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KODIERUNG UND VERGÜTUNGIN DER STATIONÄREN VERSORGUNG UNDNUB-VERHANDLUNG2017
Reveal® Herzmonitorgemeinsam mit Ablation
Implantation eines Reveal® Herzmonitors mit einer kardiologischen Ablation
Die einzeitige Implantation eines implantierbaren Herzmonitors (z.B. Reveal LINQ™) mit einer kardiologischen Ablation führt zu einer Einstufung in die DRG F50A. Vom InEK wurde auch 2017 für diese Implantation eines implantierbaren Herzmonitors der NUB-Status 1 erteilt, wenn die gleichzeitige Ablationsbehandlung (z.B. Pulmonalvenenisolation mit Arctic Front/Cryoablation) auch alleine die DRG F50A erreicht.
Andere kardiologische Ablationen, die in den DRGs F50 B, C oder D abgebildet sind, sind vom NUB-Status ausgenommen, da sie durch die Implantation eines Herzmonitors in die F50A übergeleitet werden und damit die zusätzlichen Kosten bereits sachgerecht abgebildet sind.
Auswirkung des implantierbaren Herzmonitors (5-377.8) auf die DRG-Erlöse und NUB
Einzeitige Implantation eines Reveal® Herzmonitors bei Durchführung einer Ablation
+ 0PS-Kode 5-377.8DRG BR Erlös DRG*
F50D 1,327 4.480,10 €
z.B. OPS 8-835.b0Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie: Bipolare pha-senverschobene Radiofrequenzablation: Rechter Vorhof
z.B. OPS 8-835.23Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie: Konventio-nelle Radiofrequenzablation: Linker Vorhof
und OPS 1-274.3Transseptale Linksherz-Katheteruntersuchung:Sondierung des Vorhofseptums
z.B. OPS 8-835.b5Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie: Bipolare phasenverschobene Radiofrequenzablation: Pulmonalvenen
+ NUB
z.B. OPS 8-835.a5Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie: Kryoablation: Pulmonalvenen
und OPS 1-274.3Transseptale Linksherz-Katheteruntersuchung:Sondierung des Vorhofseptums
DRG BR Erlös DRG*
F50A 2,644 8.926,43 €
+ 0PS-Kode 5-377.8DRG BR Erlös DRG*
F50C 1,901 6.417,99 €
DRG BR Erlös DRG*
F50A 2,644 8.926,43 €
+ 0PS-Kode 5-377.8DRG BR Erlös DRG*
F50B 2,064 6.194,39 €
DRG BR Erlös DRG*
F50A 2,644 8.926,43 €
+ 0PS-Kode 5-377.8DRG BR Erlös DRG*
F50A 2,644 8.926,43 €
DRG BR Erlös DRG*
F50A 2,644 8.926,43 €
DRG BR Erlös DRG* MittlereVerweildauer
1. Tag mit Abschlag Untere GVD Obere GVD 1. Tag mit
Zuschlag
F50A 2,644 8.926,43 € 3,9 12
8 9d.h. 2 Nächte
DRG F50A Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie mit komplexer Ablation im linken Vorhof od. hochkomplexer Ablation oder Implantation
eines Ereignisrekorders
OPS: 5-377.8 Implantation Herzmonitor (Reveal®) und kardiologische Ablation z.B. 8-835.20 Konv. Radiofrequenzablation: Rechter Vorhof
Diagnosen: Arrhythmien z.B. I47.0 Ventrikuläre Arrhythmie durch Re-entry, I48.0 Vorhofflimmern, paroxysmal
7.96
7,62
€
8.92
6,43
€
8.92
6,43
€
9.25
3,92
€
9.58
1,40
€
9.90
8,88
€
10.2
36,3
7 €
Erlö
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RG
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mit
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VD
Verweildauer
obe
re G
VD
10500945084007350690052504200315021001050
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Entgelthöhe aus 2016 wird bis zur nächsten NUB-Budget-
Vereinbarung berechnet.
Ein NUB-Budget unabhängig von der eigentlichen KH-Budgetverhandlung mit
den Kostenträgern vor beabsichtigter Leistungserbringung vereinbaren.
Vor einer NUB-Budget-Vereinbarung und vor dem geplanten Eingriff auf
Kulanz beim Kostenträger eineh Abschlagszahlung und dazu eine
anschließende Nachberechnung bis zur Höhe der später genehmigten NUB-
Vereinbarung individuell anfragen.
oder
ja
ja
nein
Den Patienten in ein Haus verlegen, das ein NUB-Budget abrechnen kann.
nein
oder
Versuchen, durch einen Einzelfallantrag bei dem Kostenträger eine
extrabudgetäre Kostenübernahme auf Kulanz zu erlangen.
(Gerne stellen wir Ihnen hierzu Musteranträge zur Verfügung.)
