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• Dorfwerkstätten
• Infos zur Tour de France
• Richtfest am Gemeindekindergarten
• Theaterprojekt für Kinder
Drittklässler der PRIMUS-Schule Titz ackern nun in ihrer GemüseAckerdemie
„Die müssen immer genau 40 Zentimeter Abstand haben“, sagt Jason, 9 Jahre, aus Titz. Hoch-konzentriert legt er eine Kartoffel nach der anderen in die Furche. Den vorgegebenen Abstand
hält er dabei ganz genau ein. Jason ist einer von 50 Drittklässlern aus Titz, die in diesem Jahr das Projekt GemüseAckerdemie auf dem Stundenplan stehen haben. Nach zwei Monaten Theorie-Unterricht ging es am vergangenen Mittwoch erstmals raus auf den 300 Quadratmeter großen
Acker, um diesen zu bepflanzen. (Fortsetzung im Innenteil auf Seite 4)
10. Jahrgang, Nr. 8 – 4. Juni 2017
Ein Produkt von
Seite 2, Sonntag, 4. Juni 2017A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Wir gratulieren herz-lich zum Geburtstag
Herrn Richard Eßer, Grüner Weg 5 , 52445 Titz-Ameln, der am 04.06.2017 80 Jahre alt wird,
Herrn Michael Schnepp, Grade Eiche 47 , 52445 Titz-Rödingen, der am 05.06.2017 75 Jahre alt wird,
Herrn Heinrich Laut, Kai-serstraße 20 , 52445 Titz-Höllen, der am 05.06.2017 75 Jahre alt wird,
Frau Ute Ziemons, Haupt-straße 40 , 52445 Titz-Ameln, die am 07.06.2017 75 Jahre alt wird,
Frau Agnes Blaesen, Von-Leerodt-Straße 5 , 52445 Titz-Hasselsweiler, die am 08.06.2017 90 Jahre alt wird,
Herrn Johann Brück-mann, Isenkroidter Straße 13 , 52445 Titz, der am 09.06.2017 75 Jahre alt wird,
Herrn Gerhard Oligschle-ger, Louisenhof 1 , 52445 Titz-Müntz, der am 15.06.2017 75 Jahre alt wird,
Frau Klara Müller, Post-straße 13 , 52445 Titz-Hass-elsweiler, die am 16.06.2017 95 Jahre alt wird,
Frau Elisabeth Weiß, Erke-lenzer Straße 27 , 52445 Titz-Gevelsdorf, die am 19.06.2017 85 Jahre alt wird,
Herrn Willem van Deijck, Prämienstraße 9 f, 52445 Titz-Ameln, der am 22.06.2017 80 Jahre alt wird,
Herrn Christian Melze-ner, Wiesenstraße 3 , 52445 Titz-Hasselsweiler, der am 22.06.2017 75 Jahre alt wird,
Frau Erika van Dijk, Von-Leerodt-Straße 23 , 52445 Titz-Hasselsweiler, die am 25.06.2017 85 Jahre alt wird,
Herrn Alexander Postels, Maarstraße 5 , 52445 Titz-Opherten, der am 26.06.2017 80 Jahre alt wird,
Frau Rosemarie Mir-bach, Fliederweg 7 a, 52445 Titz-Höllen, die am 29.06.2017 70 Jahre alt wird,
Frau Elisabeth Zastrau, Matthiasstraße 24a, 52445 Titz, die am 30.06.2017 80 Jahre alt wird.
HerzlichenGlückwunsch
Am 12. Mai 2017 feierten die Eheleute Veronika und Hermann Becker, Markt 22, 52445 Titz-Rödingen, das Fest der Goldenen Hochzeit. Für Rat und Verwaltung gratulierten der stellv. Bürgermeister Dieter Tambour und Ortsvorsteher Hubert Sie-ben.
Goldene Hochzeit
Goldene Hochzeit
Am 8. bzw. 17. Mai 2017 feierten die Eheleute Maria und Anton Wirtz, Wiesen-straße 1a, 52445 Titz-Hasselsweiler das Fest der Goldenen Hochzeit. Für Rat und Verwaltung gratulierten Bürgermeister Jürgen Frantzen und Ortsvorsteher Robert Holzportz.
· Montag bis Mittwochvon 7.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
· Donnerstagvon 7.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
· Freitagvon 7.30 bis 12.30 Uhr
Offene Sprechstunde des Jugendamtes
· Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
Frau Fourné, Tel. 02463/659-51im Rathaus Titz, Landstraße 4, Raum U06
Bereitschaftsdienst desOrdnungsamtes
· Telefon: 0163/3990823
Wasserwerk der Gemeinde Titz
· Telefon: 02463/659-66
Bereitschaft Kanal und Straße
· Telefon: 02463/659-77
Landschaftswacht für das Gebiet der Gemeinde Titz
· Michael Leifeld, Tel.: 02463/905399
Die Polizei vor Ort
· Sprechzeiten desBezirksdienstbeamten Norbert Tirtey
Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhrsowie nach Vereinbarung im Rathaus Titz,
Raum 1
Tel.: 02463/993720Mobil: 01522/8876228
Fax: 02461/999351
E-Mail: [email protected]
StraßenbeleuchtungStörungsstelle
Telefonnummer: 0800/4112244Störungsformular: www.rwe.com/laterneaus
Besuchszeiten im Rathaus
Redaktionsschluss für die kommende Ausgabe
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Titz erscheint in drei Wochen, am Sonn-tag, 25. Juni 2017, Redaktionsschluss ist am 13. Juni.Texte und Mitteilungen für das Amtsblatt sind bis zum jeweiligen Redaktions-schluss an diese E-Mail-Adresse zu senden: [email protected]
Bitte beachten Sie bei Ihren Beiträgen folgendes:1.) Es wird gebeten, bei eingesandten Textda-teien auf jegliche Forma-tierung (größere Zeilenab-
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Titz (rund 8.500 Einwohner, verkehrsgünstig gelegen im Mittelpunkt des StädtedreiecksAachen – Köln – Mönchengladbach, im Norden des Kreises Düren) bietet zum 1. August 2018 einenAusbildungsplatz für den Beruf
der/des Verwaltungsfachangestellten
an.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die Ausbildung ist in praktische und theoretische Abschnitteunterteilt. Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Fachbereichen der Gemeindeverwaltung.Die theoretische Ausbildung besteht aus Blockunterricht am Berufskolleg Kaufmännische Schulen desKreises Düren und dienstbegleitenden Unterweisungen durch das Studieninstitut für kommunaleVerwaltung Aachen bei der Kreisverwaltung Düren.
Wir erwarten: mindestens Fachoberschulreife, Interesse an rechtlichen Zusammenhängen, ein hohes Maß an Engagement, Aufgeschlossenheit und Flexibilität, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kontaktfreudigkeit.
Wir bieten: eine vielseitige und abwechslungsreiche Ausbildung, flexible Arbeitszeiten, Ausbildungsvergütung nach dem TVöD, Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Bei gleicherEignung, Befähigung und Leistung werden sie bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einesMitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Insbesondere erwünscht sind auch Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen im Sinne desSozialgesetzbuches Teil IX gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern. Ihnen wird bei der Einstellungbei im Wesentlichen gleicher Qualifikation und Eignung Vorrang gewährt.
Bei Fragen zur Ausbildung steht Ihnen Frau Hesse, Tel. 02463/6659-44, zur Verfügung.
Sollten Sie Interesse an einer Ausbildung bei der Gemeinde Titz haben, dann schicken Sie bitte Ihrevollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 26.06.2017 an den
Bürgermeister der Gemeinde Titz- Zentrale Steuerungsunterstützung –
Landstraße 4, 52445 Titz
Wichtig:Bitte geben Sie unbedingt eine E-Mailadresse an, da das Auswahlverfahren über das Studieninstitut fürkommunale Verwaltung Aachen als Online-Auswahlverfahren durchgeführt wird!
Informationen zum Online-Auswahlverfahren unter:http://www.studieninstitut-aachen.de/informationen_fuer_bewerber
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bitte verwenden Siebei Ihrer Bewerbung nur Kopien, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. DiePersonalverwaltung der Gemeinde Titz sichert Ihnen die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen fürsechs Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu. Werden die Unterlagen in diesem Zeitraum nicht vonIhnen abgeholt, werden sie anschließend zuverlässig und datengeschützt vernichtet.
Nächste Erscheinungstermine
Amtsblatt-Nr.:
Redaktions-schluss
Erscheinungs-datum
9 13.06.2017 25.06.201710 05.07.2017 16.07.201711 02.08.2017 13.08.201712 23.08.2017 03.09.2017
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:Bürgermeister der Gemeinde Titz, Landstraße 4, 52445 Titz
Telefon: 02463/6590, Fax: 02463/659-99
E-Mail: [email protected]
Verlag: Super Sonntag Verlag, Dresdener Straße 3, 52068 Aachen
Geschäftsführer: Jürgen Carduck, Andreas Müller
Druck: Euregio Druck GmbH, Dresdener Str. 3, 52068 AachenDas Amtsblatt erscheint alle drei Wochen und wird kostenlos an die Haushalte im Gemeindegebiet als Beilage des Super Sonntag verteiltAuflage: 4.000 Exemplare
Impressum
Seite 3, Sonntag, 4. Juni 2017 A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Wir gratulieren herz-lich zum Geburtstag
Herrn Richard Eßer, Grüner Weg 5 , 52445 Titz-Ameln, der am 04.06.2017 80 Jahre alt wird,
Herrn Michael Schnepp, Grade Eiche 47 , 52445 Titz-Rödingen, der am 05.06.2017 75 Jahre alt wird,
Herrn Heinrich Laut, Kai-serstraße 20 , 52445 Titz-Höllen, der am 05.06.2017 75 Jahre alt wird,
Frau Ute Ziemons, Haupt-straße 40 , 52445 Titz-Ameln, die am 07.06.2017 75 Jahre alt wird,
Frau Agnes Blaesen, Von-Leerodt-Straße 5 , 52445 Titz-Hasselsweiler, die am 08.06.2017 90 Jahre alt wird,
Herrn Johann Brück-mann, Isenkroidter Straße 13 , 52445 Titz, der am 09.06.2017 75 Jahre alt wird,
Herrn Gerhard Oligschle-ger, Louisenhof 1 , 52445 Titz-Müntz, der am 15.06.2017 75 Jahre alt wird,
Frau Klara Müller, Post-straße 13 , 52445 Titz-Hass-elsweiler, die am 16.06.2017 95 Jahre alt wird,
Frau Elisabeth Weiß, Erke-lenzer Straße 27 , 52445 Titz-Gevelsdorf, die am 19.06.2017 85 Jahre alt wird,
Herrn Willem van Deijck, Prämienstraße 9 f, 52445 Titz-Ameln, der am 22.06.2017 80 Jahre alt wird,
Herrn Christian Melze-ner, Wiesenstraße 3 , 52445 Titz-Hasselsweiler, der am 22.06.2017 75 Jahre alt wird,
Frau Erika van Dijk, Von-Leerodt-Straße 23 , 52445 Titz-Hasselsweiler, die am 25.06.2017 85 Jahre alt wird,
Herrn Alexander Postels, Maarstraße 5 , 52445 Titz-Opherten, der am 26.06.2017 80 Jahre alt wird,
Frau Rosemarie Mir-bach, Fliederweg 7 a, 52445 Titz-Höllen, die am 29.06.2017 70 Jahre alt wird,
Frau Elisabeth Zastrau, Matthiasstraße 24a, 52445 Titz, die am 30.06.2017 80 Jahre alt wird.
HerzlichenGlückwunsch
Redaktionsschluss für die kommende Ausgabe
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Titz erscheint in drei Wochen, am Sonn-tag, 25. Juni 2017, Redaktionsschluss ist am 13. Juni.Texte und Mitteilungen für das Amtsblatt sind bis zum jeweiligen Redaktions-schluss an diese E-Mail-Adresse zu senden: [email protected]
Bitte beachten Sie bei Ihren Beiträgen folgendes:1.) Es wird gebeten, bei eingesandten Textda-teien auf jegliche Forma-tierung (größere Zeilenab-
stände, Rahmen, Schattierungen o.ä.) zu verzichten. Die Beiträge werden in einem einheitli-chen Layout veröffentlicht, weshalb diese Veränderun-gen beim Druck des Amts-blattes keine Berücksichti-gung finden können.2.) Bitte schreiben Sie keine Beiträge auf Kopfbögen oder ähnliche Vordrucke. Auch diese können beim Druck des Amtsblattes nicht berück-sichtigt werden, was zu umfangreichen Nachbear-beitungen führt. Eine ein-fache Textdatei (im Word-Format) ist ausreichend
und im Sinne einer schnel-len Bearbeitung erwünscht. Enthalten Beiträge Fotos, so sind diese gesondert als JPEG-Datei zu übersen-den.
Bitte geben Sie Ihren Text- und Fotodateien den glei-chen Namen, am besten nach Ihrer Institution (z.B. MGV Konzert ..., Kiga Müntz Ausflug …, IG Titz Termine … usw.), damit die Zugehörigkeit für die Gemeinde und den Verlag eindeutig ist. Fotodateien sollten mindestens 1 MB groß sein, um eine deutli-che Abbildung zu gewähr-
leisten. 3.) Um eine mög-lichst problemlose Bear-beitung Ihrer Beiträge zu gewährleisten, werden Sie gebeten, eine Telefonnum-mer für mögliche Rückfra-gen anzugeben. So ist si-chergestellt, dass im Falle von Komplikationen eine schnelle Absprache mit Ih-nen möglich ist.Private und gewerbliche Anzeigen sind bitte direkt an den Super Sonn-tag-Verlag unterTelefon: +49 (2461) 995760 oderE-Mail: [email protected] zu richten!
Am 26. Mai 2017 feierten die Eheleute Hilde und Wilhelm Esser, Raiffeisenstraße 36, 52445 Titz-Müntz, das Fest der Goldenen Hochzeit. Für Rat und Verwaltung gratulierten Bürgermeister Jürgen Frantzen und Ortsvorsteher Ulrich Goebbels.
Goldene Hochzeit
90. Geburtstag
Am 8. Mai 2017 feierte Frau Maria Kradepohl, Hochfeld 0, 52445 Titz-Ralshoven, ihren 90. Geburtstag. Für Rat und Verwaltung gratulierten Bürgermeister Jürgen Frantzen und Ortsvorsteher Hermann-Josef Göbbels.
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Titz (rund 8.500 Einwohner, verkehrsgünstig gelegen im Mittelpunkt des StädtedreiecksAachen – Köln – Mönchengladbach, im Norden des Kreises Düren) bietet zum 1. August 2018 einenAusbildungsplatz für den Beruf
der/des Verwaltungsfachangestellten
an.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die Ausbildung ist in praktische und theoretische Abschnitteunterteilt. Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Fachbereichen der Gemeindeverwaltung.Die theoretische Ausbildung besteht aus Blockunterricht am Berufskolleg Kaufmännische Schulen desKreises Düren und dienstbegleitenden Unterweisungen durch das Studieninstitut für kommunaleVerwaltung Aachen bei der Kreisverwaltung Düren.
