19
II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 244/2012 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch die Schaffung eines Rahmens für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Par laments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamt energieeffizienz von Gebäuden ( 1 ), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach der Richtlinie 2010/31/EU hat die Kommission mittels eines delegierten Rechtsakts einen Rahmen für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtener gieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten zu erstellen. (2) Die Festlegung von Mindestanforderungen an die Ge samtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekom ponenten obliegt den Mitgliedstaaten. Die Anforderungen sind mit Blick auf das Erreichen kostenoptimaler Niveaus festzulegen. Die Entscheidung darüber, ob die als End ergebnis der Kostenoptimalitätsberechnungen genutzte nationale Benchmark aus einer makroökonomischen Per spektive (unter Betrachtung der gesamtgesellschaftlichen Kosten und Nutzen von Energieeffizienzinvestitionen) oder nach rein finanziellen Gesichtspunkten (d. h. unter ausschließlicher Betrachtung der Investition) errechnet wird, liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten. Die nationa len Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sollten nicht mehr als 15 % unter den kostenoptimalen Ergebnissen der als nationale Benchmark verwendeten Berechnungen liegen. Das kostenoptimale Niveau muss in dem Bereich der Gesamtenergieeffizienzniveaus liegen, in dem die Kosten-Nutzen-Analyse über die Lebensdauer positiv ausfällt. (3) Die Richtlinie 2010/31/EU fördert die Verringerung des Energieverbrauchs in der gebauten Umwelt, betont aber auch, dass der Gebäudesektor eine wichtige Quelle von Kohlendioxidemissionen ist. (4) Die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrele vanter Produkte ( 2 ) sieht die Festlegung von Mindest anforderungen an solche Produkte vor. Bei der Festset zung der nationalen Anforderungen für gebäudetech nische Systeme müssen die Mitgliedstaaten den gemäß dieser Richtlinie getroffenen Umsetzungsmaßnahmen Rechnung tragen. Die Energieeffizienz der Bauprodukte, die für die Berechnungen im Rahmen dieser Verordnung verwendet werden sollen, sollten im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates ( 3 ) ermittelt wer den. (5) Das Ziel kosteneffizienter oder kostenoptimaler Energie effizienzniveaus kann unter bestimmten Umständen rechtfertigen, dass die Mitgliedstaaten kosteneffiziente oder kostenoptimale Anforderungen an Gebäudekom ponenten festlegen, die in der Praxis bestimmte architek tonische und technische Optionen behindern und die Nutzung energieverbrauchsrelevanter Produkte mit höhe rer Energieeffizienz fördern würden. (6) Die Schritte, die der Rahmen für eine Vergleichsmethode vorsieht, sind in Anhang III der Richtlinie 2010/31/EU aufgeführt; sie umfassen die Festlegung von Referenz gebäuden, die Definition der auf diese Referenzgebäude DE L 81/18 Amtsblatt der Europäischen Union 21.3.2012 ( 1 ) ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13. ( 2 ) ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10. ( 3 ) ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 5.

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 244/2012 der Kommission vom ... · II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 244/2012 DER KOMMISSION vom 16

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

II

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter)

VERORDNUNGEN

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr 2442012 DER KOMMISSION

vom 16 Januar 2012

zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die

Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten

(Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

DIE EUROPAumlISCHE KOMMISSION mdash

gestuumltzt auf den Vertrag uumlber die Arbeitsweise der Europaumlischen Union

gestuumltzt auf die Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parshylaments und des Rates vom 19 Mai 2010 uumlber die Gesamtshyenergieeffizienz von Gebaumluden ( 1 ) insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1

in Erwaumlgung nachstehender Gruumlnde

(1) Nach der Richtlinie 201031EU hat die Kommission mittels eines delegierten Rechtsakts einen Rahmen fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenershygieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten zu erstellen

(2) Die Festlegung von Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomshyponenten obliegt den Mitgliedstaaten Die Anforderungen sind mit Blick auf das Erreichen kostenoptimaler Niveaus festzulegen Die Entscheidung daruumlber ob die als Endshyergebnis der Kostenoptimalitaumltsberechnungen genutzte nationale Benchmark aus einer makrooumlkonomischen Pershyspektive (unter Betrachtung der gesamtgesellschaftlichen Kosten und Nutzen von Energieeffizienzinvestitionen) oder nach rein finanziellen Gesichtspunkten (d h unter ausschlieszliglicher Betrachtung der Investition) errechnet wird liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten Die nationashylen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sollten nicht mehr als 15 unter den kostenoptimalen Ergebnissen der als nationale Benchmark verwendeten Berechnungen liegen Das kostenoptimale Niveau muss in dem Bereich der Gesamtenergieeffizienzniveaus liegen in dem die Kosten-Nutzen-Analyse uumlber die Lebensdauer positiv ausfaumlllt

(3) Die Richtlinie 201031EU foumlrdert die Verringerung des Energieverbrauchs in der gebauten Umwelt betont aber auch dass der Gebaumludesektor eine wichtige Quelle von Kohlendioxidemissionen ist

(4) Die Richtlinie 2009125EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 21 Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens fuumlr die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsreleshyvanter Produkte ( 2 ) sieht die Festlegung von Mindestshyanforderungen an solche Produkte vor Bei der Festsetshyzung der nationalen Anforderungen fuumlr gebaumludetechshynische Systeme muumlssen die Mitgliedstaaten den gemaumlszlig dieser Richtlinie getroffenen Umsetzungsmaszlignahmen Rechnung tragen Die Energieeffizienz der Bauprodukte die fuumlr die Berechnungen im Rahmen dieser Verordnung verwendet werden sollen sollten im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr 3052011 des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 9 Maumlrz 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen fuumlr die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89106EWG des Rates ( 3 ) ermittelt wershyden

(5) Das Ziel kosteneffizienter oder kostenoptimaler Energieshyeffizienzniveaus kann unter bestimmten Umstaumlnden rechtfertigen dass die Mitgliedstaaten kosteneffiziente oder kostenoptimale Anforderungen an Gebaumludekomshyponenten festlegen die in der Praxis bestimmte architekshytonische und technische Optionen behindern und die Nutzung energieverbrauchsrelevanter Produkte mit houmlheshyrer Energieeffizienz foumlrdern wuumlrden

(6) Die Schritte die der Rahmen fuumlr eine Vergleichsmethode vorsieht sind in Anhang III der Richtlinie 201031EU aufgefuumlhrt sie umfassen die Festlegung von Referenzshygebaumluden die Definition der auf diese Referenzgebaumlude

DE L 8118 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

( 1 ) ABl L 153 vom 1862010 S 13 ( 2 ) ABl L 285 vom 31102009 S 10 ( 3 ) ABl L 88 vom 442011 S 5

anzuwendenden Energieeffizienzmaszlignahmen die Einshyschaumltzung des entsprechenden Primaumlrenergiebedarfs und die Berechnung der Kosten (d h des Kapitalwerts) dieser Maszlignahmen

(7) Der gemeinsame Rahmen fuumlr die Berechnung der Enershygieeffizienz gemaumlszlig Anhang I der Richtlinie 201031EU gilt auch fuumlr saumlmtliche Schritte des Rahmens fuumlr die Kosshytenoptimalitaumltsmethode insbesondere fuumlr den Schritt der Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten

(8) Zur Anpassung des Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode an die nationalen Gegebenheiten sollten die Mitgliedstaashyten die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Geshybaumludes undoder einer Gebaumludekomponente die anshygemessenen Kosten fuumlr Energietraumlger Produkte Systeme und Wartung Betriebs- und Arbeitskosten Faktoren fuumlr die Primaumlrenergieumwandlung sowie die diesbezuumlglich anzunehmenden Energiepreisentwicklungen bei den in ihrem nationalen Kontext in Gebaumluden genutzten Brennshystoffen unter Beruumlcksichtigung der von der Kommission bereitgestellten Informationen ermitteln Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei Zinssaumltze fuumlr jede Berechnung sollten die Mitgliedstaaten auch den Abzinsungssatz festlegen der bei den Berechnungen aus makrooumlkonomischer und finanzieller Perspektive zu verwenden ist

(9) Um bei der Anwendung des Rahmens fuumlr eine Vershygleichsmethode durch die Mitgliedstaaten einen gemeinshysamen Ansatz sicherzustellen ist es zweckmaumlszligig dass die Kommission die wichtigsten zur Berechnung des Kapitalshywerts notwendigen Rahmenbedingungen festlegt wie z B das Ausgangsjahr fuumlr Berechnungen die zu beruumlckshysichtigenden Kostenkategorien und den anzuwendenden Berechnungszeitraum

(10) Die Festlegung eines gemeinsamen Berechnungszeitraums steht nicht im Widerspruch zum Recht der Mitgliedstaashyten die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer von Geshybaumluden undoder Gebaumludekomponenten zu bestimmen da letztere sowohl laumlnger als auch kuumlrzer als der festshygelegte Berechnungszeitraum sein koumlnnte Die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente hat nur begrenzten Einfluss auf den Berechnungszeitraum da letzterer eher durch den Renovierungszyklus eines Gebaumludes bestimmt wird d h den Zeitraum nach dem an einem Gebaumlude groumlszligere Renovierungsarbeiten vorgenommen werden

(11) Kostenberechnungen und Projektionen mit vielen Annahshymen und Unsicherheiten u a auch in Bezug auf die Energiepreisentwicklungen werden in der Regel von eishyner Sensitivitaumltsanalyse zur Bewertung der Zuverlaumlssigkeit der wichtigsten Input-Parameter begleitet Fuumlr die Zwecke der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sollte die Sensitivishytaumltsanalyse zumindest die Energiepreisentwicklungen und den anzuwendenden Abzinsungssatz erfassen ideashylerweise sollte die Sensitivitaumltsanalyse auch kuumlnftige Preisshyentwicklungen bei Technologien als Input fuumlr die Uumlbershypruumlfung der Berechnungen einbeziehen

(12) Der Rahmen fuumlr eine Vergleichsmethode sollte es den Mitgliedstaaten ermoumlglichen die Ergebnisse der Kostenshy

optimalitaumltsberechnung mit den geltenden Mindestanforshyderungen an die Gesamtenergieeffizienz zu vergleichen und anhand des Ergebnisses des Vergleichs sicherzustelshylen dass Mindestanforderungen an die Gesamtenergieefshyfizienz mit Blick auf das Erreichen kostenoptimaler Nishyveaus festgesetzt werden Die Mitgliedstaaten sollten fershyner die Festlegung von Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz auf kostenoptimalem Niveau fuumlr dieshyjenigen Gebaumludekategorien pruumlfen fuumlr die bislang keine Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz beshystehen

(13) Die Kostenoptimalitaumltsmethode ist technologisch neutral und bevorzugt keine technische Loumlsung gegenuumlber andeshyren Sie sorgt fuumlr einen Wettbewerb der Maszlignahmen MaszlignahmenbuumlndelVarianten uumlber die geschaumltzte Lebensshydauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente

(14) Die Ergebnisse der Berechnungen sowie die verwendeten Input-Daten und Annahmen sind der Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU mitzuteishylen Diese Mitteilungen sollten es der Kommission ershymoumlglichen die von den Mitgliedstaaten beim Erreichen kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz erzielten Fortschritte zu beurteilen und daruumlber Bericht zu erstatten

(15) Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands der Mitgliedshystaaten sollten diese die Anzahl der Berechnungen vershyringern koumlnnen indem Referenzgebaumlude erstellt werden die fuumlr mehr als eine Gebaumludekategorie repraumlsentativ sind ohne dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz fuumlr bestimmte Gebaumludekategorien gemaumlszlig der Richtlinie 201031EU beeintraumlchtigt wird mdash

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN

Artikel 1

Gegenstand und Geltungsbereich

Mit dieser Verordnung wird gemaumlszlig Artikel 5 Anhang I und Anhang III der Richtlinie 201031EU ein Rahmen fuumlr eine Vergleichsmethode erstellt der von den Mitgliedstaaten zur Beshyrechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen und bestehenden Geshybaumluden und Gebaumludekomponenten zu verwenden ist

Der Rahmen fuumlr die Methode gibt Regeln dafuumlr vor wie Enershygieeffizienzmaszlignahmen Maszlignahmen die die Nutzung erneuershybarer Energiequellen einschlieszligen sowie Buumlndel und Varianten dieser Maszlignahmen auf der Grundlage der Primaumlrenergieeffizienz und der fuumlr ihre Durchfuumlhrung veranschlagten Kosten zu vershygleichen sind Er legt auszligerdem fest wie diese Regeln auf ausshygewaumlhlte Referenzgebaumlude anzuwenden sind um die kostenshyoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz zu ermitteln

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Zusaumltzlich zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Richtshylinie 201031EU gelten folgende Begriffsbestimmungen wobei fuumlr die Berechnung auf makrooumlkonomischer Ebene anfallende Steuern und Abgaben auszuschlieszligen sind

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8119

1 Gesamtkosten bezeichnet die Summe des Kapitalwerts der Anfangsinvestitionskosten der laufenden Kosten und Wieshyderbeschaffungskosten (in Bezug auf das Ausgangsjahr) soshywie ggf Entsorgungskosten Fuumlr die Berechnung auf makroshyoumlkonomischer Ebene wird eine zusaumltzliche Kostenkategorie eingefuumlhrt die Kosten von Treibhausgasemissionen

2 Anfangsinvestitionskosten bezeichnet die Gesamtheit der Kosshyten die bis zu dem Zeitpunkt anfallen an dem das Geshybaumlude oder die Gebaumludekomponente in nutzungsbereitem Zustand dem Kunden uumlbergeben wird Diese Kosten beshyinhalten Planung Erwerb von Gebaumludekomponenten Anshyschluss an Versorger Installation und Inbetriebnahme

3 Energiekosten bezeichnet die jaumlhrlichen Kosten sowie festen und Spitzenabgaben fuumlr Energie einschlieszliglich nationaler Steuern

4 Betriebskosten bezeichnet alle Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gebaumludes einschlieszliglich der jaumlhrlichen Kosshyten fuumlr Versicherung Gebuumlhren oumlffentlicher Versorgungsshyeinrichtungen sowie sonstige feste Abgaben und Steuern

5 Instandhaltungskosten bezeichnet die jaumlhrlichen Kosten fuumlr Maszlignahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung der geshywuumlnschten Qualitaumlt des Gebaumludes oder der Gebaumludekomshyponente Dies beinhaltet die jaumlhrlichen Kosten fuumlr Inspektishyon Reinigung Anpassungen Reparaturen sowie Verschleiszligshyteile

6 laufende Kosten bezeichnet die jaumlhrlichen Instandhaltungsshykosten Betriebskosten und Energiekosten

7 Entsorgungskosten bezeichnet die Kosten fuumlr den Abbau eishynes Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente am Ende der Lebensdauer dies umfasst den Abbau die Demontage von Gebaumludekomponenten die noch nicht das Ende ihrer Leshybensdauer erreicht haben Verbringung und Recycling

8 jaumlhrliche Kosten bezeichnet die Summe der in einem beshystimmten Jahr gezahlten laufenden und periodischen Kosshyten oder Wiederbeschaffungskosten

9 Wiederbeschaffungskosten bezeichnet eine Ersatzinvestition fuumlr eine Gebaumludekomponente gemaumlszlig der geschaumltzten wirtshyschaftlichen Lebensdauer waumlhrend des Berechnungszeitshyraums

10 Kosten von Treibhausgasemissionen bezeichnet den monetaumlren Wert der durch CO 2 -Emissionen aufgrund des Energievershybrauchs in Gebaumluden verursachten Umweltschaumlden

11 Referenzgebaumlude bezeichnet ein hypothetisches oder reales Bezugsgebaumlude das die Gebaumludegeometrie und -systeme die Energieeffizienz von Gebaumludehuumllle und -systemen sowie die Funktionalitaumlt und Kostenstruktur im jeweiligen Mitshygliedstaat in typischer Weise verkoumlrpert und fuumlr die klimashytischen Bedingungen und die geografische Lage repraumlsentashytiv ist

12 Abzinsungssatz bezeichnet einen festen Wert fuumlr den Vershygleich des realen Geldwerts zu unterschiedlichen Zeitpunkshyten

13 Abzinsungsfaktor bezeichnet einen Multiplikationsfaktor zur Umrechnung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolshygenden Liquiditaumltsflusses auf seinen entsprechenden Wert am Ausgangspunkt Er wird vom Abzinsungssatz abgeleitet

14 Ausgangsjahr ist das Jahr auf dem jegliche Berechnung beshyruht und das zur Ermittlung des Berechnungszeitraums dient

15 Berechnungszeitraum ist der in der Regel in Jahren ausshygedruumlckte Zeitraum der fuumlr die Berechnung beruumlcksichtigt wird

16 Restwert eines Gebaumludes bezeichnet die Summe der Restwerte des Gebaumludes und der Gebaumludekomponenten am Ende des Berechnungszeitraums

17 Preisentwicklung bezeichnet die zeitliche Entwicklung der Preise fuumlr Energie Produkte Gebaumludesysteme Dienste Pershysonal Instandhaltung sowie sonstiger Kosten sie kann von der Inflationsrate abweichen

18 Energieeffizienzmaszlignahme bezeichnet eine an einem Gebaumlude vorgenommene Aumlnderung die zur Verringerung des Prishymaumlrenergiebedarfs desselben fuumlhrt

19 Maszlignahmenbuumlndel bezeichnet eine Reihe von Energieeffishyzienzmaszlignahmen oder Maszlignahmen auf der Grundlage ershyneuerbarer Energiequellen die auf ein Referenzgebaumlude anshygewandt werden

20 Variante bezeichnet das Gesamtergebnis und die Beschreishybung einer vollstaumlndigen Reihe von auf ein Gebaumlude angeshywandten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndeln die aus einer Kombination von Maszlignahmen in Bezug auf die Gebaumludeshyhuumllle Passivtechniken Maszlignahmen in Bezug auf Gebaumludeshysysteme undoder Maszlignahmen auf der Grundlage erneuershybarer Energiequellen bestehen kann

21 Unterkategorien von Gebaumluden bezeichnet Kategorien von Geshybaumludetypen die in Bezug auf Groumlszlige Alter Baumaterial Nutzungsmuster Klimazone oder sonstige Kriterien staumlrker differenziert sind als die in Anhang I Nummer 5 der Richtshylinie 201031EU aufgestellten Gebaumludekategorien Refeshyrenzgebaumlude werden in der Regel fuumlr solche Unterkategoshyrien erstellt

22 bereitgestellte Energie bezeichnet die Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlckshysichtigten Verwendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchshytung Geraumlte usw) oder Strom zu erzeugen

23 zum Heizen und Kuumlhlen benoumltigte Energie bedeutet Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuerhalten

24 exportierte Energie bezeichnet Energie angegeben je Energieshytraumlger die durch die gebaumludetechnischen Systeme durch die Systemgrenze hindurch abgegeben und auszligerhalb der Sysshytemgrenze verbraucht wird

25 klimatisierter Raum bezeichnet einen Raum in dem einige Umgebungsparameter wie Temperatur Feuchtigkeit usw durch technische Mittel wie z B Heizung und Kuumlhlung geregelt sind

26 Energie aus erneuerbaren Quellen bezeichnet Energie aus ershyneuerbaren nichtfossilen Energiequellen das heiszligt Wind Sonne aerothermische geothermische und hydrothershymische Energie Meeresenergie Wasserkraft Biomasse Deshyponiegas Klaumlrgas und Biogas

DE L 8120 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Artikel 3

Rahmen fuumlr eine Vergleichsmethode

(1) Bei der Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Minshydestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten wenden die Mitgliedstaaten den in Anhang I dieser Verordnung festgelegten Rahmen fuumlr eine Vershygleichsmethode an Der Rahmen schreibt die Berechnung kosshytenoptimaler Niveaus aus makrooumlkonomischer und finanzieller Perspektive vor uumlberlaumlsst jedoch den Mitgliedstaaten die Entshyscheidung daruumlber welche dieser Berechnungen die nationale Benchmark wird anhand deren die nationalen Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz beurteilt werden

(2) Bei den Berechnungen gehen die Mitgliedstaaten wie folgt vor

a) Als Ausgangsjahr fuumlr die Berechnung wird das Jahr heranshygezogen in dem die Berechnung vorgenommen wird

b) Es wird die in Anhang I dieser Verordnung aufgefuumlhrte Beshyrechnungsmethode angewandt

c) Es werden die in Anhang I dieser Verordnung aufgefuumlhrten Kostenkategorien angewandt

d) Fuumlr die Kosten von CO 2 -Emissionen werden die projizierten CO 2 -Preise des EHS gemaumlszlig Anhang II als Mindest-Untershygrenze verwendet

(3) Die Mitgliedstaaten ergaumlnzen den Rahmen fuumlr eine Vershygleichsmethode indem sie fuumlr die Zwecke der Berechnungen Folgendes ermitteln

a) die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes undoder einer Gebaumludekomponente

b) den Abzinsungssatz

c) die Kosten fuumlr Energietraumlger Produkte Systeme Unterhaltsshykosten Betriebskosten und Arbeitskosten

d) die Primaumlrenergiefaktoren

e) die Energiepreisentwicklungen die fuumlr alle Energietraumlger unshyter Beruumlcksichtigung der Angaben in Anhang II dieser Vershyordnung anzunehmen sind

(4) Die Mitgliedstaaten bemuumlhen sich um die Berechnung und Anwendung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz in Bezug auf die Gebaumlushydekategorien fuumlr die bisher keine spezifischen Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehen

(5) Um die Sensitivitaumlt der Berechnungsergebnisse gegenuumlber Veraumlnderungen der angewandten Parameter zu ermitteln nehshymen die Mitgliedstaaten eine Analyse vor die sich zumindest auf die Auswirkungen unterschiedlicher Entwicklungen der Energiepreise und der Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnungen aus makrooumlkonomischer und finanzieller Perspektive sowie idealerweise auch auf andere Parameter mit voraussichtlich ershyheblichen Auswirkungen auf die Berechnungsergebnisse wie z B die Entwicklung der Preise fuumlr andere Kostenfaktoren als Energie erstreckt

Artikel 4

Vergleich der berechneten kostenoptimalen Niveaus mit den aktuellen Mindestanforderungen an die

Gesamtenergieeffizienz

(1) Nach der Berechnung der kostenoptimalen Anforderungsshyniveaus aus makrooumlkonomischer und aus finanzieller Perspekshytive entscheiden die Mitgliedstaaten welche Berechnung die nashytionale Benchmark wird und teilen ihre Entscheidung im Rahshymen der Berichterstattung nach Artikel 6 der Kommission mit

Die Mitgliedstaaten vergleichen die Ergebnisse der als nationale Benchmark ausgewaumlhlten Berechnung nach Artikel 3 mit den fuumlr die betreffende Gebaumludekategorie derzeit geltenden Anfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz

Die Mitgliedstaaten stellen anhand des Ergebnisses dieses Vershygleichs sicher dass Mindestanforderungen an die Gesamtenershygieeffizienz mit Blick auf das Erreichen kostenoptimaler Niveaus gemaumlszlig Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 201031EU festgelegt werden Den Mitgliedstaaten wird nachdruumlcklich empfohlen steuerliche und finanzielle Anreize mit der Einhaltung des Ershygebnisses der Kostenoptimalitaumltsberechnung des gleichen Refeshyrenzgebaumludes zu verknuumlpfen

(2) Hat ein Mitgliedstaat Referenzgebaumlude derart definiert dass das Ergebnis der Kostenoptimalitaumltsberechnung auf mehshyrere Gebaumludekategorien anwendbar ist so kann er dieses Ergebshynis nutzen um sicherzustellen dass Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz mit Blick auf das Erreichen kostenshyoptimaler Niveaus fuumlr alle relevanten Gebaumludekategorien festshygelegt werden

Artikel 5

Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen

(1) Die Mitgliedstaaten uumlberpruumlfen ihre Kostenoptimalitaumltsshyberechnungen rechtzeitig vor der Uumlberpruumlfung ihrer Mindestshyanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz gemaumlszlig Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 201031EU Dazu sind insbesondere die Preisentwicklungen bei den kostenbezogenen Input-Daten zu uumlberpruumlfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren

(2) Die Ergebnisse dieser Uumlberpruumlfung werden der Kommisshysion in dem Bericht gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung uumlbershymittelt

Artikel 6

Berichterstattung

(1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission saumlmtliche fuumlr die Berechnungen verwendeten Input-Daten und Annahmen sowie die Ergebnisse dieser Berechnungen mit Der entspreshychende Bericht enthaumllt die angewandten Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die Ergebnisse der Berechnungen auf makrooumlkoshynomischer und finanzieller Ebene die Sensitivitaumltsanalyse gemaumlszlig Artikel 3 Absatz 5 dieser Verordnung und die angenommenen Energie- und CO 2 -Preisentwicklungen

(2) Falls das Ergebnis des Vergleichs nach Artikel 4 dieser Verordnung zeigt dass die geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erheblich weniger energieeffizient sind als kostenoptimale Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz so muss der Bericht mdash soweit moumlgshylich mdash eine Begruumlndung fuumlr diese Diskrepanz enthalten Soweit die Diskrepanz nicht begruumlndet werden kann ist dem Bericht ein Plan beizulegen in dem angemessene Schritte aufgezeigt

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8121

werden mit denen diese bis zur naumlchsten Uumlberpruumlfung auf ein unerhebliches Maszlig verringert werden kann In diesem Zusamshymenhang wird das erheblich weniger energieeffiziente Niveau der geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffishyzienz berechnet als Differenz zwischen dem Durchschnitt aller geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und dem Durchschnitt aller kostenoptimalen Niveaus der Beshyrechnung die als nationale Benchmark aller genutzten Referenzshygebaumlude und Gebaumludetypen verwendet wird

(3) Die Mitgliedstaaten koumlnnen das in Anhang III dieser Vershyordnung vorgegebene Berichtsmuster verwenden

Artikel 7

Inkrafttreten und Guumlltigkeit

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veroumlffentlichung im Amtsblatt der Europaumlischen Union in Kraft

(2) Sie gilt ab 9 Januar 2013 fuumlr von Behoumlrden genutzte Gebaumlude und ab 9 Juli 2013 fuumlr andere Gebaumlude hiervon ausshygenommen ist Artikel 6 Absatz 1 dieser Verordnung der im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 201031EU uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden am 30 Juni 2012 in Kraft tritt

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedshystaat

Bruumlssel den 16 Januar 2012

Fuumlr die Kommission Der Praumlsident

Joseacute Manuel BARROSO

DE L 8122 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG I

Rahmen fuumlr die Kostenoptimalitaumltsmethode

1 ERSTELLUNG VON REFERENZGEBAumlUDEN

1 Die Mitgliedstaaten erstellen Referenzgebaumlude fuumlr die nachstehenden Gebaumludekategorien

1 Einfamilienhaumluser

2 Appartementhaumluser und Mehrfamilienhaumluser

3 Buumlrogebaumlude

2 Neben Referenzgebaumluden fuumlr Buumlrogebaumlude erstellen die Mitgliedstaaten Referenzgebaumlude fuumlr die in Anhang I Nummer 5 Buchstaben d bis i der Richtlinie 201031EU genannten anderen Kategorien von Nichtwohngebaumlushyden fuumlr die spezifische Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehen

3 Kann ein Mitgliedstaat in dem Bericht nach Artikel 6 dieser Verordnung nachweisen dass ein erstelltes Referenzshygebaumlude fuumlr mehr als eine Gebaumludekategorie gelten kann so kann er die Anzahl der verwendeten Referenzshygebaumlude und damit die Anzahl der Berechnungen verringern Die Mitgliedstaaten begruumlnden diese Vorgehensweise anhand einer Analyse die belegt dass ein Referenzgebaumlude das fuumlr mehrere Gebaumludekategorien verwendet wird fuumlr den Gebaumludebestand aller erfassten Kategorien repraumlsentativ ist

4 Fuumlr jede Gebaumludekategorie werden mindestens ein Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude und mindestens zwei fuumlr bestehende Gebaumlude die einer groumlszligeren Renovierung unterzogen werden erstellt Referenzgebaumlude koumlnnen auf der Grundlage von Gebaumludeunterkategorien (differenziert z B nach Groumlszlige Alter Kostenstruktur Baumaterial Nutzungsmuster oder Klimazone) erstellt werden die den charakteristischen Merkmalen des nationalen Gebaumludeshybestands Rechnung tragen Referenzgebaumlude und ihre charakteristischen Merkmale muumlssen der Struktur der aktuellen oder geplanten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz entsprechen

5 Zur Uumlbermittlung der bei der Erstellung der Referenzgebaumlude beruumlcksichtigten Parameter koumlnnen die Mitgliedshystaaten das in Anhang III vorgegebene Berichtsmuster verwenden Der der Erstellung der Referenzgebaumlude zushygrunde gelegte Datensatz zum nationalen Gebaumludebestand sollte der Kommission im Rahmen der Berichterstatshytung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Insbesondere die Wahl der Merkmale die als Grundlage fuumlr die Erstellung von Referenzgebaumluden dienen ist zu begruumlnden

6 Fuumlr bestehende Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) wenden die Mitgliedstaaten zumindest eine Maszlignahmeein Maszlignahmenbuumlndeleine Variante an das bzw die eine zur Instandhaltung des GebaumludesGebaumlushydeteils (ohne zusaumltzliche uumlber die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Energieeffizienzmaszlignahmen) notshywendige Standardrenovierung repraumlsentiert

7 Fuumlr neue Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) stellen die derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz die zu erfuumlllende grundlegende Anforderung dar

8 Die Mitgliedstaaten berechnen auch fuumlr die Mindesteffizienzanforderungen an Gebaumludekomponenten die in bestehenden Gebaumluden eingebaut sind die kostenoptimalen Niveaus oder leiten diese aus den auf Gebaumludeebene vorgenommenen Berechnungen her Bei der Festlegung von Anforderungen fuumlr Gebaumludekomponenten die in bestehende Gebaumlude eingebaut sind sollten die kostenoptimalen Anforderungen die Interaktion dieser Gebaumludeshykomponente mit dem gesamten Referenzgebaumlude und anderen Gebaumludekomponenten so weit wie moumlglich beruumlcksichtigen

