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Die Rehabilitations-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung
Dr. med. Henry Kohler, M. A.
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Akut Früh-Reha
KSR
BGSW
TOR ABMR
Prä-vention
Pflege
Behandlungspfade im Rahmen des BGlichen HV
EAP
EAP
Elemente: 1. Krankengymnastik 2. Physikalische Therapie 3. Medizinische Trainingstherapie 4. Ergotherapie
Leistungsumfang: • Grundsätzlich täglich • Nicht unter 120 min pro Tag
Indikationen: • Funktionswiederherstellung oder -verbesserung nach Unfallverletzungen mit
Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten. • Wenn erkennbar ist, das mit KG/PT das mögliche Rehabilitationsergebnis
nicht ausreichend oder nur verzögert erreicht wird.
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
EAP
Wer verordnet? • D-Arzt • H-Arzt • Handchirurg nach §37 Abs. 3 Vertrag Ärzte /Unfallversicherungsträger
Wie wird verordnet? • Vordruck F2410
Zeitraum? • 2 Wochen • Falls länger als 4 Wochen: ärztliche Begründung erforderlich
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
EAP
Verordnungsmodus: • 1. Original an EAP-Einrichtung • 2. Durchschrift an UV-Träger - bei Erstverordnung zur generellen Prüfung der Kostenübernahme - Folgeverordnung bedarf keiner weiteren Kostenübernahmeerklärung • 3. Drittes Exemplar für den Eigenbedarf
Kostenübernahmeerklärung: Durch UVT Innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Erstverordnung an EAP-Einrichtung
Aufgaben der Einrichtung: • Unverzügliche Durchführung der Therapie • Vorstellung der Versicherten zur 14-tägigen Kontrolluntersuchung beim
verordnenden Arzt
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
BGSW
Definition: „die nach Abschluss der Akutbehandlung in zeitlichem Zusammenhang stehenden medizinisch indizierten stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere die intensive Übungsbehandlung“ Indikationen: • Schwere Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates und des zentralen und peripheren Nervensystems • Wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen bzw. nicht durchführbar sind
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
BGSW Behandlungsinhalt: • Physiotherapie • Physikalische Therapie • Medizinische Trainingstherapie • Ergotherapie • Psychosoziale Betreuung Zusätzlich bei Verletzungen des ZNS und PNS: • Logopädie • Neuropsychologische Therapie • Psychotherapie • Soziotherapie • Angehörigenbetreuung/-beratung • Rehabilitationspflege
Leistungsumfang: • 3 Stunden Einzelbehandlung • nicht unter 4 Stunden Gesamtnettotherapiezeit (inkl. Gruppenbehandlungen)
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
BGSW
Wer verordnet? • D-Arzt • Handchirurg nach §37 Abs. 3 Vertrag Ärzte /Unfallversicherungsträger Wie wird verordnet? • Vordruck „Verordnung und Durchführung einer BGSW“ (F2150)
Zeitraum? • Längstens 4 Wochen • Verlängerungsantrag
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
BGSW
Genehmigung: • Der UVT entscheidet innerhalb von 24 Stunden über Anerkennung oder Ablehnung • Information an verordnenden Arzt, Versicherten, BGSW-Klinik
Aufgaben der BGSW-Klinik: • Unverzügliche Erstattung eines Aufnahmeberichtes (F2152) durch den leitenden Arzt • Abschlussbericht an UVT innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
KSR Definition und Indikation: Reha-Maßnahme für Patienten außerhalb des zeitgerecht laufenden Heilverfahrens oder bei zeitgerechtem Heilverlauf im Rahmen von verschiedenen Zusatzmodulen (hoher diagnostischer und therapeutischer Aufwand)
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
KSR
Durchführung: BG-Kliniken Verletzungen, z.B. • Mehrfachverletzungen an Extremitäten und Rumpf • Querschnittslähmungen • Schädel-Hirn-Verletzungen • Schwere Brandverletzungen • Schwere Handverletzungen • Auftretende Komplikationen wie Osteomyelitis,
Dystrophiesyndrom • Gliedmaßenverluste zur prothetischen Versorgung Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
KSR
Inhalte: • Konsilliaruntersuchungen aller Disziplinen • Psychologisch/Psychotherapeutische Behandlung • Schmerztherapie • Prothetische Versorgung und Prothesentraining • Hilfsmittelversorgung • Radiologische Großgerätediagnostik • Durchführung kleinerer operativer Maßnahmen • Isolationsmaßnahmen z.B. bei multiresistenten Keimen • Umfangreiche pflegerische Betreuung • Ergotherapie inkl. Schienenversorgung • Arbeitstherapeutische Evaluation (EFL-Screening)
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
ABMR und TOR
Zulassung: Geknüpft an EAP- und BGSW-Zulassung Weitere notwendige Voraussetzungen: - 2 Ergotherapeuten - FCE-System (z.B. EFL) - therapieabhängige apparative Ausstattung
Medizinische Voraussetzungen: - Mindestens 3stündige Grundbelastbarkeit - AF in 4 Wochen erreichbar
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
ABMR und TOR
Genehmigung: Innerhalb 24 h für 2 Wochen, Verlängerung um weitere 2 Wochen im Rahmen von Fallkonferenz möglich (Antrag nur durch Arzt der zugelassenen Einrichtung) Therapieinhalte: ABMR 3-Stunden Arbeitsplatzorientierte Therapie, abstrahiert Keine Arbeitsplätze Bis 6-Stunden Gesamttherapiedauer möglich TOR 4-Stunden Arbeitsplatzspezifische Therapie an konkreten Arbeitsplätzen in der Klinik oder mit Kooperationspartnern 8-Stunden Gesamttherapiedauer
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
TOR
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung
Vielen Dank für Ihre
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