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EDUCATION NGO’S EXCHANGE RESPECT CONNECTIVITY HONESTY REVIEW AFFORDABILITY DISSEMINATION CONSERVATION EFFECTIV COMMUNICATION ADAPTABILITY MOTIVATION PARTICIPATION INDEPENDENT PLURALITY KNOWLEDGE-SHARING HORIZONTAL EFFICIENT COMMONS INTERDISCIPLINARTITY AWARENESS RESEARCHES INCLUSIVNESS NORM-BREAKING BENEFITS TRANSPARENCY TRANSLATION CROSS-SCALE OWNERSHIP FUNDING RELEVANCE FEEDBACK INTEGRITY NORM-BREAKIN CAPABICTY-BUILDING NEW NATURE INNOVATION COLLABORATIONG EQUALITY PEOPLE HOLISTIC PARTNERSHIP OUTREACH NATURE PARTNERSHIP OUTPUTS HONESTY EMPOWERMENT MULTI-DISCIPLINARY RESILIENCE PRO-ACTIVE COOPERATION RECOGNITION ACCESS DIALOGUE DIVERSITY LEADERSHIP NETWORKING VISIBILITY BOTTOM-UP NOMINATION KNOWLEDGE OPENNESS FORUM PRO-ACTIVE ENRICHMENT Leitfaden zu IPBES- Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen Open-Ended Network of IPBES Stakeholders – ONet Stand: April 2019

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EDUCATION NGO’SEXCHANGE RESPECT CONNECTIVITY

HONESTY REVIEW AFFORDABILITY DISSEMINATION CONSERVATION EFFECTIV COMMUNICATION ADAPTABILITY

MOTIVATION PARTICIPATION INDEPENDENT PLURALITY KNOWLEDGE-SHARING HORIZONTAL EFFICIENT COMMONS

INTERDISCIPLINARTITY AWARENESS RESEARCHES INCLUSIVNESS NORM-BREAKING BENEFITS TRANSPARENCY TRANSLATION CROSS-SCALE OWNERSHIP FUNDING RELEVANCE FEEDBACK

INTEGRITY NORM-BREAKIN CAPABICTY-BUILDING NEW NATURE INNOVATION COLLABORATIONG EQUALITY PEOPLE HOLISTIC PARTNERSHIP OUTREACH NATURE PARTNERSHIP OUTPUTS HONESTY EMPOWERMENT MULTI-DISCIPLINARY RESILIENCE

PRO-ACTIVE COOPERATION RECOGNITION ACCESS DIALOGUE DIVERSITY LEADERSHIP NETWORKING

VISIBILITY BOTTOM-UP NOMINATION KNOWLEDGE OPENNESS FORUM

PRO-ACTIVE ENRICHMENT

Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für

Neueinsteiger*innenOpen-Ended Network of IPBES Stakeholders – ONet

Stand: April 2019

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 3

Editorial

Herausgegeben vom Open-ended Network of IPBES Stakeholders

Deutsche Übersetzung vom Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland – NeFo

Deutsche Ausgabe: April 2019

Die Aktualisierung der englischen Fassung des Guides wurde durch den WWF Deutschland unterstützt.

Koordinierender Autor

Malte Timpte, Berater/Institut für Biodiversität – Netzwerk e. V. (ibn) (V. i. S. d. P.)

Autoren*innen

Kyle Gracey, Society for Conservation Biology – SCB

Cornelia Krug, URPP Globaler Wandel und Biodiversität, Universität Zürich

Flore Lafaye de Micheaux, International Union for Conservation of Nature – IUCN

Günter Mitlacher, World Wide Fund for Nature – WWF Deutschland

Laurence Perianin, International Union for Conservation of Nature – IUCN

Kristina Raab, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ/Netzwerk-Forum zur

Biodiversitätsforschung Deutschland – NeFo

Teuta Skorin, Society for Conservation Biology – SCB

Grafiken

Kopfzeile: Moderatoren des IPBES-2 Stakeholder Day, M.Timpte

IPBES-Struktur und Mandate: Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland – NeFo

Fotos: IISD/ENB, NeFo/GIZ ValuES, NeFo

Gestaltung: Marijke Küsters, www.studioazola.com

Deutsche Übersetzung

Rainer Schliep, Martina Lutz, Nils Mojem

Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland – NeFo

c/o Museum für Naturkunde Berlin

Invalidenstraße 43

D-10115 Berlin

[email protected]

Inhalt

Hintergrund 4Wie kann man an den IPBES-Plenarsitzungen teilnehmen? 4 Akkreditierung als Beobachterorganisation und Registrierung für IPBES-Plenarsitzungen 4 Teilnahme an den IPBES-Plenarsitzungen als Einzelperson 5Wie kann man sich auf die IPBES-Plenarsitzungen vorbereiten? 6 Tagesordnung des Plenums 6 IPBES-Dokumente 6 Information und Kommunikation während der Plenarversammlungen 8Wie kann man mit anderen Beobachterorganisationen zusammenarbeiten? 9 IPBES Stakeholder Day 9 Konsultationen der Beobachtergruppen während der Plenarsitzungen 10 Treffen des International Indigenous Forum on Biodiversity and Ecosystem Services (IIFBES) 11 Treffen der Nachwuchswissenschaftler*innen während der Plenarsitzung 11Wie funktioniert eine IPBES-Plenarversammlung? 12 Die Plenarversammlungen 12 Beobachterbeiträge in Plenarsitzungen 13Was sind Arbeits- bzw. Kontaktgruppen? 15 Beiträge von Beobachter*innen bei Sitzungen von Kontaktgruppen 16 Sitzungen der Kontaktgruppe zum Haushalt 17Wie werden Entscheidungen vom IPBES-Plenum getroffen? 18Was passiert zwischen den IPBES-Plenarsitzungen? 21Aus welchen Gremien besteht IPBES? 22gefördert

von:

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 5

Organisationen, die als Beobachter akkreditiert werden möchten, sollten

ihr Interesse im Zuge der Anmeldung für die bevorstehende Plenar-

versammlung an das IPBES-Sekretariat melden und die angeforderten

Informationen (Adresse, Ansprechpartner*in, Mandat, Umfang und

Verwaltungsstruktur der Organisation, Kompetenzen und Interessen in

Bezug auf IPBES usw.) übermitteln. Auf Grundlage dieser Informationen

wird das IPBES-Büro (gewählte Vertreter*innen der IPBES-Mitglied-

staaten mit beratender Verwaltungsfunktion) den Antrag prüfen und ent-

scheiden, ob die Organisation als neuer Beobachter im Plenum zugelassen

werden kann. Ablehnungen sind oft darauf zurückzuführen, dass Organisa-

tionen unvollständige Informationen einreichen und/oder nicht aufzeigen,

wie ihre Arbeit mit IPBES verknüpft ist.