Wir erwarten: mindestens Fachoberschulreife, Interesse an rechtlichen Zusammenhängen, ein hohes Maß an Engagement, Aufgeschlossenheit und Flexibilität, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kontaktfreudigkeit.
Wir bieten: eine vielseitige und abwechslungsreiche Ausbildung, flexible Arbeitszeiten, Ausbildungsvergütung nach dem TVöD, Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Bei gleicherEignung, Befähigung und Leistung werden sie bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einesMitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Insbesondere erwünscht sind auch Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen im Sinne desSozialgesetzbuches Teil IX gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern. Ihnen wird bei der Einstellungbei im Wesentlichen gleicher Qualifikation und Eignung Vorrang gewährt.
Bei Fragen zur Ausbildung steht Ihnen Frau Hesse, Tel. 02463/6659-44, zur Verfügung.
Sollten Sie Interesse an einer Ausbildung bei der Gemeinde Titz haben, dann schicken Sie bitte Ihrevollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 26.06.2017 an den
Bürgermeister der Gemeinde Titz- Zentrale Steuerungsunterstützung –
Landstraße 4, 52445 Titz
Wichtig:Bitte geben Sie unbedingt eine E-Mailadresse an, da das Auswahlverfahren über das Studieninstitut fürkommunale Verwaltung Aachen als Online-Auswahlverfahren durchgeführt wird!
Informationen zum Online-Auswahlverfahren unter:http://www.studieninstitut-aachen.de/informationen_fuer_bewerber
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bitte verwenden Siebei Ihrer Bewerbung nur Kopien, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. DiePersonalverwaltung der Gemeinde Titz sichert Ihnen die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen fürsechs Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu. Werden die Unterlagen in diesem Zeitraum nicht vonIhnen abgeholt, werden sie anschließend zuverlässig und datengeschützt vernichtet.
Nächste Erscheinungstermine
Amtsblatt-Nr.:
Redaktions-schluss
Erscheinungs-datum
9 13.06.2017 25.06.201710 05.07.2017 16.07.201711 02.08.2017 13.08.201712 23.08.2017 03.09.2017
Die kfd Titz lädt zum diesjährigen Ausflug am Freitag, den 7. Juli 2017 herzlich ein. Auf vielfa-chen Wunsch ist unser erstes Ziel Kleve. Von hier aus fahren wir mit einer Draisine nach Kra-nenburg und zurück.
Nach unserer Rückkehr gegen 14.30 Uhr fahren wir weiter nach Emme-rich. Der Nachmittag ist zur freien Verfügung.
Gegen 18.00 Uhr treffen wir uns an der Rheinpro-menade im Restaurant „Schlemmerich“ zum ge-meinsamen Abendessen.
Abfahrt in Titz, Pfarr-heim 8.30 Uhr, Rückkehr Abfahrt 21 Uhr. Die Kos-ten für Bus- und Draisi-nenfahrt betragen 30 Euro und sind bei der An-meldung zu entrichten.
Verbindliche Anmeldun-gen nehmen Gerti Schif-fer, Titz, Zum Königstal 6, sowie Marita Reitz, Titz, Im Grüntal 6, gerne entgegen. Auch Nicht-mitglieder der kfd sind uns herzlich willkom-men. Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit Euch.Gez.: der Vorstand der kfd Titz
Ausflug der Frauengemeinschaft
Seite 4, Sonntag, 4. Juni 2017A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Der Rat der Gemeinde Titz hat am 30. März 2017 den folgenden Beschluss ge-fasst: Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Be-schlüsse:
a. Auf die als Anlage beige-fügten Anregungen mit Stel-lungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlun-gen (Abwägungsprotokolle) wird verwiesen.b. Die der Sitzungsvorlage beiliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz –wird als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Titz hat die vorgebrachten Stel-lungnahmen im Einzelnen geprüft und abgewogen, den Einzelbeschlussvorschlägen wurde gefolgt. Die 1. Ände-rung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz – wurde sodann gemäß § 10 BauGB als Satzung be-schlossen. Ziel und Zweck der 1. Än-derung des Bebauungsplans Titz Nr. 29 - Ortslage Titz „Hinter den Gärten“ ist es, folgende Punkte anzupas-sen: Der Bereich, in dem eine zweigeschossige Bebauung zulässig ist, soll erweitert werden, um so die Ausnutz-barkeit der Grundstücke zu erhöhen, die Aufgrund ihrer Lage oder ihres Zuschnittes durch die Geschosshöhe eingeschränkt werden. Wei-ter kann durch die Erhöhung der Vollgeschosse in einem Teilbereich des Plangebietes die Sichtbeziehung zur Na-tur- und Landschaft zusätz-lich verbessert werden. Weiter soll die derzeitige textliche Festsetzung der Dachformen und Dachnei-gungen - „Zulässig sind für Hauptgebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 48°“ - angepasst werden, um so einen erhöh-ten Gestaltungsspielraum zu ermöglichen und die Aus-nutzbarkeit der Gebäude zu fördern. Zeitgleich sollen durch die neue Festsetzung - „Zulässig sind für die Hauptgebäude geneigte Dä-cher mit einer Dachneigung von 25° bis 48°“ - Flachdä-cher innerhalb des Plange-bietes vermieden werden. Als weiteres Ziel der Ände-rung soll, durch die Festset-zung von First- statt Traufhöhen, der Gestal-tungspielraum erhöht und gleichzeitig die maximale Gebäudehöhe festgesetzt werden. Die Beschränkung der maximal zulässigen Höhe der Gebäude durch Firsthöhe ist auch für eine geregelte städtebauliche Entwicklung, unter Betrach-
Restmüll (graue Tonne)
Titz, Jackerath 6. Juni 201719. Juni 2017
Rödingen, Höllen, Betten-hoven, Kalrath, Ameln, Spiel, Sevenich 7. Juni 201720. Juni 2017
Opherten, Mündt, Hassels-weiler, Gevelsdorf, Rals-hoven, Müntz, Hompesch 8. Juni 201721. Juni 2018
Sondermüll Schadstoffmobil
Am 22. Juni 2017 werden Schadstoffe an folgenden Stellen angenommen:
Standort Standzeit StellplatzMüntz, Hompesch von 11.15 – 11.45 Uhr Müntz, Alte Schule
Titz von 12.15 – 13.00 Uhr Wendehammer, Schillerstr
Ameln, Spiel, Sevenich von 13.30 – 14.00 Uhr Ameln, Alte Schule
Rödingen, Höllen, Kalrath, von 14.30 – 15.15 Uhr Rödingen, Parkplatz Bet-tenhoven am Sportplatz
Am 23. Juni 2017 werden Schadstoffe an folgenden Stellen angenommen:
Standort Standzeit StellplatzJackerath von 14.00 – 14.30 Uhr Parkstreifen am Sportplatz
Opherten, Mündt von 15.00 – 15.30 Uhr Kirmesplatz, Maarstraße
Leichtstoffe Gelbe Tonne/gelber Sack
Gesamtes Gemeindegebiet 17. Juni 2017
Altpapier (gebündelt, in Kartons verpackt oder in
Papiertonne)
Titz 17. Juni 2017
Jackerath, Mündt, Opher-ten 24. Juni 2017
Kalrath, Ameln, Spiel, Se-venich, Gevelsdorf, Rals-hoven 22. Juni 2017
Bioabfälle (braune Tonne)
Titz, Jackerath 16. Juni 2017
Rödingen, Höllen, Betten-hoven, Kalrath, Ameln,
Spiel, Sevenich 8. Juni 201722. Juni 2017
Opherten, Mündt, Hassels-weiler, Gevelsdorf, Rals-hoven, Müntz, Hompesch 9. Juni 201723. Juni 2017
Graue Tonne, gelbe Tonne, braune Tonne, Altpapier
Müllabfuhrtermine
Abfallkalender 2017
1 Doi 2 Fr 1,2,3 Röd. 1
3 Sa Malefinkbach4 So5 Mo Pfingstmontag6 Di 17 Mi 28 Do 3 29 Fr 310 Sa11 So12 Mo13 Di14 Mi15 Do Fronleichnam16 Fr 117 Sa 1,2,3 Titz18 So19 Mo 120 Di 221 Mi 322 Do 2 Burbach SoM 223 Fr 3 SoM 324 Sa Jackerath25 So26 Mo27 Di28 Mi29 Do30 Fr 1,2,3 1
i Juni
= Papier
= Sondermüll (Schadstoffmobil)
Erläuterung:= Restmüll= Biomüll
= Leichtstoffe (Gelber Sack)SoM
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz
Bekanntmachung der Gemeinde TitzFortsetzung von Seite 1
Frühkartoffeln, Spätkartof-feln, Radieschen, Kresse und so einiges mehr brach-ten die Kinder mit Hilfe ihrer Lehrer und der Be-treuer des Ackerdemia e.V. in die Erde. „Es ist toll, dass es endlich losgeht“, so Anja Schüürmann, stell-vertretende Schulleiterin. „Die Kinder waren in den letzten Tagen schon sehr aufgeregt.“ Beim Ackern war von der Aufregung nichts mehr zu spüren. 50 Kinder waren mit Gummi-stiefeln, Spaten, Gießkan-nen und viel Eifer bei der Sache. „Es ist sehr interes-sant zu sehen, wie konzen-triert 50 Kinder zusammen arbeiten können“, schmun-zelt Lehrer Thomas Sonn-tag. Einmal in der Woche ackern die Drittklässler nun draußen. Am Ende des Projektes soll ein Kartof-felfest stehen, bei dem die
Schülerinnen und Schüler ihre Ernte verkaufen wer-den – roh, aber zum Bei-spiel auch als Reibeku-chen. „Das wird lecker“, freut sich der Titzer Bür-germeister Jürgen Frantzen jetzt schon. Er ließ es sich nicht nehmen, persönlich beim Start der Bepflan-zung dabei zu sein.
Spenden ermöglichen Projekt
Möglich gemacht hat all dies der Förderverein der PRIMUS-Schule, der Geld- und Sachspenden gesammelt hat – sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen. So konnten beispielsweise die Gartengeräte bereitgestellt werden, mit denen die Kin-der den GemüseAckerde-mie-Acker bewirtschaften. Bevor die Kinder mit der Bepflanzung des Ackers loslegten, dankte Marc
Hallaschka, 1. Vorsitzen-der des Fördervereins, den Spendern HGFrischgemü-se, KWS Paul Hochhausen, Volksbank Erft eG sowie Dr. Robert Dujardin und den Familien Scholz und Dering. Der GemüseA-
ckerdemie-Acker wird den Schüler/-innen kostenlos von der Familie Lieven aus Titz zur Verfügung gestellt. Diese sorgte vor der ersten Bepflanzung auch für eine professionelle Vorberei-tung des Bodens und die
Firma Gartengestaltung Robert Weinberg spendier-te auch noch einen Zaun, der das mit viel Freude ge-pflanzte Gemüse vor Tie-ren schützen soll.
Initiiert wurde das Projekt
vom mittlerweile ehemali-gen Vorstand des Förder-vereins PRIMUS-Schule Titz e.V.. Vielen DANK, Elisabeth Tambour, Elisa-beth Hannen-Zimmermann und Christiane Püllen-Lan-ckohr.
Drittklässler der PRIMUS-Schule Titz ackern nun in ihrer GemüseAckerdemie
Fortsetzung der Titelgeschichte
Liebe Schwimmbadbesucher,das Bad bleibt an folgenden Terminen geschlossen:
04. und 05.06. Pfingstsonntag und –montag15.06. Fronleichnam
Unsere Öffnungszeiten im Hallenbad Titz sind:
von bisMontag 17:00 Uhr 20:00 UhrDienstag Für Vereine reserviertMittwoch 15:00 Uhr 17:00 Uhr Spielenachmittag für KinderDonnerstag 17:00 Uhr 19:00 Uhr Warmbadetag (32 Grad)Donnerstag 19:00 Uhr 20:00 Uhr Nur für ErwachseneFreitag 17:00 Uhr 19:45 UhrSamstag 10:00 Uhr 14:00 UhrSonntag 8:30 Uhr 10:00 Uhr Nur für ErwachseneSonntag 10:00 Uhr 15:00 Uhr
Sie wollen uns unterstützen?Die einfachste Lösung uns beim Erhalt unseres Hallenbads zu unterstützen isteine Mitgliedschaft im Förderverein Hallenbad Titz e.V.Für einen Monatsbeitrag von nur 12 Euro für eine ganze Familie oder 6,50 Eurofür eine Einzelperson erhalten Sie:
• freies Schwimmen zu unseren Öffnungszeiten,• verbilligte Kursgebühren für unser FHT-Kursangebot,• verbilligte Platzmieten für unserer Beachvolleyballanlage und• das gute Gefühl dazu beizutragen, das kleine Bad für unsere Gemeinde und
insbesondere für die Kinder und die Schulen vor Ort zu erhalten.
Beachten Sie auch unsere neuen Kursangebote für Fitness und Gesundheits-vorsorge:Wir bieten Ihnen in jeder Woche verschiedene Kurse aus allen Bereichen derWassergymnastik und der Aquafitness an.
Näheres dazu finden Sie auf unserer Homepage unter www.fht-titz.de, bei unse-ren Kursleiterinnen oder direkt im Hallenbad.
Seite 5, Sonntag, 4. Juni 2017 A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Der Rat der Gemeinde Titz hat am 30. März 2017 den folgenden Beschluss ge-fasst: Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Be-schlüsse:
a. Auf die als Anlage beige-fügten Anregungen mit Stel-lungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlun-gen (Abwägungsprotokolle) wird verwiesen.b. Die der Sitzungsvorlage beiliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz –wird als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Titz hat die vorgebrachten Stel-lungnahmen im Einzelnen geprüft und abgewogen, den Einzelbeschlussvorschlägen wurde gefolgt. Die 1. Ände-rung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz – wurde sodann gemäß § 10 BauGB als Satzung be-schlossen. Ziel und Zweck der 1. Än-derung des Bebauungsplans Titz Nr. 29 - Ortslage Titz „Hinter den Gärten“ ist es, folgende Punkte anzupas-sen: Der Bereich, in dem eine zweigeschossige Bebauung zulässig ist, soll erweitert werden, um so die Ausnutz-barkeit der Grundstücke zu erhöhen, die Aufgrund ihrer Lage oder ihres Zuschnittes durch die Geschosshöhe eingeschränkt werden. Wei-ter kann durch die Erhöhung der Vollgeschosse in einem Teilbereich des Plangebietes die Sichtbeziehung zur Na-tur- und Landschaft zusätz-lich verbessert werden. Weiter soll die derzeitige textliche Festsetzung der Dachformen und Dachnei-gungen - „Zulässig sind für Hauptgebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 48°“ - angepasst werden, um so einen erhöh-ten Gestaltungsspielraum zu ermöglichen und die Aus-nutzbarkeit der Gebäude zu fördern. Zeitgleich sollen durch die neue Festsetzung - „Zulässig sind für die Hauptgebäude geneigte Dä-cher mit einer Dachneigung von 25° bis 48°“ - Flachdä-cher innerhalb des Plange-bietes vermieden werden. Als weiteres Ziel der Ände-rung soll, durch die Festset-zung von First- statt Traufhöhen, der Gestal-tungspielraum erhöht und gleichzeitig die maximale Gebäudehöhe festgesetzt werden. Die Beschränkung der maximal zulässigen Höhe der Gebäude durch Firsthöhe ist auch für eine geregelte städtebauliche Entwicklung, unter Betrach-
tung der vorgenannten Än-derungen, notwendig.
