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ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

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Page 1: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

ESF-Bundesprogramm LOS

Lokales

Kapital

fürSoziale

Zwecke

Page 2: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Konzeptwettbewerb

zum ESF-Bundesprogramm LOS

287 Gebiete innerhalb des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt" bzw. der komplementären Programmplattform des BMFSFJ "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten" (E & C) wurden durch das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) ausgewählt.

Page 3: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Globalförderung pro Standort „L O S“

von max.

100.000 €

je Förderzeitraum

Page 4: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

L O S - Standorte

in Bamberg

Für jedes Gebiet wurde die Höchstfördersummevon 100.000,00 € bewilligt.

Gebiet 1: Gereuth/Hochgericht

Gebiet 2: Starkenfeldstraße

Page 5: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

1. Förderperiodebis zum 30. Juni 2004

bereits abgelaufen

2. Förderperiodebis zum 30. Juni 2005

ab 1.10.2004

3. Förderperiodebis zum 30. Juni 2006

mit einer Dauer von max. 12 Monaten

Page 6: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Voraussetzungen für die 3. Förderperiode

bis zum 30. Juni 2006

Fortschreibung des Aktionsplans der Stadt BambergFortschreibung des Aktionsplans der Stadt Bamberg

Kurzantrag der Stadt Bamberg an die RegiestelleKurzantrag der Stadt Bamberg an die Regiestelle

Bewilligte Mikroprojekte können nur fortgeführt Bewilligte Mikroprojekte können nur fortgeführt werden, wenn sie mit neuen Inhalten/Personen versehen werden, wenn sie mit neuen Inhalten/Personen versehen werdenwerden

Die LOS-Regiestelle und der Lokale Begleitausschuss Die LOS-Regiestelle und der Lokale Begleitausschuss entscheiden letztendlichentscheiden letztendlich

Page 7: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Mikroprojekte können je

Förderzeitraum

max. 10.000 € erhalten

Page 8: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Grundgedanken von LOS

• Zielgruppe:vom gesellschaftlichen Ausschluss bedrohte bzw. am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen

• Kinder und Senioren sind keine unmittelbare Zielgruppe, da Sie nicht zur Gruppe der Erwerbsfähigen zählen

Page 9: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Insbesondere sollen gefördert werden: • sozial benachteiligte Menschen

• behinderte Menschen

• Aussiedler/innen

• Migranten/innen

• Alleinerziehende

• Berufsrückkehrerinnen

• ältere Arbeitnehmer/innen

• Langzeitarbeitslose

• Wohnungslose

• suchtmittelabhängige Menschen

• straffällige Menschen

Page 10: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Grundgedanken von LOS

Ziele:

• Aufbau einer Struktur, in der Vertreter der öffentlichen Hand, der freien Träger, der lokalen Wirtschaft und der Bewohner des Fördergebietes gleichberechtigt zusammenarbeiten

• Aktivierung von Potenzialen im Fördergebiet, um der Zielgruppe die Möglichkeit zur Eingliederung in das Erwerbsleben zu geben

Page 11: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Entscheidung vor Ort

• Bundesweites Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren

• Programmdurchführung liegt beim Jugendamt der Stadt Bamberg

• Einrichtung einer lokalen Koordinierungsstelle

• Lenkungsgruppe

• Begleitausschuss als örtliches Entscheidungsgremium

• Mikroprojektträger mit Maßnahmen

Page 12: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke 1. Phase Antragstellung Konzeptwettbewerb

LOS-Regiestelle Berlin

Lokales NetzwerkÄmter, Fachbehörden, Institutionen, Einrichtungen,Organisationen, Träger, Vereine, Initiativen

InformationOnline-Antrag

Beratung

Einze

lnachfra

gen/

Antragshilf

en

Ämternetzwerk

Lokale Koordinierungsstelle

im Aufbau

Entwurf der lokalen KooperationsstrukturLokaler Aktionsplan /

Umsetzungsplan

Stadt Bamberg

Page 13: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Antragsvoraussetzungen für Antragsvoraussetzungen für den Konzeptwettbewerbden Konzeptwettbewerb