Das IPBES-Büro kann neue Beobachter den Mitgliedstaaten nur empfehlen;

die Mitgliedstaaten müssen die Anträge im Plenum noch annehmen und

genehmigen. Zwei Möglichkeiten der Beschlussfassung werden zurzeit

noch diskutiert: Neue Beobachter werden akzeptiert, entweder a) solange

kein Mitgliedstaat der Plattform dies ablehnt, oder b) zwei Drittel der

anwesenden Mitgliedstaaten stimmen zu (siehe www.ipbes.net/system/tdf/ipbes-6-14-en.pdf?file=1&type=node&id=16541“IPBES/6/14).

Teilnahme an den IPBES-Plenarsitzungen als Einzelperson

Interessierte Personen, die keiner Organisation mit Beobachterstatus

angehören, sollten sich an akkreditierte Organisationen in ihrer Region

oder aus ihrem Fachgebiet wenden (siehe Liste der Beobachterorganisationen

www.ipbes.net/accredited-organisations). Womöglich ist eine dieser

Organisationen bereit, sie als zusätzliche Person in ihre Delegation

aufzunehmen.

Dieser Leitfaden soll Delegierten von Stakeholder-Organisationen die grund-

legenden Informationen zu den IPBES-Plenarversammlungen an die Hand

geben. Er beschreibt die notwendigen Schritte, um als Beobachterorganisa-

tion für das Plenum akkreditiert zu werden, gibt Tipps zur Vorbereitung für

die Verhandlungen und erklärt, wie Entscheidungen getroffen werden.

Eine erste Version dieses Leitfadens wurde von Mitgliedern verschiedener

Stakeholder-Organisationen im Vorfeld der 4. IPBES-Plenarsitzung entwi-

ckelt und basiert auf ihren Erfahrungen als Beobachter*innen bei früheren

IPBES-Plenarversammlungen sowie auf öffentlich zugänglichen Informa-

tionen des IPBES-Sekretariats.

Der Leitfaden wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt vor IPBES-7.

Sollten Sie inhaltliche Vorschläge für diesen Leitfaden haben,

wenden Sie sich bitte an die Autorengruppe: [email protected]

Hintergrund

Wie kann man an den IPBES-Plenarsitzungen teilnehmen?

Akkreditierung als Beobachterorganisation und Registrierung für IPBES-Plenarsitzungen

Um an einer IPBES-Plenarversammlung teilnehmen zu können, müssen

die Stakeholder-Organisationen beim IPBES-Sekretariat als „Beobachter“

registriert sein. Seit der 1. IPBES-Plenarversammlung (IPBES-1) wurden

über 360 Nichtregierungs- und zwischenstaatliche Organisationen

als Beobachter akkreditiert. Eine Liste aller akkreditierten Beobachter-

organisationen ist auf der IPBES-Website verfügbar:

www.ipbes.net/accredited-organisations

Das Regelwerk für die Akkreditierung von Beobachtern ist noch nicht end-

gültig festgelegt und wird seit IPBES-1 in den IPBES-Plenarversammlungen

diskutiert. Laut dem aktuellen Regelwerk brauchen Organisationen,

die bereits als Beobachter bei früheren Plenarversammlungen

akkreditiert wurden, keinen erneuten Antrag auf Beobachterstatus

stellen. Allerdings muss jede akkreditierte Beobachterorganisation

ihre Delegation registrieren und ein offizielles Nominierungs-

schreiben vorweisen.

Registrierung der Delegierten, IPBES-4,

Kuala Lumpur, Malaysia 2016. Quelle: IISD/ENB | Sean Wu

4 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 7

Tagesordnung des Plenums

Eines der ersten Dokumente, die auf der Website des IPBES-Plenums

veröffentlicht werden, ist die vorläufige Tagesordnung, die einen Überblick

über die Verhandlungsagenda und die vom Plenum zu treffenden Ent-

scheidungen gibt. Das IPBES-Sekretariat wird zudem einige Wochen vor

der Plenarsitzung einen Bericht zum Stand der Umsetzung des aktuellen

Arbeitsprogramms vorlegen.

Praktische Informationen zu der Sitzung und den Veranstaltungsort finden Sie

in den Hinweisen für Delegierte (Information note for delegates).

IPBES-Dokumente

Die folgenden Dokumente werden vor und während der Plenarsitzung erstellt:

■ Arbeitsdokumente: Das IPBES-Plenum behandelt während der

Sitzung eine Reihe von Arbeitsdokumenten. Weitgehend fortgeschrittene

Versionen der Arbeitsdokumente werden 4 – 6 Wochen vor der Plenar-

versammlung in englischer Sprache im PDF- und Word-Format auf der

Website des IPBES-Plenums zur Verfügung gestellt.

Sie werden vom IPBES-Sekretariat vorbereitet und enthalten komprimierte

Informationen zu den bevorstehenden Verhandlungen und anstehenden

Entscheidungen. Die Arbeitsdokumente beziehen sich oft auf dazugehörige

Informationsdokumente (s. u.), die weiteres Detail- und Hintergrund-

material enthalten. Endgültige Versionen der Arbeitsdokumente werden

in alle sechs UN-Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch,

Russisch und Spanisch) übersetzt und auf der Website des IPBES-

Plenums kurz vor der Plenarversammlung aktualisiert.

