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4 5
Inhalt SeIte
_Kreistag 8-21_Landrat, stellv. Landräte, Fraktionen und Gruppen 8_Kreistagsabgeordnete (alphabetische Auflistung) 10_Kreistagsabgeordnete (Auflistung nach Parteien) 14_Sitzplan 21
_Kreisausschuss 22_Zusammensetzung des Kreisausschusses 22 _Freiwillige Ausschüsse 23-31_Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung 23_Ausschuss für Finanzen, Personal und Liegenschaften 24_Ausschuss für Soziales und Gesundheit 25_Kulturausschuss 27_Planungs- und Umweltausschuss 28_Sportausschuss 29_Wirtschafts- und Tourismusausschuss 30
_Gesetzliche Ausschüsse 32-41_Abfallwirtschaftsausschuss 32_Grundstücksverkehrsausschuss 33_Jugendhilfeausschuss 34_Schulausschuss 38_Volkshochschulausschuss 40
_Beiräte 42-44_Beirat für Menschen mit Behinderungen 42_Jagdbeirat 44
_Verwaltungsrat 46-47_Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn 46
INhALTSVerZeIchNIS
6 7
_Unternehmen und Einrichtungen, Vereine, Verbände u.s.w. 48-65_Abfalllogistik Grafschaft Bentheim Gmbh 48_Abfallwirtschaftsgesellschaft Grafschaft Bentheim mbh 48_Bauverein Bentheim e.G. 49_Bentheimer eisenbahn AG 49_Breitband Grafschaft Bentheim Gmbh & co. KG 50_Deponieservice Grafschaft Bentheim Gmbh 50_DeULA Freren Gmbh 51_emsländische Landschaft e.V. 51_euregio-Klinik Albert-Schweitzer-Straße Gmbh 52_euregio-Klinik Grafschaft Bentheim holding Gmbh 52_europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung kunstwegen eWIV 53_Flugplatz Nordhorn-Lingen Gmbh 53_FMO Flughafen Münster/Osnabrück Gmbh 53_ Frauen- und Kinderschutzhaus des Sozialdienstes Katholischer
Frauen e.V. (SKF) 54_Freiwilligen-Agentur Grafschaft Bentheim e.V. 54_Grafschaft Bentheim Tourismus e.V. 54_Grafschafter TechnologieZentrum Gmbh 55_ Grundstücks- und entwicklungsgesellschaft Landkreis
Grafschaft Bentheim mbh 56_GVZ europark coevorden-emlichheim Gmbh 56_Internationaler Naturpark Südliches Bourtanger Moor e.V. 57_Logistikportal Niedersachsen e.V. 57_Lokale Aktionsgruppe region Grafschaft Bentheim e.V. 57_Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim 58_Niedersächsische Landgesellschaft mbh 58_Niedersächsischer Landkreistag e.V. (NLT) 58_NINO Sanierungs- und entwicklungsgesellschaft mbh 59_Planungsgesellschaft Grafschaft Bentheim mbh 60_rheinisch-Westfälisches elektrizitätswerk AG (rWe) 60_Stiftung Feuchtgebiet Syen-Venn 60_Stiftung Kloster Frenswegen 61_Strukturkonferenz Osnabrück 62
_Thermalsole- und Schwefelbad Bentheim Gmbh 62_Tierpark Nordhorn gGmbh 63_Überbetrieblicher Verbund chANce region
Grafschaft Bentheim e.V. 63_Verband der kommunalen rWe-Aktionäre Gmbh (VKA) 63_Wachstumsregion ems-Achse e.V. 64_Zweckverband eUreGIO 64
_Hauptsatzung 65
_Geschäftsordnung 69
Die aktuellen Ausschussunterlagen sowie Informationen zu den
Gremienmitgliedern finden Sie auf der Webseite des Landkreises
Grafschaft Bentheim www.grafschaft-bentheim.de/000315
INhALTSVerZeIchNIS
8 9
LandratFriedrich Kethorn, Kohdiek 50, 48531 Nordhorn (cDU)
1. stellv. Landrätinhelena hoon, Neuer Weg 19a, 48455 Bad Bentheim (cDU)
2. stellv. LandratGerhard Trüün, Zollweg 11a, 49824 Laar (cDU)
CDU-Kreistagsfraktion Vorsitzender: reinhold hilbers, Friesenweg 13, 49835 WietmarschenStellvertreter/in: charlotte ruschulte, Wettringer Str. 8, 48465 Ohne André Mülstegen, Vogelpool 2a, 48527 Nordhorn
SPD-Kreistagsfraktion Vorsitzender: Gerd Will, Wegbünders Maate 24, 48529 NordhornStellvertreter/in: Jens Boermann, Leibnitzstr. 2, 48465 Schüttorf Silvia Pünt-Kohoff, Akazienstr. 53, 48531 Nordhorn Andrea Klokkers, Im Westeresch 15, 49849 Wilsum
Kreistagsfraktion GRÜNE Vorsitzende: claudia Middelberg, Bleichenwall 20, 48465 SchüttorfStellvertreter/in: everhard hüseman, Feldkämpe 7, 48531 Nordhorn
Kreistagsfraktion Initiative Pro Grafschaft (IPG) Vorsitzender: reinhard ten Brink, Ootmarsumer Weg 127, 48527 NordhornStellvertreter/in: Wolfgang Quandt, Lübbenweg 31, 48531 Nordhorn
FDP-Kreistagsfraktion Vorsitzender: Willi Klümper, heideweg 56, 49824 emlichheimStellvertreter/in: Petrus Wiering, carl-Diem-Straße 1, 48455 Bad Bentheim
CDU/FDP-Gruppe Vorsitzender: reinhold hilbers, Friesenweg 13, 49835 Wietmarschen
Vorsitzender des Kreistagesheinrich von Brockhausen, hetlage 46, 48455 Bad Bentheim (cDU)
stellv. Vorsitzender des KreistagesThomas Kolde, Franz-Liszt-Str. 9, 48527 Nordhorn (SPD)
cDU = 24 Kreistagsabgeordnete *)SPD = 15 KreistagsabgeordneteGrÜNe = 4 KreistagsabgeordneteIPG = 2 KreistagsabgeordneterFDP = 2 Kreistagsabgeordnete *)DIe LINKe. = 1 Kreistagsabgeordnetergbf./UWG = 1 KreistagsabgeordneterAfD Niedersachsen = 1 Kreistagsabgeordneter
*) cDU und FDP = Gruppenbildung
LANDrAT, STeLLV. LANDräTe, FrAKTIONeN UND GrUPPeN LANDrAT, STeLLV. LANDräTe, FrAKTIONeN UND GrUPPeN
10 11
Nr. Name Vorname Straße Haus-Nr. PLZ Ort
1 kleine Balderhaar Jürgen Nackenbergstraße 35 49843 Uelsen
2 Beernink Marco haferkamp 5 48465 Samern
3 Beike christian Kuhdamm 5 48531 Nordhorn
4 Berends Fritz eichenstraße 10 49846 hoogstede
5 Berens renate Krokusstraße 6 49828 Neuenhaus
6 Boermann Jens Leibnizstraße 2 48465 Schüttorf
7 Bosch hindrik Brecklenkamper Straße 6 49828 Lage
8 ten Brink reinhard Ootmarsumer Weg 127 48527 Nordhorn
9 von Brockhausen heinrich hetlage 46 48455 Bad Bentheim
10 De ridder Dr. Daniela Am Schottbrink 20 48465 Schüttorf
11 Friese Volker Laarstraße 21 48529 Nordhorn
12 Gövert Birte Igelweg 10 49835 Wietmarschen
13 hamerlik Thomas Michael hinterstraße 7 48465 Schüttorf
14 hartjens Gudrun An der Schulenburg 17 49828 Neuenhaus
15 heilemann Theo Kastanienweg 9 49835 Wietmarschen
16 heilker hermann heilkers Diek 2 49835 Wietmarschen
17 heils Thomas Dorfkrugstraße 32 48531 Nordhorn
18 helweg Arne-Jan Stokmanstraße 20 49824 emlichheim
19 hilbers reinhold Friesenweg 13 49835 Wietmarschen
20 hoon helena Neuer Weg 19a 48455 Bad Bentheim
21 hüseman everhard Feldkämpe 7 48531 Nordhorn
22 hüsemann Meinhard Woltermanns Maate 43 48531 Nordhorn
23 Klokkers Andrea Im Westesch 15 49849 Wilsum
24 Klümper Willi heideweg 56 49824 emlichheim
25 Kolde Thomas Franz-Liszt-Straße 9 48527 Nordhorn
26 Kramer Malte euregiostraße 163 48527 Nordhorn
ÜBerSIchT Der KreISTAGSABGeOrDNeTeN ÜBerSIchT Der KreISTAGSABGeOrDNeTeN
12 13
Nr. Name Vorname Straße Haus-Nr. PLZ Ort
27 Lindschulte henning Nach Schleuse I 31 48531 Nordhorn
28 Mardink heinrich emlichheimer Straße 10 49849 Wilsum
29 Mentgen Bernhard Breslauer Straße 11a 49835 Wietmarschen
30 Middelberg claudia Bleichenwall 20 48465 Schüttorf
31 Mokry Paul Mühlenstraße 48a 49828 Neuenhaus
32 Mülstegen Andre Vogelpool 2a 48527 Nordhorn
33 Oppel Thomas Berliner Straße 1 49824 emlichheim
34 Porepp Friedbert rosa-Luxemburg-Straße 18 48455 Bad Bentheim
35 Pünt-Kohoff Silvia Akazienstraße 53 48531 Nordhorn
36 Quandt Wolfgang Lübbenweg 31 48531 Nordhorn
37 ranter herbert Woltermanns Maate 25 48531 Nordhorn
38 ruschulte charlotte Wettringer Straße 8 48465 Ohne
39 Sander Andreas Marienstraße 43 48529 Nordhorn
40 Sanders Birgit Am Nolland 12 48529 Nordhorn
41 Schüürmann Johann Lasebrok 6 49843 Uelsen
42 Snieders Gisela Dahlskamp 20 48531 Nordhorn
43 Stegeman Albert Großringer Querstraße 86 49824 ringe
44 Strenge heinrich egerländer Weg 4 49824 emlichheim
45 Thole Ingrid Fichtenstraße 117 48531 Nordhorn
46 Trüün Gerhard Zollweg 11a 49824 Laar
47 Wassermann Monika Amselweg 16 49835 Wietmarschen
48 Wiering Petrus carl-Diem-Straße 1 48455 Bad Bentheim
49 Will Gerd Wegbünders Maate 24 48527 Nordhorn
50 Willenborg-Plettenberg heinrich Gronauer Str. 20 48455 Bad Bentheim
Kethorn Friedrich Kohdiek 50 48531 Nordhorn
ÜBerSIchT Der KreISTAGSABGeOrDNeTeN ÜBerSIchT Der KreISTAGSABGeOrDNeTeN
14 15
CDU CDU
Fritz Berendshoogstede
helena hoonBad Bentheim
Birte GövertWietmarschen
henning LindschulteNordhorn
hindrik BoschLage
Malte KramerNordhorn
Thomas Michael hamerlikSchüttorf
heinrich MardinkWilsum
hermann heilkerWietmarschen
Andre MülstegenNordhorn
Theo heilemannWietmarschen
Paul MokryNeuenhaus
Thomas heilsNordhorn
charlotte ruschulteOhne
reinhold hilbersWietmarschen
Arne-Jan helwegemlichheim
Birgit SandersNordhorn
ZUSAMMeNSeTZUNG DeS KreISTAGeS ZUSAMMeNSeTZUNG DeS KreISTAGeS
heinrich von BrockhausenBad Bentheim
16 17
CDU
Albert Stegemanringe
Gerhard TrüünLaar
Ingrid TholeNordhorn
Friedrich KethornLandratNordhorn
heinrich Willenborg- PlettenbergBad Bentheim
Monika WassermannWietmarschen
SPD
Marco BeerninkSamern
Jens BoermannSchüttorf
renate BerensNeuenhaus
Dr. Daniela De ridderSchüttorf
Meinhard hüsemannNordhorn
Volker FrieseNordhorn
Jürgen kleine BalderhaarUelsen
Thomas KoldeNordhorn
Andrea KlokkersWilsum
ZUSAMMeNSeTZUNG DeS KreISTAGeS ZUSAMMeNSeTZUNG DeS KreISTAGeS
Johann SchüürmannUelsen
18 19
SPD
Bernhard MentgenWietmarschen
Silvia Pünt-KohoffNordhorn
Friedbert PoreppBad Bentheim
Gisela SniedersNordhorn
Gerd WillNordhorn
heinrich Strengeemlichheim
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
IPG
christian BeikeNordhorn
Gudrun hartjensNeuenhaus
claudia MiddelbergSchüttorf
everhard hüsemanNordhorn
Wolfgang QuandtNordhorn
reinhard ten BrinkNordhorn
ZUSAMMeNSeTZUNG DeS KreISTAGeS ZUSAMMeNSeTZUNG DeS KreISTAGeS
20 21
Thomas Michael Hamerlik
Charlotte Ruschulte
Reinhold Hilbers
Andre Mülstegen
Arne-Jan Helweg
Albert Stegeman
Fritz Berends
Herm
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Heilk
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Johann Schüürmann
Heinrich Mardink
Theo
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Everhard Hüseman
Claudia Middelberg
Christian Beike
Gudrun Hartjens
Heinrich Strenge
Bernhard Mentgen
Thomas Kolde
Herbert Ranter
Andreas Sander
Protokollführer/in Presse
Friedbert Porepp
Jens Boermann
Meinhard Hüsemann
Andrea Klokkers
Gerd Will
Gisela Snieders
Dr.