• Lokaler Aktionsplan Lokaler Aktionsplan

• Antrag mit GebietsbeschreibungAntrag mit Gebietsbeschreibung

• EntwicklungszieleEntwicklungsziele

• HandlungskonzeptHandlungskonzept

• Ermittlung FörderbedarfErmittlung Förderbedarf

Page 14: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Lokaler Aktionsplan orientiert sich an

• dem Programm die „Soziale Stadt“ bzw. Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E&C-Gebiete)

• der Europäischen Beschäftigungsstrategie mit den übergreifenden Zielen und Handlungsprioritäten

• der Situation vor Ort

Page 15: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

• Vollbeschäftigung

• Steigerung der Arbeitsplatzqualität und der Arbeitsproduktivität

• Sozialer Zusammenhalt und soziale Integration

Die soziale Beschäftigungsstrategie

der EU verfolgt drei übergreifende Ziele

Page 16: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

• Aktive und präventive Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbspersonen

• Förderung von Unternehmergeist und Arbeitsplatzbeschaffung

• Gleichstellung der Geschlechter

• Förderung der Integration und Bekämpfung der Diskriminierung benachteiligter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt

Handlungsprioritäten

Page 17: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle

Information Ermittlung u. Beratung Antragsbearbeitung u. Betreuung Abschluss der Fördervereinbarungen Ansprechpartner für Regiestelle Ansprechpartner für Projektträger Finanzierung, Mittelbewirtschaftung Mittelverwendungsprüfung DokumentationFortschreibung des lokalen Aktionsplans

Page 18: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke 2. Phase Umsetzung

LOS-Regiestelle Berlin

Fördervereinbarung, Budgetfestlegung

Stadt BambergFederführendes Amt: Stadtjugendamt

Zustimmung Begleitausschuss, Stammblatt Teil I

Fördervereinbarung, Budgetfestlegung

Antrags-bearbeitung

Information d.

Antragsteller

Beratung d.

Antragsteller

Ermittlung d.

Antragsteller

Lokales NetzwerkBeteiligungsstruktur

Lokale Koordinierungsstelle

Begleitausschuss

Mikroprojekte

Page 19: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Begleitausschuss• Ämter / Fachbereiche

• Stadtteilmanagement

• Projektsteuerung/Planung

• potenzielle Mikroprojektträger

• Bewohner des jeweiligen Fördergebietes

• Vertreter der Zielgruppen von LOS

• Geschäftsführung und Koordination durch LOS-Koordinierungsstelle

Page 20: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke – LOS“

Lokaler Begleitausschuss – Gereuth/Hochgericht

Antragsbewilligung gemäß

GeschäftsordnungGunter

SchrammPlanung

N.N.Roland

KirchnerWohnungsamt

GabrieleBaumannKindergarten

St. Gisela

KatrinHussmann

Pfarrerin Erlöser-kirche

Thomas BeeseProjektsteuerungStadtplanungsamt

Christine Behringer-

Zeis,

Jugendamts-leiterin

Petra Hartmann,

LOS-Koordinatorin /

Jugendamt

Stimmberechtigtes Mitglied Beratendes Mitglied

gefördert durch:

Eva ZeitlerStadtteil-

management

EugenKügler

Hugo-von-Trimberg-Schule

Page 21: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke – LOS“

Lokaler Begleitausschuss – Starkenfeldstraße

Antragsbewilligung gemäß

GeschäftsordnungHolger

MaennelStadtbau GmbH

GunterSchramm

Planung

RudolfWolf

SozialdienstKath. Frauen e.V.

