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Schulbau leitlinie Düsseldorf Nähe trifft Freiheit

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Schulbauleitlinie

DüsseldorfNähe trifft Freiheit

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Vorworte

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schulbau wird die Landes hauptstadt Düsseldorf noch auf Jahre hinaus beschäftigen und eines der wichtigsten Themen bleiben: Es braucht, bei aller Anstrengung, die bereits unternommen wird, einen langen Atem, um denSanierungsstau aus der Vergangenheit an den Schulen aufzulösen. Um Schulen zu moderni-sieren, zu erweitern oder neu zu errichten. Um den veränderten Anforderungen wie Inklusion, Digitalisierung oder Ganztagsunterricht zu genügen. Und um vor allem ein ausreichendes Raumangebot für eine steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern in unserer wachsen-den Stadt vorzuhalten.

Düsseldorf hat dafür ein ambitioniertes Schul-bauprogramm aufgelegt und investiert derzeit und noch in den nächsten Jahren die Rekord-summe von rund 700 Millionen Euro. Das sind notwendige Investitionen in die Zukunft unserer Kinder. Einige Projekte konnten bereits abge-schlossen, noch mehr begonnen werden und viele sind geplant.

Bei allen Schulbauprojekten soll künftig die Düsseldorfer Schulbauleitlinie zur Hand ge-nommen werden. Sie stellt Beispiele vor und informiert über allgemeingültige Standards. Damit gewährleistet die Landeshauptstadt, dass Schulgebäude errichtet werden, die den heutigen pädagogischen Ansprüchen gerecht werden. Denn wie ein roter Faden zieht sich durch die Leitlinie der Wille, beim Schulbau die Bedürfnisse der Düsseldorfer Schülerinnen und Schüler und ihren berechtigten Wunsch an ein zeitgemäßes Lernumfeld in den Mittelpunkt zu stellen.

Allen, die dankenswerterweise daran mitar-beiten, das Düsseldorfer Schulbauprogramm erfolgreich umzusetzen, bietet die Düsseldorfer Schulbauleitlinie sicherlich hilfreiche Erkennt-nisse.

Ihr

Thomas GeiselOberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf

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Sehr geehrte Damen und Herren,

zusätzlich zu den von Herrn OberbürgermeisterGeisel genannten Investitionen wurde intensiv aden Rahmenbedingungen gefeilt, um angesichtdieser historischen Aufgabe die termin- und budgetgerechte Fertigstellung jeder einzelnen Maßnahme zu gewährleisten und gleichzeitig die Qualitätsstandards zu erfüllen.

Um die Leistungsfähigkeit zu vergrößern, wurdezunächst die Immobilien Projektmanagement GmbH (IPM) ins Leben gerufen. Die städtische Tochtergesellschaft wurde in einer Pilotphase bis 2020 mit der Planung, Entwicklung und Realisierung von 15 Schulbaumaßnahmen beauftragt. Vier der Maßnahmen sind bereits abgeschlossen.

Parallel wurden die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter des Amtes für Gebäudemanagement, die für den Schulbau tätig sind, in das Schul-verwaltungsamt integriert. Damit wird der Be darf an der Stelle umgesetzt, an der er auch ermittelt wird. Über diese Entwicklung, die zur Beschleuni gung und Verbesserung des gesamten Prozesses führt, freue ich mich persönlich sehr.

Allerdings ist der enorme Mehrbedarf an schu-lischen Räumen nicht die einzige Herausforde-rung im Schulbau. Die Pädagogik entwickelt sich stetig weiter und führt zu veränderten Anforde-rungen, die beim Bau von modernen Schulge-bäuden unbedingt zu berücksichtigen sind.

Auf diese Entwicklung möchte die Landeshaupt-stadt Düsseldorf mit einer eigenen Schul bauleit -linie reagieren und sich selbst zur Umsetzung von modernen Raumkonzepten, die beispiels-weise in den skandinavischen Ländern längst etabliert sind, verpflichten.

Sie soll zukünftig als Grundlage für die Planung von Bauprojekten aller allgemeinbildenden

n Schul formen dienen. Unter anderem werden da-s für Flächenobergrenzen für die verschiedenen

Funktionsbereiche festgelegt. Zusätzlich stellt sie einen Leitfaden für die räumliche Organisa-tion von schulischen Funktionsbereichen dar.

Ich wünsche Ihnen eine anregende und auf- schlussreiche Lektüre.

Ihr

Burkhard HintzscheStadtdirektor und Schuldezernent der Landeshauptstadt Düsseldorf

Inhaltsver

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Seite Seite

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 61.1 Einführung in die Leitlinie 61.2 Geltungsbereich der Leitlinie 7

2. Neue Anforderungen an Schulen 82.1 Neuorientierung des Lernens 92.2 Ganztag 102.3 Inklusion 12

3. Schulische Funktionsbereiche 153.1 Allgemeiner Unterrichtsbereich 163.2 Fachraumbereich 183.3 Verwaltungs- und Lehrerbereich 193.4 Gemeinschaftsbereiche 193.5 Ganztagsbereich 223.6 Bereich für Sport und Bewegung 243.7 Sonstige Funktionsbereiche und Erschließungsflächen 25

4. Flächenbedarfe 264.1 Primarstufe 284.2 Sekundarstufe I und II 29

5. Räumliche Organisationsformen 305.1 Unterrichtsbereiche in Clustern und Lernlandschaften 305.2 Lernhäuser 34

6. Brandschutz in Clustern 36

7. Pädagogik und IT 46

8. Partizipatorischer Planungsprozess 48

9. Aktuelle Planungsbeispiele 529.1 Neubau Melanchthonstraße 2, Düsseldorf Benrath 549.2 Neubau Schmiedestraße 25, Düsseldorf Oberbilk 55 9.3 Neubau Jahnstraße 97, Düsseldorf Friedrichstadt 569.4 Erweiterungsbau Am Steinkaul 27, Düsseldorf Himmelgeist 57

10. Literaturnachweis 58

11. Abbildungsverzeichnis 59

12. Impressum

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1. Einleitung1.1 Einführung in die Leitlinie

Die Landeshauptstadt Düsseldorf verzeichnet seit Jahren steigende Einwohnerzahlen. Dieser Trend wird sich nach der Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen auch in den kommenden Jahren weiter fortsetzen. Demnach erwartet der Demografiebericht 2011 für den Zeitraum der Jahre 2012 bis 2025 in der für Schulplätze maßgeblichen Altersklasse der 6- bis 18-Jährigen einen Zuwachs von rund 6.500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dazu korres-pondiert die Geburtenzahl des Jahres 2014, die mit über 8.000 Geburten den höchsten Wert seit 42 Jahren aufweist.

Mit dem Anwachsen der Bevölkerung steigen auch die Anforderungen an die soziale Infra -struktur. Angesichts der sich erhöhenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler reicht das vor-handene Raumangebot in den Schulen nicht mehr aus, um dem zu erwartenden Bedarf an Schulplätzen gerecht zu werden.

Prognostiziert wird eine Bedarfssteigerung von 6.400 Schulplätzen zum Schuljahr 2020/2021 gegenüber 2014/2015. Um diesen Bedarf zu decken, wurden bereits Schulbaumaßnahmen im Umfang von circa 700 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Dabei werden mehr als 500 Unter richtsräume zuzügliche der erforder­lichen Nebenräume geschaffen. Zusätzlich werden im Rahmen des Masterplans Schulen kontinuierlich Schulgebäude saniert. Dies geschieht mit Blick auf mögliche Synergien zur Verbesserung der Lern- und Arbeitsumgebung in dem zu sanierenden Gebäude(teil).

In diesen Zeiten stellt der Schulbau eine der größten Herausforderungen der Landeshaupt-stadt Düsseldorf dar. Diese Herausforderung kann nur bewältigt werden, wenn Erfahrungen und Erkenntnisse aus den einzelnen Projekten sowie allgemeingültige Standards zusammen-gefasst und bewertet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass flächendeckend Schulgebäude entstehen, die den heutigen pädagogischen Anforderungen in hohem Maße gerecht werden.

In der Vergangenheit wurden bereits in einem ersten Schritt die „Standards im Hochbau“ ent wickelt. Sie legen die baulichen und tech-nischen Qualitäten der Schulgebäude als Planungsgrundlage fest und werden vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung im Baubereich bedarfsgerecht fortgeschrieben.

Die bisher geplanten Bauvorhaben basierten auf den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen (RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995). Diese wurden Ende 2011 außer Kraft gesetzt, jedoch weiterhin als Grundlage für jedes neue Raumprogramm verwendet.

Zusätzlich wurden Anpassungen auf Grund von steigenden Anforderungen aus den Bereichen OGS, Ganztag in der Sekundarstufe I, Inklusion etc. erforderlich. Diese Flächenmehrbedarfe waren in den vorgenannten Grundsätzen nicht aufgeführt und wurden zunächst additiv be-rücksichtigt und entsprechend in den Raumpro-grammen abgebildet. Dieses additive Modell erwies sich als weder pädagogisch sinnvoll noch flächeneffizient und ist somit nicht zu-kunftsweisend.

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Mit der vorliegenden Schulbauleitlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf, die vom Schul-verwaltungsamt entwick elt wurde, werden nun zusätzlich die Flächenbedarfe und die Organi-sation von Funktionsbereichen abgebildet. Sie dient zukünftig als Grundlage für die Planung von schulischen Bauprojekten für alle allge-meinbildenden Schulformen. In der Schulbauleitlinie werden die notwendi-gen Flächenbedarfe je Schülerin und Schüler für die einzelnen Funktionsbereiche definiert. Neben der Festlegung von Flächenobergren-zen stellt sie einen Leitfaden für die räumliche Organisation von schulischen Funktionsberei-chen dar. Innerhalb der definierten Nutzflächen bietet die Schulbauleit linie Spielraum für die individuelle Gestaltung der Raumkonzepte entsprechend der pädagogischen und räum-lichen Anforderungen, um so die je weiligen schulischen Bedürfnisse abbilden und umsetzen zu können.

In einem partizipativen Planungsprozess, an dem die Schulleitung, das Lehrerkollegium, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schul-pflegschaft teilnehmen können, wird das Raum-konzept innerhalb der Flächenobergrenzen erarbeitet. Dabei müssen alle Unterrichtsbedar-fe entsprechend den Kern- und Bildungsplänen berücksichtigt und in dem Raumprogramm abgebildet werden. Eine zu starke Ausrichtung des Raumkonzeptes auf ein spezifisches päda-gogisches Konzept ist dabei zu vermeiden, da sich pädagogische und schulorganisa torische Konzepte in einem stetigen Entwicklungspro-zess befinden und Bedarfe und Ausrichtungen sich immer wieder verändern werden. Ziel ist es, alle erforderlichen Unterrichtsbedarfe in der Fläche abzubilden und dennoch ein hohes Maß an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit für multifunktionale Nutzungen und schulische Veränderungen zu bieten.

1.2 Geltungsbereich der Leitlinie

Die Schulbauleitlinie gilt sowohl für Schul-erweiterungen und Schulneubauten als auch für Umbauten und Sanierungen im Bestand, sofern es die örtlichen Gegeben heiten ermöglichen.Sie ist unter Berücksichtigung der bereits bestehenden internen (bspw. „Standards im Hochbau“, „Kommunikation in Düsseldorfer Schulen“ (KiDS)) sowie allgemeinen Regelun-gen anzuwenden.

Ein großer Anteil aller baulichen Maßnahmen erfolgt derzeit im Bestand. Damit ist die Frage nach dem Umgang mit bestehenden Schul-gebäuden von besonderer Bedeutung. Der in dieser Leitlinie formulierte Flächen- und Orga-nisationsstandard kann nicht uneingeschränkt auf Bestandsgebäude übertragen werden. Im Bestand sind entsprechend der örtlichen Gege-benheiten individuelle Lösungen zu erarbeiten, die auch in Bestandsschulgebäuden Anpassun-gen auf neue Schul- und Unterrichtskonzepte möglich machen. Dies erfolgt in der Regel anlassbezogen und in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten.

2. NeueAnforderungen

an Schulen

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Anforderungen Die Anforderungen an ein modernes Schulgebäude haben sich in den letzten Jahrzehnten zu-nehmend durch neue vielfältigere Formen des Lernens, individuelle Lernprozesse, inklusiven Unterricht und durch den Wandel von der Halbtagsschule zur Ganztagsschule verändert. Dies hat deutliche Konsequenzen für die Flächen- und Raumprogramme von Schulen und die Konzeptionen von Schulbauten. Ziel muss die Schaffung zukunftsfähiger Schulbauten sein, die der Vielzahl an unterschied lichen Anforderungen gerecht werden und unterschiedlichste Unterrichtsformen er-möglichen.

2.1 Neuorientierung des Lernens

Seit vielen Jahren verändert sich Schule immer mehr von der herkömmlichen Lehranstalt zu einem Ort des aktiven Lernens und des Mit-einanders. Der klassische Frontalunterricht im Klassenzimmer weicht zunehmend einem viel-fältigen Angebot an Lehr- und Lernmethoden sowie unterschiedlichen Unterrichtskonzepten. Unterricht findet allein, zu zweit, in Kleingrup-pen, in der ganzen Klasse oder sogar jahrgangs-übergreifend statt. Auch fächerübergreifende Lernprozesse sind Bestandteil des modernen Unterrichts. Das eigenaktive und selbst organi-sierte Lernen hat an Bedeutung ge wonnen.

Kinder verfügen über unterschiedliche Lernvor-aussetzungen und lernen auf unterschiedliche Art und Weise. Daher bedürfen sie auch einer individuellen Förderung/Forderung. So ist das individualisierte Lernen inzwischen zu einem wichtigen Unterrichtsprinzip geworden.

Auch die zunehmende Digitalisierung verändert das Lernen einschneidend und ermöglicht neue Methoden der Vermittlung/Erarbeitung von Wissen. Wissen ist heute von jedem Ort und

zu jeder Zeit mit geringem Aufwand abrufbar. Während in der Vergangenheit im Wesent-lichen die Lehrerin oder der Lehrer die Aufgabe der Wissensvermittlung übernommen hat, sind Schülerinnen und Schüler heute sehr viel stärker an der Erarbeitung von Wissen beteiligt. Hier spielen neue Medien eine große Rolle. Neben dem herkömmlichen Schulbuch halten mehr und mehr Tablets und Computer Einzug in den Unterricht, ergänzt durch moderne, teils inter-aktive Präsentationstechnik sowie andere neue Medien.

