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Die neue EU-Verordnung REACH Was bringt es für den Arbeitsschutz?. FASI-Veranstaltung am 03.April 2008 in Chemnitz Dr. Bertram Wagner, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. www.arbeitsschutz-sachsen.de - PowerPoint PPT Presentation
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Die neue EU-Verordnung REACH
Was bringt es für den Arbeitsschutz?
www.arbeitsschutz-sachsen.de
rechte Seite: Gefahrguttransport, Gefahrstoffe, Sprengstoffe, biologische Arbeitsstoffe
Scrollen nach unten: Vorlesungsmanuskript FASI- Vortrag
FASI-Veranstaltung am 03.April 2008 in Chemnitz
Dr. Bertram Wagner, Sächsisches Staatsministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Die neue EU-Verordnung REACH
(EG-Verordnung 1907/2006)vom 18.12.2006
R Registration Registrierung
E Evaluation Bewertung
A Authorisation Zulassung
CH Chemicals Chemikalien
Am 01. Juni 2007 in Kraft getreten
Mit REACH tritt am 01. Juni 2007 ein neues, europaweit geltendes
Chemikalienrecht in Kraft
Damit werden Hersteller und Importeure von Chemikalien die Verantwortung für den sicheren
Umgang mit ihren Stoffen übernehmen
Doch auch die Akteure im weiteren Verlauf der Lieferkette sind von dieser Gesetzgebung erfasst, in dem sie die Verwendung des chemischen Stoffes mit
dem Hersteller/Importeur absprechen oder ihre Rolle in der Lieferkette genau definieren
REACH - Zweck
Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt
Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehenden Gefahren
Gewährleistung des freien Verkehrs von Stoffen im Binnenmarkt
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation
REACH - Grundsätze
Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender (downstream user) müssen sicherstellen, dass sie nur Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt so gering wie möglich halten.
Jeder, der Stoffe in einer Menge größer als 1t pro Jahr herstellt oder importiert, muss diesen Stoff registrieren lassen.
Ohne Registrierung ist eine weitere Verwendung oder Vermarktung ausgeschlossen.
„Besonders besorgniserregende Stoffe“ müssen zugelassen werden.
Kürzel Bedeutung
CMR cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch
ECHA Europäische Chemikalienagentur
GHS internationales harmonisiertes Kennzeichnungs- und
Einstufungssystem (Globally Harmonised System)
DU Downstream User (nachgeschalteter Anwender)
OSOR One Substance One Registration
PBT persistent, bioakkumulierend und toxisch
Kürzel Bedeutung
RIP REACH-Implementierungs-Projekte
SDB Sicherheitsdatenblatt
SIEF Forum zum Austausch von Stoffinformationen
(Substance Information Exchange Forum)
TGD Technische Handlungsleitfäden
vPvB very persistent, very bioaccumulation
REACH soll die Unterscheidung zwischen den sogenannten
Altstoffen (chem. Stoffe, die vor 1981 bereits auf dem Markt waren)
und den sogenannten
Neustoffen (chem. Stoffe, die nach 1981erstmalig auf den Markt
gekommen sind)
aufheben.
Gegenwärtige Situation
ca. 4000 Neustoffe (geprüft und beurteilt)
ca. 30 000 Altstoffe ( wenig oder keine Informationen)
REACH-Motto: „No data,no market“
REACH - Geltungsbereich
Wer ist von der Registrierung durch REACH betroffen?
Hersteller
Importeure
von Stoffen in einer Menge größer
1 Tonne/Jahr
Dies betrifft auch Stoffe, die in Zubereitungen und Erzeugnissen enthalten sind und deren Menge 1 Tonne/Jahr übersteigt
REACH - Registrierungsfristen
20071 2008 2010 2013 2016 2016 2018
>1 t/a
>100 t/a
>1000 t/a 2
11 Jahre
6 Jahre
3,5 Jahre
1 ab 01.06.2007
2 sowie cmr-Stoffe > 1t/a, umweltgefährdende Stoffe > 100 t/a
REACH - Vorregistrierung
Vorregistrierung
Für Stoffe, die sich bereits auf dem Markt befinden
(sogenannte PHASE-IN-STOFFE)
Hersteller/Importeur meldet
seine Identität
die Identität des Stoffes
die vorgesehene Registrierungsfrist
Vorregistrierungsphase
Beginn: 01. Juni 2008
Ende: 30. November 2008
Nach Inkrafttreten von REACH gelten zunächst 12 Monate lang die bisherigen Regelungen nach dem Chemikaliengesetz zur
Anmeldung weiter
In den verbleibenden 12 Monaten zu klärende Fragen:
Welche Stoffe werden in welchen Mengen hergestellt?
Welche Stoffe müssen als Phase-in-Stoffe angesehen werden?
Welche Stoffe werden innerhalb der EU eingekauft? Produzieren und importieren
die Lieferanten weiterhin?
Welche Stoffe werden außerhalb der EU gekauft?
