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SEMINARE 2019 Datenschutz für Betrieb und Betriebsrat Mehr Sicherheit in der DSGVO www.ifb.de/datenschutz Für jeden Interessenvertreter das passende Seminar ab Seite 8

Datenschutz für Betrieb und Betriebsrat · Der ideale Einstieg in die neue EU-DSGVO und das neue BDSG! Der gläserne Mitarbeiter Teil I: Grundlagenwissen im neuen Datenschutzrecht

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Page 1: Datenschutz für Betrieb und Betriebsrat · Der ideale Einstieg in die neue EU-DSGVO und das neue BDSG! Der gläserne Mitarbeiter Teil I: Grundlagenwissen im neuen Datenschutzrecht

Seminare 2019

Datenschutz für Betrieb und Betriebsrat Mehr Sicherheit in der DSGVO

www.ifb.de/datenschutz

Für jeden Interessenvertreter das passende Seminar ab Seite 8

Page 2: Datenschutz für Betrieb und Betriebsrat · Der ideale Einstieg in die neue EU-DSGVO und das neue BDSG! Der gläserne Mitarbeiter Teil I: Grundlagenwissen im neuen Datenschutzrecht

Stephan SägmüllerJurist und Referent,Seminarplaner für Datenschutz und Computer-Einsatz› [email protected]

Mit Datenschutz-Kenntnissen auf der sicheren SeiteHätten Sie gewusst, dass Ihre Betriebsvereinbarung null und nichtig ist, wenn sie gegen die neue DSGVO verstößt? Und dass auch Sie als betrieblicher Interessenvertreter dafür verantwortlich sind, mit den Daten der Belegschaft korrekt umzugehen und Aufbewahrungs- und Löschfristen einzuhalten?

Unsere Empfehlung: Es lohnt sich, sich mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen — um grobe Fehler zu vermeiden und um die Chance zu nutzen, wesentliche Grundrechte der Belegschaft noch wirksamer zu schützen.

Egal, ob Sie Datenschutz-„Neuling“ sind oder sich auf den aktuellen Stand bringen wollen: Auf den folgenden Seiten finden Sie garantiert die passende Schulung. Unsere Referenten haben sich diesmal wieder besonders ins Zeug gelegt, dieses wichtige Thema lebendig und alltagsnah zu vermitteln.

Also, herzlich willkommen in Ihrem Datenschutz-Seminar!

Ihr Stephan Sägmüller

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ChaosPanik

Strafe

Fristen

Ärger

Panik

Chaos

Strafe

Drohung

Verbote

www.handelsblatt.com, 02.11.2018

Grundschullehrer schreiben Zeugnisse wieder per HandDie Datenschutzgrundverordnung hat eine Grundschule in Düsseldorf derart verun­sichert, dass die Lehrer zu einem radikalen Mittel greifen. Die Landesregierung zeigt sich irritiert.http://www.spiegel.de, 27.06.2018

DSGVO-Chaos führt zu

Handy-Verbot beim Arzt

Kaum ist die neue Datenschutz-Grundverordnung

(DSGVO) in Kraft getreten, verursacht sie richtig

Chaos. Lesen Sie hier von kuriosen Datenschutz-Fäl-

len, wie dem Handy-Verbot, das der BILD- Reporter

beim Arzt erlebte, der notwen digen Unterschrift vor

dem Haar-Styling, der Verwirrung um die Annahme

von Visiten karten und die geschäft liche Nutzung

von WhatsApp.

www.bild.de, 26.05.2018

Macht die DSGVO unser Weihnachten kaputt?Was hatten wir in der Vergangenheit nicht schon alles für Themen besprochen, deren Abstrusität jedes Mal auf die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zurückzuführen ist oder sein soll. Genannt werden soll hier nur der Fall der geschwärz-ten Kindergesichter in Erinnerungsalben und die Aufregung über Namen auf Klingel-schildern.

www.datenschutz-notizen.de, 20.11.2018

Deutschland droht EU-Verfahren

wegen Datenschutz

Deutschland gilt in der Welt als Land des Datenschutzes.

Nach sechs Monaten Datenschutz-Grundverordnung wird es

aber peinlich: Behörden hierzu lande schaffen ihre Arbeit nicht.

www.t-online.de, 21.11.2018

DSGVO-Panik — nur nicht bei Facebook und GoogleSelbst Kühlschränke bitten jetzt ihre Besitzer um Zustimmung zu den neuen Datenschutz-Regeln: Viele Nutzer be klagen sich — nur wieso gibt sich das Silicon Valley so betont gelassen?

www.sueddeutsche.de, 28.52018

Regierungsbericht: Microsoft Office verstößt gegen DSGVOMicrosoft Office verstößt gegen die DSGVO und sammelt persönliche Nutzerdaten, ohne dass der Be nutzer das verhindern kann. Das ist das Ergebnis einer Unter suchung der Niederländischen Regierung. Microsoft verspricht Abhilfe.www.pc-welt.de, 20.11.2018

Nur ein Viertel der deutschen Firmen haben die DSGVO umgesetztWegen des hohen Aufwands und der Rechtsunsi-cherheit hat sich in Deutschland seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung bisher wenig getan.www.gruenderszene.de

400.000 Euro Strafe für DSGVO-VerstoßIn Portugal droht einem Kran kenhaus das erste beträchtliche Buß-

geld wegen eines Verstoßes gegen die  Datenschutzgrund verordnung.

Für Facebook könnte es indes in Deutschland Ärger geben.

www.faz.net, 23.10.2018

Finanzbranche hat DSGVO noch

nicht vollständig umgesetzt

Noch immer tun sich Firmen in Deutschland schwer

mit den neuen EU-Datenschutzregeln. Auch in der

Finanzbranche sind noch nicht alle fit für die DSGVO.

www.handelsblatt.com, 02.11.2018

Schonfrist für den AnfangVereine und Blogger sind wegen der neuen Datenschutzverordnung verunsichert und befürchten Ab-mahnungen. Bundesinnenminister Seehofer wirbt für Milde — gerade in der Anfangszeit.

www.tagesschau.de, 23.52018

Datenschutz –wichtiger denn je!

Übersicht der Themengebiete

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Angst vor Chaos beim Datenschutz?

Mehr Sicherheit mit unseren Seminaren

Grundlagen-wissen

Wichtiges Update JAV & SBV Sekretariat

& InhouseSpezial - wissen Service

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DSGVO

Der Jurist Stephan Sägmüller ist beim ifb u. a. zuständig für das Thema Datenschutz. Er findet die Neuregelungen im Grunde gut und mahnt, nicht in Panik zu verfallen. Das wichtigste sei aber, sich   umfassend zu informieren.

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Jetzt ist sie da, die Datenschutz-Grundverordnung. Und hinter den fünf kurzen Buchstaben „DSGVO“ steckt ein Thema, bei dem Betriebsräte viel bewir-ken können, meint unser ifb-Datenschutzexperte Stephan Sägmüller.

Stephan, bist Du ein Fan vom neuen Datenschutz?

› Fan ist vielleicht nicht das richtige Wort. Aber ich finde es gut und richtig, dass durch die Neuregelungen und die Diskussion in den Medien der Fokus auf den Datenschutz gelenkt wird. Unternehmen müssen sich Gedanken machen, wie sie mit Daten umgehen. Erschreckend daran ist, dass viele das zum ersten Mal überhaupt tun, denn das Thema stand bei den Wenigsten vorher auf der Agenda.

Aber wird nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn man von Bußgeldern in Millionenhöhe spricht?

› Nein, denn man muss immer im Blick haben, dass es um einen Grundrechtseingriff geht. Das ist ein hohes Gut! Außerdem darf man nicht vergessen, dass Daten eine Art Rohstoff sind, sie werden zum Teil gehandelt wie Gold. Das zeigen ja auch die aktuellen Datenskan­dale, z. B. aus den USA. Ich habe Vertrauen darin, dass die Aufsichtsbehörden in der Praxis das richtige Maß bei der Verhängung von Bußgeldern finden werden.

Betriebsräte können viel bewirken!Sie sollten jetzt mit gutem Beispiel voran gehen!

Bieten die neuen Regelungen eine Erleichterung für uns Deutsche?

› Zumindest profitieren wir davon, dass wir auch vorher schon einen recht hohen Standard hatten. Wir müssen also nicht komplett neu denken. Trotzdem ist es sehr wichtig, die neuen Regelungen zu kennen. Das gilt für Betriebsräte ebenso wie für den Arbeitgeber und alle Kollegen. Jedem muss bewusst sein, dass man für die Nutzung von Daten eine Erlaubnis braucht. Es gibt keinen Grund zur Panik.

Stichwort Erlaubnis. Immer wieder liest man von dem „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Was bedeutet das?

› Das ist ganz einfach: Grundsätzlich gehören meine Daten mir, deren Nutzung ist also verboten. Es sei denn, die Nutzung ist ausnahmsweise erlaubt. Beispielsweise ist die Datenverarbeitung erlaubt, wenn der Betroffene einwilligt.

Betriebsräte sorgen sich im Moment vor allem wegen den Auswirkungen auf die Mitbestimmung. Zu Recht?

› Es gibt keinen Grund zur Panik. Trotzdem muss sich jeder Betriebsrat bewusst sein dass er sich unbedingt informieren und ggf. Betriebsvereinbarungen über­arbeiten muss. Im Datenschutz kann der Betriebsrat allerdings viel bewirken: Ein Beispiel ist das Thema

Datenschutz-GrundverordnungVerordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personen-bezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit ver einheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

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Name

Adresse

Geburtsdatum

Online-Kennung

Bankdaten

Gesundheitsdaten

Kulturelles ProfilMerkmale

Einkommen

Lokalisierung

Kenn-Nummern

personenbezogener Daten

Schutz

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technische Einrichtungen, wo schnell sichtbare Erfolge erzielt werden können. Wenn man sich auskennt, hat man natürlich als Betriebsrat auch einen besseren Ver-handlungsspielraum. Außerdem, das muss ganz oben auf der Agenda stehen, sind alle Betriebsvereinbarungen zu überprüfen, ob sie der Neuregelung genügen. Häufig fehlen Regelungen zur Datenspeicherung.

Nicht zu vergessen, dass Betriebsräte selbst jeden Tag mit Daten zu tun haben.

› Ja, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Die Aufsichtsbehör-den diskutieren gerade, ob der Betriebsrat ein eigener „Verantwortlicher“ nach der neuen DSGVO ist und damit sogar Adressat von Bußgeldbescheiden sein kann. Die Folgen wären dramatisch! Der Betriebsrat wäre bei-spielsweise verpflichtet eigene Verzeichnisse der Verar-beitungstätigkeiten zu führen oder einen eigenen Daten-schutzbeauftragten zu bestellen.

Eine komplizierte Situation. Wie ist denn Dein Rat?

› Unabhängig vom Ausgang dieser Diskussion, können Betriebsräte vorbeugen, dann werden sie auch nicht auf dem falschen Fuß erwischt. Betriebsräte sollten jetzt mit gutem Beispiel voran gehen: Wer hat Zugang zu Akten, wer hat Zugang zum BR-Büro, und vielleicht sogar: Was passiert mit den Notizen aus der BR-Sitzung? All das gehört nun kritisch auf den Prüfstand. Auch kann der

Betriebsrat bereits jetzt einen „Datenschutzbeauftragten für den Betriebsrat“ benennen, der den Datenschutz im Gremium im Blick behält.

Wie gehe ich als Betriebsrat denn am besten vor?

› Allem voran muss man sich erstmal informieren! Denn ohne einen genauen Einblick, was sich alles geändert hat, bleibt es leider beim „Stochern im Datennebel“. Danach geht es an die Umsetzung. Was müssen wir sofort angehen? Was hat noch Zeit? Bei heiklen Themen sollte sich das Gremium nicht scheuen, sich externe Hilfe zu holen, z. B. bei einem Sachverständigen. So oder so: Das Thema ist eine willkommene Chance für jedes Gremium.

Ein Datenschutzbeauftragter für Ihren Betriebsrat hat alles im Blick.

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Für jede Situation das passende SeminarSie wünschen sich eine Schulung, die auf Ihren Kenntnisstand und Ihr Spezialgebiet zugeschnit-ten ist? In unserem breiten Themenangebot, mit 12 unterschiedlichen Seminaren rund um den Datenschutz, finden Sie garantiert die passende Schulung.

Maßgeschneiderte Seminare für alle Interessenvertreter und die BR-AssistenzEntdecken Sie nicht nur als Betriebsrat, sondern auch als SBVler, JAVi oder als BR-Assistenz, wie Sie die Datenschutz gesetze für Ihre speziellen Aufgaben korrekt umsetzen.

Hilfreiche Unterlagen für Ihre ArbeitDamit Sie nach dem Seminar gleich loslegen können, erhalten Sie in ausgewählten Seminaren kosten lose Arbeitshilfen, wie die „Handlungshilfe zum Datenschutz“ und den „Kompaktkommentar“ zum Datenschutz.

