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1 Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung

Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung

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Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird als landesweiter Kommunalverband von den 5 kreisfreien Städten und 21 Landkreisen in Hessen getragen . Rechtsgrundlage: Gesetz über den LWV Hessen vom 07.05.1953 - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Die Zuständigkeiten des LWV Hessen  im Rahmen der  Integrationsvereinbarung

1Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der

Integrationsvereinbarung

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2Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Der Landeswohlfahrtsverband Hessenwird als landesweiter Kommunalverband von den 5 kreisfreien Städten und 21 Landkreisen

in Hessen getragen.

Rechtsgrundlage:Gesetz über den LWV Hessen vom 07.05.1953in der Fassung vom 16.12.2011

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3Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Der LWV Hessen ist

überörtlicher Träger der SozialhilfeLeistungen für Menschen mit Behinderung, in besonderen sozialen Schwierigkeiten, psychisch kranke und pflegebedürftige Menschen

IntegrationsamtLeistungen für berufstätige Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber vorrangig auf dem 1. Arbeitsmarkt

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4Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Der LWV Hessen ist

Träger überregionaler Förderschulen mit angegliederten Internaten und FrühförderstellenLeistungen für Kinder und Jugendliche mit einer Sinnesbehinderung

HauptfürsorgestelleLeistungen für Kriegs-, Wehr– und Zivildienstbeschä-digte sowie deren Familien Menschen mit Impfschaden und Opfer von Gewalt-taten

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5Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Der LWV Hessen ist

Alleingesellschafter der Vitos GmbH

Schwerpunkt ist die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen in psychiatrischen Klinken und Kliniken für forensische Psychiatrie

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6Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Zuständigkeit im Rahmen der Integrations-vereinbarung

als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für die

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwie-rigkeiten nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff. SGB XII

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7Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. SGB XII

Leistungsvoraussetzungen Besonderes Lebensverhältnis

z.B. Haft, Wohnungslosigkeit

Soziale Schwierigkeitendurch Einschränkung des Lebens in der Gemeinschaft, z. B. bei Straffälligkeit

Selbsthilfe nicht möglich

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8Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Leistungen Ambulante Leistungen für nichtsesshafte Menschen

Fachberatungsstellen/Tagesaufenthaltsstätten Betreutes Wohnen

Teilstationäre Leistungen Stationäre Leistungen

Wohn- und Übergangsheime

aber :

Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe für ambulante Leistungen nach § 67 SGB XII für haftentlassene Menschen

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9Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

AnsprechpartnerInnen

Alle Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderersozialer Schwierigkeiten werden vor Ort bei den

örtlichen Träger der Sozialhilfe

in Delegation bearbeitet.

Anträge auf Leistungen nach den §§ 67 ff. SGB XII sinddort zu stellen und werden dort entschieden.

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10Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Welcher örtliche Sozialhilfeträger ist zuständig?

Zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe in dessen Bereich der letzte gewöhnliche

Aufenthalt (gA) vor der Haft war. „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er

sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.“ (§ 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I).

In der Regel ist der gA identisch mit dem Wohnort vor Haftantritt.

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11Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Internetseite des LWV Hessenwww.lwv-hessen.de/service/formulare/

Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe zurÜberwindung besonderer sozialer Schwierigkeitennach den §§ 67 ff. SGB XII

Hilfeplan für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

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12Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

www.lwv-hessen.de/soziales

Soziale Landkarte

unterstützt bei der Suche nach Leistungserbringern gemäß den §§ 67 ff. /§§ 53 ff. SGB XII in den Städten und Landkreisen- gegliedert nach Zielgruppen und kreisfreien Städten und Landkreisen -

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13Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff. SGB XII

Leistungsvoraussetzungen

wesentliche Behinderung liegt vor oder droht

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist einge- schränkt

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14Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Leistungen im Bereich Wohnen und Tages-struktur sind z.B.:Ambulante Leistungen: Betreutes Wohnen Begleitetes Wohnen in Familien

Teilstationäre Leistungen, z. B.: Tagesstätten bei seelischer Behinderung, Suchter-

krankung Tagesförderstätten bei geistiger Behinderung Werkstätten für behinderte Menschen

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15Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Stationäre Leistungen

in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, z.B. Wohn- und Übergangsheimen

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16Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

AnsprechpartnerInnen in 3 Fachbereichen mit folgenden Zielgruppen

Fachbereich für Menschen mit einer körperlichen odereiner Sinnesbehinderung

Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung

Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankung

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17Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Die 3 Fachbereiche arbeiten jeweils an den 3 Standorten des LWV Hessen in

Kassel

Darmstadt

Wiesbaden

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18Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Für jede kreisfreie Stadt und für jeden Landkreis

steht Ihnen ein/e Ansprechpartner/in im LWV Hessen

je Fachbereich zur Verfügung.

Die örtliche Zuständigkeit wird im Grundsatz danach bestimmt, wo der Mensch mit Behinderung künftig leben möchte.

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19Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Verfahren:

Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfewww.lwv-hessen.de/Service/Formulare/

Fachärztliches oder amtsärztliches Gutachten www.lwv-hessen.de/Service/Formulare/

Hilfeplanung Erhebung des individuellen Bedarfs an personenbezogenen Leistungen

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20Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Hilfeplankonferenz gibt eine Empfehlung zu

Art, Umfang, Dauer, Leistungserbringer, Ort der Leistungen

ab.

Entscheidung trifft der LWV Hessen

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Danke

für Ihre Aufmerksamkeit.