20
LANDKREIS LANDSHUT REG.BEZIRK NIEDERBAYERN PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de Gemeinde Eching EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

  • Upload
    others

  • View
    5

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

LANDKREIS LANDSHUT REG.BEZIRK NIEDERBAYERN PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

Gemeinde Eching

EINBEZIEHUNGSSATZUNG

BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Page 2: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Einbeziehungsatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 2 von 5 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

Satzung der Gemeinde Eching

über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Berghofen

(Einbeziehungssatzung)

vom 24.06.2019 Aufgrund von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches - BauGB erlässt die Gemeinde Eching folgende Satzung:

§ 1 (1) Die Grenzen für die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Berghofen (§ 34 BauGB) werden gemäß der im beigefügten Lageplan (M 1 : 1000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Er umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Berghofen:

Nr. 885 (Tfl.), 885/3 (Tfl.), 1313 (Tfl.), 1183/5 (Tfl.), 1155 (Tfl.) (2) Der Lageplan vom 04.04.2019 ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2 Innerhalb des Geltungsbereichs ist auf den jeweiligen Grundstücken die Errichtung von Wohngebäuden mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Ansonsten bestimmt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB.

§ 3 Im Bereich der festgesetzten Ausgleichsfläche sind die in der Begründung beschriebenen Maßnahmen durchzuführen.

§ 4 Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Page 3: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Einbeziehungsatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 3 von 5 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

Textliche Hinweise

Hinweise Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls die fachlichen Anforderungen formulieren. Im Falle der Denkmalvermutung werden im Rahmen des Erlaubnisverfahrens auch Möglichkeit zur Unterstützung des Antragstellers bei der Denkmalfeststellung geprüft. Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.blfd.bayern.de/medien/denkmalpflege_themen_7_denkmalvermutung.pdf Wir weisen darauf hin, dass die erforderlichen Maßnahmen abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und rechtzeitig geplant werden müssen. Sollte die archäologische Ausgrabung als Ersatz für die Erhaltung eines Bodendenkmals notwendig sein, sind hierbei auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2). Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/medien/rechtliche_grundlagen_bodendenkmal.pdf (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).

Page 4: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Einbeziehungsatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 4 von 5 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

Hinweise Bayernwerk Netz GmbH, Altdorf

Die elektrische Erschließung ist durch die Erweiterung des bestehenden 0,4-kV-Niederspannungsnetzes der vorhandenen Trafostationen in Berghofen sichergestellt und erfolgt durch Erdkabel. Zur Versorgung der Baugrundstücke sind Niederspannungserdkabel und Verteilerschränke erforderlich. Für die Unterbringung dieser Leitungen und Anlagen in den öffentlichen Flächen ist die Richtlinie für die Planung DIN 1998 zu beachten. Die Verkabelung der Hausanschlüsse erfordert die Herrichtung der Erschließungsstraßen und Gehwege wenigstens soweit, dass die Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können. Wir verweisen dazu auf die Bestimmungen des § 123 BauGB, wonach die Erschließungsanlagen bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein sollen. Werden Gebäude vorzeitig errichtet, lässt sich der Stromanschluss nur provisorisch erstellen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten müssen vom Baulastträger der Straße als Verursacher übernommen werden. Bei allen mit Erdarbeiten verbundenen Arbeiten, dazu zählen auch das Pflanzen von Bäumen und Sträucher, verweisen wir auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen", herausgegeben von der Forschungsgesell-schaft für Straßen- und Verkehrswesen. Bei Baumpflanzungen bitten wir zu beachten, dass eine Abstandszone von je 2,50 m beiderseits von Erdkabeln einzuhalten ist. Hinweisen möchten wir auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) und die darin aufgeführten VDE-Bestimmungen. Um Unfälle und Kabelschäden zu vermeiden ist vor allen mit Erdarbeiten verbundenen Arbeiten, dazu zählen auch das Pflanzen von Bäumen und Sträucher, eine Planauskunft in unserem Zeichenbüro (Email: Planauskunft-Altdorf@bayern\verk.de; Telefon: 0871/96639-338) über unsere unterirdischen Anlagen einzuholen.