9 Die Mitgliedstaaten bemuumlhen sich kostenoptimale Anforderungen auf der Ebene der einzelnen gebaumludetechshynischen Systeme fuumlr bestehende Gebaumlude zu berechnen und festzulegen oder diese von den auf Gebaumludeebene nicht nur fuumlr Heizung Kuumlhlung Warmwasserbereitung Klimatisierung und Luumlftung (oder eine Kombination solcher Systeme) sondern auch fuumlr Beleuchtungssysteme fuumlr Nichtwohngebaumlude herzuleiten

2 ERMITTLUNG VON ENERGIEEFFIZIENZMAszligNAHMEN MAszligNAHMEN AUF DER GRUNDLAGE ERNEUERBARER ENERGIEQUELLEN UNDODER BUumlNDELN UND VARIANTEN SOLCHER MAszligNAHMEN FUumlR JEDES REFERENZshyGEBAumlUDE

1 Energieeffizienzmaszlignahmen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude sind fuumlr alle in die Berechnung eingehenden Input-Parameter festzulegen die sich direkt oder indirekt auf die Energieeffizienz des Gebaumludes auswirken darunter auch fuumlr hocheffiziente alternative Systeme wie dezentrale Energieversorgungssysteme und die anderen in Artikel 6 der Richtlinie 201031EU aufgefuumlhrten Alternativen

2 Maszlignahmen koumlnnen zu Buumlndeln oder Varianten zusammengefasst werden Sind bestimmte Maszlignahmen in einem gegebenen lokalen wirtschaftlichen oder klimatischen Umfeld unzweckmaumlszligig so sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Berichterstattung nach Artikel 6 dieser Verordnung hierauf hinweisen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8123

3 Die Mitgliedstaaten ermitteln ferner MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei denen erneuerbare Energieshyquellen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude verwendet werden Im Zuge der Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 200928EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates ( 1 ) auf nationaler Ebene festshygelegte verbindliche Verpflichtungen sind als ein(e) in diesem Mitgliedstaat anzuwendende(s) MaszlignahmeMaszligshynahmenbuumlndelVariante zu betrachten

4 Fuumlr die Berechnung der kostenoptimalen Anforderungen ermittelte EnergieeffizienzmaszlignahmenMaszlignahmenbuumlnshydelVarianten muumlssen die zur Erfuumlllung der derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz notwendigen Maszlignahmen umfassen Gegebenenfalls muumlssen sie auch zur Erfuumlllung der Anforderungen nationaler Foumlrderregelungen notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten umfassen Die Mitgliedstaaten beziehen ferner fuumlr neue und nach Moumlglichkeit auch fuumlr bestehende Gebaumlude zur Erfuumlllung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebaumluden im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie 201031EU notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten ein

5 Kann ein Mitgliedstaat durch Vorlage fruumlherer Kostenanalysen im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 nachweisen dass bestimmte MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei Weitem nicht kostenoptimal sind so koumlnnen diese aus der Berechnung herausgenommen werden Diese MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten sollten jedoch bei der naumlchsten Uumlberpruumlfung der Berechnungen uumlberarbeitet werden

6 Die ausgewaumlhlten Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen sowie MaszlignahmenbuumlndelVarianten muumlssen mit den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr 3052011 aufgefuumlhrshyten und von den Mitgliedstaaten festgelegten grundlegenden Anforderungen fuumlr Bauwerke vereinbar sein Auszligershydem muumlssen sie mit den Luftqualitaumlts- und Behaglichkeitsniveaus in Innenraumlumen gemaumlszlig der CEN-Norm 15251 zur Luftqualitaumlt in Innenraumlumen oder gleichwertigen nationalen Normen vereinbar sein In Faumlllen in denen Maszlignahmen zu unterschiedlichen Behaglichkeitsniveaus fuumlhren ist dies in den Berechnungen transparent zu machen

3 BERECHNUNG DES AUS DER ANWENDUNG SOLCHER MAszligNAHMEN UND MAszligNAHMENBUumlNDEL AUF EIN REFERENZGEBAumlUDE RESULTIERENDEN PRIMAumlRENERGIEBEDARFS

1 Die Gesamtenergieeffizienz wird nach dem gemeinsamen allgemeinen Rahmen gemaumlszlig Anhang I der Richtlinie 201031EU berechnet

2 Die Mitgliedstaaten berechnen die Gesamtenergieeffizienz von MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelnVarianten indem sie fuumlr die auf nationaler Ebene definierte Gebaumludeflaumlche zunaumlchst den Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung berechnen Anschlieszligend wird die bereitgestellte Energie fuumlr die Raumheizung -kuumlhlung und -luumlftung sowie fuumlr die Brauchwarmwasserbereitung und die Beleuchtung berechnet

3 An Ort und Stelle erzeugte Energie wird vom Primaumlrenergiebedarf und der bereitgestellten Energie abgezogen

4 Die Mitgliedstaaten berechnen den resultierenden Primaumlrenergieverbrauch anhand von Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die auf nationaler Ebene festgelegt werden Sie teilen der Kommission die Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren im Rahmen der Berichterstattung gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung mit

5 Die Mitgliedstaaten verwenden

a) entweder die bestehenden einschlaumlgigen CEN-Normen zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz

b) oder eine gleichwertige nationale Berechnungsmethode sofern diese mit Artikel 2 Absatz 4 und Anhang I der Richtlinie 201031EU im Einklang steht

6 Die Ergebnisse fuumlr die Gesamtenergieeffizienz werden fuumlr die Zwecke der Kostenoptimalitaumltsberechnung in Quashydratmeter Nutzflaumlche eines Referenzgebaumludes ausgedruumlckt und beziehen sich auf den Primaumlrenergiebedarf

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN ALS KAPITALWERT FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

41 Kostenkategorien

Die Mitgliedstaaten erstellen und beschreiben die folgenden separaten Kostenkategorien die zur Anwendung komshymen

a) Anfangsinvestitionskosten

b) Laufende Kosten Diese enthalten die Kosten fuumlr das regelmaumlszligige Ersetzen von Gebaumludekomponenten und koumlnnen gegebenenfalls die Einnahmen aus erzeugter Energie einschlieszligen die die Mitgliedstaaten bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive beruumlcksichtigen koumlnnen

c) Die Energiekosten spiegeln die Gesamtkosten fuumlr Energie wider und schlieszligen Energiepreis Kapazitaumlts- und Netzshytarife ein

d) Gegebenenfalls Entsorgungskosten

Fuumlr die Berechnung auf makrooumlkonomischer Ebene erstellen die Mitgliedstaaten zusaumltzlich folgende Kostenkategorie

e) Kosten von Treibhausgasemissionen Diese spiegeln die quantifizierten monetisierten und abgezinsten Betriebskosten in Bezug auf die waumlhrend des Berechnungszeitraums aus den Treibhausgasemissionen in Tonnen CO 2 -Aumlquivalent resultierende Menge an CO 2 wider

DE L 8124 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

( 1 ) ABl L 140 vom 562009 S 16

42 Allgemeine Grundsaumltze fuumlr die Kostenberechnung

1 Bei Projektionen der Energiekostenentwicklungen koumlnnen die Mitgliedstaaten sich auf die Prognosen zur Enershygiepreisentwicklung in Anhang II dieser Verordnung fuumlr Oumll Erdgas Kohle und Strom stuumltzen ausgehend von den durchschnittlichen absoluten Energiepreisen (in Euro) fuumlr diese Energietraumlger im Jahr der Berechnung

Die Mitgliedstaaten erstellen daneben nationale Energiepreisentwicklungsprognosen fuumlr andere Energietraumlger die in ihrem regionalenlokalen Umfeld in erheblichem Umfang genutzt werden und gegebenenfalls auch fuumlr Spitshyzenlasttarife Sie teilen der Kommission die Preisentwicklungsprojektionen und die aktuellen Anteile der verschieshydenen Energietraumlger an der Energienutzung im Gebaumludesektor mit

2 Die Auswirkungen der (erwarteten) kuumlnftigen Preisentwicklung fuumlr andere Kosten als Energiekosten das Ersetzen von Gebaumludekomponenten im Berechnungszeitraum und ggf Entsorgungskosten koumlnnen ebenfalls in die Kosshytenberechnung einflieszligen Preisentwicklungen auch durch Innovation und Anpassung der Technologien sind bei der Uumlberpruumlfung und Aktualisierung der Berechnungen zu beruumlcksichtigen

3 Die Kostendaten fuumlr die Kostenkategorien a bis d muumlssen marktgestuumltzt und in Bezug auf Ort und Zeit kohaumlrent sein Die Kosten sollten als tatsaumlchliche Kosten ohne Inflation angegeben werden Die Kosten sind auf Landesshyebene zu bewerten

4 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante koumlnnen die folgenden Kosten weggelassen werden

a) Kosten die fuumlr alle gepruumlften MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten gleich sind

b) Kosten fuumlr Gebaumludekomponenten die keinen Einfluss auf die Gesamtenergieeffizienz eines Gebaumludes haben

Alle anderen Kosten muumlssen bei der Berechnung der Gesamtkosten in vollem Umfang beruumlcksichtigt werden

5 Der Restwert wird ermittelt durch lineare Abschreibung der Anfangsinvestitions- oder Wiederbeschaffungskosten einer bestimmten Gebaumludekomponente bis zum Ende des Berechnungszeitraums abgezinst auf den Beginn des Berechnungszeitraums Der Abschreibungszeitraum wird durch die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente bestimmt Restwerte von Gebaumludekomponenten muumlssen moumlglicherweise um die Kosten ihrer Entfernung aus dem Gebaumlude am Ende der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer des Gebaumludes berichtigt werden

6 Entsorgungskosten sind ggf abzuzinsen und koumlnnen vom Endwert abgezogen werden Sie muumlssen eventuell zunaumlchst von der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer auf das Ende des Berechnungszeitraums und dann in einem zweiten Schritt wieder auf den Beginn des Berechnungszeitraums abgezinst werden

7 Am Ende des Berechnungszeitraums werden die Entsorgungskosten (sofern zutreffend) oder der Restwert der Gebaumlude und Gebaumludekomponenten zur Ermittlung der endguumlltigen Kosten uumlber die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer des Gebaumludes herangezogen

8 Die Mitgliedstaaten legen einen Berechnungszeitraum von 30 Jahren fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude und einen Berechnungszeitraum von 20 Jahren fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude zugrunde

9 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert Anhang A zur Europaumlischen Norm 15459 in Bezug auf wirtschaftliche Daten fuumlr Gebaumludekomponenten bei der Bestimmung der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauern fuumlr diese Gebaumludekomponenten zu nutzen Werden andere geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauern fuumlr Gebaumludekomshyponenten festgelegt so sollten diese der Kommission im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Die Mitgliedstaaten legen die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes auf nationaler Ebene fest

43 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus finanzieller Perspektive

1 Die bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zur Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante zu beruumlcksichtigenden relevanten Preise sind die vom Kunden gezahlten Preise inklusive saumlmtlicher anwendbaren Steuern einschlieszliglich Mehrwertsteuer und Abgaben Idealerweise sind in die Berechnung auch die fuumlr verschiedene MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten verfuumlgbaren Subventionen einshyzubeziehen die Mitgliedstaaten koumlnnen diese jedoch unberuumlcksichtigt lassen sofern sie sicherstellen dass in diesem Fall sowohl Subventionen und Foumlrderregelungen fuumlr Technologien als auch etwaige Energiepreissubvenshytionen aus der Berechnung ausgeschlossen werden

2 Die Gesamtkosten fuumlr Gebaumlude und Gebaumludekomponenten werden durch Addition der verschiedenen Arten von Kosten und Anwendung des Abzinsungssatzes mittels eines Abzinsungsfaktors auf dieselben so dass sie als Wert im Anfangsjahr ausgedruumlckt werden zuzuumlglich des abgezinsten Restwerts wie folgt berechnet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORN Uuml R d ethiTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

τ Berechnungszeitraum

C g (τ) Gesamtkosten (bezogen auf das Anfangsjahr τ 0 ) uumlber den Berechnungszeitraum

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8125

C I Anfangsinvestitionskosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

C aI (j) jaumlhrliche Kosten im Jahr i fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

V fτ (j) Restwert der Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j am Ende des Berechnungszeitraums (abgezinst auf das Anfangsjahr τ 0 )

R d (i) Abzinsungsfaktor fuumlr das Jahr i auf der Grundlage des Abzinsungssatzes r nach folgender Berechnung

R d ethpTHORN frac14 Iacute l

l thorn r=100 Icirc p

Dabei bezeichnet p die Anzahl der Jahre ab dem Anfangszeitraum und r den realen Abzinsungssatz

3 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze ihrer Wahl legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zu verwenden ist

44 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive

1 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung einer Maszlignahmeeines Maszlignahshymenbuumlndelseiner Variante sind die Preise exklusive aller geltenden Steuern der Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Subventionen zugrunde zu legen

2 Bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante auf makrooumlkoshynomischer Ebene ist zusaumltzlich zu den unter 41 genannten Kostenkategorien eine neue Kostenkategorie mdash Treibhausgasemissionskosten mdash einzubeziehen so dass die angepasste Gesamtkosten-Berechnungsmethode wie folgt lautet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORNR d ethiTHORN thorn C ci ethjTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

C cI (j) Kosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j im Jahr i

3 Die Mitgliedstaaten berechnen die kumulierten Kosten der CO 2 -Emissionen der MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel Varianten uumlber den Berechnungszeitraum anhand der Summe der jaumlhrlichen Treibhausgasemissionen multipliziert mit den voraussichtlichen Preisen pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent der in jedem Jahr ausgestellten Treibhausgasemisshysionszertifikate dabei werden entsprechend den aktuellen Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS in den Szenarios der Kommission als Mindest-Untergrenze zunaumlchst 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro angesetzt die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupasshysen sind Bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sind aktualisierte Szenarios zu beruumlcksichshytigen

4 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze wovon einer real 3 betragen muss legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus makrooumlkonomishyscher Perspektive zu verwenden ist

5 DURCHFUumlHRUNG EINER SENSITIVITAumlTSANALYSE FUumlR DIE KOSTENBEZOGENEN INPUT-DATEN DARUNTER ENERGIEPREISE

Mit der Sensitivitaumltsanalyse sollen die wichtigsten Parameter einer Kostenoptimalitaumltsberechnung ermittelt werden Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu den Abzinsungssaumltzen vor bei der sie mindestens zwei Abzinsungssaumltze jeweils in realen Werten angegeben fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive und zwei Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnung aus finanzieller Perspektive verwenden Einer der bei der Sensitivitaumltsshyanalyse fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive zu verwendenden Abzinsungssaumltze muss real 3 betragen Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu Szenarios der Energiepreisentwicklung fuumlr alle Energietraumlger vor die in ihrem nationalen Kontext im Gebaumludesektor in erheblichem Umfang verwendet werden Es wird empfohlen die Sensitivitaumltsanalyse auch auf andere wichtige Input-Daten auszuweiten

6 ERMITTLUNG EINES KOSTENOPTIMALEN ENERGIEEFFIZIENZNIVEAUS FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

1 Die Mitgliedstaaten vergleichen fuumlr jedes Referenzgebaumlude die Ergebnisse der Gesamtkostenberechnung fuumlr vershyschiedene Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen (sowie BuumlndelVarianten dieser Maszlignahmen)

2 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert in Faumlllen in denen die Kostenoptimalitaumltsberechnungen fuumlr verschiedene Energieeffizienzniveaus die gleichen Gesamtkosten ergeben die Anforderungen die zu einem geringeren Primaumlrshyenergieverbrauch fuumlhren als Grundlage fuumlr den Vergleich mit den geltenden Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz heranzuziehen

DE L 8126 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

3 Sobald entschieden ist ob die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive oder die Berechnung aus finanshyzieller Perspektive die nationale Benchmark wird sind die Durchschnitte der berechneten kostenoptimalen Enershygieeffizienzniveaus fuumlr alle verwendeten Referenzgebaumlude zusammengenommen zum Zwecke des Vergleichs mit den Durchschnitten der geltenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz derselben Referenzgebaumlude zu berechnen Dies soll die Berechnung der Diskrepanz zwischen den bestehenden Anforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz und den berechneten kostenoptimalen Niveaus ermoumlglichen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8127

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

anzuwendenden Energieeffizienzmaszlignahmen die Einshyschaumltzung des entsprechenden Primaumlrenergiebedarfs und die Berechnung der Kosten (d h des Kapitalwerts) dieser Maszlignahmen

(7) Der gemeinsame Rahmen fuumlr die Berechnung der Enershygieeffizienz gemaumlszlig Anhang I der Richtlinie 201031EU gilt auch fuumlr saumlmtliche Schritte des Rahmens fuumlr die Kosshytenoptimalitaumltsmethode insbesondere fuumlr den Schritt der Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten

(8) Zur Anpassung des Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode an die nationalen Gegebenheiten sollten die Mitgliedstaashyten die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Geshybaumludes undoder einer Gebaumludekomponente die anshygemessenen Kosten fuumlr Energietraumlger Produkte Systeme und Wartung Betriebs- und Arbeitskosten Faktoren fuumlr die Primaumlrenergieumwandlung sowie die diesbezuumlglich anzunehmenden Energiepreisentwicklungen bei den in ihrem nationalen Kontext in Gebaumluden genutzten Brennshystoffen unter Beruumlcksichtigung der von der Kommission bereitgestellten Informationen ermitteln Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei Zinssaumltze fuumlr jede Berechnung sollten die Mitgliedstaaten auch den Abzinsungssatz festlegen der bei den Berechnungen aus makrooumlkonomischer und finanzieller Perspektive zu verwenden ist

(9) Um bei der Anwendung des Rahmens fuumlr eine Vershygleichsmethode durch die Mitgliedstaaten einen gemeinshysamen Ansatz sicherzustellen ist es zweckmaumlszligig dass die Kommission die wichtigsten zur Berechnung des Kapitalshywerts notwendigen Rahmenbedingungen festlegt wie z B das Ausgangsjahr fuumlr Berechnungen die zu beruumlckshysichtigenden Kostenkategorien und den anzuwendenden Berechnungszeitraum

(10) Die Festlegung eines gemeinsamen Berechnungszeitraums steht nicht im Widerspruch zum Recht der Mitgliedstaashyten die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer von Geshybaumluden undoder Gebaumludekomponenten zu bestimmen da letztere sowohl laumlnger als auch kuumlrzer als der festshygelegte Berechnungszeitraum sein koumlnnte Die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente hat nur begrenzten Einfluss auf den Berechnungszeitraum da letzterer eher durch den Renovierungszyklus eines Gebaumludes bestimmt wird d h den Zeitraum nach dem an einem Gebaumlude groumlszligere Renovierungsarbeiten vorgenommen werden

(11) Kostenberechnungen und Projektionen mit vielen Annahshymen und Unsicherheiten u a auch in Bezug auf die Energiepreisentwicklungen werden in der Regel von eishyner Sensitivitaumltsanalyse zur Bewertung der Zuverlaumlssigkeit der wichtigsten Input-Parameter begleitet Fuumlr die Zwecke der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sollte die Sensitivishytaumltsanalyse zumindest die Energiepreisentwicklungen und den anzuwendenden Abzinsungssatz erfassen ideashylerweise sollte die Sensitivitaumltsanalyse auch kuumlnftige Preisshyentwicklungen bei Technologien als Input fuumlr die Uumlbershypruumlfung der Berechnungen einbeziehen

(12) Der Rahmen fuumlr eine Vergleichsmethode sollte es den Mitgliedstaaten ermoumlglichen die Ergebnisse der Kostenshy

optimalitaumltsberechnung mit den geltenden Mindestanforshyderungen an die Gesamtenergieeffizienz zu vergleichen und anhand des Ergebnisses des Vergleichs sicherzustelshylen dass Mindestanforderungen an die Gesamtenergieefshyfizienz mit Blick auf das Erreichen kostenoptimaler Nishyveaus festgesetzt werden Die Mitgliedstaaten sollten fershyner die Festlegung von Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz auf kostenoptimalem Niveau fuumlr dieshyjenigen Gebaumludekategorien pruumlfen fuumlr die bislang keine Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz beshystehen

(13) Die Kostenoptimalitaumltsmethode ist technologisch neutral und bevorzugt keine technische Loumlsung gegenuumlber andeshyren Sie sorgt fuumlr einen Wettbewerb der Maszlignahmen MaszlignahmenbuumlndelVarianten uumlber die geschaumltzte Lebensshydauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente

(14) Die Ergebnisse der Berechnungen sowie die verwendeten Input-Daten und Annahmen sind der Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU mitzuteishylen Diese Mitteilungen sollten es der Kommission ershymoumlglichen die von den Mitgliedstaaten beim Erreichen kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz erzielten Fortschritte zu beurteilen und daruumlber Bericht zu erstatten

(15) Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands der Mitgliedshystaaten sollten diese die Anzahl der Berechnungen vershyringern koumlnnen indem Referenzgebaumlude erstellt werden die fuumlr mehr als eine Gebaumludekategorie repraumlsentativ sind ohne dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz fuumlr bestimmte Gebaumludekategorien gemaumlszlig der Richtlinie 201031EU beeintraumlchtigt wird mdash

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN

Artikel 1

Gegenstand und Geltungsbereich

Mit dieser Verordnung wird gemaumlszlig Artikel 5 Anhang I und Anhang III der Richtlinie 201031EU ein Rahmen fuumlr eine Vergleichsmethode erstellt der von den Mitgliedstaaten zur Beshyrechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen und bestehenden Geshybaumluden und Gebaumludekomponenten zu verwenden ist

Der Rahmen fuumlr die Methode gibt Regeln dafuumlr vor wie Enershygieeffizienzmaszlignahmen Maszlignahmen die die Nutzung erneuershybarer Energiequellen einschlieszligen sowie Buumlndel und Varianten dieser Maszlignahmen auf der Grundlage der Primaumlrenergieeffizienz und der fuumlr ihre Durchfuumlhrung veranschlagten Kosten zu vershygleichen sind Er legt auszligerdem fest wie diese Regeln auf ausshygewaumlhlte Referenzgebaumlude anzuwenden sind um die kostenshyoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz zu ermitteln

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Zusaumltzlich zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Richtshylinie 201031EU gelten folgende Begriffsbestimmungen wobei fuumlr die Berechnung auf makrooumlkonomischer Ebene anfallende Steuern und Abgaben auszuschlieszligen sind

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8119

1 Gesamtkosten bezeichnet die Summe des Kapitalwerts der Anfangsinvestitionskosten der laufenden Kosten und Wieshyderbeschaffungskosten (in Bezug auf das Ausgangsjahr) soshywie ggf Entsorgungskosten Fuumlr die Berechnung auf makroshyoumlkonomischer Ebene wird eine zusaumltzliche Kostenkategorie eingefuumlhrt die Kosten von Treibhausgasemissionen

2 Anfangsinvestitionskosten bezeichnet die Gesamtheit der Kosshyten die bis zu dem Zeitpunkt anfallen an dem das Geshybaumlude oder die Gebaumludekomponente in nutzungsbereitem Zustand dem Kunden uumlbergeben wird Diese Kosten beshyinhalten Planung Erwerb von Gebaumludekomponenten Anshyschluss an Versorger Installation und Inbetriebnahme

3 Energiekosten bezeichnet die jaumlhrlichen Kosten sowie festen und Spitzenabgaben fuumlr Energie einschlieszliglich nationaler Steuern

4 Betriebskosten bezeichnet alle Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gebaumludes einschlieszliglich der jaumlhrlichen Kosshyten fuumlr Versicherung Gebuumlhren oumlffentlicher Versorgungsshyeinrichtungen sowie sonstige feste Abgaben und Steuern

5 Instandhaltungskosten bezeichnet die jaumlhrlichen Kosten fuumlr Maszlignahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung der geshywuumlnschten Qualitaumlt des Gebaumludes oder der Gebaumludekomshyponente Dies beinhaltet die jaumlhrlichen Kosten fuumlr Inspektishyon Reinigung Anpassungen Reparaturen sowie Verschleiszligshyteile

6 laufende Kosten bezeichnet die jaumlhrlichen Instandhaltungsshykosten Betriebskosten und Energiekosten

7 Entsorgungskosten bezeichnet die Kosten fuumlr den Abbau eishynes Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente am Ende der Lebensdauer dies umfasst den Abbau die Demontage von Gebaumludekomponenten die noch nicht das Ende ihrer Leshybensdauer erreicht haben Verbringung und Recycling

8 jaumlhrliche Kosten bezeichnet die Summe der in einem beshystimmten Jahr gezahlten laufenden und periodischen Kosshyten oder Wiederbeschaffungskosten

9 Wiederbeschaffungskosten bezeichnet eine Ersatzinvestition fuumlr eine Gebaumludekomponente gemaumlszlig der geschaumltzten wirtshyschaftlichen Lebensdauer waumlhrend des Berechnungszeitshyraums

10 Kosten von Treibhausgasemissionen bezeichnet den monetaumlren Wert der durch CO 2 -Emissionen aufgrund des Energievershybrauchs in Gebaumluden verursachten Umweltschaumlden

11 Referenzgebaumlude bezeichnet ein hypothetisches oder reales Bezugsgebaumlude das die Gebaumludegeometrie und -systeme die Energieeffizienz von Gebaumludehuumllle und -systemen sowie die Funktionalitaumlt und Kostenstruktur im jeweiligen Mitshygliedstaat in typischer Weise verkoumlrpert und fuumlr die klimashytischen Bedingungen und die geografische Lage repraumlsentashytiv ist

12 Abzinsungssatz bezeichnet einen festen Wert fuumlr den Vershygleich des realen Geldwerts zu unterschiedlichen Zeitpunkshyten

13 Abzinsungsfaktor bezeichnet einen Multiplikationsfaktor zur Umrechnung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolshygenden Liquiditaumltsflusses auf seinen entsprechenden Wert am Ausgangspunkt Er wird vom Abzinsungssatz abgeleitet

14 Ausgangsjahr ist das Jahr auf dem jegliche Berechnung beshyruht und das zur Ermittlung des Berechnungszeitraums dient

15 Berechnungszeitraum ist der in der Regel in Jahren ausshygedruumlckte Zeitraum der fuumlr die Berechnung beruumlcksichtigt wird

16 Restwert eines Gebaumludes bezeichnet die Summe der Restwerte des Gebaumludes und der Gebaumludekomponenten am Ende des Berechnungszeitraums

17 Preisentwicklung bezeichnet die zeitliche Entwicklung der Preise fuumlr Energie Produkte Gebaumludesysteme Dienste Pershysonal Instandhaltung sowie sonstiger Kosten sie kann von der Inflationsrate abweichen

18 Energieeffizienzmaszlignahme bezeichnet eine an einem Gebaumlude vorgenommene Aumlnderung die zur Verringerung des Prishymaumlrenergiebedarfs desselben fuumlhrt

19 Maszlignahmenbuumlndel bezeichnet eine Reihe von Energieeffishyzienzmaszlignahmen oder Maszlignahmen auf der Grundlage ershyneuerbarer Energiequellen die auf ein Referenzgebaumlude anshygewandt werden

20 Variante bezeichnet das Gesamtergebnis und die Beschreishybung einer vollstaumlndigen Reihe von auf ein Gebaumlude angeshywandten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndeln die aus einer Kombination von Maszlignahmen in Bezug auf die Gebaumludeshyhuumllle Passivtechniken Maszlignahmen in Bezug auf Gebaumludeshysysteme undoder Maszlignahmen auf der Grundlage erneuershybarer Energiequellen bestehen kann

21 Unterkategorien von Gebaumluden bezeichnet Kategorien von Geshybaumludetypen die in Bezug auf Groumlszlige Alter Baumaterial Nutzungsmuster Klimazone oder sonstige Kriterien staumlrker differenziert sind als die in Anhang I Nummer 5 der Richtshylinie 201031EU aufgestellten Gebaumludekategorien Refeshyrenzgebaumlude werden in der Regel fuumlr solche Unterkategoshyrien erstellt

22 bereitgestellte Energie bezeichnet die Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlckshysichtigten Verwendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchshytung Geraumlte usw) oder Strom zu erzeugen

23 zum Heizen und Kuumlhlen benoumltigte Energie bedeutet Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuerhalten

24 exportierte Energie bezeichnet Energie angegeben je Energieshytraumlger die durch die gebaumludetechnischen Systeme durch die Systemgrenze hindurch abgegeben und auszligerhalb der Sysshytemgrenze verbraucht wird

25 klimatisierter Raum bezeichnet einen Raum in dem einige Umgebungsparameter wie Temperatur Feuchtigkeit usw durch technische Mittel wie z B Heizung und Kuumlhlung geregelt sind

26 Energie aus erneuerbaren Quellen bezeichnet Energie aus ershyneuerbaren nichtfossilen Energiequellen das heiszligt Wind Sonne aerothermische geothermische und hydrothershymische Energie Meeresenergie Wasserkraft Biomasse Deshyponiegas Klaumlrgas und Biogas

DE L 8120 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Artikel 3

Rahmen fuumlr eine Vergleichsmethode

(1) Bei der Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Minshydestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten wenden die Mitgliedstaaten den in Anhang I dieser Verordnung festgelegten Rahmen fuumlr eine Vershygleichsmethode an Der Rahmen schreibt die Berechnung kosshytenoptimaler Niveaus aus makrooumlkonomischer und finanzieller Perspektive vor uumlberlaumlsst jedoch den Mitgliedstaaten die Entshyscheidung daruumlber welche dieser Berechnungen die nationale Benchmark wird anhand deren die nationalen Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz beurteilt werden

(2) Bei den Berechnungen gehen die Mitgliedstaaten wie folgt vor

a) Als Ausgangsjahr fuumlr die Berechnung wird das Jahr heranshygezogen in dem die Berechnung vorgenommen wird

b) Es wird die in Anhang I dieser Verordnung aufgefuumlhrte Beshyrechnungsmethode angewandt

c) Es werden die in Anhang I dieser Verordnung aufgefuumlhrten Kostenkategorien angewandt

d) Fuumlr die Kosten von CO 2 -Emissionen werden die projizierten CO 2 -Preise des EHS gemaumlszlig Anhang II als Mindest-Untershygrenze verwendet