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Ingrid Thole
Thomas Heils
Birgit Sanders
Paul Mokry
Hindrik Bosch
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Renate Berens
Silvia Pünt-
Kohoff
Willi
Kl
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Reinhard ten Brink
Birte
Gövert
Marco Beernink
Dr. Daniela de Ridder
Malte Kramer
Volker Friese
Thomas O
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Henning Lindschulte
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Heinrich Willenborg- Plettenberg
20
24 25
30
19 29
2818
40
39
38
37
3611
262116 31
5
1 2 6 7
15
14
13
12
8
10
9
17 2722
FDP
DIE LINKE
gbf./UWG AfD
Willi Klümperemlichheim
Petrus WieringBad Bentheim
herbert ranter Nordhorn
Thomas Oppel emlichheim
Andreas Sander Nordhorn
SITZPLAN DeS KreISTAGeSZUSAMMeNSeTZUNG DeS KreISTAGeS
22 23
Kreisausschuss (10 + 1 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 6, SPD = 3, GrÜNe = 1 und Landrat kraft AmtesGrundmandat: IPG = 1Vorsitzende/r: Kethorn, Friedrich (Landrat) stellv. Vorsitzende/r: hoon, helena (1. stellv. Landrätin)
I. Mitglied gem. § 74 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG1. Kethorn, Friedrich (Landrat)
II. Mitglieder gem. § 74 Abs. 1 Nr. 2 NKomVGMitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP hoon, helena 1. ruschulte, charlotte2. cDU/FDP Trüün, Gerhard 2. Mülstegen, Andre3. cDU/FDP hilbers, reinhold 3. heilker, hermann4. cDU/FDP Lindschulte, henning 4. Thole, Ingrid5. cDU/FDP Mokry, Paul 5. Mardink, heinrich6. cDU/FDP Wiering, Petrus 6. Klümper, Willi
1. SPD De ridder, Dr. Daniela 1. Boermann, Jens2. SPD Klokkers, Andrea 2. Strenge, heinrich3. SPD Will, Gerd 3. hüsemann, Meinhard
1. GrÜNe hüseman, everhard 1. Beike, christian 2. Middelberg, claudia
Mitglied nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat = GM)1. IPG Quandt, Wolfgang 1. ten Brink, reinhard
III. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme (kraft Amtes)1. Fietzek, Uwe (Erster Kreisrat)2. Kiehl, Dr. Michael (Kreisrat)
Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung (9 + 2 + 1 + 1 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 5, SPD = 3, GrÜNe = 1Grundmandat: IPG= 1Ausschussvorsitzende/r: Mardink, heinrichstellv. Ausschussvorsitzende/r: Thole, Ingrid
I. KreistagsabgeordneteMitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP Stegeman, Albert 1. helweg, Arne-Jan2. cDU/FDP Mardink, heinrich 2. heilker, hermann3. cDU/FDP Mokry, Paul 3. Gövert, Birte4. cDU/FDP Sanders, Birgit 4. heilemann, Theo5. cDU/FDP Thole, Ingrid 5. heils, Thomas
1. SPD Beernink, Marco 1. Snieders, Gisela2. SPD Klokkers, Andrea 2. Strenge, heinrich3. SPD Mentgen, Bernhard 3. Berens, renate1. GrÜNe hüseman, everhard 1. hartjens, Gudrun 2. Beike, christian
Mitglied nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat = GM)1. IPG ten Brink, reinhard 1. Quandt, Wolfgang
II. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme(auf Vorschlag der freiwilligen Feuerwehren)1. Westerhoff, heiko 1. Loehrke, Daniel Nackenbergstr. 34a, Birkenstr. 8, 49843 Uelsen 49846 hoogstede2. Baltruschat, Wilfried 2. Bramkamp, reinhold Köpenicker Str. 8, Füchtenfelder Str. 15, 48455 Bad Bentheim 49835 Wietmarschen
KreISAUSSchUSS FreIWILLIGe AUSSchÜSSe
24 25
III. sonstiges Mitglied mit beratender Stimme (kraft Amtes)1. Vernim, Uwe (Kreisbrandmeister), Friedlandstraße 29, 48465 SchüttorfIV. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme(auf Vorschlag des Beirates für Menschen mit Behinderungen)1. Wolters, hans-Dieter 1. Schulte-hindrik, heinrich elisabethstr. 16 An der Diana 9 49828 Neuenhaus 48455 Bad Bentheim
Ausschuss für Finanzen, Personal und Liegenschaften (11 + 1 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 6, SPD = 4, GrÜNe = 1Grundmandat: IPG = 1Ausschussvorsitzende/r: Klokkers, Andreastellv. Ausschussvorsitzende/r: Beernink, Marco
I. KreistagsabgeordneteMitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP Wassermann, Monika 1. Schüürmann, Johann2. cDU/FDP hilbers, reinhold 2. Gövert, Birte3. cDU/FDP helweg, Arne-Jan 3. Berends, Fritz4. cDU/FDP Mülstegen, Andre 4. Bosch, hindrik5. cDU/FDP ruschulte, charlotte 5. Mardink, heinrich6. cDU/FDP Klümper, Willi 6. Willenborg-Plettenberg,
heinrich1. SPD Beernink, Marco 1. De ridder, Dr. Daniela2. SPD hüsemann, Meinhard 2. Pünt-Kohoff, Silvia3. SPD Klokkers, Andrea 3. Mentgen, Bernhard4. SPD Will, Gerd 4. Snieders, Gisela
1. GrÜNe Middelberg, claudia 1. Beike, christian 2. hüseman, everhard
Mitglied nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat = GM)1. IPG ten Brink, reinhard 1. Quandt, Wolfgang
II. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme(auf Vorschlag des Beirates für Menschen mit Behinderungen)1. Schulte-hindrik, heinrich 1. Balka, hans-Jürgen An der Diana 9 Karlsbader Str. 3 48455 Bad Bentheim 48529 Nordhorn
Ausschuss für Soziales und Gesundheit (11 + 2 + 1 + 1 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 6, SPD = 4, GrÜNe = 1Grundmandat: IPG = 1, AfD = 1Ausschussvorsitzende/r: helweg, Arne-Janstellv. Ausschussvorsitzende/r: Berends, Fritz
I. KreistagsabgeordneteMitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP helweg, Arne-Jan 1. Bosch, hindrik2. cDU/FDP Sanders, Birgit 2. Gövert, Birte3. cDU/FDP Mokry, Paul 3. hoon, helena4. cDU/FDP Berends, Fritz 4. Thole, Ingrid5. cDU/FDP ruschulte, charlotte 5. Wassermann, Monika6. cDU/FDP Willenborg-Plettenberg, 6. heilker, hermann heinrich1. SPD Berens, renate 1. Boermann, Jens2. SPD Friese, Volker 2. hüsemann, Meinhard3. SPD Mentgen, Bernhard 3. Pünt-Kohoff, Silvia4. SPD Strenge, heinrich 4. Snieders, Gisela
1. GrÜNe Beike, christian 1. hüseman, everhard 2. hartjens, Gudrun
FreIWILLIGe AUSSchÜSSe FreIWILLIGe AUSSchÜSSe
26 27
Mitglied nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat = GM)1. IPG Quandt, Wolfgang 1. ten Brink, reinhard2. AfD Sander, Andreas (§ 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG)
II. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme(auf Vorschlag der Seniorenverbände)1. Butke, Gesine 1. Diekjakobs, Johann Blomenberg 11, Alte Piccardie 8, 48531 Nordhorn 49828 Osterwald1. Wortelen, Dirk 2. rilke, Michael Wiesenstr. 55, Kolberger Str. 3d, 49824 emlichheim 48527 Nordhorn
III. sonstiges Mitglied mit beratender Stimme(auf Vorschlag der Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege)1. Quaing, hermann Josef 1. Koch, Bernd Gartenweg 4, Veldhauser Str. 331, 48488 emsbüren 48527 Nordhorn
IV. sonstiges Mitglied mit beratender Stimme(Vorsitzende/r des Beirates für Menschen mit Behinderungen)1. Drolshagen, heike 1. Wolters, hans-Dieter Berliner ring 7 elisabethstr. 16 48455 Bad Bentheim 49828 Neuenhaus
Widerspruchsausschuss
Beratend an der Vorbereitung der entscheidungen über Widersprüche sind beteiligt:
Mitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP Sanders, Birgit 1. helweg, Arne-Jan2. cDU/FDP Mokry, Paul 2. Willenborg-Plettenberg, heinrich
1. SPD Günther, Liesel 1. Berens, renate Max-reger-Str. 31, 48527 Nordhorn
Kulturausschuss (7 + 1 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 4, SPD = 2, GrÜNe = 1Grundmandat: IPG = 1Ausschussvorsitzende/r: hoon, helenastellv. Ausschussvorsitzende/r: Gövert, Birte
I. KreistagsabgeordneteMitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP hoon, helena 1. Thole, Ingrid2. cDU/FDP Wassermann, Monika 2. Berends, Fritz3. cDU/FDP Kramer, Malte 3. heils, Thomas4. cDU/FDP Gövert, Birte 4. Trüün, Gerhard
1. SPD Porepp, Friedbert 1. De ridder, Dr. Daniela2. SPD Pünt-Kohoff, Silvia 2. Berens, renate
1. GrÜNe hartjens, Gudrun 1. Beike, christian 2. Middelberg, claudia
Mitglied nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat = GM)1. IPG Quandt, Wolfgang 1. ten Brink, reinhard
II. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme(auf Vorschlag des Beirates für Menschen mit Behinderungen)1. Balka, hans-Jürgen 1. hoegen, Friedrich Karlsbader Str. 3 Nachtigallenweg 2 48529 Nordhorn 48527 Nordhorn
FreIWILLIGe AUSSchÜSSe FreIWILLIGe AUSSchÜSSe
28 29
Planungs- und Umweltausschuss (11 + 4 + 1 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 6, SPD = 4 + 1, GrÜNe = 1Grundmandat: IPG = 1, gbf./UWG = 1Ausschussvorsitzende/r: heilker, hermannstellv. Ausschussvorsitzende/r: ruschulte, charlotte
I. KreistagsabgeordneteMitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP heilker, hermann 1. Trüün, Gerhard2. cDU/FDP Bosch, hindrik 2. heilemann, Theo3. cDU/FDP Lindschulte, henning 3. Kramer, Malte4. cDU/FDP ruschulte, charlotte 4. Mülstegen, Andre5. cDU/FDP Willenborg-Plettenberg, 5. von Brockhausen, heinrich heinrich6. cDU/FDP Klümper, Willi 6. Stegeman, Albert
1. SPD kleine Balderhaar, Jürgen 1. Strenge, heinrich2. SPD Berens, renate 2. Boermann, Jens3. SPD hüsemann, Meinhard 3. Snieders, Gisela4. SPD Mentgen, Bernhard 4. Beernink, Marco
1. GrÜNe hartjens, Gudrun 1. hüseman, everhard 2. Beike, christian
Mitglied nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat = GM)1. IPG ten Brink, reinhard 1. Quandt, Wolfgang2. gbf./UWG Oppel, Thomas (§ 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG)
II. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme1. cDU/FDP haldenwang, edmund 1. Oortmann, Zander Annette-von-Droste- Liststr. 34, hülshoff-Str. 6, 49843 halle 48527 Nordhorn
2. cDU/FDP ruwen, Jürgen 2. Wolterman, Timo Tillenberger Weg 30, Schoolstege 7, 48531 Nordhorn 48527 Nordhorn 3. cDU/FDP Oudehinkel, Friedhelm 3. Vorbrock, hans-Dieter Weustingstr. 53, Am Wald 2 49824 emlichheim 48465 Isterberg
1. SPD Schulz, Mirko 1. Nüsse, hermann Am Grenzweg 60, Lohner Str. 8, 48529 Nordhorn 49835 Wietmarschen
III. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme(auf Vorschlag des Beirates für Menschen mit Behinderungen)1. Wolters, hans-Dieter 1. Balka, hans-Jürgen elisabethstr. 16 Karlsbader Str. 3 49828 Neuenhaus 48529 Nordhorn
Sportausschuss (7 + 2 + 1 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 4, SPD = 2, GrÜNe = 1Grundmandat: IPG = 1Ausschussvorsitzende/r: Snieders, Giselastellv. Ausschussvorsitzende/r: Friese, Volker
I. KreistagsabgeordneteMitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP Mokry, Paul 1. heilker, hermann2. cDU/FDP Schüürmann, Johann 2. Mülstegen, Andre3. cDU/FDP Berends, Fritz 3. Gövert, Birte4. cDU/FDP Wiering, Petrus 4. heils, Thomas
1. SPD Porepp, Friedbert 1. Beernink, Marco2. SPD Snieders, Gisela 2. Friese, Volker
FreIWILLIGe AUSSchÜSSe FreIWILLIGe AUSSchÜSSe
30 31
1. GrÜNe Beike, christian 1. Middelberg,claudia 2. hüseman, everhard
Mitglied nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat = GM)1. IPG Quandt, Wolfgang 1. ten Brink, reinhard
II. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme(auf Vorschlag des Kreissportbundes Grafschaft Bentheim e.V.)1. Werner, Bodo 1. Schulz, Mirko Gablonzer Str. 43, Am Grenzweg 60, 48529 Nordhorn 48529 Nordhorn2. Spickmann, Frank 2. Scheele, Frank Gartenstr. 27, Wilhelm-Leuschner-Str. 5 48455 Bad Bentheim 48527 Nordhorn
III. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme(auf Vorschlag des Beirates für Menschen mit Behinderungen) 1. hoegen, Friedrich 1. Doleski, Josef Nachtigallenweg 2 Leinweberpfad 5 48527 Nordhorn 49835 Wietmarschen
