufgeworfen hat, Sie nähere Informationen zu möglichen Neben- und Wechselwirkungen Ihrer Medikamente wünschen,
Sie Fragen zu Impfungen haben, · Sie auf der Suche nach Fachärzten, Therapeuten oder
Selbsthilfegruppen sind.
Sie erreichen unser Gesundheitstelefon kostenfrei unter 0800 72 32 553 immer montags bis donnerstags von 7:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 7:30 bis 16:00 Uhr. Falls Sie Fragen zur Erstattung von Leistungen oder zu Ihrer Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an unsere Kundenberatung.
28 | 29 Ihre PBeaKK
DEPRESSIONEN –
UNSER SERVICEANGEBOT NOVEGO
Hoffnungs- und Antriebslosigkeit, langfristige Gefühle der Leere, Schlafstörungen, ständiges Grübeln, Angst: Diese Symptome können auf eine Depression hindeuten. Eine Depression ist eine ernstzunehmende Krankheit. Betroffene sollten sich unbedingt professionelle Unterstützung suchen. Vor oder parallel zu einer fachärztlichen oder psychotherapeu- tischen Behandlung bieten wir Ihnen ein Serviceangebot an: das Online-Programm „novego“, das psychotherapeu-tische Methoden mit E-Learning kombiniert. Weitere Informationen zu „novego“ und Depressionen finden Sie auf Seite 18 dieser vitamin-Ausgabe.
COMPASS PRIVATE
PFLEGEBERATUNG GMBH
Eine Pflegesituation verändert das gewohnte Leben und wirft zahlreiche Fragen auf: Ist ein Umbau der Wohnung notwendig? Wie funktioniert eine Betreuungsvollmacht? Welche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung? Um Ihnen Sicherheit zu geben und Sie bestens zu unterstützen, arbeiten wir mit der compass private pflegeberatung GmbH zusammen. Deren geschulte Experten beraten Sie sowohl zu allgemeinen Rahmenbedingungen als auch zu persön-lichen Detailfragen: telefonisch, in Ihrer Pflegeeinrichtung oder direkt bei Ihnen zu Hause – ganz, wie Sie möchten.
Sie erreichen compass kostenfrei unter 0800 101 88 00. Ausführliche Informationen rund um das Serviceangebot erhalten Sie auf der Internetseite www.compass-pflegeberatung.de.
Die Leistungen von compass stehen allen Versicherten und deren Angehörigen zur Verfügung, die über die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) bei uns pflegeversichert sind.
FALLMANAGEMENT BEI STATIONÄREN
OPERATIONEN
Eine Akutbehandlung im Krankenhaus mit anschließender Rehabilitation steht an – auch hier unterstützen wir Sie mit Rat und Tat. Beim Einsatz von Endoprothesen, bei Herzoperationen oder bei Augenerkrankungen kümmert
sich unser Fallmanagement-Team um Sie. Unsere Exper-ten beraten Sie rund um die Organisation der Behandlung. Außerdem steht Ihnen unser Fallmanagement bei der Wahl eines geeigneten Krankenhauses und einer optimalen Rehabilitationseinrichtung zur Seite. So können Sie sich nach einer Operation ganz Ihrer Genesung widmen, wäh- rend Ärzte und Therapeuten Hand in Hand alle Behandlungs- abläufe koordinieren.
Bitte kontaktieren Sie vor Ihrem Eingriff unsere telefonische Kundenberatung unter 0711 346 529 96 oder 0180 2 346 529 96*. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Bereich „Service“ auf www.pbeakk.de. * 6 Cent je Anruf aus dem Festnetz
77 | Januar 2018
ZWEITMEINUNG KREBS ÜBER DIE
HEALTH MANAGEMENT ONLINE AG
Damit Sie bei einer Krebserkrankung die bestmögliche Therapie erhalten und Ihre Heilungschancen maximieren, arbeiten wir mit der Health Management Online AG – kurz HMO – zusammen. Melden Sie sich hierzu telefonisch unter 089 67 80 78 46 (Ortstarif) an. Ausführliche Informa-tionen zur Zweitmeinung Krebs haben wir auf Seite 21 für Sie zusammengestellt.