(3) Die Mitgliedstaaten ergaumlnzen den Rahmen fuumlr eine Vershygleichsmethode indem sie fuumlr die Zwecke der Berechnungen Folgendes ermitteln

a) die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes undoder einer Gebaumludekomponente

b) den Abzinsungssatz

c) die Kosten fuumlr Energietraumlger Produkte Systeme Unterhaltsshykosten Betriebskosten und Arbeitskosten

d) die Primaumlrenergiefaktoren

e) die Energiepreisentwicklungen die fuumlr alle Energietraumlger unshyter Beruumlcksichtigung der Angaben in Anhang II dieser Vershyordnung anzunehmen sind

(4) Die Mitgliedstaaten bemuumlhen sich um die Berechnung und Anwendung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz in Bezug auf die Gebaumlushydekategorien fuumlr die bisher keine spezifischen Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehen

(5) Um die Sensitivitaumlt der Berechnungsergebnisse gegenuumlber Veraumlnderungen der angewandten Parameter zu ermitteln nehshymen die Mitgliedstaaten eine Analyse vor die sich zumindest auf die Auswirkungen unterschiedlicher Entwicklungen der Energiepreise und der Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnungen aus makrooumlkonomischer und finanzieller Perspektive sowie idealerweise auch auf andere Parameter mit voraussichtlich ershyheblichen Auswirkungen auf die Berechnungsergebnisse wie z B die Entwicklung der Preise fuumlr andere Kostenfaktoren als Energie erstreckt

Artikel 4

Vergleich der berechneten kostenoptimalen Niveaus mit den aktuellen Mindestanforderungen an die

Gesamtenergieeffizienz

(1) Nach der Berechnung der kostenoptimalen Anforderungsshyniveaus aus makrooumlkonomischer und aus finanzieller Perspekshytive entscheiden die Mitgliedstaaten welche Berechnung die nashytionale Benchmark wird und teilen ihre Entscheidung im Rahshymen der Berichterstattung nach Artikel 6 der Kommission mit

Die Mitgliedstaaten vergleichen die Ergebnisse der als nationale Benchmark ausgewaumlhlten Berechnung nach Artikel 3 mit den fuumlr die betreffende Gebaumludekategorie derzeit geltenden Anfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz

Die Mitgliedstaaten stellen anhand des Ergebnisses dieses Vershygleichs sicher dass Mindestanforderungen an die Gesamtenershygieeffizienz mit Blick auf das Erreichen kostenoptimaler Niveaus gemaumlszlig Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 201031EU festgelegt werden Den Mitgliedstaaten wird nachdruumlcklich empfohlen steuerliche und finanzielle Anreize mit der Einhaltung des Ershygebnisses der Kostenoptimalitaumltsberechnung des gleichen Refeshyrenzgebaumludes zu verknuumlpfen

(2) Hat ein Mitgliedstaat Referenzgebaumlude derart definiert dass das Ergebnis der Kostenoptimalitaumltsberechnung auf mehshyrere Gebaumludekategorien anwendbar ist so kann er dieses Ergebshynis nutzen um sicherzustellen dass Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz mit Blick auf das Erreichen kostenshyoptimaler Niveaus fuumlr alle relevanten Gebaumludekategorien festshygelegt werden

Artikel 5

Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen

(1) Die Mitgliedstaaten uumlberpruumlfen ihre Kostenoptimalitaumltsshyberechnungen rechtzeitig vor der Uumlberpruumlfung ihrer Mindestshyanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz gemaumlszlig Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 201031EU Dazu sind insbesondere die Preisentwicklungen bei den kostenbezogenen Input-Daten zu uumlberpruumlfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren

(2) Die Ergebnisse dieser Uumlberpruumlfung werden der Kommisshysion in dem Bericht gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung uumlbershymittelt

Artikel 6

Berichterstattung

(1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission saumlmtliche fuumlr die Berechnungen verwendeten Input-Daten und Annahmen sowie die Ergebnisse dieser Berechnungen mit Der entspreshychende Bericht enthaumllt die angewandten Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die Ergebnisse der Berechnungen auf makrooumlkoshynomischer und finanzieller Ebene die Sensitivitaumltsanalyse gemaumlszlig Artikel 3 Absatz 5 dieser Verordnung und die angenommenen Energie- und CO 2 -Preisentwicklungen

(2) Falls das Ergebnis des Vergleichs nach Artikel 4 dieser Verordnung zeigt dass die geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erheblich weniger energieeffizient sind als kostenoptimale Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz so muss der Bericht mdash soweit moumlgshylich mdash eine Begruumlndung fuumlr diese Diskrepanz enthalten Soweit die Diskrepanz nicht begruumlndet werden kann ist dem Bericht ein Plan beizulegen in dem angemessene Schritte aufgezeigt

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8121

werden mit denen diese bis zur naumlchsten Uumlberpruumlfung auf ein unerhebliches Maszlig verringert werden kann In diesem Zusamshymenhang wird das erheblich weniger energieeffiziente Niveau der geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffishyzienz berechnet als Differenz zwischen dem Durchschnitt aller geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und dem Durchschnitt aller kostenoptimalen Niveaus der Beshyrechnung die als nationale Benchmark aller genutzten Referenzshygebaumlude und Gebaumludetypen verwendet wird

(3) Die Mitgliedstaaten koumlnnen das in Anhang III dieser Vershyordnung vorgegebene Berichtsmuster verwenden

Artikel 7

Inkrafttreten und Guumlltigkeit

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veroumlffentlichung im Amtsblatt der Europaumlischen Union in Kraft

(2) Sie gilt ab 9 Januar 2013 fuumlr von Behoumlrden genutzte Gebaumlude und ab 9 Juli 2013 fuumlr andere Gebaumlude hiervon ausshygenommen ist Artikel 6 Absatz 1 dieser Verordnung der im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 201031EU uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden am 30 Juni 2012 in Kraft tritt

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedshystaat

Bruumlssel den 16 Januar 2012

Fuumlr die Kommission Der Praumlsident

Joseacute Manuel BARROSO

DE L 8122 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG I

Rahmen fuumlr die Kostenoptimalitaumltsmethode

1 ERSTELLUNG VON REFERENZGEBAumlUDEN

1 Die Mitgliedstaaten erstellen Referenzgebaumlude fuumlr die nachstehenden Gebaumludekategorien

1 Einfamilienhaumluser

2 Appartementhaumluser und Mehrfamilienhaumluser

3 Buumlrogebaumlude

2 Neben Referenzgebaumluden fuumlr Buumlrogebaumlude erstellen die Mitgliedstaaten Referenzgebaumlude fuumlr die in Anhang I Nummer 5 Buchstaben d bis i der Richtlinie 201031EU genannten anderen Kategorien von Nichtwohngebaumlushyden fuumlr die spezifische Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehen

3 Kann ein Mitgliedstaat in dem Bericht nach Artikel 6 dieser Verordnung nachweisen dass ein erstelltes Referenzshygebaumlude fuumlr mehr als eine Gebaumludekategorie gelten kann so kann er die Anzahl der verwendeten Referenzshygebaumlude und damit die Anzahl der Berechnungen verringern Die Mitgliedstaaten begruumlnden diese Vorgehensweise anhand einer Analyse die belegt dass ein Referenzgebaumlude das fuumlr mehrere Gebaumludekategorien verwendet wird fuumlr den Gebaumludebestand aller erfassten Kategorien repraumlsentativ ist

4 Fuumlr jede Gebaumludekategorie werden mindestens ein Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude und mindestens zwei fuumlr bestehende Gebaumlude die einer groumlszligeren Renovierung unterzogen werden erstellt Referenzgebaumlude koumlnnen auf der Grundlage von Gebaumludeunterkategorien (differenziert z B nach Groumlszlige Alter Kostenstruktur Baumaterial Nutzungsmuster oder Klimazone) erstellt werden die den charakteristischen Merkmalen des nationalen Gebaumludeshybestands Rechnung tragen Referenzgebaumlude und ihre charakteristischen Merkmale muumlssen der Struktur der aktuellen oder geplanten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz entsprechen

5 Zur Uumlbermittlung der bei der Erstellung der Referenzgebaumlude beruumlcksichtigten Parameter koumlnnen die Mitgliedshystaaten das in Anhang III vorgegebene Berichtsmuster verwenden Der der Erstellung der Referenzgebaumlude zushygrunde gelegte Datensatz zum nationalen Gebaumludebestand sollte der Kommission im Rahmen der Berichterstatshytung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Insbesondere die Wahl der Merkmale die als Grundlage fuumlr die Erstellung von Referenzgebaumluden dienen ist zu begruumlnden

6 Fuumlr bestehende Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) wenden die Mitgliedstaaten zumindest eine Maszlignahmeein Maszlignahmenbuumlndeleine Variante an das bzw die eine zur Instandhaltung des GebaumludesGebaumlushydeteils (ohne zusaumltzliche uumlber die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Energieeffizienzmaszlignahmen) notshywendige Standardrenovierung repraumlsentiert

7 Fuumlr neue Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) stellen die derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz die zu erfuumlllende grundlegende Anforderung dar

8 Die Mitgliedstaaten berechnen auch fuumlr die Mindesteffizienzanforderungen an Gebaumludekomponenten die in bestehenden Gebaumluden eingebaut sind die kostenoptimalen Niveaus oder leiten diese aus den auf Gebaumludeebene vorgenommenen Berechnungen her Bei der Festlegung von Anforderungen fuumlr Gebaumludekomponenten die in bestehende Gebaumlude eingebaut sind sollten die kostenoptimalen Anforderungen die Interaktion dieser Gebaumludeshykomponente mit dem gesamten Referenzgebaumlude und anderen Gebaumludekomponenten so weit wie moumlglich beruumlcksichtigen

9 Die Mitgliedstaaten bemuumlhen sich kostenoptimale Anforderungen auf der Ebene der einzelnen gebaumludetechshynischen Systeme fuumlr bestehende Gebaumlude zu berechnen und festzulegen oder diese von den auf Gebaumludeebene nicht nur fuumlr Heizung Kuumlhlung Warmwasserbereitung Klimatisierung und Luumlftung (oder eine Kombination solcher Systeme) sondern auch fuumlr Beleuchtungssysteme fuumlr Nichtwohngebaumlude herzuleiten

2 ERMITTLUNG VON ENERGIEEFFIZIENZMAszligNAHMEN MAszligNAHMEN AUF DER GRUNDLAGE ERNEUERBARER ENERGIEQUELLEN UNDODER BUumlNDELN UND VARIANTEN SOLCHER MAszligNAHMEN FUumlR JEDES REFERENZshyGEBAumlUDE

1 Energieeffizienzmaszlignahmen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude sind fuumlr alle in die Berechnung eingehenden Input-Parameter festzulegen die sich direkt oder indirekt auf die Energieeffizienz des Gebaumludes auswirken darunter auch fuumlr hocheffiziente alternative Systeme wie dezentrale Energieversorgungssysteme und die anderen in Artikel 6 der Richtlinie 201031EU aufgefuumlhrten Alternativen

2 Maszlignahmen koumlnnen zu Buumlndeln oder Varianten zusammengefasst werden Sind bestimmte Maszlignahmen in einem gegebenen lokalen wirtschaftlichen oder klimatischen Umfeld unzweckmaumlszligig so sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Berichterstattung nach Artikel 6 dieser Verordnung hierauf hinweisen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8123

3 Die Mitgliedstaaten ermitteln ferner MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei denen erneuerbare Energieshyquellen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude verwendet werden Im Zuge der Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 200928EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates ( 1 ) auf nationaler Ebene festshygelegte verbindliche Verpflichtungen sind als ein(e) in diesem Mitgliedstaat anzuwendende(s) MaszlignahmeMaszligshynahmenbuumlndelVariante zu betrachten

4 Fuumlr die Berechnung der kostenoptimalen Anforderungen ermittelte EnergieeffizienzmaszlignahmenMaszlignahmenbuumlnshydelVarianten muumlssen die zur Erfuumlllung der derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz notwendigen Maszlignahmen umfassen Gegebenenfalls muumlssen sie auch zur Erfuumlllung der Anforderungen nationaler Foumlrderregelungen notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten umfassen Die Mitgliedstaaten beziehen ferner fuumlr neue und nach Moumlglichkeit auch fuumlr bestehende Gebaumlude zur Erfuumlllung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebaumluden im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie 201031EU notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten ein

5 Kann ein Mitgliedstaat durch Vorlage fruumlherer Kostenanalysen im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 nachweisen dass bestimmte MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei Weitem nicht kostenoptimal sind so koumlnnen diese aus der Berechnung herausgenommen werden Diese MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten sollten jedoch bei der naumlchsten Uumlberpruumlfung der Berechnungen uumlberarbeitet werden

6 Die ausgewaumlhlten Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen sowie MaszlignahmenbuumlndelVarianten muumlssen mit den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr 3052011 aufgefuumlhrshyten und von den Mitgliedstaaten festgelegten grundlegenden Anforderungen fuumlr Bauwerke vereinbar sein Auszligershydem muumlssen sie mit den Luftqualitaumlts- und Behaglichkeitsniveaus in Innenraumlumen gemaumlszlig der CEN-Norm 15251 zur Luftqualitaumlt in Innenraumlumen oder gleichwertigen nationalen Normen vereinbar sein In Faumlllen in denen Maszlignahmen zu unterschiedlichen Behaglichkeitsniveaus fuumlhren ist dies in den Berechnungen transparent zu machen

3 BERECHNUNG DES AUS DER ANWENDUNG SOLCHER MAszligNAHMEN UND MAszligNAHMENBUumlNDEL AUF EIN REFERENZGEBAumlUDE RESULTIERENDEN PRIMAumlRENERGIEBEDARFS

1 Die Gesamtenergieeffizienz wird nach dem gemeinsamen allgemeinen Rahmen gemaumlszlig Anhang I der Richtlinie 201031EU berechnet

2 Die Mitgliedstaaten berechnen die Gesamtenergieeffizienz von MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelnVarianten indem sie fuumlr die auf nationaler Ebene definierte Gebaumludeflaumlche zunaumlchst den Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung berechnen Anschlieszligend wird die bereitgestellte Energie fuumlr die Raumheizung -kuumlhlung und -luumlftung sowie fuumlr die Brauchwarmwasserbereitung und die Beleuchtung berechnet

3 An Ort und Stelle erzeugte Energie wird vom Primaumlrenergiebedarf und der bereitgestellten Energie abgezogen

4 Die Mitgliedstaaten berechnen den resultierenden Primaumlrenergieverbrauch anhand von Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die auf nationaler Ebene festgelegt werden Sie teilen der Kommission die Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren im Rahmen der Berichterstattung gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung mit

5 Die Mitgliedstaaten verwenden

a) entweder die bestehenden einschlaumlgigen CEN-Normen zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz

b) oder eine gleichwertige nationale Berechnungsmethode sofern diese mit Artikel 2 Absatz 4 und Anhang I der Richtlinie 201031EU im Einklang steht

6 Die Ergebnisse fuumlr die Gesamtenergieeffizienz werden fuumlr die Zwecke der Kostenoptimalitaumltsberechnung in Quashydratmeter Nutzflaumlche eines Referenzgebaumludes ausgedruumlckt und beziehen sich auf den Primaumlrenergiebedarf

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN ALS KAPITALWERT FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

41 Kostenkategorien

Die Mitgliedstaaten erstellen und beschreiben die folgenden separaten Kostenkategorien die zur Anwendung komshymen

a) Anfangsinvestitionskosten

b) Laufende Kosten Diese enthalten die Kosten fuumlr das regelmaumlszligige Ersetzen von Gebaumludekomponenten und koumlnnen gegebenenfalls die Einnahmen aus erzeugter Energie einschlieszligen die die Mitgliedstaaten bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive beruumlcksichtigen koumlnnen

c) Die Energiekosten spiegeln die Gesamtkosten fuumlr Energie wider und schlieszligen Energiepreis Kapazitaumlts- und Netzshytarife ein

d) Gegebenenfalls Entsorgungskosten

Fuumlr die Berechnung auf makrooumlkonomischer Ebene erstellen die Mitgliedstaaten zusaumltzlich folgende Kostenkategorie

e) Kosten von Treibhausgasemissionen Diese spiegeln die quantifizierten monetisierten und abgezinsten Betriebskosten in Bezug auf die waumlhrend des Berechnungszeitraums aus den Treibhausgasemissionen in Tonnen CO 2 -Aumlquivalent resultierende Menge an CO 2 wider

DE L 8124 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

( 1 ) ABl L 140 vom 562009 S 16

42 Allgemeine Grundsaumltze fuumlr die Kostenberechnung

1 Bei Projektionen der Energiekostenentwicklungen koumlnnen die Mitgliedstaaten sich auf die Prognosen zur Enershygiepreisentwicklung in Anhang II dieser Verordnung fuumlr Oumll Erdgas Kohle und Strom stuumltzen ausgehend von den durchschnittlichen absoluten Energiepreisen (in Euro) fuumlr diese Energietraumlger im Jahr der Berechnung

Die Mitgliedstaaten erstellen daneben nationale Energiepreisentwicklungsprognosen fuumlr andere Energietraumlger die in ihrem regionalenlokalen Umfeld in erheblichem Umfang genutzt werden und gegebenenfalls auch fuumlr Spitshyzenlasttarife Sie teilen der Kommission die Preisentwicklungsprojektionen und die aktuellen Anteile der verschieshydenen Energietraumlger an der Energienutzung im Gebaumludesektor mit

2 Die Auswirkungen der (erwarteten) kuumlnftigen Preisentwicklung fuumlr andere Kosten als Energiekosten das Ersetzen von Gebaumludekomponenten im Berechnungszeitraum und ggf Entsorgungskosten koumlnnen ebenfalls in die Kosshytenberechnung einflieszligen Preisentwicklungen auch durch Innovation und Anpassung der Technologien sind bei der Uumlberpruumlfung und Aktualisierung der Berechnungen zu beruumlcksichtigen

3 Die Kostendaten fuumlr die Kostenkategorien a bis d muumlssen marktgestuumltzt und in Bezug auf Ort und Zeit kohaumlrent sein Die Kosten sollten als tatsaumlchliche Kosten ohne Inflation angegeben werden Die Kosten sind auf Landesshyebene zu bewerten

4 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante koumlnnen die folgenden Kosten weggelassen werden

a) Kosten die fuumlr alle gepruumlften MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten gleich sind

b) Kosten fuumlr Gebaumludekomponenten die keinen Einfluss auf die Gesamtenergieeffizienz eines Gebaumludes haben

Alle anderen Kosten muumlssen bei der Berechnung der Gesamtkosten in vollem Umfang beruumlcksichtigt werden

5 Der Restwert wird ermittelt durch lineare Abschreibung der Anfangsinvestitions- oder Wiederbeschaffungskosten einer bestimmten Gebaumludekomponente bis zum Ende des Berechnungszeitraums abgezinst auf den Beginn des Berechnungszeitraums Der Abschreibungszeitraum wird durch die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente bestimmt Restwerte von Gebaumludekomponenten muumlssen moumlglicherweise um die Kosten ihrer Entfernung aus dem Gebaumlude am Ende der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer des Gebaumludes berichtigt werden

6 Entsorgungskosten sind ggf abzuzinsen und koumlnnen vom Endwert abgezogen werden Sie muumlssen eventuell zunaumlchst von der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer auf das Ende des Berechnungszeitraums und dann in einem zweiten Schritt wieder auf den Beginn des Berechnungszeitraums abgezinst werden

7 Am Ende des Berechnungszeitraums werden die Entsorgungskosten (sofern zutreffend) oder der Restwert der Gebaumlude und Gebaumludekomponenten zur Ermittlung der endguumlltigen Kosten uumlber die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer des Gebaumludes herangezogen

8 Die Mitgliedstaaten legen einen Berechnungszeitraum von 30 Jahren fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude und einen Berechnungszeitraum von 20 Jahren fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude zugrunde

9 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert Anhang A zur Europaumlischen Norm 15459 in Bezug auf wirtschaftliche Daten fuumlr Gebaumludekomponenten bei der Bestimmung der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauern fuumlr diese Gebaumludekomponenten zu nutzen Werden andere geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauern fuumlr Gebaumludekomshyponenten festgelegt so sollten diese der Kommission im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Die Mitgliedstaaten legen die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes auf nationaler Ebene fest

43 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus finanzieller Perspektive

1 Die bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zur Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante zu beruumlcksichtigenden relevanten Preise sind die vom Kunden gezahlten Preise inklusive saumlmtlicher anwendbaren Steuern einschlieszliglich Mehrwertsteuer und Abgaben Idealerweise sind in die Berechnung auch die fuumlr verschiedene MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten verfuumlgbaren Subventionen einshyzubeziehen die Mitgliedstaaten koumlnnen diese jedoch unberuumlcksichtigt lassen sofern sie sicherstellen dass in diesem Fall sowohl Subventionen und Foumlrderregelungen fuumlr Technologien als auch etwaige Energiepreissubvenshytionen aus der Berechnung ausgeschlossen werden

2 Die Gesamtkosten fuumlr Gebaumlude und Gebaumludekomponenten werden durch Addition der verschiedenen Arten von Kosten und Anwendung des Abzinsungssatzes mittels eines Abzinsungsfaktors auf dieselben so dass sie als Wert im Anfangsjahr ausgedruumlckt werden zuzuumlglich des abgezinsten Restwerts wie folgt berechnet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORN Uuml R d ethiTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

τ Berechnungszeitraum

C g (τ) Gesamtkosten (bezogen auf das Anfangsjahr τ 0 ) uumlber den Berechnungszeitraum

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8125

C I Anfangsinvestitionskosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

C aI (j) jaumlhrliche Kosten im Jahr i fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

V fτ (j) Restwert der Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j am Ende des Berechnungszeitraums (abgezinst auf das Anfangsjahr τ 0 )

R d (i) Abzinsungsfaktor fuumlr das Jahr i auf der Grundlage des Abzinsungssatzes r nach folgender Berechnung

R d ethpTHORN frac14 Iacute l

l thorn r=100 Icirc p

Dabei bezeichnet p die Anzahl der Jahre ab dem Anfangszeitraum und r den realen Abzinsungssatz

3 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze ihrer Wahl legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zu verwenden ist

44 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive

1 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung einer Maszlignahmeeines Maszlignahshymenbuumlndelseiner Variante sind die Preise exklusive aller geltenden Steuern der Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Subventionen zugrunde zu legen

2 Bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante auf makrooumlkoshynomischer Ebene ist zusaumltzlich zu den unter 41 genannten Kostenkategorien eine neue Kostenkategorie mdash Treibhausgasemissionskosten mdash einzubeziehen so dass die angepasste Gesamtkosten-Berechnungsmethode wie folgt lautet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORNR d ethiTHORN thorn C ci ethjTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

C cI (j) Kosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j im Jahr i

3 Die Mitgliedstaaten berechnen die kumulierten Kosten der CO 2 -Emissionen der MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel Varianten uumlber den Berechnungszeitraum anhand der Summe der jaumlhrlichen Treibhausgasemissionen multipliziert mit den voraussichtlichen Preisen pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent der in jedem Jahr ausgestellten Treibhausgasemisshysionszertifikate dabei werden entsprechend den aktuellen Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS in den Szenarios der Kommission als Mindest-Untergrenze zunaumlchst 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro angesetzt die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupasshysen sind Bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sind aktualisierte Szenarios zu beruumlcksichshytigen

4 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze wovon einer real 3 betragen muss legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus makrooumlkonomishyscher Perspektive zu verwenden ist

5 DURCHFUumlHRUNG EINER SENSITIVITAumlTSANALYSE FUumlR DIE KOSTENBEZOGENEN INPUT-DATEN DARUNTER ENERGIEPREISE

Mit der Sensitivitaumltsanalyse sollen die wichtigsten Parameter einer Kostenoptimalitaumltsberechnung ermittelt werden Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu den Abzinsungssaumltzen vor bei der sie mindestens zwei Abzinsungssaumltze jeweils in realen Werten angegeben fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive und zwei Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnung aus finanzieller Perspektive verwenden Einer der bei der Sensitivitaumltsshyanalyse fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive zu verwendenden Abzinsungssaumltze muss real 3 betragen Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu Szenarios der Energiepreisentwicklung fuumlr alle Energietraumlger vor die in ihrem nationalen Kontext im Gebaumludesektor in erheblichem Umfang verwendet werden Es wird empfohlen die Sensitivitaumltsanalyse auch auf andere wichtige Input-Daten auszuweiten

6 ERMITTLUNG EINES KOSTENOPTIMALEN ENERGIEEFFIZIENZNIVEAUS FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

1 Die Mitgliedstaaten vergleichen fuumlr jedes Referenzgebaumlude die Ergebnisse der Gesamtkostenberechnung fuumlr vershyschiedene Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen (sowie BuumlndelVarianten dieser Maszlignahmen)

2 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert in Faumlllen in denen die Kostenoptimalitaumltsberechnungen fuumlr verschiedene Energieeffizienzniveaus die gleichen Gesamtkosten ergeben die Anforderungen die zu einem geringeren Primaumlrshyenergieverbrauch fuumlhren als Grundlage fuumlr den Vergleich mit den geltenden Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz heranzuziehen

DE L 8126 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

3 Sobald entschieden ist ob die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive oder die Berechnung aus finanshyzieller Perspektive die nationale Benchmark wird sind die Durchschnitte der berechneten kostenoptimalen Enershygieeffizienzniveaus fuumlr alle verwendeten Referenzgebaumlude zusammengenommen zum Zwecke des Vergleichs mit den Durchschnitten der geltenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz derselben Referenzgebaumlude zu berechnen Dies soll die Berechnung der Diskrepanz zwischen den bestehenden Anforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz und den berechneten kostenoptimalen Niveaus ermoumlglichen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8127

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

1 Gesamtkosten bezeichnet die Summe des Kapitalwerts der Anfangsinvestitionskosten der laufenden Kosten und Wieshyderbeschaffungskosten (in Bezug auf das Ausgangsjahr) soshywie ggf Entsorgungskosten Fuumlr die Berechnung auf makroshyoumlkonomischer Ebene wird eine zusaumltzliche Kostenkategorie eingefuumlhrt die Kosten von Treibhausgasemissionen

2 Anfangsinvestitionskosten bezeichnet die Gesamtheit der Kosshyten die bis zu dem Zeitpunkt anfallen an dem das Geshybaumlude oder die Gebaumludekomponente in nutzungsbereitem Zustand dem Kunden uumlbergeben wird Diese Kosten beshyinhalten Planung Erwerb von Gebaumludekomponenten Anshyschluss an Versorger Installation und Inbetriebnahme

3 Energiekosten bezeichnet die jaumlhrlichen Kosten sowie festen und Spitzenabgaben fuumlr Energie einschlieszliglich nationaler Steuern

4 Betriebskosten bezeichnet alle Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gebaumludes einschlieszliglich der jaumlhrlichen Kosshyten fuumlr Versicherung Gebuumlhren oumlffentlicher Versorgungsshyeinrichtungen sowie sonstige feste Abgaben und Steuern

5 Instandhaltungskosten bezeichnet die jaumlhrlichen Kosten fuumlr Maszlignahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung der geshywuumlnschten Qualitaumlt des Gebaumludes oder der Gebaumludekomshyponente Dies beinhaltet die jaumlhrlichen Kosten fuumlr Inspektishyon Reinigung Anpassungen Reparaturen sowie Verschleiszligshyteile

6 laufende Kosten bezeichnet die jaumlhrlichen Instandhaltungsshykosten Betriebskosten und Energiekosten

7 Entsorgungskosten bezeichnet die Kosten fuumlr den Abbau eishynes Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente am Ende der Lebensdauer dies umfasst den Abbau die Demontage von Gebaumludekomponenten die noch nicht das Ende ihrer Leshybensdauer erreicht haben Verbringung und Recycling

8 jaumlhrliche Kosten bezeichnet die Summe der in einem beshystimmten Jahr gezahlten laufenden und periodischen Kosshyten oder Wiederbeschaffungskosten

9 Wiederbeschaffungskosten bezeichnet eine Ersatzinvestition fuumlr eine Gebaumludekomponente gemaumlszlig der geschaumltzten wirtshyschaftlichen Lebensdauer waumlhrend des Berechnungszeitshyraums

10 Kosten von Treibhausgasemissionen bezeichnet den monetaumlren Wert der durch CO 2 -Emissionen aufgrund des Energievershybrauchs in Gebaumluden verursachten Umweltschaumlden

11 Referenzgebaumlude bezeichnet ein hypothetisches oder reales Bezugsgebaumlude das die Gebaumludegeometrie und -systeme die Energieeffizienz von Gebaumludehuumllle und -systemen sowie die Funktionalitaumlt und Kostenstruktur im jeweiligen Mitshygliedstaat in typischer Weise verkoumlrpert und fuumlr die klimashytischen Bedingungen und die geografische Lage repraumlsentashytiv ist

12 Abzinsungssatz bezeichnet einen festen Wert fuumlr den Vershygleich des realen Geldwerts zu unterschiedlichen Zeitpunkshyten

13 Abzinsungsfaktor bezeichnet einen Multiplikationsfaktor zur Umrechnung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolshygenden Liquiditaumltsflusses auf seinen entsprechenden Wert am Ausgangspunkt Er wird vom Abzinsungssatz abgeleitet

14 Ausgangsjahr ist das Jahr auf dem jegliche Berechnung beshyruht und das zur Ermittlung des Berechnungszeitraums dient

15 Berechnungszeitraum ist der in der Regel in Jahren ausshygedruumlckte Zeitraum der fuumlr die Berechnung beruumlcksichtigt wird

16 Restwert eines Gebaumludes bezeichnet die Summe der Restwerte des Gebaumludes und der Gebaumludekomponenten am Ende des Berechnungszeitraums

17 Preisentwicklung bezeichnet die zeitliche Entwicklung der Preise fuumlr Energie Produkte Gebaumludesysteme Dienste Pershysonal Instandhaltung sowie sonstiger Kosten sie kann von der Inflationsrate abweichen

18 Energieeffizienzmaszlignahme bezeichnet eine an einem Gebaumlude vorgenommene Aumlnderung die zur Verringerung des Prishymaumlrenergiebedarfs desselben fuumlhrt

19 Maszlignahmenbuumlndel bezeichnet eine Reihe von Energieeffishyzienzmaszlignahmen oder Maszlignahmen auf der Grundlage ershyneuerbarer Energiequellen die auf ein Referenzgebaumlude anshygewandt werden