Registrieren die Lieferanten diese Stoffe unter REACH oder bin ich selbst für die
Registrierung verantwortlich?
Am Ende der 12 Monate muss feststehen, welche Stoffe vorregistriert werden müssen
REACH - Vorregistrierung: Wie geht es konkret?
REACH - Was muss bei der Registrierung vorgelegt werden?
Menge Anforderungen
> 1t/a Anhang VII
>10 t/a Technisches Stoffsicher- Anhänge VII und VIII
Dosier heitsbericht
> 100 t/a Anhänge VII, VIII, IX
>1000 t/a Anhänge VII, VIII, IX, X
Der Umfang der zu liefernden Daten ist mengenabhängig
REACH - Registrierung
Registrierungsdossier enthält
ein technisches Dossier
einen Stoffsicherheitsbericht (bei Stoffmengen >10 t/a)
Registrierungsdossier
wird bei der Chemikalienagentur eingereicht
die Chemikalienagentur überprüft die Vollständigkeit
die Chemikalienagentur vergibt eine Registriernummer
Die Datenanforderung richtet sich nach der Produktions-bzw. Importmenge
REACH - Das technische Dosier
Das technische Dossier enthält folgende Informationen
Identität des Registrierungspflichtigen
Identität des Stoffes
Informationen zur Herstellung und allen Verwendungen des Stoffes
Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes
Leitlinien für die sichere Verwendung des Stoffes
Studienzusammenfassung der durchgeführten Tests
Angabe, welche o.g. Punkte von einem Bewerter geprüft worden sind
Versuchsvorschläge, falls Tests nach Anhang IX und/oder X erforderlich sind
REACH - Der Stoffsicherheitsbericht
Der Stoffsicherheitsbericht umfasst folgende Rubriken
Teil A:
Überblick über das Risikomanagement
Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen durchgeführt werden
Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen mitgeteilt werden
REACH - Der Stoffsicherheitsbericht
Der Stoffsicherheitsbericht umfasst folgende Rubriken
Teil B:
Identität und phys./chem. Eigenschaften der Stoffe
Herstellung und Verwendung
Einstufung und Kennzeichnung
Verhalten und Verbleib in der Umwelt
Beurteilung und Gefährdung der menschlichen Gesundheit
Beurteilung der Gefährdung der Umwelt
PBT und vPvB-Beurteilung (persistent, bioakkumulierend, toxisch
Expositionsbeurteilung
Risikobeschreibung
REACH - Teststrategie
Möglichkeiten zur Verringerung des Testaufwands Mehrere Hersteller/Importeure (SIEF-Teilnehmer) desselben Stoffes reichen
ein gemeinsames Dossier ein und teilen sich die Kosten
Konsequente Nutzung bereits vorhandener Daten (Recherche)
Zusammenfassung mehrerer strukturell ähnlicher Stoffe in einem Dossier
(Grouping)
Übernahme von Daten eines strukturähnlichen Stoffes für einen neuen
Stoff (Bridging)
Verzicht auf entsprechende Tests, wenn keine Exposition zu einem Stoff zu
erwarten ist (Waiving)
REACH - SIEF – Ziele (Substance Information Exchange Forum)
Forum zum Austausch von Stoffinformationen Vermeidung von Wirbeltierversuchen
Begrenzung der Mehrfachdurchführung anderer Versuche
Gemeinsame Nutzung und Einreichung von Informationen z.B. inhärente Eigenschaften von Stoffen
Keine Informationen über Marktverhalten, z.B. Produktkapazitäten, Volumina, Marktanteile
12-Jahre alte Studienzusammenfassungen können von anderen zum Zwecke der Registrierung verwendet werden
Bayer und Tierversuche - Forschung - Alternativen
REACH - Teststrategie
Möglichkeiten zur Verringerung von Tierversuchen Verstärkte Durchführung von in-vitro-Tests (z.B. an Zellkulturen,Organen aus
dem Schlachthof oder biotechnologisch gezüchteten Materialien)
Testverzicht zum Beispiel durch neue Teststrategien, Analogieschlüsse, oder bei fehlender Exposition des Menschen gegenüber der Chemikalie
Vorhersage mit computergestützten Analysen der Struktur-Wirkungsbeziehung
Durchführung von Tierversuchen nur nach Genehmigung
Verzicht auf die Durchführung von mehrfachen ähnlichen Tests
Reduktion der Anzahl der eingesetzten Tiere im Rahmen eines Versuches
REACH - Ausnahmen
Von REACH komplett ausgenommen sind
Stoffe unter 1 t/a
Abfälle
Radioaktive Stoffe
Stoffe im Transit
Polymere
Nicht isolierte Zwischenprodukte
REACH - Ausnahmen
Von der Registrierung ausgenommen sind(sind bereits durch andere Regelungen und Vorschriften erfasst)
Stoffe der Human- oder Tiermedizin
Stoffe im Lebensmittel- oder Futtermittelbereich
Pflanzenschutz- und Biozidwirkstoffe
Reimporte von bereits registrierten Stoffen
Stoffe, die im Rahmen von Recycling zurückgewonnen werden (soweit der