Sie sind als IPBES/Plenumsnummer/Dokumentnummer nummeriert.

Wie kann man sich auf die IPBES-Plenarsitzungen vorbereiten?

Der IPBES-Vorsitzende Abdul Hamid Zakri bestätigt

die Genehmigung der Zusammen-fassung für politische Entschei-

dungsträger (Summary for Policy Makers, SPM) des Thematischen

Berichts zu Bestäubern, Bestäubung und Nahrungs-

mittelproduktion. Quelle: IPBES-4, Kuala Lumpur,

Malaysia 2016. Quelle: IISD/ENB | Diego Noguera

Ein Blick auf das Plenum, IPBES-1, Bonn, Deutschland 2013.

Quelle: IISD/ENB

■ Informationsdokumente (Information Documents, INF):

Das IPBES-Sekretariat stellt ausführliche Hintergrundinformationen zu

ausgewählten Themen bereit, wobei das Sekretariat die Dokumente nur

zugänglich macht ohne sie zu selbst zu bearbeiten. Die Dokumente sind

meist nur in Englisch verfügbar. Informationsdokumente werden als

IPBES/Plenumsnummer/INF/Dokumentnummer nummeriert.

■ Sitzungsdokumente (In-session Documents): Die Arbeitsdoku-

mente werden entsprechend den Verhandlungsfortschritten im Plenum

geändert und vom IPBES-Sekretariat auf einer speziellen Website

während der Plenumsversammlung zur Verfügung gestellt. Um auf

dem Laufenden zu bleiben, besuchen Sie diese Website während des

Plenums bitte regelmäßig.

■ Nicht-Papiere (Non-papers): Diskussionspapiere, die verschiedene

Ansichten und Kommentare aus dem Plenum enthalten, werden vom

IPBES-Sekretariat oder den Vorsitzenden von Arbeits- bzw. Kontakt-

gruppen zur Prüfung im laufenden Verhandlungsprozess vorgelegt.

■ Konferenzraum-Papiere (Conference Room Papers, CRP):

Dabei handelt es sich um Entscheidungsentwürfe, die vom IPBES-

Sekretariat auf der Basis der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen

oder Kontaktgruppen erstellt und dem Plenum zur weiteren Prüfung

vorgelegt werden (s. u. für weitere Details zu den Gruppen).

■ Rechtliche Dokumente (Legal Documents, L-Dokumente):

Dabei handelt es sich um final ausgehandelten Beschlussdokumente zur

Annahme im Plenum. Kleine Textänderungen können jedoch bis zum

letzten Moment vorgenommen werden, müssen allerdings im Plenum

abgestimmt werden.

■ Entscheidungen: Sobald die Mitgliedstaaten im Plenum L-Dokumente

genehmigen, gelten diese als Entscheidung und werden in den sechs UN-

Sprachen auf der IPBES-Website veröffentlicht. Entscheidungen werden

mit IPBES/Plenumsnummer/Entscheidungsnummer nummeriert.

6 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 9

Nach der Plenarversammlung erstellt das IPBES-Sekretariat einen

Tagungsbericht, der die Diskussionen und Verhandlungen nachzeichnet

sowie die endgültigen Entscheidungen festhält. Der Bericht wird zusammen

mit den Vorbereitungsunterlagen auch für die nächste Plenarversammlung

zur Verfügung gestellt.

Information und Kommunikation während der Plenarversammlungen

Simultanübersetzung: Während der Plenarversammlung laufen Über-

setzungen in alle sechs UN-Sprachen. Auch für einige Themenpunkte,

die in den Kontaktgruppen der Plenarversammlungen diskutiert werden,

wird eine Simultanübersetzung angeboten.

Tägliche Berichterstattung über Verhandlungen und Events:

Das IPBES-Sekretariat hat die gemeinnützige Organisation International

Institute for Sustainable Development (IISD) beauftragt, die IPBES-

Plenarsitzungen zu begleiten. Berichterstatter*innen der IISD nehmen an

den meisten öffentlichen Treffen teil und bitten gelegentlich auch Delegierte

und Stakeholder um Interviews. Die tägliche IISD-Berichterstattung über

das Treffen wird unter www.iisd.ca veröffentlicht.

Livestream: Der regelmäßig am Tag vor Beginn der Plenarversammlungen

stattfindende Stakeholder Day wird per Live-Stream übertragen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Sekretariats.

Soziale Medien: Aktuelle Informationen aus dem IPBES-Sekretariat

erhalten Sie über Twitter (http://twitter.com/IPBES) oder Facebook

(www.facebook.com/IPBES).

Verwenden Sie #IPBES oder @IPBES für Ihre Tweets.*

*Bitte keine Details aus laufenden Verhandlungen in den Kontaktgruppen twittern.

Wie kann man mit anderen Beobachterorganisationen zusammenarbeiten?

Get engaged!

Teilnehmer des Stakeholder Day zu IPBES-6, Medellín,

Kolumbien 2018

IPBES Stakeholder Day

Regelmäßig am Tag vor Beginn der Plenarversammlungen findet der

Stakeholder Day statt, der vom IPBES-Sekretariat in Zusammenarbeit mit

Stakeholder-Netzwerken organisiert wird. Ziel ist es, einen Überblick über

die Fortschritte von IPBES zu vermitteln und hierbei die Möglichkeit zum

Austausch mit den Mitgliedern des Sekretariats, des Büros und den an den

Berichten beteiligten Autor*Innen zu bieten. Regelmäßig thematisiert wird

auch, wie die Interessengruppen stärker in das IPBES-Arbeitsprogramm

einbezogen werden und daran mitwirken können.

Im Gegensatz zu den IPBES-Plenarsitzungen ist die Teilnahme am

Stakeholder Day nicht auf IPBES-Mitgliedstaaten und akkreditierte

Beobachter*innen beschränkt, sondern steht allen interessierten Personen

offen. Um jedoch eine Nachbereitung der Teilnahme zu ermöglichen und

entsprechende Vorbereitungen zu Veranstaltungsort (Verpflegung, Räume,

Sicherheit usw.) treffen zu können, ist eine formelle Anmeldung erforder-

lich. Sie können sich auf den Seiten des IPBES-Sekretariats für den Stake-

holder Day anmelden.

