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Aus dem Inhalt: Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa Personalentwicklungskonzepte für Kreisverwaltungen Ergänzende Stellungnahme zum GFG 2007 EILDIENST 1/2007

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Aus dem Inhalt:� Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa� Personalentwicklungskonzepte für Kreisverwaltungen� Ergänzende Stellungnahme zum GFG 2007

EILDIENST1/2007

_Titelseite 22.12.2006 9:29 Uhr Seite 1

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Kommunale Kräfte bündeln statt zerfasern

Im Zuge des für Anfang 2007 zu erwartenden Referentenentwurfs zur Ände-rung der Kommunalverfassung ist auch eine Umsetzung der Koalitionsverein-

barung von CDU und FDP zu erwarten, die eine Absenkung der Einwohner-schwellenwerte der so genannten Mittleren und Großen kreisangehörigenGemeinden enthält. Mit dem Ziel einer bürgernahen Aufgabenwahrnehmungsoll dies für Mittlere kreisangehörige Städte statt bislang 25.000 bereits ab20.000 Einwohnern und für Große kreisangehörige Städte statt bislang 60.000bereits ab 50.000 Einwohnern gelten.

Dies bedeutet, dass bereits bei einer deutlich geringeren Einwohnerzahl als bis-her die betreffende Gemeinde statt des Kreises auf Antrag zuständig ist. Bei denMittleren kreisangehörigen Städten betrifft dies vor allem das Jugendamt, dasBauamt und das Rechnungsprüfungsamt, bei den Großen kreisangehörigenStädten die Ausländerbehörde.

Es liegt auf der Hand, dass die dadurch entstehenden Restzuständigkeiten derKreise oftmals weniger wirtschaftlich ausfallen als bei den bisher geltendenSchwellenwerten. Umgekehrt bürgt eine Splitterzuständigkeit einzelnerGemeinden anstelle der Kreise weder für Qualität noch für Wirtschaftlichkeit.Dies gilt vor allem angesichts der demografischen Entwicklung, die bereits jetzt zur verstärkten Kooperation statt zu weiterer Atomisierung derkommunalen Verwaltungskraft führen sollte. Bei immer weniger Kindernund Jugendlichen sowie einer deutlich abnehmenden Bauneigung wäre

es fatal, in diesen Aufgabenbereichen mit erheblich geringer werdenden Fallzahlen weitere zersplitterte Zuständigkeitenzu schaffen.

Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit zeichnen sich durch qualitativ hochstehende Dienstleistungen aus, die im Interesseder Bürger und zugleich Steuerzahler auch kostengünstig zu erbringen sind. Dazu bedarf es bei einer Vielzahl vonAufgaben einer Mindestgröße der zuständigen Verwaltungseinheit, die den für die Aufgabenerfüllung notwendigenspezialisierten Sachverstand zu personalwirtschaftlich vernünftigen Bedingungen vorhält. Die Kreisverwaltungen bildendiese kommunale Bündelungsplattform, die es insbesondere angesichts der desolaten Haushaltslage vieler kreis-angehöriger Gemeinden erlaubt, hier wirtschaftliche Dienstleistungen anzubieten.

Geradezu desaströs und offenbar nicht zu Ende gedacht könnte schließlich die von der Koalition darüber hinaus erwogeneEntkoppelung von Aufgabenträgerschaft und Kooperationszulässigkeit sein. So könnten die Gemeinde A mit 10.000Einwohnern und die Gemeinde B mit 10.000 Einwohnern ein eigenes Jugendamt aufmachen. Damit würden sie aus demSolidarverband Kreis und der Kreisjugendamtsumlage ausscheren. Dass dies vor allem von finanziell starken Gemeindengenutzt würde, die dann dem Kreis die finanziellen Jugendhilferisiken der übrigen Gemeinden überlassen könnten, liegtauf der Hand.

Noch unberechenbarer sind solche Konstellationen, wenn sie auch über Kreis- oder gar Regierungsbezirksgrenzen hinwegzulässig würden, was die Koalitionsvereinbarung jedenfalls offen lässt: Ein Aufgabenhopping leistungsstarker Gemeindenim Sinne von Rosinenpicken und ein Ausbrechen aus der jeweiligen Kreissolidargemeinschaft wären die Folge, die denjeweils verbleibenden Gemeinden und ihren Kreisen teuer zu stehen käme.

Nach der Koalitionsvereinbarung ist für die neuen Schwellenstädte und wohl auch für interkommunale Kooperationen einAntrag vorgesehen. Es bleibt im Interesse der vielen Kreisgemeinschaften und der großen Zahl der im Kreissolidarverbandverbleibenden Gemeinden zu erwarten, dass es dabei nicht nur um eine formale Prüfung geht. Vielmehr muss bei derBegründung neuer gemeindlicher Zuständigkeiten durch das Innenministerium auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungim Interesse sowohl der Bürger der betreffenden Gemeinde(n) als auch der weitaus überwiegenden Zahl der Einwohnerdes betreffenden Kreises und der nicht ausscherenden Gemeinden erfolgen.

Es darf nicht dazu kommen, dass kommunale Wilderei bzw. gemeindlicher Kannibalismus aus eigennützigen Motivenohne Rücksicht auf kommunalübergreifende Interessen und die Gesamtkassenlage der öffentlichen Handakzeptiert werden. Der Landkreistag NRW wird dies gegenüber dem Landtag und der Landesregierung deutlich machen.

Dr. Martin KleinHauptgeschäftsführerdes Landkreistages Nordrhein-Westfalen

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Auf ein WortAuf ein Wort

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Kreise in Nordrhein-Westfalen

Liliencronstraße 1440472 DüsseldorfPostfach 33 03 3040436 DüsseldorfTelefon 0211/9 6508-0Telefax 0211/96508-55E-Mail: [email protected]: www.lkt-nrw.de

ImpressumEILDIENST – Monatszeitschrift des Landkreistages Nordrhein-Westfalen

Herausgeber: HauptgeschäftsführerDr. Martin KleinRedaktionsleitung:Referent Boris ZaffaranaRedaktion:Erster Beigeordneter Franz-Josef SchumacherBeigeordneter Markus LeßmannHauptreferentin Dr. Angela FaberHauptreferent Dr. Marco KuhnReferent Dr. Hans LühmannHauptreferentin Dr. Christiane RühlReferentin Friederike ScholzRedaktionsassistenz:Monika HenkeHerstellung:Druckerei und VerlagKnipping GmbH, Birkenstraße 17,40233 Düsseldorf

ISSN 1860-3319

EILDIENST 1/2007

Vorstand des LKT NRW am 05. Dezember 2006 in Düsseldorf 4

Medien-Spektrum:Aktuelle Pressemitteilungen Bürgernah und kompetent: Kreise in NRW wollen künftig Schwerbehindertebetreuen 5

Rettungsdienste sollen Zwangsrabatte geben: Zeche zahlen chronisch Kranke 5

Europaarbeit der Kreise – eine Untersuchung in Nordrhein-Westfalen 6

Die NRW-Kreise vor Ort in Brüssel 10

Die STARTphase läuft: Bedeutung der EU-Förderperiode 2007-2013für Nordrhein-Westfalen 12

Europa ganz nah: Europäische Fördergelder für regionale Projekteim Mühlenkreis Minden-Lübbecke 13

Europa und die Kommunen – Ziele und Aufgaben der kommunalenEuropaarbeit im Rhein-Sieg-Kreis 15

Die Europaarbeit im Rhein-Kreis Neuss 18

Die „AG Grenzland: Kreis Heinsberg – Limburg“: PragmatischeZusammenarbeit an der deutsch-niederländischen Grenze 24

Personalentwicklungskonzepte für Kommunalverwaltungen 26

GFG 2007 Ergänzungsvorlage – Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft 32

Stellungnahme zum Bürokratieabbaugesetz I 33

Zur Zulässigkeit des „Sale-and-lease-back-Verfahrens“ bei PPP-Projekten 35

Ein Jahr Neubürgerbeauftragter im Rhein-Sieg-Kreis 36

Aus dem LandkreistagAus dem Landkreistag

Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

ThemenThemen

Das PorträtDas Porträt

InhaltInhalt

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EILDIENST 1/2007

Handball-WM im Kreis Lippe 37

Statistisches Jahrbuch des Kreises Aachen 2006 39

Heimatkalender des Kreises Heinsberg 2007 39

Historisches Jahrbuch des Kreises Herford 2007 39

Unser Kreis 2007, Jahrbuch für den Kreis Steinfurt 39

Jahrbuch 2007 des Kreises Unna 39

Jahrbuch des Kreises Wesel 2007 40

Soziales

91.700 ältere Menschen in NRW mit Grundsicherung unterstützt 40

Fast 460.000 Pflegebedürftige in NRW 40

Arbeitsbericht 2005: Beratungsstellen für Eltern,Jugendliche & Kinder im Kreis Wesel 41

Tätigkeitsbericht Heimaufsicht im Kreis Viersen 2004-2005 41

Wirtschaft

Netzwerk Münsterland e.V. gegründet – enge Zusammenarbeit im Bereich„Bildung“ ist Ziel 41

Im FokusIm Fokus

KurznachrichteKurznachrichten

Hinweise auf VeröffentlichungenHinweise auf Veröffentlichungen 42

InhaltInhalt

02+03_Inhalt 22.12.2006 12:27 Uhr Seite 3

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Die Vorstandsmitglieder befassten sichmit der Europaarbeit des LKT NRW. Es

bestand Einvernehmen, dass die europa-politischen Aktivitäten des Verbandes fort-geführt und ausgeweitet werden sollten.Die hierzu von der Geschäftsstelle eingelei-teten Schritte wurden ausdrücklichbegrüßt.Anschließend befassten sich die Vorstands-mitglieder mit dem aktuellen Stand derReform der Versorgungsverwaltung. Dashierzu vom Landeskabinett vor kurzemverabschiedete Konzept wurde eingehenderörtert. Begrüßt wurde, dass in einzelnenReferenzkreisen der Versuch unternom-men werden soll, eine erste Abschätzungder Kostenfolgen vorzunehmen, die imFalle einer Übernahme von Aufgaben derbisherigen Versorgungsverwaltung entste-hen.Im Anschluss diskutierte der Vorstand dieaktuellen Entwicklungen zur Verwaltungs-strukturreform im Umweltrecht. NebenFragen des Immissionsschutzes diskutierteder Vorstand auch intensiv die Verteilungder Zuständigkeiten im Wasserbereich. DieSchaffung einer neuen Gewässerordnung,wie vom Land geplant, lehnt der Vorstandab.Überdies wurde die geplante Neustruktu-rierung der staatlichen Arbeitsschutzver-waltung erörtert. Der Vorstand nahm

Kenntnis, dass die Unterarbeitsgruppe desMinisteriums für Arbeit, Gesundheit undSoziales NRW, die sich mit diesem Themaim Rahmen der Verwaltungsstrukturreformbefasst, voraussichtlich bis auf den Land-kreistag NRW dafür plädieren werde, dieAufgaben des Arbeitsschutzes nicht zukommunalisieren, sondern in staatlicherHand zu belassen.Es schloss sich eine Diskussion zur weiterenFinanzierung des Altlastensanierungs- undAltlastenaufbereitungsverbandes (AAV)an. Angesichts der erheblichen Bedeutungdes AAV für die Kreise unterstützt der Vor-stand Überlegungen zur Aufstellung einesneuen Finnanzierungskonzeptes. EinseitigeKostenverlagerungen auf die Kommunenwerden jedoch abgelehnt.Zudem besprach der Vorstand neuere Ent-wicklungen im Bereich des Rechts zur Erhe-bung von Gebühren für die amtliche Über-wachung in der Frischfleischhygiene. Dieeuroparechtlichen Regelungen der EG-VO882/2004 und ihre Umsetzung in das Lan-desrecht machen eine Überarbeitung derkommunalen Gebührensatzungen nötig.Um diese aufwändigen Verfahren zu entbü-rokratisieren, sollten im Landesrecht Rah-mengebühren vorgesehen werden, die einedie Kosten deckende Gebührenerhebungdurch entsprechende Gebührenbescheideohne Satzungsregelungen ermöglichen.

Unter Zurückstellung grundsätzlicherBedenken gegen die Notwendigkeit einerexternen Zertifizierung stimmte der Vor-stand sodann den vorliegenden Kriterienzur Zertifizierung von STARTERCENTERNNRW zu.Ausdrücklich sprach sich der Vorstandsodann gegen eine Änderung der Gemein-deordnung aus, die die bestehendenHandlungs- und Gestaltungsspielräumeder Kommunen bei der wirtschaftlichenBetätigung einschränkt. Sollte eine derarti-ge Änderung der Gemeindeordnung den-noch umgesetzt werden, setzt dies nachAuffassung der Vorstandsmitglieder ent-sprechend der Koalitionsvereinbarung eineGemeindefinanzreform voraus, die denKommunen ausreichende und planbareSteuereinnahmen sichert.Schließlich befasste sich der Vorstand mitden Möglichkeiten, die das Standardbefrei-ungsgesetz für die Kreise eröffnet. Er emp-fahl den Kreisen, sich durch eine Anzeigenach dem Standardbefreiungsgesetz vonder Verpflichtung des § 20 Korruptionsbe-kämpfungsgesetz befreien zu lassen, auchbei Aufträgen mit sehr geringem Wertdiese vorab von zwei Personen prüfen undentscheiden zu lassen.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 00.10.00

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Aus dem LandkreistagAus dem Landkreistag

Vorstand des LKT NRWam 5. Dezember 2006 in Düsseldorf

Unter Vorsitz des 1. Vizepräsidenten des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Landrat Frithjof Kühn, Rhein-Sieg-Kreis, trafendie Vorstandsmitglieder des LKT NRW zu ihrer Sitzung am 5. Dezember 2006 in der Geschäftsstelle des LKT NRW in Düsseldorfzusammen.

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Aus dem LandkreistagAus dem Landkreistag

Medien-Spektrum: Aktuelle Pressemitteilungen

Bürgernah und kompetent:Kreise in NRW wollen künftigSchwerbehinderte betreuenPresseerklärung vom 20. November 2006

Die Kreise in NRW haben bekräftigt, dieVerantwortung für die Betreuung vonSchwerbehinderten und damit die ent-sprechenden Aufgaben von den elfstaatlichen Versorgungsämtern überneh-men zu wollen. Diese werden im Rah-men der Verwaltungsstrukturreform derLandesregierung im nächsten Jahr auf-gelöst. Einstimmig sprach sich derGesundheitsausschuss des LandkreistagsNordrhein-Westfalen (LKT NRW), demdie Gesundheitsexperten aus allen 31Kreisen in NRW angehören, jetzt beieiner Sitzung im Kreis Minden-Lübbeckedafür aus, die Aufgaben im Schwerbe-hindertenrecht zu kommunalisieren unddie Kompetenz der örtlichen Gesund-heitsämter für die künftige Aufgaben-wahrnehmung zu nutzen.Das Angebot der Landschaftsverbändezur Aufgabenübernahme, das der Land-schaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)jüngst öffentlich nochmals abgegebenhat, ist aus Sicht der nordrhein-westfäli-schen Kreise dagegen nicht nachzuvoll-ziehen.

„Die Kreise haben wesentlich mehrSchnittstellen zum Schwerbehinderten-recht als die Landschaftsverbände. Siesind zudem ortsnäher und damit bürger-freundlicher aufgestellt”, betonte derHauptgeschäftsführer des kommunalenSpitzenverbands, Dr. Martin Klein, heutein Düsseldorf. „Die 31 Kreise und auchdie 23 kreisfreien Städte im Land könn-ten die Aufgaben problemlos und ohneneue Strukturen bewerkstelligen. Siesind für die vom Land angestrebte Kom-munalisierung geradezu prädestiniert.Die Landschaftsverbände hingegen müs-sten zunächst einmal teure neue Appa-rate mit hunderten von Mitarbeiternaufbauen.” Dies sei auch angesichts derTatsache, dass LWL und Landschaftsver-band Rheinland (LVR) nach der Koali-tionsvereinbarung von CDU und FDPmittelfristig ohnehin in ihrer bisherigenForm aufgelöst werden sollen, allesandere als effektiv.Bei den Aufgaben nach dem Schwerbe-hindertenrecht, die momentan von denVersorgungsämtern wahrgenommenwerden, geht es maßgeblich um die gut-achterliche Feststellung der Schwerbe-hinderteneigenschaft und des Gradesder Schwerbehinderung. Schon heutesind die örtlichen Gesundheitsämter in

den Kreisen und kreisfreien Städten invielen Bereichen mit ärztlichen Gutach-tertätigkeiten betraut. Sie nehmen dieseTätigkeit durch erfahrene Amtsärzte,unterstützt durch moderne Formen desQualitätsmanagements, wahr. So bietensie die Gewähr für eine einheitliche undrechtssichere Gutachtenerstellung. DieGutachtertätigkeit im Schwerbehinder-tenbereich würde diesen Aufgabenbe-reich der Gesundheitsämter sinnvollergänzen und Synergieeffekte möglichmachen.Klein: „Uns irritiert zudem, dass sich derLWL ohne Rücksicht auf seine Mitgliederpositioniert: Der weitaus größte Teil sei-ner ihm angehörenden 18 Kreise undneun kreisfreien Städte in Westfalen willkeinesfalls, dass der Verband für ‚ihre’Schwerbehinderten tätig wird. Es wardas erklärte und von uns unterstützteZiel der Landesregierung, die Versor-gungsverwaltung zu dezentralisieren,indem sie kommunalisiert werden sollte.Jedem leuchtet ein, dass eine Übertra-gung der Aufgaben von elf Behörden aufzwei – also eben von der bisherigenstaatlichen Versorgungsverwaltung aufdie beiden Landschaftsverbände – genauder umgekehrte und damit der falscheWeg wäre.”

Rettungsdienste sollenZwangsrabatte geben: Zechezahlen chronisch KrankePresseerklärung vom 5. Dezember 2006

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidtbezieht wegen ihres Gesetzentwurfsohnehin erheblich Schelte. Jetzt kritisierenauch die Kreise in NRW als Träger des Ret-tungsdienstes eine der geplanten Rege-lungen im Rahmen der Gesundheitsre-form: Danach müssen die GesetzlichenKrankenkassen künftig Rettungs- undKrankenfahrten nicht mehr in voller Höhebezahlen, nach Inkrafttreten der Reformsollen sie pauschal drei Prozent von derRechnungssumme abziehen. Das fehlendeGeld können sich die Kommunen als Trä-ger des Rettungsdienstes, so die Vorstel-lung des Gesetzgebers, dann von den Ver-sicherten zurückholen.„Das wäre glatter Vertragsbruch durchden Gesetzgeber. Mit einem Zwangs-Skonto würden die Verträge zwischen

Kassen und Kommunen, in denen dieAbrechnungsmodalitäten geregelt wer-den, faktisch per ordre de mufti gebro-chen”, beklagt Dr. Martin Klein, Hauptge-schäftsführer des Landkreistags Nord-rhein-Westfalen (LKT NRW).Dabei geht es durchaus nicht um Kleinig-keiten: Was zunächst vielleicht nachwenig Geld klingt, kann insbesonderechronisch Kranke, die täglich Kranken-fahrten in Anspruch nehmen müssen,glatt in den finanziellen Ruin führen. IhreZuzahlungen sind nach derzeitiger Rechts-lage auf ein Prozent ihres Jahresbruttoein-kommens beschränkt. Müssten sie fortanjede Fahrt anteilig bezahlen, hätten sieeine Zusatzbelastung von bis zu tausendEuro zu schultern. „Es ist nicht auszu-schließen, dass Patienten dadurch sozial-hilfebedürftig werden”, bringt es Klein aufden Punkt.Ob die Kommunen die fehlenden Gelderindes überhaupt effektiv bei den Patienteneintreiben können, ist zudem mehr als

fraglich. Klein: „Bei einer 60 Euro teurenKrankenfahrt beispielsweise müssten dieKreise den Betroffenen exakt 1,80 Euro inRechnung stellen. Porto und bürokrati-scher Aufwand stehen dazu in keinemgesunden Verhältnis. Und es ist zubefürchten, dass viele einfach ‚vergessen’,diese Beträge zu überweisen. Denn siekönnen sich vorstellen, dass es eherunwahrscheinlich ist, eine solch kleineSumme anzumahnen oder gar einzukla-gen.”Würden die Kommunen aber tatsächlichaufgrund der geringen Einzelbeträge da-rauf verzichten, die Eigenanteile einzufor-dern, blieben sie unter dem Strich landes-weit auf Kosten in Millionenhöhe sitzen.„Das können wir uns absolut nicht leisten.Der Zwangsrabatt muss deshalb unbe-dingt wieder aus dem Gesetzentwurfgestrichen werden. Es kann nicht sein,dass sich die Krankenkassen auf dieseWeise konsolidieren sollen”, betonte derVerbandschef.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 00.10.03.2

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In den 31 Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen leben fast 10,7Millionen Ein-

wohner1, und damit mehr als in Mitglied-staaten wie Finnland oder Dänemark. Klei-nere Kommunen aus dem kreisangehöri-gen Raum verfügen aber in der Regel nichtüber die finanziellen und personellenRessourcen, um selbst auf diesem Feldtätig zu werden. Daher könnte den Kreiseneine besondere Rolle bei der Wahrneh-mung von Möglichkeiten und Interessenfür den kreisangehörigen Raum zukom-men. Daraus ergibt sich die Frage nach Art,Umfang und Häufigkeit der Europaarbeitder Kreise in NRW.

Betroffenheit der Kreisedurch die Europäische Union

Bei der Frage nach der Europaarbeit derKreise ist zunächst zu klären, ob überhaupteine Betroffenheit durch europäischeRegelungen bejaht werden kann. Schät-zungen von Experten sehen heute denUrsprung von 80 Prozent unseres nationa-len Wirtschaftsrechts im Europarecht.2

Auch auf anderen Rechtsgebieten wirktsich das Recht der Europäischen Union„verdrängend, überlagernd oder modifi-zierend”3 aus. Nahezu 50 Prozent der ges-amten deutschen Gesetzgebungsverfahrenwerden durch gemeinschaftliche Vorgabenveranlasst.4 Diese Aussagen finden wir inverschiedenen beispielhaften Aufgabenge-bieten der Kreise, wie Vergaberecht,ÖPNV, Bankbürgschaften, Umweltrecht

und vielem mehr bestätigt. Bei nähererBeschäftigung, auch mit anderen Tätig-keitsbereichen, fallen weitere EinflüsseEuropas auf. Die oben dargestellten Bei-spiele zeigen aber, dass sich die Regelun-gen nicht nur in wenig steuerungsrelevan-ten Bereichen auswirken. Insgesamt sindAuswirkungen europäischer Rechtsetzungauf wirtschaftlich und politisch bedeutsa-men Feldern in hohem Maße gegeben.

Bedeutung des Subsidiaritäts-prinzips für die KreiseVereinfacht ausgedrückt bedeutet dasPrinzip, dass bei der Übernahme von Ver-antwortung und Aufgaben grundsätzlichdie untergeordneten kleineren EinheitenVorrang vor den nächst höheren haben.Dieser Grundsatz könnte als existenziellerSchutzmechanismus für die kommunaleSelbstverwaltung auch für die Kreise vonhoher Bedeutung sein.Das Subsidiaritätsprinzip und seine Schutz-wirkung für die kommunale Selbstverwal-tung in der europäischen Diskussion sind inBedeutung und Reichweite umstritten.Zum einen wird hierzu die Meinung vertre-ten, das Subsidiaritätsprinzip wirke nur inder Beziehung zwischen Mitgliedstaatenund der Union und beinhalte allenfalls einemittelbare Wirkung für die Kommunen.5

Zum anderen wird die Wirkung des Subsi-diaritätsprinzips für den kommunalenRaum von einigen Autoren auch bejaht.6

Der Hauptgrund für die weitreichendeWirkung des Prinzips wird in dem Ziel derEU gesehen, die Gemeinschaft möglichstbürgernah zu gestalten. Wenn in den the-oretischen Ansätzen auch unterschiedlicheAuffassungen bestehen, kommen letztlichbeide Seiten dennoch zu ähnlichen Ergeb-nissen für die Praxis: Die Wirkung des Sub-sidiaritätsprinzips geht kaum über die einespolitischen Leitsatzes hinaus. Es ist ein„stumpfes Schwert”7 und entfaltet damitbis heute kaum Schutzpotenzial für denkommunalen Raum, und somit auch nichtfür die Kreise Nordrhein-Westfalens. Erstmit dem Entwurf für einen Verfassungsver-

trag hat sich ein Klima entwickelt, dass dieEinbindung des kommunalen Raums ineuropäische Entscheidungsprozesse zu-künftig fördern könnte.

Einflussmöglichkeiten undInteressenwahrnehmungAusschuss der Regionen

Die formale Beteiligung der Kreise in derEU-Rechtsetzung findet, wie für diegesamte kommunale und regionale Ebene,ausschließlich durch den Ausschuss derRegionen (AdR) statt. Deutschland verfügtüber 24 Sitze beziehungsweise acht Pro-zent der Sitze der Vollmitglieder. Bei derBesetzung der zur Verfügung stehendenSitze haben sich die Bundesländer gegen-über den Kommunen klar durchgesetzt.Für den Deutschen Landkreistag steht einSitz von 317 im AdR zur Verfügung.In erster Linie dient der AdR der Kommis-sion und dem Rat als Beratergremium.Seine Hauptaufgabe ist es, Stellungnah-men abzugeben, wenn regionale oderlokale Belange betroffen sind. Ob die Stel-lungnahmen des AdR Gehör finden, hängtab vom Willen der Beschluss fassendenOrgane. Der Ausschuss der Regionen hatfolglich nur geringes Gewicht in den euro-päischen Rechtsetzungsverfahren. Der Ein-fluss der Kreise innerhalb des AdR istgering. Daher scheint der AdR nur inhöchst begrenztem Umfang geeignet, dieInteressen der Kreise Nordrhein-Westfa-lens wahrzunehmen oder zu artikulieren.

Interessenvertretung undLobbyarbeit in BrüsselWie dargestellt, ergeben sich weder ausdem Subsidiaritätsprinzip noch aus derVertretung des AdR besondere gute Mög-lichkeiten zur Interessenwahrnehmung derKreise in der Union. Daher ist inzwischeneine Form der Interessenwahrnehmungvorzufinden, die auf informelle Einfluss-nahme und Informationsgewinnung setzt:der Lobbyismus.

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Europaarbeit der Kreise – eine Untersuchungin Nordrhein-Westfalen*Von Dirk Käsbach, Lindlar (Bergisches Land)

Die Integration der Europäischen Union ist in politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bezügen zunehmend bedeutungsvollerfür ihre Mitgliedstaaten geworden. Auch unterhalb der Ebene der Nationalstaaten hat Europa an Bedeutung gewonnen. Von beson-derem Interesse kann diese Entwicklung für die deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände sein, deren Status der Selbstverwal-tung eine besondere Rolle einnimmt. Dies haben die kreisfreien Städte bereits häufig erkannt und mit Europaabteilungen oder derGründung von Netzwerken wie den „EUROCITIES” darauf reagiert. So sollen Chancen aus dem Einigungsprozess wahrgenommenwerden.

1 Stand zum 31.12.2004, Quelle: LDS2 Die Europafähige Kommune, 2004, Seite 73 ebd.4 ebd.5 vgl. Hobe, 2004; Landsberg, 1998, Seite 13;

Schoch, 1999, Seite 276 vgl. Knemeyer, 1994, Seite 48 f.; Martini,

1992, Seite 180, Frenz, 1996, Seite 22f. undKaltenborn, 1996, S. 39 f..

7 Martini, 1992, Seite 185

* Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Aus-zug aus der gleichnamigen Masterarbeit imStudiengang „Europäisches Verwaltungs-management” an der FHVR Berlin.

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Büro des DeutschenLandkreistagesBereits seit 1991 betreibt der DeutscheLandkreistag ein Büro in unmittelbarerNähe der europäischen Organe in Brüssel.Die Arbeit des Büros wird derzeit von ins-gesamt drei Mitarbeitern geleistet. Mit die-sem Personal werden Aufgaben wie Moni-toring, gezielte Lobbyingmaßnahmen,Unterstützung „seines” Mitglieds im AdR,Informationsbeschaffung und weitereArbeitsfelder abgedeckt.8 Es ist erkennbar,dass durch das Brüsseler Büro eine breitePalette von Aufgaben zu bearbeiten ist.Hinzu kommt, dass die Aufgaben in Bezugauf ein extrem weit gefächertes Themen-feld anzuwenden sind. Alle Bereiche, indenen die Kreise tangiert oder zuständigsind, werden durch die beiden Referenten-stellen abgedeckt. Um die Vielzahl derThemengebiete zu verdeutlichen, wurdediese nachfolgend tabellarisch dargestellt.

Engagement des Landkreis-tages Nordrhein-Westfalen

Auch das auf Einwohner bezogen größteMitglied des Deutschen Landkreistages, derLandkreistag Nordrhein-Westfalen, verfügtüber Präsenz in Brüssel. Im Rahmen einerKooperation zwischen dem Kreis Steinfurt,dem Deutschen Landkreistag und demLandkreistag NRW wird ein Mitarbeiter derKreisverwaltung Steinfurt unter anderem inBrüssel eingesetzt9 (vgl. hierzu den Artikel abSeite 10 in dieser EILDIENST-Ausgabe).Die Verbandstätigkeit in Brüssel für denLandkreistag Nordrhein-Westfalen beläuftsich auf 30 Prozent der Gesamttätigkeit desMitarbeiters. Auch im Brüsseler Büro desLandkreistages NRW wird versucht, diebereits beim Deutschen Landkreistaggeschilderten Tätigkeiten wahrzunehmen.

Bei den zur Verfügung stehenden Zeit undStellenanteilen wird jedoch schnell deutlich,dass dies nur in sehr eingeschränktemUmfang möglich ist. Demzufolge muss sichdie Arbeit auf wenige Spezialgebiete kon-zentrieren. Ein aktuelles Ziel ist, weitreichen-de Kompetenzen in allen Fragen rund umFörderungen auf- und auszubauen. Damitmöchte man den Nachfragen zu diesemThema aus Unternehmen und auch aus denKreisen selbst gerecht werden und leistungs-fähiger Ansprechpartner zu diesem Themasein. Flächendeckendes Monitoring undgezieltes Lobbying tritt so eher in denHintergrund der Tätigkeit. Die Lage „vorOrt” in Brüssel wird stattdessen genutzt, umInformationen aus erster Hand bei der Ver-gabe von Fördermitteln zu gewinnen. Durchdie räumliche Nähe und ähnlich gelagerteZiele des Landkreistages NRW und desDeutschen Landkreistages wird darüber hin-aus versucht, Synergieeffekte der Tätigkei-ten beider Verbände nutzbar zu machen.

Durch gezieltes Lob-bying, sowie den Auf-bau von Kontaktenund Kompetenzen,scheint dies im Ergeb-nis unter den bislangbetrachteten Mög-lichkeiten der Interes-

senwahrnehmung dennoch die zu sein, diesich als am wirkungsvollsten erweisenkönnte. Die für das Lobbying der Kreise vor-handenen personellen Ressourcen und dieBreite der Aufgabenpalette stehen jedochoffensichtlich in einem Missverhältnis. DieLobbyarbeit könnte wirksamer gestaltetwerden, wenn eine Beschränkung der Arbeitauf existentielle Themen vorgenommenwird.

Die Untersuchung:DatenerhebungDie Untersuchung bezieht sich aus-schließlich auf die Kreise in Nordrhein-Westfalen. Dabei wurde zur Ermittlungvon Haushaltsdaten auf das Jahr 2004abgestellt. Die Fragebögen wurden zwi-schen März und Juli 2006 von den Krei-

sen bearbeitet. Sie stellen folglich dieSituation zu diesem Zeitpunkt dar. Insge-samt nahmen 22 der 31 Kreise teil undfüllten den Fragebogen aus. Zu nahezuallen Fragestellungen liegen damit 71Prozent der möglichen Antworten vor.Die 22 antwortenden Kreise repräsentie-ren mit fast 7,2 Millionen Einwohnern10

gut 67 Prozent der Einwohner des krei-sangehörigen Raumes in Nordrhein-Westfalen. Die daraus gewonnenenErkenntnisse wurden unter vier Hauptas-pekten untersucht. Diese lauten Umfangund Legitimation der Aufgabenwahrneh-mung, Ziele und Strategie, Ressourcen-einsatz sowie Zielüberwachung undErgebnisdokumentation.

Umfang derAufgabenwahrnehmungHundert Prozent der befragten Kreisegaben an, europabezogene Aufgaben

wahrzunehmen. In der Einleitung desFragebogens sowie Erläuterung des Fra-gebogens wurde betont, dass hierunternicht die bloße Rechtsanwendung, son-dern aktives Engagement zu verstehenist. Isoliert betrachtet zeugt dieses Ergeb-nisse von großem Interesse an demThema. Scheinbar ist die aktive Befas-sung durchweg zu einem selbstverständ-lichen Aufgabenbereich in allen Kreisengeworden. Dem ging allerdings ein Pro-zess voraus, der der oben stehendenTabelle entnommen werden kann.Die Tabelle verdeutlicht, dass sich nochzu Beginn der Neunziger Jahre nur sechsKreise mit Europa befassten. In den fol-genden neun Jahren entschieden sich nur

7

Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

8 Interview mit Tanja Struwe, der Leiterin desBüros des Deutschen Landkreistages am 23.März in Brüssel, außerdem http://www.kreise.de/landkreistag/auswahl-europa.htm.

9 Am 17. Februar wurde in Brüssel ein Interviewmit dem Verantwortlichen in Brüssel, HerrnUdo Röllenblech, geführt. Diese und die nach-folgenden Informationen dieses Kapitels wur-den in dem freundli-chen Gespräch gewon-nen.

10 LDS, Stand 31.12.2004

Eigene Darstellung in Anlehnung an:http://www.kreise.de/landkreistag/auswahl-europa.htm

Insgesamt wird deutlich, dass die Anzahl der Themen und derAufgaben sehr vielfältig sind.

* In einem Kreis konnten keine Angaben gemacht werden. Daher ergibtsich hier eine Summe von 21 Kreisen.

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sechs weitere Kreise, Tätigkeiten in die-sem Bereich aufzunehmen. Ein ver-gleichsweise starker Anstieg der hiertätigen Kreise war ab 2001 zu verzeich-nen.Seit dem Inkrafttreten des Vertrages vonNizza haben sich neun Kreise ent-schlossen, dieses Feld aufzugreifen. Eshandelt sich bei einer Vielzahl von Krei-sen also um ein sehr junges Arbeitsge-biet.

Ziele und Strategie

Bei der Aufnahme eines neuen Aufga-bengebietes sollte im Vorfeld geklärtwerden, ob es überhaupt sinnvoll underforderlich ist, dieses Gebiet zu bearbei-ten. Dieses ergibt sich insbesondere beifreiwilligen Aufgaben durch die Umlagebedingt treuhändische Rolle der Kreise.Sofern diese Fragestellung bejaht wird,sollten strategische, und im Idealfall ope-rative Ziele für die zuständigen Mitarbei-ter formuliert werden. Gerade im Hinblickauf die Breite der potentiellen Betätigun-gen in der Europaarbeit besteht ansons-ten die Gefahr sich zu verzetteln.

