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Flughafen Tegel und Flughafensee in Berlin Zusammenfassende Bewertung und naturschutzfachliche Planung Band I ÖKOLOGIE & PLANUNG Stand: November 2009

Flughafen Tegel und Flughafensee in Berlin · nach Umweltatlas Berlin, Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU), S. EN: S: TADT : 2009) Das Flughafengelände war ursprünglich Teil

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Flughafen Tegel und Flughafensee in Berlin

Zusammenfassende Bewertung und naturschutzfachliche Planung

Band I

ÖKOLOGIE & PLANUNG

Stand: November 2009

Untersuchung der Bedeutung von Flughafen Tegel und Flughafensee

für Naturschutz und Landschaftspflege in Berlin

Zusammenfassende Bewertung und naturschutzfachliche Planung

Auftraggeber:

Landesbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege

Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin

Tel.: 030 / 9025 – 1013 Fax: 030 / 9025 – 1057

E-Mail: [email protected]

Auftragnehmer:

ÖKOLOGIE & PLANUNG

Birkbuschstr. 62 12167 Berlin

Tel.: 030 / 302 90 70 Fax: 030 / 306 14 588

E-Mail: [email protected]

Bearbeiter:

Flora / Vegetation / Biotoptypen: Dipl.-Ing. Maria-Sofie Rohner Dr. Tim Peschel

Avifauna (Flughafen): Dipl.-Ing. Jens Scharon

Tag- und Nachtfalter: Dipl.-Ing. Manfred Moeck

Bienen und Wespen: Dr. Christoph Saure

Laufkäfer und Spinnen: Dr. Karl-Hinrich Kielhorn

Flora / Biotoptypen / Koordination: Dr. Barbara Markstein Dipl.-Ing. Regina Hul

Bearbeiter 2008:

Avifauna (Vogelschutzreservat): Frank Sieste

Amphibien und Reptilien / Heuschrecken und Grillen: Dipl.-Ing. Timothy Kappauf

Libellen: Stephan Dörfler

November 2009

Flughafen Tegel und Flughafensee Zusammenfassende Bewertung u. naturschutzfachliche Planung

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung....................................................................................................... 1

1.1 Aufgabenstellung / Untersuchungsrahmen und -umfang .......................... 1

1.2 Gebietsbeschreibung.................................................................................... 2

2 Ergebnisse der biologischen Analyse und Bewertung .............................. 7

2.1 Flora, Vegetation und Biotope...................................................................... 7

2.2 Faunistische Untersuchungen ..................................................................... 8

2.2.1 Avifauna.......................................................................................................... 8

2.2.2 Amphibien / Reptilien .................................................................................... 10

2.2.3 Tag- und Nachtfalter...................................................................................... 10

2.2.4 Bienen und Wespen...................................................................................... 11

2.2.5 Laufkäfer und Spinnen .................................................................................. 12

2.2.6 Heuschrecken und Grillen ............................................................................. 13

2.2.7 Libellen.......................................................................................................... 14

2.2.8 Beobachtungen zu FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie ............... 14

2.3 Zusammenfassende Bewertung der biologischen Analyse und naturschutzfachliche Bedeutung für das Land Berlin .............................. 16

3 Wertvolle und besonders wertvolle Flächen und deren Beeinträchtigungen..................................................................................... 17

3.1 Flughafengelände........................................................................................ 17

3.2 Vogelschutzreservat / Flughafensee.......................................................... 19

3.3 Gelände der Bundesnetzagentur ............................................................... 21

3.4 Forst Jungfernheide und Umgebungsbereiche ........................................ 22

3.5 Zusammenfassende Bewertung der Flächen............................................ 22

4 Mindestarealgrößen und Biotopverbund................................................... 25

4.1 Zielarten des Biotopverbundes und deren Vernetzung............................ 25

4.2 Benennung weiterer Zielarten .................................................................... 32

ÖKOLOGIE & PLANUNG (November 2009) Seite I

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5 Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption.......................................... 37

5.1 Schutzgebietskonzept ................................................................................ 37

5.1.1 Derzeitiger Schutzstatus ............................................................................... 37

5.1.2 Empfehlungen zur Schutzgebietsabgrenzung inkl. Darstellung erforderlicher Pufferzonen............................................................................. 38

5.2 Pflege- und Entwicklungskonzept ............................................................. 38

5.2.1 strukturelle Konzepte zur Gebietsentwicklung ............................................... 38

5.2.2 Pflegekonzepte ............................................................................................. 39

5.2.3 Vernetzungskonzepte.................................................................................... 44

5.3 Nutzungskonzeption ................................................................................... 46

5.3.1 Risikoeinschätzung für Nachnutzungen......................................................... 47

6 Literatur ....................................................................................................... 51

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Kartenverzeichnis

Karte 1: Biotope und Fauna / Wertvolle und besonders wertvolle Bereiche.........Anhang

Karte 2: Biotope und Fauna / Besonders wertvolle Bereiche...............................Anhang

Karte 3: Vorkommen von FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie ...........Anhang

Karte 4: Aggregierung besonders wertvoller Flächen..........................................Anhang

Karte 5: Nutzungszonierung................................................................................Anhang

Karte 6: Nutzungs-, Pflege- und Entwicklungskonzept ........................................Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Untersuchungsgebiet ....................................................................2

Abbildung 2: Abgrenzung der Teilbereiche ...............................................................3

Abbildung 3: Geologische Karte................................................................................4

Abbildung 4: Grundwasserflurabstand und Grenze des Wasserschutzgebietes........5

Abbildung 5: Aggregierung der Wertstufen .............................................................23

Abbildung 6: Biotopverbund....................................................................................26

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Untersuchte Organismengruppen und Untersuchungszeitraum...............1

Tabelle 2: Flächengrößen der geschützten Biotope ...............................................17

Tabelle 3: Beeinträchtigungen................................................................................24

Tabelle 4: Zielarten des Biotopverbundes und ihre Vorkommen im UG..................25

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1 Einleitung

1.1 Aufgabenstellung / Untersuchungsrahmen und -umfang

Der Flughafen Tegel soll voraussichtlich 2011 geschlossen werden. Damit das Thema Na­turschutz und Landschaftspflege bei der Umnutzung des Areals ausreichend berücksichtigt werden kann, ist eine Bestandserfassung ausgewählter repräsentativer Organismengruppen auf der Fläche des Flughafens und angrenzender Gebiete durchgeführt worden. Aus den Ergebnissen wurden Konzepte zu Schutz, Pflege und Entwicklung abgeleitet.

Neben einer Überprüfung der luftbildgestützten Biotopkartierung wurden folgende Organis­mengruppen untersucht: Flora und Vegetation, Avifauna (nur für das Areal des Flughafenge­ländes), Schmetterlinge (Fortführung der Untersuchung von 2008), Wildbienen, Laufkäfer und Spinnen.

Die Ergebnisse werden in Form der vorliegenden zusammenfassenden Bewertung und eines ausführlichen Materialbandes vorgelegt. Sie umfassen weiterhin eine Foto-Dokumentation und eine Powerpoint-Präsentation.

Der vorliegende Band fasst die (bis Oktober 2009 vorgelegten) Grundlagenuntersuchungen zu Avifauna, Schmetterlingen, Laufkäfern und Spinnen, Bienen und Wespen sowie Flora, Vegetation und Biotopen zusammen (vgl. Band II / Materialband).

Darüber hinaus wurden die vorliegenden Gutachten zu den Amphibien / Reptilien (KAPPAUF 2008a), den Heuschrecken und Grillen (KAPPAUF 2008b), zu den Libellen (DÖRFLER 2008) und der Avifauna des Vogelschutzreservates inkl. Bundesnetzagentur (SIESTE 2008) ausge­wertet. Die Aussagen zu den einzelnen Organismengruppen wurden den jeweiligen Gutach­ten in Auszügen entnommen. Detailliertere Angaben sind dem Materialband und den Gut­achten von 2008 zu entnehmen.

Tabelle 1: Untersuchte Organismengruppen und Untersuchungszeitraum

2008 2009

Avifauna (VSR u. BNA) 1983 – Dez. 2008 Avifauna (FHF) Mai – Juli 2009

Schmetterlinge (VSR u. BNA) Juli – Nov. 2008 Schmetterlinge (FHF) April – Dez. 2009

Biotope (CIR-Luftbild-Auswertung) Basis: Befliegun­gen 2005 / 2007

Flora / Vegetation / Biotope (FHF) Ende Mai – Ende Sept. 2009

Amphibien / Reptilien Juli – Okt. 2008 Laufkäfer / Spinnen Mai – Okt. 2009

Heuschrecken / Grillen Juli – Okt. 2008 Bienen / Wespen April – Sept. 2009

Libellen (VSR und BNA) 1980 - 2008

Im Rahmen der Auswertung der Gutachten wurde insbesondere auf die Aussagen der Bear­beiter zu Zielarten und FFH-Arten, allen wertvollen und besonders wertvollen Arealen und die Einschätzung der Gesamtbedeutung des Untersuchungsgebietes für die Stadt (aus Sicht der jeweiligen Artengruppe) eingegangen.

Zusammenfassend werden die gutachterlichen Ergebnisse hinsichtlich von Tabuflächen für andere Nutzungen, Bedeutung des Untersuchungsgebietes für den Biotopverbund, Pflege-und Entwicklungsmaßnahmen sowie Nutzungsalternativen dargestellt und bewertet.

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1.2 Gebietsbeschreibung

Das Untersuchungsgebiet mit 442 ha Gesamtfläche liegt im Nordwesten Berlins im Bezirk Reinickendorf. Es umfasst das Flugfeld des Flughafens Tegel einschließlich des nördlich angrenzenden Militärflughafens (330 ha Gesamtfläche), die Flächen des Vogelschutzreser­vats (14 ha ohne Wasserfläche) und der Bundesnetzagentur (10 ha) sowie Teile des Forstes Jungfernheide (44 ha) und südlich angrenzende Flächen (44 ha).

Abbildung 1: Das Untersuchungsgebiet

Das Flughafenareal erstreckt sich über eine maximale Länge von 4,4 km und eine Breite von 1,5 km. Im Süden dominieren Gebäude sowie versiegelte Standflächen. Das Gelände ist durch weiträumige Biotopstrukturen des Offenlandes geprägt, deren Vielfalt die Grundlage für eine artenreiche Fauna und Flora darstellt. Im Nordwesten grenzen unmittelbar an den Flughafen der Berliner Forst Jungfernheide und im Norden der Flughafensee als Überbleib­sel des Sand- und Kiesabbaus an. Das Vogelschutzreservat ist das strukturreichste Teilge­biet. Das Landschaftsbild wird von der großen Weite des Flughafenareals und der Wahr­nehmbarkeit des Übergangs vom Stadt- zum Landschaftsraum geprägt.

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Abbildung 2: Abgrenzung der Teilbereiche

Flughafen einschließlich Militärflughafen 330 ha

Vogelschutzreservat 14 ha

Gelände der Bundesnetzagentur 10 ha

Forst Jungfernheide 44 ha

südliche Umgebung des Flughafens 44 ha

Gesamtfläche 442 ha

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Das Gebiet liegt innerhalb des Warschau-Berliner Urstromtals; der Boden ist überwiegend sandig. Das Gelände weist von Natur aus weitgehend homogene Standortverhältnisse auf. Eine Ausnahme bildet die ca. 500 m breite Niedermoorfläche der ehemaligen Mäckeritzwie­sen (verlandete Schmelzwasserrinne), die sich im westlichen Teil der Start- und Landebah­nen über den Talsanden des Urstromtals befindet. Die Niedermoorrinne der Mäckeritzwiesen wurde beim Flughafenbau vollständig aufgeschüttet.

Abbildung 3: Geologische Karte (KÖNIGL. PREUß. GEOLOGISCHE LANDESANSTALT 1910)

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Die bei ca. 31,6 – 32,8 m NHN liegenden natürlichen Grundwasserstände werden durch die Trinkwasserförderung abgesenkt. Der westliche Teil des Flughafens liegt in den Trinkwas­serschutzzonen IIIa und IIIb des Wasserwerks Tegel.

Abbildung 4: Grundwasserflurabstand und Grenze des Wasserschutzgebietes (verändert nach Umweltatlas Berlin, Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU), SENSTADT 2009)

Das Flughafengelände war ursprünglich Teil der Jungfernheide und diente als Jagdgebiet; ab 1828 entstand ein Artillerieschießplatz. Der anthropogene Einfluss nahm durch Projekte wie die Trockenlegung der Mäckeritzwiesen, den Bau des Hohenzollernkanals, Kiesabbau und Trinkwassergewinnung zu, was die Bedeutung des Landschaftsraumes als artenreiches Feuchtgebiet schmälerte. Im Gegenzug stieg der Wert für die xerothermophile Tier- und Pflanzenwelt.

Ab Anfang des 20. Jahrhunderts wurde hier mit Luftschiff-Konstruktionen und später mit Ra­keten und Flugkörpern experimentiert. Ein Teil der Fläche diente ab 1932 als Sendeanlage des Rundfunksenders für Berlin. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gelände als Truppen­übungsplatz der Luftwaffe genutzt. Während der Blockade West-Berlins wurde ein provisori­scher Flugplatz zur Unterstützung der Luftbrücke eingerichtet. Den regelmäßigen Linienflug nahm Air France 1960 auf. Die Flughafenanlagen entstanden ab 1965 nach Plänen von Ger­kan, Marg und Partner. Tegel entwickelte sich zum wichtigsten Passagierflughafen West-Berlins. Nach dem Fall der Mauer begannen die Planungen für den neuen Großflughafen Berlin Brandenburg International, mit dessen Eröffnung Tegel für den zivilen Flugverkehr geschlossen werden soll.

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2 Ergebnisse der biologischen Analyse und Bewertung

2.1 Flora, Vegetation und Biotope

Insgesamt wurden im UG 493 Arten erfasst. Von den einzelnen Teilgebieten kommen im Vogelschutzreservat / am Flughafensee die meisten Arten (334) vor, dicht gefolgt vom Flug­hafengelände und dem Forst Jungfernheide. Die wenigsten Pflanzenarten (90) kommen im Teilgebiet Bundesnetzagentur vor (inkl. Angaben aus Biotopkartierung 2005).

Bezieht man die Artenzahlen auf die Flächengröße der Teilgebiete, kommen im Vogel­schutzgebiet mit Abstand die meisten Arten auf kleiner Fläche vor, fast 24 Arten pro Hektar. Auf dem Flughafengelände sind es dagegen nur 0,9 Pflanzenarten pro Hektar. Dazwischen liegen die Umgebung des Flughafens Tegel mit 4,9 und der Forst Jungfernheide mit 5,3 Ar­ten pro Hektar sowie das 10 ha große Gelände der Bundesnetzagentur mit immerhin 9 Arten pro Hektar.

Von den im Untersuchungsgebiet vorgefundenen Arten wurden aktuell insgesamt 41 Arten der Roten Liste Berlins (PRASSE et al. 2001) nachgewiesen. Fünfzehn Arten werden auch in Brandenburg in der Roten Liste aufgeführt und 22 Arten in der Vorwarnliste. Acht Arten sind bundesweit gefährdet.

Vier Arten sind in Berlin vom Aussterben bedroht: Acker-Filzkraut (Filago arvensis) auf dem Flughafengelände und am Flughafensee, Zwerg-Filzkraut (Filago minima) auf dem Flughafengelände, Färber-Ginster (Genista tinctoria) bei der Bundesnetzagentur und dem Vogelschutzreservat und Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima) am nordöstlichen Zaun des Flughafengeländes.

Als stark gefährdet sind zehn Arten eingestuft. 22 Arten sind in Berlin als gefährdet zu be­zeichnen (RL3), vier Arten als gefährdet ohne Zuordnung zu einer Gefährdungskategorie (G). Die Schwarz-Weide (Salix myrsinifolia), die im Bereich des Vogelschutzreservates vor­kommt, ist aufgrund ihrer Seltenheit in Berlin gefährdet. Fünfzehn Arten werden in der Vor­warnliste geführt.

Neun Arten sind nach der Bundesartenschutzverordnung gesetzlich geschützt, davon sind vier in Berlin allerdings nicht als gefährdet anzusehen. Im Untersuchungsgebiet wurden sechs Zielarten des Berliner Florenschutzkonzepts und drei Zielarten des Biotopverbundes erfasst.

Zu den nach § 26a NatSchGBln geschützten Biotopen zählen auf dem Flughafengelände vor allem die großflächigen Vorkommen der Trocken- und Magerrasen. Des Weiteren sind die in Teilbereichen auch etwas großflächigeren Ausdehnungen der Zwergstrauchheiden und Borstgrasrasen trockener Ausprägung zu nennen. Diese sind vorwiegend im westlichen und nordwestlichen Teil des Flughafengeländes sowie auf dem südlichen Geländeabschnitt der Bundesnetzagentur und im Westteil des heutigen Vogelschutzreservates verbreitet.

Zu den § 26a-Biotopen zählen im UG auch die frisch bis mäßig trockenen Eichenmischwäl­der (inkl. Vorwaldstadien), der Drahtschmielen-Eichenwald und (sehr kleinflächig) der Schafschwingel-Eichenwald. Frisch – mäßig trockene Eichenmischwälder sind auch südlich des Flughafengeländes als Relikte des Forsts Jungfernheide teilweise mit Nutzungsüberla­gerungen (Zusatzbiotopen) verbreitet. Hier kommt noch reliktisch ein Stieleichen-Ulmen-

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Auenwald im Niederungsbereich der ehemaligen Mäckeritzwiesen vor. Im Vogelschutzreser­vat kommen noch Schilf-Röhrichte als § 26a-Biotope hinzu.

Gemäß FFH-Richtlinie geschützte Lebensraumtypen im UG sind die als trockene Sandhei­den erfassten Heideflächen (NATURA 2000-Code: 4030). Kleinflächig kommt im Nordosten des Flughafengeländes eine Heidenelken-Grasnelkenflur in nicht verarmter Ausprägung vor und ist damit auch als FFH-Lebensraumtyp einzustufen (NATURA 2000-Code: 6120). Alle übrigen, verarmten Ausprägungen dieses Biotoptyps wurden nur als Lebensraumkomplex gewertet. Der große Teil der Waldflächen im UG (Drahtschmielen-Eichenwälder, Schafschwingel-Eichenwald und weitere frisch bis mäßig trockene bodensaure Eichen­mischwälder) ist als FFH-Lebensraumtyp einzustufen (NATURA 2000-Code: 9190). Boden­saure Eichenmischwälder mit Nutzungsüberlagerungen (s. o.) wurden lediglich als Komplex eingestuft, da sie in der Kraut- und Strauchschicht untypische Ausbildungen aufzuweisen haben.

Das Gebiet des Flughafens Tegel und der angrenzenden Flächen des Flughafensees sowie der Bundesnetzagentur ist hinsichtlich seiner Biotop- und Artenausstattung für Berlin als her­ausragend anzusehen. Die Flächengröße von Komplexen der offenen, mageren Sandfluren und Sandheiden (geschützt nach § 26a NatSchGBln und z. T. FFH-LRT) ist im Berliner Stadtgebiet einmalig. Das Auftreten zahlreicher Arten der Roten Liste, gesetzlich geschützter Arten sowie von Zielarten des Berliner Florenschutzkonzeptes und des Biotopverbundes unterstreicht weiterhin diese Bedeutung.

Heiden und Magerrasen vergleichbarer Flächenausdehnung kommen im Brandenburger Umland nur auf ehemaligen Truppenübungsplätzen vor (z.B. Schönower Heide, Döberitzer Heide), wo sie weitgehend als Naturschutzgebiete bzw. FFH-Gebiete ausgewiesen sind. Auch im Vergleich mit weiteren Flughafenarealen im Berliner Stadtgebiet (Flughäfen Johan­nisthal und Tempelhof) wird die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Tegeler Flugha­fens deutlich. Zwar ist die Gesamtartenzahl im Verhältnis zur Flächengröße geringer, doch zeigt sich ein wesentlich höherer Anteil an Rote-Liste-Arten, Arten des Florenschutzkonzepts und des Biotopverbundes bezogen auf die Gesamtartenzahl (siehe Band II, Tabelle 22).

