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Dienstrecht Salzlandkreis DA Stabsdienstordnung in Kraft getreten: 09.07.2015 Nr. 38.04
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Dienstanweisung zum Aufbau und zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung von Gefahren und Katastrophen im Sal zlandkreis
(Stabsdienstordnung)* Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen ............................. .................................................................... 2 2. Katastrophenfall .................................. .......................................................................... 2 3. Aufgaben des Katastrophenschutzes ................. ........................................................ 2 4. Katastrophenschutzbehörde (KatS-Behörde) .......... ................................................... 3 5. Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) ................ .......................................................... 3 6. Technische Einsatzleitung (TEL) ................... .............................................................. 4 7. Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ............ ...................................................... 5 8. Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des
Katastrophenschutzes .............................. ................................................................... 7 9. Aufgabenbeschreibung der Stabsleitung und Sachgebie te für den SAE und den
KatS-Stab ......................................... ............................................................................. 7 10. Allgemeines zur personellen Besetzung ............. .......................................................14 11. Nachbereitung von Einsatzlagen .................... ............................................................14 12. Ausbildung ........................................ ...........................................................................14 13. Alarmierung ....................................... ...........................................................................15 14. Stabsräume ........................................ ..........................................................................15 15. Sprachliche Gleichstellung ........................ .................................................................15 16. Inkrafttreten ..................................... .............................................................................15
Anlage 1.1 Personelle Besetzung des KatS-Stab 1. Schicht Anlage 1.2 Personelle Besetzung des KatS-Stab 2. Schicht Anlage 1.3 Personelle Besetzung des KatS-Stab 3. Schicht Anlage 2 Aufbau und Struktur der TEL Anlage 3 Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Katastrophen-
schutzes im Salzlandkreis Anlage 4 Fachberater innerhalb der Kreisverwaltung Anlage 5 Abkürzungsverzeichnis
* 3. Fassung der Stabsdienstordnung; 1. Fassung vom 20.02.2009 am 17.09.2012 außer Kraft getreten; 2. Fassung vom 14.09.2012 am 09.07.2015 außer Kraft getreten
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1. Rechtliche Grundlagen (in den jeweils gültigen Fassungen)
- Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
- Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) - Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG LSA) - Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) - Zivilschutzgesetz (ZSG) - Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) - Dienstvorschrift 100: Führung und Leitung im Einsatz – Führungsvorschrift für den
Feuerwehrdienst sowie für die Bewältigung von Großschadenslagen und Katastro-phen (DV 100)
- Erlass über Grundsätze der Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastro-phenschutzes (Aufstellungserlass Katastrophenschutz - AufstErlKatS)
- weitere fachbezogene Rechtsgrundlagen und Erlasse in der jeweils gültigen Fassung 2. Katastrophenfall Gemäß § 1 KatSG LSA ist ein Katastrophenfall ein akuter Notstand, bei dem Leben, Ge-sundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte unmittelbar gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden und zu dessen Ab-wehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz aller verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Gesamtleitung erforderlich ist. Katastrophen können beispielsweise ausgelöst werden durch:
- Brände - schwere Unfälle (auf Schiene, Straße, Wasserstraße, aus der Luft) - Hochwasser, Überschwemmungen, extreme Wetterlagen - Explosionen, Gasausbrüche u. a. Ereignisse in Betrieben und der Infrastruktur - Epidemien oder Epizootien
Ein Katastrophenfall liegt nicht vor, wenn die Störung oder Gefährdung der öffentlichen Si-cherheit und Ordnung durch Maßnahmen der zuständigen Ordnungsbehörden oder der Poli-zei nach den Bestimmungen des SOG LSA oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen wirksam bekämpft werden kann. Der Eintritt und das Ende eines Katastrophenfalles werden durch den Landrat als Lei-ter der Katastrophenschutzbehörde bzw. durch dessen Beauftragten festgestellt. 3. Aufgaben des Katastrophenschutzes Katastrophenschutz ist die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die für die Abwehr erfor-derlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Der Katastrophenschutz umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Koordination und Zusammenfassung der Gefahrenabwehrentscheidungen und Ab-wehrmaßnahmen der zuständigen Behörden
- Anforderung von Amtshilfe von anderen Dienststellen und sonstigen Trägern öffentli-cher Aufgaben
- Planung, Vorbereitung und Leitung des Einsatzes der Hilfeleistungskräfte
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4. Katastrophenschutzbehörde (KatS-Behörde) Der Katastrophenschutz obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dem Land-kreis als unterer Katastrophenschutzbehörde. 5. Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) Der KatS-Stab ist ein Stab der KatS-Behörde zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Katastrophenabwehr. Der KatS-Stab nimmt administrativ-organisatorische Maßnahmen wahr. Diese Maßnahmen sind die verwaltungsspezifischen Aufgaben, für die aufgrund rechtlicher Vorgaben, finanziel-ler Zuständigkeiten oder politischer Rahmenbedingungen die Einsatzkräfte bzw. Führungs-kräfte der Technischen Einsatzleitung (siehe Nr. 6) nicht zuständig sind. Im Katastrophenfall ist der KatS-Stab in der durch Art und Ausmaß der Katastrophe gebote-nen personellen Stärke und Besetzung einzuberufen. Er kann auch einberufen werden, wenn der Katastrophenfall noch nicht festgestellt ist. Dies erfolgt im Salzlandkreis in der Struktur eines Stabes außergewöhnlicher Ereignisse (siehe Nr. 7). 5.1 Arbeitsaufgaben des KatS-Stabes Im Wesentlichen erfüllt der KatS-Stab folgende Aufgaben:
- Beratung des Landrates in allen mit der Bekämpfung der Katastrophe zusammen-hängenden Fragen
- Unterrichtung der Behördenleitungen (der eigenen, vorgesetzten, benachbarten oder nachgeordneten Behörden) über die Katastrophenlage und deren Folgen
- Koordination des Katastrophenschutzes - Beschaffung, Bereitstellung und Verteilung der von Unterkunft und Versorgung für
Einsatzkräfte und Betroffen - Beschaffung, Bereitstellung und Verteilung von Verbrauchs- und Hilfsmittel sowie Ge-
rät für die Katastrophenbekämpfung - Veranlassung von Instandsetzungsmaßnahmen für eingesetztes Gerät für die Kata-
strophenbekämpfung - Durchführung und Sicherstellung der Öffentlichkeitsarbeit und Information der Medien
für die gesamte KatS-Behörde - Durchführung und Sicherstellung von Maßnahmen zur Warnung und Information Ge-
fährdeter - treffen von Entscheidungen, die über den Bereich einer Technischen Einsatzleitung
hinaus gehen - Planung, Organisation, Herstellung und Durchführung des Fernmeldeeinsatzes (dazu
gehören auch die Funkverbindungen vom KatS-Stab zur Technischen Einsatzleitung) 5.2 Personal des KatS-Stabes Der KatS-Stab muss eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft absichern. Deshalb muss mindes-tens eine Dreifachbesetzung aller Sachgebiete des KatS-Stabes vorgehalten werden. Die namentliche Benennung der Mitglieder des KatS-Stabes ist den Anlagen 1.1 bis 1.3 dieser Dienstanweisung zu entnehmen.