Wirtschafts- und Tourismusausschuss (11 + 3 + 1 + 1 + 1 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 6, SPD = 4, GrÜNe = 1Grundmandat: IPG = 1Ausschussvorsitzende/r: hamerlik, Thomas Michaelstellv. Ausschussvorsitzende/r: Thole, Ingrid
I. KreistagsabgeordneteMitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP hamerlik, Thomas Michael 1. ruschulte, charlotte2. cDU/FDP Thole, Ingrid 2. Mülstegen, Andre3. cDU/FDP Schüürmann, Johann 3. Willenborg-Plettenberg, heinrich
4. cDU/FDP Berends, Fritz 4. Trüün, Gerhard5. cDU/FDP heilemann, Theo 5. Wassermann, Monika6. cDU/FDP Kramer, Malte 6. von Brockhausen, heinrich
1. SPD kleine Balderhaar, Jürgen 1. Mentgen, Bernhard2. SPD Kolde, Thomas 2. Friese, Volker3. SPD Pünt-Kohoff, Silvia 3. Snieders, Gisela4. SPD Strenge, heinrich 4. Porepp, Friedbert
1. GrÜNe Beike, christian 1. hartjens, Gudrun 2. Middelberg, claudia
Mitglied nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat = GM)1. IPG ten Brink, reinhard 1. Quandt, Wolfgang
II. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme (Bereich: Wirtschaft)1. Brüninghoff, Thomas 1. Snippe, heinz Sebrinksheide 25, Schöpperts Diek 11, 48529 Nordhorn 49828 Laar 2. Dr. Deppe, Dirk 2. hölscher, hermann Moltkestr. 3, Jahnstr. 13, 48527 Nordhorn 48529 Nordhorn1. Kronemeyer, hans-Georg 1. Moggert, Alfred hoher Kamp 4, Am Sloot 15, 49843 Uelsen 48529 Nordhorn
III. sonstiges Mitglied mit beratender Stimme (Bereich: Tourismus)1. Delke-Janssens, Tea 1. N.N. Oststr. 21, 49843 Uelsen
IV. sonstiges Mitglied mit beratender Stimme(auf Vorschlag der DehOGA-Kreisgruppe Grafschaft Bentheim)1. Nickisch, eric 1. Deters, hermann Nordhorner Str. 71-73, hakenstr. 104, 48465 Schüttorf 48527 Nordhorn
FreIWILLIGe AUSSchÜSSe FreIWILLIGe AUSSchÜSSe
32 33
V. sonstiges Mitglied mit beratender Stimme(auf Vorschlag des Beirates für Menschen mit Behinderungen)1. Drolshagen, heike 1. Balka, hans-Jürgen Berliner ring 7 Karlsbader Str. 3 48455 Bad Bentheim 48529 Nordhorn
Abfallwirtschaftsausschuss (7 + 1 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 4, SPD = 2, GrÜNe = 1Grundmandat: IPG = 1, LINKe = 1Ausschussvorsitzende/r: Mardink, heinrichstellv. Ausschussvorsitzende/r: heils, Thomas
I. KreistagsabgeordneteMitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP heils, Thomas 1. Lindschulte, henning2. cDU/FDP Mardink, heinrich 2. Wassermann, Monika3. cDU/FDP Berends, Fritz 3. hilbers, reinhold4. cDU/FDP Klümper, Willi 4. Mokry, Paul
1. SPD Pünt-Kohoff, Silvia 1. hüsemann, Meinhard2. SPD Strenge, heinrich 2. Snieders, Gisela
1. GrÜNe Middelberg, claudia 1. Beike, christian 2. hüseman, everhard
Mitglieder nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat)1. IPG ten Brink, reinhard 1. Quandt, Wolfgang2. LINKe ranter, herbert (§ 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG)
II. sonstiges Mitglied mit beratender Stimme(auf Vorschlag des Beirates für Menschen mit Behinderungen)1. Drolshagen, heike 1. Wolters, hans-Dieter Berliner ring 7 elisabethstr. 16 48455 Bad Bentheim 49828 Neuenhaus
Grundstücksverkehrsausschuss (2 + 3 Sitze)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2Ausschussvorsitzende/r: Marrink, Janstellv. Ausschussvorsitzende/r: heilker, hermann
Zusammensetzung:Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehören gemäß § 41 des Gesetzes über Landwirtschaftskammern – LwKG – an:
- 3 vom Kreistag auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählte Perso-nen, die dem Ausschuss nach § 38 LwKG oder dem Kreis derjenigen ange-hören müssen, die im Zuständigkeitsbereich des Grundstücksverkehrsaus-schusses zur Kammerversammlung wahlberechtigt sind, wobei in beiden Fällen 2 Personen der Wahlgruppe 1 angehören müssen und 1 Person der Wahlgruppe 2, und
- 2 vom Kreistag gewählte Personen, die zum Kreistag wählbar sein müssen. Die Ausschussmitglieder müssen aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Le-benserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücksver-kehrsausschuss vorzulegenden rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen.
Der Grundstücksverkehrsausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzen-de/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. Diese brauchen nicht Mit-glied des Kreistages zu sein (§ 41 Abs. 4 LwKG).
GeSeTZLIche AUSSchÜSSe GeSeTZLIche AUSSchÜSSe
34 35
I. Mitglieder der KammerversammlungMitglieder1. Molendyk, Gerd Dorfstr. 31, 49843 halle2. heilker, hermann heilkers Diek 2, 49835 Wietmarschen3. Marrink, Jan Schoolsteege 7, 48529 Nordhorn
II. Kreistagsabgeordnete
4. cDU/FDP Bosch, hindrik 4. Mardink, heinrich5. cDU/FDP Stegeman, Albert 5. Völker, hindrik-Jan hofbrandweg 1, 49846 hoogstede
Jugendhilfeausschuss (15 (9+6) + 13 Sitze + GM)
Ausschussvorsitzende/r: Friese, Volker stellv. Ausschussvorsitzende/r: Mentgen, Bernhard
I. Stimmberechtigte MitgliederDem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an, und zwar
a) mit 3/5 des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind
b) mit 2/5 des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind ange-messen zu berücksichtigen.
Die hälfte der stimmberechtigten und der stellvertretenden Mitglieder sollen Frauen sein. Stimmberechtigte Mitglieder, die nicht Mitglied des Kreistages sind, müssen ihre hauptwohnung im Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
a) 3/5-Gruppe (= 9 stimmberechtigte Mitglieder)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 5, SPD = 3, GrÜNe = 1Mitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP Gövert, Birte 1. Wassermann, Monika2. cDU/FDP Thole, Ingrid 2. ruschulte, charlotte3. cDU/FDP hochmann, Sebastian 3. Kramer, Malte Moltkestr. 36, 48527 Nordhorn4. cDU/FDP helweg, Arne-Jan 4. Sanders, Birgit5. cDU/FDP Plascher, Wiebke 5. Berends, Fritz Meppener Str. 14, 49824 ringe
1. SPD Friese, Volker 1. Pünt-Kohoff, Silvia2. SPD Mentgen, Bernhard 2. Müller, Steffen Sauvageodstr. 38, 48529 Nordhorn3. SPD Fryling, renate 3. Lohrberg, Anke Königstr. 22, Monikastr. 40, 48529 Nordhorn 48529 Nordhorn
1. GrÜNe Niemeyer, Aleida 1. Middelberg, claudia ermlandstr. 28 2. hartjens, Gudrun 48465 Schüttorf
GeSeTZLIche AUSSchÜSSe GeSeTZLIche AUSSchÜSSe
36 37
b) 2/5-Gruppe (= 6 stimmberechtigte Mitglieder)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 4, SPD = 2 Mitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP Spickmann, Frank 1. Grzmehle, renate Gartenstr. 27, Weserberglandstr. 27, 48455 Bad Bentheim 48527 Nordhorn2. cDU/FDP Axmann, rainer 2. Nossels, Anke Neuer Kamp 24, Geisinkstr. 1, 48531 Nordhorn 48527 Nordhorn3. cDU/FDP rilke, Michael 3. Grönefeld, Stephan Kolberger Str. 3d, Odenwaldstr. 10, 48529 Nordhorn 48527 Nordhorn4. cDU/FDP Bruns, Magdalena 4. Krol, Dörte Fuhrmannsweg 34, Westerwaldstr. 50, 49835 Wietmarschen 48527 Nordhorn
1. SPD Will, Jens Gero 1. caylar, Metin Möwenstr. 23, Friedrich-ebert-Str. 61, 48529 Nordhorn 48529 Nordhorn2. SPD hans, Karina 2. eckerlin, Frieda Bettinge 57, Oelweg 5, 49824 emlichheim 49828 Osterwald
II. Mitglieder mit beratender Stimmea) Vertreter der Fraktionen und Gruppen des Kreistages, auf die bei der Verteilung der Sitze für stimmberechtigte Mitglieder der 3/5-Gruppe kein Sitz entfallen ist.1. IPG Quandt, Wolfgang 1. ten Brink, reinhard
b) Leiter/in des Jugendamtes (kraft Amtes)Gülker-Alsmeier, Gunda
c) Kreisjugendpfleger/in (kraft Amtes)Becker, Dirk
d) Vertreter/innen der Kirchen ev.-ref. Kirche Groeneveld, Gabriele Akazienstraße 16, 48607 Ochtrupev.-luth. Kirche Währisch-Purz, Dorothea Ochsenstr. 18, 48529 NordhornKath. Kirche Menke, Katharina Mühlenstr. 4, 49832 Thuine
e) Lehrkraft, die von der unteren Schulbehörde benannt wirdArends, Ulrike49828 Neuenhaus
f) Elternvertreter/in sowie Erzieher/in aus einer Kindertagesstätteelternvertreter/in: Wind, Katrin Lägenesch 17, 49847 Itterbeckerzieher/in: Busch, Lydia Fliederstr. 45, 48527 Nordhorn
g) Kommunale Frauenbeauftragte oder in der Mädchenarbeit erfahrene FrauBecker, heidePastor-Goudefroy-Str. 76b, 49090 Osnabrück
h) Vertreter/in der Interessen ausländischer Kinder und JugendlicherManweiler, DimitrijZeppelinstr. 67a, 48431 rheine
GeSeTZLIche AUSSchÜSSe GeSeTZLIche AUSSchÜSSe
38 39
i) Vertreter/in des Kreissportbundes und des Kreisjugendringes, so-fern sie nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied (nicht Stellvertre-ter/in) vertreten sindKreissportbund: ./. (siehe 2/5-Gruppe)Kreisjugendring: Kley, Dennis hohefeldstr. 47a, 48529 Nordhorn
j) Vertreter/in des Beirates für Menschen mit Behinderungenellen-Krien, esther Drosselstr. 33, 49828 emlichheim
Schulausschuss (10 + 8 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 6, SPD = 3, GrÜNe = 1 SitzGrundmandat: IPG = 1Ausschussvorsitzende/r: ruschulte, charlottestellv. Ausschussvorsitzende/r: Mülstegen, Andre
I. KreistagsabgeordneteMitglieder Stellvertreter/in1. cDU/FDP Mardink, heinrich 1. Stegeman, Albert2. cDU/FDP Mülstegen, Andre 2. heils, Thomas3. cDU/FDP ruschulte, charlotte 3. Mokry, Paul4. cDU/FDP Sanders, Birgit 4. Bosch, hindrik5. cDU/FDP Wassermann, Monika 5. hoon, helena6. cDU/FDP Willenborg-Plettenberg, 6. Gövert, Birte heinrich
1. SPD Boermann, Jens 1. Porepp, Friedbert2. SPD Klokkers, Andrea 2. Kolde, Thomas3. SPD Strenge, heinrich 3. Berens, renate
1. GrÜNe hartjens, Gudrun 1. Middelberg, claudia 2. hüseman, everhard
Mitglied nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat) 1. IPG ten Brink, reinhard 1. Quandt, Wolfgang
II. sonstige Mitglieder mit StimmrechtMitglieder Stellvertreter/ina) Vertreter/innen der Lehrkräfte1. Pretzlaff, rüdiger 1. Kamps, Judith Korbweidenweg 21, Niederfeldstr. 21, 48531 Nordhorn 48529 Nordhorn
2. Kolde, Georg 2. Sander, christian hakenstr. 19, Am Berghang 33, 48527 Nordhorn 48455 Bad Bentheim
b) Vertreter/innen der Schülerinnen und Schüler1. Völlink, Tessa 1. Oruclu, ravena Goldregenweg 14, Ohner Str. 3, 48531 Nordhorn 48465 Schüttorf2. Pretzel, Anna carina 2. N. N. Marienstr. 36, 48529 Nordhorn
c) Vertreter/innen der Eltern1. Straten, ewald 1. cirksena, Frank van-der-reis-Str. 1, Mohnweg 13, 49828 Neuenhaus 49828 Veldhausen2. Knöpker, harald 2. Berkau-Kopp, Dörthe Molkereistr. 12, Teichstr. 33, 48465 Ohne 49828 Neuenhaus
GeSeTZLIche AUSSchÜSSe GeSeTZLIche AUSSchÜSSe
40 41
d) Vertreter/in der Organisationen der Arbeitgeberverbände1. Lübbert, Jutta 1. Grabowski, Bernadette Brahmstr. 13, 49074 Osnabrück 48527 Nordhorn
e) Vertreter/in der Organisationen der Arbeitnehmerverbände1. Schulz-Oberschelp, Peter 1. Fröhlich, Anke Kaiserei 18, 48527 Nordhorn 48455 Bad Bentheim
Volkshochschulausschuss (5 (3+2) + 1 + 1 Sitze + GM)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 + 2, SPD = 1Grundmandat: GrÜNe = 1, IPG = 1Ausschussvorsitzende/r: Pünt-Kohoff, Silviastellv. Ausschussvorsitzende/r: Sanders, Birgit
Der Volkshochschulausschuss besteht nach § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung des eigenbetriebs “Volkshochschule Grafschaft Bentheim” aus 5 sachkundigen Mitgliedern, davon sind mindestens 3 Mitglieder Kreistagsabgeordnete. Ge-mäß § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung gehört u. a. ein Vertreter der Leiter/innen der Außenstellen dem Volkshochschulausschuss mit beratender Stimme an.
