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Dienstrecht Salzlandkreis DA Stabsdienstordnung in Kraft getreten: 09.07.2015 Nr. 38.04 1 Dienstanweisung zum Aufbau und zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung von Gefahren und Katastrophen im Salzlandkreis (Stabsdienstordnung) * Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................. 2 2. Katastrophenfall............................................................................................................ 2 3. Aufgaben des Katastrophenschutzes ......................................................................... 2 4. Katastrophenschutzbehörde (KatS-Behörde) ............................................................. 3 5. Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) .......................................................................... 3 6. Technische Einsatzleitung (TEL) ................................................................................. 4 7. Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE) .................................................................. 5 8. Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes ................................................................................................. 7 9. Aufgabenbeschreibung der Stabsleitung und Sachgebiete für den SAE und den KatS-Stab ...................................................................................................................... 7 10. Allgemeines zur personellen Besetzung ....................................................................14 11. Nachbereitung von Einsatzlagen ................................................................................14 12. Ausbildung ...................................................................................................................14 13. Alarmierung..................................................................................................................15 14. Stabsräume ..................................................................................................................15 15. Sprachliche Gleichstellung .........................................................................................15 16. Inkrafttreten ..................................................................................................................15 Anlage 1.1 Personelle Besetzung des KatS-Stab 1. Schicht Anlage 1.2 Personelle Besetzung des KatS-Stab 2. Schicht Anlage 1.3 Personelle Besetzung des KatS-Stab 3. Schicht Anlage 2 Aufbau und Struktur der TEL Anlage 3 Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Katastrophen- schutzes im Salzlandkreis Anlage 4 Fachberater innerhalb der Kreisverwaltung Anlage 5 Abkürzungsverzeichnis * 3. Fassung der Stabsdienstordnung; 1. Fassung vom 20.02.2009 am 17.09.2012 außer Kraft getreten; 2. Fassung vom 14.09.2012 am 09.07.2015 außer Kraft getreten

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Dienstrecht Salzlandkreis DA Stabsdienstordnung in Kraft getreten: 09.07.2015 Nr. 38.04

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Dienstanweisung zum Aufbau und zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung von Gefahren und Katastrophen im Sal zlandkreis

(Stabsdienstordnung)* Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen ............................. .................................................................... 2 2. Katastrophenfall .................................. .......................................................................... 2 3. Aufgaben des Katastrophenschutzes ................. ........................................................ 2 4. Katastrophenschutzbehörde (KatS-Behörde) .......... ................................................... 3 5. Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) ................ .......................................................... 3 6. Technische Einsatzleitung (TEL) ................... .............................................................. 4 7. Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ............ ...................................................... 5 8. Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des

Katastrophenschutzes .............................. ................................................................... 7 9. Aufgabenbeschreibung der Stabsleitung und Sachgebie te für den SAE und den

KatS-Stab ......................................... ............................................................................. 7 10. Allgemeines zur personellen Besetzung ............. .......................................................14 11. Nachbereitung von Einsatzlagen .................... ............................................................14 12. Ausbildung ........................................ ...........................................................................14 13. Alarmierung ....................................... ...........................................................................15 14. Stabsräume ........................................ ..........................................................................15 15. Sprachliche Gleichstellung ........................ .................................................................15 16. Inkrafttreten ..................................... .............................................................................15

Anlage 1.1 Personelle Besetzung des KatS-Stab 1. Schicht Anlage 1.2 Personelle Besetzung des KatS-Stab 2. Schicht Anlage 1.3 Personelle Besetzung des KatS-Stab 3. Schicht Anlage 2 Aufbau und Struktur der TEL Anlage 3 Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Katastrophen-

schutzes im Salzlandkreis Anlage 4 Fachberater innerhalb der Kreisverwaltung Anlage 5 Abkürzungsverzeichnis

* 3. Fassung der Stabsdienstordnung; 1. Fassung vom 20.02.2009 am 17.09.2012 außer Kraft getreten; 2. Fassung vom 14.09.2012 am 09.07.2015 außer Kraft getreten

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1. Rechtliche Grundlagen (in den jeweils gültigen Fassungen)

- Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)

- Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) - Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG LSA) - Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) - Zivilschutzgesetz (ZSG) - Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) - Dienstvorschrift 100: Führung und Leitung im Einsatz – Führungsvorschrift für den

Feuerwehrdienst sowie für die Bewältigung von Großschadenslagen und Katastro-phen (DV 100)

- Erlass über Grundsätze der Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastro-phenschutzes (Aufstellungserlass Katastrophenschutz - AufstErlKatS)

- weitere fachbezogene Rechtsgrundlagen und Erlasse in der jeweils gültigen Fassung 2. Katastrophenfall Gemäß § 1 KatSG LSA ist ein Katastrophenfall ein akuter Notstand, bei dem Leben, Ge-sundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte unmittelbar gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden und zu dessen Ab-wehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz aller verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Gesamtleitung erforderlich ist. Katastrophen können beispielsweise ausgelöst werden durch:

- Brände - schwere Unfälle (auf Schiene, Straße, Wasserstraße, aus der Luft) - Hochwasser, Überschwemmungen, extreme Wetterlagen - Explosionen, Gasausbrüche u. a. Ereignisse in Betrieben und der Infrastruktur - Epidemien oder Epizootien

Ein Katastrophenfall liegt nicht vor, wenn die Störung oder Gefährdung der öffentlichen Si-cherheit und Ordnung durch Maßnahmen der zuständigen Ordnungsbehörden oder der Poli-zei nach den Bestimmungen des SOG LSA oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen wirksam bekämpft werden kann. Der Eintritt und das Ende eines Katastrophenfalles werden durch den Landrat als Lei-ter der Katastrophenschutzbehörde bzw. durch dessen Beauftragten festgestellt. 3. Aufgaben des Katastrophenschutzes Katastrophenschutz ist die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die für die Abwehr erfor-derlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Der Katastrophenschutz umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

- Koordination und Zusammenfassung der Gefahrenabwehrentscheidungen und Ab-wehrmaßnahmen der zuständigen Behörden

- Anforderung von Amtshilfe von anderen Dienststellen und sonstigen Trägern öffentli-cher Aufgaben

- Planung, Vorbereitung und Leitung des Einsatzes der Hilfeleistungskräfte

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4. Katastrophenschutzbehörde (KatS-Behörde) Der Katastrophenschutz obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dem Land-kreis als unterer Katastrophenschutzbehörde. 5. Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) Der KatS-Stab ist ein Stab der KatS-Behörde zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Katastrophenabwehr. Der KatS-Stab nimmt administrativ-organisatorische Maßnahmen wahr. Diese Maßnahmen sind die verwaltungsspezifischen Aufgaben, für die aufgrund rechtlicher Vorgaben, finanziel-ler Zuständigkeiten oder politischer Rahmenbedingungen die Einsatzkräfte bzw. Führungs-kräfte der Technischen Einsatzleitung (siehe Nr. 6) nicht zuständig sind. Im Katastrophenfall ist der KatS-Stab in der durch Art und Ausmaß der Katastrophe gebote-nen personellen Stärke und Besetzung einzuberufen. Er kann auch einberufen werden, wenn der Katastrophenfall noch nicht festgestellt ist. Dies erfolgt im Salzlandkreis in der Struktur eines Stabes außergewöhnlicher Ereignisse (siehe Nr. 7). 5.1 Arbeitsaufgaben des KatS-Stabes Im Wesentlichen erfüllt der KatS-Stab folgende Aufgaben:

- Beratung des Landrates in allen mit der Bekämpfung der Katastrophe zusammen-hängenden Fragen

- Unterrichtung der Behördenleitungen (der eigenen, vorgesetzten, benachbarten oder nachgeordneten Behörden) über die Katastrophenlage und deren Folgen

- Koordination des Katastrophenschutzes - Beschaffung, Bereitstellung und Verteilung der von Unterkunft und Versorgung für

Einsatzkräfte und Betroffen - Beschaffung, Bereitstellung und Verteilung von Verbrauchs- und Hilfsmittel sowie Ge-

rät für die Katastrophenbekämpfung - Veranlassung von Instandsetzungsmaßnahmen für eingesetztes Gerät für die Kata-

strophenbekämpfung - Durchführung und Sicherstellung der Öffentlichkeitsarbeit und Information der Medien

für die gesamte KatS-Behörde - Durchführung und Sicherstellung von Maßnahmen zur Warnung und Information Ge-

fährdeter - treffen von Entscheidungen, die über den Bereich einer Technischen Einsatzleitung

hinaus gehen - Planung, Organisation, Herstellung und Durchführung des Fernmeldeeinsatzes (dazu

gehören auch die Funkverbindungen vom KatS-Stab zur Technischen Einsatzleitung) 5.2 Personal des KatS-Stabes Der KatS-Stab muss eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft absichern. Deshalb muss mindes-tens eine Dreifachbesetzung aller Sachgebiete des KatS-Stabes vorgehalten werden. Die namentliche Benennung der Mitglieder des KatS-Stabes ist den Anlagen 1.1 bis 1.3 dieser Dienstanweisung zu entnehmen.

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6. Technische Einsatzleitung (TEL) Die TEL kann im Katastrophenfall mit der Leitung der Schadensbekämpfung in Schwer-punkten oder Abschnitten beauftragt werden. Sie erfüllt die operativ-taktischen Maßnahmen zur Schadensabwehr bzw. Schadensbekämpfung und dient der Koordination der technisch-taktischen Aufgaben am Einsatzort. Die TEL erwächst aus der örtlichen Einsatzleitung. Für die Stabsarbeit der TEL gelten die Festlegungen der DV 100 entsprechend. Die fachkundi-gen Führungskräfte, die den Einsatzleiter bei der Entscheidungsfindung unterstützen, ihn beraten oder auch in seinem Auftrag Entscheidungen treffen, bilden einen Stab in der Form einer TEL. Die technisch-taktischen Maßnahmen werden vor allem bei räumlich begrenzten Schaden-sereignissen von taktischen Einheiten und Verbänden von der örtlichen Führungsebene er-griffen. Technisch-taktische Maßnahmen dienen dazu, das im Einsatzauftrag befohlene Ein-satzziel durch den Einsatz der richtigen Kräfte, mit den richtigen Mitteln, am richtigen Ort und zur richtigen Zeit zu erreichen und den Einsatzerfolg sicher zu stellen Die operativ-taktischen Maßnahmen beziehen sich auf die Bildung des Einsatzschwer-punktes, die Abschnittsbildung, Bereitstellen von Einsatzkräften im Einsatzraum, Reihenfolge der einzuleitenden Maßnahmen, Ablösen von Einsatzkräften durch Reserven sowie den Auf-bau und Betrieb einer Kommunikationsstruktur. Die operativ-taktischen Maßnahmen ergän-zen die technisch-taktischen Maßnahmen. Punktlagen werden durch die TEL des Salzlandkreises unter Hinzuziehung des örtlich zu-ständigen Feuerwehrführungspersonals bewältigt. Flächenlagen (z. B. Hochwasser) erfordern die Einrichtung mehrerer TEL zur koordinierten Abarbeitung. Der Zuständigkeitsbereich einer TEL sollte sich auf das Gebiet einer Einheits- oder Verbandsgemeinde beschränken. 6.1 Arbeitsaufgaben der TEL Die TEL führt und koordiniert die vor Ort eingesetzten Kräfte und Einrichtungen durch Auf-träge an deren Führer. Sie ist an Weisungen des KatS-Stabes gebunden und handelt in die-sem Rahmen selbstständig. Im Wesentlichen erfüllt die TEL folgende Aufgaben:

- Erkundung der Lage - Bestimmung, Einrichtung und Kennzeichnung einer Befehlsstelle der TEL - Planung des Einsatzes der unterstellten Kräfte - Bestimmen von Einsatzabschnitten - Überwachung, Koordination und Führung aller unterstellten Einsatzkräfte nach tech-

nisch-taktischen Grundsätzen - Herstellung und Betreiben der Fernmeldeverbindungen zu den unterstellten Kräften

und benachbarten TEL - Erkundung und Festlegung einsatznaher Verfügungsräume, Verletztensammelstel-

len, Verbandsplätze, Plätze für Reserven usw. - Koordination der Verkehrslenkung vor Ort (in Zusammenwirken mit der Polizei) - Darstellung der Katastrophenlage vor Ort und deren Meldung an den KatS-Stab - Anforderung von Kräften und Mitteln beim KatS-Stab - Einweisung neu herangeführter Kräfte - Ablösung eingesetzter Kräfte - Feststellung und Anforderung des Versorgungsbedarfes - Koordinierung der Versorgung vor Ort

