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Festung Europa: Ein Klischee?
Die neue europäische Migrationspolitik unter der Lupe
Dr. Petra Bendel, Universität Erlangen-Nürnberg, Zentralinstitut für Regionalforschung; www.regionalforschung-erlangen.de
Festung Europa: Ein Klischee?
Teil 5: Wie lässt sich die Migrationspolitik der Europäischen Union bewerten? Anforderungen an eine Migrationspolitik der Zukunft
Teil 2: Migrationspolitik: Welche Ziele, welche Interessen werden verfolgt?
Teil 4: Welche inhaltliche Ausrichtung dominiert?
Ziele und Instrumente
Teil 1: Facts and Figures zur Migration
Teil 3: Phasen der Vergemeinschaftung: Kompetenzen und Tendenzen
Teil 1: Facts and Figures zur Migration
Heterogene Gruppe, welche die einzelnen „Wellen“ von Zuwanderung nach Westeuropa widerspiegelt:
Anwerbung von Arbeitskräften 50er, 60er JahreFamilienzusammenführung und –bildung 70er JahreFluchtbewegungen aus Kriegs- und
Bürgerkriegsländern 80er und 90er JahreAnwerbung von Zuwanderern aus Erwerbsgründen,
meist Höchstqualifizierte ab 2000
Quelle: ISOPLAN nach Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Stat. Bundesamt, EUROSTAT, ÖSTAT, INE.
Abbildung 1: Ausländer in der EU nach Herkunft
Quelle: ISOPLAN
Abbildung 2: Ausländerquote in der EU der 15 in %
Abbildung 3: Asylbewerber in Europa
Quelle: BAFL
Abb. 4: Asylbewerber in absoluten Zahlen
Abb. 5: Asylanträge/1.000 Ew.
Teil 2: Welche Ziele, welche Interessen werden verfolgt?
Hintergrund: Herausforderungen
durch internationale Wanderungsbewegungen können nicht
mehr allein national bewältigt werden.
Gemeinsame Ziele:
•Flüchtlinge/Asylbewerber: Interesse an „burden sharing“ Konsequenzen der Binnenöffnung: sicherheitspolitische Aspekte Schengen II
Humanitäre, menschenrechtliche Erwägungen Arbeitsmigration: Osterweiterung?
Anwerbung von Höchstqualifizieren
Besonderheit Arbeitsmigration
2004-Deadline gilt nicht für Arbeitsmigration
besonders heikles Thema für viele Nationalstaaten in der EU, v.a. für Deutschland
Wettbewerb um die „hellsten Köpfe“
kaum legale Zuwanderungsmöglichkeiten
Teil 3: Phasen der Vergemeinschaftung: Kompetenzen
und TendenzenDrei Phasen lassen sich unterscheiden:
1. 1957-1993: keine GemeinschaftskompetenzAber: Schengener DÜ, Dublin Ü
2. 1993-1999: MaastrichtMaastricht als Zündungsmomentfür die zwischenstaatliche Zusammenarbeit („3. Säule“)
3. 1999 ff. Amsterdam: Amsterdam als Zündungsmoment
für die supranationale Zusammenarbeit
1. Phase 1957-1993: keine Gemeinschaftskompetenz
Abbau der Binnengrenzen durch die Einheitliche Europäische Akte 1986 soll kein Sicherheitsdefizit zur Folge haben.
1. Parallel oder nacheinander gestellte Asylanträge (Asyl-“hopping“ oder –“shopping“) sollen vermieden werden.
Schengen II (1990, in Kraft 1995) Harmonisierung der Grenzkontrollen Gemeinsame Visavorschriften Polizeiliche Zusammenarbeit Annährung des Asylrechts
Dublin Ü (1990, in Kraft 1997) „one state only“
Inhaltliche Tendenz: restriktiv
2. Phase 1993-1999: MaastrichtZündungsmoment
für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit („3. Säule“)
Intergouvernementale Zusammenarbeit
v.a. „soft law“, kaum rechtlich verbindliche Regelungen
inhaltliche Tendenz: restriktiv
3. Phase: 1999 ff. Amsterdam: Amsterdam als Zündungsmoment
für die supranationale Zusammenarbeit
• „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“
• EG: darf verbindliche Rechtsakte erlassen, die in den Mitgliedstaaten umzusetzen sind
• Bislang: Einstimmigkeitsprinzip im Rat; dieses soll nach dem Verfassungsentwurf fallen.
Seit dem Amsterdamer Vertrag (Art. 61, 62, 63): Rechtsetzungskompetenz der Gemeinschaft in den Materien:
Außengrenzenkontrolle Visa-, Asyl-, Flüchtlingspolitik Einwanderungspolitik incl. Irreguläre („illegale“)
Einwanderung Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen mit
grenzüberschreitenden Bezügen
Nach Ablauf der 5jährigen Übergangsfrist (Mai 2004): Priorität der Gemeinschaftsregelungen gegenüber den nationalen Gesetzgebungen.
Verfassungsentwurf (Juni 2004) sieht vor: Qualifizierte Mehrheit Mitentscheidungsverfahren
Teil 4: „Festung Europa“?
Welche inhaltliche Ausrichtung dominiert?
www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/133080.htm
• Die Instrumente sind vor allem dem Sicherheitsaspekt verpflichtet („Festung“).
• Aber: Die Tendenz ist nicht einheitlich restriktiv.
• Problem: Rat vs. Kommission
Ziele und Instrumente der Migrationspolitik
Ziele
Ziel 1: Prävention von Fluchtbewegungen
Ziel 2: Begrenzung von Zuwanderung
Ziel 3: Kontrolle irregulärer („illegaler“) Zuwanderung
Ziel 4: Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Ziel 5: Integration der zugewanderten Bevölkerung
Ziel 6: Förderung bestimmter Zuwanderergruppen
Siehe auch beigefügte Tabelle Ziele und Instrumente
Teil 5: Wie lässt sich die Migrationspolitik der
Europäischen Union bewerten?
Anforderungen an eine Migrationspolitik der Zukunft
Grundbausteine:A. Prävention : Armutsbekämpfung, Verbesserung der
Lebensbedingungen in den Herkunftsländern, Konfliktverhütung, Demokratisierung, Schutz der Menschenrechte...
B. Integration: Familienzusammenführung, Anti-Diskriminierung...
Ausblick?
Migrationspolitik bleibt weiterhin Domäne der Innen- und Justizminister Sicherheitsaspekt wird weiterhin überwiegen
Wichtige Forderung: klare Kriterien für die LEGALE Migration entwickeln!