Stakeholder-Initiativen, die das IPBES-Arbeitsprogramm

unterstützen, könnten sich (je nach verfügbarer Zeit) auf dem

Stakeholder Day vorstellen. Beispiele hierfür von anderen Interessen-

gruppen können vor dem Treffen über die TRACK-Datenbank gesammelt

werden. Die entsprechende Vorlage ist verfügbar unter:

www.ipbes.net/impact-tracking. Im ONet-Webspace werden dazu weitere Informationen bereitgestellt.

8 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 11

Treffen des International Indigenous Forum on Biodiversity and Ecosystem Services (IIFBES)

Das International Indigenous Forum on Biodiversity and Ecosystem

Services (IIFBES) unterstützt und koordiniert die Teilnahme von Delegierten

aus indigenen und lokalen Gemeinschaften an IPBES-Plenarsitzungen.

Delegierte des IIFBES sind in der Regel Teil des Projektteams, das den

Stakeholder Day vor der Plenarversammlung organisiert. Auch die IIFBES-

Delegation trifft sich während der Plenarversammlungen regelmäßig und

berät über Erklärungen und Beiträge.

Treffen der Nachwuchswissenschaftler*innen während der Plenarsitzung

BSPIN, das Biodiversity Science Policy Interface Network, wurde während

der 2. IPBES-Plenarversammlung gegründet und ist ein internationales

und interdisziplinäres Netzwerk von Nachwuchswissenschaftler*innen

(Early Career Scientists: ECS), die sich an der Schnittstellenarbeit zwischen

Wissenschaft und Politik in der globalen Umweltpolitik beteiligen wollen.

Die Mission von BSPIN ist es, junge Wissenschaftler*innen zu vernetzen

und ihre Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme und Beteiligung an solchen

Schnittstellen zu verbessern.

BSPIN hat bereits bei früheren IPBES-Plenarversammlungen Treffen von

Nachwuchswissenschaftler*Innen unterstützt. Weitere Informationen

finden Sie unter www.biodiversity.de/en/bspin-earlycareer oder auf

Facebook: www.facebook.com/biodivspis

Stakeholder können Themen vorschlagen, die auf dem Stake-

holder Day behandelt werden sollen. Um Themen vorzuschlagen,

müssen sich die Teilnehmenden vorab mit den Organisator*innen in

Verbindung setzen ([email protected]). Zwar können auch vor Ort

Themen vorgeschlagen werden, doch die Berücksichtigung kurzfristig

vorgeschlagener Themen ist nur bei ausreichender Zeit und passender

Gelegenheit möglich.

Stakeholder können sich an der Ausarbeitung der gemeinsamen

Erklärung der Interessengruppen beteiligen. Ein Ergebnis des

Stakeholder Day wird eine gemeinsame, von den Teilnehmenden ausgear-

beitete Erklärung sein, die während der Eröffnungssitzung des IPBES-

Plenums verlesen wird. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich

der Redaktionsgruppe anzuschließen.

Stakeholder sind zudem eingeladen, sich dem ONet-Support-

Team für zukünftige Stakeholder-Tage anzuschließen.

Bitte beachten Sie, dass alle diese Aktivitäten auf freiwilliger Basis erfolgen –

es gibt keine Finanzierung.

Konsultationen der Beobachtergruppen während der Plenarsitzungen

Seit IPBES-3 wird akkreditierten Beobachter*innen ein Raum zur Konsul-

tation und Koordination während der Plenarsitzungen zur Verfügung gestellt.

Hier diskutieren jeden Morgen vor der Plenarsitzung die Beobachter*innen

den Stand der Verhandlungen und bereiten die Entwürfe für Erklärungen

zu bestimmten Tagesordnungspunkten vor. Die Sitzungszeiten werden im

Vorfeld bekannt gegeben. Alle akkreditierten Beobachter*innen sind

eingeladen, an diesen regelmäßigen Koordinierungstreffen der Interessen-

gruppen teilzunehmen. Für gemeinsame Beiträge und Erklärungen während

der Plenarsitzungen wird der Gruppe der koordinierten Stakeholder in der

Regel ein eigener Platz mit einem eigenen Mikrophon bereitgestellt.

Moderationsteam des Stakeholder Day vor IPBES-3:

Foto von IISD/ENB | Sean Wu

Breakout Group on Regional Assessment während der

Stakeholder Days vor IPBES-4, Kuala Lumpur, Malaysia 2016.

Quelle: IISD/ENB | Sean Wu

10 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 13

Die Plenarsitzung wird mit Fortschrittsberichten zur Umsetzung des ersten

IPBES-Arbeitsprogramms fortgesetzt, bevor die einzelnen Kontaktgruppen

(contact groups) zusammentreten, in denen die IPBES-Mitgliedstaaten die

Tagesordnungspunkte ausführlich diskutieren. Kontaktgruppen erarbeiten

Vorschläge für Beschlusstexte, die endgültigen Entscheidungen werden im

Plenum getroffen.

Beobachterbeiträge in Plenarsitzungen

Nach den IPBES-Regularien kann „jede/r Beobachter*in auf Einladung

des/der Vorsitzenden am Plenum teilnehmen“, ohne allerdings mit

entscheiden zu können (Geschäftsordnung, Beschluss IPBES-1/1/1, Artikel 7).

Der/Die Vorsitzende der Plenarsitzung kann Beobachtern die Möglichkeit

geben, während der Eröffnung der Plenarsitzung und/oder der Abschluss-

sitzung und/oder zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt eine Erklärung

oder einen Beitrag abzugeben. Der/Die Vorsitzende kann jedoch auch nur

den nationalen Delegationen das Wort zu erteilen und Erklärungen von

Beobachter*Innen aus Zeitgründen nicht zuzulassen.