Auf dem neuesten StandMit unserer 2018 komplett neu konzipierten Seminarreihe „Gläserner Mitarbeiter I — III“ und unseren eigens entwickelten Seminaren „Datenschutzrecht 2018“ und „Datenschutz im BR-Büro“ bekommen Sie topaktuelle Informa-tionen zu den Anforderungen der neuen Gesetze.

Hoher PraxisnutzenAnhand von vielen anschaulichen Beispielen ent-decken Sie in unseren Seminaren, worauf es beim Datenschutz in der betrieblichen Praxis ankommt. IT-Experten und Juristen geben Ihnen wertvolle Einblicke, die auch für Ihren Betrieb relevant sind.

10 Gründe für den Besuch unserer Datenschutzseminare

mit Spaß bei der Sache

topaktuelle Themen mit hohem Praxixnutzen

engagierte und erfahrene Fachexperten

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„Mit zunehmender Bedeutung des Daten schutzes in unserer digitalisierten Welt ist es wichtig, rechtlich auf dem neusten Stand zu sein. Dank dieses gut strukturierten Seminars, weiß ich nun worauf Unternehmen und Be triebsrat zu achten haben. Die naturgemäß recht trockene Thematik wird in einer ausgewogenen Mischung aus Vortrag und Diskussio-nen anschaulich erklärt. Viele besprochene Beispiele machen fit für die All tagsrealität und zeigen auf, was man in Sachen Datenschutz darf, soll und muss.“

Marc B., Mitglied im Betriebsrat, zum Seminar „Datenschutzrecht 2018: Doppelter Handlungsbedarf für den BR“, 2018 in Düsseldorf:

01 Juli 2018 in Hamburg02 September 2018 in Düsseldorf03 Januar 2018 in Berlin04 April 2018 in Nürnberg05 August 2018 in

Garmisch-Partenkirchen 06 Oktober 2018 in Würzburg 07 Mai 2018 in Hamburg 08 Juni 2018 in Hamburg

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Erstklassige QualitätDie hohe Qualität, die Sie in unseren Seminaren erwartet, gewährleisten wir durch ausgewählte Fachexperten als Referenten und einen eigenen ifb-Juristen, der auf die Konzeption von Daten-schutzseminaren spezialisiert ist.

VertrauenspartnerBeim ifb erwarten Sie jahrelange Erfahrung und Innovation. Seit über 25 Jahren konzipieren wir Seminare zum Thema Datenschutz. Wenn’s brennt, wissen wir vorauf es ankommt. So waren wir 2018 der erste Anbieter mit Seminaren zum neuen Datenschutzrecht.

Schulungen, die wirkenVertrauen Sie der Meinung Ihrer Ehrenamts-kollegen: Über 2000 begeisterte Teilnehmer haben unsere Datenschutzseminare im letzten Jahr besucht!

Seminare erlebenWenn Sie sich genügend Zeit und ein ansprechen-des Ambiente für den Austausch mit Kollegen wünschen, sind Sie beim ifb genau richtig: Bei unserem attrakt iven Rahmenprogramm bieten sich viele Gelegen heiten, neue Kontakte zu knüpfen und Tipps und Erfahrungen zu teilen.

Schulungen in ganz Deutschland Möchten Sie sich lieber in der Nähe Ihres Heimat-ortes weiterbilden oder gibt es eine Stadt, in die Sie schon immer mal reisen wollten? Bei uns finden Sie über 20 Standorte zur Auswahl Ihres Daten schutzseminars.

attraktives Rahmenprogramm

viele Gelegenheiten, neue Kontakte zu knüpfen

Reiseziele in ganz Deutschland

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Ihr kostenloses starterpaketDer gläserne Mitarbeiter Teil IGleich zwei neue Gesetze im Datenschutz — Wie soll man da den Überblick behalten? Unser Starterpaket macht’s möglich: Mit unserer „Handlungshilfe“ und dem Kompaktkommentar zum neuen Datenschutzrecht haben Sie das wichtigste Wissen immer griffbereit.

1 eU-Datenschutz-Grundverordnung und BDsG — neu Kompaktkommentar zum neuen Datenschutzrecht.

2 handlungshilfe für den Datenschutz Die Paragraphenübersicht hilft Ihnen bei der Orientierung.

3 ifb-Gesetzes sammlung — speziell für Ihre Br-arbeit Alle Gesetze, die für Ihre BR-Arbeit wichtig sind, auf einen Blick.

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Gültig bis 31.12.2019, solange der Vorrat reicht. Smartphone nicht im Lieferumfang enthalten. *Auswahl erfolgt im gebuchten Seminar. Für Inhouse-Seminare ist das Moleskine Smart Writing Set enthalten.

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Der ideale Einstieg in die neue EU-DSGVO und das neue BDSG!

Der gläserne Mitarbeiter Teil I: Grundlagenwissen im neuen Datenschutzrecht

Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist selbst aus dem kleinsten Betrieb nicht mehr wegzudenken. Ob es um moderne Techniken oder um her-kömmliche Formen der Überwachung geht, als Betriebsrat ist es Ihre Aufgabe, die Daten Ihrer Kollegen vor Missbrauch zu schützen. Dieses Seminar macht Sie mit den wichtigsten rechtlichen Grundlagen vertraut: Welche Maßnahmen sind zulässig? Wie sehen Ihre Mitbestimmungs-rechte aus? Steigen Sie in das Thema Datenschutz ein und schaffen Sie sich ein sicheres Fundament, auf dem Sie aufbauen können.

InhalTeDigitalisierung, arbeitswelt 4.0 und Co.: Die wichtige Rolle des Datenschutzes

› Die Entwicklung des Datenschutzes

› Sensibilisierung schaffen: Potenziale und Risiken erkennen

Die wichtigsten Grundlagen im Datenschutz

› Der neue Begriff „Datenverarbeitung“

› Das versteht man unter Datenvermeidung und -sparsamkeit

Der Schlüssel im Datenschutz: § 26 BDSG neu

› Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

› Die Grenzen bei Einstellungsfragen, Eignungs- und Persönlichkeitstest

› Zulässigkeit einer Datenverarbeitung

› Einwilligung im Arbeitsverhältnis: Freiwilligkeit oder Zwang?

ein scharfes Schwert: Mitbestimmung im Datenschutz

› Initiativ- und Kontrollrechte des Betriebsrats

› Starke Mitbestimmung bei der Einführung neuer Technologien

› Hinzuziehung eines Sachverständigen: Eine Frage des Timings

› Mitbestimmungsrechte erfolgreich durchsetzen

Was tun bei Verstößen?

› Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragte

› Die Rechte der Betroffenen

› Sanktionen bei Verstößen: Buß- und Strafvorschriften

hierauf kommt es an: Die wesentlichen eckpunkte einer Betriebsvereinbarung

TeRMIne

2019 Ort Sem.-Nr.

21.01. - 25.01. Hamburg 70-502 B

04.02. - 08.02. Köln 70-503 B

11.02. - 15.02. Gerl./Stuttgart 70-504 A

25.02. - 01.03. Berlin 70-505 A

11.03. - 15.03. Hamburg 70-506 A

25.03. - 29.03. Frankfurt/Offenb. 70-507 A

25.03. - 29.03. Regensburg 70-507 B

01.04. - 05.04. Regensburg 70-508 A

08.04. - 12.04. Dortmund 70-509 A

06.05. - 10.05. Garmisch-P. 70-510 A

Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter

www.ifb.de/68

Ihre Referenten sind IT-Experten, Arbeitsrichter und Fachjuristen.

3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr

begrenzt auf 18 Teilnehmer

PReIS ab 1.290 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: ifb.de/gremiumsrabatt

1. Teilnehmer 1.390 € 2. Kollege - 50 € 1.340 € weitere Kollegen - 50 € je 1.290 € zzgl. Hotel und MwSt.

Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/hotel

SChulunGSanSPRuCh Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Seite 22).

Mit neuem BDSG

und EU-DSGVO! Teilnehmer im Juli 2018 in Hamburg

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Mit Starterpaketsiehe Seite 8

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So gestalten Sie den Datenschutz aktiv mit

Der gläserne Mitarbeiter Teil II: Technische Überwachung und schützende BV

Ob es um die Einführung einer neue Software oder die Installation einer Videokamera geht: Jetzt sind Sie als Betriebsrat gefragt! Machen Sie sich fit für Ihre Aufgabe. Lassen Sie sich von unseren Fachjuristen zeigen, wie Sie brisante Themen in einer IT-Betriebsvereinbarung optimal regeln. Außerdem weisen wir Sie in die technischen Möglichkeiten von Leistungs- und Verhaltenskontrollen ein.

Vorkenntnisse erforderlich! Mehr dazu unter www.ifb.de/vorkenntnisse Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen entsprechend dem Seminar Der gläserne Mitarbeiter Teil I.

InhalTeDie wichtigsten technischen Basics

› Theorie und Praxis: Wie können die Datenschutzgrundsätze umgesetzt werden?

› Kurz erklärt: So funktionieren PCs und Netzwerke

einführung neuer Systeme bzw. Technik

› So gelangen Sie an die richtigen Informationen

› Regelungsbedarf erkennen und richtig handeln

› Wie kann die Einhaltung der Betriebsvereinbarung technisch überprüft werden?

› Mehr persönliche Sicherheit: So können Sie Ihre digitale Identität besser schützen

Datenschutzgrundlagen zur Betriebsvereinbarung

› Der wichtigste Grundsatz im Datenschutz: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

› Datenverarbeitung und Co.: Die wichtigsten Begriffe

› Zuständigkeiten und strategische Überlegungen

› Wer ist zuständig: Betriebsrat, GBR oder KBR?

› Endlich Klarheit: Sinnvolle Regelungen, auch betriebsübergreifend

erstellen einer Betriebsvereinbarung im Datenschutz

› Abwägung: Rahmen- und Einzelbetriebsvereinbarung

› Struktur einer Rahmenbetriebsvereinbarung

› Wichtiger Bestandteil: Beweisverwertungsverbot

› Mitbestimmungsrechte bei der Auftragsdatenverarbeitung

› Eckpunkte zur Einführung einer neuen Software

Internationaler Datentransfer oder Cloud-Computing: Zwischen Safe harbor und Privacy Shield

› Das kleine Konzernprivileg: Ist jetzt alles einfach?

› Die USA, ein sicheres Drittland?

› Zertifizierungen und Codes of conduct

› Standardverträge und Binding Corporate Rules

TerMIne

2019 Ort Sem.-Nr.

04.02. - 08.02. Berlin 70-202 A

18.02. - 22.02. Dortmund 70-203 A

04.03. - 08.03. Hamburg 70-204 A

18.03. - 22.03. Würzburg 70-205 A

18.03. - 22.03. Bremerhaven 70-205 B

08.04. - 12.04. Berlin 70-206 A

06.05. - 10.05. Würzburg 70-207 A

13.05. - 17.05. Hannover 70-207 B

20.05. - 24.05. Hannover 70-208 A

03.06. - 07.06. Nürnberg 70-209 A

24.06. - 28.06. Berlin 70-210 A

08.07. - 12.07. Köln 70-211 A

29.07. - 02.08. Bremen 70-212 A

19.08. - 23.08. Frankfurt a. M. 70-213 A

02.09. - 06.09. München 70-214 A

16.09. - 20.09. Berlin 70-215 A

07.10. - 11.10. Düsseldorf 70-216 A

21.10. - 25.10. Hamburg 70-217 A

18.11. - 22.11. Stuttgart 70-218 A

02.12. - 06.12. Frankfurt/Offenb. 70-219 A

16.12. - 20.12. Hannover 70-220 A

Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter

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Ihre Referenten sind IT-Experten, Arbeitsrichter und Fachjuristen.

4 Tage, Mo 13:30 - Fr 12:00 Uhr

Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer

PreIS ab 1.390 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: ifb.de/gremiumsrabatt

1. Teilnehmer 1.490 € 2. Kollege - 50 € 1.440 € weitere Kollegen - 50 € je 1.390 € zzgl. Hotel und MwSt.

Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/hotel

SChulungSanSPruCh Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Seite 22).

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Ihr letzter Schritt zum Datenschutz-Experten des Betriebsrats

Der gläserne Mitarbeiter Teil III: Datenschutz-Wissen vervollständigen

Der letzte Teil unserer Reihe zum gläsernen Mitarbeiter macht Ihr Know‑how im Datenschutz komplett. In diesem Seminar erhalten Sie umfangreiches Spezialwissen zum Umgang mit sensiblen Daten sowie zu den Grenzen und Mitsprachemöglichkeiten bei verdeckter Überwachung. Unsere Tipps zur datenschutzkonformen Gestaltung des Betriebsratsbüros ermöglichen es Ihnen, selbst mit gutem Beispiel voranzugehen.

Vorkenntnisse erforderlich! Mehr dazu unter www.ifb.de/vorkenntnisse Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen entsprechend dem Seminar Der gläserne Mitarbeiter Teil I.