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6.2 Personal der TEL Die personelle Zusammensetzung der TEL richtet sich nach der Art und dem Umfang des Schadensereignisses sowie nach den örtlichen Gegebenheiten. Mit zunehmender Schadensgröße, einer Verschärfung der Schadenslage oder mit wachsen-der Einsatzdauer gewinnt die Heranführung, Bereitstellung und Versorgung der Einsatzkräfte zunehmend an Bedeutung. Die steigende Anzahl der zu führenden Einsatzkräfte und die damit zusammenhängenden zusätzlichen Aufgaben und Mehrarbeiten können nur arbeitsteilig durch zusätzliche Füh-rungshilfen und somit durch personelle Erweiterung der TEL bewältigt werden. Leiter der TEL des Salzlandkreises ist der Kreisbrandmeister. Stellvertreter ist der jeweils örtlich zuständige Abschnittsleiter der Freiwilligen Feuerwehr. Bei Abwesenheit des Kreis-brandmeisters nimmt jeder Abschnittsleiter in seinem Abschnitt die Funktion des Kreis-brandmeisters bzw. Leiters der TEL wahr. In diesem Fall ist der stellvertretende Abschnitts-leiter der stellvertretende Leiter der TEL. Das Personal der TEL wird durch den Leiter der TEL eingesetzt. Der Leiter der TEL be-stimmt die personelle Besetzung aus bereits eingesetzten Feuerwehreinsatzkräften mit ent-sprechendem Ausbildungsstand und Mitarbeitern der Landkreisverwaltung, insbesondere aus dem Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Ordnungsangele-genheiten (FD 33). Aufbau und Struktur der TEL sowie das Personal, welches für die Stabsarbeit der TEL zur Verfügung steht, ist in der Anlage 2 dieser Dienstanweisung dargestellt. 7. Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE) Der SAE ist der Führungsstab des Landkreises, der bei Schadenereignissen vor Feststellung des Katastrophenfalles tätig wird. Der SAE wird entsprechend dem Ausmaß und der Art des jeweiligen Schadensereignisses einberufen. Der SAE wird durch den Landrat, dem Leiter des SAE (siehe 7.2) oder den Kreisbrandmeis-ter einberufen, wenn die Bewältigung der Gefahrenlage und der daraus resultierende Koor-dinierungsbedarf durch die ständige Organisation der Behörde nicht ziel- und zeitgerecht sichergestellt werden kann. Wird im Verlauf eines Ereignis der Katastrophenfall festgestellt, gehen die Mitglieder des SAE ohne Informationsverluste in den KatS-Stab und in die TEL über. 7.1 Arbeitsaufgabe des SAE Der SAE ist ein Führungselement des Landrates. Der SAE übernimmt administrative und organisatorische Aufgaben, koordiniert ereignisbezogen das Verwaltungshandeln und unter-stützt die örtlich zuständigen Gefahrenabwehrbehörden. Entscheidungen des SAE werden in Abstimmung mit den einbezogenen Fachberatern und den betroffenen Gefahrenabwehrbehörden getroffen.

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Im Wesentlichen erfüllt der SAE folgende Aufgaben:

- Einschätzung und Beurteilung des Schadensereignisses - Beratung des Landrates in allen mit der Bekämpfung des Schadensereignisses zu-

sammenhängenden Fragen - Aufrechterhaltung der Verbindung zu den örtlich zuständigen Gefahrenabwehrbehör-

den, Beratung und Fachaufsicht - Entschlussfassung, welche Kräfte mit den entsprechenden Mitteln zum gegebenen

Zeitpunkt die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten haben (hierbei ist die Zuständig-keit der örtlichen Gefahrenabwehrbehörden zu beachten)

- Koordination der Hilfskräfte - Bildung einer TEL und von Einsatzabschnitte entsprechend der Lageentwicklung - Alarmierung des KatS-Stabes entsprechend der Lageentwicklung in gebotener

Stärke - Sicherstellung ereignisbezogener Öffentlichkeitsarbeit und der Information der

Medien über die Pressestelle 7.2 Personal des SAE Die personelle Zusammensetzung des SAE richtet sich nach der Art und dem Umfang des Schadensereignisses. Je nach Umfang bzw. eventueller Verschärfung der Schadenslage kann das Personal des SAE jederzeit erweitert werden. Die Leitung des SAE obliegt nachfolgend genannten Personen:

- Fachbereichsleiter Gesundheit, Ordnung, Sicherheit (FBL III) - Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz (SGL 33.2) - Fachdienstleiter Brand-, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Ordnungsangele-

genheiten (FDL 33) - Leiter des Stabes der 2. Schicht des KatS-Stabes

Das Stabspersonal wird aus dem Personal des FD 33 (SG 33.1 bis 33.3) und der fachlich zuständigen Fachdienste entsprechend des jeweiligen Schadensereignisses gebildet. Das Personal wird durch den Leiter des SAE eingesetzt. Fachlich zuständige Fachdienste können z. B. sein:

- Fachdienst Natur und Umwelt (FD 42) bei Hochwasser, - Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz

(FD 31) bei Tierseuchen, - Fachdienst Gesundheit (FD 34) bei Epidemien

Personal in der Funktion von Fachberatern kann weiterhin aus anderen Behörden und Ein-richtungen hinzugezogen werden, z. B. von:

- Polizei - Technischem Hilfswerk (THW) - Bundeswehr - Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) - Baulastträger - betroffenen Unternehmen der Wirtschaft

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8. Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr u nd des Katastrophen-

schutzes Die Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr sind nach bundes- oder landeseinheit-lichen Stärkevorgaben und nach Fachdiensten ausgerichtete und zur Katastrophenabwehr bestimmte Zusammenfassungen von Personen und Materialien. Einheiten sind für bewegli-chen Einsatz, Einrichtungen für ortsfesten Einsatz bestimmt. Im Salzlandkreis sind folgende Katastrophenschutzeinheiten (KatS-Einheiten) vorhanden:

- 100 Freiwilligen Feuerwehren - 2 Fachdienste Brandschutz, 1 Fachdienst ABC, 1 Fachdienst Führungsunterstützung

und 1 Fachdienst Logistik - Rettungs- und Notarztdienst - Fachdienste Sanität I, II und III - Rettungshundestaffel (RHS) - Fachdienste Betreuung I, II und III - Kriseninterventionsteam (KIT) Schönebeck

KIT/Notfallseelsorgeteam (NfS) Aschersleben-Staßfurt und KIT/NfS Bernburg (Saale)

- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Ortsverband Bernburg, Ortsverband Calbe und Ortsverband Staßfurt

- Fachdienst Wasserrettung Eine vollständige Übersicht über die im Landkreis vorhandenen Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes befindet sich in Anlage 3 dieser Dienstanweisung. 9. Aufgabenbeschreibung der Stabsleitung und Sachge biete für den

SAE und den KatS-Stab 9.1 Gesamtleitung Die Gesamtleitung des Einsatzes zur Bewältigung eines Schadensereignisses bzw. einer Katastrophe obliegt dem Landrat. Er ist politisch gesamtverantwortlich. 9.2 Leiter des Stabes (LdS) Der LdS ist dem Landrat bzw. in Abwesenheit des Landrates seinem Vertreter unterstellt. Im Wesentlichen erfüllt der LdS folgende Aufgaben:

- Leitung, Koordination und Überwachung der Arbeit des Stabes und der Maßnahmen zur Schadens- bzw. Katastrophenbekämpfung

- Bestellung des Leiters der TEL (in Abstimmung mit S3) - Unterrichtung und Beratung des Landrates - Vorbereitung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung - Hinzuziehung von Beratern und Sachverständigen sowie deren Zuordnung zu den

einzelnen Stabsbereichen - Dienstaufsicht über die Stabsmitglieder - Koordination der überbehördlichen Zusammenarbeit - Entscheidung über Mitteilungen an die Presse bzw. Bevölkerung

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9.3 Sachgebiet Personal und Innerer Dienst (S1) Im Wesentlichen erfüllt das S1 folgende Aufgaben:

- Bereitstellung der Kräfte - Bereitstellung von Einsatzkräften, KatS-Einheiten und Einrichtungen einschließlich

Reserven und Ablösungen - Heranziehung sonstiger Kräfte (z. B. Anforderung von Amtshilfe, Polizei, Bundes-

wehr, Bundespolizei) - Erstellung und Führung einer Übersicht über bereitgestellte oder im Einsatz befindli-

che Einsatzkräfte und Einsatzreserven - Einrichtung von Bereitstellungsräumen - Führung des inneren Stabsdienstes - Festlegung und Sicherstellung des Geschäftsablaufs - Einrichtung und Sicherung der Führungsräume - Bereitstellung der Ausstattung - Versorgung der Stabsmitglieder - Bereitstellung von Schreibdiensten, Boten, Meldern, Fahrzeugen - Planung und Einsatz des Verbindungspersonals einschließlich der Bereitstellung von

Fahrzeugen - Personalplanung zur Auffüllung bzw. Ergänzung des Stabes - Regelung der Dienstzeiten bzw. des Schichtdienstes des Stabes - Nachalarmierung von Stabsmitgliedern

9.4 Sachgebiet Lage (S2) Im Wesentlichen erfüllt S2 folgende Aufgaben: Lagefeststellung:

- Beschaffung von Informationen - Auswertung und Bewertung von Informationen

Lagedarstellung:

- Führung einer Lagekarte - Vorbereitung von Lagebesprechungen und Lagemeldungen

Informationsweitergabe:

- nach innen: KatS-Stab und sonstige Stellen - nach außen: Meldungen an Vorgesetzte, Unterrichtung Nachgeordneter,

Unterrichtung betroffener Einrichtungen, Unterrichtung der betroffenen Bevölkerung (über S5)

Einsatzdokumentation:

- Führung des Einsatztagebuches (ETB), - Sammlung, Registrierung, und Sicherstellung aller Informationsträger (z. B. Vor-

drucke, Tonbänder, Datenträger),

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9.4.1 Der Lagekartenführer (LKF) Der LKF führt die Lagekarte des Stabes, er ist dem Leiter des S2 unterstellt. Der LKF muss alle im Katastrophenschutz eingeführten Symbole, taktischen Zeichen, Ab-kürzungen und Hilfsmittel zur Führung der Lagekarte kennen. Er muss topographische Kar-tenwerke lesen können sowie das Arbeiten mit Koordinaten (UTM-Koordinatensystem) be-herrschen. Der LKF trägt alle an den Stab herangetragenen Lageinformationen nach schriftlicher Bestä-tigung durch den Leiter des S2 unverzüglich in die Lagekarte ein. Er achtet dabei auf eine klare, übersichtliche und räumliche Aufteilung auf der Lagekartenwand. 9.4.2 Der Einsatztagebuchführer (ETB-Führer) Der ETB-Führer führt das Einsatztagebuch des Stabes (ETB), er ist dem Leiter des S2 un-terstellt. Der ETB-Führer ist laufend über wichtige Meldungen, Lagebeurteilungen, Entschlüsse und Maßnahmen zu unterrichten. Darüber hinaus hat sich der ETB-Führer stets eigenständig um relevante Informationen zu bemühen. Dazu sind eine enge Zusammenarbeit mit dem S2 und dem S3 sowie die Anwesenheit des ETB-Führers bei Lagebesprechungen und Entscheidun-gen erforderlich. Im ETB sind als Grundlagen für eine taktische Auswertung die wichtigsten Ereignisse wäh-rend des Einsatzes festzuhalten. Das ETB stellt eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbu-ches dar. Es ist nach folgenden Maßgaben zu führen:

- Die Ereignisse eines Einsatzes sind in zeitlicher Folge formlos aufzuzeichnen. - Zusammenhänge zwischen eingehenden Meldungen, eigenen Erwägungen und den

getroffenen Maßnahmen sind klar herauszustellen - Anlagen (z. B. Nachrichtenvordrucke, Karten) können an das ETB angeheftet werden - Auf Weisung befugter Personen (Landrat, LdS, S3, S2) sind Eintragungen im ETB

vorzunehmen. - Bei gegensätzlichen Auffassungen zur Lagebeurteilung sind alle Meinungen im ETB

darzustellen. - Sollen Eintragungen aus dem ETB gestrichen werden, ist darüber ein Aktenvermerk

zu fertigen. Ausradierungen, Überklebungen und Schwärzungen sowie Entfernung von Teilblättern des ETB dürfen nicht vorgenommen werden. Änderungen sind durch Streichungen, welche das Geschriebene lesbar bleiben lassen, vorzunehmen.

- Das ETB ist nach dem Einsatz vom ETB-Führer unter Angabe von Datum und Uhrzeit zu unterschreiben und dem LdS zur Gegenzeichnung vorzulegen.

- Das ETB soll keine Aufzeichnung der Ein- und Ausgänge oder ein Beschäftigungs-nachweis sein.

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9.4.3 Der Sichter Der Sichter ist für die Sichtung der im Stab eingehenden Nachrichten verantwortlich, er ist dem Leiter S2 unterstellt. Der Sichter benötigt genaue Kenntnisse über die Stabsgliederung und die Aufgabenvertei-lung im KatS-Stab. Nach fachlicher Analyse des Nachrichteninhaltes (Sichtung), leitet der Sichter die Nachricht schnellst möglich dem jeweils zuständigen Bearbeiter zu. Nachrichten, die keinem Bearbeiter eindeutig zuzuordnen sind, stellt der Sichter dem S3 zu. Bei einem Meldungsausgang leitet der Sichter den Nachrichtenvordruck an die Fernmelde-zentrale (FMZ) weiter und verteilt anschließend den Rücklauf. Der Sichter wird von einem Botendienst (siehe Nr. 9.4.4) unterstützt. 9.4.4 Der Botendienst Der Botendienst stellt die Verbindung zwischen der FMZ und dem Stab dar. Er überbringt Nachrichten von der FMZ zum Sichter des Stabes. Dem Sichter wird ein Bote zur Unterstützung zugeordnet. Er hat die Aufgabe, Meldungsaus-gänge des Stabes der FMZ zu übergeben sowie die Meldungseingänge innerhalb der Sach-bereiche des Stabes entsprechend des Verteilers zu überbringen. Weitere Boten können nach Bedarf hinzugezogen werden. 9.4.5 Die Nachweisung Das Personal der Nachweisung erfasst alle Meldungseingänge und -ausgänge des Stabes, vergibt Ein- und Ausgangsnummer auf den Vierfachvordrucken, sammelt alle ausgehenden Nachrichten des Stabes und übermittelt sie per Boten an die FMZ. 9.5 Sachgebiet Einsatz (S3) Das S3 arbeitet mit anderen Ämtern, Organisationen und Behörden zusammen. Es erteilt Einsatzaufträge und kontrolliert die Einsatzdurchführung, es veranlasst Sofortmaßnahmen für die gefährdete Bevölkerung (z. B. Warnung, Unterbringung, Räumung, Versorgung, Transport).