Dieses breite Spektrum an neuen Lehr- und Lernmethoden erfordert flexible Räume, in denen direkte Instruktion, Einzelarbeit, Grup-penarbeit und individuelle Förderung in gleicher Weise möglich sind. Veränderte Raumkonzepte sind erforderlich, um diese Lehrformen zu unter-stützen.

Bild 1 // Färberstraße 34 – SelbstlernzentrumEntwurf und Umsetzung durch

Buddenberg Tauchmann Architekten Düsseldorf© Michael Reisch

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2. Neue Anforderungen an Schulen // Ganztag

2.2 Ganztag

Die moderne Schule dient nicht mehr aus-schließlich der Wissensvermittlung. Vielmehr wird die Schule für eine große Zahl an Kindern nicht nur zu einem Lernort, sondern darüber hinaus zu einem weiteren wichtigen Lebens-mittelpunkt neben dem Elternhaus. Innerhalb des Schul-Kosmos lernen die Kinder nicht nur zusammen, sondern nehmen gemeinsame Mahlzeiten ein und gestalten ihre Freizeit miteinander. Im Rahmen verschiedener außer-unterrichtlicher Bildungsangebote können die Kinder neue Fähigkeiten zusätzlich zu dem im Unterricht vermittelten Wissen erlernen, Talente erproben oder zum Ausgleich zur geistigen Anstrengung von einem großen Sportangebot und Entspannungsmöglichkeiten profitieren. Um dies zu ermöglichen, arbeiten die Schulen eng mit Bildungsanbieterinnen/Bildungsanbieter und Kooperationspartnerinnen/Kooperations­partner zusammen. So vereint die Schule Bildung, Erziehung, Betreuung und Freizeit. Dem entsprechend müssen die Raumkonzepte an diesen Bedarf angepasst werden, denn nur so kann eine ganzheitliche Förderung ermöglicht werden.

Grundsätzlich sind die Bedingungen des Ganz-tages in der Primarstufe und in der Sekundar-stufe I und die daraus resultierenden Anfor-derungen an ein modernes Schulgebäude vergleichbar. Die wesentlichen Unterschiede werden bereits mit der Definition der unter-schiedlichen Ganztagsformen deutlich (vgl. RdErl. 12 – 63 Nr. 2 d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010). Wichtiges Merkmal ist die Anzahl der Wochentage mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht oder verpflichtende Nachmittagsangeboten.

Der Zeitrahmen an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich erstreckt sich auf alle Unter-richts tage. Eine Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen beziehungsweise täglichen Teil-nahme für die Dauer eines Schuljahres.

An gebundenen Ganztagsschulen der Sekundar -stufe I sind mindestens drei Nachmittage in der Woche (an erweiterten gebundenen Ganztags-schulen vier Nachmittage) verbindlich. Zurzeit sind 26 der 46 Schulen der Sekundarstufe I gebundene Ganztagsschulen. Alle anderen Schulen der Sekundarstufe I sind per Definition Schulen mit Pädagogischer Übermittagbetreu-ung (PÜB-Schulen). Diese führen an bis zu zwei Wochentagen verpflichtenden Nachmittags-unterricht oder verpflichtende Nachmittagsan-gebote durch. Der Zeitrahmen orientiert sich an den jeweiligen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsbedarfen. Gebundene Ganztags-schulen und PÜB-Schulen haben gemeinsam, dass an den übrigen Tagen freiwillige Nach-mittagsangebote stattfinden. Diese sind mit den Angeboten einer Offenen Ganztagsschule vergleichbar.

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Alle Angebote (ob verpflichtend oder freiwillig) orientieren sich an einem breiten Spektrum an Merkmalen:

• Angebote für unterschiedlich große und heterogene Gruppen, die auch besondere soziale Problemlagen berücksichtigen

• ein verlässliches Zeitraster und eine sinnvoll rhythmisierte Verteilung von Lernzeiten auf den Vormittag und den Nachmittag, auch unter Entwicklung neuer Formen der Stunden-taktung

• die Öffnung von Schule zum Sozialraum und die Zusammenarbeit mit den dort tätigen Akteuren „auf Augenhöhe“

• Förderkonzepte und -angebote für Schüle-rinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen (zum Beispiel Sprachförderung, Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Naturwissen-schaften, Fremdsprachen, Bewegungsförde-rung)

• die Förderung der Interessen der Schülerinnen und Schüler durch zusätzliche themen- und fachbezogene oder fächerübergreifende, auch klassen- und jahrgangsstufenüber- greifende Angebote und außerunterrichtliche Praktika

• zusätzliche Zugänge zum Lernen und Arbeits -gemeinschaften (zum Beispiel Kunst, Theater, Musik, Werken, Geschichtswerkstätten, naturwissenschaftliche Experimente, Sport) sowie sozialpädagogische Angebote, ins-be sondere im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel inter kulturelle, geschlechtsspezifische, ökologische, partizipative, freizeitorientierte und offene Angebote)

• Anregungen und Unterstützung beim Lösen von Aufgaben aus dem Unterricht und die Eröffnung von Möglichkeiten zur Vertiefung und Erprobung des Gelernten sowie zur Ent-wicklung der Fähigkeit zum selbstständigen Lernen und Gestalten

• Möglichkeiten und Freiräume zum sozialen Lernen, für Selbstbildungsprozesse und für selbstbestimmte Aktivitäten

• ein angemessenes Gleichgewicht von An-spannung und Entspannung mit entsprechen-den Ruhe- und Erholungsphasen und von Kindern und Jugendlichen frei gestaltbaren Zeiten

• Angebote zur gesunden Lebensgestaltung, unter anderem zu einer gesunden Ernährung

• vielfältige Bewegungsanreize und -angebote

• die Einbindung der Eltern sowie der Schüler-innen und Schüler in die Konzeption und Durchführung der Angebote

• in der Sekundarstufe I auch Angebote zur Berufs- und Studienorientierung sowie zur Lebensplanung.

Bild 2 // Am Mergelsberg 1 – Ganztagsbereich mit erweiterbarer MultifunktionszoneEntwurf und Umsetzung durch KUBUS-Architekten Düsseldorf

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2. Neue Anforderungen an Schulen // Inklusion

2.3 Inklusion

Inklusion soll allen Schülerinnen und Schülern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Dies soll unabhängig vom Geschlecht, von ökonomischer oder sozialer Herkunft und Unter stützungsbedarf erfolgen. Da jede Schüle-rin und jeder Schüler besonders ist und seinen beziehungsweise ihren eigenen Raum zur Entfal-tung benötigt ist es eine Herausforderung, allen Schülerinnen und Schülern Chancengleich heit zu ermöglichen.

Gemäß der 2009 beschlossenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderun-gen sind Bund, Länder und Kommunen verpflich-tet, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf zukünftig in allgemein bildenden Schulen unter richtet werden können.

In einer inklusiven Schule, in der Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förder- und Unterstützungsbedarfen im Regelunterricht unterrichtet werden, sind räumliche, technische und pädagogische Veränderungen erforderlich. Es muss eine Lernumgebung geschaffen wer-den, die für alle gleichermaßen unein geschränkt nutzbar ist und Kindern oder Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf gerecht wird.

Hierfür benötigen die Schulen ein zusätzliches Betreuungs- und Beratungsangebot mit den erforderlichen Räumen, der technischen Aus-stattung und entsprechend sozialpädagogisch, psychologisch und medizinisch geschultem Personal.

Es müssen räumliche Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden, um differenziert oder in Kleingruppen unter richten und lernen zu können. Diese Inklusionsflächen sind in der Bemessung der allgemeinen Unterrichts flächen zu berück-sichtigen.

Damit die Schulen von allen Gruppen selbst-ständig und ohne weitere Anpassung und Spezialisierung genutzt werden können, sollen sie inklusionsgerecht konzipiert werden. Die verschiedenen Lern- und Funktions bereiche sind so zu gestalten, dass sie unter Berücksich-tigung der unterschiedlichen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung möglichst uneinge-schränkt nutzbar sind.

Bei Umbauten im Bestand ist die Umsetzung der Barrierefreiheit eine große Herausforderung. Hier müssen die örtlichen Gegebenheiten dahin-gehend geprüft werden, in welchem Umfang ein Umbau für eine barrierefreie Nutzung mög-lich ist.

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3. SchulischeFunktions

bereiche

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Die vielfältigen Anforderungen der sich wandelnden Schulen führen zu neuen räumlichen Organi-sationen in den Schulen und zur Verknüpfung von Funktionsbereichen. Die Raumprogramme für allgemeinbildende Schulen olgende Funktionsbereiche:

Allgemeiner Unterrichtsbereich• Klassenräume und Kursräume • Mehrzweckräume/­bereiche

Flächen zur Differenzierung, Gruppenarbeit und Inklusion

• Lehrmittelräume

Fachraumbereich• Naturwissenschaften

(Biologie, Chemie, Physik) • Kunst, Technik/Werken, Textiles

Gestalten, Darstellen und Gestalten• Informatik • Musik• Hauswirtschaft• zugehörige Vorbereitungs- und

Sammlungsräume

Verwaltungs- und Lehrerbereich• Schulleitung, Sekretariat• Lehrerzimmer, Lehrerarbeitsräume• Team- und Personalräume• Funktionsbüros, Besprechungsräume• Schülervertretung, Streitschlichter,

Sanitätsraum• Hausmeister

Gemeinschaftsbereiche • Aula, Speiseraum, Foyer, Forum, • Selbstlernzentrum, Mediathek• Schüleraufenthaltsräume/­bereiche

Ganztagsbereich• Spiel-, Musik-, Aufenthalts- und

Betreuungsräume

Bereich für Sport und Bewegung• Sporthallen• Gymnastikräume• Krafttrainingsräume• Außensportflächen

Sonstige Funktionsbereiche und Erschließungsflächen• Cook & Chill – Küchen, OGS-Küchen• Lagerflächen, Sanitärraume, Garderoben,

Technikräume, Serverräume, Kopierräume, Gebäudetechnik, Erschließungsbereiche

3. Schulische

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3.1 Allgemeiner Unterrichtsbereich

Die Wirkung eines Raumes wird grundsätzlich durch verschiedene Faktoren beeinflusst:• Raumgröße und Nutzung• Mobiliar • Beleuchtung und Licht • Raumakustik und Raumklima

Raumgröße und RaumnutzungSchülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ver-bringen in der Schule den größten Teil ihrer Zeit im Klassen zimmer. Daher ist es wichtig, dass hier ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird. In dem Klassenraum finden vielfältigste Aktivi täten während des Schulalltages statt: Arbeiten mit Unterrichtsmaterialien in größeren und kleineren Gruppen, Präsentationen und Reflexion von Arbeitsergebnissen, Einzelarbeit, Arbeit in Kleingruppen, Vorträge und themen-spezifische Einführungen in verschiedene Un-terrichtsphasen, Spielen und Bewegen, Singen, Musizieren, Lesen und Ausruhen, gegebenen-falls ein gemeinsames Essen in kleineren oder größeren Gruppen in der Primarstufe.

Die Schulbauleitlinie definiert nun keine einzel-nen Raumgrößen mehr, sondern gibt Kennzahlen für die verschiedenen Funktionsbereiche vor.

Als Orientierung für die Klassenraumgrößen können folgende Richtwerte verwendet werden:• für den Primarbereich circa 2,5 m²

pro Schülerin/Schüler und • für den Sekundarbereich I circa 2 m²

und für den Sekundarbereich II circa 2,25 m².

Je nach gewähltem Organisationsmodel (zum Beispiel Cluster, Lernlandschaften) können diese Flächen variieren. Grundsätzlich müssen die Raumgrößen geeignet sein, um höhere Klassen-frequenzstärken beschulen zu können, um Flä-chen für Inklusion und Differenzierung anbieten zu können und um alternative Sitzanordnungen zu ermöglichen. Bei einer optimalen Raumgröße ergeben sich flexiblere Nutzungsmöglichkeiten für unterschiedliche Lernaktivitäten. Tischkreise oder -gruppen, digitale Medienbereiche, Lese-

ecken und Rückzugsräume müssen im Rahmen des pädagogischen Konzeptes der Schule innerhalb der Unterrichts flächen flexibel mög-lich sein. Ziel ist es, eine optimale und flexible Nutzung aller Grundflächen in Fluren, Nischen und Nebenräumen zu erreichen. Durch die Möglichkeit eines Zusammenschlusses einzel-ner Klassenräume können multifunktionale Lernbereiche entstehen.

MobiliarEinen Großteil der in der Schule verbrachten Zeit wird im Sitzen absolviert und dies über einen Zeitraum von vielen Jahren. Außerhalb der Schulzeit bewegen sich die Kinder und Jugend lichen ebenfalls weniger als früher. Dies führt schon früh zu Haltungsschäden und Rückenproblemen. Weit verbreitet ist noch die Vorstellung, dass nur ruhiges und diszipliniertes Sitzen zu einer besseren Konzentration und Aufmerksamkeitsleistung führt. Bewegung ist jedoch für eine Verbesserung der Aufmerk-samkeit und Konzentration sehr wichtig. Im Klassenzimmer kann Bewegung darüber hinaus zu mehr Unterrichtsqualität beitragen. Durch eine ergono mische Gestaltung des Mobiliars wird die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler gefördert.

Bild 3 // Am Mergelsberg 1 – Klassenraum mit flexiblem Mobiliar Entwurf und Umsetzung durch KUBUS-Architekten Düsseldorf

3. Schulische Funktionsbereiche // Allgemeiner Unterrichts bereich

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Eine zeitgemäße Nutzung der Lernbereiche ohne größere Umbaumaßnahmen ermöglicht mit der richtigen Ausstattung eine Vielzahl von Raumsituationen. Neben bewährtem Schul-mobiliar bereichern funktionelle Weiterentwick-lungen die Schulraummöblierung. Durch Rollen oder Abklapp-Mechanismen lassen sich Tische schnell und einfach bewegen. Verschiebbare Stauräume und Garderobenschränke können nicht nur als Lagerfläche, sondern auch als Raumteiler dienen und so unterschiedliche Räume schaffen. Andere Möbel im Baukasten-system können zum Beispiel als Arbeitsplatz, als Tisch, Podest, Bühne oder Sitz möbel genutzt werden.