20 Variante bezeichnet das Gesamtergebnis und die Beschreishybung einer vollstaumlndigen Reihe von auf ein Gebaumlude angeshywandten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndeln die aus einer Kombination von Maszlignahmen in Bezug auf die Gebaumludeshyhuumllle Passivtechniken Maszlignahmen in Bezug auf Gebaumludeshysysteme undoder Maszlignahmen auf der Grundlage erneuershybarer Energiequellen bestehen kann

21 Unterkategorien von Gebaumluden bezeichnet Kategorien von Geshybaumludetypen die in Bezug auf Groumlszlige Alter Baumaterial Nutzungsmuster Klimazone oder sonstige Kriterien staumlrker differenziert sind als die in Anhang I Nummer 5 der Richtshylinie 201031EU aufgestellten Gebaumludekategorien Refeshyrenzgebaumlude werden in der Regel fuumlr solche Unterkategoshyrien erstellt

22 bereitgestellte Energie bezeichnet die Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlckshysichtigten Verwendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchshytung Geraumlte usw) oder Strom zu erzeugen

23 zum Heizen und Kuumlhlen benoumltigte Energie bedeutet Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuerhalten

24 exportierte Energie bezeichnet Energie angegeben je Energieshytraumlger die durch die gebaumludetechnischen Systeme durch die Systemgrenze hindurch abgegeben und auszligerhalb der Sysshytemgrenze verbraucht wird

25 klimatisierter Raum bezeichnet einen Raum in dem einige Umgebungsparameter wie Temperatur Feuchtigkeit usw durch technische Mittel wie z B Heizung und Kuumlhlung geregelt sind

26 Energie aus erneuerbaren Quellen bezeichnet Energie aus ershyneuerbaren nichtfossilen Energiequellen das heiszligt Wind Sonne aerothermische geothermische und hydrothershymische Energie Meeresenergie Wasserkraft Biomasse Deshyponiegas Klaumlrgas und Biogas

DE L 8120 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Artikel 3

Rahmen fuumlr eine Vergleichsmethode

(1) Bei der Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Minshydestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten wenden die Mitgliedstaaten den in Anhang I dieser Verordnung festgelegten Rahmen fuumlr eine Vershygleichsmethode an Der Rahmen schreibt die Berechnung kosshytenoptimaler Niveaus aus makrooumlkonomischer und finanzieller Perspektive vor uumlberlaumlsst jedoch den Mitgliedstaaten die Entshyscheidung daruumlber welche dieser Berechnungen die nationale Benchmark wird anhand deren die nationalen Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz beurteilt werden

(2) Bei den Berechnungen gehen die Mitgliedstaaten wie folgt vor

a) Als Ausgangsjahr fuumlr die Berechnung wird das Jahr heranshygezogen in dem die Berechnung vorgenommen wird

b) Es wird die in Anhang I dieser Verordnung aufgefuumlhrte Beshyrechnungsmethode angewandt

c) Es werden die in Anhang I dieser Verordnung aufgefuumlhrten Kostenkategorien angewandt

d) Fuumlr die Kosten von CO 2 -Emissionen werden die projizierten CO 2 -Preise des EHS gemaumlszlig Anhang II als Mindest-Untershygrenze verwendet

(3) Die Mitgliedstaaten ergaumlnzen den Rahmen fuumlr eine Vershygleichsmethode indem sie fuumlr die Zwecke der Berechnungen Folgendes ermitteln

a) die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes undoder einer Gebaumludekomponente

b) den Abzinsungssatz

c) die Kosten fuumlr Energietraumlger Produkte Systeme Unterhaltsshykosten Betriebskosten und Arbeitskosten

d) die Primaumlrenergiefaktoren

e) die Energiepreisentwicklungen die fuumlr alle Energietraumlger unshyter Beruumlcksichtigung der Angaben in Anhang II dieser Vershyordnung anzunehmen sind

(4) Die Mitgliedstaaten bemuumlhen sich um die Berechnung und Anwendung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz in Bezug auf die Gebaumlushydekategorien fuumlr die bisher keine spezifischen Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehen

(5) Um die Sensitivitaumlt der Berechnungsergebnisse gegenuumlber Veraumlnderungen der angewandten Parameter zu ermitteln nehshymen die Mitgliedstaaten eine Analyse vor die sich zumindest auf die Auswirkungen unterschiedlicher Entwicklungen der Energiepreise und der Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnungen aus makrooumlkonomischer und finanzieller Perspektive sowie idealerweise auch auf andere Parameter mit voraussichtlich ershyheblichen Auswirkungen auf die Berechnungsergebnisse wie z B die Entwicklung der Preise fuumlr andere Kostenfaktoren als Energie erstreckt

Artikel 4

Vergleich der berechneten kostenoptimalen Niveaus mit den aktuellen Mindestanforderungen an die

Gesamtenergieeffizienz

(1) Nach der Berechnung der kostenoptimalen Anforderungsshyniveaus aus makrooumlkonomischer und aus finanzieller Perspekshytive entscheiden die Mitgliedstaaten welche Berechnung die nashytionale Benchmark wird und teilen ihre Entscheidung im Rahshymen der Berichterstattung nach Artikel 6 der Kommission mit

Die Mitgliedstaaten vergleichen die Ergebnisse der als nationale Benchmark ausgewaumlhlten Berechnung nach Artikel 3 mit den fuumlr die betreffende Gebaumludekategorie derzeit geltenden Anfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz

Die Mitgliedstaaten stellen anhand des Ergebnisses dieses Vershygleichs sicher dass Mindestanforderungen an die Gesamtenershygieeffizienz mit Blick auf das Erreichen kostenoptimaler Niveaus gemaumlszlig Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 201031EU festgelegt werden Den Mitgliedstaaten wird nachdruumlcklich empfohlen steuerliche und finanzielle Anreize mit der Einhaltung des Ershygebnisses der Kostenoptimalitaumltsberechnung des gleichen Refeshyrenzgebaumludes zu verknuumlpfen

(2) Hat ein Mitgliedstaat Referenzgebaumlude derart definiert dass das Ergebnis der Kostenoptimalitaumltsberechnung auf mehshyrere Gebaumludekategorien anwendbar ist so kann er dieses Ergebshynis nutzen um sicherzustellen dass Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz mit Blick auf das Erreichen kostenshyoptimaler Niveaus fuumlr alle relevanten Gebaumludekategorien festshygelegt werden

Artikel 5

Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen

(1) Die Mitgliedstaaten uumlberpruumlfen ihre Kostenoptimalitaumltsshyberechnungen rechtzeitig vor der Uumlberpruumlfung ihrer Mindestshyanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz gemaumlszlig Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 201031EU Dazu sind insbesondere die Preisentwicklungen bei den kostenbezogenen Input-Daten zu uumlberpruumlfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren

(2) Die Ergebnisse dieser Uumlberpruumlfung werden der Kommisshysion in dem Bericht gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung uumlbershymittelt

Artikel 6

Berichterstattung

(1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission saumlmtliche fuumlr die Berechnungen verwendeten Input-Daten und Annahmen sowie die Ergebnisse dieser Berechnungen mit Der entspreshychende Bericht enthaumllt die angewandten Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die Ergebnisse der Berechnungen auf makrooumlkoshynomischer und finanzieller Ebene die Sensitivitaumltsanalyse gemaumlszlig Artikel 3 Absatz 5 dieser Verordnung und die angenommenen Energie- und CO 2 -Preisentwicklungen

(2) Falls das Ergebnis des Vergleichs nach Artikel 4 dieser Verordnung zeigt dass die geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erheblich weniger energieeffizient sind als kostenoptimale Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz so muss der Bericht mdash soweit moumlgshylich mdash eine Begruumlndung fuumlr diese Diskrepanz enthalten Soweit die Diskrepanz nicht begruumlndet werden kann ist dem Bericht ein Plan beizulegen in dem angemessene Schritte aufgezeigt

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8121

werden mit denen diese bis zur naumlchsten Uumlberpruumlfung auf ein unerhebliches Maszlig verringert werden kann In diesem Zusamshymenhang wird das erheblich weniger energieeffiziente Niveau der geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffishyzienz berechnet als Differenz zwischen dem Durchschnitt aller geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und dem Durchschnitt aller kostenoptimalen Niveaus der Beshyrechnung die als nationale Benchmark aller genutzten Referenzshygebaumlude und Gebaumludetypen verwendet wird

(3) Die Mitgliedstaaten koumlnnen das in Anhang III dieser Vershyordnung vorgegebene Berichtsmuster verwenden

Artikel 7

Inkrafttreten und Guumlltigkeit

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veroumlffentlichung im Amtsblatt der Europaumlischen Union in Kraft

(2) Sie gilt ab 9 Januar 2013 fuumlr von Behoumlrden genutzte Gebaumlude und ab 9 Juli 2013 fuumlr andere Gebaumlude hiervon ausshygenommen ist Artikel 6 Absatz 1 dieser Verordnung der im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 201031EU uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden am 30 Juni 2012 in Kraft tritt

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedshystaat

Bruumlssel den 16 Januar 2012

Fuumlr die Kommission Der Praumlsident

Joseacute Manuel BARROSO

DE L 8122 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG I

Rahmen fuumlr die Kostenoptimalitaumltsmethode

1 ERSTELLUNG VON REFERENZGEBAumlUDEN

1 Die Mitgliedstaaten erstellen Referenzgebaumlude fuumlr die nachstehenden Gebaumludekategorien

1 Einfamilienhaumluser

2 Appartementhaumluser und Mehrfamilienhaumluser

3 Buumlrogebaumlude

2 Neben Referenzgebaumluden fuumlr Buumlrogebaumlude erstellen die Mitgliedstaaten Referenzgebaumlude fuumlr die in Anhang I Nummer 5 Buchstaben d bis i der Richtlinie 201031EU genannten anderen Kategorien von Nichtwohngebaumlushyden fuumlr die spezifische Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehen

3 Kann ein Mitgliedstaat in dem Bericht nach Artikel 6 dieser Verordnung nachweisen dass ein erstelltes Referenzshygebaumlude fuumlr mehr als eine Gebaumludekategorie gelten kann so kann er die Anzahl der verwendeten Referenzshygebaumlude und damit die Anzahl der Berechnungen verringern Die Mitgliedstaaten begruumlnden diese Vorgehensweise anhand einer Analyse die belegt dass ein Referenzgebaumlude das fuumlr mehrere Gebaumludekategorien verwendet wird fuumlr den Gebaumludebestand aller erfassten Kategorien repraumlsentativ ist

4 Fuumlr jede Gebaumludekategorie werden mindestens ein Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude und mindestens zwei fuumlr bestehende Gebaumlude die einer groumlszligeren Renovierung unterzogen werden erstellt Referenzgebaumlude koumlnnen auf der Grundlage von Gebaumludeunterkategorien (differenziert z B nach Groumlszlige Alter Kostenstruktur Baumaterial Nutzungsmuster oder Klimazone) erstellt werden die den charakteristischen Merkmalen des nationalen Gebaumludeshybestands Rechnung tragen Referenzgebaumlude und ihre charakteristischen Merkmale muumlssen der Struktur der aktuellen oder geplanten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz entsprechen

5 Zur Uumlbermittlung der bei der Erstellung der Referenzgebaumlude beruumlcksichtigten Parameter koumlnnen die Mitgliedshystaaten das in Anhang III vorgegebene Berichtsmuster verwenden Der der Erstellung der Referenzgebaumlude zushygrunde gelegte Datensatz zum nationalen Gebaumludebestand sollte der Kommission im Rahmen der Berichterstatshytung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Insbesondere die Wahl der Merkmale die als Grundlage fuumlr die Erstellung von Referenzgebaumluden dienen ist zu begruumlnden

6 Fuumlr bestehende Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) wenden die Mitgliedstaaten zumindest eine Maszlignahmeein Maszlignahmenbuumlndeleine Variante an das bzw die eine zur Instandhaltung des GebaumludesGebaumlushydeteils (ohne zusaumltzliche uumlber die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Energieeffizienzmaszlignahmen) notshywendige Standardrenovierung repraumlsentiert

7 Fuumlr neue Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) stellen die derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz die zu erfuumlllende grundlegende Anforderung dar

8 Die Mitgliedstaaten berechnen auch fuumlr die Mindesteffizienzanforderungen an Gebaumludekomponenten die in bestehenden Gebaumluden eingebaut sind die kostenoptimalen Niveaus oder leiten diese aus den auf Gebaumludeebene vorgenommenen Berechnungen her Bei der Festlegung von Anforderungen fuumlr Gebaumludekomponenten die in bestehende Gebaumlude eingebaut sind sollten die kostenoptimalen Anforderungen die Interaktion dieser Gebaumludeshykomponente mit dem gesamten Referenzgebaumlude und anderen Gebaumludekomponenten so weit wie moumlglich beruumlcksichtigen

9 Die Mitgliedstaaten bemuumlhen sich kostenoptimale Anforderungen auf der Ebene der einzelnen gebaumludetechshynischen Systeme fuumlr bestehende Gebaumlude zu berechnen und festzulegen oder diese von den auf Gebaumludeebene nicht nur fuumlr Heizung Kuumlhlung Warmwasserbereitung Klimatisierung und Luumlftung (oder eine Kombination solcher Systeme) sondern auch fuumlr Beleuchtungssysteme fuumlr Nichtwohngebaumlude herzuleiten

2 ERMITTLUNG VON ENERGIEEFFIZIENZMAszligNAHMEN MAszligNAHMEN AUF DER GRUNDLAGE ERNEUERBARER ENERGIEQUELLEN UNDODER BUumlNDELN UND VARIANTEN SOLCHER MAszligNAHMEN FUumlR JEDES REFERENZshyGEBAumlUDE

1 Energieeffizienzmaszlignahmen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude sind fuumlr alle in die Berechnung eingehenden Input-Parameter festzulegen die sich direkt oder indirekt auf die Energieeffizienz des Gebaumludes auswirken darunter auch fuumlr hocheffiziente alternative Systeme wie dezentrale Energieversorgungssysteme und die anderen in Artikel 6 der Richtlinie 201031EU aufgefuumlhrten Alternativen

2 Maszlignahmen koumlnnen zu Buumlndeln oder Varianten zusammengefasst werden Sind bestimmte Maszlignahmen in einem gegebenen lokalen wirtschaftlichen oder klimatischen Umfeld unzweckmaumlszligig so sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Berichterstattung nach Artikel 6 dieser Verordnung hierauf hinweisen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8123

3 Die Mitgliedstaaten ermitteln ferner MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei denen erneuerbare Energieshyquellen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude verwendet werden Im Zuge der Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 200928EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates ( 1 ) auf nationaler Ebene festshygelegte verbindliche Verpflichtungen sind als ein(e) in diesem Mitgliedstaat anzuwendende(s) MaszlignahmeMaszligshynahmenbuumlndelVariante zu betrachten

4 Fuumlr die Berechnung der kostenoptimalen Anforderungen ermittelte EnergieeffizienzmaszlignahmenMaszlignahmenbuumlnshydelVarianten muumlssen die zur Erfuumlllung der derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz notwendigen Maszlignahmen umfassen Gegebenenfalls muumlssen sie auch zur Erfuumlllung der Anforderungen nationaler Foumlrderregelungen notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten umfassen Die Mitgliedstaaten beziehen ferner fuumlr neue und nach Moumlglichkeit auch fuumlr bestehende Gebaumlude zur Erfuumlllung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebaumluden im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie 201031EU notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten ein

5 Kann ein Mitgliedstaat durch Vorlage fruumlherer Kostenanalysen im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 nachweisen dass bestimmte MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei Weitem nicht kostenoptimal sind so koumlnnen diese aus der Berechnung herausgenommen werden Diese MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten sollten jedoch bei der naumlchsten Uumlberpruumlfung der Berechnungen uumlberarbeitet werden

6 Die ausgewaumlhlten Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen sowie MaszlignahmenbuumlndelVarianten muumlssen mit den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr 3052011 aufgefuumlhrshyten und von den Mitgliedstaaten festgelegten grundlegenden Anforderungen fuumlr Bauwerke vereinbar sein Auszligershydem muumlssen sie mit den Luftqualitaumlts- und Behaglichkeitsniveaus in Innenraumlumen gemaumlszlig der CEN-Norm 15251 zur Luftqualitaumlt in Innenraumlumen oder gleichwertigen nationalen Normen vereinbar sein In Faumlllen in denen Maszlignahmen zu unterschiedlichen Behaglichkeitsniveaus fuumlhren ist dies in den Berechnungen transparent zu machen

3 BERECHNUNG DES AUS DER ANWENDUNG SOLCHER MAszligNAHMEN UND MAszligNAHMENBUumlNDEL AUF EIN REFERENZGEBAumlUDE RESULTIERENDEN PRIMAumlRENERGIEBEDARFS

1 Die Gesamtenergieeffizienz wird nach dem gemeinsamen allgemeinen Rahmen gemaumlszlig Anhang I der Richtlinie 201031EU berechnet

2 Die Mitgliedstaaten berechnen die Gesamtenergieeffizienz von MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelnVarianten indem sie fuumlr die auf nationaler Ebene definierte Gebaumludeflaumlche zunaumlchst den Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung berechnen Anschlieszligend wird die bereitgestellte Energie fuumlr die Raumheizung -kuumlhlung und -luumlftung sowie fuumlr die Brauchwarmwasserbereitung und die Beleuchtung berechnet

3 An Ort und Stelle erzeugte Energie wird vom Primaumlrenergiebedarf und der bereitgestellten Energie abgezogen

4 Die Mitgliedstaaten berechnen den resultierenden Primaumlrenergieverbrauch anhand von Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die auf nationaler Ebene festgelegt werden Sie teilen der Kommission die Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren im Rahmen der Berichterstattung gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung mit

5 Die Mitgliedstaaten verwenden

a) entweder die bestehenden einschlaumlgigen CEN-Normen zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz

b) oder eine gleichwertige nationale Berechnungsmethode sofern diese mit Artikel 2 Absatz 4 und Anhang I der Richtlinie 201031EU im Einklang steht

6 Die Ergebnisse fuumlr die Gesamtenergieeffizienz werden fuumlr die Zwecke der Kostenoptimalitaumltsberechnung in Quashydratmeter Nutzflaumlche eines Referenzgebaumludes ausgedruumlckt und beziehen sich auf den Primaumlrenergiebedarf

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN ALS KAPITALWERT FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

41 Kostenkategorien

Die Mitgliedstaaten erstellen und beschreiben die folgenden separaten Kostenkategorien die zur Anwendung komshymen

a) Anfangsinvestitionskosten

b) Laufende Kosten Diese enthalten die Kosten fuumlr das regelmaumlszligige Ersetzen von Gebaumludekomponenten und koumlnnen gegebenenfalls die Einnahmen aus erzeugter Energie einschlieszligen die die Mitgliedstaaten bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive beruumlcksichtigen koumlnnen

c) Die Energiekosten spiegeln die Gesamtkosten fuumlr Energie wider und schlieszligen Energiepreis Kapazitaumlts- und Netzshytarife ein

d) Gegebenenfalls Entsorgungskosten

Fuumlr die Berechnung auf makrooumlkonomischer Ebene erstellen die Mitgliedstaaten zusaumltzlich folgende Kostenkategorie

e) Kosten von Treibhausgasemissionen Diese spiegeln die quantifizierten monetisierten und abgezinsten Betriebskosten in Bezug auf die waumlhrend des Berechnungszeitraums aus den Treibhausgasemissionen in Tonnen CO 2 -Aumlquivalent resultierende Menge an CO 2 wider

DE L 8124 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

( 1 ) ABl L 140 vom 562009 S 16

42 Allgemeine Grundsaumltze fuumlr die Kostenberechnung

1 Bei Projektionen der Energiekostenentwicklungen koumlnnen die Mitgliedstaaten sich auf die Prognosen zur Enershygiepreisentwicklung in Anhang II dieser Verordnung fuumlr Oumll Erdgas Kohle und Strom stuumltzen ausgehend von den durchschnittlichen absoluten Energiepreisen (in Euro) fuumlr diese Energietraumlger im Jahr der Berechnung

Die Mitgliedstaaten erstellen daneben nationale Energiepreisentwicklungsprognosen fuumlr andere Energietraumlger die in ihrem regionalenlokalen Umfeld in erheblichem Umfang genutzt werden und gegebenenfalls auch fuumlr Spitshyzenlasttarife Sie teilen der Kommission die Preisentwicklungsprojektionen und die aktuellen Anteile der verschieshydenen Energietraumlger an der Energienutzung im Gebaumludesektor mit

2 Die Auswirkungen der (erwarteten) kuumlnftigen Preisentwicklung fuumlr andere Kosten als Energiekosten das Ersetzen von Gebaumludekomponenten im Berechnungszeitraum und ggf Entsorgungskosten koumlnnen ebenfalls in die Kosshytenberechnung einflieszligen Preisentwicklungen auch durch Innovation und Anpassung der Technologien sind bei der Uumlberpruumlfung und Aktualisierung der Berechnungen zu beruumlcksichtigen

3 Die Kostendaten fuumlr die Kostenkategorien a bis d muumlssen marktgestuumltzt und in Bezug auf Ort und Zeit kohaumlrent sein Die Kosten sollten als tatsaumlchliche Kosten ohne Inflation angegeben werden Die Kosten sind auf Landesshyebene zu bewerten

4 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante koumlnnen die folgenden Kosten weggelassen werden

a) Kosten die fuumlr alle gepruumlften MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten gleich sind

b) Kosten fuumlr Gebaumludekomponenten die keinen Einfluss auf die Gesamtenergieeffizienz eines Gebaumludes haben

Alle anderen Kosten muumlssen bei der Berechnung der Gesamtkosten in vollem Umfang beruumlcksichtigt werden

5 Der Restwert wird ermittelt durch lineare Abschreibung der Anfangsinvestitions- oder Wiederbeschaffungskosten einer bestimmten Gebaumludekomponente bis zum Ende des Berechnungszeitraums abgezinst auf den Beginn des Berechnungszeitraums Der Abschreibungszeitraum wird durch die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente bestimmt Restwerte von Gebaumludekomponenten muumlssen moumlglicherweise um die Kosten ihrer Entfernung aus dem Gebaumlude am Ende der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer des Gebaumludes berichtigt werden

6 Entsorgungskosten sind ggf abzuzinsen und koumlnnen vom Endwert abgezogen werden Sie muumlssen eventuell zunaumlchst von der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer auf das Ende des Berechnungszeitraums und dann in einem zweiten Schritt wieder auf den Beginn des Berechnungszeitraums abgezinst werden

7 Am Ende des Berechnungszeitraums werden die Entsorgungskosten (sofern zutreffend) oder der Restwert der Gebaumlude und Gebaumludekomponenten zur Ermittlung der endguumlltigen Kosten uumlber die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer des Gebaumludes herangezogen

8 Die Mitgliedstaaten legen einen Berechnungszeitraum von 30 Jahren fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude und einen Berechnungszeitraum von 20 Jahren fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude zugrunde

9 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert Anhang A zur Europaumlischen Norm 15459 in Bezug auf wirtschaftliche Daten fuumlr Gebaumludekomponenten bei der Bestimmung der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauern fuumlr diese Gebaumludekomponenten zu nutzen Werden andere geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauern fuumlr Gebaumludekomshyponenten festgelegt so sollten diese der Kommission im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Die Mitgliedstaaten legen die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes auf nationaler Ebene fest

43 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus finanzieller Perspektive

1 Die bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zur Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante zu beruumlcksichtigenden relevanten Preise sind die vom Kunden gezahlten Preise inklusive saumlmtlicher anwendbaren Steuern einschlieszliglich Mehrwertsteuer und Abgaben Idealerweise sind in die Berechnung auch die fuumlr verschiedene MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten verfuumlgbaren Subventionen einshyzubeziehen die Mitgliedstaaten koumlnnen diese jedoch unberuumlcksichtigt lassen sofern sie sicherstellen dass in diesem Fall sowohl Subventionen und Foumlrderregelungen fuumlr Technologien als auch etwaige Energiepreissubvenshytionen aus der Berechnung ausgeschlossen werden

2 Die Gesamtkosten fuumlr Gebaumlude und Gebaumludekomponenten werden durch Addition der verschiedenen Arten von Kosten und Anwendung des Abzinsungssatzes mittels eines Abzinsungsfaktors auf dieselben so dass sie als Wert im Anfangsjahr ausgedruumlckt werden zuzuumlglich des abgezinsten Restwerts wie folgt berechnet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORN Uuml R d ethiTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

τ Berechnungszeitraum

C g (τ) Gesamtkosten (bezogen auf das Anfangsjahr τ 0 ) uumlber den Berechnungszeitraum

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8125

C I Anfangsinvestitionskosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

C aI (j) jaumlhrliche Kosten im Jahr i fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

V fτ (j) Restwert der Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j am Ende des Berechnungszeitraums (abgezinst auf das Anfangsjahr τ 0 )

R d (i) Abzinsungsfaktor fuumlr das Jahr i auf der Grundlage des Abzinsungssatzes r nach folgender Berechnung

R d ethpTHORN frac14 Iacute l

l thorn r=100 Icirc p

Dabei bezeichnet p die Anzahl der Jahre ab dem Anfangszeitraum und r den realen Abzinsungssatz

3 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze ihrer Wahl legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zu verwenden ist

44 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive

1 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung einer Maszlignahmeeines Maszlignahshymenbuumlndelseiner Variante sind die Preise exklusive aller geltenden Steuern der Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Subventionen zugrunde zu legen

2 Bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante auf makrooumlkoshynomischer Ebene ist zusaumltzlich zu den unter 41 genannten Kostenkategorien eine neue Kostenkategorie mdash Treibhausgasemissionskosten mdash einzubeziehen so dass die angepasste Gesamtkosten-Berechnungsmethode wie folgt lautet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORNR d ethiTHORN thorn C ci ethjTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

C cI (j) Kosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j im Jahr i

3 Die Mitgliedstaaten berechnen die kumulierten Kosten der CO 2 -Emissionen der MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel Varianten uumlber den Berechnungszeitraum anhand der Summe der jaumlhrlichen Treibhausgasemissionen multipliziert mit den voraussichtlichen Preisen pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent der in jedem Jahr ausgestellten Treibhausgasemisshysionszertifikate dabei werden entsprechend den aktuellen Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS in den Szenarios der Kommission als Mindest-Untergrenze zunaumlchst 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro angesetzt die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupasshysen sind Bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sind aktualisierte Szenarios zu beruumlcksichshytigen

4 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze wovon einer real 3 betragen muss legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus makrooumlkonomishyscher Perspektive zu verwenden ist

5 DURCHFUumlHRUNG EINER SENSITIVITAumlTSANALYSE FUumlR DIE KOSTENBEZOGENEN INPUT-DATEN DARUNTER ENERGIEPREISE

Mit der Sensitivitaumltsanalyse sollen die wichtigsten Parameter einer Kostenoptimalitaumltsberechnung ermittelt werden Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu den Abzinsungssaumltzen vor bei der sie mindestens zwei Abzinsungssaumltze jeweils in realen Werten angegeben fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive und zwei Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnung aus finanzieller Perspektive verwenden Einer der bei der Sensitivitaumltsshyanalyse fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive zu verwendenden Abzinsungssaumltze muss real 3 betragen Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu Szenarios der Energiepreisentwicklung fuumlr alle Energietraumlger vor die in ihrem nationalen Kontext im Gebaumludesektor in erheblichem Umfang verwendet werden Es wird empfohlen die Sensitivitaumltsanalyse auch auf andere wichtige Input-Daten auszuweiten

6 ERMITTLUNG EINES KOSTENOPTIMALEN ENERGIEEFFIZIENZNIVEAUS FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

1 Die Mitgliedstaaten vergleichen fuumlr jedes Referenzgebaumlude die Ergebnisse der Gesamtkostenberechnung fuumlr vershyschiedene Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen (sowie BuumlndelVarianten dieser Maszlignahmen)

2 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert in Faumlllen in denen die Kostenoptimalitaumltsberechnungen fuumlr verschiedene Energieeffizienzniveaus die gleichen Gesamtkosten ergeben die Anforderungen die zu einem geringeren Primaumlrshyenergieverbrauch fuumlhren als Grundlage fuumlr den Vergleich mit den geltenden Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz heranzuziehen

DE L 8126 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

3 Sobald entschieden ist ob die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive oder die Berechnung aus finanshyzieller Perspektive die nationale Benchmark wird sind die Durchschnitte der berechneten kostenoptimalen Enershygieeffizienzniveaus fuumlr alle verwendeten Referenzgebaumlude zusammengenommen zum Zwecke des Vergleichs mit den Durchschnitten der geltenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz derselben Referenzgebaumlude zu berechnen Dies soll die Berechnung der Diskrepanz zwischen den bestehenden Anforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz und den berechneten kostenoptimalen Niveaus ermoumlglichen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8127

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

Artikel 3

Rahmen fuumlr eine Vergleichsmethode

(1) Bei der Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Minshydestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten wenden die Mitgliedstaaten den in Anhang I dieser Verordnung festgelegten Rahmen fuumlr eine Vershygleichsmethode an Der Rahmen schreibt die Berechnung kosshytenoptimaler Niveaus aus makrooumlkonomischer und finanzieller Perspektive vor uumlberlaumlsst jedoch den Mitgliedstaaten die Entshyscheidung daruumlber welche dieser Berechnungen die nationale Benchmark wird anhand deren die nationalen Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz beurteilt werden

(2) Bei den Berechnungen gehen die Mitgliedstaaten wie folgt vor

a) Als Ausgangsjahr fuumlr die Berechnung wird das Jahr heranshygezogen in dem die Berechnung vorgenommen wird

b) Es wird die in Anhang I dieser Verordnung aufgefuumlhrte Beshyrechnungsmethode angewandt

c) Es werden die in Anhang I dieser Verordnung aufgefuumlhrten Kostenkategorien angewandt

d) Fuumlr die Kosten von CO 2 -Emissionen werden die projizierten CO 2 -Preise des EHS gemaumlszlig Anhang II als Mindest-Untershygrenze verwendet

(3) Die Mitgliedstaaten ergaumlnzen den Rahmen fuumlr eine Vershygleichsmethode indem sie fuumlr die Zwecke der Berechnungen Folgendes ermitteln

a) die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes undoder einer Gebaumludekomponente

b) den Abzinsungssatz

c) die Kosten fuumlr Energietraumlger Produkte Systeme Unterhaltsshykosten Betriebskosten und Arbeitskosten

d) die Primaumlrenergiefaktoren

e) die Energiepreisentwicklungen die fuumlr alle Energietraumlger unshyter Beruumlcksichtigung der Angaben in Anhang II dieser Vershyordnung anzunehmen sind