Ebenso soll eine geringfügi-ge Anpassung einer zeichne-rischen Festsetzung erfol-gen, um so eine unbeabsichtigte Härte des rechtskräftigen Bebauungs-planes Nr. 29 zu korrigieren. So soll das Baufenster für zwei Grundstücke, welches sich aufgrund der Form des Grundstückszuschnittes als Ellipse darstellt, um zwei Meter in Richtung Norden erweitert werden.
Neben den vorgenannten Änderungen soll eine textli-che Festsetzung geändert werden. Ziel ist es, durch die Festsetzung von nun maxi-mal zwei Wohneinheiten pro Einzelgebäude und auch maximal zwei Wohneinhei-ten pro Doppelhaushälfte das Entstehen einer ortstypi-schen kleinteiligen Bau-struktur gemäß der ur-sprünglichen Planungsintention zu för-dern. Diese Festsetzungen gewährleisten den Erhalt der aufgelockerten und gleich-mäßigen, familienfreundli-chen Bebauungsstruktur der Siedlung.
Der Plan- und Geltungsbe-reich ist aus der nachfolgen-den Skizze ersichtlich:
Die o.g. Satzung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetz-buch (BauGB) ortsüblich be-kannt gemacht. Mit der orts-üblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft und ist rechtsverbind-lich.
Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise:
1. Entschädigungsregelung nach dem BauGBAuf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Ent-schädigungsansprüchen we-gen eingetretener Vermögens-nachteile nach den §§ 39 – 42 BauGB und über das Erlö-schen von Entschädigungsan-sprüchen wird hingewiesen. Eine Entschädigungsberechti-ge kann Entschädigung ver-langen, wenn die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetre-ten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch her-beiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungs-pflichtigen beantragt. Ein Ent-schädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen-derjahres, in dem die Vermö-gensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 2. Unbeachtlichkeit der Ver-letzung von Vorschriften
über die Satzungsaufstel-lungGemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Ver-letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-ungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes und3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 be-achtliche Mängel des Abwä-gungsvorganges,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-ter Darlegung des die Verlet-zung begründenden Sachver-halts geltend gemacht worden sind.
3. Hinweis nach § 7 Abs. 6 GO NRWDie Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrecht-liche Bestimmungen und Flä-chennutzungspläne nach Ab-lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel-tend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Ge-nehmigung fehlt oder ein vor-geschriebenes Anzeigeverfah-ren wurde nicht durchgeführt,
b) der Aufstellungsbeschluss, die Satzung, die sonstige orts-rechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffent-lich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean-standet oderd) der Form- oder Verfahrens-mangel ist gegenüber der Ge-meinde Titz vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor-schrift und die Tatsache be-zeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Übereinstimmungserklärung gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntma-chungsverordnungDie Satzung über die 1. Ände-rung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz – ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde Titz vom 30. März 2017 ordnungsgemäß zustan-de gekommen. Ich bestätige hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentlich Bekanntma-chung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungs-verordnung) vom 26.8.1999 – (GV. NRW. S. 516) SGV.NRW.2023, geändert durch VO vom 05.08.2009 (GV. NRW. S 442, ber. S 481), dass der Wortlaut der Satzung mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Titz vom 30. März 2017 übereinstimmt und dass verfahrensgemäß die Bestim-mungen des § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverord-nung beachtet worden sind und ordne die Bekanntma-chung der Satzung an.
Titz, 9. Mai 2017
Jürgen FrantzenBürgermeister
Bekanntmachungsanord-nungDie Satzung über die 1. Ände-rung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz – wird hiermit ortsüblich öffent-lich bekanntgemacht.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung (GV. NRW S. 666) wird auf folgende Rechtsfol-gen hingewiesen:
Die Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrecht-liche Bestimmungen und Flä-chennutzungspläne nach Ab-lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel-tend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Ge-nehmigung fehlt oder ein vor-geschriebenes Anzeigeverfah-ren wurde nicht durchgeführt, b) der Aufstellungsbeschluss, die Satzung, die sonstige orts-rechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffent-lich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean-standet oderd) der Form- oder Ver-fahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Titz vorher ge-rügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-den, die den Mangel ergibt.
Titz, 9. Mai 2017
Jürgen FrantzenBürgermeister
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz
Bekanntmachung der Gemeinde Titzvom mittlerweile ehemali-gen Vorstand des Förder-vereins PRIMUS-Schule Titz e.V.. Vielen DANK, Elisabeth Tambour, Elisa-beth Hannen-Zimmermann und Christiane Püllen-Lan-ckohr.
Drittklässler der PRIMUS-Schule Titz ackern nun in ihrer GemüseAckerdemie
Fortsetzung der Titelgeschichte
Liebe Schwimmbadbesucher,das Bad bleibt an folgenden Terminen geschlossen:
04. und 05.06. Pfingstsonntag und –montag15.06. Fronleichnam
Unsere Öffnungszeiten im Hallenbad Titz sind:
von bisMontag 17:00 Uhr 20:00 UhrDienstag Für Vereine reserviertMittwoch 15:00 Uhr 17:00 Uhr Spielenachmittag für KinderDonnerstag 17:00 Uhr 19:00 Uhr Warmbadetag (32 Grad)Donnerstag 19:00 Uhr 20:00 Uhr Nur für ErwachseneFreitag 17:00 Uhr 19:45 UhrSamstag 10:00 Uhr 14:00 UhrSonntag 8:30 Uhr 10:00 Uhr Nur für ErwachseneSonntag 10:00 Uhr 15:00 Uhr
Sie wollen uns unterstützen?Die einfachste Lösung uns beim Erhalt unseres Hallenbads zu unterstützen isteine Mitgliedschaft im Förderverein Hallenbad Titz e.V.Für einen Monatsbeitrag von nur 12 Euro für eine ganze Familie oder 6,50 Eurofür eine Einzelperson erhalten Sie:
• freies Schwimmen zu unseren Öffnungszeiten,• verbilligte Kursgebühren für unser FHT-Kursangebot,• verbilligte Platzmieten für unserer Beachvolleyballanlage und• das gute Gefühl dazu beizutragen, das kleine Bad für unsere Gemeinde und
insbesondere für die Kinder und die Schulen vor Ort zu erhalten.
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Seite 6, Sonntag, 4. Juni 2017A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Der Rat der Gemeinde Titz hat am 19. Mai 2017 den folgenden Beschluss ge-fasst:
1. Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungs-planes Titz Nr. 30, Ortslage Opherten, gelegen im Be-reich der Urbanstraße und Eintrachtstraße, wird be-schlossen.
2. Der Entwurf der 5. Än-derung des Bebauungspla-nes Titz Nr. 30, Ortslage Opherten, gele-gen im Be-reich der Urbanstraße und Eintrachtstraße, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dau-er eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin ist die Beteiligung der Behör-den sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belan-ge gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (BauGB) in der zurzeit geltenden Fas-sung öffentlich bekannt ge-macht. Das Plangebiet und seine Begrenzungen sind der folgenden zeichneri-schen Darstellung zu ent-nehmen.
Ziel und Zweck der 5. Än-derung des Bebauungs-plans Titz Nr. 30 - Ortslage Opherten – gelegen im Be-reich der Urbanstraße und Eintrachtstraße ist es, fol-gende Punkte anzupassen:
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 soll eine zeichnerische Festsetzung geändert wer-den. Ziel der Planung ist
es, eine unbeabsichtigte Härte des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 30 in dem Bereich Gemarkung Titz, Flur 45, Flurstücke 204 und 207, bauleitplane-risch und damit nachhaltig zu korrigieren, indem die Baufenster geringfügig er-weitert werden. Die bisher geplante Baugrenze ver-läuft bis knapp über die Mitte des Flurstücks 204 (Gemarkung Titz, Flur 45) und begrenzt damit die Be-baubarkeit. Auch im Be-reich des Flurstückes 207 (Gemarkung Titz, Flur 45) ist eine geringfügige Bau-fenstererweiterung in Richtung Osten vorgese-hen, so dass das Baufenster in einem Abstand von drei Meter zur Verkehrser-schließung erweitert wird.
Es wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt, da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es wird daher von einer Um-weltprüfung abgesehen,
Informationen zu umwelt-relevanten Aspekten liegen daher nicht vor. Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.Der Entwurf der 5. Ände-rung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30, Ortslage Opherten mit Begründung liegt in der Zeit vom 31. Mai 2017 bis einschließ-lich 3. Juli 2017 in der Ge-meindeverwaltung Titz, Rathaus, Zimmer 5, Land-straße 4, 52445 Titz, wäh-rend der Besuchs- und Öff-nungszeiten, und zwar von montags bis donnerstags jeweils von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don-nerstags zusätzlich bis 18.00 Uhr sowie freitags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr zu jedermanns Einsicht öf-fentlich aus. Stellungnah-men zur Planung können während der vorgenannten Offenlagefrist bis ein-schließlich zum 3. Juli 2017 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ge-
meindeverwaltung Titz im Rathaus, Landstraße 4, 52445 Titz, Zimmer 5, ab-gegeben werden. Es wird empfohlen, sich telefo-nisch unter 02463-659-37 zwecks Terminabsprache zu melden.
Es wird darauf hingewie-sen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist ab-gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hät-te kennen müssen und de-ren Inhalt für die Recht-mäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist und dass ein Normenkontrollantrag ge-gen den Bebauungsplan (gemäß § 47 Abs. 2a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stel-lende Person nur Einwen-dungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öf-fentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend ge-macht hat, aber hätte gel-tend machen können.
Übereinstimmungserklä-rung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntma-chung von kommunalem Ortsrecht
Der o.g. Beschluss über die Aufstellung für die 5. Änderung des Bebauungs-plans Titz Nr. 30 - Ortsla-ge Opherten – gelegen im Bereich der Urbanstraße und Eintrachtstraße wurde durch den Rat der Ge-
meinde Titz am 19. Mai 2017 ordnungsgemäß ge-fasst.Der o.g. Beschluss über die Offenlage und die Be-teiligung der Behörden so-wie sonstiger Träger öf-fentlicher Belange für die 5. Änderung des Bebau-ungsplans Titz Nr. 30 - Ortslage OPherten – gele-gen im Bereich der Urbanstraße und Ein-trachtstraße wurde durch den Rat der Gemeinde Titz am 19. Mai 2017 ord-nungsgemäß gefasst.Ich bestätige hiermit ge-mäß § 2 Abs. 3 der Verord-nung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverord-nung) vom 26.08.1999 – (GV.NRW. S. 516) SGV.NRW.2023, geändert durch VO vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 442, ber. S. 481), dass der Wortlaut von Aufstellungs- und Of-fenlagebeschluss mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Titz vom 14. Juli 2016 übereinstimmt und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 2 der Bekannt-machungsverordnung be-achtet worden sind.
Titz, den 22. Mai 2017
Jürgen FrantzenBürgermeister
Bekanntmachungsan-ordnungDie o.g. Beschlüsse wur-den gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt ge-macht.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa-len (GO NRW) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der derzeit gülti-gen Fassung wird auf fol-gende Rechtsfolgen hinge-wiesen:
Die Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvor-schriften dieses Gesetzes kann gegen Aufstellungs-beschlüsse, Satzungen, sonstige ortsrechtliche Be-stimmungen und Flächen-nutzungspläne nach Ab-lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes An-zeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,b) der Aufstellungsbe-schluss, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Be-stimmung oder der Flä-chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oderd) der Form- oder Verfah-rensmangel ist gegenüber der Gemeinde Titz vorher gerügt und dabei die ver-letzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeich-net worden, die den Man-gel ergibt.
Titz, den 22. Mai 2017
Jürgen FrantzenBürgermeister
5. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 - Ortslage Opherten – gelegen im Bereich der Urbanstraße und Eintrachtstraße
Bekanntmachung der Gemeinde Titz
8 Teams mit jeweils 6 Spielern nehmendie Herausforderung an und stellen ihrKönnen im Spaßhaben unter Beweis!
Wann?10. Juni 2017bis 10:00 Uhr Eintreffen der Gruppen10:30 offizieller Beginn
Wo?Fußballplatz in Jackerath
Als Special wird es eineDorfwette geben!
Für das leibliche Wohl ist natürlichgesorgt! Belegte Brötchen,Mittagssnacks und Spießbraten, Cafeteria ab 14 Uhr.
Schirmherr: Unser Bürgermeister Jürgen Frantzen
Das dürft Ihr Euch nicht entgehen lassen:Spiel, Spaß und Gaudi pur sind
vorprogrammiert!!!
Kuchenspenden werden gerne entgegengenommen.(Bitte mit Torsten Pistel 02164-702665 kurzschließen)
Derzeit gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zu-wendungen für die Finan-zierung von Maßnahmen der integrierten ländli-chen Entwicklung zur Si-cherung und Weiterent-wicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Ar-beits-, Erholungs- und Naturraum und zur Ein-bindung einer nachhalti-gen Land- und Forstwirt-schaft in den Prozess zur Stärkung der regionalen Wirtschaft.
Die Bezirksregierung Köln hat der Gemeinde Titz die Zuwendung zur Erstellung eines so ge-nannten Integrierten
Kommunalen Entwick-lungskonzeptes (IKEK) bewilligt. Das IKEK ist in Trägerschaft der Gemein-de Titz und unter der akti-ven Mitwirkung deren Bürgerinnen und Bürger zu erstellen, um die Zu-kunft der Gemeinde ge-meinsam zu gestalten.
Bitte merken Sie sich schon jetzt den Termin in Ihrer Nähe vor. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, ist es auch möglich, an ei-nem der anderen Termine teilzunehmen:24.06.2017 (10:00 bis 13:00 Uhr) im Pfarrheim Jackerath, Kirchweg
26.06.2017 (19:00 bis 21:00 Uhr) in der „Alten Schule“ in Ameln, Grüner Weg 6529.06.2017 (19:00 bis 21:00 Uhr) im Bürger-haus Müntz, Raiffeisenstr. 5014.07.2017 (18:00 bis 21:00 Uhr) in der Aula Gemeinschaftsgrund-schule Titzer Land, Schul-straße15.07.2017 (10:00 bis 13:00 Uhr) im Saal des ehemaligen Gasthofes „Zum Löwen“ in Rödin-gen, Markt 35
Wir bedanken uns bereits vorab für Ihr hoffentlich zahlreiches Erscheinen!
Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept für Titz
Liebe Mitbürger und Mit-bürgerinnen,
wir, das Team des DRK-Kindergartens „Jackerather Rappelkiste“, brauchen Ihre Hilfe! Wir möchten alle Anwohner herzlich bitten, für uns in den Zeiten, in denen unsere Räume nicht besetzt sind, mal etwas aufmerksamer auf das Kindergartengelän-de zu schauen, ob sich even-tuell unerlaubt Personen auf dem Grundstück aufhalten oder Gegenstände (Elektro-müll, Bierflaschen etc.) über den Zaun geworfen werden. Wie hier sicher nicht im De-tail erklärt werden muss, sollten diese Dinge nicht in Kinderhände gelangen.
Zu allem Überfluss ist in den letzten Tagen auch noch in den Kindergarten eingebro-chen worden. Die Polizei und Spurensicherung waren vor Ort. Da unsere Einrichtung nicht zur wilden Müllhalde wer-den soll und auch ein Ein-bruch sich nicht wiederho-len sollte, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie, sobald
Sie etwas Verdächtiges be-obachten oder erfahren, eine Info an das Kindergarten-personal (Leitung Claudia Hardt, Tel. 02164 / 949411) oder die örtliche Polizei (Norbert Tirtey, Tel. 01522/8876228) weiterzu-geben. Dies sollte zum Schutz unserer Kinder in unser aller Interesse sein. Danke!
Vorfälle auf Kindergartengelände
Dringende Hilfe benötigt
Seite 7, Sonntag, 4. Juni 2017 A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Gemäß § 7 Abs. 6 der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa-len (GO NRW) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der derzeit gülti-gen Fassung wird auf fol-gende Rechtsfolgen hinge-wiesen:
Die Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvor-schriften dieses Gesetzes kann gegen Aufstellungs-beschlüsse, Satzungen, sonstige ortsrechtliche Be-stimmungen und Flächen-nutzungspläne nach Ab-lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes An-zeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,b) der Aufstellungsbe-schluss, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Be-stimmung oder der Flä-chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oderd) der Form- oder Verfah-rensmangel ist gegenüber der Gemeinde Titz vorher gerügt und dabei die ver-letzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeich-net worden, die den Man-gel ergibt.
Titz, den 22. Mai 2017
Jürgen FrantzenBürgermeister
5. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 - Ortslage Opherten – gelegen im Bereich der Urbanstraße und Eintrachtstraße
Bekanntmachung der Gemeinde Titz
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Wirt-schaftswege und öffentli-che Straßen, die durch den landwirtschaftlichen Ver-kehr verunreinigt wurden, vom Verursacher zu reini-gen sind. Die Verpflich-tung hierzu ergibt sich aus dem Straßengesetz (StrWG NRW §17 Abs. 1). Die Rei-nigung ist nicht Aufgabe der Gemeinde. Die Nicht-beachtung kann zu Haf-tungsansprüchen führen, wenn durch die Verschmut-zung Personen oder Sachen zu Schaden kommen. Die Gemeindeverwaltung bittet deshalb alle Landwirte, für die Reinigung der Straßen und Wirtschaftswege zu sorgen.
Weiter möchte die Ge-meindeverwaltung aus-drücklich betonen, dass die Bankette nicht zu verklei-nern oder gar wegzuneh-men sind. Die Bankette auf beiden Seiten der Wirt-schaftswege stellen eine Notwendigkeit für die Tragfähigkeit des Weges dar. Deshalb müssen sie geschont und dürfen nicht weggepflügt werden. Auch sind die Bankette für die Versickerung des Oberflä-chenwassers von großer Bedeutung. Nach einer ge-meinsamen Befahrung der Wirtschaftswege in der Ge-meinde Titz durch Ge-meindeverwaltung und
Ortslandwirte wurde fest-gestellt, dass an vielen Äckern die Banketten ent-weder überhöht oder gar nicht vorhanden sind. Die Gemeindeverwaltung bittet die Parzellenbesitzer, diese Missstände zeitnah abzu-stellen und die über Jahre hinweg aufgebauten Ban-kettbeläge entlang der Wirtschaftswege abzu-schieben, um den natürli-chen Wasserlauf zu ge-währleisten und Pfützen und Wasserrückstände zu verhindern oder neue Ban-kette wieder aufzubauen. Hierfür wird ein Zeitraum von einem Jahr, d.h. bis zum 30.06.2018, einge-räumt. Sollte der ordnungs-gemäße Rückbau oder Auf-bau der Bankette bis dahin nicht erfolgt sein, so wird die Gemeindeverwaltung die erforderlichen Maß-nahmen auf Kosten des Verursachers durchführen. An dieser Stelle bedankt sich die Gemeinde bei den Landwirten, die diese Ar-beiten in den letzten Jahren regelmäßig an ihren Wie-sen und Äckern durchge-führt haben. Gleichzeitig bittet die Gemeindeverwal-tung im Namen der Bau-ernschaft die übrige Bevöl-kerung um Verständnis, dass die Feldarbeiten in der Regel nicht ganz ohne Ver-schmutzung der Straßen und Wege ausgeführt wer-den können.
Von Seiten der Gemeinde-verwaltung steht Ihnen Herr Hans-Peter Luksch (unter 02463/659-34 oder [email protected]) für Rückfragen und Hinweise zur Verfü-gung.
Für Rückfragen stehen Ih-nen außerdem Ihre Orts-landwirte zur Verfügung:Ortsbauernschaft Name Telefon E-MailAmeln/Hasselsweiler/Spiel Theo Lemm 02463/906776 [email protected]
Gevelsdorf(inkl. Ralshoven) Severin Hogen 02463/6398 [email protected]
Jackerath Peter Caumanns 02164/950321 [email protected]
Müntz/Hompesch Peter Zurmahr 02463/5790 [email protected]
Rödingen Hermann-Josef Pingen 02463/3331 [email protected]
Titz(inkl. Opherten) Arno Emmerich 02463/999000 [email protected]
Wirtschaftswege in der Gemeinde Titz
Reinigen und pflegen
8 Teams mit jeweils 6 Spielern nehmendie Herausforderung an und stellen ihrKönnen im Spaßhaben unter Beweis!
Wann?10. Juni 2017bis 10:00 Uhr Eintreffen der Gruppen10:30 offizieller Beginn
Wo?Fußballplatz in Jackerath
Als Special wird es eineDorfwette geben!
Für das leibliche Wohl ist natürlichgesorgt! Belegte Brötchen,Mittagssnacks und Spießbraten, Cafeteria ab 14 Uhr.
Schirmherr: Unser Bürgermeister Jürgen Frantzen
Das dürft Ihr Euch nicht entgehen lassen:Spiel, Spaß und Gaudi pur sind
vorprogrammiert!!!
Kuchenspenden werden gerne entgegengenommen.(Bitte mit Torsten Pistel 02164-702665 kurzschließen)
Sie etwas Verdächtiges be-obachten oder erfahren, eine Info an das Kindergarten-personal (Leitung Claudia Hardt, Tel. 02164 / 949411) oder die örtliche Polizei (Norbert Tirtey, Tel. 01522/8876228) weiterzu-geben. Dies sollte zum Schutz unserer Kinder in unser aller Interesse sein. Danke!
Vorfälle auf Kindergartengelände
Dringende Hilfe benötigt
Kirche KirchhertenPfingstsonntag, 4. Juni10 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl/Wein, Misch-nick
Sonntag, 18. Juni10 Uhr, Gottesdienst, Kamphausen
Kirche Oberembt
Pfingstmontag, 5. Juni10 Uhr, Gottesdienst, Mischnick
Sonntag, 11. Juni10 Uhr, Gottesdienst, Lendzian
Gemeindezentrum TitzSonntag, 25. Juni10 Uhr, Familiengottes-
dienst, MischnickZu jedem Gottesdienst wird ein Fahrdienst ange-boten. Wenn Sie nicht selbstständig unsere Got-tesdienststätten erreichen, so melden Sie sich bitte bis jeweils mittwochsfür das kommende Wo-chenende im Gemeinde-büro (02463/7207).
Evangelische Kirchengemeinde
Seite 8, Sonntag, 4. Juni 2017A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Wie Sie bereits aus den letzten Ausgaben des Amts-blattes wissen, wird die Ge-meinde Titz am Sonntag, den 2. Juli 2017 erstmalig zum Schauplatz der größten Radrennsport-Veranstal-tung Europas. Gegen 15:00 Uhr werden Weltstars des Radrennsports beim Grand Départ der zweiten Etappe der Tour de France unsere schöne Landgemeinde durchqueren. Dabei werden von Düsseldorf kommend auf dem Weg ins belgische Lüttich auf deutscher Seite neben der Gemeinde Titz noch 15 weitere Kommu-nen durchfahren. Entlang des Streckenverlaufs, von Jackerath kommend über Titz (L241/Landstraße) in Richtung Mersch/Jülich, wird für unseren rund elf Kilometer langen Tourab-schnitt ein thematisches Schmücken von Häusern, Gärten und Grundstücken von Seiten der Veranstalter überaus begrüßt.Entlang des Streckenver-laufs sind auch in der Ge-meinde Titz verschiedene Tour-Veranstaltungen im Ortsteil Jackerath sowie in Titz geplant. In Jackerath wird am Ortseingang/Ecke Jülicher Straße ab 10:30 Uhr ein Tour-Fest stattfin-den, das unter der Feder-führung der Jackerather Dorfvereine sowie der Frei-willigen Feuerwehr organi-siert wird. Vor und neben dem Titzer Rathaus/Ecke Schillerstraße wird am 2. Juli 2017 ebenfalls ab 10:30 Uhr eine Public-Viewing-Zone errichtet: Rund um eine Großbildleinwand wird für das leibliche Wohl der Besucher gesorgt und darüber hinaus wird die Radsportabteilung des SV
Malefinkbach den Erwerb des Deutschen Radsportab-zeichens in Gold, Silber und Bronze ermöglichen. Die Tour de France wird auch in unserer Landge-meinde die Menschen zu-sammenbringen; wir wer-den uns vielfältig und sympathisch zeigen und uns als gute Gastgeber präsen-tieren!Um den reibungslosen Ab-lauf ermöglichen zu kön-nen, werden noch immer freiwillige Helfer gesucht: Bei ernsthaftem Interesse können sich diese noch bis Mitte Juni 2017 unter der Nummer (02463) 659-45 sowie per E-Mail unter: [email protected] bei Herrn Bräuer, Gemein-de Titz, melden. Auch die Titzer Vereine werden herz-lich gebeten, sich tatkräftig einzubringen.
Erlangung des Radsportabzeichens
Als ein Nebenevent der Veranstaltung am Titzer Rathaus möchte die Rad-sportabteilung des SV Mal-efinkbach interessierten Radfahrerinnen und Radfah-rern den Erwerb des Deut-
schen Radsportabzeichens in Gold, Silber und Bronze ermöglichen. Hierfür fallen pro Erwachsenem 10 Euro, für Kinder und Jugendliche jeweils 6 Euro Teilnahmege-bühren an. Die Schwerpunk-te liegen dabei auf einem kurzen Zeitfahren, einer län-geren Tourenfahrt, einem Sprint mit fliegendem Start sowie Geschicklichkeits-übungen (Einzelheiten un-ter: www.radspoartabzei-chen.de).Am 9. und 23. Juni 2017 werden, jeweils ab 17 Uhr, einzelne Disziplinen ge-prüft. Eine Teilnahme muss an beiden Terminen gewähr-leistet werden können. Treffpunkt ist der Wende-hammer der Schillerstraße in Titz. Die Verleihung der Urkunden erfolgt am Rande der Veranstaltung zur Tour de France-Etappe am 2. Juli 2017 gegen 12.30 Uhr durch Bürgermeister Jürgen Frant-zen auf dem Rathausvor-platz. Damit eine Vorpla-nung möglich ist, bitten die Gemeinde und der SV Mal-efinkbach um eine verbind-liche Voranmeldung bis zum 7. Juni 2017 (verlängerte Anmeldefrist) unter: [email protected].
Weltstars des Radrennsports durchqueren die Gemeinde Titz
Sportliches Großereignis
Da die Tourstrecke ab ca. 12 Uhr gesperrt sein wird, wird es in der Zeit bis etwa 16 Uhr keine Que-rungsmöglichkeit – von Jackerath kommend, wei-ter durch Titz und in Richtung Mersch/Jülich – geben, d.h. die Landstra-ße darf in dieser Zeit we-der befahren noch an irgendeiner Stelle über-quert werden. Dies ist ins-besondere für Landwirte, Lohnunternehmer und häusliche Pflegedienste von Bedeutung! Bitte in-
formieren Sie hierüber auch Ihre Berufskollegen sowie die Lohnunterneh-mer, die an diesem Tag evtl. für Sie tätig sein werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich die Einsatzkräf-te der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste.
Halteverbot am Streckenverlauf
Entlang der gesamten Tourstrecke wird es am
Sonntag, den 2. Juli 2017 ein uneingeschränktes Halteverbot ab etwa 10:00 Uhr geben. Dies betrifft insbesondere die Anwoh-ner und Besucher der Landstraße in Titz. Bitte sorgen Sie dafür, wenn Sie entlang der Strecke wohnen oder dort Freun-de oder Familie besuchen wollen, dass Sie Ihr Fahr-zeug in einer Nebenstraße abstellen.
Wir danken bereits vorab für Ihr Verständnis!
Streckensperrung am 2. Juli 2017 zwischen 12 und 16 Uhr!
St. Gereon Schützenbruderschaft
S c hü t z en f e s t17. bis 19. Juni 2017
Samstag, 17. Juni 201719.30 Uhr Kurzer Umzug durch den Ort
20.00 UhrParty TOTAL im Festzelt mitVorverkauf 8,--€, Abendkasse 10,--€
Sonntag, 18. Juni 201710.00 Uhr Kirchgang, anschließend Gefallenenehrung
11.00 Uhr Frühschoppen mit Blaskapelle Enzian19.00 Uhr Großer Umzug durch den Ort
anschließendTanz, Unterhaltungim Festzelt mitVerlosung und weiteren Überraschungen
-Freier Eintritt –
Montag, 19. Juni 201711.00 Uhr Traditioneller Frühschoppen im Festzelt15.00 Uhr Kinderbelustigung für Groß und Klein
Mit einem traditionellen Richtfestspruch und vie-len guten Wünschen der Zimmerleute wurde bei strahlendem Sonnen-schein das Richtfest am Erweiterungsbau des Ge-meindekindergartens Zauberwelt gefeiert. Bür-germeister Jürgen Frant-zen begrüßte alle anwe-senden Gäste sehr herzlich und bekundete die Wich-tigkeit einer guten, vielfäl-tigen Kindergartenland-schaft in der wachsenden Gemeinde Titz.
