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Die ersten Jahre
-geb. 1993-Im Vorsorgeheft dezente Hinweise (Dysmorphien undAbusus)
-auf Grund eines Artikels in der Kindeswohl Vorstellung in der Universitätsklinik in Münster Vorstellung bei Prof. Löser
-Diagnose: Alkoholembryopathie Grad II nachMajewski Score
• Als Integrationskind im Regelkindergarten
• Benötigt viel Unterstützung und Begleitung
• Ergo- und Logo weiter am Nachmittag
• möchte nicht immer „Baby sein“
• mag keine Veränderungen
Kindergarten
• Wird auf Empfehlung der Heilpädagogin in
die Regelschule eingeschult
• stößt stetig an ihre Grenzen
• Ergotherapie weiter am Nachmittag
• große Probleme mit Mathematik
• mag keine Veränderungen
Klasse 1 bis 4
• reagiert bei Überlastung mit
Wutanfällen
• fühlt sich stetig überfordert
• wiederholt eine Klasse, trotzdem
kein Wiedererkennenswert des Lernstoffes
• Sonderpäd. Überprüfung erst nach Klasse 4, da der
Rektor es nach Klasse 2 abgelehnt hat
Klasse 1 bis 4
• endlich Schulwechsel in die Schule für körperliche
und motorische Entwicklung
-Erlebt sich wieder positiv
- ist beliebt
- hat Freunde
-Behinderungsbild wird von den Lehrern erst
nach Negativerfahrung in vollem Umfang
wahrgenommen
- wiederholt die Klasse 9 mit der gesamten Klasse
-Bis dahin beste Zeit unseres Leben
-Schafft Förderschulabschluß
Klasse 5 bis 9
• bekommt in der 9. Klasse eine Berufseinstiegs
begleiterin
• Testung durch den psychologischen Dienst des
Arbeitsamtes
• Testung durch den med. Dienst des Arbeitsamtes
• Empfehlung des Berufsberatung des Arbeitsamtes
BVJ und anschließend Werkerausbildung im BBW
Klasse 5 bis 9
• mit großem Elan begonnen im Bereich Metall
• Gemobbt, missbraucht
• beginnt zu ritzen, Wutanfälle eskalieren
• Wechsel in den Bereich Körperpflege
•Psychiatrische Unterstützung beginnt
Berufsvorbereitungs
jahr
• trotz weiterer Interventionen wird es abgelehnt
seitens des Arbeitsamt, dass sie in eine
BBB Maßnahme kommt
• Beginn der Ausbildung zur Gärtnerwerkerin
im Bereich Zierpflanzen
• reagiert mit Krankheiten auf Überforderung
• stetige Gespräche mit Ausbildern
und Rehaberaterin
Berufsbildungswerk
• Auch weiterhin krank
• fordern viel Aufmerksamkeit anderer
Menschen- verschleißt sie
• erster Aufenthalt in der Psychiatrie auf
Grund von Selbstgefährdung
• langsam wieder Versuch sie ins BBW
zur Integrieren
• benötigt 1:1 Betreuung
• ist unberechenbar
Berufsbildungswerk
FAS, Mikrozephalus, Minderwuchs, Hat keine normale Sprache entwickelt.
Nun ist sie 20!
• wird abgestempelt als faul, unreif, unmotiviert
• nur noch Krisen
•Erneuter Aufenthalt in der Psychiatrie, da nicht
mehr tragbar für das BBW
• soll in ein stationäres Wohnen wechseln
• bekommt einen Platz in einer Jugendhilfe-
einrichtung,
Geboren 1985, FAE
• ist sehr anfällig, abhängige Verhältnisse einzugehen
• verliert schnell das Interesse
• wird zur Gefahr für sich selbst und andere
•Psychiatrieaufenthalt
• ist unsicher im Straßenverkehr,
• und bei der Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel
Erwachsen mit FASD
Jetzt 27 Jahre alt, erste Lehre abgebrochen,, Erfahrungen mit Alkohol, Zweite Lehre abgeschlossen,
• vergisst ihre Medikamente zu nehmen
•Ist unfähig mit Geld umzugehen
• erfordert viel Zeit und Aufmerksamkeit
•Muss nach erneuter Fremdgefährdung Einrichtung
verlassen
wohnt jetzt wieder in unsere Haushalt
Erwachsene mit FASD
Transition= Problem
• Wo ist ein Arzt/ Therapeut suchen, der sich mit FASD auskennt?
