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Jahrgang 46 Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Nummer 40 Einladung zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 07.10.2020, 20.00 Uhr im Bürgerhaus „Alte Schule“, Hauptstr. 12 werden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Tagesordnung 1. Bekanntgabe des Beschlusses aus nichtöffentlicher Sitzung am 16.09.2020 2. Einwohnerfragestunde 3. BEreit -Entscheidung zur Personalentwicklung 2021 4. Änderung des Bebauungsplan Breite I - Beauftragung eines Schallschutzgutachtens 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungs- gebühren und Verpflegungsgebühren für die Kinderbetreu- ungseinrichtungen der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl - Festsetzung der Benutzungsgebühren ab 01.01.2021 (Erhö- hung um 1,9 % laut den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festset- zung der Elternbeiträge für das Kitajahr 2020/2021) 6. Beteiligung der Gemeinde an der badenova AG & Co. KG (Modell kompas) - Kapitalerhöhung und Änderung des Gesellschaftsvertrags 7. Erschließung der Straße am Michaelsberg (1. BA) - Beschaffung eines Löschwassertanks 8. Bausachen Anbau eines Wintergartens, Flst.Nr. 10553, Am Michaelsberg 4 (vereinfachtes Verfahren) 9. Bekanntgaben der Verwaltung 10. Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat Aus gegebenem Anlass (s. Foto) weisen wir darauf hin, dass Essensreste nicht über Toiletten oder Abwasser entsorgt werden dürfen. Solche Abfälle können die Abwasserrohre verstop- fen. Außerdem werden durch Essenreste in der Kanalisation Ratten angelockt. Falsche Entsorgung von Essensresten

Falsche Entsorgung von Essensresten

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Page 1: Falsche Entsorgung von Essensresten

Jahrgang 44 Donnerstag, den 12. April 2018 Nummer 15 Jahrgang 46 Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Nummer 40

Einladung

zur nächsten Sitzung des Gemeinderates

am Mittwoch, 07.10.2020, 20.00 Uhr im Bürgerhaus „Alte Schule“, Hauptstr. 12

werden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Tagesordnung

1. Bekanntgabe des Beschlusses aus nichtöffentlicher Sitzung am 16.09.2020

2. Einwohnerfragestunde

3. BEreit -Entscheidung zur Personalentwicklung 2021

4. Änderung des Bebauungsplan Breite I - Beauftragung eines Schallschutzgutachtens

5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungs-gebühren und Verpflegungsgebühren für die Kinderbetreu-ungseinrichtungen der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl

- Festsetzung der Benutzungsgebühren ab 01.01.2021 (Erhö-hung um 1,9 % laut den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festset-zung der Elternbeiträge für das Kitajahr 2020/2021)

6. Beteiligung der Gemeinde an der badenova AG & Co. KG (Modell kompas) - Kapitalerhöhung und Änderung des Gesellschaftsvertrags

7. Erschließung der Straße am Michaelsberg (1. BA) - Beschaffung eines Löschwassertanks

8. Bausachen Anbau eines Wintergartens, Flst.Nr. 10553, Am Michaelsberg

4 (vereinfachtes Verfahren)

9. Bekanntgaben der Verwaltung

10. Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat

Aus gegebenem Anlass (s. Foto) weisen wir darauf hin, dass Essensreste nicht über Toiletten oder Abwasser entsorgt werden dürfen.

Solche Abfälle können die Abwasserrohre verstop-fen. Außerdem werden durch Essenreste in der Kanalisation Ratten angelockt.

Falsche Entsorgung von Essensresten

Page 2: Falsche Entsorgung von Essensresten

Seite 2 Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Riegel

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg

Organisierter NotfalldienstBereich: Nördlicher KaiserstuhlDauer des Notfalldienstes:Ganzes Wochenende von Sa., 8.00 bis Mo., 8.00 UhrSamstagvon Sa., 8.00 bis So., 8.00 UhrSonntagvon So., 8.00 bis Mo., 8.00 UhrFeiertags von Vortag 20.00 Uhr bis Nachtag 8.00 Uhr

ArztÄrztlicher Notfalldienst für den Bereich Endingen/Riegel a. K. Tel. 116 117Notfallpraxis am KreiskrankenhausEmmendingen, Gartenstraße 44 Öffnungszeiten (vorherige Anmeldung nicht erforderlich) Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 22 Uhr Mittwoch und Freitag von 16 bis 22 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 8 bis 22 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Kostenlose zentrale Rufnummer 116117

IMPRESSUM: Amtsblatt der Gemeinde Riegel. Herausgeber: Gemeinde Riegel. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberich-te der Gemeindeorgane und andere Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Riegel ist Bürgermeister Daniel Kietz. Die jeweils aktuelle Ausgabe des Amtsblatts liegt im Rathaus Riegel aus und ist auf der Homepage unter www.gemeinde-riegel.de/aktuelles eingestellt. Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Telefon: 07771 9317-11, Telefax: 9317-40, E-Mail: [email protected], Homepage: www.primo-stockach.de

Kinder-Notfallpraxis am St. Josefskrankenhaus Freiburg, Sautierstr. 1 Mo – Do: 19 – 22:30, Fr: 16 – 22:30, Sa, So und FT 8 -22:30 UhrRufnummer: 116117Ab 22:30 Uhr bis um 8 Uhr am Folgetag erfolgt die Notfallbehandlung durch das Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums, Mathildenstrasse 1 (Anfahrt über Heiliggeiststr. 1) in 79106 Freiburg.

Apotheke01.10.2020 Tulla-Apotheke Rheinhausen, Kirchstr. 12 in Rheinhausen, Tel: 07643/6511 02.10.2020 Brunnen-Apotheke Herbolzheim, Hauptstr. 72 in Herbolzheim, Tel: 07643/4414 03.10.2020 Stadt-Apotheke Endingen, Hauptstr. 41 in Endingen, Tel: 07642/8056 04.10.2020 Stadt-Apotheke Kenzingen, Eisenbahnstr. 12 in Kenzingen, Tel: 07644/205 05.10.2020 Apotheke im alten Rathaus Malterdingen, Hauptstr. 20 in Malterdingen, Tel: 07644/6677 06.10.2020 Maria-Sand-Apotheke Herbolzheim, Bismarck-str. 19b in Herbolzheim, Tel: 07643/3338888

07.10.2020 St. Katharina-Apotheke Endingen, Ritterstr. 3 in Endingen, Tel: 07642/8685 08.10.2020 Rathaus-Apotheke Kenzingen, Hauptstr. 13 in Kenzingen, Tel: 07644-304

Förderverein Drogenhilfe, Öffnungszeiten von emma :Emmendingen Mo - Fr: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Di - Do. zusätzlich bis 18.00 Uhr. Endingen: Dienstags 14.00 - 17.00 Uhr, Tel.: 07642 926886, weitere Termine nach Vereinbarung unter der Tel.Nr. 07641/41970.