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Im Wesentlichen erfüllt das S3 folgende Aufgaben:

- Planung des Einsatzes - Beurteilung der Lage - Entschlussfassung über die Einsatzdurchführung (z. B. Festlegung von Einsatz-

schwerpunkten und Einsatzräumen oder Bestimmung erforderlicher Einsatzkräfte, Einsatzmittel und Reserven)

- Bestimmung und Einweisung von Führungskräften (z. B. Leiter TEL) - Ordnen des Schadensgebietes - Festlegung der Führungsorganisation - Festlegung der Fernmeldeorganisation (über S6) - Festlegung von Bereitstellungsräumen - Anordnung von Absperrmaßnahmen - Festlegung und Freihaltung von An- und Abmarschwegen der Einsatzkräfte

9.6 Sachgebiet Versorgung (S4) Im Wesentlichen erfüllt das S4 folgende Aufgaben:

- Sicherstellung der Versorgungslage - Planung und Durchführung des Versorgungseinsatzes (z. B. Verpflegung, Materialer-

haltung, Verbrauchsgüter, Quartierbeschaffung) - Heranziehung von Hilfsmitteln (z. B. Baustoffe, Abstützmaterial, Lastkraftwagen,

Tankkraftwagen, Räum- und Hebegeräte) - Bereitstellung von Verbrauchsgütern und von Einsatzmitteln (z. B. Wasserversor-

gung, Löschmittel, Atemschutzgeräte, Kraftstoffe, Sandsäcke, Sprengstoff, Medika-mente, Verbandsmaterial, Särge)

- Unterbringung und Verpflegung Einsatzkräfte - Festlegung der Versorgungsorganisation - Führung einer Übersicht über die vorhandenen, eingesetzten und noch verfügbaren

Versorgungsmöglichkeiten - Anforderung öffentlicher und privater Hilfeleistungen - Instandsetzungsarbeiten

Dem S4 wird im Bedarfsfall eine Arbeitsgruppe (AG) „Evakuierung/Spenden“ zugeordnet. Im Wesentlichen erfüllt die AG „Evakuierung/Spenden“ folgende Aufgaben: Bei Evakuierungen:

- Registrierung der Evakuierten - Abgleich mit Meldedaten - Unterbringung in Notunterkünften, Pflegeheimen, Wohnungen… - Organisation der Einrichtung und Betreibung von Notunterkünften einschließlich Ver-

sorgung - Ausstellung von Evakuierungsbescheinigungen

Im Zusammenhang mit der Verwaltung von Spenden:

- Einrichtung von Spendenlagern - Transportorganisation - Personalorganisation - Ein- und Ausgabeverwaltung - Klärung Spendenkonto für Geldspender

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9.7 Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (S5) Das S5 bündelt, steuert die Presse- und Medienarbeit des Stabes. Es stimmt seine Presse- und Medienarbeit insbesondere mit den Pressesprechern anderer beteiligter Behörden, be-troffenen Betrieben und der Polizei ab. Alle Mitteilungen der TEL an die Presse oder die Medien erfolgen über das S5 des Stabes. Im Wesentlichen erfüllt das S5 folgende Aufgaben: Presse- und Medieninformation:

- Erstellung von Presse- und Medieninformationen und ständige Kontakthaltung mit den Vertretern von Presse und Medien

- Veranlassung von Warn- und Suchhinweisen für die Bevölkerung über die Presse und die Medien

- Presse- und Medieneinbindung in die Schadensbekämpfung - Sammlung, Auswahl und Aufbereitung von Einsatzinformationen für die Presse und

die Medien - Erfassung, Dokumentation und Auswertung der Presse- und Medienlage - Organisation und Durchführung von Führungen durch das Schadens- bzw. Katastro-

phengebiet - Organisation der Unterbringung von Presse- und Medienvertretern - Organisation und Durchführung von Presse- und Medienkonferenzen - Beobachtung der Meldungen in den „Sozialen Medien“ und ggf. Veranlassung von

Korrekturmeldungen - Veranlassung von Meldungen/Informationen auf der Internet-Seite des

Salzlandkreises Information der Bevölkerung:

- Einrichtung, Anleitung und Betreuung von Bürgertelefonen 9.8 Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (S6) Das S6 des Stabes und das S6 der TEL arbeiten eng zusammen, um eine einheitliche In-formations- und Kommunikationsstruktur zu gewährleisten. Im Wesentlichen erfüllt das S6 folgende Aufgaben:

- Planung und Durchführung des Informations- und Kommunikationsbetriebes - Feststellung des Ist-Zustandes der Führungs- und Fernmeldeorganisation - Absprache der Führungsorganisation mit S3 - Aufteilung der zugewiesen Kanäle - Anforderung von Sonderkanälen - Ermittlung des Kräfte- und Personalbedarfs für den Kommunikationsbetrieb - Feststellung der Einsatzmöglichkeiten von Funktelefonen - Ermittlung der Einsatzmöglichkeiten von Kommunikationsverbindungen über Feldka-

bel und anderer drahtgebundener Netze - Erarbeitung eines Kommunikationskonzeptes einschließlich einer Fernmeldeskizze - Sicherstellung der Kontakte mit den Informations- und Kommunikationsdiensten an-

derer Behörden, Organisationen und Institutionen - Ausstattung der Befehlsstellen mit Bürokommunikationseinrichtungen

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Dienstrecht Salzlandkreis DA Stabsdienstordnung in Kraft getreten: 09.07.2015 Nr. 38.04

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9.9 Fachberater Die Fachberater des Salzlandkreises stehen dem KatS-Stab und der TEL entsprechend dem Bedarf zur fachlichen Beratung zur Verfügung. Im Wesentlichen erfüllen die Fachberater folgende Aufgaben:

- fachliche Beurteilung der Lage und der Lageänderungen - fachliche Auswertung von Meldungen und anderen Informationen - fachliche Beratung über Einsatzmöglichkeiten - Erteilung von Einsatzaufträgen auf Weisung - Halten der Verbindung zu den Kräften des Fachdienstes - Führen der Einsatzübersicht des Fachdienstes - Halten der Verbindung zu anderen fachspezifischen Behörden und Einrichtungen, - Bereitstellung von Spezialisten

Die namentliche Benennung der Fachberater aus der Landkreisverwaltung befindet sich in Anlage 4 dieser Dienstanweisung. 9.10 Verbindungspersonen des Salzlandkreises Die Verbindungspersonen des Salzlandkreises werden bei einer Schadenslage oder im Ka-tastrophenfall in die örtlich zuständigen Krisenstäbe bzw. TEL zur Unterstützung entsendet. Als Verbindungspersonen können fachlich und persönlich geeignete Mitarbeiter der Kreis-verwaltung sowie ehrenamtliche kreisliche Führungskräfte, die über eine Zug- bzw. Ver-bandsführerausbildung verfügen, eingesetzt werden. Über den Einsatz und die Personal-auswahl entscheiden im Bedarfsfall der Landrat, der FBL III, der LdS Schicht 2 oder der SGL 33.2. Im Wesentlichen sollen die Verbindungspersonen folgende Aufgaben erfüllen: Aufgaben bei Ereignissen unterhalb der Katastrophen schwelle (für die Einsatzabarbei-tung ist die örtlich zuständige Gefahrenabwehrbehörde zuständig):