In der NUB-Budgetvereinbarung sollte eine sachgerechte
Vergütung vereinbart werden. Weicht das Verhandlungsergebnis 2017 von
dem aus 2016 ab, so wird für die bis zum Zeitpunkt des genehmigten NUB-Budgets 2017 erbrachten Fälle entsprechend in die eine oder andere Richtung ausgeglichen.
und
Gab es im Vorjahr 2016 schon eine NUB-Vereinbarung zu
diesem Verfahren?
NUB Budget 2016 noch nicht verhandelt?
D.h., die Leistung wird erstmalig in 2017 in Ihrem Krankenhaus
angeboten.
Wurde ein NUB für 2017 beantragt?
(Deadline 31.10.2016)
Entscheidungspfad zur NUB-Abrechnung 2017
Verhandlung des NUB-Entgelts für die einzeitige Implantation eines Herzmonitors
Das NUB-Budget für die einzeitige Implantation eines Herzmonitors im Rahmen einer kardiologischen Ablationen soll die Zusatzkosten des Verfahrens, die über die kardiologischen Ablation (enthalten in der DRG F50A) hinausgehen, kompensie-ren. Dies bedeutet für die Verhandlung, dass das zu vereinbarende NUB-Zusatzentgelt sowohl die Device-Komponente als auch die Prozesskosten der Implantation eines Herzmonitors abbilden soll.
Die Höhe der Device-Komponente für den Reveal LINQ™ beläuft sich auf netto 2.880 € (bzw. brutto 3.427,20 €). Für die Berechnung der Prozesskosten empfehlen wir Ihnen die Orientierung an den Prozesskosten der DRG F12H (Implantation eines Herzschrittmachers, Ein-Kammersystem, ohne invasive kardiologische Diagnostik bei bestimmten Eingriffen, mit Implantation eines Ereignisrekorders). Nach InEK-Report-Browser 2015/2017 betragen diese 497,51 €. (Berechnung: Zeile 4,5 und 7 aus Spalte 1,3 und 6)
Wir möchten Sie motivieren, die NUBs sachgerecht & kosteneffektiv zu verhandeln, denn damit sichern Sie den Einzug von Innovationen im deutschen Gesundheitswesen und die zukünftige sachgerechte Abbildung im DRG-System.Gerne stellen wir Ihnen eine Beispielkalkulation sowie weitere Unterlagen für Ihre NUB-Verhandlung zur Verfügung undunterstützen wir Sie bei der Entgeltverhandlung mit den Kostenträgern.
* DRG-Erlöse für Versorgung durch Hauptabteilungen kalkuliert mit dem Bundesbasisfallwert 2017 = 3.376,11 €
§ 15 KHEntgG – Laufzeit(2) 1 Die für das Kalenderjahr krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelte werden von Beginn des neuen Vereinbarungszeitraums an erhoben.
2 Wird die Vereinbarung erst nach diesem Zeitpunkt genehmigt, sind die Entgelte ab dem ersten Tag des Monats zu erheben, der auf die Genehmigung folgt, soweit in der Vereinbarung oder Schiedsstellenentscheidung kein anderer zukünftiger Zeitpunkt bestimmt ist.
3 Bis dahin sind die bisher geltenden Entgelte der Höhe nach weiter zu erheben; dies gilt nicht, wenn 1. ein bisher krankenhausindividuell vereinbartes Entgelt ab dem 1. Januar nicht mehr abgerechnet werden darf, weil die Leistung durch ein bundeseinheitlich bewertetes Entgelt aus den neuen Entgeltkatalogen vergütet wird, oder
2. die Vertragsparteien auf Bundesebene in den Abrechnungsbestimmungen festlegen, dass hilfsweise ein anderes Entgelt abzurechnen ist.
Weitere Informationsbroschüren
Reveal®
Herzmonitor
KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN UND AMBULANTEN VERSORGUNG2017
© M
edtr
oni
c 20
17
UC
2017
0992
4 D
E
MICRA™ KARDIOKAPSEL NUB STATUS 1
Informationen zur NUB-Verhandlung
Die KardiokapselMicra™
Benötigen Sie weitere Informationen zu den angesprochenen Themen, Refi nanzierung, G-DRG-System, Deckungsbeitrag, Prozesskostenanalysen oder Studien?
Dann wenden Sie sich bitte an unseren Außendienst oder direkt an die Reimbursementabteilung:Website: www.medtronic-reimbursement.de oder E-Mail: [email protected]
Medtronic GmbHEarl-Bakken-Platz 140670 Meerbusch
Telefon: +49-2159-81 49-0Telefax: +49-2159-81 49-100E-Mail: [email protected]
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Rechtlicher Hinweis
Alle Angaben sind Empfehlungen von Medtronic, beziehen sich ausschließlich auf von Medtronic vertriebene Produkteund Therapien und erheben keinen Anspruch auf Vollstän-digkeit oder Richtigkeit.Die verwendeten Kodierbeispiele lassen keine allgemein gültigen Rückschlüsse auf deren Anwendung zu. Infor-mationen über die Anwendung bestimmter Produkte und Therapien von Medtronic fi nden Sie in der jeweiligen Ge-brauchsanweisung.Medtronic übernimmt daher in diesem Zusammenhang keine Haftung.
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