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Erstellung eines Konzepts für die Erstgespräche gemäss Art. 6 des

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Erstellung eines Konzepts für die Erstgespräche gemäss Art. 6 des Entwurfs des kantonalen Integrationsgesetzes (EIntG)

Schlussbericht

Juliet Jayanthy Sellathurai & Barbara Messerli

Bern, 28. Februar 2012

Barbara Messerli, Juliet Jayanthy Sellathurai, standpunkt gmbh, . Bernstrasse 178, 3052 Zollikofen, . Tel. 031 305 50 52 .

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Inhaltsverzeichnis

Auftrag 3

Dank 4

1. Vorbereitung und Grundlagen 4

2. Entwicklung der Instrumente 4

2.1. Leitfaden für Gespräche 5

2.2. Checkliste für Informationen zur Vorbereitung der Gespräche 5

2.3. Ergänzungen zu den Personendaten 5

3. Praxistests 6

3.1. Durchführung der Praxistests 7

3.2. Auswertung der Praxistests 8

4. Fazit 9

4.1. Instrumente und Informationsbroschüren 9

4.2. Interkulturelles Dolmetschen 10

4.3. Anforderungen an den Datenschutz 10

4.4. Finanzielle und personelle Ressourcen 10

4.5. Anforderungsprofil und Qualitätssicherung für gesprächsführende Mitarbeitende 11

4.6. Setting 11

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4.7. Auswirkungen auf die Verwaltungsstrukturen 11

4.8. Ausblick auf die Umsetzung der Erstgespräche 12

5. Anhang 13

5.1. Leitfaden für Gespräche 13

5.2. Checkliste für Informationen zur Vorbereitung der Gespräche 15

5.3. Ergänzungen zu den Personendaten 19

Auftrag

Der Entwurf für das kantonale Integrationsgesetz EIntG sieht vor, dass mit ausländischen Personen, die aus dem Ausland in den Kanton Bern zuziehen, anlässlich ihrer Anmeldung auf der Gemeinde ein Erstgespräch geführt wird (Art. 6 Abs. 1 EIntG). Dieses soll die neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländer „ausreichend über ihre Rechte und Pflichten, sowie die örtlichen Lebensbedingungen und die vorhandenen Angebote zur Förderung der Integration“ informieren (Art 6 Abs. 1 EIntG). Die Gemeinden übernehmen damit die Verantwortung für die flächendeckende Einführung von Erstgesprächen und informieren alle zugewanderten Menschen persönlich, rasch und individuell an ihrem neuen Wohnort. Bei diesen Gesprächen im Rahmen der Anmeldung in der Gemeinde sollen Ausländerinnen und Ausländer effizient und unkompliziert wichtige (Erst)Informationen erhalten, die sie brauchen, um in der Wohngemeinde Fuss fassen zu können. Damit sollen diese Personen in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Ressourcen so schnell wie möglich im Rahmen des Heimischwerdens in der Gemeinde mobilisieren zu können. Weiter soll das Gespräch dazu dienen, eine erste Einschätzung der Integrationsressourcen und des zusätzlichen Informationsbedarfs einer Person vorzunehmen. Ergibt diese Einschätzung, dass ein weiterführender Informationsbedarf vorliegen könnte, so weist die Gemeinde die betreffende Person weiter an eine Ansprechstelle Integration für ein vertieftes Beratungsgespräch (Art. 6 Abs. 2 EIntG).

Im Rahmen eines Mandats hat die standpunkt gmbh, Barbara Messerli, zusammen mit Frau Juliet Jayanthy Sellathurai, ein Konzept erarbeitet für die Erstgespräche gemäss Art. 6 EIntG und Umsetzungsinstrumente (siehe Anhang, ab S. 13), sowie Kriterien für die Einschätzung eines weiterführenden Informationsbedarfs im Einzelfall und für die Überweisung an eine Ansprechstelle Integration, die diese Gruppe der Neuzuziehenden beraten und begleiten soll. Bestandteil des Mandats war auch die Validierung des Konzepts und der Instrumente in Praxistests. Dafür wurden die Stadt bzw. die Gemeinde Bern und die Gemeinden Lyss und Moutier angefragt. Wegen fehlender zeitlicher und personeller Ressourcen beteiligte sich die

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Gemeinde Moutier bedauerlicherweise nicht an den Praxistests. Die beiden anderen Gemeinden führten die Praxistestes von Anfang September bis Ende Oktober 2011 durch.

Dank

Wir danken allen, die sich die Zeit genommen haben, mit uns für diese Arbeit lange Gespräche zu führen und so gemeinsam aus dem im Gesetzesentwurf vorgesehenen Erstgesprächen ein praxisnahes und der transkulturellen Öffnung der Verwaltung dienendes Element zu entwickeln.

Der Leitung und dem Team des Frontoffice der Einwohnerdienste der Stadt Bern und dem Einwohnerdienst der Gemeinde Lyss danken wir für ihre grosse Offenheit und Bereitschaft zur Teilnahme an den Praxistests. Ihnen, aber auch dem Team der Fachstelle Integration des Kantons Bern, dem Kompetenzzentrum Integration der Stadt Bern und weiteren Menschen, von deren Fachwissen und wichtigen Auskünften wir profitieren konnten, gilt ebenfalls ein grosses Dankeschön. Ohne die eingehenden Diskussionen und vielseitigen Unterstützungen hätten die Praxistests nicht umgesetzt werden können.