Es sollten Präsentationsmöglichkeiten vorhan-den sein, um verschiedene Arbeitsergebnisse unmittelbar kommunizieren zu können. Dies kann mittels Schienensystemen erfolgen, an die man Tafeln, Pinnwände oder Whiteboards hängen kann. Die technischen Voraussetzungen wie Internet, WLAN sowie der zunehmende Einsatz von digitalen Präsentationstechniken und mobilen Endgeräten gehören ebenfalls zum Ausstattungsstandard.

Beleuchtung und LichtFür ein gesundes Lernen im Klassenraum ist sowohl die Lichtmenge als auch die Qualität des Lichts von großer Bedeutung. Ausreichen-des Tageslicht beeinflusst den menschlichen Organis mus positiv. Da die Möglichkeit einer ausschließlich natürlichen Raumbelichtung nicht zu jeder Zeit besteht, ist eine künstliche Beleuchtung der Klassenräume erforderlich. Aufgrund der hohen unterschiedlichsten Lernszenarien in einem Lernbereich muss die Beleuchtung überall aus reichend gute Lichtver-hältnisse schaffen und flexibel auf veränderte Anordnungen von Lernbereichen reagieren können. Insbesondere in den Multifunktions-flächen von Clustern und Lernlandschaften ist zu gewährleisten, dass neben der angemesse-nen Allgemeinbeleuchtung auch zusätzliche Licht szenarien für spezielle Lernsituationen möglich sind.

Einzelfestlegungen zur Konzeption der Be-leuchtung von Schulflächen unterliegen den technischen Normen und Vorschriften und sind zudem in den „Standards im Hochbau“ fest-geschrieben.

Raumakustik und RaumklimaFür ein konzentriertes Lernen ist eine opti-male Raumakustik notwendig. Erhöhter Lärm in den Unterrichtsbereichen beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler maßgeblich und stellt eine hohe Arbeitsbelastung für das Lehrpersonal dar. Durch den inklusiven Unterricht ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Raumakustik in Unterrichtsräumen. Die raumakustisch erforder-lichen, schallreduzierenden Maßnahmen sind auf Basis der aktuellen DIN und E-Normen zu berücksichtigen.

Neben der Raumakustik fördert auch das Raum-klima die Leistungs- und Konzentrationsfähig-keit der Schülerinnen und Schüler und wirkt sich auf das Wohlbefinden und die Gesundheit aus.

Das Raumklima wird bestimmt durch die Raumtemperatur und den Luftwechsel. Auch die Luftqualität trägt entscheidend zum Wohl-befinden bei. Immer häufiger wird über die schlechte Luftqualität in Schule geklagt. Zur Vermeidung schlechter Raumluft ist richtiges Lüften erforderlich. Regelmäßiger Luftaus-tausch mit Quer lüftung ist in der betrieblichen Nutzung notwendig. Eine geregelte Lüftungs-anlage ist speziell für innenliegende Aufent-haltsbereiche mit zu geringen natür lichen Lüftungsmöglichkeiten bei der Planung zu bedenken und in der Praxis anzuwenden.

Die Einzelfestlegungen zur raumakustischen und bauphysikalischen Konzeption der Schul-flächen unterliegen den technischen Normen und Vorschriften und sind zudem in den „Stan-dards im Hochbau“ festgeschrieben.

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3. Schulische Funktionsbereiche // Fachraumbereiche // Verwaltungs- und Lehrerbereich // Gemeinschaftsbereiche

Beispiel: Fachklassen

3.2 Fachraumbereich

Unterrichtsfächer mit einem hohen Anteil an praktischen Lerneinheiten benötigen eine ent-sprechende Fachraumausstattung und haben zudem erhöhte Anforderungen an die Raum-akustik, die Qualität von Bodenbelägen, Lüftung und Infrastruktur. Um diese Räume effektiv gut auslasten zu können, sollten sie multifunktional auch für andere Zwecke nutzbar sein. Dies kann nicht für alle Fachräume gleichermaßen ge-lingen, da die Spezialisierung der Ausstattung unterschiedlich ist.

So können beispielsweise die naturwissen-schaftlichen Räume auch als allgemeine Unter-richtsräume genutzt werden. Die technische Versorgung (Gas, Strom) für Versuche erfolgt in diesem Fall über Deckensysteme, sodass die Tische nicht mehr fest am Boden angebracht werden müssen und somit eine flexible Möblie-rung möglich ist.

Die Nutzung der gestalterischen und musischen Fachräume für Ganztagsangebote ist ebenso möglich. Auch Computerfachräume unterscheiden sich nicht mehr grundlegend von gut ausgestatte-ten Mehrzweckräumen. Nur bei einer Nutzung für Bildbearbeitung (Schwerpunkt Kunst) und

Graphikverfahren oder „echter“ Programmierung sind noch klassische Computerfachräume not-wendig. Mittels Notebook- oder Tabletwagen sind mobile Computersysteme überall verfüg-bar und einsetzbar. Voraussetzung hierfür ist ein leistungsfähiges Inter- und Intranet über WLAN.

Wenn Werkräume und Kunsträume einen Zu-gang ins Freie haben, besteht die Möglichkeit, die Außenbereiche in den Unterricht mit einzu-beziehen. Auch die Nähe zu Gemeinschaftsbe-reichen ist hier empfehlenswert, damit Arbeits-ergebnisse in Form von Präsentationen oder Ausstellungen gezeigt werden können.

Musikräume können so im Gebäude verortet sein, dass eine Nutzung von Gemeinschafts-bereichen für musikalische Darbietungen oder Proben ohne großen Transportaufwand möglich ist. Aus schallschutztechnischen Gründen emp-fiehlt sich die Anordnung des Musikraumes im Erdgeschoss, um die Schallüber tragungswege zu minimieren.

Eine Anordnung der Fachräume in Cluster-lösungen ist möglich, um Flächenoptimierungen zu erreichen und das Raumangebot vielseitig nutzen zu können. Dabei ist zu beachten, dass die Transportwege vom Vorbereitungs­/Sammlungsraum zum Fachraum im Bereich der Naturwissenschaften möglichst kurz zu halten und möglichst von Schülerverkehrswegen zu trennen sind.

Schüler- Biologie Chemie labor Biologie Chemie

Vorbereitung Vorbereitung

Toiletten Vorbereitung

Informatik Physik

Informatik Robotik Physik raum

Bild 4 // Graf-Recke-Straße 94–96 – naturwissenschaftlicher Fachraum

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3.3 Verwaltungs- und Lehrerbereich

Mit der Ausweitung des Ganztagsbetriebes, höheren Präsenzzeiten des Personals und der Zunahme des Personalbestandes durch zusätz-liche Beratungs- und Betreuungsleistungen im Rahmen der Inklusion ergeben sich höhere und qualitativ geänderte Flächenbedarfe für die Verwaltungs- und Lehrerbereiche. Eine Glie-derung der Verwaltungsbereiche in Arbeits-, Beratungs-, Verwaltungs- und Ruhezonen ist empfehlenswert.

Der Verwaltungsbereich mit seinen Informa-tions- und Beratungsangeboten sollte leicht zu erreichen sein. Intensiv genutzte Bereiche wie das Sekretariat, Postfächer, Wartebereiche für Schülerinnen, Schüler und Eltern sowie Infor-mationstafeln sind möglichst so anzuordnen, dass andere Bereiche nicht gestört und be-einträchtigt werden. Lagerräume und Archive, Kopierräume, Server/IT sollten in den Verwal-tungsbereich integriert werden.

Weitere wesentliche Funktionsbereiche sind Arbeitsplätze, Räume für Besprechungen, Konferenzen und Beratung, Kommunikations-bereiche sowie Ruhe­ und Erholungsflächen. Grundsätzlich sind unterschiedliche Lösungen

für Lehrerarbeits räume möglich. So können Arbeitsplätze in kleineren Teambüros oder als größere Einheit zentral oder dezentral angeord-net werden.

Ein zentrales, großes Lehrerzimmer ist nicht zwingend im Bereich der Verwaltung notwendig, wenn andere geeignete Räumlichkeiten dezentral im Schulgebäude vorhanden sind. Für Bespre-chungen in unterschiedlichen Gruppen größen sind entsprechend große Räume vorzusehen.

Inklusive Schulen können einen Bedarf an Thera pieräumen, zum Beispiel für Ergotherapie, Krankengymnastik, Psychomotorik, Logopädie, und an Differenzierungsbereichen als „Time­Out­ Zone“ für Ruhe- und Rückzugsphasen haben. Diese Räume sollten aufgrund der kurzen Er - reich barkeit vorzugsweise in der Nähe der all-gemeinen Unterrichtsbereiche angeordnet sein.

Weitere Räume für die Schülervertretung (SV), für Schulsozialarbeit, Konfliktberatung, Koor-dination und Kooperation sind zu berücksichti-gen. Auch hier können mehrere Funktionen in einem Raum zusammengefasst werden.

Sanitätsraum

B-Raum 50 qm

Lehrerzimmer AG

SL

Lehrerzimmer FRG

B-Raum 20 qm

B-Raum 20 qm

B.-Raum 20 qm Kopierraum

Sekretariat

Sekretariat

SVL

KO1 KO2 KO3

KO4 KO5

KO6

SOZ GT

SE

B. Raum 50 qm

SL SVL

KO LP

BIB

Beispiel: Verwaltung

3.4 Gemeinschaftsbereiche

Zu den wichtigsten Gemeinschaftsbereichen einer Schule gehören das Foyer, die Aula/das Forum, die Mensa/Cafeteria und die Bibliothek/Mediathek sowie das Selbstlern zentrum.

Diese Flächen bieten Raum für den Austausch unterein ander sowie für Kommunikation und Recherche. Sie unter stützen als Begegnungs-stätte und Treffpunkt die verschiedenen Aktivi-täten des gemeinschaftlichen Schullebens. Die Anforderungen an die Zuordnung der Gemeinschaftsbereiche und an die Qualitäten können je nach pädagogischem Konzept und Schwerpunkt der Schule unterschiedlich sein und sind im Planungsprozess abzustimmen.

Bild 5 // Am Litzgraben 28 a – multifunktionale EingangshalleEntwurf und Umsetzung durch Heuer Faust Architekten Aachen

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3. Schulische Funktionsbereiche // Gemeinschaftsbereiche

Ziel ist es, diese Bereiche flexibel nutzbar, bei Bedarf leicht kombinierbar und flächeneffizient zu konzipieren.

Sämtliche Gemeinschaftsbereiche müssen barrierefrei nutzbar sein.

Zentraler Eingangsbereich/FoyerDer Eingangsbereich/Das Foyer einer Schule dient nicht nur der Orientierung und Wegwei-sung, sondern auch als Treffpunkt und zum Informationsaustausch. Eine multifunktionale Nutzung zusammen mit der Mensa und/oder Aula ist unter dem Aspekt der Flächeneffizienz und Mehrfachnutzung im Rahmen der Projekte grund sätzlich zu prüfen.

Aula/Mediathek/SelbstlernzentrumDie Individualisierung des Lernens erfordert vielfach die duale Nutzung der Bibliotheken als Selbstlernzentrum. Ziel ist es hierbei, das Lernen der Schülerinnen und Schüler selbst-ständig zu organisieren. Recherchieren – allein oder in Gruppen – und die vielfältig verfüg-baren Informationen zu verarbeiten, ist ein erklärtes Ziel der Pädagogik. Es ergeben sich Synergien zum Beispiel durch eine Verschmel-zung von Bibliothek und Aula zu einem Selbst-lernzentrum, so dass eine Aufwertung der Aula als Lernort erfolgt. Durch den Einbau einer Tribüne oder großzügigen Treppenanlage kann dieser Bereich sowohl als Verkehrsfläche als auch zum Sitzen und Lernen dienen. Durch den Einbau von beweglichen Regal systemen, Arbeitstischen und Sitzgruppen können ganz unterschiedliche Raumsituationen geschaffen werden. Die Profilierung von Selbstlernzent-ren erfordert zusätzliche Flächen. Zeitgemä-ßes Lernen benötigt moderne Medien- und Präsenta tionstechnik sowie Einzel- und Gruppenarbeitsplätze.

Eine Kopplung von Bibliothek und Lehrmittel-ausgabe ist ebenfalls denkbar. So werden Syner gien erzielt und Bereiche, die nur spo-radisch oder lediglich als Durchgangsbereich genutzt wurden, erhalten so eine dauer hafte Auslastung und Nutzungsmöglichkeit.

SpeiseraumDie Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt das Ziel, bei Neubauten das Cook-&-Chill-Verfahren im Mensabetrieb für die Mittags-verpflegung einzubauen. In der Mensa wird in Abhängigkeit von der Zügigkeit der Schule in mehreren Schichten gegessen; es ist davon auszugehen, dass bis zu 50 % der Essensteil-nehmerinnen und -teilnehmer zeitgleich ver-pflegt werden. Die Größe des Speiseraums wird mit circa 1,5 m² je Sitzplatz kalkuliert. Die Essen versorgung findet künftig für alle Schul­formen zentral statt und ersetzt die dezentrale Anordnung in den Ganztagsflächen der Offenen Ganztagsschulen (OGS). In weiterführenden Schulen sollte zusätzlich ein Cafeteria-Bereich integriert werden, um den Schüler innen und

Bild 6 // Am Mergelsberg 1 – Speiseraum Entwurf und Umsetzung durch KUBUS-Architekten Düsseldorf

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Schülern außerhalb der Mittagsverpflegung ein Angebot an Getränken und kleineren Snacks zu ermöglichen (Zwischen verpflegung). Mensa und Cafeteria dienen nicht nur der Verpflegung, sie sind auch soziale Kommuni-kationsorte im Schulgebäude. Bei der Planung sollte ein besonderes Augenmerk auf die Raum-akustik gelegt werden. Es ist wünschenswert, die Mensa so anzulegen, dass ein direkter Zu-gang zu den Außenan lagen der Schule besteht.