Fachstelle SuchtBeratung, Behandlung, Prävention Emmendingen, Hebelstr. 27 Tel 07641-9335890 [email protected] Sprechstunden ohne Voranmeldung Mittwoch 16-17 und Donnerstag 11-12 Uhr alternativ

Rathaus Zentrale Tel. 90 44-0 Fax 90 [email protected]:Montag, Dienstag, Freitag von 08.00 - 12.00 UhrDonnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 UhrMittwoch geschlossenBauhof Tel. 0171 5586233Kindergarten Am Dörle Tel. 88 07Kindergarten Sonnenschein Tel. 4 52 21Michaelschule Grundschule Tel. 90 73 60Schülerhort Abenteuerland in Räumen der Michaelschule Tel. 688-612NOTRUFFeuerwehr/ DRK 112

Krankentransporte 19222

Ärztlicher Notdienst 116 117Rufnummer für den ärztlichen Notfalldienst (allgemein,- kinder-, au-gen- und HNO-ärztlicher Notfalldienst): 116117 (Anruf ist kostenlos) Öffnungszeiten und Anschrift der Notfallpraxis: Freiburg (allgemeiner Notfalldienst) Allgemeine Notfallpraxis Freiburg Universitätsklinikum Freiburg, Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 FreiburgMo, Di, Do 20 – 24 Uhr, Mi und Fr 16 - 24 Uhr Sa, So und an Feiertagen 8 – 24 Uhr

Strom, Netze BW GmbH Störungsnummer 0800 3629477Gas 0800 2767767Wasser, Stadtwerke Emmendingen 07641 9599373

Ambulanter KrankenpflegedienstPflegen Daheim Susanne Hetzel, Riegel 930003 oder 930009Kath. Sozialstation St. Martin Endingen 913190

Herbstzeit-Betreutes Wohnen für alte und pflegebedürftige Menschen in (Gast-)Familien http://www.herbstzeit-bwf.de Tel: 07641- 9671590

Zahnärztliche NotrufnummerTel.: 0180/3222555-70Über diese Nummer erreichen Hilfe suchende Patienten den Notdienst an Sonn- und Feiertagen.

Das HILFETELEFON bei „Gewalt gegen Frauen“Tel.: 08000 116016www.hilfetelefon.de

Tierärztlicher Notfalldienst Falls der zuständige Tierarzt nicht erreichbar ist, können Sie sich an den tier-ärztlichen Notdienst wenden: 03./04.10.2020 Dr. Bretzinger, Groß- und Kleintier, Glottertal, Tel: 07684/90890 Dr. Brodauf, Groß- und Kleintier, Gottfried-Keller-Weg 4, Emmen-dingen, Tel: 07641/54636 Oder wenden Sie sich an die Tierklinik Landwasser, Am Moosweiher 2, Freiburg, Tel: 0761/16808

Page 3: Falsche Entsorgung von Essensresten

Riegel Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Seite 3

Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019

Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBl. S 161) wird der Beschluss des Gemeinderats vom 29.07.2020 zur Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 der Gemeinde Riegel a.K. öffentlich bekanntgemacht:

Die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2019, einschließlich des zugehörigen Anhangs, liegt in der Zeit vom Montag, den 05.10.2020 bis ein-schließlich Dienstag, den 13.10.2020 gemäß §§ 95b und 105 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 im, Zimmer 26 (1. Obergeschoss) des Rathauses, Hauptstr. 31, 79359 Riegel a.K., zur Einsichtnahme zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Riegel a.K., den 01.10.2020 gez. Daniel Kietz

Kinder- und Jugendtreff Riegel * Mitmachen * Spaß haben * dabei sein * Für verschiedene Altersgruppen gibt es hier Treff-Möglichkeiten, Kreativange-bote, Kickern, Billard und vieles mehr. Aufgrund der momentanen Situation beste-hen noch Einschränkungen. Die jeweiligen Angebote sind für eine begrenzte Teilnehmer-zahl – bitte meldet euch daher an und bringt eine Mund-Nasen-Bedeckung mit. Seid herzlich willkommen, die Gemeinde Riegel freut sich auf euer Kommen!Ort: gegenüber der Kita Am Dörle im LBZ St. Anton,Eingang Kehnerstraße Programm im Oktober 2020 Für Kinder der 1.-4. Klasse Montags 15.00 – 18.00 Uhr 05.10. Die Kunst des Mosaiklegens hat schon eine sehr lange

Tradition: Wir zeigen euch, wie kleine Kunstwerke gelingen12.10. Heute dreht sich alles rund um den Kürbis 19.10. Kreatives Werkeln für Halloween mit unterschiedlichen

Materialien

Für Kinder & Teenies ab der 5. Klasse Dienstags 15.00 – 18.30 Uhr 06.10. Offener Treff 13.10. Wir kochen feine Kürbissuppe 20.10. Schaurig-schöne Leckereien backen nach Gruselrezepten

Freitag 15.30 – 18.30 23.10. Offener Treff Besondere Aktion Mittwoch 12.30 – 16.00 28.10. Hier sind Nähanfänger herzlich willkommen! Näh dir z. B.

Kuschelkissenoder Loop etc. (5,00 € Materialkosten pro Person)

Die Anmeldung kann unter den folgenden Kontaktdaten erfolgen: [email protected] Telefon/Whatsapp 0176-78056737

Über die Öffnungszeiten informiert der Ge-schichtsverein Riegel e.V. unter www.museum-riegel.org Auf Anfrage können unter [email protected] weitere Besuchstermine für interessierte Einzelpersonen oder für Gruppen bis zu acht Perso-nen vereinbart werden.

Page 4: Falsche Entsorgung von Essensresten

Seite 4 Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Riegel

AKTUELLES AUS DEM GEMEINDERAT

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Vorstellung Masterplan FTTB Leerrohre Herr Nietzsche von der Firma RBS-Wave aus Ettlingen stellt den Masterplan FTTB Leerrohre den Gemeinderäten und Zuhörer der Gemeinderatssitzung vor. Es handelt sich hierbei um ein sehr kom-plexes Thema. Ziel des Masterplans ist es, auf dem gesamten Gemeindegebiet dar-zustellen, welche Infrastruktur (im speziellen Leerrohre) und sonsti-ge Gegenstände bei Tiefbaumaßnahmen eingeplant werden kön-nen, um für die Zukunft ein funktionales Glasfasernetz aufbauen zu können. Der Plan wird im geographischen Informationssystem (GIS) der Gemeinde hinterlegt. Es ist dadurch den Planungsbüros mög-lich, auf die Daten zu zugreifen. Die Kosten für die Erstellung des Masterplans beliefen sich auf rund 34.000 Euro, welche im Haushalt auch veranschlagt wurden. Die För-derung des Projektträgers liegt bei 100 %, womit der Gemeinde hier-durch keine Kosten entstanden sind. Der Mehrwert des Masterplanes ist, dass man eine Grundlage für die Mitverlegung hat. Außerdem weiß die Gemeinde, welche Rohrtypen verlegt werden müssen und man hat ein Patchwork-System. Außerdem kann die Gemeinde auf den Masterplan zurückgreifen, wenn z.B. eine geförderte Maßnahme ausgeschrieben ist, die einer Konzeption bedarf. Mitglieder des Gemeinderates erläutern nach dem Vortrag ihre je-weiligen Fragen zu diesem Projekt. Herr Nietzsche antwortet aus-führlich, auf die gestellten Fragen des Gremiums.