1. Vorbereitung und Grundlagen

Der Erstellung eines Konzepts gingen eine Dokumentenanalyse und vertiefte Expertinnen- und Expertengespräche in der Gemeinde Ostermundigen und dem Amt für Migration (AMIGRA) des Kantons Luzern voraus. In Luzern nahmen zudem wir beide als Projektleiterinnen beobachtend an einem Erstgespräch teil. In mehreren Vorbesprechungen mit der Auftraggeberin, der Leitung der Einwohnerdienste und Kundenschalter in Bern und Lyss (in Bern auch mit der Leiterin des Kompetenzzentrums Integration) wurden das Konzept für das Berner Modell und die Instrumente für die Durchführung der Erstgespräche entwickelt. Ausserdem haben wir uns in langen Diskussionen mit diversen Experten und Expertinnen aus dem Integrationsbereich zusätzliches Fachwissen eingeholt. Weiter identifizierten wir die bestehenden administrativen Abläufe und Vorgaben im Zusammenhang mit dem Neuzuzug einer ausländischen Person in eine Gemeinde des Kantons Bern. Für die Einbettung der Erstgespräche in dieses Prozedere haben wir die Abläufe beider Testgemeinden berücksichtigt. Die Einwohnerdienste der Stadt Bern erfassen im Gegensatz zu denen in der Gemeinde Lyss die biometrischen Daten der Kunden selber, was sich unterschiedlich auswirkt erstens auf den Ablauf des Anmeldeverfahrens, zweitens auf die Einsicht in und den Umgang mit Personendaten der neuzuziehenden Ausländerinnen und Ausländer. Die Dokumentation und Analyse sämtlicher Erstgespräche in den Praxistests sowie schriftliche und mündliche Rückmeldungen der Mitarbeitenden der Kundenschalter der beiden Einwohnerdienste und der Leitungen der Einwohnerdienste sind Grundlagen dieses Schlussberichts. 2. Entwicklung der Instrumente

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Wir als Projektleiterinnen haben in einem weiteren Schritt die unten aufgeführten Umsetzungsinstrumente entwickelt, analysiert und laufend angepasst, in Absprache mit der Auftraggeberin und der Leitung der Einwohnerdienste und Kundenschalter in Bern und Lyss und mit der Leiterin des Kompetenzzentrums Integration der Stadt Bern. Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben, leiteten wir ressourcenorientierte Kriterien für eine allfällige Weiterleitung an eine Ansprechstelle Integration zur Fortsetzung der Informationsaufgabe ab (vgl. Art. 6 Abs. 3 EIntG). Während der Praxistests war vorgesehen diese Kriterien kumulativ anzuwenden. Demnach hätten die Neuzugezogenen bei Vorliegen aller drei Kriterien an die Ansprechstelle Integration zu einer vertieften Beratung weitergeleitet werden müssen. Die gesprächsführenden Angestellten nutzen dabei das Instrument Ergänzungen zu den Personendaten.

2.1. Leitfaden für Gespräche

Der Leitfaden für Gespräche (siehe Anhang S. 13 - 14) dient den die Gespräche führenden Angestellten der Einwohnerdienste als Anleitung und enthält detaillierte Angaben über Form, Ablauf und Inhalt des Erstgesprächs. Selbstverständlich haben die Angestellten der Einwohnerdienste die ausformulierten Gesprächsschritte mit der Zeit verinnerlicht, so dass sie auf den Leitfaden, sowie auf das nächste Umsetzungsinstrument, die Checkliste für Informationen zur Vorbereitung der Gespräche, weitgehend verzichten können.

2.2. Checkliste für Informationen zur Vorbereitung der Gespräche

In der Checkliste (siehe Anhang S. 15 - 18) sind integrationsrelevante Themenbereiche aufgeführt; sie dient den die Gespräche führenden Angestellten der Einwohnerdienste als ideenliefernde Unterstützung für die Abgabe von Informationen. Mit Hilfe dieser Checkliste können die Einwohnerdienste die Abgabe von Informationen entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Person anpassen und zudem das bestehende Angebot an Informationsmaterial der Gemeinde ergänzen, ausbauen und laufend aktualisieren.

2.3. Ergänzungen zu den Personendaten

In diesem Formular (siehe Anhang S. 19 - 21) werden Sprachkenntnisse, Ausbildung, erlernter Beruf etc. und Schulbildung der Kinder aufgeführt. Die Erfassung dieser Angaben bezieht sich auf die im EIntG (Art. 6 Abs. 3) formulierten Kriterien für die Weiterleitung an eine Ansprechstelle Integration und ermöglicht, die bestehenden Fähigkeiten der neuzuziehenden Ausländerinnen und Ausländer als Ressourcen sichtbar zu machen und nicht als Defizite; sie dient also auch nicht als blosse Ansammlung zusätzlichen Datenmaterials.

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Die Anwendung des Kriterienkatalogs soll dabei helfen, den Informationsbedarf einer neuzuziehenden Person einzuschätzen.1 Die Einwohnerdienste begrüssen beim Erstgespräch die neuzugezogene Person, informieren sie über die in diesem Gespräch vorgesehenen Schritte und ermitteln anhand des Kriterienkatalogs ihren weiteren Informationsbedarf. Liegt ein solcher vor, weisen sie die betreffende Person einer Ansprechstelle Integration zu oder empfehlen ihr, eine solche zu kontaktieren. Bei der Ansprechstelle wird der Bedarf nach einer Begleitung oder intensiveren Unterstützung im Integrationsprozesses genauer geprüft. Wenn die Ansprechstelle Integration die Situation sorgfältig geprüft und alle Fragen abgeklärt hat und die Beratung ergibt, dass weitere Massnahmen notwendig sind, so veranlasst und begleitet die Ansprechstelle solche oder weist die Person an weitere geeignete Stellen. Nur in seltenen Fällen erlässt diese Stelle eine Empfehlung an den Migrationsdienst des Kantons Bern oder an die zuständige städtische Fremdenpolizei zum Abschluss der Integrationsvereinbarungen. Ein solcher wird nach der ersten Einschätzung von der Fachstelle Integration des Kantons Bern höchstens in etwa 5% von allen neuzugezogenen Personen erfolgen. Denn die meisten Neuzugezogenen kommen aus dem EU/EFTA Raum und können nicht zur Teilnahme am geschilderten Verfahren verpflichtet werden. 3. Praxistests

Bestandteil des Mandats war auch die Validierung des Konzepts und der Instrumente in Praxistests. Dafür wurden die Stadt Bern bzw. die Gemeinde Bern und die Gemeinden Lyss und

1 In der aktuellen Fassung des IntG (Stand Februar 2012) steht: Erstinformation durch die Gemeinde

Art. 6 1 Die zuständige Stelle der Gemeinde orientiert neu aus dem Ausland zugezogene Ausländerinnen und Ausländer ab dem 15. Altersjahr bei der persönlichen Anmeldung ausreichend über ihre Rechte und Pflichten sowie über die örtlichen Lebensbedingungen und die vorhandenen Angebote zur Förderung der Integration.