Entwurf: 04.04.2019 Satzung: 24.06.2019

Dipl.-Ing.(FH) Christian Loibl PLANTEAM Mühlenstraße 6 84028 Landshut

Page 5: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Einbeziehungsatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 5 von 5 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

Verfahrensvermerke

1. Aufstellungsbeschluss:

Der Gemeinderat Eching hat in seiner Sitzung vom 19.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Berghofen - Kapellenacker“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gefasst. Dies wurde am 17.12.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Eching, …………… ……………………………...….

Held, 1. Bürgermeister 2. Öffentliche Auslegung:

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung wurde in der Fassung vom 04.04.2019 (mit der Begründung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.04.2019 bis einschließlich 24.05.2019 öffentlich ausgelegt. Dies wurde am 15.04.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Eching, …………… ……………………………...….

Held, 1. Bürgermeister 3. Beteiligung der Behörden:

Den berührten Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Fachstellenbeteiligung in der Zeit vom 24.04.2019 bis 24.05.2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eching, …………… ……………………………...….

Held, 1. Bürgermeister 4. Satzungsbeschluss:

Die Gemeinde Eching hat mit Beschluss des Gemeinderats vom 24.06.2019 die Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 04.04.2019 beschlossen. Eching, …………… ……………………………...….

Held, 1. Bürgermeister 6. Inkrafttreten:

Die Einbeziehungssatzung wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am …………… ortsüblich bekanntgemacht. Die Einbeziehungssatzung mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4, der §§ 214 und 215 BauGB ist hingewiesen worden (§ 215 Abs. 2 BauGB). Die Einbeziehungssatzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Eching, …………… ……………………………...….

Held, 1. Bürgermeister

Page 6: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Kapellenacker

Dorfstraße

916/3

1183/2

1183

1183/1

885

885/3

885/1

13131183/6

1291/3

1184

1291/2

1291/4

1291/1

1183/5

924

1183/4

878/2

1315

888

1311/1

887

892

1183/3

1291/5

1313/1

1314

3

P

1

1

1

1

1

1

1

1

1

2

1

1

F

2

2

2

2

1

1

2

3

30b

31

1

30

27

30a

6

29

4

33

10

24

14

8

HsNr. 12

7

HsNr. 4

a

2

HsNr. 16

9

28

EinbeziehungssatzungBerghofen - Kapellenacker

Gemeinde Eching

Lageplan

STADT-ORTS-LANDSCHAFTSPLANUNGOBJEKT-ERSCHLIESSUNGSPLANUNGVERMESSUNG-GEOINFORMATIONSSYSTEME

Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut/Mühleninselfon 0871/9756722 - fax 0871/9756723ma i l@ ib -p l an team.de - www. i b -p l an team.de

Landshut, den 04.04.2019

Dipl.-Ing. (FH) Christian Loibl

NORDENM 1:1000

Ausgleichsfläche

GeltungsbereichEinbeziehungssatzung

bestehende Kanalleitung(nachrichtliche Übernahme)

Page 7: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

LANDKREIS LANDSHUT REG.BEZIRK NIEDERBAYERN PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

Gemeinde Eching

EINBEZIEHUNGSSATZUNG

BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung

Page 8: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 2 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

Inhalt

1.  Grundlagen der Planung und Planungsziele .................................................. 3 

1.1.  Lage und Bestand ........................................................................................ 3 

1.2.  Bestehende Satzung .................................................................................... 4 

1.3.  Landesentwicklungsprogramm und Regionalplan ........................................ 5 

1.4.  Planung ........................................................................................................ 6 

1.5.  Voraussetzungen zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB . 7 

1.6.  Erschließung ................................................................................................ 8 

2.  Bodenverhältnisse und Altlasten ..................................................................... 8 

3.  Denkmalschutz .................................................................................................. 9 

4.  Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ...................................................... 10 

4.1.  Bewertung der Schutzgüter und Vegetationstypen, Einordnung in

Bestandskategorien .................................................................................... 10 

4.2.  Ermittlung der Eingriffsschwere auf Grundlage des Bebauungsplans ........ 10 

4.3.  Vermeidungsmaßnahmen .......................................................................... 11 

4.4.  Festlegung der Kompensationsfaktoren unter Berücksichtigung der

Planungsqualität ......................................................................................... 11 

4.5.  Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsfläche .......................................... 11 

4.6.   Auswahl geeigneter und naturschutzfachlich sinnvoller

Ausgleichsmaßnahmen .............................................................................. 12 

Anhang Lageplan Eingriffs- und Ausgleichsflächenermittlung

Page 9: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 3 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

1. Grundlagen der Planung und Planungsziele 1.1. Lage und Bestand

Das Planungsgebiet liegt im Süden des Ortsteils Berghofen. Es umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Berghofen: 885 (Tfl.), 885/3 (Tfl.), 1313 (Tfl.), 1183/5 (Tfl.), 1155 (Tfl.), die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 3294 m². Die Fläche ist im westlichen Teil bereits bebaut, im östlichen Teilbereich hinge-gen landwirtschaftlich genutzt (Acker). Nördlich grenzt bestehende Bebauung (Wohnbebauung) von Berghofen an.

Luftbild der Bayerischen Vermessungsverwaltung, Geltungsbereich Planungsgebiet gelb gestrichelt

Page 10: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 4 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

1.2. Bestehende Satzung Für den Ortsteil Berghofen gibt es eine „Satzung über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, die zuletzt im fraglichen Bereich im Jahr 1996 durch Deckblatt 3 geändert wurde. Der Geltungsbereich der vorliegenden Einbeziehungssatzung schließt an den Geltungsbereich dieser Satzung an.

Ausschnitt der bestehenden Satzung (Deckblatt 3) aus dem Jahr 1996 mit Geltungsbereich Einbeziehungssatzung (blau gestrichelt)

Page 11: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 5 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

1.3. Landesentwicklungsprogramm und Regionalplan

Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern ist das Gebiet der Gemeinde ausgewiesen als „allgemeiner ländlicher Raum“. Der ländliche Raum soll nach 2.2.5 LEP so entwickelt und geordnet werden, dass - er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig si-chern und weiter entwickeln kann, - seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreich-barkeit versorgt sind, - er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann und - er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann Regionalplanerisch gehört die Gemeinde Eching zur Region 13 Landshut

Regionalplan Region 13 Landshut, Karte 1 Raumstruktur v. 28.9.2007, Ausschnitt Eching sh. blauer Pfeil Eching ist darin als Kleinzentrum eingestuft, das Gebiet der Gemeinde gehört zum „allgemeinen ländlichen Raum“ und liegt an einer Entwicklungsachse. Eine ausgewogene Siedlungsentwicklung von Wohnen und Gewerbe unter Wah-rung der natürlichen Lebensgrundlagen ist von besonderer Bedeutung. Dies ist

Page 12: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 6 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

besonders für die Zentralen Orte und die Gemeinden entlang der Entwicklungs-achsen anzustreben. Insgesamt ergibt sich aus der landes- und regionalplanerischen Einstufung der Gemeinde Eching die grundsätzliche Zielsetzung der Entwicklungssicherung im wirtschaftlichen, siedlungsstrukturellen und infrastrukturellen Bereich mit dem Ziel der „Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen“. Der Zielsetzung einer ausgewogenen Siedlungsentwicklung kommt die Gemein-de Eching durch die Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen nach. Somit ist festzustellen, dass durch die Planung den Zielsetzungen von Landesentwick-lungsprogramm und Regionalplan entsprochen wird.