2. Neubau Betriebshof im Kleinfeldele (2.BA) - Auftrag zur Lieferung von Mobiliar für den Sozialtrakt Einstimmig stimmt der Gemeinderat folgendem Beschluss zu: Die Firma Streit Service & Solution GmbH & Co. KG, Hausach, erhält den Auftrag, das Mobiliar für den Sozialtrakt zum Angebotspreis von 11.101,00 Euro brutto zu liefern. HAL Mönch stellt den momentanen Stand des Neubaus des Be-triebshofes vor. Der neue Betriebshof ist fast einzugsfähig, allerdings fehlt das neue Mobiliar für den Sozialtrakt. Es müssen zwei Schreib-tischarbeitsplätze, die Möbel für den Pausen und Umkleideraum, Spinde sowie eine Garderobe im Flur angeschafft werden. Einsparpotenzial konnte die Verwaltung bei der Küche erzielen, wel-che bei der Umstrukturierung des Feuerwehrhauses aus dem ehe-maligen DRK-Raum ausgebaut wurde und nun einige Komponente auf dem neuen Betriebshof verbaut werden. Für den neuen Betriebs-hof muss nur noch ein neuer Kühlschrank und ein neuer Herd ange-schafft werden. Im Großen und Ganzen werden beim Umzug viele Gegenstände vom alten auf den neuen Standort mitgenommen werden. 3. Schülerhort „Abenteuerland“ - Finanzierung und weitere Vorgehensweise ab 01.09.2020 Es ergeht einstimmiger Gemeinderatsbeschluss:1. Das Angebot läuft ab 01.09.2020 zu den bekannten Konditio-

nen (Zuschuss der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl pro Schul-jahr von 46.373,-- Euro für die Betreuung von Grundschülern im Schülerhort „Abenteuerland“) weiter, solange die Vereinbarung zwischen dem LBZ St. Anton und der Gemeinde Riegel besteht.

2. In den Haushaltsjahren 2021 und folgend werden zum bekann-ten Zuschuss von 46.373,-- Euro pro Schuljahr zusätzlich tarifli-che Lohnerhöhungen aus den jährlichen Personalkosten von ca. 144.000,-- Euro eingeplant und aufgenommen.

Der Vorsitzende trägt vor. Die Durchführung der Betreuung der Kinder im Schülerhort „Abenteuerland“ wurde seit 01.09.2015 vom LBZ St. Anton in Räumen der Michaelschule übernommen. Hierzu besteht zwischen dem LBZ St. Anton und der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl eine Vereinbarung mit einem Zuschuss der Gemeinde an

das LBZ in Höhe von jährlich 46.373,-- Euro. Die Betreuung im Schü-lerhort ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Die Vereinbarung verlängert sich jährlich, sofern nicht einer der Vertragspartner 4 Mo-nate vor Ablauf des Vertragszeitraumes (jährlich bis 30.04.) kündigt. Der Vertrag ist Ende August ausgelaufen, da der Gemeinderat ihn eigentlich im April beschließen hätte müssen. Aufgrund der Coro-na-Pandemie war dies nicht möglich. Der Vorsitzende erläutert, dass die Betreuung sehr gut läuft und im-mer mehr gefragt ist. Aus diesem Grund wird der Vertrag geändert, sodass er nicht mehr befristet ist. Der Vertrag lässt ihn weiterlaufen solange keine Gründe der beiden Vertragspartner besteht den Ver-trag zu kündigen.

4. Neubau einer Obdachlosenunterkunft „Am Gemeindegarten 4“ - Vergabe der Planungsaufträge Architekt, Technische Gebäude-

ausrüstung, Tragwerksplanung Der Gemeinderat stimmt einstimmig folgendem Beschluss zu.1. Die Gemeinde nimmt aufgrund von Wirtschaftlichkeitsbe-

trachtungen Abstand von der Anmietung von Containern und entscheidet sich für einen Neubau in Holzbauweise. Der Hono-rarvertrag mit Architekt Schmidt wird im gegenseitigen Einver-nehmen aufgelöst.

2. Den Planungsauftrag für die Obdachlosenunterkunft erhält die Fa. Schlager Architekten GmbH aus Lahr.

3. Den Planungsauftrag für die technische Gebäudeausrüstung er-hält die Fa. Vertec Ingenieurbüro GmbH aus Ettenheim.

4. Den Planungsauftrag für die Tragswerksplanung erhält die Fa. Isenmann.

Auf die Sitzungsdrucksache Ingenieure aus Haslach wird verwiesen. Der Vorsitzende berichtet über den Zustand und wirtschaftlichen Zustand der Obdachlosenunterkunft „Am Gemeindegarten 2“. Da die vorhandenen Wohncontainer Am Gemeindegarten in einem sehr schlechten Zustand sind, wurde als eine schnelle Zwischen-lösung die Anmietung von Containern favorisiert und ein Neubau aufgrund anderer anstehender Projekte verschoben. Im Mai 2020 erhielt Architekt Schmidt den Planungsauftrag für eine Container-anlage, die von entsprechenden Firmen angemietet werden sollte. Architekt Schmidt weist darauf hin, dass eine Containeranmietung ab einer Mietzeit von ca. vier Jahren unwirtschaftlich ist und deshalb der Neubau einer Obdachlosenunterkunft als Festbau vorzuziehen sei. Auch die untere Baurechtsbehörde würde zu einer dauerhaften Lösung als Festbau raten. Es wird vorgeschlagen, den Vorentwurf der Architekten Schlager und Partner, der bereits in 2019 vorgestellt wurde, weiterzuverfol-gen, zu modifizieren und voranzutreiben. Da das Bodengutachten eine verminderte Tragfähigkeit des vorhandenen Bodens ergeben hat, wird eine Bauweise in Holz favorisiert, sie ist deutlich leichter als ein herkömmlicher Festbau in Beton/Stein und auch nachhaltiger. Der Haushaltsansatz, der für die Anmietung von Containern vorge-sehen war, soll für die Planung der neuen Obdachlosenunterkunft verwendet werden. Ziel ist es, die Planung bis Jahresende abzuschließen und einen Bau-antrag zu stellen, damit die Bauarbeiten im Frühjahr 2021 beginnen können. Der Gemeinderat ist mit der Vorgehensweise einverstanden und be-schließt einstimmig. 5. Erstellung eines Konzepts zum Management von Starkrege-

nereignissen (Starkregenrisikomanagement) Nachtrag: Änderung des Umfangs des Konzepts - Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe Einstimmig ergeht der Gemeinderatsbeschluss:1. Das Ing.-Büro HPC AG aus Freiburg wird beauftragt, das Starkre-

genrisiko-managementkonzept nach dem geltenden Leitfaden „Starkregen“ der LUBW vom März 2020 für die Gemeinde Riegel zu erstellen. Die Mehrkosten betragen 19.325,60 EUR (brutto), die 70%-ige Förderung vom Land Baden-Württemberg ist zuge-sagt.