2.2 Faunistische Untersuchungen

2.2.1 Avifauna

• Flughafengelände

Während des Erfassungszeitraumes Mai bis Juli 2009 wurden auf dem noch in Betrieb be­findlichen Flughafen Berlin-Tegel insgesamt 58 Vogelarten nachgewiesen. Im gesamten UG wurden 34 Arten als Brutvögel kartiert. Diese entsprechen ca. 28 % der regelmäßig in Berlin nistenden Brutvögel (OTTO & WITT 2002), somit brüteten 2009 gut ein Viertel der jährlich in Berlin vorkommenden Brutvogelarten im Gebiet.

Neben den 34 Brutvogelarten wurden weitere Arten entsprechend ihres Auftretens und der beobachteten Verhaltensweise als Nahrungsgast, Durchzügler, Randsiedler sowie überflie­gend erfasst. 19 Arten wurden ausschließlich als Nahrungsgäste festgestellt, von denen 5 Arten im unmittelbaren Randbereich des UG brüten (Schwarzspecht, Saatkrähe, Kleiber, Grauschnäpper, Kernbeißer).

Im Gebiet konnten 11 Arten der Roten Liste Berlins (WITT 2003) festgestellt werden, davon fünf als Brutvögel. Ein Drittel aller Brutvogelarten zeigt in Berlin eine rückläufige Bestands-

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entwicklung. Es wurden sechs Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie nachgewiesen (Brutvögel: Heidelerche, Neuntöter; Nahrungsgäste: Kranich, Schwarzspecht, Rotmilan, Schwarzmilan).

Die eingezäunte große Freifläche wird regelmäßig von verschiedenen und in Berlin teilweise gefährdeten Greif- und Krähenvogelarten als Nahrungsfläche genutzt. Während mehrere Arten nur einmal bzw. wenige Male beobachtet wurden, konnten Turmfalke, Mäusebussard, Saat- und Nebelkrähe fast regelmäßig auf der Fläche nachgewiesen werden. Die größte Kolonie der in Berlin gefährdeten Saatkrähe befindet sich unmittelbar im Südosten des Flug­hafens. Turmfalke und Mäusebussard sind die häufigsten in Berlin, so dass sie von ihren in der Umgebung befindlichen Brutplätzen zur Nahrungssuche auf das Flughafengelände kommen. Dies zeigt die hohe Bedeutung des Flughafengeländes als Nahrungshabitat für die Avifauna.

Besonders hervorzuheben ist der Brutbestand der Feldlerche, die in Berlin zu den Arten der Vorwarnliste und in Brandenburg und Deutschland zu den gefährdeten Arten gehört. Mit 79 Revieren wurde fast ein Fünftel bzw. 18 % des Berliner Brutbestandes der Art auf dem Flug­hafen nachgewiesen (WITT 2003). Somit hat diese große, offene Fläche für die Feldlerche eine landesweite Bedeutung. Die zukünftige Pflege und Gestaltung des Areals sollte sich an den Lebensraumansprüchen dieser Art orientieren.

Weiterhin ermöglicht die Fläche mehreren in Berlin und darüber hinaus gefährdeten Arten Ansiedlungsmöglichkeiten. Hervorzuheben ist das Vorkommen von je zwei Revieren des in Berlin stark gefährdeten Steinschmätzers und des gefährdeten Braunkehlchens. Auf Grund der verinselten Lage des Vorkommens und der völligen Einbettung des Flughafens in Lebensräume, die nicht den Lebensraumansprüchen der Arten entsprechen, werden diese als lokale Populationen betrachtet.

Die Artenzahl auf dem Flughafen Tegel ist höher als auf dem Flughafen Tempelhof (34 Arten gegenüber 25 Arten in Tempelhof). Die Revierzahl und –dichte ist auf beiden Flächen annä­hernd gleich (164 Reviere in Tegel, 169 Reviere in Tempelhof). Von den Brutvögeln beider Flughäfen zusammengenommen sind fünf Arten in Berlin gefährdetet. Davon kommen drei auf beiden Flughäfen vor, die beiden in Berlin vom Aussterben bedrohten Arten Brach- und Wiesenpieper nur auf dem Flughafen Tempelhof.

Gegenüber dem Flughafen Tempelhof besitzt Tegel eine naturnähere und strukturreichere Einfassung sowie kleine Waldinseln im Norden und Südwesten sowie Trockenrasenflächen. Die Anzahl der Querverbindungen zwischen den beiden Start- und Landebahnen und der das Flughafengelände umgebenden Taxiways sind deutlich höher, so dass abgesehen vom östlichen und westlichen Rand des Flughafens die Rasenflächen wesentlich kleinflächiger im Vergleich zu Tempelhof sind. Dennoch ist die hohe Bedeutung des Flughafens Tegel als Lebensraum für gefährdete Vogelarten zu betonen.

• Vogelschutzreservat mit Bundesnetzagentur-Gelände

Die Ergebnisse der Untersuchung des nördlich an den Flughafen angrenzenden Vogel­schutzreservats Flughafensee sind bei SIESTE (2008) dargestellt. Von 1983 bis 2008 wurden 204 Vogelarten im Untersuchungsgebiet beobachtet. Jährlich konnten bis zu 134 Arten re­gistriert werden. Die Anzahl der Brutvogelarten liegt bei durchschnittlich 58,7 Arten pro Jahr, sie schwankt zwischen minimal 44 Arten 1991 und 68 Arten im Jahr 2003.

2008 wurden 345 Reviere von 60 Brutvögeln erfasst (davon vier Arten nach der Roten Liste von Berlin gefährdet, 13 auf der Vorwarnliste). Ursache für die Schwankungen der Artenzahl ist hauptsächlich der Wasserstand des Flughafensees. Die im Vergleich zum Flughafenge­lände höheren Artenzahlen sind in der höheren Strukturvielfalt (z. B. Vorkommen von Was-

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servögeln) begründet. Die Erhebungen ergaben im Jahr 2008 im Vogelschutzreservat Flug­hafensee 11 nach Europäischer Vogelschutzrichtlinie geschützte Brutvögel (vgl. Kap. 2.2.8).

Allgemein nehmen an den Lebensraum Röhricht angepasste Arten wie der Teichrohrsänger zu. Andere Langstreckenzieher wie Gelbspötter, Dorngrasmücke und Gartengrasmücke nehmen dagegen ab. Hierbei handelt es sich auch um eine überregionale Erscheinung. Bei den Standvögeln und Teilziehern ist eine leichte Zunahme festzustellen.

Ein negativer Trend lässt sich für die Bodenbrüter erkennen, insbesondere für Arten des Of­fenlandes, die sich im Untersuchungsgebiet wie auch im gesamten Mitteleuropa im Abwärts­trend befinden. Allgemein ist es schwer, zwischen natürlichen Bestandsschwankungen und den Auswirkungen von menschlichen Aktivitäten auf die Vogelbestände im Untersuchungs­gebiet zu unterscheiden.

2.2.2 Amphibien / Reptilien

Im UG konnten von Juli bis Oktober 2008 durch Herrn Kappauf mit Teichmolch, Erdkröte, Grünfröschen und Grasfrosch vier Amphibien- und mit Blindschleiche, Zauneidechse und Ringelnatter drei heimische Reptilienarten nachgewiesen werden. Der Großteil der Nachwei­se erfolgte im Vogelschutzreservat bzw. in den unmittelbar angrenzenden Bereichen. Eine Ausnahme bilden zwei Zauneidechsen auf dem Zentralen Flughafen bzw. auf dem militäri­schen Teil, mehrere Grünfrösche im Erlenbruch im Nordwesten des UG und zwei Grasfrö­sche auf einer Lichtung im Forst Jungfernheide. Am 20.05.2009 befand sich laut Angaben von Herrn Scharon eine überfahrene Blindschleiche auf dem Taxiway im Süden; mehrfach konnten auf dem Taxiway im Nordwesten überfahrene Erdkröten gefunden werden.

Nach Bundesnaturschutzgesetz sind alle nachgewiesenen Amphibien- und Reptilienarten entweder besonders oder sogar streng geschützt. Nach RL Berlin (KÜHNEL et al. 2004) gilt die Erdkröte als gefährdet. Bundesweit wird keine nachgewiesene Amphibienart in einer Ge­fährdungsstufe geführt (BEUTLER et al. 1998). Die drei nachgewiesenen Reptilienarten gelten nach RL Brandenburg (KÜHNEL et al. 2004) als gefährdet, wobei die Ringelnatter und die Zauneidechse auch deutschlandweit gefährdet sind. Die Blindschleiche ist nach RL Deutsch­land ungefährdet (BEUTLER et al. 1998).

Zur Einschätzung der Bedeutung des UG für die Amphibien- und Reptilienfauna Berlins wur­de die Fläche mit der Sandgrube im Grunewald (Jagen 86) verglichen, deren anthropogene Strukturen und Artenausstattung dem UG am ehesten ähnelt. 2008 lief eine Untersuchung (SCHARON 2008, unveröff.), deren Ergebnisse denen vom Flughafen Tegel gegenübergestellt wurden. Hierbei wurden Ergebnisse der Amphibienzaunerfassung des NABU 2003/2004 einbezogen, wo auch die Knoblauchkröte nachgewiesen wurde (vgl. KAPPAUF 2008a).

Vergleicht man die Artendichte mit den im UG nachgewiesenen Arten (mind. fünf Amphibien-und drei Reptilienarten), so kann eine ähnlich hohe Artendichte wie in der Sandgrube festge­stellt werden. Im UG ist der zusätzliche Nachweis der streng geschützten Knoblauchkröte, einer gemäß FFH-Richtlinie prioritären Art, von besonderer Bedeutung. Aufgrund der bei der NABU-Fangzaunerfassung festgestellten hohen Populationsgrößen der einzelnen gefährde­ten und geschützten Arten hat das UG eine außerordentliche Bedeutung als Lebensraum für die Amphibien- und Reptilienfauna Berlins.

2.2.3 Tag- und Nachtfalter

Im Gebiet wurden in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 209 Arten erfasst. Von diesen sind 42 in der Roten Liste von Berlin verzeichnet und 17 Arten nach der Bundesartenschutz-

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verordnung geschützt. Mit einem Anteil von 20 % bedrohter und bemerkenswerter Arten am Gesamtartenbestand ist das Gesamtgebiet von berlinweiter Bedeutung für die Schmetter­lingsfauna.

Der Flughafen Tegel gehört zu den bedeutenden Xerothermstandorten Berlins und ist Refu­gialgebiet für viele anspruchsvolle, gefährdete und geschützte Schmetterlingsarten der Of­fenflächen. Der Artenbestand der Schmetterlinge ist typisch und weist Ähnlichkeiten mit an­deren bedeutenden Xerothermgebieten, wie beispielsweise mit dem Schutzgebiet des ehemaligen Flugfeldes Johannisthal im Landschaftspark Adlershof auf (KÖSTLER et al. 2006).

Die wertvollen und besonders wertvollen Areale auf dem Flughafengelände sind dem Forst Jungfernheide vorgelagert und sind überwiegend geprägt durch artenreichere Trockenrasen-und Heidebiotope. Andere Offenflächen, insbesondere die südlich gelegenen Flächen auf dem Flugplatzareal, sind derzeit als Lebensraum für Schmetterlinge von geringerer Bedeu­tung, sind aber aufgrund ihrer Lage gut entwicklungsfähig.

Auf den Flächen um den Flughafensee (Vogelschutzreservat, Bundesnetzagentur) befinden sich sehr wertvolle Schmetterlingsbiotope, insbesondere Heidekrautheideflächen. Hier konn­ten verschollene und hochgradig gefährdete Arten wie Geißkleebläuling (Plebejus argus), Heidekraut-Bunteule (Anarta myrtilli), Heidekraut-Grünzygäne (Rhagades pruni) oder Hum­melschwärmer (Hemaris fuciformis) nachgewiesen werden. Für manche Arten haben diese Flächen auch eine überregionale Bedeutung als Lebensstätte.

Die Wald- und Gehölzbiotope auf dem Flughafengelände weisen zumeist einen typischen Artenbestand auf, liegen allerdings teilweise isoliert. Eine besondere Bedeutung der im Forst Jungfernheide und Vogelschutzreservat liegenden “Bodensauren Eichenwälder“ konnte durch die Erfassung von hochbedrohten Waldarten belegt werden, darunter ebenfalls Be­sonderheiten wie den Seladon (Momia alpium). Die einstige Bedeutung der Untersuchungs­flächen als wertvolles Feuchtgebiet für Schmetterlinge ist allerdings schon lange verloren gegangen und kann durch den Flughafensee und die Nebengewässer nicht mehr ersetzt werden.

2.2.4 Bienen und Wespen

In den Offenlandbiotopen des Flughafens Tegel und in der Umgebung des Flughafensees konnten im aktuellen Untersuchungszeitraum 2009 insgesamt 284 Hautflüglerarten nachge­wiesen werden (159 Wespen- und 125 Bienenarten). Aus älteren Erhebungen in den 1990er Jahren (und 2004) waren aus dem Vogelschutzreservat am Flughafensee bereits 136 Arten (61 Wespen- und 75 Bienenarten) bekannt. Davon wurden nur 13 Arten nicht erneut bestä­tigt. Diese Arten kommen aber wahrscheinlich auch heute noch in kleinen Bestandsdichten im Gebiet vor. Nur die seltene Sandbiene Andrena nycthemera, eine der Zielarten des Berli­ner Biotopverbunds, ist möglicherweise lokal ausgestorben. Unter Berücksichtigung der älte­ren Funde kommen im Bereich Flughafen Tegel und Flughafensee 297 Bienen- und Wes­penarten vor. Diese hohe Artenzahl entspricht 43 % des Berliner Gesamtartenbestandes.

Der Vergleich der Teilflächen ergibt 194 Arten für das Vogelschutzreservat (inklusive Altda­ten) und 189 Arten für das Flughafengelände. Auf dem strukturärmeren Gelände der Bun­desnetzagentur wurden 148 Arten festgestellt. Auf dem Flughafen Tegel (ohne Teilflächen Vogelschutzreservat und Bundesnetzagentur) kommen mit 189 Arten weniger Bienen- und Wespenarten vor als auf dem Flughafen Tempelhof (236 Arten).

Zahlreiche Arten sind aufgrund ihrer Seltenheit, ihrer ökologischen Ansprüche oder ihrer auf­fallend großen Populationsdichten bemerkenswert. Besonders hervorzuheben sind die Nachweise von vier in Berlin noch als verschollen geführten Arten und von zwei vom Aus-

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sterben bedrohten Arten. Insgesamt sind 45 Arten der Roten Liste Berlins vertreten. Auch im überregionalen Maßstab gelten viele der nachgewiesenen Arten als gefährdet. In den Roten Listen des Landes Brandenburg werden 31 Arten und in den Roten Listen von Deutschland sogar 44 Arten einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Zu den nach der BArtSchV beson­ders geschützten Arten gehören alle 131 Wildbienen sowie die Hornisse Vespa crabro und die Kreiselwespe Bembix rostrata.

Die faunistisch interessanteste Art ist die Furchenbiene Halictus semitectus, eine eurasische Steppenart, die in Deutschland nur aus Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt bekannt ist. Die überall extrem seltene Art ist in Berlin auch aus dem Bezirk Treptow-Köpenick bekannt (Grenzberge, ehemaliges Flugfeld Johannisthal). Zu den ökologisch an­spruchsvollen Arten zählen die oligolektischen, auf bestimmte Pollenquellen spezialisierten Bienenarten. Diese sind mit 28 Arten im Gebiet vertreten, eine hohe Anzahl, die nur noch in den drei artenreichsten Lebensräumen für Wildbienen in Berlin überschritten wird (ehemali­ges Flugfeld Johannisthal, Fort Hahneberg und Botanischer Garten Berlin-Dahlem). In den am nächsten liegenden Trockenbiotopen von größerer Bedeutung kommen deutlich weniger Nahrungsspezialisten vor (in den Baumbergen 23 und in der Murellenschlucht nur neun oli­golektische Arten).

Die Stechimmen profitieren im Gebiet von dem engen Nebeneinander von Trocken- und Ma­gerrasen, Pionier- und Staudenfluren, Sandheiden, Schilfröhrichten, Gebüschen und Ei­chenwäldern. Die Offenlandbiotope auf dem Flughafen Tegel und in der Umgebung des Flughafensees sind Lebensraum für eine artenreiche und bemerkenswerte Stechimmen-Zönose und werden daher als landesweit bedeutsam eingestuft. Da Arten der Gefährdungs­kategorien 0 und 1 im Vogelschutzreservat, auf dem Gelände der Bundesnetzagentur und auf dem Flughafen vorkommen, werden diese Flächen in die Wertstufe V (von landesweiter Bedeutung für die untersuchten Tiergruppen) eingruppiert.

2.2.5 Laufkäfer und Spinnen

Auf dem Flughafen Tegel sowie der am Flughafensee gelegenen Flächen des Vogelschutz­reservats und der Bundesnetzagentur wurden 2009 insgesamt 250 Spinnenarten und 126 Laufkäferarten nachgewiesen, jeweils rund die Hälfte des aktuell in den Gruppen vorkom­menden Berliner Artenbestands. Hinzu kommen drei Neufunde von Spinnenarten für Berlin, darunter eine heidetypische Art, sowie Wiederfunde von zwei verschollenen Arten.

Die Präferenzen der Spinnen des Artenspektrums decken eine breite Spanne verschiedener Lebensräume ab. Die artenreichsten Gruppen sind Spinnen der trockeneren Mischwälder, der Trockenrasen und der Ruderalfluren. Hier spiegelt sich teilweise die Artenvielfalt inner­halb der einzelnen Lebensräume wider. Spinnen der trockenen Mischwälder machen allein 24 % der Berliner Spinnenfauna aus und stellten auch in der Fauna des Flughafens Tempel­hof und des ehemaligen Flugfelds Johannisthal die größte Artengruppe. Viele Arten mit die­ser Habitatpräferenz kommen im Nebenvorkommen auch in anderen, durch krautige Vegeta­tion beschatteten Lebensräumen vor. Rund 45 % der Arten sind Freiflächenbewohner mit einer geringen Toleranz für Beschattung des Lebensraums.

Bei den Laufkäfern sind Arten der Trockenrasen, der Ruderalfluren und Ackerunkrautfluren die größten Gruppen innerhalb des Artenspektrums. Laufkäfer trockener Lebensräume stel­len rund 27 % der Arten, Carabiden aus mäßig trockenen Biotopen ebenfalls 27 %. Arten mäßig feuchter Lebensräume machen 17 % des Artenspektrums aus, ausgeprägt hygrophile Laufkäfer nasser Biotope insgesamt 22 %. Es ergibt sich also ein Nebeneinander von Arten­gruppen mit sehr verschiedenen ökologischen Artenprofilen.

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Unter den Spinnenarten stehen 42 auf der Roten Liste Berlins (PLATEN & VON BROEN 2002), bei den Laufkäfern sind es 14 Arten (KIELHORN 2005). In keiner Berliner Untersuchung der Spinnen wurde bisher eine vergleichbar hohe Zahl von Rote-Liste-Arten gefangen. Hinzu kommen drei Neufunde und zwei Wiederfunde für die Berliner Spinnenfauna. Die Ergebnisse bei der Laufkäferfauna sind ebenfalls bemerkenswert und wurden nur in wenigen Untersu­chungen erreicht. Die hohen Artenzahlen und Zahlen von Rote-Liste-Arten sind einerseits auf die Vielfalt der vorhandenen Biotoptypen, andererseits auf die Größe der Untersuchungs­fläche zurückzuführen. Unter den Rote-Liste-Arten beider Gruppen bilden stenotope Bewoh­ner der Trockenrasen und Heiden die größte Gruppe. Weniger bedrohte Arten wurden in den bewaldeten Bereichen des Untersuchungsgebiets gefunden.

Das Untersuchungsgebiet ist für den Schutz der Laufkäfer- und Spinnenfauna in Berlin von herausgehobener Bedeutung und wird als sehr wertvoll eingestuft. Überregional ist das Ge­biet demgegenüber von mittlerer Bedeutung; Sandheiden in Brandenburg weisen eine voll­ständigere Artausstattung auf. Die Ausweisung eines Naturschutzgebiets unter Einbeziehung des Vogelschutzreservats, der Heidefläche auf dem Gelände der Bundesnetzagentur und des Westteils des Flugfeldes Tegel wird empfohlen.

