30
Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Page 2: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Medizinisches Erklärungsmodell von Behinderung (entwickelte sich ab dem 18. Jh.)

Soziales Erklärungsmodell von Behinderung (entwickelte sich seit den 1980er Jahren – Selbst bestimmt Leben Bewegung)

Kulturelles Erklärungsmodell von (Nicht-) Behinderung (Disability Studies)

Menschenrechtliches Modell von (Nicht-) Behinderung → UN Konvention

Der ParadigmenwechselParadigma = Erklärungsmodell

Page 3: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Die Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen

Was sind die UN – die Vereinten Nationen?

• Zusammenschluss von inzwischen 192 Staaten

• Aufgaben : - Sicherung des Weltfriedens - Schutz der Menschenrechte

• Charta : Verfassung der Vereinten Nationen seit 1945.

Page 4: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Was ist eine UN - Konvention ?

• 1948 => Erklärung der allgemeinen Menschenrechte; Aufstellung von Konventionen zur Verwirklichung der Menschenrechte.

• Konvention : völkerrechtlicher, multilateraler Vertrag

• Ratifikation : Beitritt und Verpflichtung eines Staates zur Erfüllung der aufgestellten Forderungen

Page 5: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Warum eine Konvention fürMenschen mit Behinderungen ?

• Mangelnde Barrierefreiheit aller gesellschaftlichen Strukturen

• Fremdbestimmung

• Situation des Ausgegrenzt Seins

Þ Eingeschränkter Zugang zu Menschenrechten

Page 6: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Wie ist die UN-Konvention entstanden?

• 2001 : Aufstellung eines Ad-hoc Komitees durch Resolution – Partizipative Einbindung der Menschen mit Behinderungen

• 2002 - 2006 : Erarbeitung eines Projekts in 8 mehrtägigen Sitzungen - Organisation regionaler Treffen : Unterbreitung von Vorschlägen durch Behindertenorganisationen und Diskussion mit staatlichen Vertretern

Die UN Konvention ist zu 70% von Menschen mit Behinderungen geschrieben worden!

Page 7: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Wie ist die UN-Konvention entstanden?

• 13.12.2006 : Verabschiedung durch General-versammlung der Vereinten Nationen

• Ab März 2007 : Unterzeichnung und Ratifizierung durch Mitgliedsstaaten

• 3.04.2008 : Ratifikation durch den 20. Mitgliedsstaat

• 3.05.2008 : In Kraft Treten der Konvention

Page 8: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Wie ist die UN-Konvention aufgebaut?

• Art.1 - 8 : Sinn und Zweck, Personenkreis, generelle Prinzipien, besonderer Schutz von Frauen und Kindern.

• Art. 9 - 30 : Maßnahmen, die die Staaten in den verschiedenen Bereichen ergreifen sollen.

• Art. 31 - 50 : Organisation der juristischen Seite - Erhebung von Daten, internationale Zusammen-arbeit, Berichtspflicht, Kontrollausschuss, Koordinierungsmechanismus.

Page 9: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Wie wird Behinderung in der Konvention definiert?

Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche siein Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Page 10: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Auf welchen Grundprinzipien ist die Konvention aufgebaut?

Art. 3

• Menschenwürde• Nichtdiskriminierung• Inklusion und Teilhabe• Vielfalt• Chancengleichheit• Barrierefreiheit • Gleichberechtigung von Mann und Frau • Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern

Page 11: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Teilhabe und Inklusion

Voraussetzungen

Barrierefreiheit und Persönliche Assistenz

Die wichtigsten Bereiche • Selbstbestimmtes Leben• Familie, Sexualität• Bildung • Arbeit und Beschäftigung• Politik• Kultur und Freizeit

Page 12: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Barrierefreiheit Art. 9

• Gleichberechtigter Zugang zu baulicher Umwelt, Transportmitteln, Information und Kommunikation (Gebäude, Transportmittel, Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen, Arbeitsstätten, Kommunikations-, Informations- und Notdienste)

• Leitlinien, Organisation von Schulungen, Beschilderungen in Brailleschrift und leicht lesbarer Form, persönliche Assistenz, Gebärdensprachdolmetscher

Page 13: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Art. 19

• gleiche Wahlmöglichkeiten, in Gemeinschaft

zu leben

• Menschen mit Behinderungen können

entscheiden, wo und mit wem sie leben

• keine Verpflichtung, in besonderen

Wohnformen

zu leben

• gemeindenahe Unterstützung und

persönliche Assistenz

Page 14: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Achtung der Wohnung und der Familie

Art. 23

• Recht, Fruchtbarkeit behalten.

• Zugang zu Information und Aufklärung über

Fortpflanzung und Familienplanung

• Recht auf Eheschließung und Gründung einer Familie

• Unterstützung der Eltern mit Behinderung,

• Das Wohl des Kindes ausschlaggebend.

• Recht der Kinder mit Behinderungen auf ein

Leben in der Familie

Page 15: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Bildung Art. 24

• Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung

• inklusives Bildungssystem

• Stärken der Achtung vor den Menschenrechten und der menschlichen Vielfalt.

• Gleichberechtigter Zugang zum allgemeinen Grundschulunterricht, zu weiterführender Schul-, Hochschul-, Erwachsenen- und Berufsausbildung.

• Angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen und Assistenz

Page 16: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Arbeit und Beschäftigung Art. 27

• Recht auf Arbeit

• Recht auf Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch

Arbeit zu verdienen,

• offener, inklusiver und barrierefreier Arbeitsmarkt

• Beschäftigung im öffentlichen Sektor

• Angemessene Vorkehrungen der

Beschäftigung im privaten Sektor

• Erhalt des Arbeitsplatzes und beruflicher

Wiedereinstieg.

Page 17: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Art. 29• Aktives und passives Wahlrecht• Barrierefreie Wahlverfahren, -einrichtungen und

-materialien,• Einsatz geeigneter Technologien und auf Wunsch

selbstgewählte Unterstützungsperson • Unterstützung der Teilhabe in politischen Parteien

und nichtstaatlichen Organisationen• Unterstützung der Organisationen von

Menschen mit Behinderungen

Page 18: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Art. 30

• Zugang zu kulturellem Material.

• Zugang zu kulturellen Aktivitäten wie Fernsehprogrammen, Filmen und Theatervorstellungen.

• Zugang zu kulturellen Orten (Theater, Museum, Kino, Bibliothek, Tourismusdienste).

• Anerkennung und Unterstützung der kulturellen und sprachlichen Identität einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.

Page 19: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung der UN-Konvention auf internationaler Ebene

Art. 34 bis 36

• Internationaler Kontrollausschuss aus Experten zum Thema Behinderung

• Berichtspflicht der Länder - das erste Mal 2 Jahre nach der Ratifikation, dann alle 4 Jahre

→Möglichkeit von Parallel- oder Schattenberichten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen

Page 20: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung der UN Konvention auf nationaler Ebene

Art. 33

Koordinierung und Monitoring

• Focalpoints – staatliche Stellen

• Unabhängige nationale Organisationen zum Schutz der Menschenrechte

• Einbindung der Zivilgesellschaft, insbesondere der Organisationen von Menschen mit Behinderungen

Page 21: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung der UN-Konvention auf nationaler Ebene

Koordinierung und Monitoring in Luxemburg • Focalpoints – Familienministerium mit anderen Ministerien

• Unabhängige nationale Organisationen Beratende Menschenrechtskommission, Zentrum für Gleichbehandlung, Ombudsman???

• Zivilgesellschaft : Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen, Vertreter von Politik, Wirtschaft, …

Page 22: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung in LuxemburgDas Gesetzesprojekt

• 2007 Unterzeichnung der UN Konvention• Mai 2010 Gesetzesprojekt zur Ratifikation auf dem

Instanzenweg (Familienministerium)• Parlamentarische Kommission für Familie, Jugend

und Chancengleichheit

Austausch mit Ombudsman, Nemme mat eis! und Menschenrechtskommission

Gutachten : Berufskammern, Staatsrat, Oberster Behindertenrat Menschenrechtskommission Gleichbehandlungszentrum

Page 23: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung in LuxemburgDas Gesetzesprojekt

Mittwoch 13. Juli 2011

14:30 Uhr

Öffentliche Sitzung in der Abgeordnetenkammer

Diskussion und Abstimmung (?)

!!!!

Page 24: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung in Luxemburg Der Aktionsplan

Was ist ein Aktionsplan?

= Ein strategisches Handlungsprogramm

(Beschreibung der Probleme +

Festlegung konkreter Ziele und Maßnahmen +

Regelung der koordinierten Ausführung + Evaluation und Fortentwicklung dieser Maßnahmen.

= Das Ergebnis eines transparenten und partizipativen Arbeitsprozesses

= Öffentlich zugänglich

Page 25: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung in Luxemburg Der Aktionsplan

Wie wird der Aktionsplan verwirklicht?

• Vorbereitung • Entwicklung • Umsetzung • Monitoring • Evaluierung und Fortentwicklung des Plans

Page 26: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung in LuxemburgDer Aktionsplan

• Ende 2010 Einrichtung einer Steeringgroup - Initiierung eines nationalen Aktionsplans

• 3. Dezember 2010 Offener Brief des Familienmini-steriums : Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung des Aktionsplans

• 2. März 2011 Informationsveranstaltung im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans - Erklärungen durch Familienministerium und Steering Group - Vorstellung der Themen

Page 27: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung in LuxemburgDer Aktionsplan

• 2. April 2011 erstes ganztägiges Arbeitstreffen in Remich (Cefos)

Bestandsaufnahme und Entwicklung erster Ideen

Forderung von NME nach von einer Behinderung betroffenen Mitglieder in der Steeringgroup wird umgesetzt - Wahl durch Plenum

Page 28: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung in LuxemburgDer Aktionsplan

• 2. Juli 2011 zweites Arbeitstreffen

Entwicklung von Lösungsentwürfen und Strategien

nicht genügend Gebärdensprachdolmetscher

Kompromissvorschlag von Daaflux des Gruppenwechsels wird angenommen - Problem bleibt aber bestehen

Frage nach Partizipation von außen - Kompromiss : Veröffentlichung eines einzigen Berichts durch Ministerium mit Kontaktangabe

Page 29: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

Umsetzung in LuxemburgDer Aktionsplan

Wie geht’s weiter ?

• Delegationen der Arbeitsgruppen sollen Verantwortliche der Ministerien treffen,

• Weitere Arbeitstreffen sind am 1. Oktober 2011 und am 12. November 2011 geplant.

• Ende 2011: Offizielle Präsentation des Aktionsplans

Page 30: Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen

NËMME MAT EIS! a.s.b.l.

• Neu gegründete behinderungsübergreifende Organisation

• Selbst gestellte Aufgaben:- Vertretung der Interessen der Menschen mit

Behinderungen- Angebot einer gemeinsamen Plattform