Eine optisch ansprechende Gestaltung und Ausstattung der Mensa sorgt bei den Kindern für eine größere Akzeptanz und Identifikation und kann bei Bedarf multifunktional sein. Für den Cafeteriabetrieb sollte ein Teil des Speise-saals mit einem Bistro- oder Loungebereich ausgestattet sein um ganztägig zum Aufent-halt einzuladen. Auf diese Weise entsteht ein zentraler Punkt im schulischen Leben. Auch hier ist eine Zusammenschaltung der Mensa mit den Bereichen Forum/Foyer/Aula denkbar, um Synergien und eine verbesserte Ausnutzung der Flächen zu erreichen.

Den Beschäftigten in der Mensa muss ein aus-reichend großer Personalraum zur Verfügung gestellt werden, in welchem die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter sich umziehen und ihre

Bild 7 // Ellerstraße 84–94 – SpeiseraumEntwurf und Umsetzung BLFP Frielinghaus Architekten Friedberg

Kleidung lagern können. Ebenfalls notwendig sind gesonderte Personaltoiletten für die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter in der Küche, die aufgrund der Hygienebestimmungen mit einem Warmwasseranschluss vorgesehen werden müssen.

Außenbereiche/SchulhofÄhnlich wie bei den Innenbereichen des Schul-gebäudes können auch die Pausenhofflächen und Außenanlagen viele Nutzungsanforderungen erfüllen. Bewegungs­, Spiel­ und Sportflächen, Ruhe- und Entspannungs zonen und Kommuni-kations- und Informationsbereiche sowie Ver-kehrswege und Unterrichtsflächen können im Außenbereich angeordnet werden.

Zonierungen und die Gestaltung der Außen-flächen sollten so ausgebildet werden, dass ausreichend Platz und abwechslungsreiche Außenräume entstehen. Hierbei kann zum Bei-spiel die natürliche Topo graphie eines Geländes mit einbezogen werden oder eine räumlich-gestalterische Bepflanzung. Bei der Gestaltung dieser Bereiche sind die spezifischen Bedürfnis-se der verschiedenen Altersstufen zu berück-sichtigen. Durch das Zusammenfließen der Innen- und Außenbereiche ist die Einbeziehung der Außenanlagen in den Unterricht leichter möglich. Es sind ausreichend sonnen- und regengeschützte Bereiche im Schulhofbereich vorzusehen, die einen Aufenthalt im Freien auch bei unterschiedlichen Witterungen ermöglichen.

Treffpunkte und Aufenthaltsbereiche sollten so konzipiert sein, dass Schülerinnen und Schüler sowie Aufsichtspersonal sowohl kleine Bereiche nutzen können als auch Bereiche, in denen die Schulgemeinschaft zusammenkommen kann, zum Beispiel bei Schulfesten, Aufführungen oder Versamm lungen. Lagerbereiche für Spiel- und Gartengeräte sind vorzusehen.

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3. Schulische Funktionsbereiche // Gemeinschaftsbereiche // Ganztagsbereich

Die Flächenbedarfe für Stellplätze (Fahrräder, PKWs, Roller, etc.) sowie Haltebereiche für Schulbusse sind in der Planung zu berücksich-tigen. Sie sind in der Bemessung abhängig von der Schülerzahl, Schulform sowie der ÖPNV-Anbindung und regeln sich in der Landesbau-ordnung, der Sonderbauverordnung und den städtischen Richtlinien.

Als Richtwert für Außenanlagen und Schul -hoffl ächen gelten in der Regel circa 5 m² pro Schülerin/Schüler. Bei kleineren Schulgrund­stücken oder bei Bestands gebäuden, die erweitert werden sollen, können eventuell Dachflächen als Pausenhofflächen genutzt werden. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob angrenzende öffentliche Parks oder Plätze teilweise durch die Schule mitgenutzt werden können.

Bild 8 // Lindemannstraße 57, Entwurf Schulhofflächen, Entwurf und Umsetzung Freiraumplus Landschaftsarchitekten Stüve + Hähnel PartGmbB, Krefeld

3.5 Ganztagsbereich

Ganztag im PrimarbereichEin nicht unerheblicher Teil der benötigten Fläche entfällt neben den klassischen Unter-richtsräumen auf Flächen, die im Rahmen des Offenen Ganztags genutzt werden. Derzeit besuchen in der Landeshauptstadt Düsseldorf etwa 63 % der Schülerinnen und Schüler die Offene Ganztagsschule (OGS). Der Anspruch, diese Versorgungsquote trotz steigender Schülerzahlen zu halten, ist im „4. integrier-ten Jugendhilfe- und Schulentwickungsplan“ verankert. Der steigende Bedarf an Plätzen im Bereich des Offenen Ganztags führt zu einem größeren Bedarf an Flächen. Um ein modernes OGS-Konzept im Rahmen von innovativen Raumkonzepten umsetzen zu können, sollten die bereitgestellten Flächen verschiedene Funk-tionen idealerweise multifunktional abdecken:

Gruppen- und Mehrzweckräume/-bereicheZentral für die Aufgabenerfüllung der OGS sind die Aufenthaltsflächen der Kinder, die in Form von Gruppen- und Mehrzweckräumen, in Form einer offenen Lernlandschaft oder aber als Kombination aus den beiden zuvor genannten Möglichkeiten, beispielsweise innerhalb eines Clusters, umgesetzt werden können. Eine Grup-pe im Offenen Ganztag umfasst in der Regel 25 Kinder. Insgesamt sollte eine multifunktionale Nutzung der Flächen angestrebt werden. Dies wird möglich, wenn das räumlich-bauliche Konzept und das pädagogische Konzept inein-andergreifen und die Schule ihren Tag entspre-chend organisiert.

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PersonalEbenfalls von Relevanz für die vom Ganztag benötigte Fläche sind die Räumlichkeiten, die für das Personal der OGS benötigt werden. So sollte den Beschäftigen der Jugendhilfeträger ein Personalraum zur Verfügung stehen und ein Büro für die Koordinationskraft eingerichtet werden, in welchem sowohl Beratungen als auch administra tive Arbeiten getätigt werden können. Diese Räumlichkeiten können in Ab-sprache mit der Schule entweder separat im Gebäude angeordnet werden oder aber in den allgemeinen Verwaltungsbereich der Schule integriert werden.

Sonstige FlächenÜber die bereits genannten Bereiche hinaus benötigt eine Schule im Bereich des Ganztages jedoch weitere Räumlichkeiten. So ist darauf zu achten, dass ausreichend Garderobenflächen für die Unterbringung von Jacken, Schuhen und Schulranzen vorgesehen werden. Manche Schulen haben das gemeinsame Zähneputze n in ihrem Schulalltag verankert. In diesem Fall sollte nach Absprache mit der Schule ein Zahn-putzraum in unmittelbarer Nähe zur Mensa vor-gesehen werden. Des Weiteren sollte der OGS ein Lagerraum zur Verfügung stehen.

Ganztag in der Sekundarstufe IEltern wünschen zunehmend auch nach dem Wechsel von der Grundschule in eine weiter-führende Schule der Sekundarstufe I ein ver-lässliches schulisches Nachmittagsangebot mit der Möglichkeit eines gesunden Mittagessens, unter anderem zur Sicherung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieser Trend wurde durch die Einführung von verpflichtendem Nachmittagsunterricht verstärkt.

Anhand der Definition (siehe Punkt 2.2) wird deutlich, dass die Unterschiede fließend sind und die Schülerinnen und Schüler, egal welcher Ganztagsform ihre Schule angehört, bis zu fünf Langtage in der Woche haben können. Deshalb

sind die räumlichen Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen, durchaus iden-tisch. Der genaue Raumbedarf ist aufgrund der Vielzahl von möglichen Angeboten stark vom pädagogischen Konzept abhängig. Entspre-chend ist auch hier die multifunktionale Nutz-barkeit der Räume von großer Bedeutung. Der nicht mehr gültige Runderlass 10 – 21 Nr. 1 weist einen Flächenbedarf an sogenannten Spiel-, Musik-, Aufenthalts- und Betreuungsräumen für den Ganztag von 1 m² je drei Schülerinnen und Schüler aus. Diese Flächen eins zu eins abzubil-den, ist nicht im Sinne eines flächeneffizienten Schulbaus. Deshalb sollen nach Möglichkeit alle Räume einer Schule so flexibel ausgestaltet sein, dass sie auch mit Ganztagsangeboten am Nachmittag bespielt werden können. Zusätz-lich werden für die Nachmittagsangebote auch Sportflächen, Schulhöfe und außerschulische Lern- und Bildungsorte genutzt.

Mittags- und Schulverpflegung im Rahmen des GanztagesDie Mittagsverpflegung stellt einen wichtigen Baustein im Ganztag dar, denn ein ausge-wo genes Essen versorgt die Kinder mit den nötigen Nährstoffen, um über den Tag hinweg kon zentriert und leistungsfähig zu sein. Ein gemeinsames Mittagessen stärkt außerdem die sozialen Kontakte der Schülerinnen und Schüler, fördert das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der gesamten Schul ge meinschaft und bringt den Kindern eine gesunde und ausgewogene Ernäh-rung näher.

Zusätzlich gewinnt an weiterführenden Schu-len die Zwischenverpflegung immer mehr an Bedeutung.

Bei der Planung der Verpflegung muss ebenfalls bedacht werden, dass für den Mensabetrieb qualifiziertes Küchenpersonal eingesetzt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die hygiene-rechtlichen Vorgaben für die Gemeinschaftsver-pflegung eingehalten und umgesetzt werden.

Bild 8 // Lindemannstraße 57, Entwurf Schulhofflächen, Entwurf und Umsetzung Freiraumplus Landschaftsarchitekten Stüve + Hähnel PartGmbB, Krefeld

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3. Schulische Funktionsbereiche // Bereich für Sport und Bewegung // Sonstige Funktionsbereiche und Erschließungsflächen

3.6 Bereich für Sport und Bewegung

Aufgrund des Ganztages findet der Sportunter­richt inzwischen nicht mehr nur im Vormittags-bereich, sondern auch in den Nachmittags-stunden statt. Hierdurch erhöht sich die Nutz-ungsauslastung der Sporthallen. Die Sporthallenwerden in den außerschulischen Zeiten und an den Wochenenden durch externe Sportvereine genutzt. Dies erfordert eine separate und vom Schulgebäude unabhängige Erschließung der Sporthallen. Die Sporteinheiten sollten teilbar sein und eine bedarfsgerechte Ergänzung, zum Beispiel für Tanz- Ballett, Fitness und Klettern als zusätzliche „Bewegungsbausteine“, sollte ermöglicht werden, da diese Angebote im Ganztagesbereich zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Die Anzahl der notwendigen Sportflächen jeder Schule ergibt sich aus der Anzahl an Klassen beziehungsweise Kursen. In der Regel benötigt eine Klasse/ein Kurs drei Wochenstunden in einer Sporteinheit. Hinzu kommt der Bedarf im Bereich des Ganztags. Sofern die vorhandenen Grundstücksflächen die Unterbringung der erforder lichen Sportflächen nicht ermöglicht, sind Kooperationen mit anderen Schulstand-orten und außerschulischen Sport stätten zu organisieren.

Notwendige Nebenräume wie Geräteräume, Umkleidebereiche für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit der entspre-chenden Anzahl an Sanitärflächen, Sanitär­bereiche für Zuschauer und Besucher, Regie-räume, Tribünen und Sanitätsräume sind je nach Hallengröße und Nutzung vorzusehen. Als Ergänzung können in den Außenflächen zusätzliche Sportflächen vor gesehen werden.

Die Größe und räumliche Organisation für Sport hallen werden durch die DI-Normen, die anerkannten Regeln der Technik und die städtischen Standards im Hochbau geregelt. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegeben-heiten und den stadtteilbezogenen Bedarfen ist in Abstimmung mit dem Sportamt und dem Stadtsportbund festzulegen, ob in den Sport-einheiten Wettkämpfe oder Ligabetrieb statt-finden sollen. Entsprechend werden zusätzliche Anforderungen an die Technik, Hallengröße und Ausstattung gestellt.

Auch hier ergeben sich zusätzliche Bedarfe durch den Einzug neuer Medien. So wird in Schulen mit sport lichem Schwerpunkt der Unterricht mit Videoübertragungen sowie digitalen Lehrinhalten und Onlineprüf ungen gestaltet. Dies erfordert beispielsweise den Einsatz von Visualisierungstechniken (Beameroder Ähnliches).

Bild 9 // Ellerstraße 84–94, Gymnastikraum Entwurf und Umsetzung BLFP Frielinghaus Architekten, Friedberg

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3.7 Sonstige Funktionsbereiche und Erschließungsflächen

Für die Leistungsfähigkeit von Schulgebäuden sind nicht nur die eigentlichen Lern-, Arbeits- und Aufenthaltsbereiche, sondern auch die übrigen Funktionsbereiche, wie zum Beispiel Sanitärbereiche, Garderoben, Flächen für die Gebäudetechnik, Lager- und Nebenräume und Erschließungsbereiche von Bedeutung. Der Bedarf richtet sich nach dem jeweiligen Organi sationsmodell für das Schulbauvorhaben und hängt von der Größe der Schule und den Schülerzahlen ab.

Sanitär- und Garderobenbereiche können zentral im Schulgebäude oder dezentral in den Unterrichtsbereichen angeordnet werden. Dies gilt bevorzugt für Schulgebäude, die überwie-gend in Klassen-Clustern, Jahrgangshäusern oder Fachraumgruppen organisiert sind.

Die im Rahmen der Flächenkennwerte ebenfalls unter sonstigen Funktionsbereichen erfassten Küchenflächen wurden bereits unter dem Themen punkt „Speiseraum“ (siehe Punkt 3.4) beschrieben.

Bild 10 // Am Litzgraben 28 a – Flurzone Entwurf und Umsetzung durch Heuer Faust Architekten Aachen

Bild 9 // Ellerstraße 84–94, Gymnastikraum Entwurf und Umsetzung BLFP Frielinghaus Architekten, Friedberg

4. Flächenbedarfe

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Leistungsfähige Schulbauten benötigen an-gesichts der notwendigen Veränderbarkeit von Lern- und Arbeits umgebung ein entspre-chend flexibles Raumprogramm. Verbindliche Musterraum programme mit eindeutiger Fest-legung der Anzahl und Größe von einzelnen Räume sind nicht mehr geeignet, die erforder-liche Anpassungsfähigkeit der Schulgebäude zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere, da auch zukünftig nicht der Neubau von Schulen, sondern eher der Umbau und die Erweiterung bereits vorhandener Schulen der Regelfall sein wird. Der gesamtschulische Flächenbedarf er-gibt sich aus den Vorgaben der Schulbauleitlinie und gliedert sich nach Primarstufe und Sekun-darstufe I und II.

Die Umsetzung der Raumbedarfe innerhalb die-ser Flächenvorgaben wird aus den allgemeinen Anforderungen der Lehrpläne, den Erfordernis-sen vor Ort und den pädagogischen Konzepten der einzelnen Schulen festgelegt.

Bei Umbauten und Sanierungen im Bestand sowie bei Erweiterungsbauten ist der Flächen-bedarf unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Bestandsflächen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Funk-tionalität zu ermitteln.

bedarfe

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4. Flächenbedarfe // Primarstufe // Sekundarstufe I und II

4.1 Primarstufe

RaumartFlächenbedarf pro Schüler/in Bemerkungen

Allgemeiner UnterrichtsbereichKlassenräume, Kursräume; Mehrzweckräume/ ­ bereiche; Flächen zur Differenzierung, Gruppenarbeit und Inklusion; Lehrmittelräume

≤ 4 m²aufteilbar gemäß dem pädagogischen Konzept

FachraumbereichMusik, Technik/Werken, zugehörige Sammlungsräume

≤ 0,5 m²ohne Lernbereiche für Sport und Bewegung

Verwaltungs- und LehrerbereichSchulleitung, Sekretariat; Lehrerzimmer, Lehrerarbeitsräume; Team- und Personal-räume; Funktionsbüros, Besprechungsräume; Schülervertretung, Streitschlichter, Sanitätsraum; Hausmeister

0,5 –1,0 m²

GemeinschaftsbereicheAula, Speiseraum, Foyer, Forum; Selbstlernzentrum, Mediathek; Schüleraufenthaltsräume/­bereiche

≤ 1 m² ohne Außenbereiche

GanztagsbereichSpiel-, Musik-, Aufenthalts- und Betreuungsräume

≤ 1 m²

Bereich für Sport und BewegungSporthallen, Gymnastikräume, Außensportflächen

Bedarf: In der Regel drei Wochenstunden je Klasse

Sonstige FunktionsbereicheCook & Chill-Küchen, OGS-Küchen; Lager flächen, Sanitärraume, Garderoben, Technikräume, Serverräume, Kopierräume, Gebäudetechnik, Erschließungsbereiche

teilweise dezentral und kombinierbar

Die für die Berechnung zugrunde gelegten Schülerzahlen basieren auf der Obergrenze der Klassenfrequenzbandbreite gemäß Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW (BASS 11-11 Nr. 1)

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4.2 Sekundarstufe I und II

Funktionsbereich pro Schüler/in Bemerkungen

Allgemeiner UnterrichtsbereichKlassenräume, Kursräume; Mehrzweckräume/ ­ bereiche; Flächen zur Differenzierung, Gruppenarbeit und Inklusion; Lehrmittelräume

≤ 3,2 m² aufteilbar gemäß dem pädagogischen Konzept

FachraumbereichNaturwissenschaften; Kunst, Technik/Werken, Textiles Gestalten, Darstellen und Gestalten; Informatik; Musik; Hauswirtschaft; zugehörige Vorbereitungs- und Sammlungsräume

≤ 2 m² ohne Lernbereiche für Sport und Bewegung

Verwaltungs- und LehrerbereichSchulleitung, Sekretariat; Lehrerzimmer, Lehrerarbeitsräume; Team- und Personal-räume; Funktionsbüros, Besprechungsräume; Schülervertretung, Streitschlichter, Sanitätsraum; Hausmeister

0,5 –1,0 m²

GemeinschaftsbereicheAula, Speiseraum, Foyer, Forum; Selbstlernzentrum, Mediathek; Schüleraufenthaltsräume/­bereiche

≤ 1 m² ohne Außenbereiche

GanztagsbereichSpiel-, Musik-, Aufenthalts- und Betreuungsräume

≤ 0,3 m²je Schülerin/Schüler der Sekundarstufe I

Bereich für Sport und BewegungSporthallen, Gymnastikräume, Krafttrainingsräume, Außensportflächen

Bedarf: In der Regel 3 Wochenstunden je Klasse/Kurs

Sonstige FunktionsbereicheCook & Chill – Küchen; Lagerflächen, Sanitärraume, Garderoben, Technikräume, Serverräume, Kopierräume, Gebäudetechnik, Erschließungsbereiche

teilweise dezentral und kombinierbar

Flächenbedarf

Die für die Berechnung zugrunde gelegten Schülerzahlen basieren auf der Obergrenze der Klassenfrequenzbandbreite gemäß Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW (BASS 11-11 Nr. 1)

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5. RäumlicheOrganisations

formen5.1 Unterrichtsbereiche in Clustern und Lernlandschaften

Die veränderten Anforderungen an die päda-gogi schen Konzepte von Schulen führen auch zu veränderten Grundrisszuschnitten und Aus-stattungen der Schulgebäude. In den „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“,herausgegeben von den Montag Stiftungen Urbane Räume, Jugend und Gesellschaft sowie dem Bund Deutscher Architekten und dem Ver-band Bildung und Erziehung sind die aktuellen Konzepte herausgearbeitet worden und dienen der Orientierung für Schulneu- und Umbauten.

In den letzten Jahren haben sich die zwei Orga-nisationsformen „Cluster“ und „Lernlandschaf-ten“ als besonders effizient herauskristallisiert. Mittlerweile sind deutschlandweit verschiedene Schulen nach einem der beiden Organisations-prinzipien gestaltet worden und bieten ausrei-chende Erfahrungswerte aus der Praxis.

Die Anordnung der Lern- und Unterrichts-bereiche im „Cluster“ wird bei schulischen Neubaupro jekten der Landeshauptstadt Düssel-dorf zukünftig favorisiert umgesetzt. Diese Organisationsform ermöglicht die dezentrale Anordnung von eigenständigen Unterrichts­/Aufenthaltsbereichen für mehrere Klassen einer Jahrgangsstufe oder für jahrgangsübergreifen-de Lern gruppen. Diese Bereiche bestehen aus Lern- und Unterrichtsräumen sowie Differen­zierungs-, Aufenthalts- und Erholungsbereichen. Zudem werden der jeweiligen Raumgruppe

separate Sanitärbereiche und kleinere Neben- und Technikräume angegliedert sowie, je nach Konzept, eigene Lehrerarbeitsräume.

Die Cluster-Grundrisse ermöglichen eine sehr flexible Strukturierung von unterschied lichen Lernbereichen in separaten Unter grup pierungen. Die Größe der jeweiligen Clusterbereiche kann individuell ausgelegt werden und richtet sich nach der Schulform sowie deren pädagogi-schem Konzept. Im Cluster-Konzept werden die Erschließungsflächen so geplant, dass diese als multifunktionale Zonen für Lern- und Aufenthaltszwecke genutzt werden können. Diese werden durch die Möblierungen in Sitz- und Lernzonen für Gruppen- und Einzelarbeiten aufgeteilt. Hierzu sollten die Trennwände zu den Klassenräumen mit entsprechend hohem Glasanteil eingeplant werden, um die Sichtbe-ziehung zu den multifunktional genutzten Berei-chen zu ermöglichen. Mobile Trennwände und Raumteiler ermöglichen eine temporäre Verbin-dung der unterschiedlichen Lernbereiche und machen diese somit auch für größere Gruppen, zum Beispiel für Vorträge und Präsentationen nutzbar. Bei der Qualität der Trenn wände und Raumteiler ist im Besonderen auf einen ausrei-chenden Schallschutz zu achten. Alle mobilen Einrichtungsgegenstände müssen robust und einfach zu bedienen sein.

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Eine zeitweilige Verknüpfung mehrerer Klassen-räume zu einem Lernatelier oder Vortragsraum erlaubt Lern- und Unterrichtsphasen für größere Gruppen. Flexible Trennwände oder Module sollten möglichst einfach in der Handhabung sein. Sie müssen zugleich über eine ausrei-chende akustische Trennung zwischen den Räumen im abgetrennten Zustand verfügen und ausreichende Sichtbeziehungen zwischen den Lernbereichen, zum Beispiel durch Innenwand-gestaltungen mit Fensterelementen zulassen.

Die Möblierung kann flexibel angeordnet wer-den, so dass die Einteilung der Zone ständig den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden kann. Dies führt zu einer besseren Auslastung der geschaffenen Gebäude fläche und einer Re-duzierung der rein als Verkehrs flächen genutzten Bereiche.

Für den Umbau im Bestand ist, aufgrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, die Umset-zung einer Clusterstruktur nicht überall möglich. Für diese Fälle bietet sich gegebenenfalls die Umgestaltung nach dem Prinzip von „offenen Lernlandschaften“ in Teilbereichen oder als ganzheitliches Konzept an, um nach den neuen pädagogischen Konzepten unterrichten zu kön-nen. Diese Grundrissstruktur verfügt über offene Bereiche mit wenig spezifizierten Räumen. Das Kernstück der „offenen Lernlandschaft“ ist eine multifunktionale Lernzone mit angegliederten Gruppenarbeitsräumen in unterschiedlicher Größe sowie innenliegenden Arbeitsräumen für Kleinarbeitsgruppen oder Einzelarbeiten. Die Lehrerarbeitsräume, Nebenräume und die Sanitär bereiche können jeweils einer „offenen Lernlandschaft“ zugeordnet werden. Mobiliar und bewegliche Raumabschlüsse ermöglichen die Gliederung der Räume in unterschiedliche Zonen. Auch bei diesem Konzept entfallen – noch intensiver als beim Cluster – die klas-sischen Verkehrsflächen. Dieses Grundrisskon-zept eignet sich in ganzheitlicher Umsetzung gut für weiterführ ende Schulen. Im Grund-schulbereich ist es sinnvoll nur Teilflächen als Lernlandschaften für spezifische Lerngruppen anzubieten.

Organisations

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5. Räumliche Organisationsformen // Unterrichtsbereiche in Clustern und Lernlandschaften

Beispiele Clusterraumkonzepte

Bild 11 // Melanchthonstraße 2 – Cluster D, < 400 m²

Bild 12 // Melanchthonstraße 2 – Cluster D, < 400 m²

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Bild 13 // Steinkaul 27 – Typ D, < 400 m²

Bild 14 // Steinkaul 27 – Typ D, < 400 m²

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5. Räumliche Organisationsformen // Lernhäuser

5.2 Lernhäuser

Das Lernhausprinzip sieht vor, dass die Schüle-rinnen und Schüler eines Jahrgangs gemeinsam mit ihren Lehrkräften und Betreuungskräften in einer räum lichen Einheit – dem Lernhaus – untergebracht sind. Je nach Schulform, Ganz-tags- oder Halbtagsschule, und abhängig von den räumlichen Voraussetzungen ergeben sich unterschiedliche Ausprägungen der Lernhäuser. Die Organisation des Lernhauses kann gegliedert nach Jahrgang oder Zug erfolgen.

In den Teams der jeweiligen Lernhäuser arbei-ten die Lehrerinnen und Lehrer mit den päda-gogischen Fachkräften eng zusammen. Dies wird durch die Aufhebung der bisher üblichen Trennung von Ganztagsbereich und Schule ermöglicht. Auf diese Weise sind vielfältige Synergien möglich und der Einsatz von Personal und Flächen kann optimiert werden.

Die alternative Konzeptionierung der Lernräume kann der flexiblen Schule unterschiedliche Multi­funktionszonen anbieten. Neben Selbstlernzen-trum mit Medien ecken, Foren für Vorträge oder Vorführungen ist auch die Integration eines an-sprechend gestalteten Team-Raums mit Rück- zugsnischen für die Lehrkräfte in die neue Architektur möglich.

Das Grundmodell des Lernhauses ist in allen Schul formen gleich. Es ist räumlich als Cluster organisiert und gliedert sich um eine gemeinsa-me Mitte. Diese Mitte kann als Multifunktions-bereich für alle dem Cluster zugehörigen Klassen genutzt werden und sich als Forum,

Lernlandschaft oder Treffpunkt darstellen. Dem Lernhaus zugeordnet sind Sanitärbereiche, Teamräume, Lagerflächen und Nebenräume. Ein eigener Eingangsbereich kennzeichnet das jeweilige Lernhaus. Aus dem konventionellen Flur wird das Zentrum des Lernhauses. Dieser Bereich ist mehr als nur eine Verkehrsfläche. Die gemeinsame Mitte bietet viele Optionen für Unter richt und Schulleben. Sie schafft den Raum, der für modernen Unterricht dringend benötigt wird und bietet zusätzlich Platz für Regeneration und Entspannung. Durch flexibles Mobiliar kann die zentrale Mitte in kleinere Teil-bereiche gegliedert werden, die für Differen­zierung und Gruppenarbeit genutzt werden können.

Für die Gestaltung dieser neuen Lernraum-konzepte sind zusätzlich jedoch eine Reihe von Rahmenbedingungen zu schaffen und an die baurechtlichen Anforderungen anzupassen. Für die Lernhäuser und offenen Lernlandschaften sind, gerade im Hinblick auf den Brandschutz, bauliche und betriebliche Ergänzungen erforder-lich.

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6. Brandschutzanforderungen

in Clustern

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Die brandschutztechnischen Anforderungen für den Bau und Betrieb von Clusterlösungen im Schulbau wurden in enger Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und der Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf festgelegt. Hierzu wurde ein Planungsleitfaden zur brandschutz technischen Beur teilung der Clusterkonzepte erarbeitet.

Die Clusterlösungen wurden in vier unter-schied lichen Größen als 400 m², 600 m², 800 m² und 900 m² Einheiten in Bezug auf bauliche, anlagentechnische und betrieblich organisatorische Anforderungen untersucht.