Page 5: Falsche Entsorgung von Essensresten

Riegel Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Seite 5

2. Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 17.800 EUR wird zugestimmt.

HAL Mönch führt in die Tagesordnung ein. Aufgrund der Mehrkosten für die Erstellung der Konzeption ist eine neue Zusage vom Land er-forderlich. Das Land hat zugestimmt. Daraufhin hat die Verwaltung Verbindung mit dem Land aufgenommen, um zu klären, ob die Ge-meinde doch die Förderung erhält. Dies wurde zugestimmt, sodass eine Förderung zu gleichen Teilen zustande kommt. Eine überplan-mäßige Ausgabe im Haushalt muss somit nun erfolgen. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Restkosten auch einen inhaltlichen Mehrwert beinhalten. 6. 4.Änderung des Bebauungsplan Breite I - Abwägung der Anregungen und Einwendungen aus der Bür-

gerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Nach längerer Diskussion und zusätzlicher Antragstellung durch ein Mitglied des Gemeinderates wird folgendem Beschluss einstimmig zugestimmt: Der Gemeinderat beschließt, den Empfehlungen des Fachplaners zu den Anregungen und Einwendungen aus der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu folgen. Zusätzlich wird ein Antrag zur Einholung eines Angebotes zu einem Lärmschutzgutachten eingefordert. Durch die Erstellung des An-trags wird sich die 4.Änderung des Bebauungsplans “Breite I“ verzö-gern und zusätzliche Kosten können auf die Gemeinde zukommen, wenn ein Lärmschutzgutachten durchgeführt wird. Die befangenen Teilnehmer begeben sich in den Zuschauerraum. Der 2. Bürgermeisterstellvertreter übernimmt die Leitung für die-sen TOP. Daraufhin stellt Frau Fischer des Planungsbüros Fischer aus Freiburg die Zusammenstellung der eingegangenen Anregungen i.R.d. Bürgerinformation und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat man vor der Sommerpause durchgeführt. Dies wäre zwar nicht nötig gewesen, allerdings wollte man den Bürgern die Zeit geben sich zu äußern. Es wird von dem Planungsbüro darauf hingewiesen, dass die Nach-verdichtung sehr behutsam erfolgen wird. Nach der Vorstellung von Frau Fischer, erläutert sie das weitere Vor-gehen. Sie weist daraufhin, dass die Nutzungsschablonen in der nächsten Sitzung dazukommen werden. Das Thema der Einfriedun-gen wird beraten und inhaltlich in den Entwurf eingefügt. 7. Bausachen 7.1 Neubau eines Dreifamilienwohnhauses, Flst.Nr. 8580, Fron-

hofstr. 8 (Vereinfachtes Verfahren) Nach längerer Diskussion und Änderung des Beschlusses spricht sich der Gemeinderat mehrheitlich für den vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück-Flst.Nr. 8580, Fronhofstr. 8 aus. HAL Mönch stellt das Bauvorhaben vor. Der Antragsteller beabsich-tigt, ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten zu erstellen. Das Gebäude ist vollständig unterkellert. Das Dach ist als Pultdach 8° mit Ziegeleindeckung in Nord-Südausrichtung vor-gesehen. Das Pultdach mit seiner geringen Neigung ermöglicht eine volle Geschosshöhe auch im Dachgeschoss. In der unmittelbaren Umgebung gibt es kein freistehendes Wohngebäude mit Pultdach. Aus Sicht der Verwaltung wäre eher ein Zeltdach aufgrund des Grundrisses des Baukörpers zu empfehlen. Dort würde man eher das Einpassen in die Umgebungsbebauung bejahen. Aus Sicht des Gemeinderats ist das Bauvorhaben ist zu unterstützen, denn es wird eine bebaubare Fläche mit einem zusätzlichen Baukör-per versehen und damit Wohnraum geschaffen. Die städtebauliche Einschränkung ist hinnehmbar.

7.2 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohnein-heiten (Flst.Nr. 100+ 100/1), einem Doppelparker auf Flst.Nr. 100 und zwei Stellplätzen auf Flst.Nr. 145, Kirchstr. 13

- Nachtrag : Terrassen- und Balkonergänzung Einstimmig stimmt der Gemeinderat dem Nachtragsbauantrag auf

dem oben genannten Grundstück zu. HAL Mönch erläutert das Vorhaben. Die Antragstellerin beabsich-tigt ergänzend auf der Hofseite des Mehrfamilienhauses mit einer Terrasse und drei Balkonen, die jeweilige Wohnung aufzuwerten. Städtebaulich hat dieser Nachtrag keine Relevanz. Die Terrasse und die Balkone befinden sich auf der Hofseite. Sie sind weder von der Kirch- noch aus der Spitalstraße sichtbar. Der Gemeinderat hat zu diesem Bauvorhaben keine weiteren Fra-gen. 7.3 Sanierung und Nutzungsänderung der bestehenden Scheu-

ne in eine weitere Wohneinheit, Flst.Nr. 7789/10 und 910/11, Bahnhofstr. 18

- Vereinfachtes Verfahren Es ergeht einstimmiger Gemeinderatsbeschluss:1. dem vorliegenden Bauantrag zur Sanierung und Nutzungsände-

rung der bestehenden Scheune in eine weitere Wohneinheit auf den Grundstücken Flst.Nr. 7789/10 und 910/11, Bahnhofstr. 18, zu und

2. erteilt die Befreiung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet nach § 84 Abs. 2 Wassergesetz (WG) in Verbindung mit § 78 Abs. 5 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Die satzungsgemäße Entwässerung ist der Gemeinde nachzuwei-sen. HAL Mönch führt fort und stellt das Bauvorhaben vor. Der Antrag-steller beabsichtigt, zwischen dem bestehenden Wohnhaus und der Scheune einen Baukörper zu erstellen, der zusammen mit einer Teil-nutzungsänderung der Scheune eine Wohneinheit, bestehend aus zwei Zimmern, Küche und Sanitärbereich, aufnehmen soll. Ein ei-genständiger Zugang in Form einer Stahltreppe mit Zugangsfläche für das Dachgeschoss ist vorgesehen. Städtebaulich ist das Bauvorhaben nicht zu beanstanden. Es führt jedoch durch seine Form und Maße zu einer Zergliederung der Be-bauung des Grundstücks. Das Bauvorhaben befindet sich im Überschwemmungsbiet und bedarf einer gesonderten Befreiung. Grundsätzlich ist das Bauvor-haben im Überschwemmungsgebiet nicht zulässig, es sei denn, es werden Maßnahmen getroffen, die im Überschwemmungsfall keine neuen Probleme auslösen. Bei einem HQ100 wird das Grundstück in eine Höhe von 50cm überflutet. Die beabsichtigten Änderungen sind entsprechend dem Überschwemmungsfall angepasst, da das Gebäude nicht auf dem Boden sondern „schwebend“ zwischen den bestehenden Gebäudeteilen errichtet wird. Die Gemeinde kann die Befreiung nach § 84 Abs. 2 Wassergesetz (WG) i. V. m. § 78 Abs. 5 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilen. Der Gemeinderat ist einverstanden und stimmt zu.