Zielvorgaben

Die Hälfte der befragten Kreise gibt an,keine bestimmten Ziele mit der Europaar-beit zu verfolgen. Sofern der Personal- unddamit Ressourceneinsatz nur wenige Pro-zent einer Stelle ausmacht, wirkt sich dieseSituation kaum negativ aus. Bei nennens-wertem Personaleinsatz – von bis zu 2,5festgestellten Stellen – sollten jedoch klareZiele und ausgewählte Tätigkeitsbereichevorhanden sein.Insgesamt elf Kreise gaben an, Vorgabenbeziehungsweise Zielen zu folgen. In dreiKreisen erhielten die zuständigen Mitarbei-ter den Auftrag, in erster Linie zu informie-ren. Einerseits sollen verwaltungsinterneStellen über Entwicklungen auf dem juristi-schen Sektor informiert werden, um sozügig auf Rechtsänderungen und even-tuelle Abfragen von Stellungnahmen durchden LKT NRW reagieren zu können. Weitersollen der interessierten Öffentlichkeit, wieUnternehmen und Bildungsträgern, Infor-mationen aller Art über Europa bereitge-stellt werden. Ein Schwerpunkt sind dabeiauch europäische Fördermöglichkeiten. Inzwei Kreisen werden die Ziele ergänzt um

die aktive Erschlie-ßung von Förder-möglichkeiten unddie Akquise von EU-Mitteln. Ein Kreissucht ausschließlichnach Fördermöglich-keiten aus EU-Mit-teln. Das Informa-t ionsmanagementgehört hier nicht zuden Aufgaben.In einer Gruppe vonfünf weiteren Kreisensind die umfassend-sten Ziele feststellbar.Hier werden auch„weiche” Ziele ange-strebt. Unter ande-rem wurden in dieserGruppe Zielegenannt, wie dasLeisten eines Beitragszur Verständigungder Menschen inEuropa, bestehendePartnerschaften neuzu begreifen undauszubauen oder dieFörderung der euro-päischen Integrationdurch die Informa-tion der Bürger desKreises. Auffallend istdabei, dass nicht aus-schließlich Vorteilegesucht werden, diedie EU bietet. Viel-mehr wird in diesenKreisen angestrebt,auch einen eigenen Beitrag für Europa zuleisten. Festzuhalten bleibt, dass die Hälfteder befragten Kreise angibt, keinebestimmten Zielvorgaben für die Europa-arbeit entwickelt zu haben. Die andere Hälf-te hat sich unterschiedliche Ziele gesetzt.Priorität haben jedoch die Weitergabe undBündelung von EU-Informationen und dasWissen über Fördermöglichkeiten. Danebensoll in einigen Kreisen auch ein Beitrag fürEuropa geleistet werden.

Leistungen

Innerhalb des Fragebogens wurde unab-hängig von den oben genannten Zielengebeten, die tatsächlichen wahrgenomme-nen Tätigkeitsfelder zu benennen. 20 der22 Kreise, die insgesamt an der Umfrageteilgenommen haben, gaben hierzu Ant-worten. Diese Leistungen werden nun inder nachfolgenden Tabelle zusammenge-fasst dargestellt. In der ersten Spalte wirddie Aufgabenkategorie benannt, in derzweiten Spalte ist die absolute Anzahl der

Nennungen enthalten. Die Tätigkeitenwurden teilweise differenzierter dargestellt(siehe Tabelle oben).Der Schwerpunkt der Tätigkeiten in NRWliegt eindeutig bei der Auswertung, Bünde-lung und Weitergabe von Informationen.Daran schließt die Beratung in Angelegen-heiten der Förderungen an. Wesentlichweniger, aber immerhin noch bis zu fünfKreise, arbeiten selbst an Projekten. AlsBeispiele hierfür können grenzüberschrei-tende Schulungsmaßnahmen für bestimm-te Berufsgruppen oder Branchenanalysenüber ausgesuchte Wirtschaftbereichengenannt werden. Ein weiteres erwähnens-wertes Projekt findet im Rahmen der Ent-wicklungszusammenarbeit statt.

Personal

Maßgeblicher Faktor zur Verwirklichungder eingangs genannten Ziele und Leistun-gen sind neben etwaigen Zuschüssen dasPersonal, das zur Aufgabenwahrnehmungbereitgestellt wird. Nachfolgend soll

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

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geklärt werden, in welchem Umfang die-ses in den Kreisen zur Verfügung steht.

Personaleinsatz

91 Prozent der befragten Kreise geben an,eigenes Personal zu beschäftigen. Lediglichzwei Kreise beantworten diese Frage mitnein. Von den beiden mit „nein” antwor-tenden Kreisen setzte jedoch einer in derVergangenheit eigens für Interreg-Projekteeine befristet tätige Kraft mit einem Stel-lenanteil von 20 Prozent und eine studen-tische Hilfskraft mit einem Anteil von 30Prozent ein. Auf den Umfragezeitpunktbezogen war die Antwort jedoch zu ver-neinen. Der zweite mit „nein” antworten-de Kreis gab unter anderem an, europäi-sche Mittel für eine förderwürdige Veran-staltung erhalten zu haben. In diesem Fallist folglich –wenn auch in geringemUmfang- von Personaleinsatz auszugehen.16 der befragten Kreise gaben konkreteStellenanteile an, die für „Europa” zur Ver-fügung stehen. Diese waren teilweisegeschätzt aufgrund der bisherigen Erfah-rungen. Zur Steigerung der Übersichtlich-keit werden diese nachfolgend in vier Klas-sen dargestellt.

Bei der Betrachtung der Tabelle wird deutlich,dass der personelle Einsatz sehr unterschied-lich ist. Immerhin sechs der sechzehn Kreisesehen nur Kapazitäten bis zu zehn Prozenteiner Vollzeitstelle vor. Der geringste Anteil indieser Gruppe wurde mit bis zu maximal dreiProzent angegeben. Umfassende Europa-arbeit erscheint so schwer möglich. Überwie-gend werden hier keine bestimmten Ziele mitder Tätigkeit verfolgt. Die Tätigkeitenbeschränken sich regelmäßig auf die Weiter-gabe und Auswertung relevanter Informatio-nen. Fünf Kreisverwaltungen beschäftigenmehr als zehn Prozent bis zu 99 Prozent einerVollzeitstelle. In dieser Gruppe wird der nie-

drigste Wert mit 17 Prozent und der höchsteWert mit 90 Prozent Stellenanteil, verteilt aufzwei Mitarbeiter, gebildet. Hier sind großeUnterschiede bei der Aufgabenwahrneh-mung feststellbar. Aufgaben von der über-wiegenden Informationsaufbereitung bis hinzu aufwendigen Projekten kommunaler, EU-geförderter Entwicklungshilfe sind erkennbar.Alle zählen hier bereits die Fördermittelbera-tung zu ihren Leistungen.Die Gruppe mit jeweils einer Vollzeitstelle zurEuropaarbeit zeichnet sich dadurch aus, dassdie Mitarbeiter keine anderen Aufgabenhaben. Die Verantwortlichen können sichdemnach voll mit ihrer Aufgabe identifizierenund diese ohne Ablenkung durch andereAufgaben wahrnehmen. Dies drückt sich inzwei Fällen bereits in komplexen Aufgaben-beschreibungen aus. In allen Fällen werdenZiele angegeben und Ergebnisse sind doku-mentiert. In zwei Kreisen liegt der Personal-bestand bei zwei beziehungsweise 2,5 Voll-zeitstellen. In einem Fall sind besonders ziel-gerichtetes Handeln und eine besondersgute Aufbereitung beeindruckender Ergeb-nisse der Fördermittelakquise feststellbar.

Einnahmen durch Europaarbeit

Einnahmen

Um den monetärenErfolg der Europaar-beit in den Kreiseneinschätzen zu kön-nen, bietet sich dieBetrachtung der Ein-nahmen in diesemBereich an. Außer-dem sind so gegebe-nenfalls Rückschlüsse

darauf möglich, ob es sich bei dem Einsatzvon personellen und finanziellen Ressourcenum rentierliche Ausgaben handelt, die zuentsprechenden Mehreinnahmen führen.Insgesamt wurde die Frage durch zehn der22 teilnehmenden Kreise bejaht. Mit 55 Pro-zent erzielte mehr als die Hälfte der Kreisekeine Einnahmen, obwohl Europaarbeitgeleistet wird. Drei Kreise erhalten einen jähr-lichen Zuschuss von 24.000 beziehungsweise25.000 Euro zur Einrichtung eines EUROPE-DIRECT-Informationsbüros. Ansonsten er-wiesen sich die zur Verfügung stehendenInformationen über Einnahmen aus europa-bedingten Zuschüssen häufig als eher dürftig.

Der „Preis” für die Europaarbeit der einzel-nen Kreise in Nordrhein-Westfalen ist somitkaum feststellbar. Teilweise liegen keineDaten über den Personaleinsatz vor,Zuschüsse werden noch seltener in diesemZusammenhang dokumentiert. Die für dieAkzeptanz der Arbeit wichtige und zuerwartende Darstellung des Erhalts von För-dermitteln wurde nur in wenigen Kreisenvollzogen. Eine Ursache hierfür scheint sichin der kameralen Haushaltssystematik zuverbergen, die einen Ressourcenverbrauchfür die Leistungen einzelner Produkte (wieder Europaarbeit) nicht vorsieht.

Messbarer wirtschaftlicherMehrwertDie Frage nach dem wirtschaftlichenMehrwert ist aus den gewonnenenErkenntnissen nur schwer zu beantworten.In den meisten Fällen ist bereits die Fragenach den eingesetzten Ressourcen nichtabschließend zu klären. Hierzu wären ver-tiefende Ermittlungen vor Ort erforderlich,um zu belastbaren Erkenntnissen zu gelan-gen. Zum heutigen Zeitpunkt besteht beiden Kreisen offensichtlich kaum eine Mög-lichkeit, ihren Beitrag monetär umfassenddarzustellen. Eine Übersicht zu gefördertenProjekten und eigenen Zuschüssen konntein keinem Fall erkannt werden.Ein ähnliches Bild ergibt die Betrachtungder Einnahmen aus EU-Fördermitteln beierfolgreich beratenen Projekten Dritteroder bei eigenen Maßnahmen. Hier könn-te mit einfachsten Mitteln der Erfolg derArbeit dargestellt werden. Diese Vorge-hensweise wurde allerdings nur in einemKreis erkannt. Über einen längeren Zeit-raum betrachtet, scheint sich die Europa-arbeit hier sehr zu lohnen. Die mit derÜberschrift „Übersicht über die Einholungvon EU-Fördermitteln durch die Europa-Beauftragte” getitelte Tabelle zeigt alleProjekte und die finanziellen Zuflüsse übereinen Zeitraum von gut 14 Jahren von EU,Land und dritten Projektpartnern auf. Andiesem Beispiel wird schnell deutlich, dassdie erzielten Einnahmen weit über den Per-sonalausgaben liegen. Insofern ist hier vonäußerst effektiver und wirtschaftlicherEuropaarbeit auszugehen.

Nicht messbarerwirtschaftlicher MehrwertDarüber hinaus werden Leistungen durchdie Kreise erbracht, die monetär nicht mess-bar sind. Hier liegen die Schwerpunkte der

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

11 Eine Differenzierung zwischen Angestelltenund Beamten wurde nicht vorgenommen, weilhierdurch keine erweiterten Erkenntnisse zuerwarten sind.

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genannten Tätigkeiten. Die in den meistenFällen genannte Bündelung und Weitergabevon Informationen kann hohen Nutzen fürdie Verwaltung und Dritte haben. Frühzeiti-ge Kenntnis über europäische Entwicklun-gen eröffnen Handlungsmöglichkeiten. Dernicht messbare Mehrwert liegt insbesonderebei der Informationsgewinnung undWeitergabe an die Verwaltung und interes-sierte Öffentlichkeit. In geringerem Umfangfinden auch Partnerschaftspflege und euro-päische Begegnungen aus verschiedenenAnlässen im Rahmen der Europaarbeit statt.

Fazit

Eine institutionalisierte Form der Berücksich-tigung von Kreisinteressen bei der EU liegtpraktisch nicht vor. AdR und Subsidiaritäts-prinzip bewirken noch wenig. In den Kreisenselbst scheint die Stärkung der eigenen Rolleim Gefüge der verschiedenen Ebenen nichtexistent zu sein. Der in der Literatur bejah-ten Aushöhlung der kommunalen Interes-sen wird offenbar kaum entgegengewirkt.Diese Aufgabe liegt überwiegend bei denDachverbänden. Die Aufgabenpalette derLobbyisten in Brüssel ist jedoch breit, diePersonalressourcen sind knapp. ErhöhteEffektivität könnte unter Umständen miteiner Anpassung dieser Faktoren aneinan-der erreicht werden.Insgesamt spielt Europa in den Kreisen NRWeine untergeordnete Rolle. Allein der Perso-naleinsatz lässt diesen Rückschluss zu.Akteure wie das Land NRW beschäftigen inder Vertretung in Brüssel mehr Mitarbeiter,als die betrachteten Kreise in ihrer Gesamt-heit. Dennoch werden teils ehrgeizige Zielemit der Arbeit verfolgt und in einigen Krei-sen sind deutliche Ergebnisse und Erfolgeder Arbeit sichtbar. Hierzu gehören nen-nenswerte Förderungen durch die EU aberauch Bemühungen, Europa dem Bürgernäher zu bringen. Diese Beispiele sind heuteallerdings noch deutlich in der Unterzahl.Die häufigste genannte Tätigkeit ist die Aus-

wertung, Bündelung und Weitergabe vonInformationen. Grund hierfür kann sein,dass einige Kreise dieses Gebiet erst seitwenigen Jahren bearbeiten. In verschiede-nen Kreisen wurde betont, dass sich dieEuropaarbeit noch im Aufbau befinde. DieEuropaarbeit sollte sich überdies transparentund offen gestalten. Mit dem Hintergrundder Umlagefinanzierung der Kreise, derFinanznot der Gemeinden und der Freiwil-ligkeit der Aufgabe wird dies zunehmendwichtiger. Aufgabenkritiken in den Verwal-tungen zur Senkung der Ausgaben gehörenzunehmend zum Verwaltungsalltag. Fallsdie Europaarbeit erhalten oder sogar ausge-prägter betrieben werden soll, ist es sinnvoll,den geschaffenen Mehrwert auch leichtnachvollziehbar darzustellen. Bei derGesamtumfrage konnte dies lediglich einKreis. Dies betrifft vor allem die Kreise, diesich andere Ziele als die bloße Informations-weitergabe gesetzt haben. Verwaltungslei-tung, Politik und Spitzen der kreisangehöri-gen Kommunen sind nicht in der Lage, vieleEinzelfälle oder umfangreiche Tätigkeitsbe-richte zu erfassen. Erhalt und Ausbau derTätigkeit erfordert nachweisbare Ergebnisse.Umfang und Art der Arbeit sind sehr diffe-renziert. Dabei lässt sich jedoch nicht vonvorne herein prognostizieren, welche FormErfolg versprechend ist. Es hat sich jedochgezeigt, dass gut strukturierte Zielvorga-ben, eine vernünftige Ausstattung mitkompetentem Personal und ein prägnantesBerichtswesen zu äußerst wirkungsvollerEuropaarbeit führen können. Dabei sinddie Finanzsituation und die Lage des Krei-ses jedoch individuell zu betrachten. Kreisein Grenzlage haben viele Möglichkeiten ingrenzüberschreitenden Projekten, die denKreisen in Binnenlage nicht unbedingtgegeben sind. Dennoch sind auch hiergute Beispiele für geförderte Aktivitäten imKulturaustausch und der Entwicklungshilfeerkennbar. Aufgrund der Kofinanzierungist zudem eine gewisse Solvenz beim Kreisselbst oder bei privaten Dritten notwendig.

Die Entscheidung, ob Europaarbeit in aus-geprägter Form oder nur in geringstemUmfang ausgeübt wird, sollte aber unterAbwägung aller Möglichkeiten getroffenwerden. In jedem Fall beinhaltet Europaund die EU auch für die Kreise in Nord-rhein-Westfalen ansprechende Chancen.

LiteraturverzeichnisDie Europafähige Kommune in Schleswig Hol-stein: Abschlussbericht der Expertengruppe,Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landes-verbände in Schleswig Holstein (Hrsg.), 2004.(zitiert: Die Europafähige Kommune, 2004)Frenz, Walter: Kommunale Selbstverwaltungund europäische Integration, in: Hoffmann(Hrsg.), Seite 9 – 28, 1996 (zitiert: Frenz, 1996)Hobe, Stephan: Köln und Europa - Zur Stellungder Kommunen in der Europäischen Union, Vor-trag im Rathaus der Stadt Köln am 17.Mai2004, Online im Internet, URL: http://www.uni-koeln.de/uni/kultur_unirat_vort170504.html,Stand: 26.05.2006, übernommen am 03.06.2006. (zitiert: Hobe, 2004)Kaltenborn, Jens: Der Schutz der kommunalenSelbstverwaltung im Recht der europäischenUnion, 1996. (zitiert: Kaltenborn, 1996)Knemeyer, Franz-Ludwig: Europa der Regionen– Europa der Kommunen. Wissenschaftliche undpolitische Bestandsaufnahme und Perspektive,1994. (zitiert: Knemeyer, 1994)Landsberg, Gerd: Die Kommunen im Integra-tionsprozess der Europäischen Union, In: Stadtund Gemeinde Interaktiv, 53. Jg., Heft 5, S. 12bis 15, 1998. (zitiert, Landsberg, 1998)Martini, Alexander: Gemeinden in Europa,Kommunale Selbstverwaltung und Gemein-schaftsrecht, in: Knemeyer, Franz-Ludwig(Hrsg.), Schriften zur öffentlichen Verwaltung,Band 39, 1992. (zitiert: Martini, 1992)Regionen und Gemeinden Europas: Mitteilungs-blatt des AdR, Nr. 50, Online zusätzlich im Inter-net abrufbar, URL: http://www.cor.eu.int/fr/prss_new.html. (zitiert: Regionen und Gemein-den Europas, 02/2006)Schoch, Friedrich: Kommunale Selbstverwaltungund Europarecht, in: Henneke, Hans-Günther(Hrsg.): Kommunen und Europa – Herausforde-rungen und Chancen, Seite 11 bis 37, 1999.(zitiert: Schoch, 1999)

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Die NRW-Kreise vor Ort in Brüssel

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen hat für die nordrhein-westfälischen Kreise einen eigenen Kontaktmann in Brüssel. Dort stehtseit Anfang 2005 Udo Röllenblech als Ansprechpartner zur Verfügung. Er stammt aus dem Kreis Steinfurt und ist bereits der zweite„Mann”, der für die NRW Kreise in Brüssel tätig ist. Diese Kooperation zwischen dem LKT NRW und dem Kreis Steinfurt bestehtschon seit einigen Jahren und trägt zu einer intensiven Europaarbeit des LKT NRW bei. Sie ist durch den Präsidenten des LKT NRWund Landrat des Kreises Steinfurt, Thomas Kubendorff, ins Leben gerufen worden.

Wesentliche Aufgabe des EU-Kontakt-mannes ist eine frühzeitige Informa-

tionsbeschaffung, Filterung von Informa-tionen und die Weitergabe von kommu-

nalrelevanten Meldungen. Dabei ist dieErfahrung von Udo Röllenblech als Mitar-beiter einer Kreisverwaltung in den ver-schiedensten Tätigkeitsbereichen eine

wichtige und maßgebliche Voraussetzung.Themen wie beispielsweise Beihilfen (zudiesem Thema gehören auch Kommu-nalbürgschaften), Dienstleistungsrichtlinie

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und Daseinsvorsorge sind dabei natürlichvon besonderem Interesse. Aber auch kon-krete Anfragen zu solchen Themen werdenbeantwortet.Die anfallenden Aufgaben sind allerdingsnoch sehr viel vielfältiger und werden imRahmen eines Drittels seiner Arbeitskraftfür den Landkreistag Nordrhein-Westfalenbeziehungsweise die nordrhein-westfäli-schen Kreise wahrgenommen. Das ist näm-lich in etwa der Personalkostenanteil, dender LKT NRW dem Kreis Steinfurt erstattet.Die Aufgaben bestehen aus Lobbyarbeitvor Ort in Brüssel bei den europäischenEntscheidungsträgern, der Organisationvon Veranstaltungen mit hochkarätigenReferenten, aber auch als „Horchposten”für Entwicklungen und der Mitarbeit im AKEuropa des LKT NRW.Weiterer wichtiger Aufgabenbereich derArbeit des EU-Kontaktmannes ist dieOrganisation von Veranstaltungen zukommunalrelevanten EU-Themen. Dazugehört die Themenbestimmung, Referen-tengewinnung, Teilnehmerfestlegung ge-nauso wie die eigentliche Organisation derVeranstaltungen. Dabei müssen alle denk-baren anfallenden Arbeiten, die eine solcheVeranstaltung mit sich bringt wie etwa dieReservierung von Räumlichkeiten, derenAusgestaltung und Ausstattung, das Erstel-len der Einladungen, die Vorbereitung vonInformationsmaterialien für die Teilnehmer,Briefing der Vertreter des LKT NRW etc.,erledigt werden.Im Jahr 2006 haben zwei solche Veranstal-tungen stattgefunden: im Mai ein sogenanntes „Brüsseler Gespräch zur Kom-munalpolitik”. Ziel der „Brüsseler Gesprächezur Kommunalpolitik” ist der offene Dialog,verbunden mit der Hoffnung, für dieberechtigten Anliegen der Kommunen ineiner erweiterten Europäischen Union zusensibilisieren. Im Vordergrund steht dabeider direkte Austausch zwischen Vertreternnordrhein-westfälischer Kreise und Expertenaus der Europäischen Kommission und demEuropäischen Parlament zu Themen die beider EU bearbeitet werden und auf kommu-naler Ebene Auswirkungen haben können.Im Rahmen des immerhin schon 7. Brüsse-ler Gesprächs zur Kommunalpolitik im Mai2006 wurde der aktuelle Kommissionsvor-schlag für eine Verordnung über öffent-liche Personenverkehrsdienste auf Schieneund Straße erörtert.Da die nordrhein-westfälischen Kreise Auf-gabenträger für den Öffentlichen Perso-nennahverkehr und vielfach zugleich (Mit)Eigentümer von Verkehrsunternehmensind, sind diese oftmals direkt betroffen.Durch diese Veranstaltung konnten vieleBedenken ausgeräumt, aber auch berech-tigte Anliegen an die anwesenden Ent-scheidungsträger auf EU-Ebene herange-

tragen werden. Damit wurde wieder einwichtiger Schritt für die Interessenvertre-tung der nordrhein-westfälischen Kreiseauf EU-Ebene gemacht.Ferner hat am 30.10.2006 eine Veranstal-tung mit dem Thema „Die STARTphase läuft– Bedeutung der EU Förderperiode 2007-

2013 für NRW” stattgefunden. (siehe hierzuden Bericht auf Seite 12 in dieser EILDIENST-Ausgabe). Um sich ein Bild von der Veranstal-tung machen zu können, und um Infor-mationen zu Thema zu bekommen, kannman sich auf der Veranstaltungswebseitewww.STARTphase.eu informieren.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist dieStrukturpolitik der EU.Dabei informiert Udo Röllenblech dieMitglieder des LKT NRW direkt aktivüber Neuigkeiten und beantwortet Fra-gestellungen und Anfragen zu EU-För-derprogrammen und vermittelt wenn

gewünscht Kooperationspartner. In die-sen Aufgabenschwerpunkt fiel auch dieVeranstaltung am 30. Oktober.Udo Röllenblech unterstützt die NRWKreise überdies im Rahmen seiner Mög-lichkeiten und seines Zeitbudgets bei derEinwerbung von EU-Fördermittel fürkonkrete Projekte. Auch die Betreuungvon Besuchern oder Vertretern von Kom-munen aus NRW in Brüssel gehört mit zuseinen Aufgaben.Über die Tätigkeiten für den LKT NRWund den Kreis Steinfurt in Brüssel hinausist Udo Röllenblech auch in die Aufgabender Wirtschaftsförderungs- und Entwick-lungsgesellschaft des Kreises Steinfurt(kurz WESt mbH) eingebunden.Dort bringt er sich unter anderem in dieArbeit des EUROPE DIRECT CenterSteinfurt ein, dessen Trägerin die WEStmbH ist und pflegt die Internetprä-senz des Centers (http://www.eu-direct.info).Die Kreise erreichen ihn unter der deut-schen Telefonnummer 0 25 51/69-27 09oder per E-Mail an [email protected].

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Frischer Wind für Europa kommt aus demKreis Steinfurt, konkret aus dem dortigenKreishaus.

Auch direkt am Europäischen Parlament sind die NRW-Kreise aktiv. Ihr „Mann in Brüssel”macht es möglich.

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Rund 140 Teilnehmer aus Politik, Verwal-tung und Wirtschaft nutzten die Gele-

genheit, um sich aus erster Hand über dieneue EU-Förderperiode zu informieren. AlsReferenten und Diskussionspartner standenzur Verfügung: Dr. Markus Pieper, Mitglieddes EU-Parlaments, Wennemar de Weldige,EU-Kommission, Dr. Herbert Jakoby, Staats-kanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen,Dr. Axel Bürger, Ministerium für Arbeit,

Gesundheit und Soziales des Landes und Dr.Claudia Schulte, nordrhein-westfälischesZiel-2-Sekretariat im Ministerium für Wirt-schaft, Mittelstand und Energie.Deutlich wurde, dass die EU-Strukturfonds-förderung für das Land und seine Regionenweiterhin von großer Bedeutung sein wird.So werden entgegen erster Befürchtungenweiterhin Fördermittel in durchaus beacht-licher Höhe nach Nordrhein-Westfalen flie-ßen, wobei dem Land bei der Verwendungdieser Mittel künftig ein größerer Gestal-tungsspielraum zukommen wird. Vor allem

im Bereich der Förderung aus dem Europä-ischen Fonds für Regionale Entwicklung(EFRE) wird sich die Vergabe der Mittelnoch stärker an den Kriterien Innovation,Wachstum und Beschäftigung orientieren.Das Ruhrgebiet wird zwar in der neuen För-derperiode als strukturschwache Regionweiterhin in besonderem Maße von derEU-Förderung profitieren können. NachWegfall der bisherigen europarechtlich vor-

gegebenen Gebietskulisse werden künftigaber auch weitere Regionen in den Genussvon EU Mitteln kommen können, nament-lich die bisher zum ganz überwiegendenTeil davon ausgeschlossenen Kreise. Dies-bezüglich wurde von vielen Teilnehmerndie Erwartung geäußert, dass es künftignicht mehr ausschließlich um den Ausgleichfür strukturschwache Regionen sondernstärker darum gehen werde, über EU-För-derungen auch die vorhandenen „Stärkenzu stärken”. Insoweit ergeben sich, so dieeinhellige Auffassung unter den Teilneh-

mern der Veranstaltung, für die Kreise neueMöglichkeiten einer Förderung aus EU-För-dertöpfen. Was die Vergabe der Mittelanbelangt, so wird diese künftig auf Lan-desebene weitestmöglich im Rahmen vonWettbewerbsverfahren erfolgen. Im Vor-feld sollen Informationsveranstaltungenangeboten werden, um allen Regionen dienotwendige Unterstützung zur Vorberei-tung auf diese Wettbewerbsverfahren zugewähren.Als Ergebnisse der Veranstaltung könnenfolgende Punkte festgehalten werden:

■ EFRE und ESF werden ab 2007 ein-gestzt, um drei zentrale Ziele zu errei-chen: 1. „Konvergenz”,2. „regionale Wettbewewrbsfähigkeitund Beschäftigung” sowie3. „europäischen territoriale Zusam-menarbeit”.In NRW kommen die beiden Punkte 2.und 3 zum Tragen.

■ Aufgrund der geringen Mittelausstat-tung des ESF (etwa Halbierung) fürNRW müssen die zukünftigen Schwer-punkte „Steigerung der Beschäfti-gungsfähigkeit”, „Jugend und Berufs-ausbildung” und „Förderung arbeits-marktpolitischer Zielgruppen” wesent-lich stringenter umgesetzt werden.

■ Unabhängig von den auszuarbeitendenVerteilungsszenarien der Bundesländersteht fest, dass der Einsatz der EFRE-Mittel auch bei regionaler Schwer-punktsetzung nunmehr grundsätzlichauch flächendeckend erfolgen ird.

■ Die Landesregierung setzt bei derMittelverteilung ein verstärktes Augen-merk auf Innovation und Wettbewerb.

Unter der Veranstaltungswebseitewww.STARTphase.eu können im Bereich„Dokumentation” weitere Informationenzur Veranstaltung, eine Zusammenfassungder Ergebnisse, die Grußworte und die Vor-träge der Referenten abgerufen werden.

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Die STARTphase läuft:Bedeutung der EU-Förderperiode 2007–2013für Nordrhein-WestfalenVon Udo Röllenblech, Kreis Steinfurt

Unter dem Motto „Die STARTphase läuft: Bedeutung der EU-Förderperiode 2007-2013 für Nordrhein-Westfalen” hatten der Land-kreistag sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf am 30. Oktober 2006 zu einer Fachtagung in den FMO – International AirportMünster Osnabrück – eingeladen.

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1. Ausgangslage undSituation im KreisMinden-Lübbecke

Es ist uns teilweise schon nicht mehr bewusst,in wie vielen Lebensbereichen sich Regelun-gen der EU auswirken. So ist es in unsererzunehmend durch globale Verflechtungengekennzeichneten Welt des 21. Jahrhundertsfür jeden europäischen Bürger immer wichti-ger, mit Menschen aus anderen Ländern imGeist der Aufgeschlossenheit, Toleranz undSolidarität zusammenzuarbeiten.Die Möglichkeiten, die sich hier auch denKreisen sowie den Städten und Gemeinden inDeutschland erschließen, versucht der KreisMinden-Lübbecke für Projekte und Maßnah-men zu nutzen. Am konkretesten wird die EUfür die Kommunen im Zusammenhang miteuropäischen Fördermitteln. Dabei lassensich drei Bereiche differenzieren:

1. Finanzmittel der EU, die nationale För-derprogramme auf Landes- undBundesebene anteilig mitfinanzieren(z.B. Dorferneuerungsprogramm, Agrar-programme, Beschäftigungs- und Qua-lifizierungsmaßnahmen mit dem euro-päischen Sozialfonds (ESF);

2. Gemeinschaftsinitiativen und Förder-programme der EU, die von Kommu-nen bzw. lokalen Initiativen (in derRegel über das Bundesland) direktbeantragt werden können (z.B. LEA-DER+, INTERREG, LIFE, EQUAL);

3. partnerschaftliche Kooperationen mitanderen EU-Mitgliedsstaaten. Zusam-men mit seinen Partnerregionen, demBezirk Hermagor in Österreich und demKreis Viljandi in Estland werden diepartnerschaftlichen Beziehungen durchgemeinsame Projektarbeit vertieft.Dazu bietet die EU verschiedenste Pro-jektansätze und Fördermöglichkeiten.

Im Folgenden werden insbesondere dieBereiche 2 und 3 an konkreten Program-men und Maßnahmen im Mühlenkreisbeschrieben. Beispielhaft dargestellt wer-den in diesem Artikel

■ die EU-Gemeinschaftsinitiative LEA-DER+

■ das europäische SchutzgebietsystemNARURA 2000 sowie das Umweltpro-gramm LIFE

■ europäische Regionspartnerschaftendes Kreises Minden-Lübbecke.

Darüber hinaus spielen insbesondere euro-päische Mittel aus dem Europäischen Sozial-fonds (ESF) im Rahmen von Beschäftigungs-und Qualifizierungsmaßnahmen sowie beider Förderung der Beschäftigungsfähigkeitin kleinen mittleren Unternehmen (KMU) imKreis Minden-Lübbecke eine wichtige Rolle.Bei Antragstellung und Vergabe der Mittel istder regionale Konsens des Lenkungskreisesder Regionalagentur Ostwestfalen-Lippe(OWL) maßgeblich. Dort werden auchregionale Schwerpunktsetzungen (z.B. Maß-nahmen für langzeitarbeitslose Jugendliche)abgestimmt und festgelegt.

2. LEADER+ – Nachhaltigeintegrierte Entwicklungdes ländlichen Raums

Der Name ist Programm: LEADER (Liaisonentre actions de développement de l´éco-nomie rurale) bedeutet übersetzt sinnge-mäß Verbindung zwischen Aktionen zurEntwicklung der ländlichen Wirtschaft undhat die integrierte Entwicklung ländlicherRegionen zum Ziel. Das europaweit ange-botene Programm LEADER+ wurde 2002in NRW als Wettbewerb für ländlicheRegionen ausgeschrieben. Bewerbungs-grundlage war ein sog. „Gebietsbezogenesintegriertes Entwicklungskonzept” fürländliche Regionen. Leitbild dieses Ent-wicklungskonzepts war das Motto „Lebenund Arbeiten im Mühlenkreis – AttraktiveLebensbedingungen entwickeln undArbeitsplätze schaffen und erhalten!” Die-sem Leitbild waren vier strategische Zieleuntergeordnet:

1. die regionale Identität als Mühlenkreisstärken und weiterentwickeln,

2. zukunftsorientierte, moderne Arbeits-plätze im ländlichen Raum neu schaffenbeziehungsweise erhalten,

3. attraktive Lebensbedingungen schaffendurch die Stärkung des Dorflebens undden Erhalt beziehungsweise Ausbau derInfrastruktur und Versorgung,

4. gemeinsam für die Umwelt – integrier-te Lösungskonzepte bei Umweltfragen.

Im Rahmen dieser Oberziele wurden 15Handlungsfelder mit konkreten Projekten

und Maßnahmen entwickelt. Die Projekteund Maßnahmen des Entwicklungskonzeptswaren das Ergebnis eines breit angelegtenBeteiligungs- und Aktivierungsprozesses derländlichen Bevölkerung und der sie vertrete-nen Institutionen und Organisationen. An-tragsteller war dann auch folgerichtig nichtder Kreis, sondern das gegründete „Bündnisländlicher Raum im Mühlenkreis e.V.”, demals so genannte „Lokale Aktionsgruppe(LAG)” inzwischen über hundert Mitglieder(Kommunen, Kammern und Verbände, dörf-liche Vereine und Kulturgemeinschaften etc.)angehören. Dieser breite Beteiligungsansatz– im EU-deutsch „bottom-up-Ansatz” – isteines der Charakteristika von LEADER+.Im Mai 2002 wurde der Mühlenkreis Min-den-Lübbecke als eine von drei Modellregio-nen in NRW im Rahmen dieses Programmsausgewählt. Inzwischen wurden im Mühlen-kreis 44 Projekte und Maßnahmen miteinem finanziellen Gesamtvolumen von 3,5Millionen Euro und einer Förderung von1,53 Millionen Euro aus LEADER+ auf denWeg gebracht. Bis zum Ende der Programm-laufzeit im Jahr 2008 wird das Gesamtvolu-men rund 4,5 Millionen Euro bei einer Förde-rung von 2 Millionen Euro LEADER+-Mittelnbetragen. Da im Mühlenkreis über LEADER+in der Regel eine Anschubfinanzierungermöglicht wird, ist das durch LEADER+ aus-gelöste Gesamtinvestitionsvolumen nochum ein Vielfaches höher.LEADER+ fördert im Rahmen der darge-stellten regionalen Gesamtstrategie einebreite Palette von Projekten und Maßnah-men. Beispielhaft sollen hier nur einigeProjekte mit ihrem jeweiligen Projektträgerkurz angerissen werden:

■ das Projekt „MühlenGarten”, eineRegionalvermarktungsinitiative vonLandwirten und Verarbeitungsbetriebenaus der Region, die unter der Trä-gerschaft der LandwirtschaftskammerLübbecke regionale landwirtschaftlicheProdukte in ein touristisches Standort-marketing einbindet;

■ das „Mühlenkreis-Mobil”, ein vonJugendlichen im Rahmen einer Qualifi-zierungsmaßnahme zum regionalenWerbemobil ausgebauter ehemaligerDoppeldecker-Bus der Berliner Ver-kehrsbetriebe, der jetzt auf Messen undVeranstaltungen Werbung für denMühlenkreis macht;

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Europa ganz nah: Europäische Fördergelderfür regionale Projekte imMühlenkreis Minden-LübbeckeVon Heike Blöbaum, Michael Geisslerund Rainer Riemenschneider, Kreis Minden-Lübbecke

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■ „Regionales Symbol für den Mühlen-kreis” der InteressengemeinschaftStandortförderung (IGS), das mit einerkünstlerisch gestalteten Mühle an vielenStandorten im Mühlenkreis zur Stär-kung der regionalen Identität beiträgt;

■ „Skate & Rail”, das auf sechs Teilroutensportlich und landschaftlich attraktiveSkaterrouten anbietet, die jeweils anBahnhöfen der Ravensberger Bahnihren Start- und Endpunkt haben;

■ „Betreutes Wohnen und Pflege” desDiakonischen Werkes Minden, das amBeispiel von zwei ländlichen Teilräumender Region die Wünsche und Bedürf-nisse älterer Menschen und ihrer Ange-hörigen erforscht hat;

■ die Ausbildungsmessen „Go@future” inMinden und „BAM” in Espelkamp, aufdenen sich regionale Ausbildungsbetrie-be Schulen und Schulabsolventen mitihren Ausbildungsberufen vorstellen;

■ ein „Regionales Wirtschafts-Informa-tionssystem”, eine Datenbank mit derDarstellung von inzwischen über 500regionalen Betrieben und Unternehmenfür potenzielle Kunden und Geschäfts-partner;

■ „Energie- und Kulturwerkstatt Mönk-hoff´sche Mühle Kleinenbremen” – einKonzept für die Veranschaulichung so-wohl der traditionellen als auch der mo-dernen Energienutzung am Mühlenbach.