(4) Die Mitgliedstaaten bemuumlhen sich um die Berechnung und Anwendung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz in Bezug auf die Gebaumlushydekategorien fuumlr die bisher keine spezifischen Mindestanfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehen

(5) Um die Sensitivitaumlt der Berechnungsergebnisse gegenuumlber Veraumlnderungen der angewandten Parameter zu ermitteln nehshymen die Mitgliedstaaten eine Analyse vor die sich zumindest auf die Auswirkungen unterschiedlicher Entwicklungen der Energiepreise und der Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnungen aus makrooumlkonomischer und finanzieller Perspektive sowie idealerweise auch auf andere Parameter mit voraussichtlich ershyheblichen Auswirkungen auf die Berechnungsergebnisse wie z B die Entwicklung der Preise fuumlr andere Kostenfaktoren als Energie erstreckt

Artikel 4

Vergleich der berechneten kostenoptimalen Niveaus mit den aktuellen Mindestanforderungen an die

Gesamtenergieeffizienz

(1) Nach der Berechnung der kostenoptimalen Anforderungsshyniveaus aus makrooumlkonomischer und aus finanzieller Perspekshytive entscheiden die Mitgliedstaaten welche Berechnung die nashytionale Benchmark wird und teilen ihre Entscheidung im Rahshymen der Berichterstattung nach Artikel 6 der Kommission mit

Die Mitgliedstaaten vergleichen die Ergebnisse der als nationale Benchmark ausgewaumlhlten Berechnung nach Artikel 3 mit den fuumlr die betreffende Gebaumludekategorie derzeit geltenden Anfordeshyrungen an die Gesamtenergieeffizienz

Die Mitgliedstaaten stellen anhand des Ergebnisses dieses Vershygleichs sicher dass Mindestanforderungen an die Gesamtenershygieeffizienz mit Blick auf das Erreichen kostenoptimaler Niveaus gemaumlszlig Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 201031EU festgelegt werden Den Mitgliedstaaten wird nachdruumlcklich empfohlen steuerliche und finanzielle Anreize mit der Einhaltung des Ershygebnisses der Kostenoptimalitaumltsberechnung des gleichen Refeshyrenzgebaumludes zu verknuumlpfen

(2) Hat ein Mitgliedstaat Referenzgebaumlude derart definiert dass das Ergebnis der Kostenoptimalitaumltsberechnung auf mehshyrere Gebaumludekategorien anwendbar ist so kann er dieses Ergebshynis nutzen um sicherzustellen dass Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz mit Blick auf das Erreichen kostenshyoptimaler Niveaus fuumlr alle relevanten Gebaumludekategorien festshygelegt werden

Artikel 5

Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen

(1) Die Mitgliedstaaten uumlberpruumlfen ihre Kostenoptimalitaumltsshyberechnungen rechtzeitig vor der Uumlberpruumlfung ihrer Mindestshyanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz gemaumlszlig Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 201031EU Dazu sind insbesondere die Preisentwicklungen bei den kostenbezogenen Input-Daten zu uumlberpruumlfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren

(2) Die Ergebnisse dieser Uumlberpruumlfung werden der Kommisshysion in dem Bericht gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung uumlbershymittelt

Artikel 6

Berichterstattung

(1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission saumlmtliche fuumlr die Berechnungen verwendeten Input-Daten und Annahmen sowie die Ergebnisse dieser Berechnungen mit Der entspreshychende Bericht enthaumllt die angewandten Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die Ergebnisse der Berechnungen auf makrooumlkoshynomischer und finanzieller Ebene die Sensitivitaumltsanalyse gemaumlszlig Artikel 3 Absatz 5 dieser Verordnung und die angenommenen Energie- und CO 2 -Preisentwicklungen

(2) Falls das Ergebnis des Vergleichs nach Artikel 4 dieser Verordnung zeigt dass die geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erheblich weniger energieeffizient sind als kostenoptimale Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz so muss der Bericht mdash soweit moumlgshylich mdash eine Begruumlndung fuumlr diese Diskrepanz enthalten Soweit die Diskrepanz nicht begruumlndet werden kann ist dem Bericht ein Plan beizulegen in dem angemessene Schritte aufgezeigt

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8121

werden mit denen diese bis zur naumlchsten Uumlberpruumlfung auf ein unerhebliches Maszlig verringert werden kann In diesem Zusamshymenhang wird das erheblich weniger energieeffiziente Niveau der geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffishyzienz berechnet als Differenz zwischen dem Durchschnitt aller geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und dem Durchschnitt aller kostenoptimalen Niveaus der Beshyrechnung die als nationale Benchmark aller genutzten Referenzshygebaumlude und Gebaumludetypen verwendet wird

(3) Die Mitgliedstaaten koumlnnen das in Anhang III dieser Vershyordnung vorgegebene Berichtsmuster verwenden

Artikel 7

Inkrafttreten und Guumlltigkeit

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veroumlffentlichung im Amtsblatt der Europaumlischen Union in Kraft

(2) Sie gilt ab 9 Januar 2013 fuumlr von Behoumlrden genutzte Gebaumlude und ab 9 Juli 2013 fuumlr andere Gebaumlude hiervon ausshygenommen ist Artikel 6 Absatz 1 dieser Verordnung der im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 201031EU uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden am 30 Juni 2012 in Kraft tritt

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedshystaat

Bruumlssel den 16 Januar 2012

Fuumlr die Kommission Der Praumlsident

Joseacute Manuel BARROSO

DE L 8122 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG I

Rahmen fuumlr die Kostenoptimalitaumltsmethode

1 ERSTELLUNG VON REFERENZGEBAumlUDEN

1 Die Mitgliedstaaten erstellen Referenzgebaumlude fuumlr die nachstehenden Gebaumludekategorien

1 Einfamilienhaumluser

2 Appartementhaumluser und Mehrfamilienhaumluser

3 Buumlrogebaumlude

2 Neben Referenzgebaumluden fuumlr Buumlrogebaumlude erstellen die Mitgliedstaaten Referenzgebaumlude fuumlr die in Anhang I Nummer 5 Buchstaben d bis i der Richtlinie 201031EU genannten anderen Kategorien von Nichtwohngebaumlushyden fuumlr die spezifische Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehen

3 Kann ein Mitgliedstaat in dem Bericht nach Artikel 6 dieser Verordnung nachweisen dass ein erstelltes Referenzshygebaumlude fuumlr mehr als eine Gebaumludekategorie gelten kann so kann er die Anzahl der verwendeten Referenzshygebaumlude und damit die Anzahl der Berechnungen verringern Die Mitgliedstaaten begruumlnden diese Vorgehensweise anhand einer Analyse die belegt dass ein Referenzgebaumlude das fuumlr mehrere Gebaumludekategorien verwendet wird fuumlr den Gebaumludebestand aller erfassten Kategorien repraumlsentativ ist

4 Fuumlr jede Gebaumludekategorie werden mindestens ein Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude und mindestens zwei fuumlr bestehende Gebaumlude die einer groumlszligeren Renovierung unterzogen werden erstellt Referenzgebaumlude koumlnnen auf der Grundlage von Gebaumludeunterkategorien (differenziert z B nach Groumlszlige Alter Kostenstruktur Baumaterial Nutzungsmuster oder Klimazone) erstellt werden die den charakteristischen Merkmalen des nationalen Gebaumludeshybestands Rechnung tragen Referenzgebaumlude und ihre charakteristischen Merkmale muumlssen der Struktur der aktuellen oder geplanten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz entsprechen

5 Zur Uumlbermittlung der bei der Erstellung der Referenzgebaumlude beruumlcksichtigten Parameter koumlnnen die Mitgliedshystaaten das in Anhang III vorgegebene Berichtsmuster verwenden Der der Erstellung der Referenzgebaumlude zushygrunde gelegte Datensatz zum nationalen Gebaumludebestand sollte der Kommission im Rahmen der Berichterstatshytung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Insbesondere die Wahl der Merkmale die als Grundlage fuumlr die Erstellung von Referenzgebaumluden dienen ist zu begruumlnden

6 Fuumlr bestehende Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) wenden die Mitgliedstaaten zumindest eine Maszlignahmeein Maszlignahmenbuumlndeleine Variante an das bzw die eine zur Instandhaltung des GebaumludesGebaumlushydeteils (ohne zusaumltzliche uumlber die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Energieeffizienzmaszlignahmen) notshywendige Standardrenovierung repraumlsentiert

7 Fuumlr neue Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) stellen die derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz die zu erfuumlllende grundlegende Anforderung dar

8 Die Mitgliedstaaten berechnen auch fuumlr die Mindesteffizienzanforderungen an Gebaumludekomponenten die in bestehenden Gebaumluden eingebaut sind die kostenoptimalen Niveaus oder leiten diese aus den auf Gebaumludeebene vorgenommenen Berechnungen her Bei der Festlegung von Anforderungen fuumlr Gebaumludekomponenten die in bestehende Gebaumlude eingebaut sind sollten die kostenoptimalen Anforderungen die Interaktion dieser Gebaumludeshykomponente mit dem gesamten Referenzgebaumlude und anderen Gebaumludekomponenten so weit wie moumlglich beruumlcksichtigen

9 Die Mitgliedstaaten bemuumlhen sich kostenoptimale Anforderungen auf der Ebene der einzelnen gebaumludetechshynischen Systeme fuumlr bestehende Gebaumlude zu berechnen und festzulegen oder diese von den auf Gebaumludeebene nicht nur fuumlr Heizung Kuumlhlung Warmwasserbereitung Klimatisierung und Luumlftung (oder eine Kombination solcher Systeme) sondern auch fuumlr Beleuchtungssysteme fuumlr Nichtwohngebaumlude herzuleiten

2 ERMITTLUNG VON ENERGIEEFFIZIENZMAszligNAHMEN MAszligNAHMEN AUF DER GRUNDLAGE ERNEUERBARER ENERGIEQUELLEN UNDODER BUumlNDELN UND VARIANTEN SOLCHER MAszligNAHMEN FUumlR JEDES REFERENZshyGEBAumlUDE

1 Energieeffizienzmaszlignahmen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude sind fuumlr alle in die Berechnung eingehenden Input-Parameter festzulegen die sich direkt oder indirekt auf die Energieeffizienz des Gebaumludes auswirken darunter auch fuumlr hocheffiziente alternative Systeme wie dezentrale Energieversorgungssysteme und die anderen in Artikel 6 der Richtlinie 201031EU aufgefuumlhrten Alternativen

2 Maszlignahmen koumlnnen zu Buumlndeln oder Varianten zusammengefasst werden Sind bestimmte Maszlignahmen in einem gegebenen lokalen wirtschaftlichen oder klimatischen Umfeld unzweckmaumlszligig so sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Berichterstattung nach Artikel 6 dieser Verordnung hierauf hinweisen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8123

3 Die Mitgliedstaaten ermitteln ferner MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei denen erneuerbare Energieshyquellen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude verwendet werden Im Zuge der Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 200928EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates ( 1 ) auf nationaler Ebene festshygelegte verbindliche Verpflichtungen sind als ein(e) in diesem Mitgliedstaat anzuwendende(s) MaszlignahmeMaszligshynahmenbuumlndelVariante zu betrachten

4 Fuumlr die Berechnung der kostenoptimalen Anforderungen ermittelte EnergieeffizienzmaszlignahmenMaszlignahmenbuumlnshydelVarianten muumlssen die zur Erfuumlllung der derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz notwendigen Maszlignahmen umfassen Gegebenenfalls muumlssen sie auch zur Erfuumlllung der Anforderungen nationaler Foumlrderregelungen notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten umfassen Die Mitgliedstaaten beziehen ferner fuumlr neue und nach Moumlglichkeit auch fuumlr bestehende Gebaumlude zur Erfuumlllung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebaumluden im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie 201031EU notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten ein

5 Kann ein Mitgliedstaat durch Vorlage fruumlherer Kostenanalysen im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 nachweisen dass bestimmte MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei Weitem nicht kostenoptimal sind so koumlnnen diese aus der Berechnung herausgenommen werden Diese MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten sollten jedoch bei der naumlchsten Uumlberpruumlfung der Berechnungen uumlberarbeitet werden

6 Die ausgewaumlhlten Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen sowie MaszlignahmenbuumlndelVarianten muumlssen mit den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr 3052011 aufgefuumlhrshyten und von den Mitgliedstaaten festgelegten grundlegenden Anforderungen fuumlr Bauwerke vereinbar sein Auszligershydem muumlssen sie mit den Luftqualitaumlts- und Behaglichkeitsniveaus in Innenraumlumen gemaumlszlig der CEN-Norm 15251 zur Luftqualitaumlt in Innenraumlumen oder gleichwertigen nationalen Normen vereinbar sein In Faumlllen in denen Maszlignahmen zu unterschiedlichen Behaglichkeitsniveaus fuumlhren ist dies in den Berechnungen transparent zu machen

3 BERECHNUNG DES AUS DER ANWENDUNG SOLCHER MAszligNAHMEN UND MAszligNAHMENBUumlNDEL AUF EIN REFERENZGEBAumlUDE RESULTIERENDEN PRIMAumlRENERGIEBEDARFS

1 Die Gesamtenergieeffizienz wird nach dem gemeinsamen allgemeinen Rahmen gemaumlszlig Anhang I der Richtlinie 201031EU berechnet

2 Die Mitgliedstaaten berechnen die Gesamtenergieeffizienz von MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelnVarianten indem sie fuumlr die auf nationaler Ebene definierte Gebaumludeflaumlche zunaumlchst den Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung berechnen Anschlieszligend wird die bereitgestellte Energie fuumlr die Raumheizung -kuumlhlung und -luumlftung sowie fuumlr die Brauchwarmwasserbereitung und die Beleuchtung berechnet

3 An Ort und Stelle erzeugte Energie wird vom Primaumlrenergiebedarf und der bereitgestellten Energie abgezogen

4 Die Mitgliedstaaten berechnen den resultierenden Primaumlrenergieverbrauch anhand von Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die auf nationaler Ebene festgelegt werden Sie teilen der Kommission die Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren im Rahmen der Berichterstattung gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung mit

5 Die Mitgliedstaaten verwenden

a) entweder die bestehenden einschlaumlgigen CEN-Normen zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz

b) oder eine gleichwertige nationale Berechnungsmethode sofern diese mit Artikel 2 Absatz 4 und Anhang I der Richtlinie 201031EU im Einklang steht

6 Die Ergebnisse fuumlr die Gesamtenergieeffizienz werden fuumlr die Zwecke der Kostenoptimalitaumltsberechnung in Quashydratmeter Nutzflaumlche eines Referenzgebaumludes ausgedruumlckt und beziehen sich auf den Primaumlrenergiebedarf

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN ALS KAPITALWERT FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

41 Kostenkategorien

Die Mitgliedstaaten erstellen und beschreiben die folgenden separaten Kostenkategorien die zur Anwendung komshymen

a) Anfangsinvestitionskosten

b) Laufende Kosten Diese enthalten die Kosten fuumlr das regelmaumlszligige Ersetzen von Gebaumludekomponenten und koumlnnen gegebenenfalls die Einnahmen aus erzeugter Energie einschlieszligen die die Mitgliedstaaten bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive beruumlcksichtigen koumlnnen

c) Die Energiekosten spiegeln die Gesamtkosten fuumlr Energie wider und schlieszligen Energiepreis Kapazitaumlts- und Netzshytarife ein

d) Gegebenenfalls Entsorgungskosten

Fuumlr die Berechnung auf makrooumlkonomischer Ebene erstellen die Mitgliedstaaten zusaumltzlich folgende Kostenkategorie

e) Kosten von Treibhausgasemissionen Diese spiegeln die quantifizierten monetisierten und abgezinsten Betriebskosten in Bezug auf die waumlhrend des Berechnungszeitraums aus den Treibhausgasemissionen in Tonnen CO 2 -Aumlquivalent resultierende Menge an CO 2 wider

DE L 8124 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

( 1 ) ABl L 140 vom 562009 S 16

42 Allgemeine Grundsaumltze fuumlr die Kostenberechnung

1 Bei Projektionen der Energiekostenentwicklungen koumlnnen die Mitgliedstaaten sich auf die Prognosen zur Enershygiepreisentwicklung in Anhang II dieser Verordnung fuumlr Oumll Erdgas Kohle und Strom stuumltzen ausgehend von den durchschnittlichen absoluten Energiepreisen (in Euro) fuumlr diese Energietraumlger im Jahr der Berechnung

Die Mitgliedstaaten erstellen daneben nationale Energiepreisentwicklungsprognosen fuumlr andere Energietraumlger die in ihrem regionalenlokalen Umfeld in erheblichem Umfang genutzt werden und gegebenenfalls auch fuumlr Spitshyzenlasttarife Sie teilen der Kommission die Preisentwicklungsprojektionen und die aktuellen Anteile der verschieshydenen Energietraumlger an der Energienutzung im Gebaumludesektor mit

2 Die Auswirkungen der (erwarteten) kuumlnftigen Preisentwicklung fuumlr andere Kosten als Energiekosten das Ersetzen von Gebaumludekomponenten im Berechnungszeitraum und ggf Entsorgungskosten koumlnnen ebenfalls in die Kosshytenberechnung einflieszligen Preisentwicklungen auch durch Innovation und Anpassung der Technologien sind bei der Uumlberpruumlfung und Aktualisierung der Berechnungen zu beruumlcksichtigen

3 Die Kostendaten fuumlr die Kostenkategorien a bis d muumlssen marktgestuumltzt und in Bezug auf Ort und Zeit kohaumlrent sein Die Kosten sollten als tatsaumlchliche Kosten ohne Inflation angegeben werden Die Kosten sind auf Landesshyebene zu bewerten

4 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante koumlnnen die folgenden Kosten weggelassen werden

a) Kosten die fuumlr alle gepruumlften MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten gleich sind

b) Kosten fuumlr Gebaumludekomponenten die keinen Einfluss auf die Gesamtenergieeffizienz eines Gebaumludes haben

Alle anderen Kosten muumlssen bei der Berechnung der Gesamtkosten in vollem Umfang beruumlcksichtigt werden

5 Der Restwert wird ermittelt durch lineare Abschreibung der Anfangsinvestitions- oder Wiederbeschaffungskosten einer bestimmten Gebaumludekomponente bis zum Ende des Berechnungszeitraums abgezinst auf den Beginn des Berechnungszeitraums Der Abschreibungszeitraum wird durch die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente bestimmt Restwerte von Gebaumludekomponenten muumlssen moumlglicherweise um die Kosten ihrer Entfernung aus dem Gebaumlude am Ende der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer des Gebaumludes berichtigt werden

6 Entsorgungskosten sind ggf abzuzinsen und koumlnnen vom Endwert abgezogen werden Sie muumlssen eventuell zunaumlchst von der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer auf das Ende des Berechnungszeitraums und dann in einem zweiten Schritt wieder auf den Beginn des Berechnungszeitraums abgezinst werden

7 Am Ende des Berechnungszeitraums werden die Entsorgungskosten (sofern zutreffend) oder der Restwert der Gebaumlude und Gebaumludekomponenten zur Ermittlung der endguumlltigen Kosten uumlber die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer des Gebaumludes herangezogen

8 Die Mitgliedstaaten legen einen Berechnungszeitraum von 30 Jahren fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude und einen Berechnungszeitraum von 20 Jahren fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude zugrunde

9 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert Anhang A zur Europaumlischen Norm 15459 in Bezug auf wirtschaftliche Daten fuumlr Gebaumludekomponenten bei der Bestimmung der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauern fuumlr diese Gebaumludekomponenten zu nutzen Werden andere geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauern fuumlr Gebaumludekomshyponenten festgelegt so sollten diese der Kommission im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Die Mitgliedstaaten legen die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes auf nationaler Ebene fest

43 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus finanzieller Perspektive

1 Die bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zur Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante zu beruumlcksichtigenden relevanten Preise sind die vom Kunden gezahlten Preise inklusive saumlmtlicher anwendbaren Steuern einschlieszliglich Mehrwertsteuer und Abgaben Idealerweise sind in die Berechnung auch die fuumlr verschiedene MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten verfuumlgbaren Subventionen einshyzubeziehen die Mitgliedstaaten koumlnnen diese jedoch unberuumlcksichtigt lassen sofern sie sicherstellen dass in diesem Fall sowohl Subventionen und Foumlrderregelungen fuumlr Technologien als auch etwaige Energiepreissubvenshytionen aus der Berechnung ausgeschlossen werden

2 Die Gesamtkosten fuumlr Gebaumlude und Gebaumludekomponenten werden durch Addition der verschiedenen Arten von Kosten und Anwendung des Abzinsungssatzes mittels eines Abzinsungsfaktors auf dieselben so dass sie als Wert im Anfangsjahr ausgedruumlckt werden zuzuumlglich des abgezinsten Restwerts wie folgt berechnet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORN Uuml R d ethiTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

τ Berechnungszeitraum

C g (τ) Gesamtkosten (bezogen auf das Anfangsjahr τ 0 ) uumlber den Berechnungszeitraum

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8125

C I Anfangsinvestitionskosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

C aI (j) jaumlhrliche Kosten im Jahr i fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

V fτ (j) Restwert der Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j am Ende des Berechnungszeitraums (abgezinst auf das Anfangsjahr τ 0 )

R d (i) Abzinsungsfaktor fuumlr das Jahr i auf der Grundlage des Abzinsungssatzes r nach folgender Berechnung

R d ethpTHORN frac14 Iacute l

l thorn r=100 Icirc p

Dabei bezeichnet p die Anzahl der Jahre ab dem Anfangszeitraum und r den realen Abzinsungssatz

3 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze ihrer Wahl legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zu verwenden ist

44 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive

1 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung einer Maszlignahmeeines Maszlignahshymenbuumlndelseiner Variante sind die Preise exklusive aller geltenden Steuern der Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Subventionen zugrunde zu legen

2 Bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante auf makrooumlkoshynomischer Ebene ist zusaumltzlich zu den unter 41 genannten Kostenkategorien eine neue Kostenkategorie mdash Treibhausgasemissionskosten mdash einzubeziehen so dass die angepasste Gesamtkosten-Berechnungsmethode wie folgt lautet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORNR d ethiTHORN thorn C ci ethjTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

C cI (j) Kosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j im Jahr i

3 Die Mitgliedstaaten berechnen die kumulierten Kosten der CO 2 -Emissionen der MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel Varianten uumlber den Berechnungszeitraum anhand der Summe der jaumlhrlichen Treibhausgasemissionen multipliziert mit den voraussichtlichen Preisen pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent der in jedem Jahr ausgestellten Treibhausgasemisshysionszertifikate dabei werden entsprechend den aktuellen Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS in den Szenarios der Kommission als Mindest-Untergrenze zunaumlchst 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro angesetzt die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupasshysen sind Bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sind aktualisierte Szenarios zu beruumlcksichshytigen

4 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze wovon einer real 3 betragen muss legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus makrooumlkonomishyscher Perspektive zu verwenden ist

5 DURCHFUumlHRUNG EINER SENSITIVITAumlTSANALYSE FUumlR DIE KOSTENBEZOGENEN INPUT-DATEN DARUNTER ENERGIEPREISE

Mit der Sensitivitaumltsanalyse sollen die wichtigsten Parameter einer Kostenoptimalitaumltsberechnung ermittelt werden Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu den Abzinsungssaumltzen vor bei der sie mindestens zwei Abzinsungssaumltze jeweils in realen Werten angegeben fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive und zwei Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnung aus finanzieller Perspektive verwenden Einer der bei der Sensitivitaumltsshyanalyse fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive zu verwendenden Abzinsungssaumltze muss real 3 betragen Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu Szenarios der Energiepreisentwicklung fuumlr alle Energietraumlger vor die in ihrem nationalen Kontext im Gebaumludesektor in erheblichem Umfang verwendet werden Es wird empfohlen die Sensitivitaumltsanalyse auch auf andere wichtige Input-Daten auszuweiten

6 ERMITTLUNG EINES KOSTENOPTIMALEN ENERGIEEFFIZIENZNIVEAUS FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

1 Die Mitgliedstaaten vergleichen fuumlr jedes Referenzgebaumlude die Ergebnisse der Gesamtkostenberechnung fuumlr vershyschiedene Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen (sowie BuumlndelVarianten dieser Maszlignahmen)

2 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert in Faumlllen in denen die Kostenoptimalitaumltsberechnungen fuumlr verschiedene Energieeffizienzniveaus die gleichen Gesamtkosten ergeben die Anforderungen die zu einem geringeren Primaumlrshyenergieverbrauch fuumlhren als Grundlage fuumlr den Vergleich mit den geltenden Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz heranzuziehen

DE L 8126 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

3 Sobald entschieden ist ob die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive oder die Berechnung aus finanshyzieller Perspektive die nationale Benchmark wird sind die Durchschnitte der berechneten kostenoptimalen Enershygieeffizienzniveaus fuumlr alle verwendeten Referenzgebaumlude zusammengenommen zum Zwecke des Vergleichs mit den Durchschnitten der geltenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz derselben Referenzgebaumlude zu berechnen Dies soll die Berechnung der Diskrepanz zwischen den bestehenden Anforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz und den berechneten kostenoptimalen Niveaus ermoumlglichen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8127

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

werden mit denen diese bis zur naumlchsten Uumlberpruumlfung auf ein unerhebliches Maszlig verringert werden kann In diesem Zusamshymenhang wird das erheblich weniger energieeffiziente Niveau der geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffishyzienz berechnet als Differenz zwischen dem Durchschnitt aller geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und dem Durchschnitt aller kostenoptimalen Niveaus der Beshyrechnung die als nationale Benchmark aller genutzten Referenzshygebaumlude und Gebaumludetypen verwendet wird

(3) Die Mitgliedstaaten koumlnnen das in Anhang III dieser Vershyordnung vorgegebene Berichtsmuster verwenden

Artikel 7

Inkrafttreten und Guumlltigkeit

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veroumlffentlichung im Amtsblatt der Europaumlischen Union in Kraft

(2) Sie gilt ab 9 Januar 2013 fuumlr von Behoumlrden genutzte Gebaumlude und ab 9 Juli 2013 fuumlr andere Gebaumlude hiervon ausshygenommen ist Artikel 6 Absatz 1 dieser Verordnung der im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 201031EU uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden am 30 Juni 2012 in Kraft tritt

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedshystaat

Bruumlssel den 16 Januar 2012

Fuumlr die Kommission Der Praumlsident

Joseacute Manuel BARROSO

DE L 8122 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG I

Rahmen fuumlr die Kostenoptimalitaumltsmethode

1 ERSTELLUNG VON REFERENZGEBAumlUDEN

1 Die Mitgliedstaaten erstellen Referenzgebaumlude fuumlr die nachstehenden Gebaumludekategorien

1 Einfamilienhaumluser

2 Appartementhaumluser und Mehrfamilienhaumluser

3 Buumlrogebaumlude

2 Neben Referenzgebaumluden fuumlr Buumlrogebaumlude erstellen die Mitgliedstaaten Referenzgebaumlude fuumlr die in Anhang I Nummer 5 Buchstaben d bis i der Richtlinie 201031EU genannten anderen Kategorien von Nichtwohngebaumlushyden fuumlr die spezifische Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehen

3 Kann ein Mitgliedstaat in dem Bericht nach Artikel 6 dieser Verordnung nachweisen dass ein erstelltes Referenzshygebaumlude fuumlr mehr als eine Gebaumludekategorie gelten kann so kann er die Anzahl der verwendeten Referenzshygebaumlude und damit die Anzahl der Berechnungen verringern Die Mitgliedstaaten begruumlnden diese Vorgehensweise anhand einer Analyse die belegt dass ein Referenzgebaumlude das fuumlr mehrere Gebaumludekategorien verwendet wird fuumlr den Gebaumludebestand aller erfassten Kategorien repraumlsentativ ist

4 Fuumlr jede Gebaumludekategorie werden mindestens ein Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude und mindestens zwei fuumlr bestehende Gebaumlude die einer groumlszligeren Renovierung unterzogen werden erstellt Referenzgebaumlude koumlnnen auf der Grundlage von Gebaumludeunterkategorien (differenziert z B nach Groumlszlige Alter Kostenstruktur Baumaterial Nutzungsmuster oder Klimazone) erstellt werden die den charakteristischen Merkmalen des nationalen Gebaumludeshybestands Rechnung tragen Referenzgebaumlude und ihre charakteristischen Merkmale muumlssen der Struktur der aktuellen oder geplanten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz entsprechen

5 Zur Uumlbermittlung der bei der Erstellung der Referenzgebaumlude beruumlcksichtigten Parameter koumlnnen die Mitgliedshystaaten das in Anhang III vorgegebene Berichtsmuster verwenden Der der Erstellung der Referenzgebaumlude zushygrunde gelegte Datensatz zum nationalen Gebaumludebestand sollte der Kommission im Rahmen der Berichterstatshytung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Insbesondere die Wahl der Merkmale die als Grundlage fuumlr die Erstellung von Referenzgebaumluden dienen ist zu begruumlnden

6 Fuumlr bestehende Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) wenden die Mitgliedstaaten zumindest eine Maszlignahmeein Maszlignahmenbuumlndeleine Variante an das bzw die eine zur Instandhaltung des GebaumludesGebaumlushydeteils (ohne zusaumltzliche uumlber die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Energieeffizienzmaszlignahmen) notshywendige Standardrenovierung repraumlsentiert

7 Fuumlr neue Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) stellen die derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz die zu erfuumlllende grundlegende Anforderung dar

8 Die Mitgliedstaaten berechnen auch fuumlr die Mindesteffizienzanforderungen an Gebaumludekomponenten die in bestehenden Gebaumluden eingebaut sind die kostenoptimalen Niveaus oder leiten diese aus den auf Gebaumludeebene vorgenommenen Berechnungen her Bei der Festlegung von Anforderungen fuumlr Gebaumludekomponenten die in bestehende Gebaumlude eingebaut sind sollten die kostenoptimalen Anforderungen die Interaktion dieser Gebaumludeshykomponente mit dem gesamten Referenzgebaumlude und anderen Gebaumludekomponenten so weit wie moumlglich beruumlcksichtigen