7.4 Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Flst.Nr. 67/1, Her-rengasse 6

- Kenntnisvergabeverfahren HAL Mönch erläutert, was bisher schon beschlossen wurde. Die Antragsteller haben im Kenntnisgabeverfahren den Abriss des Be-standsgebäudes beantragt. Es handelt sich um ein einzelstehendes Wohngebäude mit Satteldach mit ca. 9,40 m Firsthöhe. Das Gebäude ist nicht als Baudenkmal unter den Hinweisen der Bau- und Kunst-denkmale des RP Freiburg im B-Plan „Ortsmitte“ klassifiziert. Der Vorhaben nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Rathaus Öffnungszeiten

Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch GESCHLOSSEN Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Page 6: Falsche Entsorgung von Essensresten

Seite 6 Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Riegel

www.feuerwehr-riegel.de

Feuerwehrprobe: Montag 05.10.2020 20.00 Uhr Probe Gruppe A

Engagement von Bürgern für Bürger

Engagement von Bürgern für Bürger Unter dieser Überschrift bieten ehrenamtlich engagierte Bürgerin-nen und Bürger unentgeltliche Unterstützungen an. Sollten Sie also einmal in eine Situation geraten, in der Sie Hilfe be-nötigen und alleine dastehen, könnte es durchaus sein, dass das BE-reit Büro die benötigte Unterstützung vermitteln kann. Trauen Sie sich – BEreite Bürgerinnen und Bürger helfen Ihnen gerne weiter. Telefon: 07642/9044-30 oder -11, Mail: [email protected] Sie möchten sich in BEreit engagieren? BEreit bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, sich für eine gelingen-de Ortsgemeinschaft zu engagieren, von Hilfeleistungen für einzel-ne Personen, über die Gestaltung von Gemeinschaftsangeboten bis hin zur kommunalpolitischen Bürgerbeteiligung. Bitte melden Sie sich, wenn Sie Anregungen haben oder sich über die Möglichkeiten für Ihr Engagement in BEreit informieren möchten. Machen Sie mit, um die Ortsgemeinschaft in Riegel gemeinsam zu gestalten.

Angebote engagierter Mitbürgerinnen und Mitbürger für Gesundheit und Wohlbefinden in Riegel Öffnungszeiten des Bürgercafés Das „Café im Bürgerhaus“ hat seine Türen für sie dienstags und mittwochs zwischen 14:30 und 17:00 Uhr geöffnet. Ob Sie alleine kommen, oder in Gesellschaft, das Team des Cafés freut sich auf Ihren Besuch. Cego, Rommé, Doppelkopf und andere Spiele heißt es am Mittwoch, den 07. Oktober 2020 im Bürger-café. Herzlich eingeladen sind alle, die gerne spielen. Natürlich können unsere Gäste sich jederzeit

im Café zu einer gemütlichen Spielerunde zusammenfinden. Die gängigen Karten sind vorhanden.

Die Senioren-Radfahrgruppentrifft sich bei passendem Wetter am Freitag, 02.10.2020 um 14:00 Uhr im Innenhof des Bürgerhauses „Alte Schule“. Der Verlauf der Touren wird gemeinsam besprochen. Ansprechpartner für Ihre Fragen ist Werner Maier, 07642/ 7535.

Montags, 14:00 – 16:00 UhrEin Treffangebot für die „Kleinen“ bis 3 Jahre und deren Eltern. Koordination per Whats-App-Gruppe: Kerstin, Tel.: 0176/ 61 98 39 78 Infos auch im BEreit Büro.

Mittwochs und donnerstags, 09:30 – 11:30 Uhr im Bürgercafé, Bürgerhaus Alte Schule Rie-gel. Ein Treffangebot für die „ganz Kleinen“ und deren Eltern, auch schon in der Schwangerschaft. Infos und Austausch zum Babycafé gibt es in der Babycafé-WhatsApp Gruppe. Wenn Sie

dort beitreten möchten, wenden Sie sich bitte an das BEreit Büro.

Jeden Mittwochnachmittag ab ca. 15Uhr an verschiedenen Naturplätzen.Mit Kindern die Natur in und um Riegel sowie

in der näheren Umgebung mit allen Sinnen erleben. (Kinder neh-men in Begleitung mindestens einer Bezugsperson teil) Neugierig? Komm einfach mit! Weitere Infos bei : Tatjana Dinkel 0172/8687209

Der Treffpunkt für Eltern mit Babys ab 7 Mona-te und Kleinkindern. Gemeinsam Spielen, Sin-gen, Basteln, neue Bekanntschaften schließen

und Erfahrungen austauschen kann man jeweils immer freitags von 09:30-12:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus. Anmeldung erbeten bei Nicole Wehrle, 0162/ 91 97 30 0. Ihr BEreit-Team Telefon: 07642/9044-30 oder -11 Mail: [email protected]; Internet: www.bereit-riegel.de

Bitte beachten Sie die Änderungen bei folgenden Kursen: 5.2.03 Beweglich werden und bleiben mit Shiatsu Beginn: Montag, 05.10.2020, neu: 20-21 Uhr Ort neu: Bürgerhaus „Alte Schule“ 5.3.03 Wirbelsäulengymnastik Beginn: Donnerstag, 08.10.2020, Kurs 1: 18-19 Uhr, Kurs 2: 19-20 Uhr Ort neu: Bürgerhaus „Alte Schule“ (statt Kindergarten Sonnenschein) Information und Anmeldung unter Tel. 07642-1052 oder über unsere Homepage www.vhs-noerdlicher-kaiserstuhl.de

Förderverein der Michaelsschule Riegel e.V.„Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, 15.10.2020 um 19.00 Uhr im Gasthaus Kopf. Tagesordnung: - Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit - Jahresbericht der 1. Vorsitzenden - Jahresbericht des Kassierers - Bericht der Kassenprüfer - Aussprache über die Berichte und Entlastung des Vorstandes - Neuwahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer - Verschiedenes Im Anschluss tagt der Hauptausschuss. Der Vereinsvorstand“

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Riegel Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Seite 7

Der Herbst ist da! Für die länger werdenden Abende empfehlen wir einen Besuch in unserer Bücherei... Hier finden Sie Lesenswer-tes für jedes Alter: Bilderbücher für die Kleinen, Erstlesebücher, Science Fiction für Jugendliche und Junggebliebene, Sachbücher und Biografien für Wissenshungrige und Romane und Krimis für Jedermann/-frau . Auch ein ganzes „Haus“ voller Spiele für die ganze Familie sowie Hörbücher. Und alles zur kostenlosen Auslei-he! Bei uns! Wir freuen uns auf Ihren Besuch Ihr Bücherei-Team Öffnungszeiten: Montags 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr [email protected]

Spielplan KumediRömerstr. 2, 79359 Riegel a. K. Karten unter: www.kumedi.de Reservix-Vorverkaufsstellen Telefon . 0 76 42 / 93 10 24 (Buchung bis spä-testens 1 Woche vor Vorstellungsbeginn ) Abendkasse ab 19:00 Uhr