ursprüngliche Stoff registriert ist)
Stoffe für produkt- und prozessorientierte Forschung und Entwicklung
Stoffe des Anhangs IV und V (z.B. Wasser, Zucker, Ascorbinsäure, natürliche
Öle, Fettsäuren, Mineralien, Kohle, Rohöl, Erdgas) Als registriert gelten
Pflanzenschutzmittel und Biozide
Stoffe, die nach RL 67/548/EWG angemeldet wurden (Neustoffe)
REACH - Zulassung
Folgende Stoffe bedürfen einer Zulassung
CMR – Stoffe
Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind
PBT – Stoffe
Stoffe, die nach Anhang XIII persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind
vPvB – Stoffe Stoffe, die nach Anhang XIII sehr persistent, sehr bioakkumulierbar sind
Stoffe mit besonders endokrinen Eigenschaften
Beeinflussung des Hormonsystems (Endokrin: Abgabe eines Hormons aus
einer Drüse)
REACH - Aufgaben der Mitgliedsstaaten
Benennung der zuständigen Behörden
Zusammenarbeit mit der Agentur ECHA
Benennung eines Mitglieds des Verwaltungsrates in der ECHA
Benennung von Mitgliedern in Ausschüssen in der ECHA
Unterstützung der Ausschussmitglieder
Aufbau von nationalen Auskunftsstellen (Helpdesk)
Unterhaltung eines Systems amtlicher Kontrollen
Festlegung von Sanktionen für Verstöße gegen die VO
Durchführung der Stoffbewertung
Nationale Auskunftsstelle
REACH Helpdesk
Aufgabe
• Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, nationale Auskunftsstellen (Helpdesk) einzurichten (Artikel 124 der REACH-Verordnung
• Unterstützung der Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender bei der Durchführung der Verpflichtungen unter REACH
REACH Helpdesk
im Internet der BAuA
www.reach-helpdesk.de
Was bietet die nationale Auskunftsstelle?• Internetportal
• Beantwortung direkter Fragen per Telefon, EMAIL, FAX und Post
• Informationsbroschüren
• Fachgespräche
• Seminare/Workshops
REACH - Aspekte des Arbeitsschutzes
Erweiterte Datenbasis zu Stoffe: Besserer Arbeitsschutz
Erweiterte Informationen über Gefahren und sichere Verwendung
REACH-VO gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten
Einheitliches chemikalienrechtl. System für Alt- und Neustoffe
Bessere Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes
REACH - Aspekte des Arbeitsschutzes
Erhöhter Stellenwert des Sicherheitsdatenblattes
Bereitstellung von Expositionsszenarien
Bereitstellung Technischer Dossiers
Bereitstellung eines Stoffsicherheitsberichtes
REACH - Aspekte des Arbeitsschutzes
Festlegung von DNEL für bestimmte Stoffe im Stoffsicherheitsbericht (derived no effect level)
DNEL kann vom Anwender als Kriterium der Wirksamkeit der angewanden Schutzmaßnahmen genutzt werden, wenn kein AGW für diesen Stoff festgelegt wurde
Bereitstellung von Expositionsbeurteilungen und
Risikobeschreibungen für PBT- bzw. vPvB-Stoffe
Anwender müssen eigenen Stoffbericht erstellen, wenn sie sich für eine andere Anwendung entschieden haben, die nicht den Expositionsszenarien des SDB entspricht
Erste wesentliche Änderung durch die neue EU-Verordnung REACH (im Artikel 31 und Anhang II)
Sofort:
• Änderung der Rechtsgrundlage für die Erstellungspflicht (jetzt VO 1907/2006)
• Reihenfolge zwingend erforderlicher Angaben ändert sich
• E-Mail Adresse der sachkundigen für das SDBl zuständigen Person muss angegeben werden
• Einige Überschriften erhalten in der deutschen Übersetzung eine neue Bezeichnung
• Angabe, ob eine Sicherheitsbeurteilung für den Stoff durchgeführt wurde (dies kann frühestens mit Anlaufen der ersten Registrierung ab Dezember
2008 relevant werden)
Sicherheitsdatenblattrichtlinie 91/155 außer Kraft gesetzt
Wesentliche Strukturen und Inhalte der bisherigen SDBl bleiben erhalten !!
1. Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und Firmenbezeichnung
2. Mögliche Gefahren
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
7. Handhabung und Lagerung
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Sicherheitsdatenblatt (muss datiert sein)
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
10. Stabilität und Reaktivität
11. Toxikologische Angaben
12. Umweltbezogene Angaben
13. Hinweise zur Entsorgung
14. Angaben zum Transport
15. Rechtsvorschriften
16. Sonstige Angaben
Sicherheitsdatenblatt
REACH - ENDLICH DIE LETZTE FOLIE
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Wenn Sie Fragen haben, einfachanrufen Tel. 0351 5648251 oder
EMAIL [email protected]