9 Die Mitgliedstaaten bemuumlhen sich kostenoptimale Anforderungen auf der Ebene der einzelnen gebaumludetechshynischen Systeme fuumlr bestehende Gebaumlude zu berechnen und festzulegen oder diese von den auf Gebaumludeebene nicht nur fuumlr Heizung Kuumlhlung Warmwasserbereitung Klimatisierung und Luumlftung (oder eine Kombination solcher Systeme) sondern auch fuumlr Beleuchtungssysteme fuumlr Nichtwohngebaumlude herzuleiten

2 ERMITTLUNG VON ENERGIEEFFIZIENZMAszligNAHMEN MAszligNAHMEN AUF DER GRUNDLAGE ERNEUERBARER ENERGIEQUELLEN UNDODER BUumlNDELN UND VARIANTEN SOLCHER MAszligNAHMEN FUumlR JEDES REFERENZshyGEBAumlUDE

1 Energieeffizienzmaszlignahmen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude sind fuumlr alle in die Berechnung eingehenden Input-Parameter festzulegen die sich direkt oder indirekt auf die Energieeffizienz des Gebaumludes auswirken darunter auch fuumlr hocheffiziente alternative Systeme wie dezentrale Energieversorgungssysteme und die anderen in Artikel 6 der Richtlinie 201031EU aufgefuumlhrten Alternativen

2 Maszlignahmen koumlnnen zu Buumlndeln oder Varianten zusammengefasst werden Sind bestimmte Maszlignahmen in einem gegebenen lokalen wirtschaftlichen oder klimatischen Umfeld unzweckmaumlszligig so sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Berichterstattung nach Artikel 6 dieser Verordnung hierauf hinweisen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8123

3 Die Mitgliedstaaten ermitteln ferner MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei denen erneuerbare Energieshyquellen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude verwendet werden Im Zuge der Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 200928EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates ( 1 ) auf nationaler Ebene festshygelegte verbindliche Verpflichtungen sind als ein(e) in diesem Mitgliedstaat anzuwendende(s) MaszlignahmeMaszligshynahmenbuumlndelVariante zu betrachten

4 Fuumlr die Berechnung der kostenoptimalen Anforderungen ermittelte EnergieeffizienzmaszlignahmenMaszlignahmenbuumlnshydelVarianten muumlssen die zur Erfuumlllung der derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz notwendigen Maszlignahmen umfassen Gegebenenfalls muumlssen sie auch zur Erfuumlllung der Anforderungen nationaler Foumlrderregelungen notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten umfassen Die Mitgliedstaaten beziehen ferner fuumlr neue und nach Moumlglichkeit auch fuumlr bestehende Gebaumlude zur Erfuumlllung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebaumluden im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie 201031EU notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten ein

5 Kann ein Mitgliedstaat durch Vorlage fruumlherer Kostenanalysen im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 nachweisen dass bestimmte MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei Weitem nicht kostenoptimal sind so koumlnnen diese aus der Berechnung herausgenommen werden Diese MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten sollten jedoch bei der naumlchsten Uumlberpruumlfung der Berechnungen uumlberarbeitet werden

6 Die ausgewaumlhlten Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen sowie MaszlignahmenbuumlndelVarianten muumlssen mit den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr 3052011 aufgefuumlhrshyten und von den Mitgliedstaaten festgelegten grundlegenden Anforderungen fuumlr Bauwerke vereinbar sein Auszligershydem muumlssen sie mit den Luftqualitaumlts- und Behaglichkeitsniveaus in Innenraumlumen gemaumlszlig der CEN-Norm 15251 zur Luftqualitaumlt in Innenraumlumen oder gleichwertigen nationalen Normen vereinbar sein In Faumlllen in denen Maszlignahmen zu unterschiedlichen Behaglichkeitsniveaus fuumlhren ist dies in den Berechnungen transparent zu machen

3 BERECHNUNG DES AUS DER ANWENDUNG SOLCHER MAszligNAHMEN UND MAszligNAHMENBUumlNDEL AUF EIN REFERENZGEBAumlUDE RESULTIERENDEN PRIMAumlRENERGIEBEDARFS

1 Die Gesamtenergieeffizienz wird nach dem gemeinsamen allgemeinen Rahmen gemaumlszlig Anhang I der Richtlinie 201031EU berechnet

2 Die Mitgliedstaaten berechnen die Gesamtenergieeffizienz von MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelnVarianten indem sie fuumlr die auf nationaler Ebene definierte Gebaumludeflaumlche zunaumlchst den Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung berechnen Anschlieszligend wird die bereitgestellte Energie fuumlr die Raumheizung -kuumlhlung und -luumlftung sowie fuumlr die Brauchwarmwasserbereitung und die Beleuchtung berechnet

3 An Ort und Stelle erzeugte Energie wird vom Primaumlrenergiebedarf und der bereitgestellten Energie abgezogen

4 Die Mitgliedstaaten berechnen den resultierenden Primaumlrenergieverbrauch anhand von Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die auf nationaler Ebene festgelegt werden Sie teilen der Kommission die Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren im Rahmen der Berichterstattung gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung mit

5 Die Mitgliedstaaten verwenden

a) entweder die bestehenden einschlaumlgigen CEN-Normen zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz

b) oder eine gleichwertige nationale Berechnungsmethode sofern diese mit Artikel 2 Absatz 4 und Anhang I der Richtlinie 201031EU im Einklang steht

6 Die Ergebnisse fuumlr die Gesamtenergieeffizienz werden fuumlr die Zwecke der Kostenoptimalitaumltsberechnung in Quashydratmeter Nutzflaumlche eines Referenzgebaumludes ausgedruumlckt und beziehen sich auf den Primaumlrenergiebedarf

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN ALS KAPITALWERT FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

41 Kostenkategorien

Die Mitgliedstaaten erstellen und beschreiben die folgenden separaten Kostenkategorien die zur Anwendung komshymen

a) Anfangsinvestitionskosten

b) Laufende Kosten Diese enthalten die Kosten fuumlr das regelmaumlszligige Ersetzen von Gebaumludekomponenten und koumlnnen gegebenenfalls die Einnahmen aus erzeugter Energie einschlieszligen die die Mitgliedstaaten bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive beruumlcksichtigen koumlnnen

c) Die Energiekosten spiegeln die Gesamtkosten fuumlr Energie wider und schlieszligen Energiepreis Kapazitaumlts- und Netzshytarife ein

d) Gegebenenfalls Entsorgungskosten

Fuumlr die Berechnung auf makrooumlkonomischer Ebene erstellen die Mitgliedstaaten zusaumltzlich folgende Kostenkategorie

e) Kosten von Treibhausgasemissionen Diese spiegeln die quantifizierten monetisierten und abgezinsten Betriebskosten in Bezug auf die waumlhrend des Berechnungszeitraums aus den Treibhausgasemissionen in Tonnen CO 2 -Aumlquivalent resultierende Menge an CO 2 wider

DE L 8124 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

( 1 ) ABl L 140 vom 562009 S 16

42 Allgemeine Grundsaumltze fuumlr die Kostenberechnung

1 Bei Projektionen der Energiekostenentwicklungen koumlnnen die Mitgliedstaaten sich auf die Prognosen zur Enershygiepreisentwicklung in Anhang II dieser Verordnung fuumlr Oumll Erdgas Kohle und Strom stuumltzen ausgehend von den durchschnittlichen absoluten Energiepreisen (in Euro) fuumlr diese Energietraumlger im Jahr der Berechnung

Die Mitgliedstaaten erstellen daneben nationale Energiepreisentwicklungsprognosen fuumlr andere Energietraumlger die in ihrem regionalenlokalen Umfeld in erheblichem Umfang genutzt werden und gegebenenfalls auch fuumlr Spitshyzenlasttarife Sie teilen der Kommission die Preisentwicklungsprojektionen und die aktuellen Anteile der verschieshydenen Energietraumlger an der Energienutzung im Gebaumludesektor mit

2 Die Auswirkungen der (erwarteten) kuumlnftigen Preisentwicklung fuumlr andere Kosten als Energiekosten das Ersetzen von Gebaumludekomponenten im Berechnungszeitraum und ggf Entsorgungskosten koumlnnen ebenfalls in die Kosshytenberechnung einflieszligen Preisentwicklungen auch durch Innovation und Anpassung der Technologien sind bei der Uumlberpruumlfung und Aktualisierung der Berechnungen zu beruumlcksichtigen

3 Die Kostendaten fuumlr die Kostenkategorien a bis d muumlssen marktgestuumltzt und in Bezug auf Ort und Zeit kohaumlrent sein Die Kosten sollten als tatsaumlchliche Kosten ohne Inflation angegeben werden Die Kosten sind auf Landesshyebene zu bewerten

4 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante koumlnnen die folgenden Kosten weggelassen werden

a) Kosten die fuumlr alle gepruumlften MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten gleich sind

b) Kosten fuumlr Gebaumludekomponenten die keinen Einfluss auf die Gesamtenergieeffizienz eines Gebaumludes haben

Alle anderen Kosten muumlssen bei der Berechnung der Gesamtkosten in vollem Umfang beruumlcksichtigt werden

5 Der Restwert wird ermittelt durch lineare Abschreibung der Anfangsinvestitions- oder Wiederbeschaffungskosten einer bestimmten Gebaumludekomponente bis zum Ende des Berechnungszeitraums abgezinst auf den Beginn des Berechnungszeitraums Der Abschreibungszeitraum wird durch die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente bestimmt Restwerte von Gebaumludekomponenten muumlssen moumlglicherweise um die Kosten ihrer Entfernung aus dem Gebaumlude am Ende der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer des Gebaumludes berichtigt werden

6 Entsorgungskosten sind ggf abzuzinsen und koumlnnen vom Endwert abgezogen werden Sie muumlssen eventuell zunaumlchst von der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer auf das Ende des Berechnungszeitraums und dann in einem zweiten Schritt wieder auf den Beginn des Berechnungszeitraums abgezinst werden

7 Am Ende des Berechnungszeitraums werden die Entsorgungskosten (sofern zutreffend) oder der Restwert der Gebaumlude und Gebaumludekomponenten zur Ermittlung der endguumlltigen Kosten uumlber die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer des Gebaumludes herangezogen

8 Die Mitgliedstaaten legen einen Berechnungszeitraum von 30 Jahren fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude und einen Berechnungszeitraum von 20 Jahren fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude zugrunde

9 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert Anhang A zur Europaumlischen Norm 15459 in Bezug auf wirtschaftliche Daten fuumlr Gebaumludekomponenten bei der Bestimmung der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauern fuumlr diese Gebaumludekomponenten zu nutzen Werden andere geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauern fuumlr Gebaumludekomshyponenten festgelegt so sollten diese der Kommission im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Die Mitgliedstaaten legen die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes auf nationaler Ebene fest

43 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus finanzieller Perspektive

1 Die bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zur Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante zu beruumlcksichtigenden relevanten Preise sind die vom Kunden gezahlten Preise inklusive saumlmtlicher anwendbaren Steuern einschlieszliglich Mehrwertsteuer und Abgaben Idealerweise sind in die Berechnung auch die fuumlr verschiedene MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten verfuumlgbaren Subventionen einshyzubeziehen die Mitgliedstaaten koumlnnen diese jedoch unberuumlcksichtigt lassen sofern sie sicherstellen dass in diesem Fall sowohl Subventionen und Foumlrderregelungen fuumlr Technologien als auch etwaige Energiepreissubvenshytionen aus der Berechnung ausgeschlossen werden

2 Die Gesamtkosten fuumlr Gebaumlude und Gebaumludekomponenten werden durch Addition der verschiedenen Arten von Kosten und Anwendung des Abzinsungssatzes mittels eines Abzinsungsfaktors auf dieselben so dass sie als Wert im Anfangsjahr ausgedruumlckt werden zuzuumlglich des abgezinsten Restwerts wie folgt berechnet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORN Uuml R d ethiTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

τ Berechnungszeitraum

C g (τ) Gesamtkosten (bezogen auf das Anfangsjahr τ 0 ) uumlber den Berechnungszeitraum

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8125

C I Anfangsinvestitionskosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

C aI (j) jaumlhrliche Kosten im Jahr i fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

V fτ (j) Restwert der Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j am Ende des Berechnungszeitraums (abgezinst auf das Anfangsjahr τ 0 )

R d (i) Abzinsungsfaktor fuumlr das Jahr i auf der Grundlage des Abzinsungssatzes r nach folgender Berechnung

R d ethpTHORN frac14 Iacute l

l thorn r=100 Icirc p

Dabei bezeichnet p die Anzahl der Jahre ab dem Anfangszeitraum und r den realen Abzinsungssatz

3 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze ihrer Wahl legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zu verwenden ist

44 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive

1 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung einer Maszlignahmeeines Maszlignahshymenbuumlndelseiner Variante sind die Preise exklusive aller geltenden Steuern der Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Subventionen zugrunde zu legen

2 Bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante auf makrooumlkoshynomischer Ebene ist zusaumltzlich zu den unter 41 genannten Kostenkategorien eine neue Kostenkategorie mdash Treibhausgasemissionskosten mdash einzubeziehen so dass die angepasste Gesamtkosten-Berechnungsmethode wie folgt lautet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORNR d ethiTHORN thorn C ci ethjTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

C cI (j) Kosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j im Jahr i

3 Die Mitgliedstaaten berechnen die kumulierten Kosten der CO 2 -Emissionen der MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel Varianten uumlber den Berechnungszeitraum anhand der Summe der jaumlhrlichen Treibhausgasemissionen multipliziert mit den voraussichtlichen Preisen pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent der in jedem Jahr ausgestellten Treibhausgasemisshysionszertifikate dabei werden entsprechend den aktuellen Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS in den Szenarios der Kommission als Mindest-Untergrenze zunaumlchst 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro angesetzt die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupasshysen sind Bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sind aktualisierte Szenarios zu beruumlcksichshytigen

4 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze wovon einer real 3 betragen muss legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus makrooumlkonomishyscher Perspektive zu verwenden ist

5 DURCHFUumlHRUNG EINER SENSITIVITAumlTSANALYSE FUumlR DIE KOSTENBEZOGENEN INPUT-DATEN DARUNTER ENERGIEPREISE

Mit der Sensitivitaumltsanalyse sollen die wichtigsten Parameter einer Kostenoptimalitaumltsberechnung ermittelt werden Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu den Abzinsungssaumltzen vor bei der sie mindestens zwei Abzinsungssaumltze jeweils in realen Werten angegeben fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive und zwei Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnung aus finanzieller Perspektive verwenden Einer der bei der Sensitivitaumltsshyanalyse fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive zu verwendenden Abzinsungssaumltze muss real 3 betragen Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu Szenarios der Energiepreisentwicklung fuumlr alle Energietraumlger vor die in ihrem nationalen Kontext im Gebaumludesektor in erheblichem Umfang verwendet werden Es wird empfohlen die Sensitivitaumltsanalyse auch auf andere wichtige Input-Daten auszuweiten

6 ERMITTLUNG EINES KOSTENOPTIMALEN ENERGIEEFFIZIENZNIVEAUS FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

1 Die Mitgliedstaaten vergleichen fuumlr jedes Referenzgebaumlude die Ergebnisse der Gesamtkostenberechnung fuumlr vershyschiedene Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen (sowie BuumlndelVarianten dieser Maszlignahmen)

2 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert in Faumlllen in denen die Kostenoptimalitaumltsberechnungen fuumlr verschiedene Energieeffizienzniveaus die gleichen Gesamtkosten ergeben die Anforderungen die zu einem geringeren Primaumlrshyenergieverbrauch fuumlhren als Grundlage fuumlr den Vergleich mit den geltenden Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz heranzuziehen

DE L 8126 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

3 Sobald entschieden ist ob die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive oder die Berechnung aus finanshyzieller Perspektive die nationale Benchmark wird sind die Durchschnitte der berechneten kostenoptimalen Enershygieeffizienzniveaus fuumlr alle verwendeten Referenzgebaumlude zusammengenommen zum Zwecke des Vergleichs mit den Durchschnitten der geltenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz derselben Referenzgebaumlude zu berechnen Dies soll die Berechnung der Diskrepanz zwischen den bestehenden Anforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz und den berechneten kostenoptimalen Niveaus ermoumlglichen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8127

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

ANHANG I

Rahmen fuumlr die Kostenoptimalitaumltsmethode

1 ERSTELLUNG VON REFERENZGEBAumlUDEN

1 Die Mitgliedstaaten erstellen Referenzgebaumlude fuumlr die nachstehenden Gebaumludekategorien

1 Einfamilienhaumluser

2 Appartementhaumluser und Mehrfamilienhaumluser

3 Buumlrogebaumlude

2 Neben Referenzgebaumluden fuumlr Buumlrogebaumlude erstellen die Mitgliedstaaten Referenzgebaumlude fuumlr die in Anhang I Nummer 5 Buchstaben d bis i der Richtlinie 201031EU genannten anderen Kategorien von Nichtwohngebaumlushyden fuumlr die spezifische Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehen

3 Kann ein Mitgliedstaat in dem Bericht nach Artikel 6 dieser Verordnung nachweisen dass ein erstelltes Referenzshygebaumlude fuumlr mehr als eine Gebaumludekategorie gelten kann so kann er die Anzahl der verwendeten Referenzshygebaumlude und damit die Anzahl der Berechnungen verringern Die Mitgliedstaaten begruumlnden diese Vorgehensweise anhand einer Analyse die belegt dass ein Referenzgebaumlude das fuumlr mehrere Gebaumludekategorien verwendet wird fuumlr den Gebaumludebestand aller erfassten Kategorien repraumlsentativ ist

4 Fuumlr jede Gebaumludekategorie werden mindestens ein Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude und mindestens zwei fuumlr bestehende Gebaumlude die einer groumlszligeren Renovierung unterzogen werden erstellt Referenzgebaumlude koumlnnen auf der Grundlage von Gebaumludeunterkategorien (differenziert z B nach Groumlszlige Alter Kostenstruktur Baumaterial Nutzungsmuster oder Klimazone) erstellt werden die den charakteristischen Merkmalen des nationalen Gebaumludeshybestands Rechnung tragen Referenzgebaumlude und ihre charakteristischen Merkmale muumlssen der Struktur der aktuellen oder geplanten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz entsprechen

5 Zur Uumlbermittlung der bei der Erstellung der Referenzgebaumlude beruumlcksichtigten Parameter koumlnnen die Mitgliedshystaaten das in Anhang III vorgegebene Berichtsmuster verwenden Der der Erstellung der Referenzgebaumlude zushygrunde gelegte Datensatz zum nationalen Gebaumludebestand sollte der Kommission im Rahmen der Berichterstatshytung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Insbesondere die Wahl der Merkmale die als Grundlage fuumlr die Erstellung von Referenzgebaumluden dienen ist zu begruumlnden

6 Fuumlr bestehende Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) wenden die Mitgliedstaaten zumindest eine Maszlignahmeein Maszlignahmenbuumlndeleine Variante an das bzw die eine zur Instandhaltung des GebaumludesGebaumlushydeteils (ohne zusaumltzliche uumlber die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Energieeffizienzmaszlignahmen) notshywendige Standardrenovierung repraumlsentiert

7 Fuumlr neue Gebaumlude (Wohngebaumlude und Nichtwohngebaumlude) stellen die derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz die zu erfuumlllende grundlegende Anforderung dar

8 Die Mitgliedstaaten berechnen auch fuumlr die Mindesteffizienzanforderungen an Gebaumludekomponenten die in bestehenden Gebaumluden eingebaut sind die kostenoptimalen Niveaus oder leiten diese aus den auf Gebaumludeebene vorgenommenen Berechnungen her Bei der Festlegung von Anforderungen fuumlr Gebaumludekomponenten die in bestehende Gebaumlude eingebaut sind sollten die kostenoptimalen Anforderungen die Interaktion dieser Gebaumludeshykomponente mit dem gesamten Referenzgebaumlude und anderen Gebaumludekomponenten so weit wie moumlglich beruumlcksichtigen

9 Die Mitgliedstaaten bemuumlhen sich kostenoptimale Anforderungen auf der Ebene der einzelnen gebaumludetechshynischen Systeme fuumlr bestehende Gebaumlude zu berechnen und festzulegen oder diese von den auf Gebaumludeebene nicht nur fuumlr Heizung Kuumlhlung Warmwasserbereitung Klimatisierung und Luumlftung (oder eine Kombination solcher Systeme) sondern auch fuumlr Beleuchtungssysteme fuumlr Nichtwohngebaumlude herzuleiten

2 ERMITTLUNG VON ENERGIEEFFIZIENZMAszligNAHMEN MAszligNAHMEN AUF DER GRUNDLAGE ERNEUERBARER ENERGIEQUELLEN UNDODER BUumlNDELN UND VARIANTEN SOLCHER MAszligNAHMEN FUumlR JEDES REFERENZshyGEBAumlUDE

1 Energieeffizienzmaszlignahmen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude sind fuumlr alle in die Berechnung eingehenden Input-Parameter festzulegen die sich direkt oder indirekt auf die Energieeffizienz des Gebaumludes auswirken darunter auch fuumlr hocheffiziente alternative Systeme wie dezentrale Energieversorgungssysteme und die anderen in Artikel 6 der Richtlinie 201031EU aufgefuumlhrten Alternativen

2 Maszlignahmen koumlnnen zu Buumlndeln oder Varianten zusammengefasst werden Sind bestimmte Maszlignahmen in einem gegebenen lokalen wirtschaftlichen oder klimatischen Umfeld unzweckmaumlszligig so sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Berichterstattung nach Artikel 6 dieser Verordnung hierauf hinweisen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8123

3 Die Mitgliedstaaten ermitteln ferner MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei denen erneuerbare Energieshyquellen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude verwendet werden Im Zuge der Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 200928EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates ( 1 ) auf nationaler Ebene festshygelegte verbindliche Verpflichtungen sind als ein(e) in diesem Mitgliedstaat anzuwendende(s) MaszlignahmeMaszligshynahmenbuumlndelVariante zu betrachten

4 Fuumlr die Berechnung der kostenoptimalen Anforderungen ermittelte EnergieeffizienzmaszlignahmenMaszlignahmenbuumlnshydelVarianten muumlssen die zur Erfuumlllung der derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz notwendigen Maszlignahmen umfassen Gegebenenfalls muumlssen sie auch zur Erfuumlllung der Anforderungen nationaler Foumlrderregelungen notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten umfassen Die Mitgliedstaaten beziehen ferner fuumlr neue und nach Moumlglichkeit auch fuumlr bestehende Gebaumlude zur Erfuumlllung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebaumluden im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie 201031EU notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten ein

5 Kann ein Mitgliedstaat durch Vorlage fruumlherer Kostenanalysen im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 nachweisen dass bestimmte MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei Weitem nicht kostenoptimal sind so koumlnnen diese aus der Berechnung herausgenommen werden Diese MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten sollten jedoch bei der naumlchsten Uumlberpruumlfung der Berechnungen uumlberarbeitet werden

6 Die ausgewaumlhlten Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen sowie MaszlignahmenbuumlndelVarianten muumlssen mit den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr 3052011 aufgefuumlhrshyten und von den Mitgliedstaaten festgelegten grundlegenden Anforderungen fuumlr Bauwerke vereinbar sein Auszligershydem muumlssen sie mit den Luftqualitaumlts- und Behaglichkeitsniveaus in Innenraumlumen gemaumlszlig der CEN-Norm 15251 zur Luftqualitaumlt in Innenraumlumen oder gleichwertigen nationalen Normen vereinbar sein In Faumlllen in denen Maszlignahmen zu unterschiedlichen Behaglichkeitsniveaus fuumlhren ist dies in den Berechnungen transparent zu machen

3 BERECHNUNG DES AUS DER ANWENDUNG SOLCHER MAszligNAHMEN UND MAszligNAHMENBUumlNDEL AUF EIN REFERENZGEBAumlUDE RESULTIERENDEN PRIMAumlRENERGIEBEDARFS

1 Die Gesamtenergieeffizienz wird nach dem gemeinsamen allgemeinen Rahmen gemaumlszlig Anhang I der Richtlinie 201031EU berechnet

2 Die Mitgliedstaaten berechnen die Gesamtenergieeffizienz von MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelnVarianten indem sie fuumlr die auf nationaler Ebene definierte Gebaumludeflaumlche zunaumlchst den Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung berechnen Anschlieszligend wird die bereitgestellte Energie fuumlr die Raumheizung -kuumlhlung und -luumlftung sowie fuumlr die Brauchwarmwasserbereitung und die Beleuchtung berechnet

3 An Ort und Stelle erzeugte Energie wird vom Primaumlrenergiebedarf und der bereitgestellten Energie abgezogen

4 Die Mitgliedstaaten berechnen den resultierenden Primaumlrenergieverbrauch anhand von Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die auf nationaler Ebene festgelegt werden Sie teilen der Kommission die Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren im Rahmen der Berichterstattung gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung mit

5 Die Mitgliedstaaten verwenden

a) entweder die bestehenden einschlaumlgigen CEN-Normen zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz

b) oder eine gleichwertige nationale Berechnungsmethode sofern diese mit Artikel 2 Absatz 4 und Anhang I der Richtlinie 201031EU im Einklang steht

6 Die Ergebnisse fuumlr die Gesamtenergieeffizienz werden fuumlr die Zwecke der Kostenoptimalitaumltsberechnung in Quashydratmeter Nutzflaumlche eines Referenzgebaumludes ausgedruumlckt und beziehen sich auf den Primaumlrenergiebedarf

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN ALS KAPITALWERT FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

41 Kostenkategorien

Die Mitgliedstaaten erstellen und beschreiben die folgenden separaten Kostenkategorien die zur Anwendung komshymen

a) Anfangsinvestitionskosten

b) Laufende Kosten Diese enthalten die Kosten fuumlr das regelmaumlszligige Ersetzen von Gebaumludekomponenten und koumlnnen gegebenenfalls die Einnahmen aus erzeugter Energie einschlieszligen die die Mitgliedstaaten bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive beruumlcksichtigen koumlnnen

c) Die Energiekosten spiegeln die Gesamtkosten fuumlr Energie wider und schlieszligen Energiepreis Kapazitaumlts- und Netzshytarife ein

d) Gegebenenfalls Entsorgungskosten

Fuumlr die Berechnung auf makrooumlkonomischer Ebene erstellen die Mitgliedstaaten zusaumltzlich folgende Kostenkategorie

e) Kosten von Treibhausgasemissionen Diese spiegeln die quantifizierten monetisierten und abgezinsten Betriebskosten in Bezug auf die waumlhrend des Berechnungszeitraums aus den Treibhausgasemissionen in Tonnen CO 2 -Aumlquivalent resultierende Menge an CO 2 wider

DE L 8124 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

( 1 ) ABl L 140 vom 562009 S 16

42 Allgemeine Grundsaumltze fuumlr die Kostenberechnung

1 Bei Projektionen der Energiekostenentwicklungen koumlnnen die Mitgliedstaaten sich auf die Prognosen zur Enershygiepreisentwicklung in Anhang II dieser Verordnung fuumlr Oumll Erdgas Kohle und Strom stuumltzen ausgehend von den durchschnittlichen absoluten Energiepreisen (in Euro) fuumlr diese Energietraumlger im Jahr der Berechnung

Die Mitgliedstaaten erstellen daneben nationale Energiepreisentwicklungsprognosen fuumlr andere Energietraumlger die in ihrem regionalenlokalen Umfeld in erheblichem Umfang genutzt werden und gegebenenfalls auch fuumlr Spitshyzenlasttarife Sie teilen der Kommission die Preisentwicklungsprojektionen und die aktuellen Anteile der verschieshydenen Energietraumlger an der Energienutzung im Gebaumludesektor mit

2 Die Auswirkungen der (erwarteten) kuumlnftigen Preisentwicklung fuumlr andere Kosten als Energiekosten das Ersetzen von Gebaumludekomponenten im Berechnungszeitraum und ggf Entsorgungskosten koumlnnen ebenfalls in die Kosshytenberechnung einflieszligen Preisentwicklungen auch durch Innovation und Anpassung der Technologien sind bei der Uumlberpruumlfung und Aktualisierung der Berechnungen zu beruumlcksichtigen

3 Die Kostendaten fuumlr die Kostenkategorien a bis d muumlssen marktgestuumltzt und in Bezug auf Ort und Zeit kohaumlrent sein Die Kosten sollten als tatsaumlchliche Kosten ohne Inflation angegeben werden Die Kosten sind auf Landesshyebene zu bewerten

4 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante koumlnnen die folgenden Kosten weggelassen werden

a) Kosten die fuumlr alle gepruumlften MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten gleich sind

b) Kosten fuumlr Gebaumludekomponenten die keinen Einfluss auf die Gesamtenergieeffizienz eines Gebaumludes haben

Alle anderen Kosten muumlssen bei der Berechnung der Gesamtkosten in vollem Umfang beruumlcksichtigt werden

5 Der Restwert wird ermittelt durch lineare Abschreibung der Anfangsinvestitions- oder Wiederbeschaffungskosten einer bestimmten Gebaumludekomponente bis zum Ende des Berechnungszeitraums abgezinst auf den Beginn des Berechnungszeitraums Der Abschreibungszeitraum wird durch die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente bestimmt Restwerte von Gebaumludekomponenten muumlssen moumlglicherweise um die Kosten ihrer Entfernung aus dem Gebaumlude am Ende der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer des Gebaumludes berichtigt werden

6 Entsorgungskosten sind ggf abzuzinsen und koumlnnen vom Endwert abgezogen werden Sie muumlssen eventuell zunaumlchst von der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer auf das Ende des Berechnungszeitraums und dann in einem zweiten Schritt wieder auf den Beginn des Berechnungszeitraums abgezinst werden

7 Am Ende des Berechnungszeitraums werden die Entsorgungskosten (sofern zutreffend) oder der Restwert der Gebaumlude und Gebaumludekomponenten zur Ermittlung der endguumlltigen Kosten uumlber die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer des Gebaumludes herangezogen

8 Die Mitgliedstaaten legen einen Berechnungszeitraum von 30 Jahren fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude und einen Berechnungszeitraum von 20 Jahren fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude zugrunde