I. Stimmberechtigte Mitglieder
a) KreistagsabgeordneteMitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP Sanders, Birgit 1. Wassermann, Monika2. cDU/FDP hoon, helena 2. helweg, Arne-Jan
1. SPD Pünt-Kohoff, Silvia 1. Strenge, heinrich
b) sonstige Mitglieder mit StimmrechtMitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP Plascher, Wiebke 1. Pretzlaff, rüdiger Meppener Str. 14, Korbweidenweg 21, 49824 ringe 48531 Nordhorn2. cDU/FDP Mannebeck, hilde 2. Zafri, Andreas Alter Postdamm 8, Soeker Weg 11, 48465 Quendorf 49828 Neuenhaus
Mitglied nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat)1. IPG Quandt, Wolfgang 1. ten Brink, reinhard
1. GrÜNe Beike, christian 1. Middelberg, claudia 2. hüseman, everhard
II. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme(als Vertreter/in der Leiter der Außenstellen der VhS)1. Kröner, Bernd Milchstr. 6, 48465 Schüttorf
III. sonstige Mitglieder mit beratender Stimme(auf Vorschlag des Beirates für Menschen mit Behinderungen)1. hoegen, Friedrich 1. Schulte-hindrik, heinrich Nachtigallenweg 2 An der Diana 9 48527 Nordhorn 48455 Bad Bentheim
GeSeTZLIche AUSSchÜSSe GeSeTZLIche AUSSchÜSSe
42 43
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Seit Januar 2009 gibt es im Landkreis Grafschaft Bentheim (gemäß § 12 Abs. 4 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes – kurz: NBGG) einen Beirat für Menschen mit Behinderungen.
Dieser Beirat hat die Aufgabe, den Landkreis Grafschaft Bentheim bei der Verwirklichung der Zielsetzung des NBGG zu unterstützen. Ziel dieses Geset-zes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Be-hinderungen am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Mit den im NBGG benannten Maßnahmen soll behinderten Menschen insbeson-dere der barrierefreie Zugang zu bzw. die barrierefreie Nutzung von öffentlichen Stellen, Bauten, Anlagen, Wegen und Plätzen sowie des öffentlichen Personenver-kehrs und ein barrierefreier Umgang mit öffentlichen Stellen ermöglicht werden.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat seine Arbeit im Juni 2009 auf-genommen. er besteht aus zwölf vom Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode benannten Mitgliedern. Diese haben sich aufgrund einer öffentlichen Ausschrei-bung für den Beirat beworben und eine Behinderung. Die Arbeit des Beirates orientiert sich an dem NBGG und an der Satzung über die Bildung und Tätigkeit eines Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Grafschaft Ben-theim. er tagt mindestens zweimal im Jahr. Die Sitzungen sind öffentlich.
Mitglieder1. Balka, hans-Jürgen Karlsbader Str. 3, 48529 Nordhorn2. Doleski, Josef Leinweberpfad 5, 49835 Wietmarschen3. Drolshagen, heike Berliner ring 7, 48455 Bad Bentheim
4. hödtke, cornelia Dr. Picardt Str. 66 49828 Neuenhaus5. hoegen, Friedrich Nachtigallenweg 2 48527 Nordhorn6. Keuters, Volker Geschw. Scholl-Str. 12, 49824 emlichheim7. Krien, Anton, vertreten durch seine Mutter ellen-Krien, esther Drosselstr. 33, 49828 emlichheim8. Schulte-hindrik, heinrich An der Diana 9, 48455 Bad Bentheim9. Steinkühler, Manfred Asternstr. 15, 48529 Nordhorn10. Uebler, Annette Steinmaate 10, 48529 Nordhorn11. Walter, Marie-Luise Gesastr. 6, 48529 Nordhorn12. Wolters, hans-Dieter elisabethstr. 16, 49828 Neuenhaus
BeIräTe BeIräTe
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Jagdbeirat
Nach § 39 Abs. 1 des Niedersächsischen Jagdgesetzes – NJagdG – wird der Jagdbeirat bei der Jagdbehörde aus der Kreisjägermeisterin oder dem Kreisjä-germeister und sechs weiteren Mitgliedern gebildet. Die weiteren Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages ge-wählt, und zwar auf Vorschlag:1. der Landwirtschaftskammer Niedersachsen je eine Person für a) die Landwirtschaft, b) die Forstwirtschaft und c) die Jagdgenossenschaften,2. der anerkannten Landesjägerschaft eine Person, 3. der oder des Naturschutzbeauftragten eine Person und 4. der Anstalt Niedersächsische Landesforsten eine Person.
Die vorgeschlagenen Personen mit Ausnahme der Personen nach Satz 2 Nr. 1 Buchst. c und Nr. 3 müssen einen Jahresjagdschein besitzen. Die nach Satz 2 Nr. 3 vorgeschlagene Person muss eine Jägerprüfung ( § 15 Abs. 5 des Bundes-jagdgesetzes ) bestanden haben.
Die Sitzungen des Jagdbeirats werden durch die Kreisjägermeisterin oder den Kreisjägermeister einberufen und geleitet. Der Jagdbeirat ist auf Verlangen zweier Mitglieder oder der Jagdbehörde einzuberufen. Die hauptverwal-tungsbeamtin oder der hauptverwaltungsbeamte oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person kann an den Sitzungen des Jagdbeirats teilnehmen; der teilnehmenden Person ist auf Verlangen das Wort zu erteilen.Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters den Ausschlag (§ 39 Abs. 2 NJagdG).
Vorsitzende/r / Kreisjägermeister1. Albert Lucas Wilsumer Str. 11 49847 Itterbeck
stellv. Vorsitzende/r / Vertreter der Landesjägerschaft2. Klaus Stamme Ulmenstr. 16 48465 Schüttorf
Mitglieder3. henning Nordbeck (Vertreter der Landwirtschaft) Mühlenstr. 11 49843 halle4. heinrich Berning (Vertreter der Forstwirtschaft) Woesten Diek 10 48465 engden5. heinrich Grüner (Vertreter der Jagdgenossenschaften) Up de haar 4 48455 Bad Bentheim6.Theodor Brunklaus (Vertreter des Naturschutzes) Amselstr. 6 48527 Nordhorn7. Wilhelm Warning (Vertreter der Anstalt Niedersächsische Landesforsten) Forstweg 107 49808 Lingen
BeIräTe BeIräTe
46 47
Verwaltungsrat der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn
Sitzverteilung: cDU/FDP = 6, SPD = 4, GrÜNe = 1Vorsitzende/r: Kethorn, Friedrich (Landrat) Kohdiek 50, 48531 Nordhorn
Zusammensetzung:Der Verwaltungsrat besteht aus:- der/dem Vorsitzenden,- 11 vom Träger entsandten Mitgliedern und- 6 Mitgliedern, die von den Bediensteten nach dem Nds.
Personalvertretungsgesetz gewählt werden.
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist die/der hauptverwaltungsbeamtin/beamte des Trägers, soweit nicht dessen Vertretung (= Kreistag) eines ih-rer Mitglieder zur/m Vorsitzenden wählt. Das Verfahren zur Bestimmung der von kommunalen Trägern zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrats richtet sich nach § 71 Abs. 2, 5 und 10 NKomVG. Von den Mitgliedern des Verwaltungsrats, die von der Vertretung des Trägers entsandt werden, darf nicht mehr als die hälfte dieser Vertretung angehören. Als Mitglied in diesem Sinne gilt auch das zur/zum Vorsitzenden gewählte zusätzliche Mitglied der Vertretung des Trägers.
I. Vom Träger entsandte MitgliederMitglieder1. cDU/FDP von Brockhausen, heinrich*2. cDU/FDP hamerlik, Thomas Michael*3. cDU/FDP hilbers, reinhold*4. cDU/FDP Schlampp,Thorsten Grasriete 11, 49824 emlichheim5. cDU/FDP heidkamp, heinrich van-Delden-Str. 29, 48529 Nordhorn
6. cDU/FDP Arends, Johann Seifendamm 17, 49828 Neuenhaus
1. SPD Klokkers, Andrea*2. SPD Will, Gerd*3. SPD Pannen, Volker Am Westhang 25, 48455 Bad Bentheim4. SPD Schupe, Anja Schulstraße 38, 49828 Georgsdorf
1. GrÜNe Kunert, Dieter Johann-Strauß-Str. 23a, 48527 Nordhorn
* Kreistagsabgeordnete
II. Von den Beschäftigten gewählte Mitgliedera) Interne BeschäftigtenvertreterMitglieder Ersatzmitglieder1. Sligtenhorst, Stefan 1. hüweler, Klaus2. Petrarca, Mario 2. Lüken, Silke3. roetmann, Gerd-Jürgen 3. eilert, Friedhelm4. Kamphuis, Dieter 4. Schoo, Arno
b) externe BeschäftigtenvertreterMitglieder Ersatzmitglieder1. Schütte, Klaus 1. Boldt, heike2. Dieckmann, Franziska 2. Schulz, Maiko
VerWALTUNGSrAT Der KreISSPArKASSe GrAFSchAFT BeNTheIM ZU NOrDhOrN VerWALTUNGSrAT Der KreISSPArKASSe GrAFSchAFT BeNTheIM ZU NOrDhOrN
48 49
Abfalllogistik Grafschaft Bentheim GmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 1 Mitglied, lt. Gesellschaftervertrag Landrat)
Mitglied Stellvertreter/in 1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
Abfallwirtschaftsgesellschaft Grafschaft Bentheim mbH
I. Gesellschafterversammlung (= 1 Mitglied, lt. Gesellschaftsvertrag der Landrat)
Mitglied Stellvertreter/in 1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
II. Aufsichtsrat (= 8 Mitglieder, lt. Gesellschaftsvertrag Landrat und 7 Kreistagsabgeordnete)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 4 Sitze, SPD = 2 Sitze, GrÜNe = 1 Sitz
a) KreistagsabgeordneteMitglied Stellvertreter/in 1. cDU/FDP heils, Thomas 1. Lindschulte, henning2. cDU/FDP Mardink, heinrich 2. Wassermann, Monika3. cDU/FDP Berends, Fritz 3. hilbers, reinhold4. cDU/FDP Klümper, Willi 4. Mokry, Paul
1. SPD Pünt-Kohoff, Silvia 1. hüsemann, Meinhard2. SPD Strenge, heinrich 2. Snieders, Gisela
1. GrÜNe Middelberg, claudia 1. hüseman, everhard
b) sonstiges Mitglied (kraft Amtes)1. Kethorn, Friedrich (Landrat)
Bauverein Bentheim e.G.
I. Mitgliederversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP hoon, helena 1. Willenborg-Plettenberg, heinrich
Bentheimer Eisenbahn AG
I. Hauptversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in 1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
II. Aufsichtsrat (= 7 Mitglieder)- lt. Satzung werden 6 Mitglieder vom Kreistag benannt; der hauptver-
waltungsbeamte des Landkreises oder dessen allgemeiner Vertreter ist satzungsgemäß Mitglied
Sitzverteilung: cDU/FDP = 4 Sitze, SPD = 2 Sitze
Mitglieder1. cDU/FDP Kreft, rudolf Am Kuckuck 28, 48455 Bad Bentheim2. cDU/FDP heils, Thomas
UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe
50 51
3. cDU/FDP Schüürmann, Johann4. cDU/FDP hilbers, reinhold
1. SPD hüsemann, Meinhard2. SPD Snieders, Gisela
1. Fietzek, Uwe (erster Kreisrat)
Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co. KG
I. Gesellschafterversammlung (= 3 Mitglieder)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze, SPD = 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter/in1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr2. cDU/FDP heilker, hermann 2. Stegeman, Albert
1. SPD Strenge, heinrich 1. hüsemann, Meinhard
Deponieservice Grafschaft Bentheim GmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 4 Mitglieder, lt. Gesellschaftsvertrag Landrat und 3 Kreistagsabgeordnete)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze, SPD = 1 Sitz
a) KreistagsabgeordneteMitglieder Stellvertreter/in 1. cDU/FDP heils, Thomas 1. Berends, Fritz2. cDU/FDP Mardink, heinrich 2. Lindschulte, henning
1. SPD Pünt-Kohoff, Silvia 1. Strenge, heinrich
b) sonstiges Mitglied (kraft Amtes)1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
DEULA Freren GmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in 1. Fietzek, Uwe (1. Kreisrat) 1. einzelfallentscheidung des eKr
Emsländische Landschaft e.V.
I. Mitgliederversammlung (= 5 Mitglieder, 4 Kreistagsabgeordnete und Landrat) Sitzverteilung: cDU/FDP = 3 Sitze, SPD = 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP Wassermann, Monika 1. Gövert, Birte2. cDU/FDP Stegeman, Albert 2. heilker, hermann3. cDU/FDP hoon, helena 3. ruschulte, charlotte
1. SPD De ridder, Dr. Daniela 1. Pünt-Kohoff, Silvia
1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe
52 53
Euregio-Klinik Albert-Schweitzer-Straße GmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
Euregio-Klinik Grafschaft Bentheim Holding GmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
II. Aufsichtsrat (= 4 Mitglieder) - lt. Gesellschaftervertrag der hVB des Landkreises, 2 von ihm entsandte
Mitglieder und ggf. 1 vom Kreistag benanntes Mitglied, das im Gesundheits-wesen fachkundig und erfahren sein soll
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze
a) Mitglied (kraft Amtes)1. Kethorn, Friedrich (Landrat)
b) Mitglieder (vom Kreistag entsandte Mitglieder)1. cDU/FDP Mittelstädt-ernsting, Sigrun (extern) Dorfstr. 12, 49824 emlichheim2. cDU/FDP hilbers, reinhold
c) Mitglied (vom Kreistag benanntes, fachkundiges Mitglied)1. SPD Will, Gerd
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung kunstwegen EWIV
I. Mitgliederversammlung (= 1 Mitglied – lt. Gründungsvertrag Hauptverwaltungsbeamte/r) Mitglied Stellvertreter/in1. Fietzek, Uwe (1. Kreisrat) 1. einzelfallentscheidung des eKr
Flugplatz Nordhorn-Lingen GmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in 1. cDU/FDP Mülstegen, Andre 2. Kramer, Malte
II. Aufsichtsrat (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in 1. Fietzek, Uwe (erster Kreisrat) 1. einzelfallentscheidung des eKr
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in 1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe
54 55
Frauen- und Kinderschutzhaus des SozialdienstesKatholischer Frauen e.V. (SKF)
I. Beirat (= 3 Mitglieder) Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze, SPD = 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter/in 1. cDU/FDP Gövert, Birte 1. Thole, Ingrid 2. cDU/FDP Sanders, Birgit 2. Wassermann, Monika
1. SPD Berens, renate 1. van Slooten, helga Vechtestr. 7, 48529 Nordhorn
Freiwilligen-Agentur Grafschaft Bentheim e.V.
I. Mitgliederversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP Berends, Fritz 1. SPD Friese, Volker
Grafschaft Bentheim Tourismus e.V.
I. Mitgliederversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in 1. Kiehl, Dr. Michael (Kreisrat) 1. einzelfallentscheidung des Kr
II. Vorstand (= 4 Mitglieder) Dem Vorstand gehören lt. Satzung u.a. an:- Landrätin/Landrat oder Beamtin/Beamter auf Zeit des Landkreises
als Vorsitzender
- Leiter/in des Fachbereichs, dem die Abteilung Tourismus angehört- Geschäftsführer/in des Grafschaft Bentheim Tourismus e.V.- Vorsitzende/r des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus
Mitglied1. Kiehl, Dr. Michael (Kreisrat)2. ./.3. Diekel, ruth4. cDU/FDP hamerlik, Thomas Michael
Grafschafter TechnologieZentrum GmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 4 Mitglieder, lt. Gesellschaftsvertrag 3 vom Kreistag benannte Vertreter und Hauptverwaltungsbeamte/r)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze, SPD = 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter/in 1. cDU/FDP heils, Thomas 1. Mülstegen, Andre 2. cDU/FDP Thole, Ingrid 2. hamerlik, Thomas Michael
1. SPD hüsemann, Meinhard 1. Friese, Volker
1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe
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Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft Landkreis Grafschaft Bentheim mbH
I. Gesellschafterversammlung (= 7 Mitglieder)- lt. Gesellschaftsvertrag 5 Kreistagsabgeordnete sowie der Landrat und ein
Beamter auf Zeit des Landkreises Grafschaft Bentheim
Sitzverteilung: cDU/FDP = 3 Sitze, SPD = 2 Sitze
Mitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP Bosch, hindrik 1. Lindschulte, henning2. cDU/FDP ruschulte, charlotte 2. Stegeman, Albert3. cDU/FDP hilbers, reinhold 3. heilemann, Theo
1. SPD Beernink, Marco 1. Mentgen, Bernhard2. SPD hüsemann, Meinhard 2. Snieders, Gisela
1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr2. Kiehl, Dr. Michael (Kreisrat) 2. einzelfallentscheidung des Kr
GVZ Europark Coevorden-Emlichheim GmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP Trüün, Gerhard 1. helweg, Arne-Jan
II. Aufsichtsrat (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
Internationaler Naturpark Südliches Bourtanger Moor e.V.
I. Mitgliederversammlung (= 2 Mitglieder)Mitglied Stellvertreter/in1. Kiehl, Dr. Michael (Kreisrat) 1. einzelfallentscheidung des Kr2. cDU/FDP heilemann, Theo 2. heilker, hermann
II. Vorstand (= 1 Mitglied)Mitglied Stellvertreter/in1. Vorschlag: Kiehl, Dr. Michael (Kreisrat) 2. einzelfallentscheidung des Kr
Logistikportal Niedersachsen e.V.
I. Mitgliederversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
Lokale Aktionsgruppe Region Grafschaft Bentheim e.V.
I. Mitgliederversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in1. Kiehl, Dr. Michael (Kreisrat) 1. einzelfallentscheidung des Kr
UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe
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Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim
I. Kuratorium (= 4 stimmberechtigte Mitglieder, lt. Stiftungsurkunde 3 Kreistagsabgeordnete und eine Beamtin / Beamter auf Zeit des Landkreises als Vorsitzender)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze, SPD = 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP heilker, hermann 1. von Brockhausen, heinrich2. cDU/FDP heils, Thomas 2. Stegeman, Albert
1. SPD kleine Balderhaar, Jürgen 1. Pünt-Kohoff, Silvia
1. Kiehl, Dr. Michael (Kreisrat) 1. einzelfallentscheidung des Kr
Niedersächsische Landgesellschaft mbH
I. Gesellschafterversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
Niedersächsischer Landkreistag e.V. (NLT)
I. Landkreisversammlung (= 2 Mitglieder, lt. Satzung Landrat und weiteres Kreistagsmitglied)Mitglied Stellvertreter/in 1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. Fietzek, Uwe (erster Kreisrat)2. cDU/FDP hoon, helena 2. Trüün, Gerhard (1. stellv. Landrätin) (2. stellv. Landrat)
NINO Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
I. Gesellschafterversammlung (= 4 Mitglieder)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze *), SPD = 1 Sitz
*) bisher war Kr Dr. Kiehl Mitglied der Gesellschafterversammlung = Sitz der cDU/FDP
Mitglied Stellvertreter/in 1. cDU/FDP Kiehl, Dr. Michael 1. einzelfallentscheidung2. cDU/FDP Mülstegen, Andre 2. Kramer, Malte
1. SPD Snieders, Gisela 1. Mentgen, Bernhard
1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
II. Aufsichtsrat (= 4 Mitglieder)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze, SPD = 1 Sitz *) *) Bisher war KT Middelberg (GrÜNe) Mitglied im Aufsichtsrat = Sitz der SPD
Mitglied Stellvertreter/in 1. cDU/FDP heils, Thomas 1. Wassermann, Monika2. cDU/FDP Brüninghoff, Thomas 2. Thole, Ingrid Sebrinksheide 25, 48529 Nordhorn
1. SPD Snieders, Gisela 1. Mentgen, Bernhard
1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe
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Planungsgesellschaft Grafschaft Bentheim mbH
I. Gesellschafterversammlung (= 3 Mitglieder, lt. Gesellschafts-vertrag 2 Kreistagsmitglieder und Landrat oder eine Beamtin / ein Beamter auf Zeit des Landkreises)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze
Mitglied Stellvertreter/in 1. cDU/FDP heilker, hermann 1. Trüün, Gerhard 2. cDU/FDP ruschulte, charlotte 2. Bosch, hindrik
1. Kiehl, Dr. Michael (Kreisrat) 1. einzelfallentscheidung des Kr
Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG (RWE)
I. Hauptversammlung (= 1 Mitglied)
Mitglied Stellvertreter/in 1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
Stiftung Feuchtgebiet Syen-Venn
I. Kuratorium (= 4 stimmberechtigte Mitglieder, lt. Stiftungsurkunde 3 Kreistagsabgeordnete und Oberkreisdirektor)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze, SPD = 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter/in 1. cDU/FDP Sanders, Birgit 1. Willenborg-Plettenberg, heinrich 2. cDU/FDP von Brockhausen, 2. ruschulte, charlotte heinrich
1. SPD kleine Balderhaar, 1. Beernink, Marco Jürgen
1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
II. Vorstand (lt. Stiftungsurkunde kraft Amtes)Mitglied1. Kiehl, Dr. Michael (Kreisrat)
Stiftung Kloster Frenswegen
I. Kuratorium (= 3 Mitglieder, lt. Stiftungsurkunde 2 Kreistagsabge-ordnete und Landrat)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze
Mitglied Stellvertreter/in 1. cDU/FDP hoon, helena 1. Thole, Ingrid 2. cDU/FDP heilker, hermann 2. Sanders, Birgit
1. Fietzek, Uwe (1. Kreisrat) 1. einzelfallentscheidung des eKr
UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe
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Strukturkonferenz Osnabrück
I. OBE-Konferenz (= 7 Mitglieder, 5 Kreistagsabgeordnete, Landrat und allgemeiner Vertreter)
Sitzverteilung: cDU/FDP = 3 Sitze, SPD = 2 Sitze
Mitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP hilbers, reinhold 1. Bosch, hindrik2. cDU/FDP Mülstegen, Andre 2. ruschulte, charlotte3. cDU/FDP von Brockhausen, heinrich 3. Lindschulte, henning
1. SPD Kolde, Thomas 1. Pünt-Kohoff, Silvia2. SPD Mentgen, Bernhard 2. Snieders, Gisela
1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr2. Fietzek, Uwe (erster Kreisrat) 2. einzelfallentscheidung des eKr
II. OBE-Koordinierungsstelle (= 2 Mitglieder, Landrat und allgemeiner Vertreter)1. Kethorn, Friedrich (Landrat)2. Fietzek, Uwe (erster Kreisrat)
Thermalsole- und Schwefelbad Bentheim GmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 2 Mitglieder) Mitglied Stellvertreter/in 1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
2. cDU/FDP Wiering, Petrus 2. hoon, helena
Tierpark Nordhorn gGmbH
I. Gesellschafterversammlung (= 4 Mitglieder)- lt. Gesellschaftervertrag 3 vom Kreistag zu benennende Mitglieder und hVB
Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze, SPD = 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP heils, Thomas 1. Gövert, Birte2. cDU/FDP Thole, Ingrid 2. Wassermann, Monika
1. SPD hüsemann, Meinhard 1. Friese, Volker
1. Fietzek, Uwe (1. Kreisrat) 1. einzelfallentscheidung des eKr
Überbetrieblicher Verbund CHANCE Region Grafschaft Bentheim e.V.
I. Mitgliederversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in 1. cDU/FDP Sanders, Birgit 1. SPD van Slooten, helga Vechtestr. 7a, 48529 Nordhorn
Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VKA)
I. Gesellschafterversammlung (= 1 Mitglied) Mitglied Stellvertreter/in 1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe
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Wachstumsregion Ems-Achse e.V.