Nähere Informationen zu diesen und weite-ren Projekten sowie generell zu LEADER+und zum Bündnis ländlicher Raum im Müh-lenkreis e.V. finden Sie auf der Website http://blr.minden-luebbecke.de. Als Ansprechpart-ner stehen auch der 1. Vorsitzende, LandratWilhelm Krömer, und Luise Lahrmann (2.Vorsitzende) sowie der GeschäftsführerHartmut Heinen und Rainer Riemenschnei-der (stellvertretender Geschäftsführer), beideKreis Minden-Lübbecke, zur Verfügung.Wie in allen europäischen Programmenspielt auch bei LEADER+ die so genannte„Transnationale Kooperation” eine wichti-ge Rolle. Der Mühlenkreis nutzte dabei ins-besondere die bestehenden Kontakte zuden Partnerregionen in Kärnten/Österreichund in Viljandi/Estland (siehe Punkt 4.).Verschiedene Kooperationsprojekte konn-ten so im Rahmen von LEADER+ auf denWeg gebracht und nachhaltig etabliertwerden, unter anderem

■ mit der Karnischen Region in Kärnteneine Kooperation zur Beteiligung vonlandwirtschaftlichen Betrieben an Pro-duktfesten (z.B. am Speckfest in Her-magor) sowie von Künstlern an kultu-rellen Veranstaltungen (u.a. LandArt-Festival 2004 und 2006 im Mühlen-kreis) in der jeweiligen Partnerregion;

■ mit der Region Viljandimaa eine Koope-ration bei der touristischen Entwicklungvon Herrenhäusern und ihren Parkanla-gen, konkretisiert bei Fachbesuchen imOktober 2005 in Estland und im Juli2006 in Minden-Lübbecke.

Das Programm LEADER+ läuft 2006 aus,die Ausfinanzierung von Projektenerstreckt sich noch bis 2008.

3. Europäisches Schutz-gebietssystem „NATURA2000” im KreisMinden-Lübbecke

Der Kreis Minden-Lübbecke zeichnet sichdurch eine reiche Naturausstattung aus.Die in Ost-West-Richtung verlaufendenHöhenzüge des Weser- und Wiehengebir-ges markieren den Übergang der nord-deutschen Tiefebene zur Mittelgebirgs-landschaft. An der Porta Westfalica, einemNaturerbe der besonderen Art, verlässt dieWeser das Bergland, fließt durch Mindenund Petershagen, um dann in Niedersach-sen ihren Weg zur Nordsee fortzusetzen.Moore und Feuchtwiesen in den Niede-rungsgebieten sind zusätzliche Glanzlichterdes Kreises.So verwundert es nicht, dass der Natur-schutz im Kreis einen besonderen Stellen-wert einnimmt, der auch in einer Vielzahleuropäischer Schutzgebiete, die unter demNamen „NATURA 2000” zusammenge-fasst werden, zum Ausdruck kommt.Das Europäische Naturschutzrecht inGestalt der Vogelschutzrichtlinie und derFauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) ist imKreis Minden-Lübbecke auf 19 Gebieteanzuwenden. Im Einzelnen handelt es sichum 17 FFH-Gebiete und drei EU-Vogel-schutzgebiete, wobei das „Große Torf-moor” und das „Oppenweher Moor” alsdie beiden herausragenden Moorkomple-xe sowohl in der Liste der Vogelschutzge-biete als auch der FFH-Gebiete geführtwerden. Wenngleich mit diesen beidenMooren auch gleich zwei Schwerpunkträu-me des Naturschutzes genannt sind, soverteilen sich die „NATURA 2000”-Gebie-te im Kreis Minden-Lübbecke auf fast alleStädte und Gemeinden.Die Weseraue in Petershagen spielt für dieVielzahl von Rastvögeln eine besondereRolle. Sie ist nicht nur EU-Vogelschutzge-biet, sondern unter dem Namen „Weser-staustufe Schlüsselburg” Bestandteil des„Übereinkommens über Feuchtgebiete,insbesondere als Lebensraum für Wasser-und Watvögel, von internationaler Bedeu-tung” (Ramsar 1971).Als europäische Lebensraumtypen be-sonders zu nennen sind neben den schonerwähnten Hoch- und Niedermooren, die

Buchenwälder bei Porta Westfalica, dasEichen-Hainbuchenwaldgebiet Heisterholzin Petershagen, der Heideweiher Schna-kenpohl in Rahden sowie das Fließgewäs-ser Große Aue mit seinen naturnahen Sei-tenarmen.Das Finanzierungsinstrument der EU fürden Schutz und die Entwicklung vonNATURA 2000-Gebieten, LIFE, konnte imKreis Minden-Lübbecke bereits erfolgreicheingesetzt werden. Im „Großen Torf-moor”, gelegen in der Gemeinde Hille undder Stadt Lübbecke, führt der NABU Kreis-verband Minden-Lübbecke als Träger derMaßnahme seit 2003 ein auf fünf Jahreangelegtes Projekt zur Regeneration desMoores durch. Dies geschieht in engerAbstimmung mit dem Kreis als untererLandschaftsbehörde. 1,8 Millionen EuroFördersumme (50 % EU, 50 % Land NRW)wurden dafür veranschlagt.Neben verschiedenartigen Wiedervernäs-sungs- und Gestaltungsmaßnahmen wurdebereits ein neuartiger Moor-Erlebnis-Pfadangelegt, der in acht Stationen anschaulichden Lebensraum Moor erklärt.So kann in diesem mitten im Herzen desKreises gelegenen Hochmoorkomplex, derauch als Naherholungsgebiet für den ge-samten ost-westfälischen Raum von Bedeu-tung ist, für Mensch und Natur viel Gutesgeschaffen werden. Für Fragen in SachenNATURA 2000 steht Michael Geissler vonder unteren Landschaftsbehörde des KreisesMinden-Lübbecke gerne zur Verfügung.

4. Bedeutung der Partner-schaften für Europa

Auf lokaler Ebene der Kreise, Städte undGemeinden finden sich zahlreiche Partner-schaften zu ausländischen Kommunen. ImKreis Minden-Lübbecke werden knapp 30Partnerschaften der Kommunen gepflegt.Sie waren und sind der Ausgangspunkt fürein gemeinsames friedliches Europa. DieBegegnung von Menschen führt durch dieFreundschaft zu Verständnis und Toleranz.Sie sind die Basis für ein zusammenwach-sendes Europa.Der Kreis Minden-Lübbecke unterhältPartnerschaften zum Bezirk Hermagor inKärnten/Österreich (25 Jahre), zum KreisViljandi in Estland (fast 15 Jahre) und zumLandkreis Uckermark in Brandenburg (seit1990). Zudem ist er Patenkreis für die Hei-matkreisgemeinschaft Königsberg-Land/Pr. e.V. Hinter all diesen Verbindungenstanden zu Beginn persönliche Kontakte,die dann zu der Partnerschaft führten. Dieim Laufe der vergangenen Jahre zahlreichdurchgeführten Begegnungen und Projek-te haben die Regionen und die Menschenzusammengeführt und eine Brücke für eingemeinsames Europa geschlagen.

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

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Neben den bereits genannten, durch dieEU geförderten Projekte, sind aber auchsolche von Bedeutung, die ohne eine För-derung der EU durchgeführt wurden, daeine Förderung nicht in Frage kam bezie-hungsweise kein passendes Programm zurVerfügung stand. Der Kreis Minden-Lüb-becke führte folgende Projekte im Jahr2006 mit den Partnerregionen durch:

■ Teilnahme an der Mulgi Messin Viljandi

Alle zwei Jahre ist der Kreis Minden-Lübbeckeauf der Regionalmesse „Mulgi Mess” imPartnerkreis Viljandi vertreten, um die Schön-heiten und Sehenswürdigkeiten des Mühlen-kreises den estnischen Besucherinnen undBesuchern näher zu bringen. Durch die Teil-nahme von Vertretern des polnischen KreisesPodlaskie (Partnerkreis des Kreises Viljandi)entstehen dort auch trilaterale Kontakte.

■ Teilnahme an der Regionalmesse„Stadt, Land, Fluss”

Ein wichtiger Meilenstein für die Förderungdes regionalen Tourismus ist die Messe„Stadt, Land, Fluss” in Minden. Es ist zur Tra-

Denn Europa ist vor allem eine kom-munale Aufgabe, es gibt eine kom-

munale Betroffenheit. Schon längst hatdie Handhabung von EU-Vorschriften füröffentliche Ausschreibungen, EU-Richtli-nien und -Verordnungen Einzug in dieBüros der Kreisverwaltung gehalten undgehört hier – wie überall in der kommu-nalen Familie – zum kommunalen All-tagsgeschäft.Die Herausforderungen des europäischenBinnenmarktes, seine Auswirkungen aufWirtschaft und Verwaltung sowie auf dasLeben der Bürgerinnen und Bürger im Zugeder fortschreitenden europäischen Integra-tion fordern eine stärkere Europäisierungkommunaler Strukturen. Begreifen wirEuropa dabei als eine Wirtschafts- undWertegemeinschaft, würde eine Reduzie-

rung der Europaarbeit allein auf den wirt-schaftlichen Bereich zu kurz greifen.

Organisationsstruktur

Neben den klassischen Elementen derEuropaarbeit im Bereich der Wirtschafts-förderung über Existenzgründerberatung,Standortmarketing, Einwerbung von För-dermitteln et cetera hat der Rhein-Sieg-Kreis daher 2001 seine Europaaktivitätenmit der Einrichtung eines ArbeitskreisesEuropa und der Stelle eines Europabeauf-tragten verstärkt.Um die zentrale Bedeutung der Europa-arbeit für den Rhein-Sieg-Kreis zu unter-streichen, wurde die Stelle des Europabe-auftragten direkt im Büro des Landratsangesiedelt mit der Möglichkeit, die Euro-

paarbeit – in Abstimmung mit der Wirt-schaftsförderung – amtsübergreifend undkoordinierend zu gestalten. Das bedeutetjedoch nicht, dass sich Europaarbeit imRhein-Sieg-Kreis auf eine Stelle „herunterbrechen” ließe. Es gibt ein Nebeneinandervon Stabsstelle und ressortspezifischen Ein-heiten. Alle kommunalen Akteure sindgefordert, angefangen vom Rat und dergesamten Kreisverwaltung, den Städtenund Gemeinden, über Verbände undUnternehmen, Organisationen und Ein-richtungen bis hin zum einzelnen Bürger,um den Rhein-Sieg-Kreis als europäischeRegion und europäischen Lebensraum zubegreifen.Der (genauer: die) Europabeauftragte desRhein-Sieg-Kreises kann nur einen Beitragzur Umsetzung dieses Ziels leisten. Seit

dition geworden, die Partnerregionen desKreises Minden-Lübbecke – Hermagor undViljandi – gemeinsam auf der „Stadt, Land,Fluss” vorzustellen. Sie zeigen immer wiederneue Aspekte ihrer faszinierenden Heimatre-gionen, die für viele Menschen aus demMühlenkreis zu beliebten Urlaubszielengeworden sind. Häufig haben sich auch lang-jährige Freundschaften entwickelt.

■ Partnerschaftsjubiläum

Im Zentrum der Jubiläumsfeierlichkeitenzum 25-jährigen Partnerschaftsjubiläummit dem Bezirk Hermagor stand eingemeinsames Musikprogramm, gestaltetvon Musikgruppen aus Hermagor, demestnischen Chor aus Paistu und dem Müh-lenkreis. Zusätzlich zu den Musikern wur-den auch Repräsentanten, die sich für diePartnerschaft verdient gemacht haben,erwartet. So stand diese Begegnung stell-vertretend für die zahlreichen bisher statt-gefundenen Besuche unter dem Motto„Brücken zwischen Kulturen der Partnerre-gionen bauen”. Die musikalische Vielfaltversinnbildlichte eindrucksvoll die kulturel-le Vielfalt der Partnerregionen und zeigte,wie tief die Verbindung zwischen den

Menschen – und nicht nur zwischendenen, die diese internationalen Partner-schaften mit Leben füllen – sondern auchallen Zuhörerinnen und Zuhörern ist.

5. Fazit

Die Begegnungen zwischen den Menschender Regionen und die fachlichen Projektemachen immer wieder deutlich, wie wichtigdie Arbeit an der lokalen Basis für ein gemein-sames Europa ist. Ohne das Engagement vonMenschen an der Basis, die sich für Partner-schaften einsetzen, wären die europäischeIntegration und die Erweiterung der EU nichtso weit vorangeschritten. Mit dem neuenFörderprogramm der EU für den Zeitraum2007-2013 hat die EU neue Akzente gesetzt(vgl. hierzu Seite 12 in dieser EILDIENST-Aus-gabe). Es ist zu hoffen, dass möglichst vieleinteressante Projekte in den Genuss einerFörderung kommen werden, um damit dieRegionen vor Ort zu stärken. Die Arbeit vorOrt ist die beste Plattform, um den europä-ischen Gedanken an die Menschen heran zutragen und diese dann als Multiplikatoren zunutzen.

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Europa und die Kommunen – Ziele undAufgaben der kommunalen Europaarbeitim Rhein-Sieg-KreisVon Brigitte Böker, Europabeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises

Europäischer Verfassungsprozess, EU-Osterweiterung, Wettbewerbspolitik – drei Schlagworte, die die aktuelle Diskussion um dieZukunft Europas bestimmen. Zuweilen wird der Eindruck vermittelt, Europapolitik werde nur in Brüssel oder den großen nationalenHauptstädten gemacht. Eine fatale Fehleinschätzung und vielleicht auch Erklärung für die Ablehnung des Vertrages über eine Verfas-sung für Europa in Frankreich und den Niederlanden, mit der der Prozess der europäischen Integration in eine Krise geraten ist.

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2005 in dieser Funktion tätig, bestimmendabei die Schwerpunktthemen, mit denensich der Arbeitskreis Europa beschäftigt,zugleich die Leitlinien meiner Arbeit unddamit auch die Europaarbeit des Rhein-Sieg-Kreises.

Leitlinien

■ Förderung der europäischen Einigungdurch Information der Bürgerinnen undBürger des Rhein-Sieg-Kreises über dieEuropäische Union, die Mitgliedstaatenund Beitrittsländer

■ Förderung kommunaler Partnerschaf-ten des Rhein-Sieg-Kreises und Koordi-nierung der Aktivitäten der kreisange-hörigen Städte und Gemeinden

■ Erarbeitung euro-papolitischer Initi-ativen Förderungdes Informations-austauschs überFördermöglichkei-ten und -bedin-gungen der Euro-päischen Union

Europa-beauftragteals Dienst-leisterZentrale Aufgabe derEuropabeauftragtenals Schnittstelle zuden einzelnen De-zernaten / Ämtern,zu Verbänden / (EU-)Organisationen undzu den Bürgerinnenund Bürgern istzunächst eine klas-sische Dienstleis-tungsfunktion.Zum „Alltagsge-schäft” gehört neben Beratungs- undBetreuungstätigkeiten, der EU-Kontakt-pflege vor allem die Bündelung, Aufbe-reitung und Weitergabe von allen wichti-gen EU-Informationen.Die Mitgliedschaft des Kreises im Rat derGemeinden und Regionen Europas(RGRE), im Landkreistag NRW und imRegion Köln/Bonn e.V. sowie die Einbin-dung der Europabeauftragten in die ent-sprechenden Europa-Arbeitskreise habensich dabei als hilfreich und nützlich erwie-sen.Neben schriftlichen Informationen, Berich-ten und dem persönlichen Gespräch ist dieEuropaseite auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises Teil der Informations- undKommunikationsstrategie im Rahmen derEuropaarbeit.

Öffentlichkeitsarbeit

Europaseite des Rhein-Sieg-Kreises

Wissensportal und Leitsystem durch dasEU-Informationsdickicht – auf der Europa-seite des Rhein-Sieg-Kreises kann sich jederEU-Interessierte direkt über die Europa-arbeit des Rhein-Sieg-Kreises informierenund findet zu verschiedenen Schwerpunkt-themen eine Vielzahl aktueller News, Ver-anstaltungshinweise, Ansprechpartner,interessante Links und vieles mehr.

Info-Point Europa

Als so genanntes Subrelais der Europa-Direct-Zentren in der Region Köln/Bonn

wurde zusätzlich 2003 im Foyer des Kreis-hauses der Info-Point Europa eingerichtet.Bürgerinnen und Bürger, die das Kreishausaufsuchen, um Behördengänge zu erledi-gen, können an einem speziellen Terminalvia Internet auf aktuelle EU-bezogeneInformationen zugreifen. Ergänzt wird dasInformationsportal durch ein breites Sorti-ment von EU-Informationsbroschüren.

Europa im Rhein-Sieg-Kreisein Gesicht geben / Veranstaltungen

Zum zentralen Bestandteil der Öffentlich-keitsarbeit und aktiven kreisweiten Euro-paarbeit sind die alljährlichen Europawo-chen geworden. Soweit gewünscht, prä-sentiert sich der Rhein-Sieg-Kreis miteinem eigenen Informationsstand auf den

Europawochen der kreisangehörigen Städ-te und Gemeinden beziehungsweise führteigene Veranstaltungen durch. Mit derVision eines „Europäischen Marktplatzes”hatte der Rhein-Sieg-Kreis 2002 erstmaligdie Europawoche begangen.Bei dieser Veranstaltung nutzten die Ver-treter der rund 50 kommunalen Partner-schaften, die die 19 Städte und Gemeindendes Rhein-Sieg-Kreises unterhalten, dieGelegenheit, sich und ihre Arbeit vorzustel-len, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungenuntereinander auszutauschen. Diese erstepartnerschaftlichen Begegnung hat sichspäter zu einem Wettbewerb des Rhein-Sieg-Kreises für Schulen und Einrichtungender offenen Jugendarbeit entwickelt, indem junge Menschen ihre Ideen von und

Projekte über Europaunter einem jährlichwechselndem Mottoeinbringen. Ziel sollsein, sich aktiv mitEuropa auseinanderzu setzen, Europagerade für Jugend-liche erlebbar zumachen und dasInteresse und dieSympathie für Euro-pa nachhaltig zuwecken. Die Gewin-ner werden mit einerAbschlussfahrt nachBrüssel belohnt.Zusätzlich hat derRhein-Sieg-Kreis indiesem Jahr die Auf-taktveranstaltung zurEuropawoche in derRegion Köln/Bonnübernommen. Dieöffentliche Podiums-diskussion zumThema „Europaweiterdenken – der

europäische Verfassungsprozess nach dengescheiterten Referenden” unter der Lei-tung von Staatssekretär a.D. Friedhelm Ostund Anwesenheit der EU-Abgeordnetenfür den Rhein-Sieg-Kreis Ruth Hieronymiund Alexander Graf Lambsdorff lockterund hundert Besucherinnen und Besucherins Siegburger Kreishaus und war damit für„Kreisverhältnisse” ein Erfolg.Veranstaltungen dieser Art sind wichtig. Sieschaffen nicht nur ein Europabewusstsein,sondern sicherlich auch ein Kreisbewusst-sein. Sie sind Zeichen einer lebendigen undaktiven Bürgerschaft, die letztlich Europaträgt und gestaltet. Aus diesem Grund hatder Rhein-Sieg-Kreis sich auch um dieWanderausstellung „EUropa wird 50” desAuswärtigen Amtes im Rahmen der deut-schen EU-Ratspräsidentschaft im nächsten

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Urkundenübergabe an die Europaschule Bornheim: 1. Platz beim „Europäischen Markt-platz der Ideen 2006”

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Jahr beworben. Wir hoffen, dass die Aus-stellung nächstes Frühjahr auch im Sieg-burger Kreishaus Halt macht und wollenrund um die Ausstellung ein attraktivesRahmenprogramm auf die Beine stellen.

Kommunale Partnerschaftmit dem Kreis Boleslawiec /Bunzlau in PolenDas starke Fundament im Haus „Europa”sind die kommunalen Partnerschaften. DerRhein-Sieg-Kreis istmit dem polnischenLandkreis Bolesla-wiec / Bunzlau part-nerschaftlich verbun-den. Schon seit den1950er Jahren ver-band die KreisstadtSiegburg und dendamaligen LandkreisSiegburg eine ideellePartnerschaft mitdem niederschlesi-schen Kreis und derStadt Boleslawiec /Bunzlau in Polen. ImJahre 2000 wurdediese ideelle Partner-schaft in einen Part-nerschaft- undFreundschaftsvertragzwischen den beidenKreisen überführtund 2001 feierlichbesiegelt.Seitdem ist die leben-dige Partnerschaftg e k e n n z e i c h n e tdurch einen regenAustausch undfreundschaftlichenBegegnungen sowiegemeinsamen Pro-jekten vor allem imBereich der Jugend- und Kulturarbeit sowieim Bereich Schule und Sport.

Partnerschaftliche Zusam-menarbeit mit demDepartement de la Viennesowieim europäischen Netzwerk„EUROFUTUROSCOPE”

Die klassische Partnerschaftsphilosophie,die die Partnerschaft zum polnischenLandkreis Boleslawiec / Bunzlau trägt,wird erweitert durch eine inhaltlicheKooperation und dem fachlichen Aus-tausch mit dem Departement de la Vien-ne in Frankreich. Über den RegionKöln/Bonn e. V. pflegt der Rhein-Sieg-

Kreis seit 1996 eine partnerschaftlicheZusammenarbeit mit dem Departementde la Vienne vor allem auf den GebietenWirtschaft und Wissenschaft, Forschungund Technologie, Bildung und Kultur.Nennenswert sind dabei vor allem dieÖffnung des vom Rhein-Sieg-Kreis unddem Rheinischen Landesmuseum Bonnim Zwei-Jahre-Rhythmus ausgeschriebe-nen Kunstpreises für die Künstlerinnenund Künstler des Departement de laVienne sowie die Austauschprogramme

und gegenseitige Stipendien der Univer-sität Poitiers und der FachhochschuleBonn/Rhein-Sieg.Die Kooperation mit dem Departementde la Vienne ist mittlerweile über einebilaterale Zusammenarbeit hinausgewachsen und hat sich zu einem Netz-werk europäischer Partnerschaften fort-entwickelt. 2001 haben sich elf europä-ische Partnerregionen über die Charta„EUROFUTUROSCOPE” zu einer part-nerschaftlichen Zusammenarbeit ver-pflichtet. Im Rahmen dieser Kooperationsollen auf der Basis der bisherigen bilate-ralen Partnerschaften europäische Akti-vitäten aufeinander abgestimmt und inmultilaterale Projekte einfließen.So haben sich beispielsweise erst im März2006 junge Menschen aus Moldawien, der

Ukraine, aus Polen und Deutschland inBreslau getroffen, um sich auf die Suchenach einer gemeinsamen Identität zumachen. Begleitet wurden die deutschenTeilnehmer von einem Jugendpfleger desJugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises, derfür die Region Köln/Bonn die Federfüh-rung für das Projekt auf deutscher Seiteübernommen hatte. Weitere Einzelheitenzum Projekt können auf der Internetseitedes Rhein-Sieg-Kreises nachgelesen wer-den.

Internationale Entwicklungs-zusammenarbeitAsia Urbs Programm/Kambodscha-Projekt

Gemeinsam mit der italienischen StadtSpoleto und in Zusammenarbeit mit derKonrad-Adenauer-Stiftung in Sankt Au-gustin wirkt der Rhein-Sieg-Kreis seit2001 im Rahmen des von der Europäi-schen Union geförderten „Asia Urbs”Programms an einem EU-Projekt zurUnterstützung des Verwaltungsaufbausder beiden kambodschanischen Provinz-hauptstädte Battambang und Siem Reapmit. Erklärtes Ziel ist der Aufbau einerkommunalen Selbstverwaltung mitdezentralen Strukturen. Um den Dezen-tralisierungs- und Demokratisierungspro-

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Stand des Rhein-Sieg-Kreises auf der Europawoche in Hennef 2006

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zess in den Städten und Gemeinden inGang zu setzen, findet ein intensiverAustausch zwischen den Verwaltungenstatt.In zum Teil mehrwöchigen Aufenthaltenentsendet der Rhein-Sieg-Kreis aus denReihen der Verwaltung Experten zu ver-schiedenen Fachgebieten der kommuna-len Selbstverwaltung. Nach Abschluss des

ersten Projektteils hat die EuropäischeUnion 2004 grünes Licht für weitere dreiJahre gegeben. Der zweite Projektteilbefasst sich mit kommunalen Steuern,Gebühren, Haushaltsplanung undÖffentlichkeitsarbeit.

UN-Millenniums-entwicklungszieleIm Bewusstsein und in der Verantwortung fürdie tragende Rolle, die die kommunalenGebietskörperschaften im wachsenden Glo-balisierungsprozess übernehmen, hat derKreistag des Rhein-Sieg-Kreises in diesemJahr seinen politischen Willen und seine Ent-

schlossenheit bekundet, an der Verwirkli-chung der UN-Millenniums-Entwicklungszie-le mitzuwirken und sich inhaltlich der sogenannten „Millenniumserklärung” ange-schlossen, die der Weltrat der Kommunen(United Cities and Local Governments /

UCLG) am 10.06.2005 in Peking angenom-men hat. Die UN-Millenniums-Entwicklungs-ziele, die bis zum Jahre 2015 erreicht werdensollen, um eine bessere, gerechtere undsichere Welt zu schaffen, gruppieren sichrund um die Themen Gesundheit, Bildung,Umwelt und Entwicklung. Für den Rhein-Sieg-Kreis geht es in erster Linie darum,zusammen mit seinen Städten und Gemein-

den eine informierte und engagierte Öffent-lichkeit zu schaffen, um die UN-Millenniums-Entwicklungsziele offensiv zu unterstützen.

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Schwerpunkte der Tätigkeitdes Europabüros

Schwerpunkte der Tätigkeitdes Europa-Büros sind:

1. die kontinuierliche Information vonortsansässiger Wirtschaft und Verwal-tung über neue Rechts- und Politikent-

wicklungen auf EU-Ebene (u. a. durchdie vierteljährliche Herausgabe der„EU-Informationen für den KreisNeuss”, 1991-1999),

2. die Initiierung und Beantragung vongrenzüberschreitenden Projekten imRahmen der kommunalrelevanten EU-Förderprogramme und

3. die Ausrichtung von Informations- undDiskussionsveranstaltungen zu aktuel-len EU-Themen.

Euregio rhein-maas-nord

Der Anknüpfungspunkt für die Teilnahmean EU-Förderprogrammen ergibt sich ausden geographischen Gegebenheiten und

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Auftaktveranstaltung Europawoche 2006 in der Region Köln/Bonn: Öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema „Europa weiterdenken– der europäische Verfassungsprozess nach den gescheiterten Referenden”

Die Europaarbeit im Rhein-Kreis NeussVon Ruth Harte, Leiterin des Europabürosdes Rhein-Kreises Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss hat auf die Herausforderungen des Europäischen Binnenmarktes und seine vielfältigen Auswirkungen auf dastägliche Verwaltungshandeln und auf das tägliche Leben seiner Bürger früh reagiert und schon im Sommer 1990 eine eigene Euro-pastelle eingerichtet, die für alle EU-Belange und -Interessen zuständig ist. Die Entscheidung hat sich im Zuge der immer schnellerfortschreitenden europäischen Integration als richtig und sinnvoll erwiesen.

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strukturellen Schwerpunkten der jeweili-gen Gebietskörperschaft. So ist derRhein-Kreis Neuss bereits seit 1986 einaktives und engagiertes Mitglied in dereuregio rhein-maas-nord, einem grenz-überschreitenden deutsch-niederländi-schen Zweckverband von Gebietskörper-schaften und Industrie- und Handelskam-mern zwischen Rhein (Region MittlererNiederrhein) und Maas (Provinz Lim-burg).Die Mitglieder der euregio rhein-maas-nord sind auf deutscher Seite der Rhein-Kreis Neuss, der Kreis Viersen, der südli-che Teil des Kreises Kleve, die Städte Kre-feld und Mönchengladbach, grenzanlie-gende kreisangehörige Städte undGemeinden sowie die IHK MittlererNiederrhein und die Niederrheinische IHKzu Duisburg. Auf niederländischer Seitesind die Geweeste Noord- und Midden-Limburg und die Kamer van Koophandelen Fabrieken Limburg-Noord Mitgliederin der euregio rhein-maas-nord.Seit dem 25.06.2004 ist die euregiorhein-maas-nord ein Zweckverband undkann mit der Verrechtlichung ihrer Orga-nisation nun auch als eigener Projektträ-ger auftreten. Dies erhöht noch einmaldie Chancen europäische Förderprogram-me für die Region gemeinsam auszunut-zen.Der Rhein-Kreis Neuss hat hierdurchZugang zu der GemeinschaftsinitiativeINTERREG A der Europäischen Union,das die Europäische Kommission 1990aufgelegt hat, um die integrierte Regio-nalentwicklung in benachbarten Grenz-gebieten zu fördern. Durch die verstärktewirtschaftliche und soziale Kooperationzwischen den Nachbarregionen sowiegemeinsame Strategien und Entwick-lungsprogramme für den Grenzraum solldie trennende Wirkung der Grenzen ver-ringert und starke grenzüberschreitendewirtschaftliche und soziale „Pole” undKooperationsachsen aufgebaut werden.Das INTERREG A-Programm befindetsich in der dritten Phase (INTERREG III A,2000-2008). Für das Arbeitsgebiet dereuregio rhein-maas-nord hat die Europä-ische Kommission für den Zeitraum 2000bis 2008 insgesamt 21 Millionen Euro fürgrenzüberschreitende, praxisnahe Pilot-projekte bewilligt, die helfen sollen, diestrukturellen Defizite in der euregio zubeseitigen. Da die euregio-Projekte nurzu 50 Prozent durch EU-Mittel gefördertwerden, und die anderen 50 Prozentdurch nationale und regionale Cofinan-zierung bereitgestellt werden müssen,entsteht insgesamt ein Fördervolumenvon 42 Millionen Euro.Der Rhein-Kreis Neuss hat regelmäßigerfolgreich die INTERREG A-Programme

der Europäischen Union für zukunftswei-sende Projekte in den Bereichen Qualifi-zierung, Umwelt, Gesundheits- und Ver-braucherschutz sowie Mittelstandsförde-rung ausnutzen können. Die erfolgreichsten INTERREG A-Vorha-ben in den vergangenen Jahren waren dieProjekte „Grenzüberschreitende Umset-zung der Öko-Audit-Verordnung in dereuregio rhein-maas-nord” und „Grenz-überschreitende Integrierte Qualitätssi-cherung in Lebensmittelbetrieben in dereuregio rhein-maas-nord”; im Mittel-punkt beider Projekte stand die Vermitt-lung und Umsetzung der entsprechendenEU-Rechtsvorschriften in kleinen undmittleren Betrieben. Das Projekt Grenz-überschreitende Integrierte Qualitätssi-cherung war dann auch Anlass zurEinführung eines Qualitätmanagement-systems im Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt des Rhein-KreisesNeuss mit anschließender Zertifizierungnach DIN EN ISO 9001. Vor dem Hinter-grund immer wiederkehrender Tierseu-chen ist der Rhein-Kreis Neuss Projekt-partner in dem zu Beginn des Jahresgestarteten Projekt „Risiken beherr-

schen”, das sich die Entwicklung undErprobung von gemeinsamen Maßnah-men für die Prävention und Bekämpfungvon Tierseuchen zum Ziel gesetzt hat(u.a. Aufbau eines Frühwarnsystems undErarbeitung eines grenzüberschreitendenLeitfadens für den Krisenfall).Im Mittelpunkt der Informations- undDiskussionsveranstaltungen stand dieAusrichtung des Europatages im Rhein-Kreis Neuss. Gemeinsam mit der Europa-Union Deutschland, Kreisverband Neuss,wurden aktuelle EU-Themen wie diedeutsch-niederländische Zusammenar-beit in der euregio rhein-maas-nord, dieAnbahnung und Förderung grenzüber-schreitender (Städte-) Partnerschaftensowie Mobilitätschancen und Förderungfür Jugendliche in Europa mit den jeweili-gen Experten und der interessiertenÖffentlichkeit diskutiert und fachdienli-che Informationen ausgetauscht.

Einrichtung des EUROPEDIRECT InformationsrelaisMittlerer Niederrhein/Rhein-Erft-Kreisim Kreishaus Neuss, Neuss

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungenund Kompetenz konnte sich der Rhein-Kreis Neuss mit seinem Europabüro imNovember 2004 erfolgreich um die Ein-richtung eines EUROPE DIRECT Informa-tionsrelais für die Region Mittlerer Nieder-rhein und den Rhein-Erft-Kreis bewerben.Das Informationsrelais ist nicht nur für denRhein-Kreis Neuss zuständig, sondern auchfür die Kreise Viersen, Kleve und denRhein-Erft-Kreis sowie für die Städte Kre-feld und Mönchengladbach. Der Rhein-Erft-Kreis ist aufgrund einer schriftlichenVereinbarung zur zukünftigen Zusammen-arbeit in Europaangelegenheiten vom 3.Mai 2005 zwischen Landrat Werner Stump(Rhein-Erft-Kreis) und Landrat Dieter PattMitglied des EUROPE DIRECT Relais.Die Informationsrelais sind Teil der neuenInformations- und Kommunikationsstrate-gie der Europäischen Union. Die Europä-

ische Kommission fördert diese Informa-tionsrelais über maximal vier Jahre (2005-2008) und mit jährlich maximal 50 Prozentder förderfähigen Betriebskosten (max. €

24.000,-). Mit Datum vom 6.04.2005 hatder Rhein-Kreis Neuss eine Rahmenverein-barung für die Jahre 2005 bis 2008 und dieEinzelvereinbarung für das Jahr 2005sowie am 3.04.2006 die Einzelvereinba-rung 2006 unterzeichnet.Das Informationsrelais soll in erster LinieAnlaufstelle für interessierte Bürger und dieverschiedensten Bevölkerungsgruppensein, die sich für die europäische Integra-tion und die jeweiligen Auswirkungeninteressieren. In der Region fehlt bisher einsolches Informationszentrum. Gemäß der„Rahmenvereinbarung über eine Betriebs-kostenfinanzhilfe” für das EUROPEDIRECT Informationsrelais Mittlerer Nieder-rhein/Rhein-Erft-Kreis vom 06.04.2005heißt es in der Präambel: „Unter der Ver-

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

INTERREG III A-Programm der euregio rhein-maas-nord

Grenzüberschreitende Qualitätssicherung in Lebensmittelbetrieben in der euregio rhein-maas-nord (Federführung Rhein-Kreis Neuss, weitere Partner: GIQS, Universitäten Bonnund Wageningen, TQM-Net), Bewilligung 2002

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antwortung ihrer jeweiligen Trägereinrich-tung ist es Aufgabe der Relais, einen bür-gernahen Dienst anzubieten, der

■ es den europäischen Bürgern ermög-licht, Informationen, Rat, Hilfe und Ant-worten auf Fragen betreffend Rechts-setzung, Maßnahmen, Programme,Pläne und Finanzierungsmöglichkeitender Union zu erhalten;

■ ihnen Gelegenheit bietet, den Organenein Feed-back in Form von Fragen,Stellungnahmen und Vorschlägen zugeben;

■ es der Kommission ermöglicht, die Ver-breitung genauer Informationen, dieauf die lokalen Bedürfnisse zugeschnit-ten sind, zu verbessern”.1

Zwecks direkter Umsetzung eines ortsna-hen Bürgerdienstes über die EuropäischeUnion hat der Rhein-Kreis Neuss gemäßden Vorgaben der Europäischen Kommis-sion im Kreishaus Neuss einen

■ Besucherraum (Zi 1.19) mit modernerBüro- und Computertechnologie: PCmit Internet/e-mail-Anschluss zur Kon-taktaufnahme mit den EuropäischenOrganen/Institutionen (Rechtstexte,Förderprogramme, Stellungnahmen,Darstellung wichtiger Politikbereiche)und

■ einen Telefonanschluss mit Möglichkeitder kostenlosen Kontaktaufnahme zumEUROPE DIRECT-Kontaktzentrum inBrüssel eingerichtet und

■ stellt Flyer, Faltkarten, Plakaten undBroschüren über die Europä i scheUnion, ihre Organe, ihre Politikberei-che, ihre Förderprogramme (Liste vonvorrätigen Publikationen und von nütz-lichen Internetadressen hat das Infor-mationsrelais Mittlerer Niederrheinerstellt) zur Verfügung.