2.2.6 Heuschrecken und Grillen

Im Jahre 2008 konnten von KAPPAUF (2008b) insgesamt 24 Heuschrecken- und Grillenarten im UG nachgewiesen werden, wobei 17 Arten auf dem Flughafen (inklusive militärischer Teil) und 21 Arten auf der Teilfläche „Flughafensee“ beobachtet wurden. In den südlich an den Flughafen angrenzenden Randflächen (potenzielle Biotopverbundflächen) konnten keine Arten nachgewiesen werden.

Nach der Roten Liste Berlin (MACHATZI et al. 2004) ist der Kiesbank-Grashüpfer vom Aus­sterben bedroht und der Heidegrashüpfer gefährdet. Fünf Arten (Zweifarbige Beißschrecke, Gefleckte Keulenschrecke, Blauflügelige Ödlandschrecke, Rotleibiger Grashüpfer, Westliche Beißschrecke) stehen bereits auf der Vorwarnliste. Deutschlandweit gelten die Große Gold­schrecke, die Blauflügelige Ödlandschrecke sowie die Westliche Beißschrecke als gefährdet, wobei die Blauflügelige Ödlandschrecke als einzige nachgewiesene Art durch das Bundes­naturschutzgesetz besonders geschützt ist. Zwei weitere Arten (Heidegrashüpfer, Rotleibiger Grashüpfer) stehen deutschlandweit auf der Vorwarnliste (INGRISCH & KÖHLER 1998). Die historisch nachgewiesene Steppen-Beißschrecke und das durch ALTENKAMP (2007) im Ge­biet beobachtete Weinhähnchen konnten trotz gezielter Nachsuche nicht nachgewiesen werden.

Für die Heuschrecken und Grillen haben die großen, zusammenhängenden Offenflächen mit den Trockenrasen und Zwergstrauchheiden eine besonders herausragende Bedeutung als Lebens- und Refugialraum und sind in dieser Form einmalig für Berlin. Der zentrale Flugha­fen mit dem angrenzenden Flughafensee ist in seinem Offenlandcharakter und seinem Ar­tenspektrum nur mit wenigen Gebieten Berlins wie dem Flughafen Tempelhof vergleichbar (regionale Bedeutung). Dies wird besonders deutlich, wenn man die Ergebnisse des UG mit anderen für Heuschrecken bedeutenden Gebieten Berlins vergleicht. Eine ähnlich hohe Ar­tenzahl weisen mit 17 Arten nur der Flughafen Tempelhof und das Flugfeld Johannisthal (15 Arten) auf. Danach folgen die Püttberge und das Trockenrasengebiet im Grunewald Jagen 87 mit jeweils elf Arten, wobei die letztgenannten Gebiete von ihrer Flächenausdehnung nicht mit dem UG vergleichbar sind.

Neben den großflächigen Trockenrasen, Zwergstrauchheiden und ruderalen Wiesen führt ein kleinräumiges Mosaik aus verschiedenen Vegetationsstrukturen und Sukzessionsstadien zu dieser hohen Artenzahl.

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2.2.7 Libellen

Im Vogelschutzreservat wurden im Zeitraum von 1980 bis Mai 2009 insgesamt 43 Libellenar­ten nachgewiesen. Ausgehend von 66 für Brandenburg und 58 für Berlin festgestellten Arten sind damit 65 % bzw. 74 % des Artenpotenzials der beiden Bundesländer erreicht, was als herausragend zu bezeichnen ist (DÖRFLER 2008).

Drei Arten wurden nur mit je einem Exemplar beobachtet; zwei davon noch vor Reservats­gründung 1983, nämlich die Grüne Mosaikjungfer und die Torf-Mosaikjungfer, eine weitere danach (1985), die Kleine Pechlibelle. Eine andere Art konnte zwar in drei Jahren beobach­tet werden, ist aber ebenfalls nur als Gast einzustufen, nämlich die Gebänderte Prachtlibelle. 2007 ist mit der Frühen Heidelibelle eine Art nachgewiesen worden, die bisher ebenfalls nur als Gast zu bewerten ist. Alle übrigen Arten haben sich über längere Zeiträume im Reservat etabliert.

Aus heutiger Sicht werden davon sieben Arten als gefährdet, fünf Arten als besonders ge­fährdet und zwei Arten als vom Aussterben bedroht eingestuft. Die Feuerlibelle ist in der bis­herigen Roten Liste (JAHN 2005) noch gar nicht erfasst und die Frühe Heidelibelle gilt als Gast. Sechs Arten werden auf der Vorwarnliste geführt. Aktuell konnte von 2007 bis heute das Vorkommen und die Entwicklung von 31 Arten im Vogelschutzreservat nachgewiesen werden, wobei das Vorkommen weiterer Arten wie z. B. der Glänzenden Smaragdlibelle zu erwarten ist. Die am Mittelbecken nachgewiesene Große Moosjungfer ist die einzige FFH-Libellenart am Flughafensee.

Soweit die Wasserverhältnisse sich nicht dramatisch verschlechtern (Austrocknung oder Schadstoffeintrag) bietet der Flughafensee zusammen mit den beiden Grundwasserbecken einen hervorragenden Libellenbiotop. Die Anzahl der nachgewiesenen Arten ist Beleg dafür, dass auch Arten mit unterschiedlichen Lebensraumansprüchen im Reservat Entwicklungs­und Rückzugsmöglichkeiten finden. Insoweit ergänzen sich die drei Gewässerbereiche, da sie allesamt etwas andere Strukturen und Bedingungen aufweisen. Einem Vergleich mit an­deren Libellenbiotopen besteht der Flughafensee bereits deshalb, weil seine Lage in der Stadt ihm besondere Bedeutung zukommen lässt, denn auch die von ihm ggf. ausgehende Besiedlung anderer Stadtgewässer ist hier besonders zu berücksichtigen.

2.2.8 Beobachtungen zu FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie

Im Rahmen der Untersuchungen wurde auch besonderes Augenmerk auf den Nachweis von Arten gelegt, die gemäß der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie bzw. der Vogel­schutz-Richtlinie geschützt sind. Hierbei ist zu beachten, dass der gesetzliche Schutz der verschiedenen Artengruppen gegenwärtig in unterschiedlichem Maße gewährleistet ist. So werden beispielsweise im Anhang II der FFH-Richtlinie nur acht Laufkäferarten genannt, Spinnen werden darin überhaupt nicht berücksichtigt. Aus dem Fehlen von FFH-Arten im Untersuchungsgebiet lässt sich also nicht ableiten, dass der Flughafen Tegel in Bezug auf die Laufkäfer- und Spinnenfauna einen geringen Wert hat – was u. a. in dem bemerkenswert hohen Anteil an Rote-Liste-Arten dieser Tiergruppen zum Ausdruck kommt.

Nicht alle nach europäischem Recht geschützten Arten weisen den gleichen Schutzstatus auf. Anhang II der FFH-Richtlinie enthält Tier- und Pflanzenarten, für die Schutzgebiete im NATURA 2000-Netz eingerichtet werden müssen. Die Arten des Anhangs IV gelten gemäß § 7 Bundesnaturschutzgesetz allesamt als streng geschützt. Anhang V enthält Tier- und Pflanzenarten, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen getroffen werden können, hier gilt ein geringerer Schutzstatus (bspw. Grasfrosch). Die EG-Vogelschutzrichtlinie (VSR-RL) ähnelt in ihrer Zielsetzung der FFH-Richtlinie, stellt aber aus-

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schließlich auf den Schutz von Vogelarten ab. Viele, aber nicht alle Arten der Vogelschutz­richtlinie sind streng geschützt (der Neuntöter ist beispielsweise nur besonders geschützt).

Auch wenn die Verteilung der FFH- und VSR-Arten insofern nur bedingt aussagekräftig sein kann, ist es von Interesse, die Untersuchungsergebnisse in den europäischen Rahmen des Netzes Natura 2000 zu stellen. Die meisten europäisch geschützten Arten wurden bei der Avifauna nachgewiesen (Arten der Vogelschutzrichtlinie). Unter den Amphibien und Reptilien kommen mehrere FFH-Arten vor, bei den Libellen eine Art – die meisten der Arten konzent­rieren sich im Bereich des Flughafensees / Vogelschutzreservates. In die Darstellung von Karte 3 sind die Zufallsbeobachtungen aller Kartierer eingeflossen, die im Folgenden noch einmal kurz zusammengefasst werden.

Bei der Untersuchung der Avifauna des Flughafens Tegel konnte Herr Scharon 2009 sechs in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführte Vogelarten nachweisen. Hierbei handelt es sich um die Brutvögel Heidelerche und Neuntöter sowie die Nahrungsgäste Kranich, Schwarzspecht, Rotmilan und Schwarzmilan. Die Erhebungen von Herrn Sieste ergaben im Jahr 2008 im Vogelschutzreservat Flughafensee 11 nach Vogelschutzrichtlinie geschützte Brutvögel. Hierbei handelt es sich um den Drosselrohrsänger (fast alle Reviere in der Flach­wasserzone, ein weiteres im Nordbecken), Eisvogel (Steilwände), Grünspecht (offene Flä­chen im Vogelschutzreservat), Schwarzspecht und Mittelspecht (Forst Jungfernheide), Mäu­sebussard (Bundesnetzagentur), Neuntöter (Trockenrasen- und Heideflächen), Teichhuhn, Waldkauz (Forst Jungfernheide), Wendehals (offene Flächen an der Grenze zum Flughafen Tegel) und die Zwerdommel (Flachwasserzone).

Im Rahmen der Erfassung der Reptilien und Amphibien wurde auf einer Lichtung im Forst Jungfernheide mit zwei Grasfröschen eine Art des Anhangs V der FFH-Richtlinie nachgewie­sen. Für den Komplex der Grünfrösche nennt Herr Kappauf Teich- und Seefrosch als wahr­scheinliche Arten, die ebenfalls in Anhang V aufgeführt werden. Vorkommen des gemäß Anlage IV streng geschützten Kleinen Wasserfrosches sind demzufolge nicht mit Sicherheit nachzuweisen. Weiterhin weist Herr Kappauf in seinem Gutachten auf die Ergebnisse der Amphibienzaunerfassung des NABU 2003/2004 hin, wonach neben Grünfröschen (Mittel­und Nordbecken) mit der Knoblauchkröte eine weitere Art des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurde (hauptsächlich im Mittel-, aber auch im Nordbecken). Die damaligen Nachweise weiterer FFH-Arten (Kammmolch und Wechsel­kröte) sind vermutlich auf eine Falschbestimmung zurückzuführen.

Zauneidechsen (laut Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt) wurden von Herrn Kap­pauf hauptsächlich im Vogelschutzreservat nachgewiesen; die Ausnahme bildeten zwei Indi­viduen auf dem Flughafengelände bzw. auf dem militärischen Teil. Herr Moeck beobachtete die Art im Mai 2009 auch auf dem Gelände der Bundesnetzagentur. Herrn Scharon gelangen zwei Einzelnachweise auf den Trockenrasen im Norden des Flughafens, die in direkten Zu­sammenhang mit dem Vorkommen am Flughafensee stehen.

Bei der Untersuchung der Libellen konnte Herr Dörfler 2008 die Große Moosjungfer am Mit­telbecken nachweisen (ein noch unausgefärbtes Exemplars sowie bis zu 3 Männchen). Sie ist die einzige Libellenart am Flughafensee, die nach den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie besonderen Schutz genießt.

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2.3 Zusammenfassende Bewertung der biologischen Analyse und natur­schutzfachliche Bedeutung für das Land Berlin

Für fast alle der untersuchten Organismengruppen hat das Gebiet des Flughafens Tegel und der angrenzenden Flächen des Flughafensees sowie der Bundesnetzagentur eine große Bedeutung für das Land Berlin.

Hinsichtlich der Biotope und Pflanzenarten ist das UG als herausragend für Berlin einzu­stufen. Dies betrifft in erster Linie die außergewöhnliche Flächengröße von Komplexen der offenen, mageren Sandfluren und Sandheiden (nach FFH-Richtlinie geschützte Lebensraum­typen, besonders geschützte Biotopen nach § 26a NatSchGBln) sowie das Vorkommen zahl­reicher Rote-Liste-Arten, gesetzlich geschützter Arten und Zielarten. Die FFH-Lebensraumtypen sind in Band II / Karte 3 dargestellt.

Mit dem bemerkenswerten Bestand der Feldlerche (18 % des Berliner Brutbestandes) hat die Fläche für diese Art eine landesweite Bedeutung. Weiterhin ermöglicht sie mehreren in Berlin und darüber hinaus gefährdeten Vogelarten Ansiedlungsmöglichkeiten. Gut ein Vier­tel der in Berlin vorkommenden Brutvogelarten brütete 2009 auf dem Flughafengelände. Hinzu kommt die hohe Bedeutung des Gebietes als Refugium für Nahrungsgäste, Durch­zügler und Randsiedler. Auf dem Flughafen Tegel konnten sechs Arten der Vogelschutzricht­linie nachgewiesen werden, davon zwei Brutvögel. Im Bereich Vogelschutzreservat Flugha­fensee wurden elf nach Vogelschutzrichtlinie geschützte Brutvögel ermittelt.

Auch für die Amphibien- und Reptilienfauna Berlins hat das Untersuchungsgebiet auf­grund der hohen Populationsgrößen gefährdeter und geschützter Arten eine außerordentli­che Bedeutung als Lebensraum, beispielsweise für die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Zauneidechse und die Knoblauchkröte.

Für den Schutz der Laufkäfer- und Spinnenfauna in Berlin ist das UG von herausgehobe­ner Bedeutung. Es wurde jeweils rund die Hälfte des Berliner Artenbestands, nachgewiesen, sechs nach BArtSchV geschützte Großlaufkäfer, drei Neufunde von Spinnenarten für Berlin sowie Wiederfunde von zwei verschollenen Arten.

Die zusammenhängenden Offenflächen (mit Trockenrasen und Zwergstrauchheiden) haben für die Heuschrecken und Grillen eine besonders herausragende Bedeutung als Lebens­und Refugialraum. Sie sind in dieser Form einmalig für Berlin. Die nachgewiesene Blauflüge­lige Ödlandschrecke gilt gemäß Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützt.

Mit einem Anteil von 20 % bedrohten und bemerkenswerten Arten am Gesamtartenbestand (17 Arten nach der BArtSchV geschützt) ist das Gesamtgebiet zudem von regionaler Bedeu­tung für die Schmetterlingsfauna. Für manche Schmetterlingsarten haben die Flächen (ins­besondere Vogelschutzreservat und Bundesnetzagentur) auch eine überregionale Bedeu­tung als Lebensstätte.

Die Offenlandbiotope auf dem Flughafen und in der Umgebung des Flughafensees werden weiterhin als landesweit bedeutsam für die Bienen- und Wespenfauna bewertet. Besonders geschützte Arten (gemäß Bundesartenschutzverordnung) im UG sind alle 131 Wildbienenar­ten, die Hornisse Vespa crabro sowie die Kreiselwespe Bembix rostrata.

Der Flughafensee zusammen mit den beiden Grundwasserbecken wird als hervorragender Libellenlebensraum eingestuft. Arten mit unterschiedlichen Lebensraumansprüchen finden in den drei Gewässerbereichen Entwicklungs- und Rückzugsmöglichkeiten. Im Zeitraum 1980 bis 2009 wurde 74 % des Gesamtartenbestandes von Berlin nachgewiesen.

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3 Wertvolle und besonders wertvolle Flächen und deren Beein­trächtigungen

3.1 Flughafengelände

Das Gelände des Flughafens Tegel enthält großflächig wertvolle Ausbildungen von Trocken-und Magerrasen sowie bereichsweise Zwergstrauchheiden. Rund drei Viertel der Fläche werden von besonders geschützten Biotopen nach § 26a NatSchGBln eingenommen (vgl. Tabelle 2).

Tabelle 2: Flächengrößen der geschützten Biotope

Geschützte Biotope nach § 26a Flächengröße in ha Standgewässer einschließlich Uferbereiche und Röhrichte

45

Trocken- und Magerrasen 1.262 Zwergstrauchheiden 103 Gebüsche und Vorwälder 40 Wälder und Forsten 503

Die besondere Schutzwürdigkeit wird noch durch das Vorkommen von nach FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen (Zwergstrauchheiden, eine gut ausgeprägte Heidenelken-Grasnelkenflur und einen kleinflächigen Schafschwingel-Eichenwald) und zahlreichen Pflan­zenarten der Roten Listen unterstrichen. Die wertvollsten Bereiche liegen im Norden und Westen des Flughafengeländes.

Der Flughafen (insbesondere Teilflächen im Osten und Westen) ist wegen des Brutvogel­vorkommens des in Berlin stark gefährdeten Steinschmätzers sowie vier weiteren gefährde­ten Arten wie Braunkehlchen, Pirol, Grauammer und Heidelerche von besonderer Bedeu­tung. Die beiden letztgenannten sind darüber hinaus nach Bundesartenschutzverordnung geschützt. Der zentrale Bereich des Flughafens ist wegen der ausgedehnten Brutvorkom­men der Feldlerche (insgesamt 74 Brutpaare auf dem Gesamtgelände), einer Art der Vor­warnliste, als wertvoll einzustufen.

Beeinträchtigungen der Brutbestände werden durch die Mahd der Grünlandflächen Anfang / Mitte Juni hervorgerufen, wobei die Nester teilweise ausgemäht werden. Außerdem werden Nester der Bodenbrüter, die vorwiegend zu den gefährdeten Arten gehören, von Füchsen und anderen Raubsäugern ausgefressen (zu den Beeinträchtigungen vgl. Tab. 3).

Flächen des Flughafens (inkl. militärischem Teil) können aufgrund ihres Lebensraumpoten­zials für die Amphibien / Reptilien (Zauneidechse und Knoblauchkröte) als wertvoll bis be­sonders wertvoll definiert werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die nördlichen Flugha­fenbereiche inklusive des militärischen Teils. Die derzeitigen trockenen Vegetationsstruktu­ren mit ihren Heidebeständen und Grashorsten bieten gerade für die Zauneidechse ein ho­hes Besiedlungspotenzial, zumal sie im nördlich angrenzenden Vogelschutzreservat gut ver­treten ist und hier ähnliche Strukturen besiedelt. Aktuell ist der potenzielle Lebensraum als gut zu bewerten.

Für die Knoblauchkröte haben insbesondere die nördlichen Offenflächen des Flughafens (Teilflächen A, B, C, W) ein hohes Potenzial als Sommerlebensraum und können als beson-

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ders wertvoll eingestuft werden. Für die übrigen Amphibien- und Reptilienarten fehlen hier grundlegende Vegetationsstrukturen wie feuchte und schattige Wiesen- und Gehölzbiotope bzw. Waldbestände sowie eine direkte Gewässeranbindung. Die Offenflächen des Flugha­fens mit ihren trockenen Lebensräumen haben daher aktuell für diese Arten nur eine geringe Bedeutung.

Besonders wertvolle Areale für Tag- und Nachtfalter auf dem Flughafengelände sind die arten- und blütenreicheren Ausbildungen der Rauhblattschwingelrasen und Silbergrasfluren sowie die von Heidekrautbeständen (Zwergstrauchheide) geprägten Flächen. Genannte Flä­chen liegen zusammen mit wertvollen ruderalen Wiesen und Halbtrockenrasen in einem fast zusammenhängenden Gebiet, das dem Forst Jungfernheide auf einer Breite von ca. 500 Metern vorgelagert ist und die offenen Flächen des Militärflughafens südlich des Flughafen­sees einschließt. Die äußere Grenze bilden die südlichsten Vorkommen der Heidekrautbe­stände (Zwergstrauchheiden).

Die Schmetterlingsbiotope werden zur Zeit durch unterschiedliche Einflüsse negativ beein­flusst. Wesentliche Beeinträchtigungen im Bereich des Flughafens sind großflächige Versie­gelung im Bereich der Gebäudekomplexe und Landebahnen, intensive Mahd der Trocken-und Wiesenbiotope, Bodenverdichtung durch schweres Gerät und das Fehlen von ein- bis mehrjährigen Brachen. Altere Brachestadien sind für viele Schmetterlingsarten als Entwick­lungsbiotop oder als Überwinterungsplätze von besonderer Bedeutung. Weiterhin zu nennen sind an Beeinträchtigungen die starke Lichtverschmutzung sowie die Isolierung kleiner Waldstücke und Trockenrasen durch Straßen und Autoabstellplätze.