I. Mitgliederversammlung (= 1 Mitglied)Mitglied Stellvertreter/in1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
II. Vorstand (= 2 Mitglieder / personenidentisch mit Aufsichtsrat der GmbH)Mitglied Stellvertreter/in1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
2. cDU/FDP helweg, Arne-Jan 2. Wassermann, Monika
Zweckverband EUREGIO
I. Verbandsversammlung (= 3 Sitze, 2 Kreistagsabgeordnete und Landrat) Sitzverteilung: cDU/FDP = 2 Sitze
Mitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP Kramer, Malte 1. cDU/FDP Gövert, Birte2. cDU/FDP helweg, Arne-Jan 2. SPD Strenge, heinrich
1. Kethorn, Friedrich (Landrat) 1. einzelfallentscheidung des Lr
II. EUREGIO-Rat (= 1 Mitglied)
Mitglied Stellvertreter/in1. cDU/FDP Kramer, Malte 1. SPD Strenge, heinrich
UNTerNehMeN UND eINrIchTUNGeN, VereINe, VerBäNDe hAUPTSATZUNG
hauptsatzung
Aufgrund des § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG -, vom 17.12.2010 (Nds. GVBl S. 576), in der zur Zeit geltenden Fas-sung, hat der Kreistag des Landkreises Grafschaft Bentheim in seiner Sitzung am 17.11.2016 folgende hauptsatzung beschlossen:
§ 1 Name und SitzDer Landkreis führt den Namen “Landkreis Grafschaft Bentheim”. er hat sei-nen Sitz in Nordhorn.
§ 2 Wappen, Flagge und Dienstsiegel(1) Die Farben des Landkreises sind rot und gold.(2) Das Wappen des Landkreises zeigt auf rotem Grund 17 und 2 halbe kreis-
runde Schildbeschläge, die in waagerechten reihen auf Lücke untereinander symmetrisch in folgender Weise angeordnet sind: 1. reihe: 4, 2. reihe: 3 ganze und seitlich 2 halbe, 3. reihe: 4 und die folgenden reihen: 3 und 2 Beschläge, die letzte endet mit 1 Beschlag. Die beiden halben Beschläge in der 2. reihe sind mit den geraden halbierungsflächen dem Schildrand zugekehrt, ohne aber den rand zu berühren (Verleihungsurkunde des Niedersächsischen Ministers des Innern vom 20.05.1955 -IV/1 Nr. 332.704/27-).
(3) Die Flagge des Landkreises zeigt in zwei gleichbreiten Querstreifen von oben nach unten die Farben rot und gold, auf beiden, etwas nach der Stan-ge hin verschoben, in den roten und goldenen Streifen je bis zur hälfte übergreifend, das Kreiswappen.
(4) Das Dienstsiegel enthält das Wappen und die Umschrift “Landkreis Graf-schaft Bentheim.”
§ 3 KreisgebietDas Kreisgebiet besteht aus folgenden zum Landkreis gehörenden Gemeinden:- der selbstständigen Gemeinde Stadt Nordhorn
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hAUPTSATZUNG hAUPTSATZUNG
- den Städten Bad Bentheim, Neuenhaus, Schüttorf- den Gemeinden emlichheim, engden, esche, Georgsdorf, Getelo, Gölenkamp,
halle, hoogstede, Isterberg, Itterbeck, Laar, Lage, Ohne, Osterwald, Quen-dorf, ringe, Samern, Uelsen, Wielen, Wietmarschen, Wilsum.
§ 4 GeschäftsordnungDas Verfahren des Kreistages und des Kreisausschusses wird durch die vom Kreistag zu erlassende Geschäftsordnung geregelt. Diese bestimmt auch das Verfahren der nach § 71 NKomVG gebildeten Ausschüsse; sie gilt sinngemäß für sonstige Ausschüsse, Beiräte usw., soweit nicht besondere rechtsvor-schriften etwas anderes bestimmen.
§ 5 KreistagszuständigkeitDer Beschlussfassung des Kreistages bedürfena) rechtsgeschäfte i.S.d. § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG, deren Vermögenswert
die höhe von 110.000,-- euro übersteigt,b) rechtsgeschäfte i.S.d. § 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG, deren Vermögenswert
die höhe von 6.000,-- euro übersteigt, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
c) Verträge i.S.d. § 58 Abs. 1 Nr. 20 NKomVG, deren Vermögenswert die höhe von 15.000,-- euro übersteigt, soweit diese nicht aufgrund einer förmlichen Ausschreibung abgeschlossen werden.
§ 6 Beamtinnen und Beamte auf Zeit(1) Außer der Landrätin/dem Landrat werden die allgemeine Vertreterin/der
allgemeine Vertreter als erste Kreisrätin/erster Kreisrat und eine Kreisrätin/ein Kreisrat als weitere leitende Beamtinnen/Beamte in das Beamtenver-hältnis auf Zeit berufen.
(2) Die erste Kreisrätin/der erste Kreisrat und die Kreisrätin/der Kreisrat gehö-ren dem Kreisausschuss mit beratender Stimme an.
§ 7 Weitere Stellvertretung der Landrätin/des LandratesIm Verhinderungsfall der/des ersten Kreisrätin/Kreisrats wird die Landrätin/der Landrat durch die Kreisrätin/den Kreisrat in allen Geschäftsbereichen vertreten.
§ 8 Anregungen und Beschwerden(1) Sind Anregungen und Beschwerden i.S.d. § 34 NKomVG (Antrag) von mehr
als fünf Personen unterzeichnet, so ist von den Antragstellern eine Person zu benennen, die berechtigt ist, sie zu vertreten.
(2) Die Landrätin/der Landrat kann der Antragstellerin/dem Antragsteller auf-geben, den Antrag in der für eine ordnungsgemäße Beratung erforderli-chen Anzahl einzureichen. Die Beratung kann in diesen Fällen bis zur ein-reichung der notwendigen Unterlagen ausgesetzt werden.
(3) Anträge, die nicht Angelegenheiten des Landkreises Grafschaft Bentheim betreffen, sind ohne Beratung von der Landrätin/dem Landrat unter An-gabe der zuständigen Stelle zurückzugeben. eingaben, die weder Anre-gungen noch Beschwerden zum Inhalt haben (z. B. Fragen, erklärungen, Ansichten usw.), sind ebenfalls ohne Beratung zurückzugeben.
(4) Für die erledigung der Anträge ist der Kreisausschuss zuständig, es sei denn, sie betreffen Angelegenheiten, für die der Kreistag ausschließlich gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zuständig ist. Zur Vorbereitung der erledigung können der Kreistag bzw. der Kreisausschuss Anträge zur Mitberatung an die zuständigen Fachausschüsse überweisen.
(5) Von einer Beratung eines Antrages soll abgesehen werden, wenn sein Inhalt einen Straftatbestand erfüllt oder wenn er gegenüber bereits erledigter An-träge kein neues Sachvorbringen enthält. eine Beratung eines Antrages kann abgelehnt werden, wenn das Antragsbegehren Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen rechtsbehelfs- oder rechtsmittelverfahrens ist.
(6) Die Landrätin/der Landrat unterrichtet spätestens nach ca. vier Wochen die Antragstellerin/den Antragsteller, wie der Antrag behandelt wurde oder erteilt einen Zwischenbescheid über den Stand der Bearbeitung. Die Frak-tions- /Gruppenvorsitzenden erhalten eine Kopie des Schreibens.
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hAUPTSATZUNG
§ 9 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen(1) Satzungen und Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen des
Landkreises werden – soweit durch rechtsvorschrift nichts anderes be-stimmt ist – im Internet unter der Adresse http://www.grafschaft-ben-theim.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet unter Angabe des Bereitstellungstages und auf die Interneta- dresse ist in der Tageszeitung „Grafschafter Nachrichten“ nachrichtlich hinzuweisen.
(2) Ortsübliche Bekanntmachungen des Landkreises erfolgen bis zum 31.12.2017 in der Tageszeitung „Grafschafter Nachrichten“. Ab dem 01.01.2018 erfolgen ortsübliche Bekanntmachung entsprechend dem im 1. Absatz beschriebenen Verfahren für Satzungen, Verordnungen und öffent-liche Bekanntmachungen.
§ 10 Inkrafttreten(1) Diese hauptsatzung tritt am 18.11.2016 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die hauptsatzung vom 01.11.2011 außer Kraft.
Nordhorn, 17.11.2016
Friedrich KethornLandrat
GeSchäFTSOrDNUNG
Geschäftsordnungfür den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Grafschaft Bentheim in der Fassung vom 17.11.2016
I. abschnittKreistag
§ 1 Fraktionen und Gruppen(1) Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Kreistagsabgeord-
neten, die aufgrund desselben Wahlvorschlages in den Kreistag gewählt sind.(2) Gruppen sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Kreistagsabgeord-
neten, die aufgrund verschiedener Wahlvorschläge in den Kreistag gewählt sind. Zu den Gruppen rechnen auch Zusammenschlüsse von Fraktionen mit fraktionslosen Kreistagsabgeordneten.
(3) Auch Fraktionen können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Die Gruppe hat anstelle der beteiligten Fraktionen sämtliche kommunalverfas-sungsrechtlichen rechte (z. B. §§ 71 und 75 NKomVG). Sofern die beteiligten Fraktionen nichts anderes erklären, behalten die Fraktionen jedoch ihren bis-herigen Status, was auch für die entschädigung der/des Fraktionsvorsitzen-den sowie die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen gilt.
(4) Jede Fraktion und jede Gruppe hat eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine/einen oder mehrere stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
(5) Fraktionen und Gruppen haben ihre Bildung, Umbildung und Auflösung so-wie die Ausgestaltung nach § 14 Abs. 3 Satz 2 dieser Geschäftsordnung un-verzüglich der Landrätin/dem Landrat und der/dem Vorsitzenden des Kreis-tages schriftlich anzuzeigen. Die Mitteilung muss die genaue Bezeichnung der Fraktion oder Gruppe, die Namen der/des Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe, ihrer/seiner Stellvertreterinnen/Stellvertreter und aller der Fraktion oder Gruppe angehörenden Kreistagsabgeordneten enthalten. änderungen sind der Landrätin/dem Landrat unverzüglich schriftlich anzu-zeigen. Die Landrätin/der Landrat unterrichtet unverzüglich den Kreistag.
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GeSchäFTSOrDNUNG GeSchäFTSOrDNUNG
(6) Unterhält die Fraktion oder Gruppe eine Geschäftsstelle, sind der Landrä-tin/dem Landrat auch die Anschrift der Geschäftsstelle sowie die zur Ver-schwiegenheit verpflichteten Mitarbeiter der Fraktion oder Gruppe sowie evtl. änderungen mitzuteilen.
(7) Den Fraktionen und Gruppen werden im rahmen der im haushalt zur Ver-fügung stehenden Mittel Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung sowie für die Aufwendungen aus einer öffentlichen Darstellung ihrer Auffassung in Angelegenheiten des Landkreises gewährt. Über die Verwendung der Zuwendung im jeweiligen haushaltsjahr ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der bis zum 31. März des auf das haushaltsjahr folgenden Jahres der Landrätin/dem Landrat zuzuleiten ist.
§ 2 Einberufung des Kreistages(1) Die Landrätin/der Landrat lädt die Kreistagsabgeordneten unter Mitteilung
der Tagesordnung schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument ein. Die oder der Vorsitzende vertritt die Landrätin/den Landrat in Abwesenheit bei der einberufung der Vertretung einschließlich der Aufstellung der Ta-gesordnung. Die einberufung erfolgt, sooft es die Geschäftslage erfordert. Im letzten Quartal des Jahres legt der Kreisausschuss die voraussichtlichen Sitzungstermine für das kommende Jahr fest.
(2) Die Ladungsfrist beträgt 9 Tage. Sie kann in eilfällen bis auf 3 Tage abge-kürzt werden; auf die Abkürzung ist in der Ladung hinzuweisen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Ladungen zu ordentlichen Sitzungen am 11. Tage, in eilfällen am 5. Tage vor der Sitzung zur Post gegeben oder den Abgeordne-ten am 10. bzw. 4. Tage vor der Sitzung ausgehändigt bzw. über die Inter-netkomponente des Kreistagsinformationssystems abrufbar bereitgestellt oder als elektronisches Dokument übersandt worden sind. Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung ist bei der einberufung zu beachten.
(3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind ortsüblich bekannt zu machen, es sei denn, dass der Kreistag zu einer nicht öffentlichen Sitzung einberufen wird.
(4) Die einberufung zu einer nicht öffentlichen Sitzung erfolgt, wenn die Ta-gesordnung lediglich Punkte enthält, die nach den Vorschriften des Nieder-sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in nicht öffentlicher Sitzung zu
behandeln sind oder bei denen ein entsprechender Kreistagsbeschluss über die nicht öffentliche Beratung im einzelfall bereits vorliegt.
(5) Der gesamte Schriftverkehr (z. B. einladungen, Protokolle, Vorlagen) zwi-schen Kreistag und Verwaltung erfolgt i. d. r. auf elektronischem Wege über das Kreistagsinformationssystem durch Bereitstellung im Internet.
(6) Die Kreistagsabgeordneten sind verpflichtet, an den Sitzungen des Kreis-tages teilzunehmen und sich in die Anwesenheitsliste einzutragen. Sind sie verhindert, sollen sie die Vorsitzende/den Vorsitzenden unter Angabe des Grundes rechtzeitig vorher benachrichtigen. Beabsichtigt eine Kreistags-abgeordnete/ein Kreistagsabgeordneter eine Kreistagssitzung vorzeitig zu verlassen, soll sie/er diese Absicht der/dem Vorsitzenden vorher anzeigen.
