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Domainvergabe durch die DENIC 1 / 22 Domainvergabe durch die DENIC Johannes Diemke [email protected] Vortrag im Rahmen des Seminars Internetrecht im Wintersemester 2007/2008 14. November 2007

Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

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Page 1: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Domainvergabe durch die DENIC 1 / 22

Domainvergabe durch die DENIC

Johannes [email protected]

Vortrag im Rahmen des Seminars Internetrechtim Wintersemester 2007/2008

14. November 2007

Page 2: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Übersicht

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 2 / 22

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Page 3: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Motivation

Übersicht

Motivation

Bedürfnisse

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 3 / 22

Page 4: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Bedürfnisse der Internetanbieter

Übersicht

Motivation

Bedürfnisse

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 4 / 22

■ Um im Internet auftreten zu können, brauchenInternetanbieter:

◆ eine eindeutige Kennung (Domainrecht)

◆ Inhalte (Immaterialgüterrecht)

◆ Werbung und Marketing (Wettbewerbsrecht)

◆ den Kontakt zu Kunden (E-Commerce-Recht)

◆ Daten der Kunden (Datenschutzrecht)

■ Im Folgenden liegt der Schwerpunkt auf den Rechstfragen,die sich aus der Domainvergabe durch die DENIC ergeben

Page 5: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Domains

Übersicht

Motivation

Domains

Allgemeines

Aufbau

Struktur

TLDs

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

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Page 6: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Allgemeines zu Domains

Übersicht

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Domains

Allgemeines

Aufbau

Struktur

TLDs

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 6 / 22

■ Im Internet werden Computer über eindeutige IP-Nummernerkannt (z.B. 209.85.129.147)

■ Für Menschen sind allerdings bezeichnende Namen leichterzu merken

■ Einführung des Domain Name System (DNS)

■ DNS erlaubt die Abbildung eines Domain Namens auf eineIP-Adresse

■ z.B. www.google.de auf 209.85.129.147

■ Die Wahl eines Domain Namens ist für die Internetpräsenzvon entscheidender Bedeutung

Page 7: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Aufbau des Domain Name System

Übersicht

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Domains

Allgemeines

Aufbau

Struktur

TLDs

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 7 / 22

■ Das Domain Name System ist hierachisch aufgebaut

◆ Top Level Domains (TLDs)

■ country code Top Level Domains (ccTLDs)

■ generische Top Level Domains (gTLDs)

◆ Second Level Domains

■ Beispiel: www.uni-oldenburg.de

■ Jede TLD hat eine zentrale Registrierungsstelle

■ Die DENIC ist für die Vergabe von TLDs mit derLänderkennung .de zuständig

Page 8: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Struktur des Domain Name System

Übersicht

Motivation

Domains

Allgemeines

Aufbau

Struktur

TLDs

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 8 / 22

Abbildung 1: Struktur des Domain Name System (DNS)

Page 9: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Beispiele für Top Level Domains

Übersicht

Motivation

Domains

Allgemeines

Aufbau

Struktur

TLDs

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 9 / 22

■ Beispiele für Top Level Domains:

◆ .com (kommerzielles Angebot)

◆ .edu (Bildungsorganisationen)

◆ .mil (US-Militär)

◆ .de (Deutschland)

◆ .fr (Frankreich)

■ Einen besonderen Reiz üben ccTLDs aus, die über ihrenLänderbezug hinaus Aussagekraft haben:

◆ .tv (Tuvalu)

◆ .ag (Antigua)

Page 10: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Internationale Strukturen

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

ICANN

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 10 / 22

Page 11: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

ICANN

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

ICANN

Die DENIC

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 11 / 22

■ Internet Corporation for Assigned Names and Numbers

■ Kompetenzen:

◆ Kontrolle und Verwaltung des Root-Server-Systems

◆ Vergabe und Verwaltung von IP-Adressen

◆ Vergabe und Verwaltung von Top Level Domains

■ Für die Vergabe und Verwaltung der TLDs hat die ICANNdie sog. Registrars akkreditiert

Page 12: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Die DENIC

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 12 / 22

Page 13: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Allgemeines

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 13 / 22

■ Deutsches Network Information Center

■ Eingetragene Genossenschaft

■ Die DENIC ist die zentrale Registrierungsstelle für Domainsunterhalb der Top Level Domain .de

■ Kompetenzen:

◆ Betrieb des Primary-Nameservers für die Top LevelDomain .de

◆ bundesweite zentrale Vergabe von Domains unterhalbder Top Level Domain .de

◆ Administration des Internets

Page 14: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Rechtstatsächliche Grundlagen

Übersicht

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Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 14 / 22

■ Nach h.M. umfasst das TKG nicht Domains und derenVergabe

■ Die Tätigkeit der DENIC erfolgt also auf rein zivilrechtlicherGrundlage

■ Sie ist weder als Beliehener noch als untergeordneteBehörde anzusehen

Page 15: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Domainregistrierung

Übersicht

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Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 15 / 22