- Unterstützung und Beratung des örtlichen Krisenstabes - Übermittlung von Lagemeldungen an den SAE - Fachberatung bei der Anforderung von Kräften und Mitteln

Aufgaben im Katastrophenfall (für die Einsatzabarbeitung ist der Salzlandkreis zuständig, örtliche Krisenstäbe werden ggf. zu TEL):

- ggf. Einsatz in einer Stabsfunktion oder als Einsatzabschnittsleiter - Kontrolle, ob alle Entscheidungen im Sinne des Salzlandkreises getroffen werden - Mitsprache bei der Entscheidungsfindung - Abgabe von Lagemeldungen an den Stab des Salzlandkreises - Anforderung von Kräften und Mitteln

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Dienstrecht Salzlandkreis DA Stabsdienstordnung in Kraft getreten: 09.07.2015 Nr. 38.04

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10. Allgemeines zur personellen Besetzung Durch den Landrat erfolgt die schriftliche Berufung aller in den SAE, in die TEL oder in den KatS-Stab berufenen Personen und Fachberater sowie des Personals für den Reservepool. Im Einsatzfall können allen anderen nicht namentlich genannten Mitarbeiter des Landkreises zur Bekämpfung des Schadensereignisses oder der Katastrophe herangezogen werden. Namentlich genannte Stabsmitglieder, die nicht mehr im SAE, in der TEL oder dem KatS-Stab mitarbeiten können, haben die Pflicht, dies rechtzeitig schriftlich dem SG 33.2 anzuzei-gen, um dann eine Entscheidung der Fachbereichsleiterberatung bzw. des Landrates herbei-führen zu können. 11. Nachbereitung von Einsatzlagen Für Einsatzlagen, deren Nachbereitung von einem hohen logistischen und verwaltungsseiti-gen Aufwand (z. B. großem Abrechnungsaufwand, Spendenverteilung, Schadensregulierun-gen, Verdienstausfallregulierung, Beantragung von Fördermitteln) geprägt ist, ist eine AG „Nachbereitung“ einzusetzen. Der personelle Umfang dieser AG richtet sich nach Art und Ausmaß der zu erledigenden Aufgaben. Der Leiter der Arbeitsgruppe wird aus dem Mitarbeiterkreis der Fachbereichs- und Fachdienstleiter der Verwaltung des Salzlandkreises vom Landrat bestimmt und eingesetzt. Das benötigte Personal wird vom Leiter der AG hinzugezogen und eingesetzt. Grundsätzlich ist der Einsatz von Personal aus der gesamten Kreisverwaltung möglich. Die Personalaus-wahl richtet sich nach dem Bedarf, der für die Abarbeitung der zu erledigenden Aufgaben benötigt wird. 12. Ausbildung Alle Mitglieder des SAE, der TEL und des KatS-Stabes haben die erforderlichen Ausbildun-gen an der Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge, an der Akademie für Kri-senmanagement und Notfallplanung in Bad Neuenahr-Ahrweiler und im Landkreis auf Standortebene zu absolvieren. Die Lehrgangsplanung, -beschickung und -überwachung erfolgt durch das SG 33.2 in Zu-sammenarbeit mit dem Fachdienst Zentrale Steuerung (FD 01). Alle Mitglieder des SAE, der TEL und des KatS-Stabes haben darauf zu achten, ihren eige-nen Ausbildungsstand aktuell zu halten. Sie haben an angeordneten Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen teilzunehmen.

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13. Alarmierung Die Alarmierung der Stabsmitglieder erfolgt über die Kreiseinsatzleitstelle auf Anweisung des Landrates oder eines Mitgliedes der Leitung des SAE, der TEL oder des KatS-Stabes. Für die Alarmierung wird der Digitale Alarm- und Kommunikationsserver (DAKS) genutzt. Jedes Mitglied des SAE, der TEL und des Katastrophenschutzstabes hat selbständig Verän-derungen seiner Erreichbarkeit (z. B. Anschrift, Rufnummern) dem SG 33.2 zu melden. 14. Stabsräume Räumlichkeiten mit der für die Stabsarbeit notwendigen Ausstattung befinden sich an folgen-den Standorten:

- Staßfurt, Hecklinger Str. 45 – Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) - Staßfurt, Lehrter Straße 15 – Kreiseinsatzleitstelle (KEL)

Unter Berücksichtigung der Lage des Einsatzortes und des zu erwartenden Arbeits- sowie Personalaufwandes legt der Landrat oder Leiter des Stabes den Arbeitsort des Stabes fest. 15. Sprachliche Gleichstellung Die Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Dienstanweisung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 16. Inkrafttreten Die Dienstanweisung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Intranet des Salzlandkreises in Kraft*. Gleichzeitig tritt die Stabsdienstordnung in der Fassung vom 14.09.2012 außer Kraft. Bernburg (Saale), den 08.07.2015 Bauer Landrat

* Datum der Veröffentlichung im Intranet des Salzlandkreises: 09.07.2015

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Anlage 1.1 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2014

Personelle Besetzung des KatS-Stabes Schicht 1

Sachgebiet Personal und Innerer Dienst (S1)

Sachgebiet Lage (S2) Sachgebiet Einsatz (S3) Sachgebiet Versorgung (S4)Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (S5)

Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (S6)

Leiter des Stabes (LdS)

Stephan, Reingard

Fernmeldebetriebsstelle (FMZ)

Landrat

Bauer, Markus

Leiter S1

Becher, Gerold

Sachbearbeiter S1

Sonnenburg, Manuela

Leiter S2

Lorenz, Martina

Sachbearbeiter S2

Zeh, Anja

Einsatztagebuch

Skudlik, Sigrid

Lagekartenführer

Laube, Katrin

Jerxen, Tina

Sichter/Nachweisung

Schwaab, Kerstin

Stange, Gabriele

Leiter S3

Schelhas, Gereon

Sachbearbeiter S3

Block, Sören

Leiter S4

Hagedorn, Bernd

Sachbearbeiter S4

Lüdtke, Matthias

Leiter S5

Mansfeld, Timmi

Sachbearbeiter S5

Koch, Cornelia

Bürgertelefon

Morgenstern, Jacqueline

Balke, Sibylle

Leiter S6

Fischer, Christine

Sachbearbeiter S6

Kirchhoff, Jens

Arbeitsgruppe Evakuierung/Spenden

AG-Leiter

Wünsche-Rasche, Heidrun

Sachbearbeiter

Pangritz, Jörg

Wieser, Nicole

Litschke, Julia

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Anlage 1.2 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015

