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EU-Organe
• EU-Organe und Entscheidungsprozess
EU
© Europäische Kommission 2006
Die drei Säulen der Europäischen Union
EU Europäische Union
Eu
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EG
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S
traf
sach
en* Der EGKS-Vertrag ist im Jahre 2002 abgelaufen
EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
© Europäische Kommission 2006
EU
Der EuropäischeRat
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungs-chefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission.
Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen.
Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet.
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
© Europäische Kommission 2006
EUROPÄISCHER RAT
PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN RATESSTAATS- ODER REGIERUNGSCHEFS
PRÄSIDENT DER KOMMISSION
Hoher BeauftragterNimmt an den
Beratungen teil
• Gibt die erforderlichen Impulse fürdie Entwicklung und Festlegung der breiten
Zielvorstellungen und allgemeinen politischen Prioritäten
• Hat keine gesetzgeberische Funktion
1 Tagung pro Quartal
Der Europäische Rat entscheidet durch Konsens
PRÄSIDENT ROLLE
Der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission nehmen an den Abstimmungen nicht teil
EU
Die Befugnisse des Rats
Rat der
Europäischen
Union
Der Rat ist zusammen mitdem EuropäischenParlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft.
Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen.
Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte.
Der Rat und das Europäische Parlamentsetzen den Haushaltsplander Gemeinschaft fest.
Der Rat sorgt für dieAbstimmung derWirtschaftspolitikder Mitgliedstaaten
Der Rat schließt im Namender Gemeinschaft internationaleÜbereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen.
Der Rat der Europäischen Union
© Europäische Kommission 2006
RAT der EU
• Beschlussfassungsorgan• Vorbereitungs- und
Umsetzungsgremium von Becshlüssen des Europäischen Rats
• Koordinierungsinstrument• Scharnier für ein komplexes
Mehrebenenspiel
EU
Die Stimmverteilung im Rat
Belgien [12]
Dänemark [7]
Deutschland [29]
Estland [4]
Finnland [7]
Frankreich [29]
Griechenland [12]
Vereinigtes Königreich [29]
Irland [7]
Italien [29] Lettland [4] Litauen [7]
Luxemburg [4]
Malta [3]
Niederlande [13]
Österreich [10]
Polen [27]
Portugal [12]
Schweden [10]
Slowakei [7]
Slowenien [4]
Spanien[27]
Tschechien[12]
Ungarn[12]
Zypern[4]
Rat der Europäischen Union
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union.
Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.).
Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahres-wechsel wahrgenommen.
Für eine qualifizierte Mehrheit sind 255von insgesamt 345Stimmen (74%) notwendig.
Zusätzlich muss die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen.
Es kann eine Bestätigung gefordert werden, dass die abgegebenen Ja-Stimmen mind. 62% der EU-Bürger entsprechen.
© Europäische Kommission 2006
Bulgarien [10]
Rumänien [14]
Rat – Aufgaben des Vorsitzes
EU
Die Befugnisse des Europäischen Parlaments 732 Abgeordnete
Befugnisse:Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse:
1) Rechtsetzungsbefugnisse 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrolle über Exekutive
• Anhörungsverfahren• Kooperationsverfahren• Mitentscheidungsverfahren• Zustimmungsverfahren
Das Europäische Parlament
© Europäische Kommission 2006
EU
Europäisches Parlament
Sitzverteilung im EP nach Ländern
25 Länder mit insgesamt 732 Mitgliedern
B CZ DK D EST GR E F IRL I CY LV LT
L H MT NL A PL P SLO SK SF S GB
© Europäische Kommission 2006
D 99
F 78
GB 78
I 78
E 54
NL 27
B 24
GR 24
P 24
S 19
A 18
DK 14
SF 14
IRL 13
L 6
EE 6
LV 9
LT 13
PL 54
CZ 24
SK 14
H 24
SL 7
MT 5
CY 6
EU
EuropäischesParlament
Die Fraktionen des Europäischen Parlaments
263
3090
41
42
33
32
199
EVP- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten
UEN- Fraktion Union für das Europa der Nationen
L I B E- Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas
KVEL/NGL- Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
GRÜNE/EFA- Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
EDU- Fraktion Europa der Demokratien und der Unterschiede
Fraktionslose
SPE- Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas
© Europäische Kommission 2006
Die Europäische Kommission
- Gesetze vorschlagen („Motor der Integration“)- Gesetze ausführen („Exekutive“)- Einhaltung der Gesetze überwachen („Hüterin der Verträge“)- Europäische Union nach Außen vertreten
„Regierung der Europäischen Union“
27 Kommissare (darunter: Präsident)Sitz: Brüssel, 16.000 Mitarbeiter
EU
DieAufgaben derKommission
EK
Die EU hat keine Regierung, die Kommission hat teilweise Aufgaben einer Exekutive.