Redebeiträge sollten kurz und prägnant sein, da in der Regel nicht

mehr als zwei Minuten Redezeit eingeräumt wird. Erklärungen sollten im

Voraus oder unmittelbar nach der Rede an die Vertreter*innen des Sekre-

tariats übermittelt werden, um als Konferenzdokument auf den IPBES-

Webseiten der Sitzung veröffentlicht werden zu können.

Der/Die Vorsitzende gibt den jeweils zu behandelnden Tagesordnungs-

punkt bekannt und bittet um Kommentare und Beiträge. Normalerweise

erteilt der/die Vorsitzende den Redner*innen das Wort in folgender

Reihenfolge:

■ Vertreter*innen der Mitgliedsstaaten oder Regionalgruppen

■ Vertreter*innen von Kooperationspartnern (z. B. UNEP, UNDP, FAO, UNESCO)

■ Vertreter*innen strategischer Partner wie biodiversitätsbezogene Konventionen (z. B. CBD etc.)

■ Vertreter*innen internationaler Beobachterorganisationen

(z.B. IUCN, ICSU, Future Earth, etc.)

Delegierte aus Frankreich beraten während der Kontaktgruppe über den

Haushalt und die ausstehende Bewertungen/Berichte/Assessments bei

IPBES-6, Medellín, Kolumbien 2018. Quelle: IISD/ENB | Diego Noguera

Die Plenarversammlungen

Die Plenarversammlungen der IPBES-Mitgliedstaaten sind das Entschei-

dungsgremium der Plattform und werden vom IPBES-Sekretariat, dem

Präsidium und den Multidisziplinären Expertengremien unterstützt (siehe

Erläuterung der IPBES-Gremien weiter unten). Eine IPBES-Plenum

umfasst Plenarsitzungen, Versammlungen aller anwesenden

Mitgliedstaaten und Beobachter*innen sowie Verhandlungen in

Untergruppen (sogenannte Kontaktgruppen/contact groups).

Den Vorsitz in den Plenarsitzungen führt der/die Vorsitzende des IPBES-

Büros und seine/ihre Ko-Vorsitzenden (siehe www.ipbes.net/about/organisation/bureau für die Mitglieder des amtierenden Präsidiums).

An den Plenarsitzungen dürfen nur akkreditierte Vertreter*innen

von Interessengruppen teilnehmen (s. a. Kapitel zur Beobachterakkre-

ditierung oben). Eine Liste der Teilnehmenden wird so bald als möglich

nach Beginn des Treffens auf einer speziell hierfür vorgesehenen Website

verfügbar gemacht.

Die Tagesordnung für die Plenarversammlungen finden Sie auf der Webseite

des IPBES-Sekretariats auf der Seite der jeweiligen Plenarversammlung. Die

Sitzungen finden in der Regel von 10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr

statt, wobei es auch zusätzliche Möglichkeiten für Abendsitzungen gibt

(normalerweise von 19.30 – 23.00 Uhr).

Die Plenarversammlung wird mit einer Eröffnungssitzung und Grußworten

des/der Vorsitzenden, der Geschäftsführung, der Gastgeberregierung und

Vertreter*innen von UN-Organisationen eröffnet. Es ist üblich, dass ein/

eine Vertreter*in jeder UN-Region eine Eröffnungserklärung abgibt, gefolgt

von internationalen Organisationen und NGOs. In den letzten Jahren lud

der/die Vorsitzende auch die Vertreter*innen des Stakeholder Day sowie

Vertreter*innen indigener Völker und lokaler Gemeinschaftsorganisationen

(indigenous peoples and local community organisations: IPLCs) zu Eröffnungs-

reden ein. Der/die Vorsitzende entscheidet darüber, ob weitere Erklärungen

oder Beiträge von Beobachterorganisationen zugelassen werden können.

Wie funktioniert eine IPBES-Plenarversammlung?

IPBES-6 Plenarversammlung, Medellín, Kolumbien 2018,

Quelle: IISD/ENB | Diego Noguera

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 15

Während der Plenarversammlungen werden bestimmte Tagesordnungspunkte

vor der Beschlussfassung im Plenum zunächst in Arbeits- bzw. Kontaktgruppen

diskutiert. Bei früheren IPBES-Plenarsitzungen fanden die Sitzungen der

Kontaktgruppen zeitlich teilweise parallel statt, manchmal wurden aber auch

Mittags- und Abendpausen genutzt. Informationen darüber, welche Arbeits-

bzw. Kontaktgruppe welches Thema behandelt, werden in der neuesten

Version der kommentierten Tagesordnung auf der Seite zur jeweiligen Plenar-

versammlung (z. B. ww.ipbes.net/event/ipbes-7-plenary) bereitgestellt.

Tagesordnungspunkte, die für Beobachter*innen in der Regel

besonders relevant sind:

1. Eröffnung der Sitzung (Möglichkeit für Eröffnungserklärung)

2. Aufnahme von Beobachter*Innen zur Plenarversammlung

3. Bericht der Geschäftsführung über die Durchführung des laufenden

Arbeitsprogramms

4. Finanz- und Haushaltsfragen

5. Besprechung der nächsten Arbeitsschritte gemäß laufendem

Arbeitsprogramm

6. Veranstaltungsort und Datum kommender Plenarversammlungen

7. Institutionelle Vereinbarungen: Kooperationspartnerschaften etc.

■ Vertreter*innen anderer Beobachterorganisationen (indigene Völker

und lokale Gemeinschaftsorganisationen – IPLCs, Unternehmen,

Gruppe koordinierter Stakeholder, andere Interessengruppen).

Um Redeerlaubnis zu erbitten, muss die Sprechtaste am zugewiesenen

Mikrofon gedrückt werden. Die Zuweisung der Mikrofone erfolgt durch

Namensschilder. Die den Mikrofonen zugeordneten Namensschilder dürfen

nicht verschoben werden, damit der/die Vorsitzende erkennen kann, wer

um Redeerlaubnis bittet. Der/Die Vorsitzende erteilt den Vertreter*innen

in der Reihenfolge, in der sie darum gebeten haben oder in der oben genann-

ten Reihenfolge das Wort. Hierbei ist es auch üblich, dass Vertreter*innen,

die sprechen möchten, das Namensschild ihrer Organisation aufrecht vor sich

halten, um dem/der Vorsitzenden und dem Kamerateam ein Signal zu geben.