Personelle Besetzung des KatS-Stabes Schicht 2

Sachgebiet Personal undInnerer Dienst (S1)

Sachgebiet Lage (S2) Sachgebiet Einsatz (S3) Sachgebiet Versorgung (S4)Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (S5)

Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (S6)

Leiter des Stabes (LdS)

Michling, Thomas

Fernmeldebetriebsstelle (FMZ)

Landrat

Bauer, Markus

Leiter S1

Pluntke, Andreas

Sachbearbeiter S1

Peter, Michél

Leiter S2

Meyer, Anke

Sachbearbeiter S2

Kienberg, Manuela

Einsatztagebuch

Schöps, Andrea

Lagekartenführer

Wilms, Oliver

Klette, Peggy

Sichter/Nachweisung

Paulmann, Sigrun

Josuns, Sascha

Leiter S3

Winkler, Olaf

Sachbearbeiter S3

Samlitschka, Michael

Leiter S4

Golenia, Ines

Sachbearbeiter S4

Asmussen, Daniela

Leiter S5

Koch, Alexandra

Sachbearbeiter S5

Müller, Astrid

Bürgertelefon

Lange, Ulrike

Klemme, Nicole

Ketzer, Katja

Leiter S6

Schumann, Thomas

Sachbearbeiter S6

Schröder, Uwe

Arbeitsgruppe Evakuierung/Spenden

AG-Leiter

Nimmich, Dennis

Sachbearbeiter

Anders, Dana

Kernke, Kerstin

Mädge, Ute

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Anlage 1.3 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015

Personelle Besetzung des KatS-Stabes Schicht 3

Sachgebiet Personalund Innerer Dienst (S1)

Sachgebiet Lage (S2) Sachgebiet Einsatz (S3) Sachgebiet Versorgung (S4)Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (S5)

Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (S6)

Leiter des Stabes (LdS)

Czuratis, Petra

Fernmeldebetriebsstelle (FMZ)

Landrat

Bauer, Markus

Leiter S1

Pfeiffer, Karin

Sachbearbeiter S1

Schuckert, Rainer

Leiter S2

Hildenhagen, Nico

Sachbearbeiter S2

Elbe, Jana

Einsatztagebuch

Holz, Martina

Lagekartenführer

Heuer, Evelyn

Richter, Andreas

Sichter/Nachweisung

Wiehle, Christine

Pfeiffer, Gudrun

Leiter S3

Roschkowski, Jan

Sachbearbeiter S3

Altenstein, Hilmar

Leiter S4

Schellenberger, Andrea

Sachbearbeiter S4

Dr. Lortz, Katarzyna

Leiter S5

Bothe, Marianne

Sachbearbeiter S5

Peller, Corinna

Bürgertelefon

Przebierala, Henriette

Kraft, Tanja

Bauschke, Stefanie

Reinhardt, Kerstin

Leiter S6

Lehmann, Gerd

Sachbearbeiter S6

Helge, Knut

Arbeitsgruppe Evakuierung/Spenden

AG-Leiter

Seik, Anne-Kathrin

Sachbearbeiter

Krause, Christine

Schade, Ute

Nause, Simone

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Anlage 2 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015

Aufbau und Struktur der TEL

Sachgebiet Personalund Innerer Dienst (S1)

Sachgebiet Lage (S2) Sachgebiet Einsatz (S3) Sachgebiet Versorgung (S4)Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (S5)

Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (S6)

Leiter der TEL

KBM Hans-Ulrich Robitzsch

Fernmeldebetriebsstelle (FMZ)

Landrat

Bauer, Markus

Besetzung durch

Feuerwehrführungskräfte

Sachbearbeiter S2

Jurzig, Janine

Dietzmann, Dirk

Einsatztagebuch

Pawlitzek, Vicky

Sichter/Nachweisung

Gisa, Silke

Lingner, Frank

Täubert, Christian

Absicherung und Unterstützung

durch S6 KatS-Stab

Fachdienst Führungsunterstützung

Hinzuziehung Fachdienst Logistik

Leiter des

Katastrophenschutzstabes (LdS)

Besetzung durch

Feuerwehrführungskräfte

Besetzung durch

Feuerwehrführungskräfte

Besetzung durch

Feuerwehrführungskräfte

Absicherung und Unterstützung

durch S5 KatS-Stab

Kreisliche Führungskräfte (ABL/stellvertretende ABL):

Brandschutzabschnitt I: Uwe Tandler/Andreas Arlandt

Brandschutzabschnitt II: Tino Puder/Uwe Schulze

Brandschutzabschnitt III: Maik Hammermann/Gerd Immervoll

Brandschutzabschnitt IV: Christoph Voigt/Andreas Herrmann

Brandschutzabschnitt V: Jürgen Gehrke

Zum Einsatz können auch Feuerwehrführungskräfte der betroffenen gemeindlichen

Gefahrenabwehrbehörde kommen. Der Einsatz richtet sich nach Art und Umfang

der Lage sowie den örtlichen Gegebenheiten.

Die TEL erwächst in der Regel aus einer örtlichen Einsatzleitung.

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Anlage 3 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015

Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes im Salzlandkreis

Einheiten des Brandschutzes

Freiwillige FeuerwehrenKatastrophenschutz-einheiten Fachdienste

Fachdienst ABC

Fachdienst Führungsunterstützung

Fachdienst Logistik

Fachdienst Brandschutz I

Fachdienst Brandschutz II

Einheiten und Einrichtungen der Hilfsorganisationen

Rettungs- und NotarztdienstEinheiten des Katastrophenschutzes

RW Aschersleben

Rettung/Notarzt

RW Schadeleben

Rettung

RW Bernburg

Rettung/Notarzt

RW Könnern

Rettung

RW Staßfurt

Rettung

RW Atzendorf

Notarzt

RW Egeln

Rettung

RW Calbe

Rettung/Notarzt

RW Sachsendorf

Rettung

RW Schönebeck

Notarzt

RW Schönebeck

Rettung

Fachdienst Sanität

Fachdienst Sanität II

Fachdienst Sanität I (incl.