2 Stellt die zuständige Stelle bei diesem Erstgespräch fest, dass bei der sich anmeldenden Person oder bei deren minderjährigen Kindern oder Jugendlichen ein besonderer Informationsbedarf zu Fragen der Integration vorliegen könnte, meldet sie die betroffenen Personen bei einer Ansprechstelle für die Integration an.

3 Ein besonderer Informationsbedarf kann insbesondere vorliegen, wenn die Personen a über keine oder nur wenige Sprachkenntnisse der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des

Verwaltungskreises, in dem sie ihren Wohnsitz haben, verfügen, b über keine in der Schweiz anerkannte berufliche Qualifikation verfügen, keine Aus- oder Weiterbildung

absolvieren werden oder keine Erwerbstätigkeit ausüben, c minderjährige Kinder oder Jugendliche haben. 4 Die von der zuständigen Stelle der Gemeinde der Ansprechstelle zugewiesenen Personen sind

verpflichtet, diese aufzusuchen, sofern sie keinen Rechtsanspruch auf eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz haben.

5 Die Ansprechstelle meldet der Migrationsbehörde diejenigen zugewiesenen Personen gemäss Absatz 4, welche die Ansprechstelle nicht aufgesucht haben.

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Moutier angefragt. Wegen fehlender zeitlicher und personeller Ressourcen beteiligte sich die Gemeinde Moutier bedauerlicherweise nicht an den Praxistests. Die beiden anderen Gemeinden führten diese von Anfang September bis Ende Oktober 2011 durch.

Für eine allfällige interkulturelle Übersetzung und/oder das Weiterweisen an eine Ansprechstelle Integration für ein vertieftes Beratungsgespräch kontaktierten die Projektleiterinnen vorgängig die entsprechenden Fachstellen (comprendi, Informationsstelle für Ausländerinnen und Ausländerfragen isa und Multimondo).

Zur Einführung der Instrumente beziehungsweise Einbettung der Gespräche in die bestehenden administrativen Abläufe nahmen die gesprächsführenden Mitarbeitenden an einer je zweistündigen Schulung durch die Projektleiterinnen teil. Diese orientierten die Testgemeinden über die Ansprechstellen Integration und interkulturelles Dolmetschen vor Ort. Neben den üblichen ortsrelevanten Broschüren, die Neuzuziehenden seit längerem überreicht werden, dienten in den Testgemeinden die beiden mehrsprachigen Broschüren, „Willkommen im Kanton Bern – Nützliche Informationen für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger“ (GEF, 2011)2 und „Willkommen in der Schweiz – Informationen für neu Zuziehende“ (BFM/EJPD, 2011)3 und die oben aufgelisteten Instrumente als Grundlage für die Erstgespräche.4 Die Kundinnen und Kunden, die während den Praxistests an einem Erstgespräch teilgenommen haben, wurden über den Anlass und Inhalt des Gesprächs von den Einwohnerdiensten informiert. 3.1. Durchführung der Praxistests Testgemeinde Stadt Bern: In der Testphase vom 9. September 2011 bis 3. Oktober 2011 führten 16 Mitarbeitende insgesamt 115 Erstgespräche durch, die zwischen 5 und 60 Minuten gedauert haben. In dieser Gemeinde ist die Schalterhalle für die Anmeldung der Neuzuziehenden architektonisch offen strukturiert; Kundschaft und Angestellte sitzen einander während des Gesprächs in den insgesamt 14 Kundenschaltern gegenüber. Die Mitarbeitenden decken in dieser Testgemeinde folgende 11 Sprachen ab: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Kroatisch, Holländisch, Arabisch, Thailändisch und Türkisch. Die aus den gesamthaft 60 Herkunftsländern (siehe Bericht der EMF der Stadt Bern) kommenden Ausländerinnen und Ausländer reisen in die Schweiz ein wegen (selbstständiger) Erwerbstätigkeit, Studium, Familiennachzug, einer Anstellung als Aupair, Doktoraten, Postdoktoraten und Lehraufträgen. Testgemeinde Lyss: Die Gemeinde Lyss ist um das Zehnfache kleiner als die Stadt Bern und hat in der Testphase vom 12. September bis Ende Oktober 2011 mit zehn Neuzuziehenden Erstgespräche geführt. Von den insgesamt zwölf neu in die Gemeinde eingereisten Ausländerinnen und Ausländer nahmen zwei Personen aus zeitlichen Gründen ein solches Erstgespräch nicht wahr. Aus personellen Gründen führte nur eine Mitarbeitende der Einwohnerdienste die Erstgespräche durch. Die Herkunftsländer der Neuzuziehenden waren: Bulgarien, Italien, Ungarn, Portugal, Türkei, Russland, die Tschechische Republik und

2 http://www.gef.be.ch/gef/de/index/soziales/soziales/migration/willkommen_im_kantonbern0.html 3 http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2011/ref_2011-06-16.html 4 Zum Zeitpunkt der Praxistests war die Webseite www.integration-be.ch nicht fertig entwickelt.