PATIENTENVERFÜGUNG ÜBER DIE
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR VORSORGE
Das Recht auf Selbstbestimmung, wenn man nicht mehr fähig ist, die eigenen Wünsche zu äußern: Das bietet eine Patientenverfügung. Das Erstellen einer rechtlich wirk- samen und eindeutigen Verfügung ist jedoch sehr anspruchs- voll. Unterstützung bietet Ihnen hierbei das Serviceangebot www.meinepatientenverfügung.de. Damit können Sie auf einfache Weise Ihre persönliche Patientenverfügung erstellen – medizinisch, juristisch und ethisch fundiert. Durch unseren Kooperationsvertrag mit der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge erhalten Sie als PBeaKK- Versicherter 10 Euro Rabatt auf den Erstellungspreis und zahlen somit nur 29,50 Euro statt 39,50 Euro.
Genießen und Gewinnen
DAS PREISRÄTSEL Alle Antworten auf die gestellten Fragen finden Sie in den Artikeln dieser Ausgabe. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gratulieren den Gewinnern schon jetzt recht herzlich!
Bitte senden Sie Ihre Lösung an: Postbeamtenkrankenkasse, Hauptverwaltung, 70460 Stuttgart (diese Anschrift bitte nur für das Preisausschreiben verwenden) oder an [email protected].
1. W as sollte man besonders in der Erkäl-tungssaison häufig tun?
2. Worüber wird die eingeatmete Luft in die Lungenbläschen geleitet?
3. W as bedeutet der Begriff Alveolen?
4. Zu w as führt ein entzündungsbedingter Ausfall der Alveolen?
5. Wen sollte man im Falle einer Depression als Erstes aufsuchen?
6. W as ist Depression im medizinischen Sinne?
7. W as ist angebracht, wenn der Patient Beden-ken hat, ob die vom Arzt empfohlene Behand-lung wirklich notwendig ist?
1
Die markierten Buchstaben ergeben das Lösungswort.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
8 9
2
3
107
5 4
6
30 | 31
Schicken Sie uns das Lösungswort
und Ihre Adresse bis zum
31.01.2018 (Einsendeschluss).
Mitmachen können alle Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK. Unter allen richtigen Ein sendungen verlosen wir die Preise. Beschäftigte der PBeaKK und deren Angehörige dürfen leider nicht teil-nehmen.
Die Gewinne können nicht aus- bezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Lösung des Preisrätsels aus vitamin 76 lautete „Traumphase“.
Hier die Gewinner:
1. Preis: H. Volmer 2. Preis: K. Kohlbauer 3. Preis: H. Scharp
ZU GEWINNEN GIBT ES:
1. Preis: Canon IXUS 190 Digitalkamera
2. Preis: BE IBYE Hartschalen- Reisekofferset
3. Preis: e lektrischer WMF LINEO Milchaufschäumer
IMPRESSUM vitamin – Das Magazin der Postbeamtenkranken-kasse (PBeaKK) erscheint viermal jährlich. Für unaufgefor-dert eingesandte Manuskripte oder Fotos übernehmen wir keine Gewähr. © Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweis e, nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der PBeaKK. HERAUS GEBER: Haupt verwal tung, Postfach 30 08 66, 70448 Stuttgart, www.pbeakk.de, [email protected]; VERANTWORTLICH: Erika Végh (Leitung), Kirsten Hufeland
(stellv. Leitung); Mitarbeit: Eileen Gnadt, Volker Gräber, Ursula Haag, Sandra Rothmund, Lisa Schiller, Jennifer Zwatz; GESUNDHEITSTEXTE: „Oft unterschätzt: Lungen-entzündung“: Dr. phil. Christina Dongowski; MEDIZI-NISCHES LEKTORAT: Dr. med. Sibylle Tönjes; GESTAL-TUNG & PRODUKTION: Panama Werbe agentur GmbH, Eugens platz 1, 70184 Stuttgart, [email protected], www. panama.de; BILDNACHWEIS: Stefan Daub (2); Thinkstock:
Monkey Business (Titel, 3, 4); istockphoto: Ridofranz (3, 10), FredFroese (3, 26), wetcake (5), Wave breakmedia (6), vadi-mguzhva (9), People Images (13), dolgachov (15), Geber86 (16, 17), laflor (18), Portra (21), ijeab (22), Nomad (23), LightFieldStudios (24), Katarzyna Bialasiewicz (27), shape-charge (28); DRUCK: Körner Druck GmbH & Co. KG, Guten-bergstraße 10, 71069 Sindelfingen.
Mit freundlicher Genehmigung aus „Schwäbisch kochen“, Karola Wiedemann,
Martina Kiel, Gräfe und Unzer, ISBN: 978-3-8338-1630-7 HIRSCHGULASCH
MI T ÄPFELN ZUTATEN
· 2 große Zwiebeln · 3 EL Sonnenblumenöl · 750 g Hirschgulasch · 400 ml Rinderbrühe · 100 ml Rotwein
(ersatzweise Rinderbrühe) · ½ TL Pimentkörner · ½ TL Wacholderbeeren · 4 ganze Nelken · 2 Lorbeerblätter · je 1 TL getrockneter Majoran
und Thymian · 3 Äpfel (z. B. Elstar) · 1 TL frisch gepresster
Zitronensaft · 2 EL Zucker · 100 ml Apfelsaft · 1 TL Speisestärke · 3 EL Schmand · 3 TL Preiselbeeren
(aus dem Glas) · Salz / Pfeffer
ZUBEREITUNG
Schritt 1 Die Zwiebeln abziehen und würfeln. Das Öl in einem Topf erhitzen und das Fleisch darin bei starker Hitze 5 Min. rundum scharf anbraten, dann die Zwiebeln zugeben und ca. 5 Min. mitbraten. Rinderbrühe und Rotwein angießen. Piment-körner, Wacholderbeeren, Nelken, Lorbeerblätter, Majoran und Thymian zugeben. Den Topf schließen und alles bei mittlerer Hitze ca. 1 Std. schmoren lassen, dabei gelegentlich umrühren.
Schritt 2 Inzwischen die Äpfel schälen, in Spalten schneiden und dabei das Kern-gehäuse entfernen. Damit die Äpfel nicht braun werden, in eine Schüssel geben, mit Wasser bedecken und den Zitronensaft zugeben.
Schritt 3 In einer Pfanne bei schwacher Hitze den Zucker unter Rühren erhitzen, bis er schmilzt. Mit dem Apfelsaft ablöschen. Die Apfelspalten aus dem Wasser nehmen, in die Pfanne geben und zugedeckt ca. 2 Min., dann weitere ca. 4 Min. offen garen, bis die Flüssigkeit verdampft ist.
Schritt 4 Die Speisestärke mit 4 EL kaltem Wasser glatt rühren, zum Gulasch geben und alles noch einmal aufkochen lassen. Den Topf vom Herd nehmen, Schmand und Preiselbeeren einrühren und das Gulasch mit Salz und Pfeffer würzen. Mit den Apfelspalten servieren.
Tipp Zu diesem Wildgulasch passen Spätzle und ein würziges Blaukraut.
Menge 4 Portionen | Zubereitungszeit 45 Min. | Pro Portion 435 kcal
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PBeaKK Hauptverwaltung Stuttgart: Postfach 30 08 66, 70448 Stuttgart Deutsche Post AG Postvertriebsstück 51377 Entgelt bezahlt
Unser zentraler Posteingang:
Postbeamtenkrankenkasse, 70467 Stuttgart
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Kundenberatung:
Tel.: 0711 346 529 96 oder 0180 2 346 529 96*
Fax: 0711 346 529 98
E-Mail: [email protected]
Servicezeiten unserer telefonischen Kundenberatung:
Mo – Do 7:30 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 16:00 Uhr
* Je Anruf 6 Cent aus dem Festnetz.
DIE SERVICEZEITEN UNSERER PERSÖNLICHEN KUNDENBERATUNG: MO – DO 8:00 – 16:00 UHR UND FR 8:00 – 15:00 UHR
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BERLIN
Spichernstr. 2–3 10777 Berlin
BREMEN
Kurfürstenallee 130 28211 Bremen
DORTMUND
Voßkuhle 38 44141 Dortmund
DÜSSELDORF
Grafenberger Allee 297 40237 Düsseldorf
FRANKFURT
Trakehner Str. 5 60487 Frankfurt
FREIBURG
Berliner Allee 3 79114 Freiburg
HAMBURG
Hammerbrookstr. 5 20097 Hamburg
HANNOVER
Großer Kolonnenweg 23 30163 Hannover
KARLSRUHE
Rüppurrer Str. 1 A 76137 Karlsruhe
KIEL
Eckernförder Str. 150 24116 Kiel
KOBLENZ
Am Wöllershof 12 56068 Koblenz
KÖLN
Innere Kanalstr. 15 50823 Köln
MÜNCHEN
Landsberger Str. 314 80687 München
MÜNSTER
Roddestr. 12 48153 Münster
NÜRNBERG
Willy-Brandt-Platz 16 90402 Nürnberg
REGENSBURG
Friedenstr. 28 93053 Regensburg
SAARBRÜCKEN
St. Johanner Str. 49 66111 Saarbrücken
STUTTGART
Maybachstr. 54 70469 Stuttgart