• Medikamente?
• Therapien?
• Psychiatrien
Wohnen
• Nur etwa 12 % aller FASD Betroffenen können alleine leben
• Wo leben die anderen?
• Vollstationäres Wohnen (Wohnen bei Werkstatt)
• Ambulant betreutes Wohnen
• Betreutes Wohnen als Gastkind in einer Familie
• bei Eltern oder Geschwistern
• auf der Straße
Sekundäre Folgen erwachsener Personen mit FASD
• 95 % haben gesundheitliche Probleme
• 60 % haben die Schule abgebrochen
• 60 % haben Probleme mit dem Gesetz
• 55% sind in Haft, bzw. psychiatrischer Unterbringung oder einer Suchtklinik
• 52 % zeigen ein unangemessenes Sexualverhalten
FASD Betroffene zwischen dem 21. und 50. Lebensjahr
• Mehr als 50 % der Männer und 70 % der Frauen haben Alkohol- oder Drogenprobleme
• 82 % führen ein unselbständiges Leben
• 70 % haben Probleme einer dauerhaften Beschäftigung nachzugehen
Leistungen der
Pflegeversicherung
• Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem
Maße der Hilfe bedürfen.
Leistungen der
Pflegekasse
Menschen mit einer Fetalen
Alkohol-Spektrum-Störung sind in
der Regel zu gebotenen
Pflegehandlungen rein motorisch in
der Lage. Sie bedürfen jedoch
häufig der steten Beaufsichtigung
und Anleitung und erfüllen oft aus
diesem Grund die Voraussetzungen
für Leistungen der
Pflegeversicherung
FASD und Teilhabe
am gemeinschaft-
lichen und kulturellen
Leben
• Familienentlastender Dienst/ Familienunterstützender Dienst
Über
- Pflegestufe
- Persönliches Budget
Schwerbehinderten-ausweis
• Beantragung beim Versorgungsamt
• Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 %
• Zusätzlich können Merkzeichen beantragt werden:- G = erhebliche Gehbehinderung- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung- B = Begleitung- H = Hilflosigkeit- RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht- BI = Blindheit
Leistungen nach
§35 a SGB VIII
- Von seelischer Behinderung bedroht
- Gutachten erforderlich
- Individuelle Hilfen sind möglich
FASD und Sexualität
• sind häufig früh sexuell aktiv
• benötigen Regeln für ihre sexuellen Aktivitäten
• sind anfällig missbraucht zu werden
• wechseln häufig ihre Partner
Transition
• Frühzeitig Arzt/ Therapeut suchen, der sich mit FASD auskennt
• Medikamente
• Therapien
• Psychiatrien
Grundsicherung
• wird beim zuständigen Sozialamt beantragt
• wird hilfebedürftigen Personen gewährt, die volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
• ist im SGB XII geregelt (§ 53 ff.)