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Frankreich. Durchschnittlich haben die Gespräche 5 - 15 Minuten gedauert, sie fanden in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch statt, teilweise unterstützten die begleitenden Ehepartner als Übersetzende den Informationsfluss. Die Einwanderungsgründe in dieser Gemeinde sind: Erwerbstätigkeit, Familiennachzug und Studium. Die Schaltersituation in dieser Wohngemeinde ist so gestaltet, dass die Gesprächsteilnehmenden, getrennt durch eine Glaswand, einander gegenüberstehen. 3.2. Auswertung der Praxistests In beiden Testgemeinden bestand die Auswertung der Praxistests aus Nachbesprechungen mit der Leitung sowie aus Feedbackrunden mit den gesprächsführenden Mitarbeitenden. Während der Testphase entsprachen in beiden Testgemeinden die Einwanderungsgründe und die Herkunftsländer der Neuzuziehenden dem saisonalen Durchschnitt. Gesamthaft betrachtet fanden die Erstgespräche grossen Anklang, sowohl bei der Kundschaft als auch bei den Mitarbeitenden. Die Kundschaft empfand die Gespräche als angenehm und informativ. Für die gesprächsführenden Mitarbeitenden bot das neue Gesprächselement eine bereichernde Abwechslung und erweiterte die Ebene des Kundenkontakts. In der Testgemeinde Stadt Bern partizipierte die Projektleitung zusätzlich bei je einem Erstgespräch durch teilnehmende Beobachtung mit einem kurzen anschliessenden Gespräch mit den Neuzuziehenden und den jeweiligen gesprächsführenden Mitarbeitenden. Beide Projektleiterinnen beobachteten, wie professionell und selbstverständlich die Mitarbeitenden das neue Gesprächselement in den administrativen Ablauf einflochten. Dementsprechend nahm die Kundschaft die Informationen entgegen und war dankbar für die Startinformationen. In der Gemeinde Lyss war diese Form der Auswertung aus praktischen Gründen nicht möglich. Testgemeinde Stadt Bern: Während des gesamten Praxistests war kein interkulturelles Dolmetschen notwendig, da einerseits die Schalterangestellten 11 Sprachen abdecken, andererseits die Neuzuziehenden Begleitpersonen zum Übersetzen mitbrachten. 115 Gespräche fanden in folgenden Sprachen statt: 43 in Deutsch, 61 in Englisch, 5 in Französich, 5 in Spanisch und eines in Schweizerdeutsch. In 26 Gesprächen haben Begleitpersonen den Verlauf unterstützt. Nach mündlichen Aussagen von Alexander Ott, Leiter Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern, hätten in Anwendung der Weiterverweisungskriterien ca. 50 % (davon ca. 2/3 Drittstaatsangehörige und 1/3 EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger der Neuzuziehenden) die Ansprechstelle Integration aufsuchen sollen. Im Rahmen der Praxistests fehlten jedoch die Rechtsgrundlagen5, weshalb keine explizite Weiterverweisung vorgenommen und nur als Empfehlung auf die bestehenden Fachstellen hingewiesen wurde. Dieser Anteil von 50% enthält insofern eine Unschärfe, da die Kriterien für eine Weiterweisung nicht auschliesslich kumulativ angewandt wurden. Alexander Ott weist auf die Problematik der kumulativen Anwendung der Kriterien hin. Diese seien keine mathematischen Parameter, je nach Situation könne ein Kriterium, beziehungsweise könnten zwei Kriterien ausreichen für die Empfehlung / Zuweisung an die Ansprechstelle Integration.

5 Zeitplanmässig wird das neue kantonale Integrationsgesetz (IntG) Ende Juli 2013 in Kraft treten.

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In der mündlichen Feedbackrunde mit den gesprächsführenden Mitarbeitenden kam zum Ausdruck, dass eine das Gespräch begleitende Arbeitgeberin den Praxistest begrüsste, Neuzuziehende bei der Ankunft auf nützliche Erstinformationen hinzuweisen („Willkommen im Kanton Bern – Nützliche Informationen für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger“ GEF, 2011, „Willkommen in der Schweiz – Informationen für neu Zuziehende“ BFM/EJPD, 2011), denn sie als Arbeitgeberin tue dies schon lange und habe eine solche Vermittlung durch den Staat bis anhin vermisst. Interessant sind weitere mündliche Äusserungen von Begleitpersonen. Zwei ältere Männer, die als nahe Verwandte und Übersetzer die neu Einreisenden begleiteten, hätten es geschätzt, wenn es zu der Zeit ihrer Ankunft in der Schweiz ein solches Informationsangebot gegeben hätte. Andere Begleitpersonen, solche schweizerischer Herkunft, fanden die Informationen überflüssig, während ihre neu eingereisten Ehepartner das Informationsangebot schätzten. Testgemeinde Lyss: Bei keinem der Gespräche war interkulturelles Dolmetschen notwendig, ferner wäre keine Person an eine Ansprechstelle Integration weiterverwiesen worden. Sämtliche Neuzuziehenden wussten, laut der Rückmeldung der Gesprächsführerin Bescheid über die administrativen Abläufe ihrer Anmeldung und hatten bereits Informationen über ihren neuen Wohnort. Das Angebot eines kurzen Erstgespräches wurde geschätzt und als Zeichen der Unterstützung und Aufmerksamkeit wahrgenommen. Es stellt sich die Frage, weshalb die Gespräche in der Gemeinde Lyss nur zwischen 5 und 15 Minuten betrugen. Die Leiterin der dortigen Einwohnerdienste, Frau Strub, erklärt diesen Umstand wie folgt: Die während der Testphase Neuzugezogenen bereiteten sich gut auf ihr Ankommen in die Schweiz vor. Bei einigen unterstützten die begleitenden Ehepartner als Übersetzende den Informationsfluss. Die Neuangekommenen nahmen die Informationsbroschüren nicht nur mit Dank entgegen, sondern betrachteten sie auch als gute Ausgangslage für die eigenständige Suche nach weiteren Informationen. Wie die bisherigen Erfahrung dieser Gemeinde in der Weitergabe von Informationen zeigen, tauchen viele Fragen des Fussfassens am neuen Wohnort erst nach einigen Wochen oder Monaten auf. Hier sei das Signal wichtig, als Gemeinde offen für weitere Fragen zu sein, betonte Frau Strub weiter. 4. Fazit