1.4. Planung Nach § 34 BauGB sind Ortsteile nur solche Siedlungen, die nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzen und Ausdruck einer organi-schen Siedlungsstruktur sind. Im Falle des Ortsteils Berghofen handelt es sich um eine organisch gewachsene Siedlungsstruktur mit einem gewissen Gewicht der vorhandenen Bausubstanz und damit um einen Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB stellt sicher, dass sich neue Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und damit das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Die Größe des Planungsgebiets umfasst Teilflächen von 2 bebauten Grundstü-cken sowie ein unbebautes Grundstück, auf dem Wohnbebauung für die ortsan-sässige Bevölkerung geplant wird. Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf maxi-mal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude

Planungsgebiet von Süden gesehen mit bestehender Ortsbebauung, rechts unbebaute Fläche Die Erweiterung der Ortsbebauung um eine Bauparzelle ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, zumal sichergestellt ist, dass sich das neue Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Eine städte-baulich unerwünschte Ausweitung der Ortsbebauung ist durch die Erweiterung um eine Bauparzelle nicht zu befürchten. Des Weiteren werden noch Festsetzungen zur Ausgleichsfläche getroffen.

Page 13: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 7 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

1.5. Voraussetzungen zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4

BauGB In § 34 Abs. 5 BauGB sind die Voraussetzungen zur Aufstellung einer Satzung folgendermaßen geregelt: „Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 ist, dass 1.sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist, 2.die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und 3.keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchsta-be b genannten Schutzgüter bestehen.“ Zu 1.: Die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist gegeben und wurde unter Pkt. 1.4. „Planung“ erläutert. Zu 2.: Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- vom 27.07.2001 re-gelt in der Anlage 1 Nr. 18 eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht von bauplanungsrechtlichen Vorhaben. Nach Nr. 18.7. ist eine Umweltverträg-lichkeitsprüfungs-Pflicht nur für ein Städtebauprojekt im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB gegeben. Dann kommen die Schwellenwerte für die zulässige Grundfläche in Betracht, die eine Vorprüfung im Einzelfall bzw. eine Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht nach sich ziehen. Da es sich in diesem Fall um einen Bereich im Sinne von § 34 BauGB handelt, wird durch das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung nicht begründet. Zu 3.: Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der genannten Schutzgüter bestehen nicht. Schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. (Naturschutzgebiete nach §23 BNatSchG, Naturdenkmäler nach § 28 BNatSchG, Landschaftsschutzgebiete nach § 26 BNatSchG, ge-schützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG, nach § 30 und § 39 BNatSchG und Art. 13d BayNatSchG geschützte Biotope und Lebensstätten (§ 21 BNatSchG Biotopverbund, Biotopvernetzung), FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete im Rahmen der „Natura-2000-Gebiete“ (§ 31 und § 32 BNatSchG)). Somit ist zusammenfassend festzuhalten, dass die genannten gesetzlichen Vo-raussetzungen zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB er-füllt sind.

Page 14: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 8 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

1.6. Erschließung

a) Verkehrserschließung

Die Erschließung erfolgt über die bestehende Erschließungsstraße (Kapellen-acker), die Zufahrt zum neuen Baugrundstück erfolgt über einen bestehenden Privatweg, wobei das Zufahrtsrecht grunddienstlich zu sichern ist.

b) Wasserversorgung Die Wasserversorgung erfolgt durch die Gemeinde Buch am Erlbach und ist ge-sichert.

c) Abwasserbeseitigung Es existiert ein öffentlicher Schmutzwasserkanal, an den die Flächen ange-schlossen werden.

d) Niederschlagswasserbeseitigung Bei Neubauten ist das Niederschlagswasser vor der Ableitung durch geeignete Rückhaltemaßnahmen zu puffern (Drosselschacht). Die Niederschlagswasserrückhaltung und -ableitung ist im Rahmen der Geneh-migungsplanung darzustellen.

e) Abfallbeseitigung Die Abfallbeseitigung wird auf Landkreisebene geregelt und ist sichergestellt.

f) Stromversorgung Die Stromversorgung wird von der Bayernwerk AG gewährleistet. Die Erschließung für das Planungsgebiet ist somit insgesamt gesichert.