JürgenHollmann

BV Bamberg-Ost

KatrinHussmann

PfarrerinErlöserkirche

ThomasBeese

ProjektsteuerungStadtplanungsamt

N.N.Stadtteil-

management

Christine Behringer-

Zeis,

Jugendamts-leiterin

Petra Hartmann,

LOS-Koordinatorin /

Jugendamt

Stimmberechtigtes Mitglied Beratendes Mitglied

gefördert durch:

Page 22: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Geförderte InhalteProjektgruppen

• Berufliche Eingliederung

•Netzwerkbildung

• Existenzgründung

Page 23: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Projekttyp I:Projekttyp I:Unterstützung einzelner Aktionen zur

Förderung der beruflichen Eingliederung

• berufliche Qualifizierung der Zielgruppen (lokale Wohnfeldverbesserung, lokale Kultur)

• gezielte Maßnahmen gegen den Schulabbruch benachteiligter Jugendlicher

• Integrationsprojekte

• spezielle Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Demokratie

Page 24: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Projekttyp II:Projekttyp II:Unterstützung von Organisationen und

Netzen, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen

• Unterstützung von Aktivitäten lokaler Vereine• Unterstützung der Gründung bzw. Festigung lokaler

Netzwerke• Maßnahmen zur Gründung und Festigung sowie

Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen benachteiligter Menschen

• Förderung des Zusammenschlusses von Langzeitarbeitslosen

• Betriebswirtschaftliche Weiterbildung für lokale Kleinstinitiativen

• Unterstützung von Organisationen und Netzwerken zur Förderung von Toleranz und Demokratie

Page 25: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Projekttyp III:Projekttyp III:Unterstützung bei der Existenzgründung und

bei der Gründung von sozialen Betrieben

• Beratung bei der Existenzgründung

• Existenzgründungshilfen für benachteiligte Personen in geringer Höhe

• Starthilfe für soziale Betriebe und Sellbsthilfeeinrichtungen

• Unterstützung von Existenzgründungen und sozialen Betrieben zur Förderung von Toleranz und

Demokratie

Page 26: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

• Gender Mainstreaming

• Toleranz und Demokratie

• Lokale Beschäftigungsbündnisse

• Umweltschutz

Geförderte InhalteQuerschnittsthemen

Page 27: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Exemplarische Beispiele• Akquise von Ausbildungsplätzen

• Sprachförderung

• Soziale Trainingsmaßnahmen

• Qualifizierungsmaßnahmen

• Beschäftigungsprojekte

• Existenzgründung

• Integrationsprojekte

Ideen für Mikroprojektesind gefragt!

Page 28: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Träger von Mikroprojektenz.B.: Privatpersonen • Initiativen u. Vereine• Genossenschaften• Kirchengemeinden• Bildungs- und Maßnahmeträger• Wohlfahrtsverbände• örtliche Unternehmen• Wirtschaftsverbände• Lehrstellenbündnisse

Eine Trägervielfalt ist ausdrücklich erwünscht ! ! !

Page 29: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

QuartiersbezugProgrammgebiete

Gereuth/Hochgericht u. Starkenfeldstraße

• Inhalte und Ziele der Mikroprojekte müssen mit den skizzierten Entwicklungs- zielen in den Fördergebieten korrespondieren

• Mikroprojekte müssen sich vordringlich an Bewohner der Fördergebiete wenden

• Durchführung der Mikroprojekte grundsätzlich im Fördergebiet

Page 30: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke 3. Phase Abrechnung

LOS-Regiestelle Berlin

Verwendungsnachweise nach ProjektabschlussLOS-Monitoring, Beleglisten, Stammblätter I und II

Stadt BambergFederführendes Amt: Stadtjugendamt

- 2-monatige Erstattungsanträge an die Regiestelle möglich- Berichterstattung LOS Stammblatt Teil II(Stichtage 31.12. /30.06.) -- Verwendungsnachweis am Ende des Förderzeitraumes

Lokales NetzwerkBeteiligungsstruktur

Lokale Koordinierungsstelle

Mikroprojekte

Page 31: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Finanzierung Mikroprojekte• Förderhöhe bis zu 10.000 €

• Inhaltlich abgeschlossen

• Beginn erst nach Bewilligung

• Förderfähig sind Sach-, Honorar und Personalkosten. Personalkosten müssen abgrenzbar und projektbezogen sein

• Regiekosten sind nicht anrechenbar!