InhalTeKurz wiederholt: Basiswissen zum Datenschutz

Datenschutz im Betriebsratsbüro

› Einblicksrecht in vertrauliche Unterlagen

› Organisation des datenschutzkonformen Betriebsratsbüros

› Beschränkte Rechte des Datenschutzbeauftragten

Der richtige Umgang mit sensiblen Daten

› Was genau sind sensible Daten?

› Wichtige Rolle des Betriebsrats: Mitbestimmungsrechte durchsetzen

› Datenschutz beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

› Wissenswertes zu routinemäßigen Alkohol‑ und Drogentests

Verdeckte Mitarbeiterüberwachung

› Heimliche Überwachung durch Privatdetektive oder versteckte Kameras

› Überwachung durch Testkäufer: Mystery‑Shopper und ‑Calls

Datenschutz in der arbeitswelt 4.0

› Home‑Office: Der Arbeitgeber als Mitbewohner im eigenen Zuhause?

› E‑Learning: Neue Lernmethode mit neuen Risiken

› Die digitale Personalakte

TerMIne

2019 Ort Sem.-Nr.

28.01. - 01.02. Berlin 70-301 B

18.02. - 22.02. Köln 70-302 A

01.04. - 05.04. Hamburg 70-303 A

20.05. - 24.05. Nürnberg 70-304 A

26.08. - 30.08. Düsseldorf 70-305 A

23.09. - 27.09. Berlin 70-306 A

04.11. - 08.11. Bremen 70-307 A

09.12. - 13.12. München 70-308 A

Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter

www.ifb.de/976

Ihre Referenten sind Arbeitsrichter, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Fachjuristen.

3,5 Tage, Mo 18:00 ‑ Fr 12:00 Uhr

Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer

PreIS ab 1.390 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: ifb.de/gremiumsrabatt

1. Teilnehmer 1.490 € 2. Kollege ‑ 50 € 1.440 € weitere Kollegen ‑ 50 € je 1.390 € zzgl. Hotel und MwSt.

Weitere Infos zu den anfallenden Hotel‑ kosten erhalten Sie unter ifb.de/hotel

SchUlUngSanSPrUch Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent‑sprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Seite 22).

Teilnehmer im März 2018 in München

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www.ifb.de/referenten

Know-How von echten Profis

Unsere Referenten über zeugen Sie mit Fachwissen und Praxis-

bezug. Sie geben ihr Wissen mit Freude

und Leiden schaft weiter.

01 Annette Neidull,

Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht

02 Dr. Nicole Morlang,

Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht

03 Ulf Lappe,

Rechtsanwalt

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„Datenschutz ist wichtig, weil auch im Arbeitsalltag eine immer stärkere Digitalisierung stattfindet. Es ist dabei die Aufgabe des Betriebsrates, die Ein­haltung der EU­DSGVO und des BDSG zu überwachen und hierdurch sicher­zustellen, dass die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.“

„Wichtig ist es für Sie als Betriebsräte, die Grundzüge des arbeitsrechtlichen

Datenschutzes zu verstehen: Was ist generell erlaubt und was nicht.

Noch wichtiger: Sie als Betriebsräte können mit dem AG in Betriebsverein­

barungen selbst die Grenzen des arbeits­rechtlichen Datenschutzes festlegen und selbst mitbestimmen: Was ist in

Ihrem Betrieb erlaubt und was nicht.“

„Die zunehmende Digitalisierung, neue gesetz liche Bestimmungen, der selbstverständliche Einsatz von

technischen Systemen im Arbeitsalltag, die Ver­knüpfbarkeit einer Vielzahl von Daten — die ‚neue

Welt‘ birgt gleicher maßen Chancen und Risiken. Die Betriebsräte sind aufgefordert, im Rahmen ihrer zwingenden gesetzlichen Mitbestimmung

den grundlegenden Wandel in unserem Arbeits­alltag aktiv mitzugestalten — egal, ob in einem

Dienstleistungsunternehmen oder in einem metall verarbeitenden Betrieb. Zugleich sollten

sie bei der eigenen Datenverarbeitung mit gutem Beispiel voran gehen. Für beides ist es

unverzichtbar, die datenschutzrechtlichen Grundlagen mit dem nötigen Praxis­

bezug vermittelt zu bekommen.“

Page 13: Datenschutz für Betrieb und Betriebsrat · Der ideale Einstieg in die neue EU-DSGVO und das neue BDSG! Der gläserne Mitarbeiter Teil I: Grundlagenwissen im neuen Datenschutzrecht

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Die wichtigsten Änderungen durch die EU-DSGVO und das neue BDSG!

Das neue Datenschutzrecht: Darauf muss der BR jetzt achten

Seit einigen Monaten gelten zwei neue Datenschutzgesetze in Deutsch­land. Höchste Zeit für Betriebsräte sich über die neuen Anforderungen zu informieren, alte Betriebsvereinbarungen zu überprüfen und die neuen Regelungen umzusetzen. Auf diesem Seminar erfahren Sie alle wichtigen Änderungen durch die beiden neuen Gesetze: von den neu zu beachten­den Pflichten bis hin zu den Folgen für alte oder neue Betriebsverein­barungen. Spannende Herausforderungen für Betriebsräte, aber auch willkommener Anlass, den Datenschutz im Betrieb zu überprüfen!

Vorkenntnisse erforderlich! Mehr dazu unter www.ifb.de/vorkenntnisse Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen entsprechend dem Seminar Der gläserne Mitarbeiter Teil I.

Das ifb-Plus! Alle Teilnehmer erhalten die „Handlungshilfe für den Datenschutz“ kostenlos zum Seminar.

inhalteKurz wiederholt: Die Datenschutzgrundlagen

› Das Grundrecht auf Datenschutz

› Die wichtigsten Begriffe erklärt: Datenerhebung, ­verarbeitung und ­nutzung

› Einwilligung im Arbeitsverhältnis und Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Das neue Datenschutzrecht

› Neue und alte Begrifflichkeiten: Profiling und Verarbeitung

› Neues zur Videoüberwachung im Betrieb

› Der künftige Umgang mit sensiblen Daten

› Der Datenschutzbeauftragte im neuen Recht

› Das Recht auf Löschung und Berichtigung von Daten

Datentransfer im Konzern und mit Drittländern

› Das kleine Konzernprivileg: Ist jetzt alles einfacher?

› Das sind die neuen Verzeichnispflichten

› Standardverträge und Binding Corporate Rules: Schon einmal gehört?

› Das Marktortprinzip und „one­stop­shop“­Verfahren

haftung und Sanktionen — Was droht bei Missachtung der Datenschutzvorschriften?

› Hohe Geldstrafen nach der DSGVO

› Verschärfte Haftung des Datenschutzbeauftragten?

handlungsbedarf für den Betriebsrat

› Das muss in (alten) Betriebsvereinbarungen künftig anders geregelt werden

› Was tun bei Datenschutzverstößen im Betrieb?

teRMine

2019 Ort Sem.-Nr.

12.02. - 15.02. Bremen 70-962 B

12.03. - 15.03. Mainz 70-963 A

12.03. - 15.03. Trier 70-963 B

09.04. - 12.04. Bremen 70-963 C

14.05. - 17.05. Berlin 70-964 A

04.06. - 07.06. Nürnberg 70-965 A

20.08. - 23.08. Hamburg 70-966 A

22.10. - 25.10. Frankfurt a. M. 70-967 A

10.12. - 13.12. Köln 70-968 A

Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter

www.ifb.de/23

Ihre Referenten sind Arbeitsrichter, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Fachjuristen.

2,5 Tage, Di 18:00 ­ Fr 12:00 Uhr

begrenzt auf 18 Teilnehmer

PReiS ab 790 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: ifb.de/gremiumsrabatt

1. Teilnehmer 990 € 2. Kollege ­ 100 € 890 € weitere Kollegen ­ 100 € je 790 € zzgl. Hotel und MwSt.

Weitere Infos zu den anfallenden Hotel­ kosten erhalten Sie unter ifb.de/hotel

SchulungSanSPRuch Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent­sprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Seite 22).

Unverzichtbar

für jedes Gremium!

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highlight: Kompaktkommentar Datenschutz

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Mein digitales Ich: Keine Chance für Bespitzelung!

JAV Datenschutz

Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist nicht mehr wegzudenken. Als JAV habt Ihr die Möglichkeit, bei Euren jungen Kollegen und Azubis im Betrieb hier ein Bewusstsein zu schaffen und letztlich die Betroffenen vor einem Missbrauch von Daten zu schützen. Dieses Tagesseminar macht Euch mit den Grundlagen des Datenschutzes vertraut. Wie schaut es eigentlich mit dem Thema Datenschutz in den sozialen Netzwerken wie Twitter, Instagram & Co. aus? Und wie weit darf der Arbeitgeber mich überwachen? Auch diese Fragen beantworten wir in diesem Seminar. Holt Euch wertvolle Tipps, um als JAV Eure Kollegen vor Datenmiss-brauch zu schützen!

inhAlteDas 1 x 1 im Datenschutz

› Grundbegriffe: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung, personenbezogene Daten

› BDSG, EU-Datenschutzgrundverordnung und Co.: Die wichtigsten Gesetze kennen

› Einwilligung mit Erlaubnisvorbehalt und im Arbeitsverhältnis

› Rechte betroffener Mitarbeiter und eigene

› Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Betrieb

effektiver Datenschutz: BR und JAV als team

› JAV als Informationsquelle ( jung, neu, modern = technisches Know-how)

› § 70 I Nr. 2 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von BVs und Gesetzen

› Das können BR und JAV bei Verstößen tun

Datenschutz im (Arbeits-) Alltag

› Privatnutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz

› Das Recht am eigenen Bild: Mit Snapchat oder Instagram Foto geschossen und Rechte gewonnen?

› Der Internetauftritt der JAV

› Der richtige Umgang mit Facebook, WhatsApp, Twitter und Co.

› Was passiert mit meinen Daten bei Dropbox, OneDrive und Flickr?

100 % Praxis: Zeit für Deine Fälle und Beispiele aus der Praxis

› Bring your own device: Haftung und Risiken

› Stromdiebstahl: Darf ich meine private Technik auf der Arbeit laden?

› Was darf der Arbeitgeber und was nicht?

teRmine tAgesseminAR

2019 Ort Sem.-Nr.

07.05. Hamburg 30-542 A

09.07. Berlin 30-543 A

02.09. Frankfurt a. M. 30-544 A

05.11. München 30-545 A

Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter

www.ifb.de/1182

Deine Referenten sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und Fachjuristen.

1 Tag, von 09:00 - bis 17:00 Uhr

begrenzt auf 18 Teilnehmer

PReis 590 € zzgl. Hotel und MwSt.Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhälst Du unter ifb.de/hotel

schulungsAnsPRuch Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG für die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Seite 22).

tAgesseminAR

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Unerwartete Gesetze als Hilfsmittel für die SBV!

Datenschutz und Gleichbehandlung: Als SBV Benachteiligungen wirksam verhindern

Als SBV treten Sie jeden Tag für die Interessen Ihrer (schwer-) behinder-ten Kollegen ein. Denn Ihnen liegt am Herzen, die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter — ob mit oder ohne Behinderung — zu erreichen. Haben Sie dabei das Gefühl, noch nicht aus den Vollen zu schöpfen? Mithilfe dieses Seminares zeigen wir Ihnen gerne neue Wege auf. Dabei möglicherweise unerwartet: die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Ihnen ein hilfreiches Werkzeug. Die neuen Vorschriften zum vertraulichen Umgang persönlicher Daten unterstützen die SBV, Ungleichbehandlungen vorzu-beugen. Zusätzlich können Sie mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetz (AGG) im Rücken Benachteiligungen bestimmt entgegenwirken. Treten Sie mit diesem Mehr an Wissen noch bestärkter für Ihr Anliegen ein!

inhAlteDas AGG: Bedeutung für die Arbeit der SBV

› Ausgangssituation: Wie definiert das AGG den Behindertenbegriff?

› Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung abgrenzen

› Als SBV optimale Hilfe bei Beschwerden leisten

› Gleicher Lohn und Arbeitgeberhaftung: Die Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG

Die DSGVO: handlungsfelder der SBV

› Der neue Begriff der Datenverarbeitung

› Warum sind Einwilligungserklärungen für die SBV wichtiger denn je?

› Die Informationsrechte der SBV nach dem Datenschutzrecht

› Umfassender Schutz: Löschung und Berichtigung von Daten

› Ganz schön teuer: Sanktionen bei Missachtung des Datenschutzes

AGG und DSGVO: Achten Sie auf die einhaltung in ihrem Betrieb

› Bewerbungs- und Einstellungsverfahren: Welche Fragen des Arbeitgebers sind zulässig?

› BEM-Gespräche und -Akten auf ordnungsgemäße Durchführung prüfen

› Mögliche Auswirkungen der Gesetze für bestehende betriebliche Vereinbarungen

› Was gibt es bei Beendigungen von Beschäftigtenverhältnissen zu beachten?