Auf dem Flughafen sind insbesondere die Heidebestände im nördlichen militärischen Bereich sowie die Pionierflächen und Staudenfluren am Westrand des Geländes von großer Bedeu­tung für Bienen und Wespen. Die westliche Teilfläche V besitzt sogar eine unerwartet hohe Wertigkeit für die Stechimmenfauna. Es konnten hier mit zehn von 22 Arten mehr bemer­kenswerte Bienen und Wespen der höchsten Gefährdungskategorien nachgewiesen werden als im Vogelschutzreservat oder auf dem Gelände der Bundesnetzagentur. Auch die Sand­heide im nördlichen militärischen Flughafenbereich ist besonders wertvoll. Das gilt insbeson­dere für spezialisierte Heidearten, aber auch einige andere bemerkenswerte Arten sind hier anzutreffen.

Als wertvoll werden große Teile des nördlichen und westlichen Flughafens eingestuft, insbe­sondere die Flächen A, B und C sowie Teilbereiche von W, D und F (vgl. Abb. 1). Im östli­chen Bereich gilt die Lagerfläche (Sandhügel südlich der Baracken) mitsamt der angrenzen­den Heidenelken-Grasnelkenflur als wertvoll. Die Bedeutung dieser Flächen liegt vor allem in dem großen Entwicklungspotenzial nach Einstellung der intensiven Pflege. Die nicht bewer­teten Flächen des Flughafengeländes scheinen derzeit für Stechimmen von geringerer Be­deutung zu sein. Es handelt sich dabei überwiegend um artenarme ruderale Wiesen und um silbergrasreiche Pionierfluren.

Auf dem Flughafen sind großflächige Bodenversiegelung, intensive Grünlandmahd und die Fragmentierung wertvoller Biotope durch Straßen und Rollbahnen die wichtigsten Beein­trächtigungen aus Sicht der Bienen und Wespen (siehe Tab. 3).

Zu den besonders wertvollen Flächen für Laufkäfer und Spinnen gehören die Silbergrasflu­ren, Calluna-Heiden, die Borstgrasrasen und lückige Ruderalfluren mit offenem Sandboden. Nicht in allen Fällen decken sich die Ergebnisse beider Tiergruppen. So sind die Borstgras­rasen vor allem für Spinnen von Bedeutung, die lückige Ruderalflur für Laufkäfer. Besonders wertvoll sind Heidestandorte auf dem Militärgelände und dem Flugfeld. Der untersuchte Hei­destandort im Westen des Flugfelds wurde als wertvoll eingestuft. Offenbar fehlt hier die Be­siedlung durch Heidearten noch weitgehend. Besonders wertvoll sind mehrere Trockenra-

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senflächen im Westteil und zudem eine lückige Ruderalflur mit offenem Sandboden im Nordwesten des Flugfelds.

Bei den Begehungen haben sich auf dem Zentralen Flughafen vor allem die nördlichen Flä­chen einschließlich der Flächen des Militärflughafens als besonders wertvoll für Heuschre­cken und Grillen dargestellt. Dies betrifft die Teilflächen A, B, C, D, V und W. Der besonde­re Wert dieser Teilflächen liegt zum einen im Spektrum der Trockenrasenarten und zum an­deren im Verbund mit den angrenzenden Flächen der Jungfernheide und dem Vogelschutz­reservat Flughafensee. Losgelöst von diesem Flächenverbund erscheint ein 50 m breiter Streifen der Teilfläche T als besonders wertvoll. Dieser zieht sich östlich entlang des angren­zenden Asphaltwegs, ist durch Trocken- und Magerrasen geprägt und wird ebenfalls durch die für Berlin typischen Trockenrasenarten besiedelt.

Auf den anderen Teilflächen kommen zwar auch Trockenrasenarten vor, aber das Arten­spektrum ist dort nicht vollständig und weist zum Teil eine geringe Individuendichte auf. Zu diesen Flächen werden auch die nicht kartierten Flächen zwischen den Rollbahnen gezählt. Aufgrund der Ergebnisse der umgebenden Fläche und den ähnlichen Vegetationsausprä­gungen ist von einem gleichwertigen Artenspektrum auszugehen.

Der Großteil der Heuschrecken und Grillen ist auf Offenlandbiotope angewiesen. Wälder und Gehölze sowie aufgeräumte Gärten sind für die meisten Arten nicht attraktiv und haben für sie eine geringe Bedeutung.

3.2 Vogelschutzreservat / Flughafensee

Bei der Betrachtung von Flora / Biotopen zeigt sich ein Mosaik aus Wald- und Forstflächen, Vorwäldern, Heiden, Silbergras- und Ruderalfluren sowie Röhrichten. Nordöstlich grenzen Badeflächen und Offensandstandorte einer ehemaligen Kiesschüttung an. Aufgrund der weitgehenden Unzugänglichkeit des Reservatgeländes und gezielter Pflegemaßnahmen haben sich hier besonders wertvolle Heiden, Halbtrockenrasenbestände und Röhrichte ent­wickeln können. Floristisch von Bedeutung ist das Vogelschutzreservat insbesondere durch zahlreiche Vorkommen gefährdeter Arten, die z. T. auch nach Bundesartenschutzverordnung geschützt oder Zielarten des Florenschutzes oder des Biotopverbundes im Land Berlin sind. Trotz des Pflegeeinsatzes kommt es immer wieder zur Ausbreitung von Problemarten wie Landreitgras und Spätblühender Traubenkirsche.

Das Vogelschutzreservat ist neben dem Gelände der Bundesnetzagentur sowie Teilflächen des Flughafengeländes als avifaunistisch besonders wertvoll einzustufen. Auch für Amphi­bien und Reptilien zeichnen sich die Flächen um den Flughafensee durch ein Mosaik aus verschiedenen aquatischen und terrestrischen Strukturen aus, die einer Vielzahl von Amphi­bien- und Reptilienarten einen besonders wertvollen Lebensraum bieten. Sämtliche Amphi­bien-, Blindschleichen- und Ringelnatternachweise wurden im Bereich des Flughafensees gemacht, wobei der Großteil der Nachweise im Vogelschutzreservat bzw. in den unmittelbar angrenzenden Bereichen erfolgte.

Für die terrestrischen Lebensräume sind aus Sicht der Amphibien und Reptilien keine Beein­trächtigungen festzustellen. Allerdings wird der nordwestliche Uferbereich des Flughafen­sees durch ausgedehnte Badestrände beeinträchtigt. Für das Mittel- und Nordbecken sind keine Schadstoffeinträge zu erkennen und der Fischbestand stellt keine Beeinträchtigung dar. Der Flughafensee ist hingegen durch einen untypischen durch den ansässigen Angel­verein geförderten Fischbestand beeinträchtigt. Oberflächenwässer des Flughafens werden seit den 1990er Jahren nicht mehr in den Flughafensee eingeleitet.

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Die Offenhabitate im Vogelschutzreservat werden als besonders wertvoll für Stechimmen eingestuft. Dazu gehören auch das Nord- und Mittelbecken sowie eine Flachwasserzone des Flughafensees. Die dort vorhandenen ausgedehnten Schilfröhrichte sind Lebensraum für bemerkenswerte Arten, z. B. die Grabwespe Rhopalum gracile. In der Umgebung vom Nord-und Mittelbecken befinden sich größere Sandheidenbestände, die Lebensraum einiger spe­zialisierter Bienenarten sind. Besonders wertvoll ist auch die silbergrasreiche Pionierflur im Eingangsbereich des Reservats. In der benachbarten Steilwand nisten einige Hautflüglerar­ten teils in sehr großen Individuendichten.

Hervorzuheben sind die Weidengebüsche oder Solitärweiden, die Pollenquellen für sieben auf Salix spezialisierte Bienenarten sind. Sechs dieser Arten wurden im Untersuchungsge­biet nur im Vogelschutzreservat festgestellt.

Beeinträchtigungen innerhalb des Vogelschutzreservates sind aus Sicht der Bienen und Wespen Gehölzsukzession und Verbuschung von Offenflächen, die Überalterung der Heide­bestände sowie illegale Badenutzung. Die Umgebung des Flughafens wird durch intensive Erholungsnutzung und die Nutzung als Hundeauslaufgebiet sowie intensiven Badebetrieb am Flughafensee beeinträchtigt. Vor allem an Wegrändern kommt es zu einer Nährstoffan­reicherung durch Hundekot, Abfälle usw., die die Entwicklung nitrophiler Staudenfluren be­günstigt.

Für Schmetterlinge besonders wertvolle offene Trockenbiotope befinden sich in den einge­zäunten Gebieten des Vogelschutzreservates. Hervorzuheben ist die artenreiche sehr lücki­ge Silbergrasflur am Beginn des eingezäunten Vogelschutzgebietes. Besonders wertvoll sind die arten- und blütenreichen ruderalen Halbtrockenrasen im Süden des Flughafensees, die mit ähnlichen Ausbildungen auf dem Militärflughafen in Verbindung stehen. Die flachen süd­exponierten Uferbereiche des Flughafensees stehen jedoch wegen der intensiven Badenut­zung als potenzielle Lebensräume der unterrepräsentierten Röhricht-/ Uferarten nicht zur Verfügung.

Hervorzuheben und als besonders wertvoll einzustufen sind viele lichte Waldbereiche und insbesondere die dem Hochwald vorgelagerten Waldmäntel und Sukzessionsstadien heimi­scher Arten, die zu den offenen Trockenbiotopen überleiten. Bei den Gehölzbiotopen (Wald, Forst), die für die Schmetterlingsfauna im Gebiet von besonderer Bedeutung sind, sind es vor allem die bodensauren Eichenwälder, die als geschützte Biotope zum FFH-Lebensraumtyp 9190 gehören. Diese befinden sich im eingezäunten Vogelschutzgebiet und im Forst Jungfernheide.

Besonders wertvoll für Laufkäfer und Spinnen sind Heidestandorte und mehrere Trocken­rasenflächen im Vogelschutzreservat. Wertvolle Flächen sind u. a. Waldstandorte im Vogel­schutzreservat.

Im Vogelschutzreservat Flughafensee zeigt sich, wie durch die künstliche Schaffung eines neuen Zustandes „Natur aus zweiter Hand“ entstehen kann. Die mit Grundwasser gefüllte, aufgelassene Sandgrube bot mit den angrenzenden Trockenrasenflächen, Sandsteilhängen und freien Wasserflächen ohne großen Bewuchs besondere Lebensbedingungen. Heute ist trotz Biotoppflege die Sukzession sowohl im Wasser als auf dem Land vorangeschritten, so dass erneut eine Veränderung des Lebensraumes stattfindet. Einige Libellenarten profitie­ren davon, andere können sich damit nicht weiter arrangieren. Eine solche Veränderung ist jedoch auch in unberührten Naturräumen üblich.

Durch die weiter notwendige Biotoppflege dürfte jedoch auch zukünftig die Verbuschung und Bewaldung der heute noch freien Bereiche um die Gewässer verhindert werden können. Soweit dann die Wasserverhältnisse sich nicht drastisch verschlechtern (Austrocknung oder

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Flughafen Tegel und Flughafensee Zusammenfassende Bewertung u. naturschutzfachliche Planung

Schadstoffeintrag) bietet der Flughafensee zusammen mit den beiden Grundwasserbecken einen hervorragenden Libellenbiotop. Die Anzahl der nachgewiesenen Arten ist Beleg dafür, dass auch Arten mit unterschiedlichen Lebensraumansprüchen im Reservat Entwicklungs­und Rückzugsmöglichkeiten finden. Insoweit ergänzen sich die drei Gewässerbereiche, da sie allesamt etwas andere Strukturen und Bedingungen aufweisen.

Die für Heuschrecken und Grillen besonders wertvollen Teilflächen im Bereich des Flugha­fensees beziehen sich auf die Offenflächen des Vogelschutzreservates. Diese zeichnen sich durch das regelmäßige Vorkommen der typischen Trockenrasenarten aus. Arten der rudera­len Standorte treten seltener auf. Der weitere besondere Wert dieser Flächen liegt in seinem Verbund zu den Offenflächen des Flughafens Tegel.

3.3 Gelände der Bundesnetzagentur

Floristisch von Bedeutung ist das Gelände der Bundesnetzagentur durch besonders aus­gedehnte Heideflächen und das zahlreiche Vorkommen gefährdeter Arten wie beispielsweise Genista tinctoria oder Calluna vulgaris. Die Heidefläche erscheint z. T. überaltert; dies zeigt sich an zahlreichem Aufwuchs von Prunus serotina (offenbar Stockausschlag).

Auf dem Gelände der Bundesnetzagentur wurde die südliche Zwergstrauchheide als beson­ders wertvoll für Bienen und Wespen ausgewiesen. Obwohl der Calluna-Bestand überaltert und stark mit Prunus serotina durchsetzt ist, kommen hier gegenwärtig alle vier lebensraum­typischen Bienenarten vor. Von besonders großer Bedeutung ist eine silbergrasreiche Pio­nierflur innerhalb der Heide, die Nistplatz der seltenen Kreiselwespe Bembix rostrata ist. Be­einträchtigungen entstehen durch Gehölzsukzession auf der Sandheide, Überalterung und Eutrophierung der Heidebestände und einen hohen Anteil an Neophyten auf den Betriebsflä­chen und in den Kleingärten (z. B. Flieder, Mahonie, Schneebeere, Spierstrauch).

Amphibien / Reptilien: Neben dem Vogelschutzreservat liegt der Schwerpunkt des Zaun­eidechsenvorkommens auf der Heidekrautfläche auf dem Gelände der Bundesnetzagentur. In diesem Bereich konnten 10 bis 20 Tiere beobachtet werden. Es scheint sich um eine jun­ge Population zu handeln, da die Beobachtungen erst in den letzten Jahren zunehmen. Die Habitatqualität kann überwiegend als hervorragend bezeichnet werden. Eine mittlere Beein­trächtigung geht derzeit von der Sukzession aus, wobei die tatsächliche Verbuschung noch nicht gravierend ist. Mittel bis schlecht ist die Vernetzung des Lebensraumes für die Zaun­eidechse zu beurteilen. Gefährdungen liegen durch die Siedlungsnähe und potenziell durch Haustiere (Katzen) vor. Die Heidekrautbestände auf dem Gelände der Bundesnetzagentur sind massiv durch starken Traubenkirschen-Aufwuchs beeinträchtigt. Dies ist möglicherwei­se als Folge von fehlgesteuerter Pflege zu sehen.

Auf dem Gelände der Bundesnetzagentur befinden sich für Schmetterlinge und auch für Heuschrecken und Grillen besonders wertvolle offene Trockenbiotope. Dort sind vor allem auch großflächige gut erhaltene Heidebiotope mit Heidekraut anzutreffen. Bei den wesentli­chen Beeinträchtigungen der Schmetterlingsbiotope auf dem Gelände der Bundesnetzagen­tur handelt es sich vor allem um eine zunehmende Verbuschung der Heidebiotope (trotz re­gelmäßiger Entfernung).

Auch für die Laufkäfer und Spinnen gehören Heidestandorte auf dem Gelände der Bun­desnetzagentur zu den besonders wertvollen Flächen. Als wertvolle Flächen wurden Wald­standorte auf dem Gelände eingestuft.

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Zusammenfassende Bewertung u. naturschutzfachliche Planung Flughafen Tegel und Flughafensee

3.4 Forst Jungfernheide und Umgebungsbereiche

Zu den wertvollen Bereichen für Flora / Biotope zählen die nur als Lebensraumkomplex eingestuften frisch – mäßig trockenen Eichenmischwälder südlich des Flughafenareals. We­gen der starken Ausbreitung von Später Traubenkirsche (Prunus serotina) und einer nicht sehr typischen Krautschicht konnte eine Einstufung als FFH-Lebensraumtyp nicht erfolgen, insbesondere auch deshalb nicht, weil häufig noch Sondernutzungen wie Kleingartenareale, Hundesportplätze u. ä. als zusätzliche Beeinträchtigungen hinzukommen.

Die wertvollsten Waldbiotope, die die Anforderungen an FFH-Lebensräume erfüllen, sind hauptsächlich in der Ausprägung als frisch – mäßig trockene Eichenmischwälder, Drahtschmielen-Eichenwälder oder auch Straußgras-Eichenwälder im Forst Jungfernheide, dem Vogelschutzreservat, dem Gelände der Bundesnetzagentur und im Nordwesten des Flughafenareals zu finden. Beeinträchtigungen treten hier insbesondere durch z. T. massive Ausbreitung der Späten Traubenkirsche auf und durch mangelnde Durchforstung der Be­stände, in deren Folge sich auch ein zu starker Eichenaufwuchs negativ auf die Entwicklung einer wertvollen Krautschicht auswirkt (Westseite des Vogelschutzreservates und Forst Jungfernheide südwestlich des Vogelschutzreservates).

Im Forst Jungfernheide macht sich Trittbelastung und Nitrifizierung durch Spaziergänger mit und ohne Hund bemerkbar. Eine Beeinträchtigung des Vorkommens einer Art des Floren­schutzkonzepts, des Färber-Ginsters, ist möglicherweise durch eine weitere Ausbreitung von Vorwaldstadien und Waldentwicklung am Südwestufer des Flughafensees zu erwarten.

Die südlich vom Flughafen angrenzenden und durch Gehölze, Alleen und Kleingartenanla­gen geprägten Flächen sind als dauerhafter Lebensraum für Amphibien und Reptilien un­geeignet. Dies liegt zum einen an den fehlenden Gewässern sowie an fehlenden Landle­bensräumen wie Feucht- und Nasswiesen, Grünland oder Laubmischwäldern. Es konnten keine Amphibien und Reptilien nachgewiesen werden.

Zu den Teilflächen mit geringer Bedeutung für Heuschrecken und Grillen zählen die gro­ßen Waldbestände des Forsts Jungfernheide und die Gehölzbestände auf dem Gelände der Bundesnetzagentur. Diese bieten den überwiegend xerothermophilen, offenlandbewohnen­den Heuschrecken und Grillenarten keinen ausreichenden Lebensraum.

3.5 Zusammenfassende Bewertung der Flächen

Für eine zusammenfassende Betrachtung des Untersuchungsgebietes wurde eine Aggregie­rung aller untersuchten Organismengruppen (inkl. der Biotope) nach den beiden Wertstufen „wertvoll“ und „besonders wertvoll“ vorgenommen (siehe Karte 4 und Abb. 5).

Eine erste Überlagerung aller wertvollen und besonders wertvollen Flächen zeigt, dass das Flughafengelände innerhalb der untersuchten, nicht versiegelten Flächen zumindest für eine Organismengruppe wertvoll ist. Dies betrifft flächendeckend zunächst die Vorkommen der in der Vorwarnliste geführten Feldlerche, die auch zwischen den Start- und Landebahnen zahl­reiche Brutvorkommen hat. Außerdem besitzt die Gesamtfläche aber auch Potenzial für das Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse.

Darüber hinaus sind über das Flughafengelände zwar nicht flächendeckend, aber in nahezu allen Teilbereichen nach § 26a NatSchGBln geschützte Biotope verbreitet. Dies gilt auch für die südlich an den Flughafen angrenzenden Flächen und selbstverständlich für das Vogel­schutzreservat, auch außerhalb der eingezäunten Bereiche (siehe Abb. 2).

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Flughafen Tegel und Flughafensee Zusammenfassende Bewertung u. naturschutzfachliche Planung

Besonders wertvolle Flächen für > 2 der Vorranggebiet Biotop­ und Artenschutz untersuchten Organismengruppen (inkl. Schutzkategorie: NSG →geschützter Biotope)

Besonders wertvolle Flächen für 1­2 der Unter Berücksichtigung des Biotop­ und untersuchten Organismengruppen (inkl. Artenschutzes für die Erholung nutzbare →geschützter Biotope) Flächen Schutzkategorie: LSG

Wertvolle Bereiche z.B. für Arten der Vor­ Bereiche mit Entwicklungspotential / Puffer­warnliste zonen →Keine Vorkommen von Rote­Liste­Arten Für den Biotop­ und Artenschutz geringwer­oder Zielarten; z.T. nicht untersuchte Flä­ tige Bereiche →chen

Abbildung 5: Aggregierung und Nutzungszonierung

Bei einer Überlagerung der besonders wertvollen Flächen zeigt sich, dass sich insbesondere der nördliche und westliche Teil des Flughafengeländes sowie die eingezäunten Flächen des Vogelschutzreservats und die Flächen der Bundesnetzagentur herauskristallisieren. Einige Teilflächen sind dabei sogar von besonderer Wertigkeit für sechs – von insgesamt neun un­tersuchten – Organismengruppen (Vogelschutzreservat Kernbereich und Heidefläche der Bundesnetzagentur sowie die westlichen Teilflächen auf dem Flughafengelände).