Da die Bewertung solcher Cluster zurzeit nur unzureichend durch die aktuelle Schulbauricht-linie (SchuBauR), die Landesbauordnung NRW (BauO) oder die Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) vorgenommen werden kann – diese Rechtsgrundlagen beziehen sich auf die klassi-schen Flurschulen mit einem notwendigen Flur als Flucht- und Rettungsweg und Trennwänden mit Brandschutzanforderungen – ist eine indi-viduelle Betrachtung der neuen Raumstruktur notwendig.

Um die Planung von Clustern und offenen Lern-landschaften zu ermöglichen, werden brand-schutztechnische Schutzzielbetrachtungen untersucht und nachfolgend vorgestellt.

Unter Berücksichtigung der geltenden gesetz-lichen Grundlagen werden die unterschiedlichen Grundriss varianten genauer beschrieben und die einzelnen Anforderungen je Variante in der Planungshilfe Brandschutz dargestellt. In allen Clustertypen wird die Entfluchtung – ohne Rettungswegführung über einen not wendigen Flur – in zwei direkt angrenzende Treppen-häuser gewährleistet. Damit sind zwei bauliche Rettungsw ege sichergestellt.

Alle Varianten erhalten eine flächendeckende Brand meldeanlage im gesamten Cluster und eine Sicherheitsbeleuchtung im Bereich der Multifunktionszone. Ab einer Clustergröße von mehr als 400 m² wird die Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr aufgeschaltet. Cluster bis 400 m² werden intern aufgeschaltet.

Betrieblich muss sichergestellt werden, dass vor den Fluchttüren aus dem Cluster und zu den Treppen räumen beziehungsweise notwendigen Fluren eine Fläche von 1,5 m x 1,5 m sowie die innenliegenden Rettungswege mit einer Ab-messung von 1,5 m dauerhaft freizuhalten sind. Baulich ist sicherzustellen, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbst oder mit Unterstützung retten können.

Für alle Clustervarianten ist eine entsprechende Brandschutzordnung zu erstellen, in der der betriebliche Brandschutz geregelt und erklärt wird. Zusätzlich sind Räumungspläne zu erstellen und aufzuhängen.

Die Varianten mit abgeschlossenen Nutzungs-einheiten von 400 m² bis 900 m² ohne feuer-beständige Abtrennung und ohne Ausbildung eines notwendigen Flures sind aus brand-schutztechnischer Sicht möglich, wenn die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten brand-schutztechnischen Anforderungen umgesetzt werden.

(Siehe hierzu Landeshauptstadt Düsseldorf, Planungsleitfaden Cluster Konzepte im Schul-bau – Bauaufsichtliche Lösungen)6. Brandschutz

Matrix Brandschutz in Clustern

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6. Brandschutzanforderungen in Clustern

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notw. Flur bzw. in angrenzenden ClusterBypass als zweiter Rettungsweg durch Klassenräume

bzw. angrendenden Clusterumlaufender Fluchtbalkon (Türen n. innen

aufschlagend, Türbreite mind. 0.90m i.L.)Abtrennung zwischen Clustern, Trennwände F 90 AB,

Türen T30 RS (mit autaker Offenhaltung)Abtrennung zwischen Unterrichts- Mehrzweckfläche,

Trennwände T30, Türen dichtschliessendTürbreiten aus dem Cluster in notw. Flure o.

Treppenräume o. als Bypass 1,20 m

Rettungswegbreiten Fluchtbalkon

1,00 m

Rettungsweglänge 35 m

Offene Struktur mit sichergestellten Blickbeziehungen,

Trennwandhöhen/Möbel max. 1,60 mBMA, zertifiziert nach DIN 14675-Kategorie 1,

Alarmierung aller Cluster, die auf gleichen Rettungsweg

angewiesen sindBMA flächendeckend nach DIN 14675-Kategorie

1/VDE0833, auf FW aufgeschaltetSicherheitsbeleuchtung im MZF-Bereich,

flächendeckend, bzw. Fluchtbalkonsichergestellte freigehaltene Rettungswege zu den

Treppenräumen und Breite von 1,20 mFreihaltung der Sichtbeziegung in der gesamten

offenen Stuktur

Freihaltung vor und hinter Türen 1,50 m x 1,50 mBrandschutzordnung/Räumungspläne

12

0 +

Leh

rer

12

0 +

Leh

rer

12

0 +

Leh

rer

12

0 +

Leh

rer

<2

00

inkl.

Lehrer

<2

00

inkl.

Lehrer

<2

00

inkl.

Lehrer

>2

00

>2

00

>2

00

>2

00

1,2

0m

1,2

0m

39

Cluster Typ A

Cluster ≤ 400 m² // 120 Schülerinnen / Schüler + Lehrerinnen / Lehrer

Flur

NR

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

F90-

BB

W

F90-

BB

W

F30

DSDS DSDSF30 F30 F30

F90

F30

F30

RS

T30-RS

F90-BBW

F90-

BB

W

F90-

BB

W

T30-RS(RS wennnotwendiger Flur)

• zwei unabhängige bauliche Rettungswege

• Türbreiten aus dem Cluster in notwendige Flure oder Treppenräume oder als Bypass 1,20 m

• Rettungsweglänge ≤ 35 m (Lauflänge)

• offene Struktur mit sichergestellten Blick be ziehungen, Trennwandhöhen/Möbel maximal 1,60 m

• BMA, zertifiziert nach DIN 14675 – Kategorie 1, Alarmierung aller Cluster, die auf denselben Rettungsweg angewiesen sind

• Sicherheitsbeleuchtung im Mehrzweck-flächen­ Bereich (MZF­Bereich), flächen­deckend, beziehungsweise Fluchtbalkon

• sichergestellte, freigehaltene Rettungswege zu den Treppenräumen in einer Breite von 1,20 m

• Freihaltung der Sichtbeziehung in der gesamten offenen Struktur

• Freihaltung vor und hinter Türen 1,50 m x 1,50 m

• Brandschutzordnung/Räumungspläne

40

6. Brandschutzanforderungen in Clustern

Cluster Typ B

Cluster ≤ 400 m² // 120 Schülerinnen / Schüler + Lehrerinnen / Lehrer

NR

Unterrichtsraum

Mehrzweck-fläche

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

Mehrzweck-fläche

F30

F30

F30

F30 F30 F30

F90-

BB

W

F90-

BB

W

F90-BBW

T30-RSRS

DSDSDS DS

T30-RS(RS wennnotwendiger Flur) Flur

• zwei unabhängige bauliche Rettungswege

• umlaufender Fluchtbalkon (Türen nach innen aufschlagend, Türbreite mindestens 0,90 m im Lichten)

• Türbreiten aus dem Cluster in notwendige Flure oder Treppenräume oder als Bypass 1,20 m

• Rettungswegbreite Fluchtbalkon 1,00 m

• Rettungsweglänge ≤ 35 m (Lauflänge)

• BMA, zertifiziert nach DIN 14675 – Kategorie 1, Alarmierung aller Cluster, die auf denselben Rettungsweg angewiesen sind

• Sicherheitsbeleuchtung im MZF-Bereich, flächen deckend, beziehungsweise Flucht­balkon

• sichergestellte, freigehaltene Rettungswege zu den Treppenräumen in einer Breite von 1,20 m

• Brandschutzordnung/Räumungspläne

41

Cluster Typ C

Cluster ≤ 400 m² // 120 Schülerinnen / Schüler + Lehrerinnen / Lehrer

Mehrzweckfläche

Unterrichtsraum

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

F90-

BB

W

F90-

BB

W

F90-BBW

F90-

BB

W

F90-

BB

W

F90-BBW

DS

DS DS DS

DS

DS

DSDSDS

DS

T30-RS

T30-RS

T30-

RS T3

0-R

S

T30-RS

T30-RS

F30

F30

F30 F30

F30

F30 F30

F30

F30

F30

F30

F30

• zwei unabhängige bauliche Rettungswege

• Rettungsweg aus dem Lernbereich in einen Treppenraum oder notwendigen Flur bezie-hungsweise in angrenzenden Cluster

• Bypass als zweiter Rettungsweg durch Klassenräume beziehungsweise angren-zenden Cluster

• Abtrennung zwischen Unterrichts- und Mehrzweckfläche, Trennwände F30, Türen dichtschließend

• Türbreiten aus dem Cluster in notwendige Flure oder Treppenräume oder als Bypass 1,20 m

• Rettungsweglänge ≤ 35 m (Lauflänge)

• BMA, zertifiziert nach DIN 14675 – Kategorie 1, Alarmierung aller Cluster, die auf denselben Rettungsweg angewiesen sind

• Sicherheitsbeleuchtung im MZF-Bereich, flächendeckend, beziehungsweise Flucht­balkon

• sichergestellte, freigehaltene Rettungswege zu den Treppenräumen in einer Breite von 1,20 m

• Freihaltung vor und hinter Türen 1,50 m x 1,50 m

• Brandschutzordnung/Räumungspläne

42

6. Brandschutzanforderungen in Clustern

Cluster Typ D

Cluster ≤ 400 m² // 120 Schülerinnen / Schüler + Lehrerinnen / Lehrer

Unterrichtsraum

Mehrzweckfläche

NR

F90-

BB

W

F90-

BB

W

RSF30

F30

F30

F30

DS

RS

DS DS

F30

F30

RS

T30-RS

T30-RS

T30-RS

F90-BBW

F90-

BB

W

F90-

BB

W

F30

F30

F90

F90-

BB

W

T30-RS(RS wennnotwendiger Flur) Flur

• zwei unabhängige bauliche Rettungswege

• Rettungsweg aus dem Lernbereich in einen Treppenraum oder notwendigen Flur bezie-hungsweise in angrenzenden Cluster

• Türbreiten aus dem Cluster in notwendige Flure oder Treppenräume oder als Bypass 1,20 m

• Rettungsweglänge ≤ 35m (Lauflänge)

• BMA, zertifiziert nach DIN 14675 – Kategorie 1, Alarmierung aller Cluster, die auf denselben Rettungsweg angewiesen sind

• Sicherheitsbeleuchtung im MZF-Bereich, flächendeckend beziehungsweise Flucht­balkon

• sichergestellte, freigehaltene Rettungswege zu den Treppenräumen in einer Breite von 1,20 m

• Brandschutzordnung/Räumungspläne

43

Cluster Typ A

Cluster 400 – 600 m² // < 200 Schülerinnen/Schüler + Lehrerinnen/Lehrer

Flur

NR

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

F90-

BB

W

F90-

BB

W

F30

DSDS DSDSF30 F30 F30

F90

F30

F30

RS

T30-RS

F90-BBW

F90-

BB

W

F90-

BB

W

T30-RS(RS wennnotwendiger Flur)

• zwei unabhängige bauliche Rettungswege

• Türbreiten aus dem Cluster in notwendige Flure oder Treppenräume oder als Bypass 1,20 m

• Rettungsweglänge ≤ 35 m (Lauflänge)

• offene Struktur mit sichergestellten Blick ­ beziehungen, Trennwandhöhen/Möbel maximal 1,60 m

• BMA flächendeckend nach DIN 14675 – Kategorie 1/VDE0833, auf Feuerwehr aufgeschaltet

• Sicherheitsbeleuchtung im MZF-Bereich, flächendeckend, beziehungsweise Flucht­balkon

• sichergestellte, freigehaltene Rettungswege zu den Treppenräumen in einer Breite von 1,20 m

• Freihaltung der Sichtbeziehung in der gesam-ten offenen Struktur

• Freihaltung vor und hinter Türen 1,50 m x 1,50 m

• Brandschutzordnung/Räumungspläne

44

6. Brandschutzanforderungen in Clustern

Cluster Typ E

Cluster 600 – 800 m² // > 200 Schülerinnen/Schüler + Lehrerinnen/Lehrer

NR

Brand-/Rauchschutzabtrennung

T30-RS mit Offenhaltung

Unterrichtsraum

F90

F90

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

F90-

BB

W

F90-

BB

W

F90

F30

F30 F30

F30

F30

F30DS DS DS

F30

RS

T30-RS

T30-RS

T30-RS

F90-

BB

W

F90-

BB

W

T30-RS

T30-RS

RS

RS

T30-RS(RS wennnotwendiger Flur) Flur

• zwei unabhängige bauliche Rettungswege

• Rettungsweg aus dem Lernbereich in einen Treppenraum oder notwendigen Flur bezie-hungsweise in angrenzenden Cluster

• Abtrennung zwischen Unterrichts- und Mehrzweckfläche, Trennwände F30, Türen dichtschließend

• Türbreiten aus dem Cluster in notwendige Flure oder Treppenräume oder als Bypass 1,20 m

• Rettungsweglänge ≤ 35 m (Lauflänge)

• BMA flächendeckend nach DIN 14675 – Kategorie 1/VDE0833, auf Feuerwehr aufgeschaltet

• Sicherheitsbeleuchtung im MZF-Bereich, flächendeckend, beziehungsweise Flucht­balkon

• sichergestellte, freigehaltene Rettungswege zu den Treppenräumen in einer Breite von 1,20 m

• Freihaltung vor und hinter Türen 1,50 m x 1,50 m

• Brandschutzordnung/Räumungspläne

45

Cluster Typ G

Cluster 600 – 800 m² // > 200 Schülerinnen/Schüler + Lehrerinnen/Lehrer

Mehrzweckfläche

Unterrichtsraum

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

F90-

BW

F90-

BW

F90-BW

F90-

BW

F90-

BW

F90-BW

DS

DS T30-RS DS

DS

DS

DSDSDS

DS

T30-RS

T30-RS

T30-

RS T3

0-R

S

T30-RS

T30-RS

F30

F30

F30 F30

F30

F30 F30

F30

F90

F90

F90

T30-RS

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhalten

Fläche vor Türenpermanent frei-zuhaltenFläche vor Türen

permanent frei-zuhalten

Brand-/Rauchschutzabtrennung

T30-RS

DS

F30

F30

F30

F30

• zwei unabhängige bauliche Rettungswege

• Bypass als zweiter Rettungsweg durch Klassenräume beziehungsweise angren-zenden Cluster

• Abtrennung zwischen Clustern, Trennwände F90 AB, Türen T30 RS (mit autarker Offen ­ haltung)

• Abtrennung zwischen Unterrichts- und Mehrzweckfläche, Trennwände F30, Türen dichtschließend

• Türbreiten aus dem Cluster in notwendige Flure oder Treppenräume oder als Bypass 1,20 m

• Rettungsweglänge ≤ 35 m (Lauflänge)

• BMA flächendeckend nach DIN 14675 – Kategorie 1/VDE0833, auf FW aufgeschaltet

• Sicherheitsbeleuchtung im MZF-Bereich, flächendeckend, beziehungsweise Flucht­balkon

• sichergestellte, freigehaltene Rettungswege zu den Treppenräumen in einer Breite von 1,20 m

• Freihaltung vor und hinter Türen 1,50 m x 1,50 m

• Brandschutzordnung/Räumungspläne

7. Pädagogikund IT

47

Die zunehmende Digitalisierung verändert den Schul alltag ebenso stark wie der techni-sche Fortschritt. Gemäß § 79 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schul anlagen, Ge-bäude, Einrichtungen und Lehrmittel sowie das für die Schul ver waltung notwendige Personal bereitzustellen. Dabei muss sich die Sachaus-stattung der Schulen an dem allgemeinen Stand der Technik und den Bedürfnissen der lehrplan-mäßigen Aufgabenerfüllung orientieren.