Gewissenhafter Umgang: Datenschutz im SBV-Amt

› So gelingt der richtige Austausch von Daten zwischen SBV und Arbeitgeber, Betriebsrat oder Externen

› Einblicksrechte: Welche Daten dürfen auch Stellvertreter bzw. Bürokraft einsehen?

› Gestalten Sie die SBV-Organisationsabläufe und -Räume datenschutzkonform

Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen SBV, Datenschutzbeauftragtem & Co.

termine

2019 Ort Sem.-Nr.

29.01. - 01.02. Hannover 45-751 B

02.04. - 05.04. Leipzig 45-752 A

21.05. - 24.05. München 45-753 A

23.07. - 26.07. Frankfurt a. M. 45-754 A

24.09. - 27.09. Lüneburg 45-755 A

19.11. - 22.11. Berlin 45-756 A

Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter

www.ifb.de/1179

Ihre Referenten sind Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und Fachjuristen.

2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr

begrenzt auf 18 Teilnehmer

PreiS ab 990 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: ifb.de/gremiumsrabatt

1. Teilnehmer 1.090 € 2. Kollege - 100 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt.

Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/hotel

SChUlUnGSAnSPrUCh Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehin-dertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt (vgl. Seite 22).

JA

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SB

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Passgenaue Infos zum SAP-Einsatz in Ihrem Betrieb!

Betriebsrat und SAP

Veränderte Arbeitsinhalte, drohende Rationalisierungsmaßnahmen und umfassende Möglichkeiten der Mitarbeiterkontrolle: Der Einsatz von SAP hat enorme Konsequenzen für Arbeitnehmer und Betriebsrat. Dabei ist SAP nicht gleich SAP: Keine SAP-Einführung ist wie die andere. Deshalb ist es wichtig, dass Sie hier optimal auf Ihren Betrieb abgestimmtes Wissen bekommen. Unsere Inhouse-Abteilung stellt genau das richtige Seminar für Ihr Gremium zusammen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie bei der Einführung und Nutzung von SAP haben. Da mit SAP umfas-sende Mitarbeiterdaten gewonnen werden, zeigen wir Ihnen, wie Sie den SAP-Einsatz mit einer Betriebsvereinbarung regeln — so können Sie Ihre Kollegen vor Datenmissbrauch schützen.

Speziell für alle, die sich in ihrem Unternehmen mit dem Thema SAP befassen und grundlegende Informationen über die Auswirkungen von SAP auf die BR-Arbeit gewinnen wollen. Wir vermitteln alle für Ihr Gremium wichti-gen technischen und juristischen Kenntnisse.

inhAlteDatenschutzrecht

› Grundlegende datenschutzrechtliche Bestimmungen

› Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Rechte des Betriebsrats bei SAP

› Informationspflicht des Arbeitgebers

› Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei Planung, Einrichtung und Änderung von SAP-Modulen

› Betriebsvereinbarungen zu SAP

SAP-Grundkenntnisse

› Einzelmodule und ihre Verknüpfung

› Begriffe aus der SAP-Welt

› Technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen (Berechtigungskonzept)

› SAP und Personalverwaltung

Arbeitnehmerdatenschutz im SAP-System

› Arbeitnehmerdaten in SAP-Modulen

› Nutzer-Protokollierung

› Kontrollen der Datenverarbeitung

SAP-einführung aus Betriebsratssicht

› Rationalisierungseffekte

› Auswirkungen von SAP — Gestaltungsmöglichkeiten

Prüfung der eigenen Betriebsvereinbarung nach technischen Möglichkeiten

› Sicherheitstechniken rund um SAP

› Handlungsmöglichkeiten des BR

› Praktische Erprobung am System

Weitere Informationen im Internet

www.ifb.de/inhouse

■ Ihre Referenten sind SAP-Berater und Fachjuristen.

■ Schulungen zu einem Thema oder zu einem ganz speziellen Mix aus Themen sind möglich.

■ ifb-Inhouse-Schulungen sind kürzer,  da die Inhalte genau auf Sie zugeschnitten sind.

■ Ihre Hotel- und Reisekosten entfallen, denn unsere Referen-ten kommen zu Ihnen.

Entwickeln Sie mit uns

Ihre individuelle

Inhouse-Schulung:

Tel. 0 88 41 / 61 12-370

ihre inhouse- Schulung

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BDSG-neu und EU-DSGVO — Sicherheit in den eigenen Reihen

Datenschutz im BR-Büro: So gelingt die richtige Umsetzung

Noch immer schlägt das neue Datenschutzrecht hohe Wellen — mit weitreichenden Auswirkungen auf Betriebe. Doch nicht nur Arbeitgeber müssen die neuen Vorgaben erfüllen, auch Sie als Betriebsrat sind unmittelbar davon betroffen. Das Betriebsratsbüro steht hier besonders im Fokus: Dort laufen alle Fäden zusammen und damit zwangsläufig auch viele schützenswerte Daten. Was darf die Assistenz alles wissen? Wie viel Informationen erhalten Ersatzmitglieder? Ist der Datenschutz-beauftragte auch für den Betriebsrat zuständig? Das sind nur einige der Fragen, die Ihnen unsere Datenschutz-Experten beantworten. Egal, ob mit oder ohne Assistenz: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr BR-Büro daten-schutzrechtskonform gestalten — damit Sie sich weiterhin mit einem guten Gefühl auf Ihre BR-Arbeit konzentrieren können.

Speziell für alle Betriebsräte und Assistenzen des Betriebsrats.

inhalteDie wichtigsten Grundlagen im neuen Datenschutzrecht

› Das sind die wichtigsten Begrifflichkeiten

› Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Der wichtigste Grundsatz im Datenschutz

› Die Einwilligung im Arbeitsverhältnis: Ein wichtiger Eckpfeiler im Datenschutz

› Zweckbindung, Transparenz und Co.: Die wichtigsten Grundsätze einer Datenverarbeitung

› Die Aufgaben und Pflichten von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten

Das BR-Büro datenschutzkonform gestalten

› Geheimhaltungspflichten des BR und der Assistenz

› Was darf die Assistenz alles wissen?

› Begrenzte Einblicksrechte von Ersatzmitgliedern?

› Das muss bei der Weitergabe von Informationen und Unterlagen an Dritte beachtet werden

› Der richtige Umgang mit Aufbewahrungsfristen bzw. -Pflichten

auskunftsrechte und Sanktionen

› Datenschutzbeauftragter für das BR-Büro: Wer kontrolliert künftig den Datenschutz im BR-Büro?

› So gelingt der richtige Umgang mit Betroffenenrechten

› Hohe Bußgelder, persönliche Haftung und Schadenersatz: Diese Folgen drohen bei Verstößen

Organisatorische tipps: Datenschutz praktisch umgesetzt

› Passwörter, Schlüssel & Co: Das sind die wichtigsten Verhaltensregeln

› Wissensmanagement richtig angewandt: So gelangen Ihre Informationen nicht in die falsche Hände

teRmine

2019 Ort Sem.-Nr.

19.03. - 22.03. Köln 70-662 A

14.05. - 17.05. Garmisch-P. 70-663 A

09.07. - 12.07. Berlin 70-664 A

24.09. - 27.09. Bremen 70-665 A

12.11. - 15.11. Frankfurt a. M. 70-666 A

Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter

www.ifb.de/1183

Ihre Referenten sind Arbeitsrichter, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Fachjuristen.

2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr

begrenzt auf 18 Teilnehmer

PReiS ab 1.090 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: ifb.de/gremiumsrabatt

1. Teilnehmer 1.190 € 2. Kollege - 50 € 1.140 € weitere Kollegen - 50 € je 1.090 € zzgl. Hotel und MwSt.

Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/hotel

SchUlUnGSanSPRUch Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Seite 22).

Auch als Inhouse-

Seminar beliebt!

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Spezialwissen für eine sichere Zukunft:

Datenschutz in der Arbeitswelt 4.0: Wichtig für jedes BR-Gremium

Arbeitswelt 4.0 — das bedeutet Home-Office und mobiles Büro, Crowdworking und Crowdsourcing. Sind das bekannte Themen mit neuem Etikett? Oder verbergen sich echte Innovationen dahinter, mit neuen Potenzialen, aber auch neuen Risiken? Jetzt sind Sie als Betriebsrat gefragt! Schützen Sie sich und Ihre Kollegen: In diesem Seminar erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Datenschutz in der Arbeitswelt 4.0.

Vorkenntnisse erforderlich! Mehr dazu unter www.ifb.de/vorkenntnisse Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen entsprechend dem Seminar Der gläserne Mitarbeiter Teil I.

inhAlteBig Data: neue (Auswertungs-)Möglichkeiten für den Arbeitgeber mit neuen Aufgaben für den BR

› Profiling und Datamining: Was muss der BR wissen?

› Cloud-Computing: Datentransfer ohne (rechtliche) Grenzen?

Digitalisierungspotenziale im BR-Büro: Das papierarme BR-Büro

neue Arbeitsorte und Formen: Auch hier gilt das BDSG

› Crowdworking und Crowdsourcing: Neue Begriffe mit neuen Problemen?

› Neue Kontroll- und Überwachungsformen mit Hilfe von GPS und RFID

› Von jedem Ort und zu jeder Zeit Zugriff: Gefahren und Potenziale von Home- und Mobile-Office

Bring your own device (BYOD)

› Private und dienstliche Daten auf einem Gerät: Wem gehören die Daten?

› Das muss der Betriebsrat bei B.Y.O.D. und der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln beachten

› Der richtige Umgang im Schadensfall: Wer trägt die Kosten für Ersatzgeräte oder Folgen von Viren?

Mitbestimmung in der fortschreitenden Digitalisierung

› § 87 Abs. I Nr. 6 BetrVG als wichtigste Stütze

› Betriebsänderungen durch Digitalisierung: Weitere Mitbestimmungsrechte des BRs

› Den Überblick behalten: Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats

› Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos und -daten im Firmenauftritt

teRMine

2019 Ort Sem.-Nr.

26.03. - 29.03. Stuttgart 70-701 A

17.09. - 20.09. Frankfurt a. M. 70-702 A

26.11. - 29.11. Hamburg 70-703 A

Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter

www.ifb.de/929

Ihre Referenten sind Arbeitsrichter, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Fachjuristen.

2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr

Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer

PReiS ab 1.090 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: ifb.de/gremiumsrabatt

1. Teilnehmer 1.190 € 2. Kollege - 50 € 1.140 € weitere Kollegen - 50 € je 1.090 € zzgl. Hotel und MwSt.

Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/hotel

SchulunGSAnSPRuch Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Seite 22).

Teilnehmer im Dezember 2018 in Hannover

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Bevor soziale Netzwerke zu Fallstricken werden…

Facebook, Twitter und Co.: Als BR für klare Linie sorgen!

Spätestens, wenn die Spatzen Betriebsgeheimnisse zwitschern, zieht sich das Netz gefährlich zu — soziale Medien wie Facebook, Twitter und Co. sorgen sicher auch in Ihrem Betrieb für heiße Diskussionen. Viele Arbeitgeber wollen die juristischen Grauzonen mit eigenen Richtlinien, sogenannten Social Media Guidelines, regeln. Mit dem nötigen Fakten-wissen, der Kenntnis Ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten als Betriebsrat und den Praxis-Tipps unserer Referenten bringen Sie sich wirkungsvoll mit ein.

inhALTeWeb 2.0 und Social Media: Was steckt dahinter?

› Facebook, Twitter und Co.: Das Phänomen Soziale Medien

› Praxis-Check für Einsteiger: Wie funktionieren Facebook, Xing und Twitter?

› Neueste Entwicklungen anhand von Pressemeldungen etc.

Social Media und das Gesetz: Welche Regelungen bestehen?

› Ist der Umgang mit Sozialen Medien gesetzlich geregelt?

› Datenschutz: Was ist verboten und was erlaubt?

› Monitoring: Wie schützt man Mitarbeiter vor Überwachung?

› Einwilligung in Privatnutzung: Warum ist das häufig unzulässig?

› Private Nutzung der Sozialen Medien: Darf man das während der Arbeit?

› Schutz für Bewerber: Was ist, wenn der Personaler im Web mitliest?

Social Media und der Betrieb: Wo lauern Stolperfallen im Arbeitsleben?

› Gefährliche Beiträge: Was passiert bei Beleidigungen und negativen Äußerungen über das Unternehmen?

› Schneller getwittert als ausgesprochen: Geschäftsgeheimnisse im World Wide Web

› Unternehmen im Web 2.0: Was ist mit den Bildern der Kollegen?

› Beweisverwertungsverbot bei unzulässiger Nutzung durch den Arbeitgeber?

Social Media und der Betriebsrat: Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten gibt es?

› Soziale Medien und Direktionsrecht: Was darf der Chef vorschreiben?

› Social Media Guidelines: Was steckt dahinter?