In einem weiteren Bewertungsschritt wurde eine Aggregierung der besonders wertvollen Flächen nach ihrer Bedeutung für die Mehrzahl der betrachteten Organismen vorgenommen. Dabei wurden als ökologisch besonders wertvoll solche Bereiche definiert, die für mehr als zwei Organismengruppen besonders wertvolle Lebensräume darstellen. Diese Flächen lie­gen vor allem im Nordwesten des Flughafengeländes und im Süden des Flughafensees (Vo­gelschutzreservat und Gelände der Bundesnetzagentur).

Als ökologisch wertvolle Bereiche wurden solche eingestuft, die mindestens für ein bis zwei Organismengruppen besonders wertvolle Lebensräume sind. Sie sind über das gesamte UG verteilt, z. B. der nördliche Teil des Geländes der Bundesnetzagentur, große Bereiche im Südosten des Flughafengeländes und kleinere Flächen südlich des Terminals.

Bereiche mit Entwicklungspotenzial beinhalten Flächen, die wertvolle Lebensräume darstel­len, z. B. auch für Arten der Vorwarnlisten, auf denen sich bei geeigneter Nutzung und / oder Pflege ein besonders wertvoller Artenbestand einstellen kann. Sie befinden sich sowohl auf den Flughafenflächen als auch um den Flughafensee herum. Das eigentliche Flughafenter­minal wurde als ökologisch geringwertiger Bereich eingestuft (keine wertvollen Flächen, kei­ne Vorkommen von Zielarten bzw. Rote-Liste-Arten / z. T. nicht untersuchte Bereiche).

Die nachfolgende Tabelle 3 stellt die Beeinträchtigen der Teilbereiche zusammen.

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Zusammenfassende Bewertung u. naturschutzfachliche Planung Flughafen Tegel und Flughafensee

Tabelle 3: Beeinträchtigungen

Teilfläche /

Organismengruppe Flughafengelände Vogelschutzreservat /

Flughafensee Gelände der Bundes­netzagentur

Forst Jungfernheide und Umgebungs­bereiche

Flora / Biotope Versiegelung Ausbreitung von Prob- Heidekrautbestände Ausbreitung von Später

Kiefernbestand: dichter Unterwuchs aus Spät­blühender Traubenkir­sche

lemarten wie Trauben­kirsche u. Landreitgras

Waldentwicklung am Südwestufer

Westseite des Vogel­schutzreservates: mangelnde Durchfors­tung der Bestände, zu starker Eichenaufwuchs

überaltert und durch starken Trauben-kirschen-Aufwuchs beeinträchtigt (offenbar Stockausschlag)

Traubenkirsche, nicht typische Krautschicht, mangelnde Durchfors­tung der Wälder

Trittbelastung u. Nitrifi­zierung durch Spazier­gänger, Sondernutzun­gen wie Kleingärten, Hundesportplätze u. ä.

Bienen und Wespen großflächige Bodenver­siegelung

intensive Pflege (Grün­landmahd)

Fragmentierung wert­voller Biotope durch Straßen u. Rollbahnen

Gehölzsukzession und Verbuschung von Offenflächen, Überalte­rung d. Heidebestände

intensive Erholungsnut­zung / Badebetrieb, Hundauslauf, Nähr­stoffanreicherung

Gehölzsukzession, Überalterung und Eutrophierung der Heidebestände

hoher Anteil Neophyten

fehlende Biotopanbin­dung

Heuschrecken und Gehölzsukzession Gehölzsukzession Gehölzsukzession kein ausreichender Grillen (insb. militärischer

Flughafen)

teilweise Fehlen bzw. geringe Individuen­dichte von Trockenra­senarten

(insb. südlich des Flug­hafensees, zwischen Nord- und Mittelbe­cken)

Lebensraum für Heu­schrecken und Grillen

Laufkäfer und Versiegelung zum Teil dichte Moos- Heidefläche ist stark fehlende Biotopanbin-Spinnen fehlende Anbindung der

Heiden auf dem Flug­feld zu Flächen am Flughafensee

polster in der Heide des Vogelschutzreservats

Ufer des Flughafensees bieten meist ohne allmählichen Übergang in das Wasser

überaltert, aufgewach­sene Traubenkirsche

dung

Libellen Sukzession, von der einige Libellenarten profitieren, andere nicht

Verbuschung und Bewaldung

Schilfausbreitung

Tag- und Nachtfalter großflächige Versiege­lung, Bodenverdichtung

intensive Mahd der Trocken- und Wiesen­biotope, Fehlen von ein- bis mehrjährigen Brachen

Lichtverschmutzung

Isolierung kleiner Wald­stücke u. Trockenrasen

intensive Badenutzung in den flachen, südex­ponierten Uferberei­chen des Flughafen­sees

zunehmende Verbu­schung der Heidebioto­pe

Fehlen wechselnasser Uferzonen

Lichtverschmutzung

fehlende Biotopanbin­dung

Amphibien / Reptilien Fehlen von feuchten und schattigen Wiesen-und Gehölzbiotopen und Waldbeständen sowie einer direkten Wasseranbindung

nordwestlicher Uferbe­reich: Badenutzung

untypischer Fischbe­stand

Sukzession, Trauben­kirschenaufwuchs

schlechte Vernetzung

Siedlungsnähe, Haustiere (Katzen)

Fehlende Gewässer, fehlende Landlebens­räume wie Feucht- und Nasswiesen, Grünland

Avifauna Beeinträchtigung d. Bodenbrüter durch Mahd

Nester der Bodenbrüter von Raubsäugern bedroht

Sukzession, Ausbrei­tung von Traubenkir­sche und Landreitgras

Schilfausbreitung

Fragmentierung der Heideflächen

Ausbreitung von nicht heimischen Gehölzen

Hundeauslauf

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4 Mindestarealgrößen und Biotopverbund

Eine Quantifizierung der Lebensräume ist nicht für alle Arten eines UG möglich. Aus diesem Grund werden zur Festsetzung und Kontrolle von Naturschutzzielen Zielarten ausgewählt. Die von ihnen bewohnten Lebensräume sollen so gesichert und entwickelt werden, dass die Zielarten eine langfristige Überlebenschance unter möglichst natürlichen Bedingungen erhal­ten (VOGEL et al. 1996). In erster Linie zielt dies auf eine Optimierung der Biotopqualität ab. Dabei wird auch von einem Mitnahmeeffekt ausgegangen, der weitere biotoptypische Arten betrifft. Darüber hinaus eignen sich Zielarten zum Monitoring natürlicher und anthropogener Sukzessionsprozesse sowie zur Überwachung des Verlaufs von Landschaftsgestaltungs­maßnahmen (OEHLKE et al. 1996).

Für die Naturschutzplanung in den Gebieten Jungfernheide, Flughafensee und Flughafen Tegel sind die zu erhaltenden Arealgrößen und der Verbund von Teilflächen von Bedeutung. Für wirbellose Organismengruppen und für die nicht anemochore Flora können in der Regel zu erhaltende Arealgrößen nicht über einzelne Arten definiert werden. Dies ist eher für Wir­beltiere mit großem Flächenanspruch möglich.

4.1 Zielarten des Biotopverbundes und deren Vernetzung

Mit Ausnahme der Avifauna gibt es für die im Gebiet untersuchten Organismengruppen Ziel­arten des Berliner Biotopverbundes, für die Flora darüber hinaus Zielarten des Florenschutz­konzeptes. Vertreter dieser Zielarten kommen bei den meisten Gruppen auch im Gebiet vor (siehe Tabelle 4 und Abb. 6).

Tabelle 4: Zielarten des Biotopverbundes und ihre Vorkommen im UG

Zielarten des Biotopverbundes

Vorkommensbereiche Bemerkungen

Flugha­fengelän­de

Vogel­schutzre­servat

Bundes­netzagen­tur

Jungfern­heide

Flora Armeria maritima ssp. elongata Gemeine Grasnelke

(A) - A (A)

Lathyrus linifolius Berg-Platterbse

(A) - - -

Solidago virgaurea Gemeine Goldrute

A A A -

Falter Papilio machaon Schwalbenschwanz

P - - - Kam früher auf dem Flugha­fengelände vor

Libellen1 Lestes dryas Glänzende Binsenjungfer

- (P) - - Nur 1986 im Nordbecken nachgewiesen

Calopteryx splendens Gebänderte Prachtlibelle - (P) - - 1983, 1995, 1999 im Flach­

wasser nachgewiesen

Bienen / Wespen

Andrena nycthemera Graue Weiden-Sandbiene

- (P) - - Im Vogelschutzreservat 1993 letztmalig nachgewiesen

Laufkäfer Bembidion litorale Flussufer-Ahlenläufer

- (P) - - Am Ufer des Flughafensees 1992 letztmalig gefunden

Heuschre­cken / Grillen

Chorthippus pullus Kiesbank-Grashüpfer

- A - - Flachwasserböschung bis zum Mittelbecken

Nur im Vogelschutzreservat untersucht

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Zielarten des Biotopverbundes

Vorkommensbereiche Bemerkungen

Flugha­fengelän­de

Vogel­schutzre­servat

Bundes­netzagen­tur

Jungfern­heide

Oedipoda caerulescens Ödlandschrecke

A A A -Vogelschutzreservat sehr häufig / Bundesnetzagentur und Flughafen mäßig häufig

Amphibien / Reptilien

Pelobates fuscus Knoblauchkröte

- A - - 2003/2004 am Mittel- und Nordbecken erfasst

Lacerta agilis Zauneidechse

(A) A (A) -

A = aktuelle Nachweise 2007 – 2009 bzw. 2000 – 2006

P = potenzielle Vorkommen (Nachweise vor 2000)

() = spärliche Vorkommen A = ausgedehnte Vorkommen

Abbildung 6: Biotopverbund

Die Karte des Biotopverbundes im Land Berlin (Redaktionsschluss 2008) stellt den Flugha­fen Tegel bisher noch größtenteils als potenzielles Kerngebiet dar. Die aktuelle Kartierung des Gebietes hat das Vorkommen weiterer Zielarten ergeben, so dass der Flughafen Tegel heute ein derzeitiges Kerngebiet für den Biotopverbund ist. Auf das Vorkommen der jeweili­gen Zielarten im Gesamtgebiet wird im Folgenden eingegangen.

• Flora und Arten des Florenschutzkonzeptes

Die Benennung von Mindest- bzw. Optimumarealen kann im Zusammenhang mit den be­trachteten floristischen Zielarten – im Gegensatz zu faunistischen Organismengruppen – nicht auf Flächengrößen bezogen angegeben werden. Ein dauerhaftes Vorkommen dieser Arten ist vielmehr abhängig von der Ausbildung der sie beherbergenden Biotoptypen und die räumliche Vernetzung derselben.

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Im UG kommen mit Gemeiner Grasnelke (Armeria maritima ssp. elongata), Berg-Platterbse (Lathyrus linifolius) und Gemeiner Goldrute (Solidago virgaurea) drei der sieben Pflanzen­zielarten des Berliner Biotopverbundes vor. Diese sind sehr unterschiedlich stark verbreitet. Während die Berg-Platterbse nur an einem einzigen Standort (im Nordwesten des Flugha­fengeländes, am Rand eines lichten Eichenwäldchens) auf knapp 2 m² vorkommt, ist die Grasnelke etwas häufiger (jedoch meist mit relativ kleinen Populationen), die Goldrute je­doch bereichsweise sehr stark verbreitet (vor allem im Bereich Flughafen / Militärgelände und der Bundesnetzagentur) (s. Karte 1 / Materialband, Bd. II).

Die Gemeine Grasnelke ist im Vogelschutzreservat trotz intensiver Suche nicht und in der Jungfernheide nur an einem Standort (an einem ehemaligen Bahngleis) nachgewiesen wor­den.

Im Plangebiet kommen darüber hinaus insgesamt sechs Zielarten des Berliner Florenschutz­konzeptes vor. Angetroffen wurden drei Zielarten mit sehr hoher Schutzpriorität; Gemeine Grasnelke (Armeria maritima ssp. elongata), Kartäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum) und Niedrige Schwarzwurzel (Scorzonera humilis). Eine hohe Schutzwürdigkeit weisen Zwerg-Filzkraut (Filago minima), Färber-Ginster (Genista tinctoria) sowie der Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima) auf.

Die Mehrzahl aller Zielarten (Biotopverbund und Florenschutzkonzept) kommt auf dem Flug­hafengelände vor (sechs Arten), gefolgt vom Gelände der Bundesnetzagentur (drei Arten). In den Teilgebieten Vogelschutzreservat und Jungfernheide kommen jeweils nur zwei der Ziel­arten vor.

Aufgrund des Vorkommens von immerhin vier Zielarten des Berliner Florenschutzkonzeptes sollte der nordwestliche Abschnitt des Flughafengeländes als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt werden. Für eine Ausweisung als Important Plant Area erfüllt das Gebiet je­doch nicht die Kriterien, die hierzu bei SEITZ (2007) genannt werden.

Das südliche Gelände der Bundesnetzagentur und das Militärgelände am Flughafen sind als Ausbreitungszentrum für den Biotopverbund der genannten Zielarten anzusehen. Ganz of­fensichtlich sind auch die Offenlandstrukturen mit wenig bis kaum gepflegten und genutzten Grünflächen und Sportanlagen der südlich und östlich hieran angrenzenden Militärflächen für den Verbund von großer Bedeutung. Dies zeigt das Ausbreitungsmuster der erfassten Zielar­ten (s. Karte 1 / Materialband, Bd. II).

Im Untersuchungsgebiet bilden großflächige Sandmagerrasen und Sandheiden sowie Ei­chenwaldbestände einen Schwerpunkt. Alle erfassten Arten des Biotopverbundes und des Berliner Florenschutzes kommen in diesen Biotopen vor.

Aufgrund der hohen Wertigkeiten der ausgedehnten Flächen können die genannten Zielarten des Biotopverbundes und des Florenschutzkonzeptes bei entsprechender Bewirtschaftung des empfohlenen NSG (ca. 150 ha) mit einem Mosaik von Sandrasenbiotopen und Heiden – im Verbund mit angrenzenden lichten Waldbereichen – in ihren Populationen dauerhaft gesi­chert werden (vgl. Kap. 5.1.2 Empfehlungen zur Schutzgebietsabgrenzung). Für alle Arten gelten vergleichbare Nutzungs- und Standortansprüche. Insgesamt stellt sich der nördlich und nordwestlich an das Flughafengelände angrenzende Forst überwiegend als Ausbrei­tungsbarriere für die Zielarten des Offenlandes dar.

• Amphibien / Reptilien

Es kann festgehalten werden, dass in Bezug auf die Arealansprüche der Amphibien und Reptilien die Offenflächen des Flughafens Tegel (Trockenrasen, Heidekrautbestände) insbe-

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Zusammenfassende Bewertung u. naturschutzfachliche Planung Flughafen Tegel und Flughafensee

sondere für die Zauneidechse und die Knoblauchkröte eine besondere Bedeutung als poten­ziellen Lebensraum haben. Dies bedeutet eine unbedingte Flächensicherung und Offenhal­tung der nördlichen Teilflächen A, B, C und W (militärischer Teil). Hier ist es sinnvoll die Of­fenbereiche des Vogelschutzreservats mit denen des Flughafens im Verbund zu belassen.

Insbesondere für die Zielarten des Berliner Biotopverbundes (Knoblauchkröte und Zauneid­echse) stellt das UG einen wichtigen Lebens- und Refugialraum dar. Die Knoblauchkröte wurde 2003 am Mittelbecken und 2004 am Nordbecken erfasst. Das Vogelschutzreservat gilt somit als aktuelles Kerngebiet für den Biotopverbund. Da die Zauneidechse hier 2008 von Herrn Kappauf nachgewiesen wurde, sind die südlichen Teile des Vogelschutzreservates ebenfalls Kerngebiete des Biotopverbundes für diese Art.

Die nächsten bekannten Vorkommen liegen ca. 4.000 m entfernt. Dabei handelt es sich bei der Knoblauchkröte um Nachweise im Bereich Rehberge, Kienhorst und Fließwiese Ruhle­ben, bei der Zauneidechse um die S-Bahnlinien 41/42 (zwischen Stationen Wedding und Westhafen) und 25 (zwischen Altreinickendorf und Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik).

Die Zauneidechse und die Knoblauchkröte sind vor allem auf verschiedene wertgebende Strukturen im Offenlandbereich (steppenartige Biotope, hoher Strukturreichtum an Steinen und Totholz, grabbare Sandböden, naturnahe Waldsäume) angewiesen. Aufgrund ihrer Ha­bitatansprüche und Aktionsradien stellen die Offenflächen des Flughafens Tegel für beide Arten einen potenziellen Lebensraum dar. Zusätzlich profitieren vom Schutz der Knoblauch­krötengewässer die übrigen Amphibienarten und die Ringelnatter.

Da das nächste Vorkommen der Zauneidechse mehr als 1.000 m entfernt liegt, ist die Ver­netzung des Lebensraumes mittel bis schlecht zu beurteilen. Gefährdungen liegen zum ei­nen durch Siedlungsnähe, Verkehrsbarrieren und zum anderen durch Sukzession vor. Po­tenziell ist von einer Gefährdung durch Haustiere (Katzen) auszugehen. Ausgehend von den Angaben in SCHNITTER et al. (2006) müsste ein Mindestabstand von 500 m zur nächsten Siedlung gewährleistet werden.

Der Verbund von möglichst großen und zusammenhängenden Offenflächen innerhalb des UG ist umso wichtiger, da durch die Lage des UG im Berliner Stadtgebiet und der vorkom­menden Arten ein Biotopverbund zu anderen wertvollen Gewässern und Trockenbiotopen sowie zu den nächsten bekannten Populationen kaum zu realisieren sind. Hauptproblem sind hier vor allem Barrieren wie Verkehrswege und Siedlungsstrukturen bzw. fehlende Wanderstrukturen. Hauptverbundmöglichkeit besteht vor allem für einige Amphibienarten und die Ringelnatter durch den Forst Jungfernheide zum Tegeler See. Von diesem liegen Beobachtungen von Grünfröschen vor.

Die südlich vom Flughafen angrenzenden und durch Gehölze, Alleen und Kleingartenanla­gen geprägten Flächen sind als dauerhafter Lebensraum für Amphibien und Reptilen unge­eignet.

Für die nachgewiesenen und für das UG bekannten Amphibienarten sind unbedingt die Ge­wässer (Flughafensee, Mittel- und Nordbecken) und deren Uferbereiche zu erhalten bzw. zu pflegen und zu entwickeln. Die strukturreichen Offen- und Halboffenflächen des Vogelschutz­reservats und der Bundesnetzagentur müssen durch Mahd, Beweidung und eine gezielte Gehölzentnahme erhalten werden.

Die Renaturierung der Niedermoor-Relikte und Neuanlage von Gewässern in den ehemali­gen Niederungsbereichen der Mäckeritzwiesen würde die Verbundmöglichkeiten für die Ar­tengruppe Amphibien / Reptilien (insbesondere die Knoblauchkröte) erheblich verbessern.

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• Tag- und Nachtfalter

Zielarten des Berliner Biotopverbunds, die aber im UG aktuell nicht vorkommen, sind Schwalbenschwanz und Gemeines Blutströpfchen. Das Gemeine Blutströpfchen (Zygaena filipendulae) ist wegen nicht ausreichender Raupennährpflanzenbestände (Gemeiner Horn­klee ist nicht gebietstypisch) als Zielart für den Flughafen ungeeignet. Der expansionsfreudi­ge Schwalbenschwanz (Papilio machaon) hingegen gehörte früher schon zur Gebietsfauna und könnte bei geeigneter Biotoppflege wieder ansässig werden.

Da ein Biotopverbund der Flächen des UG zu anderen Offenbiotopen nicht vorhanden ist und auch nicht hergestellt werden kann, muss das Gebiet weiterhin aus sich selbst heraus lebensfähig bleiben. Als Areal, das nach der Schließung des Flughafens Tegel die Lebens­stätten der anspruchsvollen Schmetterlingsfauna erhalten soll, wird eine zusammenhängen­de Fläche im Nordwesten empfohlen. Diese sollte als Schutzgebiet zur Erhaltung der Ge­bietsfauna ausgewiesen werden und schmetterlingsgerecht gepflegt werden.