Beobachterorganisationen, die eine strategische Partnerschaftsvereinbarung

mit dem IPBES-Sekretariat abgeschlossen haben, werden über ein spezifi-

sches Namensschild verfügen (z. B. IUCN). Namensschilder für Beobachter-

gruppen, wie z. B. „Bildung“ oder „IPLC“, werden in der Regel ebenso wie

ein Namensschild für die „Stakeholder“-Gruppe in einer bestimmten Reihe

des Besprechungsraums bereitgestellt.

Der/Die Vorsitzende wird eher geneigt sein eine Wortmeldung von

Interessenvertreter*innen während einer Sitzung zu akzeptieren, wenn

sie eine abgestimmte Erklärung abgeben und im Voraus über ihre

Sprechabsicht informieren.

Stakeholder-Delegierte, die ihre Wortmeldung vortragen, sollten sich zunächst vorstellen und den entsprechenden Tages-

ordnungspunkt nennen, zu dem sie Stellung nehmen möchten.

Was sind Arbeits-/Kontaktgruppen?

Das Podium während des Treffens der Kontaktgruppe zur Landdegradierung

und -wiederherstellung, IPBES-6, Medellín, Kolumbien 2018.

Quelle: IISD/ENB | Diego Noguera

Stellungnahme des offenen Netzwerks der IPBES-Stakeholder bei IPBES-6,

Medellín, Kolumbien 2018. Quelle: IISD/ENB | Diego Noguera

14 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 17

Sitzungen der Kontaktgruppe zum Haushalt

Die Ergebnisse der Verhandlungen in der Kontaktgruppe zum Haushalt

sind entscheidend für den weiteren IPBES-Prozess. Um das laufende

Arbeitsprogramm umsetzen zu können, müssen von den Mitgliedsstaaten

entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Andernfalls muss das Plenum

entscheiden, wie die Arbeitsbelastung verringert und/oder ob einige der

geplanten Berichte ausgesetzt werden können.

Die Kontaktgruppe für den Haushalt diskutiert diese Fragen und unterbreitet dem Plenum hierzu Vorschläge

8. Abschlusssitzung (Gelegenheit für Abschlusserklärungen).

Offene und geschlossene Arbeits- bzw. Kontaktgruppen: Die Sitzun-

gen der Arbeits- bzw. Kontaktgruppen während der IPBES-Plenarsitzungen

stehen den Beobachter*innen in der Regel offen. Der/Die Vorsitzende der

Arbeits- bzw. Kontaktgruppe kann jedoch beschließen, dass eine Sitzung

der Arbeits- bzw. Kontaktgruppe ohne Beobachter*innen abgehalten wird.

In diesem Fall dürfen nur Delegierte der Mitgliedstaaten und Delegierte von

Beobachterorganisationen, die ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen

wurden, an der Sitzung teilnehmen.

Beiträge von Beobachter*innen bei Sitzungen von Arbeits- bzw. Kontaktgruppen

Die Regeln für Beiträge von Beobachter*innen bei Plenarsitzungen

(Beobachter*innen können nur dann Erklärungen abgeben, wenn die

Sitzungsleitung ihnen das Wort erteilt) gelten auch für Arbeits- bzw.

Kontaktgruppen. Beobachter*innen dürfen dabei (zwar) ein Thema

kommentieren und Textänderungen vorschlagen, aber selbst keine

Textänderungen verlangen.

Nur Delegierte der Mitgliedstaaten sind berechtigt, Änderungen an IPBES-

Dokumenten zu beantragen. Dabei können die Expert*innen (MEP-Mitglieder,

Gutachter*innen oder die Mitarbeiter*innen des IPBES-Sekretariats) von

den Delegierten der Mitgliedstaaten aufgefordert werden, weitere Informa-

tionen zur Verfügung zu stellen. Einer endgültigen Änderung von Texten

müssen alle Mitgliedstaaten zustimmen. Von Stakeholdern vorgeschlagene

Textänderungen müssen von den Mitgliedsstaaten aufgegriffen und befür-

wortet werden, um in den endgültigen Text aufgenommen zu werden.

Beobachter*Innen sollten den/die Vorsitzende vor der Sitzung darüber

informieren, dass sie eine Erklärung zu einem bestimmten Punkt abgeben

möchten.

Austausch von Informationen aus Arbeits- bzw. Kontaktgruppen:

Während der Treffen in den Arbeits- bzw. Kontaktgruppen dürfen von den

Delegierten gemeinsam vereinbarte Kommentare und Textänderungen nicht

öffentlich weitergegeben werden. Es wird daher nicht über laufende Ver-

handlungen berichtet bzw. getwittert.

Beratung der Mitglieder der Koordinierten Stakeholdergruppe,

IPBES-3, Bonn, Deutschland 2015Quelle: IISD/ENB, Claudia Friedrich

16 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 19

Das Plenum gewichtet die Bedeutung der Themen auf der Tagesordnung

durch die Verwendung bestimmter Begriffe. Der hierfür schwächste

verwendete Ausdruck ist, einen Bericht oder Prozess „zur Kenntnis zu

nehmen“ („take note“). Das Plenum kann weiterhin ein Dokument oder

eine Entscheidung „begrüßen“ („welcome“). Dies ist der Fall, wenn die

Mitgliedstaaten mit dem Inhalt einverstanden sind. Außerdem kann das

Plenum die Mitgliedsstaaten oder Interessengruppen dazu „einladen“

(„invite“), in Zukunft bestimmte Vorhaben und Aktivitäten umzusetzen

und zu realisieren. Bei erhöhtem Handlungsbedarf werden sie dazu

„ermutigt“ („encourage“). Ferner kann das Plenum von seinen Gremien

wie dem IPBES-Sekretariat oder dem Multidisziplinären Experten-Panel

die Ausübung bestimmter Tätigkeiten „erbitten“ („request“).

