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Domainvergabe durch die DENIC 1 / 22
Domainvergabe durch die DENIC
Johannes [email protected]
Vortrag im Rahmen des Seminars Internetrechtim Wintersemester 2007/2008
14. November 2007
Übersicht
Übersicht
Motivation
Domains
Intern. Strukturen
Die DENIC
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 2 / 22
Motivation
Domains
Intern. Strukturen
Die DENIC
Rückblick
Motivation
Übersicht
Motivation
Bedürfnisse
Domains
Intern. Strukturen
Die DENIC
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 3 / 22
Bedürfnisse der Internetanbieter
Übersicht
Motivation
Bedürfnisse
Domains
Intern. Strukturen
Die DENIC
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 4 / 22
■ Um im Internet auftreten zu können, brauchenInternetanbieter:
◆ eine eindeutige Kennung (Domainrecht)
◆ Inhalte (Immaterialgüterrecht)
◆ Werbung und Marketing (Wettbewerbsrecht)
◆ den Kontakt zu Kunden (E-Commerce-Recht)
◆ Daten der Kunden (Datenschutzrecht)
■ Im Folgenden liegt der Schwerpunkt auf den Rechstfragen,die sich aus der Domainvergabe durch die DENIC ergeben
Domains
Übersicht
Motivation
Domains
Allgemeines
Aufbau
Struktur
TLDs
Intern. Strukturen
Die DENIC
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 5 / 22
Allgemeines zu Domains
Übersicht
Motivation
Domains
Allgemeines
Aufbau
Struktur
TLDs
Intern. Strukturen
Die DENIC
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 6 / 22
■ Im Internet werden Computer über eindeutige IP-Nummernerkannt (z.B. 209.85.129.147)
■ Für Menschen sind allerdings bezeichnende Namen leichterzu merken
■ Einführung des Domain Name System (DNS)
■ DNS erlaubt die Abbildung eines Domain Namens auf eineIP-Adresse
■ z.B. www.google.de auf 209.85.129.147
■ Die Wahl eines Domain Namens ist für die Internetpräsenzvon entscheidender Bedeutung
Aufbau des Domain Name System
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Motivation
Domains
Allgemeines
Aufbau
Struktur
TLDs
Intern. Strukturen
Die DENIC
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 7 / 22
■ Das Domain Name System ist hierachisch aufgebaut
◆ Top Level Domains (TLDs)
■ country code Top Level Domains (ccTLDs)
■ generische Top Level Domains (gTLDs)
◆ Second Level Domains
■ Beispiel: www.uni-oldenburg.de
■ Jede TLD hat eine zentrale Registrierungsstelle
■ Die DENIC ist für die Vergabe von TLDs mit derLänderkennung .de zuständig
Struktur des Domain Name System
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Domains
Allgemeines
Aufbau
Struktur
TLDs
Intern. Strukturen
Die DENIC
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 8 / 22
Abbildung 1: Struktur des Domain Name System (DNS)
Beispiele für Top Level Domains
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Domains
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Aufbau
Struktur
TLDs
Intern. Strukturen
Die DENIC
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 9 / 22
■ Beispiele für Top Level Domains:
◆ .com (kommerzielles Angebot)
◆ .edu (Bildungsorganisationen)
◆ .mil (US-Militär)
◆ .de (Deutschland)
◆ .fr (Frankreich)
■ Einen besonderen Reiz üben ccTLDs aus, die über ihrenLänderbezug hinaus Aussagekraft haben:
◆ .tv (Tuvalu)
◆ .ag (Antigua)
Internationale Strukturen
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Motivation
Domains
Intern. Strukturen
ICANN
Die DENIC
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 10 / 22
ICANN
Übersicht
Motivation
Domains
Intern. Strukturen
ICANN
Die DENIC
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 11 / 22
■ Internet Corporation for Assigned Names and Numbers
■ Kompetenzen:
◆ Kontrolle und Verwaltung des Root-Server-Systems
◆ Vergabe und Verwaltung von IP-Adressen
◆ Vergabe und Verwaltung von Top Level Domains
■ Für die Vergabe und Verwaltung der TLDs hat die ICANNdie sog. Registrars akkreditiert
Die DENIC
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Domains
Intern. Strukturen
Die DENIC
Allgemeines
Rechtstatsächliches
Registrierung
Vertrag
Haftung
Urteil
Dispute
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 12 / 22
Allgemeines
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Intern. Strukturen
Die DENIC
Allgemeines
Rechtstatsächliches
Registrierung
Vertrag
Haftung
Urteil
Dispute
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 13 / 22
■ Deutsches Network Information Center
■ Eingetragene Genossenschaft
■ Die DENIC ist die zentrale Registrierungsstelle für Domainsunterhalb der Top Level Domain .de
■ Kompetenzen:
◆ Betrieb des Primary-Nameservers für die Top LevelDomain .de
◆ bundesweite zentrale Vergabe von Domains unterhalbder Top Level Domain .de
◆ Administration des Internets
Rechtstatsächliche Grundlagen
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Die DENIC
Allgemeines
Rechtstatsächliches
Registrierung
Vertrag
Haftung
Urteil
Dispute
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 14 / 22
■ Nach h.M. umfasst das TKG nicht Domains und derenVergabe
■ Die Tätigkeit der DENIC erfolgt also auf rein zivilrechtlicherGrundlage
■ Sie ist weder als Beliehener noch als untergeordneteBehörde anzusehen
Domainregistrierung
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Rechtstatsächliches
Registrierung
Vertrag
Haftung
Urteil
Dispute
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 15 / 22
■ Die Registrierung einer freien Domain erfolgt meistens überZwischenhändler
■ Dennoch besteht auch immer ein Vetragsverhältnis mit derDENIC
■ Die Domainrichtlinien legen fest, welche Regeln fürDomains zu beachten sind
■ Bei Erfüllung der Domainrichtlinen kann es zu einemDomainvertrag kommen
■ Für den Domainvetrag gelten die Domainbedingungen
■ Domains werden nach dem Prioritätsprinzip „first come, firstserved“ vergeben
Rechtsnatur des Domainregistrierungsvertrages
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Rechtstatsächliches
Registrierung
Vertrag
Haftung
Urteil
Dispute
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 16 / 22
■ Die Registrierung einer Domain ist nicht mit deren Erwerbgleichzusetzen
■ Die DENIC stellt eindeutig klar, dass die Domain durch dieRegistrierung lediglich zur Nutzung überlassen wird
■ Der Domainregistrierungsvertrag ist also keinVeräußerungsvetrag wie der Kauf gem. §§ 433 ff BGB
■ Die Domainregistrierung ist vielmehr als Pacht des DomainNamens i.S.d §§ 581 ff BGB anzusehen
Wer haftet für Namensrechtsverletzungen?