Dahinter steht die in den letzten Jahrengewonnene Erkenntnis, dass die kommuna-le Ebene sich am nächsten zur Bevölkerungbefindet und am ehesten den Bedarf ankonkreten Informationen über die europä-ische Einigung feststellen und jeweils auchvor Ort anbieten kann. Die bisherigen Stu-fen der europäischen Einigung (zurzeit Dis-kussion über eine Verfassung für Europa)waren jeweils von deutlicher Skepsis bzw.Ablehnung der Bevölkerung begleitet.Dabei haben Umfragen belegt, dass vorallem ein Informationsdefizit von erheb-lichem Ausmaß ein Grund für die negative

Haltung der Menschen war. Die europä-ische Einigung kann aber auf Dauer nurgelingen, wenn sich die Akzeptanz und dieBereitschaft der Menschen erhöht, die sichdaraus ergebenden Veränderungen mitzu-tragen. Durch das Informationsrelais sollendaher Informationsangebote vorgehaltenund Informationsveranstaltungen angebo-ten werden. Dies erhöht die Chancen, dieMenschen in der Region für die europäischeEinigung zu interessieren, ihnen diese ver-ständlich zu machen und so auf Dauer eineZustimmung herbeizuführen.Die Erfahrung zeigt, dass die Informations-angebote mit zunehmenden Bekanntheits-grad des Relais gerne genutzt werden undsich die Bevölkerung durchaus für dieaktuellen Entwicklungen auf EU-Ebeneund die Bedeutung für das persönliche undräumliche Lebensumfeld interessiert.Durch die Einrichtung und die Arbeit eines„Informationsrelais EUROPE DIRECT Mitt-lerer Niederrhein/Rhein-Erft-Kreis” sollzusätzlich für in etwa gleichstrukturierteGebietskörperschaften die Bearbeitungeuropäischer Angelegenheiten von strate-gischer Bedeutung gebündelt werden. Diesspart Personal- und Finanzressourcen undführt zu Synergieeffekten. Den Gebietskör-perschaften und den in ihrem Gebietansässigen sozialen, kulturellen und wirt-schaftlichen Akteure (hier insbesondere dieGruppe der kleinen und mittlerständischenUnternehmen) soll Hilfestellung gegebenwerden, die Einflüsse und Auswirkungender europäischen Gesetzgebung, der euro-päischen Politikgestaltung und die Chan-cen der vielfältigen europäischen Förder-maßnahmen zu erkennen, zeitnah daraufzu reagieren und konsequent auszunutzen.

Arbeitsschwerpunktedes EUROPE DIRECT Relaisin Neuss in 2005Das Informationsrelais in Neuss hat in2005 zwei Veranstaltungsschwerpunktegesetzt, einmal zum Deutsch-PolnischenJahr und zum zweiten zur Verfassung fürEuropa.Das Deutsch-Polnische Jahr hat das Aus-wärtige Amt von Mai 2005 bis Mai 2006ausgerufen. Damit wird beabsichtigt, dieVielzahl bereits bestehender Kontakte zwi-schen beiden Ländern durch eine Reihepolitisch sichtbarer Veranstaltungen undProjekte stärker ins Bewusstsein derÖffentlichkeit zu rücken und auf dieseWeise den deutsch-polnischen Beziehun-gen neue Impulse zu verleihen. Bereits seit 1994 pflegt der Rhein-KreisNeuss eine intensive und erfolgreiche Part-nerschaft zu dem schlesischen Kreis Miko-lów in Polen und konnte in den zurücklie-genden Jahren umfangreiche Hilfestellung

beim Aufbau der dortigen Kreisverwaltungleisten. Mit dem Beitritt Polens zur Europä-ischen Union hat sich die Kooperation auchauf EU-Themen ausgeweitet.Vor diesem Hintergrund wurde der Euro-patag am 11.05.2005 im Kreishaus Neussgemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis undden polnischen Partnerkreisen Mikolówund Bielsko Biala als ein Deutsch-Polni-scher Begegnungstag ausgerichtet.Schwerpunkt waren die kirchlichen bezie-hungsweise die klösterlichen Beziehungenzwischen dem Rheinland und Schlesien.Aus dem PrämonstratenserinnenklosterKraków war Schwester Dorota GoldstromO. Praem angereist, um über das Thema„Die Prämonstratenserinnen in der Moder-ne” zu berichten.

Deutsch-Polnische Landwirt-schafts-Nachfolgekonferenzim Rhein-Kreis NeussEin vor allem vom Rhein-Kreis Neuss for-ciertes Thema in der Zusammenarbeit mitdem Kreis Mikolów und seinen Nachbar-kreisen ist die Landwirtschaftspolitik derEU, insbesondere die in den Jahren 2003bis 2006 beschlossenen Reformen derGemeinsamen Agrarpolitik. Im Rahmender Feierlichkeiten zur zehnjährigen Part-nerschaft des Rhein-Kreises Neuss mit dempolnischen Partnerkreis Mikolów wurdeam 8. Mai 2004 eine gemeinsame eintägi-ge Polnisch-Deutsche Landwirtschaftskon-ferenz in Mikolów organisiert. Im Mittel-punkt der Konferenz stand ein Erfahrungs-austausch über die Organisationsstruktu-ren der landwirtschaftlichen Selbstverwal-tung in Schlesien und in Nordrhein-West-falen, Lösungsansätze für die Interessens-konflikte zwischen Bergbau und Landwirt-schaft sowie ein Fachvortrag zu nachwach-senden Rohstoffen. Die Finanzierung derLandwirtschaftskonferenz erfolgte aus-schließlich aus lokalen und regionalenFinanzmitteln.Die Konferenz fand vor allem in der schle-sischen Landwirtschaft und Politik großeBeachtung und wurde als großer Erfolggewertet. Deswegen wurde schon wäh-rend der Konferenz zwischen Landrat Die-ter Patt und dem stellvertretenden Mar-schall von Katowice, Jan Grela, die Fortset-zung der geknüpften Kontakte und dieDurchführung einer 2. Landwirtschafts-konferenz im Rhein-Kreis Neuss vereinbart.Die Deutsch-Polnische Landwirtschafts-Nachfolgekonferenz fand vom 22. bis zum23.11.2005 im Rhein-Kreis Neuss statt. ImRahmen dieser Konferenz stand die Vertie-fung des Erfahrungsaustausches inzukunftsträchtigen Bereichen der Land-wirtschaft zwischen den verschiedenstenAkteuren der landwirtschaftlichen Ebene in

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

1 Europäische Kommission – Referenz: GCD-A-2005/2008-DE-[42];EUROPE DIRECT-Informationsrelais; Rahmen-vereinbarung Betriebskostenfinanzhilfe (Seite3-4)

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Schlesien und in Nordrhein-Westfalen.Ziel der Konferenz war, für die Landwirt-schaft in Schlesien und Nordrhein-Westfa-len zu einer Neuausrichtung gerade imHinblick auf die bereits beschlossenen(2003-2005) und noch kommenden Ver-änderungen der Gemeinsamen Agrarpoli-tik der Europäischen Union (Reform derZuckermarktordnung zum 01.Juli 2006) zukommen. Den Landwirten sollte damitauch der Weg zu alternativen Einkom-mensquellen gewiesen werden.Die Landwirtschaft in beiden Regionen sollgestärkt werden, um gewappnet zu seinfür die kommenden Herausforderungendurch die europäische Einigung und dieWelthandelsrunden, die den Abbau derAgrarsubventionen weiter fortschreibenwerden. Von den Ergebnissen der Konfe-renz, die einen starken Bezug zur täglichenPraxis der Landwirtschaft hatte, sollenauch andere Regionen in der EuropäischenUnion profitieren können.Als Schwerpunkte der Landwirtschaftskon-ferenz wurden einvernehmlich folgendeThemen abgesprochen:

■ Veränderte Rahmenbedingungen in derGemeinsamen Agrarpolitik der Europä-ischen Union,

■ nachwachsende Rohstoffe mit der Kon-zentration auf den Anbau von Raps unddie Herstellung von Biodiesel,

■ Tierzucht mit der Besichtigung des inEuropa einmalig bestehenden wissen-schaftlichen Geflügelhofes in Sinsteden,Rommerskirchen

■ Wasserwirtschaft und Landwirtschaftund

■ denkbare Kooperationen zwischen pol-nischen und deutschen Landwirten.

Parallel zu den Vorträgen wurden Arbeits-gruppen zu den Themen NachwachsendeRohstoffe, Tierzucht und Wasserwirtschaft-Landwirtschaft, durchgeführt. An der Kon-ferenz nahmen der Rhein-Kreis Neuss mitseinem Partnerkreis Mikolów, der Rhein-Erft-Kreis mit seinem Partnerkreis BielskoBiala und der Kreis Pleß sowie Vertreter undGäste aus der Region Mittlerer Niederrheinteil (ca. 180 Teilnehmer). Die Schirmherr-schaft hatten der Minister für Bundes- undEuropaangelegenheiten des Landes Nord-rhein-Westfalen, Michael Breuer, und derMarschall der Woiwodschaft Schlesien,Michal Czarski, übernommen, die die Kon-ferenz auch finanziell unterstützten.Die Veranstaltung richtete sich an Landwir-te, Vertreter der Landwirtschaftskammern,der Landwirtschaftsberatungszentren, derregionalen Landwirtschaftsministerien, derLandwirtschaftsverbände und der beteilig-ten Verwaltungen und deren politischeOrgane. Die Themen wurden den Teilneh-

mern durch Vorträge, PowerPoint-Präsen-tationen und Diskussionen sowie Besichti-gungen und Vorführungen verdeutlicht.Der zweite Schwerpunkt der Tätigkeit desInformationsrelais lag auf der Vermittlungder Verfassung für Europa. Nach den nega-tiven Abstimmungen der Bevölkerung inFrankreich und in den Niederlanden istnoch einmal sehr deutlich geworden, dassohne die Zustimmung der Bürger die jetzi-ge und weitere Einigung Europas gefährdetist. Das Informationsrelais will die von denStaats und Regierungschefs auf ihrem Gip-fel in Brüssel am 16/17. Juni 2005 verord-nete „Denkpause” intensiv nutzen, um dieZukunftspläne der Europäischen Union, diein der Verfassung ihren Niederschlaggefunden haben, vorzustellen und zu

erläutern. Gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde am 5. Dezember 2005 zu einerzentralen Informationsveranstaltung fürdie Region über die Verfassung für Europain das Feierabendhaus in Hürth-Knapsackeingeladen. Im Anschluss an den Vortragvon Pascal Lefèvre, im Generalsekretariatder Europäischen Kommission zuständigfür die Europäische Verfassung, folgte eine,von der WDR-Moderatorin Gisela Stein-hauer geleitete Diskussionsrunde, an derneben Ruth Hieronymi, Abgeordnete desEuropäischen Parlaments, und Lefèvre,noch Eberhard Waiz, Leiter des Referatesfür Grundsatzfragen in der StaatskanzleiNRW, und Prof. Dr. Heinz-Jürgen Axt vomInstitut für Politikwissenschaften der Uni-versität Duisburg-Essen teilnahmen.Noch in Fortsetzung dieses Schwerpunktesfand direkt zu Beginn des Jahres 2006 imKreishaus Neuss eine auch von Schülerngut besuchte Informations- und Diskus-sionsveranstaltung zur EuropäischenGrundrechte-Charta statt. In seinem Vor-trag führte der Referent, Dr. Jörg Geer-lings, Institut für Öffentliches Recht undVerwaltungslehre der Universität Köln, aus,dass die Grundrechte-Charta eine bedeut-same Leistung der europäischen Rechts-kultur sei und die Aufnahme in die Verfas-sung für Europa ein Stück Bürgerfreiheitund Einschränkung der legislativen und

administrativen Allmacht der EuropäischenUnion bedeute. Unter der erneuten Mode-ration von Gisela Steinhauer vom WDRfand danach im Beisein von Karl-Heinz Flo-renz, Mitglied des Europäischen Parla-ments, ein reger Meinungsaustausch statt.

Arbeitsschwerpunktedes EUROPE DIRECT Relaisin Neuss in 2006Das EUROPE DIRECT Relais in Neuss hatsich für 2006 zwei Ziele gesetzt. Es willzum einen gemeinsam mit seinen Mitglie-dern, den Städten und Kreisen sowie derenkreisangehörigen Städten und Gemeindendie Europafähigkeit und die Europafitnessder Region Mittlerer Niederrhein und des

Rhein-Erft-Kreises stärken. Damit sollen dieGebietskörperschaften und die in ihremGebiet ansässigen sozialen, kulturellen undwirtschaftlichen Akteure (hier insbesonde-re die Gruppe der kleinen und mittelständi-schen Unternehmen (KMUs) Hilfestellungerhalten, die Einflüsse und Auswirkungender europäischen Integration auf das tägli-che (Verwaltungs-) Handeln zu erkennenund aktiv für ihre Interessen zu nutzen.Außerdem will das Relais eine kontinuier-liche Information über die zahlreich exis-tierenden und zu erwartenden EU-Förder-maßnahmen für die Gebietskörperschaf-ten und ihre Akteure sicherstellen undgemeinsam mit potentiellen Antragstel-lern aus der Region fachlich strategischeProjektanträge gemäß den neuen Zielender Europäischen Union für die kommen-de Strukturfondsperiode 2007-2013 initi-ieren und begleiten.Im Sinne des Plan D der EuropäischenKommission, der für Demokratie, Dialogund Diskussion steht, will das Relais zumanderen Veranstaltungen speziell für dieGruppe der Jugendlichen anbieten, dieden Zusatznutzen, den die EuropäischeUnion bietet, verdeutlicht; zugleich sollenMöglichkeiten aufgezeigt werden, wie diebereits vorhandenen Angebote für dieJugendlichen ausgenutzt werden kön-nen.

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

„Grenzüberschreitende Qualifizierung Logistik/Gabelstapler in der euregio rhein-maas-nord”

(Federführung TZG GmbH, weitere Partner: Rhein-Kreis Neuss, Gemeinde Venlo, GildeBT Contracting, TÜV Akademie Rheinland, Arbeitsamt Mönchengladbach), Bewilligung2003

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Informations- undOrientierungsfahrt für dieMitglieder des EUROPEDIRECT Relais nach Brüssel(Hauptstadt Europas)

Zu diesem Hintergrund fand vom 6. bis 8.März 2006 für die Mitglieder im AK Euro-pa (aus der Verwaltungen und den Wirt-schaftsförderungsgesellschaften) in derRegion eine dreitägige Informations- undOrientierungsfahrt nach Brüssel statt. Esstanden Besuche und Gespräche bei derEuropäischen Kommission, dem Europäi-schen Parlament (hier bei dem für dieRegion zuständigen EuropaabgeordnetenKarl-Heinz Florenz), dem Ausschuss derRegionen, der Vertretung des LandesNRW zur EU und dem Europabüro derBundesvereinigung der kommunalen Spit-zenverbände auf dem Tagungsprogramm.Im Mittelpunkt der Besuche in der Vertre-tung des Landes Nordrhein-Westfalen zurEU, und bei der Europäischen Kommissionstand (neben einer Beschreibung der Aufga-ben und Kompetenzen: So versteht sich dieNRW-Vertretung nach Auskunft des neuenLeiters, Hans Stein, als Hör- und Sprachrohrder Landesregierung) die Information überden aktuellen Stand der Finanziellen Vor-ausschau der EU für den Zeitraum 2007-2013 und die Verhandlungen über dieinhaltliche und finanzielle Ausgestaltung derStrukturfonds. Der Referatsleiter fürDeutschland für den EFRE in der Generaldi-rektion Regionalpolitik, Europäische Kom-mission, Marc-Eric Dufeil, betonte zuBeginn seiner Äußerungen, dass die Struk-turpolitik die integrativste Politik der EU sei,da sie am nächsten zum Bürger komme(Förderung lokaler Projekte). Insgesamterhalte das Ziel 2 eine Summe von 260 Milli-arden Euro, die Verteilung der Finanzmittelauf die Mitgliedstaaten erfolge durch dieEuropäische Kommission über die KriterienBruttosozialprodukt, Bevölkerungsanzahlund -dichte und die prozentuale Höhe derArbeitslosigkeit. Er führte weiter aus, eswerde für NRW ein EFRE- und auch ein ESF-Operationelles Programm geben, diegenaue Höhe der Finanzmittel für NRWstehe noch nicht fest, da sich die Bundeslän-der noch nicht über die interne Mittelvertei-lung geeinigt hätten.Die Teilnehmer nutzten intensiv die Gele-genheit Fragen zur zukünftigen Ausrich-tung des Europäischen Fonds für Regiona-le Entwicklung im Rahmen des Ziels 2 zustellen und erhielten die Bestätigung, dassein Großteil der Mittel zur Umsetzung derLissabon-Strategie eingesetzt werden soll.Johannes Grotz, für das Ministerium fürWirtschaft und Energie NRW in Brüssel,führte für die Umsetzung in NRW aus,

dass neben der beschlossenen schwer-punktmäßigen Förderung der struktur-schwachen Gebiete in NRW (50%-Förde-rung für das Ruhrgebiet) auch die „übri-gen” Regionen über ein noch nicht fest-stehendes Wettbewerbsverfahren Projektezur Förderung der Bereiche Innovation(Forschung und Entwicklung), Mittelstandund Stadtentwicklung beantragen unddurchführen könnten; dabei gebe es imGegensatz zur vergangenen Förderperio-de keine mikrogeographische Abgrenzungmehr, was bedeute, dass zum Beispielstrukturschwache mit weiter entwickeltenRegionen kooperieren könnten.Am zweiten Tag des Brüsselaufenthaltesstand neben dem Besuch bei der Europä-ischen Kommission ein Arbeitsessen undein Arbeitsgespräch mit dem für dieRegion Mittlerer Niederrhein zuständigenAbgeordneten des Europäischen Parla-ments, Karl-Heinz Florenz, im Europä-ischen Parlament auf dem Programm.Während des Arbeitsessens referierte dereingeladene Gastredner von der Europä-ischen Kommission, Roland Piper, nationa-ler Experte im Referat, das unter anderemfür Deutschland in der Direktion „Pro-gramme zur Entwicklung des ländlichenRaums II” zuständig ist, über die Ausge-staltung des zukünftigen EuropäischenLandwirtschaftsfonds für die Entwicklungdes ländlichen Raums (ELER). Einleitenderläuterte Herr Piper den Gästen, dass 92Prozent der Fläche der EU landwirtschaft-lich geprägt sei, 53 Prozent der Bevölke-rung der EU in der Landwirtschaft arbeiteund 45 Proeznt der Bruttowertschöpfungder EU in der Landwirtschaft erwirtschaf-tet werde. Dennoch hätten Statistiken dervergangenen Jahre gezeigt, dass die Men-schen in der Landwirtschaft im Vergleichzu den anderen Bereichen ein Drittel weni-ger Einkommen hätten, dass der Ausbil-dungsstand geringer und die wirtschaftli-che Betätigung von Frauen und Jugend-lichen in der Vergangenheit geringergeworden sei.Daher habe sich die Europäische Kom-mission entschlossen, dem landwirt-schaftlichen Sektor in der kommendenFörderperiode 2007-2013 eine verstärkteAufmerksamkeit zukommen zu lassen.Mit der Auflegung des ELER seien dreiZiele für die zukünftige Entwicklung derLandwirtschaft verbunden: Wettbe-werbsfähigkeit, Nachhaltigkeit undLebensqualität, das bedeute unter ande-rem Beschäftigung durch Diversifizierungund Durchsetzung des bottom-up-Ansat-zes bei Lebensmitteln. Als finanzielle Aus-stattung des ELER seien bisher 69,25Milliarden Euro und zusätzlich siebenMilliarden Euro so genannte Modula-tionsmittel vorgesehen.

Während des sich anschließenden Arbeits-treffens mit Karl-Heinz Florenz diskutier-ten die Teilnehmer ausführlich die The-men, die für die Region Mittlerer Nieder-rhein von besonderem Interesse sind: FFH-Richtlinie, Feinstaubrichtlinie und dasThema Erneuerbare Energien. Zur Fein-staubrichtlinie führte Florenz aus, dasszurzeit eine Novelle auf dem Weg sei undverwies darauf, dass besonders die Krite-rien Hintergrundgeräusche und -bewer-tungen schwierig zu bewerten seien.Zum Thema Erneuerbare Energien brachteFlorenz seine Meinung zum Ausdruck,dass es für Deutschland und die Europä-ische Union ein Muss sei, sich aus derAbhängigkeit der traditionellen Energie-quellen zu lösen. In diesem Zusammen-hang verwies Herr Florenz auf das bereitsexistierende EU-Programm „IntelligenteEnergien - Europa”.Im Ausschuss der Regionen gab KlausHüllmann vom Referat Öffentlichkeitsar-beit im Rahmen seines Vortrages einenÜberblick über die Zusammensetzungund die Aufgaben des AdR. Er erläuterte,dass der AdR die Institution im EU-Gefü-ge sei, die Einfluss auf die Themen neh-men könne und wolle, die für die lokaleund regionale Ebene wichtig und vonBedeutung seien (z.B. Regionalpolitik,Umwelt, Qualifizierung und Ausbildung).Der AdR müsse in insgesamt zehn Berei-chen von der Europäischen Kommissionangehört werden und habe darüber hin-aus ein so genanntes Selbstbefassungs-recht; das heißt, er könne zu den The-men, die er für die regionale Ebene vonBedeutung halte, jederzeit Stellung neh-men. Zwar sei die Europäische Kommis-sion nicht verpflichtet, die Stellungnah-men des AdR zu übernehmen, doch sei esin den letzten Jahren gelungen, wichtigeThemenbereiche im Sinne der regionalenEbene in Europa zu „befördern”, alsoinhaltlich im Sinne seiner Mitglieder aus-zugestalten.Der AdR habe insgesamt 317 Mitglieder,davon habe Deutschland 24 Sitze, dreidavon seien den Deutschen KommunalenSpitzenverbänden zugestanden worden.In diesem Zusammenhang verwies Hüll-mann auf die Tatsache, dass jedes Mit-gliedsland selbst über die Verteilung derihm zustehenden Sitze entscheide.Abschließend führte Hüllmann aus, dassder AdR sowohl über eine politische wieauch eine administrative Gliederung ver-füge. Es gebe einen Präsidenten und einenGeneralsekretär, das Plenum des AdR tagefünfmal im Jahr.Im eurocommunalle wurden die Teilneh-mer von der Leiterin des Büros des Deut-schen Landkreistages, Tanja Struve, emp-fangen, die zuerst einen Überblick über

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

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die Aufgaben und Ziele der Arbeit desEuropabüros der Deutschen KommunalenSpitzenverbände gab. Danach hat euro-communalle folgende Aufgaben: Monito-ring (Horchposten, Frühwarnsystem),Lobbing, Türöffner, Betreuung der dreiMitglieder der Deutschen KommunalenSpitzenverbände im AdR und Organisa-tion und Programmgestaltung für seineMitglieder. Zur Bewältigung seiner Aufga-ben habe eurocommunalle vielfältigeGesprächspartner: Mitglieder des Europä-ischen Parlaments, Beamte der Europä-ischen Kommission, Mitarbeiter der Stän-digen Vertretung Deutschlands zur EU,zuständige Ministerialbeamte der Bundes-ministerien, Vertretungen der deutschenBundesländer in Brüssel. Ebenso zahlreichseien die Themen, mit denen sich euro-communalle befasse: Binnenmarkt, Wett-bewerb, Beschäftigung und Soziales, Ver-kehrspolitik, Umweltpolitik, Energiepolitik,Struktur- und Kohäsionspolitik, ländlicherRaum, einzelne zentrale Vorhaben, wieFörderung des eGovernment und europä-ische Verfassung und die für die kommu-nale Ebene interessanten EU-Förderpro-gramme.Einen Vortrag hielt auch Dr. Christian vonKraack über das Thema „Förderung nach-haltiger Energiequellen durch die EU”. Dr.von Kraack behandelte sowohl die nach-wachsenden als auch die erneuerbarenEnergien und nannte zu Beginn seinerAusführungen drei Gründe der EU erneu-erbare Energien zu fördern: Verminderungder Abhängigkeit von den herkömmlichenEnergiequellen, Steigerung der Leistungs-fähigkeit im Bereich der ErneuerbarenEnergien (so sei z.B. Deutschland Welt-marktführer in der Photovoltaik) und dieNotwendigkeit gemäß des Kyotoproto-kolls CO2-Emmissionen zu vermindern.Nach grundlegenden Informationen überverschiedene Förderungsmodelle bei denerneuerbaren Energien und der Darstel-lung der zurzeit vorhandenen Hemmnissebei der Durchsetzung verwies Dr. vonKraack zur ausführlichen Lektüre auf dasgerade an dem Tag des Besuchs derEUROPE DIRECT Mitglieder erschienenen„Grünbuch Energie” der EuropäischenKommission.Insgesamt gelang es, so das Fazit der Teil-nehmer, durch die Gespräche und dieBehandlung/Diskussion der für die Regionzentralen EU-Themen einen Überblicküber die Kompetenzen und Entschei-dungsstrukturen der EU und die zurzeit fürdie kommunale Ebene entscheidendenThemen zu erhalten; außerdem wurdeüber Wege der Einflussnahme auf europä-ische Themen durch die kommunaleEbene ausführlich diskutiert. Die Mitglie-der haben sich vorgenommen, die durch

die Besuche entstandenen Kontaktkanälefür ihre zukünftigen Anliegen aktiv undwo notwendig gemeinsam zu nutzen, umverstärkt die Interessen der Region Mittle-rer Niederrhein/Rhein-Erft-Kreis einzu-bringen und durchzusetzen.Fernziel dieser Aktivitäten ist die für 2007avisierte Präsentation der Region MittlererNiederrhein/Rhein-Erft-Kreis im Europäi-schen Parlament in Brüssel. Auf Initiativeund unter Federführung des Rhein-KreisesNeuss hat sich bereits im Oktober 2000die Region Düsseldorf/Mittlerer Nieder-rhein mit ihren Stärken und Standortvor-teilen im Europäischen Parlament in Brüs-sel einem größeren europäischen Publi-kum vorgestellt. Während der einwöchi-gen Ausstellung konnten die mitgereistenFirmenvertreter und Wirtschaftsförderer invorher vereinbarten Gesprächsrunden mitBeamten der Europäischen Kommissionund mit Europaabgeordneten ihre Anlie-gen und Fragen vortragen. Die einmalgeknüpften persönlichen Beziehungen imRahmen einer solchen Ausstellung können

bei zukünftigen Projekten, Vorhaben undInteressen wieder aufgegriffen werden,um für die eigene Gebietskörperschaftentsprechend Lobbying zu betreiben. Der zweite Arbeitsschwerpunkt soll dieGruppe der Jugendlichen ansprechen undentsprechende Informationsveranstaltun-gen anbieten, die den direkten Nutzen dereuropäischen Einigung veranschaulichen.Im Mittelpunkt steht in 2006 der Europa-tag für die Region am 9.05.2006 in Berg-heim (Rhein-Erft-Kreis), der unter demMotto Jugend und Europa stand; KarinWolferts von der Bezirksregierung Düssel-dorf, Abteilung Internationaler Austausch,informierte die Schüler als zuständigeInformations- und Antragstelle in Nordr-hein-Westfalen für den Bereich COME-NIUS (Schulpartnerschaften im Rahmendes Programms Sokrates) über die ver-schiedenen Austauschmaßnahmen fürSchüler und Lehrer, Robert Helm-Pleugervom Eurosdesk Deutschland stellte denJugendlichen das für den neuen Förderzei-traum 2007-2013 geplante EU-Programm

„Jugend in Aktion” und darin vorgesehe-ne europäische Austauschmaßnahmen vor(z.B. Freiwilligendienst); Schulen aus demRhein-Erft-Kreis und dem Rhein-KreisNeuss, die sich bereits an dem EU-Förder-programm SOKRATES beteiligt hatten,berichteten anschaulich über ihre persön-lichen Erfahrungen aus der Praxis, diedurchweg positiv ausgefallen waren undMut für eine Fortführung der Austausch-aktivitäten gemacht haben (trotz des nichtgeringen Zeitaufwands für die Antragstel-lung).Neben den Veranstaltungen hat und wirddas Relais regelmäßig über neueste EU-Rechts- und Politikentwicklungen sowieEU-Förderinstrumentarien informierendurch:

1. vierteljährlich erscheinende „EU-Infor-mationen für die Region MittlererNiederrhein/Rhein-Erft-Kreis” mit denRubriken EU-Recht, EU-Binnenmarkt,EU-Fördermaßnahmen und -program-me und EU-Lexikon

2. vierteljährliche Arbeitskreise für dieAnsprechpartner in den Städten undKreisen in der Region MittlererNiederrhein und den Rhein-Erft-Kreisüber europäische Interessen undBelange und über europäische Förder-möglichkeiten. Im Mittelpunkt derArbeitskreise am 10.02. und am28.04. d.J. stand die Vermittlung vongrundlegenden Informationen überdie Inhalte und die Finanzierung derkommenden EU-Strukturfondsperiodesowie die Abstimmung und Weiterga-be der Interessen der Region an dasMinisterium für Wirtschaft, Mittel-stand und Energie des Landes Nord-rhein-Westfalen.

3. regelmäßige Informationen für dielokale und regionale Presse über dieaktuellen Veranstaltungen des Re-lais und seine Informationsange-bote.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 10.10.15

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

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Wer diese Grenzregion begreifen will,muss sich zwangsläufig und zu aller-

erst mit den geschichtlichen und kulturel-len Gegebenheiten beschäftigen. In der

Region an Rur und Maas ist man in derglücklichen Lage, über ein kulturgeschicht-lich einheitliches Gebilde zu sprechen.Denn bis zur künstlichen Grenzziehung im

Rahmen des Wiener Kongresses war diesesLand kein Grenzland. Erst 1816 verwan-delte eine willkürlich am Wiener Karten-tisch gezogene und vom Fürsten Metter-

nich sehr stark beeinflusste Linie die bisdahin gemeinsam gewachsene Region inein Grenzland. Bis zur Einführung derjeweiligen Amtssprachen Niederländisch

und Hochdeutsch war das landläufige Ver-ständigungsmittel die gemeinsame Mund-art.Erst mit der künstlichen Grenzziehung ver-

lief die Geschichtedes Landes an Rurund Maas getrennt.Nun ist man 190Jahre nach dem Wie-ner Kongress wiedereifrig auf der Suchenach Gemeinsamkei-ten. Bei dieser Suchestößt man sehrschnell auf die vielengemeinsamen Wur-zeln, daher haben dieVerantwort l i chenwenig Mühe, demMiteinander eineBasis zu bieten. Dasunterscheidet denKreis Heinsberg vonvielen anderen deut-schen Grenzgebie-ten.Festzustellen ist aberauch: DeutscheGrenzgebiete sindvon der Geschichtemeist härter getrof-fen worden als dasInland. Auf demGebiet des heutigenKreises Heinsbergdurch die Annexiondes Selfkants durchdie Niederlande von1949-1963 sogarnoch ein gesondertes

Problem, das es zu überwinden galt. DieSchaffung deutsch-niederländischer Bezie-hungen war trotz aller Bekenntnisse zu(West-)Europa weniger eine nationale

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Die „AG Grenzland:Kreis Heinsberg – Limburg”: PragmatischeZusammenarbeit an derdeutsch-niederländischen GrenzeVon Ulrich Hollwitz, Pressesprecher des Kreises Heinsbergund Mitglied der Geschäftsführung der „AG Grenzland:Kreis Heinsberg – Limburg”

„Die Einheit Europas war ein Traum einiger weniger. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für alle.”In einfachen Worten hat es Konrad Adenauer vor einem halben Jahrhundert sehr genau auf den Punkt gebracht. Europa als Notwen-digkeit für alle verstand Adenauer als Auftrag für sein Handeln, für seine Politik. Er hat – wie auch seine Mitstreiter in Europa – mitder Betonung des Europagedankens Recht behalten. Und auch heute ist Europa nach wie vor eine Notwendigkeit für alle. Und aucheine Notwendigkeit, daran weiter zu arbeiten. Auch im Kreis Heinsberg, einer Grenzregion, die von einer nationalen Randlage, abereiner europäischen Zentrallage geprägt ist, wird auf vielen Ebenen an Europa gearbeitet.

In der AG Grenzland wird die europäische Idee praktiziert.