Die kurze Pilotphase war für alle Beteiligten wertvoll und hat einiges bestätigt. So haben die Praxistests gezeigt, dass die neuzuziehenden Menschen es schätzen, auch im Rahmen des rein administrativen Anmeldeprozesses, von den Einwohnerdiensten wichtige Informationen über alltägliche Abläufe, ortsrelevante Institutionen etc. zu erhalten. Eine weitere Erkenntnis der nicht repräsentativen Resultate war: Die Gemeinden brauchen unabhängig von ihrer Grösse und ihrem spezifischem Wissen eine starke Unterstützung bei der Einführung der Erstgespräche und Klärung der Anwendung von begleitenden Instrumente. Gewisse Punkte haben sich als sensibel erwiesen: So bleibt abzuklären, inwieweit bei einer Beurteilung der Einzelfälle die Kriterien für eine Weiterweisung kumulativ angewendet werden sollten. Jedenfalls ist der Prozess ihrer Anwendung noch zu verfeinern und er sollte sich in der praktischen Umsetzung erst bewähren.

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Die genaue Bestimmung der Schnittstelle zwischen Erstgespräch und Ansprechstelle bzw. die Abgrenzung zwischen den beiden sollte ebenfalls möglich werden, wenn die entsprechenden Aufgaben zugeordntet sind und ihre Etablierung in der Praxis stattgefunden hat.

Die Eingliederung des Erstgesprächs in den Anmeldeprozess ist klar und dem Gesetz folgend strukturiert, dieser wird ergänzt durch die Erstinformationen, um den Menschen das Ankommen in ihrer neuen Wohngemeinde durch zielgerichtete und gleichzeitig willkommen heissende Auskünfte zu erleichtern. Zudem dient das Erstgespräch der Einschätzung der Integrationsressourcen und des zusätzlichen Informationsbedarfs.

4.1. Instrumente und Informationsbroschüren

Die ressourcenorientierten, informativen und detailliert ausgearbeiteten Instrumente wurden getestet und haben sich grundsätzlich bewährt. Die Kundschaft und die Angestellten haben die Ausrichtung der Instrumente gelobt. Der praxisorientierte Pilot ist zwar gelungen, erlaubt aber in Anbetracht seiner Kürze keine umfassende und definitive Abwägung der Kriterien für die Weiterverweisung an die Ansprechstelle Integration. Bei der Entwicklung der Instrumente und deren Anwendung in den Praxistests wurden folgende sensible Aspekte sichtbar: Die Kriterien sind zu verfeinern und müssen sich in der praktischen Umsetzung zuerst etablieren. Die Kumulierbarkeit der Kriterien wirft ebenfalls Fragen auf und muss in der Beurteilung der Einzelfälle sorgfältig abgewogen werden.

Die Kunden schätzten es sehr, dass die Informationsbroschüren mehrsprachig sind und besonders die kantonale Broschüre detaillierte und konkrete Angaben und Adressen enthält. Jede Gemeinde entscheidet bereits jetzt selbst, welche Informationen sie nach dem im AuG (Art. 56) festgehaltenen Informationsauftrag an ihre Kundschaft abgibt. Zwingend für die Einwohnerdienste sind aber aktualisierte und ortsrelevant ergänzte Angebote an Informationsmaterialien.

Die Projektleiterinnen empfehlen eine vom Kanton Bern herausgegebene Kurzinformation, mit dem Hinweis auf den Anlass des Gesprächs und die gesetzlichen Grundlagen, übesetzt in mehrere Sprachen (analog der Broschüre „Willkommen im Kanton Bern – Nützliche Informationen für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger“ GEF, 2011), an die neuzuziehenden Ausländerinnen und Ausländer abzugeben. Dieser Hinweis schafft für die Kundschaft eine transparente Kommunikation.

4.2. Interkulturelles Dolmetschen

Trotz dem Ergebnis, dass es in den Praxistests zu keinem Einsatz von professionellen interkulturell Übersetzenden gekommen ist, sollte bei Bedarf die Möglichkeit vorhanden sein, den Informationsfluss des Erstgesprächs durch interkulturelles Dolmetschen sicherzustellen. Müssen dabei Dolmetscherinnen oder Dolmetscher beigezogen werden, sind bereits bei der Planung die organisatorischen Schwierigkeiten, die längere Gesprächsdauer sowie die Kosten der Dienstleistungen zu berücksichtigen.

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4.3. Anforderungen an den Datenschutz

Die Praxistests haben deutlich gezeigt, wie wichtig die einheitliche und sorgfältige Dossierführung und somit die Anwendung der Kriterien für eine allfällige Weiterleitung an eine Ansprechstelle Integration sind, damit diese die Informationsaufgabe fortführen kann. Bei der Anwendung der Kriterien stellt sich die dringende Frage, wie der Ermessensspielraum definiert und einheitlich umgesetzt werden kann. Die Fragen nach der Aufbewahrung, Sichtung und Weitergabe von Daten an Dritte und weitere Fragen, die sich in Bezug auf den Datenschutz stellen, werden vom Rechtsamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern abgeklärt.

4.4. Finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen

Wie die Praxistests ergeben haben, dauern die Erstgespräche zwischen 5 und 60 Minuten. Die Annahme, dass bei der Vor- und Nachbereitung mit einem Zeitaufwand von durchschnittlich 45 Minuten pro Gespräch zu rechnen ist, hat sich bestätigt. Die Erstgespräche enthalten neue Elemente, die klar einen zusätzlichen personellen, zeitlichen und damit finanziellen Aufwand für die Einwohnerdienste mit sich bringen. Dieser soll über den Finanz- und Lastenausgleich des Kantons Bern gedeckt werden.