Die Verbreitungsschwerpunkte der gefährdeten Arten und die Lage der besonders wertvollen Gebiete weisen ein fast zusammenhängendes Gebiet aus, das dem Forst Jungfernheide auf einer Breite von ca. 500 Metern vorgelagert ist und die offenen Flächen des Militärflughafens südlich des Flughafensees einschließt. Die äußere Grenze bilden die südlichsten Vorkom­men der Heidekrautbestände.

Als wertvoll werden die Offenflächen bewertet, die überwiegend aus artenreichen ruderalen Wiesenausbildungen und artenreichen ruderalen Halbtrockenrasen, sowie offenen Sandflä­chen und Hochstaudenbeständen bestehen. Kennzeichnend ist oft der thermophile Charak­ter. Da sie die besonders wertvollen Flächen umgeben, sind sie für den offenen Biotop- und Strukturverbund von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus sind diese Flächen selbst auch Lebensraum der meisten erfassten Offenlandarten. Die sonstigen unversiegelten Offenflä­chen des Untersuchungsgebietes (Flughafen) haben ebenfalls Verbundfunktion und besitzen auch ein Entwicklungspotenzial zu bedeutenden Schmetterlingsbiotopen. Die Röhrichtflä­chen am Flughafensee haben als Lebensraum für spezialisierte Arten eine potenzielle Be­deutung und sind auch als Bestandteil des offenen Verbundsystems als wertvoll einzustufen.

Für das Gebiet ist unbedingt zu berücksichtigen, dass mehrere Arten der geschützten Hei­debiotope hochgradig in Berlin gefährdet sind und hier vermutlich ihre letzten Vorkommen haben. Deshalb sollte zumindest für die Heidebiotope zukünftig die Schaffung von Voraus­setzungen für eine Ausbreitung und Festigung von Populationen seltener Schmetterlingsar­ten verfolgt werden.

• Bienen und Wespen

Bei den zu erhaltenden Arealgrößen kommt es nicht so sehr auf die Mindestarealgröße für einzelne überlebensfähige Populationen an. Diese kann bei Stechimmenarten sehr klein und auf 50 Quadratmeter (oder weniger) beschränkt sein. Bienen und Wespen mit räumlich ge­trennten Teilhabitaten benötigen aber deutlich größere Areale. Für mittelgroße bis große Sandbienen wurden Flugdistanzen von bis zu 800 Metern beobachtet.

Die Sicherung großer Flächen ist aber auch für Stechimmen notwendig, nämlich dann, wenn eine artenreiche Stechimmen-Zönose erhalten oder gefördert werden soll. Je größer das Areal und je größer das Angebot an Ressourcen (Niststrukturen, Nahrungspflanzen, Beute­tiere, Wirte, Nestbaumaterialien etc.), desto mehr Arten können dort in überlebensfähigen Populationen existieren. In diesem Zusammenhang muss auf die Möglichkeit hingewiesen werden, einzelne (Kern)-Flächen über Korridore oder Trittsteine zu verbinden und dadurch vorhandene Lebensräume deutlich aufzuwerten.

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Die hohe Wertigkeit der Teilfläche V gibt entscheidende Hinweise für einen Biotopverbund. Die Fläche grenzt an die Jungfernheide und verbindet diese mit dem übrigen Flughafenge­lände. Nach der Schließung des Flughafens sollte durch Flächensicherung und eine natur­schutzgerechte Pflege der besonders wertvolle Westrand des Flughafens mit den Offenflä­chen am Flughafensee verbunden werden. Dazu sind insbesondere die Teilflächen A, B, C, V und W zu erhalten. Diese Flächen sind bei einer Unterschutzstellung vorrangig zu berück­sichtigen und zu entwickeln. Dem militärischen Bereich (Teilfläche W) kommt dabei eine be­sondere Bedeutung als Verbindungsstruktur zu. Neben den Straßen und Rollbahnen des Flughafens wirkt sich vor allem der Sportplatz südlich des Flughafensees als Barriere aus. Er trennt die wertvollen Heideflächen des Geländes der Bundesnetzagentur von denen des militärischen Flughafenbereichs.

Eine unmittelbare Anbindung der Offenlandlebensräume an das Umland ist nicht vorhanden. Die dem Untersuchungsgebiet nächstliegendsten bedeutenden Trockenbiotope sind die Baumberge im Nordwesten und die Murellenschlucht im Südwesten. Beide sind etwa fünf Kilometer vom Flughafen bzw. vom Flughafensee entfernt. Ein Austausch zwischen den Po­pulationen der genannten Gebiete ist wahrscheinlich, wäre aber sicherlich noch durch die Anlage geeigneter Trittsteine zu verbessern. Dazu könnten in der Jungfernheide und im Forst Tegel Trockenrasenbiotope und Sandheiden (als Verbindung zu den Baumbergen) sowie im Bereich der Siemensstadt trockene Staudenfluren, Pionierflächen oder Stadtbra­chen (als Verbindung zur Murellenschlucht) geschaffen bzw. optimiert werden.

Eine der Zielarten für den Berliner Biotopverbund ist Andrena nycthemera, eine anspruchs­volle frühjahrsaktive Sandbienenart, die im vegetationsfreien Sand nistet und Weiden als Pollenquellen benötigt. Die Art ist in Berlin sehr selten und bewohnt im Westen der Stadt die Havelufer bzw. Haveldünen. Sie wurde im Vogelschutzreservat zuletzt 1993 nachgewiesen und ist heute möglicherweise im Gebiet ausgestorben. Während Nahrungsquellen im ausrei­chenden Maß zur Verfügung stehen, gibt es gegenwärtig einen Mangel an geeigneten Nist­plätzen.

• Laufkäfer und Spinnen

Die einzige im Gebiet nachgewiesene Zielart des Berliner Biotopverbunds aus den Arten­gruppen Spinnen und Laufkäfer ist Bembidion litorale. Dieser Laufkäfer offener Ufer wurde 1992 am Ufer des Flughafensees gefunden. Im Gegensatz zu den ausbreitungsschwachen Arten der Heiden und Trockenrasen ist B. litorale eine flugaktive Art, die aufgrund des Man­gels an nicht gestörten Sandufern nicht mehr im Gebiet vorkommt und durch die Freizeitnut­zung gefährdet ist. Im Vogelschutzreservat fehlen geeignete Flachufer weitgehend.

Belastbare Kenntnisse zu den minimalen Arealgrößen einzelner Arten liegen in den meisten Fällen nicht vor. Aufgrund der Größe der Untersuchungsfläche wurde angenommen, dass die festgestellten Individuen in unterschiedlichen Teilen des Gebiets zu separaten Populatio­nen gehören. Für ausgewählte, vom Aussterben bedrohte oder stark gefährdete Arten wur­den hypothetische Verbindungen zwischen solchen Populationen dargestellt (s. Abb. 61, Band II). In allen Fällen handelt es sich um Arten der Trockenrasen und Heiden.

Es lassen sich sehr deutliche Verbindungen zwischen den Heideflächen und Trockenrasen auf dem Gelände der Bundesnetzagentur und im Vogelschutzreservat feststellen. Ganz of­fenbar wird hier auch die Heidefläche auf dem Militärflughafen einbezogen. Eingeschränkt trifft dies auch auf die südöstlich gelegene Heide/Silbergrasflur zu. Hier ergibt sich eine Ver­bindung zum Gelände der Bundesnetzagentur, nicht aber zum Vogelschutzreservat.

Dagegen ergibt sich keine erkennbare Anbindung der weiter westlich auf dem Flugfeld gele­genen Heiden durch diese Arten. Eine Besiedlung dieser Flächen kann durch eine Förde-

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Flughafen Tegel und Flughafensee Zusammenfassende Bewertung u. naturschutzfachliche Planung

rung und Flächenausdehnung der Heide auf dem Flugfeld gefördert werden. Die Verbindung zwischen den Flächen am Flughafensee und dem Flughafengelände selbst sollte durch eine weitgehende Auflichtung der Gehölzbestände im Grenzbereich und ein Zurückdrängen der Land-Reitgrasfluren verbessert werden.

Im westlichen Teil des Flugfeldes bestehen Verbindungen zwischen Populationen von Arten der Trockenrasen und lückigen Pionierfluren. Mehrere dieser Arten lassen keine Anbindung an den Komplex der Flächen am Nordrand des Flughafens und am Flughafensee erkennen. Der Flughafen ist innerhalb des Berliner Biotopverbunds für die meisten wenig mobilen In­sektenarten mehr oder weniger isoliert.

Durch die Anbindung an die Heide- und Trockenrasenflächen am Flughafensee bietet sich die Möglichkeit einer Besiedlung der Sandheide auf dem Flugfeld ausgehend von artenrei­chen Quellbiotopen. Die Laufkäfer- und Spinnenfauna zeigt bereits deutliche Bezüge durch das gemeinsame Vorkommen stenotoper Arten sowohl auf dem Flugfeld wie am Flughafen­see. Diese Verbindung sollte weiter ausgebaut werden durch eine entsprechende Gestaltung der Flächen im Grenzbereich zwischen Flugfeld und Flughafensee.

• Heuschrecken und Grillen

Im Gebiet sind mit Kiesbank-Grashüpfer (Chorthippus pullus) und Blauflügeliger Ödland­schrecke (Oedipoda caerulescens) zwei Arten des Biotopverbundes verbreitet.

Oedipoda caerulescens ist im Vogelschutzreservat zur Zeit sehr häufig, auf dem Flughafen und der Bundesnetzagentur mäßig häufig vertreten. Chorthippus pullus kommt lediglich spär­lich an der Flachwasserböschung des Reservatsgeländes vor.

Der Biotopverbund der Vogelschutzreservatsflächen, der Bundesnetzagenturflächen mit Flä­chen des Flughafens hat besonders für den Kiesbank-Grashüpfer, der durch seine Flugunfä­higkeit ein schlechtes Ausbreitungsverhalten hat und daher auf einen engen Biotopverbund angewiesen hat, eine hohe Bedeutung.

Da sich das UG aufgrund seiner großflächigen mosaikartigen Strukturen durch ein hohes Artenspektrum auszeichnet, sollten möglichst große, zusammenhängende Flächen erhalten werden. Dies gilt sowohl für die besonders wertvollen Offenflächen des Vogelschutzreser­vats und der Bundesnetzagentur sowie für die großflächigen besonders wertvollen Bereiche des Flughafens.

Innerhalb des Untersuchungsgebietes muss unbedingt ein Biotopverbund der Vogelschutz­reservatsflächen mit Flächen der Bundesnetzagentur und des Flughafens aufrecht erhalten werden, worauf insbesondere der Kiesbank-Grashüpfer angewiesen ist. Durch den Erhalt dieses Lebensraumkomplexes ergibt sich ein hohes Potenzial als Refugialraum und für den Biotopverbund im Land Berlin. Da der Sportplatz südlich des Flughafensees eine Barriere darstellt, ist seine Verlegung zu prüfen.

• Libellen

Als Fluginsekten sind Libellen mobil und können sich bei Großlibellen durchaus 10 – 20 Ki­lometer (manchmal auch wesentlich mehr) vom Schlupfgewässer entfernen. Dies zeigt so­wohl die mögliche Vernetzung mit Gewässern aus der Umgebung als auch die Nutzungs­möglichkeiten anderer Jagdgebiete.

Die Vernetzung mit anderen Libellenlebensräumen (Havel mit Seen, Tegeler Fließ, Kuhlake) dürfte gegeben sein, so dass auch weiterhin mit Veränderungen im Artenpotenzial gerechnet

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werden kann. Seit Schaffung des Vogelschutzreservates konnten immerhin 14 Arten neu festgestellt werden, von denen 9 Arten auch 2008 / 2009 noch nachgewiesen werden konn­ten.

Allerdings konnten die beiden Zielarten des Biotopverbundes, Gebänderte Prachtlibelle (Ca­lopteryx splendens) und Glänzende Binsenjungfer (Lestes dryas), aktuell nicht nachgewie­sen werden. Die Glänzende Binsenjungfer wurde nur 1986 im Nordbecken und die Gebän­derte Prachtlibelle 1985 und 1995 im Flachwasser festgestellt. Für die Libellenfauna kann das Vogelschutzreservat daher nur als potenzielle Kern- und Verbindungsfläche eingestuft werden.

Das nächste aktuelle Verbreitungsgebiet der Gebänderten Prachtlibelle liegt an der Spree im Bereich Ruhleben. Das gesamte Ufer das Tegeler Sees ist potenzielles Verbindungsgebiet; am nächsten zum Flughafengelände liegt das Südostufer. Eine Vernetzung ist eher unwahr­scheinlich.

Das nächste Verbreitungsgebiet der Glänzenden Binsenjungfer stellt das Nordwestufer des Tegeler Sees dar. Aufgrund der Entfernung ist auch hier eine Vernetzung mit dem Flugha­fengelände unwahrscheinlich.

4.2 Benennung weiterer Zielarten

Neben den Arten des Biotopverbundes (und des Florenschutzkonzeptes) werden im Folgen­den für die meisten Artengruppen weitere Zielarten formuliert, um daraus Ziele, Maßnahmen und ein Entwicklungskonzept für das Gebiet ableiten zu können.

• Avifauna

Der Berliner Biotopverbund benennt keine Zielarten für die Avifauna, da für die meisten Vo­gelarten aufgrund der hohen Mobilität keine „Barrieren“ im klassischen Sinne existieren. Das trifft besonders auf ein flächenmäßig kleines Bundesland wie Berlin zu. Die Brutvögel, die im Verlauf des Auswahlprozesses gelegentlich als mögliche Zielarten genannt wurden, sind in Berlin allesamt sehr selten (z. B. Rebhuhn, Weißstorch, Kranich, Seeadler). Zudem sind die­se Arten weniger auf Verbindungsstrukturen angewiesen, sondern auf das Vorhandensein geeigneter Requisiten (z. B. Horstbäume) und auf die Ungestörtheit ihrer Lebensräume.

Der Wert der Freifläche des Flughafens für den Biotopverbund ergibt sich weniger durch eine direkte Vernetzung sondern vor allem durch seine Trittsteinfunktion im Rahmen der Vernet­zung von großen Freiflächen mit Magerrasen im Stadtgebiet sowie dem unmittelbaren Um­land. Mit seinem von Wäldern und Siedlungsgebieten umgebenen Offenlandcharakter er­möglicht das Flughafengeländes Charakterarten der Äcker- und Wiesen (wie Feldlerche, Braunkehlchen und Wiesenschafstelze) sowie der strukturreichen Feldfluren (wie Neuntöter, Dorngrasmücke und Grauammer sowie dem auf zusätzliche Strukturen angewiesenen Steinschmätzer) die Ansiedlung. Für die Arten stellt das Gelände ein wichtiges und häufig eines der innerstädtischsten Vorkommen dar. Aus diesem Grund werden die genannten Ar­ten als Zielarten für die zukünftige Entwicklung des Flughafengeländes angesehen.

Die Fe ld le rch e besiedelt offene Flächen mit weitgehend freiem Horizont. Dazu gehören vor allem Ackerflächen und extensiv genutztes Grünland. Waldrandbereiche werden gemie­den. Die am dichtesten besiedelten Biotope zeichnen sich durch kurze oder karge Vegetati­on, oft auch durch einen hohen Anteil vegetationsarmer Flächen aus.

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Die Bindung der Feldlerche an geräumige Offenlandbereiche mit weitgehend freiem Horizont und die Erkenntnis, dass die höchsten Brutdichten auf möglichst großen Flächen erreicht werden, macht eine großflächige Sicherung des Offenlandcharakters erforderlich. Ein­schränkend ist, dass die Feldlerche zu bewaldeten und bebauten Gebieten einen Mindest­abstand von mind. 60 – 120 m einhält, der von der Höhe der Vertikalstrukturen, aber auch von der Ausdehnung abhängig ist. Die ermittelte Revierdichte auf dem Flughafen betrug 2,5 Reviere / 10 ha. Zum Erhalt des gegenwärtigen Bestandes muss die besiedelbare Fläche von 310 ha als Offenland gesichert werden.

Das B ra u n ke h lch e n ist ebenfalls ein Bewohner offener Landschaften. Die beiden 2009 ermittelten Reviere befanden sich im Bereich höher stehender und während der Untersu­chung nicht gemähter Ruderalvegetation auf der Erdablagerung im Nordosten sowie am westlichen Rand des Flughafens. Für die Ansiedlung der Art wurden Mindestgrößen von 20 ha ermittelt.

Der S te in sch mä tze r ist die Vogelart mit dem höchsten Gefährdungsgrad in Berlin, die auf dem Flughafengelände mit 3 Revieren nachgewiesen wurde. Die Art besiedelt offene Flächen wie schütter bewachsene Ruderalflächen, Trockenrasen sowie Heideflächen mit überragenden Strukturen, die als Ansitzwarte genutzt werden.

Die W ie se n sch a f s te lze besiedelt bevorzugt kurzrasige Flächen bzw. eine lückige De­ckung oder vegetationsfreie Bereiche aufweisende Areale.

Ne u n tö te r , Do rn g ra smü cke und Gra u a mme r sind Vertreter der reich strukturierten Feldflur. Sie besiedeln hauptsächlich Wiesen und Feldfluren, die Krautfluren sowie de­ckungsreiche Gehölzstrukturen u. ä. aufweisen. Die Arten besiedeln weiterhin lückige Vor­waldstadien, wandern jedoch bei einer vollständigen Bedeckung durch Bäume und einer Höhe von ca. 3 m ab.

Aus avifaunistischer Sicht sollte also eine großflächige, von Wiesen und Trockenrasen ge­prägte Offenfläche erhalten werden, die von kleinflächigen und lückigen Baum- und Ge­büschgruppen durchsetzt ist.

• Amphibien und Reptilien

Bei der Auswahl potenzieller Zielarten wurde vor allem die regionale (RL BE und BB) und überregionale (RL D) Gefährdung berücksichtigt. Unsichere Arten wie die Grünfrösche wur­den nicht in die Auswahl mit eingeschlossen.

Für das UG eignet sich neben den Arten des Biotopverbundes (Zauneidechse und Knob­lauchkröte) vor allem die Erdkröte als Zielart. Die Erdkröte deckt mit ihrem großen Aktionsra­dius (bis zu 3.000 m) vor allem den Landlebensraum Wald ab. Dies ist insofern wichtig, da durch den großflächigen Schutz bzw. die Entwicklung von naturnahen Waldbeständen im Forst Jungfernheide weitere „Waldarten“ (Grasfrosch, Blindschleiche, Teichmolch) mitgeför­dert werden.

Darüber hinaus ist der Forst Jungfernheide mit seinen naturnahen Waldbereichen als Teille­bensraum von Teichmolch, Grasfrosch, Erdkröte, Blindschleiche und Ringelnatter möglichst großflächig zu sichern und naturnah zu entwickeln. Insbesondere für den großen Aktionsra­dius der Erdkröte (bis 3.000 m) ist hier durchaus der Erhalt des zusammenhängenden Wald­gebietes bis zum Tegeler See zu fordern. Dies ist auch im Bezug auf einen Biotopverbund mit dem Tegeler See von besonderer Bedeutung.

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• Tag- und Nachtfalter

Bei den anspruchsvollen Heidebiotopen sind die aktuell vorkommenden Leitarten dieses Biotoptyps, die nur in Teilgebieten des Untersuchungsgebietes vorkommen, zugleich auch erwünschte Zielarten für das Gesamtgebiet. Eine Tabelle der Leit- und Zielarten ist im Mate­rialband (Tab. 32, Band II) enthalten.

Die Arten werden nach ihrer Biotopbindung unterschieden. Arten des xerothermophilen Of­fenlandes sind der Kleine Sonnenröschen-Bläuling, die Grüneule, die Sandstrohblumeneule, der Wolfsmilchschwärmer, der Violette Feuerfalter und das Strohhütchen. Arten der Calluna­heide sind die Heidekraut-Bunteule, die Heidekraut-Bodeneule, der Geißkleebläuling sowie die Heidekraut-Grünzygäne.