Neben den beteiligten Bau-firmen, dem Architekten Peter Bruntsch und Mitar-beitern der Verwaltung so-wie des Gemeindekinder-gartens waren auch Vertreter der politischen Gremien, des Elternbeira-tes und des Fördervereins
Richtfest im Kindergarten Zauberwelt der Gemeinde Titz
Wetter lud zum Feiern ein
Seite 9, Sonntag, 4. Juni 2017 A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
St. Gereon Schützenbruderschaft
S c hü t z en f e s t17. bis 19. Juni 2017
Samstag, 17. Juni 201719.30 Uhr Kurzer Umzug durch den Ort
20.00 UhrParty TOTAL im Festzelt mitVorverkauf 8,--€, Abendkasse 10,--€
Sonntag, 18. Juni 201710.00 Uhr Kirchgang, anschließend Gefallenenehrung
11.00 Uhr Frühschoppen mit Blaskapelle Enzian19.00 Uhr Großer Umzug durch den Ort
anschließendTanz, Unterhaltungim Festzelt mitVerlosung und weiteren Überraschungen
-Freier Eintritt –
Montag, 19. Juni 201711.00 Uhr Traditioneller Frühschoppen im Festzelt15.00 Uhr Kinderbelustigung für Groß und Klein
Mit einem traditionellen Richtfestspruch und vie-len guten Wünschen der Zimmerleute wurde bei strahlendem Sonnen-schein das Richtfest am Erweiterungsbau des Ge-meindekindergartens Zauberwelt gefeiert. Bür-germeister Jürgen Frant-zen begrüßte alle anwe-senden Gäste sehr herzlich und bekundete die Wich-tigkeit einer guten, vielfäl-tigen Kindergartenland-schaft in der wachsenden Gemeinde Titz.
Neben den beteiligten Bau-firmen, dem Architekten Peter Bruntsch und Mitar-beitern der Verwaltung so-wie des Gemeindekinder-gartens waren auch Vertreter der politischen Gremien, des Elternbeira-tes und des Fördervereins
des Kindergartens anwe-send. Die Gäste ließen es sich nicht nehmen, das Ge-bäude nun einmal ausgie-big von innen in Augen-schein zu nehmen. Denn neben dem neuen Grup-pen-, Neben-, Wickel- und Schlafraum für U3-Kinder werden für das zukünftig größere Kindergartenteam auch ein weiterer Personal-raum und eine neue Toilet-tenanlage angebaut. Für die dann 100 Kindergar-tenkinder wird zusätzlich ein größeres Kindercafé gebaut und ein weiterer Wickel- und Schlafbereich wird für eine bereits beste-hende Gruppe errichtet.
Ab Sommer werden dann im Gemeindekindergarten fünf Gruppen für Kinder von unter drei bis sechs Jahren bereitstehen. Inner-
halb der offenen pädagogi-schen Arbeit wird sich das Angebot der bisherigen Funktionsräume: Atelier, Werkstatt, Tischspielbe-reich, Bauraum, Zahlen-werkstatt, Forscherraum, Licht- und Ruheraum, Rol-lenspielraum mit Musik-instrumenten und Bücher-ecke, Bewegungsraum, Außengelände sowie dem Kindercafé um einen klei-nen Bewegungsraum und einen zweiten Ruheraum erweitern.
Als Bewegungskindergar-ten werden den Kindern viele Möglichkeiten gebo-ten, körperlich aktiv zu sein. In dem kleinen Bewe-gungsraum können die Kinder in einer kleineren Gruppe und ruhigen Atmo-sphäre ihre sensomotori-schen Körpererfahrungen machen. Die Kinder haben dort die Möglichkeit, auf unterschiedlichen Ebenen zu klettern, zu balancieren oder zu krabbeln.
Der zweite Ruheraum bie-tet den Kindern einen Ort, sich zu entspannen, auszu-ruhen und wieder neue Kraft für den Kindergar-tenalltag zu tanken. Denn die Balance zwischen An- und Entspannung ist wich-tig für eine gute Entwick-lung. Dort können die Kinder Bücher lesen oder mit einer Erzieherin Ruhe-übungen, wie Meditatio-nen und Traumgeschich-ten, erleben.
Die Gäste zeigten sich er-freut von dem bedarfsge-rechten Ausbau des Kin-dergartens, dem raschen Vorangehen der Baumaß-nahmen und den neuen Möglichkeiten für die Kin-dergartenkinder. Mit Be-ginn des neuen Kindergar-tenjahrs nach den Sommerferien ist die Fer-tigstellung des Neubaus und somit die Inbetrieb-nahme der fünften Gruppe geplant.
Richtfest im Kindergarten Zauberwelt der Gemeinde Titz
Wetter lud zum Feiern ein
Eine Woche lang ver-brachten die Kinder des Gemeindekindergartens Zauberwelt jeweils einen Vormittag im Wald an der Sophienhöhe. Im Vorhin-ein nahm der Kindergar-ten Kontakt mit dem zu-ständigen Revierförster auf, um die Waldtage an-zumelden sowie Waldbe-reiche, die nicht unter Na-turschutz stehen und in die wir als Gruppe hinein-gehen dürfen, abzuspre-chen. Der Förster Herr Rosenland erklärte sich bereit eine Gruppe zu be-gleiten und sein Fachwis-sen zu vermitteln.
Die Gruppen gingen nach Jahrgängen gestaffelt, da-mit die Länge der Weg-strecke ausgewählt und die Informationen altersge-recht vermittelt werden konnten. Einige Tage vor-her besprachen die Erzie-herinnen mit den Kindern den Lebensraum Wald und die allgemeingültigen Waldregeln.
Die Eltern brachten ihre Kinder zu vereinbarten Treffpunkten und wurden verabschiedet. Bestens vorbereitet, mit einem Rucksack und guter Laune starteten dann die einzel-nen Gruppen ihren Tag. Die jüngsten U3-Kinder zogen mit Bollerwagen los. Sie hatten besondere Freude, in der Natur zu
sein und dort zu pickni-cken. Sie ertasteten Bäu-me und Moose, sammelten Tannenzapfen und ent-deckten Insekten. Der blü-hende Ginster und auch die Maiglöckchen wurden be-wundert und der Duft wahrgenommen. Das un-ebene Gelände und die Wildschweinspuren waren für die jüngeren Jahrgänge besonders aufregend.
Auf Entdeckungstour
Die älteren Kinder unter-suchten unter der Lupe die entdeckten Insekten, wie Ameisen, Mistkäfer oder Spinnen. Sie verglichen deren Farbe, Größe und die Anzahl der Beine. Unbe-kannte Insekten wurden von den Kindern im Natur-führer gesucht und be-nannt. Besonders interes-sant war für diese Gruppen das lebendige Treiben rund um den Waldameisenhügel zu beobachten. Die unter-schiedlichen Wege führten teilweise über feste Wald-wege, vorbei an großen Pfützen, durch das Di-ckicht oder über schmale Trampelpfade. Die Kinder staunten über die unter-schiedlichen Lichtverhält-nisse aufgrund der Baum-dichte und Baumart. Abseits von den Wegen nutzten die Kinder mit dem Material aus dem For-scherkoffer die Zeit zum
Forschen und Entdecken. Sie machten sich auf die Suche nach großen Ästen und Zweigen, um ein Tipi zu bauen oder zu erwei-tern. Umgekippte Bäume boten den Kindern viele Kletter- und Erkundungs-möglichkeiten. Der Förster Herr Rosen-land begleitete die Vor-schulkinder und brachte als Anschauungsmaterial ein Fuchsfell, einen Grün-specht sowie ein Hirsch- und Rehgeweih mit. Mit seinem Fachwissen konnte er die Fragen der Vorschul-kinder kindgerecht beant-worten.
Auch als am letzten Tag das Wetter nicht ganz mit-spielte, gingen die Kinder mit entsprechender Klei-dung auf Erkundungstour. Sie stellten fest, dass ein dichtes Blätterdach gut vor Regen schützt. Für den Forscherraum sammelten die Kinder die Schätze der Natur, um sie dort mit der Pinzette und unter dem Mi-kroskop noch genauer zu untersuchen.
Das Zauberweltteam freut sich, dass die Eltern diese Aktion einmal im Jahr un-terstützen. Diese Waldtage werden den Kindern sicher noch lange im Gedächtnis bleiben und haben den Kindern den Lebensraum Wald wieder ein Stückchen näher gebracht.
Waldtage für alle Zauberweltkinder
Natur mit allen Sinnen
Auf unserer Reise rund um die Erde sind wir im Kindergarten St. Cosmas und Damian zur Zeit in England angekommen.
Die Kinder staunten nicht
schlecht, als sie erfuhren, dass es in England eine richtige Königin gibt. Um England noch besser ken-nenzulernen, bastelten die Kinder gemeinsam mit den Erzieherinnen Kro-
nen. Auch englische Sco-nes wurden gebacken. So feierten die Kinder der Bärengruppe ganz stilecht eine typische Teatime mit Krone und englischen Scones.
Reisetagebuch der Bärengruppe
Seite 10, Sonntag, 4. Juni 2017A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Am Freitag, 5. Mai 2017, haben die Kindergarten-kinder des Kindergartens St. Kornelius gemeinsam mit drei Vätern ein Hoch-beet aus Paletten gebaut. Die Kinder schauten sehr neugierig zu und halfen,
mit Eimern und Schubkar-ren das Beet zu befüllen. In der nächsten Woche be-pflanzten die Kinder das Beet mit Basilikum, Min-ze, Thymian und Rosma-rin. Ebenso sähten sie Möhren und Radieschen
aus. Jetzt warten alle ge-spannt darauf, das erste Gemüse zu ernten. Die Pflege des Hochbeetes übernehmen die Vorschul-kinder. Sie sind mit gro-ßem Eifer und viel Spaß bei der Sache.
Tolle Pflanzaktion für Kinder
Hochbeet im Kindergarten St. Kornelius
Bei schönem Wetter durf-ten die Kinder des katholi-schen Kindergartens St. Cosmas und Damian am 8. und 12. Mai 2017 ihre Großeltern im Kindergar-ten begrüßen. Mit strah-lenden Augen wurden Oma und Opa die Lieb-lingsspiele präsentiert, ge-baut, gemalt, im Neben-raum gespielt oder das Außengelände erobert. Zwischendurch blieb auch noch Zeit für eine Tasse Kaffee oder Tee, Apfel-schorle und selbstgebacke-ne Popcakes.
Anschließend ging es in die Turnhalle. Dort gab es eine Aufführung des Singspiels
„Die kleine Raupe Nim-mersatt“, für die die Kinder lange geübt hatten. Alle hatten dabei sehr viel Spaß und es gab von den Großel-tern für diesen tollen Auf-tritt kräftigen Applaus. Ge-
meinsam wurden noch einige Lieder und Finger-spiele gespielt, bevor die Kinder ihren Omas und Opas noch Blümchen über-reichten. Es klang ein ge-lungener Nachmittag aus.
Im Kindergarten St. Cosmas und Damian
Oma und Opa zu Gast
Die Vorschulkinder des Kindergartens St. Korneli-us besuchten am 3. Mai 2017 die Freiwillige Feuer-wehr in Rödingen. Dort nahmen sie bei Herrn Jung an einer Brandschutzschu-lung teil. Mit viel Begeis-terung experimentierten sie, wie schnell bestimmte Gegenstände Feuer fangen können. Der Einstein-Club lernte auch, wie man in Notsituationen reagieren muss und wie ein Notruf abgesetzt wird. Jedes Kind erhielt für all die neu ge-lernten Dinge eine Urkun-de. Im Anschluss durften
die Kinder die Feuerwehr-fahrzeuge anschauen und wurden wie richtige Feuer-wehrmänner zurück in den Kindergarten gefahren.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Jung für diesen schönen, interessan-ten und lehrreichen Vor-mittag.
Der Einstein-Club ist unterwegs in Rödingen
Besuch der Feuerwehr
Der FC Schwarz-Weiß 1919 Titz e.V. lädt Titzer Vereins- und Straßen-mannschaften sowie Ke-gelclubs oder andere Ge-meinschaften zum sportlichen Fußballwett-bewerb ein.
Die Gelegenheit ist wieder da, sich untereinander sportlich zu messen und um Sieg und Pokalgewinne zu kämpfen. Wir würden uns sehr freu-en, wenn der ursprüngliche Sinn von „UDSF“ wieder mehr in den Vordergrund rücken würde und sich wie in früheren Zeiten neben den etablierten Mannschaf-ten die Dorfgemeinschaft einbringen würde.Es wäre sehr wünschens-wert, wenn wir es gemein-sam schaffen würden, dass „UDSF“ einen Familien-festcharakter erlangt.
Hier möchten wir insbe-sondere die „Neutitzer“ herzlich einladen, sich mit Mannschaften zu beteili-gen. Der Sieger des Tur-niers erhält zusätzlich den begehrten Wanderpokal. Pokalverteidiger ist die Mannschaft „Oldschool“. Der Turnierverlauf wird in etwa so sein wie in den Vorjahren. Jede Mann-schaft bezahlt bei Anmel-dung ein Startgeld in Höhe von 50,- Euro. Im Gegen-zug bekommt sie Verzehr-marken. Weiterhin gilt die Regel: „Nur zwei aktive Spieler unter 35 Jahren gleichzeitig auf dem Platz“. Um das Turnier organisie-
ren zu können, erbitten wir das Anmeldeformular zu-sammen mit dem Startgeld bis zum 30. Juni 2017 bei Michael Flücken, Matthi-asstraße 18, Titz, abzuge-ben.Das Anmeldeformular er-halten alle gelisteten Mannschaften per Mail und befindet sich für wei-tere Interessierte als Down-load unter: www.sw-titz.de Fragen bitte via Mail an: [email protected] FC Schwarz-Weiß Titz freut sich auf viele aktive und passive Teilnehmer und wird bei gut gekühlten Getränken, Grillspezialitä-ten und einer Cafeteria ein guter Gastgeber sein.