Der Computer beziehungsweise das digitale Endgerät ist heutzutage ein Werkzeug, das in nahezu jeder beruflichen Umgebung genutzt wird; insofern gehören IT-Kenntnisse zu Basis-Qualifikationen wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Nach Ministeriumserlass stellen sie eine notwendige und im schulischen Bereich zu erlernende Grundfertigkeit dar und haben daher Einzug in allen schulischen Fächern zu finden. Eine ebenso hohe Wertigkeit wurde der für den sinnvollen Einsatz der Kenntnisse notwendigen Medienkompetenz eingeräumt.

Der Einsatz von Medien ist hierbei kein Selbst-zweck, sondern soll das schulische Grundkon-zept unterstützen, welches das Zusammenspiel zwischen pädagogischen Zielen, Ausstattung, Fortbildung und Finanzierung aufzeigt und fort-geschrieben werden muss. Die Ausstattung der Schulen durch den Schulträger erfolgt daher unter Berücksichtigung des jeweiligen Medien-konzeptes und kann von Schule zu Schule sehr unterschiedlich ausfallen.

Der Einsatz von mobilen Endgeräten unter -stützt die neuen flexiblen Unterrichts­ und Lern methoden und eröffnet der Schule somit in allen zur Verfügung stehenden Räumen die individuelle Kompetenzvermittlung. Bei ver-stärktem Medieneinsatz im Altbestand kommt es hierbei zu großen Herausforderungen in Bezug auf die schulische Infrastruktur (Netz, Strombelastung etc.). Hier werden pragma-tische und kreative Lösungen gefragt bleiben.

Die Ausstattung mit neuen Medien durch den Schul träger kann immer nur auf dem vorhan-denen technischen Stand unter Berücksichti-gung des Gebäudes erfolgen.

48

8. Planungsprozess

49

Die Partizipation aller am Schulbau beteiligten Gruppen – Pädagogik, Architektur und Verwal-tung – am Planungs prozess eines Schulbaupro-jektes ist aus Sicht des Schulträgers von großer Be deutung für die Qualität und Zukunftsfähig-keit eines schulischen Bauvorhabens. Um die Einbindung der Schule in diesen Prozess so früh wie möglich sicherzustellen und um pädagogische und architektonische Konzepte zusammenzu bringen, wurde ein Konzept für die sogenannte Phase 0 entwickelt, welches in zukünftigen Projekten bedarfsgerecht Einsatz finden soll.

Die Bezeichnung „Phase 0“ leitet sich von den Planungs phasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab. Die dort vorgesehenen Leistungs phasen 1–9 schließen eine integrierte Planung im Vorfeld bisher noch nicht ein. Die Phase 0 setzt vor dem Beginn der Planung an und soll die Weichen für den Planungs- und Bauprozess stellen. In ihr erfolgt eine Analyse der konkreten Ist- und Bedarfs-situation der Schule. Dies betrifft zum Beispiel das individuelle Profil der Schule, die Anforde-rungen an den Ganztag und die Inklusion. Auf dieser Basis wird die innere Organisation der Schule im Hinblick auf Cluster, Fachunterrichts-räume und Gemeinschaftsräume untersucht und abgestimmt. Darüber hinaus wird die Rolle der Schule im Stadtteil, ihre Einbindung in den Bezirk und die Kooperation mit anderen Institu-tionen und Vereinen geprüft.

In diesem partizipativen Prozess soll gemeinsam eine belastbare Grundlage für ein inhaltlich und räumlich tragfähiges Konzept entwickelt werden. Wichtige Schulentwicklungsfragen und deren Übersetzung in räumliche Belange und Qualitäten sollten idealerweise im Prozess durch erfahrene Schulentwicklungsplaner be-gleitet werden.

Ziel einer Phase 0 ist die Entwicklung eines inhaltlich und räumlich tragfähigen Konzepts, das die Effizienz, den Bedarf und die Zukunfts-fähigkeit der Schule sicherstellt. Ein wesent-licher Nutzen der Phase 0 ist die Optimierung der zu planenden Flächen einhergehend mit mehr räumlicher Qualität und Flexibilität. Die

Nutzung des Gebäudes soll optimiert und die Kosten sollen reduziert werden. Außerdem können Zeitverluste und Kostensteigerungen, verursacht durch Umplanungen während des Planungsprozesses, minimiert werden.

Durch die Einbindung des Nutzers in die Phase 0 ent stehen eine hohe Akzeptanz und ein sorg-fältigerer Umgang mit dem Schulgebäude und infolgedessen auch eine Reduzierung der Folgekosten.

Die Phase 0 ist somit wichtig, um die Investi-tionen in den Schulbau bestmöglich anzulegen und umsetzen zu können. Sie kann in unter-schiedlicher Intensität – zum Beispiel abhängig von zeitlichen Rahmenbedingungen – und mit spezifischen Schwerpunkten durchgeführt wer-den, um wertvolle Ressourcen optimal ausnutzen zu können.

Bild 16 // gemeinsame Erarbeitung Funktionskonzept

Bild 15 // Auswahl positive und negative Beispiele Schulbau

prozess

50

Bausteine der Phase 0Zu Beginn eines Schulbauprojektes wird zu-nächst die Entscheidung getroffen, ob und in welchem Umfang eine Phase 0 vorgeschaltet werden kann. Das Grund gerüst der Phase 0 umfasst in der Regel drei Workshops, in denen verschiedene Themen bereiche zur Ausrichtung, Gestaltung und Bedarfssituation der Schule erarbeitet werden.

Je nach Umfang der Baumaßnahme und den zeitlichen Rahmenbedingungen können projekt-bezogen auch nur einzelne Themenbereiche behandelt werden.

vorbereiten Leitbild erstellen vertiefen konkretisieren festlegen

2017 2. Februar 21. Februar 16. März

MG-1Arbeitsplan, Kalender

Besuch Schule und StandortOrganisation Workshops

MG-2Leitbild-Dokument

Pädagogisches KonzeptKernwerte Lernumgebung

MG-3FunktionsschemaRaumprogramm

Raumtypen

MG-4Bericht

Erste SkizzeFortsetzung

MG-5Präsentation

Abschluss

Workshop-1

Workshop-2

Workshop-3

8. Partizipatorischer Planungsprozess

1. Workshop:Anhand einer baulichen und pädagogischen Bestandsaufnahme der Schule sollen Rahmen-bedingungen und Schwerpunkte herausge-arbeitet werden, auf deren Grundlage die weiteren Überlegungen angestrebt werden. Dies kann zum einen durch das Kennen lernen des pädagogischen Konzeptes der Schule und zum anderen durch Fragen zum Schulprofil erfolgen: Wofür steht die Schule? Was sind die Besonderheiten und Bedürfnisse der Schule? Welche Themen sind der Schule besonders wichtig: Inklusion, Differenzierung, Offener Ganztag? Was sind die Vor- und Nachteile des bestehenden Schulgebäudes? In Kleingruppen erfolgt anschließend die Erarbeitung von Themen und Fragestellungen zur neuen Schule. Die Teilnehmer können an-hand von Bildbeispielen positive und negative Raumsitua tionen heraussuchen und bewerten. Was ist für jeden Einzelnen für eine gute Lern-umgebung besonders wichtig? Ein virtueller Rundgang durch eine „gute Schule“, zunächst losgelöst vom aktuellen Bauprojekt, soll auf-zeigen, welche Möglich keiten die neue Schule bieten sollte und wie die neue Schule konzipiert sein sollte.

Exemplarische zeitliche Darstellung der Phase 0

Bild 18 // Identifikation mit der eigenen Schule

Bild 17 // Erarbeitung Wünsche und Ideen neue Schule

51

2. Workshop:Im zweiten Workshop wird unter Einbindung der Eindrücke und Ergebnisse des ersten Workshops ein ideales Funktionsmodel unter Berücksich tigung der Flächenvorgaben der entsprechenden Schulform (siehe Punkt 4) erarbeitet: Können die einzelnen Funktions-bereiche künftig als offene Lernlandschaft oder in Clustern organisiert werden? Wie können durch das Zusammenschließen von Klassenverbänden und Jahrgangsstufen zum Beispiel Lernhäuser gebildet werden? Wie erfolgt die Eingliederung des Ganztags mit Mittags verpflegung und Freizeitflächen im Ge-bäude? Gibt es für die Lehrerinnen und Lehrer zentrale oder dezentrale Lehrerarbeitsräume und welche Sportflächen und Aktivitäten sollen für den Schulunterricht genutzt werden?

Durch das Herausarbeiten von Bereichen zur multi funktionalen Nutzung können Synergien bereits frühzeitig erkannt und planerisch ein ge-arbeitet werden (zum Beispiel Bewegungs- oder Flur flächen als Arbeitsbereiche nutzen, Aula, Mensa und Selbstlernzentrum zur besseren Auslastung der Flächen zusammenschalten).

3. Workshop:Auf Basis des in Workshop 2 erarbeiteten Funk tionsmodels können bereits frühzeitig erste Ideen/Skizzen zu ausgewählten Lern­bereichen, zum Beispiel Cluster, Naturwissen-schaften, Verwaltung – je nach vorgegebenen Schwerpunkten – erarbeitet werden. Konkrete Flächen verhältnisse fließen in diesen Planungs-prozess bereits ein, sodass das zu errichtende Gebäudevolumen sich bereits abzeichnet und erste Formen annimmt. Die Clusteraufteilung ist ein wesentlicher Themenschwerpunkt in der Phase 0 und beinhaltet die Raumstruktur, die Ausstattung der Räume und die Nutzungs -möglichkeiten des Clusters – auch im Hinblick auf Inklusion und den (Offenen) Ganztag. Hier werden bereits Möglichkeiten für eine optimale, multifunktio nale Nutzung und Auslastung auf-gezeigt und erarbeitet.

Nach der Phase 0:Im Anschluss an die Phase 0 muss der Über-gang in die weiteren Leistungsphasen der Planung erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass sich die erarbeiteten Ergebnisse auch in der weiteren Planung abbilden. Besonders in den Leistungsphasen 1–3 ist dafür zu sorgen, dass die definierten Anforderungen in der Planung entsprechend den Möglichkeiten umgesetzt und bei Bedarf auch noch einmal rückgekoppelt werden. Wichtig ist, auch bei den weiteren Phasen den Beteiligungsprozess fortzuführen.

Bild 19 – 21 // vom Funktionsschema Schule zum Funktionsschema einzelner Bereiche

Mehrzweck

Unterricht

Unterricht

Differ.

Gruppen

Ruheraum

Sporthalle

Arbeitsplatz

Werkraum

Arbeitsplatz

Mehrzweck

Unterricht

Unterricht

Differ.

Gruppen

Unterricht

Unterricht

MehrzweckUnterricht

Unterricht

Differ.

Gruppen

Ruheraum

Arbeitsplatz

Werkraum

Arbeitsplatz

Mehrzweck Unterricht

Unterricht

Differ.

Gruppen

Unterricht

Unterricht

Lehrerzimmer

Secr.