Zwei Tagfalter, die früher zur Gebietsfauna gehörten und aktuell nicht nachgewiesen werden konnten (MOECK 2008) sollen als weitere Zielarten für das Flughafengelände genannt wer­den. Es handelt sich um mesophile Offenlandarten, die auch gern xerothermophile Biotope besiedeln: Mauerfuchs (Lasiommata megera, RL-B) und Schwalbenschwanz (Papilio ma­chaon). Der Mauerfuchs gehört in Berlin und Brandenburg zu den Arten, die in letzter Zeit immer seltener beobachtet werden.

Das Flughafenareal, einschließlich Militärflughafen und den angrenzenden angebundenen offenen Trockenbiotopen im Vogelschutzreservat und auf dem Gelände der Bundesnetz­agentur, hat keine Anbindungen an andere nennenswerte Xerothermbiotope oder Offenlän­dereien. Das Gebiet muss also aus sich selbst heraus lebensfähig bleiben. Dabei ist auch darauf zu achten, dass der innergebietliche Biotop- und Strukturverbund erhalten bleibt bzw. gefördert wird.

Maßnahmen für die Bienen- und Wespenfauna umfassen ein flächenübergreifendes Land­nutzungskonzept für die Offenlandflächen mit extensiver Mahd und/oder Beweidung, die Schaffung von Rohbodenstandorten durch partielles Abschieben der Vegetation, die Entfer­nung aufkommender Gehölze (Prunus serotina), die naturnahe Entwicklung der Waldränder sowie die Sicherung des zukünftigen Naturschutzgebietes durch Einzäunung / Besucherlen­kung.

• Bienen und Wespen

Die Auswahl von Zielarten erfolgte nach den Kriterien Gefährdungsgrad, Überlebenschance, Mitnahmeeffekt, Popularität und Kenntnisstand. In der folgenden Typisierung werden Arten der Offenlandlebensräume „silbergrasreiche Pionierfluren“, „Sandheiden“, „ruderale Kraut-und Staudenfluren, artenreiche ruderale Wiesen“ sowie „Schilfröhricht“ unterschieden.

Stechimmen mit Bindung an Silbergrasfluren sind Pterocheilus phaleratus, Ammophila pu­bescens und Bembix rostrata, die auch im Gebiet vorkommen. Nicht im UG vertreten ist da­gegen die Zielart Oxybelus argentatus.

Die Bestände der Besenheide Calluna vulgaris gehören im Untersuchungsgebiet zu den für Stechimmen wertvollsten Lebensraumelementen. Das gilt insbesondere für zwei Bienenar­ten, die auf Besenheide als Pollenquelle angewiesen sind (Andrena fuscipes, Colletes suc­cinctus) und für zwei Bienenarten, die bei diesen parasitieren (Nomada rufipes, Epeolus cru­ciger). Alle vier Arten sind auch als Zielarten geeignet. Nur im Bereich des Flughafensees konnten alle vier Charakterarten der Sandheiden nachgewiesen werden.

Von den Stechimmen mit Bindung an ruderale Kraut- und Staudenfluren wurden Anthidium punctatum, Halictus quadricinctus und Osmia anthocopoides zu den im Gebiet vorkommen-

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den Zielarten gezählt. Außerdem gelten Megachile genalis, Osmia tridentata und Rhophitoi­des canus als potenzielle Zielarten.

Das Gemeine Schilf Phragmites australis ist ausschließlicher oder zumindest stark präferier­ter Nistplatz für einige spezialisierte Stechimmenarten. Von den Schilf-Spezialisten wurden zwei im Vogelschutzreservat nachgewiesen. Von den Stechimmen mit Bindung an Schilfröh­richt kommt die Zielart Rhopalum gracile im Gebiet vor. Als potenzielle Zielarten, die bisher noch nicht im Gebiet nachgewiesen, gelten Anoplius caviventris, Ectemnius confinis, Psenu­lus meridionalis sowie Hylaeus pectoralis.

• Laufkäfer und Spinnen

PLATEN & VON BROEN (2002) schlagen eine Reihe von Spinnenarten als Zielarten vor und wählen Arten aus, die „aufgrund ihrer engen Bindung an ihren Vorzugslebensraum vom Aus­sterben bedroht sind, wenn sich die naturräumlichen Gegebenheiten [...] ändern“.

Die nachfolgend ausgewählten Arten wurden zum Teil nur mit wenigen Tieren oder als Ein­zelfund nachgewiesen. Sie sind aber als Zeiger für die Auswirkungen der Pflege und von Vernetzungsmaßnahmen besonders geeignet.

Für den Bereich „Heide“ sind folgende Zielarten zu nennen: Amara infima und Bradycellus ruficollis. Hinzu kommt Philodromus histrio. Zielarten für den Heide-Trockenrasenkomplex sind Alopecosa schmidti und Notiophilus germinyi.

Für Trockenrasen / offene Sandflächen sind die Zielarten: Cymindis macularis und Stylocte­tor romanus. Für den Bereich Laubwald wurde nur eine Zielart benannt; Abax parallelepipe­dus. Zielarten für den Lebensraum Röhricht sind Donacochara speciosa und Tetragnatha striata. Die zwei Zielarten für den Bereich Sandufer sind Omophron limbatum sowie Prineri­gone vagans.

• Heuschrecken und Grillen

Potenzielle Zielarten wurden anhand der Kriterien Gefährdung, Überlebenschance, Raum­ansprüche und Nachweisbarkeit bewertet und ausgewählt. Hierbei wurde vor allem die regi­onale (RL BE und BB) und überregionale (RL D) Gefährdung und die besondere Verantwor­tung von Berlin für den Erhalt einzelner Arten berücksichtigt.

Neben den Zielarten des Biotopverbundes eignen sich für das UG vor allem der Heidegras­hüpfer (Stenobothrus lineatus) und die Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata) als weitere Zielarten, die zu den typischen Trockenrasenarten gehören. Sie erfüllen die Kriterien überwiegend und decken verschiedene Sukzessionsstadien von Trockenrasen ab.

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5 Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption

Als Ziele der Entwicklung des Untersuchungsgebietes sind vor allem die Erhaltung und Ver­besserung der vorhandenen einzigartigen Naturschutzqualitäten zu nennen. Hierzu sollen Pflegemaßnahmen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, weitergeführt und mit neuen Konzepten optimiert werden. Von besonderer Bedeutung ist die dauerhafte und nach­haltige Sicherung der wertvollen Bereiche durch Unterschutzstellung. Nicht zuletzt sollen die Flächen in verträglicher Weise den Berlinerinnen und Berlinern zur Erholung, Erkundung und Naturerfahrung zugänglich gemacht werden.

5.1 Schutzgebietskonzept

5.1.1 Derzeitiger Schutzstatus

Die Flächen nördlich und westlich des Flughafens stehen unter Landschaftsschutz. Das nördlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet LSG-27 „Flughafensee“ umfasst eine Fläche von 99,92 ha und wurde mit der Verordnung zum Schutz der Landschaft des Flughafensees im Bezirk Reinickendorf von Berlin vom 18.06.1990 (GVBl. S. 1299) unter Schutz gestellt.

Laut der Schutzgebietsverordnung wird das Gebiet geschützt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes herzustellen, die Entwicklung zu einem ökologisch wertvollen Gebiet zu ermöglichen und dauerhaft zu erhalten und um die Erholungslandschaft zu bewahren. Durch den Schutz soll insbesondere bewirkt werden, dass das Gebiet erhalten bleibt, um einen für viele Tier- und Pflanzenarten ausreichenden Raum für lebensfähige Populationen, eine über das Gebiet hinausreichende klimatische Ausgleichsfunktion, den Bodenschutz auch in seiner ökologischen Funktion für den Wasserhaushalt und die Wasserqualität des abflusslosen Flughafensees dauerhaft zu gewährleisten. Laut § 4 der Verordnung dürfen beispielsweise Hunde und andere Haustiere nur kurz angeleint herumlaufen.

Westlich an das LSG Flughafensee und das Flughafengelände grenzt das LSG-28 „Jung­fernheide“ an. Es umfasst eine Fläche von 265,35 ha und wurde mit der Verordnung zum Schutz der Landschaft der Jungfernheide vom 07.06.1990, geändert durch § 27 Abs. 6 des Gesetzes vom 16. September 2004 (GVBl. S. 391) unter Schutz gestellt. Das Gebiet wird geschützt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dauerhaft zu erhalten, die Schön­heit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes zu erhalten und es als großräumige, natur­nahe Erholungslandschaft zu erhalten. Gemäß § 5 ist es im Landschaftsschutzgebiet Jung­fernheide ebenfalls verboten, Tiere auszusetzen sowie Hunde außerhalb des Hundeauslauf­gebiets Jungfernheide unangeleint umherlaufen oder baden zu lassen.

Die Pflege und Entwicklung des Landschaftsschutzgebietes sind nach den §§ 11 und 12 Landeswaldgesetz durchzuführen. In die Betriebspläne der Berliner Forsten sind Maßnah­men zur Erhaltung der Weichholzaue in ihrer typischen Vegetationszusammensetzung zur Sicherung der Ufer, Maßnahmen zur Erschließung des Gebietes für eine extensive, naturna­he Erholung sowie Maßnahmen zum weitestgehenden Ausgleich der durch Trinkwasserge­winnung verursachten Grundwasserabsenkung aufzunehmen.

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5.1.2 Empfehlungen zur Schutzgebietsabgrenzung inkl. Darstellung erforderlicher Pufferzonen

Ein Abgrenzungsvorschlag für die schutzwürdigen Gebiete ist in Karte 5: „Nutzungszonie­rung“ dargestellt. Die Abgrenzungsempfehlung ergibt sich aus der Überlagerung aller beson­ders wertvollen und wertvollen Bereiche der untersuchten Organismengruppen sowie der in Kapitel 3 dargestellten aggregierten Bewertung (s. hierzu auch Karte 4). Als naturschutzwür­dig eingestuft wurden die ökologisch besonders wertvollen Bereiche. Ökologisch wertvolle Bereiche und Flächen mit Entwicklungspotenzialen wurden größtenteils zur Unterschutzstel­lung als Landschaftsschutzgebiet empfohlen.

Als Naturschutzgebiet wird der nordwestliche Teil des Flughafengeländes vorgeschlagen (130,3 ha), weiterhin der südliche, eingezäunte Bereich des Vogelschutzreservates (14 ha) und der nicht bebaute Teil des Geländes der Bundesnetzagentur (10 ha). Für den restlichen, südöstlichen Bereich des Flughafengeländes wird die Unterschutzstellung als Landschafts­schutzgebiet empfohlen (143,1 ha). Nach erfolgter Renaturierung sollte der Niederungsbe­reich (26,1 ha) dem LSG hinzugezogen werden.

Die Gutachter der verschiedenen Organismengruppen erachten die Ausweisung eines Schutzgebietes als erforderlich, um die hohe Naturschutzqualität dauerhaft zu erhalten. Fast alle Gutachter empfehlen die Zäunung eines zu schützenden Kerngebietes. Es sollte eine „kontrollierte“ Erschließung und Nutzung durch Erholungssuchende ermöglicht werden, um einem Verlust an Biotopqualitäten entgegenzuwirken. Das betrifft u. a. die Ausweisung von nicht betretbaren Flächen mit der Vorrangnutzung „Naturschutz“ für Trockenrasen sowie große Magerrasenflächen und Heiden. Vor der Öffnung der Flächen für die Erholungsnut­zung sollte ein Leinenzwang für Hunde gefordert werden. Für das Gesamtgebiet sollten Konzepte zur Besucherlenkung erarbeitet werden.

5.2 Pflege- und Entwicklungskonzept

5.2.1 strukturelle Konzepte zur Gebietsentwicklung

• Pflanzungen

Auf höher wachsende Gehölzstrukturen wie Baumreihen u. ä. oder gar eine Bewaldung soll­te verzichtet werden. Allerdings sind die im UG nachgewiesenen Reptilien auf kleinräumige Mosaikstrukturen angewiesen, die ausreichende Teillebensräume bieten. Für das UG bedeu­tet dies die Erhaltung oder Schaffung von reich strukturierten Habitaten mit einem Mosaik von Gehölzstrukturen, Säumen und extensiv gepflegten Flächen in Feucht- und Trockenge­bieten. Die Anlage von niedrigeren Gehölzstrukturen sollte so erfolgen, dass mind. 50 – 100 ha große Magerrasenflächen erhalten bleiben.

• Maßnahmen an Gewässern / Renaturierung von Feuchtgebieten

Neben regelmäßigen Gewässerpflegemaßnahmen (s. Kap. 5.2.2) können auch einmalige Aktionen sinnvoll sein, wie zum Beispiel die Erweiterung von Pflanzgürteln und Schwimm­blattbeständen oder die Modellierung von Flachwasserzonen. Dies gilt insbesondere für das Nordbecken des Vogelschutzreservates.

Die Ufer des Flughafensees bieten meist keinen allmählichen Übergang ins Wasser. Die Ufer im Südteil des Reservats sind von ruderalen Gras- und Staudenfluren und Ufergehölzen geprägt. Hier könnte eine artenreiche Uferfauna durch die Anlage offener, flacher Sandufer

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mit größeren Flachwasserbereichen (nährstoffarm und wechselfeucht) gefördert werden, wie das bereits in einem kleinen Abschnitt geschehen ist.

Nicht nur für die Erhaltung der Knoblauchkröte muss aufgrund der geringen Biotopverbund­möglichkeiten die Realisierbarkeit der Neuanlage von einem oder mehreren neuen Laichge­wässern auf dem Zentralen Flughafen geprüft werden. Dies würde zu einer Strukturerhöhung und Bereicherung der Offenflächen des Flughafens führen, von der auch andere Arten profi­tieren können. Beispielsweise könnten sich an solchen Standorten auch konkurrenzschwa­che gefährdete Pflanzenarten nährstoffarmer, wechselfeuchter Standorte spontan einstellen.

Neue Gewässer sollten an geeigneten, grundwassernahen Stellen angelegt werden; hier sollten die ehemaligen Niederungsbereiche der Mäckeritzwiesen genutzt werden (s. hierzu auch SENSTADT 2009: Informationssystem Stadt und Umwelt, Digitaler Umweltatlas Berlin / Grundwasserflurabstandszonen mit weniger als 3 m). Die Gewässer sollten nicht durch Straßen getrennt und voneinander nicht mehr als max. 1 km entfernt sein. Es könnten zwei Gewässer im Bereich der Teilfläche A und F entwickelt werden. Der hierfür in Frage kom­mende Bereich (s. Karte 6) hat größtenteils auch keine geschützten Biotope (vgl. Karte 4) aufzuweisen. Die angrenzende wertvolle Vegetation aus Sandtrockenrasen, Zwergstrauch­heiden und Heidenelken-Grasnelkenfluren würde dem anzustrebenden vegetationslosen, sandigen Offenland nicht widersprechen. Gerade der Übergang von Feucht- und Trockenbio­topen ist ein selten gewordener Lebensraum für zahlreiche Rote-Liste-Arten. Die Bodenar­chivfunktion des Bereichs als Relikt eines ehemaligen Niedermoors ist zu prüfen und zu klä­ren.

• Entsiegelung und sonstige strukturelle Maßnahmen

Die Entsiegelung der Rollbahnen auf dem Flughafen bietet eine Möglichkeit zur Schaffung initialer Rohböden. Ein Zuwachsen mit höherer und dichterer Grasvegetation muss vermie­den werden; ebenso sollte Gehölzaufwuchs regelmäßig gerodet werden. Im Zusammenhang mit Entsiegelungsmaßnahmen ist auch die Altlastenproblematik zu beachten. Die zentrale Start- und Landbahn sollte für die Erholungsnutzung und aus Reminiszenzgründen aber weitgehend erhalten bleiben.

Zur Förderung der Reptilien- und Amphibienfauna ist an einzelnen besonders geeigneten Stellen die Schaffung neuer Habitatstrukturen wie Sand- und Steinhaufen, Baumstubben und Totholz (liegende Baumstämme / Reisighaufen) sowie dynamischer Störstellen auf den Of­fenflächen bzw. entlang von sonnenexponierten Wald- und Gehölzsäumen im gesamten UG zu empfehlen. Auch zur Sicherung der Brutvorkommen des Steinschmätzers können auf schütter bewachsenen Flächen Lesesteinhaufen oder ähnliche Strukturen als zusätzliches Nistplatzangebot geschaffen werden.

Um ein zukünftiges Schutzgebiet zu sichern und einem Verlust an Biotopqualitäten durch übermäßige Erholungsnutzung entgegenzuwirken, erscheint eine dauerhafte Einzäunung sinnvoll und notwendig.

5.2.2 Pflegekonzepte

Im Folgenden werden die Aussagen der Gutachter zu den erforderlichen Pflegemaßnahmen zusammengestellt. Diese liefern eine erste Grundlage für einen zu entwickelnden detaillier­ten Pflegeplan. Von zentraler Bedeutung ist hier der Erhalt großer Offenlandlächen durch Mahd und/oder Beweidung.

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• Mahd

Um eine reichhaltige biotoptypische Fauna zu fördern, sind unterschiedlich alte Heidebe­stände mit heterogenen Vegetationsstrukturen (Vegetationshöhe und -deckung) und vielfälti­gen Blühaspekten erforderlich. Im Gegensatz zur großflächigen Mahd würde sich der Wech­sel zu einer kleinflächigeren mosaikartigen Mahd (räumlich und zeitlich alternierend) positiv auswirken. Vereinzelter Gehölzaufwuchs und Saumbereiche steigern die Artenvielfalt. Stär­kere Beschattung wirkt sich ebenso wie Vergrasung negativ auf die gebietstypische Laufkä­fer- und Spinnenfauna aus.

Für den Erhalt der mageren Trockenrasen kann eine extensive, zweischürige Mahd nach dem 15. Juli (besser 30. Juli) und im September durchgeführt werden. Extensivierung heißt in diesem Fall eine kleinflächigere Mahd, wobei ca. 50 % der Fläche ausgespart werden soll­ten, um Rückzugsflächen für die Fauna zu bieten. Das jährliche Wechseln der Ausweichflä­chen vermeidet ihre Ruderalisierung. Gleichzeitig entstehen so die benötigten heterogenen Vegetationsstrukturen. Auf kleinen Teilflächen können periodisch mittelfristige Brachen (ca. 3 Jahre) belassen werden, die im Rotationsprinzip gemäht werden. Das Mahdgut ist in den Randbereichen für wenige Tage zu belassen, um ein Abwandern der Fauna zu ermöglichen. Es sollte aus dem UG entfernt bzw. einer Verwertung zugeführt werden, u. a. um die armen Böden zu erhalten oder sogar weiter auszuhagern.

Die bisherigen Pflegemaßnahmen im eingezäunten Vogelschutzreservat (Röhricht- und Hei­demahd, Schaffung von Rohbodenstandorten, Rodung von Gehölzen) sollten in gleicher Weise fortgeführt werden, so dass die Ausdehnung der offenen Flächen erhalten bleibt und der Verbund mit den südlichen Offenlandschaften gefördert wird. Die Offenflächen könnten mittelfristig in ein flächenübergreifendes Landnutzungskonzept mit extensiver Mahd oder Beweidung integriert werden.

Auch wenn eine extensive Mahd hohe Bedeutung für den Erhalt der Heuschreckengesell­schaften hat, kann sie negative Auswirkungen auf bestimmte Arten haben, die unter dem Abräumen des Mahdgutes leiden. Außerdem erfolgt z. T. eine direkte Schädigung durch das Mähwerk und infolge von fehlenden Verstecken nach der Mahd ein erhöhter Räuberdruck. Durch die richtige Wahl des Mähwerks und der Schnitthöhe kann ein Verlust stark reduziert werden. Es sollten Geräte eingesetzt werden, die die Fauna so wenig wie möglich beein­trächtigen (keine Rotationsmäher, am besten Mähbalken oder Balkenmäher, optimale Schnitthöhe bei 10 cm). Der durch Mahd offen zu haltende Landschaftsraum könnte – sofern hier eine Beweidung nicht möglich sein sollte - die südlichen und östlichen Flächen des Flughafengeländes in einer Ausdehnung von rd. 124,5 ha umfassen (s. Karte 6).