33. Mal „Unser Dorf spielt Fußball (UDSF)”
Kicken unter Kumpels
Am 6.und 7. Mai 2017 fan-den im Monte Mare in Bedburg die diesjährigen Landesmeisterschaften im Rettungsschwimmen statt. Die Ortsgruppe Titz starte-te mit zwei Mannschaften und vier Einzelschwim-mer, die sich bei den Be-zirksmeisterschaften des Kreises Düren im März da-für qualifiziert hatten.Am ersten von zwei Wett-kampftagen wurden die Mannschaftsdisziplinen geschwommen. Bei der Al-tersklasse 12 besteht dies aus• 4x25m Hindernis wel-ches im Wasser hängt und untertaucht wird• 4x25m Rückenlage ohne Armtätigkeit• 4x25m Rettungsstaffel (25m Freistil, 25m Flos-sen, 25m Rücken, 25m Rü-cken mit Flossen)• 4x25m GurtretterBei den höheren Alters-klassen 13/14 und 15/16
besteht die aus • 4x25m Puppe (hier ist eine Puppe mit Wasser ge-füllt, ca.75kg, die ge-schleppt werden muss)• 4x50m Rettungsstaffel (50m Flossen, 25m Tau-chen 25m mit Flossen da-bei die Puppe vom Boden aufnehmen, 50m Puppe, 50m Puppe mit Flossen)• 4x50m Gurtretter(50m Freistil, 50m Flossen, 50m Gurtretter, 50m Gurtretter mit Flossen und Verun-glückten).• 4x HLW In der Altersklasse 12 w er-schwamm sich die Mann-schaft bestehend aus Anne Ostertag, Manuela Kempf, Saskia Scholz und Stacy Holtzke den 11. PlatzDie Mannschaft der Alters-klasse 15/ 16m bestehend aus Leon Gless, Florian Gaspers, Naima Boner und Anna Dering erschwamm sich Platz 9.Am zweiten Tag fanden die
Einzeldisziplinen statt. Die Schwimmstrecken in den Einzeldisziplinen sind län-ger als in den Staffeln. Auch hier wird sich in Auf-gaben gemessen, die an ty-pischen Rettungsaufgaben angelehnt sind. Dabei stei-gen mit der Altersklasse auch die Anforderungen. Bei den verschiedenen Al-tersklassen erschwammen die Titzer Rettungs-schwimmer folgende Plat-zierungen: • AK 12w Anne Ostertag Platz 23 • AK 13/14w Melina Reuter Platz 22• AK 13/14m Normen Vogel Platz 15• AK 15/16w Anna Dering Platz 25 Zum Abschluss wollen wir uns bei allen Trainern und Eltern für die tatkräftige Unterstützung bedanken. Ein besonderen Dank gilt Michael Schäfer.
Landesmeisterschaften im Monte Mare in Bedburg
Titzer Rettungsschwimmer
Auch in diesem Jahr fand der traditionelle Tanz in den Mai, organisiert durch den Förderverein Alte Schule e.V., großen An-klang bei den etwa 50 Be-suchern.
Gut ein Dutzend starker Helfer machten sich Ende April auf den Weg, um Mai-bäume für die Ortschaften Spiel und Sevenich zu schlagen. Der Spieler Mai-baum wurde am Nachmit-tag des 30. April 2017 ge-schmückt und aufgestellt. Ab 18.30 Uhr trafen sich alle interessierten Dorfbe-wohner und Freunde von jung bis alt in der Alten Schule zum Tanz in den Mai. Bei guten Gesprä-chen,Würstchen, Salaten und kalten Getränken konn-te der Abend fröhlich aus-klingen. Der Förderverein
Tanz in den Mai in Spiel
Ein gelungener Abend
Die Trainer und die Ver-antwortlichen des TC Grün-Weiß Hasselsweiler freuen sich auch in der diesjährigen Sommersai-son über die Zahl der ge-meldeten Mannschaften des Vereins, die ab Anfang Mai bis Mitte September an den Wettbewerben des Tennisverbandes Mittelrhein und des Ten-nisbezirks AC-DN-HS auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene teilnehmen.
Neben vier Mädchen- bzw. Damen-Mannschaften (s. stellvertretend Fotos von Spielerinnen der Damen 00 Mannschaft vor dem 6:0 Heimsieg gegen den TC Selfkant-Westerheide und der Damen 40 Mannschaft beim Auswärtsspiel in
Der TC Grün-Weiß Hasselsweiler startet in die Wettkampfsaison Medenspielsaison 2017
Seite 11, Sonntag, 4. Juni 2017 A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
ren zu können, erbitten wir das Anmeldeformular zu-sammen mit dem Startgeld bis zum 30. Juni 2017 bei Michael Flücken, Matthi-asstraße 18, Titz, abzuge-ben.Das Anmeldeformular er-halten alle gelisteten Mannschaften per Mail und befindet sich für wei-tere Interessierte als Down-load unter: www.sw-titz.de Fragen bitte via Mail an: [email protected] FC Schwarz-Weiß Titz freut sich auf viele aktive und passive Teilnehmer und wird bei gut gekühlten Getränken, Grillspezialitä-ten und einer Cafeteria ein guter Gastgeber sein.
33. Mal „Unser Dorf spielt Fußball (UDSF)”
Kicken unter Kumpels
Einzeldisziplinen statt. Die Schwimmstrecken in den Einzeldisziplinen sind län-ger als in den Staffeln. Auch hier wird sich in Auf-gaben gemessen, die an ty-pischen Rettungsaufgaben angelehnt sind. Dabei stei-gen mit der Altersklasse auch die Anforderungen. Bei den verschiedenen Al-tersklassen erschwammen die Titzer Rettungs-schwimmer folgende Plat-zierungen: • AK 12w Anne Ostertag Platz 23 • AK 13/14w Melina Reuter Platz 22• AK 13/14m Normen Vogel Platz 15• AK 15/16w Anna Dering Platz 25 Zum Abschluss wollen wir uns bei allen Trainern und Eltern für die tatkräftige Unterstützung bedanken. Ein besonderen Dank gilt Michael Schäfer.
Landesmeisterschaften im Monte Mare in Bedburg
Titzer Rettungsschwimmer
Auch in diesem Jahr fand der traditionelle Tanz in den Mai, organisiert durch den Förderverein Alte Schule e.V., großen An-klang bei den etwa 50 Be-suchern.
Gut ein Dutzend starker Helfer machten sich Ende April auf den Weg, um Mai-bäume für die Ortschaften Spiel und Sevenich zu schlagen. Der Spieler Mai-baum wurde am Nachmit-tag des 30. April 2017 ge-schmückt und aufgestellt. Ab 18.30 Uhr trafen sich alle interessierten Dorfbe-wohner und Freunde von jung bis alt in der Alten Schule zum Tanz in den Mai. Bei guten Gesprä-chen,Würstchen, Salaten und kalten Getränken konn-te der Abend fröhlich aus-klingen. Der Förderverein
Alte Schule e.V. möchte al-len Helferinnen und Hel-fern, sowie den zahlreichen Gästen herzlich für den ge-lungen Abend danken! Am
31. Mai 2017 ab 19:30 Uhr sind alle Interessierten sehr herzlich eingeladen, beim Absägen des Maibaumes dabei zu sein. Im Anschluss
wird zu einem geselligen Abend mit kühlen Geträn-ken in der Alten Schule in Spiel eingeladen. Der Vor-stand Alte Schule e.V.
Tanz in den Mai in Spiel
Ein gelungener Abend
Die Trainer und die Ver-antwortlichen des TC Grün-Weiß Hasselsweiler freuen sich auch in der diesjährigen Sommersai-son über die Zahl der ge-meldeten Mannschaften des Vereins, die ab Anfang Mai bis Mitte September an den Wettbewerben des Tennisverbandes Mittelrhein und des Ten-nisbezirks AC-DN-HS auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene teilnehmen.
Neben vier Mädchen- bzw. Damen-Mannschaften (s. stellvertretend Fotos von Spielerinnen der Damen 00 Mannschaft vor dem 6:0 Heimsieg gegen den TC Selfkant-Westerheide und der Damen 40 Mannschaft beim Auswärtsspiel in
Höngen) spielen fünf Kna-ben-, Junioren- und Män-ner-Mannschaften in Me-denspiel-Wettbewerben und eine gemischte Mann-
schaft der Jüngsten (Ten-nolinos) bei ausgewählten Turnieren. Die – im Vergleich zu an-deren Vereinen entspre-
chender Größenordnung – große Zahl an Wettkampfmannschaften des TC Grün-Weiß wird als Beleg für die engagierte sportliche Ausbildungsar-beit angesehen und auch überörtlich durch Tennis-verantwortliche in Bezirk und Verband sehr aner-kannt.
Weitere aktuelle Informa-tionen können Sie über die Homepage des Vereins un-ter www.gw-hasselsweiler bzw. www.facebook.com/tcgwhasselsweiler oder durch Kontaktaufnahme mit dem Vereinsvorstand unter [email protected] oder den Ver-einstrainern unter [email protected] erhal-ten.
Der TC Grün-Weiß Hasselsweiler startet in die Wettkampfsaison Medenspielsaison 2017
Das Amtsblatt Titz erscheint in Kooperation mit
Die Ausgaben des Amtsblattes Titz ste-hen auch zum Down-load zur Verfügung.Unter der Webadresse:www.gemeinde-titz.dekönnen auch ältere Ausgaben ausgewählt werden.
Das Amtsblatt der Gemeinde online lesen
Sehr geehrtes Vereins-mitglied, sehr geehrte Vereinsmitglieder,
zur diesjährigen Vereins-mitgliederversammlung der SpVgg Jackerath/Opherten laden wir Sie hiermit gemäß § 13 der Vereinssatzung recht herz-lich ein. Die Versammlung findet am Donnerstag, den 22. Juni 2017 um 19:00 Uhr in der Gaststätte Ong-siek, Jackerath statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Ersten Vorsitzenden 2. Feststellung der Be-schlussfähigkeit 3. Wahl Protokollführer 4. Berichte a. Geschäftsführer b. Bericht Fußballobmann c. Bericht Jugendabteilung d. Bericht Kassierer e. Bericht Kassenprüfer 5. Entlastung Vereinsvorstand 6. Wahl eines Versamm-lungs- und Wahlleiters 7. Neuwahlen Vorstand a. 2. Vorsitzender b. 1. Geschäftsführer
c. 2. Kassierer d. 1. Fußballobmann e. Neuwahl Beisitzer 8. Bestätigung Jugendleiter 9. Neuwahl Kassenprüfer 10. Verschiedenes
Anträge zur Vereinsmitglie-derversammlung müssen bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung d.h. bis zum 8. Juni 2017 schrift-lich beim Vorstand einge-reicht werden. Die sich dann ergebene neue Tages-ordnung ist ab dem 12. Juni 2017 auf unserer Internet-seite / bzw. im Schaukasten Blockhaus ersichtlich. Ge-mäß gültiger Satzung sind Mitglieder unter 18 Jahren nicht stimmberechtigt, das Stimmrecht ist nicht über-tragbar. Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Email-Adresse unter [email protected] mit. Dies erspart uns eine Men-ge Verwaltungsaufwand. Vielen Dank.
Mit sportlichen Grüßen (Heinz-Werner Friedrich - 1. Vorsitzender)
Offizielle Einladung
Seite 12, Sonntag, 4. Juni 2017A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Einladung zu einemSommer-NACHMITTAG
Sonntag,09. Juli 2017ab 12:00 Uhr
Bürgerverein „Unsere Alte Schule“ e.V.Auf dem Schulhof ● Hohe Str.12 ● Rödingen
Für das leibliche Wohl ist mit Cafeteria,Grill und Getränken bestens gesorgt!!
Kennst du schon ein paar Worte deutsch?
AM 11. JUNI 2017
VON 14.30 h BIS 17.30 h
IN DER ALTEN SCHULE IN RÖDINGEN
ALTER 8 - 12 JAHRE
Melde dich bei: Maria Hintzen-Muckel 02463-7347 oder Martina Braun 02463-905270
Bürgerverein „Unsere Alte Schule“ e.V. * „Kinder-in-Rödingen“ e.V. * OJA Titz
THEATER - SCHNUPPER - WORKSHOPKOSTENLOSER MULTI - KULTI
Kommst du aus Syrien, Albanien, Guinea, Serbien, Palästina ... ?
Oder aus Rödingen, Titz, Jackerath, Ameln ... ?
Oder sprichst du schon ewig unsere Sprache?
In Kooperation mit dem Verein „Kinder-in-Rödin-gen“ und der Offenen Ju-gendarbeit (OJA) der Ge-meinde Titz plant der Bürgerverein „Unsere Alte Schule“ e.V. ein längerfris-tiges Theaterprojekt für deutsch- und fremdspra-chige Kinder aus dem Ge-meindegebiet.Für die Dauer eines Jahres sind ca. zehn Termine in lockerer Reihenfolge mit möglicherweise wechseln-den Teilnehmern geplant. Der erste Termin steht für Sonntag, 11. Juni 2017,
von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr an. Angesprochen sind hier Kinder ab ca. acht Jah-ren. Der Veranstaltungsort ist der Mehrzweckraum in der ehemaligen Grund-schule Rödingen.Unter Anleitung einer er-fahrenen und engagierten Theaterpädagogin der Oper Düsseldorf soll den Kindern die Erfahrung er-möglicht werden, dass Kommunikation auch über Sprachgrenzen hinweg funktionieren und Spaß machen kann. Nicht das Textlernen steht im Vorder-
grund, sondern die ge-meinsame Freude an der Bewegung, am Ausdruck und am Ausprobieren. Für interessierte Kinder kann ein Hol- und Bring-dienst organisiert werden. Aufgeschlossene Eltern können selbstverständlich gerne mitkommen und die Wartezeit für eine gemein-same Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen nutzen. Für Rückfragen stehen wir ger-ne zur Verfügung: Maria Hintzen-Muckel, 02463/7347 oder Martina Braun, 02463/905270.
Angebot für Kinder aus dem Gemeindegebiet
Theaterprojekt geplant
Pfingstkirmes in Ophertenvom
03.06. – 05.06.2017
Samstag, 03.06. 18.30 Flaggenhissunganschl. mit Inthronisation der neuen
KinderklompenkönigeJulin und Anna Guillium
19.30 8. Mallorca Party mit demDJ Team „SCHÜBERG“Inthronisation des neuenKlompenkönigsDietmar Küppers
Sonntag, 04.06. 9.00 Hl. Messe10.30 Gefallenenehrung am Denkmal11.00 Frühschoppen17.30 Festzuganschl. Dämmerschoppen und Verlosung,
Eintritt frei
Montag, 05.07. 9.00 Treffen bei den KlompenkönigenDietmar, Julin und AnnaCapitelshof
10.30 Klompenzug11.00 Klompenball .....Ende offen!!!
Schirmherr: Bürgermeister Jürgen FrantzenSonntag und Montag spielt die Band: „Party- Express“
Es laden ein:Die Vereinigten Vereine Opherten
Das Schützenfest in Müntz findet vom 10. Juni bis 12. Juni 2017 statt. Am Christi-Himmelfahrtstag wurden fol-gende Majestäten ermittelt:
Schülerprinzessin Anna Hintzen
Jungschützenprinzessin Katharina Hintzen
Königin Christiane Hintzen
Ablauf der Festfolge:
Samstag, 10. Juni: 19 Uhr Umzug durch den Ort mit Gefallenenehrung20 Uhr „30 Jahre Fahnen-schwenkergruppe Müntz“Tanzveranstaltung mit der Band „Teamwork“
Sonntag, 11. Juni: 10 Uhr Festhochamt mit Krö-nung der neuen Majestäten 11 Uhr Frühschoppen 14 Uhr Empfang der aus-wärtigen Vereine14.30 Uhr Großer Festzug mit Parade an der Kirche
anschl. Kaffee und Kuchen im Festzelt20 Uhr Königinnenball
mit Darbietungen der De-genschwenker des Offi-zierscorps und der Fahnen-
schwenkergruppe. Es spielt die Band „Teamwork“Montag, 12. Juni:
9.30 Uhr Frühstück im Festzelt15.30 Uhr Kinderbelusti-
gung mit „Kinderolympia-de“ im Festzeltanschl. große Verlosung
Schützenfest der St. Sebastianus- Schützenbruderschaft von 1470 Müntz e.V.