9 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert Anhang A zur Europaumlischen Norm 15459 in Bezug auf wirtschaftliche Daten fuumlr Gebaumludekomponenten bei der Bestimmung der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauern fuumlr diese Gebaumludekomponenten zu nutzen Werden andere geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauern fuumlr Gebaumludekomshyponenten festgelegt so sollten diese der Kommission im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Die Mitgliedstaaten legen die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes auf nationaler Ebene fest

43 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus finanzieller Perspektive

1 Die bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zur Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante zu beruumlcksichtigenden relevanten Preise sind die vom Kunden gezahlten Preise inklusive saumlmtlicher anwendbaren Steuern einschlieszliglich Mehrwertsteuer und Abgaben Idealerweise sind in die Berechnung auch die fuumlr verschiedene MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten verfuumlgbaren Subventionen einshyzubeziehen die Mitgliedstaaten koumlnnen diese jedoch unberuumlcksichtigt lassen sofern sie sicherstellen dass in diesem Fall sowohl Subventionen und Foumlrderregelungen fuumlr Technologien als auch etwaige Energiepreissubvenshytionen aus der Berechnung ausgeschlossen werden

2 Die Gesamtkosten fuumlr Gebaumlude und Gebaumludekomponenten werden durch Addition der verschiedenen Arten von Kosten und Anwendung des Abzinsungssatzes mittels eines Abzinsungsfaktors auf dieselben so dass sie als Wert im Anfangsjahr ausgedruumlckt werden zuzuumlglich des abgezinsten Restwerts wie folgt berechnet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORN Uuml R d ethiTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

τ Berechnungszeitraum

C g (τ) Gesamtkosten (bezogen auf das Anfangsjahr τ 0 ) uumlber den Berechnungszeitraum

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8125

C I Anfangsinvestitionskosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

C aI (j) jaumlhrliche Kosten im Jahr i fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

V fτ (j) Restwert der Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j am Ende des Berechnungszeitraums (abgezinst auf das Anfangsjahr τ 0 )

R d (i) Abzinsungsfaktor fuumlr das Jahr i auf der Grundlage des Abzinsungssatzes r nach folgender Berechnung

R d ethpTHORN frac14 Iacute l

l thorn r=100 Icirc p

Dabei bezeichnet p die Anzahl der Jahre ab dem Anfangszeitraum und r den realen Abzinsungssatz

3 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze ihrer Wahl legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zu verwenden ist

44 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive

1 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung einer Maszlignahmeeines Maszlignahshymenbuumlndelseiner Variante sind die Preise exklusive aller geltenden Steuern der Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Subventionen zugrunde zu legen

2 Bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante auf makrooumlkoshynomischer Ebene ist zusaumltzlich zu den unter 41 genannten Kostenkategorien eine neue Kostenkategorie mdash Treibhausgasemissionskosten mdash einzubeziehen so dass die angepasste Gesamtkosten-Berechnungsmethode wie folgt lautet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORNR d ethiTHORN thorn C ci ethjTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

C cI (j) Kosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j im Jahr i

3 Die Mitgliedstaaten berechnen die kumulierten Kosten der CO 2 -Emissionen der MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel Varianten uumlber den Berechnungszeitraum anhand der Summe der jaumlhrlichen Treibhausgasemissionen multipliziert mit den voraussichtlichen Preisen pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent der in jedem Jahr ausgestellten Treibhausgasemisshysionszertifikate dabei werden entsprechend den aktuellen Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS in den Szenarios der Kommission als Mindest-Untergrenze zunaumlchst 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro angesetzt die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupasshysen sind Bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sind aktualisierte Szenarios zu beruumlcksichshytigen

4 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze wovon einer real 3 betragen muss legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus makrooumlkonomishyscher Perspektive zu verwenden ist

5 DURCHFUumlHRUNG EINER SENSITIVITAumlTSANALYSE FUumlR DIE KOSTENBEZOGENEN INPUT-DATEN DARUNTER ENERGIEPREISE

Mit der Sensitivitaumltsanalyse sollen die wichtigsten Parameter einer Kostenoptimalitaumltsberechnung ermittelt werden Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu den Abzinsungssaumltzen vor bei der sie mindestens zwei Abzinsungssaumltze jeweils in realen Werten angegeben fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive und zwei Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnung aus finanzieller Perspektive verwenden Einer der bei der Sensitivitaumltsshyanalyse fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive zu verwendenden Abzinsungssaumltze muss real 3 betragen Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu Szenarios der Energiepreisentwicklung fuumlr alle Energietraumlger vor die in ihrem nationalen Kontext im Gebaumludesektor in erheblichem Umfang verwendet werden Es wird empfohlen die Sensitivitaumltsanalyse auch auf andere wichtige Input-Daten auszuweiten

6 ERMITTLUNG EINES KOSTENOPTIMALEN ENERGIEEFFIZIENZNIVEAUS FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

1 Die Mitgliedstaaten vergleichen fuumlr jedes Referenzgebaumlude die Ergebnisse der Gesamtkostenberechnung fuumlr vershyschiedene Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen (sowie BuumlndelVarianten dieser Maszlignahmen)

2 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert in Faumlllen in denen die Kostenoptimalitaumltsberechnungen fuumlr verschiedene Energieeffizienzniveaus die gleichen Gesamtkosten ergeben die Anforderungen die zu einem geringeren Primaumlrshyenergieverbrauch fuumlhren als Grundlage fuumlr den Vergleich mit den geltenden Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz heranzuziehen

DE L 8126 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

3 Sobald entschieden ist ob die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive oder die Berechnung aus finanshyzieller Perspektive die nationale Benchmark wird sind die Durchschnitte der berechneten kostenoptimalen Enershygieeffizienzniveaus fuumlr alle verwendeten Referenzgebaumlude zusammengenommen zum Zwecke des Vergleichs mit den Durchschnitten der geltenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz derselben Referenzgebaumlude zu berechnen Dies soll die Berechnung der Diskrepanz zwischen den bestehenden Anforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz und den berechneten kostenoptimalen Niveaus ermoumlglichen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8127

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

3 Die Mitgliedstaaten ermitteln ferner MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei denen erneuerbare Energieshyquellen sowohl fuumlr neue als auch fuumlr bestehende Gebaumlude verwendet werden Im Zuge der Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 200928EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates ( 1 ) auf nationaler Ebene festshygelegte verbindliche Verpflichtungen sind als ein(e) in diesem Mitgliedstaat anzuwendende(s) MaszlignahmeMaszligshynahmenbuumlndelVariante zu betrachten

4 Fuumlr die Berechnung der kostenoptimalen Anforderungen ermittelte EnergieeffizienzmaszlignahmenMaszlignahmenbuumlnshydelVarianten muumlssen die zur Erfuumlllung der derzeit geltenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz notwendigen Maszlignahmen umfassen Gegebenenfalls muumlssen sie auch zur Erfuumlllung der Anforderungen nationaler Foumlrderregelungen notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten umfassen Die Mitgliedstaaten beziehen ferner fuumlr neue und nach Moumlglichkeit auch fuumlr bestehende Gebaumlude zur Erfuumlllung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebaumluden im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie 201031EU notwendige MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten ein

5 Kann ein Mitgliedstaat durch Vorlage fruumlherer Kostenanalysen im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 nachweisen dass bestimmte MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten bei Weitem nicht kostenoptimal sind so koumlnnen diese aus der Berechnung herausgenommen werden Diese MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten sollten jedoch bei der naumlchsten Uumlberpruumlfung der Berechnungen uumlberarbeitet werden

6 Die ausgewaumlhlten Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen sowie MaszlignahmenbuumlndelVarianten muumlssen mit den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr 3052011 aufgefuumlhrshyten und von den Mitgliedstaaten festgelegten grundlegenden Anforderungen fuumlr Bauwerke vereinbar sein Auszligershydem muumlssen sie mit den Luftqualitaumlts- und Behaglichkeitsniveaus in Innenraumlumen gemaumlszlig der CEN-Norm 15251 zur Luftqualitaumlt in Innenraumlumen oder gleichwertigen nationalen Normen vereinbar sein In Faumlllen in denen Maszlignahmen zu unterschiedlichen Behaglichkeitsniveaus fuumlhren ist dies in den Berechnungen transparent zu machen

3 BERECHNUNG DES AUS DER ANWENDUNG SOLCHER MAszligNAHMEN UND MAszligNAHMENBUumlNDEL AUF EIN REFERENZGEBAumlUDE RESULTIERENDEN PRIMAumlRENERGIEBEDARFS

1 Die Gesamtenergieeffizienz wird nach dem gemeinsamen allgemeinen Rahmen gemaumlszlig Anhang I der Richtlinie 201031EU berechnet

2 Die Mitgliedstaaten berechnen die Gesamtenergieeffizienz von MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelnVarianten indem sie fuumlr die auf nationaler Ebene definierte Gebaumludeflaumlche zunaumlchst den Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung berechnen Anschlieszligend wird die bereitgestellte Energie fuumlr die Raumheizung -kuumlhlung und -luumlftung sowie fuumlr die Brauchwarmwasserbereitung und die Beleuchtung berechnet

3 An Ort und Stelle erzeugte Energie wird vom Primaumlrenergiebedarf und der bereitgestellten Energie abgezogen

4 Die Mitgliedstaaten berechnen den resultierenden Primaumlrenergieverbrauch anhand von Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren die auf nationaler Ebene festgelegt werden Sie teilen der Kommission die Primaumlrenergie-Umrechshynungsfaktoren im Rahmen der Berichterstattung gemaumlszlig Artikel 6 dieser Verordnung mit

5 Die Mitgliedstaaten verwenden

a) entweder die bestehenden einschlaumlgigen CEN-Normen zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz

b) oder eine gleichwertige nationale Berechnungsmethode sofern diese mit Artikel 2 Absatz 4 und Anhang I der Richtlinie 201031EU im Einklang steht

6 Die Ergebnisse fuumlr die Gesamtenergieeffizienz werden fuumlr die Zwecke der Kostenoptimalitaumltsberechnung in Quashydratmeter Nutzflaumlche eines Referenzgebaumludes ausgedruumlckt und beziehen sich auf den Primaumlrenergiebedarf

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN ALS KAPITALWERT FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

41 Kostenkategorien

Die Mitgliedstaaten erstellen und beschreiben die folgenden separaten Kostenkategorien die zur Anwendung komshymen

a) Anfangsinvestitionskosten

b) Laufende Kosten Diese enthalten die Kosten fuumlr das regelmaumlszligige Ersetzen von Gebaumludekomponenten und koumlnnen gegebenenfalls die Einnahmen aus erzeugter Energie einschlieszligen die die Mitgliedstaaten bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive beruumlcksichtigen koumlnnen

c) Die Energiekosten spiegeln die Gesamtkosten fuumlr Energie wider und schlieszligen Energiepreis Kapazitaumlts- und Netzshytarife ein

d) Gegebenenfalls Entsorgungskosten

Fuumlr die Berechnung auf makrooumlkonomischer Ebene erstellen die Mitgliedstaaten zusaumltzlich folgende Kostenkategorie

e) Kosten von Treibhausgasemissionen Diese spiegeln die quantifizierten monetisierten und abgezinsten Betriebskosten in Bezug auf die waumlhrend des Berechnungszeitraums aus den Treibhausgasemissionen in Tonnen CO 2 -Aumlquivalent resultierende Menge an CO 2 wider

DE L 8124 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

( 1 ) ABl L 140 vom 562009 S 16

42 Allgemeine Grundsaumltze fuumlr die Kostenberechnung

1 Bei Projektionen der Energiekostenentwicklungen koumlnnen die Mitgliedstaaten sich auf die Prognosen zur Enershygiepreisentwicklung in Anhang II dieser Verordnung fuumlr Oumll Erdgas Kohle und Strom stuumltzen ausgehend von den durchschnittlichen absoluten Energiepreisen (in Euro) fuumlr diese Energietraumlger im Jahr der Berechnung

Die Mitgliedstaaten erstellen daneben nationale Energiepreisentwicklungsprognosen fuumlr andere Energietraumlger die in ihrem regionalenlokalen Umfeld in erheblichem Umfang genutzt werden und gegebenenfalls auch fuumlr Spitshyzenlasttarife Sie teilen der Kommission die Preisentwicklungsprojektionen und die aktuellen Anteile der verschieshydenen Energietraumlger an der Energienutzung im Gebaumludesektor mit

2 Die Auswirkungen der (erwarteten) kuumlnftigen Preisentwicklung fuumlr andere Kosten als Energiekosten das Ersetzen von Gebaumludekomponenten im Berechnungszeitraum und ggf Entsorgungskosten koumlnnen ebenfalls in die Kosshytenberechnung einflieszligen Preisentwicklungen auch durch Innovation und Anpassung der Technologien sind bei der Uumlberpruumlfung und Aktualisierung der Berechnungen zu beruumlcksichtigen

3 Die Kostendaten fuumlr die Kostenkategorien a bis d muumlssen marktgestuumltzt und in Bezug auf Ort und Zeit kohaumlrent sein Die Kosten sollten als tatsaumlchliche Kosten ohne Inflation angegeben werden Die Kosten sind auf Landesshyebene zu bewerten

4 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante koumlnnen die folgenden Kosten weggelassen werden

a) Kosten die fuumlr alle gepruumlften MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten gleich sind

b) Kosten fuumlr Gebaumludekomponenten die keinen Einfluss auf die Gesamtenergieeffizienz eines Gebaumludes haben

Alle anderen Kosten muumlssen bei der Berechnung der Gesamtkosten in vollem Umfang beruumlcksichtigt werden

5 Der Restwert wird ermittelt durch lineare Abschreibung der Anfangsinvestitions- oder Wiederbeschaffungskosten einer bestimmten Gebaumludekomponente bis zum Ende des Berechnungszeitraums abgezinst auf den Beginn des Berechnungszeitraums Der Abschreibungszeitraum wird durch die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente bestimmt Restwerte von Gebaumludekomponenten muumlssen moumlglicherweise um die Kosten ihrer Entfernung aus dem Gebaumlude am Ende der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer des Gebaumludes berichtigt werden

6 Entsorgungskosten sind ggf abzuzinsen und koumlnnen vom Endwert abgezogen werden Sie muumlssen eventuell zunaumlchst von der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer auf das Ende des Berechnungszeitraums und dann in einem zweiten Schritt wieder auf den Beginn des Berechnungszeitraums abgezinst werden

7 Am Ende des Berechnungszeitraums werden die Entsorgungskosten (sofern zutreffend) oder der Restwert der Gebaumlude und Gebaumludekomponenten zur Ermittlung der endguumlltigen Kosten uumlber die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer des Gebaumludes herangezogen

8 Die Mitgliedstaaten legen einen Berechnungszeitraum von 30 Jahren fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude und einen Berechnungszeitraum von 20 Jahren fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude zugrunde

9 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert Anhang A zur Europaumlischen Norm 15459 in Bezug auf wirtschaftliche Daten fuumlr Gebaumludekomponenten bei der Bestimmung der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauern fuumlr diese Gebaumludekomponenten zu nutzen Werden andere geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauern fuumlr Gebaumludekomshyponenten festgelegt so sollten diese der Kommission im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Die Mitgliedstaaten legen die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes auf nationaler Ebene fest

43 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus finanzieller Perspektive

1 Die bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zur Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante zu beruumlcksichtigenden relevanten Preise sind die vom Kunden gezahlten Preise inklusive saumlmtlicher anwendbaren Steuern einschlieszliglich Mehrwertsteuer und Abgaben Idealerweise sind in die Berechnung auch die fuumlr verschiedene MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten verfuumlgbaren Subventionen einshyzubeziehen die Mitgliedstaaten koumlnnen diese jedoch unberuumlcksichtigt lassen sofern sie sicherstellen dass in diesem Fall sowohl Subventionen und Foumlrderregelungen fuumlr Technologien als auch etwaige Energiepreissubvenshytionen aus der Berechnung ausgeschlossen werden

2 Die Gesamtkosten fuumlr Gebaumlude und Gebaumludekomponenten werden durch Addition der verschiedenen Arten von Kosten und Anwendung des Abzinsungssatzes mittels eines Abzinsungsfaktors auf dieselben so dass sie als Wert im Anfangsjahr ausgedruumlckt werden zuzuumlglich des abgezinsten Restwerts wie folgt berechnet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORN Uuml R d ethiTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

τ Berechnungszeitraum

C g (τ) Gesamtkosten (bezogen auf das Anfangsjahr τ 0 ) uumlber den Berechnungszeitraum

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8125

C I Anfangsinvestitionskosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

C aI (j) jaumlhrliche Kosten im Jahr i fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

V fτ (j) Restwert der Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j am Ende des Berechnungszeitraums (abgezinst auf das Anfangsjahr τ 0 )

R d (i) Abzinsungsfaktor fuumlr das Jahr i auf der Grundlage des Abzinsungssatzes r nach folgender Berechnung

R d ethpTHORN frac14 Iacute l

l thorn r=100 Icirc p

Dabei bezeichnet p die Anzahl der Jahre ab dem Anfangszeitraum und r den realen Abzinsungssatz

3 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze ihrer Wahl legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zu verwenden ist

44 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive

1 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung einer Maszlignahmeeines Maszlignahshymenbuumlndelseiner Variante sind die Preise exklusive aller geltenden Steuern der Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Subventionen zugrunde zu legen

2 Bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante auf makrooumlkoshynomischer Ebene ist zusaumltzlich zu den unter 41 genannten Kostenkategorien eine neue Kostenkategorie mdash Treibhausgasemissionskosten mdash einzubeziehen so dass die angepasste Gesamtkosten-Berechnungsmethode wie folgt lautet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORNR d ethiTHORN thorn C ci ethjTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

C cI (j) Kosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j im Jahr i

3 Die Mitgliedstaaten berechnen die kumulierten Kosten der CO 2 -Emissionen der MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel Varianten uumlber den Berechnungszeitraum anhand der Summe der jaumlhrlichen Treibhausgasemissionen multipliziert mit den voraussichtlichen Preisen pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent der in jedem Jahr ausgestellten Treibhausgasemisshysionszertifikate dabei werden entsprechend den aktuellen Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS in den Szenarios der Kommission als Mindest-Untergrenze zunaumlchst 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro angesetzt die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupasshysen sind Bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sind aktualisierte Szenarios zu beruumlcksichshytigen

4 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze wovon einer real 3 betragen muss legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus makrooumlkonomishyscher Perspektive zu verwenden ist

5 DURCHFUumlHRUNG EINER SENSITIVITAumlTSANALYSE FUumlR DIE KOSTENBEZOGENEN INPUT-DATEN DARUNTER ENERGIEPREISE

Mit der Sensitivitaumltsanalyse sollen die wichtigsten Parameter einer Kostenoptimalitaumltsberechnung ermittelt werden Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu den Abzinsungssaumltzen vor bei der sie mindestens zwei Abzinsungssaumltze jeweils in realen Werten angegeben fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive und zwei Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnung aus finanzieller Perspektive verwenden Einer der bei der Sensitivitaumltsshyanalyse fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive zu verwendenden Abzinsungssaumltze muss real 3 betragen Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu Szenarios der Energiepreisentwicklung fuumlr alle Energietraumlger vor die in ihrem nationalen Kontext im Gebaumludesektor in erheblichem Umfang verwendet werden Es wird empfohlen die Sensitivitaumltsanalyse auch auf andere wichtige Input-Daten auszuweiten

6 ERMITTLUNG EINES KOSTENOPTIMALEN ENERGIEEFFIZIENZNIVEAUS FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

1 Die Mitgliedstaaten vergleichen fuumlr jedes Referenzgebaumlude die Ergebnisse der Gesamtkostenberechnung fuumlr vershyschiedene Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen (sowie BuumlndelVarianten dieser Maszlignahmen)

2 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert in Faumlllen in denen die Kostenoptimalitaumltsberechnungen fuumlr verschiedene Energieeffizienzniveaus die gleichen Gesamtkosten ergeben die Anforderungen die zu einem geringeren Primaumlrshyenergieverbrauch fuumlhren als Grundlage fuumlr den Vergleich mit den geltenden Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz heranzuziehen

DE L 8126 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

3 Sobald entschieden ist ob die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive oder die Berechnung aus finanshyzieller Perspektive die nationale Benchmark wird sind die Durchschnitte der berechneten kostenoptimalen Enershygieeffizienzniveaus fuumlr alle verwendeten Referenzgebaumlude zusammengenommen zum Zwecke des Vergleichs mit den Durchschnitten der geltenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz derselben Referenzgebaumlude zu berechnen Dies soll die Berechnung der Diskrepanz zwischen den bestehenden Anforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz und den berechneten kostenoptimalen Niveaus ermoumlglichen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8127

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

42 Allgemeine Grundsaumltze fuumlr die Kostenberechnung

1 Bei Projektionen der Energiekostenentwicklungen koumlnnen die Mitgliedstaaten sich auf die Prognosen zur Enershygiepreisentwicklung in Anhang II dieser Verordnung fuumlr Oumll Erdgas Kohle und Strom stuumltzen ausgehend von den durchschnittlichen absoluten Energiepreisen (in Euro) fuumlr diese Energietraumlger im Jahr der Berechnung

Die Mitgliedstaaten erstellen daneben nationale Energiepreisentwicklungsprognosen fuumlr andere Energietraumlger die in ihrem regionalenlokalen Umfeld in erheblichem Umfang genutzt werden und gegebenenfalls auch fuumlr Spitshyzenlasttarife Sie teilen der Kommission die Preisentwicklungsprojektionen und die aktuellen Anteile der verschieshydenen Energietraumlger an der Energienutzung im Gebaumludesektor mit

2 Die Auswirkungen der (erwarteten) kuumlnftigen Preisentwicklung fuumlr andere Kosten als Energiekosten das Ersetzen von Gebaumludekomponenten im Berechnungszeitraum und ggf Entsorgungskosten koumlnnen ebenfalls in die Kosshytenberechnung einflieszligen Preisentwicklungen auch durch Innovation und Anpassung der Technologien sind bei der Uumlberpruumlfung und Aktualisierung der Berechnungen zu beruumlcksichtigen

3 Die Kostendaten fuumlr die Kostenkategorien a bis d muumlssen marktgestuumltzt und in Bezug auf Ort und Zeit kohaumlrent sein Die Kosten sollten als tatsaumlchliche Kosten ohne Inflation angegeben werden Die Kosten sind auf Landesshyebene zu bewerten

4 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante koumlnnen die folgenden Kosten weggelassen werden

a) Kosten die fuumlr alle gepruumlften MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten gleich sind

b) Kosten fuumlr Gebaumludekomponenten die keinen Einfluss auf die Gesamtenergieeffizienz eines Gebaumludes haben

Alle anderen Kosten muumlssen bei der Berechnung der Gesamtkosten in vollem Umfang beruumlcksichtigt werden

5 Der Restwert wird ermittelt durch lineare Abschreibung der Anfangsinvestitions- oder Wiederbeschaffungskosten einer bestimmten Gebaumludekomponente bis zum Ende des Berechnungszeitraums abgezinst auf den Beginn des Berechnungszeitraums Der Abschreibungszeitraum wird durch die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes oder einer Gebaumludekomponente bestimmt Restwerte von Gebaumludekomponenten muumlssen moumlglicherweise um die Kosten ihrer Entfernung aus dem Gebaumlude am Ende der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer des Gebaumludes berichtigt werden

6 Entsorgungskosten sind ggf abzuzinsen und koumlnnen vom Endwert abgezogen werden Sie muumlssen eventuell zunaumlchst von der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauer auf das Ende des Berechnungszeitraums und dann in einem zweiten Schritt wieder auf den Beginn des Berechnungszeitraums abgezinst werden

7 Am Ende des Berechnungszeitraums werden die Entsorgungskosten (sofern zutreffend) oder der Restwert der Gebaumlude und Gebaumludekomponenten zur Ermittlung der endguumlltigen Kosten uumlber die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer des Gebaumludes herangezogen

8 Die Mitgliedstaaten legen einen Berechnungszeitraum von 30 Jahren fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude und einen Berechnungszeitraum von 20 Jahren fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude zugrunde

9 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert Anhang A zur Europaumlischen Norm 15459 in Bezug auf wirtschaftliche Daten fuumlr Gebaumludekomponenten bei der Bestimmung der geschaumltzten wirtschaftlichen Lebensdauern fuumlr diese Gebaumludekomponenten zu nutzen Werden andere geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauern fuumlr Gebaumludekomshyponenten festgelegt so sollten diese der Kommission im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 6 mitgeteilt werden Die Mitgliedstaaten legen die geschaumltzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebaumludes auf nationaler Ebene fest

43 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus finanzieller Perspektive

1 Die bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zur Ermittlung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante zu beruumlcksichtigenden relevanten Preise sind die vom Kunden gezahlten Preise inklusive saumlmtlicher anwendbaren Steuern einschlieszliglich Mehrwertsteuer und Abgaben Idealerweise sind in die Berechnung auch die fuumlr verschiedene MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndelVarianten verfuumlgbaren Subventionen einshyzubeziehen die Mitgliedstaaten koumlnnen diese jedoch unberuumlcksichtigt lassen sofern sie sicherstellen dass in diesem Fall sowohl Subventionen und Foumlrderregelungen fuumlr Technologien als auch etwaige Energiepreissubvenshytionen aus der Berechnung ausgeschlossen werden

2 Die Gesamtkosten fuumlr Gebaumlude und Gebaumludekomponenten werden durch Addition der verschiedenen Arten von Kosten und Anwendung des Abzinsungssatzes mittels eines Abzinsungsfaktors auf dieselben so dass sie als Wert im Anfangsjahr ausgedruumlckt werden zuzuumlglich des abgezinsten Restwerts wie folgt berechnet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORN Uuml R d ethiTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

τ Berechnungszeitraum

C g (τ) Gesamtkosten (bezogen auf das Anfangsjahr τ 0 ) uumlber den Berechnungszeitraum

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8125

C I Anfangsinvestitionskosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

C aI (j) jaumlhrliche Kosten im Jahr i fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

V fτ (j) Restwert der Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j am Ende des Berechnungszeitraums (abgezinst auf das Anfangsjahr τ 0 )

R d (i) Abzinsungsfaktor fuumlr das Jahr i auf der Grundlage des Abzinsungssatzes r nach folgender Berechnung

R d ethpTHORN frac14 Iacute l

l thorn r=100 Icirc p

Dabei bezeichnet p die Anzahl der Jahre ab dem Anfangszeitraum und r den realen Abzinsungssatz

3 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze ihrer Wahl legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zu verwenden ist

44 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive

1 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung einer Maszlignahmeeines Maszlignahshymenbuumlndelseiner Variante sind die Preise exklusive aller geltenden Steuern der Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Subventionen zugrunde zu legen

2 Bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante auf makrooumlkoshynomischer Ebene ist zusaumltzlich zu den unter 41 genannten Kostenkategorien eine neue Kostenkategorie mdash Treibhausgasemissionskosten mdash einzubeziehen so dass die angepasste Gesamtkosten-Berechnungsmethode wie folgt lautet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORNR d ethiTHORN thorn C ci ethjTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

C cI (j) Kosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j im Jahr i

3 Die Mitgliedstaaten berechnen die kumulierten Kosten der CO 2 -Emissionen der MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel Varianten uumlber den Berechnungszeitraum anhand der Summe der jaumlhrlichen Treibhausgasemissionen multipliziert mit den voraussichtlichen Preisen pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent der in jedem Jahr ausgestellten Treibhausgasemisshysionszertifikate dabei werden entsprechend den aktuellen Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS in den Szenarios der Kommission als Mindest-Untergrenze zunaumlchst 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro angesetzt die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupasshysen sind Bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sind aktualisierte Szenarios zu beruumlcksichshytigen

4 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze wovon einer real 3 betragen muss legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus makrooumlkonomishyscher Perspektive zu verwenden ist

5 DURCHFUumlHRUNG EINER SENSITIVITAumlTSANALYSE FUumlR DIE KOSTENBEZOGENEN INPUT-DATEN DARUNTER ENERGIEPREISE

Mit der Sensitivitaumltsanalyse sollen die wichtigsten Parameter einer Kostenoptimalitaumltsberechnung ermittelt werden Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu den Abzinsungssaumltzen vor bei der sie mindestens zwei Abzinsungssaumltze jeweils in realen Werten angegeben fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive und zwei Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnung aus finanzieller Perspektive verwenden Einer der bei der Sensitivitaumltsshyanalyse fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive zu verwendenden Abzinsungssaumltze muss real 3 betragen Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu Szenarios der Energiepreisentwicklung fuumlr alle Energietraumlger vor die in ihrem nationalen Kontext im Gebaumludesektor in erheblichem Umfang verwendet werden Es wird empfohlen die Sensitivitaumltsanalyse auch auf andere wichtige Input-Daten auszuweiten

6 ERMITTLUNG EINES KOSTENOPTIMALEN ENERGIEEFFIZIENZNIVEAUS FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

1 Die Mitgliedstaaten vergleichen fuumlr jedes Referenzgebaumlude die Ergebnisse der Gesamtkostenberechnung fuumlr vershyschiedene Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen (sowie BuumlndelVarianten dieser Maszlignahmen)

2 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert in Faumlllen in denen die Kostenoptimalitaumltsberechnungen fuumlr verschiedene Energieeffizienzniveaus die gleichen Gesamtkosten ergeben die Anforderungen die zu einem geringeren Primaumlrshyenergieverbrauch fuumlhren als Grundlage fuumlr den Vergleich mit den geltenden Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz heranzuziehen

DE L 8126 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

3 Sobald entschieden ist ob die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive oder die Berechnung aus finanshyzieller Perspektive die nationale Benchmark wird sind die Durchschnitte der berechneten kostenoptimalen Enershygieeffizienzniveaus fuumlr alle verwendeten Referenzgebaumlude zusammengenommen zum Zwecke des Vergleichs mit den Durchschnitten der geltenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz derselben Referenzgebaumlude zu berechnen Dies soll die Berechnung der Diskrepanz zwischen den bestehenden Anforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz und den berechneten kostenoptimalen Niveaus ermoumlglichen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8127

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

C I Anfangsinvestitionskosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

C aI (j) jaumlhrliche Kosten im Jahr i fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j

V fτ (j) Restwert der Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j am Ende des Berechnungszeitraums (abgezinst auf das Anfangsjahr τ 0 )