› Wie Arbeitgeber mit Social Media Guidelines die BR-Arbeit aushebeln

› Beispiele für Social Media Guidelines: Fehler erkennen und vermeiden

TeRMine

2019 Ort Sem.-Nr.

29.01. - 01.02. Hamburg 70-801 A

14.05. - 17.05. Berlin 70-802 A

12.11. - 15.11. Stuttgart 70-803 A

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www.ifb.de/866

Ihre Referenten sind IT-Experten, Arbeitsrichter und Fachjuristen.

2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr

Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer

PReiS ab 1.090 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: ifb.de/gremiumsrabatt

1. Teilnehmer 1.190 € 2. Kollege - 50 € 1.140 € weitere Kollegen - 50 € je 1.090 € zzgl. Hotel und MwSt.

Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/hotel

SChuLunGSAnSPRuCh Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Seite 22).

Auch bei Social Media

Guidelines effektiv

mitbestimmen!

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Die datenschutzrechtliche Herausforderung im BR meistern

Cloud-Computing: Himmlische Freiheit, höllische Gefahr?

Cloud-Computing ist längst keine Zukunftsmusik mehr. Immer mehr Arbeitgeber lagern Informationen in „Internet-Clouds“ aus. Aber was passiert mit den Daten in der Cloud? Sind sie dort wirklich sicher? Cloud-Computing ist die neue Herausforderung in Sachen Datenschutz und Mitbestimmung. In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie als Betriebsrat unbedingt wissen müssen. Unsere Referenten zeigen Ihnen, welche Chancen und Gefahren Cloud-Computing mit sich bringt. Hier bekommen Sie das nötige Know-how, um vertrauliche Mitarbeiterdaten auch in der „Datenwolke“ richtig zu schützen.

inHalteCloud-Computing: Was ist das?

› Entstehung: Vom „einfachen“ Outsourcing zum Cloud-Computing

› Technisches Hintergrundwissen: Wo liegen die Daten?

› Sicherheit: Kann man der „Cloud“ vertrauen?

› „Outsourcing“ durch Eigeninitiative der Mitarbeiter: Wie geht das?

› Private und Public Cloud: Wo liegt der Unterschied?

› Chancen und Gefahren: Was bringt Cloud-Computing?

Cloud-Computing und Datenschutz: Missbrauchsgefahren minimieren

› Bundesdatenschutz- und Telemediengesetz: Die wichtigsten Regelungen kennen

› Datenübermittlung in die Cloud: Wie ist das rechtlich einzuordnen?

› Grenzüberschreitender Datenverkehr: Welche Besonderheiten gelten hier?

› Cloudspezifische Risiken: Wo lauern Sicherheitslücken?

› Zertifizierung und Auditierung der Cloud-Anbieter: Worauf ist zu achten?

› Verträge mit dem Cloud-Dienstleister: Welche Regelungen sind wichtig?

› Kontrollmöglichkeiten: Wie und für wen?

Cloud-Computing und Mitbestimmung des Betriebsrats

› Welche Informationsrechte hat der Betriebsrat?

› Welche Mitbestimmungsrechte sind betroffen?

› Kann der Betriebsrat Cloud-Computing ablehnen?

› Wie sehen die Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats aus?

› Was ist bei der Beauftragung von Sachverständigen zu beachten?

Cloud-Computing und Compliance

› Compliance-Anforderungen zum Cloud-Computing kennen

› Mitbestimmung auch in der Datenwolke sichern

› So wirken Arbeitnehmervertreter an den Richtlinien mit

terMine

2019 Ort Sem.-Nr.

26.02. - 01.03. Nürnberg 70-851 A

24.09. - 27.09. Bremen 70-852 A

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www.ifb.de/865

Ihre Referenten sind IT-Experten, Arbeitsrichter und Fachjuristen.

2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr

Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer

PreiS ab 1.090 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: ifb.de/gremiumsrabatt

1. Teilnehmer 1.190 € 2. Kollege - 50 € 1.140 € weitere Kollegen - 50 € je 1.090 € zzgl. Hotel und MwSt.

Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/hotel

SCHulunGSanSPruCH Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Seite 22).

Daten weg – Rechte weg?

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BR-Wissen rund um mobile Geräte in der Arbeitswelt

Bring Your Own Device (BYOD) — Wenn Privates dienstlich wird

Um Smartphones, Tablets oder Laptops herrscht ein aktueller Trend: Bring Your Own Device (BYOD). Das heißt, Mitarbeiter nutzen im Beruf ihre privaten Geräte. Doch auch wenn die Mobilgeräte vom Arbeitgeber gestellt werden, wirft ihr Einsatz Fragen auf. Nach diesem Seminar haben Sie als Betriebsrat Antworten parat. Holen Sie sich auch wertvolle Praxis-Tipps, um Ihre Kollegen vor Überwachung zu schützen.

inhaltetechnik verständlich erklärt: Welche datenschutzrechtlichen Gefahren drohen beim einsatz von ...

› Smartphones und Tablet-Computernals ständige Begleiter

› Laptops mit mobilen Scannern und Druckern zum Arbeiten unterwegs

› RFID-Chips in der Warenlogistik und Werkzeugausgabe

› NFC-Technik zum Bezahlen in der Kantine

› mbilen Device Management-Systemen (MDM) zum Verwalten der mobilen Geräte

› Online-Speichern und Cloud-Diensten zur permanenten Verfügbarkeit der Daten

› Wearable Computing wie Computer-Brillen und Smart-Watches

Bring Your Own Device (BYOD): Wenn Mitarbeiter ihre eigenen Geräte als arbeitsmittel einsetzen

› Definition: Was genau versteht man unter BYOD?

› Motivation: Was veranlasst Mitarbeiter und Arbeitgeber zu BYOD?

› Privates und Dienstliches auf einem Gerät: Wem gehören die Daten?

› Kosten für Anschaffung und Nutzung: Wer zahlt?

› Gerät defekt oder verloren: Wer haftet?

› Software: Sind private Lizenzen dienstlich nutzbar?

entwicklung einer erfolgreichen BYOD-Strategie: Worauf kommt es an?

Rechtliche einordnung: Datenschutzrecht und Mitbestimmung bei mobilen Geräten

› Datenschutzrecht: Wie sieht’s hier bei mobilen Geräten aus?

› Die Initiative ergreifen: Als Betriebsrat den ersten Schritt machen

› Kollegen schützen: Mitbestimmungs- und Kontrollrechte nutzen

› Professionell handeln: Sachverständige hinzuziehen

Projekt Betriebsvereinbarung: tipps zur praktischen Umsetzung im Betrieb

› Schritt für Schritt: Methodisches Vorgehen kennen

› Das muss rein: Wichtige Eckpunkte zu mobilen Geräten und BYOD

teRMine

2019 Ort Sem.-Nr.

19.03. - 22.03. Gerl./Stuttgart 70-601 A

21.05. - 24.05. Düsseldorf 70-602 A

19.11. - 22.11. Berlin 70-603 A

Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter

www.ifb.de/977

Ihre Referenten sind Arbeitsrichter, Fachjuristen und Datenschutz-beauftragte.

2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr

Ihr Vorteil: reduziert auf 16 Teilnehmer

PReiS ab 1.090 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: ifb.de/gremiumsrabatt

1. Teilnehmer 1.190 € 2. Kollege - 50 € 1.140 € weitere Kollegen - 50 € je 1.090 € zzgl. Hotel und MwSt.

Weitere Infos zu den anfallenden Hotel- kosten erhalten Sie unter ifb.de/hotel

SchUlUnGSanSPRUch Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über ent-sprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Seite 22).

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Page 22: Datenschutz für Betrieb und Betriebsrat · Der ideale Einstieg in die neue EU-DSGVO und das neue BDSG! Der gläserne Mitarbeiter Teil I: Grundlagenwissen im neuen Datenschutzrecht

SchulungSanSpruch

Erforderlichkeit von Seminaren für den Betriebsrat

1. pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Mitglieder des BR neben der Erfüllung ihrer arbeits vertraglichen Aufgaben weitere, nicht unerhebliche Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen und die damit verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind spezielle Kenntnisse der BR-Mitglieder insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 29.01.74 — 1 ABR 41/73).

Verantwortliche Arbeit im BR ist nur dann möglich, wenn jedes Mit-glied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt; diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 — 6 ABR 50/79).

2. gesetzliche grundlage: § 37 abs. 6 BetrVg Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht in § 37 Abs. 6 i. V. m. § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 einen Anspruch auf den Besuch erforder-licher Schulungen für Betriebsräte vor. Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber die Pflicht, Betriebsräte für die Teilnahme an derarti-gen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht sowie von sämtlichen anfallenden Kosten (Seminar-gebühr, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten) freizustellen.

Teilzeitbeschäftigten BR-Mitgliedern hat er gem.§ 37 Abs. 3 i. V. m. § 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG für die während eines Seminars anfallen-den Mehrarbeitsstunden Arbeitsbefreiung oder Mehrarbeitsver-gütung zu gewähren.

3. Wann ist eine Schulung i. S. v. § 37 abs. 6 BetrVg erforderlich? Der Begriff der Erforderlichkeit Die Frage nach der Erforder-lichkeit ist einfach zu beantworten: Ein Seminar ist generell dann erforderlich, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen und seine Mitglieder nicht oder nicht ausreichend über die für die sach-gerechte Wahr nehmung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Erforderlichkeit von DatenschutzseminarenIn fast jedem Betrieb sind heute eine moderne Telefon anlage sowie ein EDV-System installiert. Die Möglichkeit einer technischen Über-wachung der Belegschaft über das Telefon und den PC ist somit gegeben. Grundsätzlich sollte daher jedes BR-Mitglied in der Lage sein zu beur teilen, inwieweit hier Mitbestimmungsrechte des BR berührt sein könnten. Folgerichtig entschied das Arbeits gericht Lingen, das ifb-Seminar der „Gläserne Mitarbeiter Teil II“ sei für mindestens drei Mitglieder des örtlichen Betriebsrats wegen der verstärkten Einbindung von Informations- und Kommunikations-techniken im Betrieb erforderlich. Dies gelte sogar, wenn es auf der Ebene des Gesamtbetriebsrats einen EDV-Ausschuss gibt (ArbG Lingen vom 17.10.2012 — 2 BV 1/12).

Grundkenntnisse zu diesem Thema vermitteln unsere Seminare „Der gläserne Mitarbeiter: Datenschutz und Mitarbeiter kontrolle im Betrieb Teil I und Teil II“ (ab Seite 9).

Beurteilungsspielraum Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungs-spielraum zu, der sich sowohl auf den Seminar inhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mit-glieder bezieht (Fitting, 29. Auflage § 37 Rn. 174). Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen, die Schu-lung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

4. rücksicht auf „betriebliche notwendigkeiten“Bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungs besuchs ist der BR gehalten, bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen etwa gegen den Seminarbesuch eines

BR-Mitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminar zeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsge-mäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche mindestens zwei bis drei Wochen vor Seminar-beginn mitzuteilen. Hält der Arbeit geber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er nach Ansicht des Arbeitsgerichts Bremen verpflichtet, seine Bedenken in ange-messener Zeit (drei Monate seien hier eindeutig zu lang) zu äußern (ArbG Bremen vom 25.02.2000 — 1 BV Ga 4/00). Im Zweifel ent-scheidet hierüber die Einigungsstelle.

5. Verhältnismäßigkeit Neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, hat der Betriebsrat darüber hinaus stets abzuwägen, ob die Ausgaben für die Schulung den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten. Der BR hat also darauf zu achten, dass keine unnötigen Kosten für den Arbeitgeber entstehen. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber nicht einseitig eine Obergrenze für die Schulungskosten festlegen darf! Dies stellt einen Verstoß gegen das BetrVG dar, weil die Kosten tragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 BetrVG als zwingendes Recht festgeschrieben ist.

6. auswahl des Seminaranbieters Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet den billigsten Anbieter zu wählen (BAG vom 15.05.1986 — 6 ABR 74/83 und BAG vom 28.06.1995 — 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Nach der Rechtsprechung verschiedener Landesarbeitsgerichte sind die Schulungskosten des ifb als verhältnismäßig anzusehen (LAG Hessen vom 29.06.1995 — 12 TaBV 73/94 und LAG Schleswig- Holstein vom 29.06.2000 — 4 TaBV 12/00). Insbesondere kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der BR ein kostengünstigeres Gewerkschaftsseminar besucht (LAG Köln vom 11.04.2002 — 10 TaBV 50/01) oder Schulungsangebote durch den Arbeitgeber-verband.

7. häufigkeit von Seminarbesuchen Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass jedem BR-Mitglied pro Amts-periode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen. Das trifft nicht zu, denn dies gilt nur für den zusätzlichen Bildungs-urlaub der Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG. Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit: Somit gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für Seminarbesuche pro  Amstzeit!

8. Streitigkeiten über Seminarbesuche Ist der Arbeitgeber der Ansicht, eine vom Betriebsrat beschlossene Schulungsteilnahme sei nicht erforderlich, kann er zur Klärung seiner Bedenken ein Beschluss verfahren beim Arbeitsgericht bean-tragen. Auch der BR kann die Erforderlichkeit eines Seminars durch das Arbeitsgericht feststellen lassen.