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6. Technische Einsatzleitung (TEL) Die TEL kann im Katastrophenfall mit der Leitung der Schadensbekämpfung in Schwer-punkten oder Abschnitten beauftragt werden. Sie erfüllt die operativ-taktischen Maßnahmen zur Schadensabwehr bzw. Schadensbekämpfung und dient der Koordination der technisch-taktischen Aufgaben am Einsatzort. Die TEL erwächst aus der örtlichen Einsatzleitung. Für die Stabsarbeit der TEL gelten die Festlegungen der DV 100 entsprechend. Die fachkundi-gen Führungskräfte, die den Einsatzleiter bei der Entscheidungsfindung unterstützen, ihn beraten oder auch in seinem Auftrag Entscheidungen treffen, bilden einen Stab in der Form einer TEL. Die technisch-taktischen Maßnahmen werden vor allem bei räumlich begrenzten Schaden-sereignissen von taktischen Einheiten und Verbänden von der örtlichen Führungsebene er-griffen. Technisch-taktische Maßnahmen dienen dazu, das im Einsatzauftrag befohlene Ein-satzziel durch den Einsatz der richtigen Kräfte, mit den richtigen Mitteln, am richtigen Ort und zur richtigen Zeit zu erreichen und den Einsatzerfolg sicher zu stellen Die operativ-taktischen Maßnahmen beziehen sich auf die Bildung des Einsatzschwer-punktes, die Abschnittsbildung, Bereitstellen von Einsatzkräften im Einsatzraum, Reihenfolge der einzuleitenden Maßnahmen, Ablösen von Einsatzkräften durch Reserven sowie den Auf-bau und Betrieb einer Kommunikationsstruktur. Die operativ-taktischen Maßnahmen ergän-zen die technisch-taktischen Maßnahmen. Punktlagen werden durch die TEL des Salzlandkreises unter Hinzuziehung des örtlich zu-ständigen Feuerwehrführungspersonals bewältigt. Flächenlagen (z. B. Hochwasser) erfordern die Einrichtung mehrerer TEL zur koordinierten Abarbeitung. Der Zuständigkeitsbereich einer TEL sollte sich auf das Gebiet einer Einheits- oder Verbandsgemeinde beschränken. 6.1 Arbeitsaufgaben der TEL Die TEL führt und koordiniert die vor Ort eingesetzten Kräfte und Einrichtungen durch Auf-träge an deren Führer. Sie ist an Weisungen des KatS-Stabes gebunden und handelt in die-sem Rahmen selbstständig. Im Wesentlichen erfüllt die TEL folgende Aufgaben:
- Erkundung der Lage - Bestimmung, Einrichtung und Kennzeichnung einer Befehlsstelle der TEL - Planung des Einsatzes der unterstellten Kräfte - Bestimmen von Einsatzabschnitten - Überwachung, Koordination und Führung aller unterstellten Einsatzkräfte nach tech-
nisch-taktischen Grundsätzen - Herstellung und Betreiben der Fernmeldeverbindungen zu den unterstellten Kräften
und benachbarten TEL - Erkundung und Festlegung einsatznaher Verfügungsräume, Verletztensammelstel-
len, Verbandsplätze, Plätze für Reserven usw. - Koordination der Verkehrslenkung vor Ort (in Zusammenwirken mit der Polizei) - Darstellung der Katastrophenlage vor Ort und deren Meldung an den KatS-Stab - Anforderung von Kräften und Mitteln beim KatS-Stab - Einweisung neu herangeführter Kräfte - Ablösung eingesetzter Kräfte - Feststellung und Anforderung des Versorgungsbedarfes - Koordinierung der Versorgung vor Ort
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6.2 Personal der TEL Die personelle Zusammensetzung der TEL richtet sich nach der Art und dem Umfang des Schadensereignisses sowie nach den örtlichen Gegebenheiten. Mit zunehmender Schadensgröße, einer Verschärfung der Schadenslage oder mit wachsen-der Einsatzdauer gewinnt die Heranführung, Bereitstellung und Versorgung der Einsatzkräfte zunehmend an Bedeutung. Die steigende Anzahl der zu führenden Einsatzkräfte und die damit zusammenhängenden zusätzlichen Aufgaben und Mehrarbeiten können nur arbeitsteilig durch zusätzliche Füh-rungshilfen und somit durch personelle Erweiterung der TEL bewältigt werden. Leiter der TEL des Salzlandkreises ist der Kreisbrandmeister. Stellvertreter ist der jeweils örtlich zuständige Abschnittsleiter der Freiwilligen Feuerwehr. Bei Abwesenheit des Kreis-brandmeisters nimmt jeder Abschnittsleiter in seinem Abschnitt die Funktion des Kreis-brandmeisters bzw. Leiters der TEL wahr. In diesem Fall ist der stellvertretende Abschnitts-leiter der stellvertretende Leiter der TEL. Das Personal der TEL wird durch den Leiter der TEL eingesetzt. Der Leiter der TEL be-stimmt die personelle Besetzung aus bereits eingesetzten Feuerwehreinsatzkräften mit ent-sprechendem Ausbildungsstand und Mitarbeitern der Landkreisverwaltung, insbesondere aus dem Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Ordnungsangele-genheiten (FD 33). Aufbau und Struktur der TEL sowie das Personal, welches für die Stabsarbeit der TEL zur Verfügung steht, ist in der Anlage 2 dieser Dienstanweisung dargestellt. 7. Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE) Der SAE ist der Führungsstab des Landkreises, der bei Schadenereignissen vor Feststellung des Katastrophenfalles tätig wird. Der SAE wird entsprechend dem Ausmaß und der Art des jeweiligen Schadensereignisses einberufen. Der SAE wird durch den Landrat, dem Leiter des SAE (siehe 7.2) oder den Kreisbrandmeis-ter einberufen, wenn die Bewältigung der Gefahrenlage und der daraus resultierende Koor-dinierungsbedarf durch die ständige Organisation der Behörde nicht ziel- und zeitgerecht sichergestellt werden kann. Wird im Verlauf eines Ereignis der Katastrophenfall festgestellt, gehen die Mitglieder des SAE ohne Informationsverluste in den KatS-Stab und in die TEL über. 7.1 Arbeitsaufgabe des SAE Der SAE ist ein Führungselement des Landrates. Der SAE übernimmt administrative und organisatorische Aufgaben, koordiniert ereignisbezogen das Verwaltungshandeln und unter-stützt die örtlich zuständigen Gefahrenabwehrbehörden. Entscheidungen des SAE werden in Abstimmung mit den einbezogenen Fachberatern und den betroffenen Gefahrenabwehrbehörden getroffen.