Berufswahl
Berufsberatung
Berufsbildungsbereich (BBB)
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
BVB)
Berufseinstiegsklasse (BEK)
AusbildungWerkerausbildung
im BBWWerkstatt für geistig
behinderte Menschen
BerufseinstiegsBegleitung
Unterstützte Beschäftigung
Betreuung/Voll-macht
VollmachtBetreuung nach § 1896 BGB
Anordnung durch das Betreuungsgericht
Erteilt durch den Menschen mit Behinderung
Für bestimmte oder alle Aufgabenbereiche
Kontrolle durch das Betreuungsgericht
Für bestimmte oder alle Rechtsgeschäfte
Kontrolle durch den Menschen mit Behinderung
Krankenver-sicherung
• Grundsätzlich besteht eine eigene Versicherungspflicht
• Ausnahmen:
- das Kind ist nicht erwerbstätig bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
- wenn sich das Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, bis zum 25 Lebensjahr
- das Kind ist aufgrund von Behinderung außerstande sich selbst zu unterhalten: über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn die Behinderung schon vor dem Erreichen der in Betracht kommenden Altersgrenze vorlag
Persönliches Budget
• wird nur auf Antrag gewährt
• ist einkommensabhängig
• Der Antragsteller kann sich die Leistungen die er benötigt selber einkaufen, so z.B. einen Freizeitbegleiter, Wohnassistenz, etc.
Kindergeld
• Eltern eines Kindes mit Behinderung erhalten lebenslang Kindergeld, solange das Kind außerstande ist sich selbst zu unterhalten.
• aber: Evtl. Überleitung des Kindergeldes auf den Sozialhilfeträger• (siehe Merkblatt bvkm.: Kindergeld für erwachsene Menschen mit
Behinderung)
Unterhaltspflicht der Eltern
• (2) Der Anspruch einer volljährigen, unterhaltsberechtigten Person, die behindert im Sinne von § 53 oder pflegebedürftig im Sinne von §61 ist, gegenüber ihren Eltern wegen Leistungen nach dem Sechsten und Siebten Kapitel geht nur in Höhe von bis zu 26 Euro, wegen Leistungen nach dem Dritten Kapitel nur in Höhe von bis zu 20 Euro monatlich über. Es wird vermutet, dass der Anspruch in Höhe der genannten Beträge übergeht und mehrere Unterhaltspflichtige zu gleichen Teilen haften; die Vermutung kann widerlegt werden. Die in Satz 1 genannten Beträge verändern sich zum gleichen Zeitpunkt und um denselben Vomhundertsatz, um den sich das Kindergeld verändert.
SGB XII § 94 ABS 2
Regeln für den Umgang mit Menschen mit FASD
• kleine Gruppen
• wenig sensorische Reize
• sparsam ausgestattete Räume
• klare Sprache
• kurze Sätze
• nur eine Anweisung geben
• Tagesroutine strukturieren (z.B. nach der Uhr)
• auf Veränderungen in der Tagesroutine länger hinweisen
• gleiche Grenzen setzen
• emotionale Ausgeglichenheit des Betreuers
Regeln für den Umgang mit Menschen mit FASD
• auf Alltägliches immer wieder hinweisen
• vor Überforderung schützen
• Lerninhalte mit praktischen Tätigkeiten vermitteln
• Beaufsichtigung 24/7 ist nötig wegen mangelnder Impulskontrolle und schlechter Beurteilungsfähigkeit, egal wie alt (in Abhängigkeit zum Entwicklungsstand)
• Sicherheit geben beim Ausprobieren neuer Freiräume (Taschengeld, Handy)
• Erfolgserlebnisse schaffen
Was hilft am Besten?
Auch Erwachsene mit FASD benötigen Bezugspersonen
mit den Qualitäten eines Marathonläufers,
die sie immer wieder da abholen,
wo sie stehen geblieben sind.
Setzen Sie sich eine Badekappe auf, die bis über
die Ohren reicht. Ziehen Sie dicke Handschuhe an
und binden Sie sich ein Stück raues Seil um den Hals.
Nun lassen Sie sich einen Text diktieren, aber zeitgleich
läuft Musik, der Staubsauger und die Küchenmaschine
in unterschiedlichsten Lautstärken.
Anschließend lassen Sie Ihren Text korrigieren!
Wie ist es, tagtäglich mit FASD zu leben?
Steine die Eltern von FAS Kindern immer wieder in den Weg gelegt werden,
sind Äußerungen, die ihnen das Versagen in ihrer Erziehungsaufgabe vorwerfen!
Vernetzung FASD
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FASD Deutschland
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Suchtberatung/ Erziehungsbera
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