Wenn Sie Probleme bei der Durchsetzung Ihres Seminar besuchs haben sollten, helfen wir Ihnen gerne weiter! Unser Expertenteam von zehn Juristen berät Sie kostenlos und umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Schulungsanspruch.

Spezielle SchulungSanSprüche

JAV: www.ifb.de/jav-schulungsanspruch

SBV: www.ifb.de/sbv-schulungsanspruch

www.ifb.de/ schulungsanspruch

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Ihr direkter Weg zum Wunschseminar

Wunschseminar gefunden? Nutzen Sie unsere Internetseite für aktuelle Termine und ausführliche Seminar­informationen!Geben Sie den Link zum Seminar in Ihren Webbrowser ein. Sie finden den Link bei jedem Seminar im roten Infofeld,z. B. www.ifb.de/23 für „Das neue Daten­schutzrecht“.

Reservieren Sie im Internet Ihr Seminar zum gewünschten Termin!Am Ampelsymbol in der Spalte „Informa­tionen“ sehen Sie, ob Ihr Wunschtermin frei ist. Bei Grün klicken Sie auf „weiter“ und

wählen anschließend das grüne Feld „Seminar reservieren“. Ihr Seminar liegt jetzt in Ihrem Warenkorb. Vor der festen Buchung müssen Sie erst Ihren Arbeitgeber informieren.

Tipp: Sie können Ihr Seminar auch gerne telefonisch oder per E-Mail reservieren: › Tel.: 0 88 41 / 61 12-0 › E-Mail: [email protected]

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber!Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens drei Wochen vor dem Seminartermin den Beschluss des Betriebsrats mit.

Buchen Sie nach der Beschluss­fassung Ihr Seminar!Rufen Sie Ihren Warenkorb auf unserer Internet seite auf und buchen Sie das reser­vierte Seminar jetzt fest.

Seminarunterlagen erhaltenNach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung und alle Unter­lagen für Ihren Seminarbesuch. Die Abwick­lung von Hotelbuchung bis Abrechnung mit Ihrem Arbeitgeber erledigen wir für Sie.

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Tipp: Nutzen Sie für den Entsende-beschluss unsere Vorlage „Mitteilung an die Geschäfts leitung“ auf Seite 29 oder unter www.ifb.de/formulare

Tipp: Die ifb-Schulungsberatung hilft Ihnen gerne. Falls Sie Argumente gegen die Einwendungen des Arbeitgebers benötigen, helfen Ihnen unsere Juristen aus der Seminarplanung zum Schulungs-anspruch gerne weiter. Mehr Informationen unter www.ifb.de/schulungsanspruch

Tagesaktuelle Termine buchen und weitere Infos unter

www.ifb.de/23

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Seminare nach Terminen

2019

März04.03. - 08.03. Der gläserne Mitarbeiter Teil I

Berlin ifb.de/68 | Seminar 70-505 C | Seite 9

12.03. - 15.03. Das neue Datenschutzrecht: Darauf muss der BR jetzt achtenTrier ifb.de/23 | Seminar 70-963 B | Seite 13

18.03. - 22.03. Der gläserne Mitarbeiter Teil II Bremerhaven ifb.de/718 | Seminar 70-205 B | Seite 10

19.03. - 22.03. Datenschutz im BR-Büro: So gelingt die richtige UmsetzungKöln ifb.de/1183 | Seminar 70-662 B | Seite 17

Mobile Geräte und BYODGerl./Stuttgart ifb.de/977 | Seminar 70-601 A | Seite 21

25.03. - 29.03. Der gläserne Mitarbeiter Teil IRegensburg ifb.de/68 | Seminar 70-507 B | Seite 9

26.03. - 29.03. Datenschutz in der Arbeitswelt 4.0: Wichtig für jedes BR-GremiumStuttgart ifb.de/929 | Seminar 70-701 A | Seite 18

April01.04. - 05.04. Der gläserne Mitarbeiter Teil III

Hamburg ifb.de/976 | Seminar 70-303 A | Seite 11

Der gläserne Mitarbeiter Teil IFrankfurt/Offenb. ifb.de/68 | Seminar 70-508 B | Seite 9

02.04. - 05.04. SBV — Datenschutz und AGGLeipzig ifb.de/1179 | Seminar 45-752 B | Seite 15

08.04. - 12.04. Der gläserne Mitarbeiter Teil IIBerlin ifb.de/718 | Seminar 70-206 A | Seite 10

Der gläserne Mitarbeiter Teil IDortmund ifb.de/68 | Seminar 70-509 A | Seite 9

09.04. - 12.04. Datenschutz im BR-Büro: So gelingt die richtige UmsetzungDresden ifb.de/1183 | Seminar 70-662 C | Seite 17

09.04. - 12.04. Das neue Datenschutzrecht: Darauf muss der BR jetzt achtenBremen ifb.de/23 | Seminar 70-963 C | Seite 13

Mai06.05. - 10.05. Der gläserne Mitarbeiter Teil II

Würzburg ifb.de/718 | Seminar 70-207 A | Seite 10

Der gläserne Mitarbeiter Teil IGarmisch-P. ifb.de/68 | Seminar 70-510 A | Seite 9

07.05. - 07.05. JAV DatenschutzHamburg ifb.de/1182 | Seminar 30-542 A | Seite 14

13.05. - 17.05. Der gläserne Mitarbeiter Teil IBremen ifb.de/68 | Seminar 70-511 A | Seite 9

13.05. - 17.05. Der gläserne Mitarbeiter Teil IIHannover ifb.de/718 | Seminar 70-207 B | Seite 10

14.05. - 17.05. Das neue Datenschutzrecht: Darauf muss der BR jetzt achtenBerlin ifb.de/23 | Seminar 70-964 A | Seite 13

Datenschutz im BR-Büro: So gelingt die richtige UmsetzungGarmisch-P. ifb.de/1183 | Seminar 70-663 A | Seite 17

Facebook, Twitter und Co.: Rechtliche GrundlagenBerlin ifb.de/866 | Seminar 70-802 A | Seite 19

20.05. - 24.05. Der gläserne Mitarbeiter Teil IIHamburg ifb.de/718 | Seminar 70-208 A | Seite 10

Der gläserne Mitarbeiter Teil IIINürnberg ifb.de/976 | Seminar 70-304 A | Seite 11

21.05. - 24.05. SBV — Datenschutz und AGGMünchen ifb.de/1179 | Seminar 45-753 A | Seite 15

Mobile Geräte und BYODDüsseldorf ifb.de/977 | Seminar 70-602 A | Seite 21

Juni03.06. - 07.06. Der gläserne Mitarbeiter Teil II

Nürnberg ifb.de/718 | Seminar 70-209 A | Seite 10

Der gläserne Mitarbeiter Teil IPotsdam ifb.de/68 | Seminar 70-512 A | Seite 9

04.06. - 07.06. Das neue Datenschutzrecht: Darauf muss der BR jetzt achtenNürnberg ifb.de/23 | Seminar 70-965 A | Seite 13

17.06. - 21.06. Der gläserne Mitarbeiter Teil IKoblenz ifb.de/68 | Seminar 70-513 A | Seite 9

24.06. - 28.06. Der gläserne Mitarbeiter Teil IIBerlin ifb.de/718 | Seminar 70-210 A | Seite 10

Der gläserne Mitarbeiter Teil IHamburg ifb.de/68 | Seminar 70-514 A | Seite 9

Juli01.07. - 05.07. Der gläserne Mitarbeiter Teil I

Berlin ifb.de/68 | Seminar 70-515 A | Seite 9

08.07. - 12.07. Der gläserne Mitarbeiter Teil IIKöln ifb.de/718 | Seminar 70-211 A | Seite 10

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09.07. - 09.07. JAV DatenschutzBerlin ifb.de/1182 | Seminar 30-543 A | Seite 14

09.07. - 12.07. Datenschutz im BR-Büro: So gelingt die richtige UmsetzungBerlin ifb.de/1183 | Seminar 70-664 A | Seite 17

15.07. - 19.07. Der gläserne Mitarbeiter Teil INürnberg ifb.de/68 | Seminar 70-516 A | Seite 9

23.07. - 26.07. SBV — Datenschutz und AGGFrankfurt a. M. ifb.de/1179 | Seminar 45-754 A | Seite 15

29.07. - 02.08. Der gläserne Mitarbeiter Teil IIBremen ifb.de/718 | Seminar 70-212 A | Seite 10

August05.08. - 09.08. Der gläserne Mitarbeiter Teil I

Düsseldorf ifb.de/68 | Seminar 70-517 A | Seite 9

19.08. - 23.08. Der gläserne Mitarbeiter Teil IIFrankfurt a. M. ifb.de/718 | Seminar 70-213 A | Seite 10

Der gläserne Mitarbeiter Teil IHamburg ifb.de/68 | Seminar 70-518 A | Seite 9

20.08. - 23.08. Das neue Datenschutzrecht: Darauf muss der BR jetzt achtenHamburg ifb.de/23 | Seminar 70-966 A | Seite 13

26.08. - 30.08. Der gläserne Mitarbeiter Teil IIIDüsseldorf ifb.de/976 | Seminar 70-305 A | Seite 11

Der gläserne Mitarbeiter Teil IMünchen ifb.de/68 | Seminar 70-519 A | Seite 9

September02.09. - 06.09. Der gläserne Mitarbeiter Teil II

München ifb.de/718 | Seminar 70-214 A | Seite 10

Der gläserne Mitarbeiter Teil IBerlin ifb.de/68 | Seminar 70-520 A | Seite 9

02.09. - 02.09. JAV DatenschutzFrankfurt a. M. ifb.de/1182 | Seminar 30-544 A | Seite 14

09.09. - 13.09. Der gläserne Mitarbeiter Teil IFrankfurt/Offenb. ifb.de/68 | Seminar 70-521 A | Seite 9

16.09. - 20.09. Der gläserne Mitarbeiter Teil IIBerlin ifb.de/718 | Seminar 70-215 A | Seite 10

17.09. - 20.09. Datenschutz in der Arbeitswelt 4.0: Wichtig für jedes BR-GremiumFrankfurt a. M. ifb.de/929 | Seminar 70-702 A | Seite 18

23.09. - 27.09. Der gläserne Mitarbeiter Teil IIIBerlin ifb.de/976 | Seminar 70-306 A | Seite 11

Der gläserne Mitarbeiter Teil IStuttgart

Aktue l l e Termine

f inden Sie auch on l i ne unter

› www.ifb.de/

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01 Hamburg

02 Garmisch- Partenkirchen Hotel Mercure

03 München

04 Potsdam NH Hotel

05 Regensburg Hotel Ibis Styles

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Organisatorische Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltungen der ifb KG

Erfahrungsgemäß sind viele Seminare sehr schnell ausgebucht. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Anmeldung.Wir bieten Ihnen hierzu folgenden Service an: Sobald Sie sich für ein Seminar entschieden haben, rufen Sie uns unter 0 88 41 / 61 12-0 an und lassen Sie sich einen Seminarplatz reservieren. Ihren Platz halten wir in der Regel 14 Tage für Sie frei, längstens jedoch bis 8 Tage vor Seminar beginn. Bitte senden Sie uns innerhalb dieser Zeit Ihre schriftliche Anmeldung:

u per Telefax: 0 88 41 / 61 12-151 u über das Internet: www.ifb.de u per E-Mail: [email protected]

Für eine schnelle und unkomplizierte Anmeldung bitten wir Sie, stets Ihre Kunden-nummer bereitzuhalten.Nicht im Seminarpreis inbegriffen sind Unterkunft und Verpflegung. Diese Leistungen fallen unter die Voll- bzw. Halbpensionspauschale des Tagungs hotels. Falls gewünscht, organisieren wir für die Teilnehmer die Zimmerreservierung im Tagungshotel. Wählen Sie dazu bitte die entsprechenden Optionen auf dem Anmelde-formular aus. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande. Sollten Sie nicht im Tagungs hotel übernach-ten, berechnet das Hotel dennoch

mindestens eine „Tagungs pauschale“ bestehend aus Tagungs- und Pausengeträn-ken, Snacks sowie Mittag- oder Abendessen. Die regelmäßigen Amtsperioden stellen nicht nur für Sie, sondern auch für uns als Seminar-anbieter einen Neustart dar, der mit vielen Innovationen verbunden ist. Insbesondere zu diesen Phasen kann es daher zu Änderungen an den Seminar inhalten, den Starter paketen, dem Preis und weiteren Rahmenbedingungen kommen.

Wir erbringen unsere Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB). Sämtliche Angebote sind ausschließlich für Kunden aus Handel, Industrie und Gewerbe bestimmt.

1. AnmeldungEine Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erfolgt online oder schriftlich über das Anmeldeformular. Falls Sie einen anderen Weg wählen, wie zum Beispiel E-Mail, geben Sie bitte unbedingt den Namen des Teilneh-mers, der Firma, die vollständigen Kontakt-daten sowie den Verpflegungswunsch an. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung erhält. Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie alle weiteren Informationen zum gebuchten Seminar.