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Im Wesentlichen erfüllt der SAE folgende Aufgaben:
- Einschätzung und Beurteilung des Schadensereignisses - Beratung des Landrates in allen mit der Bekämpfung des Schadensereignisses zu-
sammenhängenden Fragen - Aufrechterhaltung der Verbindung zu den örtlich zuständigen Gefahrenabwehrbehör-
den, Beratung und Fachaufsicht - Entschlussfassung, welche Kräfte mit den entsprechenden Mitteln zum gegebenen
Zeitpunkt die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten haben (hierbei ist die Zuständig-keit der örtlichen Gefahrenabwehrbehörden zu beachten)
- Koordination der Hilfskräfte - Bildung einer TEL und von Einsatzabschnitte entsprechend der Lageentwicklung - Alarmierung des KatS-Stabes entsprechend der Lageentwicklung in gebotener
Stärke - Sicherstellung ereignisbezogener Öffentlichkeitsarbeit und der Information der
Medien über die Pressestelle 7.2 Personal des SAE Die personelle Zusammensetzung des SAE richtet sich nach der Art und dem Umfang des Schadensereignisses. Je nach Umfang bzw. eventueller Verschärfung der Schadenslage kann das Personal des SAE jederzeit erweitert werden. Die Leitung des SAE obliegt nachfolgend genannten Personen:
- Fachbereichsleiter Gesundheit, Ordnung, Sicherheit (FBL III) - Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz (SGL 33.2) - Fachdienstleiter Brand-, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Ordnungsangele-
genheiten (FDL 33) - Leiter des Stabes der 2. Schicht des KatS-Stabes
Das Stabspersonal wird aus dem Personal des FD 33 (SG 33.1 bis 33.3) und der fachlich zuständigen Fachdienste entsprechend des jeweiligen Schadensereignisses gebildet. Das Personal wird durch den Leiter des SAE eingesetzt. Fachlich zuständige Fachdienste können z. B. sein:
- Fachdienst Natur und Umwelt (FD 42) bei Hochwasser, - Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz
(FD 31) bei Tierseuchen, - Fachdienst Gesundheit (FD 34) bei Epidemien
Personal in der Funktion von Fachberatern kann weiterhin aus anderen Behörden und Ein-richtungen hinzugezogen werden, z. B. von:
- Polizei - Technischem Hilfswerk (THW) - Bundeswehr - Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) - Baulastträger - betroffenen Unternehmen der Wirtschaft
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8. Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr u nd des Katastrophen-
schutzes Die Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr sind nach bundes- oder landeseinheit-lichen Stärkevorgaben und nach Fachdiensten ausgerichtete und zur Katastrophenabwehr bestimmte Zusammenfassungen von Personen und Materialien. Einheiten sind für bewegli-chen Einsatz, Einrichtungen für ortsfesten Einsatz bestimmt. Im Salzlandkreis sind folgende Katastrophenschutzeinheiten (KatS-Einheiten) vorhanden:
- 100 Freiwilligen Feuerwehren - 2 Fachdienste Brandschutz, 1 Fachdienst ABC, 1 Fachdienst Führungsunterstützung
und 1 Fachdienst Logistik - Rettungs- und Notarztdienst - Fachdienste Sanität I, II und III - Rettungshundestaffel (RHS) - Fachdienste Betreuung I, II und III - Kriseninterventionsteam (KIT) Schönebeck
KIT/Notfallseelsorgeteam (NfS) Aschersleben-Staßfurt und KIT/NfS Bernburg (Saale)
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Ortsverband Bernburg, Ortsverband Calbe und Ortsverband Staßfurt
- Fachdienst Wasserrettung Eine vollständige Übersicht über die im Landkreis vorhandenen Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes befindet sich in Anlage 3 dieser Dienstanweisung. 9. Aufgabenbeschreibung der Stabsleitung und Sachge biete für den
SAE und den KatS-Stab 9.1 Gesamtleitung Die Gesamtleitung des Einsatzes zur Bewältigung eines Schadensereignisses bzw. einer Katastrophe obliegt dem Landrat. Er ist politisch gesamtverantwortlich. 9.2 Leiter des Stabes (LdS) Der LdS ist dem Landrat bzw. in Abwesenheit des Landrates seinem Vertreter unterstellt. Im Wesentlichen erfüllt der LdS folgende Aufgaben:
- Leitung, Koordination und Überwachung der Arbeit des Stabes und der Maßnahmen zur Schadens- bzw. Katastrophenbekämpfung
- Bestellung des Leiters der TEL (in Abstimmung mit S3) - Unterrichtung und Beratung des Landrates - Vorbereitung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung - Hinzuziehung von Beratern und Sachverständigen sowie deren Zuordnung zu den
einzelnen Stabsbereichen - Dienstaufsicht über die Stabsmitglieder - Koordination der überbehördlichen Zusammenarbeit - Entscheidung über Mitteilungen an die Presse bzw. Bevölkerung
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9.3 Sachgebiet Personal und Innerer Dienst (S1) Im Wesentlichen erfüllt das S1 folgende Aufgaben:
- Bereitstellung der Kräfte - Bereitstellung von Einsatzkräften, KatS-Einheiten und Einrichtungen einschließlich
Reserven und Ablösungen - Heranziehung sonstiger Kräfte (z. B. Anforderung von Amtshilfe, Polizei, Bundes-
wehr, Bundespolizei) - Erstellung und Führung einer Übersicht über bereitgestellte oder im Einsatz befindli-
che Einsatzkräfte und Einsatzreserven - Einrichtung von Bereitstellungsräumen - Führung des inneren Stabsdienstes - Festlegung und Sicherstellung des Geschäftsablaufs - Einrichtung und Sicherung der Führungsräume - Bereitstellung der Ausstattung - Versorgung der Stabsmitglieder - Bereitstellung von Schreibdiensten, Boten, Meldern, Fahrzeugen - Planung und Einsatz des Verbindungspersonals einschließlich der Bereitstellung von