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Die DENIC
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Rechtstatsächliches
Registrierung
Vertrag
Haftung
Urteil
Dispute
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 17 / 22
■ Nach den Domainbedingungen gelten folgende Regelungen:
◆ Die Verantwortung für marken- und namensrechtlicheFolgen aus der Registrierung des Domain Namens liegtbeim Kunden (§ 5 Abs. 4)
◆ Der Kunde versichert, dass er die Einhaltungkennzeichenrechtlicher Vorgaben geprüft hat und keineAnhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Drittervorliegen (§ 3 Abs. 1)
■ Durch die Registrierung eines freien Domain Namensentsteht folglich das Risiko, nachträglich markenrechtlichauf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden
Urteil des Bundesgerichtshofes
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Intern. Strukturen
Die DENIC
Allgemeines
Rechtstatsächliches
Registrierung
Vertrag
Haftung
Urteil
Dispute
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 18 / 22
■ Durch die Entscheidung des BGH um den Fall ambient.dewird die Rechtsauffasung der DENIC bzgl. derVergabepraxis ausdrücklich bestätigt
■ Leitsatz zu dem Urteil:
◆ Die DENIC ist nicht verpflichtet, bei ihr angemeldeteDomain Namen auf ihre Vereinbarkeit mit RechtenDritter zu kontrollieren. Auch bei ausdrücklichemHinweis auf einen Rechtsverstoß durch einen Dritten istdie DENIC nur zum Handeln verpflichtet, wenn dieserVerstoß offenkundig und für sie ohne Weiteresfeststellbar ist.
BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 Az.: I ZR 251/99
DISPUTE-Einträge
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Die DENIC
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Rechtstatsächliches
Registrierung
Vertrag
Haftung
Urteil
Dispute
Rückblick
Domainvergabe durch die DENIC 19 / 22
■ Der Domaininhaber ist Ansprechpartner für alle, die sichdurch eine Domain in ihren Rechten verletzt sehen
■ Die DENIC greift erst bei einem rechtskräftigen Urteil gegenden Domaininhaber ein
■ Sie kann jedoch den Anspruchsteller durch einenDISPUTE-Eintrag unterstützen
■ Durch einen DISPUTE-Eintrag wird:
◆ der DISPUTE-Inhaber automatisch neuerDomaininhaber, wenn der bisherige Inhaber die Domainaufgibt
◆ es dem Domaininhaber unmöglich gemacht, diestreitbehaftete Domain auf einen Dritten zu übertragen
Rückblick und Literatur
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Die DENIC
Rückblick
Rückblick
Literatur
Domainvergabe durch die DENIC 20 / 22
Rückblick
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Domains
Intern. Strukturen
Die DENIC
Rückblick
Rückblick
Literatur
Domainvergabe durch die DENIC 21 / 22
■ Internetanbieter brauchen um im Internet auftreten zukönnen eine eindeutige Kennung
■ Die DENIC ist die zentrale Registrierungsstelle für Domainsunterhalb der Top Level Domain .de
■ Die DENIC muss nur in Ausnahmefällen Namens- undMarkenrechte prüfen
■ Der Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dassseine Domain keine Rechte Dritter verletzt
■ Es wird dem Anspruchsteller, der sich durch eine Domain inseinen Rechten verletzt fühlt, die Möglichkeit einesDISPUTE-Eintrags geboten
Literatur und Quellen
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Rückblick
Rückblick
Literatur
Domainvergabe durch die DENIC 22 / 22
[1] Hoeren, Thomas: Internetrecht. http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/lehre/
lehrematerialien.htm (Stand: 7.11.2007)
[2] Cichon, Caroline: Internet-Verträge. Schmidt, 2005
[3] Pierson, Matthias: Internet-Recht im Unternehmen.DTV-Beck, Oktober 2002
[4] Herberger, Maximilian: BGH Urteil vom 17. Mai 2001,Az.: I ZR 251/99. http://www.jurpc.de/rechtspr/20010220.htm (Stand: 7.11.2007)
[5] DENIC-Domainbedingungen. http://www.denic.de/de/bedingungen.html (Stand: 7.11.2007)