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ESF-Bundesprogramm LOS
Lokales
Kapital
fürSoziale
Zwecke
Konzeptwettbewerb
zum ESF-Bundesprogramm LOS
287 Gebiete innerhalb des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt" bzw. der komplementären Programmplattform des BMFSFJ "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten" (E & C) wurden durch das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) ausgewählt.
Globalförderung pro Standort „L O S“
von max.
100.000 €
je Förderzeitraum
L O S - Standorte
in Bamberg
Für jedes Gebiet wurde die Höchstfördersummevon 100.000,00 € bewilligt.
Gebiet 1: Gereuth/Hochgericht
Gebiet 2: Starkenfeldstraße
1. Förderperiodebis zum 30. Juni 2004
bereits abgelaufen
2. Förderperiodebis zum 30. Juni 2005
ab 1.10.2004
3. Förderperiodebis zum 30. Juni 2006
mit einer Dauer von max. 12 Monaten
Voraussetzungen für die 3. Förderperiode
bis zum 30. Juni 2006
Fortschreibung des Aktionsplans der Stadt BambergFortschreibung des Aktionsplans der Stadt Bamberg
Kurzantrag der Stadt Bamberg an die RegiestelleKurzantrag der Stadt Bamberg an die Regiestelle
Bewilligte Mikroprojekte können nur fortgeführt Bewilligte Mikroprojekte können nur fortgeführt werden, wenn sie mit neuen Inhalten/Personen versehen werden, wenn sie mit neuen Inhalten/Personen versehen werdenwerden
Die LOS-Regiestelle und der Lokale Begleitausschuss Die LOS-Regiestelle und der Lokale Begleitausschuss entscheiden letztendlichentscheiden letztendlich
Mikroprojekte können je
Förderzeitraum
max. 10.000 € erhalten
Grundgedanken von LOS
• Zielgruppe:vom gesellschaftlichen Ausschluss bedrohte bzw. am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen
• Kinder und Senioren sind keine unmittelbare Zielgruppe, da Sie nicht zur Gruppe der Erwerbsfähigen zählen
Insbesondere sollen gefördert werden: • sozial benachteiligte Menschen
• behinderte Menschen
• Aussiedler/innen
• Migranten/innen
• Alleinerziehende
• Berufsrückkehrerinnen
• ältere Arbeitnehmer/innen
• Langzeitarbeitslose
• Wohnungslose
• suchtmittelabhängige Menschen
• straffällige Menschen
Grundgedanken von LOS
Ziele:
• Aufbau einer Struktur, in der Vertreter der öffentlichen Hand, der freien Träger, der lokalen Wirtschaft und der Bewohner des Fördergebietes gleichberechtigt zusammenarbeiten
• Aktivierung von Potenzialen im Fördergebiet, um der Zielgruppe die Möglichkeit zur Eingliederung in das Erwerbsleben zu geben
Entscheidung vor Ort
• Bundesweites Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren
• Programmdurchführung liegt beim Jugendamt der Stadt Bamberg
• Einrichtung einer lokalen Koordinierungsstelle
• Lenkungsgruppe
• Begleitausschuss als örtliches Entscheidungsgremium
• Mikroprojektträger mit Maßnahmen
LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke 1. Phase Antragstellung Konzeptwettbewerb
LOS-Regiestelle Berlin
Lokales NetzwerkÄmter, Fachbehörden, Institutionen, Einrichtungen,Organisationen, Träger, Vereine, Initiativen
InformationOnline-Antrag
Beratung
Einze
lnachfra
gen/
Antragshilf
en
Ämternetzwerk
Lokale Koordinierungsstelle
im Aufbau
Entwurf der lokalen KooperationsstrukturLokaler Aktionsplan /
Umsetzungsplan
Stadt Bamberg
Antragsvoraussetzungen für Antragsvoraussetzungen für den Konzeptwettbewerbden Konzeptwettbewerb
• Lokaler Aktionsplan Lokaler Aktionsplan
• Antrag mit GebietsbeschreibungAntrag mit Gebietsbeschreibung
• EntwicklungszieleEntwicklungsziele
• HandlungskonzeptHandlungskonzept
• Ermittlung FörderbedarfErmittlung Förderbedarf
Lokaler Aktionsplan orientiert sich an
• dem Programm die „Soziale Stadt“ bzw. Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E&C-Gebiete)
• der Europäischen Beschäftigungsstrategie mit den übergreifenden Zielen und Handlungsprioritäten
• der Situation vor Ort
• Vollbeschäftigung
• Steigerung der Arbeitsplatzqualität und der Arbeitsproduktivität
• Sozialer Zusammenhalt und soziale Integration
Die soziale Beschäftigungsstrategie
der EU verfolgt drei übergreifende Ziele
• Aktive und präventive Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbspersonen
• Förderung von Unternehmergeist und Arbeitsplatzbeschaffung
• Gleichstellung der Geschlechter
• Förderung der Integration und Bekämpfung der Diskriminierung benachteiligter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt
Handlungsprioritäten
LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke
Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle
Information Ermittlung u. Beratung Antragsbearbeitung u. Betreuung Abschluss der Fördervereinbarungen Ansprechpartner für Regiestelle Ansprechpartner für Projektträger Finanzierung, Mittelbewirtschaftung Mittelverwendungsprüfung DokumentationFortschreibung des lokalen Aktionsplans
LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke 2. Phase Umsetzung
LOS-Regiestelle Berlin
Fördervereinbarung, Budgetfestlegung
Stadt BambergFederführendes Amt: Stadtjugendamt
Zustimmung Begleitausschuss, Stammblatt Teil I
Fördervereinbarung, Budgetfestlegung
Antrags-bearbeitung
Information d.