2. Bodenverhältnisse und Altlasten Bodenaufschlüsse liegen derzeit nicht vor. Innerhalb des Planungsgebiets sind nach dem Sachstand der Gemeinde Eching keine Altlasten bekannt.

Page 15: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 9 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

3. Denkmalschutz Im Geltungsbereich der Satzung befinden sich keine Baudenkmäler und keine bekannten Bodendenkmäler. Allerdings grenzt unmittelbar südlich an den Gel-tungsbereich ein bekanntes Bodendenkmal an. Es handelt sich um das Boden-denkmal Nr. D-2-7538-0112 „Siedlung des Neolithikums, u.a. des Mittelneolithi-kums, sowie der Latènezeit und der römischen Kaiserzeit“.

Auszug aus dem Bayern-Viewer Denkmal, Stand 04.04.2019 Bodendenkmäler rot schraffiert, Geltungsbereich der Satzung blau gestrichelt Somit ist nicht auszuschließen, dass sich im Planungsgebiet oberirdisch nicht mehr sichtbare und daher unbekannte Bodendenkmäler befinden. Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist ei-ne denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutz-behörde zu beantragen ist.

Page 16: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 10 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

4. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Nach § 34 Abs. 5 BauGB sind für eine Satzung nach §34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung anzuwen-den. Für die Erarbeitung der Eingriffsregelung wurde vom Bayerischen Staatsministe-rium für Umwelt und Gesundheit der Leitfaden "Eingriffsregelung in der Bauleit-planung" erstellt. Der Leitfaden sieht für das hier angewandte Regelverfahren die folgenden Arbeitsschritte vor: o Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft o Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs o Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen o Auswahl geeigneter Flächen und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichs-maßnahmen. Durch die Satzung wird Baurecht nach § 34 BauGB zugelassen und somit ein Eingriff i. S. der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ermöglicht. Im Folgen-den wird die Bestandssituation tabellarisch bewertet.

4.1. Bewertung der Schutzgüter und Vegetationstypen, Einordnung in Bestandskategorien

Schutzgut Arten und Lebensräume Ackerflächen

Kategorie I Boden Anthropogen überprägter Boden

Kategorie II unten Wasser keine Oberflächengewässer, Eintragsrisiko von

Nährstoffen vorhanden Kategorie II unten

Klima und Luft Flächen ohne kleinklimatisch wirksame Luftaus-tauschbahnen Kategorie I

Landschaftsbild strukturarme Flächen Kategorie I

Insgesamt erfolgt damit eine Einordnung in Kategorie I, das Gebiet weist eine geringe Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild auf.

4.2. Ermittlung der Eingriffsschwere auf Grundlage des Bebauungs-plans Im Planungsgebiet wird keine Grundfläche festgesetzt. Die Zulässigkeit der Be-bauung richtet sich nach § 34 BauGB, es ist also nur Bebauung zulässig, die nach Art und Maß der baulichen Umgebung entspricht. Da die Bebauungsdichte der Umgebung einen niedrigen bis mittleren Versiegelungs- und Nutzungsgrad aufweist, erfolgt eine Einstufung entsprechend dem Eingriffstyp B.

Page 17: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 11 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

4.3. Vermeidungsmaßnahmen Da hier mit Ausnahme der Festsetzung der Ausgleichsfläche selbst keine grün-ordnerischen Festsetzungen getroffen werden, können Vermeidungsmaßnahmen im engeren Sinn nicht angeführt werden. Da sich jedoch die Bebauung an der ortsüblichen Bebauung orientieren muss und für die Bebauung kein wertvoller Gehölzbestand entfernt werden muss, ergeben sich hieraus Vermeidungsmaß-nahmen wie Schutzgut Arten und Lebensräume o Vermeidung mittelbarer Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten

durch Isolation, Zerschneidung oder Stoffeinträge o Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von

Wechselbeziehungen o Durchgrünung des Baugebiets durch Gehölzpflanzungen o Förderung der Biotopvernetzung durch Festsetzung zusätzlicher Grünflächen Schutzgut Wasser o Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung wasser-

durchlässiger Beläge Schutzgut Boden o Anpassung des Baugebietes an den Geländeverlauf zur Vermeidung größerer

Erdmassenbewegungen sowie von Veränderungen der Oberflächenformen o Reduzierung des Versiegelungsgrades o Verwendung versickerungsfähiger Beläge (Regelungen gemäß §1a Abs. 1

BauGB) Schutzgut Landschaftsbild o Vermeidung der Bebauung in Bereichen, die sich durch folgende landschafts-

bildprägende Elemente auszeichnen: - markante Einzelstrukturen des Reliefs (z.B. Kuppen, Hänge, Geländekan-

ten) - Hecken und Gebüschgruppen, insbesondere, wenn diese strukturierende

Funktionen einnehmen o Einbindung der Bebauung in das Landschaftsbild durch Festsetzungen zur

Randeingrünung

4.4. Festlegung der Kompensationsfaktoren unter Berücksichtigung der Planungsqualität Für den Typ BI ergibt sich eine Kompensationsfaktorspanne von 0,2 bis 0,5. Unter Berücksichtigung der unter 4.3. aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen wird ein Kompensationsfaktor von 0,35 festgelegt.

4.5. Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsfläche Eingriffsfläche (m. CAD ermittelt) 1259 m² Kompensationsfaktor 0,35 Ausgleichsfläche 0,35 x 1259 = 441 m²

Page 18: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 12 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

Eingriffs- und Ausgleichsfläche sind der beiliegenden Eingriffs- und Ausgleichs-flächenermittlung zu entnehmen.

4.6. Auswahl geeigneter und naturschutzfachlich sinnvoller Aus-gleichsmaßnahmen Die Ausgleichsfläche wird innerhalb des Geltungsbereichs nachgewiesen: Flurnr. 885 (Teilfl.) und 1313 (Teilfl.), Gemarkung Berghofen Bestand Acker Maßnahmen: Anlage eines mesophilen Gebüsches (B112),

Pflanzung 2-reihig, Arten für frischen bis mäßig trockenen Standort

Entwicklungsziel: Mesophiles Gebüsch, Schaffung neuer Lebens-räume für Vögel und Insekten, Struktur- und Ar-tenvielfalt, Nährstoffentzug, Biotopverbund

Entwicklungszeitraum < 15 Jahre Anerkennungsfaktor 1,0 Bedarf Ausgleichsfläche 441 m² Eingriffs- und Ausgleichsfläche sind der beiliegenden Eingriffs- und Ausgleichs-flächenermittlung zu entnehmen. Die Ausgleichsfläche ist als Streifen mit 5,0 m Breite an der West-, Süd- und Ostseite entsprechend der Darstellung in der Sat-zung anzulegen. Hinweise zur Ausgleichsfläche: Erstgestaltungsmaßnahmen: Bodenbearbeitung/ -vorbereitung für Pflanzen von heimischen Bienen- und Vo-gelnährgehölzen; Anlage eines mesophilen Gebüsches 2-reihig. In den ersten 3 Jahren ist der Anwuchs der Sträucher sicherzustellen (d. h. wässern bei anhal-tender Trockenheit, konkurrierenden Aufwuchs regelmäßig entfernen, gegebe-nenfalls Wildschutzzaun bzw. geeignete Maßnahmen gegen Wildverbiss. Bei allen Maßnahmen zur Vorbereitung und Anlage der Flächen ist bei der Aus-führung insbesondere der Artenschutz zu berücksichtigen (Zeitpunkt, Gerätschaf-ten, Intensität) Pflegemaßnahmen: Spontanaufwuchs bei Überhandnahme entfernen (invasive A(rten, i.R. d. Dauer-pflege), wo nötig entfernen) Wässern der Sträucher bei Trockenheit Bei allen Maßnahmen zur Vorbereitung und Anlage der Flächen ist bei der Aus-führung insbesondere der Artenschutz zu berücksichtigen (Zeitpunkt, Gerätschaf-ten, Intensität) Gehölzarten Es dürfen nur standortgerechte Gehölze gebietseigener Herkünfte (Vorkom-mensgebiet 6.1 Alpenvorland) bzw. bei den dem Forstverkehrsgesetz unterlie-genden Baumarten die in der Herkunftsgebietsverordnung genannten Herkünfte (autochthone Gehölze) verwendet werden. Zeitpunkt der Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen Die Durchführung der Maßnahmen muss unmittelbar im Anschluss an die Bauar-beiten erfolgen.