OGS

Küche

Büro

Büro

Lagerraum, werkstatt

FOYER

Biologie

Vorbereitung

Biologie

Toiletten

Informatik

Chemie

Physik Robotik raum

Vorbereitung

Vorbereitung

Schüler- labor

Chemie

Physik Informatik

9. AktuellePlanungsbeispiele

Planungsbeispiele

54

9.1 Neubau Melanchthonstraße 2, Düsseldorf Benrath

Konzept Neubau einer 2-zügigen Hauptschule, Düsseldorf Benrath, voraussichtlicher Baubeginn 2018Architekt: RKW Architektur + Düsseldorf

9. Aktuelle Planungsbeispiele

55

9.2 Neubau Schmiedestraße 25, Düsseldorf Oberbilk

Konzept Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums, Düsseldorf Oberbilk, voraussichtlicher Baubeginn 2019Architekt: AGN Niederberghaus & Partner GmbH Düsseldorf

LernhausUnterrichtsräume

BestandsbauteilFachklassen

Gymnastikhalle /Tanz- & Schauspiel

2-geschossig

zentrale Mitte /Lernzentrum

LernhausUnterrichtsräume

Verwaltung /Lehrerzimmer

3-fach Sporthalle

ET/NT9 m²

UnterrichtsraumSEK I 65 m²

UnterrichtsraumSEK I 65 m²

UnterrichtsraumSEK I 65 m²

UnterrichtsraumSEK I 65 m²

WC25 m²

UnterrichtsraumSEK I 65 m²

UnterrichtsraumSEK I 65 m²

UnterrichtsraumSEK I 65 m²

UnterrichtsraumSEK I 65 m²

AR/LM13 m²

Multizone/DifferenzierungSEK I 90 m²

Terrasse /Grünes Klassenzimmer

GruppenraumInklusionSEK I 45 m²

Lernzentrum

Multizone/DifferenzierungSEK I 90 m²

56

9. Aktuelle Planungsbeispiele

Neubau dreizügige Grundschule,Jahnstraße 97 , -Entwurf und Umsetzung, Hellmeister Architekten, Düsseldorf

9.3 Neubau Jahnstraße 97, Düsseldorf Friedrichstadt

71,04 m2

52,69 m2

57,20 m2

26,43 m2

5,44 m2

10,31 m2

47,73 m2

61,10 m2 2,74 m2 3,89 m2

4,78 m2

1,94 m2

5,97 m2 3,09 m2

18,47 m2

51,44 m2

67,50 m2

38,08 m2

128,46 m2

71,68 m2 69,92 m2

1,47 m2 2,27 m2

68,19 m2

36,32 m2

64,75 m2

133,13 m2

17,16 m2 17,11 m2

Obergeschoss 1 und 2

Lernatelier

Klassenraum

Gruppenraum

Klassenraum Klassenraum

Klassenraum

KlassenraumKlassenraum

Lernatelier

Gruppenraum

Multifunktionsraum

Multifunktionsraum

Lehrmittel

Material-raum

Treppenhaus 1

Treppenhaus 2 Treppen-haus 3

Dachbegrünung

WC-L

WC-M

WC-J

Putz.WC-B

RRRR

RR

Kunstraum

Flur

T30-

RS

RS

T30-

RS

T30-RS

T30-

RS

T30-

RS

T30-

RS

VS

G

VS

G

VS

G

VSG

VSG VSG

VSGVSG

VS

G

VS

G

VS

GV

SG

VSG

VSGVSG

VSG

BR. 0,69

BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79

BR. 0,69 BR. 0,69 BR. 0,69

BR. 1,79

BR. 1,79

BR.0

,69

BR.0

,69

BR.0

,69

BR.0

,69

BR.0

,69

BR. 0,69 BR. 0,69BR. 0,69

BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79

BR.0

,69

BR.1

,79

BR.1

,79

BR.0

,00

BR.0

,00

BR. 0,69

BR. 1,79

BR.1

,79

BR.1

,79

BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79 BR. 1,79

BR. 0,69 BR. 0,69 BR. 0,69 BR. 0,00 BR. 0,69 BR. 0,69 BR. 0,69

T30-RST30-RS

RS

RS

NA

NA

NA

NA

RS RS

RS

RS

RS RS

RS

F90-

AB

F90-

AB

F30-AB

F90-AB

F30-ABF30-AB

DT

DT

DT

DT

DT

DT

DT

DT

DT

F90-AB

F90-

AB

F30

F90-A Ba BW

F90-

A Ba

BW

F90-A Ba BW

F90-A Ba BW

F90-

A Ba

BW

F90-A Ba BW

F90-

AB

F90-

AB

F30 Glas

F90-

AB

F90-

AB

F30-

AB

F30-AB

F30-ABF30-AB

F30-AB

F30-

AB

DT

Schleuse Schleuse

71,04 m2

2

18,47 m2

68,19 m2

36,32 m2

64,75 m2

133,13 m217,11 m2 Lernatelier

Klassenraum Gruppenraum

KlassenraumKlassenraum

Treppen-haus 3

RRT30-

RS

VS

G

VS

G

VS

G

VSG

VSG VSG

VSG

VS

G

BR. 0,69 BR. 0,69

BR.0

,69

BR.0

,69

BR.0

,69

BR.0

,00

BR. 0,69 BR. 0,69 BR. 0,69

T30-RS

RS

NA

NA

RS

RS DT

DT

DT

DT

DT

F90-

AB

F90-A Ba BW

F90-

A Ba

BW

F90-A Ba BW

F90-

AB

F30-AB

F30-AB

F30-

AB

Schleuse

57

NRF 26,63 m²

B.EG.002Flur

NRF 32,43 m²

C.EG.003Garderobe

NRF 73,58 m²

C.EG.009Unterricht

NRF 31,61 m²

C.EG.008Diff.

NRF 71,66 m²

C.EG.007Unterricht

NRF 11,50 m²

C.EG.010LP+Sanitätsr.

NRF 72,13 m²

C.EG.006Unterricht

NRF 85,62 m²

C.EG.004Mehrzweck

NRF 59,86 m²

C.EG.005Gruppenraum

NRF 5,25 m²

C.EG.017WC H

NRF 4,30 m²

C.EG.016WC H

NRF 6,32 m²

C.EG.015WC Beh.

NRF 4,30 m²

C.EG.014WC D

NRF 5,11 m²

C.EG.013WC D

NRF 26,63 m²

C.EG.002Flur

NRF 5,63 m²

C.EG.011Lager OGS

NRF 5,95 m²

C.EG.012Lehrmittel

NRF 5,28 m²

C.EG.020ELT

NRF 3,16 m²

NRF 14,62 m²

C.EG.018Flur

4,00

NRF 3,16 m²

C.EG.019PuMi

NRF

B.EG.01Lehr

NRF 34,00 m²

C.EG.001THR

EG OKFF = 38,9

NRF 6,17 m²

C.EG.029Aufzug

1,925

2,75

20 4,88 50

7,00

50

10,64

-1,06

15

1,154

1,50

ungefähreositionett-

abscheider

MehrzweckraumMehrzweckraum

Schn46

chnitt46

Konzept Erweiterungsbau Grundschule um 2 Züge, Düsseldorf Himmelgeist, voraussichtlicher Baubeginn 2018Architekt: RKW Architektur + Düsseldorf

9.4 Erweiterungsbau Am Steinkaul 27, Düsseldorf Himmelgeist

NRF 73,58 m²

B.EG.009Unterricht

NRF 31,61 m²

B.EG.008Diff.

NRF 11,50 m²

B.EG.010LP+Sanitätsr.

NRF 72,13 m²

B.EG.006Unterricht

NRF 59,86 m²

B.EG.005Gruppenraum

NRF 5,11 m²

B.EG.013WC D

NRF 5,28 m²

B.EG.020ELT

NRF 4,30 m²

B.EG.014WC D

NRF 6,32 m²

B.EG.015WC Beh.

NRF 4,30 m²

B.EG.016WC H

NRF 5,25 m²

B.EG.017WC H

NRF 41,04 m²

A.EG.010Werkraum

NRF 57,95 m²

A.EG.011Ruheraum

NRF 10,57 m²

A.EG.014Flur

NRF 9,53 m²

A.EG.009Flur

NRF 13,87 m²

V2.A.EG.009TRH

NRF 34,00 m²

B.OG1.001TRH

NRF 85,62 m²

B.EG.004Mehrzweck

NRF 71,66 m²

B.EG.007Unterricht

NRF 32,43 m²

B.EG.003Garderobe

NRF 14,62 m²

C.EG.018Flur

B.EG.019PuMi

NRF 5,63 m²

B.EG.011Lager OGS

5,95 m²

2mittel

NRF 6,17 m²

B.EG.028Aufzug

F

F

E

E

D

D

A

A

B

B

C

C

11

22

33

44

NRF 410,39 m²

E.EG.077Sporthalle

NRF 82,38 m²

E.EG.078Geräteraum

NRF 16,88 m²

E.EG.086Eingang

NRF 28,43 m²

E.EG.079Flur

NRF 19,40 m²

E.EG.084WC H

NRF 19,76 m²

E.EG.085WC D

NRF 46,36 m²

E.EG.081Umkleide 2

NRF 46,16 m²

E.EG.080Umkleide 1

NRF 6,71 m²

E.EG.083WC Beh.

NRF 12,42 m²

E.EG.089TRH

Vordach

10,46 20 4,46 20 7,00 50

23,32

10,71

303,3

430

1,60

307,0

050

11,21

12,84

24,05

20 2,94 20 4,00 20 8,50 20 10,26 50

503,2

020

10,90

50 1,50 10 1,75 10 1,71 20

7,00

203,5

020

2,00

202,7

520

7,00

20 2,94 20 1,50 20 2,30 20 1,15125 1,925 20

302,1

030

1,925

751,6

020

1,625

751,9

5

30 3,60 30 1,60

5,965 20 4,075 40

401,5

020

6,84

207,6

7

16,81

501,5

030

3,2975

201,8

72520

3,70 20

50 2,85 3015,20

5016,68

19,35

5027

, 2050

2 8, 2 0

2 ,175

50 3,00 115 2,285 115 3,60 115 3,00 30 3,65

36,03

30, 37

5

50 4,4475 175 1,625 175 1,625 175

26,8075

50

36,03

503,3

420

2 ,00

2 08 ,3

35 0

1 5, 0 7 50 3,00 115 1,585 115 2,685 115 1,50 115 3,00 30 7,00 30 15,20

307,00303,001152,20203,601153,00

3,001153,601152,2851153,00

202,5

011

52 ,8

01 1

52 ,8

0

75 75

75

Schnitt25 -

SporthalleQuer

Schnitt25 -

SporthalleQuer

9,003,00

2,397510,2075

380 Sitzplätze

1,40

4,00

3 ,00

1 5, 7 0

7 5

2 ,885

Bühne 36m²

NRF 80,18 m²

A.EG.003Küche

NRF 46,56 m²

A.EG.001Eingang

NRF 5,55 m²

A.EG.013HAR

NRF 12,20 m²

E.EG.018Hausmeisterbüro

NRF 6,93 m²

A.EG.014Flur

NRF 57,23 m²

A.EG.007Toberaum

NRF 16,70 m²

A.EG.006Personalraum

NRF 38,92 m²

A.EG.008Flur

NRF 6,11 m²

A.EG.012Müll

80 Sitzplätze

SchnittLängs

SchnittLängs

Schnitt35

Schnitt35

NRF 23,99 m²

E.EG.092TRH

NRF 105,07 m²

A.EG.005Lehrerzimmer

NRF 5,21 m²

E.EG.093Regieraum

PF

NRF 5,62 m²

E.EG.094HAR

SchnittTechnik

SchnittTechnik

Schiebetoropt. Drehtor

ittS

Fensteröffnungschließen

GKW

and

neu

Türöffnung neu

Türö

ffnun

gneu

Gem. DIN+15m²

RKWArchitektur+

M 1 : 200GRUNDRISS EG |

STEINKAUL - 2. ERWEITERUNG - DÜSSELDORF HIMMELGEIST18.08.17

58

10. Literaturverzeichnis

Bundesministerium für Bildung und ForschungVergleich ausgewählter Richtlinien zum Schulbau – KurzfassungHeft 1 zur Reihe „Rahmen und Richtlinien für einen leistungsfähigen Schulbau in Deutschland“

Montag Stiftung Jugend und GesellschaftFünfmal Phase NullDokumentation der Pilotprojekte „Schulen planen und bauen“

UK NRW Unfallkasse Nordrhein-WestfalenKlasse(n) – Räume für SchulenEmpfehlungen für gesundheits- und lern-fördernde Klassenzimmer

Montag Stiftung Urbane Räume gAGMontag Stiftung Jugend und GesellschaftBund Deutscher Architekten BDA Verband Bildung und Erziehung (VBE)Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland

Landeshauptstadt MünchenReferat für Bildung und SportDas Münchner Lernhaus – Chancen für alle

Montag Stiftung Urbane Räume gAGMontag Stiftung Jugend und GesellschaftSchulumbauStrategien zur Anpassung von Bestands-gebäuden

Landeshauptstadt DüsseldorfDezernat für Jugend, Schule, Soziales und SportClusterkonzepte im SchulbauBauaufsichtliche Lösungen

BPK Fire Safety Consultants GmbH & Co. KG und RKW Architektur + Clusterkonzepte im Schulbau Bauaufsichtliche Lösungen

11. Abbildungsverzeichnis

Bild 1 // Färberstraße 34 – Selbstlernzentrum, Entwurf und Umsetzung durch Buddenberg Tauchmann Architekten Düsseldorf, © Michael Reisch

Bild 2 // Am Mergelsberg 1 – Ganztagsbereich mit erweiterbarer Multifunktionszone, Entwurf und Umsetzung durch KUBUS-Architekten Düsseldorf

Bild 3 // Am Mergelsberg 1 – Klassenraum mit flexi­blem­Mobiliar,­Entwurf­und­Umsetzung­durch KUBUS- Architekten Düsseldorf

Bild 4 // Graf-Recke-Straße 94–96 – naturwissenschaftlicher Fachraum

Bild 5 // Am Litzgraben 28 a – multifunktio nale Eingangshalle, Entwurf und Entwurf und Umsetzung durch Heuer Faust Architekten Aachen

Bild 6 // Am Mergelsberg 1 – Speiseraum, Entwurf und Umsetzung durch KUBUS- Architekten Düsseldorf

Bild 7 // Ellerstraße 84–94 – Speiseraum, Entwurf und Umsetzung durch BLFP Frieling-haus Architekten Friedberg

Bild 8 // Lindemannstraße 57 – Entwurf Schulhof­ ächen,­Entwurf­und­Umsetzung­ Freiraumplus Landschaftsarchitekten Stüve + Hähnel­ PartGmbB,­­Krefeld

Bild 9 // Ellerstraße 84–94 – Gymnastikraum, Entwurf und Umsetzung durch BLFP Frieling-haus Architekten, Friedberg

Bild 10 // Am Litzgraben 28 a – Flurzone, Entwurf und Umsetzung durch Heuer Faust Architekten Aachen

Bild 11 – 12 // Melanchthonstraße 2 – Cluster D, <400 m²,­Copyright­RKW­Architektur­+

Bild 13 – 14­//­Steinkaul­27­–­Typ­D,­<400­m²,­ Copyright­RKW­Architektur­+

Bild 15 // Auswahl positive und negative Beispiele Schulbau

Bild 16 // gemeinsame Erarbeitung Funktionskonzept

Bild 17 // Erarbeitung Wünsche und Ideen neue Schule

Bild 18­//­Identifikation­mit­der­eigenen­Schule

Bild 19 – 21 // vom Funktionsschema Schule zum Funktionsschema einzelner Bereiche

59

Landeshauptstadt DüsseldorfSchulverwaltungsamt

Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Schulverwaltungsamt

Verantwortlich Dagmar Wandt, Florian Dirszus

Redaktion Tanja Boueke, Jan Buddelmeyer, Jan Herdmann, Udo Kempers, Freia Visser, Laura Weber

BilderFotolia, i-Stock

GestaltungSarah Stötzner

RealisationAmt für Zentrale Dienste

VI 18 – .5www.duesseldorf.de