Antragsteller
Beratung d.
Antragsteller
Ermittlung d.
Antragsteller
Lokales NetzwerkBeteiligungsstruktur
Lokale Koordinierungsstelle
Begleitausschuss
Mikroprojekte
Begleitausschuss• Ämter / Fachbereiche
• Stadtteilmanagement
• Projektsteuerung/Planung
• potenzielle Mikroprojektträger
• Bewohner des jeweiligen Fördergebietes
• Vertreter der Zielgruppen von LOS
• Geschäftsführung und Koordination durch LOS-Koordinierungsstelle
ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke – LOS“
Lokaler Begleitausschuss – Gereuth/Hochgericht
Antragsbewilligung gemäß
GeschäftsordnungGunter
SchrammPlanung
N.N.Roland
KirchnerWohnungsamt
GabrieleBaumannKindergarten
St. Gisela
KatrinHussmann
Pfarrerin Erlöser-kirche
Thomas BeeseProjektsteuerungStadtplanungsamt
Christine Behringer-
Zeis,
Jugendamts-leiterin
Petra Hartmann,
LOS-Koordinatorin /
Jugendamt
Stimmberechtigtes Mitglied Beratendes Mitglied
gefördert durch:
Eva ZeitlerStadtteil-
management
EugenKügler
Hugo-von-Trimberg-Schule
ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke – LOS“
Lokaler Begleitausschuss – Starkenfeldstraße
Antragsbewilligung gemäß
GeschäftsordnungHolger
MaennelStadtbau GmbH
GunterSchramm
Planung
RudolfWolf
SozialdienstKath. Frauen e.V.
JürgenHollmann
BV Bamberg-Ost
KatrinHussmann
PfarrerinErlöserkirche
ThomasBeese
ProjektsteuerungStadtplanungsamt
N.N.Stadtteil-
management
Christine Behringer-
Zeis,
Jugendamts-leiterin
Petra Hartmann,
LOS-Koordinatorin /
Jugendamt
Stimmberechtigtes Mitglied Beratendes Mitglied
gefördert durch:
Geförderte InhalteProjektgruppen
• Berufliche Eingliederung
•Netzwerkbildung
• Existenzgründung
Projekttyp I:Projekttyp I:Unterstützung einzelner Aktionen zur
Förderung der beruflichen Eingliederung
• berufliche Qualifizierung der Zielgruppen (lokale Wohnfeldverbesserung, lokale Kultur)
• gezielte Maßnahmen gegen den Schulabbruch benachteiligter Jugendlicher
• Integrationsprojekte
• spezielle Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Demokratie
Projekttyp II:Projekttyp II:Unterstützung von Organisationen und
Netzen, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen
• Unterstützung von Aktivitäten lokaler Vereine• Unterstützung der Gründung bzw. Festigung lokaler
Netzwerke• Maßnahmen zur Gründung und Festigung sowie
Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen benachteiligter Menschen
• Förderung des Zusammenschlusses von Langzeitarbeitslosen
• Betriebswirtschaftliche Weiterbildung für lokale Kleinstinitiativen
• Unterstützung von Organisationen und Netzwerken zur Förderung von Toleranz und Demokratie
Projekttyp III:Projekttyp III:Unterstützung bei der Existenzgründung und
bei der Gründung von sozialen Betrieben
• Beratung bei der Existenzgründung
• Existenzgründungshilfen für benachteiligte Personen in geringer Höhe
• Starthilfe für soziale Betriebe und Sellbsthilfeeinrichtungen
• Unterstützung von Existenzgründungen und sozialen Betrieben zur Förderung von Toleranz und
Demokratie
• Gender Mainstreaming
• Toleranz und Demokratie
• Lokale Beschäftigungsbündnisse
• Umweltschutz
Geförderte InhalteQuerschnittsthemen
Exemplarische Beispiele• Akquise von Ausbildungsplätzen
• Sprachförderung
• Soziale Trainingsmaßnahmen
• Qualifizierungsmaßnahmen
• Beschäftigungsprojekte
• Existenzgründung
• Integrationsprojekte
Ideen für Mikroprojektesind gefragt!
Träger von Mikroprojektenz.B.: Privatpersonen • Initiativen u. Vereine• Genossenschaften• Kirchengemeinden• Bildungs- und Maßnahmeträger• Wohlfahrtsverbände• örtliche Unternehmen• Wirtschaftsverbände• Lehrstellenbündnisse
Eine Trägervielfalt ist ausdrücklich erwünscht ! ! !