§ 3 Tagesordnung(1) Die Landrätin/der Landrat stellt die Tagesordnung im Benehmen mit der/
dem Vorsitzenden des Kreistages auf. Die/Der Vorsitzende kann verlangen, dass die Tagesordnung um einen Beratungsgegenstand ergänzt wird. Die Tagesordnung für die erste Sitzung in der Wahlperiode stellt die Landrätin/der Landrat allein auf. Stellt die/der Vorsitzende die Tagesordnung in Ver-tretung für die Landrätin/den Landrat auf, so ist das Benehmen mit der all-gemeinen Stellvertreterin/dem allgemeinen Stellvertreter der Landrätin/des Landrats herzustellen. Diese/Dieser kann verlangen, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt wird.
(2) Der Ladung sind die Tagesordnung sowie alle Vorlagen für die inhaltlichen Tagesordnungspunkte beizufügen. Vorlagen können auch nachgereicht werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 5 (Sitzungsablauf) zu beachten. Jeder Verhandlungsgegenstand muss besonders bezeichnet sein.
(3) In dringenden Fällen kann die Tagesordnung zu Sitzungsbeginn durch Beschluss erweitert werden; dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Kreista-ges erforderlich. In allen übrigen Fällen kann die Tagesordnung nur erweitert werden, wenn alle Mitglieder anwesend sind und der erweiterung zustimmen.
§ 4 Öffentlichkeit(1) Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich, soweit nicht das öffentliche
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GeSchäFTSOrDNUNG GeSchäFTSOrDNUNG
Wohl oder berechtigte Interessen einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Auf Antrag einer/eines Kreistagsabgeordneten oder der Landrä-tin/des Landrats kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausge-schlossen werden. Über einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nicht öffentlicher Sitzung beraten und entschieden; wenn keine Beratung erforderlich ist, kann in öffentlicher Sitzung entschieden werden.
(2) An öffentlichen Sitzungen des Kreistages können Zuhörerinnen/Zuhörer unter Ausnutzung der vorhandenen Plätze teilnehmen. Für Pressevertrete-rinnen/Pressevertreter werden besondere Plätze vorgehalten.
(3) Zuhörerinnen/Zuhörer sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen zu beteiligen. Sie dürfen auch im Übrigen die Verhandlungen nicht stören, insbesondere keine Zeichen des Beifalls oder des Missfallens geben.
(4) Zuhörerinnen/Zuhörer, die sich wiederholt ungebührlich verhalten oder die die Ordnung stören, können von der/dem Vorsitzenden von der Sitzung ausgeschlossen und aus dem Sitzungssaal verwiesen werden.
§ 4 a Einwohnerfragestunde(1) In jeder öffentlichen Kreistagssitzung – mit Ausnahme der haushaltssit-
zung – findet eine einwohnerfragestunde statt. Die Fragestunde wird von der/dem Vorsitzenden geleitet. Sie beginnt nach Beendigung eines jewei-ligen Tagesordnungspunktes, frühestens 1 1/2 Stunden nach Beginn, spä-testens jedoch 2 Stunden nach Beginn der jeweiligen Kreistagssitzung. Die Kreistagssitzung wird dafür höchstens 30 Minuten unterbrochen. Falls die Zeit nicht ausreicht, kann die Fragestunde nach Abschluss der öffentlichen Kreistagssitzung fortgesetzt werden.
(2) Jede einwohnerin/jeder einwohner des Landkreises kann Fragen zu Bera-tungsgegenständen und anderen Kreisangelegenheiten stellen. Die Frage-stellerin/der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand ihrer/seiner ersten Frage beziehen müssen, stellen. Die Frage-stellerin/der Fragesteller muss persönlich anwesend sein. Die redezeit je Fragestellerin/Fragesteller wird auf 3 Minuten begrenzt. Im Übrigen gelten die Abs. 3 bis 6 des § 8 (redeordnung) entsprechend
(3) Die Fragen werden von der Landrätin/dem Landrat beantwortet. eine Dis-
kussion findet nicht statt. Gewähr für eine sofortige Beantwortung kann nur gegeben werden, wenn die Frage spätestens 3 Tage vorher schriftlich beim Landkreis Grafschaft Bentheim vorliegt.
§ 4 b Anhörungen(1) Der Kreistag kann beschließen, anwesende Sachverständige zum Gegen-
stand der Beratung zu hören; § 8 (redeordnung) gilt entsprechend.(2) Der Kreistag kann beschließen, anwesende einwohnerinnen/einwohner
einschließlich der nach § 41 NKomVG von der Mitwirkung ausgeschlosse-nen Personen zum Gegenstand der Beratung zu hören; § 8 (redeordnung) gilt entsprechend. eine Diskussion mit den einwohnerinnen/einwohnern des Landkreises findet nicht statt.
§ 5 SitzungsablaufDie Kreistagssitzungen laufen regelmäßig in folgender reihenfolge ab:a) eröffnung der öffentlichen Sitzung,b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit,c) Feststellung der Tagesordnung, ggf. unter änderung des vorgeschlagenen
Sitzungsablaufes, Beschlussfassung über die Behandlung in nicht öffentli-cher Sitzung,
d) Genehmigung des Protokolls über die vorhergegangene Sitzung (öffentli-cher Teil),
e) Verhandlung der Tagesordnungspunkte, zu gegebener Zeit einwohnerfrage-stunde gem. § 4a Abs. 1
f) Mitteilungen der Verwaltung,g) Anfragen, Anregungen und Beschwerden,h) Schließung der öffentlichen Sitzung,i) eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung,j) Genehmigung des Protokolls über die vorhergegangene Sitzung (nicht öf-
fentlicher Teil),k) Verhandlung der Tagesordnungspunkte,l) Mitteilungen der Verwaltung,m) Anfragen,o) Schließung der nicht öffentlichen Sitzung.
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GeSchäFTSOrDNUNG GeSchäFTSOrDNUNG
§ 6 Sitzungsleitung(1) Die/Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen unparteiisch, eröffnet und
schließt die Sitzungen. Die/der Vorsitzende wird von seiner gewählten Stell-vertretung vertreten.
(2) Die/Der Vorsitzende eröffnet über jeden Tagesordnungspunkt die Aus-sprache. Liegt keine Wortmeldung vor, so erklärt sie/er die Aussprache für abgeschlossen und eröffnet die Abstimmung oder die Wahl. Will die/der Vorsitzende selber zur Sache sprechen, so gibt sie/er den Vorsitz solange an ihre/n bzw. seine/n Vertreterin/Vertreter ab.
(3) Die/Der Vorsitzende sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen und achtet auf die einhaltung der Geschäftsordnung. Sie/er übt das hausrecht aus.
§ 7 Sitzungsordnung(1) Die Landrätin/der Landrat kann Angehörige der Verwaltung zur Kreistags-
sitzung hinzuziehen.(2) Zur Vorbereitung eines Kreistagsbeschlusses, der in der laufenden Kreis-
tagssitzung zu fassen ist und nicht bis zur nächsten ordentlichen Kreis-tagssitzung aufgeschoben werden kann, kann der Kreisausschuss während einer Sitzungsunterbrechung einberufen werden.
(3) Verhält sich ein Kreistagsmitglied ungebührlich oder ordnungswidrig, so ruft es die/der Vorsitzende „zur Ordnung”. Die/Der Vorsitzende kann ein Kreistagsmitglied bei ungebührlichem oder wiederholt ordnungswidrigem Verhalten von der Sitzung ausschließen. Der Ausschluss ist zulässig, wenn die/der Vorsitzende ein Kreistagsmitglied in derselben Sitzung zum dritten Mal wegen ungebührlichen oder ordnungswidrigen Verhaltens gerügt hat und bei der zweiten rüge auf die Folge des Ausscheidens von der Sitzung hingewiesen hat. Auf Antrag der/des Ausgeschlossenen stellt der Kreistag in seiner nächsten Sitzung fest, ob der Ausschluss berechtigt war.
(4) Der Kreistag kann ein Kreistagsmitglied, das sich schuldhaft grob unge-bührlich verhält oder schuldhaft wiederholt gegen Anordnungen verstößt, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung erlassen wurden, mit der Mehr-heit der Kreistagsmitglieder von der Mitarbeit im Kreistag und seinen
Ausschüssen ausschließen. Der Ausschluss kann nur auf bestimmte Zeit, höchstens jedoch für 6 Monate, erfolgen. Das Kreistagsmitglied kann als Zuhörerin/Zuhörer teilnehmen; für sie/ihn gelten die regelungen der Ge-schäftsordnung über Zuhörerinnen/Zuhörer.
(5) Die/Der Vorsitzende kann die Sitzung unterbrechen oder nach dreimaligem Aufruf schließen, wenn die nötige ruhe und Ordnung nicht herzustellen ist.
§ 8 Redeordnung(1) Kreistagsabgeordnete und andere an der Sitzung teilnehmende Personen
dürfen nur sprechen, wenn die/der Vorsitzende ihnen das Wort erteilt hat. Wortmeldungen erfolgen durch handzeichen.
(2) Auf Verlangen ist zunächst der Antragstellerin/dem Antragsteller und dann den Vorsitzenden der Fraktionen/Gruppen das Wort zu erteilen. Ansonsten erteilt die/der Vorsitzende das Wort in der reihenfolge der Wortmeldungen, bei gleichzeitiger Meldung nach pflichtgemäßem ermessen. Zur Geschäfts-ordnung ist das Wort jederzeit zu erteilen. eine rede darf dadurch nicht unterbrochen werden. Bemerkungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf diese beziehen und nicht über 5 Minuten dauern. Antragstellerinnen/Antragsteller können auch zum Schluss der Beratung das Wort verlangen.
(3) Jede rednerin/jeder redner hat sich bei ihren/seinen Ausführungen streng an die Sache zu halten. Die/Der Vorsitzende kann eine rednerin/einen redner, die/der vom Verhandlungsgegenstand abweicht oder sich mehrfach wiederholt, „zur Sache” rufen. Ist eine rednerin/ein redner dreimal bei demselben Tages-ordnungspunkt zur Sache gerufen worden, so kann ihr/ihm die/der Vorsitzende das Wort entziehen, wenn sie/er beim zweiten Mal auf diese Folge hingewie-sen wurde. Ist der rednerin/dem redner das Wort entzogen, so darf es ihr/ihm bis zum Beginn des Abstimmungsverfahrens nicht wieder erteilt werden.
(4) In derselben Angelegenheit soll niemand öfter als zweimal das Wort erhalten.(5) Mit Zustimmung des Kreistages kann die/der Vorsitzende die rededauer
auf eine bestimmte Zeit beschränken.(6) Die Landrätin/der Landrat und die anderen Beamtinnen/Beamten auf Zeit
sind auf ihr Verlangen zum Gegenstand der Verhandlung zu hören. Zur tat-sächlichen oder rechtlichen Klarstellung des Sachverhalts ist ihnen auch außerhalb der reihenfolge der Wortmeldungen das Wort zu erteilen.
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GeSchäFTSOrDNUNG GeSchäFTSOrDNUNG
(7) Persönliche Bemerkungen, mit denen gegen die Person der rednerin/des redners gerichtete Angriffe zurückgewiesen oder eigene persönliche Aus-führungen berichtigt werden, sind nach Schluss der Aussprache gestattet. Ausführungen zur Sache dürfen diese Bemerkungen nicht mehr enthalten.
§ 9 Sachanträge(1) Anträge auf Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die Tages-
ordnung sind spätestens am 10. Tage (bis 15.00 Uhr) vor der Kreistagssitzung schriftlich oder als elektronisches Dokument an die Landrätin/den Landrat zu richten. Für die einhaltung der Frist ist bei schriftlichen Anträgen der Poststem-pel maßgebend. Die Antragsberechtigung richtet sich nach § 56 NKomVG.
(2) Während der Sitzung können Anträge zu den einzelnen Verhandlungsge-genständen schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die/Der Vorsitzen-de kann verlangen, dass mündlich gestellte Anträge schriftlich vorgelegt werden. Wird ein änderungsantrag angenommen, so gilt der veränderte Antrag als neue Verhandlungsgrundlage.
(3) Anträge zu einem Beratungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, können bis zur Abstimmung von der Antragstellerin/dem Antragsteller je-derzeit zurückgezogen werden.
(4) Anträge auf Aufhebung von Beschlüssen früherer Sitzungen dürfen in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in der Sitzung gestellt werden, wenn die Beschlussfassung des Kreistages mehr als sechs Monate zurückliegt. Dies gilt nicht, wenn der Kreisausschuss einen entsprechenden Antrag stellt, oder sich die Sach- und/oder rechtslage wesentlich verändert hat.
§ 10 Anträge zur Geschäftsordnung(1) Während der Beratung sind folgende Anträge zulässig: a) auf änderung des Antrages, b) auf Vertagung der Beratung, c) auf Unterbrechung der Sitzung, d) auf Schluss der Aussprache und Schließen der rednerliste, e) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit, f) auf Absetzung von der Tagesordnung und/oder Verweisung an einen
Ausschuss zur Vorbereitung einer Beschlussfassung, g) auf Verlängerung der redezeit, h) auf Zulassung mehrmaligen Sprechens, i) auf Nichtbefassung mit einem Antrag.(2) Bei einem Antrag auf Schluss der Aussprache und Schließen der rednerliste
gibt die/der Vorsitzende die noch vorliegenden Wortmeldungen bekannt. Gegen den Antrag darf nur ein Kreistagsmitglied sprechen. Nach einem entsprechenden Beschluss erhalten zunächst die noch auf der rednerliste stehenden Kreistagsmitglieder und danach die Fraktionen/Gruppen sowie die fraktions-/gruppenlosen Kreistagsmitglieder, die noch nicht zum Bera-tungsgegenstand gesprochen haben, Gelegenheit zu einem redebeitrag.