RHS)

Fachdienst Sanität III

Fachdienst Betreuung

Fachdienst Betreuung II

(incl. KIT/NfS)

Fachdienst Betreuung I

(incl. KIT/NfS)

Fachdienst Betreuung III

(incl. KIT/NfS)

Fachdienst Wasserrettung

Einheiten des Technisches Hilfswerks

THW Ortsverband Bernburg

Fachgruppe Wassergefahren

THW Ortsverband Calbe

Fachgruppe Wassergefahren

THW Ortsverband Staßfurt

Fachgruppe Räumen

Fachgruppe BeleuchtungFachdienst Brandschutz

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Anlage 4 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015

Fachberater innerhalb der Landkreisverwaltung Die Fachberatertätigkeit gilt gleichermaßen für den Stab außergewöhnliche Ereignisse, den Katastrophenschutzstab und die Technische Einsatzleitung. Neben den namentlich benann-ten Mitarbeitern der Kreisverwaltung können im Einzelfall zusätzlich weitere Mitarbeiter aus der gesamten Verwaltung als Fachberater herangezogen werden. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Leiter des Stabes. Die Ordnungszahlen vor den Namen der Fachberater zeigen an, welcher Schicht des Kata-strophenschutzstabes die Fachberater zugeordnet sind. Fachbereich Soziales, Familie, Bildung (FB II)

Fachdienst Bildung und Kultur und Amt für Ausbil-dungsförderung (FD 23)

1. Ulf-Peter Freund 2. Birgit Schneider 3. Nancy Schubert

Fachbereich Gesundheit, Ordnung, Sicherheit (FB III ) Fachdienst Ausländer- und Asylrecht (FD 30) Seluan Al-Chakmakchi

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (SG 33.6)

1. Silvia Herbrich 2. Heike Ohle 3. Anke Wolkenstein

Fachdienst Straßenverkehr (FD 32) 1. Anke Mohr 2. Bernd Krüger 3. Marlies Freitag

Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Ge-sundheitlicher Verbraucherschutz (FD 31)

1. Dr. Marina Bradtke 2. Dr. Christian Lutter 3. Dr. Ronald Suck

Fachdienst Gesundheit (FD 34)

1. DM Martina Unger 2. Dr. Ines Groffik-Hain 3. DM Heike Leonhardt DM Heike Mikuta (Reserve)

Fachbereich Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt (FB IV)

Fachdienst Gebäudemanagement (FD 13) 1. Herr Manfred Gaertner 2. Herr Detlef Büttner 3. Frau Sigrid Renner

Fachdienst Natur und Umwelt (FD 42) 1. Christiane von Wagner 2. Torsten Hlady 3. Judy Weinhardt

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Anlage 4 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015

Fachdienst Bauordnung (FD 43) 1. Karin Pfeiffer 2. Markus Mayer 3. Jan Matthies

Alle weiterhin aus dem Fachdienst Natur und Umwelt benannten Fachberater werden im Einsatzfall nach der Art des Ereignisses (Hochwasser, Chemieunglück, Waldbrand usw.) und entsprechend der Lage des Schadensortes durch einen der drei vorhergehend genannten Fachberater hinzugezogen und den jeweiligen Stabsschichten zugeordnet. Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden (SG 42.1) Dietmar Giebelhausen

Sachgebiet Immission und Chemie (SG 42.3) Anett Schulz Heidemarie Schloßmacher Ingrid Fahsl

Sachgebiet Wasser (SG 42.4)

Klaus Stert Rüdiger Lampert Damaris Dippe Torsten Lotsch Volker Schreiber Gabriele Kandler Annika Fischer

Sachgebiet Natur- und Artenschutz (SG 42.5) Eva Beyer Dr. Michael Kahl

Sachgebiet Umweltinspektion, Vollzug und Öffentlichkeitsarbeit (SG 42.6) Simone Vehse

Eigenbetriebe (EB) Kreiswirtschaftsbetrieb (KWB) (für Kreisstraßen)

1. Ralf Felgenträger

2. Bärbel Knorscheidt

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Anlage 5 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015

Abkürzungsverzeichnis ABC atomare, biologische und chemische Gefahren

ABL Abschnittsleiter der Feuerwehr

AG Arbeitsgruppe

AufstErlKatS Erlass über Grundsätze der Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastrophenschutzes

BrSchG LSA Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

DAKS Digitaler Alarm- und Kommunikationsserver

DV 100 Dienstvorschrift 100: Führung und Leitung im Einsatz – Führungsvor-schrift für den Feuerwehrdienst sowie für die Bewältigung von Groß-schadenslagen und Katastrophen

EB Eigenbetrieb des Salzlandkreises

ETB Einsatztagebuch des Stabes (KatS-Stab bzw. SAE)

FB Fachbereich

FB II Fachbereich Soziales, Familie, Bildung

FB IV Fachbereich Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt

FBL Fachbereichsleiter

FBL III Fachbereichsleiter Gesundheit, Ordnung, Sicherheit

FD Fachdienst

FD 01 Fachdienst Zentrale Steuerung

FD 13 Fachdienst Gebäudemanagement

FD 23 Fachdienst Bildung und Kultur und Amt für Ausbildungsförderung

FD 30 Fachdienst Ausländer- und Asylrecht

FD 31 Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbrau-cherschutz

FD 32 Fachdienst Straßenverkehr

FD 33 Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Ord-nungsangelegenheiten

FD 34 Fachdienst Gesundheit

FD 42 Fachdienst Natur- und Umwelt

FD 43 Fachdienst Bauordnung

FDL Fachdienstleiter

FDL 33 Fachdiennstleiter Brand-, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Ordnungsangelegenheiten

FF Freiwillige Feuerwehr

FMZ Fernmeldezentrale

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Anlage 5 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015

FTZ Feuerwehrtechnische Zentrale

KatS-Behörde Katastrophenschutzbehörde

KatS-Einheit Katastrophenschutzeinheit

KatSG LSA Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

KatS-Stab Katastrophenschutzstab

KBM Kreisbrandmeister

KEL Kreiseinsatzleitstelle

KIT Kriseninterventionsteam

KVG LSA Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

KWB Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises

LdS Leiter des Stabes (KatS-Stab bzw. SAE)

LHW Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

LKF Lagekartenführer

LR Landrat

NfS Notfallseelsorgeteam

RettDG LSA Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

RHS Rettungshundestaffel

RW Rettungswache

S1 Sachgebiet Personal und Innerer Dienst (KatS-Stab bzw. SAE)

S2 Sachgebiet Lage (KatS-Stab bzw. SAE)

S3 Sachgebiet Einsatz (KatS-Stab bzw. SAE)

S4 Sachgebiet Versorgung (KatS-Stab bzw. SAE)

S5 Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (KatS-Stab bzw. SAE)

S6 Sachgebiet Kommunikation/Fernmeldewesen (KatS-Stab bzw. SAE)

SAE Stab außergewöhnliche Ereignisse

SB Sachbearbeiter

SG Sachgebiet

SG 33.1 Sachgebiet Kreiseinsatzleitstelle

SG 33.2 Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

SG 33.3 Sachgebiet Rettungsdienst

SG 33.6 Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

SG 42.1 Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden

SG 42.3 Sachgebiet Immission und Chemie

SG 42.4 Sachgebiet Wasser

SG 42.5 Sachgebiet Natur- und Artenschutz

SG 42.6 Sachgebiet Umweltinspektion, Vollzug und Öffentlichkeitsarbeit

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Anlage 5 zur Stabsdienstordnung des Salzlandkreises Stand: 01.07.2015

SGL Sachgebietsleiter

SGL 33.2 Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz

SLK Salzlandkreis

SOG LSA Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sach-sen-Anhalt

TEL Technische Einsatzleitung

THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

UTM Universal Transverse Mercator