QuartiersbezugProgrammgebiete
Gereuth/Hochgericht u. Starkenfeldstraße
• Inhalte und Ziele der Mikroprojekte müssen mit den skizzierten Entwicklungs- zielen in den Fördergebieten korrespondieren
• Mikroprojekte müssen sich vordringlich an Bewohner der Fördergebiete wenden
• Durchführung der Mikroprojekte grundsätzlich im Fördergebiet
LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke 3. Phase Abrechnung
LOS-Regiestelle Berlin
Verwendungsnachweise nach ProjektabschlussLOS-Monitoring, Beleglisten, Stammblätter I und II
Stadt BambergFederführendes Amt: Stadtjugendamt
- 2-monatige Erstattungsanträge an die Regiestelle möglich- Berichterstattung LOS Stammblatt Teil II(Stichtage 31.12. /30.06.) -- Verwendungsnachweis am Ende des Förderzeitraumes
Lokales NetzwerkBeteiligungsstruktur
Lokale Koordinierungsstelle
Mikroprojekte
Finanzierung Mikroprojekte• Förderhöhe bis zu 10.000 €
• Inhaltlich abgeschlossen
• Beginn erst nach Bewilligung
• Förderfähig sind Sach-, Honorar und Personalkosten. Personalkosten müssen abgrenzbar und projektbezogen sein
• Regiekosten sind nicht anrechenbar!
Vorsteuerabzug
• Mikroprojektträger müssen eine Erklärung zur Vorsteuerabzugs-berechtigung abgeben
• Dies muss beim Finanzamt Bamberg abgeklärt werden
• Generelle Aussagen können nicht getroffen werden
Ausrüstungsgüter gemäß EU-Verordnung
• Bis 410 € oder in Höhe der Abschreibung für den Zeitraum des Projektes (Abschreibungsregeln – AfA-Tabelle Absetzung für Abnutzungen für allgemein verwendbare Anlagegüter)
• Baumaßnahmen sind grundsätzlich nicht förderfähig
Förderungshöhe• Die Förderung erfolgt zu 100% über
das Bundesprogramm LOS
• Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich und nicht möglich
• Ausgeschlossen ist jedoch die finanzielle Förderung größerer oder bereits bestehender Projekte
Berichtspflicht/LOS-Monitoring
• Stammblattverfahren
• Abrechnungsverfahren:
• Erstattungsprinzip im Rhythmus von zwei Monaten – erstmalig Januar 2005
• Vorfinanzierung durch den Träger ist erforderlich
• Originalbelege und Beleglisten mit Angabe des Verwendungszweckes müssen erstellt und abgegeben werden
• Auszahlung erfolgt über Konto der Stadt
Belegpflicht
• Originalbelege müssen dem Abrechnungsformular beigelegt werden
Dies sind:
• Originalbelege, Quittungen
• Rechnungen und Kontoauszüge
• Honorar- und Arbeitsverträge
• Honorarauszahlungen und / oder Gehaltsabrechnungen
Arbeitsverträge
• Transparenz der Kosten
• Arbeits- und Honorarverträge müssen offengelegt werden
• Aufstockung des AV ist möglich
• Arbeitszeit- und Stundennachweise müssen der Abrechnung beigefügt werden
• Besserstellungsverbot bezüglich Eingruppierung
Pauschalkosten• Transparenz der Kosten
• Pauschalkosten werden nicht anerkannt
• Verwaltungskostenpauschalen sind nicht zulässig
• Berechnung der Mietkosten bei selbstgenutztem Eigentum ist nicht möglich – Nebenkosten anteilig
• Regiekosten z.B. für Geschäftsführung können nicht abgerechnet werden
• Keine Anerkennung von Verpflegungs- und Bewirtungskosten
Rechnungsschluss• F
• Förderzeitraum befristet bis 30.06.2005
• Rechnungsschluss ist ebenfalls der 30. Juni 2005
• Ausnahmen nur im begründeten und nachvollziehbaren Einzelfall möglich
• Rechnungstatbestand muss im Förderzeitraum angefallen sein (Telefon)
• Keine generelle Ausnahmeregelung für Verlängerung der Abgabefrist nach dem 30. Juni 2005! Einzelfalllösung!
Dokumentation
Bilanz der 2. Förderperiode
• Die Träger der Mikroprojekte müssen den Projektverlauf kontinuierlich dokumentieren
• Erstellung einer Gesamtdokumen- tation mit Darstellung der verschie- denen Maßnahmen und Aktivitäten durch die Koodinierungsstelle
• Aufkleber und Plakataushang• Förderhinweis bei Veröffentlichungen• Freigabe von Druckerzeugnissen durch die
Koordinierungsstelle• Freiexemplare von Broschüren und
anderen Veröffentlichungen
• Original-Logos verwenden
Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen• Internetseite mit Programmer-
läuterungen und Antragsformular der Stadt Bambergwww.los-bamberg.de
• Handbücher und Online-Formulareüber Regiestelle LOSwww.los-online.de
Ansprechpartnerin
LOS-KoordinierungsstelleFrau Petra Hartmann Geyerswörthstraße 196047 BambergTel.: 0951 / 87-1594Email: [email protected]