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Das Das Übertrittsverfahren Übertrittsverfahren in die Volksschul- in die Volksschul- Oberstufe Oberstufe

Das Übertrittsverfahren in die Volksschul- Oberstufe

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Page 1: Das Übertrittsverfahren in die Volksschul- Oberstufe

DasDasÜbertrittsverfahren Übertrittsverfahren in die Volksschul-in die Volksschul-

OberstufeOberstufe

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Drei Schultypen:Drei Schultypen: RealschuleRealschule SekundarschuleSekundarschule GymnasiumGymnasium

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Die Realschule:Die Realschule: prüfungsfreiprüfungsfrei Schultypus mit GrundanforderungenSchultypus mit Grundanforderungen drei obligatorische Schuljahredrei obligatorische Schuljahre eine Lehrpersoneine Lehrperson

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Charakterisierung:Charakterisierung: Die Realschule vertieft und erweitert Die Realschule vertieft und erweitert

die in den vorangegangenen Jahren die in den vorangegangenen Jahren vermittelte Grundausbildung. Sie vermittelte Grundausbildung. Sie fördert neben den geistigen fördert neben den geistigen Fähigkeiten auch die praktischen Fähigkeiten auch die praktischen Anlagen der Schülerinnen und Schüler Anlagen der Schülerinnen und Schüler und bereitet in der Regel auf eine und bereitet in der Regel auf eine Ausbildung mit Berufslehre vor.Ausbildung mit Berufslehre vor.

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Die Sekundarschule:Die Sekundarschule: prüfungsfreiprüfungsfrei Schultypus mit erweiterten Schultypus mit erweiterten

GrundansprüchenGrundansprüchen drei obligatorische Schuljahredrei obligatorische Schuljahre mehrere Lehrpersonenmehrere Lehrpersonen

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Charakterisierung:Charakterisierung: Die Sekundarschule vertieft und Die Sekundarschule vertieft und

erweitert die von den vorangehenden erweitert die von den vorangehenden Schulen vermittelte Grundausbildung. Schulen vermittelte Grundausbildung. Sie vermittelt eine breite Sie vermittelt eine breite Allgemeinbildung und bereitet auf die Allgemeinbildung und bereitet auf die Berufsausbildung sowie auf Berufsausbildung sowie auf weiterführende Schulen vor.weiterführende Schulen vor.

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Das Gymnasium:Das Gymnasium: Aufnahmeprüfung (6. Kl. / 2. Sek.)Aufnahmeprüfung (6. Kl. / 2. Sek.) Ziel HochschulreifeZiel Hochschulreife mehrere Schuljahremehrere Schuljahre mehrere Lehrkräftemehrere Lehrkräfte

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Charakterisierung:Charakterisierung: Die Maturitätsschulen streben die Die Maturitätsschulen streben die

Hochschulreife durch eine Hochschulreife durch eine ausgewogene Bildung und Schulung ausgewogene Bildung und Schulung des Verstandes, des Willens, der des Verstandes, des Willens, der Gemütskräfte und des Leibes an.Gemütskräfte und des Leibes an.

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Hauptziel des Verfahrens:Hauptziel des Verfahrens:

Ihr Kind soll – möglichst ohne Prüfung Ihr Kind soll – möglichst ohne Prüfung – seiner Eignung entsprechend der – seiner Eignung entsprechend der Real- oder Sekundarschule Real- oder Sekundarschule zugewiesen werden.zugewiesen werden.

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Weitere Ziele:Weitere Ziele: Auf der Primar – wie auf der Auf der Primar – wie auf der

Sekundarstufe kann kontinuierlich, Sekundarstufe kann kontinuierlich, ruhig und ohne Prüfungsdruck und ruhig und ohne Prüfungsdruck und Prüfungsangst gearbeitet werde.Prüfungsangst gearbeitet werde.

Das Kind tritt auf Grund einer Das Kind tritt auf Grund einer gesamtheitlichen Beurteilung in die gesamtheitlichen Beurteilung in die Real- oder Sekundarschule über.Real- oder Sekundarschule über.

Das Kind und seine Das Kind und seine Gesamtpersönlichkeit steht im Gesamtpersönlichkeit steht im Zentrum.Zentrum.