Treffsicherheit wurde gefordert
Auf dem Foto von lv.: Königin Christiane Hintzen, Jungschützenprinzessin Katharina Hintzen, Schülerprinzessin Anna Hintzen und Ge-schäftsführerin Käthi Hintzen-Vaehsen. Hintere Reihe: Brudermeister Johannes Hintzen, General Franz-Josef Vaehsen, Schießmeister Ulrich von Wirth, Schießmeister Heiner Jussen und stellv. Brudermeister Marcus Moll.
Obwohl für jeden Men-schen irgendwann die irdi-sche Reise zu Ende geht, gehört Sterben für viele zu den Tabu-Themen, die man am liebsten meidet. Das ändert sich in aller Regel schlagartig, wenn ein Angehöriger schwer erkrankt und sogar mit seinem baldigen Tod zu rechnen ist. Umfragen zei-gen, dass viele Menschen sich sorgen und sogar ängstigen, in dieser letzten Phase ihres Lebens allein zu sein.
Ein solches „Allein sein“ lässt sich vermeiden. Die Hospizbewegung Düren-Jülich e.V. berät, unter-stützt und begleitet schwer kranke und sterbende Men-schen im gesamten Kreis Düren. Zugleich stehen die Ehrenamtler den Angehöri-gen der Betroffenen mit ihren akuten Alltagsprob-lemen bei und bieten Rat und Hilfe an. Knapp 100 Frauen und Männer sind für diese sensible Aufgabe als qualifizierte Hospizhel-fer sorgfältig geschult und vorbereitet worden. Als eh-renamtlichen Helfer kom-
Roswitha Kemper vertritt die Hospizbewegung in Titz
Ansprechpartnerin vor Ort
Seite 13, Sonntag, 4. Juni 2017 A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Kennst du schon ein paar Worte deutsch?
AM 11. JUNI 2017
VON 14.30 h BIS 17.30 h
IN DER ALTEN SCHULE IN RÖDINGEN
ALTER 8 - 12 JAHRE
Melde dich bei: Maria Hintzen-Muckel 02463-7347 oder Martina Braun 02463-905270
Bürgerverein „Unsere Alte Schule“ e.V. * „Kinder-in-Rödingen“ e.V. * OJA Titz
THEATER - SCHNUPPER - WORKSHOPKOSTENLOSER MULTI - KULTI
Kommst du aus Syrien, Albanien, Guinea, Serbien, Palästina ... ?
Oder aus Rödingen, Titz, Jackerath, Ameln ... ?
Oder sprichst du schon ewig unsere Sprache?
grund, sondern die ge-meinsame Freude an der Bewegung, am Ausdruck und am Ausprobieren. Für interessierte Kinder kann ein Hol- und Bring-dienst organisiert werden. Aufgeschlossene Eltern können selbstverständlich gerne mitkommen und die Wartezeit für eine gemein-same Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen nutzen. Für Rückfragen stehen wir ger-ne zur Verfügung: Maria Hintzen-Muckel, 02463/7347 oder Martina Braun, 02463/905270.
Angebot für Kinder aus dem Gemeindegebiet
Theaterprojekt geplant
Pfingstkirmes in Ophertenvom
03.06. – 05.06.2017
Samstag, 03.06. 18.30 Flaggenhissunganschl. mit Inthronisation der neuen
KinderklompenkönigeJulin und Anna Guillium
19.30 8. Mallorca Party mit demDJ Team „SCHÜBERG“Inthronisation des neuenKlompenkönigsDietmar Küppers
Sonntag, 04.06. 9.00 Hl. Messe10.30 Gefallenenehrung am Denkmal11.00 Frühschoppen17.30 Festzuganschl. Dämmerschoppen und Verlosung,
Eintritt frei
Montag, 05.07. 9.00 Treffen bei den KlompenkönigenDietmar, Julin und AnnaCapitelshof
10.30 Klompenzug11.00 Klompenball .....Ende offen!!!
Schirmherr: Bürgermeister Jürgen FrantzenSonntag und Montag spielt die Band: „Party- Express“
Es laden ein:Die Vereinigten Vereine Opherten
In diesem Jahr repräsentieren Dietmar Küppers mit Daniela Steinberg als Klompen-königspaar sowie Julin und Anna Guillium als Kinderklompenkönige die Pfingst-kirmes in Opherten, wozu die Vereinigten Vereine alle aus nah und fern recht herz-lich einladen!
Die neuen Majestäten
gung mit „Kinderolympia-de“ im Festzeltanschl. große Verlosung
Schützenfest der St. Sebastianus- Schützenbruderschaft von 1470 Müntz e.V.
Treffsicherheit wurde gefordert
Auf dem Foto von lv.: Königin Christiane Hintzen, Jungschützenprinzessin Katharina Hintzen, Schülerprinzessin Anna Hintzen und Ge-schäftsführerin Käthi Hintzen-Vaehsen. Hintere Reihe: Brudermeister Johannes Hintzen, General Franz-Josef Vaehsen, Schießmeister Ulrich von Wirth, Schießmeister Heiner Jussen und stellv. Brudermeister Marcus Moll.
20 Uhr 2. Jahreshauptver-sammlung der St. Sebas-tianus- Schützenbruder-schaft Rödingen e.V. im Leo-Lange-Haus, Offizie-re in Uniform Vorläufige Tagesordnung:1. Begrüßung2. Verlesen der Protokolle
3. Wahl der Kassenprüfer4. Aufnahme neuer Mit-glieder und Austritte5. Berichterstattung der Schieß- und Schützen-meister6. Auszeichnungen und Beförderungen7. Schützenfest 20178. Verschiedenes
Mit freundlichen Schüt-zengrüßen
Gebhard Gerken 1. Brudermeister Andrea Kanehl1. Schriftführerin
www.schuetzen-roedingen.de
Einladung zur 2. Jahreshauptversammlungam 16. Juni 2017
Zur diesjährigen Vereins-mitgliederversammlung der KG GV Frohsinn Opherten laden wir Dich/Euch/Sie hiermit recht herzlich ein. Die Ver-sammlung findet am Mon-tag, den 12. Juni 2017 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Opherten statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Feststellung der Be-schlussfähigkeit 3. Berichte a. Bericht des Geschäftsführers b. Kassenbericht c. Bericht der Kassenprüfer
4. Wahl eines Versamm-lungs- und Wahlleiters 5. Entlastung des Vereins-vorstandes und der Kas-senprüfer 6. Neuwahl des Vereins-vorstandes a. 1. Vorsitzender b. 2. Geschäftsführer c. 1. Kassierer d. Schriftführer e. Beisitzer 7. Neuwahl der Kassenprüfer 8. Session 2017/2018 a. 04.11.2017 Sessionser-öffnung b. 12.01.2018 Karaoke-Kostüm-Party Vol. 2 c. 13.01.2018 Kostümsit-zung Vol.7
d. 14.01.2018 Kinder-Kostümssitzung 9. Verschiedenes
Anträge zur Vereinsmit-gliederversammlung müs-sen spätestens eine Wo-che vor der Versammlung d.h. bis zum 04. Juni 2017 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Die sich dann ergebene neue Tagesordnung ist ab dem 05. Juni 2017 auf unserer Internetseite ersichtlich.
Mit karnevalistischen Grüßen gez. Herbert Lingens (1. Vorsitzender)
Einladung zur Versammlung
Obwohl für jeden Men-schen irgendwann die irdi-sche Reise zu Ende geht, gehört Sterben für viele zu den Tabu-Themen, die man am liebsten meidet. Das ändert sich in aller Regel schlagartig, wenn ein Angehöriger schwer erkrankt und sogar mit seinem baldigen Tod zu rechnen ist. Umfragen zei-gen, dass viele Menschen sich sorgen und sogar ängstigen, in dieser letzten Phase ihres Lebens allein zu sein.
Ein solches „Allein sein“ lässt sich vermeiden. Die Hospizbewegung Düren-Jülich e.V. berät, unter-stützt und begleitet schwer kranke und sterbende Men-schen im gesamten Kreis Düren. Zugleich stehen die Ehrenamtler den Angehöri-gen der Betroffenen mit ihren akuten Alltagsprob-lemen bei und bieten Rat und Hilfe an. Knapp 100 Frauen und Männer sind für diese sensible Aufgabe als qualifizierte Hospizhel-fer sorgfältig geschult und vorbereitet worden. Als eh-renamtlichen Helfer kom-
men sie zu den Patienten nach Hause oder ins Alten- und Pflegeheim, um den Betroffenen eine individu-elle Unterstützung anzu-bieten. Das geschieht un-abhängig von Konfession oder Weltanschauung und
ist für die Hilfesuchenden kostenlos. Da diese Begleitung natur-gemäß mit menschlicher Nähe zu tun hat, ist die Hospizbewegung Düren-Jülich e.V. darauf bedacht, in möglichst allen Kom-munen Ansprechpartner vor Ort anzubieten, so auch in Titz. Wer plötzlich in die Situation kommt, die Dienste der Hospizbewe-gung Düren-Jülich zu brauchen, findet in Roswi-tha Kemper (Telefon 0157 /55232238) eine kompe-tente Ansprechpartnerin in unserer Gemeinde, die eh-renamtlich in der Hospiz-arbeit tätig ist. Natürlich können sich Interessenten oder Hilfesuchende auch nach wie vor direkt an das Hospizbüro in Düren (Te-lefon 02421/393220) wen-den.
Roswitha Kemper vertritt die Hospizbewegung in Titz
Ansprechpartnerin vor Ort
Ansprechpartnerin für die Hospizbewegung Düren-Jülich in Titz: Roswitha Kemper.
Seite 14, Sonntag, 4. Juni 2017A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Fronleichnam 15. JuniFamilientag undKönigsschießen
9:00 Uhr Rödingen Heilige Messe mit Prozession
11:30 Uhr Familientag amLeo-Lange-HausRiesenhüpfburg,Grillstand, Eis,Getränke undPreisvogelschieße
12:00 Uhr Schießen der Ortsvereine undHans-Weber-Erinnerungstafel
13:30 Uhr Cafeteria14:00 Uhr Kinderschminken und Lichtschießen
16:00 Uhr Ausschießen der MajestätenÜbergabe der Insignien undmusikalischer Umzug
Haus
en
12:00 Uhr
13 30 Uh
Fronleichnam_A2_201700503_oW
.d
Pfingstmontag-SchießenAb 14:00 Uhr auf dem Schießstand
Preisvogel-SchießenSchießen mit dem KleinkalibergewehrPreise Fleischwürste, Frühstückskörbe,Süßigkeiten-Tüten
Kleinkaliber-Schießen als Training fürKönigsschuss
Günther-Josten-WanderpokalJedermann-Schießen auf GlücksscheibenWanderpokal mit Preisgeld vonGünter Josten
Erlös für die Schützenjugend
Für das Leibliche Wohlwird gesorgt!
.
Pfingsten_A2_201700508_oW.do
Die Jülicher Chorland-schaft ist seit kurzem um einen neuen Chor rei-cher: Ehemalige MGJ-Schülerinnen hatten – teilweise viele Jahre nach ihrem Abitur – zum 125-jährigen Jubiläum der Schule im vorigen Herbst einen Projektchor gebildet.
Dies brachte sie auf die Idee, einen neuen Frauen-kammerchor zu gründen, was sie kurzerhand in die Tat umsetzten. Sie konnten Günter Jansen, ihren ehe-maligen Chorleiter am MGJ, Anfang des Jahres gewinnen, den neuen Chor zu leiten und öffneten den neuen Frauenchor nach entsprechenden Nachfra-gen auch für andere inter-essierte Sängerinnen, so dass schon etwa dreißig Damen dem Chor angehö-ren. Der Name des Frauen-kammerchores „anCHO-Ra“ ist Programm: „ancora“ heißt im Italieni-schen etwa „wieder“, „noch einmal“. Alle Da-
men, die also nach länge-rer Zeit wieder Lust haben, in geselliger Umgebung zu
singen, sind eingeladen, ganz unverbindlich in eine Probe zu kommen und mit-
zusingen. Die nächste Pro-be, die in der Regel 14-tä-gig im PZ des MGJ
stattfinden, ist am 16. Juni, von 18.30 Uhr – 20.30 Uhr.
Zwei Stilrichtungen fühlt sich „anCHORa“ ver-pflichtet: Zum einen sind das anspruchsvolle Chor-sätze aus der Unterhal-tungs- und Popmusik, zum anderen werden traditio-nelle weltliche Frauenchö-re von der Romantik bis heute einstudiert, z. B. von Joseph Rheinberger, Jo-hannes Brahms oder Clara und Robert Schumann.Weitere Auskünfte erteilen gerne die beiden Vorsit-zenden: Katja Bohn-Dol-fus ([email protected]) und Melanie Heinzler ([email protected]). Auf eine Besonderheit sind die Damen besonders stolz: Ihre Kinder bringen sie des öfteren einfach mit in die Probe, so dass sie in dieser Zeit zu Hause weder ihren Partner beanspru-chen müssen, noch einen Babysitter benötigen. Der neue Kammerchor hofft auf die gute Zusammenar-beit mit bestehenden Chö-ren der Region, z. B. bei der gemeinsamen Gestal-tung von Konzerten.
Der Frauenkammerchor „anCHORa“ sucht noch motivierte Mitstreiterinnen
Wer hat Lust mitzusingen? Liebe Karnevalsfreunde,
am 28.01.2018 findet die 13. Herrensitzung der Inte-ressengemeinschaft Titzer Karneval e.V. statt. Sichern
Vorverkauf ist gestartet
Die Schüler der Goethe-schule Asunción (Paragu-ay) wollen gerne einmal deutsche Weihnachten er-leben und den Verlauf von Jahreszeiten kennenler-nen.
Dazu sucht das Humbold-teum deutsche Familien, die offen sind, einen para-guayischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) aus dem glücklichsten Land der Welt als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Span-nend ist es, mit und durch den Austauschschüler, den eigenen Alltag neu zu erle-ben. Warum Fußball in Pa-raguay Religion ist? War-um die Paraguayer das subjektiv größte Glücksge-fühl aller Erdbewohner ha-ben? Erfahren Sie aus ers-
Paraguayische Austauschschüler suchen Gastfamilien!
Fremde Kulturen
Seite 15, Sonntag, 4. Juni 2017 A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Pfingstmontag-SchießenAb 14:00 Uhr auf dem Schießstand
Preisvogel-SchießenSchießen mit dem KleinkalibergewehrPreise Fleischwürste, Frühstückskörbe,Süßigkeiten-Tüten
Kleinkaliber-Schießen als Training fürKönigsschuss
Günther-Josten-WanderpokalJedermann-Schießen auf GlücksscheibenWanderpokal mit Preisgeld vonGünter Josten
Erlös für die Schützenjugend
Für das Leibliche Wohlwird gesorgt!
.
Pfingsten_A2_201700508_oW.do
Zwei Stilrichtungen fühlt sich „anCHORa“ ver-pflichtet: Zum einen sind das anspruchsvolle Chor-sätze aus der Unterhal-tungs- und Popmusik, zum anderen werden traditio-nelle weltliche Frauenchö-re von der Romantik bis heute einstudiert, z. B. von Joseph Rheinberger, Jo-hannes Brahms oder Clara und Robert Schumann.Weitere Auskünfte erteilen gerne die beiden Vorsit-zenden: Katja Bohn-Dol-fus ([email protected]) und Melanie Heinzler ([email protected]). Auf eine Besonderheit sind die Damen besonders stolz: Ihre Kinder bringen sie des öfteren einfach mit in die Probe, so dass sie in dieser Zeit zu Hause weder ihren Partner beanspru-chen müssen, noch einen Babysitter benötigen. Der neue Kammerchor hofft auf die gute Zusammenar-beit mit bestehenden Chö-ren der Region, z. B. bei der gemeinsamen Gestal-tung von Konzerten.
Der Frauenkammerchor „anCHORa“ sucht noch motivierte Mitstreiterinnen
Wer hat Lust mitzusingen? Liebe Karnevalsfreunde,
am 28.01.2018 findet die 13. Herrensitzung der Inte-ressengemeinschaft Titzer Karneval e.V. statt. Sichern
Sie sich und Ihren Freun-den, Nachbarn, Bekannten und Verwandten frühzeitig einen Platz für ein ab-wechslungsreiches Pro-gramm mit vielen Überra-
schungen. Karten sind ab sofort bei Rolf Dohmen, Schillerstraße 17, 52445 Titz, Tel: 02463/3094 er-hältlich. Der Preis je Karte beträgt 25,- €.
Vorverkauf ist gestartet
Fest in Frauenhand ist die „grüne Stube“ Jülichs am 10. und 11. Juni jeweils von 11 bis 18 Uhr zum mittlerweile 24. Kunst-handwerkerinnenmarkt - einem der erfolgreichsten Märkte in Deutschland.
Doch das Grün der impo-santen Kastanienbäume im Schatten der Jülicher Zita-delle ist nur eine Nuance der bunten Vielfalt, die auch in diesem Jahr die über 30.000 erwarteten Be-sucher verwöhnen wird – und das sowohl im wörtli-chen als auch übertragenen Sinne. Knallig rote Hüte, strahlend blaue Klangob-jekte, leuchtend gelbe Sei-fen, zart lila Lavendel sprechen sowohl Auge, Haut, Nase und Ohren an. Hochqualitative und exklu-sive Kunst, von Frauen-hand gefertigt, kann hier mit allen Sinnen genossen werden: Bildhauerinnen, Schreinerinnen, Malerin-nen, Hutmacherinnen, Töpferinnen und Gold-schmiedinnen haben ihre Werke selbst gefertigt und stellen sich, ihre Arbeit
und Produkte vor. Je indi-vidueller das Gewerk und je älter und verloren ge-glaubter das Handwerk ist, desto mehr Augenmerk er-reichen die Künstlerinnen. Wo kann man heute noch Besenbinderinnen, Seifen-macherinnen oder Kerzen-gießerinnen bei der Arbeit zusehen und ihre zu Kunst-werken gewordenen ur-sprünglichen Alltagsge-genstände erwerben? Auf dem Jülicher Kunsthand-werkerinnenmarkt sind sie alle zu finden.
Haus und Garten
Ob Keramik, Holz, Papier, Emaille, Filz, Glas, Leder oder Metall – die beim je-weiligen Kunsthandwerk verwendeten Materialien sind ebenso vielfältig wie die Verwendungsmöglich-keiten – für Haus und Gar-ten, zum Anziehen und An-gucken, zum Anhören und Aufessen, zum Draufsitzen und Darunterliegen, zum Unter-den Arm-Klemmen und Um-den-Hals-Wi-ckeln... Fast alles sind un-
verwechselbare Unikate – wie auch die Ausstellerinnen, von denen alljährlich einige hier ihren ersten Versuch in die Öf-fentlichkeit wagen und an-dere den Jülicher Markt als Sprungbrett für eine kreati-ve Karriere und Geschäfts-idee nutzen konnten.Die Besucher können sich darauf verlassen, hier eine einzigartige Mischung aus traditionellem und moder-nem Kunsthandwerk zu finden. Das Besondere dar-an: die Frauen präsentieren nicht nur ihre Kunstwerke, sondern - soweit möglich- auch ihre Herstellung. Na-türlich werden auf dem Kunsthandwerkerinnen-markt viele Exponate ver-kauft, doch das Besondere des Marktkonzeptes ist, dass hier die Künstlerin-nen, die den Verkaufsge-genstand mit eigener Hand fertigten, vor den Besu-chern stehen. Gerne geben sie Auskunft zu allen Fra-gen rund um die Herstel-lung und die Begeisterung ist stets auf beiden Seiten spürbar – ehrliches Interes-se an ehrlicher Kunst.
Jülicher Schlossplatz wird zur bunten Oase
Tradition trifft auf Moderne
Die Schüler der Goethe-schule Asunción (Paragu-ay) wollen gerne einmal deutsche Weihnachten er-leben und den Verlauf von Jahreszeiten kennenler-nen.
Dazu sucht das Humbold-teum deutsche Familien, die offen sind, einen para-guayischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) aus dem glücklichsten Land der Welt als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Span-nend ist es, mit und durch den Austauschschüler, den eigenen Alltag neu zu erle-ben. Warum Fußball in Pa-raguay Religion ist? War-um die Paraguayer das subjektiv größte Glücksge-fühl aller Erdbewohner ha-ben? Erfahren Sie aus ers-
ter Hand, von einem Land fernab ausgetretener Tou-ristenpfade.
Die paraguayischen Ju-gendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch, so dass eine Grundkommuni-kation gewährleistet ist. Ihr paraguayisches „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll eine Schule in der
Nähe Ihres Wohnortes be-suchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 25. Novem-ber 2017 bis zum Samstag, den 24. März 2018. Wenn Ihre Kinder Paraguay ent-decken möchten, laden wir ein, an einem Gegenbesuch unter Verwendung der Sommerferien 2018 teilzu-nehmen.
Ansprechpartner
Für Fragen und weiterge-hende Infos kontaktieren Sie bitte das Humboldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711/2221400, e-mail: [email protected], www.humboldteum.de
Paraguayische Austauschschüler suchen Gastfamilien!
Fremde Kulturen
Seite 16, Sonntag, 4. Juni 2017A m t S b l At t d e r G e m e i n d e t i t z
Veranstaltungen der Gemeinde Titz
Datum: Veranstaltung Beginn:
04.06.2017 Pfingstsonntag FHT Hallenbad Titz geschlossen Pfingstkirmes in Opherten, 9.00 Messe /Festzug 17.30 Uhr
05.06.2017 Pfingstmontag FHT Hallenbad Titz geschlossen
Preiseschießen / G. Josten Wanderpokal der St. Sebastianus Schützen,Rödingen ab 14.00 Uhr
Pfingstkirmes in Opherten, Klompenzug mit anschließendem Klompenball, imFestzelt, Maarstraße 10.30 Uhr
06.06.2017
Erzähl- und Spielnachmittag im Geveldorfer Bürgerhaus (jeweils erster Dienstagim Monat) 15.00 Uhr
09.06.2017
Erster Tag des Leistungstests zum Radsportabzeichen, organisiert vom SVMalefinkbach (2. Tag am 23.06.2017) 17.00 Uhr
10.06.2017 2. Jackerather Bauern- und Wasserspiele, auf dem Fußballplatz Jackerath ab 10.30 Uhr
11.06.2017
Röner Treff des Geschichtsvereins Rödingen, Höllen, Bettenhoven, Kalrath e.V.,"Gaststätte Kapellchen", Rödingen 10.00 - 12.30 Uhr
Theater-Schnupper-Workshop, Rödingen, Alte Schule (Alter 8 -12) 14.30 - 17.30 Uhr
12.06.2017 Vereinsmitgliederversammlung der KG Frohsinn Opheren, Bürgerhaus Opherten 19.30 Uhr
Treffen des Heimat- und Geschichtsvereins Titz, im Spritzenhaus 18.00 Uhr
Archivabend des Geschichtsvereins Rödingen, Höllen, Bettenhoven, Kalrathe.V., "Gaststätte Kapellchen", Rödingen 18.00 - 20.00 Uhr
15.06.2017 FrohnleichnamFHT Hallenbad Titz geschlossen
Familienfest und Vogelschuß am Schützenhaus der St. AntoniusSchützenbruderschaft Titz e.V., am Schützenhaus ab 9.00 Uhr
Familientag und Königsschießen der St. Sebastianus Schützen, Rödingen, Leo-Lange-Haus ab 9.00 Uhr
16.06.2017
2. Jahreshauptversammlung der St. Sebastianus Schützen Rödingen im LeoLange Haus 20.00 Uhr
17.06.2017
Krönungsmesse mit anschließender Generalversammlung der St. AntoniusSchützenbruderschaft
kleiner Umzug der St. Gereon Schützenbrudeschaft Spiel 19.30 Uhr PARTY TOTAL mit der Liveband Elan der St. Gereon Schützenbruderschaft 20.00 Uhr
18.06.2017 Kirchgang mit anschließender Gefallenenehrung am Ehrenmal in Spiel 10.00 Uhr Großer Umzug der St. Gereon Schützenbruderschaft Spiel mit Ausklang im Zelt ab 19.00 Uhr
19.06.2017 Frühshoppen St. Gereon Schützenbruderschaft im Festzelt 11.00 Uhr
22.06.2017 Spieltag mit Preisskat der "Titzer Spitzen", im Haus Buchholz 19.00 Uhr
Vereinsmitgliederversammlung der SpVgg Jackerath/Opherten, GaststätteOngsiek, Jackerath 19.00 Uhr
23.06.2017 Rathaus und Gemeindekindergarten geschlossen ganztägig
Zweiter Tag des Leistungstests zum Radsportabzeichen, organisiert vom SVMalefinkbach 17.00 Uhr
24.06.2016Einweihung des neuen Feuerwehr-Gebäudes mit Dämmerschoppen,Hasselsweiler, Feuerwehr ab 18.00 Uhr
25.06.2016
Oldtimer-Rallye der freiw. Feuerwehr Hasselsweiler, Start 10.30, Siegerehrungab 18.00 Uhr
4. Playday der Reit- und Fahrgemeinschaft Bettenhoven e.V., am Finkelbach,neben dem Sportplatz ab 10.00 Uhr
Termine im Überblick vom 04.06.-25.06.2017
Diese Übersicht ist ein Auszug des Veranstaltungskalenders der Gemeinde Titz für die nächsten drei Wochen. Eine frühzeitigeInformation über Termine können die Internet-Seiten www.gemeinde-titz.de für Veranstalter und Besucher geben. Nutzen Sie dieseMöglichkeit für Ihre Planungen.
Das Land NRW hat dem Kreis Düren rund 1,1 Millionen Euro für die barrierefreie und ener-getische Sanierung von Eigenheimen und Miet-wohnungen zur Verfü-gung gestellt.
Zu den barrierefreien Maß-nahmen zählen zum Bei-spiel der Einbau einer bo-dengleichen Dusche oder eines Treppenliftes oder der barrierefreie Zugang zum Haus. Die Förderung erfolgt in Form eines Dar-lehens und beträgt 85% oder 80% der förderfähi-gen Bau- und Bauneben-kosten, höchstens 25.000 Euro pro Wohneinheit. Das Darlehen wird bei einer Laufzeit von zehn Jahren mit 0,5% verzinst. Neben der Verzinsung sind ein Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5% und ein Tilgungsbetrag von 2% zu entrichten.Die energetische Förde-rung umfasst unter ande-rem den Einbau von Hei-zungs- und Warmwasseranlagen (auch unter Einsatz erneuerbarer Energien), die Außen-
wanddämmung und den Einbau von wärmedäm-menden Fenstern und Tü-ren. Grundlage einer jeden Förderung ist ein so ge-nanntes Energiegutachten. Basis für die Berechnung bilden auch hier die förder-fähigen Bau- und Baune-benkosten (Höchstbetrag pro Wohneinheit 40.000 Euro). Der mögliche Til-gungsnachlass beträgt 20%. Das Darlehen wird bei einer Laufzeit von 15, 20 oder 25 Jahren mit 0,5% verzinst. Daneben sind ein laufender Verwaltungskos-tenbeitrag von ebenfalls 0,5% und ein Tilgungsbe-trag von 2% zu entrichten.Eine Kombination beider Maßnahmen ist möglich.Über weitere Einzelheiten einer möglichen Förderung können sich Interessierte im Kreishaus an die Mitar-beiter des Sachgebietes Wohnungswesen im Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen (Telefon 02421/22-27 11) wenden oder im Internet unter www.kreis-dueren.de wei-tere Informationen zu Bar-rierefreiheit und Energie-effizienz erhalten.
Fördermittel
• Brand• Einbruch• Diebstahl
Verkauf + Montage + ServiceBremm u. Bremm OHGTel. 0 24 63-90 54 22
Alarmanlagen
Elektrotechnik/EnergieberaterMichael Pilgram
-‐ Elektroinstallationen -‐ Altbausanierung-‐ Energieberatung -‐ Planung -‐ Optimierung-‐ Beleuchtungstechnik -‐ Kommunikationstechnik-‐ Kundendienst -‐ Datennetzwerktechnik-‐ 24h Notdienst 0171 2717006
Tel.: 02463 – 9094778E-‐Mail: info@elektrotechnik-‐pilgram.deThomas-‐Mann-‐Straße 17 – 52445 Titz
Erd-, Feuer- und Seebestattungen ·Anonyme Bestattungen · AufbahrungenÜberführungen/Sarglager · GrabschmuckEigener Trauerdruck/Zeitung · Erledigungder Formalitäten · Vorsorge zu Lebzeiten
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52445 Titz, Klosterstraße 19Tel. 0 24 63/58 16 oder 01 71/2 81 21 02info@beerdigungsinstitut-becker.dewww.beerdigungsinstitut-becker.de