Page 32: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Vorsteuerabzug

• Mikroprojektträger müssen eine Erklärung zur Vorsteuerabzugs-berechtigung abgeben

• Dies muss beim Finanzamt Bamberg abgeklärt werden

• Generelle Aussagen können nicht getroffen werden

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Ausrüstungsgüter gemäß EU-Verordnung

• Bis 410 € oder in Höhe der Abschreibung für den Zeitraum des Projektes (Abschreibungsregeln – AfA-Tabelle Absetzung für Abnutzungen für allgemein verwendbare Anlagegüter)

• Baumaßnahmen sind grundsätzlich nicht förderfähig

Page 34: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Förderungshöhe• Die Förderung erfolgt zu 100% über

das Bundesprogramm LOS

• Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich und nicht möglich

• Ausgeschlossen ist jedoch die finanzielle Förderung größerer oder bereits bestehender Projekte

Page 35: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Berichtspflicht/LOS-Monitoring

• Stammblattverfahren

• Abrechnungsverfahren:

• Erstattungsprinzip im Rhythmus von zwei Monaten – erstmalig Januar 2005

• Vorfinanzierung durch den Träger ist erforderlich

• Originalbelege und Beleglisten mit Angabe des Verwendungszweckes müssen erstellt und abgegeben werden

• Auszahlung erfolgt über Konto der Stadt

Page 36: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Belegpflicht

• Originalbelege müssen dem Abrechnungsformular beigelegt werden

Dies sind:

• Originalbelege, Quittungen

• Rechnungen und Kontoauszüge

• Honorar- und Arbeitsverträge

• Honorarauszahlungen und / oder Gehaltsabrechnungen

Page 37: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Arbeitsverträge

• Transparenz der Kosten

• Arbeits- und Honorarverträge müssen offengelegt werden

• Aufstockung des AV ist möglich

• Arbeitszeit- und Stundennachweise müssen der Abrechnung beigefügt werden

• Besserstellungsverbot bezüglich Eingruppierung

Page 38: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Pauschalkosten• Transparenz der Kosten

• Pauschalkosten werden nicht anerkannt

• Verwaltungskostenpauschalen sind nicht zulässig

• Berechnung der Mietkosten bei selbstgenutztem Eigentum ist nicht möglich – Nebenkosten anteilig

• Regiekosten z.B. für Geschäftsführung können nicht abgerechnet werden

• Keine Anerkennung von Verpflegungs- und Bewirtungskosten

Page 39: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Rechnungsschluss• F

• Förderzeitraum befristet bis 30.06.2005

• Rechnungsschluss ist ebenfalls der 30. Juni 2005

• Ausnahmen nur im begründeten und nachvollziehbaren Einzelfall möglich

• Rechnungstatbestand muss im Förderzeitraum angefallen sein (Telefon)

• Keine generelle Ausnahmeregelung für Verlängerung der Abgabefrist nach dem 30. Juni 2005! Einzelfalllösung!

Page 40: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Dokumentation

Bilanz der 2. Förderperiode

• Die Träger der Mikroprojekte müssen den Projektverlauf kontinuierlich dokumentieren

• Erstellung einer Gesamtdokumen- tation mit Darstellung der verschie- denen Maßnahmen und Aktivitäten durch die Koodinierungsstelle

Page 41: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

• Aufkleber und Plakataushang• Förderhinweis bei Veröffentlichungen• Freigabe von Druckerzeugnissen durch die

Koordinierungsstelle• Freiexemplare von Broschüren und

anderen Veröffentlichungen

• Original-Logos verwenden

Öffentlichkeitsarbeit

Page 42: ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke

Weitere Informationen• Internetseite mit Programmer-

läuterungen und Antragsformular der Stadt Bambergwww.los-bamberg.de

• Handbücher und Online-Formulareüber Regiestelle LOSwww.los-online.de

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Ansprechpartnerin

LOS-KoordinierungsstelleFrau Petra Hartmann Geyerswörthstraße 196047 BambergTel.: 0951 / 87-1594Email: [email protected]