Fahrzeugen - Personalplanung zur Auffüllung bzw. Ergänzung des Stabes - Regelung der Dienstzeiten bzw. des Schichtdienstes des Stabes - Nachalarmierung von Stabsmitgliedern
9.4 Sachgebiet Lage (S2) Im Wesentlichen erfüllt S2 folgende Aufgaben: Lagefeststellung:
- Beschaffung von Informationen - Auswertung und Bewertung von Informationen
Lagedarstellung:
- Führung einer Lagekarte - Vorbereitung von Lagebesprechungen und Lagemeldungen
Informationsweitergabe:
- nach innen: KatS-Stab und sonstige Stellen - nach außen: Meldungen an Vorgesetzte, Unterrichtung Nachgeordneter,
Unterrichtung betroffener Einrichtungen, Unterrichtung der betroffenen Bevölkerung (über S5)
Einsatzdokumentation:
- Führung des Einsatztagebuches (ETB), - Sammlung, Registrierung, und Sicherstellung aller Informationsträger (z. B. Vor-
drucke, Tonbänder, Datenträger),
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9.4.1 Der Lagekartenführer (LKF) Der LKF führt die Lagekarte des Stabes, er ist dem Leiter des S2 unterstellt. Der LKF muss alle im Katastrophenschutz eingeführten Symbole, taktischen Zeichen, Ab-kürzungen und Hilfsmittel zur Führung der Lagekarte kennen. Er muss topographische Kar-tenwerke lesen können sowie das Arbeiten mit Koordinaten (UTM-Koordinatensystem) be-herrschen. Der LKF trägt alle an den Stab herangetragenen Lageinformationen nach schriftlicher Bestä-tigung durch den Leiter des S2 unverzüglich in die Lagekarte ein. Er achtet dabei auf eine klare, übersichtliche und räumliche Aufteilung auf der Lagekartenwand. 9.4.2 Der Einsatztagebuchführer (ETB-Führer) Der ETB-Führer führt das Einsatztagebuch des Stabes (ETB), er ist dem Leiter des S2 un-terstellt. Der ETB-Führer ist laufend über wichtige Meldungen, Lagebeurteilungen, Entschlüsse und Maßnahmen zu unterrichten. Darüber hinaus hat sich der ETB-Führer stets eigenständig um relevante Informationen zu bemühen. Dazu sind eine enge Zusammenarbeit mit dem S2 und dem S3 sowie die Anwesenheit des ETB-Führers bei Lagebesprechungen und Entscheidun-gen erforderlich. Im ETB sind als Grundlagen für eine taktische Auswertung die wichtigsten Ereignisse wäh-rend des Einsatzes festzuhalten. Das ETB stellt eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbu-ches dar. Es ist nach folgenden Maßgaben zu führen:
- Die Ereignisse eines Einsatzes sind in zeitlicher Folge formlos aufzuzeichnen. - Zusammenhänge zwischen eingehenden Meldungen, eigenen Erwägungen und den
getroffenen Maßnahmen sind klar herauszustellen - Anlagen (z. B. Nachrichtenvordrucke, Karten) können an das ETB angeheftet werden - Auf Weisung befugter Personen (Landrat, LdS, S3, S2) sind Eintragungen im ETB
vorzunehmen. - Bei gegensätzlichen Auffassungen zur Lagebeurteilung sind alle Meinungen im ETB
darzustellen. - Sollen Eintragungen aus dem ETB gestrichen werden, ist darüber ein Aktenvermerk
zu fertigen. Ausradierungen, Überklebungen und Schwärzungen sowie Entfernung von Teilblättern des ETB dürfen nicht vorgenommen werden. Änderungen sind durch Streichungen, welche das Geschriebene lesbar bleiben lassen, vorzunehmen.
- Das ETB ist nach dem Einsatz vom ETB-Führer unter Angabe von Datum und Uhrzeit zu unterschreiben und dem LdS zur Gegenzeichnung vorzulegen.
- Das ETB soll keine Aufzeichnung der Ein- und Ausgänge oder ein Beschäftigungs-nachweis sein.
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9.4.3 Der Sichter Der Sichter ist für die Sichtung der im Stab eingehenden Nachrichten verantwortlich, er ist dem Leiter S2 unterstellt. Der Sichter benötigt genaue Kenntnisse über die Stabsgliederung und die Aufgabenvertei-lung im KatS-Stab. Nach fachlicher Analyse des Nachrichteninhaltes (Sichtung), leitet der Sichter die Nachricht schnellst möglich dem jeweils zuständigen Bearbeiter zu. Nachrichten, die keinem Bearbeiter eindeutig zuzuordnen sind, stellt der Sichter dem S3 zu. Bei einem Meldungsausgang leitet der Sichter den Nachrichtenvordruck an die Fernmelde-zentrale (FMZ) weiter und verteilt anschließend den Rücklauf. Der Sichter wird von einem Botendienst (siehe Nr. 9.4.4) unterstützt. 9.4.4 Der Botendienst Der Botendienst stellt die Verbindung zwischen der FMZ und dem Stab dar. Er überbringt Nachrichten von der FMZ zum Sichter des Stabes. Dem Sichter wird ein Bote zur Unterstützung zugeordnet. Er hat die Aufgabe, Meldungsaus-gänge des Stabes der FMZ zu übergeben sowie die Meldungseingänge innerhalb der Sach-bereiche des Stabes entsprechend des Verteilers zu überbringen. Weitere Boten können nach Bedarf hinzugezogen werden. 9.4.5 Die Nachweisung Das Personal der Nachweisung erfasst alle Meldungseingänge und -ausgänge des Stabes, vergibt Ein- und Ausgangsnummer auf den Vierfachvordrucken, sammelt alle ausgehenden Nachrichten des Stabes und übermittelt sie per Boten an die FMZ. 9.5 Sachgebiet Einsatz (S3) Das S3 arbeitet mit anderen Ämtern, Organisationen und Behörden zusammen. Es erteilt Einsatzaufträge und kontrolliert die Einsatzdurchführung, es veranlasst Sofortmaßnahmen für die gefährdete Bevölkerung (z. B. Warnung, Unterbringung, Räumung, Versorgung, Transport).