Die stärkste Formulierung, die das Plenum in seinem Beschlusstexten

verwendet, ist es, seine Mitglieder zum Handeln „aufzufordern“ („urge“).

Dies bedeutet jedoch noch nicht, dass diese Entscheidung für die Mitglieds-

staaten verbindlich ist.

Die Plenarversammlung der Mitgliedsstaaten ist das Entscheidungs-

gremium von IPBES. Alle Entscheidungen inhaltlicher Art bedürfen eines

Konsenses der Mitgliedsstaaten. Wenn sich die Mitgliedstaaten in einer

Frage nicht einigen können, wird der Text meist in eckige Klammern

gesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt (in der jeweiligen Kontaktgruppe

oder Plenarsitzung) erneut zur Diskussion gestellt. Kann kein Konsens

erzielt werden, kann das Plenum den Text zur weiteren Überarbeitung an

das MEP und das Präsidium zurückverweisen.

Das Plenum entscheidet über den ausgehandelten Text (siehe Absatz unten)

und genehmigt neue Ergebnisse gemäß der Geschäftsordnung (IPBES-1/1)

und die Verfahren zur Vorbereitung der Ergebnisse der Plattform (IPBES-3/3).

Die Intensität und der Umfang der Verhandlungen variieren in Abhängig-

keit von den zu verhandelnden Themen stark. Das folgende Verfahren für

die Vorbereitung und Freigabe von IPBES-Ergebnissen wurde vom Plenum

im Beschluss IPBES-3/3, Anhang 1, 1.3, 2. bis 4. angenommen.

(IPBES-3/3; www.ipbes.net/policies-and-procedures):

■ Bei der Prüfung („Validation”) der Berichte müssen das Multidiszi-

plinäre Expertengremium und das Büro bestätigen, dass die Regularien

zur Erstellung der Berichte ordnungsgemäß eingehalten wurden.

■ Mit der Abnahme („Acceptance“) eines Berichtes bringt die Plenar-

versammlung zum Ausdruck, dass das Material einen umfassenden und

ausgewogenen Überblick über das jeweilige Thema bietet, auch wenn es

vom Plenum nicht abschnittsweise oder zeilenweise diskutiert wurde.

■ Bei der Annahme („Adoption“) von Berichten wird bestätigt, dass

diese in der Plenarversammlung abschnittsweise (aber nicht zeilenweise)

wie in Abschnitt 3.9 beschrieben gebilligt wurden.

■ Durch die Genehmigung („Approval“) der Zusammenfassungen für

politische Entscheidungsträger*innen bestätigt die Plattform, dass das

Material Gegenstand einer detaillierten, zeilenweisen Diskussion in der

Plenarversammlung war, bei der eine Einigung durch Konsens gefunden

werden konnte.

■ Die vorläufige Abnahme, Annahme und Genehmigung („Preliminary

acceptance, adoption and approval”) von Regionalberichten wird

von den zuständigen Regionalvertreter*innen auf einer Sitzung des

Plenums vorgenommen. Diese Berichte werden dann weiter überprüft

und können von dem Plenum als Ganzes genehmigt werden.

Wie werden Entscheidungen vom IPBES-Plenum getroffen?Freigabeprozesse für IPBES-Arbeitsergebnisse

Arbeitsergebnis Prüfung („Validation”) Abnahme

(„Acceptance“)Annahme

(„Adoption“)Genehmigung („Approval“)

Assessments

Thematische und methodische, globale und regionale Berichte (Standard- oder Schnellverfahren) MEP/Büro Plenum N/A N/A

SPMs zu thematischen und methodischen, globalen und regionalen Berichten (Standard- oder Schnellverfahren)

MEP/Büro N/A N/A Plenum

Syntheseberichte/Gesamtberichte MEP/Büro N/A Plenum N/A

SPMs zu Syntheseberichten/Gesamtberichten MEP/Büro N/A N/A Plenum

Technische Zusammenfassungen MEP/Büro Plenum N/A N/A

Technische Papiere/Methodenpapiere MEP/Büro Autor*innen und MEP N/A N/A

Hilfsmaterialien MEP/Büro N/A N/A N/A

18 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 21

Die Umsetzung der Plenarbeschlüsse wird vom IPBES-Sekretariat in der

Zeit zwischen den IPBES-Plenarsitzungen, dem so genannten „Inter-Sessional

Process“, organisiert. Dieser wird vom IPBES-Büro überwacht. Das IPBES-

Sekretariat wird hierbei von den Technical Support Units (TSUs) und dem

Multidisziplinären Expertenausschuss (MEP) bei den verschiedenen

Aufgaben unterstützt.

Für den Fall, dass das Plenum die Durchführung eines neuen thematischen

oder methodischen Berichts oder den Scoping-Prozess für einen solchen

beschließt, veröffentlicht das IPBES-Sekretariat einen Aufruf zur Benennung

von Sachverständigen für den jeweiligen Bericht.

Die laufenden Arbeiten an bereits beschlossenen Berichten werden fortgesetzt.

Die Expertengruppen werden sich hierzu im Laufe des Jahres treffen und

beraten, um Berichtsentwürfe zu entwickeln. Der Entwicklungsprozess der

(meisten) Berichte („assessment reports“) umfasst dabei öffentliche Online-

Begutachtungen, bei denen Expert*innen eingeladen werden, Kommentare

und Empfehlungen zu den Entwürfen abzugeben.

Sobald das Plenum einen Bericht verabschiedet oder eine Zusammenfassung

für politische Entscheidungsträger (SPM) genehmigt hat, wird dieser online

veröffentlicht. Es kann allerdings einige Monate dauern, bis die bearbeitete

Version eines Berichts veröffentlicht wird und die entsprechende Presse- und

Öffentlichkeitsarbeit anläuft.