Page 19: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Begründung zur Einbeziehungssatzung Berghofen - Kapellenacker Gemeinde Eching

Seite 13 von 13 PLANTEAM - STÄDTEBAU - LANDSCHAFTSPLANUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG - VERMESSUNG Mühlenstraße 6 - 84028 Landshut - Fon 0871/9756722 - Fax 0871/9756723 - [email protected] - www.ib-planteam.de

Sockelverbot Zur Gewährleistung der Durchgängigkeit für Kleinsäuger bei Grundstückseinfrie-dung ist zu beachten, dass kein Sockel errichtet werden darf und 10 cm Abstand zum Boden eingehalten werden muss. Die Ausgleichsmaßnahmen sind entsprechend dem Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ zeitnah nach dem Eingriff umzusetzen. Nach § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft … „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bo-denschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“ Der Eingriff liegt somit mit der tatsächlichen Umnutzung bzw. Umgestaltung der Fläche vor, also z.B. bei Herstellung der Erschließung auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Nach § 135a Abs. 1 BauGB sind die Kompensationsmaßnahmen vom Vorhaben-träger durchzuführen. Diese Bestimmung begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Vorhabenträgers. Die Durchführung der Maßnahmen ist in Form einer Reallast gemäß §1105 BGB zu sichern. Alle Flächen sind durch die Gemeinde an das Ökoflächenkataster des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, Dienststelle Hof, Referat 56, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale zu melden.

Landshut, den 24.06.2019 Entwurf: 04.04.2019

PLANTEAM Mühlenstraße 6 84028 Landshut Anhang Lageplan Eingriffs- und Ausgleichsflächenermittlung

Page 20: EINBEZIEHUNGSSATZUNG BERGHOFEN - KAPELLENACKER

Kapellenacker

Dorfstraße

1183/2

1183

1183/1

885

885/3

885/1

1313

1290/5

1183/6

1291/3

1184

1291/2

1291/4

1291/1

1183/5

1183/4

878/2

888

1311/1

887

892

1183/3

1291/5

1291/6

1313/1

1314

3

P

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

2

1

1

F

2

2

2

2

1

1

2

3

30b

31

1

30

27

30a

6

29

4

10

24

14

8

HsNr. 12

7

HsNr. 4

a

2

HsNr. 16

9

28

NORDEN

EIN

GR

IFFS

- U

ND

AU

SG

LEIC

HS

FLÄ

CH

ENER

MIT

TLU

NG

M 1

: 100

0EINGRIFF UND ERFORDERLICHE AUSGLEICHSFLÄCHE

Geltungsbereich Einbeziehungssatzung

Eingriffsfläche Typ BI

= erforderliche Ausgleichsfläche 441 m²

Eingriffsfläche 1259 m² x 0,35 Kompensationsfaktor

EinbeziehungssatzungBerghofen - KapellenackerGemeinde Eching

Landshut, den 04. April 2019

Dipl.-Ing. (FH) Christian Loibl

Ausgleichsfläche 441 m²