2. unTeRKunFT / HOTelBuCHungAuf Ihren Wunsch hin nehmen wir für Sie die Buchung einer Unterkunft mit oder ohne zusätzliche Verpflegungsleistungen (Halb- oder Vollpensionspauschale) im Seminarhotel vor. Dies sollte schon bei der Anmeldung angegeben werden. Wenn Sie nicht im Tagungshotel übernachten, fällt mindestens eine Tagungspauschale an, die Tagungs- und Pausengetränke, Snacks sowie Mittag- oder Abendessen beinhaltet. Wir bestätigen Ihnen dies individuell in der Anmeldebestätigung. Das Vertragsverhältnis über die Leistungen des Hotels kommt nur zwischen dem Teilnehmer und dem Hotel, nicht aber mit der ifb KG zustande. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über die Leistungen des Hotels sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen. Einwendungen aus diesem Verhältnis können nicht im Rahmen der Vertrags- und Rechnungsabwicklung mit uns, der ifb KG, geltend gemacht werden. Sollten Sie nachträglich Änderungen hin-sichtlich Ihrer Unterkunft oder Verpflegungs-leistung wünschen, ist dies immer der ifb KG mitzuteilen.

3. RÜCKTRITT / STORnIeRung / umBuCHunga) Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung

durch den Teilnehmer Wenn Sie bereits verbindlich zu einem Seminar angemeldet sind, aber nicht teilnehmen können, stehen Ihnen umfang-reiche Möglichkeiten zur Verfügung:

› Benennung eines VertretersBis unmittelbar vor Beginn der Veran-staltung können Sie für sich einen Ver-treter benennen. Dafür entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

› Umbuchung auf anderen TerminWenn Sie auf einen anderen Termin umbuchen möchten, entstehen Ihnen dafür bis 8 Tage vor Seminarbeginn keine zusätzlichen Kosten. Im Falle einer Umbuchung, die weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn auf Ihre Veranlassung erfolgt, sind wir berechtigt, uns dadurch entstandene Kosten geltend zu machen.

› Rücktritt vom VertragBis 8 Tage vor Seminarbeginn können Sie vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss immer schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht, ohne abgesagt zu haben, sind wir berechtigt, die volle Seminar-gebühr in Rechnung zu stellen.

› Stornokosten durch das Hotel Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung bereits ab 3 Wochen vor Seminarbeginn Stornokosten von Seiten des Hotels entstehen können. Auf diese haben wir keinen Einfluss, wir werden jedoch immer versuchen, diese für Sie als unseren Teilnehmer abzuwenden oder zumindest möglichst gering zu halten. Die Geltend-machung dieser Kosten gegenüber dem Teilnehmer erfolgt durch die ifb KG.

b) Absage einer Veranstaltung durch die ifb KG Wir behalten uns vor, das Seminar oder einzelne Buchungen bei Vorliegen wichtiger Gründe zu stornieren. Zu diesen Gründen gehören eine zu geringe Teilnehmerzahl oder andere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie die Erkrankung des

Referenten oder höhere Gewalt. Bereits entrichtete Zahlungen werden dann zurück-erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die ifb KG sind dagegen ausge-schlossen, außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

4. ZAHlung / FÄllIgKeITDie Rechnungsstellung erfolgt mit Ende des Seminars direkt an Ihr Unternehmen. Unsere Seminarpreise verstehen sich pro Teilnehmer rein „netto“, das bedeutet ohne die jeweils gültige gesetzliche Mehrwert-steuer sowie ohne Kosten für Reise- und Hotelleistungen (das sind vor allem Über-nachtung und Verpflegungspauschalen sowie weitere Nebenkosten). Es gelten die Seminar-preise, die zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses auf der Website der ifb KG angegeben sind, es sei denn, es wird aus-drücklich auf Preisänderungen hingewiesen. Neben der Abrechnung der Seminarpreise übernimmt die ifb KG auch die Abwicklung der Hotelkosten mit dem Arbeitgeber (Über nachtung und Verpflegungspauschalen ohne weitere Nebenleistungen). Die aktuellen Hotelpreise (Übernachtungskosten, Verpflegungs- und Tagungspauschalen) finden Sie ebenfalls im Internet unter › www.ifb.de/hotel. Preisabweichungen behalten wir uns vor. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig.

5. ÄndeRungSVORBeHAlTWir behalten uns vor, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderun-gen oder Abweichungen vor oder während des Seminars vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars bzw. den Nutzen für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Ursprünglich vorgesehene Referen-ten oder Seminarleiter dürfen im Bedarfsfall, zum Beispiel bei Erkrankung, durch andere Personen, die gleich qualifiziert sind, ersetzt werden.Im Fall einer notwendigen Änderung des Seminarorts durch die ifb KG steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht im Fall der Änderung des Seminarhotels, sofern die Veranstaltung weiterhin am selben Ort oder

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in einer für den Teilnehmer zumutbaren Nähe stattfindet.

6. SEMINARUNTERLAGENGrundsätzlich erhält jeder Teilnehmer im Rahmen einer Veranstaltung Schulungs­unterlagen. Diese sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung bzw. Gewährleistung für inhaltliche Aktuali­tät, Vollständigkeit und Korrektheit der Schu­lungsunterlagen ist jedoch ausgeschlossen.

7. E-LEARNING-ANGEBOTEJeder Teilnehmer unserer eLearning­Ange­bote wie Webinar oder WBT („web based training“) erhält von uns individuelle Daten, die den Zugang zum Angebot online

ermög lichen. Nur damit ist eine Teilnahme möglich. Die Nutzung des gebuchten Ange­bots ist auf diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Nut­zungsdauer hängt vom gebuchten Angebot ab und kann bei der ifb KG erfragt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

8. UNFÄLLE / HAFTUNGDie Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeit besteht für die Teilnehmer grundsätzlich Versicherungs­schutz im Rahmen der gesetzlichen Unfall­versicherung über den Arbeitgeber. Dieser Schutz besteht nicht während des

freiwilligen Rahmenprogramms bzw. in der seminarfreien Zeit.Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die ifb KG für sich, für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfül­lungsgehilfen bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, für alle sonstigen Schäden jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftungs­ und Schadens­ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9. GERICHTSSTANDDer allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der ifb KG. Dieser liegt in 82418 Seehausen am Staffelsee.

STAND: Juni 2018

1. WILLkOMMEN BEIM ifbifb und Datenschutz — unabhängig davon, ob Sie Seminarteilnehmer, Interessent oder Besucher unserer Website sind: Wir respek­tieren Ihre Privatsphäre in vollem Umfang und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um diese zu schützen. Mithilfe unserer Datenschutz erklärung möchten wir Ihnen verständlich und nachvollziehbar mitteilen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen erheben und was wir damit machen. Sie erhalten außerdem alle Informa­tionen über die Ihnen zustehenden Rechte. Natürlich teilen wir Ihnen auch mit, an wen Sie sich bei Fragen wenden können.

2. WER IST DIE ifb kG?Die ifb Institut zur Fortbildung von Betriebs­räten KG ist ein Seminarveranstalter mit Sitz in Seehausen am Staffelsee. Zur ifb KG gehört die Versandbuchhandlung ifb­medien.Verantwortliche Stelle ist die

ifb KG Prof.­Becker­Weg 16 82418 Seehausen a. Staffelsee Telefon: + 49 (0) 88 41 / 61 12­0 Telefax: + 49 (0) 88 41 / 61 12­151 E­Mail: [email protected]

Wenn Sie Fragen zum Thema „Datenschutz bei der ifb KG“ haben, wenden Sie sich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauf­tragten. Sie erreichen ihn unter

ifb KG Datenschutzbeauftragter Prof.­Becker­Weg 16 82418 Seehausen a. Staffelsee Telefon: + 49 (0) 88 41 / 61 12­0 E­Mail: [email protected]

3. WAS BEDEUTET DATENvER ARBEITUNG?Unter Datenverarbeitung versteht man das Erheben, Speichern, Nutzen, Verwenden oder Löschen personenbezogener Daten. Grund­sätzlich sind das alle Informationen, mit denen sich eine natürliche Person identifi­zieren lässt.

4. AN WEN RICHTET SICH DIESE DATENSCHUTzERkLÄRUNG?Diese Datenschutzerklärung betrifft die personenbezogenen Daten von— Seminarteilnehmern, Kunden und Interes­

senten der ifb KG,— allen anderen natürlichen Personen, die

unsere Website besuchen, unsere App verwenden, sich registrieren lassen,

Onlinedienste nutzen oder auf andere Art und Weise in Kontakt mit der ifb KG stehen.

5. WELCHE IHRER pERSONEN-BEzOGENEN DATEN ERHEBEN WIR UND WANN TUN WIR DAS?Wir erheben personenbezogene Daten, wenn Sie mit uns als Teilnehmer, Interessent oder Besucher unserer Website in Kontakt treten. Das betrifft hauptsächlich die Fälle, in denen Sie sich für unsere Seminare interessieren, einen Katalog per Post bestellen, eine Buchung vornehmen, Formulare online ausfüllen, sich für einen Dienst online registrieren oder nutzen, Bestellungen aufgeben oder sich per Telefon, Brief, Fax, E­Mail oder über ein Kontaktformular auf unserer Website an uns wenden. Das alles geschieht unabhängig davon, ob Sie sich mit uns schon in einer Geschäftsbeziehung befinden oder nicht.Wir verarbeiten folgende personenbezogene Daten:› Persönliche Angaben, die Ihrer Identifika-

tion dienen:Dazu gehören Ihr Vorname und Nachname, Name und Adresse Ihres Betriebs, Ihre Funktion in der betrieblichen Interessen­vertretung, E­Mail­Adresse, Telefon­nummer sowie bei Bestellungen über ifb­medien optional Ihre Kontoverbindung.

› Daten über unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen:Dies betrifft vor allem die Seminare, die Sie bei uns bereits gebucht haben, sowie Bücher und Medien, die Sie bei unserer Versandbuchhandlung ifb­medien bestellt haben. Die Datenerhebung erfolgt hier entweder im Rahmen des Vertragsschlus­ses oder im Rahmen der Durchführung eines Seminars. Letzteres gilt vor allem für Fotos, die die Seminarleiter im Rahmen der Seminare auf der Veranstaltung machen. Dabei steht stets der Charakter der Veranstaltung im Vordergrund („Seminarimpressionen“) und nicht der einzelne Seminarteilnehmer.

› Daten über Ihr Online-Verhalten sowie Ihre online vorgenommenen EinstellungenDarunter fallen IP­Adressen, Daten zu Ihren Besuchen auf unserer Website oder unserer App (zum Beispiel Zeit und Dauer, aufgerufene Seiten, verwendete Browser), sogenannte Cookies, Einstellungen im Kunden portal „mein ifb“, Texte und Nachrichten im Forum auf betriebsrat.de

sowie die Abonnements unserer News­letter.

› Angaben zu Interessen und WünschenDies betrifft Ihre Interessen und Wünsche, die Sie uns mitteilen bzw. über die Sie uns informieren.

› Besondere Kategorien personenbezogener DatenAls sensible Daten speichern wir aus­schließlich Ihre Angaben zu gesundheitli­chen Einschränkungen, wenn diese Auswirkungen auf Ihren Seminarbesuch haben. Darunter fallen zum Beispiel der Bedarf eines behindertengerechten Zimmers im Hotel, bestimmte Ernährung sowie weitere krankheitsbedingte Einschränkungen, hinsichtlich derer wir bei Kenntnis Ihren Seminarbesuch für Sie besser und angenehmer gestalten können.