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Frage, als eine Angelegenheit der Grenzre-gionen.So entstand im Jahre 1974 die „Arbeitsge-meinschaft Grenzland: Kreis Heinsberg –Limburg”. Am 29. Oktober jenes Jahres, indem es Monate zuvor infolge des WM-Endspiels Deutschland-Niederlande an derGrenze noch zu Handgreiflichkeiten vondeutschen und niederländischen Fußball-fans gekommen war, wurde im Rathaus zuSittard die Vereinbarung über die Bildungder Arbeitsgemeinschaft Grenzland: KreisHeinsberg – Limburg unterzeichnet.Schon bei der Gründung war den „Vätern”der AG Grenzland klar: „Die ‚Arbeitsge-meinschaft Grenzland: Kreis Heinsberg –Limburg’ stellt im Mosaik der angestrebteneuropäischen Gemeinschaft sicherlich nureinen kleinen Stein dar. Die Bemühungenim Kleinen und die Nutzung der sich bie-tenden Möglichkeiten bringen letztlich denErfolg im Großen. Die neue Arbeitsge-meinschaft sollte ihren Teil dazu beitragen,um Gegensätze zu überwinden undGemeinsamkeiten zu pflegen. Sie dientdamit in erster Linie den Interessen derBevölkerung in den grenznahen Gemein-den, darüber hinaus auch der allgemeinenVölkerverständigung.”In den ersten Jahren des Bestehens wurdenzahlreiche Veranstaltungen durchgeführt,die auch heute noch ihren festen Platz imKalender haben, so etwa das im zweijähri-gen Turnus anlässlich des Wechsels im Vor-sitz stattfindende Grenzland-Symposiumoder der Grenzüberschreitende Wander-tag. Ein Kernpunkt der Arbeit der AGwurde das jährliche Veranstaltungspro-gramm mit deutsch-niederländischenBegegnungen im Bereich von Schule,Sport, Kultur und Verwaltung.Inzwischen werden jährlich über 50 neuedeutsch-niederländische Begegnungengefördert. Konzipiert ist die Förderung alszweimalige Anschubfinanzierung, umbegegnungswilligen deutschen undniederländischen Schulen, Vereinen undGruppierungen die ersten beiden Begeg-nungen zu erleichtern. Insbesondere die Schulen nutzen dieUnterstützung der AG Grenzland, aberauch Sportvereine und Kulturtreibende.Das Schwergewicht der gefördertenBegegnungen liegt eindeutig bei jungenMenschen. Der enge Kontakt mit demjeweiligen Nachbarn hilft, das eigene Han-deln und Denken in einem anderen Lichtzu betrachten. Das nützt beiden Seiten undist ein wichtiger Anreiz für die grenzüber-schreitende Zusammenarbeit. Wenn dieAG Grenzland jährlich rund 2000 Men-schen deutsch-niederländische Begegnun-gen ermöglicht, so kommt in den über 30Jahren des Bestehens der AG Grenzlandeine stattliche Menschenmenge zusam-

men, die den Kontakt zum Nachbarngesucht und gefunden hat.Unterstützung fand die Idee der grenz-überschreitenden Kontakte auf untererEbene insbesondere bei Alfred Mozer,einem Europäer der ersten Stunde, der frühforderte, dass die Europäische Gemein-schaft die Regionen stärke.Mozers leidenschaftliches Engagement fürein Europa der Bürger gründet in seinerBiografie. 1905 als Sohn einer deutschenMutter und eines ungarischen Vaters inMünchen geboren, floh der Sozialdemo-krat 1933 aus Emden in die Niederlandeund schloss sich dem Widerstand an. Ertauchte nach dem Einmarsch der Deut-schen unter, blieb nach Kriegsende in denNiederlanden und wurde internationalerSekretär der sozialdemokratischen „Partijvan de Arbeid”. 1958 ging er als Kabinett-schef des niederländischen Landwirt-schaftskommissars nach Brüssel. Als Pen-sionär zog er 1970 ins deutsch-niederlän-dische Grenzgebiet und widmete sich inseinen letzten neun Lebensjahren ganz derEuregio-Arbeit.Bei der Gründung der ArbeitsgemeinschaftGrenzland im Jahr 1974 war er sicherlichder prominenteste Gast. Er schaffte es miteinem leidenschaftlichen Wortbeitrag, sei-nen Geist der neu gegründeten AG Grenz-land einzuhauchen: „Grenzgebiete sindüberall in allen Ländern unterentwickelte,zurückgebliebene Gebiete. Das hat seinenUrsprung im nationalstaatlichen Denkendes 19. Jahrhunderts; in einer Zeit, in derman Angst hatte, Grenzgebiete zu entwi-ckeln, weil das verführerisch für den bösenFeind sein könnte… An diesen Grenzenhaben die Menschen bisher immer mitdem Rücken zueinander gestanden.Grenzüberschreitendes Bewusstsein heißtalso, die Leute umzudrehen, damit sie mitdem Gesicht zueinander stehen. Dannwerden sie begreifen, dass in gemeinsamerAnstrengung Rückstände aufzuholen sind.Das braucht in keiner Weise zu bedeuten,dass man etwa die Geschichte leugnetoder die Grenzen ausradiert. Man kann siejedoch in ihrem Gewicht vermindern, sodass ein Zusammenleben möglich wird.”Soweit Alfred Mozer.Das, was die AG Grenzland bereits 1974propagierte, war im Sinne Mozers, wieauch aus der Satzung der AG Grenzlandhervorgeht. Aufgabe der Arbeitsgemein-schaft ist es, die gute Zusammenarbeit zwi-schen der Bevölkerung beiderseits derGrenzen zu fördern und zu vertiefen. Unteranderem werden dabei folgende Zieleangestrebt:

■ Gegenseitige Information, Abstimmungund Koordination bei Raum beanspru-chenden und Raum beeinflussenden

öffentlichen Planungen und den darausfolgenden Maßnahmen von grenzüber-schreitender Bedeutung,

■ Entwicklungen gemeinsamer Vorstel-lungen über Kultur, Landschaft, Erho-lung und Umweltschutz, Wirtschaft,Verkehr und Infrastruktur,

■ Förderung des Bewusstseins gemeinsa-mer Interessen und den zuständigenBehörden und sonstigen EinrichtungenVorschläge machen und Empfehlungengeben.

Soweit die Theorie. In der Praxis wirkennoch häufig die unterschiedlichen Verwal-tungsstrukturen und nationalen Gesetzeals Hindernis. Das stellt auch viele Bürgerder Grenzregion vor Probleme. Viele Hin-dernisse können nur auf höherer Ebenegelöst werden. Hier sind in grenzüber-schreitenden Fragen vor allem die Euregiosgefragt.

Die AG Grenzland jedoch erweitert diesenAnsatz, Verwaltungsstrukturen und natio-nale Eigenheiten zu überwinden auf sehrpragmatische Weise. Sie schafft grenzüber-schreitend sozusagen den unbürokrati-schen kleinen Dienstweg. Dies funktioniertnur über den persönlichen Kontakt. Hierzeigt die „kleine Lösung” der AG Grenz-land großen Erfolg. Sie macht die Entschei-dungsträger vor Ort miteinander bekannt.Es ist kein Geheimnis, dass Probleme auf

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

An der Staatsgrenze endet deutsches Territo-rium, die Region aber geht darüber hinaus.

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politischer Ebene und auf Verwaltungsebe-ne leichter zu lösen sind, wenn sich dieProtagonisten persönlich kennen und auchschätzen.Überhaupt erscheint die Überwindung die-ser kleinen Unterschiede maßgebend fürden Erfolg der gesamten deutsch-nieder-ländischen Beziehungen. Die Beziehungenzwischen den Kommunen im Kreis Heins-berg und den niederländischen Nachbar-gemeinden sind ausgesprochen gut undkonstruktiv. Es existieren zahlreicheAnknüpfungspunkte, nicht spektakulär,aber wirksam. Und vielleicht ist es geradedie Selbstverständlichkeit im deutsch-niederländischen Miteinander, die denErfolg der Arbeit in der AG Grenzland aus-macht.Ein Beispiel: Vor drei Jahren wurde vonder AG Grenzland ein Kurs „Deutscheund niederländische Verwaltungsspra-che” angeboten, der von Mitarbeiterin-nen und Mitarbeitern niederländischerund deutscher Behörden besucht wurde.Der Kurs geriet von einem Sprachkurssehr schnell zu einem Kurs nicht nur überdie unterschiedliche Verwaltungssprache,sondern auch über den unterschiedlichenVerwaltungsaufbau. Sprache und Fach-

wissen konnten hier erfolgreich vermitteltwerden, darüber hinaus entstanden viel-fältige Kontakte zwischen den Mitarbei-tern der verschiedenen Verwaltungen,die noch heute bestehen und genutztwerden. Diese positiven Erfahrungen ver-anlassten die Kreisverwaltung nun, eindeutsch-niederländisches Zentrum fürWeiterbildung (NDZW) ins Leben zurufen, das von der AG Grenzland ent-scheidend mit initiiert und mit Interreg-Mitteln gefördert wurde. Das NDZWbesteht seit 2006 und wird 2007 mit sei-nem ersten Veranstaltungsprogramm indie eigentliche Arbeit einsteigen.Auch hier waren die persönlichen grenz-überschreitenden Kontakte, die durch dieAG Grenzland geschaffen worden sind,der Erfolgsgarant für eine schnelle Reali-sation des Projektes.Es ist von der AG Grenzland gar nichtgewollt, die deutsch-niederländische Zu-sammenarbeit mit Utopien und überdi-mensionierten Projekten zu belasten. Aufdem Papier wunderschön klingende, aberunrealistische grenzüberschreitende Pro-jekte können in der Realität zu einemdeutsch-niederländischen Stolpersteinwerden. Unter Umständen wäre weiteres

Engagement dadurch auf Jahre hinausgebremst.Bei der AG Grenzland zählt das, was finan-ziell möglich ist, zählen vor allem derBedarf und die Machbarkeit. Dieser Prag-matismus zahlt sich aus. Die Maßnahmensind bisweilen nicht sonderlich spektakulär,aber von Bedeutung für das gelungeneMiteinander im Grenzland.Alle Beteiligten sind in der AG Grenzland,die sich wohlweislich nicht als Konkurrenzzur REGIO Aachen und zur Euregio Maas-Rhein versteht, absolut einig, dass nochvieles zu leisten ist, ehe die Grenze völligüberwunden ist.Der deutsche Botschafter in den Niederlan-den, Dr. Edmund Duckwitz, der im Novem-ber 2005 Gast der AG Grenzland gewesenist, hat dies in seinem Vortrag so ausge-drückt: „Der Regelungsbedarf zwischenbeiden Ländern ist nahezu unerschöpflich,das Bohren dicker Bretter lohnt sich jedoch– nicht nur für die Betroffenen selbst, son-dern darüber hinaus als Pionierleistung fürkünftige Regelungen auf europäischerEbene.”

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 10.10.10.1

Die kommunalen Gebietskörperschaften(Kreise, Städte und Gemeinden) haben

die in §§ 1 Abs. 3, 2 und 64 Kreisordnungbeziehungsweise §§ 3, 4 Gemeindeord-nung normierten Aufgaben zu erfüllen. DieAufgaben werden durch die Verwaltungs-mitarbeiter erfüllt, sie hängen entschei-dend von den Verwaltungsmitarbeitern ab,

diese sind der Erfolgsfaktor für die Erfül-lung öffentlicher Aufgaben1. Die Aufga-benentwicklung und Aufgabenerfüllung inden Kommunalverwaltungen ist nicht sta-tisch, sondern einem ständigen Wandelunterworfen. Die angespannte finanzielleSituation, die Anforderungen an Bürger-freundlichkeit, Effizienz und Effektivität desVerwaltungshandelns, die Übertragungneuer Aufgaben auf die kommunalenGebietskörperschaften und die aufgrunddes demografischen Wandels immer engerwerdenden Spielräume, geeignetes Perso-nal für die öffentliche Verwaltung zu rekru-tieren, führen auch zu gesteigerten Anfor-derungen an die Personalqualität und -fle-xibilität, erfordern ein systematisches Per-sonalmanagement.Personalmanagement ist Teil eines organi-sationsbezogenen Gesamtmanagementseiner Verwaltung2. Als Management wirddabei das lenkende Eingreifen durch Pla-nung, Organisation und Kontrolle in der

Art und Weise der Aufgabenerfüllung einerBehörde verstanden, mit dem Ziel, derenArbeits- und Leistungsergebnisse in einmöglichst gutes Verhältnis zu den Ansprü-chen der „Innenwelt” (Mitarbeiteransprü-che) und Umwelt (Gesellschaft) zu brin-gen. Personalmanagement bezieht sich aufden Ausschnitt dieser Aufgabe, der durchlangfristige Rekrutierung, Qualifizierung,Entwicklung und Motivierung der Mitar-beiter/innen zur Teilnahme an dieser Ver-waltungsaufgabe geprägt ist .Teil des Personalmanagements ist die Per-sonalentwicklung.3

1. Was ist Personal-entwicklung?

Personalentwicklung umfasst alle syste-matisch gestalteten Prozesse, die esermöglichen, das Leistungs- und Lernpo-tential der Beschäftigten zu erkennen, zu

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Schwerpunkt: Die NRW-Kreise und EuropaSchwerpunkt: Die NRW-Kreise und Europa

Personalentwicklungskonzeptefür KommunalverwaltungenVon Gerlinde Dauber, Kreisdirektorin des Rhein-Erft-Kreises

Personalentwicklung – nichts Neues, denn Personalentwicklung gibt es, seit es Personal in Kommunalverwaltungen gibt!? Personal-entwicklung – nichts Neues, denn das haben wir schon immer gemacht!? So könnte argumentiert werden, aber:

1 So schon Warburg, Modernes Personalma-nagement als Chance für die Verwaltungsre-form, in Reiner-mann/Unland, Die Beurteilung– Vom Ritual zum Personalmanagement,Baden-Baden 1997, S. 37 ff

2 Möller, Personal - die wichtigste Ressource, in:Lischke Consulting GmbH, Neues Verwal-tungsmana-gement, Düsseldorf, 42. Ergän-zungslieferung, A 6 S. 7; Rienaß, Personalent-wicklung als ganzheitlicher Ansatz, in: LischkeConsulting GmbH, Neues Verwaltungsma-nagement, Düsseldorf, 42. Ergänzungsliefe-rung, C 2.20 S. 7 ff

3 Lorse, Personalentwicklung im öffentlichenDienst – eine Zwischenbilanz, Verwaltungs-rundschau 2004, S. 194

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erhalten und in Abstimmung mit demVerwaltungsbedarf verwendungs- undentwicklungsbezogen zu fördern4.Personalentwicklung ist daher weder dieEntwicklung der Beschäftigtenzahl, alsodie Stellenentwicklung, noch handelt essich um eine moderne Bezeichnung fürFortbildung. Personalentwicklung ist einfortdauernder Prozess, der über kurzfris-tige, ergebnisorientierte Einzelmaßnah-men hinausgeht. Sie ist integralerBestandteil der originären Aufgabenerle-digung und kein isolierter Prozess5. Aus-gangspunkt für Personalentwicklung ist,dass die Qualität der Leistungen, dieMotivation und die Arbeitszufriedenheitder Beschäftigten nicht nur von den Fak-toren „Einkommen und Aufstiegschan-cen” abhängen, sondern auch von denFaktoren „Arbeitsklima, Anerkennung,Führungsverhalten”.Personalentwicklung steht damit imSpannungsfeld zwischen den Leistungs-zielen und Anforderungen der Verwal-tung an die Beschäftigten einerseits undden Erwartungen, Bedürfnissen undPotenzialen der Beschäftigten anderer-seits. Personalentwicklung hat die Aufga-be, beides miteinander in Einklang zubringen6. Nur auf diese Weise kann einesystematische und zielgerichtete Perso-nalentwicklung erfolgen.Personalentwicklung befasst sich dahermit individualbezogenen Komponentender Personalförderung.

2. Welche Ziele hatPersonalentwicklung?

Ziel der Personalentwicklung ist es daher,die Mitarbeiter/innen der Kommunalver-waltungen zu befähigen, ihre individuel-len Potenziale fortzuentwickeln, um mitder ständigen Weiterentwicklung derAufgaben und den daraus resultierendenAnforderungen an eine leistungsfähige,bürgerfreundliche, effiziente und effekti-ve Verwaltung Schritt halten zu können.Andererseits sind die Erwartungen,Bedürfnisse und Potentiale der Beschäf-tigten entsprechend zu berücksichtig-ten.Personalentwicklung hat folgende Zielset-zungen7:

■ die Lernfähigkeit und -bereitschaft, diePotentialermittlung sowie die Problem-lösungsfähigkeit einzelner und derGesamtorganisation zu erkennen undzu erhöhen,

■ die Dienstleistungs- und Kundenorien-tierung zu erhöhen,

■ das Qualitäts- und Verantwortungsbe-wusstsein sowie die Verantwortungsbe-reitschaft und -fähigkeit zu entwickeln,

■ die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zubefähigen, kostenverantwortlich han-deln zu können und

■ die Motivation und Arbeitszufriedenheitder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnenaufrecht zu erhalten und zu verbessern.

Personalentwicklung muss demzufolgeSachwissen vermitteln (z.B. Führungswis-sen), Fähigkeiten verbessern und neue Ein-stellungen bilden (z.B. Toleranz, Offenheit,Flexibilität). Wissen, Fähigkeiten und Ein-stellungen sind im gleichen Maße Voraus-setzung für das Erreichen angestrebterZiele und gewünschter Effekte. Notwendi-ges Sachwissen ist das Fundament, abernur in Kombination mit bestimmten Fähig-keiten für eine Umsetzung in der geforder-ten Aufgabenerledigung wirksam. Beidesbezieht sich auf das Leistungsvermögender Mitarbeiter.Ein Personalentwicklungskonzept, dasdiese Ziele verfolgt, ist ein Rahmenkonzeptmit einem flexiblen Handlungsrahmen.Dieser Handlungsrahmen beschreibt unab-hängig von den zur Verfügung stehendenRessourcen alle notwendigen und sinnvol-len Personalentwicklungsmaßnahmen undwird durch individuelle Personalentwick-lungsmaßnahmen im Einzelfall konkreti-siert.Durch ein Personalentwicklungskonzeptsollen folglich alle Beschäftigten einerKommunalverwaltung

■ wissen, was Personalentwicklungbedeutet und die wesentlichen Elemen-te kennen,

■ sich der Notwendigkeit und derZiele von Personalentwicklung bewusstsein

■ mit den wesentlichen Handlungsfeldernund Instrumenten einschließlich dergeplanten Entwicklungen vertraut sein.

3. An welche Zielgruppenrichtet sich ein Personal-entwicklungskonzept?

Personalentwicklung richtet sich grund-sätzlich an alle Beschäftigten. Für vorrangi-ge Zielgruppen müssen spezielle Personal-entwicklungsmaßnahmen geschaffen wer-den. Hierzu gehören:

■ Zielgruppen mit Schlüsselfunktionen(erfahrene, neue und zukünftige Füh-rungskräfte, Ausbilder)

■ neue Mitarbeiter■ Berufsrückkehrer■ Beschäftigte in neuen Arbeitsformen■ Beschäftigte mit erheblichem Kunden-

kontakt■ Mitarbeiter, bei denen Leistungssteige-

rungen möglich sind.

4. Wer ist für Personalent-wicklung verantwortlich?

Personalentwicklung wird primär dezen-tral von den verantwortlichen Führungs-kräften wahrgenommen, also Dezernen-ten und Amtsleitern sowie Abteilungslei-tern und Gruppen-/Teamleitern. Diesbetrifft insbesondere das Feststellen desPersonalentwicklungsbedarfs und dasgemeinsame Festlegen von konkretenPersonalentwicklungsmaßnahmen mitden unterstellten Mitarbeitern im konkre-ten Einzelfall. Vordringliche Aufgabe allerFührungskräfte ist es daher, die im Perso-nalentwicklungskonzept aufgezeigtenMaßnahmen zu fördern und zu sichern.Personalentwicklung kann nur erfolgreichsein, wenn sich alle Vorgesetzten auf allenEbenen persönlich für die Weiterentwick-lung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter verantwortlich fühlen und daher diePersonalentwicklung gestalten8.

5. Welche Handlungsfelderumfasst ein Personal-entwicklungskonzept?

Die Personalentwicklung leitet sich ausnachfolgend aufgeführten Handlungsfel-dern ab:

■ Personalgewinnung mit dem Ziel eineroptimalen Übereinstimmung zwischenPotenzial und Qualifikation des Perso-nals und den Anforderungen desArbeitsplatzes.

■ Leistung und Motivation mit dem Zielder Steigerung der Kunden- und Mitar-beiterzufriedenheit, Verbesserung derArbeitsergebnisse, Förderung neuerIdeen und Innovationen im Sinne einessich ständig selbst überprüfendenDienstleisters.

■ Qualifizierung mit dem Ziel der Qualifi-zierung der Beschäftigten in fachlichen,methodischen und sozialen Kompeten-zen, um mit gegenwärtigen und künfti-gen Aufgabenstellungen angemessenumgehen zu können.

■ Führung und Zusammenarbeit mit demZiel der Befähigung der Führungskräftezu einem modernen, wirkungsvollenFührungsverhalten und zur Aufgaben-steuerung mit hoher Kompetenz.

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ThemenThemen

4 KGSt – Bericht 13/1994, Personalentwicklung,S. 9

5 Rienaß, aaO. S. 96 Drescher, Personalentwicklung, in: Adama-

schek/Grymer/Meyer-Pries, Management-Handbuch Kom-munalverwaltung, Nr. 1240,S. 2

7 KGSt- Bericht 6/1996, Personalentwicklung;Rienaß, aaO. S. 11

8 zur Organisatorischen Einbindung vgl. Ziffer 7

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6. Welche Bausteineenthält ein Personal-entwicklungskonzept?

6.1. PersonalgewinnungPersonalentwicklung setzt voraus, dassmotivierte, qualifizierte und leistungsfähi-ge Mitarbeiter für die Tätigkeit in der Ver-waltung gewonnen werden beziehungs-weise ihren Qualifikationen entsprechendeingesetzt werden. Der Personalgewin-nung9 kommt als erster Schritt auf demWege zu einer qualifizierten Stellenbeset-zung hohe Bedeutung zu. Mit der Perso-nalauswahl werden in der Regel langfristi-ge Bindungen mit dem eingestellten Perso-nal eingegangen, die ein erhebliches Inves-titionsvolumen des Arbeitgebers, der Kom-munalverwaltung begründen. Deshalb istes wichtig, mit gezielten Personalgewin-nungsstrategien den geeigneten Bewerberzu ermitteln.Für die Personalgewinnung gelten in derRegel Dienstvereinbarungen über dieStellenbesetzung für Beamte undBeschäftigte, in den die Auswahlverfah-ren10 beschrieben werden. Wesentlich istdabei, Anforderungsprofile für die zubesetzenden Stellen im Auswahlverfah-ren zu verwenden11 und bei Führungs-funktionen die Kriterien der Führungs-qualifikation zu beachten.

6.2. Leistung und MotivationLeistung und Motivation sind entscheiden-de Faktoren zur Steigerung der Kunden-und Mitarbeiterzufriedenheit, zur Verbes-serung der Arbeiterergebnisse und zur För-derung des Gedankens eines sich ständigselbst überprüfenden Dienstleisters.Die Instrumente zur Steigerung der Leis-tung und Motivation eines Personalent-wicklungskonzepts sind vielfältig.

66..22..11.. AArrbbeeiittsszzeeiittggeessttaallttuunnggFlexible Arbeitszeitgestaltung gewinnt inder heutigen Gesellschaft immer weiter anBedeutung, denn immer mehr Beschäftigtemöchten sich damit größere Freiräume zurbesseren Vereinbarkeit von Familie undBeruf sowie für individuelle Bedürfnisseschaffen12. Dieser Wunsch steht im Span-nungsverhältnis zu der immer mehr gefor-derten ständigen Erreichbarkeit einer Ver-waltung für die Bürgerinnen und Bürger.Gleitende Arbeitszeit und Teilzeitarbeit sowieHeimarbeit kommen sowohl den Anliegender Beschäftigten als auch der Dienstleis-tungsbereitschaft der Verwaltung nach.

6.2.1.1. Gleitende ArbeitszeitDurch die gleitende Arbeitszeit wird denMitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt,Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeitim Rahmen der festgelegten Gleitzeitenselbst zu bestimmen. Die Rahmenbedin-gungen der gleitenden Arbeitszeit solltenin der Dienstvereinbarung über die gleiten-de Arbeitszeit geregelt werden13.

6.2.1.2. TeilzeitarbeitTeilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn dieregelmäßige Wochenarbeitszeit eines Mitar-beiters kürzer ist als die eines vergleichbarvollzeitbeschäftigten Mitarbeiters. Die Vor-aussetzungen für die Teilzeitarbeit sind in §78 Abs. 3 LBG14 und der ArbZV15 für Beam-te und im TzBfG16 für Angestellte geregelt.Es reicht ein Antrag des Mitarbeiters aufReduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit;besondere Gründe sind nicht anzugeben.Diesem Antrag ist zu entsprechen, es seidenn dienstliche Belange (insbesondere dieOrganisation, der Arbeitsablauf oder dieSicherheit) stehen der Reduzierung derArbeitszeit entgegen. TeilzeitbeschäftigteMitarbeiter dürfen aufgrund ihrer Teilzeitbe-schäftigung nicht benachteiligt werden.Teilzeitarbeit wird von den Beschäftigten derKommunalverwaltungen aus unterschied-lichsten Gründen immer mehr wahrgenom-men, wobei der überwiegende Grund dieVereinbarkeit von Familie und Beruf ist.

6.2.1.3. Heimarbeit/TelearbeitUm Personengruppen, die aufgrund ihrerfamiliären oder persönlichen Situation (z.B.Kinderbetreuung, Pflege von Angehöri-

gen, fehlende Mobilität von Schwerbehin-derten) die Teilnahme am Erwerbsleben zuerleichtern, sollte durch eine Dienstverein-barung über Heimarbeit/Telearbeit dieMöglichkeit der Heimarbeit/Telearbeitgeschaffen werden.Die bisher mit Heimarbeit/Telearbeit in denKommunalverwaltungen gemachten Er-fahrungen sind durchweg positiv17. Derpersönliche Nutzen, wie bessere Vereinbar-keit von Familie und Beruf, der Wegfall derAnfahrt zum Arbeitsplatz, die Einsparungvon Fahrtkosten und ähnliches tragen zurArbeitszufriedenheit spürbar bei. Die nor-malerweise ungestörte häusliche Arbeitsat-mosphäre unterstützt das konzentrierteArbeiten und schlägt sich sowohl in derQualität als auch in der Quantität der Auf-gabenerledigung nieder. Als nachteilig istder geringe Kontakt zu den Kollegen anzu-sehen, der jedoch durch die individuell zutreffende Verteilung der Arbeitzeit auf diehäusliche Arbeitsstätte und die Verwaltunggeregelt werden kann. Dies gilt auch hin-sichtlich der Führung der Mitarbeiter, dieHeimarbeit/Telearbeit verrichten.

66..22..22.. FFrraauueennfföörrddeerruunnggPersonalentwicklung und Frauenförderungsind eng miteinander verzahnt18. DieBemühungen, eine Gleichstellung vonFrauen im Berufsleben zu erreichen, spie-geln sich auch in den nach dem LGG19 zuerstellenden Frauenförderplänen der Kom-munalverwaltungen wider. AngestrebtesZiel ist die berufliche Gleichstellung vonFrauen und Männern und die Beseitigungbestehender Nachteile.Besonders hervorzuheben sind:

■ der Anteil der Frauen in Führungsposi-tionen

■ die Verbesserung der Aufstiegschancen■ die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestal-

tung, die gerade für Frauen und Män-ner vielfältige Möglichkeiten bieten,Familie und Beruf zu verbinden

■ die Integration von Berufsrückkehrern,für die nicht nur ein Arbeitsplatz zurVerfügung steht, sondern auch dasrechtzeitige Angebot von Informations-und Fortbildungsveranstaltungen.

Die detaillierte Darstellung der Frauenför-derung ist den gesonderten Berichten derGleichstellungsbeauftragten zu entneh-men. Die Umsetzung der Berichte muss inder Personalplanung sichtbar sein, umdamit eine weitgehende Akzeptanz zuschaffen. Die frauen- und familienfreundli-che Gestaltung der Arbeitswelt ist nichtzuletzt vor dem Hintergrund der demogra-phischen Entwicklung ein wesentlicherAspekt zur Sicherung der Zukunftsfähig-keit.

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ThemenThemen

9 Möllhoff, Die richtigen Mitarbeiter auswählen– Personalgewinnung für die öffentliche Ver-waltung, in: Lischke Consulting GmbH, NeuesVerwaltungsmanagement, Düsseldorf, 42.Ergänzungslieferung, C. 2.4, S. 1 ff; Rienaß,aaO. S. 15

10 Müller, Auswahlverfahren auf Kurs gebracht,in: Lischke Consulting GmbH, Neues Verwal-tungsmana-gement, Düsseldorf, 42. Ergän-zungslieferung, C. 2.8, S. 1 ff

11 Rienaß, aaO. S. 1412 Vgl dazu auch §§ 10,11 TVöD13 Rienaß, aaO., S. 2714 Landesbeamtengesetz (Beamtengesetz für

das Land Nordrhein-Westfalen) vom 1.5.1981(GV NRW S. 234) – zuletzt geändert am30.11.2004 (GV NRW S. 752)

15 Arbeitszeitverordnung (Verordnung über dieArbeitszeit der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen) vom 28.12.1986 (GV NRW 1987S. 15) – zuletzt geändert am 17.12.2003 (GVNRW S. 814)

16 Teilzeitbeschäftigungsgesetz (Gesetz überTeilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge)vom 21.12.2000 (BGBl.I S. 1966) – zuletztgeändert am 24.12.2003 (BGBl.I S. 3002)

17 Garbotz/Reiche, Telearbeit in der niedersäch-sischen Landesverwaltung, in: Lischke Consul-ting GmbH, Neues Verwaltungsmanagement,Düsseldorf, 42. Ergänzungslieferung, C. 15 S.15 ff

18 Rienaß, aaO. S. 2519 Landesgleichstellungsgesetz (Gesetz zur

Gleichstellung von Frauen und Männern fürdas Land Nord-rhein-Westfalen) vom9.1.1999 (GV NRW S. 590) – zuletzt geändertam 30.11.2004 (GV NRW S. 752)

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66..22..33.. GGeessuunnddhheeiittssfföörrddeerruunnggGute Arbeitsergebnisse können nur durchzufriedene und gesunde Mitarbeiter erzieltwerden20. Da krankheitsbedingte Ausfall-zeiten, die durch gesundheitsbelastendeoder -gefährdende Arbeitssituationen aus-gelöst werden, zu vermeidbaren Personal-kosten und zu einer Mehrbelastung derKollegen und Kolleginnen führen, kommtder Gesundheitsförderung eine besondereBedeutung zu.Gesundheitlich bedeutsame Belastungenund/oder Gefährdungen in bestimmtenArbeitssituationen und deren Auswirkun-gen auf den Gesundheitszustand derBeschäftigten müssen erkannt, die Ursa-chen dieser Belastungen beziehungsweiseGefährdungen müssen ermittelt werden.Dies erfordert sowohl von Führungskräftenund Vorgesetzten als auch von Mitarbei-tern und Mitarbeiterinnen besonderes Ein-fühlungsvermögen, da Themen wie Mob-bing, Sucht, Konkurrenzdruck, Unzufrie-denheit der Mitarbeiter dem Ursachenkreiszuzuordnen sind. Insbesondere Führungs-kräfte und Vorgesetzte sind hier gefordertund bedürfen einer besonderen Qualifizie-rung. Es kann daher geplant werden, ent-sprechende Fortbildungen für Führungs-kräfte und Vorgesetze durch das Personal-amt (im Rahmen des zur Verfügung ste-henden Budgets) anzubieten.Kehrt ein Mitarbeiter nach längerer Krank-heit zurück, sollen so genannte Rückkeh-rergespräche von den Führungskräftenund Vorgesetzten geführt werden. Wenndiese Rückkehrergespräche bisher nochnicht durchgängig erfolgen, so kanngeplant werden, auch zu diesem Bereichentsprechende Fortbildungsmaßnahmenanzubieten und einen Gesprächsleitfadenzu erarbeiten. Dabei kommt dem betrieb-lichen Eingliederungsmanagement nach §84 Abs. 2 SGB IX21 eine besondere Bedeu-tung zu.Im Rahmen der Gesundheitsförderungkann darüber hinaus überlegt werden, einGesundheitsprogramm mit gezielten Maß-nahmen zur Gesundheitsförderung sowiezur Steigerung der Motivation und Zufrie-denheit beispielsweise zu Themen Bewe-gungspausen, Ernährungstipps, Entspan-nungspausen, Check-Ups anzubieten.

66..22..44.. PPssyycchhoollooggiisscchheessKKrriisseennmmaannaaggeemmeenntt

In öffentlichen Verwaltungen gibt esimmer wieder Situationen, in denen Mitar-beiter ihr Arbeitsumfeld als stark belastenderleben. Unzufriedenheit mit der Situationam Arbeitsplatz, physische und psychischeBeeinträchtigungen, Nachlassen derArbeitsmotivation, Resignation bis hin zu„inneren Kündigung” können sich alsFolge abzeichnen. Viele dieser Situationen

können nicht ohne Hilfestellung eines Drit-ten gelöst werden, auch wenn es eine Auf-gabe der Führungskräfte und Vorgesetztenist, diese Situationen zu erkennen undAbhilfe zu schaffen.Um dem entgegenzuwirken, kann überlegtwerden, Hilfen in Konflikt- und Krisensitu-ationen durch einen externen Ansprech-partner anzubieten. Die Beratungsgesprä-che mit diesem Ansprechpartner solltenstreng vertraulich sein; Gesprächsort und-zeitpunkt sollten individuell zwischen demGesprächssuchenden und dem Ansprech-partner vereinbart werden. Dritten wirdweder der Name des Ratsuchenden nochder Inhalt der – während der Dienstzeitstattfindenden Beratungen – ohne vorheri-ges Einverständnis der Gesprächspartnerzugänglich gemacht, so dass ein vertrauli-ches Gespräch in individuellen Krisengeführt werden kann. Dieses Angebot, zudem der Ansprechpartner regelmäßiganonymisierte Zwischenberichte liefert, hatsich in anderen öffentlichen Verwaltungenbestens bewährt22.

66..22..55.. MMaaßßnnaahhmmeenn bbeeiimm WWiieeddeerreeiinn--ssttiieegg nnaacchh lläännggeerreerr AAbbwweesseennhheeiitt

Eine systematische und gezielte Einführungvon Beschäftigten bei Rückkehr aus derBeurlaubung oder aus sonstigen Gründenin die Berufstätigkeit ist entscheidend fürden Wiedereingliederungsprozess. Miteinem angemessenen zeitlichen Vorlaufsollte gemeinsam mit diesen Beschäftigtendurch das Personalamt eine konzeptionellePlanung für den Wiedereinstieg abge-stimmt werden. Die für die Übernahme derkünftigen Aufgaben erforderlichen Fort-und Weiterbildungen sowie organisato-risch notwendige Vorkehrungen für dieEinarbeitungszeit sind hierbei einzubezie-hen.Die Wirksamkeit der während der Einarbei-tungszeit getroffenen Maßnahmen wird inGesprächen zwischen dem betroffenenBeschäftigten und den Vorgesetzten über-prüft. Die Gespräche sind möglichst zeit-nah – etwa drei bis sechs Monate nachdem beruflichen Wiedereinstieg – zu füh-ren. Die Vorgesetzten tragen die Verant-wortung für eine umgehende Aufarbei-tung der gegebenenfalls hierbei festge-stellten Defizite.

66..22..66.. FFöörrddeerruunngg uunndd IInntteeggrraattiioonnvvoonn BBeesscchhääffttiiggtteenn mmiitt ggeessuunndd--hheeiittlliicchheenn EEiinnsscchhrräännkkuunnggeenn

Personalentwicklung hat auch die Förde-rung und Integration von Menschen mitgesundheitlichen Einschränkungen und dieSchaffung angemessener Arbeitsbedin-gungen für diese zum Ziel. Sie unterstütztdas Bemühen, schwerbehinderte Men-schen ihren Fähigkeiten und Kenntnissen

entsprechend zu beschäftigen und in ihremberuflichen Fortkommen zu fördern. Dabeimüssen die Belange behinderter Frauen imHinblick auf eine mögliche doppelteBenachteiligung im Rahmen von Personal-entwicklungsmaßnahmen besondere Be-rücksichtigung finden.Im Zusammenspiel von Dienststelle undexternen Einrichtungen (z.B. Krankenkas-se, Landesunfallkasse) sind geeigneteMaßnahmen zu ergreifen, um bei denMitarbeitern und Mitarbeiterinnen Ver-ständnis für die Bedeutung der Gesund-heitsvorsorge zu wecken und aktiv zu för-dern23. Akzeptanz des Andersseins bedeu-tet, dass zwischenmenschliche Beziehungvon Toleranz und Verständnis für dieBelange der oder des jeweils anderengeprägt sind. Durch frühzeitigen Informa-tionsfluss über

■ Verhalten (auch in Notfällen) gegen-über schwerbehinderten Kollegen undKolleginnen

■ Grundzüge des Behindertenrechts■ Begleiterscheinungen von Behinderun-

gen und den damit für den einzelnenBetroffenen verbundenen möglichenMehraufwand können Unsicherheitenim Umgang mit schwerbehindertenMenschen vermieden werden.

6.3. Fortbildung und QualifizierungUnter Fortbildung sollen diejenigen Maß-nahmen und Tätigkeiten verstanden wer-den, die dazu beitragen, die für die jeweili-ge aktuelle oder zukünftige Tätigkeit erfor-derlichen fachlichen, methodischen, sozia-len und persönlichen Kompetenzen derMitarbeiter weiterzuentwickeln und zuerhalten24.Fortbildung ist eine traditionelle Säule derPersonalentwicklung25. Die Notwendig-keit, über das in der Ausbildung erworbeneMaß an beruflicher Grundqualifikation hin-aus weitere Kenntnisse und Fähigkeiten zuerwerben, ergibt sich aus folgenden Über-legungen:

29

ThemenThemen

20 Rienaß, Stellenwert der betrieblichen Gesund-heitsförderung im öffentlichen Dienst, in:Lischke Consul-ting GmbH, Neues Verwal-tungsmanagement, Düsseldorf, 42. Ergän-zungslieferung, C 3.22, S. 1 ff; Rie-naß, aaO.,S. 21 f

21 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabili-tation und Teilhabe behinderter Menschen,vom 19.6.2001, (BGBL. I, S. 1047) in der der-zeit gültigen Fassung

22 Hochsauerlandkreis, Abschlussbericht Verwal-tungsreform, S. 54 ff

23 Rienaß, aaO. C. 3.22, S. 2 ff24 Neutzel, Weiterbildung, in: Lischke Consulting

GmbH, Neues Verwaltungsmanagement,Düsseldorf, 42. Ergänzungslieferung, C 2.1, S.1 ff

25 Möller, aaO., S. 3

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■ Die zunehmende Orientierung auf dieKunden der Verwaltung einerseits unddie Mitarbeiter in den Kommunalver-waltungen andererseits verlangt zusätz-liche Qualifikation in der Kommunika-tion.