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Im Wesentlichen erfüllt das S3 folgende Aufgaben:
- Planung des Einsatzes - Beurteilung der Lage - Entschlussfassung über die Einsatzdurchführung (z. B. Festlegung von Einsatz-
schwerpunkten und Einsatzräumen oder Bestimmung erforderlicher Einsatzkräfte, Einsatzmittel und Reserven)
- Bestimmung und Einweisung von Führungskräften (z. B. Leiter TEL) - Ordnen des Schadensgebietes - Festlegung der Führungsorganisation - Festlegung der Fernmeldeorganisation (über S6) - Festlegung von Bereitstellungsräumen - Anordnung von Absperrmaßnahmen - Festlegung und Freihaltung von An- und Abmarschwegen der Einsatzkräfte
9.6 Sachgebiet Versorgung (S4) Im Wesentlichen erfüllt das S4 folgende Aufgaben:
- Sicherstellung der Versorgungslage - Planung und Durchführung des Versorgungseinsatzes (z. B. Verpflegung, Materialer-
haltung, Verbrauchsgüter, Quartierbeschaffung) - Heranziehung von Hilfsmitteln (z. B. Baustoffe, Abstützmaterial, Lastkraftwagen,
Tankkraftwagen, Räum- und Hebegeräte) - Bereitstellung von Verbrauchsgütern und von Einsatzmitteln (z. B. Wasserversor-
gung, Löschmittel, Atemschutzgeräte, Kraftstoffe, Sandsäcke, Sprengstoff, Medika-mente, Verbandsmaterial, Särge)
- Unterbringung und Verpflegung Einsatzkräfte - Festlegung der Versorgungsorganisation - Führung einer Übersicht über die vorhandenen, eingesetzten und noch verfügbaren
Versorgungsmöglichkeiten - Anforderung öffentlicher und privater Hilfeleistungen - Instandsetzungsarbeiten
Dem S4 wird im Bedarfsfall eine Arbeitsgruppe (AG) „Evakuierung/Spenden“ zugeordnet. Im Wesentlichen erfüllt die AG „Evakuierung/Spenden“ folgende Aufgaben: Bei Evakuierungen:
- Registrierung der Evakuierten - Abgleich mit Meldedaten - Unterbringung in Notunterkünften, Pflegeheimen, Wohnungen… - Organisation der Einrichtung und Betreibung von Notunterkünften einschließlich Ver-
sorgung - Ausstellung von Evakuierungsbescheinigungen
Im Zusammenhang mit der Verwaltung von Spenden:
- Einrichtung von Spendenlagern - Transportorganisation - Personalorganisation - Ein- und Ausgabeverwaltung - Klärung Spendenkonto für Geldspender
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9.7 Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (S5) Das S5 bündelt, steuert die Presse- und Medienarbeit des Stabes. Es stimmt seine Presse- und Medienarbeit insbesondere mit den Pressesprechern anderer beteiligter Behörden, be-troffenen Betrieben und der Polizei ab. Alle Mitteilungen der TEL an die Presse oder die Medien erfolgen über das S5 des Stabes. Im Wesentlichen erfüllt das S5 folgende Aufgaben: Presse- und Medieninformation:
- Erstellung von Presse- und Medieninformationen und ständige Kontakthaltung mit den Vertretern von Presse und Medien
- Veranlassung von Warn- und Suchhinweisen für die Bevölkerung über die Presse und die Medien
- Presse- und Medieneinbindung in die Schadensbekämpfung - Sammlung, Auswahl und Aufbereitung von Einsatzinformationen für die Presse und
die Medien - Erfassung, Dokumentation und Auswertung der Presse- und Medienlage - Organisation und Durchführung von Führungen durch das Schadens- bzw. Katastro-
phengebiet - Organisation der Unterbringung von Presse- und Medienvertretern - Organisation und Durchführung von Presse- und Medienkonferenzen - Beobachtung der Meldungen in den „Sozialen Medien“ und ggf. Veranlassung von
Korrekturmeldungen - Veranlassung von Meldungen/Informationen auf der Internet-Seite des
Salzlandkreises Information der Bevölkerung:
- Einrichtung, Anleitung und Betreuung von Bürgertelefonen 9.8 Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (S6) Das S6 des Stabes und das S6 der TEL arbeiten eng zusammen, um eine einheitliche In-formations- und Kommunikationsstruktur zu gewährleisten. Im Wesentlichen erfüllt das S6 folgende Aufgaben:
- Planung und Durchführung des Informations- und Kommunikationsbetriebes - Feststellung des Ist-Zustandes der Führungs- und Fernmeldeorganisation - Absprache der Führungsorganisation mit S3 - Aufteilung der zugewiesen Kanäle - Anforderung von Sonderkanälen - Ermittlung des Kräfte- und Personalbedarfs für den Kommunikationsbetrieb - Feststellung der Einsatzmöglichkeiten von Funktelefonen - Ermittlung der Einsatzmöglichkeiten von Kommunikationsverbindungen über Feldka-
bel und anderer drahtgebundener Netze - Erarbeitung eines Kommunikationskonzeptes einschließlich einer Fernmeldeskizze - Sicherstellung der Kontakte mit den Informations- und Kommunikationsdiensten an-
derer Behörden, Organisationen und Institutionen - Ausstattung der Befehlsstellen mit Bürokommunikationseinrichtungen
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9.9 Fachberater Die Fachberater des Salzlandkreises stehen dem KatS-Stab und der TEL entsprechend dem Bedarf zur fachlichen Beratung zur Verfügung. Im Wesentlichen erfüllen die Fachberater folgende Aufgaben:
- fachliche Beurteilung der Lage und der Lageänderungen - fachliche Auswertung von Meldungen und anderen Informationen - fachliche Beratung über Einsatzmöglichkeiten - Erteilung von Einsatzaufträgen auf Weisung - Halten der Verbindung zu den Kräften des Fachdienstes - Führen der Einsatzübersicht des Fachdienstes - Halten der Verbindung zu anderen fachspezifischen Behörden und Einrichtungen, - Bereitstellung von Spezialisten
Die namentliche Benennung der Fachberater aus der Landkreisverwaltung befindet sich in Anlage 4 dieser Dienstanweisung. 9.10 Verbindungspersonen des Salzlandkreises Die Verbindungspersonen des Salzlandkreises werden bei einer Schadenslage oder im Ka-tastrophenfall in die örtlich zuständigen Krisenstäbe bzw. TEL zur Unterstützung entsendet. Als Verbindungspersonen können fachlich und persönlich geeignete Mitarbeiter der Kreis-verwaltung sowie ehrenamtliche kreisliche Führungskräfte, die über eine Zug- bzw. Ver-bandsführerausbildung verfügen, eingesetzt werden. Über den Einsatz und die Personal-auswahl entscheiden im Bedarfsfall der Landrat, der FBL III, der LdS Schicht 2 oder der SGL 33.2. Im Wesentlichen sollen die Verbindungspersonen folgende Aufgaben erfüllen: Aufgaben bei Ereignissen unterhalb der Katastrophen schwelle (für die Einsatzabarbei-tung ist die örtlich zuständige Gefahrenabwehrbehörde zuständig):
- Unterstützung und Beratung des örtlichen Krisenstabes - Übermittlung von Lagemeldungen an den SAE - Fachberatung bei der Anforderung von Kräften und Mitteln
Aufgaben im Katastrophenfall (für die Einsatzabarbeitung ist der Salzlandkreis zuständig, örtliche Krisenstäbe werden ggf. zu TEL):
- ggf. Einsatz in einer Stabsfunktion oder als Einsatzabschnittsleiter - Kontrolle, ob alle Entscheidungen im Sinne des Salzlandkreises getroffen werden - Mitsprache bei der Entscheidungsfindung - Abgabe von Lagemeldungen an den Stab des Salzlandkreises - Anforderung von Kräften und Mitteln
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10. Allgemeines zur personellen Besetzung Durch den Landrat erfolgt die schriftliche Berufung aller in den SAE, in die TEL oder in den KatS-Stab berufenen Personen und Fachberater sowie des Personals für den Reservepool. Im Einsatzfall können allen anderen nicht namentlich genannten Mitarbeiter des Landkreises zur Bekämpfung des Schadensereignisses oder der Katastrophe herangezogen werden. Namentlich genannte Stabsmitglieder, die nicht mehr im SAE, in der TEL oder dem KatS-Stab mitarbeiten können, haben die Pflicht, dies rechtzeitig schriftlich dem SG 33.2 anzuzei-gen, um dann eine Entscheidung der Fachbereichsleiterberatung bzw. des Landrates herbei-führen zu können. 11. Nachbereitung von Einsatzlagen Für Einsatzlagen, deren Nachbereitung von einem hohen logistischen und verwaltungsseiti-gen Aufwand (z. B. großem Abrechnungsaufwand, Spendenverteilung, Schadensregulierun-gen, Verdienstausfallregulierung, Beantragung von Fördermitteln) geprägt ist, ist eine AG „Nachbereitung“ einzusetzen. Der personelle Umfang dieser AG richtet sich nach Art und Ausmaß der zu erledigenden Aufgaben. Der Leiter der Arbeitsgruppe wird aus dem Mitarbeiterkreis der Fachbereichs- und Fachdienstleiter der Verwaltung des Salzlandkreises vom Landrat bestimmt und eingesetzt. Das benötigte Personal wird vom Leiter der AG hinzugezogen und eingesetzt. Grundsätzlich ist der Einsatz von Personal aus der gesamten Kreisverwaltung möglich. Die Personalaus-wahl richtet sich nach dem Bedarf, der für die Abarbeitung der zu erledigenden Aufgaben benötigt wird. 12. Ausbildung Alle Mitglieder des SAE, der TEL und des KatS-Stabes haben die erforderlichen Ausbildun-gen an der Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge, an der Akademie für Kri-senmanagement und Notfallplanung in Bad Neuenahr-Ahrweiler und im Landkreis auf Standortebene zu absolvieren. Die Lehrgangsplanung, -beschickung und -überwachung erfolgt durch das SG 33.2 in Zu-sammenarbeit mit dem Fachdienst Zentrale Steuerung (FD 01). Alle Mitglieder des SAE, der TEL und des KatS-Stabes haben darauf zu achten, ihren eige-nen Ausbildungsstand aktuell zu halten. Sie haben an angeordneten Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen teilzunehmen.
Dienstrecht Salzlandkreis DA Stabsdienstordnung in Kraft getreten: 09.07.2015 Nr. 38.04
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13. Alarmierung Die Alarmierung der Stabsmitglieder erfolgt über die Kreiseinsatzleitstelle auf Anweisung des Landrates oder eines Mitgliedes der Leitung des SAE, der TEL oder des KatS-Stabes. Für die Alarmierung wird der Digitale Alarm- und Kommunikationsserver (DAKS) genutzt. Jedes Mitglied des SAE, der TEL und des Katastrophenschutzstabes hat selbständig Verän-derungen seiner Erreichbarkeit (z. B. Anschrift, Rufnummern) dem SG 33.2 zu melden. 14. Stabsräume Räumlichkeiten mit der für die Stabsarbeit notwendigen Ausstattung befinden sich an folgen-den Standorten:
- Staßfurt, Hecklinger Str. 45 – Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) - Staßfurt, Lehrter Straße 15 – Kreiseinsatzleitstelle (KEL)
Unter Berücksichtigung der Lage des Einsatzortes und des zu erwartenden Arbeits- sowie Personalaufwandes legt der Landrat oder Leiter des Stabes den Arbeitsort des Stabes fest. 15. Sprachliche Gleichstellung Die Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Dienstanweisung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 16. Inkrafttreten Die Dienstanweisung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Intranet des Salzlandkreises in Kraft*. Gleichzeitig tritt die Stabsdienstordnung in der Fassung vom 14.09.2012 außer Kraft. Bernburg (Saale), den 08.07.2015 Bauer Landrat
* Datum der Veröffentlichung im Intranet des Salzlandkreises: 09.07.2015
Anlage 1.1 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2014
Personelle Besetzung des KatS-Stabes Schicht 1
Sachgebiet Personal und Innerer Dienst (S1)
Sachgebiet Lage (S2) Sachgebiet Einsatz (S3) Sachgebiet Versorgung (S4)Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (S5)
Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (S6)
Leiter des Stabes (LdS)
Stephan, Reingard
Fernmeldebetriebsstelle (FMZ)
Landrat
Bauer, Markus
Leiter S1
Becher, Gerold
Sachbearbeiter S1
Sonnenburg, Manuela
Leiter S2
Lorenz, Martina
Sachbearbeiter S2
Zeh, Anja
Einsatztagebuch
Skudlik, Sigrid
Lagekartenführer
Laube, Katrin
Jerxen, Tina
Sichter/Nachweisung
Schwaab, Kerstin
Stange, Gabriele
Leiter S3
Schelhas, Gereon
Sachbearbeiter S3
Block, Sören
Leiter S4
Hagedorn, Bernd
Sachbearbeiter S4
Lüdtke, Matthias
Leiter S5
Mansfeld, Timmi
Sachbearbeiter S5
Koch, Cornelia
Bürgertelefon
Morgenstern, Jacqueline
Balke, Sibylle
Leiter S6
Fischer, Christine
Sachbearbeiter S6
Kirchhoff, Jens
Arbeitsgruppe Evakuierung/Spenden
AG-Leiter
Wünsche-Rasche, Heidrun
Sachbearbeiter
Pangritz, Jörg
Wieser, Nicole
Litschke, Julia
Anlage 1.2 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015
Personelle Besetzung des KatS-Stabes Schicht 2
Sachgebiet Personal undInnerer Dienst (S1)
Sachgebiet Lage (S2) Sachgebiet Einsatz (S3) Sachgebiet Versorgung (S4)Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (S5)
Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (S6)
Leiter des Stabes (LdS)
Michling, Thomas
Fernmeldebetriebsstelle (FMZ)
Landrat
Bauer, Markus
Leiter S1
Pluntke, Andreas
Sachbearbeiter S1
Peter, Michél
Leiter S2
Meyer, Anke
Sachbearbeiter S2
Kienberg, Manuela
Einsatztagebuch
Schöps, Andrea
Lagekartenführer
Wilms, Oliver
Klette, Peggy
Sichter/Nachweisung
Paulmann, Sigrun
Josuns, Sascha
Leiter S3
Winkler, Olaf
Sachbearbeiter S3
Samlitschka, Michael
Leiter S4
Golenia, Ines
Sachbearbeiter S4
Asmussen, Daniela
Leiter S5
Koch, Alexandra
Sachbearbeiter S5
Müller, Astrid
Bürgertelefon
Lange, Ulrike
Klemme, Nicole
Ketzer, Katja
Leiter S6
Schumann, Thomas
Sachbearbeiter S6
Schröder, Uwe
Arbeitsgruppe Evakuierung/Spenden
AG-Leiter
Nimmich, Dennis
Sachbearbeiter
Anders, Dana
Kernke, Kerstin
Mädge, Ute
Anlage 1.3 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015
Personelle Besetzung des KatS-Stabes Schicht 3
Sachgebiet Personalund Innerer Dienst (S1)
Sachgebiet Lage (S2) Sachgebiet Einsatz (S3) Sachgebiet Versorgung (S4)Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (S5)
Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (S6)
Leiter des Stabes (LdS)
Czuratis, Petra
Fernmeldebetriebsstelle (FMZ)
Landrat
Bauer, Markus
Leiter S1
Pfeiffer, Karin
Sachbearbeiter S1
Schuckert, Rainer
Leiter S2
Hildenhagen, Nico
Sachbearbeiter S2
Elbe, Jana
Einsatztagebuch
Holz, Martina
Lagekartenführer
Heuer, Evelyn
Richter, Andreas
Sichter/Nachweisung
Wiehle, Christine
Pfeiffer, Gudrun
Leiter S3
Roschkowski, Jan
Sachbearbeiter S3
Altenstein, Hilmar
Leiter S4
Schellenberger, Andrea
Sachbearbeiter S4
Dr. Lortz, Katarzyna
Leiter S5
Bothe, Marianne
Sachbearbeiter S5
Peller, Corinna
Bürgertelefon
Przebierala, Henriette
Kraft, Tanja
Bauschke, Stefanie
Reinhardt, Kerstin
Leiter S6
Lehmann, Gerd
Sachbearbeiter S6
Helge, Knut
Arbeitsgruppe Evakuierung/Spenden
AG-Leiter
Seik, Anne-Kathrin
Sachbearbeiter
Krause, Christine
Schade, Ute
Nause, Simone
Anlage 2 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015
Aufbau und Struktur der TEL
Sachgebiet Personalund Innerer Dienst (S1)
Sachgebiet Lage (S2) Sachgebiet Einsatz (S3) Sachgebiet Versorgung (S4)Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (S5)
Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (S6)
Leiter der TEL
KBM Hans-Ulrich Robitzsch
Fernmeldebetriebsstelle (FMZ)
Landrat
Bauer, Markus
Besetzung durch
Feuerwehrführungskräfte
Sachbearbeiter S2
Jurzig, Janine
Dietzmann, Dirk
Einsatztagebuch
Pawlitzek, Vicky
Sichter/Nachweisung
Gisa, Silke
Lingner, Frank
Täubert, Christian
Absicherung und Unterstützung
durch S6 KatS-Stab
Fachdienst Führungsunterstützung
Hinzuziehung Fachdienst Logistik
Leiter des
Katastrophenschutzstabes (LdS)
Besetzung durch
Feuerwehrführungskräfte
Besetzung durch
Feuerwehrführungskräfte
Besetzung durch
Feuerwehrführungskräfte
Absicherung und Unterstützung
durch S5 KatS-Stab
Kreisliche Führungskräfte (ABL/stellvertretende ABL):
Brandschutzabschnitt I: Uwe Tandler/Andreas Arlandt
Brandschutzabschnitt II: Tino Puder/Uwe Schulze
Brandschutzabschnitt III: Maik Hammermann/Gerd Immervoll
Brandschutzabschnitt IV: Christoph Voigt/Andreas Herrmann
Brandschutzabschnitt V: Jürgen Gehrke
Zum Einsatz können auch Feuerwehrführungskräfte der betroffenen gemeindlichen
Gefahrenabwehrbehörde kommen. Der Einsatz richtet sich nach Art und Umfang
der Lage sowie den örtlichen Gegebenheiten.
Die TEL erwächst in der Regel aus einer örtlichen Einsatzleitung.
Anlage 3 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015
Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes im Salzlandkreis
Einheiten des Brandschutzes
Freiwillige FeuerwehrenKatastrophenschutz-einheiten Fachdienste
Fachdienst ABC
Fachdienst Führungsunterstützung
Fachdienst Logistik
Fachdienst Brandschutz I
Fachdienst Brandschutz II
Einheiten und Einrichtungen der Hilfsorganisationen
Rettungs- und NotarztdienstEinheiten des Katastrophenschutzes
RW Aschersleben
Rettung/Notarzt
RW Schadeleben
Rettung
RW Bernburg
Rettung/Notarzt
RW Könnern
Rettung
RW Staßfurt
Rettung
RW Atzendorf
Notarzt
RW Egeln
Rettung
RW Calbe
Rettung/Notarzt
RW Sachsendorf
Rettung
RW Schönebeck
Notarzt
RW Schönebeck
Rettung
Fachdienst Sanität
Fachdienst Sanität II
Fachdienst Sanität I (incl.
RHS)
Fachdienst Sanität III
Fachdienst Betreuung
Fachdienst Betreuung II
(incl. KIT/NfS)
Fachdienst Betreuung I
(incl. KIT/NfS)
Fachdienst Betreuung III
(incl. KIT/NfS)
Fachdienst Wasserrettung
Einheiten des Technisches Hilfswerks
THW Ortsverband Bernburg
Fachgruppe Wassergefahren
THW Ortsverband Calbe
Fachgruppe Wassergefahren
THW Ortsverband Staßfurt
Fachgruppe Räumen
Fachgruppe BeleuchtungFachdienst Brandschutz
Anlage 4 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015
Fachberater innerhalb der Landkreisverwaltung Die Fachberatertätigkeit gilt gleichermaßen für den Stab außergewöhnliche Ereignisse, den Katastrophenschutzstab und die Technische Einsatzleitung. Neben den namentlich benann-ten Mitarbeitern der Kreisverwaltung können im Einzelfall zusätzlich weitere Mitarbeiter aus der gesamten Verwaltung als Fachberater herangezogen werden. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Leiter des Stabes. Die Ordnungszahlen vor den Namen der Fachberater zeigen an, welcher Schicht des Kata-strophenschutzstabes die Fachberater zugeordnet sind. Fachbereich Soziales, Familie, Bildung (FB II)
Fachdienst Bildung und Kultur und Amt für Ausbil-dungsförderung (FD 23)
1. Ulf-Peter Freund 2. Birgit Schneider 3. Nancy Schubert
Fachbereich Gesundheit, Ordnung, Sicherheit (FB III ) Fachdienst Ausländer- und Asylrecht (FD 30) Seluan Al-Chakmakchi
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (SG 33.6)
1. Silvia Herbrich 2. Heike Ohle 3. Anke Wolkenstein
Fachdienst Straßenverkehr (FD 32) 1. Anke Mohr 2. Bernd Krüger 3. Marlies Freitag
Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Ge-sundheitlicher Verbraucherschutz (FD 31)
1. Dr. Marina Bradtke 2. Dr. Christian Lutter 3. Dr. Ronald Suck
Fachdienst Gesundheit (FD 34)
1. DM Martina Unger 2. Dr. Ines Groffik-Hain 3. DM Heike Leonhardt DM Heike Mikuta (Reserve)
Fachbereich Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt (FB IV)
Fachdienst Gebäudemanagement (FD 13) 1. Herr Manfred Gaertner 2. Herr Detlef Büttner 3. Frau Sigrid Renner
Fachdienst Natur und Umwelt (FD 42) 1. Christiane von Wagner 2. Torsten Hlady 3. Judy Weinhardt
Anlage 4 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015
Fachdienst Bauordnung (FD 43) 1. Karin Pfeiffer 2. Markus Mayer 3. Jan Matthies
Alle weiterhin aus dem Fachdienst Natur und Umwelt benannten Fachberater werden im Einsatzfall nach der Art des Ereignisses (Hochwasser, Chemieunglück, Waldbrand usw.) und entsprechend der Lage des Schadensortes durch einen der drei vorhergehend genannten Fachberater hinzugezogen und den jeweiligen Stabsschichten zugeordnet. Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden (SG 42.1) Dietmar Giebelhausen
Sachgebiet Immission und Chemie (SG 42.3) Anett Schulz Heidemarie Schloßmacher Ingrid Fahsl
Sachgebiet Wasser (SG 42.4)
Klaus Stert Rüdiger Lampert Damaris Dippe Torsten Lotsch Volker Schreiber Gabriele Kandler Annika Fischer
Sachgebiet Natur- und Artenschutz (SG 42.5) Eva Beyer Dr. Michael Kahl
Sachgebiet Umweltinspektion, Vollzug und Öffentlichkeitsarbeit (SG 42.6) Simone Vehse
Eigenbetriebe (EB) Kreiswirtschaftsbetrieb (KWB) (für Kreisstraßen)
1. Ralf Felgenträger
2. Bärbel Knorscheidt
Anlage 5 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015
Abkürzungsverzeichnis ABC atomare, biologische und chemische Gefahren
ABL Abschnittsleiter der Feuerwehr
AG Arbeitsgruppe
AufstErlKatS Erlass über Grundsätze der Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastrophenschutzes
BrSchG LSA Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
DAKS Digitaler Alarm- und Kommunikationsserver
DV 100 Dienstvorschrift 100: Führung und Leitung im Einsatz – Führungsvor-schrift für den Feuerwehrdienst sowie für die Bewältigung von Groß-schadenslagen und Katastrophen
EB Eigenbetrieb des Salzlandkreises
ETB Einsatztagebuch des Stabes (KatS-Stab bzw. SAE)
FB Fachbereich
FB II Fachbereich Soziales, Familie, Bildung
FB IV Fachbereich Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt
FBL Fachbereichsleiter
FBL III Fachbereichsleiter Gesundheit, Ordnung, Sicherheit
FD Fachdienst
FD 01 Fachdienst Zentrale Steuerung
FD 13 Fachdienst Gebäudemanagement
FD 23 Fachdienst Bildung und Kultur und Amt für Ausbildungsförderung
FD 30 Fachdienst Ausländer- und Asylrecht
FD 31 Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbrau-cherschutz
FD 32 Fachdienst Straßenverkehr
FD 33 Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Ord-nungsangelegenheiten
FD 34 Fachdienst Gesundheit
FD 42 Fachdienst Natur- und Umwelt
FD 43 Fachdienst Bauordnung
FDL Fachdienstleiter
FDL 33 Fachdiennstleiter Brand-, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Ordnungsangelegenheiten
FF Freiwillige Feuerwehr
FMZ Fernmeldezentrale
Anlage 5 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015
FTZ Feuerwehrtechnische Zentrale
KatS-Behörde Katastrophenschutzbehörde
KatS-Einheit Katastrophenschutzeinheit
KatSG LSA Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
KatS-Stab Katastrophenschutzstab
KBM Kreisbrandmeister
KEL Kreiseinsatzleitstelle
KIT Kriseninterventionsteam
KVG LSA Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
KWB Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises
LdS Leiter des Stabes (KatS-Stab bzw. SAE)
LHW Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
LKF Lagekartenführer
LR Landrat
NfS Notfallseelsorgeteam
RettDG LSA Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
RHS Rettungshundestaffel
RW Rettungswache
S1 Sachgebiet Personal und Innerer Dienst (KatS-Stab bzw. SAE)
S2 Sachgebiet Lage (KatS-Stab bzw. SAE)
S3 Sachgebiet Einsatz (KatS-Stab bzw. SAE)
S4 Sachgebiet Versorgung (KatS-Stab bzw. SAE)
S5 Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (KatS-Stab bzw. SAE)
S6 Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (KatS-Stab bzw. SAE)
SAE Stab außergewöhnliche Ereignisse
SB Sachbearbeiter
SG Sachgebiet
SG 33.1 Sachgebiet Kreiseinsatzleitstelle
SG 33.2 Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz
SG 33.3 Sachgebiet Rettungsdienst
SG 33.6 Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
SG 42.1 Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden
SG 42.3 Sachgebiet Immission und Chemie
SG 42.4 Sachgebiet Wasser
SG 42.5 Sachgebiet Natur- und Artenschutz
SG 42.6 Sachgebiet Umweltinspektion, Vollzug und Öffentlichkeitsarbeit
Anlage 5 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015
SGL Sachgebietsleiter
SGL 33.2 Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz
SLK Salzlandkreis
SOG LSA Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sach-sen-Anhalt
TEL Technische Einsatzleitung
THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
UTM Universal Transverse Mercator