Um aktuelle Informationen beispielsweise zu Review-Prozessen oder Aufrufe

von Expert*innen zu erhalten, sollten sich Beobachter*innen auf der Webseite

des IBPES-Sekretariats (www.ipbes.net) registrieren und ein Benutzerkonto

einrichten. Um Informationen des IPBES-Sekretariats zu erhalten, muss das

Kästchen „Mailingliste abonnieren“ („Mailinglist subscription)“ angekreuzt

werden.

Wahl von Expert*innen für den Multidisziplinären Expertenaus-

schuss (MEP) und des Büros: Gemäß den Entscheidungen IPBES-1/1

und IPBES-2/1 und den Leitlinien für die Ernennung und Auswahl von

MEP-Mitgliedern sind nur die IPBES-Mitgliedsstaaten berechtigt, Mitglieder

vorzuschlagen und zu wählen. Um die Kontinuität der Arbeit des MEP zu

gewährleisten, werden nicht alle 25 MEP-Mitglieder (5 pro UN-Region)

nach einer Amtszeit ausgetauscht, sondern immer nur ein kleinerer Teil.

Bei IPBES-5 wurden beispielsweise vier Mitglieder des MEP (ein stellver-

tretendes Mitglied aus der lateinamerikanischen Region, zwei aus der

osteuropäischen Region und eines aus der afrikanischen Region) ersetzt.

Die Mitgliedstaaten werden gebeten, Kandidat*innen unter Berücksich-

tigung der Ausgewogenheit der Forschungsdisziplinen und der Geschlechter-

verhältnisse vorzuschlagen. Die Mitgliedstaaten dürfen so viele

Kandidat*innen nominieren, wie sie möchten. Es ist jedoch üblich, dass

sich die Länder jeder UN-Region vor der Wahl in der Plenarsitzung auf

gemeinsame Kandidat*innen einigen.

Auch die Mitglieder des IPBES-Büros, einschließlich des Vorsitzes der

Plattform, werden vom Plenum gewählt. Die Mitglieder des Vorstands,

zwei pro UN-Region, werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.

Gemäß der Geschäftsordnung wechselt der Vorsitz alle drei Jahre zwischen

den fünf UN-Regionen, ohne dass hierbei eine Wiederwahl möglich ist.

Die bisherige Leitung hatte der Vorsitzende Professor Zakri Abdul Hamid

(Asien-Pazifik-Staaten) von IPBES-1 bis IPBES-4 und der Vorsitzende

Sir Robert Watson (Westeuropa und andere Staaten) von IPBES-4 bis

IPBES-7 inne.

Teilnehmer der Kontaktgruppe bei IPBES-4, Kuala Lumpur, Malaysia 2016. Quelle: IISD/ENB | Sean Wu

IPBES-4-Vorsitzender Abdul Hamid Zakri und der neue IPBES-Vorsitzende Robert Watson bei Konsultationen mit Panelisten während der Plenarsitzung, IPBES-4, Kuala Lumpur, Malaysia 2016. Quelle: IISD/ENB | Sean Wu

Was passiert zwischen den IPBES-Plenarsitzungen?

IPBES-Geschäftsführerin Anne Larigauderie, IPBES-5, Bonn,

Deutschland 2017. Quelle: IISD/ENB | Sean Wu

20 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen

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Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 23

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die IPBES-Gremien und

ihre wichtigsten Funktionen. Eine detaillierte Beschreibung des IPBES-

Prozesses, seiner Gremien und ihrer Funktionen finden Sie im „Conceptual

framework“ (Beschluss IPBES-2/4), im Dokument „Functions, operating

principles and institutional arrangements of the Intergovernmental Science-

Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services“ sowie auf der

IPBES-Website.

Damit endet der kurze Überblick für Beobachter*innen, die an IPBES-

Plenarversammlungen teilnehmen. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden für

Ihre zukünftigen IPBES-Aktivitäten hilfreich ist und Ihnen alle nötigen

Informationen bietet, um sich bei den Versammlungen zurechtzufinden.

Weitere einführende Informationen über IPBES finden Sie auf der der

Webseite des IBPES-Sekretariats (www.ipbes.net) oder bei Beobachteror-

ganisationen. Zum Beispiel ist der Leitfaden der giz (Deutsche Gesellschaft

für Internationale Zusammenarbeit GmbH) und NeFo (Netzwerk-Forum

zur Biodiversitätsforschung Deutschland) „Die Intergovernmental Science

Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) – Eine

kurze Einführung für Interessierte aus Wissenschaft, Politik und Praxis“

in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Russisch

erhältlich.

Aus welchen Gremien besteht IPBES?

IPBES – Eine kurze Einführung für Wissenschaftler*Innen,politische Entscheidungsträger*Innen und Praktiker, NeFo/GIZ ValuES 2017Quelle: NeFo/GIZ-Werte NeFo 04.2019

IPBESStrukturen und Mandate

BÜROAdministratives Leitungsgremium

1 Chair + 4 Vize Chairs + 5 adm. Officers

Multidisciplinary Expert Panel – MEPWissenschaftlicher Beirat

25 Personen (5 pro UN-Region)

Task ForcesScoping

Experten-gruppen

Assessment Experten-gruppen

PLENUM Versammlung der

132 Mitgliedsstaaten

IPBESSekretariat(in Bonn)

richtet Arbeitsgruppen ein beaufsichtigt/leitet wissen-schaftliche Aufgaben

wählt Autoren aus organisiert Begutachtung ist für Qualitätskontrolle verantwortlich

trifft Entscheidungen während der Intersessional Phase

leitet Plenarsitzungen beteiligt sich an der Erstellung von Dokumententwürfen

besetzt Büro und MEP beschließt Arbeitsprogramm beschließt Finanzplan verabschiedet Kurzfassung der Produkte (SPMs)

Erarbeiten Scoping- und Assessmentberichte + weitere Produkte (deliverables)

bereitet Sitzungen vor erhält Arbeitsaufträge vom Plenum organisiert Durchführung des Arbeitsprogramms

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“ We should preserve every scrap of biodiversity as priceless while we learn to sustainably use it and come to understand what it means to humanity.”

–EDWARD O. WILSON

Weitere Informationen unter www.biodiversity.de