■ Der gesellschaftliche Wandel, die öko-nomisch schwierige Gesamtlage und dierasante technische Entwicklung erfor-dern ein stetiges Lernen.

■ In den Kommunalverwaltungen mussmit immer weniger Personal das Leis-tungsniveau gehalten und an die neuenHerausforderungen angepasst werden.

Fortbildung

■ erhöht die Fachkompetenz (fachbezo-gene Fortbildung)

■ vermittelt Schlüsselqualifikationen(fachübergreifende Fortbildung)

■ bereitet auf neue Aufgaben (auch Füh-rungspositionen) vor

■ erhöht und sichert den Erfolg der Ver-waltung

■ motiviert und■ ist daher eine wichtige Investition in die

(zukünftige) Leistungsfähigkeit undLeistungskraft der Verwaltung.

Fortbildung kann aber nur dann erfolgreichsein, wenn sie von der eigenverantwort-lichen Aktivität der Mitarbeiter unterstütztwird. Mitarbeiter müssen – neben derAnregung durch die Vorgesetzten undFührungskräfte (u.a. im Mitarbeiterge-spräch) – selbst aktiv werden, Interesseund Willen zur Fortbildung zeigen undumsetzen.Die Zuständigkeiten für die fachbezogeneFortbildung kann durch entsprechendeBudgets in die einzelnen Dezernate/Ämterübertragen werden. Für die fachübergrei-fende Fortbildung kann auch ein zentralesBudget zur Verfügung stehen.Darüber hinaus verbleibt eine zentraleKoordinierung und Steuerung beim Perso-nalamt, denn

■ Rahmenregelungen beziehungsweiseFortbildungskonzepte sind allgemein-verbindlich bereitzustellen,

■ die Qualitätssicherung (Einholunggeeigneter Schulungsangebote, Beob-achtung und Einhaltung von Standards,

Erfolgskontrolle) muss zentral wahrge-nommen werden,

■ die wirtschaftliche Ausschöpfung vonSchulungsangeboten muss sicherge-stellt werden.

6.4 Führung und ZusammenarbeitDie immer weiter steigenden Anforderun-gen an die Kommunalverwaltung erfor-dern von den Führungskräften veränderteFormen der Zusammenarbeit und des Füh-rungsstils, die die Personalentwicklungpositiv beeinflussen.Neben einem von Vertrauen und demerklärten Willen zur Zusammenarbeitbestimmten Führungsstil (Führungsleitbild)sind für die Personalentwicklung das jährli-che Mitarbeitergespräch und Zielvereinba-rungsgespräche entscheidend.

66..44..11.. FFüühhrruunnggsslleeiittbbiillddIn vielen Kommunalverwaltungen existie-ren Führungsleitbilder, in anderen muss einFührungsleitbild noch erarbeitet werden26.Dieses sollte sich an folgenden Parameternausrichten:

■ Führungskräfte (Landrat beziehungs-weise Bürgermeister, Kreisdirektorbeziehungsweise Beigeordnete, Dezer-nenten beziehungsweise Fachbereichs-leiter, Amtsleiter, Abteilungsleiter, Grup-pen-/Teamleiter) haben eine besondereVerantwortung; sie üben die Dienst-und Fachaufsicht aus.

■ Der Personalrat und die Gleichstellungs-beauftragte finden in ihrem Aufgaben-bereich eine wichtige Verantwortung.

■ Führungskräfte sind bereit, den koope-rativen Führungsstil umzusetzen undachten auf Wertschätzung und Gleich-rangigkeit aller Mitarbeiter.

■ Führungskräfte haben Vorbildfunktionund sind loyal bezüglich der Ziele derGesamtverwaltung.

■ Führungskräfte fördern die Kommuni-kation und konstruktive Kritikfähigkeit.

■ Führungskräfte steuern die Aufgaben-erledigung durch eindeutige Zielverein-barungen und Ergebniskontrolle undsetzen die Mitarbeiter in die Lage,eigenverantwortlich im Sinne der Ziel-vereinbarungen tätig zu werden.

■ Führungskräfte beziehen in Entschei-dungsprozesse die Sachbearbeiter mitein.

■ Führungskräfte sind verantwortlich für

– die Beschreibung der Ziele und Auf-gaben für ihren Entscheidungsbe-reich

– die Verteilung der Aufgaben nach Artund Menge in Absprache mit denMitarbeitern

– den Informationsaustausch

– die Motivierung der Mitarbeiter– die Sicherung eines guten Arbeitskli-

mas– die Personalentwicklung der einzel-

nen Mitarbeiter– den aufgaben- und persönlichkeits-

gerechten Einsatz der Mitarbeiter– die Kontrolle der Aufgabenerledi-

gung– die Konfliktsteuerung.

66..44..22.. MMiittaarrbbeeiitteerrggeesspprrääcchhDas Mitarbeitergespräch ist ein wesentli-ches Element zur Personalentwicklung.Das (protokollierte) Mitarbeitergesprächhat zum Ziel, regelmäßig mit den Mitar-beitern Bilanz zu ziehen und sie in dieGestaltung sowohl des Arbeitsumfeldesals auch ihre Förderung mit einzubezie-hen.Gespräche zwischen Vorgesetzen undMitarbeitern sind Voraussetzung undGrundlage einer erfolgreichenZusammenarbeit und Führung sowie derPersonalentwicklung. Während der täg-lichen Arbeit hat der Vorgesetzte eineVielzahl von Abstimmungsgesprächenmit den einzelnen Mitarbeitern odereinem Aufgabenteam zu führen. Oft sinddiese Gespräche auf die jeweiligenaktuellen Sachaufgaben und -problemeim „Tagesgeschäft” gerichtet und bietenhäufig wenig zeitlichen Raum, über kon-textbezogene, längerfristige Ziele derspezifischen Aufgabenbereichen, dieQualität der Zusammenarbeit und Ent-wicklungsperspektiven des Mitarbeiterszu sprechen. Das jährliche Mitarbeiterge-spräch zwischen dem Vorgesetzten mitjedem seiner ihm unmittelbar zugeordne-ten Mitarbeiter bietet dafür Raum undChance. In dem Mitarbeitergesprächgeht es darum

■ die Arbeit und Zusammenarbeit zubetrachten

■ zukunftsbezogene Wege für die weitereEntwicklung im Aufgabenbereich undfür die berufliche Förderung aufzuzei-gen

■ die erforderlichen Aktivitäten zur Zieler-reichung gemeinsam zu vereinbaren.

Das jährliche Mitarbeitergespräch sollte injeder Kommunalverwaltung verbindlicheingeführt werden. Verbindliche Leitlinieneines Mitarbeitergesprächs sollten dabeisein:

■ Erarbeitung eines Leitfadens zum jähr-lichen Mitarbeitergespräch

■ Erarbeitung eines Gesprächsleitfaden27,der von den Gesprächsteilnehmern zurVorbereitung und Protokollierung desGesprächs benutzt werden kann.

30

ThemenThemen

26 Pohl, Ziele bestimmen – So erstellen Sie einLeitbild für die öffentliche Verwaltung, in:Lischke Consul-ting GmbH, Neues Verwal-tungsmanagement, Düsseldorf, 42. Ergän-zungslieferung, C. 13, S. 1 ff

27 Schmidhammer/Arendt, Überlegen führen –Mitarbeitergespräche richtig strukturieren, in:Lischke Con-sulting GmbH, Neues Verwal-tungsmanagement, Düsseldorf, 42. Ergän-zungslieferung, C 2.14, S. 1 ff

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66..44..33.. ZZiieellvveerreeiinnbbaarruunnggssggeesspprrääcchhVom Mitarbeitergespräch zu trennen istdas Zielvereinbarungsgespräch. Das Ziel-vereinbarungsgespräch ist ein Instrumentder Führung durch Zielvereinbarungen mitdem der Frage nachgegangen wird, wel-che aus dem Aufgabenspektrum herausra-genden Ziele der Mitarbeiter in der bevor-stehenden Arbeitsperiode in welchemUmfang und welcher Qualität erreichensoll. Zielvereinbarungsgespräche gehendavon aus, dass die tägliche Arbeit nichtdurch „Weisungen im Einzelfall”, die„Sichtung der Eingangspost” und die„Kontrolle durch Unterschrift” erfolgt,sondern konkrete Arbeitziele vereinbartwerden, die eigenständig von dem Mitar-beiter erledigt werden. Diese Art der Auf-gabenerledigung

■ motiviert, da der Mitarbeiter seinenAufgabenbereich aktiv mitgestaltet

■ erweitert den Handlungs- und Entschei-dungsspielraum der Mitarbeiter

■ gibt dem Mitarbeiter Klarheit im Hin-blick auf die Erwartung des Vorgesetz-ten

■ ermöglicht eine vergleichsweise objekti-ve Grundlage für die Beurteilung vonLeistungen

■ verschafft Sicherheit in Bezug auf diePriorität der Aufgabenerledigung

■ fördert die Aufgabenkritik■ erleichtert und vereinfacht die Mitarbei-

terführung durch die Vorgesetzten■ setzt Anhaltspunkte für die Personal-

entwicklung des einzelnen Mitarbeiters

Wenn Zielvereinbarungsgespräche in derVerwaltung bisher noch nicht eingeführtsind28, so wird es im Rahmen der Umset-zung des NKF29 und der Umsetzung derleistungsgerechten Bezahlung nach § 18TVöD30 erforderlich werden, konkrete Leis-tungsziele zu einzelnen Produkten aus demLeistungskatalog der Kommunalverwal-tung zu treffen. Damit ist eine Gelegenheitgegeben, spätestens zu diesem ZeitpunktZielvereinbarungsgesprächen einzuführen.

66..44..44.. BBeeuurrtteeiilluunnggeennDie Beurteilung ist nach ständiger Recht-sprechung die Grundlage für die Personal-auswahl31 und damit für die Personalent-wicklung ein wesentlicher Baustein. Beur-teilungen helfen, subjektive Eindrücke undEinschätzungen von Vorgesetzten gegen-über Mitarbeitern rational zu hinterfragenund tatsächliches Entwicklungspotenzialherauszuarbeiten32. Durch die Beurteilungerhalten die Mitarbeiter eine transparenteund nachvollziehbare Leistungsrückmel-dung.Für die Beurteilung sind in der Regel Richt-linien für die dienstliche Beurteilung der

Beamten und Angestellten/Beschäftigenmaßgeblich. Soweit diese nicht vorhandensind beziehungsweise überarbeitet werdenmüssen, ist auf folgende Parameter zu ach-ten33:

■ Gerechtigkeit, Transparenz und Noch-vollziehbarkeit der Beurteilung sicherzu-stellen, also auch das Beurteilungsver-fahren zu regeln und die Regelbeurtei-lung verpflichtend einzuführen,

■ Leistungen der Mitarbeiter objektiv undgerecht zu differenzieren und zu doku-mentieren, also Vorschläge zur Festle-gung des Beurteilungsmaßstabes undder Beurteilung von Merkmalen zu ent-wickeln,

■ Vergleichbarkeit herzustellen, also glei-che Merkmale zu entwickeln und dieNormalverteilung aller Beurteilungensicherzustellen,

■ Potenziale zu prognostizieren, also dieLeistungs- und Entwicklungsmöglich-keiten zu dokumentieren.

Die Einführung neuer Beurteilungsrichtli-nien bedarf einer ausführlichen Informa-tion der Mitarbeiter sowie der Schulungder Vorgesetzten und Führungskräfte34,die die Beurteilungsrichtlinien umzuset-zen haben. Es bietet sich an, diese Ele-mente vor jeder Beurteilungsrundegegebenenfalls wieder aufzugreifen.Durch das Personalamt ist sicherzustel-len, dass

■ Regelbeurteilungen verpflichtend ein-geführt und durchgeführt werden,

■ die Ergebnisse der Beurteilung im Hin-blick auf die Normalverteilung zentralstatistisch ausgewertet werden,

■ die Beurteilungspraxis beobachtet wird,■ Grundsatzfragen geklärt werden,■ eine weitgehend einheitliche Handha-

bung und Vergleichbarkeit sichergestelltwird.

7. Wie kann ein Personal-entwicklungskonzepteingeführt und umgesetztwerden?

Die Umsetzung des Personalentwicklungs-konzeptes kann nicht von heute auf mor-gen erfolgen. Die Einführung und Umset-zung eines Personalentwicklungskonzep-tes ist von vier grundlegenden Vorausset-zungen abhängig:

1. Wesentliche Voraussetzung für die Ein-führung und Umsetzung eines Perso-nalentwicklungskonzepts ist, dass dieVerwaltungsführung Personalentwick-lung will und mitträgt35, denn nur so

kann Personalentwicklung wirksamwerden und es kann erreicht werden,dass die einzelnen Aktivitäten in derVerwaltung Umsetzungschancen ha-ben und Akzeptanz finden.

2. Eine weitere, wichtige Weichenstellungist es, Betroffene zu Beteiligten zumachen36, damit sichergestellt ist, dasssich Personalentwicklung an den Zielenund Bedürfnissen der Betroffenenorientiert und von ihnen mitgetragenwird.

31

ThemenThemen

28 Brück, Erfolgsfaktoren für Zielvereinbarungen,Personalmagazin, 2006, S. 60 ff, Vgl. auchHock/Schäffer/Schiefer, LeistungsorientierteVergütung im öffentlichen Dienst, Freiburg2006, s. 32 ff

29 Neues Kommunales Finanzmanagement30 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

(TVöD) vom 13.9.2005; zur Einführung derleistungsgerechten Bezahlung vgl. Collisi, Jetztwird´s ernst: leistungsbezogene Vergütungund Personalbeurteilung nach dem TVöD, in:Gourmelon/Kirbach, Personalbeurteilung imöffentlichen Sektor, Baden-Baden, 2006, S. 19ff; Gourmelon, Was bei der Umsetzung desTVöD beachtet werden sollte, Verwaltungs-rundschau 2006, 361; KGSt-Bericht 2/2006:Leistungsorientierte Entgeltbestandteile imTVöD: Erste Empfehlungen; Stühm/Goebel,Fluch oder Segen – Einführung eines neuenvariablen Vergütungssystems im Bereich desBAT nach der Neugestaltung des Tarifrechtsfür den öffentlichen Dienst(TVöD), DerÖffentliche Dienst 2005, S. 73 ff; Schaller,Neues Tarifrecht für Bund und Kommunen,Verwaltungsrundschau 2005, S. 361 ff;Hock/Schäffer/Schiefer, LeistungsorientierteVergütung im öffentlichen Dienst, Freiburg2006

31 BVerwG, DÖV 2001, S. 293; Wind/Schim-ana/Wichmann/Langer, Öffentliches Dienst-recht, 5. Auflage, Stuttgart 2002, Rn. 530 ff;Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6.Auflage, München 2005, Rn. 424 ff.

32 Müller, Systematische Mitarbeiterbeurteilun-gen und Zielvereinbarungen, Zürich 2005, S.16 ff

33 Gunkel, Rechtliche Rahmenbedingungen fürPersonalbeurteilungen im öffentlichen Sektor,in: Gourme-lon/Kirbach, Personalbeurteilungim öffentlichen Sektor, Baden-Baden, 2006, S.34; Dulisch, Entwicklung von Beurteilungs-richtlinien auf der Grundlage des neuen Tarif-rechts und der Dienstrechtsreform, in: Gour-melon/Kirbach, Personalbeurteilung imöffentlichen Sektor, Baden-Baden, 2006, S.46; Gourme-lon/Kirbach, Gestaltung von Per-sonalbeurteilungssystemen – eine Herausfor-derung für Theorie und Pra-xis, in: Gourme-lon/Kirbach, Personalbeurteilung im öffent-lichen Sektor, Baden-Baden, 2006, S. 13; Bar-tehl, Beurteilungssysteme in Kommunalver-waltungen, in: Lischke Consulting GmbH,Neues Verwal-tungsmanagement, Düsseldorf,42. Ergänzungslieferung, C 2.22 S. 1 ff

34 Gourmelon, Beurteilungsgespräche wirksamführen, in Gourmelon/Kirbach, Personalbeur-teilung im öffentlichen Sektor, Baden-Baden,2006, S. 123

35 Drescher, aaO. S. 336 Drescher, aaO. S. 4

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3. Des weiteren ist unabdingbar, dass fürdie Umsetzung, die einzelnen Baustei-ne des Personalenwicklungskonzeptesausreichende finanzielle Ressourcenzur Verfügung gestellt werden: Ohnefinanzielle Mittel können Bausteinedes Personalentwicklungskonzeptesnicht eingeführt und umgesetzt wer-den, das Personalentwicklungskon-zept wäre in diesem Fall lediglichMakulatur.

4. Darüber hinaus ist es zur Einführung,Umsetzung und Weiterentwicklungeines Personalentwicklungskonzeptesorganisatorisch notwendig, eine eigeneFunktionseinheit „Personalentwick-lung” einzurichten37, die im Personal-bereich angesiedelt werden sollte. Alszentrale Personalentwicklungsstellewerden hier steuernde und unterstüt-zende Aufgaben wahrgenommen undeng mit der Verwaltungsführungkooperiert38. Die Aufgaben und Kom-petenzen sind streng von der Personal-sachbearbeitung zu trennen, da Perso-nalentwicklung nicht nebenher erfol-gen kann und nicht nur Zusatzaufgabeder Personalsachbearbeitung ist. Auf-gabe eines Personalentwicklers ist es,das Personalentwicklungskonzept pro-fessionell einzuführen, umsetzen undweiterzuentwickeln.

Nur wenn diese Voraussetzungen grund-sätzlich gegeben sind, kann ein Personal-entwicklungskonzept erarbeitet werden,wobei die Erarbeitung eines Personalent-wicklungskonzeptes selbst ein Prozess39 ist,an dessen Anfang eine Bedarfsermittlungsteht: Welche Lernfelder, Zielgruppen,Wege, Instrumente sind erforderlich, umdie Ziele der Personalentwicklung zu errei-chen? Diese Frage kann nicht allgemeinbeantwortet werden, sondern muss fürjede Kommunalverwaltung spezifisch erar-beitet werden, damit das Personalentwick-lungskonzept passgenaue Vorschläge füreinzelne Maßnahmen und Zielgruppenenthält. Die einzelnen Instrumente desPersonalentwicklungskonzepts sind dabeijeweils weiter zu entwickeln und zu opti-mieren.Die Erarbeitung des Konzeptes selbstkann einer Projektgruppe (bestehend ausder Leitung der Personalabteilung, demPersonalrat, der Gleichstellungsbeauf-tragten, dem Personalentwickler undFührungskräften sowie Mitarbeitern ausunterschiedlichen Ämtern) übertragenwerden; die Konzepterstellung kannallerdings auch als Projekt einer Einzel-person (z.B. Personalentwickler) übertra-gen werden, die dann für einzelne Aspek-te des Konzepts die unterschiedlichenBereiche der Kommunalverwaltung ein-bezieht.Das erarbeitete Personalentwicklungskon-zept ist mit dem Gemeinde-/Stadtratbeziehungsweise Kreistag abzustimmen,da die Bereitstellung der erforderlichenfinanziellen Mittel in das Budgetrecht derVertretung fällt.

Da das Personalentwicklungskonzept einKonzept ist, bedarf es der ständigen Weiter-entwicklung. Diese setzt voraus, dass dieeinzelnen Bausteine kontinuierlich überar-beitet, angepasst und optimiert werden40.Auch wenn der Erfolg von Personalentwick-lungsmaßnahmen nur sehr schwer nachzu-weisen ist, weil Verhaltensänderungen beimMenschen kaum messbar sind und die Wir-kung von Personalentwicklungsmaßnah-men auf die praktische Arbeit erst nach län-gerer Zeit feststellbar sind, jedoch nicht ein-deutig einer entsprechenden Maßnahmezugeordnet werden können41, bieten sichfür erste Erfolgskontrollen Seminarauswer-tungen, Beobachtungen etwa des Kranken-standes, der Beschwerden, der Umset-zungswünsche der Mitarbeiter und insbe-sondere Mitarbeiterbefragungen an. Inregelmäßigen Abständen sollte daher überdie Personalentwicklung berichtet werden,damit Anpassungen rechtzeitig vorgenom-men werden können.Personalentwicklungskonzepte – neindanke: Das könnte die Reaktion nach die-sem Artikel sein, denn Personalentwick-lung ist ein Prozess ohne kurzfristig ökono-misch messbare Ergebnisse.Personalentwicklungskonzepte – jetztunbedingt: Das sollte die Reaktion sein –auch wenn Personalentwicklung ein Pro-zess ohne kurzfristig ökonomisch messbareErgebnisse ist, denn Personalentwicklungist aufgrund der aufgezeigten Rahmenbe-dingungen für Kommunalverwaltungendringend notwendig.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 11.11.01

1. Allgemeines

Mit der Ergänzungsvorlage zum GFG 2007wird im Steuerverbund ein Mehrbetragvon zirka 284 Millionen Euro, der sich auf-grund der Ist-Steuereinnahmen der Refe-renzperiode gegenüber den zuvor zugrun-de gelegten Schätzungen ergeben hat, ver-teilt. Dieses Vorhaben ist konsequent, dadie Kommunen auf die Weitergabe diesesMehrbetrages aufgrund der Berechnungs-grundlagen für den Steuerverbund einenAnspruch haben. Darüber hinaus hätten

wir es begrüßt, wenn die Landesregierungdie Ergänzungsvorlage zum Anlass genom-men hätte, die Herausnahme der Grunder-werbsteuer aus der Bemessungsgrundlagefür den Steuerverbund rückgängig zumachen. Bereits in unserer Stellungnahmezum GFG 2007 hatten wir ausgeführt, dasses die desolate Finanzlage der Kommunennicht zulässt, Konsolidierungsbeiträge fürden Landeshaushalt zu erbringen. Dieunbestritten notwendige Sanierung desLandeshaushaltes muss im eigenen Kom-petenzbereich stattfinden und dort finanz-

wirtschaftlich greifen. Für den Fall, dassLandesregierung und Landesgesetzgeberan ihrem Vorhaben festhalten, die Kom-munen in 2007 mit einem Konsolidie-rungsbeitrag in einer Größenordnung von165 Millionen Euro (Anteil Grunderwerb-steuer) an der Sanierung des Landeshaus-haltes zu beteiligen, möchten wir anregen,die Steuermehreinnahmen mit einemAnteil von 165 Millionen Euro für eineneinmaligen Konsolidierungsbeitrag zu ver-wenden und im Gegenzug die Grunder-werbsteuer in der Bemessungsgrundlage

32

ThemenThemen

37 Rienaß, aaO. S. 2938 Innovationsring hessischer Landkreis, Hessi-

scher Landkreistag, , Empfehlungen zur Perso-nalentwick-lung, Wiesbaden 2001, S. 15

39 Drescher, aaO., S. 940 Drescher, aaO. S. 1141 Drescher, aaO.S. 10

GFG 2007 Ergänzungsvorlage –Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft

Nach Abschluss des Referenzzeitraumes für das GFG 2007 ergibt sich im Steuerverbund gegenüber dem ursprünglich eingebrachtenGesetzentwurf ein Mehrbetrag in Höhe von insgesamt 284,412 Millionen Euro. Zur Verteilung dieses Mehrbetrages hat die Landes-regierung eine Ergänzungsvorlage zum GFG in den Landtag eingebracht (LT-Drs. 14/2850 und 14/2884). Zu dieser Ergänzungsvor-lage hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 23. November 2006 folgende Stellungnahme abgegeben:

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für den Steuerverbund zu belassen. Dieswäre ein wichtiger Beitrag des Landes zurlangfristigen Gesundung der Kommunal-haushalte. Ein solcher Beitrag ist dringenderforderlich, da die Konsolidierung deröffentlichen Finanzen in Nordrhein-West-falen nur mit starken und handlungsfähi-gen Kommunen gelingen kann. Die lang-fristig angelegte Kürzung der Bemessungs-grundlage für den Steuerverbund trifftgerade diejenigen Kommunen, die auf-grund ihrer geringen eigenen Finanzkraftauf Zuweisungen des Landes besondersdringend angewiesen sind.Darüber hinaus möchten wir daran erin-nern, dass uns im Zusammenhang mit demWegfall eines gesonderten Solidarbeitrag-gesetzes ab dem Jahr 2006 sowie demdamit verbundenen Verzicht auf eine Spitz-abrechung und die nicht mehr durchzu-führende Verrechung einer Über-/Unter-zahlung im Steuerverbund zugesagt wor-den ist, dass auch künftig Leistungen der

Dass mit dem Bürokratieabbaugesetz Idie Sonderregelungen, die sich in der

Modellregion OWL bewährt haben, aufganz Nordrhein-Westfalen werden sollen,findet im Grundsatz unsere Zustimmung.Hinsichtlich der Auswahl der Regelungen,die jetzt landesweit gelten sollten, sehenwir allerdings Korrekturbedarf.

I. Verzicht auf eineBefristung derlandesweiten Geltung

Die landesweite Geltung der in der Modell-region OWL seit 2004 bzw. 2005 gelten-den Sonderregelungen soll gemäß § 5 Abs.3 Satz 1 des Gesetzentwurfs bis zum31.12.2007 befristet werden. Je nachInkrafttreten würden die betreffendenRegelungen mithin nur für einen ver-gleichsweise kurzen Zeitraum von rundeinem Jahr (womöglich kürzer) landesweitgelten, bevor sie gegebenenfalls nach Aus-wertung der endgültigen Evaluationser-gebnisse letztlich doch in Dauerrecht über-führt werden.Die Ausweitung der OWL-Sonderregelun-gen wird insbesondere damit begründet,dass sich diese Regelungen während derbisherigen Laufzeit des Bürokratieabbau-

gesetzes OWL bewährt haben. Vorbehalt-lich der Ausführungen unter Ziffern II bis Vteilen wir diese Einschätzung. Gerade des-halb ist aber für uns nicht nachvollziehbar,weshalb die OWL-Sonderregelungennicht unter Verzicht auf eine weitereErprobungsphase unmittelbar in landes-weites Recht mit der bei Landesgesetzenseit einigen Jahren üblichen Befristung vonfünf Jahren überführt werden. Gründe, diegegen ein solches gesetzgeberisches Vor-gehen sprechen, sind für uns nicht ersicht-lich. Im Gegenteil, es sprechen insbeson-dere die Gesichtspunkte der Rechtssicher-heit und Planbarkeit von Verwaltungshan-deln für ein solches Vorgehen, denn denRechtsanwendern würde die Möglichkeiteröffnet, sich für die Dauer von mindes-tens fünf Jahren auf die neue Rechtslageeinzustellen. Hinzu käme, dass die positi-ven Effekte der mit den bisherigen Sonder-regelungen verbundenen Deregulierungohne Zeitverzug landesweit eintretenkönnten.Mithin sprechen wir uns dafür aus, dieSonderregelungen, die sich in der RegionOWL bewährt haben, unmittelbar – d. h.:unter Verzicht auf eine weitere Erpro-bungsphase – in landesweites Recht zuüberführen.

II. Weitere Aussetzung desWiderspruchsverfahrensin der Modellregion OWLim Baubereich

Die in § 2 Nr. 3 des Gesetzentwurfs vorge-sehene Aussetzung des Widerspruchsver-fahrens sollte vorerst für den Baubereichnicht landesweit gelten.Nach den Erfahrungen unserer Mitglieds-kommunen erfüllt das Widerspruchsver-fahren gerade im Baubereich in besondererWeise seine Befriedungsfunktion. EinzelneBauaufsichtsbehörden berichten, dass biszu 80 Prozent aller Widerspruchsverfahrennicht in das verwaltungsgerichtliche Ver-fahren übergehen. Dies hat seinen Grundzum Einen darin, dass im Widerspruchsver-fahren vor der Abhilfeentscheidung durchdie Ausgangsbehörde häufig noch dieMöglichkeit besteht, im Dialog mit denBauherren oder gegebenenfalls NachbarnModifikationen der Baupläne zu erörtern,die zu einer Genehmigungsfähigkeit desVorhabens führen können. Korrekturmög-lichkeiten ergeben sich auch häufig in denFällen, in denen etwa nur die Gebührener-mittlung durch die Behörde fehlerhaft war.Zum Anderen finden aber auch die Wider-spruchsentscheidungen eine hohe Akzep-

Kommunen, die den kommunalenGesamtsolidarbeitrag überschreiten, abge-rechnet und der kommunalen Familie überden Steuerverbund zur Verfügung gestelltwerden. Da die Gewerbesteuer bereits imJahr 2006 stärker angestiegen ist als derSteuerverbund, dürften relevante Über-zahlungen vorliegen. Das ergibt sich dar-aus, dass mit dem GFG 2006 festgelegtworden ist, dass die kommunalen Über-zahlungen mit einer Erhöhung des Ver-bundsatzes um 0,68 Punkte abgegoltenwerden. Dies entsprach einem absolutenBetrag von 200 Millionen Euro, der aufGrundlage der durchschnittlichen Über-zahlungen aus den Jahren 2005 und 2006ermittelt worden ist. Aufgrund der Gewer-besteuerentwicklung übersteigen die kom-munalen Überzahlungen den im Steuer-verbund abgegoltenen Betrag. Insofern istes Aufgabe der Landesregierung, die Grö-ßenordnung des Betrages zu ermitteln undin der Verbundmasse zu berücksichtigen.

2. Zu dem Fragenkatalog

Hinsichtlich der mit der Auflösung derSonderbehörden verbundenen Proble-matik der Eingliederung des entspre-chenden Personals in die Bezirksregie-rungen sowie weiterer organisatorischerEntscheidungen können die kommuna-len Spitzenverbände keine Einschätzungabgeben.Soweit im Zuge der Auflösung der Sonder-behörden eine Kommunalisierung staat-licher Aufgaben beabsichtigt ist, laufen dieGespräche in den entsprechenden Arbeits-gruppen.Eine endgültige Entscheidung ist abhängigvon der Frage, ob ein Konsens über dievom Land an die Kommunen zu zahlendeEntschädigung für die Aufgabenerledigungherbeigeführt werden kann.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 20.30.00

33

ThemenThemen

Stellungnahme zum Bürokratieabbaugesetz I

Am 29.11.2006 hat der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform des Landtages Nordrhein-Westfalen eineAnhörung zum Entwurf eines ersten Gesetzes zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz I) durchgeführt. Dazu hat die Arbeitsge-meinschaft der kommunalen Spitzenverbände die folgende Stellungnahme abgegeben:

04-44 22.12.2006 12:13 Uhr Seite 33

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tanz, so dass auch der im Widerspruchsver-fahren Unterlegene oftmals kein Klagever-fahren mehr angestrengt.Vor diesem Hintergrund bezweifeln wir dieAussage in der Gesetzesbegründung, dasWiderspruchsverfahren führe zu deutlichenVerzögerungen. Wenn unsere Annahmezutrifft, dass die Mehrzahl der Verfahren imWiderspruchsverfahren erledigt werdenkann, würde für diese Mehrzahl der Fällesogar eine deutliche Verfahrensverlänge-rung eintreten, weil das verwaltungsgericht-liche Verfahren erheblich mehr Zeit inAnspruch nimmt. Es verursacht zudem füralle Beteiligten höhere Kosten.Wir geben zusätzlich zu bedenken, dass dieAussetzung des Widerspruchsverfahrensvon den Kommunen in besonderer Weisefinanzielle, verwaltungsorganisatorischeund personalwirtschaftliche Anpassungenverlangen würde. Zwar wären solche Maß-nahmen – für sich genommen – eherzumutbar, wenn der Gesetzgeber vonvornherein eine dauerhafte Abschaffungdes Widerspruchsverfahrens vorsehen unddamit entsprechend des unter I. Ausge-führten eine rechtssichere und verlässlichePlanung ermöglichen würde. Jedoch mussdas Widerspruchsverfahren auch in seinergewachsenen Rechtsschutzfunktion imVerhältnis zwischen Bürger, Verwaltungund Gerichtsbarkeit betrachtet werden. Indieser rechtspolitischen Dimension unter-scheidet sich die Regelung des § 2 Nr. 3 desGesetzentwurfs nach unserem Verständnismaßgeblich von den sonstigen, in § 2 desGesetzentwurfs genannten Vorschriften.Unter diesem Blickwinkel schließen wir dieAbschaffung bzw. Modifikation des Wider-spruchsverfahrens nicht generell aus.Erfahrungen anderer Bundesländer mit derAbschaffung des Widerspruchsverfahrenszeigen, dass auch alternative Wege ver-waltungsinterner Überprüfung denkbarsind. Hierzu gehören beispielsweise„Beschwerdemanagementverfahren”, dieauf einen frühzeitigen Dialog zwischenBürger und Verwaltung abzielen. In einemersten Schritt halten wir daher eine rechts-tatsächliche Erhebung über die mit derAbschaffung des Widerspruchsverfahrensim Baubereich verbundenen Konsequen-zen für unabdingbar. Dabei könnte auchdie Überlegung miteinbezogen werden,den Devolutiveffekt aufzuheben und dieEntscheidung über den Widerspruch derAusgangsbehörde zu übertragen.Bislang liegt eine solche Erhebung zu denmit einer Abschaffung des Widerspruchs-verfahrens für Bürger, Verwaltung undGerichten verbundenen Konsequenzennicht vor. Das gilt nach unserer Kenntnisauch für die Modellregion OWL. Dabeiwäre eine solche Erhebung insbesondereim Baubereich erforderlich, da hier keine

Erfahrungen aus anderen Ländern vorlie-gen. In Niedersachsen, Hessen und Bayern,die das Widerspruchsverfahren für andereVerwaltungsbereiche abgeschafft haben,ist am Erfordernis des förmlichen Vorver-fahrens für den Baubereich festgehaltenworden – maßgeblich aus den eingangsgeschilderten Erwägungen.Mithin sollte derzeit von einer landesweitenAussetzung des Widerspruchsverfahrens imBaubereich abgesehen werden. Bevor derOWL-Modellversuch mit dem Bürokratieab-baugesetz I hinsichtlich der Abschaffung desWiderspruchsverfahrens in diesem Bereichauf das gesamte Land ausgeweitet wird, soll-te vielmehr zunächst zu dieser Fragestellungeine eingehende Evaluierung des Modellver-suchs über einen Zeitraum von mindestenszwei Jahren seit Inkrafttreten des Ergän-zungsgesetzes OWL vorgenommen werden.Konkret regen wir an, hierzu eine Arbeits-gruppe unter Beteiligung der betroffenenLandesressorts, der Bezirksregierung Det-mold und der kommunalen Spitzenverbändeeinzurichten, die zunächst das genaue Unter-suchungskonzept und insbesondere die zuuntersuchenden Fragestellungen und diezugrunde zu legenden Kriterien festlegt. Aufder Basis der Ergebnisse einer entsprechen-den Evaluierung könnte sodann unterBerücksichtigung der Interessen von Bürgern,Verwaltung und Gerichten eine Entscheidungüber die landesweite Abschaffung desWiderspruchsverfahrens getroffen werden.