Die aktuelle Situation wegen Corona entnehmen Sie bitte der Tagespresse und unserer Website

Spielplan KUMEDI 2020

Oktober Fr 02.10., 20.00 Uhr Jazz Holger Rohn Jazz4tett Holger Rohn stellte die Besetzung aus langjährigen, musikali-schen Weggefährten zusammen. Seine Kompositionen, die trotz moderner Harmonik auf traditionelle Stile wie Blues, Swing ,oder Fusion aufbauen, verschmelzen durch das Charisma der einzelnen Musiker zu einem stilvollen Gesamtwerk. Mit: Holger Rohn (Tenorsaxofon, Sopransaxofon, Komposition ), Tilman Günter ( Piano ), Bernd Heitzler (Bass ) und Schroeder ( Drums )

Sa 03.10., 20.00 Uhr Mei Mussisch – Meine Musik „Mach doch mal nur Musik!“ Schon lange hört er von seinem Pu-blikum diesen Wunsch. Nun, nachdem er gerade 20 Jahre Büh-nenleben feiern konnte, ist für den Bluesdenker am Piano, Fein-geist und Masterbabbler zugleich, die Zeit reif. Nicht zuletzt hat er unlängst ein weiteres Jubiläum gefeiert, seinen 60. Geburtstag. Etliches hat sich angesammelt, schließlich hat für ihn mit Musik alles begonnen. So hören wir Songs aus seinen Anfängen als „Tö-pel ohne“ (damals noch Jura-Student) und Lieder aus seinen acht Soloprogrammen, mal hochdeutsch, mal in Kurpfälzer Mundart. Dazu gibt es Lieblingsstücke, die ihn geprägt und begleitet haben aus der Pop-, Schlager- und Chansonwelt. Selbstverständlich in töpeltypischer Spezialversion. Mit Arnim Töpel

kunsthalle messmerAusstellung: Fantastische Bildwelten. Bilder und Skulpturen Die neue Ausstellung „Fantastische Bildwelten“ hat begonnen. Von optischen Täuschungen bis Lichtinstallationen und surrealen Bild-welten ist alles zu sehen. Erleben Sie selbst dieses Fest für die Sinne! Öffnungszeiten: Di – Do | 10:00 – 17:00 Uhr Ausstellungsdauer: 26.09.2020 – 31.01.2021

GALERIE MESSMERAusstellung: Jiny Lan – Tauriform Destiny Jiny Lans Arbeit ist gesellschaftskritisch und voller Symbolik. Von mittelalterlicher Ikonographie bis hin zu Ikonen der Popkultur kann alles und noch viel mehr in Ihren Werken entdeckt werden. Schauen Sie vorbei und finden Sie heraus, was Sie entdecken werden. Öffnungszeiten: Di – Do | 10:00 – 17:00 Uhr Ausstellungsdauer: 30.08.2020 – 04.10.2020

Sonntag, 4. Oktober 2020 Erntedank 10:30 Uhr St. Martin: Ökumenischer Gottesdienst zu Erntedank

auf dem Kirchplatz

Mittwoch, 7. Oktober 2020 18:30 Uhr St. Martin: Eucharistiefeier / Jahrtage von Gisela Rübel

/ Ingeborg Hummel / Tadäus Krzykowski / Maria Kern anschließend Eucharistische Anbetung

Samstag, 10. Oktober 2020 18:30 Uhr St. Martin: Eucharistiefeier am Vorabend

Sonntag, 11. Oktober 2020 10:30 Uhr St. Martin: Feierliche Kommunion für die Kinder aus

Bahlingen -Nicht öffentlich-

Öffnungszeiten Pfarrbüro:

Mo 10-12 Uhr Mi 15-18 Uhr Do 14-17 Uhr neu! ab 8. Oktober

Tel. 6015 Mail: [email protected] www.senoka.de Pfr. R. Purzeau: Tel. 6015 Mail: [email protected]

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Seite 8 Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Riegel

Offene Kirche Unsere Kirchen sind auch über das Erntedankfest hinaus täglich ge-öffnet. So können Sie auch außerhalb der momentanen Kurz- und Freiluft-Gottesdienstangebote in der Kirche sein für die persönliche Einkehr und das stille Gebet. Vor allem für diejenigen unter uns, de-nen in diesen Zeiten der Pandemie der Gang zum Gottesdienst doch zu risikobehaftet erscheint, eine gute wie gleichermaßen bescheide-ne Möglichkeit sich in Verbindung zur eigenen Gemeinde zu wissen. Selbstverständlich gelten beim Betreten der Gebäude die bekann-ten Richtlinien: Halten sich mehrere Menschen in der Kirche auf gilt es den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Für die Desinfek-tion der Hände steht das Mittel am Eingang zur Verfügung. TERMINE und GOTTESDIENSTE Samstag 3.Oktober 18.00 Uhr Riegel. Atempause. Wochenschlussandacht nach Taize. Sonntag 4. Oktober- Erntedankfest 10.30 Uhr Riegel. ‚Staunen- neu Entdecken‘- Ökumenischer Ernte-dankgottesdienst für Riegel. Auf dem Kirchplatz. Bitte eigene Klappstühle mitbringen. Bei anhal-tendem Regenwetter entfällt der Gottesdienst! Weitere Informatio-nen siehe Plakat! Mittwoch 7. Oktober 19.00 Endingen. Abendgebet Freitag 9. Oktober 16.00 Uhr Endingen. Ökumenische Hofandacht im Altenpflegeheim At. Katharina Samstag 10. Oktober 16.00 Uhr Riegel. Zwergengottesdienst (Ökumenisch) rund um die evangelische Kirche. Weitere Infos s.u. Sonntag 11. Oktober – 18. Sonntag nach Trinitatis 10.00 Uhr Endingen. Kurzgottesdienst zum Thema Erntedank Gottesdienst-HygieneSchutzkonzept Die Personenzahl pro Kirche begrenzt (ca. 12 Riegel, 21 Endingen, Einzelplätze) Hinein-und Herausgehen mit Mund-Nasenschutz. Handdesinfektion und Verzicht auf Gemeindegesang innerhalb des Gottesdienstge-bäudes. Die Gottesdienstteilnehmer nehmen auf den von den Ord-nern angewiesenen Plätzen in einem Abstand von 2 Metern Platz. In häuslicher Gemeinschaft lebende Personen können ohne diesen Abstand Platz nehmen. Dadurch kann sich das Platzangebot erheb-lich erweitern! Vater unser, Psalm und Glaubensbekenntnis können leise mitgespro-chen werden. Feiern wir Gottesdienste im Freien- sofern es das Wetter zulässt!- dann ist gemeinsamer Gesang möglich.