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Für den Übertritt Für den Übertritt massgebend sind:massgebend sind:

Die SchulleistungenDie Schulleistungen Das LernverhaltenDas Lernverhalten Das ArbeitsverhaltenDas Arbeitsverhalten Das SozialverhaltenDas Sozialverhalten

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Die Schulleistugen:Die Schulleistugen: Es gibt keinen massgebenden Es gibt keinen massgebenden

Notendurchschnitt!Notendurchschnitt! Fachbereich 1:Fachbereich 1:

Deutsch / Mathe und Geometrie / RealienDeutsch / Mathe und Geometrie / RealienItalienischItalienisch

Fachbereich 2:Fachbereich 2:Musik / Zeichnen und Gestalten / WerkenMusik / Zeichnen und Gestalten / WerkenSport Sport

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Das Lernverhalten:Das Lernverhalten: WahrnehmungWahrnehmung AuffassungAuffassung DenkfähigkeitDenkfähigkeit UrteilsfähigkeitUrteilsfähigkeit WiedergabefähigkeitWiedergabefähigkeit ÜbertragungsfähigkeitÜbertragungsfähigkeit

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Das Arbeitsverhalten:Das Arbeitsverhalten: InteresseInteresse KonzentrationKonzentration AusdauerAusdauer SelbständigkeitSelbständigkeit ArbeitstechnikArbeitstechnik

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Das Sozialverhalten:Das Sozialverhalten: KontaktKontakt KooperationKooperation IntegrationIntegration HilfsbereitschaftHilfsbereitschaft Konflikt- und KritikfähigkeitKonflikt- und Kritikfähigkeit AusdrucksfähigkeitAusdrucksfähigkeit

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Beachten Sie:Beachten Sie: Für Real- und Sekundarschüler in der 1. Für Real- und Sekundarschüler in der 1.

Klasse kann im Fall einer offensichtlichen Klasse kann im Fall einer offensichtlichen Fehlzuweisung während des ersten Fehlzuweisung während des ersten Semesters mit dem Einverständnis der Semesters mit dem Einverständnis der Eltern den Übertritt in den anderen Eltern den Übertritt in den anderen Schultypus beschlossen werden.Schultypus beschlossen werden.

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Vorgehen 5. Klasse:Vorgehen 5. Klasse: Orientierung über das Übertrittsverfahren Orientierung über das Übertrittsverfahren

(heutiger Abend)(heutiger Abend) Einzelgespräch im 2.Semester über die Einzelgespräch im 2.Semester über die

Entwicklung des Kindes und mögliche Entwicklung des Kindes und mögliche Zielsetzungen (April / Mai 2006)Zielsetzungen (April / Mai 2006)

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Vorgehen 6. Klasse:Vorgehen 6. Klasse: Einzelgespräch gegen Ende des ersten Einzelgespräch gegen Ende des ersten

Semesters (Januar 2007)Semesters (Januar 2007) voraussichtlicher Zuweisungsentscheid voraussichtlicher Zuweisungsentscheid

(schriftlich)(schriftlich) definitiver Zuweisungsentscheid definitiver Zuweisungsentscheid

(schriftlich, ca. 7-8 Wochen vor (schriftlich, ca. 7-8 Wochen vor Schulschluss, Mai 2007)Schulschluss, Mai 2007)

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Einverstanden:Einverstanden: definitiver Zuweisungsentscheid gilt für definitiver Zuweisungsentscheid gilt für

nächstes Schuljahrnächstes Schuljahr

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Nicht Einverstanden:Nicht Einverstanden: innert 10 Tagen beim Schulinspektorat innert 10 Tagen beim Schulinspektorat

zur Einsprache-Beurteilung anmeldenzur Einsprache-Beurteilung anmelden

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Einsprache-Beurteilung:Einsprache-Beurteilung: 3 Wochen später3 Wochen später BeurteilungsgesprächBeurteilungsgespräch Je eine schr. und mü. Prüfung in Je eine schr. und mü. Prüfung in

Mathematik und DeutschMathematik und Deutsch Mitteilung Ergebnis schriftlichMitteilung Ergebnis schriftlich 14 Tage anfechtbar (kann weitergezogen 14 Tage anfechtbar (kann weitergezogen

werden ans Erziehungsdepartement)werden ans Erziehungsdepartement)