III. Ersetzen des rechtswidrigversagten Einvernehmensder Gemeinde imBaurecht durch dieBauaufsichtsbehörde(§ 2 Nr. 4 a)

Die Regelung zur Ersetzung des gemeind-lichen Einvernehmens durch die Bauauf-sichtsbehörde hatten der Städtetag und derStädte- und Gemeindebund bereits in ihrerStellungnahme zum Ergänzungsgesetz OWLim Jahr 2005 abgelehnt: Aus der Planungs-hoheit der Gemeinden ergibt sich ihr Rechtzur Beteiligung an Vorhaben, die ihre Pla-nungsfreiheit berühren. In der Zulassung vonVorhaben nach den §§ 33 bis 35 BauGBkann eine Präjudizierung der gemeindlichenPlanung liegen, daher stellt das Erfordernisdes gemeindlichen Einvernehmens bei derZulassung dieser Vorhaben ein sich unmittel-bar aus der verfassungsrechtlichen Stellungder Gemeinden ergebendes Beteiligungs-recht dar. Die Bauaufsichtsbehörden verfü-gen typischerweise nicht über spezielleErfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebietdes kommunalen Selbstverwaltungsrechts.Die behauptete Verfahrensverzögerung trittbei klar rechtswidrigen Versagungen des Ein-

vernehmens nicht ein, weil die Kommunal-aufsicht ebenso schnell handeln kann wiedie Bauaufsichtsbehörden. In schwierigenFällen ist eine vermeintliche Verzögerung imInteresse einer sachgerechten Lösung hinzu-nehmen. In der Praxis wird die Rechtsposi-tion der Gemeinde des Öfteren durch dieKommunalaufsicht bestätigt und die Bauge-nehmigung muss endgültig unterbleiben.Der Landkreistag ist demgegenüber mitder geplanten Ersetzung des rechtswidrigversagten Einvernehmens durch die Bau-aufsichtsbehörde einverstanden.

IV. Wegfall des Genehmi-gungserfordernissesfür Werbeanlagen inGewerbe- und Industrie-gebieten außerhalb einesBebauungsplanes(§ 2 Nr. 4 b)

Die Freistellung von Werbeanlagen auch innach § 34 Abs. 2 BauGB einzustufenden(artreinen) Gebieten erscheint unter demAspekt des Bürokratieabbaus sinnvoll.Daher ist der Vorschlag im Grundsatz zubegrüßen. Unverständlich bleibt allerdings,warum er sich nur auf Werbefahnenbezieht und nicht für alle Werbeanlagengilt. Es wird abzuwarten sein, inwieweitauch ohne präventive Kontrolle durch dieBauaufsicht die Anforderungen insbeson-dere des § 13 Abs. 2 BauO NRW eingehal-ten werden.

V. Anzeige- stattGenehmigungsverfahrenfür Nutzungsänderungen(§ 2 Nr. 4 c)

Bereits nach geltender Rechtslage ist eineNutzungsänderung im bauordnungsrecht-lichen Sinn nur dann genehmigungspflich-tig, wenn sich die neue Nutzung von derbisherigen (legalen) Nutzung dergestaltunterscheidet, dass sie anderen oder weiter-gehenden Anforderungen bauordnungs-rechtlicher, bauplanungsrechtlicher odersonstiger öffentlich-rechtlicher Art unter-worfen ist. Bei unproblematischen Nut-zungsänderungen – sofern bei diesen über-haupt ein Genehmigungsverfahren erfor-derlich ist – ist die Verfahrensdauer auchbereits jetzt entsprechend kurz. Dies giltnicht nur für Baugenehmigungen imZusammenhang mit Nutzungsänderungen.Als Beispiel verweisen wir auf die Projekte„Schnelle Baugenehmigung” in Solingenund „24-Stunden-Baugenehmigung” inKöln, bei denen für bestimmte Fallgestal-tungen die Erteilung einer Baugenehmigunginnerhalb von 1 bis 2 Tagen bzw. 24 Stun-

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ThemenThemen

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den nach Eingang der vollständigenAntragsunterlagen garantiert wird. Andere oder weitergehende Anforderun-gen ergeben sich bei Nutzungsänderun-gen vielfach im Hinblick auf Stellplatzfra-gen, Abstandsflächen oder auch denBrandschutz. Gerade diese Erfordernisse(Brandschutz- und Rettungsweganforde-rungen z.B. bei Geschossdecken, Nut-zungstrennwänden, Treppenraumab-schlüssen) werden jedoch von denAntragstellern bzw. Entwurfsverfassernvielfach nicht erkannt. Dies führt in der

Der Rhein-Erft-Kreis hatte erstmalig dieMöglichkeit eines Sale-and-lease-back-

Modells im Rahmen einer Machbarkeits-und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung alsalternative Realisierungsform prüfen lassen.Die Umsetzung wurde in diesem Fall nichtweiter verfolgt, da die Wirtschaftlichkeits-prognose im Rahmen des geplanten Schul-sanierungsprojektes ungünstiger ausfiel alsdie Wirtschaftlichkeitsprognose im Rahmeneiner Realisierung als PPP-Modell.Bisherige Auffassung des Landes NRW war,dass gemäß § 90 Abs. 1 der Gemeindeord-nung (GO) eine Gemeinde nur die Vermö-gensgegenstände veräußern dürfe, die siezur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarerZeit nicht benötige. Diese Regel eröffnenicht die Möglichkeit, Vermögensgegen-stände zu veräußern, die nach einer Veräu-ßerung sofort wieder zurückgemietet oder-geleast würden, weil sie weiterhin unmittel-bar zur Aufgabenerfüllung benötigt würden.Sale-and-lease-back-Verfahren seien des-halb mit § 90 Abs. 1 GO NW nicht vereinbar.Der Rhein-Erft-Kreis, vertreten durch denSchuldezernenten Anton-Josef Cremer, ver-trat demgegenüber die Auffassung, dassweder die aktuelle Gesetzeslage in Nord-rhein-Westfalen noch ökonomische Argu-mente die Durchführung von PPP-Projektenim Wege von Sale-and-lease-back-Modellenausschließen. Es reiche zur Sicherung derAufgabenerfüllung aus, dass der Vermö-gensgegenstand der öffentlichen Hand imUmfang der durch die Leasing-/Mietverein-barung gesicherten Nutzungsrechte auchzukünftig zur Verfügung stehe. Das Sale-and-lease-back-Modell zeichne sich geradedadurch aus, dass sich die anfängliche Über-tragung des Grundstückseigentums auf den

Auftraggeber zwar in rein rechtlicher Hin-sicht als Veräußerung darstelle, jedoch derBesitz wie das umfassende Nutzungsrechtzur Sicherung der Aufgabenerledigung beider öffentlichen Hand verbleibe. Durch diedauerhafte vertragsgemäße Nutzungsmög-lichkeit im Wege des lease-back werdezudem sichergestellt, dass die faktische Stel-lung der öffentlichen Hand in Bezug auf dieSicherstellung der Erfüllung ihrer jeweiligenöffentlichen Aufgaben durch den formalenRechtsübergang nicht beeinträchtigt werde.In aller Regel sei das privatrechtliche „Eigen-tum” am Grundstück beziehungsweise anden darauf befindlichen Gebäuden ebennicht zwingende Voraussetzung für dieErfüllung öffentlicher Aufgaben. Vielmehrwerde das Grundstück nebst Gebäuden alsRaumeinheit lediglich zur Aufgabenerfüllungbenötigt. Ebenso wie die Eigentümerstellunggewähre aber auch der rechtmäßigeunmittelbare Besitz den Zugriff auf – und imRahmen der vertraglichen Vereinbarungen –ein Nutzungsrecht an dem Grundstück.Während einem Eigentümer beispielsweiseein unmittelbarer Zugriff auf ein Grundstücksogar verweigert werden könne, beschreibeder unmittelbare Besitz gerade die tatsächli-che und unmittelbare Sachherrschaft. Vordem Hintergrund dieser Argumentation ver-lange die Erfüllung der öffentlichen Aufga-ben eben nicht zwingend nach der privat-rechtlichen Eigentümerstellung, sondern esreiche grundsätzlich die tatsächliche Sach-herrschaft am Grundbesitz aus. Diese funk-tionale Betrachtung des Veräußerungsbe-griffs i.S.d. § 90 GO NW und dessen Ausle-gung werde ausdrücklich gestützt durch dasÖPP-Gesetz des Bundes. In Änderung desbisher geltenden § 63 BHO regele Art. 4

ÖPP-Gesetz im Absatz 2 Satz 2, dass dieVeräußerung von unbeweglichen Vermö-gensgegenständen unter bestimmten Vor-aussetzungen möglich ist, auch wenn diesezur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben(Bund) noch benötigt werden. VergleichbareRegelungen sähen zwischenzeitlich ebenfallseinige Landeshaushaltsordnungen vor.Auch die derzeitige Verwaltungspraxis stützediese Rechtsauffassung, da bereits heute ingroßem Umfang die Erfüllung der öffent-lichen Aufgaben durch die dauerhafteAnmietung von Objekten praktiziert undvon der Kommunalaufsicht ohne größereEinschränkungen akzeptiert werde.

Der neue Runderlass des Innenministeri-ums NRW „Kredite und kreditähnlicheRechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)”vom 09.10.2006 regelt unter Punkt 5.2.2.die Sale-and-lease-back-Verfahren wiefolgt:„Sale-and-lease-back ist nach Sinn undZweck des § 90 Abs.3 GO NW nur dannzulässig, wenn die Nutzung des Vermö-gensgegenstandes zur Aufgabenerledi-gung der Gemeinde langfristig gesichert istund die Aufgabenerledigung dadurch wirt-schaftlicher ist. Die stetige Aufgabenerledi-gung ist in der Regel dann gesichert, wenndas Sale-and-lease-back-Geschäft zurWerterhaltung beziehungsweise Wertstei-gerungen des Objektes bestimmt ist undder Gemeinde daran zur Aufgabenerfül-lung ein langfristiges Nutzungsrecht sowieeine Rückkaufoption eingeräumt wird.”

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Regel dazu, dass unvollständige bzw.unzureichende Bauvorlagen eingereichtwerden und eine Nachbesserung auf-grund der Anforderungen der BauPrüfVOerfolgen muss. Da auch beim Anzeigever-fahren Bauvorlagen zur Prüfung einge-reicht werden müssen, bleibt es für dieBauaufsicht bei der sehr zeitaufwändigenTätigkeit des Anforderns vollständigerund prüffähiger Unterlagen. Daher istanzunehmen, dass mit dem Instrumentdes Anzeigeverfahrens weder für diebeteiligten Bauaufsichtsbehörden noch

für die Bauherren selbst eine Verfahrens-erleichterung bzw. Zeitersparnis verbun-den ist. Auch nach bereits jetzt geltenderRechtslage werden Baugenehmigungenzeitnah erteilt, wenn die Bauvorlagenvollständig eingereicht werden.Im Übrigen gab es das Instrument desAnzeigeverfahrens bereits in früheren Bau-ordnungen – es wurde mit der Begründungabgeschafft, es habe sich nicht bewährt.

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ThemenThemen

Zur Zulässigkeit des „Sale-and-lease-back-Verfahrens” bei PPP-ProjektenVon Heike van Egdom, Projektbeauftragte beim Rhein-Erft-Kreis

Bei Sale-and-lease-back-Geschäften überträgt die Gemeinde das Eigentum an einem Objekt dem privaten Investor zur Sanierung,um es zur erforderlichen kommunalen Aufgabenerfüllung von ihm wieder anzumieten.

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Ludwig Neuber versteht sein Ehrenamtals kreisweite Aufgabe. In diesem Sinne

bietet er jeden Montag, außer in denSchulferien, eine feste Sprechzeit an wech-selnden Orten an.Vom Kreistag wurdeihm für seine Arbeitein Budget zur Verfü-gung gestellt. Neu-bers erklärtes Ziel isthierbei, sparsam undverantwortungsvollzu handeln, aberdennoch größtmögli-che Effekte zu erzie-len. Auf die Art undWeise ist er in derLage, fortlaufendInitiativen und Ver-anstaltungen imSinne der Integrationzu unterstützen.Dazu zählt unteranderem auch dietraditionelle Ad-vents- und Weih-nachtsfeier, diebereits Neubers Vor-gängerin Maria Wei-ler über viele Jahrehinweg durchgeführthat.Einen weiterenSchwerpunkt seinerArbeit sieht Neuberin schulischen undAusbildungsfragenbei Aussiedlern undausländischen Ju-gendlichen. Seinelangjährige Tätigkeitals Lehrer und Rektorsowie als Bürger-meister lassen ihndabei einerseits dieProbleme undSchwierigkeiten derJugendlichen verste-hen und ermöglichenihm andererseitsdurch seine guten Kontakte einen rei-bungslosen Umgang mit Behörden undBetrieben.Ludwig Neuber sieht die Aufgaben seinesAmtes aber auch darin, den Ansprech-partnern der Aussiedler vor Ort durch

geeignete Informationen zur Seite zu ste-hen. Im Bereich „Einbürgerungen” gibt esim Rhein-Sieg-Kreis, entgegen dem Bun-destrend, wonach ein Rücklauf von bis zu

50 Prozent zu verzeichnen ist, einenZuwachs von derzeit zirca 30 Prozent.„Die Menschen, die sich einbürgern las-sen, sind in besonderem Maße mit ihrerneuen oder alten Heimat Rhein-Sieg-Kreisverbunden”, sagt Ludwig Neuber. Nicht

zuletzt ist das auch ein Zeichen einerguten und soliden Integrationsarbeit, wieer es sich auf seine Fahne geschriebenhat. Neuber unterstützt die hierzu statt-

findenden Initiati-ven, so gut er kann,sei es in Kindergär-ten, Schulen oderVereinen oder auchauf Stadt- oderGeme inde fe s ten .Sofern es ihm mög-lich ist, nimmt er alsNeubürgerbeauf-tragter an Veranstal-tungen dieser Artimmer teil.Dies gilt ebenso fürTermine, die vonRegierungs- oderVerwa l tungsse i teaus initiiert werden,so zum Beispiel dasTreffen der Integra-t ionsbeauftragtenvon Bund, Ländernund Kommunen.Ludwig Neuberarbeitet mit allenEinrichtungen imRhein-Sieg-Kreis zu-sammen, die sichmit ausländischenMitbürgerinnen undMitbürgern befas-sen. Dies hilft oft,Missverständnisseuntereinander aus-zuräumen und führtmeist zu einem bes-seren Ergebnis füralle Beteiligten.Im direkten Bera-tungsgespräch emp-findet sich Neuberals „Türöffner undBrückenbauer.” Diesist für ihn persönlichder befriedigendereTeil seiner Arbeit.

„Denn hier kann ich wirklich und oft ganzschnell unbürokratisch und tatsächlichwirkungsvoll helfen.”

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Das PorträtDas Porträt

Das Porträt: Ein Jahr Neubürgerbeauftragterim Rhein-Sieg-Kreis

Gut ein Jahr ist es jetzt her, dass Ludwig Neuber vom Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises zum Neubürgerbeauftragten gewählt wurde.In einem Bericht hat er nun Bilanz gezogen über seine Arbeit im vergangenen Jahr.

Im Dienst der Neubürger im Rhein-Sieg-Kreis: Ludwig Neuber (lks.) und Landrat Frithjof Kühn

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Es werden die sechs drittplatziertenMannschaften der WM-Vorrunde sein,

die sich vom 24. bis 28. Januar in Lemgotreffen, um erstmals den Presidents-Cup,also die Plätze 13 bis 18 untereinanderauszuspielen. „Ein einmaliges Event, dassuns nicht nur internationalen Spitzenhand-ball, sondern auch über hundert Journalis-ten aus aller Weltnach Lippe bringenwird”, erklärt FynnHolpert, Managerdes Handballbundes-ligisten TBV Lemgo,der für die WM daslokale Organisations-komitee (LOK) leitet.Welche Mannschaf-ten in Lemgo spielenwerden, steht nochnicht fest. Aber mitKuwait, der Ukraine,Brasilien oder Argen-tinien, Ägypten oderTschechien, Nor-wegen oder Ungarnund Südkorea wirdes mit SicherheitHandball der Spit-zenklasse sein, der inder Lipperlandhallezu sehen sein wird.„Die Gelegenheitwollen wir nutzen,um den Sportlernund Besuchern ausaller Welt mit einemMix aus Party, Kultur,Event und Tourismusdie Vielfalt unseresschönen Lipperlan-des zu präsentieren”,ergänzt ThomasWolf-Hegerbeker-meier, der als Pressechef die Veranstaltun-gen organisieren wird. Und das Programmhat es in sich: Kulturelle Highlights, Sport-wettbewerbe, WM-Party und eine Journa-listenreise sind nur einige Punkte desanstehenden umfangreichen WM-Pro-gramms.Unter lippischen Firmen wirbt LOK-ChefFynn Holpert für Paten, die mit einem SatzEintrittskarten den Schulklassen denBesuch der Handball-WM in Lemgoermöglichen. Ein Schüler-Wettbewerb

ermuntert unter dem Motto „Handball imSportunterreicht” die Kinder und Jugend-lichen, sich kreativ mit der Handball-WMauseinanderzusetzen. Über den lippischenHandballkreis suchen die LOK-Macher 18Jugendmannschaften, die mit den Natio-nalteams auf das Spielfeld laufen möchten.Zudem richtet der Handballkreis am spiel-

freien Freitag einen großen Handball-Aktionstag für Schüler aus. Hier wollenSpieler des TBV Lemgo Kindern undJugendlichen dann auch den praktischenUmgang mit dem Ball vermitteln und dieHandball-Stars von morgen formen. Einweiterer Programmpunkt auf der Liste desOrganisationskomitees: ein Sternenlauf,organisiert vom Kreissportbund. Sportleraus ganz Lippe tragen 16 WM-Fahnenvom Austragungsort des Presidents-CupLemgo vor die Rathäuser der 16 lippischen

Städte und Gemeinden. „Wir wollen inganz Lippe und jeden Lipper auf die Welt-meisterschaft aufmerksam machen”, soThomas Wolf-Hegerbekermeier. „Undnatürlich möchten wir mit den gehisstenFahnen vor den Ämtern, „Welcome”-Ban-ner und Länderflaggen die internationalenGäste in unserer Region begrüßen.”

Schon lange vor Anpfiff des Eröffnungs-spiels am 19. Januar in Berlin machten sichverschiedene internationale Handball-Delegationen ein Bild von der Handball-hochburg Lippe.So schlug zum Beispiel die National-mannschaft aus dem morgenländischenKatar ihr Trainingslager in der Regionauf, um sich in aller Ruhe auf die Asien-Spiele und natürlich die Handball-Welt-meisterschaft in Deutschland vorzuberei-ten.

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Im FokusIm Fokus

Im Fokus: Handball-WM im Kreis Lippe

Die Fußball-WM ist erst seit ein paar Monaten zu Ende, da steht mit der Handball-Weltmeisterschaft schon das nächste sportliche Groß-event vor der Tür. Wenn im Januar und Februar 2007 die Weltelite des Handballs in Deutschland zu Gast ist, werden viele auch einen Blickauf Lippe, ganz besonders auf Lemgo werfen, ist die Lipperlandhalle doch Austragungsort des erstmals ausgespielten Presidents-Cups. DieVorbereitungen laufen bereits, um in der Region ein riesiges Handballfest auf die Beine zu stellen. Und die Vorfreude ist allenthalben groß.

Gemeinsam wollen Sie in Lippe ein großes Handballfest auf die Beine stellen: DHB-Vizepräsident Horst „Hotti”Bredemeier, WM-Botschafter Volker Zerbe, Fritz Winter, Vorsitzender des lippischen Kreissportbundes, TBVLemgo-Manager Fynn Holpert sowie der lippische Landrat Friedel Heuwinkel (v. lks.).

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werden voll und die Stimmung super”, warsich der Rheinländer ganz sicher. Als sport-liches Symbol übergab er an diesem Abendden Stab der Fußball-WM an Volker Zerbe.

Die Gäste in der Lip-perlandhalle erhiel-ten einen genauenEinblick in den Standder Vorbereitungenund schwelgten beiden AusführungenCalmunds noch ein-mal in den Sommer-märchen-Erinnerun-gen der Fußball-WM. „Sport lebt vonseinen Fans. Darumhoffen wir, schon imVorfeld viele Men-schen für die Welt-meisterschaft in derRegion begeistern zukönnen”, so der lip-pische Landrat. „Undwenn alles gut läuft,kommen die interna-tionalen Handball-fans vielleicht auchnach der WM insLipperland zurück –dann als Touristen.”

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Nr. 1/Januar 200710.30.02

machen”, freute sich TBV-Manager FynnHolpert auf die Weltmeisterschaft undanregende Gespräche mit Reiner Calmund.Und die gab es dann auch. „Die Hallen

Das taten auch die Zuschauer des erstenWM-Talks in die Lipperlandhalle, zu demder Kreis Lippe Ende November eingeladenhatte. Mit Stargast Reiner Calmund stimm-

ten sich das Publikum und die weiterenTalkgäste Landrat Friedel Heuwinkel, WM-Botschafter Volker Zerbe, OWL-Marke-ting-Chef Herbert Weber, Fynn Holpertund Nationalspieler Markus Baur schoneinmal auf die WM ein. Ein Sommermär-chen – das hat der „Big Boss” der Fußball-szene als WM-Botschafter so hautnah mit-erlebt, wie kaum ein anderer. „Jetzt möch-ten wir von seinen Erfahrungen profitierenund aus dem Sommermärchen namensFußball-WM ein Handball-Wintermärchen

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Im FokusIm Fokus

Für Deutschland: Nationalspieler Florian Kehrmann schaut trotz gebrochener Hand posi-tiv in Richtung Weltmeisterschaft. (Fotos (3): Anne Helpup)

Vom Sommer- zum Wintermärchen: WM-Botschafter Reiner Calmund übergibt denStab der Fußball-Weltmeisterschaft anHandball-WM-Botschafter Volker Zerbe.

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KulturStatistisches Jahrbuchdes Kreises Aachen 2006Mit der 43. Ausgabe seines StatistischenJahrbuches 2006 setzt der Kreis Aachen dasjährliche Angebot wichtiger statistischerDaten über den Kreis Aachen und seine krei-sangehörigen Städte und Gemeinden fort.Weitere statistische Informationen für denWirtschaftsraum Stadt und Kreis Aachen fin-den Sie auch unter der Adresse www.staed-teregion-aachen.de. In Verbindung mit die-sem gemeinsamen Internetauftritt von Stadtund Kreis Aachen steht ein kompetenter Rat-geber zur Verfügung, der weitere Impulse zurEntwicklung der StädteRegion Aachen gibt.Das Statistische Jahrbuch 2006 kann unterder Adresse www.kreis-aachen.de unterdem Menüpunkt „Der Kreis Aachen“ alsDownload abgerufen werden.

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Heimatkalender des KreisesHeinsberg 2007Die Region und ihre Menschen – sie bildenalljährlich das thematische Grundgerüst desHeimatkalenders. Ein Schwerpunkt liegt undlag dabei auf der Geschichte und Zeitge-schichte. Vor allem die gravierenden Ereig-nisse finden hier große Beachtung, wie etwadie Weltkriege des 20. Jahrhunderts mit ihrenweit reichenden Folgen. In absehbarer Zeitwird die Generation, die darüber aus eige-nem Erleben berichten kann, nicht mehr zuden Lebenden gehören, ihre Erinnerungenund Aufzeichnungen aber auch dann noch inschriftlicher Form vorliegen. Ihr Wissen, ihreErfahrungen und ihre Berichte bleiben in denBeiträgen der Heimatkalender vergangenerJahrzehnte lebendig.Für viele der Autoren waren die erstenNachkriegsjahrzehnte Gegenwart, dieEreignisse so frisch und unbewertet, dasssie noch zur Zeitgeschichte zählten. Mitzunehmender Distanz zu den Ereignissenändert sich aber auch der Blick auf dieDinge, so dass sie sich inzwischen vonGegenwartserlebnissen im sprichwört-lichen „Lauf der Zeit“ zur Geschichtegewandelt haben. Damit sind sie es wert,historisch gewürdigt zu werden. So wirddenn der Heimatkalender nach wie vorspannend und interessant bleiben, wenn esum die Bewertung historischer Begeben-heiten in unserer Heimat geht.Erstmals stellt der Heimatkalender mitMotiven aus dem Stadtgebiet Übach-Palenberg alte und neue Ortsbilder im Ver-

gleich vor. Dadurch wird eine Entwicklungsichtbar, deren man sich im Alltag im Allge-meinen nicht bewusst ist. Die älteren Bilderbieten zudem Anlass, sich zu erinnern: Wiewar das damals? Die Serie „Ortsbilder“, wel-che mit Übach-Palenberg beginnt, soll in dennächsten fünf Jahren fortgesetzt werden.Ein Kalender ist ein Verzeichnis der Tage,ein Sinnbild unserer Zeitrechnung. Der Hei-matkalender begleitet thematisch denAblauf der Zeit. Insofern wird er stets seineBerechtigung haben und immer wiederneue Themen aufwerfen und beschreiben.Der Heimatkalender geht also quasi mitder Zeit. Würde er es nicht tun, müssteseine Bezeichnung geändert werden.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 41.10.31

Historisches Jahrbuchdes Kreises Herford 2007Es zeigt der Andrang, dass sich das Histori-sche Jahrbuch für den Kreis Herford zueinem attraktiven Medium mit hoher Kom-petenz entwickelt hat. Auch mit dieserAusgabe wurden interessante und span-nende Arbeiten und Forschungsergebnisseaus der Region präsentiert. So reicht diePalette auch diesmal von rätselhaftenErdeinbrüchen an der Ostgrenze bei Vlo-tho bis hin zur Neubewertung alter Aus-grabungen im Westen in Spenge. In denWiesen der Elseaue bei Werfen hat Dr.Ulrich Henselmeyer die Reste der altenNienburg gefunden, die doch bisher alsvöllig verschollen galt. Die Arbeit von Dr.Norbert Sahrhage über die Männer in kur-zen Hosen, die einem recht kleinen Ballnachjagen, den sie nur mit den Händenspielen dürfen, wird sicher ein Klassiker derSportgeschichte des Kreises werden.

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Unser Kreis 2007, Jahrbuchfür den Kreis SteinfurtDie Jahrbuchreihe „Unser Kreis“ ist allenMenschen gewidmet, die im Kreis Steinfurtzuhause sind oder sich für Land und Leuteinteressieren. Die Palette der behandeltenThemen erfasst neben spezifischen Jahres-themen die Themen Ortsgeschichte, Kunstund Kultur, Kirche und Religion, Natur undUmwelt sowie plattdeutsche und literarischeBeiträge sowie Beiträge junger Autoren.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 41.10.31

Jahrbuch 2007des Kreises Unna

Mobilität gehört zu den Grundkonstantenmenschlichen Wesens. Schon immer sindMenschen gereist, haben Menschen Han-del betrieben, Wohnsitze verlegt, all ihrenEinfallsreichtum darauf verwandt, sichnoch schneller und einfacher fortbewegenzu können. Auch die Geschichte derRegion gibt dafür so manches Beispiel –Grund genug, das Schwerpunktthema dernunmehr 28. Ausgabe des JahrbuchesKreis Unna der Mobilität zu widmen.Die Funde im Römerlager Oberaden zeu-gen von früher Mobilität, ebenso die Aus-wanderer des 19. Jahrhunderts, die vor derArmut im noch landwirtschaftlich gepräg-ten Westfalen nach Amerika flüchteten.Der Hellweg, einer der bedeutendsten Ver-kehrs- und Handelswege des Mittelalters,hat die wirtschaftliche und soziale Entwick-lung unseres Raumes mit geprägt. Heutelebt man in einer Industrieregion, einerLandschaft der Migration, die den Men-schen ein gehöriges Maß an Mobilitätabverlangt.Aber auch die Mobilität selbst unterliegt demWandel. Entfernungen, die vor 200 Jahrennur in Tagen und Wochen zu bewältigenwaren, werden heute in Stunden zurückge-legt. Mit der Industrialisierung kam dieEisenbahn, später Automobile und Flugzeu-ge. Menschen und Güter bewegen sich ineiner Geschwindigkeit, die noch zu Beginndes 20. Jahrhunderts unvorstellbar war. Fürden Kreis Unna, der sich direkt vor den Torendes Ruhrgebiets zu einem gefragten Logis-tik-Standort entwickelt hat, ist das von ganzbesonderer Bedeutung.Die Biographie des Einzelnen ist immerauch ein besonders anschauliches Beispielfür individuelle Mobilität. Außergewöhnli-che Lebensreisen von Menschen aus demKreis Unna finden deshalb breiten Raum indiesem Band – sei es der RechtsgelehrteCarl Andreas Duker aus Unna, dessen aka-demisches Wanderleben im 17. Jahrhun-dert ihn zu einem Pionier der wissenschaft-lichen Geschichtsschreibung machte oderder Dichter Jacob Vincenz Circel aus Bork,der in besonderem Maße vom Freiherrnvom Stein gefördert wurde. Aber auch derbewegte Lebenslauf Hubert Biernats, dervor 100 Jahren in Heeren geboren wurdeund sich in so besonderer Weise um denKreis Unna verdient gemacht hat, wirdgewürdigt. Ebenso das Leben seiner politi-schen Weggefährten, der Brüder Schreiner– allesamt Widerstandskämpfer währendder NS-Zeit und Männer der ersten Stundebeim demokratischen Wiederaufbau.

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KurznachrichtenKurznachrichten

Kurznachrichten

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Der zweite Teil des Jahrbuchs, das erstmalsdurchgängig in Farbe erscheint, ist wiederall den anderen Beiträgen gewidmet, diesich mit Kunst und Kultur, Umwelt undGeschichte des Kreises Unna beschäftigen.Den Autoren, die zum Teil schon vieleJahre für das Jahrbuch schreiben, sei andieser Stelle herzlich gedankt.Im Anhang findet sich auch in dieser Aus-gabe wieder eine Chronik, die einen Über-blick über die wichtigsten Ereignisse in denStädten und Gemeinden gibt. Der Veran-staltungskalender verweist auf interessanteTermine des kommenden Jahres.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 41.10.31

Jahrbuch desKreises Wesel 2007Bei der Vorstellung des neuen Jahrbuchesverwies Dr. Müller auf den Beitrag „DasGalgen- und Hühnermirakel“ in dem eineWallfahrt von Xanten nach Santiago deCompostela beschrieben wird. Dieser Arti-kel steht im Zusammenhang mit dem Titel-bild, das den Jakobsaltar in Winnendenzeigt.Das Jahrbuch behandelt außerdem nebenviel Mundartlichem unter anderem fol-gende Beiträge: „Die StraßenbahnMoers-Camp-Rheinberg“, „Der WeselerHeld Siegfried in Eisen“, „25 Jahre StadtVoerde“, „Vertriebene und Flüchtlingeam Niederrhein 1945-1960“ (2. Teil),„Das Steinkohlenbergwerk FriedrichHeinrich AG“, „Weseler Schulen vor1945“, „Die Baudenkmäler der Gemein-de Alpen“, einen Giftmord in Marien-baum, einen fachkundigen Beitrag überVogelgrippe und die Vogelwelt imDiersfordter Wald. Auch Beiträge überSpechte und die schwarzgelben Stachel-ritter, also die Wespen, kommen darinvor.Der Landrat empfiehlt, zunächst den letz-ten Beitrag, eine herrliche Gosse zumThema „Sonderangebote“ zu lesen.Die Redaktion lag wie bei allen bisherigenAuflagen bei Kreisarchivar Dr. MeinhardPohl, der sich ebenso wie Landrat Dr. Mül-ler bei allen Mitarbeitern und beim Merca-tor-Verlag bedankte.Lothar Koopmann vom Mercator-VerlagDuisburg freute sich, dass man den Preisfür dieses gute Buch, das in diesem Jahr mitrund 270 Seiten so umfangreich ist wienoch nie, hat halten können und empfahl,es möglichst umgehend zu kaufen, da esvoraussichtlich schnell vergriffen sein dürf-te. Sein Lieblingsartikel ist der Beitrag„Verba volant, scripta manent“. Eine nichtimmer ganz ernst gemeinte Betrachtungvon Sitzungsdienst und Schriftführung, die

von Lars Rentmeister aus dem Büro desLandrates und Kreistages stammt. Ein Bei-trag der kurzweilig ist und zum Schmun-zeln animiert.Dr. Müller dankte ausdrücklich auch denFirmen, die das Jahrbuch mit einer Anzeigeunterstützt haben.Die 4.000 Exemplare sind seit Samstag, 25.November 2006, im Handel erhältlich. DerPreis konnte trotz eines zusätzlichenumfangreichen Registers der Jahrbücher1997 bis 2006 mit 8,80 Euro beibehaltenwerden. Landrat Dr. Ansgar Müllerbezeichnete das Jahrbuch als idealesGeschenk.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 41.10.31

Soziales

91.700 ältere Menschenin NRW mit Grundsicherungunterstützt

Ende 2005 erhielten in Nordrhein-West-falen rund 91.700 ältere Menschen (ab65 Jahre) Leistungen im Rahmen einerGrundsicherung nach dem SGB XII. Hinzukamen nach Mitteilung des Landesamtesfür Datenverarbeitung und Statistik wei-ter 63.400 Personen zwischen 18 und 64Jahren, denen es aus gesundheitlichenGründen dauerhaft nicht möglich war,ihren Lebensunterhalt durch eigene Ein-künfte bzw. eigene Erwerbstätigkeit zubestreiten. Insgesamt belief sich damitdie Zahl der Grundsicherungs-Empfän-ger/innen auf 155.000; das waren fast28.000 oder 21,8 Prozent mehr als einJahr zuvor.60,5 Prozent der Unterstützten warenFrauen. Unter den älteren Menschen warder Frauenanteil mit 69,5 Prozent (63.700Unterstützte) noch höher. Rund 27.400aller Hilfeempfängerinnen und -empfängerhatten eine ausländische Staatsbürger-schaft.2005 beliefen sich die reinen Ausgaben fürLeistungen der Grundsicherung auf rund630 Millionen Euro. Gegenüber dem Vor-jahr entspricht dies einer Steigerung um28.8 Prozent. Der durchschnittliche Netto-anspruch pro Person lag bei 397 Euro proMonat. Die Grundsicherung ist vor allem als einMittel der Bekämpfung von verschämterArmut im Alter eingeführt worden. In denJahren 2003 und 2004 wurde sie im Rah-men eines eigenen Gesetzes geleistet. SeitAnfang 2005 ist sie im SozialgesetzbuchXII verankert.

Ergebnisse für die Kreise und kreisfreieStädte finden Sie im Internet unter:www.lds.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2006/pdf/175_06.pdf

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 50.11.04

Fast 460.000Pflegebedürftige in NRWEnde 2005 gab es in Nordrhein-Westfalen458.500 pflegebedürftige Menschen imSinne des Pflegeversicherungsgesetzes(SGB XI). Wie das Landesamt für Daten-verarbeitung und Statistik mitteilt, warendas 0,1 Prozent weniger als zwei Jahrezuvor.

Mehr als zwei Drittel (67,8 Prozent) derPflegebedürftigen wurden zu Hause ver-sorgt.Davon erhielten 212.500 Pflegebedürftigeausschließlich Pflegegeld, um die Pflegedurch selbst organisierte Pflegehilfensicherzustellen. Die übrigen 98.200 Perso-nen wurden zu Hause von ambulantenDiensten betreut.In Pflegeheimen waren weitere 147.800Personen untergebracht. Die Zahl der vonambulanten Pflegediensten Betreuten stiegim Vergleich zu 2003 um 4,2 Prozent, dieder in Heimen untergebrachten Pflegebe-dürftigen um 3,5 Prozent. Die Zahl derPflegegeldempfänger verringerte sichdagegen um 4,5 Prozent.Der häuslichen Versorgung der Pflegebe-dürftigen nahmen sich 2.039 in NRWzugelassene ambulante Dienste an, dierund 43.200 Personen beschäftigen.Gegenüber 2003 stieg die Zahl derambulanten Dienste um 1,7 Prozent unddiejenigen der Beschäftigten um 7,0 Pro-zent an. Die stationäre Versorgungerfolgte in 2.008 Pflegeheimen (+5,0Prozent) mit 133.100 Beschäftigten (+6,2Prozent).Ergebnisse für Kreise und kreisfreie Städtefinden Sie im Internet unter: www.lds.nrw.de/presse/pressemiteilungen/2006/pdf/184_06.pdf

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 50.30.00

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KurznachrichtenKurznachrichten

Leistungsempfänger/innen der Pflegeversicherung inNRW im Dezember 2005

Leistungsempfänger/innen darunter in Pflegestufe

I II III insgesamt

die zu Hause versorgt wurden 187.179 98.556 24.919 310.654

davon durch:

selbst organisierte Pflegehilfen 136.124 61.906 14.458 212.488

ambulante Dienste 51.055 36.650 10.461 98.166

in Heimen 51.725 65.913 28.836 147.779*

Insgesamt 238.904 164.469 53.755 458.433*

*) einschließlich 1.305 Leistungsempfängern,die noch keiner Pflegestufe zugeordnetwaren.

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Arbeitsbericht 2005:Beratungsstellen für Eltern,Jugendliche & Kinderim Kreis WeselDer Kreis Wesel hat einen Arbeitsbericht2005 vorgestellt, in welchem die Aktivitätender Beratungsstellen für Eltern, Jugendliche &Kinder dargestellt werden. Eingangs erfolgt indem Bericht die Darstellung über eine interneVeranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mit-arbeit der Erziehungsberatungsstellen undder regionalen Schulberatungsstellen im KreisWesel zur Thematik „Mobbing in der Schu-le“. Im zweiten Teil werden die fünf Bera-tungsstellen des Kreises und ihre Arbeitser-gebnisse für das Jahr 2005 umfangreich dar-gestellt. In einem dritten Abschnitt werdendie eindrucksvollen Zahlen über die Tätigkeitder Beratungsstellen zusammengefasst.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 51.25.01

TätigkeitsberichtHeimaufsicht imKreis Viersen 2004–2005Bekanntlich wurde mit der Föderalismusre-form I die Gesetzgebungszuständigkeit fürdas Heimgesetz auf die Länder übertragen.Nunmehr wird es in Nordrhein-Westfalendarum gehen, über ein Heimgesetz in Nord-rhein-Westfalen nachzudenken. Dabei dür-fen Überlegungen zur bisherigen praktischenUmsetzung des Bundesgesetzes nicht außerBetracht bleiben. Aus diesem Grund ist aufeinen kürzlich erschienenen TätigkeitsberichtHeimaufsicht 2004 – 2005 des Kreises Vier-sen zu verweisen. Er enthält wesentliche Pra-xisdaten zur Situation stationärer Einrichtun-gen, zur Tätigkeit der Heimaufsicht im Hin-blick auf Personal, Prüfungen und entspre-chenden Beschwerden sowie eine entspre-chende Darstellung der Prüfungsergebnisseder Heimaufsicht. Deutlich wird, dass auch inZukunft auf eine funktionierende Heimauf-sicht zum Schutz der Würde sowie der Inter-essen und Bedürfnisse der Bewohnerinnenund Bewohner nicht verzichtet werden kann.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 50.38.10

Wirtschaft

Netzwerk Münsterland e.V.gegründet – engeZusammenarbeit im Bereich„Bildung” ist Ziel

Im Kreis Borken betreten jetzt insgesamt elfregionale Initiativen und Organisationen

Neuland: Sie wollen im weiten Themenfeld„Bildung” enger zusammenarbeiten undhaben sich dazu in einem Verein zusammen-geschlossen. Im Dezember wurde im Borke-ner Kreishaus der „Netzwerk Westmünster-land e.V.” ins Leben gerufen. Für LandratGerd Wiesmann ist dieser Vereinsname Pro-gramm: „Wir wollen im Netzwerk kooperie-ren, die Aktivitäten aufeinander abstimmenund ‚Doppelarbeiten’ vermeiden.”Gründungsmitglieder sind der Unterneh-mensverband AIW, die Sparkasse Westmüns-terland, die VR-Bank Westmünsterland, dieKreishandwerkerschaft, der Caritasverband,die DRK Soziale Arbeit und Bildung gGmbH,die Europäische Senioren-Akademie, dieEWIBO Bocholt, die BerufsbildungsstätteWestmünsterland (BBS), die Wirtschaftsför-derungsgesellschaft für den Kreis Borken(WFG) und der Kreis Borken. Zum Vorsitzen-den wurde der Geschäftsführer der WFG,Dr. Heiner Kleinschneider, gewählt. SeinStellvertreter ist Bernhard Könning(Geschäftsführer der BBS). Als Schriftführerfungiert Wilfried Kersting (Kreis Borken),und als Schatzmeister kümmert sich JörnVehrenberg (VR-Bank Westmünsterland)um die Finanzen.Ziel des neuen Vereins ist die „Förderungund Weiterentwicklung der Lern- undKooperationskultur im Westmünsterland”.Was sich in der Satzung ein wenig sperriganhört, soll in der Praxis mit ganz konkretenProjekten und Aktivitäten mit Leben gefülltwerden. Dabei will sich der Verein laut Land-rat Wiesmann zunächst auf die vier Themen-felder „Übergang Schule-Beruf”, „Förde-rung der beruflichen Bildung”, „ÜbergangBeruf-Alter” und „Förderung des freiwilligenEngagements und des Ehrenamtes” konzen-trieren. Diese Themenfelder standen bereitsim Rahmen des jetzt auslaufenden Förder-projektes Netzwerk AMPEL im Blickpunkt.Letztendlich geht es dem Verein darum, dieLeistungsfähigkeit der Region zu stärkenund das Profil des Westmünsterlandes alsdynamische und innovative Region zu schär-fen. „Dass Bildung und Qualifizierung einezentrale Schlüsselfunktion für die Wettbe-werbsfähigkeit einer Region in unserer glo-balisierten Welt ist, darin sind sich alle Exper-ten einig”, so der Vereinsvorsitzende Dr. Hei-ner Kleinschneider. „Wir wollen im West-münsterland in der engen Zusammenarbeitmiteinander einen neuen Weg gehen undunsere Kräfte sinnvoll bündeln.”Für den Landrat des Kreises Borken, GerdWiesmann, hat der neue Verein Pilotcharak-ter: „Mit diesen Verein haben wir einenkompetenten Partner für die vielfältigenInitiativen, die den Kreis Borken als aktiveund lernende Region voranbringen sollen.”Dabei denkt Wiesmann zum Beispiel an dieUmsetzung der Projektideen, die zur Bewäl-tigung der Anforderungen des demografi-

schen Wandels erarbeitet und jüngst vomKreistag verabschiedet wurden. Auch mitden Ergebnissen der Bildungsstudie werdesich der neue Verein befassen. „Und über-dies werden wir die Impulse, die durch dasFörderprojekt Netzwerk AMPEL initiiert wor-den sind, mit Hilfe dieses Vereines weiter fes-tigen und stärken.”Dabei wird es unter anderem auch um Stra-tegien zur Stärkung der Wettbewerbsfähig-

keit der Unternehmen gehen, beispielsweiseum einem erkennbaren Ingenieurmangel inder mittelständischen Wirtschaft zu begeg-nen oder um die außenwirtschaftliche Kom-petenz der Unternehmen zu stärken. Alsweiteres Themenfeld nennt Gerd Wiesmannneue Formen der Qualifizierung zur Steue-rung von mittelständischen Betrieben.Viel Geld steht dem jungen Verein für seineArbeit allerdings nicht zur Verfügung. Für dieersten drei Jahre hat der Borkener Kreistageine Anschubfinanzierung von jährlich20.000 Euro bereitgestellt. Es werde deshalbvor allem auf das Engagement und denehrenamtlichen Einsatz der Vereinsmitgliederankommen, so Dr. Heiner Kleinschneider.Dabei hilft sicherlich auch der große Opti-mismus, den die Vereinsmitglieder in derGründungsversammlung ausstrahlten: „Wirsind überzeugt, dass die Region durch dieseZusammenarbeit profitieren wird”, sagtLandrat Gerd Wiesmann. Spätestens in dreiJahren werde sich zeigen, ob dieser neueWeg ein Modell auch für andere Regionensein kann.

EILDIENST LKT NRWNr. 1/Januar 2007 80.10.01

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KurznachrichtenKurznachrichten

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Dr. Heiner Kleinschneider (vorne links) istder Vorsitzende des Netzwerks Westmün-sterland, hinten links Kreis Borkens Land-rat Gerd Wiesmann.

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Schrameyer, Das Verhältnis von Bürger-meister und Gemeindevertretung, Aufga-ben - Machtverhältnisse – Rechtsstellung,2006, 230 Seiten, kartoniert, € 39,80,ISBN 3 503 09391 5, Erich Schmidt Verlag,Postfach 30 42 40, 10724 Berlin

Nach teils jahrzehntelangen Diskussionen tratenin den letzten Jahren in vielen Bundesländernneue Kommunalverfassungen in Kraft. Mit derEntscheidung der Landesgesetzgeber, das kom-munale Spitzenamt der unmittelbaren demokra-tischen Legitimation zu unterwerfen, entstan-den zahlreiche Probleme im Verhältnis zurGemeindevertretung.Marc Schrameyer beschreibt und analysiert inseinem Buch verständlich, praxisorientiert undwissenschaftlich fundiert die kommunaleMachtverteilung zwischen Gemeindevertretungund Bürgermeister. Er gibt einen umfassendenÜberblick über die Rechtsgrundlagen, den Auf-bau und den Inhalt der kommunalen Machtsys-teme und berücksichtigt dabei ausführlich dierelevante Rechtsprechung und Literatur. Zahlrei-che Tabellen ermöglichen den unmittelbarenVergleich der Regelungen in den Bundesländern.Damit ermöglicht dieses Buch einen schnellenEinstieg in diese komplizierte Materie, gibt denwissenschaftlich Interessierten weiterführendeHinweise und Anregungen und ist gleichzeitigein wertvoller Ratgeber für den Praktiker.

Bergmann, Datenschutzrecht, Kommentarzum Bundesdatenschutzgesetz, denDatenschutzgesetzen der Länder und Kir-chen sowie zum BereichsspezifischenDatenschutz, Loseblattwerk, 33. Ergän-zungslieferung, August 2006, ISBN 3-415-00616-6, Richard Boorberg Verlag,Scharrstr. 2, 70563 Stuttgart

Die 33. Ergänzungslieferung vervollständigt dieKommentierung des BDSG 01 und enthält u. a.:● das Fundstellenverzeichnis auf neuestem

Stand,● Änderungen durch das erste Bürokratieab-

baugesetz und dessen Kommentierung beiden einschlägigen Vorschriften,

● neue Kommentierungen von § 4 d BDSGMeldepflichten und § 4 f BDSG Beauftragterfür den Datenschutz,

● Kommentierungen zu:– § 20 BDSG Berichtigung, Löschung und

Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht,– §§ 23-25 BDSG Rechtsstellung, Kontrolle

und Beanstandungen des bzw. durch den– Bundesbeauftragten für den Datenschutz

und die Informationsfreiheit;– §§ 29, 30 BDSG Geschäftsmäßige Datener-

hebung und –speicherung zum Zwecke derÜbermittlung bzw. Übermittlung in anony-misierter Form,

– § 35 BDSG Berichtigung, Löschung undSperrung von Daten,

– § 39 BDSG Zweckbindung bei personenbe-zogenen Daten, die einem Berufs- oderbesonderen Amtsgeheimnissen unterliegen,

– §§ 40, 41 BDSG (Erhebung), Verarbeitungund Nutzung personenbezogener Datendurch Forschungseinrichtungen bzw. durchMedien,

– §§ 43, 44 BDSG Bußgeld- bzw. Strafvor-schriften.

Peter Wollenschläger, Die Gemeinschafts-aufsicht über die Rechtsprechung der Mit-gliedstaaten, Schriften zum ÖffentlichenRecht, Band 1038, 321 Seiten, 72,- €,ISBN 3-428-12118-X (ab 2007: 978-3-428-12118-2), Duncker & HumblotGmbH, Postfach 41 03 29, D-12113 Ber-lin.

Laut Bundesverfassungsgericht ist die Europä-ische Gemeinschaft ein Staatenverbund, welcherHoheitsgewalt der Mitgliederstaaten gemein-schaftlich ausübt. Hierbei setzt sie Recht, wel-ches weitestgehend von den Mitgliederstaatendurchgeführt wird. Um die vertragsgemäßeDurchführung des Gemeinschaftsrechts in denMitgliedstaaten zu gewährleisten, obliegt derKommission die Aufgabe, für die rechtmäßigeAnwendung des EG-Vertrages Sorge zu tragen(Hüterin der Verträge). Art. 226 EGV verpflichtetund befugt deshalb die Kommission, gegen ver-tragsbrüchige Mitgliedstaaten des Vertragsver-letzungsverfahren einzuleiten. Der Verfasser untersucht in der vorliegendenArbeit, ob die Kommission die Befugnis hat,auch die auf Gemeinschaftsrecht beruhendenEntscheidungen der nationalen Gerichte zubeaufsichtigen. Für ein solches Aufsichtsrechtscheint das Interesse der Europäischen Gemein-schaft an der vertragsgemäßen Durchführungdes Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaatenzu sprechen. Dagegen steht die Unabhängigkeitder Gerichte sowie die Rechtskraft gerichtlicherEntscheidungen, welche die EuropäischeGemeinschaft gemäß Art. 6 Abs. 2 EUV zubeachten verpflichtet ist. Hieraus ergibt sich dieNotwendigkeit, neue Kontrollinstrumente, etwadie „Klage im Interesse des Gesetzes“, zu ent-wickeln.

Christiana Baier, Bundesstaat und Europä-ische Integration, die „Europatauglichkeit“des deutschen Föderalismus, MünsterischeBeiträge zur Rechtswissenschaft, Band171, 323 Seiten, 79,80 €, ISBN 3-428-12197-X (ab 2007: 978-3-428-12197-7),Duncker & Humbloth GmbH, Postfach41 03 29, D-12113 Berlin.

Die Autorin geht der Frage nach, ob der Deut-sche Föderalismus „europatauglich“ ist.Zunächst werden die verfassungsrechtlichenGrundlagen für die Mitwirkung der Bundeslän-der an der europäischen Rechtssetzung, insbe-sondere Art. 23 GG, und an der Umsetzung innationales Recht dargestellt. Sodann erfolgt eineeingehende Untersuchung der Schwierigkeitenbei der Ländermitwirkung in der Praxis. Hin-sichtlich der Mitwirkung an der europäischenRechtssetzung kommt die Autorin zu dem

Ergebnis, dass die Mitwirkungskompetenzen derLänder die deutsche Position auf europäischerEbene schwächen. Des Weiteren wird die Thesevertreten, dass die föderalen Strukturen dieUmsetzung teilweise erheblich erschweren.Abgerundet wird die Untersuchung mit Vor-schlägen, wie den aufgezeigten Problemen zubegegnen ist. Es wird eine deutliche Vereinfa-chung von Art. 23 GG sowie eine Richtlinienum-setzungskompetenz des Bundes mit Rückgriffs-recht der Länder favorisiert.

Hamacher/Queitsch/Schneider/Stein/Thomas, Kommunalabgabengesetz für dasLand Nordrhein-Westfalen (KAG NRW),Kommentar, 7. Nachlieferung, Stand:November 2006, 534 Seiten, € 70,60,Gesamtwerk: 1.306 Seiten, € 95,60, Kom-munal- und Schul-Verlag GmbH & Co. KG,Postfach 36 29, 65026 Wiesbaden.

Neben der Aktualisierung der Vorschriftentexteund Mustersatzungen erfolgte eine Überarbei-tung der Kommentierung der §§ 1, 2, 3, 6,17,25und 26 KAG NRW. Diese Paragrafen regeln u. a.die Rechtsgrundlagen für Kommunalabgaben,die Steuern, die Benutzungsgebühren und dieAbgabenhinterziehung. Neu aufgenommenwurde auch das neue Muster einer Satzung überdie Straßenreinigung und die Erhebung vonStraßenreinigungsgebühren des Städte- undGemeindebundes NRW, auf das im Rahmen derKommentierung des § 6 ausführlich eingegan-gen wird.

Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kom-mentar dargestellt auf der Grundlage desKAG NRW unter Berücksichtigung derBesonderheiten in den übrigen KAG, ein-schließlich 35. Ergänzung, Stand: Juli 2006,in 3 Spezialordnern, Ergänzungen erschei-nen bei Bedarf, 3.276 Seiten, € 84,00,ISBN-10 3 482 42751 8, NWB Verlag,Postfach 10 18 49, 44621 Herne.

Dieses seit Jahren bewährte NWB-Werk ist dereinzige Kommentar, der das Kommunalabga-benrecht länderübergreifend darstellt. Zwar wei-chen die jeweiligen Landesgesetze in einigenEinzelheiten voneinander ab. Dennoch ist nichtzu verkennen, dass Gliederung und Inhalt derGesetze starke Parallelen aufweisen. Daraufbaut der Kommentar auf. Die Kommentierungorientiert sich am KAG Nordrhein-Westfalen. ImAnschluss werden jedoch die Abweichungen derübrigen Bundesländer im Zusammenhang dar-gestellt. Besonderheiten der einzelnen Länder imBereich des Benutzungsgebühren- undAnschlussbeitragsrechts wird durch besondereKapitel Rechnung getragen. Der in vier Teilegegliederte Kommentar enthält in Teil I nebendem Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturver-zeichnis eine synoptische Übersicht, die den Ver-gleich zwischen den einzelnen Gesetzesregelun-gen vereinfacht. Diese Gesamtschau erleichtertdem Leser die Rechtsanwendung im Einzelfall,wobei sich durch die länderübergreifende Dar-

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Hinweise auf VeröffentlichungenHinweise auf Veröffentlichungen

Hinweise auf Veröffentlichungen

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stellung zum Teil neue Aspekte für das jeweilsbetroffene Landesrecht ergeben können. Teil II(Textteil) bringt – nach Ländern geordnet undüber eine Griffleiste schnell auffindbar – denWortlaut der einzelnen Kommunalabgabenge-setze sowie den Text, der zu ihnen ergangenenund heute noch gültigen Verwaltungsvorschrif-ten bzw. Anwendungshinweise. Der besondersumfangreiche Teil III enthält die Kommentie-rung. In den abschließenden Teil IV ist das Stich-wortverzeichnis aufgenommen.

Mohr/Sabolewski: Beihilfenrecht NRW, –Unterstützungsgrundsätze, Vorschussricht-linien, Kommentar, 67. Ergänzungsliefe-rung, 372 Seiten, Stand: November 2006,DIN A 5, Loseblattausgabe, Grundwerkeingeordnet bis zum Liefertag 2.736Seiten, in zwei Ordnern, € 104,-, ISBN3-7922-0153-4, Verlag W. Reckinger,Luisenstraße 100-102, 53721 Siegburg.

In dieser Lieferung wird zu zahlreichen in derPraxis aufgetretenen Zweifelsfragen u.a. zuneuen Behandlungsmethoden sowie zum ärzt-lichen und zahnärztlichen Gebührenrecht unterBerücksichtigung der Rechtsprechung Stellunggenommen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Überar-beitung der das Beihilfenrecht ergänzendenRegelungen wie: Erlasse des Finanzministeriums,analoge Bewertungen der Bundesärztekammer,Festzuschussrichtlinien, Krebsfrüherkennungs-richtlinien sowie das Hilfsmittelverzeichnis derPflegeversicherung. Auch die Änderungen derSozialgesetzbücher, des Bundeskindergeldgeset-zes und des Einkommensteuergesetzes waren zuberücksichtigen.

Simonsmeier/Rettler/Kummer/Rother-mel/Kowalewski/Ehrbar-Wulfen, Gemein-dehaushaltsrecht Nordrhein-Westfalen,Kommentar, Loseblattausgabe, 1. Nachlie-ferung, Stand: Oktober 2006, 312 Seiten,€ 45,60, Gesamtwerk 646 Seiten,€ 65,50, ISBN 10: 3-8293-0729-2, ISBN13: 978-3-8293-729-1, Kommunal- undSchul-Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 3629, 65026 Wiesbaden.

Der Kommentar wurde vollständig überarbeitetund aktualisiert. Dabei wurden zwischenzeitlicherfolgte rechtliche Änderungen ebenso eingear-beitet wie Erfahrungen aus der Praxis sowie dieneueste Rechtsprechung und Literatur. Vollstän-dig neu kommentiert wurde § 59, der sich mitdem Sondervermögen und dem Treuhandver-mögen befasst. Neu in den Anhang aufgenom-men wurde die Musterdienstanweisung für dieFinanzbuchhaltung.

Björn Hamilton Reinhardt, Neue kommu-nale Finanzierungsmodelle und Zukunfts-gerechtigkeit, Schriften zum ÖffentlichenRecht, zugleich ein Plädoyer für den Schutznachfolgender Generationen, Band 1040,261 Seiten, 74,- € ISBN 3-428-12159-7(ab 2007: 978-3-428-12159-5), Duncker

& Humblot GmbH Berlin, Postfach41 03 29, 12113 Berlin.

Der Autor analysiert die von kommunalenGebietskörperschaften zunehmend nachgefrag-ten Finanzierungsmodelle Leasing, Sale-and-Lease-Back, US-Leasing sowie den Einsatz deri-vativer Finanzinstrumente. Es wird weiter dierechtliche Einordnung diese Modelle durch dieKommunalaufsichtsbehörden aufgezeigt undnachgewiesen, dass es hierbei zu teils erheb-lichen Unterschieden kommt. Der Autor entwi-ckelt daher die kommunal-aufsichtsrechtlicheWürdigung der Finanzierungsmodelle anhandder Untersuchung verfassungsrechtlicher Nor-men fort. Hierbei werden als Orientierung dasDemokratieprinzip, die Kreditaufnahmeregelungdes Art. 115 GG sowie der Nachhaltigkeits-grundsatz untersucht. Es wird zudem nachge-wiesen, dass dem Nachhaltigkeitsgrundsatz ver-fassungsrechtliche Orientierungswirkungzukommt. Die Arbeit schließt mit einer Darstel-lung der aus den verfassungsrechtlichen Nor-men gewonnen Kriterien für die Beurteilung derneuen kommunalen Finanzierungsmodelle.

Thorsten Finger, Die offenen Szenen derStädte, Gefahrenabwehr-, kommunal- undstraßenrechtliche Maßnahmen zur Wah-rung eines integren öffentlichen Raums,Schriften zum Öffentlichen Recht, Band1041, 355 Seiten, 96,- €, ISBN 3-428-12210-0 (ab 2007: 978-3-428-12210-3),Duncker & Humbloth, Postfach 41 03 29,D12113 Berlin.

In den größeren Städten gibt es zahlreiche Treff-punkte von Drogenhändlern und –kon-sumen-ten, Obdachlosen und Punks. Die Erscheinungs-formen dieser offenen Szenen sind vielfältig,nach Existenz und Umfang aber nicht zu leug-nende Phänomene, welche nicht selten Unsi-cherheitsgefühle und soziale Konflikte heraufbe-schwören. Der Autor zeigt auf, dass nicht zuletztdeshalb vermehrt sicherheitspolitische Konzepteentwickelt und praktiziert werden, um Sicher-heit, Sauberkeit und Ordnung in den Städtenwiederherzustellen. Der Autor weist hierbei u. a.auf eine Wiederbelebung der öffentlichen Ord-nung hin, entlarvt jedoch zugleich den Rückgriffauf dieses Schutzgut als rechtstaatlich bedenk-lich. Überhaupt ordnet er nach einer eingehen-den Analyse der bislang ergriffenen ordnungs-rechtlichen Maßnahmen die Bewahrung derurbanen Ordnung weniger dem Gefahrenab-wehrrecht als vielmehr dem Aufgabenkreis kom-munaler Selbstverwaltung zu. Vor diesemHintergrund wird untersucht, inwiefern offenenSzenen mittels Einrichtungs- und Sondernut-zungssatzungen Einhalt geboten werden kann.Auch insofern gelangt der Autor allerdings zudem Schluss, dass die Gemeinden de lege latanur in bescheidenem Umfang auf die geschilder-te Problemlage reagieren können. Er befürwor-tet daher im Ergebnis den Erlass einer speziellenSatzungsermächtigung.

Hufen/Vogel, Keine Zukunftsperspektivenfür Schulen in freier Trägerschaft?, Recht-sprechung und Realität im Schutzbereich

eines bedrohten Grundrechts, Band 1039,2006, 301 Seiten, € 38,00, ISBN 3-428-12124-4, Duncker & Humblot GmbH,Postfach 41 03 29, 12113 Berlin.

Die Nachfrage nach Schulen in freier Träger-schaft in der Bundesrepublik steigt ständig.Zugleich werden die finanziellen Belastungender Eltern, deren Kinder diese Schulen besuchen,aufgrund zunehmender Tendenz zu staatlicherUnterfinanzierung dieser Einrichtungen immergravierender. Flankierend reduziert die höchs-trichterliche Rechtsprechung seit 1990 die 1987in Übereinstimmung mit der Rechtsdogmatikausgebildete verfassungsrechtliche Leistungs-pflicht des Staates gegenüber Ersatzschulenbeträchtlich. Das Grundrecht auf Errichtung sol-cher Schulen, insbesondere seine Sozialklausel,ist in seiner Existenz bedroht. Problematisch istdabei die neu interpretierte Voraussetzung derLeistungspflicht, die „evidente Gefährdung derInstitution Ersatzschulwesen“ – wobei völligoffen bleibt, wie die „Institution“ zu definierenist und wann diese „gefährdet“ sein könnte. ImRahmen einer eingehenden Analyse dieserRechtsprechung wird auch die individuelleBedeutung der Errichtungsgarantie begründet inErinnerung gerufen. Die von der Rechtspre-chung benutzten Argumente wie z. B. das „her-gebrachte Bild der Privatschule“ zeigen zudemeine ausgeprägte Realitätsferne und gebenAnlass, Bestand und Funktion der Freien Schulendarzustellen mit ihren öffentlichen Aufgaben derInnovation und der konfessionellen Bildung,aber auch der Integration und der Flächende-ckung. Diese Aufgaben berechtigen zu der For-derung, die öffentliche Finanzhilfe statt angegriffenen Rechengrößen an der Höhe derstaatlichen Schülerkosten zu orientieren. DieseSchülerkosten sind jetzt zuverlässig feststellbar.Vielfalt im Schulwesen soll auch weiterhin füralle zugänglich bleiben.

Langer, Öffentliche Förderung des Sports,eine ordnungspolitische Analyse, Reihe:Volkswirtschaftliche Schriften, Heft 548,2006, 291 Seiten, € 84,00, ISBN 3-428-12115-5, Duncker & Humblot GmbH,Postfach 41 03 29, 12113 Berlin.

Der Sport wird umfangreich vom Staat geför-dert. Wie ist eine solche staatliche Aktivität nunaber zu beurteilen?Die Bewertung der Rechtmäßigkeit und Ausge-staltung der öffentlichen Sportförderung kannnur aus der übergeordneten Perspektive unsererWirtschafts- und Gesellschaftsordnung gelin-gen. So offenbart Mathias Langer in der vorlie-genden Analyse ordnungspolitisch defizitäreBegründungsversuche sowie weitreichendeMängel hinsichtlich der Ziel- und Systemkonfor-mität der öffentlichen Sportförderung. DerAutor zeigt zudem auf, wie durch eine Umge-staltung, die auf die Leistungsfähigkeit desMarktes vertraut und die Souveränität der Bür-ger anerkennt, tatsächlich eine diskriminierungs-freie Grundversorgung mit Sport sichergestelltund die Gemeinwohlpotentiale des Sports ziel-führend realisiert werden können. Wem derSport und seine Rolle in unserer Wirtschafts-und Gesellschaftsordnung wichtig ist, wird sich

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Hinweise auf VeröffentlichungenHinweise auf Veröffentlichungen

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Page 45: EILDIENST 1/2007 - lkt-nrw.de · Bauamt und das Rechnungsprüfungsamt, bei den Großen kreisangehörigen ... die es insbesondere angesichts der desolaten Haushaltslage vieler kreis-angehöriger

einer Neuausrichtung der öffentlichen Sportför-derung schwerlich verschließen können.

Schwarting, Kommunales Kreditwesen –Haushaltsrechtliche Grundlagen – Schul-denmanagement – öffentlich-private Part-nerschaften, Reihe: Finanzwesen derGemeinden, Band 5, 3., neu bearbeiteteAuflage 2007, 246 Seiten, fester Einband,€ 49,80, ISBN 3-503-09776-7, ErichSchmidt Verlag GmbH & Co., GenthinerStraße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten.

Der Kommunalkredit ist nach wie vor ein wichti-ger Finanzierungsbeitrag für die kommunaleInvestitionstätigkeit. Diese Neuauflage behan-delt seine rechtlichen und praktischen Grundla-gen ebenso wie wichtige neue Instrumente, diezu einem modernen Finanzmanagement gehö-ren. Auch die Frage nach der Bonität der Kom-mune als Schuldnerin oder die zunehmendeBedeutung des Kassenkredits kommen zur Spra-che. Der Autor erweiterte in dieser Auflage seineAusführungen

● zum neuen doppischen Haushaltsrecht (aufdoppelter Buchführung basierend)

● zu den Derivaten (handelbare Finanzproduk-te), insbesondere weil hierzu inzwischen eineReihe von Erlassen berücksichtigt werdenmusste

● zum Leasing und zu den leasingähnlichenRechtsgeschäften

● zum Thema öffentlich-private Partnerschaf-ten

● zur Bonität des Kommunalkredits, die imZuge der Diskussion um „Basel II“ gegenwär-tig eine beachtliche Rolle spielt

● zur interkommunalen Kooperation im Kredit-geschäft, da es inzwischen auch in Deutsch-land erste Beispiele gibt, sowie

● zum Kassenkredit, der in den vergangenenJahren vor allem in größeren Städten zumdauerhaften Finanzierungsinstrument gewor-den ist.

Pfeiffer, AGG Das neue AllgemeineGleichbehandlungsgesetz, Textausgabemit Einführung, AGG, SoldGG und denmaßgeblichen europäischen Richtlinien,2006, 170 Seiten, € 9,80, ISBN 3-415-03636-7, Richard Boorberg Verlag GmbH& Co. KG, Scharrstr. 2, 70563 Stuttgartbzw. Levelingstr. 6 a, 81673 München

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(AGG) wird tief in das allgemeine Zivilrecht unddas Arbeitsrecht eingegriffen. Das AGG weichtvom Prinzip der Privatautonomie ab, um eingesetzliches Gleichbehandlungsgebot mittelsder Gewährung von zivilrechtlichen Ansprüchendurchzusetzen.Die Kenntnis der einschlägigen Normen istdaher für alle unabdingbar, die sich im zukünfti-gen Geltungsbereich des AGG bewegen.

Als umfassende Arbeitsgrundlage für Rechtsan-wender aus allen Bereichen und für diejenigen,die sich mit Fragen der Gleichbehandlungbeschäftigen, bietet die Textsammlung allewichtigen Vorschriften, einschließlich derzugrunde liegenden europäischen Richtlinien.Die Sammlung enthält das AGG sowie dasGesetz zur Gleichbehandlung von Soldatinnenund Soldaten (SoldGG). Zur Vervollständigungdes Kontextes sind außerdem die wichtigstenRegelungen zum Arbeitsrecht und zur Gleichbe-handlung aus dem BGB (§§ 611a, 611b), demGG (Art. 3) und dem EG-Vertrag (Art. 12, 13,141) sowie auch die maßgeblichen europäischenRichtlinien, die für den Rechtsanwender wert-volle Auslegungshilfen bieten (Richtlinien2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002/73/EG bzw.76/207/EWG und 2004/113/EG), abgedruckt.

Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen – Lan-desbauordnung – Kommentar, 55. Aktuali-sierung, Stand: 01. Oktober 2006, 172 Sei-ten, € 49,80, Bestellnr.: 80730672055,Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH,Emmy-Noether-Straße 2, 80992 Mün-chen.

Mit der vorliegenden Aktualisierung werden dieErläuterungen zu den §§ 2, 3, 6,17, 43, 59, 61,68, 82, 86 und 87 auf den neuesten Standgebracht, unter Berücksichtigung der neuestenGesetzgebung und Rechtsprechung. DenSchwerpunkt bildet die Überarbeitung des § 51(Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahr-räder), der komplett überarbeitet und aktuali-siert wurde. Im Teil E „Sonstige Vorschriften“werden mehrere Gesetze in dieser Lieferungaktualisiert.

Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raum-ordnungs- und Landesplanungsrecht desBundes und der Länder, ergänzbarer Kom-mentar und systematische Sammlung derRechts- und Verwaltungsvorschriften, Lie-ferung 2/06, Stand: November 2006, €

32,80, Bestellnr.: 1 1216 0092, ErichSchmidt Verlag GmbH & Co., GenthinerStraße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten.

Diese Lieferung enthält die überarbeitete undaktualisierte Kommentierung von § 3 ROG„Begriffsbestimmungen“ und der Einführung zu§§ 3 bis 5. Insbesondere die neuere Rechtspre-chung des Bundesverwaltungsgerichts und derOberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichts-höfe zum zentralen Begriff „Ziele der Raumord-nung“ wurde eingearbeitet und neuere Literaturberücksichtigt.

Egloffstein/Burkhardt/Czurda, Abschlussund Rekultivierung von Deponien undAltlasten 2006, die Umsetzung der Abfall-ablagerungsverordnung / TA Siedlungsab-fall und der Deponieverwertungsverord-

nung – Stand der Dinge, Trends und neue-re Entwicklungen, Reihe: Abfallwirtschaftin Forschung und Praxis, Band 140, 2006,X, 263 Seiten, kartoniert, € 44,80, ISBN3-503-09767-8, Erich Schmidt VerlagGmbH & Co., Genthiner Straße 30 G,10785 Berlin-Tiergarten.

Trotz der langen Übergangsfrist von 1993 bis2005 ist die Umsetzung der Abfallablagerungs-verordnung mancherorts immer noch mit Pro-blemen verknüpft, wie neu eingerichtete Abfall-zwischenlager auf Deponien beweisen. Auf dieGenehmigungsanforderungen für solche Abfall-zwischenlager sowie auf Probleme in Bezug aufden Brandschutz durch die Gefahr von Selbst-entzündungen wird in dem Werk näher einge-gangen. Außerdem wird beleuchtet, inwieweitdie Deponieverwertungsverordnung ihr erklär-tes Ziel, die „Scheinverwertung“ von Abfällenauf Deponien einzuschränken, bisher erreichthat. Ein weiteres wichtiges Thema des Bucheszum 16. Karlsruher Deponie- und Altlastensemi-nar 2006 ist der Stand der Erkenntnis über denEinsatz und die Genehmigungsfähigkeit vonGeokunststoffen, sei es als alternative Dich-tungs- (Bentonitmatten) oder Dränelemente(Dränmatten), in Oberflächenabdichtungen vonDeponien. Ich fachtechnischen Teil der Veran-staltung werden u. a. folgende Themen ange-sprochen: Bau- und Sanierungsmaßnahmen,MAB-Deponien, die Verwertung von Reststof-fen und Schlacken im Deponiebau, die Ablei-tung von Auslöseschwellen nach Deponiever-ordnung und Dichtungskontrollsysteme.

Schweighofer/Liebwald/Drachsler/Geist,e-Staat und e-Wirtschaft aus rechtlicherSicht, Tagungsband des 9. InternationalenRechtsinformatik-Symposions IRIS 2006,2006, 514 Seiten, € 58,00, ISBN 3-415-03767-3, Richard Boorberg Verlag GmbH& Co. KG, Scharrstr. 2, 70563 Stuttgartbzw. Levelingstr. 6 a, 81673 München

Das Internationale Rechtsinformatik-Symposion(IRIS) hat sich als größte und bedeutendste wis-senschaftliche Tagung in Österreich und Mittel-europa auf dem Gebiet der Rechtsinformatiketabliert. Der Schwerpunkt der Tagungen liegtim Informationsaustausch der führenden öster-reichischen, aber auch internationalen Rechtsin-formatiker/-innen über die drängenden rechts-wissenschaftlichen Fragestellungen, die mit demrasanten Anstieg der modernen Informations-technologie verbunden sind.Bei der Tagung vom 16. bis 18. Februar 2006 ander Universität in Wien wurden elf The-mengruppen, insbesondere zu den Bereichene-Government und e-Justiz sowie e-Demokra-tie, Wissens- und Prozessmanagement, juris-tische Informatiksysteme, e-Commerce unde-Learning, behandelt. Der Band dokumentiertdie Beiträge von mehr als 90 Autorinnen undAutoren und ist als Nachschlagewerk über diejüngsten Entwicklungen bestens geeignet.

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Hinweise auf VeröffentlichungenHinweise auf Veröffentlichungen

Druck: Knipping Druckerei und Verlag GmbH, Düsseldorf

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