4.5. Anforderungsprofil und Qualitätssicherung für gesprächsführende Mitarbeitende

Die Praxistests haben ausserdem aufgezeigt, wie wichtig die einheitliche und sorgfältige Einführung der Instrumente ist. Die bestehenden Mitarbeitenden können mittels einer nachhaltigen Schulung und kontinuierlichen Begleitung für diese zusätzliche Aufgabe fit gemacht werden: Wirksame Angebote stellen die transparente und ressourcenorientierte Gesprächsführung, den Perspektivenwechsel, also Haltungen und Einstellungen gegenüber der Kundschaft und die Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion in den Vordergrund. Für den weiteren Ausbau der beruflichen Handlungskompetenzen der Angestellten entscheidend sind: der regelmässige Austausch und die damit verbundene Reflexion im Team und in einem erweiteren Fachkreis, die kontinuierliche Begleitung durch eine Echogruppe, sowie die Kenntnis von Best-Practice-Beispielen. Die eintägige Schulung wird sinnvollerweise in einem Tandem von erfahrenen gesprächsführenden Angestellten und externen Fachpersonen durchgeführt.

Bei der zukünftigen Ausschreibung der Weiterbildungsangebote berücksichtigen die Gemeinden und die Städte ihre bestehenden Netzwerke und Kanäle und schliessen allfällige Lücken, damit für sämtliche Angestellten der Einwohnerdienste die spezifischen Weiterbildungsangebote zugänglich sind.

Bei Neuanstellungen können zudem Mehrsprachigkeit und transkulturelle und soziale Kompetenzen mitberücksichtigt werden.

4.6. Setting

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Die Erfahrungen in der Stadt Bern zeigen, dass sich die räumlich offen gestaltete, also nicht durch architektonische Schranken abweisende Schaltersituation positiv auf den Kundenkontakt auswirkt. Für ein gutes und eine gewisse Privatsphäre gewährleistendes Gesprächsklima spielen Elemente des Settings wie: Sitzgelegenheit, Theke, angenehme Raumatmosphäre Kinderecke etc. eine zentrale Rolle.

4.7. Auswirkungen auf die Verwaltungsstrukturen

Unabhängig von der Grösse der Gemeinden fördern die Erstgespräche die Koordination und Kommunikation mit internen und externen Verwaltungsstellen und weiteren Institutionen und Fachstellen. Die Erstgespräche sind ein Baustein innerhalb von Verwaltungsstrukturen, die zu einer generellen transkulturellen Öffnung der Verwaltung führen und damit der vielfältigeren Zusammensetzung der Kundschaft Rechnung tragen und die entsprechenden Dienstleistungen optimieren.

Klar hat sich auch ergeben: die Erstgespräche müssen sich in einem überschaubaren zeitlichen und inhaltlichen Rahmen bewegen. Bei einem ersten Kontakt mit neuzuziehenden Migrantinnen und Migranten kann sinnvollerweise nur ein beschränkter Umfang an Informationen sowohl erfragt als auch vermittelt werden. Daher ist es für Neuzuziehende wichtig, dass die Gemeinden signalisieren, sie würden in Zukunft für weitere Informationen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, eine hilfreiche Triage zur Verfügung stellen.

4.8. Ausblick auf die Umsetzung der Erstgespräche

Die Praxistests brachten in vielen Aspekten aufschlussreiche, aber nicht abschliessende Resultate hervor. Deshalb wäre es im Hinblick auf die flächendeckende Einführung der Erstgespräche sinnvoll, eine einjährige Pilotphase in den Einwohnergemeinden zu planen. Diese brächte Klarheit in die Zuordnung der Aufgaben der Schnittstelle zwischen der ersten und zweiten Stufe des Berner Modells. Wichtig wäre, Evaluationsinstrumente von Anfang an miteinzubeziehen und die Gemeinden in ihren neune Aufgaben kontinuierlich zu unterstützen. Die Fachstelle Integration des Kantons Bern könnte die gesprächsführenden Angestellten zu einem regelmässingen Austauschtreffen einladen und so die praktischen Erfahrungen laufend analysieren und Fragen beantworten.

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5. Anhang

5.1. Leitfaden für Gespräche Anmeldung (schattierte Felder: Handlungsebene der gesprächsführenden Angestellten der Einwohnerdienste; weisse Felder: Ablauf, Vor- und Nachbearbeitung des Gesprächs.)

Die/der neu aus dem Ausland zuziehende Ausländerin oder Ausländer (NZA) meldet sich am Schalter des Einwohnerdienstes ihrer Wohngemeinde an. Bei diesem ersten Kontakt begrüsst die/der Angestellte der Einwohnerdienste (AE) die/den NZA, heisst sie/ihn willkommen und macht mit ihr/ihm einen Termin ab für die Erfassung der biometrischen Daten und für das Erstgespräch. (Den Einwohnerdiensten steht es offen das Erstgespräch mit oder ohne zusätzliche Terminvereinbarung durchzuführen.)

Der Termin für das Erstgespräch wird vor der Datenerhebung bzw. der Bezahlung des Ausweises festgelegt, damit sämtliche NZA erreicht werden.

Die/der AE klärt ab, in welcher Sprache das Erstgespräch geführt wird. Falls nötig organisiert die/der AE ein persönliches interkulturelles Dolmetschen für den Termin des Erstgesprächs.

Angaben für interkulturelles Dolmetschen: Vermittlungsstelle «comprendi?», [email protected], 031 378 60 20, Länggassstrasse 23, Postfach 623, 3000 Bern 9, www.comprendi.ch.

Je nach Praxis der Einwohnerdienste vereinbart die/der AE mündlich einen Termin mit allen Familienmitgliedern der/des NZA und/oder bestätigt das Datum des Erstgesprächs schriftlich.