§ 11 Abstimmung(1) Nach Schluss der Aussprache und persönlichen Bemerkungen eröffnet die/der
Vorsitzende die Abstimmung. Vor der Abstimmung wiederholt die/der Vorsit-zende den Antrag oder verweist auf die Vorlage, aus der der Antrag ersichtlich ist. Während des Abstimmungsverfahrens sind weitere Sachanträge unzulässig.
(2) Die/Der Vorsitzende formuliert die Abstimmungsfrage so, dass sie mit „Ja” oder „Nein” beantwortet werden kann. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nicht mit.
(3) Wenn mehrere Anträge vorliegen, bestimmt die/der Vorsitzende die reihenfol-ge der Anträge für die Abstimmungen. Anträge zum Verfahren haben Vorrang vor Anträgen zur Sache; änderungsanträge werden vor dem hauptantrag be-handelt. Weitergehende Anträge haben Vorrang vor anderen Anträgen.
(4) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stim-men gefasst, soweit durch Gesetz oder in Angelegenheiten des Verfah-rens durch die Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stim-mengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(5) Grundsätzlich wird offen durch handzeichen abgestimmt, in Zweifelsfällen durch Aufstehen. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der anwe-senden Kreistagsmitglieder ist offen unter Namensnennung oder geheim mit Stimmzettel abzustimmen. ein Antrag auf geheime Abstimmung ist vorrangig vor namentlicher Abstimmung zu behandeln. Bei einer geheimen Abstimmung gilt für die Stimmenzählung § 10 Abs. 2 entsprechend.
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GeSchäFTSOrDNUNG GeSchäFTSOrDNUNG
§ 11 a Wahlen(1) Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder handzeichen gewählt,
wenn dem niemand widerspricht. Ansonsten wird schriftlich gewählt. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Kreistagsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahl-gang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stim-men erhalten hat. ergibt sich zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entschei-det das Los. Das Los zieht die/der Vorsitzende des Kreistages (§ 67 NKomVG).
(2) Auf Verlangen eines Kreistagsmitglieds ist geheim zu wählen.(3) Mit der Stimmenzählung beauftragt die/der Vorsitzende zwei hierzu bereite
Kreistagsabgeordnete.
§ 12 Anfragen(1) Jede/Jeder Kreistagsabgeordnete ist zu Anfragen über Kreisangelegen-
heiten an die Landrätin/den Landrat und an Vorsitzende von Ausschüssen berechtigt, die je nach ihrem Gegenstand in öffentlicher oder nicht öffent-licher Kreistagssitzung zu beantworten sind. Zusatzfragen sind zulässig. eine Besprechung des Gegenstandes der Anfrage findet nur auf Beschluss des Kreistages statt. Kann eine Anfrage aus bestimmten Gründen noch nicht beantwortet werden, so muss dieses in der folgenden Kreistagssit-zung geschehen, es sei denn, die Fragestellerin/der Fragesteller erklärt sich mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden.
(2) Anfragen sollen spätestens 3 Tage vor der Kreistagssitzung schriftlich bei der Landrätin/dem Landrat eingereicht werden, die/der sie unverzüglich weiterleitet, sofern sie/er sie nicht selbst zu beantworten hat.
(3) Der Kreistag kann durch Beschluss die Beantwortung auf zwei Anfragen je Kreistagsabgeordnete/n in der Sitzung beschränken.
§ 13 Protokoll(1) Die Landrätin/Der Landrat ist für das Protokoll verantwortlich. Sie/er be-
stimmt die Protokollführerin oder den Protokollführer.(2) Das Protokoll wird über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des
Kreistages gefertigt. ein Wortprotokoll ist ausgeschlossen. Abstimmungs- und Wahlergebnisse sind festzuhalten. Jedes Kreistagsmitglied kann ver-langen, dass aus dem Protokoll hervorgeht, wie es abgestimmt hat; dies gilt nicht für geheime Abstimmungen (§ 68 NKomVG).
(3) Das Protokoll ist innerhalb von 6 Wochen nach der Sitzung, spätestens mit der einladung für die folgende Sitzung, allen Kreistagsabgeordneten zuzuleiten.
(4) Das Protokoll ist von der/dem Vorsitzenden, der Landrätin/dem Landrat und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen.
(5) Der Kreistag beschließt über die Genehmigung des Protokolls. Über die Ge-nehmigung des Protokolls der letzten Sitzung des Kreistages vor Ablauf der Wahlperiode beschließt der Kreisausschuss. Bei der Beschlussfassung über die Genehmigung des Protokolls ist eine erneute Beratung oder eine sach-liche änderung der in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse unzulässig.
II. abschnittKreisausschuss
§ 14 Geschäftsgang und Verfahren des KreisausschussesFür den Geschäftsgang und das Verfahren des Kreisausschusses gelten die Vor-schriften des I. Abschnittes dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme der §§ 4 a und 4 b entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Be-stimmungen dieser Geschäftsordnung dem entgegenstehen.
§ 15 Einberufung des Kreisausschusses(1) Der Kreisausschuss ist von der Landrätin/dem Landrat nach Bedarf unter
Mitteilung der Tagesordnung schriftlich oder durch ein elektronisches Do-kument einberufen. Ist sie/er verhindert, so erfolgt die einberufung des Kreisausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung durch die/den erste/n stellvertretende/n Landrätin/Landrat und bei deren/dessen Verhinderung durch die/den zweite/n stellvertretende/n Landrätin/Landrat.
(2) Die Ladungsfrist für den Kreisausschuss beträgt 9 Tage. Die Frist gilt als ge-wahrt, wenn die Ladungen am 11. Tage vor der Sitzung zur Post gegeben oder
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den Mitgliedern des Kreisausschusses am 10. Tage vor der Sitzung ausgehän-digt bzw. über die Internetkomponente des Kreistagsinformationssystems ab-rufbar bereitgestellt oder als elektronisches Dokument übersandt worden sind. In eilfällen kann die Ladungsfrist bis auf 6 Stunden abgekürzt werden; auf die Abkürzung ist in der einladung hinzuweisen. einladung und Tagesordnung sind allen übrigen Kreistagsabgeordneten nachrichtlich zuzuleiten. Gemäß § 7 Abs. 2 kann der Kreisausschuss außerdem auch während einer Sitzungsunterbre-chung des Kreistages einberufen werden. Die Vorschrift der §§ 9 Abs.1 und 3 Abs. 3 dieser Geschäftsordnung sind bei der einberufung zu beachten.
(3) Ist ein Kreisausschussmitglied verhindert, an einer Sitzung des Kreisaus-schusses teilzunehmen, so hat es unverzüglich seine Stellvertreterin/seinen Stellvertreter zu benachrichtigen und ihr/ihm die Sitzungsunterlagen auszu-händigen. Stellvertreterinnen/Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Die Vorausset-zungen des § 2 Abs. 3 dieser Geschäftsordnung sind auch dann erfüllt, wenn die Mitglieder bzw. ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter anwesend sind und die Mitglieder bzw. ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter zustimmen.
§ 16 SitzungsleitungDie Landrätin/der Landrat leitet die Sitzungen des Kreisausschusses unpartei-isch. Ist sie/er verhindert, so erfolgt die Vertretung durch die/den erste/n stell-vertretende/n Landrätin/Landrat und bei deren/dessen Verhinderung durch die/den zweite/n stellvertretende/n Landrätin/Landrat. Ist diese/r auch verhindert, so wählt der Kreisausschuss in der Sitzung unter Leitung des ältesten anwesen-den, hierzu bereiten Kreisausschussmitgliedes aus seiner Mitte eine/n Vorsit-zende/n für die Dauer der Verhinderung, längstens für die Dauer der Sitzung.
§ 17 Protokoll des KreisausschussesDas Protokoll wird allen Kreistagsabgeordneten innerhalb von 4 Wochen nach der jeweiligen Kreisausschusssitzung – möglichst mit der einladung für die folgende Sitzung – zugeleitet. In den Fällen, in denen die Beratung eines Tagesordnungs-punktes in die folgende Sitzung vertagt wird, ist allen Kreistagsabgeordneten der entsprechende Protokollauszug spätestens mit der einladung für die folgende Sit-zung zuzuleiten. Die Protokolle sind vertraulich zu behandeln und zu verwahren.
§ 18 Zusammenwirken des Kreisausschusses mit den Ausschüssen des Kreistages
(1) Der Kreisausschuss nimmt, soweit erforderlich, zu den Beratungsergebnis-sen der Ausschüsse des Kreistages Stellung.
(2) Der Kreisausschuss wirkt darauf hin, dass die Tätigkeit der Ausschüsse auf-einander abgestimmt und nach Möglichkeit ein einheitlicher Beschlussvor-schlag erarbeitet wird.
(3) Bereisungen der Ausschüsse bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kreisausschusses.
III. abschnittAusschüsse des Kreistages
§ 19 Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse des KreistagesFür den Geschäftsgang und das Verfahren der Ausschüsse des Kreistages und der Ausschüsse nach besonderen rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des I. Abschnittes dieser Geschäftsordnung entsprechend, soweit nicht gesetz-liche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung dem entgegenstehen.
§ 20 Einberufung der Ausschüsse des Kreistages(1) Ist ein Ausschussmitglied verhindert, an einer Sitzung des Ausschusses teilzu-
nehmen, so hat es unverzüglich seine/n Stellvertreterin oder Stellvertreter zu benachrichtigen und ihr/ihm die Sitzungsunterlagen auszuhändigen. Ist das stellvertretende Mitglied ebenfalls verhindert, kann die Stellvertretung durch ein anders Mitglied der Fraktion/Gruppe wahrgenommen werden. Satz 2 gilt nicht, soweit eine besondere regelung eine direkte Stellvertretung vorschreibt (Grund-stücksverkehrsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Volkshochschulausschuss)
(2) Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer einberu-fung die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder bzw. ihrer Stellver-treterinnen/Stellvertreter anwesend ist oder wenn alle stimmberechtigten Mitglieder bzw. ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter anwesend sind und
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keines eine Verletzung der Vorschriften über die einberufung rügt.(3) Die einladungen und die Tagesordnungen zu Ausschusssitzungen sind allen
Kreistagsabgeordneten zuzuleiten.
§ 21 TagesordnungIn dringenden Fällen kann die Tagesordnung zu Sitzungsbeginn durch Beschluss erweitert werden; dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mit-glieder des Ausschusses bzw. ihrer Stellvertreterinnen/Stellvertreter erforderlich. In allen übrigen Fällen kann die Tagesordnung nur erweitert werden, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses bzw. ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter anwesend sind und der erweiterung zustimmen.
§ 22 Öffentlichkeit(1) Die Sitzungen des Grundstücksverkehrsausschusses sind jeweils nicht
öffentlich; im Übrigen sind die Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages öffentlich. In nicht öffentlicher Sitzung werden unabhängig davon, ob je-weils entsprechende Gründe den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern, die folgenden Gegenstände behandelt:- Grundstücksangelegenheiten- Personal-/Stellenplanangelegenheiten,- Vergaben.Ausschüsse des Kreistages können zu einer nicht öffentlichen Sitzung ge-laden werden, wenn die Tagesordnung nur Punkte enthält, die in nicht öf-fentlicher Sitzung zu verhandeln sind.
(2) Bei nicht öffentlichen Sitzungen finden die §§ 4a und 4b keine Anwendung.
§ 23 SitzungsleitungDie/Der Ausschussvorsitzende leitet die Sitzung unparteiisch. Sie/er wird bei Ver-hinderung durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n vertreten. Ist diese/r auch verhindert, so wählt der Ausschuss in der Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Mitgliedes aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n für die Dauer der Verhinderung, längstens für die Dauer der Sitzung.
§ 24 Protokolle der Ausschüsse des KreistagesDie Protokolle werden allen Kreistagsabgeordneten innerhalb von 4 Wochen nach der jeweiligen Ausschusssitzung zugeleitet.
§ 25 Zusammenwirken der Ausschüsse des Kreistages mit dem Kreisausschuss
(1) Ausschusssitzungen sollen sich nicht mit Sitzungen anderer Ausschüsse sowie des Kreisausschusses überschneiden.
(2) Anträge und Stellungnahmen der Ausschüsse werden dem Kreisausschuss vorgelegt.
(3) Bereisungen werden beim Kreisausschuss vorab beantragt.
IV. abschnittSchlussbestimmungen
§ 26 InkrafttretenDie Geschäftsordnung tritt am 18.11.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ge-schäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreis-tages und die aufgrund besonderer rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse vom 01.11.2011 – zuletzt geändert am 01.07.2013 – außer Kraft.
LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIMDer Landrat
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48529 Nordhorn
Tel. 05921 96-01
Fax 05921 96-1409
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Stand: April 2017
Satz und Layout: Bartsch & Frauenheim
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Fotografie: Kai Steinkühler
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