Glaubenszwerge- Kirche schnuppern für Kinder Zeit, die wir uns nehmen, ist Zeit, die uns etwas gibt. (Ernst Ferstl) Liebe Kinder, liebe Familien, wir wünschen uns wieder Zeit mit euch! Wir möchten mit euch schön gemalte Bücher ansehen und ermutigende Geschichten anhören; freuen uns, wenn wir schwungvolle Lieder trällern; wir wollen Spaß ha-ben beim Schneiden und Kleben während der Bastelaktion und beim sich Bewegen während dem gemeinsamen Beten. Kinder, wir sagen euch, diese schöne Zeit kommt wieder! Momentan müssen wir Ab-stand voneinander halten, sollen nicht so nah nebeneinander sitzen und auch mit dem Singen bei so vielen Menschen wird es schwierig. Doch, wir können sagen, uns ist etwas eingefallen. Da sich nun wie-der einige Menschen treffen dürfen, wollen wir euch am 10.10.2020 zu einem Zwergengottesdienst im Freien einladen. Der wundervolle Garten, rund um die evangelische Kirche in Riegel, lässt uns in gemüt-licher Atmosphäre über Erntedank nachdenken. Packt dazu eure Pick-nickdecke ein und lasst uns um 16 Uhr treffen. Der gewohnte Ablauf bleibt, kann hier und da aber variieren. Falls wir noch ein paar Regeln befolgen müssen, werden wir euch im September darüber informie-ren. Wir freuen uns jetzt schon riesig, wenn viele Familien den Weg zu uns finden. Das adventliche Zwergenbasteln wird in ein „Frühlings-Zwergenbas-teln“ umgewandelt und findet am 20.03.21 um 15 Uhr im Evang. Ge-meindehaus statt. Wir haben noch mehr Termine in 2021 geplant. Damit kein Terminchaos entsteht, werden wir euch zeitnah Bescheid geben. Herzliche Grüße Dorothea Kury, Sabrina Schüber, Gemeindediakonin Heike Harm-sen-Winterhalter und Pfarrer Jürgen Schindler Hoffnungshamsterkiste Mut-Mach-Texte, Ausmalbilder für Kinder, das PREISRÄTSEL, Ge-schichten und die Hauspredigten für den jeweils nächsten Sonntag finden Sie in der Hoffnungs-Hamsterkiste vor den evangelischen Kirchen in Riegel und Endingen. Auch der Kirchenbezirk Emmendin-gen bietet auf seiner Seite www.kirchenbezirk-em.de Informatio-nen und wöchentlich eine Video-Andacht an. Wenn Sie seelsorgerliche Begleitung wünschen oder Hilfe brau-chen, z.B. beim Einkaufen, melden Sie sich bitte im Pfarramt bei An-gelika Wagner Tel.: 07642 / 3128 (hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem AB) bei Gemeindediakonin Heike Harmsen-Winterhalter, Tel.: 07642 / 930 669 oder [email protected] – oder Pfarrer Chris-toph Lauter 07642-6025 [email protected]. Wir versuchen, Sie zu unterstützen oder Hilfe zu vermitteln. Im Trauerfall sind wir für Sie da. Bleiben Sie von Gott behütet und gesegnet! Es grüßen Sie herzlich mit dem biblischen Wochenspruch 2. Timo-theus 1,10b: Aller Augen warten auf dich und du gibt’s ihnen ihre Speise zur rech-ten zeit- (Psalm 145,15) die Kirchengemeinderäte, Pfarrer Christoph Lauter und Diakonin Heike Winterhalter

Glaubenszwerge- Kirche schnuppern für Kinder Liebe Kinder, liebe Familien, Habt ihr Lust und Zeit, am 10.10. um 16 Uhr zu unserem Zwergen-gottesdienst „Erntedank“ zu kommen? Zehn Familien dürfen mit Picknickde-cke und gefülltem Erntekörbchen im Garten am Evang. Gemeindehaus mit uns singen und basteln. Anmeldung bis zum 05.10. unter [email protected]. Eure Erntegaben möchten wir gerne der Tafel spenden. Vielen Dank, euer Planungsteam

Evangelisches Pfarramt /Gemeindebüro Riegel-Endingen Andlaustraße 6 - 79346 Endingen Das Pfarrbüro hat folgende Bürozeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9-12 Uhr und Donnerstag von 15-18 Uhr. Der Besuch des Büros erfolgt unter Beachtung der Hygiene-und Abstandsregeln. Sekretärin Angelika Wagner 07642- 31 28. [email protected] Pfarrer Christoph Lauter: 07642 / 6025, [email protected] oder Gemeindediakonin Heike Harmsen -Winterhalter: 07642 / 930 669, [email protected] Homepage: www.ekirien.de

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Riegel Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Seite 9

Einladung zur Mitgliederversammlung Hiermit laden wir alle Mitglieder des BC Riegel herz-lich zu unserer Mitgliederversammlung ein. Datum: Freitag, 09.10.2020 Uhrzeit: 19:00 Uhr Ort: Römerhalle Riegel

Tagesordnungspunkte:• Kassenbericht 2019• Sportlicher Bericht 2019• Diverse Änderungen/Anpassungen der Vereinssatzung• Neue Vereinsordnung• Datenschutzverordnung• Neuwahlen• 1. Vorstand• Kassenwart• Beisitzer

• Sonstiges Wir bitten alle aktiven und passiven Mitglieder des Box-Clubs Riegel e.V. an der Veranstaltung teilzunehmen. Die aktuellen Coronavorschriften werden natürlich eingehalten. Wir bitten daher alle Teilnehmer*innen beim Betreten der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Während der Versammlung wird dafür Sorge getragen, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wer-den kann. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen! Box-Club Riegel e.V.

ARCHÄOLOGIE-PREIS BADEN-WÜRTTEMBERG79359 RIEGEL a.K.

Wir laden Sie recht herzlich zur Jahreshauptver-sammlung am Freitag, dem 16.Oktober, um 19.30 Uhr, ins Bürgerhaus – Mauritiussaal - in Riegel (Hauptstr.12, gegenüber Café Rösch) ein.

Die Tagesordnung ist wie folgt: 01: Eröffnung und Begrüßung 02: Totenehrung 03: Bericht des 1. Vorsitzenden 04: Bericht des Rechners 05: Bericht der Kassenprüfer 06: Aussprache zu TOP 01 -05 07: Entlastung des Vorstandes 08: Satzungsänderung (§10,1 Vorstand: bis zu 5 Beisitzer) 09: Verabschiedung des 1. Vorsitzenden 10: Wahl des Wahlleiters 11: Ergänzungswahl des 1. Vorsitzenden 12: Ergänzungswahl des 2. Vorsitzenden 13: Behandlung der eingegangenen Anträge 14: Vorschau 15: Verschiedenes

Anträge und Anmeldungen geben Sie bitte schriftlich bis zum 10. Oktober 2020 an : Dr. Stefan Mäder Teninger Str.1 79359 Riegel a.K. oder per E-Mail an: [email protected] „ „ an: [email protected] oder telefonisch an: Horst Platzer 07642 7724

Anmeldung bitte diesmal schriftlich an eine der obigen Adres-sen, da wegen coronabedingter Vorschriften zur Planung unbe-dingt erforderlich. (wie z.B.Mund- und Nasenschutz bis zur Einnah-me des Sitzplatzes, Abstandhaltung und Adressangabe) Riegel, den 27. Sept.2020 Der Vorstand

2 Spiele in Woche 40 Das für den vergangenen Sonntag geplante Spiel beim SV Kenzin-gen wurde abgesagt. Nachholtermin ist der heutige Donnerstag, 01.10. um 19:30.

Des Weiteren freuen wir uns auf das nächste Heimspiel am Sonntag, 04.10. Anpfiff der Partie gegen Herbolzheim 2 ist um 15 Uhr.

Vielen Dank & sportliche Grüße, Mario Vogele - Vorstandschaft RSC -

Herbstwanderung am Sa. 03.10.2020 Der Schwarzwaldverein bietet am Samstag, den 03. Oktober 2020 eine Wanderung mit Atemübungen im Südschwarzwald an.

Treffpunkt ist um 8.10 Uhr am Bahnhof Riegel-Ort. Wir fahren mit dem Zug und Bus zum Notschrei. Dort starten wir zum Feldberger Hof über Stübenwasen, Todtnauer Hütte. Die Gehzeit beträgt ca. 4 Stunden. Eine Einkehr ist in der Almgaststätte Stübenwasen geplant. Bitte Regio-Karte mitbringen. Gäste/Nichtmitglieder sind wie immer herzlich willkommen. Wanderführer Erich Kaiser freut sich auf eine schöne gemeinsame Herbstwanderung.

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Seite 10 Donnerstag, den 01. Oktober 2020 Riegel

Landratsamt Emmendingen Herbstsammlung des Schadstoffmobils am Mittwoch, 14. Oktober 2020 von 09.30 – 11.00 Uhr am Gemeindegarten • Abgegeben werden können Chemikalien jeder Art, Lacke und

Lasuren, lösungsmittelhaltige Farben, Holzschutzmittel, Verdün-nung, aber auch Akkus und Batterien, Autopflegemittel und Altöl, jedoch maximal 10 Liter je Anlieferer.

• Gesammelt werden Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED –Lampen. Normale Glühbirnen hingegen bitte in die graue Tonne werfen.

• Angenommen werden auch alte Medikamente, sie dürfen im Landkreis Emmendingen und im Ortenaukreis wegen der Beson-derheiten in der Abfallbehandlungsanlage auf dem Kahlenberg auf keinen Fall über die graue Tonne oder den Ausguss entsorgt werden.

• Bitte die Problemabfälle fürs Schadstoffmobil am besten in der verschlossenen Originalverpackung zum Sammelfahrzeug brin-gen.

• Es werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Kanister und andere Behältnisse für schadstoffhaltige Abfälle dürfen nur maximal 20 Liter Fassungsvermögen haben.

• Wer beim Sammeltermin in seiner Gemeinde verhindert ist, kann jeden anderen Sammeltermin im Landkreis nutzen.

• Anlieferer werden gebeten, bei der Abgabe die Corona-Abstands-regeln zum eigenen Schutz und zur Sicherheit auch für das Schad-stoffpersonal einzuhalten.

• Weitere Infos zur Schadstoffsammlung: www.landkreis-emmen-dingen.de oder per Telefon 07641 451 97 00

Kein Antrag notwendigDie Grundrente kommt

Am 1. Januar 2021 tritt das Grundrentengesetz in Kraft. Diese neue Leistung kommt Rentnerinnen und Rentnern zu Gute, die trotz lan-ger Arbeitszeiten nur geringe Renten erhalten. Die Grundrente ist jedoch keine eigenständige Rente, sondern sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt. Ein An-trag ist für die Grundrente deshalb nicht notwendig. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg prüft bis Ende 2022 von sich aus bei allen von ihr betreuten rund 1,47 Mil-lionen Renten, ob ein individueller Anspruch auf die neue Leistung besteht. Schätzungsweise kommen dafür etwa 160.000 Personen in Betracht. Dies allerdings nur, wenn nach der Übermittlung der ent-sprechenden Daten durch das Finanzamt die Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Aus technischen Gründen können die ersten Bescheide voraussicht-lich frühestens ab Mitte 2021 versandt werden. Selbstverständlich werden die Zuschläge in allen Fällen rückwirkend nachgezahlt, so dass den Versicherten keine Nachteile entstehen.

Beratungen zu einem individuellen Grundrentenanspruch können derzeit noch nicht in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden. Die DRV informiert rechtzei-tig, ab wann dies möglich sein wird. Um aber dem großen Informa-tionsbedarf seitens der Rentnerinnen und Rentner gerecht zu wer-den, hat die DRV im Internet eine spezielle Themenseite mit allen Meldungen, häufigen Fragen und konkreten Beispielen rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente veröffentlicht. Ferner finden Interessierte dort die Bro-schüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Herunterladen. Die Broschüre kann als Papierexemplar auch kostenlos unter der Te-lefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail ([email protected]) bestellt werden.

Wer hat Anspruch? (DRV BW) Mit der Grundrente sollen von 2021 an langjährig Versi-cherte mit geringer Rente einen Zuschlag bekommen. In einem ersten Schritt sind dabei die Versicherungszeiten, die sogenannten Grundrentenzeiten, individuell zu prüfen. Einen anteiligen Zuschlag können Personen erhalten, die mindestens 33 Grundrentenjahre ha-ben. Für einen vollen Zuschlag sind 35 oder mehr Jahre notwendig. Grundrentenzeiten sind zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit, aus Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Nicht mitgezählt werden Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, einer Zurechnungszeit wegen Erwerbsminderung oder Tod, freiwil-lige Beiträge oder Zeiten eines Minijobs ohne eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft von sich aus bei allen von ihr betreuten Renten, ob ein Anspruch auf die Grundrente be-steht. Ein Antrag ist deshalb nicht notwendig.

Um dem großen Informationsbedarf seitens der Rentnerinnen und Rentner gerecht zu werden, hat die DRV im Internet eine spezielle Themenseite mit allen Meldungen, häufigen Fragen und konkreten Beispielen rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-ren-tenversicherung.de/grundrente veröffentlicht. Ferner finden Interes-sierte dort die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Herunterladen. Die Broschüre kann als Papierexemplar auch kosten-los unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail ([email protected]) bestellt werden. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Emmendingen bietet an: Neutrale und kostenlose Information und Beratung für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte aller Altersgruppen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit, Pflege, Be-treuungs- oder Entlastungsmöglichkeiten. Öffnungszeiten Emmendingen Mo, Di, Do, Fr 8:30-12:00 Uhr Do 14:00-18:00 Uhr Bitte um Terminvereinbarung Kontakt und Terminvereinbarung 07641 451-3091, -3095, -3025 [email protected] www.landkreis-emmendingen.de Außensprechzeiten Dienstag 10-15 Uhr St. Jakobsgässli 4, Bürgerhaus, Endingen Donnerstag 14-17 Uhr (außer 1. Donnerstag im Monat)Hauptstraße 26, Bürgersaal im Rathaus, Herbolzheim

Ende des

redaktionellen Teils

Page 11: Falsche Entsorgung von Essensresten

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Page 12: Falsche Entsorgung von Essensresten

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