Ablauf und Inhalt des Erstgesprächs Die/der gesprächsführende Angestellte (GA) bereitet sich gut auf das einzelne Gespräch vor. Grundlagen sind: Broschüre „Willkommen im Kanton Bern – Nützliche Informationen für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger“, eine

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Auswahl von eidg., kantonalen und ortsrelevanten Broschüren und die Instrumente: „Checkliste für Informationen zur Vorbereitung der Gespräche“, „Ergänzungen zu den Personendaten“ und selbstverständlich „Leitfaden für Gespräche“.

Die/der GA empfängt die/den NZA freundlich, begrüsst sie/ihn und heisst sie/ihn am neuen Wohnort willkommen. Je nach Setting holt die/der GA sie/ihn am Empfang ab und begleitet sie/ihn in den für das Erstgespräch vorgesehenen Raum.

Die/der GA erklärt Ziel und Zweck des Erstgesprächs. Als Grundlage dient ein mehrsprachiges kantonales Informationsblatt. Die/der GA fragt die/den NZA, welche Informationen sie/er brauchen.

Zum Beispiel:

„Welche Beziehungsnetze in der Gemeinde könnten für sie interessant, wichtig, hilfreich sein (Sport, Vereine generell, Gruppen, Religionsgemeinschaften, etc.)“?

Neben den Angaben zu Berufstätigkeit, Wohnen, Gesundheit sind die Informationen zu Freizeitangeboten wichtig für weitere Begegnungsmöglichkeiten.

„Was sie sonst noch wissen sollten (Abfallentsorgung, Infos über örtliche Besonderheiten im Bereich Wohnen z.B., etc. etc.)“?

„Wie erfahren sie, an wen sie sich wenden müssen, wenn sie etwas von einer anderen Behörde (Kanton, Bund) brauchen?“

Je nach Bedürfnissen der NZA gibt die/der GA Informationen mündlich, schriftlich oder elektronisch weiter.

Die/der GA ergänzt das Dokument: „Ergänzungen zu den Personendaten“: Dieses Instrument dient als Leitlinie für die Kommunikation und Weitergabe von Information.

Die/der GA erkundigt sich nach den Sprachressourcen (beider Ehepartner) und hält sämtliche erlernten Sprachen der/des NZA fest. Die/der GA gibt Informationen zu Sprachkursen für Deutsch/Französisch ab.

Die/der GA erkundigt sich nach den Bildungsressourcen (beider Ehepartner) und hält Schul- und Ausbildung, erlernten Beruf und Erwerbstätigkeit fest. Die/der GA informiert gegebenenfalls über:

Die Anerkennung der Diplome, Die Berufsberatung und das Arbeitsamt (RAV) etc., falls die/der NZA nicht im Arbeitsprozess eingegliedert ist, Allfällige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die/der GA erkundigt sich nach den Kindern/Jugendlichen und gibt je nach Bedarf/Bedürfnis Informationen zu Kinderbetreuung, Kindergarten, Schule und/oder Berufs- und Laufbahnberatung usw.. Die/der GA signalisiert, dass weitere Gespräche auf der Gemeinde jederzeit möglich sind.

Anhand der Kriterien für die Weiterleitung an die Ansprechstelle Integration (Art 6, Abs.3 IntG) erkundigt sich die/der GA bei der/dem NZA nach deren/dessen Unterstützungsbedarf:

a) Zum Erlernen der Amtssprache des Verwaltungskreises, b) Beim Erlangen der in der Schweiz anerkannten beruflichen Qualifikation, Aus- oder Weiterbildung oder bei

der Arbeitssuche. c) Bei guten und raschen Startinformationen und einer Begleitung bezüglich: Kinderbetreuung, Kindergarten,

Schule, Berufs- und Laufbahnberatung der Jugendlichen.

Treffen alle drei Kriterien auf eine/einen oder beide NZA zu, meldet die/der GA die Person oder Familie direkt bei

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einer regionalen Ansprechstelle Integration an, bzw. nimmt die Anmeldung nach der Nachbearbeitung des Gesprächs vor. Falls die Kinder und Jugendlichen bei den Regelstrukturen wie Schule oder BIZ (Berufs- und Laufbahnberatung) angegliedert sind, ist es nicht unbedingt notwendig diese weiterzuleiten.

Die/der GA verabschiedet sich von den NZA und wünscht diesen einen guten Start am neuen Wohnort. Je nach Setting begleitet die/der GA die NZA zur Tür, zum Empfang etc.. Nachbearbeitung ⇒Abschliessen des Dossiers: Die/der GA evaluiert die drei Kriterien und meldet je nach dem die NZA bei einer Ansprechstelle für Integration an. Abkürzungen: NZA Neu aus dem Ausland zuziehende Ausländerin oder Ausländer AE Angestellte der Einwohnerdienste GA Gesprächsführende Angestellte (der Einwohnerdienste)

Checkliste für Informationen zur Vorbereitung der Gespräche

Allgemeine Informationen

Ortsplan der Gemeinde

Kurze Informationen über die Gemeinde

Notrufnummern

Öffentlicher Verkehr

Nützliche Hinweise der Gemeinde

Informations- und Beratungsstellen

Religionsgemeinschaften

Abfallkalender

Botschaften/Konsulate

Erwachsene

Berufstätigkeit

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Anerkennung ausländischer Diplome

Arbeitssuche

Arbeitsamt

Sozialversicherung (AHV/IV/ALV/Pensionskasse etc.)