R d (i) Abzinsungsfaktor fuumlr das Jahr i auf der Grundlage des Abzinsungssatzes r nach folgender Berechnung

R d ethpTHORN frac14 Iacute l

l thorn r=100 Icirc p

Dabei bezeichnet p die Anzahl der Jahre ab dem Anfangszeitraum und r den realen Abzinsungssatz

3 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze ihrer Wahl legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus finanzieller Perspektive zu verwenden ist

44 Berechnung der Gesamtkosten fuumlr eine Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive

1 Bei der Ermittlung der Gesamtkosten fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung einer Maszlignahmeeines Maszlignahshymenbuumlndelseiner Variante sind die Preise exklusive aller geltenden Steuern der Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Subventionen zugrunde zu legen

2 Bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Maszlignahmeeines Maszlignahmenbuumlndelseiner Variante auf makrooumlkoshynomischer Ebene ist zusaumltzlich zu den unter 41 genannten Kostenkategorien eine neue Kostenkategorie mdash Treibhausgasemissionskosten mdash einzubeziehen so dass die angepasste Gesamtkosten-Berechnungsmethode wie folgt lautet

C g ethτTHORN frac14 C I thorn X

j X τ

ifrac141 ethC ai ethjTHORNR d ethiTHORN thorn C ci ethjTHORNTHORN ndash V f τ ethjTHORN

Erlaumluterung

C cI (j) Kosten fuumlr die Maszlignahme oder Maszlignahmenreihe j im Jahr i

3 Die Mitgliedstaaten berechnen die kumulierten Kosten der CO 2 -Emissionen der MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel Varianten uumlber den Berechnungszeitraum anhand der Summe der jaumlhrlichen Treibhausgasemissionen multipliziert mit den voraussichtlichen Preisen pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent der in jedem Jahr ausgestellten Treibhausgasemisshysionszertifikate dabei werden entsprechend den aktuellen Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS in den Szenarios der Kommission als Mindest-Untergrenze zunaumlchst 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro angesetzt die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupasshysen sind Bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen sind aktualisierte Szenarios zu beruumlcksichshytigen

4 Nach Vornahme einer Sensitivitaumltsanalyse fuumlr mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze wovon einer real 3 betragen muss legen die Mitgliedstaaten den Abzinsungssatz fest der bei der Berechnung aus makrooumlkonomishyscher Perspektive zu verwenden ist

5 DURCHFUumlHRUNG EINER SENSITIVITAumlTSANALYSE FUumlR DIE KOSTENBEZOGENEN INPUT-DATEN DARUNTER ENERGIEPREISE

Mit der Sensitivitaumltsanalyse sollen die wichtigsten Parameter einer Kostenoptimalitaumltsberechnung ermittelt werden Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu den Abzinsungssaumltzen vor bei der sie mindestens zwei Abzinsungssaumltze jeweils in realen Werten angegeben fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive und zwei Abzinsungssaumltze fuumlr die Berechnung aus finanzieller Perspektive verwenden Einer der bei der Sensitivitaumltsshyanalyse fuumlr die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive zu verwendenden Abzinsungssaumltze muss real 3 betragen Die Mitgliedstaaten nehmen eine Sensitivitaumltsanalyse zu Szenarios der Energiepreisentwicklung fuumlr alle Energietraumlger vor die in ihrem nationalen Kontext im Gebaumludesektor in erheblichem Umfang verwendet werden Es wird empfohlen die Sensitivitaumltsanalyse auch auf andere wichtige Input-Daten auszuweiten

6 ERMITTLUNG EINES KOSTENOPTIMALEN ENERGIEEFFIZIENZNIVEAUS FUumlR JEDES REFERENZGEBAumlUDE

1 Die Mitgliedstaaten vergleichen fuumlr jedes Referenzgebaumlude die Ergebnisse der Gesamtkostenberechnung fuumlr vershyschiedene Energieeffizienzmaszlignahmen und Maszlignahmen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen (sowie BuumlndelVarianten dieser Maszlignahmen)

2 Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert in Faumlllen in denen die Kostenoptimalitaumltsberechnungen fuumlr verschiedene Energieeffizienzniveaus die gleichen Gesamtkosten ergeben die Anforderungen die zu einem geringeren Primaumlrshyenergieverbrauch fuumlhren als Grundlage fuumlr den Vergleich mit den geltenden Mindestanforderungen an die Geshysamtenergieeffizienz heranzuziehen

DE L 8126 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

3 Sobald entschieden ist ob die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive oder die Berechnung aus finanshyzieller Perspektive die nationale Benchmark wird sind die Durchschnitte der berechneten kostenoptimalen Enershygieeffizienzniveaus fuumlr alle verwendeten Referenzgebaumlude zusammengenommen zum Zwecke des Vergleichs mit den Durchschnitten der geltenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz derselben Referenzgebaumlude zu berechnen Dies soll die Berechnung der Diskrepanz zwischen den bestehenden Anforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz und den berechneten kostenoptimalen Niveaus ermoumlglichen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8127

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

3 Sobald entschieden ist ob die Berechnung aus makrooumlkonomischer Perspektive oder die Berechnung aus finanshyzieller Perspektive die nationale Benchmark wird sind die Durchschnitte der berechneten kostenoptimalen Enershygieeffizienzniveaus fuumlr alle verwendeten Referenzgebaumlude zusammengenommen zum Zwecke des Vergleichs mit den Durchschnitten der geltenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz derselben Referenzgebaumlude zu berechnen Dies soll die Berechnung der Diskrepanz zwischen den bestehenden Anforderungen an die Gesamtshyenergieeffizienz und den berechneten kostenoptimalen Niveaus ermoumlglichen

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8127

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

ANHANG II

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen Entwicklungen der Energiepreise

Die Mitgliedstaaten koumlnnen bei ihren Berechnungen die geschaumltzten Entwicklungstrends der Brennstoff- und Strompreise beruumlcksichtigen die von der Europaumlischen Kommission im Zweijahresrhythmus aktualisiert bereitgestellt werden Die aktuellen Daten sind auf folgender Website verfuumlgbar httpeceuropaeuenergyobservatorytrends_2030index_enhtm

Diese Trends koumlnnen bis zum Vorliegen laumlngerfristiger Projektionen uumlber das Jahr 2030 hinaus extrapoliert werden

Informationen uumlber die geschaumltzten langfristigen CO 2 -Preisentwicklungen

Fuumlr ihre makrooumlkonomischen Berechnungen verwenden die Mitgliedstaaten als Mindest-Untergrenze die Projektionen fuumlr die CO 2 -Preise des EHS im Bezugsszenario der Kommission bis 2050 wobei die Umsetzung bestehender Rechtsvorshyschriften jedoch keine Dekarbonisierung unterstellt wird (erste Zeile in nachstehender Tabelle) Die Projektionen gehen derzeit von einem Preis von 20 EUR pro Tonne CO 2 -Aumlquivalent bis 2025 35 EUR pro Tonne bis 2030 und 50 EUR pro Tonne nach 2030 zu konstanten und realen Preisen des Jahres 2008 in Euro aus die an das jeweilige Berechnungsdatum und die gewaumlhlte Berechnungsmethode anzupassen sind (siehe nachstehende Tabelle) Aktualisierte Szenarios zu den CO 2 - Preisen die von der Kommission uumlbermittelt werden sind bei jeder Uumlberpruumlfung der Kostenoptimalitaumltsberechnungen zu beruumlcksichtigen

CO 2 -Preisentwicklungen 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Referenz (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

165 20 36 50 52 51 50

Effiziente Technologie (Globale Maszlignahmen niedrige Preise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 38 60 64 78 115 190

Effiziente Technologie (Fragmentierte Maszlignahmen Referenzpreise fuumlr fossile Brennstoffe)

25 34 51 53 64 92 147

Quelle SEC2011288 Anhang 710 httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=SEC20110288FINENPDF

DE L 8128 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

ANHANG III

Berichtsmuster zur fakultativen Verwendung durch die Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung an die Kommission gemaumlszlig Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 201031EU und Artikel 6 dieser Verordnung

1 REFERENZGEBAumlUDE

11 Machen Sie bitte in Tabelle 1 (bestehende Gebaumlude) und Tabelle 2 (neue Gebaumlude) Angaben zu den Referenzshygebaumluden fuumlr alle Gebaumludekategorien und erlaumlutern Sie inwiefern diese fuumlr den Gebaumludebestand repraumlsentativ sind Weitere Informationen koumlnnen in einer Anlage hinzugefuumlgt werden

12 Geben Sie an wie die Geschossflaumlche in Ihrem Land definiert ist und wie sie berechnet wird

13 Geben Sie die zur Definition der einzelnen Referenzgebaumlude (neue und bestehende Gebaumlude) verwendeten Ausshywahlkriterien an z B statistische Analyse auf der Grundlage von Nutzung Alter Geometrie Klimazone Kostenshystrukturen Baumaterial usw mit Erwaumlhnung der klimatischen Bedingungen in Innenraumlumen und im Freien sowie geografische Lage

14 Geben Sie bitte an ob Ihr Referenzgebaumlude ein Mustergebaumlude ein virtuelles Gebaumludes usw ist

15 Geben Sie bitte an welcher Datensatz fuumlr den nationalen Gebaumludebestand zugrunde gelegt wurde

Tabelle 1

Referenzgebaumlude fuumlr bestehende Gebaumlude (groumlszligere Renovierung)

Fuumlr bestehende Gebaumlude Gebaumludeshy

geomeshytrie ( 1 )

Anteile der Fensshyterflaumlche an der

Gebaumludeshyhuumllle und

Fenster ohne

Sonnenshyeinstrahshy

lung

Geschossflaumlshyche [m 2 ]

gemaumlszlig Bauordnung

Beschreishybung des

Gebaumlushydes ( 2 )

Beschreishybung der

durchshyschnittlishychen Geshy

baumludetechshynologie ( 3 )

Durchshyschnittliche

Gesamtenershygieeffizienz kWhm 2 a

(vor Investition)

Anfordeshyrungen auf

Komposhynentenshyebene

(typischer Wert)

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen-Verhaumlltnis) Ausrichtung Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade ( 2 ) Baumaterialien typische Luftdichtheit (qualitativ) Nutzungsmuster (falls zweckmaumlszligig) Alter (falls zweckmaumlszligig) ( 3 ) Gebaumludetechnische Systeme U-Werte fuumlr Gebaumludekomponenten Fenster mdash Flaumlche U-Wert G-Wert Sonnenschutz

Passivsysteme usw

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8129

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

Tabelle 2

Referenzgebaumlude fuumlr neue Gebaumlude

Fuumlr neue Gebaumlude Gebaumludegeoshymetrie ( 1 )

Anteile der Fensterflaumlche an

der Gebaumludehuumllle und Fenster ohne Sonneneinstrahshy

lung

Geschossflaumlche [m 2 ] gemaumlszlig Baushy

ordnung

Typische Geshysamtenergieeffishy

zienz kWhm 2 a

Anforderunshygen auf Komshyponentenebeshy

ne

1 Einfamiliengebaumlude und Unterkategorien

Unterkategorie 1

Unterkategorie 2 usw

2 Appartement- und Mehrfamilienhaumluser und Unterkategorien

3 Buumlrogebaumlude und Unterkategorien

4 Sonstige Nichtwohngebaumludekategorien

( 1 ) AV-Verhaumlltnis Flaumlche der Nord-West-Suumld-Ost-Fassade Nota bene Bei neuen Gebaumluden kann die Ausrichtung des Gebaumludes bereits an sich eine Energieeffizienzmaszlignahme darstellen

Tabelle 3

Beispiel einer einfachen Berichtstabelle fuumlr energieeffizienzrelevante Daten

Menge Einheit Beschreibung

Berechnung Methode und Instrument(e)

Kurze Beschreibung der angewandten Berechnungsshymethode (z B mit Bezug auf EN ISO 13790) und Erlaumluterung desder genutzten Berechnungsinstrushyment(e)

Primaumlrenergie- Umrechnungsfakshy

toren

Fuumlr die Berechnung verwendete Werte der Faktoren fuumlr die Umrechnung zwischen bereitgestellter Energie und Primaumlrenergie (je Energietraumlger)

Klimabedingungen Standort Name der Stadt mit Angabe der Laumlngen- und Breitenshygrade

Heizgradtage HGT Bewertung nach EN ISO 15927-6 unter Angabe des Berechnungszeitraums

Kuumlhlgradtage KGT

Quelle Klimadatensatz Angabe der Fundstellen des fuumlr die Berechnung vershywendeten Klimadatensatzes

Gelaumlndebeschreibung Z B laumlndliches Gebiet Vorstadt staumldtischer Ballungsshyraum Erlaumluterung ob das Vorhandensein benachbarshyter Gebaumlude beruumlcksichtigt wurde oder nicht

Gebaumludegeometrie Laumlnge times Breite times Houmlhe m times m times m Verbunden mit geheiztemklimatisiertem Luftvolushymen (EN 13790) wobei als bdquoLaumlngeldquo die horizontale Dimension der nach Suumlden ausgerichteten Fassade gilt

DE L 8130 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

Menge Einheit Beschreibung

Zahl der Stockwerke mdash

AV-Verhaumlltnis (Oberflaumlche-zu-Volumen- Verhaumlltnis)

m 2 m 3

Verhaumlltnis Fensterflaumlche zu Gebaumludehuumlllen-

Gesamtflaumlche

Suumld

Ost

Nord

West

Ausrichtung deg Azimutwinkel der Suumldfassade (Abweichung der nach bdquoSuumldenldquo ausgerichteten Fassade von der Suumldrichtung)

Interne Gewinne Gebaumludenutzung Nach den in Anhang 1 der Richtlinie 201031EU vorgegebenen Gebaumludekategorien

Durchschnittlicher Waumlrmegewinn von den Insassen

Wm 2

Spezifische elektrische Leistung des Beleuchtungssystems

Wm 2 Elektrische Gesamtleistung des vollstaumlndigen Beleuchshytungssystems der klimatisierten Raumlume (alle Leuchten + Bedieneinrichtungen des Beleuchtungssystems)

Spezifische elektrische Leistung der Elektroanlage

Wm 2

Gebaumludeshykomponenten

Durchschnittlicher U-Wert der Waumlnde Wm 2 K Gewichteter U-Wert aller Waumlnde U_Wand = (U_Wand_1 A_Wand_1 + U_Wand_2 A_Wand_2 + hellip + U_Wand_n A_Wand_n)(A_Wand_1 + A_Wand_2 + hellip + A_Wand_n) wobei U_Wand_i = U-Wert von Wandtyp i A_Wand_i = Gesamtflaumlche von Wandtyp i

Durchschnittlicher U-Wert des Daches Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert des Kellergeschosses

Wm 2 K Analog zu Waumlnden

Durchschnittlicher U-Wert der Fenster Wm 2 K Analog zu Waumlnden bei der Berechnung sollte gemaumlszlig EN ISO 10077-1 die von Rahmen und Teilern geshybildete Waumlrmebruumlcke beruumlcksichtigt werden

Waumlrmebruumlcken Gesamtlaumlnge m

Durchschnittlicher linearer

Waumlrmedurchgang

WmK

Waumlrmekapazitaumlt je Flaumlcheneinheit

Auszligenwaumlnde Jm 2 K Zu bewerten nach EN ISO 13786

Innenwaumlnde Jm 2 K

Platten Jm 2 K

Art der Sonnenschutzsysteme Z B Sonnenrollo Rolllaumlden Vorhaumlnge usw

Durchschnittlicher G-Wert

der Verglasung mdash Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung (fuumlr Strahlung senkrecht zur Glasoberflaumlche) hier gewichteter Wert je nach Flaumlche verschiedener Fenster (Bewertung nach EN 410)

von Verglasung + Sonnenschutz

mdash Der Sonnenenergie-Gesamtdurchgang der Verglasung und einer externen Sonnenschutzvorrichtung ist nach EN 13363-1-2 zu bewerten

Infiltrationsrate (Luftwechsel pro Stunde) 1h Berechnet z B fuumlr eine Druckdifferenz innenauszligen von 50 Pa

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8131

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

Menge Einheit Beschreibung

Gebaumludesysteme Luumlftungssystem Luftwechsel pro Stunde

1h

Waumlrmeruumlckgewinshynungseffizienz

Effizienz der Heizungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-1 EN 15316-2-1 EN 15316-4-1 EN 15316-4-2 EN 15232 EN 14825 EN 14511Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Kuumlhlanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 14825 EN 15243 EN 14511 EN 15232

Verteilung

Emission

Steuerung

Effizienz der Brauchwarmwasshy

serbereitungsanlage

Erzeugung Zu bewerten gemaumlszlig EN 15316-3-2 EN 15316-3-3

Verteilung

Gebaumlude-Sollwerte und -Plaumlne

Temperatur- Sollwert

Winter degC Innenraum-Betriebstemperatur

Sommer degC

Feuchtigkeits- Sollwert

Winter Relative Luftfeuchtigkeit in Innenraumlumen falls zutrefshyfend bdquoDie Luftfeuchte hat nur geringe Auswirkung auf die Temperaturempfindung und die Wahrnehshymung der Luftqualitaumlt in Raumlumen mit sitzenden Taumltigkeitenldquo (EN 15251)

Sommer

Betriebsplaumlne und Kontrollen

Belegung Fuumlr die Berechnung verwendete Plaumlne bitte erlaumlutern oder Fundstellen angeben (EN oder nationale Normen usw)Beleuchtung

Geraumlte

Luumlftung

Heizanlage

Kuumlhlsystem

Energiebedarf -nutzung des

Gebaumludes

(Waumlrme-) Energiebeitrag der

wichtigsten vershywirklichten Passivshy

strategien

1) hellip kWha Z B Sonnenraum natuumlrliche Beluumlftung Nutzung von Tageslicht usw

2) hellip kWha

3) hellip kWha

Heizenergiebedarf kWha Waumlrme die einem klimatisierten Raum zugefuumlhrt oder entzogen wird um waumlhrend eines bestimmten Zeitraums die gewuumlnschte Temperatur aufrechtzuershyhalten

Kuumlhlenergiebedarf kWha

Energiebedarf fuumlr Brauchwarmwasserbereitung

kWha Waumlrme die der benoumltigten Menge von Brauchwarmshywasser zugefuumlhrt werden muss um dessen Temperashytur von der Netztemperatur auf die vorgegebene Gebrauchstemperatur am Gebrauchspunkt anzuheshyben

Sonstiger Energiebedarf (Be-Entfeuchtung)

kWha Latentwaumlrme im Wasserdampf der einem klimatisiershyten Raum durch ein gebaumludetechnisches System zushygefuumlhrt oder entzogen werden muss um eine beshystimmte Mindest- oder Houmlchstluftfeuchte in diesem Raum aufrechtzuerhalten (falls zutreffend)

DE L 8132 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

Menge Einheit Beschreibung

Energieverbrauch fuumlr Luumlftung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Luumlftungssystem zur Luftbewegung und Waumlrmeruumlckgewinnung (ohne Energieeinsatz zum Vorwaumlrmen der Luft) und Enershygieeinsatz im Befeuchtungssystem zur Deckung des Befeuchtungsbedarfs

Energieverbrauch fuumlr Innenbeleuchtung kWha Einsatz an elektrischer Energie im Beleuchtungssysshytem und anderen AnlagenSystemen

Sonstiger Energieverbrauch (Geraumlte Auszligenbeleuchtung Hilfssysteme usw)

kWha

Energieerzeugung am Gebaumludeshy

standort

Waumlrmeenergie aus erneuerbaren Energietraumlgern (z B solarthermische

Kollektoren)

kWha Energie aus erneuerbaren Quellen (d h Quellen die nicht durch Entnahme erschoumlpft werden z B Sonshynenenergie Windkraft Wasserkraft nachwachsende Biomasse) oder Kraft-Waumlrme-Kopplung

Im Gebaumlude erzeugte und vor Ort genutzte elektrische Energie

kWha

Im Gebaumlude erzeugte und in den Markt exportierte elektrische Energie

kWha

Energieverbrauch Bereitgestellte Energie

Strom kWha Energie angegeben je Energietraumlger die durch die Systemgrenze hindurch an die gebaumludetechnischen Systeme geliefert wird um den beruumlcksichtigten Vershywendungszwecken zu genuumlgen (Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmwasserbereitung Beleuchtung Geraumlte usw)

Fossile Brennstoffe kWha

Sonstige (Biomasse Fernwaumlrme

Fernkuumlhlung usw)

kWha

Primaumlrenergie kWha Energie die keinem Umwandlungsprozess unterzoshygen wurde

2 AUSWAHL DER VARIANTENMAszligNAHMENMAszligNAHMENBUumlNDEL

21 Fuumlhren Sie in Tabellenform die charakteristischen Merkmale der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmenMaszlignahmenshybuumlndel auf die fuumlr die Kostenoptimalitaumltsberechnung zur Anwendung kommen Beginnen Sie bitte mit den gebraumluchlichsten Technologien und Loumlsungen und gehen Sie dann zu den innovativeren uumlber Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden Das nachfolgende Format kann verwendet werden beachten Sie jedoch dass die aufgefuumlhrten Beispiele allein der Veranschaulichung dienen

Tabelle 4

Uumlbersichtstabelle zur Auflistung der ausgewaumlhlten VariantenMaszlignahmen

Jede Berechnung sollte sich auf das gleiche Behaglichkeitsniveau beziehen Formal sollte jede(s) Maszlignahme MaszlignahmenbuumlndelVariante annehmbare Behaglichkeit bieten Werden mehrere Behaglichkeitsniveaus beruumlcksichshytigt so verliert der Vergleich seine Grundlage

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Dachisolierung

Wandisolierung

Fenster 57 Wm 2 K (Beschreibung)

27 Wm 2 K (Beschreibung)

19 Wm 2 K (Beschreibung)

Anteil der Fensterflaumlche an der Gesamtgebaumludehuumllle

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8133

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

Maszlignahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw

Gebaumludebezogene Maszlignahmen (thermische Masse usw)

Heizsystem

Brauchwarmwasser

Beluumlftungssystem (einschl Nachtbeluumlftung)

Raumkuumlhlsystem

Maszlignahmen auf Grundlage erneuerbarer Energietraumlger

Energietraumlgerwechsel

usw

Die Liste der Maszlignahmen dient allein der Veranschaulichung

Fuumlr die Gebaumludehuumllle in Wm 2 K

Fuumlr Systeme Effizienz

Es koumlnnen mehreren Verbesserungsebenen ausgewaumlhlt werden (z B verschiedene Waumlrmedurchgangskoeffizienten fuumlr Fenster)

3 BERECHNUNG DES PRIMAumlRENERGIEBEDARFS DER MAszligNAHMEN

31 Bewertung der Gesamtenergieeffizienz

311 Geben Sie bitte das Berechnungsverfahren fuumlr die Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz an das fuumlr das Referenzshygebaumlude und die beschlossenen MaszlignahmenVarianten angewandt wird

312 Geben Sie die Fundstellen der einschlaumlgigen Rechtsvorschriften Vorschriften Standards und Normen an

313 Fuumlllen Sie den Berechnungszeitraum (20 oder 30 Jahre) den Berechnungsrhythmus (jaumlhrlich monatlich oder taumlglich) und die verwendeten Klimadaten je Referenzgebaumlude aus

32 Berechnung des Energiebedarfs

321 Geben Sie bitte die Ergebnisse der Gesamtenergieeffizienzberechnung fuumlr jede(s) MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndel Variante fuumlr jedes Referenzgebaumlude an differenziert zumindest nach Energiebedarf fuumlr Heizung und Kuumlhlung Energienutzung bereitgestellter Energie und Primaumlrenergiebedarf

Fuumlhren Sie auch die Energieeinsparungen auf

Tabelle 5

Ergebnistabelle der Energiebedarfsberechnung

Bitte fuumlllen Sie fuumlr alle eingefuumlhrten Maszlignahmen eine Tabelle pro Referenzgebaumlude und Gebaumludekategorie aus

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

DE L 8134 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

Referenzgebaumlude

Maszlignahme Maszlignahmenshy

buumlndel Variante (gemaumlszlig

Tabelle 4)

Energiebedarf Energieverbrauch Bereitgestellte Energie nach

Quelle

Primaumlrenershygiebedarf in kWhm 2 a

Verringerung des Primaumlrenershy

gieverbrauchs im Vergleich

zum Referenzgebaumlushy

de

im Heizbetrieb

im Kuumlhlbetrieb Heizung Kuumlhlung Luumlftung Brauchwarmshy

wasser Beleuchtung

Bitte fuumlllen Sie eine Tabelle pro Referenzgebaumlude aus

Die Berichterstattung kann sich auf die wichtigsten MaszlignahmenMaszlignahmenbuumlndel beschraumlnken es sollte jedoch angegeben werden wie viele Berechnungen insgesamt durchgefuumlhrt wurden Falls fruumlhere Berechnungen belegen dass Maszlignahmen bei Weitem nicht kostenoptimal sind so muss keine Tabelle ausgefuumlllt werden doch sollte dieser Umstand der Kommission gesondert mitgeteilt werden

322 Uumlbermitteln sie die Zusammenfassung der im Land verwendeten Primaumlrenergie-Umrechnungsfaktoren in einer gesonderten Tabelle

323 Geben Sie die bereitgestellte Energie pro Energietraumlger in einer zusaumltzlichen Tabelle an

4 BERECHNUNG DER GESAMTKOSTEN

41 Berechnen Sie die Gesamtkosten fuumlr jederjedes MaszlignahmeMaszlignahmenbuumlndelsVariante unter Verwendung der folgenden Tabellen und mit Bezugnahme auf Szenarios mit niedrigen mittleren oder hohen Energiepreisen Die fuumlr das Referenzgebaumlude berechneten Kosten werden auf 100 festgesetzt

42 Geben Sie die Quelle der zugrunde gelegten Energiepreisentwicklung an

43 Geben Sie den fuumlr die finanzielle und die makrooumlkonomische Berechnung angewandten Abzinsungssatz und das Ergebnis der zugrunde liegenden Sensitivitaumltsanalyse fuumlr jeweils mindestens zwei unterschiedliche Zinssaumltze an

Tabelle 6

Ergebnisse und Gesamtkostenberechnungen

Bitte fuumlllen Sie die Tabelle fuumlr jedes Referenzgebaumlude mdash einmal fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung und einmal fuumlr die finanzielle Berechnung mdash aus Geben Sie die Kosten in Landeswaumlhrung an

Variante Maszlignahme

Maszlignahmenshybuumlndel gemaumlszlig

Tabelle 5

Anfangsinshyvestitionsshy

kosten (bezogen auf

das Anfangsjahr)

Jaumlhrliche laufende Kosten Berechnungsshy

zeitraum ( 1 ) 20 30 Jahre

Kosten der Treibhausshygasemissioshy

nen (nur fuumlr die makrooumlkoshynomische

Berechnung)

Restwert

Abzinsungsshysatz

(unterschiedshyliche Saumltze fuumlr makroshyoumlkonomishysche und finanzielle

Berechnung)

Geschaumltzte wirtschaftlishy

che Lebensdauer

(Ggf) Entsorgungsshy

kosten

Berechnete GesamtshykostenJaumlhrliche Inshy

standhalshytungskosten

Betriebsshykosten

Energiekosten ( 2 ) je Brennstoff

mit mittlerem Energiepreisszeshy

nario

( 1 ) Fuumlr Wohngebaumlude und oumlffentliche Gebaumlude ist ein Berechnungszeitraum von 30 Jahren zugrunde zu legen fuumlr gewerbliche GebaumludeNichtwohngebaumlude ein Berechnungsshyzeitraum von mindestens 20 Jahren

( 2 ) Die Auswirkungen (erwarteter) kuumlnftiger Preisentwicklungen muumlssen beruumlcksichtigt werden wenn im Berechnungszeitraum der Austausch von Komponenten erfolgt

44 Geben Sie bitte die in Ihre Berechnung der Gesamtkosten eingehenden Input-Parameter (z B Arbeitskosten Technologiekosten usw) an

45 Nehmen Sie die Berechnung der Sensitivitaumltsanalyse fuumlr die wichtigsten Kosten und die Energiekosten sowie den fuumlr die makrooumlkonomische und die finanzielle Berechnung angewandten Abzinsungssatz vor Verwenden Sie fuumlr jede Kostenaumlnderung eine gesonderte Tabelle wie die obige Tabelle

46 Geben Sie bitte die fuumlr die makrooumlkonomische Berechnung angenommenen Kosten der Treibhausgasemissionen an

DE 2132012 Amtsblatt der Europaumlischen Union L 8135

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)

5 KOSTENOPTIMALES NIVEAU FUumlR REFERENZGEBAumlUDE

51 Geben Sie fuumlr jeden Fall in Bezug auf die Referenzgebaumlude das wirtschaftlich optimale Gesamtenergieeffizienzshyniveau in Primaumlrenergie (kWhm 2 Jahr oder bei einem systemorientierten Konzept im entsprechenden Gebaumludeteil z B den U-Wert) an und praumlzisieren Sie ob es sich dabei um das aus makrooumlkonomischer oder finanzieller Perspektive berechnete kostenoptimale Niveau handelt

6 VERGLEICH

61 Geben Sie bei einem erheblichen Unterschied bitte den Grund an der die Diskrepanz rechtfertigt und legen Sie wenn diese nicht (vollstaumlndig) gerechtfertigt werden kann einen Plan mit geeigneten Schritten zu deren Vershyringerung dar

Tabelle 7

Vergleichstabelle fuumlr neue und bestehende Gebaumlude

Referenzgebaumlude

Kostenoptimales SpektrumNiveau (von mdash bis) kWhm 2 a

(fuumlr einen komponentenorientierten Ansatz im entsprechenden Gebaumludeteil)

Geltende Anforderungen fuumlr Referenzgebaumlude

kWhm 2 a Diskrepanz

Begruumlndung der Diskrepanz

Plan zur Verringerung der nicht zu rechtfertigenden Diskrepanz

DE L 8136 Amtsblatt der Europaumlischen Union 2132012

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr 2442012 der Kommission vom 16 Januar 2012 zur Ergaumlnzung der Richtlinie 201031EU des Europaumlischen Parlaments und des Rates uumlber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden durch die Schaffung eines Rahmens fuumlr eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebaumluden und Gebaumludekomponenten (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)