■ Die Registrierung einer freien Domain erfolgt meistens überZwischenhändler

■ Dennoch besteht auch immer ein Vetragsverhältnis mit derDENIC

■ Die Domainrichtlinien legen fest, welche Regeln fürDomains zu beachten sind

■ Bei Erfüllung der Domainrichtlinen kann es zu einemDomainvertrag kommen

■ Für den Domainvetrag gelten die Domainbedingungen

■ Domains werden nach dem Prioritätsprinzip „first come, firstserved“ vergeben

Page 16: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Rechtsnatur des Domainregistrierungsvertrages

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 16 / 22

■ Die Registrierung einer Domain ist nicht mit deren Erwerbgleichzusetzen

■ Die DENIC stellt eindeutig klar, dass die Domain durch dieRegistrierung lediglich zur Nutzung überlassen wird

■ Der Domainregistrierungsvertrag ist also keinVeräußerungsvetrag wie der Kauf gem. §§ 433 ff BGB

■ Die Domainregistrierung ist vielmehr als Pacht des DomainNamens i.S.d §§ 581 ff BGB anzusehen

Page 17: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Wer haftet für Namensrechtsverletzungen?

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 17 / 22

■ Nach den Domainbedingungen gelten folgende Regelungen:

◆ Die Verantwortung für marken- und namensrechtlicheFolgen aus der Registrierung des Domain Namens liegtbeim Kunden (§ 5 Abs. 4)

◆ Der Kunde versichert, dass er die Einhaltungkennzeichenrechtlicher Vorgaben geprüft hat und keineAnhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Drittervorliegen (§ 3 Abs. 1)

■ Durch die Registrierung eines freien Domain Namensentsteht folglich das Risiko, nachträglich markenrechtlichauf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden

Page 18: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Urteil des Bundesgerichtshofes

Übersicht

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Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 18 / 22

■ Durch die Entscheidung des BGH um den Fall ambient.dewird die Rechtsauffasung der DENIC bzgl. derVergabepraxis ausdrücklich bestätigt

■ Leitsatz zu dem Urteil:

◆ Die DENIC ist nicht verpflichtet, bei ihr angemeldeteDomain Namen auf ihre Vereinbarkeit mit RechtenDritter zu kontrollieren. Auch bei ausdrücklichemHinweis auf einen Rechtsverstoß durch einen Dritten istdie DENIC nur zum Handeln verpflichtet, wenn dieserVerstoß offenkundig und für sie ohne Weiteresfeststellbar ist.

BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 Az.: I ZR 251/99

Page 19: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

DISPUTE-Einträge

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Allgemeines

Rechtstatsächliches

Registrierung

Vertrag

Haftung

Urteil

Dispute

Rückblick

Domainvergabe durch die DENIC 19 / 22

■ Der Domaininhaber ist Ansprechpartner für alle, die sichdurch eine Domain in ihren Rechten verletzt sehen

■ Die DENIC greift erst bei einem rechtskräftigen Urteil gegenden Domaininhaber ein

■ Sie kann jedoch den Anspruchsteller durch einenDISPUTE-Eintrag unterstützen

■ Durch einen DISPUTE-Eintrag wird:

◆ der DISPUTE-Inhaber automatisch neuerDomaininhaber, wenn der bisherige Inhaber die Domainaufgibt

◆ es dem Domaininhaber unmöglich gemacht, diestreitbehaftete Domain auf einen Dritten zu übertragen

Page 20: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Rückblick und Literatur

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Rückblick

Literatur

Domainvergabe durch die DENIC 20 / 22

Page 21: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Rückblick

Übersicht

Motivation

Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Rückblick

Literatur

Domainvergabe durch die DENIC 21 / 22

■ Internetanbieter brauchen um im Internet auftreten zukönnen eine eindeutige Kennung

■ Die DENIC ist die zentrale Registrierungsstelle für Domainsunterhalb der Top Level Domain .de

■ Die DENIC muss nur in Ausnahmefällen Namens- undMarkenrechte prüfen

■ Der Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dassseine Domain keine Rechte Dritter verletzt

■ Es wird dem Anspruchsteller, der sich durch eine Domain inseinen Rechten verletzt fühlt, die Möglichkeit einesDISPUTE-Eintrags geboten

Page 22: Domainvergabe durch die DENIC (Vortrag)

Literatur und Quellen

Übersicht

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Domains

Intern. Strukturen

Die DENIC

Rückblick

Rückblick

Literatur

Domainvergabe durch die DENIC 22 / 22

[1] Hoeren, Thomas: Internetrecht. http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/lehre/

lehrematerialien.htm (Stand: 7.11.2007)

[2] Cichon, Caroline: Internet-Verträge. Schmidt, 2005

[3] Pierson, Matthias: Internet-Recht im Unternehmen.DTV-Beck, Oktober 2002

[4] Herberger, Maximilian: BGH Urteil vom 17. Mai 2001,Az.: I ZR 251/99. http://www.jurpc.de/rechtspr/20010220.htm (Stand: 7.11.2007)

[5] DENIC-Domainbedingungen. http://www.denic.de/de/bedingungen.html (Stand: 7.11.2007)