Regionale Arbeitsvermittlung RAV

Sprachkurse

Aus- und Weiterbildungsangebote

Berufs – und Laufbahnberatung BIZ

Bibliotheken

Übersetzungsdienste

Arbeitsbewilligung

Kinder- und Familienzulagen

Wohnen

Wohnungsangebote in der Umgebung

Wohnungssuche

Mietamt

Angebot an Gemeinschaftszentren

Gesundheit

Medizinische Notrufnummern

Krankenkassen

Hausärztinnen und Hausärzte

Gesundheitszentren

Spitäler

Spitex

Begegnung, Partizipation, Freizeit

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Frauenvereine

Männervereine

Andere Vereine

Migrantinnen- und Migrantenorganisationen

Politische Parteien

Kultur- und Kursangebote

Quartierorganisationen

Schrebergärten

Öffentliche Schwimmbäder

Kinder unter 6 Jahren

Kindertagesstätten

Tageselternvereine

Spielgruppen

Kindergarten

Frühförderung

Kinderärztinnen und Kinderärzte

Mütter - und Väterberatung

Erziehungsberatung

Sprachkurse für Mütter/Väter und Kind

Vereine für mehrsprachige Eltern

Freizeitangebote zu Bewegung, Musik, Gestalten etc.

Bibliothek/Ludothek

Kinder von 7 bis 16 Jahren

(Anmeldung) Schulen

Bildungssystem in der Schweiz

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Elternbildungskurse

Erziehungsberatung

Verein für mehrsprachige Eltern

Bernische Dachorganisation für Heimatsprachkurs

Muttersprachlicher Unterricht

Aufgabenhilfe

Nachhilfeunterricht

Berufs- und Laufbahnberatung BIZ

Freizeitangebote zu Bewegung, Musik, Gestalten etc.

Bibliothek/Ludothek

Kinder ab 16 Jahren

Berufs- und Laufbahnberatung BIZ

Brückenangebote

Arbeitssuche

Arbeitsamt

Regionale Arbeitsvermittlung RAV

Sprachkurse

Weiterbildungsangebote

Freizeitangebote zu Bewegung, Musik, Gestalten etc.

Senioren

Seniorenvereine

Spitex

Siehe Begegnung, Partizipation, Freizeit

Pensionierung

Beratungen zu Fragen im Alter

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Ergänzungen zu den Personendaten

Nr.

Name: w m Vorname:

Geburtsdatum: Zivilstand:

Nationalität: Zivilstandsdatum:

Muttersprache: Krankenkasse: Ja Nein

Sprachkenntnisse:

Sprache: Schriftlich Mündlich

Erwerbstätigkeit:

Erlernter Beruf:

Aktuelle Tätigkeit:

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20

Arbeitspensum in %:

Dauer: befristet bis unbefristet

Arbeitgeber:

Arbeitsort:

Schulbildung:

Besuchte Schulen: Dauer:

Studium in der Schweiz:

Fachrichtung:

Wo:

Dauer des Studiums:

Kriterien für die Weiterleitung an einer Ansprechstelle Integration:

Braucht aktive Unterstützung:

a) Beim Erlernen der Amtssprache des Verwaltungskreises.

b) Beim Erlangen der in der Schweiz anerkannten beruflichen Qualifikation, Aus- oder Weiterbildung oder bei der Arbeitssuche.

c) Für gute und rasche Startinformationen und Begleitung bezüglich: Kinderbetreuung, Kindergarten. Schule, Berufs- und Laufbahnberatung der Jugendlichen.

Falls die Kinder und die Jugendlichen in den Regelstrukturen wie Schule oder BIZ (Berufs- und Laufbahnberatung) angegliedert sind, ist es nicht unbedingt notwendig diese weiterzuleiten.

Ja

Nein

Weitergeleitet an die Ansprechstelle Integration: Ja

Nein

Ehepartner/in

Name: w m Vorname:

Geburtsdatum: Zivilstand:

Nationalität: Zivilstandsdatum:

Muttersprache: Krankenkasse: Ja Nein

Sprachkenntnisse:

Sprache: Schriftlich Mündlich

Erwerbstätigkeit:

Erlernter Beruf:

Aktuelle Tätigkeit:

Arbeitspensum in %:

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21

Dauer: befristet bis unbefristet

Arbeitgeber:

Arbeitsort:

Schulbildung:

Besuchte Schulen: Dauer:

Studium in der Schweiz:

Fachrichtung:

Wo:

Dauer des Studiums:

Kriterien für die Weiterleitung an einer Ansprechstelle Integration:

Braucht aktive Unterstützung:

a) Beim Erlernen der Amtssprache des Verwaltungskreises.

b) Beim Erlangen der in der Schweiz anerkannten beruflichen Qualifikation, Aus- oder Weiterbildung oder bei der Arbeitssuche.

c) Für gute und rasche Startinformationen und Begleitung bezüglich: Kinderbetreuung, Kindergarten. Schule, Berufs- und Laufbahnberatung der Jugendlichen.

Falls die Kinder und die Jugendlichen in den Regelstrukturen wie Schule oder BIZ (Berufs- und Laufbahnberatung) angegliedert sind, ist es nicht unbedingt notwendig diese weiterzuleiten.

Ja

Nein

Weitergeleitet an die Ansprechstelle Integration: Ja

Nein

Kind(er)/Jugendliche

Name Vorname Geburtsdatum m / w Schulen (bisherige und geplante Ausbildung?)

1.

2.

3.

4.

5.

6.

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7.

Kriterien für die Weiterleitung an einer Ansprechstelle Integration:

Braucht aktive Unterstützung:

a) Beim Erlernen der Amtssprache des Verwaltungskreises,

b) Beim Erlangen der in der Schweiz anerkannten beruflichen Qualifikation, Aus- oder Weiterbildung oder bei der Arbeitssuche,

c) Für gute und rasche Startinformationen und Begleitung bezüglich: Kinderbetreuung, Kindergarten, Schule, Berufs- und Laufbahnberatung der Jugendlichen.

Falls die Kinder und die Jugendlichen in den Regelstrukturen wie Schule oder BIZ (Berufs- und Laufbahnberatung) angegliedert sind, ist es nicht unbedingt notwendig diese weiterzuleiten.

Ja

Nein

Weitergeleitet an die Ansprechstelle Integration:

Vorname des Kindes angeben:

Ja

Nein

Externe Übersetzung durch:

Dauer des Gesprächs:

Datum: Kurzzeichen der/s gesprächsführenden Angestellten: