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Das Magazin der Unfallversicherung Bund und Bahn Ausgabe 1 | Februar 2015 Titelthema Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn Dialog Gespräch mit der Geschäſtsführung Prävention Leistungen nach der Fusion Unfallversicherung Pilotprojekt „Regionalisierung“ UVB . dialog

Das Magazin der Unfallversicherung Bund und Bahn Ausgabe 1 ...€¦ · bahn-Unfallkasse sowie deren Eingliede - rung in die zum 1. Januar 2015 zu errich-tende Unfallversicherung Bund

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Das Magazin der Unfallversicherung Bund und Bahn Ausgabe 1 | Februar 2015

Titelthema

Die neue Unfallversicherung Bund und BahnDialog Gespräch mit der GeschäftsführungPrävention Leistungen nach der FusionUnfallversicherung Pilotprojekt „Regionalisierung“

UVB.dialog

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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

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Eine neue Unfallversicherung, ein angepasster Name und ein neues Layout – seit dem 1. Januar 2015 hat sich vieles verän-dert, wir sind aber weiterhin wie gewohnt für Sie da.

Dieses Heft stellt Ihnen die Unfallversicherung Bund und Bahn detailliert vor und zeigt Ihnen unsere zukünftige Ausrichtung und unsere Ziele.

vor Ihnen liegt unser Mitgliedermagazin UVB.dialog – im neuen Design der Unfallversicherung Bund und Bahn. Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), das sind seit dem 1. Januar 2015 die ehemalige Eisenbahn-Unfall-kasse aus Frankfurt am Main und die ehemalige Unfallkasse des Bundes aus

Wilhelmshaven. Wir haben fusioniert und sind deshalb jetzt unter neuem Namen und mit einem neuen Erschei-nungsbild für Sie da. Unser

Service bleibt wie gewohnt bestehen, und wir erhoffen uns durch die neue Struktur ein noch dichteres Servicenetz und schnellere Reaktionszeiten.

Unser Erscheinungsbild haben wir mit der Fusion moderner und zeitgemäßer gestaltet, so dass beide ehemalige Organisationen sich im neuen Unfallver-sicherungsträger wiederfinden. Unsere neue „Identität“ ist bisher gut ange-kommen und wir hoffen, dass auch Ihnen das Layout und die neue Struktur des Magazins gefallen. Sie werden sicher einiges wiedererkennen, aber auch viele Neuerungen entdecken. Mit dem Vorgänger unseres UVB.dialog – dem EUK-Dialog – können wir auf 20 Jahre Erfahrung zurückgreifen und hoffen, dass es uns gelungen ist, ein weiterhin für Sie attraktives und mit allen rele-vanten Informationen über unsere Arbeit ausgestattetes Informationsmedium zu schaffen.

In diesem ersten Heft dreht sich zunächst einmal fast alles um die Fusion. Wir stellen die Organisation und Struktur des neuen Trägers vor und auch wir, die Geschäftsführung der Unfallversicherung Bund und Bahn, erläutern unsere Ideen und Ziele, die sich mit dem Zusam-menschluss und den Fusi-onsverhandlungen den neuen Bedarfen und einer gemeinsamen Zielorientierung angepasst haben. Wir zeigen die Synergien und die Ausrichtung der neuen UVB auf. Zusätzlich gibt es auch einiges aus unseren Hauptaufgabenbereichen, der Prävention und der Unfallversicherung, zu berichten.

Wir sind sehr gespannt, wie Ihnen unser neues Magazin gefällt. Sollten Sie uns ein Feedback geben wollen, freuen wir uns über eine Nachricht mit Ihren Anregungen, gerne auch als E-Mail an [email protected].

Viel Spaß bei der Lektüre wünschen

Bernhard Schneider Dieter KerstenVorsitzender der Geschäftsführung Mitglied der Geschäftsführung

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Inhalt

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Editorial 2

Inhalt 3

Aktuelles

„Potsdamer Dialog“ – Die Tagung für mehr Sicherheit und Gesundheit 4

8. Fachtagung „Sicherheit am Gleis“ 5

Titelthema

Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn stellt sich vor 6

Dialog

„Branchennaher Kundenservice und effiziente Organisation“ – Interview mit der Geschäftsführung der UVB 14

Prävention

Leistungen der Prävention nach der Fusion 16

Aktualisierung der Betriebssicherheitsverordnung 18

Unfallversicherung

Pilotprojekt „Regionalisierung des Reha-Managements“ 20

Selbstbestimmte Wiedereingliederung als Ziel des Reha-Managements 22

Meldungen

Fachkonferenz Gesundheit und Arbeitsschutz 24

Praxis

Arbeit in den Rechtsreferaten und den Widerspruchsausschüssen 25

Checkliste – 10 Fragen und Antworten zur Fusion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse zur Unfallversicherung Bund und Bahn 26

Impressum 27

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Aktuelles

Mit den Jahren hat der Potsdamer Dialog ein festes Profil gewonnen. 2003 zunächst als Workshop für Fachkräfte gestartet, hol-ten die Ausrichter von Mal zu Mal mehr Berufsgruppen hinzu: Führungskräfte, Personalverantwortliche, Gesundheits-manager, Betriebsärzte und Betriebs-räte. „Wir haben erkannt, dass wir die ver-schiedenen Berufsgruppen an einen Tisch

Vorbeugung ist besser als das Nachsehen zu haben: Auch die neue Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) engagiert sich in diesem Sinne vielfältig im Arbeitsschutz ebenso wie für ein umfassendes Betriebliches Gesund-heitsmanagement.

Mit dem Potsdamer Dialog 2015 tritt sie Ende April erstmals mit vereinten Kräften an. Drei Tage lang diskutieren 400 Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte, Gesundheitsmanager, Personalverantwortliche, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit am Templiner See bewährte Strategien, neue Problemfelder und Lösungsansätze.

Ein Lächeln sagt bekanntlich mehr als tau-send Worte. Aber sinkt die Arbeitsleistung tatsächlich, wenn es ausbleibt und Wert-schätzung für Mitarbeiter nicht erkenn-bar ist? Welchen Einfluss hat gute Füh-rung auf die psychische Gesundheit von Mitarbeitern und Führungskräften selbst? Was gilt es zu beachten, wenn Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt wird? Wie hält man den Rücken gesund, beleuchtet einen Arbeitsplatz optimal oder beugt Schimmelbildung vor? Fragen über Fra-gen beschäftigten den letzten Potsdamer Dialog im Frühjahr 2013 – und viele neue sind inzwischen aufgetaucht. Zum Glück gibt es 2 Jahre später nun die 7. Neuauf-lage dieser großen Netzwerkveranstaltung für alle, die sich für gesündere Mitarbeiter bei Bund und Bahn einsetzen. 400 Teilneh-merinnen und Teilnehmer werden vom 21. bis 23. April 2015 im modernen Kongress-hotel am ehemaligen Luftschiffhafen vor den Toren Potsdams erwartet – so viele wie noch nie zuvor. Zwei Drittel kommen aus den Reihen der Bundesbeschäftigten, ein Drittel aus dem Bereich der Bahn.

Von Praktikern für Praktiker: Auf dem Ideenbahnhof gibt es viel Gelegenheit zum fachlichen Austausch

Information und Interaktion: Professionell moderiert kommen Teilnehmer und Referenten auch auf großen Podium schnell ins Gespräch

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bringen müssen, um Arbeits- und Gesund-heitsschutz effektiv zu fördern. In der Ver-netzung aller Beteiligten liegt der Erfolg“, sagt Bernhard Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung, zu den Beweggründen der Organisatoren.

Ein Erfolg, der Früchte trägt: Bernd Nigge-meyer, der mit dem Geschäftsbereich Arbeitsschutz und Prävention den Kongress verantwortet, berichtet: „Seit Beginn wur-den auf dem Potsdamer Dialog viele Ideen geboren und später durch motivierte Mitar-beiter zum Erfolg geführt. Die Möglichkeit von anderen zu lernen, macht den Potsda-mer Dialog so begehrt. Umso mehr freuen wir uns, ihn jetzt auch den Versicherten der ehemaligen EUK anbieten zu können“.

Auch das Lächeln kommt in Potsdam nicht zu kurz, denn der „PoDi“ soll schließlich positiv motivieren. Die Beine gereckt, den Nacken entspannt auf die Sessellehne dra-piert, fläzen sich da 20 Bundesbeschäftigte mit durchgedrücktem Hohlkreuz in ihren Sitzmöbeln. „Aktion toter Käfer“ nennt Physiotherapeutin Elke Muzykovska die Übung und empfiehlt sie ausdrücklich für

Die Tagung für mehr Sicherheit und Gesundheit„Potsdamer Dialog“ bringt Arbeitsschützer und Gesundheitsmanager ins Gespräch

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Aktuelles

Der Potsdamer Dialog bewegt: Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement hautnah.

den Behördenalltag: „30 Sekunden kön-nen Wunder wirken!“ Das kuriose Bild im großen Konferenzsaal hat einen ernsten Hintergrund: Der freiwillige „Bürosport“ bringt alle nach einem langen Seminartag richtig auf Touren, fördert Konzentration, Ausdauer und körperliche Fitness. Und die ist wahrlich vonnöten, will man das Maxi-mum an Input für die eigene Arbeit mitneh-men. Vorträge, Workshops, Tischgesprä-che – neben den festgesetzten Inhalten im professionell moderierten Plenum winken zahlreiche Auswahlmöglichkeiten.

Experten des Geschäftsbereichs Arbeits-schutz und Prävention und aus verschie-denen Dienststellen des Bundes und der Bahn geben exklusiv Einblick in ihre Arbeit und ihr Erfahrungswissen. Namhafte Wis-senschaftler vermitteln neueste Ergebnisse aus der Forschung. Auch ein Spaziergang über den Ideenbahnhof mit dem Erlebnis-parcours und zahlreichen Messgeräten für Klima, Lärm und Gefahrstoffe lohnt sich unbedingt. Möglichkeiten der Inklu-sion, Suchtprävention am Arbeitsplatz, die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung, Zeit- und Energiemanagement, Humor im Arbeitsalltag oder die Zukunft der Arbeit im öffentlichen Sektor im Allge-meinen sind nur einige heiße Eisen, denen sich der Potsdamer Dialog diesmal widmet.

Dazwischen gibt es Obstsalat und Teilneh-meraktivierung für alle – und manche Über-raschung für ein Lächeln mehr.

Autor

Dr. Martin Wein, Journalist, Bonn

Am 18. Juni 2015 findet im Arbeitschutzzen-trum Haan der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zum 8. Mal die Fachtagung „Sicherheit am Gleis“ statt. Die Tagesver-anstaltung wird von der Berufsgenossen-schaft der Bauwirtschaft, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Branche ÖPNV/Bahnen sowie der Unfallversicherung Bund und Bahn ausgerichtet und wendet sich an Bauunternehmen, die im und am Gleisbereich tätig werden, Sicherungsun-ternehmen, Ingenieurbüros, Bahnbetrei-ber, Arbeitsschutzverwaltungen sowie Hersteller von Sicherungsanlagen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die aktuellen Entwicklungen der Regelwerke und der Sicherungsmaßnahmen vorge-stellt und diskutiert. Experten von Bahn-betreibern, ausführenden Unternehmen und Unfallversicherungsträgern werden hierzu referieren.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kos-tenfrei, die Reisekosten sind selbst zu tra-gen. Nach Ihrer Anmeldung werden Ihnen

eine Einladung sowie das Veranstaltungs-programm zugesandt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass nur ein begrenztes Teilnehmerkontingent zur Ver-fügung steht.

Wenn Sie teilnehmen möchten, senden Sie uns umgehend eine E-Mail oder ein Fax unter dem Stichwort „Anmeldung Fachta-gung Haan 2015“ mit folgenden Angaben:Name, Vorname, Funktion, Bahnstelle, Straße, PLZ/Ort, Telefon, Fax und Ihrer E-Mail-Adresse an die

8. Fachtagung „Sicherheit am Gleis“Am 18. Juni 2015 im Arbeitsschutzzentrum Haan

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Geschäftsstelle des Sachgebiets Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Bereich von Gleisen bei der BG der BauwirtschaftKerstin SiedeHildesheimer Straße 30930519 HannoverTelefon 0511 987-1581Fax 0800 6686688-38802E-Mail: [email protected]

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Titelthema

Nach der Jahrtausendwende kam in der Politik die Diskussion auf, ob die gesetzli-che Unfallversicherung in der Bundesrepu-blik Deutschland nicht reformiert werden müsste, um diesen Zweig der Sozialversi-cherung zukunftsfest zu machen. Neben einer Reform des Leistungsrechtes wurde insbesondere eine Organisationsreform gefordert. Nach langen Diskussionen

Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn stellt sich vorSeit dem 1. Januar 2015 arbeiten wir unter einem Dach zusammen

Seit dem 1. Januar 2015 arbeiten die ehemalige Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse zusammen in einem neuen Träger.

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Mit den konstituierenden Sitzungen des Vorstands in Wilhelmshaven und der Vertreterversammlung in Frankfurt am Main ist die Fusion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse vollzogen. Der neue Träger der gesetz-lichen Unfallversicherung auf Bundesebene trägt den Namen Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) und ist mit der Hauptverwaltung in Wilhelmshaven und Frankfurt am Main sowie an neun weiteren Standorten für über 2.200 Mit-gliedsunternehmen tätig.

beschloss der Deutsche Bundestag am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisie-rung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG).

Durch dieses Gesetz wurde bestimmt, dass die Zahl der gewerblichen Berufs-genossenschaften von 23 auf 9 Unfall-versicherungsträger reduziert werden

sollte. Die Selbstverwaltungen der bun-desunmittelbaren Unfallversicherungsträ-ger der öffentlichen Hand bekamen durch das Gesetz den Auftrag, ein Konzept zu erstellen, bei dem die Möglichkeit geprüft werden sollte, die Zahl der bundesunmit-telbaren Unfallversicherungsträger auf nur noch einen Unfallversicherungsträger zu reduzieren.

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Titelthema

In der Folgezeit machten sich die Selbst-verwaltungen der drei bundesunmittelba-ren Unfallversicherungsträger (Unfallkasse des Bundes, Eisenbahn-Unfallkasse und Unfallkasse Post und Telekom) daran, die Möglichkeiten einer Fusion dieser UV-Trä-ger auszuloten. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass bei den drei UV-Trägern die Vorstellungen bzgl. einer Dreierfusion nicht miteinander in Einklang zu bringen waren. Daraufhin wurden die Gespräche zwischen den Selbstverwaltungen der Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) und der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) intensiviert, die schließ-lich in einem entsprechenden Fusionsvor-schlag mündeten. Die Unfallkasse Post und Telekom entschied sich für einen Fusions-partner aus dem gewerblichen Bereich, so dass letztendlich das Ziel des UVMG, die Reduzierung der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger auf nur noch einen UV-Träger, erreicht werden konnte.

Die Vorschläge der drei UV-Träger flos-sen in das sich anschließende Gesetz-gebungsverfahren ein. Mit der Verkün-dung des Gesetzes zur Neuorganisation

der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) am 19. Oktober 2013 wurde die Auflösung der Unfallkasse des Bundes und der Eisen-bahn-Unfallkasse sowie deren Eingliede-rung in die zum 1. Januar 2015 zu errich-tende Unfallversicherung Bund und Bahn festgeschrieben.

Aufbau der UVB

Die neu errichtete Unfallversicherung Bund und Bahn ist dezentral aufgebaut. Neben den beiden Hauptstandorten in Wilhelmshaven und Frankfurt am Main sowie einer Verwaltungsstelle in Münster gibt es Außenstellen in Berlin, Leipzig, Hamburg, Minden, Essen, Mainz, Stuttgart und München (siehe Grafik Standorte der UVB, unten).

Während an den Hauptstandorten und der Verwaltungsstelle neben der Präven-tionsarbeit auch die Entschädigungsbear-beitung erfolgt, wird in den Außenstellen

Standorte der Unfallversicherung Bund und Bahn

Hauptstandort WilhelmshavenWeserstraße 47

Hauptstandort Frankfurt am MainSalvador-Allende-Straße 9

Verwaltungsstelle MünsterCheruskerring 11

Präventionsstandorte

Region Nord:Hamburg, Antonie-Möbis-Weg 5Wilhelmshaven, Rheinstraße 63

Region Ost:Berlin, Kaiserdamm 100Berlin, Schlossstraße 62 aLeipzig, Egelstraße 4a

Region West:Essen, Viehofer Straße 14Minden (Westf.), Pionierstraße 10Münster, Cheruskerring 11

Region Mitte:Frankfurt am Main, Salvador-Allende-Straße 9Mainz, Hauptstraße 17 – 19 – Gebäude 6352

Region Süd:Stuttgart, Im Kaisemer 5München, Dachauer Straße 4

Frankfurt am Main

München

Stuttgart

Leipzig

Hamburg

MindenBerlin

Essen

Mainz

Münster

Wilhelmshaven

ausschließlich Präventionsarbeit betrie-ben. Die Unfallversicherung Bund und Bahn beschäftigt, inklusive der als eigener Geschäftsbereich angegliederten Künst-lersozialkasse (KSK), zirka 720 Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter.

Geschäftsführung

Die beiden bisherigen hauptamtlichen Geschäftsführer von UK-Bund (Bernhard Schneider) und EUK (Dieter Kersten) bil-den zusammen die Geschäftsführung der Unfallversicherung Bund und Bahn, wobei Bernhard Schneider als Vorsitzender der Geschäftsführung fungiert und Dieter Kersten als Mitglied der Geschäftsfüh-rung. Die Zuständigkeiten innerhalb der Geschäftsführung haben sich die bei-den Geschäftsführer aufgeteilt. Bernhard Schneider zeichnet für die Geschäftsbe-reiche 1 (Selbstverwaltung, Geschäfts-führung, Recht und Regress), 4 (Künstler-sozialversicherung), 5 (Verwaltung) und 6 (Informationstechnik) verantwortlich; Dieter Kersten für die Geschäftsbereiche 2 (Rehabilitation und Entschädigung)

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und 3 (Arbeitsschutz und Prävention). Bei gleichzeitiger Abwesenheit der beiden Geschäftsführer nehmen die beiden bis-herigen stellvertretenden Geschäftsführer der ehemaligen Unfallkasse des Bundes (Karl-Heinz Bohlken) und der Eisenbahn-Unfallkasse (Johannes Spies) die Amtsge-schäfte wahr.

Organisation

Organisatorisch gliedert sich die Unfall-versicherung Bund und Bahn in die oben genannten sechs Geschäftsbereiche auf, die wiederum in Referate unterteilt sind (siehe Organigramm der UVB auf den Sei-ten 12 und 13).

Die Farbe der Kästchen des Organigramms dokumentiert die Aufgabenverteilung innerhalb der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sofern Kästchen grau unterlegt sind, wird die jeweilige Aufgabe in Wilhelmsha-ven erledigt, bei farblich nicht unterlegten Kästchen in Frankfurt am Main. Zweifarbige Kästchen kennzeichnen eine Aufgabener-ledigung an beiden Hauptstandorten.

Direkt der Geschäftsführung zugeordnet sind die beiden Stabsstellen L 1 und L 2. Die Stabsstelle L 1 (Kommunikation, Con-trolling und Unternehmensentwicklung) wird von Bernd Kutzner geleitet, während für die Stabsstelle L 2 (Interne Revision und Sonderaufgaben) Harald Streubel verant-wortlich zeichnet.

Der Geschäftsbereich 1 (Selbstverwaltung, Geschäftsführung, Recht und Regress) glie-dert sich in die Referate 11 bis 16 und wird von Johannes Spies geleitet. Im Referat 11, welches personell an beiden Hauptstand-orten vertreten ist, werden alle Selbstver-waltungsangelegenheiten bearbeitet, wie zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung der Organsitzungen sowie Zuarbeiten für die beiden Geschäftsführer. Das Referat 12 bearbeitet am Standort Frankfurt am Main alle Klagen und Widersprüche, welche aus dem Zuständigkeitsbereich der ehemali-gen Eisenbahn-Unfallkasse herrühren. In Wilhelmshaven werden die gleichen Auf-gaben für den Bereich der ehemaligen Unfallkasse des Bundes durch das Refe-rat 14 wahrgenommen.

Die Regresstätigkeit der Unfallversiche-rung Bund und Bahn, also die Geltend-machung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verursacher von Arbeits- und Wegunfällen erfolgt in Frankfurt am Main durch das Referat 13 und in Wilhelmshaven durch das Referat 15. Auch hier ergibt sich die örtliche Zuständigkeit durch die Zuge-hörigkeit der Versicherten zu dem einen oder anderen Fusionspartner. Das Referat 16, welches seinen Sitz in Wilhelmshaven hat, ist für die Bearbeitung der Rechtsstrei-tigkeiten der Unfallversicherung Bund und Bahn zuständig, welche keinen sozialrecht-lichen Hintergrund haben. Mittelfristig ist geplant, die Referate für Recht und Regress an jeweils einem Standort zusammen zu legen.

Eine der wesentlichen Aufgaben der Gesetzlichen Unfallversicherung liegt in der Verhütung von Arbeits- und Wegeun-fällen, Berufskrankheiten und arbeitsbe-dingten Gesundheitsgefahren. Zudem hat der gesetzliche Unfallversicherungsträ-ger für eine wirksame Erste Hilfe zu sor-gen. Für diese umfangreichen, thematisch breit gefächerten Tätigkeiten zeichnet in der Unfallversicherung Bund und Bahn der Geschäftsbereich 3 „Arbeitsschutz und Prävention“ verantwortlich. Der rei-nen Systematik entsprechend, müssten nun im Grunde zuerst die Tätigkeiten des Geschäftsbereiches 2 „Rehabilitation und Entschädigung“ vorgestellt werden. Da aber vor der Rehabilitation und Entschä-digung als Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung die Vermeidung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrank-heiten und arbeitsbedingten Gesund-heitsgefahren zu sehen ist, möchten wir nachfolgend zuerst auf den Geschäfts-bereich „Arbeitsschutz und Prävention“ eingehen.

Arbeitsschutz und Prävention

In der Unfallversicherung Bund und Bahn ist der Geschäftsbereich „Arbeitsschutz und Prävention“ so organisiert, dass neben den zentralen Grundsatzaufgaben (Refe-rat 321), den Bereichen Information und Medien (Referat 322), Psychologie und Gesundheitsmanagement (Referat 323), Qualifizierung (Referat 324) sowie dem Referat 325 „Innerer Service“ die Regio-nen abgebildet sind. Die Vorort-Betreuung unserer Mitgliedsunternehmen im gesam-ten Bundesgebiet wird über die Regionen gewährleistet. Diese gliedern sich in die

Geschäftsgebäude am Hauptstandort Frankfurt am Main

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Regionen Nord (Wilhelmshaven/Hamburg), Ost (Berlin/Leipzig), Mitte (Mainz/Frank-furt am Main), West (Münster/Essen/Min-den) und Süd (München/Stuttgart).

Wegen der Besonderheit des Bahnbetrie-bes zeichnet das Referat 316 „Prävention Bereich Bahn“ speziell für diese Branche verantwortlich. Der Abteilungsleiter 31 (Helge Kummer, Bereich „Beratung, Über-wachung und Ermittlung“) führt die Regi-onen und das Referat 316 und untersteht unmittelbar dem Leiter des Geschäftsbe-reiches 3 (Arbeitsschutz und Prävention), Bernd Niggemeyer.

Ohne die Branchenbereiche „Bund“ und Bahn“ weiter zu differenzieren, sind die nachfolgenden – exemplarisch aufgeführ-ten – Aufgaben von besonderer Bedeutung bei der gesamten Unfallversicherung Bund und Bahn:• Beratung der Mitgliedsunternehmen

und Beschäftigten, zum Beispiel bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, bei der Gestaltung von Fahrzeugen, Anlagen und Arbeitsplätzen.

• Besichtigung der Betriebsstätten, um die Durchführung der Unfallverhütung und der Maßnahmen der Ersten Hilfe zu überwachen.

• Bearbeitung des Regelwerks (unter anderem Unfallverhütungsvorschrif-ten) der UVB.

• Nachgehen der Ursachen arbeitsbe-dingter Gefahren.

• Zusammenarbeit mit dem Dachver-band, Institutionen, Fachausschüs-sen, Normungsgremien und anderen Sozialversicherungsträgern.

• Erstellung und Auswer tung einer Unfallstatistik zur Steuerung von Prä-ventionsmaßnahmen.

• Durchführung von vielfältigen Semina-ren sowie von Veranstaltungen (zum Beispiel „Potsdamer Dialog“), Kam-pagnen (unter anderem die Präven-tionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“) und Programmen (Arbeits-programme der gemeinsamen Deut-schen Arbeitsschutzstrategie).

• Erstellung von Präventionsmedien, wie zum Beispiel die BahnPraxis-Reihe.

• Sonderaufgaben, wie zum Beispiel die Beamtenprävention.

Im Rahmen der Fusion der Unfallkasse des Bundes mit der Eisenbahn-Unfall-kasse werden im Präventionsbereich die Aufsichtspersonen gezielt weiterqualifi-ziert, so dass eine branchenübergreifende Übernahme von Vorortterminen aus örtlich

näher liegenden Außenstellen ermöglicht wird. Dies führt zu einer effizienteren und kostengünstigeren Betreuung unserer Mitgliedsunternehmen und Versicher-ten. Zudem werden die nach der Fusion bestehenden zwei Dependancen in Ber-lin zu einer örtlichen Einheit verschmolzen.

Rehabilitation und Entschädigung

Wenn es trotz aller Präventionsbemü-hungen zu einem Arbeits- oder Wegeun-fall bzw. einer Berufserkrankung kommen sollte, lautet der Grundsatz in der gesetz-lichen Unfallversicherung: Rehabilitation vor Rente. Dies bedeutet, dass die opti-male Betreuung der Versicherten und deren berufliche und soziale Wiedereingliede-rung stets im Vordergrund unserer Bemü-hungen stehen. Rentenzahlungen kommen i.d.R. insofern erst dann in Betracht, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilita-tionsmaßnahmen ausgeschöpft sind. Aus diesem Grundsatz abgeleitet, lässt sich auch die Organisation des Geschäftsbe-reiches 2 (Rehabilitation und Entschädi-gung) der UVB besser erläutern.

So wird unter anderem zwischen Leichtfall-sachbearbeitung (Referate 215/225), der Mittelschwerfallsachbearbeitung (Referate

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Die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen ist eine der Aufgaben des Geschäftsbereichs Arbeitsschutz und Prävention

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214/224) sowie der zum Teil auch für die Rentenzahlungen zuständigen Schwerfall-sachbearbeitung (Referate 212/213/223) differenziert. Darüber hinaus sind die für das Rehabilitations- und Hilfsmittelma-nagement speziell ausgebildeten Sachbe-arbeiter/Berater in den Referaten 211/222 angesiedelt. Weitere Spezialisten arbeiten in den Referaten 216/226, bezogen unter anderem auf die Berufskrankheitenbetreu-ung und in den Referaten 217/227 in der Rechnungssachbearbeitung.

Für Fragen grundsätzlicher Bedeutung ste-hen im Referat 221 versierte Mitarbeiter zur Verfügung. Geleitet wird der Geschäfts-bereich 2 durch Annette Wagner. Wie aus dem Organigramm ersichtlich, bestehen momentan noch parallele Strukturen an den Hauptstandorten Wilhelmshaven (Bereich Bund) und Frankfurt am Main (Bereich Bahn). Hierbei handelt es sich um eine Übergangsorganisation bis zur Einführung einer einheitlichen Unfallver-sicherungssoftware sowie der elektroni-schen Akte. Die für Anfang 2016 geplante Vereinheitlichung der Branchensoftware,

verbunden mit der im Folgejahr vorgese-henen Einführung der elektronischen Akte, ermöglichen nach Umstellung der maßgeb-lichen Geschäftsprozesse weitergehende, standortunabhängige Zentralisierungen, wie zum Beispiel in der Posteingangserfas-sung sowie der Leichtfall- und Rechnungs-bearbeitung hin zu einer papierlosen, sprich elektronischen Fallbearbeitung.

Ziel ist die Regionalisierung von Aufgaben zur Optimierung der Versichertenbetreu-ung und Kostensituation.

Die maßgeblichen Aufgabenfelder des Geschäftsbereiches „Rehabilitation und Entschädigung“, wie • Heilbehandlung (medizinische Reha-

bilitation),• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle-

ben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, ergänzende Leistungen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (berufliche/soziale Rehabilitation),

• Geldleistungenändern sich infolge der Fusion nicht. Auch unter anderem Namen und angepassten

Organisationsstrukturen wird die UVB in der bewährten Weise der Vorgängerorga-nisationen Ihr zuverlässiger Dienstleister in Sachen „Gesetzliche Unfallversiche-rung“ sein.

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist als eige-ner Geschäftsbereich 4 der Unfallversiche-rung Bund und Bahn angegliedert und hat ihren Sitz in Wilhelmshaven. Leiter des Geschäftsbereiches ist Uwe Fritz, als Geschäftsführer der KSK fungiert in Per-sonalunion Bernhard Schneider. Da die Künstlersozialkasse mit der gesetzlichen Unfallversicherung keine Berührungs-punkte hat, war sie am nunmehr abge-schlossenen Fusionsprozess auch nicht beteiligt. Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Ansprechpartner der Künstlersozial-kasse bleiben daher auch im neuen UV-Träger unverändert.

Verwaltung

Der Geschäftsbereich 5 (Verwaltung) wird von Karl-Heinz Bohlken geleitet und glie-dert sich in die Referate 51 bis 56. Das Referat 51, welches bis auf eine Ausnahme personell ausschließlich in Wilhelmsha-ven angesiedelt ist, ist für die gesamte Personalverwaltung der Unfallversiche-rung Bund und Bahn sowie deren inne-rer Organisation zuständig. Die Referate 52 bis 54 zeichnen für die Erstellung bzw. Bewirtschaftung der einzelnen Teilhaus-halte (Künstlersozialkasse, Teilhaushalt gem. § 125 Abs. 1 SGB VII und § 125 Abs. 2 SGB VII) verantwortlich.

Das gesamte Beschaffungswesen sowie das Gebäudemanagement wird vom Refe-rat 55 (Innerer Dienst) erledigt und ist des-halb auch an beiden Hauptstandorten angesiedelt. Gleiches gilt für das Referat 56 (Soziales und Weiterbildung), welches sich mit der Fortbildung des Personals der Unfallversicherung Bund und Bahn beschäftigt und das betriebliche Wieder-eingliederungsmanagement betreibt.

Weitere Geschäftsbereiche

Last but not least in unserer „Vorstellungs-runde“ der neuen Geschäftsbereiche der UVB noch eine kurze Information über den nicht minder wichtigen Geschäftsbereich 6 „Informationstechnik“, welcher kommis-sarisch von den Herren Karl-Heinz Bohlken

Geschäftsgebäude am Hauptstandort Wilhelmshaven

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sowie Bernd Kutzner verantwortet wird. Zum Fusionszeitpunkt am 1. Januar 2015 wurden die beiden bestehenden Rechen-zentren in Wilhelmshaven und Frankfurt am Main am Standort Wilhelmshaven zen-tralisiert. Anfang 2015 werden alle notwen-digen Aufgaben der Software- und System- integration abgeschlossen und eine Fort-entwicklung der Systeme auf einer einheit-lichen Basis umgesetzt.

Im weiteren Verlauf wird insbesondere die Einführung einer einheitlichen Unfallver-sicherungssoftware, eines Dokumenten-managementsystems sowie des elektro-nischen Posteingangs zu den besonderen Herausforderungen des Geschäftsberei-ches 6 zählen; dies alles neben den all-täglichen Anforderungen als Dienstleister für eine funktionierende IT-Landschaft im fusionierten Unfallversicherungsträger. Organisatorisch gesehen besteht der Geschäftsbereich aus vier Referaten, welche für die operativen Anwendungen (Referat 61), die IT-Entwicklung und Daten-bankadministration für den Bereich der Künstlersozialversicherung (Referat 62), die IT-Infrastruktur (Referat 63) sowie die IT-Koordination (Referat 64) verantwort-lich zeichnen.

Außerhalb der oben dargestellten Stabs-stellen und Geschäftsbereiche sind die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit angeordnet. Weiterhin verfügt die Unfall-versicherung Bund und Bahn über einen Personalrat, eine Jugendausbildungsver-tretung sowie in einer Übergangsphase über jeweils zwei Gleichstellungsbeauf-tragte und Schwerbehindertenvertretun-gen.

Selbstverwaltung

Bei der Unfallversicherung Bund und Bahn handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Unter Selbstverwaltung versteht man die Übertragung von Verwaltungsaufgaben, um den Betroffenen die eigenverantwort-liche Gestaltung der sie selbst betreffen-den Angelegenheiten zu ermöglichen. Im Bereich der Sozialversicherungsträger, wozu auch die Unfallversicherung Bund und Bahn zählt, gehören der Selbstver-waltung Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten (Arbeitnehmer) an. Selbstver-waltungsorgane sind der Vorstand sowie die Vertreterversammlung.

So erreichen Sie uns

Zentrale Rufnummern

Hauptstandort Wilhelmshaven (Bereich Bund)04421 407-4007 sowieStandort Münster0251 93200-1260

Hauptstandort Frankfurt am Main (Bereich Bahn)069 47863 – 0

Zentrale [email protected]

Präventionsstandorte

Bereich BundBerlin 030 254489-1510 Münster 0251 93200-1570Mainz 06131 37574-1540

Bereich BahnHamburg 040 5719610Berlin 030 2933060Leipzig 0341 2535130Essen 0201 223653Minden 0571 934140Stuttgart 0711 224600München 089 5525870

Die bisherigen Mitglieder und stellver-tretenden Mitglieder der Vorstände bzw. der Vertreterversammlungen der Unfall-kasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse sind gem. § 10 BUK-NOG Mit-glieder und stellvertretende Mitglieder des Vorstandes sowie der Vertreterver-sammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn geworden. Praktisch bedeutet dies, dass die beiden bisherigen Vorstände bzw. Vertreterversammlungen zu einem neuen Vorstand bzw. einer neuen Vertre-terversammlung zusammengelegt wurden.

Die durch die Zusammenlegung vergrö-ßerten Selbstverwaltungsorgane stellen jedoch nur eine Übergangslösung bis zur nächsten Sozialwahl im Jahr 2017 dar.

In der konstituierenden Sitzung des Vor-standes der Unfallversicherung Bund und Bahn am 14. und 15. Januar 2015 in Wilhelmshaven wurden Dr. Roger Kiel (Ver-treter der Arbeitgeber) und Wolfgang Stolte (Vertreter der Versicherten) zu alternieren-den Vorsitzenden des Vorstandes gewählt.

Die Vertreterversammlung wählte im Rah-men ihrer konstituierenden Sitzung am 21. und 22. Januar 2015 in Frankfurt am Main ihre alternierenden Vorsitzenden, die Her-ren Vlatko Stark (Vertreter der Versicher-ten) und Dr. Christian Gravert (Vertreter der Arbeitgeber).

Da sowohl der Vorstand als auch die Ver-treterversammlung sich nicht mit allen anfallenden Themen selbst befassen kön-nen, wurden von ihnen Ausschüsse gebil-det. Die Vertreterversammlung hat einen Haushaltsausschuss eingesetzt und vom Vorstand wurden die Haupt-, Finanz- und Reha-Ausschüsse gebildet. Eine Besonder-heit stellen der Satzungs- und Gefahrta-rifausschuss sowie der Präventionsaus-schuss dar, die sowohl aus Mitgliedern des Vorstandes als auch aus Mitgliedern der Vertreterversammlung bestehen.

Ausschüsse

Für die Bearbeitung der Renten- und Wider-spruchsangelegenheiten wurden vom Vor-stand bzw. der Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn ins-gesamt elf Rentenausschüsse und sechs Widerspruchsausschüsse gebildet, welche in ihrer personellen Zusammensetzung den bisherigen Ausschüssen der beiden Fusi-onspartner entsprechen.

Ausblick

Die Unfallversicherung Bund und Bahn ist mit der hier vorgestellten Organisa-tionsstruktur gut für die anstehenden Herausforderungen gerüstet. Unser Ziel ist es, jederzeit den Belangen unserer Mitgliedsunternehmen sowie unseren Ver-sicherten gerecht zu werden. Dazu zählt auch, dass wir unsere Versicherungs- aber auch unsere Serviceleistungen weiterhin wie gewohnt erbringen und noch weiter optimieren. Wenn Sie Fragen zur Fusion haben, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihre Fra-gen und geben Ihnen gerne auch noch wei-tere Hintergrundinformationen.

Autoren

Johannes Spies, Geschäftsbereichsleiter 1 (Selbstverwaltung, Geschäftsführung, Recht und Regress), und Peter Heinen, Referatsleiter 11 (Selbstverwaltung und Geschäftsführung), beide Unfallversiche-rung Bund und Bahn, Frankfurt am Main

Titelthema

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12 UVB.dialog 1 | 2015

Organigramm der Unfallversicherung Bund und Bahn

Stand 14.01.2015

Titelthema

Geschäftsbereich 2 Rehabilitation und Entschädigung

Annette Wagner

Geschäftsbereich 1 Selbstverwaltung, Geschäftsführung, Recht und Regress

Johannes Spies*

Abteilung 21 Rehabilitation und Entschädigung (Bereich Bund)

Ralf Arnold

Abteilung 22 Rehabilitation und Entschädigung (Bereich Bahn)

Annette Wagner

Abteilung 31 Beratung, Überwachung und Ermittlung Arbeits-schutz und Prävention

Helge Kummer

Geschäftsbereich 3 Arbeitsschutz und Prävention

Bernd Niggemeyer

Referat 216Berufskrankheiten-, Fremd-renten- und Auslandssach-bearbeitung (Bereich Bund)

Martina Werdes

Referat 217 Rechnungssachbearbei-tung (Bereich Bund)

N.N

Referat 218 Eingangssachbearbeitung (Bereich Bund)

Edvard Mulac

Beauftragter für den Datenschutz

Jens Seekamp

Stabsstelle L1

Kommunikation,Controlling und Unternehmensentwicklung

Bernd Kutzner

Gleichstellungsbeauftragte

Marita Musewald

Anita Wöhner

Referat 11 Selbstverwaltung und Geschäftsführung

Peter Heinen

Referat 221 Grundsatz Reha und Entschädigung (Bereich Bund u. Bahn)

Karlheinz Marg

Region Nord (311) Arbeitsschutz und Prävention

Bernhard Varnskühler

Referat 321 Grundsatz Arbeitsschutz und Prävention

Dr. Reinhard Worpenberg

Referat 322 Information und Medien Arbeitsschutz und Prävention

Nora Friedrich

Referat 323 Psychologie und Gesund-heitsmanagement Arbeits-schutz und Prävention

Jan Hetmeier

Referat 324 Qualifizierung Arbeitsschutz und Prävention

Dietmar Schurig

Referat 325 Innerer Service Arbeitsschutz und Prävention

Bernd Bönig

Region Ost (312) Arbeitsschutz und Prävention

N.N.

Region Mitte (313) Arbeitsschutz und Prävention

Jörg Posywio

Region West (314) Arbeitsschutz und Prävention

Thoralf Harder

Region Süd (315) Arbeitsschutz und Prävention

Andreas Bartholomä

Referat 316 Prävention Bereich Bahn Arbeitsschutz und Prävention

Klaus Adler

Referat 211 Rehabilitations- und Hilfsmittelmanagement (Bereich Bund)

Angelika Saueressig

Referat 212 Schwerfallsachbearbeitung (Bereich Bund)

Holger Bäck

Referat 213 Schwerfallsachbearbeitung (Bereich Bund)

Stefan Rudnick

Referat 14 Recht (Bereich Bund)

Micaela Schweers-Sander

Referat 15 Regress (Bereich Bund)

Mareke Grensemann- Arnold

Referat 16 Justiziariat

Lothar Schnaubelt

Referat 214 Mittelschwerfall- und DDR-Altfallsachbearbeitung (Bereich Bund)

Norbert Niedlich

Referat 215 Leichtfallsachbearbeitung (Bereich Bund)

Malte Kunert

Referat 222 Rehabilitations- und Hilfsmittelmanagement (Bereich Bahn)

Oliver Fröhlich

Referat 223 Schwerfallsachbearbeitung (Bereich Bahn)

Hartmut Lörcher

Referat 224 Mittelschwerfallsachbear-beitung (Bereich Bahn)

Elke Liebhaber

Referat 225 Eingangs- und Leichtfall-sachbearbeitung (Bereich Bahn)

Susanne Hölzer

Referat 226 Berufskrankheitensachbe-arbeitung (Bereich Bahn)

Hermann Guse

Referat 227 Rechnungssachbearbei-tung (Bereich Bahn)

Karlheinz Marg

Referat 12 Recht (Bereich Bahn)

Johannes Spies

Referat 13 Regress (Bereich Bahn)

Monika Blättermann

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UVB.dialog 1 | 2015 13

Titelthema

GeschäftsführungVorsitzender der Geschäftsführung Geschäftsbereiche 1, 4, 5, 6, L1, L2Bernhard Schneider

Mitglied der Geschäftsführung Geschäftsbereiche 2, 3Dieter Kersten

Geschäftsbereich 6 Informationstechnik m.d.W.d.G.b

Karl-Heinz Bohlken* Bernd Kutzner

Geschäftsbereich 5 Verwaltung

Karl-Heinz Bohlken*

Abteilung 42 Verwerter

Dennis Kroß

Abteilung 41 Versicherte

Gerhard Suhrenbrock (411, 412)

Sarah-Leona Simon (413, 414)

Geschäftsbereich 4 Künstlersozialversicherung

Uwe Fritz*

Stabsstelle L2

Interne Revision und Sonderaufgaben

Harald Streubel

Referat 55 Innerer Dienst

Nicola Krauße

Referat 56 Soziales und Weiterbildung

Andreas Riedel

Ausbildungsleiter

Edvard Mulac

IT-Sicherheitsbeauftragter

Lothar Gerdes

Personalvertretung

Martina Künken

Jugend- und Auszubilden-denvertretung

Janek Görlitz

Fachkraft für Arbeitssi-cherheit

Werner Gorny (IbAs)

Jürgen Creter

Schwerbehindertenvertre-tungen

Sönke Kiewitt

Simone Barabas

Beauftragter für den Haus-halt (Bereich KSV)

Jens Seekamp

Beauftragter für den Haushalt

Karl-Heinz Bohlken

Referat 51 Personal und Organisation

Heinz-Hermann Griepenkerl

Referat 411 Versicherte 01.01. – 15.12.

Detlef Krey

Referat 421 Verwerter 01000 – 55232

Stefan Hein

Referat 422 Verwerter 55233 – 99999

Katja Reents

Referat 431 Klage und Widerspruch

Reiner Zerhusen

Referat 432 Ausgleichsvereinigungen und Betriebsprüfungen

Katharina Görder

Referat 52 Finanzen (Bereich KSV)

Heiko Wessels

Referat 61 Operative Anwendungen

Marita Musewald

Referat 62 IT-Entwicklung und Datenbankadministration (Bereich KSV)

Marianne Komanns

Referat 63 IT-Infrastruktur

Thorsten Kujath

Referat 64 IT-Koordination

Gabriele Albers

Referat 53 Haushalt und Finanzen (Bereich Bund)

Olaf Lindner

Referat 54 Haushalt und Finanzen (Bereich Bahn)

Wilfried Lauber

Referat 433 Grundsatz und Wissensmanagement

Monika Heinzelmann

Referat 434 Haushalt und Service

Jens Seekamp

Referat 412

Versicherte 16.01. – 25.02

Magrit Holthusen

Referat 413 Versicherte 25.03. – 31.12.

Claudia Plötz

Referat 414 Eingriffsverwaltung

Matthias Welz

Wilhelmshaven

Frankfurt am Main

beide Standorte

Stv. Geschäftsführer*

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14 UVB.dialog 1 | 2015

Dialog

Welche Gründe gab es für die Fusion von UK-Bund und EUK?

Bernhard Schneider: Die Politik sucht seit vielen Jahren nach Wegen, das Sys-tem der gesetzlichen Unfallversicherung nachhaltig zu stabilisieren – eine Verrin-gerung der Anzahl der Träger war dabei das Ziel. Nachdem die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften bereits durch Fusionen auf neun zurückgeführt worden war, haben die Selbstverwaltungen von UK-Bund und EUK dem Gesetzgeber nach

Bereits seit dem Jahr 2011 haben die Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) und die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) an der Fusion zur Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) gearbeitet. Seit dem 1. Januar 2015 ist es nun geschafft: Ein neuer Träger auf Bundesebene ist entstanden und verbindet die gesetzliche Unfallversicherung in den Bereichen Bund und Bahn. UVB.dialog sprach mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung Bernhard Schneider und dem Mit-glied der Geschäftsführung Dieter Kersten über Vergangenheit, Verände-rungen und Visionen.

Branchennaher Kundenservice und effiziente Organisation

Interview mit der Geschäftsführung der UVB

eingehenden Gesprächen den Vorschlag unterbreitet, zum 1. Januar 2015 zu einem neuen Träger zu verschmelzen.

Dieter Kersten: Im September 2013 wurde dann das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG) verabschiedet und damit die Einglie-derung der EUK und der UK-Bund in die UVB beschlossen.

Wie haben Sie die Zusammenarbeit in der Vorbereitung der Fusion wahrgenommen?

Dieter Kersten: UK-Bund und EUK waren sich im Vorfeld der Fusion ja nicht fremd. Dies hat die Vorbereitungen vereinfacht und das Zusammenführen der unter-schiedlichen Kulturen erleichtert. Mit den Selbstverwaltungen wurden intensive Vorbereitungen getroffen und das Zusam-menwachsen begann bereits in den vie-len Arbeitsgruppen. Alle Hierarchieebenen beider Häuser haben sich eingehend mit den Fragestellungen und Maßnahmen zur Fusion befasst und eingebracht. Ich denke, wir können auf eine gelungene Fusionsar-beit zurückblicken!

Bernhard Schneider: Fusionsvereinba-rungen sind naturgemäß nicht immer einfach: Beide Seiten haben ihre Ziele, eigene Interessen werden eingebracht und sollen durchgesetzt werden. Letzt-endlich waren unsere Gespräche konstruk-tiv und zielführend. Zuvor mussten aber einige „Knackpunkte“ wie Organisation, Führungspositionen und Sicherung der Standorte abgearbeitet werden. Ich bin der Meinung, dass wir stolz sein können

Bilden seit dem 1. Januar 2015 gemeinsam die Geschäftsführung der Unfallversicherung Bund und Bahn: Bernhard Schneider und Dieter Kersten.

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UVB.dialog 1 | 2015 15

Dialog

auf das Ergebnis, welches wir gemeinsam bis heute erarbeitet haben.

Was waren Ihre Ziele bei der Planung der Organisation für die UVB?

Dieter Kersten: Hauptziel war es, die Ar-beitsfähigkeit der UVB zum 1. Januar 2015 sicherzustellen und alle etwa 700 Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter auf dem Weg zur Fusion mitzunehmen. Beides ist uns gelungen.

Bernhard Schneider: Da, wo es möglich war, sollte von vorneherein eine einheit-liche und vor allem effiziente Struktur geschaffen werden. An anderen Stellen musste die Entwicklung der nächsten Jahre hin zu einer Zielorganisation abgebildet werden. Mit unserer Startorganisation haben wir die Basis für die Entwicklung einer modernen Verwaltung geschaffen.

Gibt es Synergien, die besonders zu nennen sind? In welchen Bereichen?

Bernhard Schneider: Mit einer einheitli-chen Verwaltung, beispielsweise im Per-sonalbereich und der Informationstechnik gehen wir erste Schritte, in anderen Berei-chen werden sich Synergien nach und nach ergeben. Mit Synergien meine ich übrigens nicht vorrangig Einsparungen, sondern Qualitätsverbesserungen zugunsten unse-rer Versicherten und Beitragszahler. Durch die Fusion haben wir insgesamt elf Stand-orte im Bundesgebiet, welche die Betreu-ung unserer Versicherten und Mitglieds-unternehmen übernehmen. Dies optimiert beispielweise Reisezeiten und -kosten und gewährleistet eine bessere Vor-Ort-Prä-senz. Hier ist aber natürlich auch Bedarf für Qualifizierungsmaßnahmen gegeben, um die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die beiden Bereiche Bund und Bahn zu schulen.

Dieter Kersten: Auch durch die Einführung einer gemeinsamen Unfallversicherungs-software ab dem 1. Januar 2016 sowie die sich daran anschließende Realisierung einer elektronischen Aktenbearbeitung

sind Synergieeffekte zu erwarten – auch wenn zu Beginn zusätzliche Investitionen erforderlich sind. Grundlage für unsere wei-teren Planungen werden Geschäftsprozes-sanalysen sein, mit welchen bereits im ers-ten Halbjahr 2015 begonnen wird. Diese bilden die Basis für die Zielorganisation der UVB.

Wo wird der neue Träger Akzente setzen?

Bernhard Schneider: Für mich steht im Vor-dergrund, dass wir Bewährtes aus beiden Trägern in die neue Organisation überneh-men. Was für die Unternehmen von Bund oder Bahn gut war, wird in der Regel auch für die jeweils andere Gruppe an Unter-nehmen interessant sein – hier können wir voneinander lernen und uns gegenseitig weiterbringen. Weiterhin einen branchen-nahen Kundenservice zu erbringen, ist für mich eines der Hauptziele.

Dieter Kersten: In der Unfallversicherung und Prävention sehe ich da insbesondere die Betreuung der Mitgliedsunternehmen und Versicherten vor Ort – durch eine bes-sere Präsenz in der Fläche. Dies betrifft einerseits den Kontakt zwischen unseren Reha-Managern und Sachbearbeitern im Unfallversicherungsbereich mit den Ver-sicherten, Unternehmen und Leistungs-erbringern wie auch die Präsenz der Auf-sichtspersonen in der Zusammenarbeit mit unseren versicherten Unternehmen vor Ort.

Was verändert sich in Zukunft für dieversicherten Unternehmen?

Dieter Kersten: Nicht sehr viel, da sich die Betreuung seitens UK-Bund und EUK bislang durch eine hohe Kompetenz und Unternehmensnähe auszeichnete und dies zu vergleichsweise sehr günstigen Beiträ-gen. Wir werden auch nach der Fusion wei-terhin ein kompetenter Dienstleister für unsere versicherten Unternehmen sein.

Bernhard Schneider: Wenn es Veränderun-gen für Unternehmen gibt, dann nur behut-sam. Bis auf Weiteres werden unsere Mit-gliedsunternehmen ihre Ansprechpartner

behalten. Wir möchten zusätzlich zum bekannten Service die unterschiedlichen Erfahrungen aus den Bereichen Bund und Bahn nutzen, um neue Konzepte und Ange-bote zu entwickeln.

Gibt es für die Versicherten Veränderungen?

Bernhard Schneider: Für die Versicherten ändert sich erst einmal wenig. Die Unfall-sachbearbeitung in Wilhelmshaven, Frank-furt und Münster bleibt bestehen. Da, wo Versichertennähe gefragt ist, haben wir bereits begonnen, die Standortvorteile zu nutzen.

Dieter Kersten: Vorerst nicht, abgesehen von teilweise anderen Ansprechpartnern und veränderten Strukturen, welche wir zeitnah kommunizieren. Hier wird insbe-sondere der neugestaltete Webauftritt der UVB (www.uv-bund-bahn.de) eine geeig-nete Plattform sein.

Wenn Sie an 2020 denken – welche Vorstellung haben Sie dann von der UVB?

Bernhard Schneider: Die UVB hat sich in der Unfallversicherungswelt als neuer Trä-ger etabliert und einen Namen gemacht: Wir bieten unseren Service kundenorien-tiert und ortsnah an und sind der unange-fochtene und anerkannte Versicherer von Bund und Bahn.

Dieter Kersten: Die UVB sollte sich weiter zu einer Einheit entwickelt haben, wel-che gemeinsam die Leistungen für unsere Mitgliedsunternehmen und Versicherten erbringt. Die Ergebnisse unserer Arbeit bil-den sich in den neuen Strukturen ab und sind Basis für einen modernen und flexi-blen Unfallversicherungsträger, der auch ein attraktiver Arbeitgeber ist.

Das Interview führte

Ulina Sievers, Stabsstelle Kommunikation, Controlling und Unternehmensentwicklung,Wilhelmshaven, Unfallversicherung Bund und Bahn

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16 UVB.dialog 1 | 2015

Prävention

Trotzdem ist die Fusion nicht spurlos an den beiden Präventionsabteilungen vor-bei gegangen. Wir haben uns zum Start neu aufgestellt.

Unter dem Geschäftsbereichsleiter finden Sie in Zukunft zwei Stränge. Geleitet wird der linke Strang durch einen Abteilungs-leiter, der die operativ tätigen und in fünf Regionen zusammengefassten Aufsichts-personen führt.

Unsere Aufsichtspersonen operieren von zwölf Standorten in elf Städten aus. Wir

Leistungen der Prävention nach der FusionGeschäftsbereich Arbeitsschutz und Prävention

Das Wichtigste vorweg: Sie finden Ihre „alten“ Ansprechpartner – unter einer neuen Telefonnummer – auch weiterhin an der Ihnen bekannten Stelle. Dies gilt sowohl für die postalische als auch für die Internetadresse.

sind damit in Deutschland gut aufgestellt und können Sie in kürzester Zeit erreichen.

Um unsere Beratungs- und Überwachungs-qualität für Sie zu erhalten, werden wir an der Zuständigkeit für einzelne Betriebe oder für Fachlichkeiten grundsätzlich festhalten. Im Laufe der Zeit werden wir die Kompetenzen der Aufsichtspersonen erweitern und dann Schritt für Schritt Ver-änderungen vornehmen. Durch Vernetzung unseres Wissens können wir aber schon im Jahr 2015 ein breites Beratungsangebot zur Verfügung stellen.

Im rechten Strang haben wir übergreifende Themenfelder in Referate gebündelt. Diese sind mit jeweils einem Mitarbeiter aus dem Bereich Bund und Bahn besetzt. Hierdurch wird gewährleistet, dass auch in Zukunft die beiden „alten“ Themenfelder berück-sichtigt werden.

Aus einem zentralen Innendienst werden sowohl die internen als auch die exter-nen Dienstleistungen mit hohem Enga-gement erbracht werden. Zwei Referate durchbrechen diese Regel. Im Referat 316 werden alle Spezialthemen der Bahn durch

An unserem Schulungs-programm lässt sich das Zusammenwachsen schon erkennen

Abteilung 31 Beratung, Überwachung und Ermittlung Arbeits-schutz und Prävention

Helge Kummer

Geschäftsbereich 3 Arbeitsschutz und Prävention

Bernd Niggemeyer

Region Nord (311) Arbeitsschutz und Prävention

Bernhard Varnskühler

Referat 321 Grundsatz Arbeitsschutz und Prävention

Dr. Reinhard Worpenberg

Referat 322 Information und Medien Arbeitsschutz und Prävention

Nora Friedrich

Referat 323 Psychologie und Gesund-heitsmanagement Arbeits-schutz und Prävention

Jan Hetmeier

Referat 324 Qualifizierung Arbeitsschutz und Prävention

Dietmar Schurig

Referat 325 Innerer Service Arbeitsschutz und Prävention

Bernd Bönig

Region Ost (312) Arbeitsschutz und Prävention

N.N.

Region Mitte (313) Arbeitsschutz und Prävention

Jörg Posywio

Region West (314) Arbeitsschutz und Prävention

Thoralf Harder

Region Süd (315) Arbeitsschutz und Prävention

Andreas Bartholomä

Referat 316 Prävention Bereich Bahn Arbeitsschutz und Prävention

Klaus Adler

Organigramm der Unfallversicherung Bund und BahnGeschäftsbereich 3,Arbeitsschutz und Prävention

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UVB.dialog 1 | 2015 17

Prävention

Region Nord

Wilhelmshaven, Rheinstraße 63Hamburg, Antonie-Möbis-Weg 5

Region Ost

Berlin, Schlossstraße 62 aBerlin, Kaiserdamm 100Leipzig, Egelstraße 4a

Region West

Münster, Cheruskerring 11Essen, Viehofer Straße 14Minden (Westf.), Pionierstraße 10

Region Mitte

Mainz, Hauptstraße 17 – 19, Gebäude 6352Frankfurt am Main, Salvador-Allende-Straße 9

Region Süd

Stuttgart, Im Kaisemer 5München, Dachauer Straße 4

Frankfurt am Main

München

Stuttgart

Leipzig

Hamburg

MindenBerlin

Essen

Mainz

Münster

Wilhelmshaven

Mitarbeiter der ehemaligen EUK betreut. Im Referat 323 – Psychologie und Gesund-heitsmanagement – ist die Beratung zu die-sem Thema für die Betriebe des Bundes gebündelt.

Diese Startorganisation ist geeignet, das interne Zusammenwachsen ohne Quali-tätsverlust für Sie zu steuern.

Schon für 2015 gibt es eine gemeinsame Schulungsbroschüre. In noch zwei getrenn-ten Blöcken, erkennbar an der Wende-technik, bieten wir 222 Seminare für zirka 4.000 Versicherte an. Zusätzlich können Inhouse-Seminare durchgeführt werden. Im Laufe der Jahre werden viele Seminare einem gemischten Versichertenkreis ange-boten. Es sollen aber auf jeden Fall auch weiterhin Spezialseminare für Bahn- oder Bundbeschäftigte angeboten werden.

Im April 2015 werden wir die erste Großver-anstaltung in Potsdam – den Potsdamer

Dialog – gemeinsam gestalten. 400 Fach- und Führungskräfte aus beiden Bereichen, Bund und Bahn, werden sich zu einem Erfahrungsaustausch zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen treffen. Die-ser Potsdamer Dialog wird die Vernetzung der Akteure unterstützen und ein gemein-sames Weiterentwickeln guter Ideen för-dern.

Um einen Überblick über unser Dienstleis-tungsangebot zu erhalten, ist auch weiter-hin unser Internetauftritt www.uv-bund-bahn.de für Sie da. Sie werden auf einer gemeinsamen Seite empfangen und dann auf die ehemaligen Adressen weitergeleitet. Der neue Auftritt wird sich Stück für Stück füllen und unser Angebot präsentieren.

Im Internet finden Sie weiterhin das Semi-narangebot, Vorschriften, Broschüren, Informationsblätter und Plakate. Auch Filme, DVDs, die Handlungshilfe zur Gefähr-dungsermittlung oder das Kompendium

Arbeitsschutz für ehemalige Betriebe der EUK werden angeboten.

Möchten Sie ein Fahrsicherheitstraining oder einen Ersthelferkurs belegen, nutzen Sie bitte unsere Angebote auf den entspre-chenden Seiten.

Möchten Sie einen Unfall oder eine Berufs-krankheit melden oder suchen Sie einen Ansprechpartner zu Fragen zum Thema Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz, so finden Sie auch hierzu entsprechende Formulare und Telefonnummern. Rufen Sie uns einfach an. Wir sind unter neuem Namen auch in Zukunft für Sie da.

Autor

Bernd Niggemeyer, Geschäftsbereichsleiter Arbeitsschutz und Prävention, Wilhelmshaven, Unfallversicherung Bund und Bahn

Standorte des Geschäftsbereichs Arbeitsschutz und Prävention der Unfallversicherung Bund und Bahn

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18 UVB.dialog 1 | 2015

Prävention

Ziele der neuen Verordnung

Mit der Neufassung der Betriebssicher-heitsverordnung soll eine Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte sowie des Schutzes Dritter beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen erreicht werden.

Gleichzeitig soll dem Arbeitgeber, ins-besondere den Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmit-teln erleichtert werden.

Bisher bestehende Doppelregelungen, unter anderem zur Gefahrstoffverordnung und zum neuen Gewässerschutzrecht des Bundes, aber auch bei bestimmten Prü-fungen von Arbeitsmitteln und deren

Dokumentation, werden durch die neue Verordnung beseitigt.

Die neue Verordnung wurde konzeptio-nell und strukturell an andere vorhandene moderne Arbeitsschutzverordnungen, ins-besondere die Gefahrstoffverordnung, angepasst.

In der neuen Verordnung f indet das bekannte Unfallgeschehen (zum Beispiel durch Manipulation von Sicherheitseinrich-tungen, bei der Instandhaltung, bei beson-deren Betriebszuständen und Betriebs-störungen an Arbeitsmitteln oder bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) sowie das tatsächliche Mängelgeschehen (zum Beispiel bei Aufzugsanlagen) Berück-sichtigung. Die Verordnung berücksich-tigt auch die alters- und alternsgerechte Gestaltung sowie ergonomische Aspekte

und psychische Belastungen bei der Ver-wendung von Arbeitsmitteln.

Die Regelungen zum Explosionsschutz werden jetzt in der Gefahrstoffverordnung zusammengeführt, die bisher schon die Grundnorm darstellte. In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung ver-bleibt lediglich die Prüfung der Arbeits-mittel.

Anforderungen an Arbeitsmittel

Allgemeine, für alle Arbeitsmittel geltende Anforderungen finden sich unmittelbar im verfügenden (§§-) Teil der Verordnung. Spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel (zum Beispiel mobile Arbeits-mittel oder Arbeitsmittel zum Heben von Lasten) sind im Anhang 1 enthalten.

Am 1. Juni 2015 wird die seit 2002 nahezu unverändert geltende Betriebssicherheitsverordnung durch eine konzep-tionell und strukturell neu gestaltete Verordnung ersetzt. Wir stellen Ihnen die neue Verordnung und die wichtigsten Änderungen vor.

Aktualisierung der Betriebssicherheitsverordnung

Foto

: UVB

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UVB.dialog 1 | 2015 19

Prävention

Die Anforderungen an die sichere Ver-wendung von Arbeitsmitteln werden als Schutzziele formuliert. Damit wird für den Arbeitgeber eine hohe Flexibilität erreicht. Alle Anforderungen gelten für Arbeitsmit-tel und überwachungsbedürftige Anlagen gleichermaßen, auch bei Unternehmen ohne Beschäftigte.

Es erfolgt eine klare Abgrenzung der Ver-antwortung und Pflichten des Herstellers der Arbeitsmittel auf der einen und des Arbeitgebers als Verwender der Arbeitsmit-tel auf der anderen Seite. Die vom Arbeit-geber beschafften Arbeitsmittel müssen hinsichtlich der Sicherheits- und Gesund-heitsschutzanforderungen dem Binnen-marktrecht entsprechen. Darüber hinaus muss die Verwendung des Arbeitsmittels sicher sein. Hierbei spielt die Gefährdungs-beurteilung eine zentrale Rolle. Über die Gefährdungsbeurteilung werden ggf. not-wendige weitere Schutzmaßnahmen erfor-derlich. Die Bestandsschutzfrage, die bei älteren Arbeitsmitteln in der Vergangen-heit immer wieder Schwierigkeiten bereitet hat, wurde gelöst. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ggf. Nachrüstmaßnahmen erforderlich sind.

Prüfung von Arbeitsmitteln

Wie auch bisher sind Prüfungen ein wichti-ges Element, um die Sicherheit der Arbeits-mittel zu gewährleisten. Mit Ausnahme der in Anhang 2 und 3 genannten Arbeitsmit-tel und überwachungsbedürftigen Anla-gen entscheidet der Arbeitgeber über Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sowie über die Qualifikation der Prüfer.

Wenn die Sicherheit der Arbeitsmittel von der Montage abhängig ist, wird eine Prü-fung vor der Inbetriebnahme vorgeschrie-ben. Wiederkehrende Prüfungen sind bei schadenverursachenden Einflüssen, die

Autoren

Helge Kummer, Abteilungsleiter Beratung, Überwachung und Ermittlung Arbeitsschutz und Prävention, Frankfurt am Main, und Rainer Liebermann Aufsichtsperson in der Region West Arbeitsschutz und Prävention, Standort Essen, beide Unfallversicherung Bund und Bahn

Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung

Abschnitt 1: Anwendungsbereich und BegriffsbestimmungenAbschnitt 2: Gefährdungsbeurteilung und SchutzmaßnahmenAbschnitt 3: Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige AnlagenAnschnitt 4: Vollzugsregelungen und Ausschuss für BetriebssicherheitAbschnitt 5: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

Anhang 1: Spezielle Anforderungen für bestimmte ArbeitsmittelAnhang 2: Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige AnlagenAnhang 3: Konkrete Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vorgeschrieben. Besondere Prü-fungen sind nach Änderungen oder nach Schadensfällen vorgeschrieben.

Prüfungen besonderer Arbeitsmittel und überwachungsbedürftiger Anlagen (zum Beispiel Aufzugsanlagen, Druckanlagen) sind im Anhang 2 und 3 geregelt.

Die Prüfvorschriften für überwachungsbe-dürftige Anlagen finden sich anlagenbezo-gen im neuen Anhang 2 der Verordnung. Die Prüfinhalte wurden konkretisiert und Ergebnisse von Prüfungen aus anderen Rechtsbereichen werden einbezogen. In jedem Abschnitt dieses Anhangs ist genau festgelegt, wer was prüfen darf und wel-che Anforderungen an den Prüfer zu stel-len sind.

Für Aufzüge wird eine verbindliche Prüf-plakette in der Aufzugskabine gefordert (vergleichbar mit der KFZ-Prüfplakette). Sie soll dazu beitragen, dass Aufzugsan-lagen auch den vorgeschriebenen Prüfun-gen zugeführt werden.

In einem neuen Anhang 3 der Verordnung finden sich konkrete Prüfvorschriften für besondere Arbeitsmittel, wie Krane, büh-nentechnische Einrichtungen oder Gasver-brauchseinrichtungen. Der Anhang 3 kann beim Vorliegen entsprechender Erkennt-nisse um weitere besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel ergänzt werden.

Den Rechtsnormtext der neuen Betriebs-sicherheitsverordnung finden Sie im Inter-net unter http://www.bmas.de/Shared-Docs/Downloads/DE/PDF- Geset ze/ver ordnung-neure -gelung-anforderun-ar bei t ss chu t z- ver-w e n d u n g - a r b e i t s -mitteil-gefahrstoffe.pdf?__blob=publica-tionFile

Die wichtigsten Änderungen

• Als zentrales Element für die Festle-gung von Schutzmaßnahmen ist auch bei überwachungsbedürftigen Anla-gen, bei denen ausschließlich Dritte gefährdet sind, eine Gefährdungsbe-urteilung durchzuführen.

• Die materiellen Anforderungen an Arbeitsmittel und Anlagen werden als Schutzziele formuliert. Sie gelten für alte, neue und selbst hergestellte Arbeitsmittel.

• Ergonomische Gestaltung und psy-chische Belastungen werden bei den Anforderungen berücksichtigt.

• Die Prüfpflichten für besonders prüf-pflichtige Arbeitsmittel und Anlagen werden anlagenbezogen zusammen-gefasst und übersichtlich in Anhängen zur Verordnung dargestellt.

• Aufzeichnungen über Prüfungen sind künftig auch in elektronischer Form möglich.

• Die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz erfolgen nach der Gefahrstoffverordnung.

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20 UVB.dialog 1 | 2015

Unfallversicherung

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, haben die Unfallversicherungsträger ein so genanntes Reha-Management installiert, in welchem Versicherte betreut werden, bei denen aufgrund der Art und Schwere der Verletzung sowie der Tätigkeit die beruf-liche und soziale Integration gefährdet erscheint.

Das Reha-Management umfasst die Pla-nung, Koordinierung und zielgerichtete, aktivierende Begleitung der medizinischen Rehabilitation und aller Leistungen zur Teil-habe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft.

Die Durchführung des Reha-Managements erfolgt durch speziell hierfür geschulte Reha-Manager, die die UVB sowohl in Wil-helmshaven als auch in Frankfurt am Main beschäftigt.

Kernstück des Reha-Managements ist der Reha-Plan, welcher möglichst innerhalb

eines Monats nach dem Unfall in einem Gespräch vor Ort unter Beteiligung des Versicherten, des Arztes und des Reha-Managers detailliert erstellt wird.

Der Reha-Plan ist eine gemeinsame, dyna-mische, jederzeit den geänderten Verhält-nissen anzupassende Vereinbarung über den Ablauf der Rehabilitation einschließ-lich aller durchzuführenden Maßnahmen bis zum Erreichen des angestrebten Ziels. Hierzu zählt neben der medizinischen und beruflichen auch die soziale Rehabilita-tion.

Unter Berücksichtigung der von den Verein-ten Nationen verabschiedeten UN-Behin-dertenrechtskonvention werden die darin geforderte Partizipation und Selbstbestim-mung der Versicherten durch ihre Einbin-dung in die Reha-Planung gestärkt.

Die Erstellung und For t schreibung des Reha-Plans er forder t eine hohe

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben unter anderem den Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln mög-lichst frühzeitig den durch einen Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern sowie den Versicherten einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern.

Pilotprojekt „Regionalisierung des Reha-Managements“

Betreuungsintensität der Versicherten vor Ort durch die Reha-Manager.

Vor der Fusion zur UVB haben die Reha-Manager der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse jeweils ihre „eigenen“ Versicherten bundesweit besucht. Dies bedeutete für die Reha-Manager ein hohes Aufkommen an wei-ten, teilweise mehrtägigen Dienstreisen.

Vor dem Hintergrund der Fusion und damit einhergehender erwünschter Synergien wurde im Reha-Management eine Regio-nalisierung begonnen, um insbesondere die Betreuungsquantität und -qualität zu erhöhen und das hohe Reiseaufkommen der Reha-Manager logistisch zu struktu-rieren.

Entsprechend der geographischen Lage der Standorte wurde das Bundesgebiet in eine Nord- und eine Südhälfte aufgeteilt. Der Norden mit den Bundesländern und

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Unfallversicherung

Stadtstaaten Schleswig-Holstein, Nieder-sachsen, Bremen, Hamburg, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sach-sen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen wird von den Wilhelmshavener Reha-Managern betreut. Für den Süden mit den Bundeslän-dern Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern sind die Reha-Manager aus Frankfurt am Main zuständig.

Rahmenbedingungen für die regionale Aufteilung waren eine einheitliche und gleichmäßige Aufteilung der Fälle im Reha-Management für beide Standorte sowie die Angleichung der unterschiedlichen Arbeits-prozesse. So wurde am Standort Wilhelms-haven die ganzheitliche Bearbeitung der Reha-Management-Fälle auf eine rein flankierende Bearbeitung wie am Stand-ort Frankfurt umgestellt. Dies bedeutet, dass sich die Reha-Manager ausschließ-lich auf die Rehabilitation der Versicher-ten konzentrieren können, indem sie von anderen Verwaltungsarbeiten befreit sind.

Um erste gemeinsame Erfahrungen zu sam-meln, wurde bereits zum 1. Juli 2014 ein Pilotprojekt „Regionalisierung“ ins Leben gerufen. Das Pilotprojekt beinhaltete aus-schließlich die Erstbesuche zur Reha-Plan-Erstellung mit Versicherten und behandeln-den Ärzten.

Die Reha-Manager des Standortes Wil-helmshaven führten für die Frankfur-ter Kollegen die Erstbesuche mit Reha-Plan-Erstellung in den oben genannten

nördlichen Bundesländern durch, wäh-rend die Frankfurter Reha-Manager diese Aufgaben im Süden für Wilhelmshaven übernahmen. Gespräche beim Arbeitge-ber und Fortschreibungen der Reha-Pläne waren hiervon nicht betroffen. Auch waren lediglich Neufälle ab dem 1. Juli 2014 vor-gesehen.

Nach Beendigung des Pilotprojektes am 31. Oktober 2014 erfolgte eine Evaluierung mit dem Ergebnis, dass die Versicherten aufgrund der geringen räumlichen Distan-zen zeitnäher besucht werden konnten. Im Durchschnitt erfolgte eine persönli-che Reha-Plan-Erstellung nach Meldung und Weitergabe des Aktenfalls an den besuchenden Reha-Manager nach zirka 23 Tagen.

Diese frühzeitige Reha-Planung entspricht auch den Empfehlungen im Handlungsleit-faden zum Reha-Management der Deut-schen Gesetzlichen Unfallversicherung, wonach in Reha-Management-Fällen die Versicherten innerhalb eines Monats nach Eintritt des Unfalls besucht werden sollten.

Aufgrund der positiven Erfahrungen wird das Regionalisierungsprojekt im Reha-Management auch über den 1. Januar 2015 unter dem Dach der Unfallversicherung Bund und Bahn fortgeführt.

Zunächst werden die gegenseitigen Be suchs ver t r e t ung en au ss chl ie ß -lich die Erstbesuche zur Reha-Plan-Erstellung betreffen, da aufgrund der

unterschiedlichen Softwaresysteme und der nichtelektronischen Aktenführung noch keine vollumfängliche Regionalisie-rung erfolgen kann.

Als Synergieeffekte können jetzt bereits verkürzte Reaktionszeiten bei der persönli-chen Betreuung der Versicherten und Zeit-einsparungen bei der Reisetätigkeit der Reha-Manager identifiziert werden.

Ein weiterer Vorteil der Organisationsauf-teilung in regionale Zuständigkeiten ist die Vereinfachung der Bildung und Nutzung von Netzwerken mit allen an der Rehabi-litation beteiligten Akteuren, wie Ärzte, Kliniken, Therapeuten, Arbeitgeber, Bil-dungseinrichtungen etc., so dass die Rehabilitation noch effizienter gestaltet werden kann.

Spätestens mit Einführung der elektroni-schen Akte werden die Voraussetzungen für eine vollumfängliche Regionalisierung des Reha-Managements geschaffen.

Autoren

Oliver Fröhlich, Referatsleiter Referat Reha-bilitations- und Hilfsmittelmanagement – Bereich Bahn, Frankfurt am Main, und Edvard Mulac, Ausbildungsleiter/Studien-beauftragter, Wilhelmshaven,beide Unfallversicherung Bund und Bahn

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Unfallversicherung

Selbstbestimmte Wiedereingliederung als Ziel des Reha-ManagementsErfolgreiche berufliche und soziale Rehabilitation am Beispiel eines Versicherungs-falles

Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist es Aufgabe des Unfallversicherungsträgers, die Gesundheit des Versicherten mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig wieder herzustellen. Weiterhin soll durch entsprechende Maßnahmen auch die berufliche und soziale Wiedereingliederung des Versicherten erreicht werden.

Bei schweren Verletzungen oder Unfäl-len, bei denen sich Komplikationen im Heilverlauf oder der beruflichen Wieder-eingliederung ergeben, ist eine professi-onelle Betreuung erforderlich. Diese wird durch das Rehabilitations-Management (Reha-Management) bei den Unfallversi-cherungsträgern gewährleistet. Im Reha-Management stehen speziell geschulte Fachkräfte (Reha-Manager) zur Verfügung. Der Reha-Manager kümmert sich intensiv um die Steuerung des Heilverfahrens und versucht bereits in dieser Zeit, die berufli-che Wiedereingliederung des Versicherten zu planen.

Manchmal sind die erlittenen Verletzungen jedoch so schwerwiegend, dass eine Auf-nahme der ursprünglichen Tätigkeit nicht

mehr möglich ist. In diesen Fällen wirkt der Reha-Manager darauf hin, dass dem Versicherten eine leidensgerechte Tätig-keit zugewiesen werden kann. Für den Versicherten bedeutet das aber biswei-len auch, dass er sich – vorübergehend oder auf Dauer – von seinem bisherigen Umfeld trennen muss. Auf den nachste-hend geschilderten Fall trifft dies ebenfalls zu. Der Versicherte hatte durch den Unfall so schwere Verletzungen erlitten, dass die Fortsetzung seiner bisherigen Ausbildung nicht möglich war.

Durch gezielte Maßnahmen des Reha-Managers war es hier jedoch möglich, den Versicherten für die Aufnahme einer anderen Tätigkeit zu qualifizieren. Auch konnte gleichzeitig erreicht werden, dass der bisher bei seinen Eltern sehr behütet aufgewachsene Versicherte ein selbst-bestimmtes Leben mit Unterstützung in einer betreuten Wohngruppe beginnen konnte.

Hergang

Ein 21-jähriger männlicher Rehabilitand der Arbeitsagentur, der nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 125 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII bei der UVB, Bereich Bund versichert ist, erlitt in sei-

ner Ausbildung zum Metallfeinwerker einen schweren Arbeitsunfall. Hierbei

zog er sich schwerste Verletzungen im Bereich der Wirbelsäule zu, welche unter anderem zu einer sensomoto-rischen inkompletten Tetraplegie (Querschnittlähmung) mit vollstän-

digem Funktionsverlust der unteren Extremitäten und weitestgehendem

Funktionsverlust der oberen Extremi-täten führten.

Neben diesen Unfallfolgen bestanden bereits vor dem Unfall vielfältige Erkran-kungen, unter anderem Hydrocephalus (Wasserkopf), Schwerhörigkeit beidseits sowie Minderung der Sprachfähigkeit.

Die unfallbedingte Minderung der Erwerbs-fähigkeit ist seitens der Gutachter mit 100 v.H. eingeschätzt worden. Darüber hinaus stellten die ärztlichen Gutachter fest, dass eine weitere Fortsetzung seiner bisherigen Ausbildung bedingt durch die Unfallfolgen nicht mehr möglich ist.

Durch das Reha-Management wurde die dauerhafte häusliche Unterbringung bei den Eltern des Versicherten problemati-siert, da sich hierdurch das eigenständige, selbstbestimmte Leben des Versicherten schwierig gestaltete.

Maßnahmen

Die nachfolgenden notwendigen Unter-stützungen erforderten ein hohes Maß an systemischer Beratung durch die Reha-Manager.

Über einen Dienstleister hat das Reha-Management nach einer mehrmonatigen intensiven medizinischen Therapie in Absprache mit dem Versicherten die Fähig-keit, eine Umschulung wahrzunehmen, austesten lassen. Hierbei wurde neben der körperlichen Eignung auch die geistige Leistungsfähigkeit bewertet. Im Ergebnis schlug der Dienstleister die Möglichkeit der Durchführung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung zum Büro-praktiker) vor. Diesem Vorschlag schloss sich der Reha-Manager an und auch der Versicherte stimmte dem Vorschlag zu.Fo

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Unfallversicherung

Voraussetzung hierfür war jedoch eine notwendige Beschulung des Versicherten, welcher vor dem Unfall keinerlei Schulab-schluss erlangt hatte.

Der Reha-Manager hat daraufhin mit dem Versicherten und den behandelnden Ärz-ten nachfolgende Reha-Planung verein-bart:

1. Beschulung des Versicherten in einer qualifizierten Einrichtung zur Erlan-gung des Realschulabschlusses (mit einer internatsmäßigen Unterbrin-gung),

2. Umschulung zum Büropraktiker in einer Rehabilitationseinrichtung (ebenfalls mit internatsmäßiger Unterbringung),

3. Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes im Anschluss an die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Parallel erfolgte der barrierefreie Umbau des Wohnhauses der Eltern, wo der Versicherte nach der medizinisch-stationären Behand-lung auch zunächst weiterhin wohnte. Per-spektivisch schlug das Reha-Management ein selbstbestimmtes Leben außerhalb des Elternhauses vor. Zugleich wurde der Versi-cherte mit Hilfsmitteln unter anderem auch einem Stehrollstuhl ausgestattet. Dieser ermöglichte ihm auch die Ausübung einer Sportart, welche er mit Begeisterung nach-ging (Rollstuhlhockey). Hierdurch konnte das Reha-Management gleichzeitig die Teilhabe

Autoren

Edvard Mulac, Ausbildungsleiter/Studien-beauftragter, und Angelika Saueressig, Referatsleiterin Referat Rehabilitations- und Hilfsmittelmanagement, beide Bereich Bund, Unfallversicherung Bund und Bahn, Wilhelmshaven

an der Gemeinschaft gemäß SGB IX fördern und so einen Grundbaustein für ein selbst-bestimmtes Leben legen.

Im Verlauf der insgesamt vierjährigen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Erlangung des Schulabschlusses sowie Umschulung) erhielt der Versicherte zur Sicherstellung seines Lebensunterhaltes ein so genanntes Übergangsgeld. Zudem wurde durch den Reha-Manager die Über-nahme der Lehrgangskosten sowie der Kos-ten der internatsmäßigen Unterbringung veranlasst. Weiterhin wurden die Fahrkos-ten der Heimfahrten sowie zum Teil die Kos-ten der anfänglichen Besuchsfahrten der Eltern übernommen.

Der Versicherte konnte erfolgreich sowohl den angestrebten Schulabschluss erlan-gen sowie die Ausbildung zum Büroprak-tiker abschließen. Ein Nebeneffekt dieser vierjährigen Maßnahme war zugleich, dass der Versicherte ein gesteigertes Selbstbe-wusstsein erlangte und nach der Umschu-lung selbstbestimmt leben wollte. Hierbei rückten auch die ausgeübte Sportart und die damit einhergehenden Freundschaften in den Vordergrund.

Der Reha-Manager bereitete die Kontakt-aufnahme mit einer Wohneinrichtung in Düsseldorf vor, welche betreute Wohnge-meinschaften anbietet. Nach einem erfolg-reichen Probewohnen entschloss sich der

Versicherte zu einem dauerhaften Umzug in eine Wohngemeinschaft der entspre-chenden Einrichtung. Das Reha-Manage-ment sorgte auch für die vertragliche Ver-einbarung für die Übernahme der hierfür entstehenden Kosten der pflegerischen Betreuung.

Ausblick

Nach einer Eingewöhnungsphase ist nun-mehr geplant, den Versicherten leidens-gerecht wieder in das Erwerbsleben ein-zugliedern.

Hierzu hat der Reha-Manager DGUV job beauftragt, die Arbeitsplatzvermittlung in Absprache mit dem Versicherten vorzuneh-men. DGUV job ist ein Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenos-senschaften und Unfallkassen. Ziel ist es, Bewerbern, die nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben, einen dau-erhaften Arbeitsplatz zu vermitteln.

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Meldungen

Fachkonferenz Gesundheit und ArbeitsschutzMit diesem Titel führte die Abteilung Gesundheitsmanagement (HBG) der Deutschen Bahn AG am 25. November 2014 in Kassel eine bahninterne Veranstaltung durch. Die Eisenbahn-Unfallkasse hat die Veranstaltung organisatorisch begleitet und finanziell unterstützt. Angesprochen waren Führungskräfte, Personaler, Arbeitsschützer und Gesund-heitsförderer der Deutschen Bahn AG.

Das zentral gelegene Kongresspalais in Kassel verschaffte der Veranstaltung einen angemessenen Rahmen. Genutzt wurde ein ganzer Gebäudeteil, der so genannte Kol-lonadenflügel, über zwei Etagen. Dies war förderlich, um die zum Teil parallel stattfin-denden Angebote des straff organisierten Programms durchführen zu können.

Die Eröffnungsworte sprach Dr. Chris-tian Gravert, Leiter Gesundheitsmanage-ment (HBG) und leitender Betriebsarzt, gefolgt von Dirk Thater, Leiter Sicher-heit/Safety (jeweils Deutsche Bahn AG). Im Anschluss konnten sich die rund 130 geladenen Gäste die Angebote der Sozial- und Kooperationspartner im Rahmen einer messeähnlichen Ausstellung anschauen. Dort vertreten waren die BAHN-BKK, die Stif tung Bahn-Sozialwerk (BSW), der Verband Deutscher Eisenbahner-Sport-vereine e.V. (VDES), die ias-Gruppe, die DB Training GmbH sowie die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK). Am Stand der EUK inte-ressierte die Teilnehmer insbesondere die seit 1. Oktober 2014 gültige Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV-Vorschrift 1) und die zugehörige, gleichnamige DGUV-Regel 100-001 sowie die letzten Give-aways mit dem Logo der EUK, vor der Fusion zur Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).

Non-stop versammelten sich alle Teilneh-mer im Anschluss eine Etage darüber im

Plenum, um die Beiträge von Dr. Christian Gravert und Simone Neumann (Leiterin Arbeits- und Brandschutz bei der DB AG) zum Thema „Verzahnung von Gesundheits-management und Arbeitsschutz“ zu hören sowie den Beitrag von Herrn Szameit, der über Erfahrungen aus dem Programm ProGEAR bezüglich des Demografie-Pro-gramms „Gesundheit und Arbeitsbedin-gungen“ berichtete.

Nach der Mittagspause konnte jeder Teil-nehmer für jeweils rund 45 Minuten an zwei der nachfolgend genannten Workshops teilnehmen:• Welche Untersuchungen und/oder Vor-

sorgen benötigen Beschäftigte nach der aktuellen Rechtslage?

• Ermittlung psychischer Belastungen: Wer macht was und wie?

• Betriebliches Eingliederungsmanage-ment (BEM) durch Sifa-Fachwissen unterstützt.

• Verhaltensbezogene Gesundheitsprä-vention wirksam und nachhaltig gestal-ten.

• Prävention im Arbeits- und Gesund-heitsschutz.

In allen Workshops gab es gemischte Teil-nehmergruppen, die sich aus Arbeitsschüt-zern, Gesundheitsförderern, Personalern und Führungskräften zusammengesetzt haben. Dadurch gab es jeweils interessante Teilnehmerbeiträge aus unterschiedlichen

Betrachtungsweisen, die wahrscheinlich in der verfügbaren Zeit zu besseren Arbeitser-gebnissen geführt haben als wenn die Auf-gaben in Einzelarbeiten durchgeführt wor-den wären. Dies wurde auch bei der sich anschließenden Zusammenfassung der Workshop-Ergebnisse durch die jeweiligen Workshopleiter/-innen im Plenum deutlich: das Hauptziel der Veranstaltung, die Förde-rung der Zusammenarbeit und der Verzah-nung von klassischem Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung, ist gut gelungen.

Der Beitrag „Gesundheit und Arbeitssi-cherheit zur Leistungsfähigkeit von Orga-nisationen“ von Frau Dr. Schröder-Wrusch (ias Unternehmensberatung) rundete die gelungene Veranstaltung ab.

Auch im Jahr 2015 wird die Fachkonferenz Gesundheit und Arbeitsschutz der DB AG wieder stattfinden, vermutlich sogar an gleicher Stelle zum etwa gleichen Zeit-punkt im November. Die UVB wird auch diese Veranstaltung unterstützen. Wir freuen uns darauf.

Links: Dr. Christian Gravert, Leiter Gesundheitsma-nagement (HBG) und leitender Betriebsarzt (DB AG) moderierte durch die gelungene Fachkonferenz.

Rechts: Auch die EUK war mit einem Team und einem Stand auf der Fachkonferenz ver-treten. Fo

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Autor

Dietmar Schurig, Referatsleiter, Referat Qualifizierung, Geschäftsbereich Arbeits-schutz und Prävention, Berlin, Unfallversicherung Bund und Bahn

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Praxis

Praxisfall

Der in der Finanzdienstleistungsbranche beschäftigte Versicherte ver-unfallte bei einem Kart-Rennen. Bei einem Ausweichmanöver fuhr er in die Reifenabsperrung und zog sich dabei multiple Verletzungen zu.

Nach den Angaben seines Arbeitgebers hatte zu dieser auswärtigen Informationsveranstaltung mit Kart-Wettbewerb und anschließendem Grillabend der Kooperationspartner Z. eingeladen.

Der Gesamtmitarbeiterbestand des Beschäftigungsunternehmens des Versicherten wurde mit zirka 650 Vollzeitkräften angegeben. Die Einladung erstreckte sich auf 10 Mitarbeiter/-innen, wobei die besten Verkäufer des Hauses, im Auftrage des Vorstandes, eingeladen wurden. Die Teilnahme erfolgte auf freiwilliger Basis. Die gesamte Veranstaltung habe als Arbeitszeit gezählt und auch bei der Arbeitsentgeltzahlung seien keine Einschränkungen vorgenommen worden.

Die Anreise sei am Freitagnachmittag (mit eigener Gestaltung des Abends vor Ort) erfolgt. Die Rückfahrt sei für den Morgen des darauf-folgen Sonntages vorgesehen gewesen.

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Referate 12 und 14 – Recht (im Weiteren: Referat Recht) – der Unfall-versicherung Bund und Bahn sind unter anderem zuständig für die Bearbeitung von Rechtsbehelfsverfahren, an denen Versicherte beteiligt sind.

Arbeit in den Rechtsreferaten und den WiderspruchsausschüssenVorstellung der Aufgabenbereiche und eines Praxisfalls

Nach Abschluss der verwaltungsseitigen Überprüfung eines ein-gegangenen Widerspruchs erfolgt die Übernahme der weiteren Bearbeitung durch das Referat Recht. Dabei wird ein Widerspruchs-bescheid für die Widerspruchsausschüsse der Unfallversicherung Bund und Bahn entworfen. Sofern der Widerspruchsbescheid anschließend beklagt wird, erfolgt auch die weitere Bearbeitung des Klageverfahrens in allen Instanzen durch das Referat Recht.

Zunächst leisten die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchs-ausschüsse grundlegende Arbeit. Unter Beachtung der gesetzli-chen Rahmenbedingungen erfolgt die Entscheidung der Wider-spruchsausschüsse aufgrund vom Referat Recht vorzulegender und in der Sitzung zu erläuternder Entscheidungsvorschläge.

Die Mitglieder des Widerspruchsausschusses entscheiden unab-hängig, der Widerspruchsausschuss unterliegt keinerlei Weisun-gen des Unfallversicherungsträgers.

In der Vergangenheit wurden von den Widerspruchsausschüs-sen beider Fusionspartner (UK-Bund und EUK) zirka 850 Wider-spruchsbescheide pro Jahr erlassen.

Erhebt der Widerspruchsführer (Versicherte) im Falle der Zurück-weisung seines Widerspruchs Klage, erfolgt – wie im nachstehen-den Fall aus der Praxis – die weitere Streitsachenbearbeitung im Referat Recht.

Der Widerspruch gegen den Bescheid über die Ablehnung von Leistun-gen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wurde zurückgewiesen, im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Gesamtumstände belegen, dass die Reise den Charakter einer Art Belohnung für die Teilnehmer hatte und es sich somit um eine „Motivations-/Incentive-Veranstaltung“ gehandelt hat, für die kein Versicherungsschutz besteht. Auch unter dem Aspekt einer Gemeinschaftsveranstaltung im Sinne der Recht-sprechung kam eine Anerkennung nicht in Betracht, da ausweislich des Programmes Freizeitgestaltung, Unterhaltung und sportliche Betä-tigung im Vordergrund gestanden haben und die Verrichtung im Unfall-zeitpunkt (Kart-Fahren) zudem eine abgrenzbare Veranstaltung ist, bei der eigenwirtschaftliche Zwecke eindeutig überwogen haben und die Veranstaltung überdies nicht allen Betriebsangehörigen offen stand.

Der Kläger erhob dagegen Klage beim Sozialgericht (SG) mit der Begrün-dung, bei der Veranstaltung habe es sich um Kundenpflege zwischen Geschäftspartnern gehandelt, eine Belohnungs- bzw. Motivations-veranstaltung habe nicht vorgelegen. Die Informationsveranstaltun-gen seien in einem Festzelt an der Kart-Bahn durchgeführt worden und durch verschiedene Kart-Fahrten unterbrochen gewesen, hätten jedoch nicht davon abgetrennt werden können. Bei der Veranstaltung habe es sich um die Pflege und Anbahnung von Geschäftsbeziehungen gehandelt, weshalb Versicherungsschutz bestehe.

Dem ist das Referat Recht mit begründeten schriftsätzlichen Darle-gungen unter Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung entgegengetreten, unter anderem mit Hinweis darauf, dass es das Unternehmen gemäß Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG) nicht in der Hand hat, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf ansonsten unversicherte Tatbestände auszuweiten.

Das SG hat der Klage stattgegeben und die angefochtenen Bescheide aufgehoben sowie die Beklagte verurteilt, das angezeigte Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen/zu entschädigen.

Gegen das Urteil des SG wurde vom Referat Recht Berufung einge-legt und in der eingehenden Berufungsbegründung, die Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden vertiefend, die bisher vertretene Rechtsauffassung verteidigt. Das Landessozialgericht (LSG) hat das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen. Das LSG hat einen Arbeitsunfall verneint. In den Urteilsgründen wird unter ande-rem auf die zutreffenden Hinweise in den Bescheiden hingewiesen.

Dieses – rechtskräftige – Urteil des Landessozialgerichts findet in der Rechtsprechung Beachtung und wird seither in weiteren sozialgerichtlichen Entscheidungen zitiert.

Autorin

Dorit Müller, Mitarbeiterin im Referat Recht Bereich Bahn, Frankfurt am Main, Unfallversicherung Bund und Bahn

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Praxis

1. Wie melde ich einen Arbeitsunfall bei der UVB? Das Verfahren für die Anzeige von Arbeitsunfällen hat sich gegenüber dem bei der

ehemaligen UK Bund und EUK praktizierten Verfahren nicht geändert. • Betriebe der ehemaligen EUK senden die Unfallanzeigen an die Unfallversicherung Bund und Bahn, Postfach 200152, 60605 Frankfurt am Main. • Betriebe der ehemaligen UK Bund senden die Unfallanzeigen an die Unfallversicherung Bund und Bahn, 26380 Wilhelmshaven.

Die Kontaktdaten für die Sofortmeldung schwerer oder tödlicher Unfälle sind:• Für den Bereich der ehemaligen EUK Telefon 069 47863-2458, Fax 069 47863-2904, E-Mail: [email protected] • Für den Bereich der ehemaligen UK Bund Telefon 04421 407-4007, Fax 04421 407-4070, E-Mail: [email protected]

2. Wer ist mein Ansprechpartner bei der UVB zu Fragen der Sicherheit und Gesundheit in meinem Betrieb?

Alle Standorte der ehemaligen EUK und der ehemaligen UK Bund bleiben bestehen und die bekannten Ansprechpartner sind auch nach der Fusion weiter für die Betriebe zuständig. Bitte beachten Sie, dass sich die E-Mail-Adressen und in der Regel auch die Telefonnummern geändert haben.

3. Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner bei der Unfallversicherung Bund und Bahn?• Versicherte, Betriebe und Verwaltungen der ehemaligen UK Bund erreichen ihre

Ansprechpartner unter der zentralen Telefonnummer 04421 407-4007. Die Ansprechpartner der Prävention finden Sie unter http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&sizeadd=0&images=1&

hbid=2&knid=11

• Versicherte, Betriebe und Verwaltungen der ehemaligen EUK finden ihre Ansprechpartner unter http://www.euk-info.de/ihre-ansprechpartner.html bzw. an den Stand-orten unter http://www.euk-info.de/praevention/organisation.html

4. Muss ich nach der Fusion neue Vorschriften beachten oder entfallen Vorschriften? Hinsichtlich der zu beachtenden Vorschriften und Regeln und deren Geltungsbereich

hat sich durch die Fusion zunächst nichts geändert.

5. Wie kann ich mich zu einem Seminar der UVB anmelden? Das Seminarangebot der Unfallversicherung Bund und Bahn ist zurzeit noch in die

Bereiche „Bahn“ und „Bund“ unterteilt. Bitte beachten Sie, dass die Seminare des „Bereiches Bahn“ vorerst nur von ehemaligen EUK-Mit-gliedern (Anmeldeformular unter http://www.euk-info.de/praevention-und-gesundheitsschutz/aus-und-fortbildung/seminare-2015.html) und die Seminare des „Bereiches Bund“ nur von ehemaligen UK-Bund-Mit-gliedern (Anmeldeformulare unter http://www.uk-bund.de/?bereich =AGS&sizeadd=0&images=1&hbid=2&uknid=638) besucht werden können.

10 Fragen und Antworten zur Fusion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse zur Unfallversicherung Bund und Bahn

Checkliste

Die folgenden Fragen und Antworten sollen Ihnen helfen, auch nach der Fusion ohne langes Suchen schnell eine Antwort oder den richtigen Ansprechpartner für Ihre Frage bei der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) zu finden.

Autor

Helge Kummer, Abteilungsleiter Beratung, Überwachung, Ermittlung Arbeitsschutz und Prävention, Frankfurt am Main, Unfallversicherung Bund und Bahn

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Praxis | Impressum

6. Unterstützt die UVB weiterhin die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining? Die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining wird wie bisher weiter unter-

stützt.

Für Versicherte der ehemaligen EUK ist das Verfahren unter http://www.euk-info.de/praevention/verkehrssicherheitsarbeit/fahrsicherheits-training.html beschrieben. Das Verfahren für Versicherte der ehema-ligen UK Bund ist unter http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&sizeadd=0&images=1&hbid=2&uknid=394 beschrieben.

7. Was muss ich bei der Teilnahme an einer Ersthelferausbildung beachten? Damit wir die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Aus- und Fortbildung von

Ersthelfern übernehmen können, müssen Sie rechtzeitig eine Kostenübernahme-erklärung bzw. Kostenzusage bei uns beantragen. Diese ist der aus-bildenden Stelle vorzulegen, damit sie die Lehrgangsgebühren direkt mit uns abrechnen kann.

Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens mit den notwendigen Formularen finden die versicherten Betriebe der ehemaligen EUK unter http://www.euk-info.de/praevention/erste-hilfe.html

und Versicherten der ehemaligen UK Bund unter http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&sizeadd=0&images=1&hbid=2&knid=277.

8. Wie erfolgt die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der UVB? Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfolgt auch bei der Unfallver-

sicherung Bund und Bahn nach den bisher angewandten Konzepten. Hinweise zu den Voraussetzungen und zur Anmeldung finden Sie im Seminarprogramm der UVB unter Ihrem jeweiligem Bereich: http://www.euk-info.de/fileadmin/PDF_Archiv/Schulung/Seminare_2015.pdf.

9. Wie werden die Sicherheitsbeauftragten in meinem Betrieb durch die UVB quali-fiziert?

Die Qualifikation der Sicherheitsbeauftragten findet auch nach der Fusion in bewähr-ter Weise statt. Die Anmeldung erfolgt wie unter 4. beschrieben. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise zur Anmeldung und Zielgruppe.

10. Wie kann ich bei der UVB Druckschriften bestellen? Druckschriften stellen wir Ihnen selbstverständlich weiter kostenlos zur Verfügung.

Die bekannten Bestellverfahren bleiben zunächst nebeneinander bestehen.

• Für die bei der ehemaligen EUK versicherten Betriebe finden Sie die Bestellver-fahren unter http://www.euk-info.de/praevention/medienverzeich-nis.html beschrieben.

• Die Betriebe der ehemaligen UK Bund finden das für sie vorgese-hene Verfahren unter http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&sizeadd=0&images=1&hbid=2&knid=280.

Auf den Internetseiten können Sie direkt bestellen oder die Schriften zum Ausdrucken herunterladen.

Magazin der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

HerausgeberUnfallversicherung Bund und Bahn (UVB).

Redaktion Dieter Kersten (Chefredakteur, v.i.S.d.P),Johannes Spies (Selbstverwaltung und Recht),Ulina Sievers (Kommunikation, Controlling und Unternehmensentwicklung),Bernd Bönig (Arbeitsschutz und Prävention allgemein),Bernd Niggemeyer und Helge Kummer (Arbeitsschutz und Prävention),Annette Wagner (Unfallversicherung),Elke Sachs (Redaktionsbüro).

AnschriftUnfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Redaktion „UVB.dialog“, Salvador-Allende-Straße 9, 60487 Frankfurt am Main,Telefon 069 47863-0,Telefax 069 47863-2902 E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise und Bezugspreis Erscheinungstermin: Jeweils in der Mitte eines Quartals (Februar, Mai, August, November).

Für Mitgliedsunternehmen und Versi-cherte der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) ist der Bezug kostenfrei. Für Dritte 4,40 EUR im Jahresabonnement zzgl. Versandkosten.

VerlagBahn Fachverlag GmbH,Linienstraße 214, 10119 Berlin, Telefon 030 2009522-0, Telefax 030 2009522-29. E-Mail: [email protected]

GeschäftsführerDipl.-Kfm. Sebastian Hüthig.

Anzeigen und VertriebJudith Steckel.Anzeigenpreisliste Nr. 9 z.Z. gültig.Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck oder Vervielfältigung,auch auf fotomechanischem Wege, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.

DruckLaub GmbH & Co. KG, Brühlweg 28, 74834 Elztal-Dallau.

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