6. WOFüR NUTzEN WIR IHRE DATEN UND AUF WELCHER RECHTSGRUND-LAGE GESCHIEHT DAS?Hauptzwecke der Datenverarbeitung sind die Durchführung unserer Schulungen und Seminare, die Zurverfügungstellung unseres Onlineangebots, die Kommunikation mit Teilnehmern, Kunden und Interessenten, Maßnahmen der IT­Sicherheit sowie Marke­ting­ und Werbemaßnahmen. Ihre Daten nutzen wir dabei aufgrund folgender Rechtsgrundlagen: Einwilligung, Erfüllung vertraglicher Pflichten sowie berechtigtes Interesse nach erfolgter Interessenabwägung (siehe Art. 6, 7 und 9 der DSGVO). › Datenverarbeitung aufgrund Ihrer

Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buch-stabe a) DSGVOEine Datenverarbeitung ist rechtmäßig, wenn wir dafür von Ihnen eine Einwilligung hinsichtlich bestimmter Zwecke erhalten haben. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, egal wann Sie sie uns erteilt haben. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

› Datenverarbeitung zur Erfüllung vertrag-licher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buch-stabe b) DSGVOWir verarbeiten Ihre Daten außerdem, damit wir den Vertrag mit Ihnen erfüllen können. Das gilt auch für den Zeitraum vor Vertragsabschluss, wenn Sie eine Seminar anmeldung an uns abschicken. Um mit Ihnen in Kontakt treten zu können, benötigen wir Ihre Daten wie Name,

Datenschutzerklärung der ifb KG

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Serv

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Adresse, Betrieb, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

› Datenverarbeitung aufgrund berechtig-tem Interesse, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buch-stabe f) DSGVOAls Seminarveranstalter möchten wir Ihre Bedürfnisse hinsichtlich Ihres persönli-chen Schulungsbedarfs so gut wie möglich erfüllen. Dafür nutzen wir Daten aus unserer Kundenbeziehung mit Ihnen. Ziel ist es, Ihnen optimale Empfehlungen zu geben, die möglichst genau auf Sie und auf Ihre betriebliche Situation abgestimmt sind. Darin liegen auch unsere berechtig-ten Interessen. Dabei verarbeiten wir Ihre Daten immer nur im Einklang mit dem geltenden Recht. Wir richten uns dabei nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f) DSGVO. Konkret geht es hier um Marketingzwecke:

— Analyse der Ergebnisse von Marketing-aktivitäten, um deren Relevanz zu messen

— Analyse von Informationen, die beim Besuch einer Website entstehen

— Analyse des möglichen Bedarfs unserer Seminare und Dienstleistungen

— Analyse Ihrer persönlichen Daten, um geeignete Zielgruppen für das Marketing zusammenzustellen

— Analyse Ihrer Interessen auf der Grund-lage Ihres Verhaltens im Onlinebereich

— Bildung von Scoringwerten, deren Modelle auf mathematisch und statistisch aner-kannten Verfahren beruhen

Per Post oder per E-Mail erhalten Sie von uns direkte Werbung, die wir möglichst individuell auf Ihre vermutlichen Bedürfnisse hin für Sie zusammengestellt haben. Auch derart perso-nalisierter Werbung können Sie selbstver-ständlich jederzeit widersprechen. In jedem Fall genügt immer eine einfache E-Mail an eine der unter Ziffer 2 erwähnten Adressen. Darüber hinaus verwenden wir Seminarfotos („Seminarimpressionen“), um diese in „mein ifb“ (siehe hierzu auch weiter unten die Ziffer 10 der Datenschutzerklärung) sowie für Werbezwecke in Katalogen und im Internet zu veröffentlichen sowie für eine persönliche Foto-Postkarte nach dem Semi-nar. Hierin liegen auch unsere berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buch-stabe f) DSGVO. Näheres hierzu erfahren Sie von der Seminarleitung zu Beginn des Seminars.Sie haben jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Datenverarbeitung zu wider-sprechen. In jedem Fall genügt immer eine einfache E-Mail an eine der unter Ziffer 2 der Datenschutzerklärung erwähnten Adressen.

7. Wer bekommt Ihre Daten?› Innerhalb der ifb KG erhalten nur diejeni-

gen Personen und Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertrag-lichen oder gesetzlichen Pflichten bzw. zur Wahrung unserer berechtigten Interessen benötigen.

› An Stellen außerhalb der ifb KG werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn Sie eingewilligt haben bzw. wenn wir damit unseren vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nachkommen.

— Um unseren vertraglichen Pflichten nachzukommen, arbeiten wir auch mit dritten Dienstleistern zusammen. Dazu gehören unsere Seminarleitungen, unsere Referenten sowie die Schulungshotels. Diese können für Zwecke der

Seminardurchführung Ihre personenbezo-genen Daten erhalten. Soweit dies gesetzlich erforderlich ist, werden hier entsprechende Verträge zur Auftragsver-arbeitung auf Grundlage von Art. 28 DSGVO geschlossen. Wir achten darauf, dass diese entsprechende Garantien dafür bieten, dass geeignete technisch-organi-satorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass eine Datenverarbeitung im Einklang mit dem Datenschutzrecht erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist. Dabei achten wir darauf, dass in Rahmen-verträgen mit Dritten Klauseln enthalten sind, die unsere Vertragspartner zur besonderen Sorgfalt und zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten, damit auch hier der Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet ist.

— Niemals verkaufen wir Ihre persönlichen Daten an Dritte.

— Ein Transfer von Daten in Drittländer außerhalb der EU oder des EWR findet grundsätzlich nicht statt. Sollte das ausnahmsweise doch einmal der Fall sein, lassen wir die Daten ausschließlich unter den strengen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt dann nur auf Grund-lage besonderer Garantien (etwa „Privacy Shield“ für die USA) oder unter Einhaltung von sog. Standardvertragsklauseln.

8. Welche rechte haben SIe?Im folgenden Abschnitt informieren wir Sie über Rechte, die Ihnen nach dem Daten-schutzrecht gemäß DSGVO und BDSG hinsichtlich Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zustehen. › Recht auf Auskunft, Information und

BerichtigungSie haben das Recht, von uns eine Bestäti-gung darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten verarbeiten, die Sie betreffen. Wenn das der Fall ist, können Sie ein Auskunfts- und Informati-onsrecht geltend machen, dessen genauer Inhalt sich nach Art. 15 DSGVO bemisst. Sollten Ihre Daten unrichtig oder unvoll-ständig sein, können Sie eine Berichtigung oder Vervollständigung verlangen. Sofern wir Ihre Daten an Dritte weitergegeben haben, informieren wir auch diese Dritten über Ihre Berichtigung.

› Recht auf LöschungSie haben das Recht, die unverzügliche Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Dieses besteht in den folgenden Fällen:

— Ihre personenbezogenen Daten werden für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht länger benötigt

— Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen und auch an einer anderen Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung fehlt es

— Sie widersprechen der Datenverarbeitung und gleichzeitig liegen keine überwiegen-den, schutzwürdigen Gründe dafür vor

— Ihre Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet

— Ihre Daten müssen gelöscht werden, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

› Recht auf Einschränkung der VerarbeitungAus einem der folgenden Gründe können Sie auch die Einschränkung der Datenver-arbeitung verlangen:

— Wenn die Richtigkeit Ihrer personenbezo-genen Daten von Ihnen bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglichte, die Richtigkeit zu überprüfen.

— Wenn die Verarbeitung unrechtmäßig war und Sie statt der Löschung die Einschrän-kung der Nutzung verlangen

— Wenn wir Ihre Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung gegen Rechtsansprüche brauchen

— Wenn Sie gegen die Verarbeitung Wider-spruch eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob Ihre Interessen überwiegen.

› Recht auf DatenübertragbarkeitSie haben das Recht, personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem übertragbaren Format zu erhalten.

› Recht auf WiderspruchWenn wir Ihre Daten aufgrund berechtig-ter Interessen verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, dieser Verarbeitung zu wiedersprechen. Dies gilt auch für Fälle der Direktwerbung.

› Recht auf WiderrufWenn wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligungserklärung verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, eine solche mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßig-keit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

› Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichts-behördeWenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeiten, haben Sie das Recht, sich bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbe-hörde Ihrer Wahl zu beschweren.

9. WIe lange SpeIchern WIr Ihre Daten?Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie wir sie für die jeweiligen Zwecke der Verar-beitung benötigen. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, eine Aufbewahrung zum Beispiel aufgrund steuerrechtlicher Pflichten ist notwendig.

Auf unserer Website können Sie unter › www.ifb.de/ifb-datenschutz diese Datenschutzerklärung in ihrer aktuellsten Fassung abrufen. Dort werden Sie außerdem über die Besonderheiten des Datenschutzes auf den Internetseiten und bei Onlinediensten der ifb KG informiert. Diese Informationen sind hier nicht abgedruckt!

STAND: November 2018

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Mitteilung an die Geschäftsleitung

An dieGeschäftsleitung

Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Schulungen

Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am beschlossen, folgende(s)

Mitglied / Mitglieder: als Ersatzteilnehmer wurde(n) benannt:

auf eine Schulungsveranstaltung des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) mit dem Thema:

gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu schicken.

Die Veranstaltung findet vom bis in statt.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sach- und fachgerechte Betriebsrats-arbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungs veranstaltung wurden berücksichtigt. Sollten wir innerhalb der nächsten zwei Wochen nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass der Seminarteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht.

Ort, Datum Unterschrift der/des Vorsitzenden

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Seminarteilnehmer/in

Name, Vorname (bitte in Blockschrift)

Firma

Firma (2. Zeile)

Straße

PLZ / Ort

ifb-Kunden-Nr.

Telefon

Persönliche Telefon-Nr./Durchwahl

Mobil

E-Mail

Größe des Betriebsrats Bestellnummer (falls benötigt)

Seminar

Seminarthema

Seminarort

Seminarnummer Seminardatum

HotelbuchungDie Hotelleistungen sind nicht im Seminarpreis enthalten. Falls Sie nicht übernachten, berechnen wir mind. die Tagungspauschale inkl. Halb-pension. Die Kosten für die gewählten Hotelleistungen rechnen wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Hotel-Extras bezahlen Sie bitte direkt vor Ort im Hotel.

Mit Übernachtung: Vollpension (Frühstück / Mittag- und Abendessen)

Halbpension (Frühstück / Mittag- oder Abendessen)Als Tagesgast (ohne Übernachtung):

Vollpension (Mittag- und Abendessen)

Halbpension (Mittag- oder Abendessen)

Ihre Wünsche ans Hotel:

Rollstuhlgerechtes Zimmer (soweit vorhanden)

Vegetarisches Essen

Lebensmittel-Unverträglichkeiten

Sonstiges

Ihre Funktion (bitte ankreuzen): Betriebsratsvorsitzende/r

Mitglied im Betriebsrat

Schwerbehindertenvertreter/in

Personalrat

Arbeitnehmervertreter/in im Aufsichtsrat

Protokollführer/in

Stellvertr. Betriebsratsvorsitzende/r

Mitglied im Gesamtbetriebsrat

Mitglied im Wirtschaftsausschuss

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Ersatzmitglied im Betriebsrat

Mitglied im Betriebsausschuss

Mitglied im Konzernbetriebsrat

Mitglied im Ausschuss für Arbeitsschutz

Sekretär/in im Betriebsrat

freigestellt

Ja, ich möchte das neue Gesamtprogramm automatisch per Post erhalten.

Nein, bitte senden Sie mir kein Gesamtprogramm mehr.

Reservieren Sie jetzt

Ihren Platz unter

Telefon: 0 88 41 / 61 12 - 0

Mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ifb KG — unter www.ifb.de/agb — erkläre ich mich einverstanden. Die Buchung erfolgt zu den in der Anmeldebestätigung genannten Preisen.

Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel (mit Anschrift)

Ihre Angaben werden von der ifb KG zu Zwecken der Seminarabwicklung und des Marketings verarbeitet. Rechtsgrundlage sind die Erfüllung eines Vertrags sowie die Wahrung berechtigter Interessen. Verantwortliche Stelle ist die ifb KG, Prof.-Becker-Weg 16, 82418 Seehausen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@ifb. de. Sie haben umfangreiche Rechte hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten. Mehr unter www.ifb.de/ifb-datenschutz. Informationen dazu senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch per Post zu.

Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG Prof.-Becker-Weg 16 82418 Seehausen am Staffelsee

Seminaranmeldungper Fax: 0 88 41 / 61 12-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.ifb.de

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Nützliches Wissen rund um die DSGVO

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ID-Nr. 1876538

Herausgeber:

Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG Prof.-Becker-Weg 16 82418 Seehausen am Staffelsee

Tel.: 0 88 41 / 61 12-0 Fax: 0 88 41 / 61 12-151 E-Mail: [email protected]

Internet: www.ifb.de www.betriebsrat.de www.ifb.de/ifb-datenschutz www.facebook.com/ifbKG

Geschäftszeiten: Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr Fr: 8:00 - 16:00 Uhr

Verantwortlich: Hans Schneider

Redaktion: Stephan Sägmüller, Nicola Brower, Christine Bergmann-Oehmichen, Anna-Katharina Honstetter

Konzept & Gestaltung Kochan & Partner GmbH

Fotos ifb KG; [email protected] – Fotolia.com, radub85 – Fotolia.com, Getty Images, iStock.com/malexeum, Kochan & Partner 933_18

Hinweis: Die verwendete maskuline bzw. feminine Sprachform dient der leichteren Lesbarkeit und meint immer auch das jeweils andere Geschlecht.

Stand: Januar 2019

Alle Rechte vorbehalten. Die Informationen in die-sem Programm wurden mit größter Sorgfalt auf-bereitet, dennoch können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das Institut zur Fortbil-dung von Betriebsräten KG übernimmt keine ju-ristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für eventuell verbliebene Fehler und deren Folgen.

www.ifb.de/datenschutz

Fragen?

Ihr INFO- & SErVIcEtEAMSieglinde Gailer, Anja Erhard, Dominica Gilg, Nadja Schneider, Barbara Ketzer, Monika Fruth, Silvia Hebendanz, Barbara Neuner, Martina Hager

› Tel.: 0 88 41 / 61 12-0 › E-Mail: [email protected]

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