Die Kommission besitzt das Initiativrecht für die Ausarbeitung von Rechtsakten.
Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie achtet darauf, dass Verträge und Beschlüsse der EU eingehalten werden.
Eine weitere Aufgabe der Kommission ist die Ausarbeitung des Haushalts-entwurfs der Europäischen Union sowie die Verwaltung von EU-Fonds.
Auch die Vertretung von EU-Interessen sowohl gegenüber dem Ministerrat als auch bei Verhandlungen mit Drittstaaten zählen zu den Aufgaben der Kommission.
Die Kommission führt die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten der EU.
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Kommission
•Die Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus 27 Staaten (einschließlich des Präsidenten).
•Jeder Kommissar hat eine Stimme.
•Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden.
•Auch bei einer zukünftigen Erweiterung soll die Zahl der Kommissare maximal 27 erreichen.
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Generaldirektionen der Kommission
Politikbereiche Außenbeziehungen Allgemeine Dienste
Interne Dienste
Beschäftigung und Soziales
Justiz und Inneres
Amt für humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichung
Dolmetschen
Bildung und Kultur Landwirtschaft Außenbeziehungen Europ. Amt für Betrugsbekämpfung
Haushalt
Binnenmarkt Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik
Energie und Verkehr
Steuern und Zollunion
Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst
Fischerei Umwelt EuropeAid –
Amt für Zusammenarbeit
Kommunikation Juristischer Dienst
Forschung Unternehmen Handel Personal und Verwaltung
Gesundheit und Verbraucher-
schutz
Wettbewerb Politischer Beraterstab
Gemeinsame Forschungsstellen
Wirtschaft und Finanzen
Übersetzung
Informations-
gesellschaft© Europäische Kommission 2006
Generaldirektionen der Kommission
EU
Die Wahl der Kommissare
Staats- und Regierungschefs
Ernennen mit qualifizierter
Mehrheit
Präsident der Kommission
Benötigt Zustimmung
durch
EP
Mitgliedstaaten
Schlagen Kommissare
vor
Staats- und Regierungschefs
Präsident der Kommission
+Ernennen Kommissare
Benötigen Zustimmung
durch
EP
Kommission nimmt ihre Arbeit auf.
© Europäische Kommission 2006
Europäischer Gerichtshof
Zusammensetzung
27 Richterund
8 Generalanwälte
Verfahrensarten
Vertragsver-letzungsverfahren
Nichtigkeits- undUntätigkeitsklage
Vorabentschei-dungsverfahrenKlageverfahren
Schadensersatz
EuGH
EU
Der Gerichtshofund
Das Gericht ersterInstanz
• Der EuGH besteht aus je einem Richter aus je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten.
• Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte.
• Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern, in festgelegten Ausnahmefällen Tagung als Plenum.
• Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt.
• Das Gericht erster Instanz nahm am 31.10.1989 seine Arbeit auf.
• Die Gerichte wahren das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsverträge.
Der Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz
© Europäische Kommission 2006
EU
Der Wirschafts- und
Sozialausschuss
und der
Ausschuss der Regionen
• Der WSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft.
• Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU.
• Beide geben beratende Stellungnahmen an die anderen Institutionen ab.
• Der WSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind.
• Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 6 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe).
• Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein.
© Europäische Kommission 2006
Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen
EU
© Europäische Kommission 2006
Die Quellen des Gemeinschaftsrechts
a) Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge)
b) Sekundäres Gemeinschaftsrecht
Die Rechtsakte der EU
1) Verordnung (VO)2) Richtlinien (RL)3) Entscheidungen/ Beschlüsse4) Empfehlungen und Stellungnahmen
Die Rechtsordnungder EU