Für den Erhalt des Landlebensraums der Knoblauchkröte (an die Laichgewässer angren­zende sandige, vegetationsarme Flächen) sollte die Beweidung einer Mahd vorgezogen werden. Kommt hier aus verschiedenen Gründen nur eine Mahd in Frage, sollte diese mög­lichst amphibienschonend sein. Dies beinhaltet u. a. den Verzicht auf Mähaufbereiter, den Einsatz von Balkenmähern, die Nutzung leichter Geräte, möglichst wenige Überfahrten, Mahd von innen nach außen oder in Streifen von einer Seite beginnend (vgl. KAPPAUF 2008a).

• Beweidung

Da die oben genannten Pflegemaßnahmen sehr personal- und kostenintensiv sind, ist vor allem eine Beweidung vorzusehen, zumal diese aus Sicht einiger untersuchter Artengruppen (bspw. Reptilien und Amphibien) einer Mahd vorzuziehen ist. Sie sollte aber nur extensiv und auf wechselnden Flächen mit nicht zu vielen Tieren (0,3 – 0,4 Großvieheinheiten pro ha) erfolgen.

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Als Pflegemaßnahme ist die extensive Beweidung mit Schafen oder anderen Pflanzenfres­sern geeignet. Die Wirkung ist bei den unterschiedlichen Tierarten und –rassen verschieden, ebenso wirkt sich die Dauer und Intensität der Beweidung unterschiedlich aus. So werden Flächen, die intensiver beweidet werden, homogener und kurzrasiger.

Auch bei der Beweidung gibt es Vor- und Nachteile. So können durch den Tritt die Arten, die ihre Eier in den Boden legen, beeinträchtigt werden, während Tritt gerade wichtige Struktu­ren für Spezialisten schafft. Offene Bodenstellen sind z. B. für Arten wie Oedipoda caerules­cens von besonderer Bedeutung.

Durch den selektiven Verbiss bleiben dornige, schlecht schmeckende oder giftige Pflanzen stehen. Erfahrungen wie auf dem ehemaligen Flughafen Johannisthal haben belegt, dass bei der Beweidung typische Arten der Sandtrockenrasen gefördert werden, z. B. schmeckt Di­anthus deltoides bitter, Helichrysum arenarium ist pelzig und riecht unangenehm und auch bei Festuca brevipila handelt es sich um ein hartes, wenig schmackhaftes Gras. Arten wie Armeria maritima keimen gut an den lückigen Trittstellen aus. Dennoch ist aufgrund der Ge­fahr der Verbuschung eine Verknüpfung der Beweidung mit extensiver Mahd sinnvoll (vor allem auf nitrophilen Standorten oder wenn die Beweidung ausschließlich mit Schafen ohne Ziegen erfolgt).

Als Beweidungsflächen werden die westlichen und nördlichen Abschnitte des Flughafenge­ländes in einer Flächengröße von rd. 126 ha vorgeschlagen (inkl. der Waldpartien, s. Karten 5 und 6). Nach Möglichkeit sollten auch die Offenlandflächen des Reservatsgeländes und der Bundesnetzagentur und ausgewählte kleinere Teilflächen (ca. 10 ha) der angrenzenden Eichenbestände einbezogen werden.

B e w e i d u n g m i t S c h a f e n u n d Z i e g e n

Eine Schafbeweidung nach dem Rotationsprinzip hat sich für die Pflege von Trockenrasen des ehemaligen Flugfelds Johannisthal bewährt. Die Beweidung mit Schafen sollte durch die Schaffung von Rohbodenstellen durch Abplaggen oder Abschieben der Vegetation auf klei­nen Flächen ergänzt werden.

Bei geringer bis mittlerer Beweidungsintensität mit Schafen und Ziegen weisen die Flächen eine stärkere Heterogenität als gemähtes Grünland auf (selektiver Verbiss, Kot, Tritt). Die Pflege sollte als Hutehaltung oder durch Kopplung mit einem flexiblen Zaun erfolgen (keine Jahresstandweiden). Um einer Eutrophierung entgegenzuwirken, ist auf jegliche Zufütterung zu verzichten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Beweidung mit Schafen und Ziegen im Verhältnis zu Großsäugern zeit- und kostenintensiver ist und diese auch nicht ganzjährig erfolgen kann. Es muss ein Weidemanagement entwickelt werden, dass möglichst alle wert­vollen Strukturen, insbesondere FFH-Lebensraumtypen, geschützte Biotopen mit ihren le­bensraumtypischen sowie seltenen und gefährdeten Zielarten erhält bzw. solche Arten för­dert.

B e w e i d u n g m i t g r o ß e n P f l a n z e n f r e s s e r n

Die zusammenhängenden Flächen des UG ermöglichen eine großflächige Beweidung mit Rindern und Pferden, die als Alternative berücksichtigt werden sollte. Sie muss ganzjährig erfolgen, so dass in der Zeit der Vegetationsruhe auch Pflanzen gefressen werden, die nicht zum bevorzugten Nahrungsspektrum gehören. Aus naturschutzfachlicher Sicht gehört die Zeit zwischen November und März zum wichtigsten Beweidungszeitraum.

Gerade für Amphibien ist von Bedeutung, dass große Pflanzenfresser beschattende Uferve­getation an Kleingewässern zurückdrängen und vor allem Pferde bis zum Bauch im Wasser

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stehend ganzjährig Röhricht fressen. Hierdurch werden schwächere und niedrigwüchsige Pflanzen gefördert und das Wasser kann sich erwärmen, was für die Laich- und Larvalent­wicklung von Vorteil ist.

Der Tierbesatz mit Rindern darf aufgrund der geringen Bodenwertzahl 0,3 – 0,4 Großvieh­einheiten pro ha und Jahr nicht überschreiten. Dieser geringe Besatz erlaubt auch die Ein­bindung trittempfindlicher Biotope und führt zu Sonderstandorten geringer Flächenausdeh­nung durch Tritt und Biss. Neben einem reinen Besatz mit Rindern bietet die gemeinsame Haltung mit Pferden den Vorteil, dass aufgrund der unterschiedlichen Ernährungsstrategien die Tragekapazität auf der Weidefläche erhöht wird. So eignen sich Rinder vor allem gegen Grasaufwuchs und Pferde gegen Gehölzsukzession. Inwiefern eine Beweidung mit großen Pflanzenfressern dem Ziel dient, die wertvollen Heideflächen zu erhalten und zu vergrößern, muss durch unterschiedliche Managementmaßnahmen in der Praxis erprobt werden.

• Plaggen und Brennen

Auf den teilweise überalterten Heideflächen, z. B. zwischen dem Mittel- und Nordbecken (dichte Moospolster) und auf dem Gelände der Bundesnetzagentur muss dringend eine Ver­jüngung und Auflockerung des Bestandes angestrebt werden. Zur Vermeidung einer Aus­breitung von Landreitgras wird zusätzlich zur Mahd und/oder Beweidung ein teilweises Abplaggen von Landreitgrasbeständen und dichten Moospolstern empfohlen, um initiale Sukzessionsstadien zu schaffen. Erwünscht ist die Herstellung offener Sandflächen durch Abschieben der Vegetation in mehrjährigen Abständen.

Im Gegensatz zur Mahd wird durch Brennen auch die Streuschicht teilweise entfernt und die Pionierfauna offener Bodenstellen stärker gefördert. Daher ist das Brennen eine wesentliche Pflegemaßnahme für den Erhalt von Heideflächen. In Tegel sollte man in diesem Zusam­menhang auch die Gefahren durch Munition im Boden berücksichtigen.

Eingriffe wie eine vollständige Entbuschung, das Abschieben des Oberbodens mit der Kraut­vegetation oder kontrollierte Brände sollten aber stets auf kleineren Flächen umgesetzt wer­den, um den Mosaikcharakter des Gebietes zu erhalten bzw. zu erhöhen.

• Rodung von Gehölzen / Röhrichtschnitt

Das Offenhalten der Trockenrasen- und Heidebiotope sollte im Wesentlichen durch die re­gelmäßige Rodung aufkommender Gehölze durchgeführt werden. Nur wenige Kiefern und Eichen sollten als Solitärbäume aufkommen dürfen, ebenso z. B. einzelne Rosen- und Weißdornsträucher.

Erforderlich ist die Gehölzentfernung zum Erhalt der Bienen- und Wespenfauna in den offe­nen Randbereichen des Flughafens, insbesondere auf Teilfläche W (militärischer Bereich), auf den Heidekrautflächen zwischen dem Nord- und dem Mittelbecken und dem Gelände der Bundesnetzagentur. Auch die Verbindung zwischen den Flächen am Flughafensee und dem Flughafengelände selbst sollte durch eine starke Auflichtung der Gehölze im Grenzbereich verbessert werden. Die der lichte Bestand und die Wuchsform der Kiefern im Kiefern-Eichenwald auf dem Gelände der Bundesnetzagentur vermitteln Assoziationen an den Cha­rakter einer Waldweide. Besonders markante Einzelexemplare sollten nach Möglichkeit in dem der Heidefläche westlich angrenzenden Bereich weitgehend freigestellt werden.

Auch auf dem Gelände der Bundesnetzagentur sollten die Heideflächen durch die regelmä­ßige Rodung aufkommender Gehölze, insbesondere der Späten Traubenkirsche (Prunus serotina), noch effektiver als bisher gepflegt werden. Allerdings sollte die Pflege wegen der seltenen Schmetterlingsvorkommen unter Schonung alter Heidekrautbestände und anderer

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wertvoller Gehölzstrukturen durchgeführt werden (keine Radikalmaßnahmen). Beispielswei­se ist die Zitterpappel für einige Schmetterlingsarten von besonderer Bedeutung.

Insbesondere der Landlebensraum der Knoblauchkröte bedarf besonderer Berücksichtigung, da die benötigten Strukturen schnell durch Sukzession verloren gehen. Hier haben der Erhalt und die Förderung der an die Laichgewässer angrenzenden sandigen, vegetationsarmen Flächen durch regelmäßige Rodung aufkommender Gehölze oberste Priorität. Der Schilfbe­stand in allen drei Gewässerbereichen ist über die Jahre stark angewachsen. Der Ufersaum sollte durch Mahd abschnittsweise einige Meter von Schilf freigehalten werden.

Die besondere Bedeutung der Zitterpappel für Schmetterlinge sollte beachtet werden. Bei den Pflegemaßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass im Gebiet Bestände in unter­schiedlichen Sukzessionsstadien erhalten bleiben. Wenn die Vegetation auf den Betriebsflä­chen der Bundesnetzagentur und in den Kleingärten auch nicht selbst beeinflusst werden kann, so ist doch sicherzustellen, dass keine neophytischen Gehölze in die naturnahen Be­reiche eindringen.

• Waldbewirtschaftung

Die jetzige Ausdehnung der Wald- und Gehölzbiotope sollte im Wesentlichen in diesen Gren­zen erhalten bleiben. Die sich ausbreitende Robinie sollte überall durch Ringeln entfernt werden. Vor allem auf dem Gelände der Bundesnetzagentur (Waldflächen) sollte die Späte Traubenkirsche (Prunus serotina) gerodet werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhin­dern. Auch Altbäume sollten herausgenommen werden. Geboten in den Waldflächen der Bundesnetzagentur und am Steilhang ist teilweise auch eine Auflichtung des Eichenwaldes.

Die Waldgebiete und Saumbereiche müssen durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung gepflegt bzw. entwickelt werden mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung strukturreicher lichter Waldformen und breiter, sonniger Waldrandgürtel, die vor allem die Zauneidechse und die Blindschleiche fördern:

♦ Förderung von bodensaueren Eichenwäldern

♦ Offenlassen kleiner Lichtungen nach dem Absterben einzelner Bäume

♦ Liegenlassen von Totholz, auch ganzer Baumstämme, empfohlen werden 10 m³/ha

♦ Erhalt, naturnahe Entwicklung und Förderung nährstoffärmerer, mehrstufiger Waldränder (z. B. Kiefernforst auf Fläche V, Eichenwald auf Fläche W) und Waldinnensäume an We­gen und auf Lichtungen (von Krautsäumen über vorgelagerte Gebüsche bis hin zum Wald)

Für die Zauneidechse könnten die Auflockerung von Waldsäumen und die Schaffung von kleinräumigen Strukturen optimale Ausbreitungsbedingungen innerhalb des UG bieten. Dies bietet sich insbesondere am südexponierten Waldsaum nördlich des Flughafens an.

Eine besonders geeignete Option für den Erhalt der bodensauren Eichenwälder und die För­derung licht- und wärmeliebender Arten wäre auch die Möglichkeit der Waldweide als land­schaftspflegerisches Instrument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie lichter und lü­ckiger Wälder (vgl. VERA 1999). Das Raumnutzungsverhalten des Weideviehs bewirkt ein kleinräumiges Mosaik verschiedener Lebensräume. Besonders wichtig sind Hutewälder für Organismen, die großvolumige Bäume mit hohem Totholzanteil benötigen (insbesondere xylobionte Käfer).

Schafe, Pferde, auch Ziegen und Schweine sowie sogar Rotwild können als entscheidender Einflussfaktor zum Erhalt lichter bodensaurer Eichenwälder mit ihren vielen lebensraumtypi-

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schen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten im Wald genutzt werden. Problempflanzen wie Brombeere, Spätblühende Traubenkirsche und Landreitgras können zurückgedrängt werden, um neue Lebensmöglichkeiten für konkurrenzschwache Arten entstehen zu lassen. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweidung auf Grund von Tritt und Verbiss die natürliche Wiederverjüngung der Wälder behindern kann. Die verjüngungshemmende Wirkung der Waldweide hängt vor allem von der Beweidungsintensität (tolerierbare Viehdichte, Bewei­dungsdauer) ab. Gegebenenfalls kann die Verjüngung sogar von der Beweidung profitieren, weil diese die Bodenvegetation zurückdrängt. Ein differenziertes, standortsabhängiges Be­weidungsmanagement ist daher erforderlich.

• Gewässerpflege

Die Laich- und Wohngewässer sind durch natürliche Prozesse wie die Zunahme von Schlamm und Falllaub sowie einen zu starken Wuchs der Wasser- und Uferpflanzen (Was­serpest, Rohrkolben), die zur Verlandung von Gewässern führen, sowie durch eine starke Beschattung durch Gehölzsukzession im Uferbereich gefährdet.

Für den Fortbestand der Libellenpopulation ist die Wasserqualität von entscheidender Be­deutung. Es ist daher durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass über die Zuflüsse zum See kein Schadstoffeintrag erfolgt. Da die Gewässerbereiche im Vogelschutzreservat vom Grundwasserstand in der Region abhängen, kann insoweit kein Einfluss durch Biotop­pflege ausgeübt werden. Einer zu starken Eutrophierung wird aktuell dadurch entgegenge­wirkt, dass im Uferbereich ausgelichtet wird bzw. Neuaufwuchs beseitigt wird. Derartige Maßnahmen sind fortzusetzen.

Zur Förderung der Laichgewässer von z. B. Knoblauchkröten wird eine Pflege der Gewässer alle 2 – 3 Jahre zwischen September und Anfang November empfohlen. Dies umfasst die Entfernung von Schlamm, die Verhinderung einer zu starken Ausbreitung von Wasser- und Uferpflanzen (Rohrkolben, Wasserpest) sowie die Eindämmung der Sukzession in der um­gebenden Ufervegetation. Zusätzlich verhindert die Freihaltung oder zumindest Auflichtung von Ufergehölzen, vor allem an der Südseite, eine zu starke Beschattung des Gewässers.

Auf die Einrichtung einer Viehtränke für Weidevieh auf der südlichen Landzunge zum Flach­wasser sollte zum Schutz der Libellen verzichtet werden. Dieser Bereich bietet besonders günstige Schlupfmöglichkeiten für die Gemeine Keiljungfer und die Feuerlibelle, die unge­stört zu erhalten sind. Zudem würde der Koteintrag des Weideviehs eine Belastung der Ge­wässerqualität darstellen.

5.2.3 Vernetzungskonzepte

Für alle wenig mobilen untersuchten Organismengruppen gilt, dass das UG im Biotopver­bund eine mehr oder weniger isolierte Lage hat. Die innerhalb des Gebietes vernetzten Of­fenflächen haben keine weiteren Biotopanbindungen zu anderen Offenlandbiotopen. Um den Ansprüchen der Zielarten des Biotopverbundes und weiterer Leitarten gerecht zu werden, muss das Gebiet weiterhin aus sich selbst heraus lebensfähig bleiben. Dies gilt bis auf die Avifauna größtenteils auch für die mobileren Organismengruppen wie Bienen und Wespen, Libellen, Heuschrecken und Grillen sowie Amphibien und Reptilien.

Für die Pflanzen-Zielarten des Biotopverbundes bilden die Sport- und Militärflächen südlich der Bundesnetzagentur eine Trittstein-Verbindungsfunktion zum Flughafengelände und um­gekehrt. Da die Ausbreitungsdistanz der Samen der Gemeinen Grasnelke (Armeria maritima ssp. elongata) nur wenige Meter beträgt, der Pollentransport immerhin mehrere 100 m, ist davon auszugehen, dass die Populationen in diesem Bereich bei geeigneten Maßnahmen

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gefördert werden können. Ein ähnliches Verbreitungsmuster zeigt die Gemeine Goldrute (Solidago virgaurea), deren Samen aber mehr oder weniger flugfähig sind und daher eine Windausbreitung über etwas größere Entfernungen ermöglichen.

Vernetzungsbarrieren für die Zielarten der Offenlandstandorte stellen die Forstflächen an der West- und Nordwestgrenze sowie die Siedlungsstruktur im Süden und Osten des Gebietes dar. Lediglich der im Westen angrenzende, 2002 im Rahmen der Flugsicherung aufgelichtete Eichenwaldbestand zeigt eine stärkere Durchlässigkeit, was an einem gehäuften Vorkom­men gefährdeter und geschützter Arten (z. B. Nardus stricta und Teucrium scorodonia) und wertvoller Biotopstrukturen des Offenlandes erkennbar wird (STADT-WALD-FLUSS 2005).

Daher ist unter allen Umständen der zur Zeit bestehende Verbund der Vogelschutzreservats­fläche mit den Flächen der Bundesnetzagentur und des Flughafengeländes aufrecht zu er­halten. Wichtigste Maßnahmen zu Erhalt und Entwicklung von Biotopverbindungen im Gebiet sind zunächst die Erhaltung der Offenlandstrukturen mit ihren wertvollen Biotopen durch Be­weidung und/oder Mahd sowie die Auflichtung angrenzender Waldgebiete der Jungfernheide durch Einbeziehung ausgewählter Waldbestände in die Mahdkulisse.

Eine Vernetzung des Arteninventars für Arten terrestrischer Lebensräume (insbesondere für Offenlandarten) ist teilweise schon über den Westrand des Flughafens in die hier aufgelichteten Forstflächen bzw. vom Vogelschutzreservat über die Militärflächen zum Flughafen hin gegeben. Daher ist die Trittsteinfunktion im westlichen Teil des Militärgeländes (inkl. der derzeit noch genutzten Bereiche am Sportplatz) zu wahren bzw. zu verbessern. Das bedeutet, dass hier die derzeitige extensive Nutzung und Pflege beibehalten bzw. eine andere extensive Nutzungsform vorgesehen wird.

Da der Sportplatz für einige Organismengruppen als Barriere zwischen den Heideflächen der Bundesnetzagentur und denen des militärischen Flughafens wirkt, wird im Sinne des Biotop­verbundes empfohlen, im weiteren Verfahren eine Verlegung an andere Stelle zu prüfen. Ein dauerhafter Erhalt der Trittsteinfunktion muss durch kontinuierliche Pflege (Jungfernheide) bzw. durch planungsrechtliche Flächensicherung und / oder über Vertragsabsprachen mit den künftigen Nutzern (Militärgelände) erfolgen.

Weitere Vernetzungsbereiche gilt es im Übergang von den Offenlandflächen des Flughafens zum Forst Jungfernheide durch Pflege (Auslichtung) zu entwickeln. Die Waldflächen inner­halb der Vorranggebiete für Biotop- und Artenschutz und angrenzende Teile der Eichenbe­stände sollten größtenteils auch als Waldweideflächen genutzt werden, um hier die derzeiti­gen lichten Strukturen zu erhalten bzw. zu entwickeln (s. Abb. 5).

Die südlich des Flughafens befindlichen Eichenwaldrelikte des ehemaligen Jungfernheide­forstes bedürfen besonderer Pflegeaktionen vor allem in den Randzonen im Übergang zu den Kleingärten (Beseitigung von Vermüllung, Gartenabfällen und gärtnerischen Anpflan­zungen).

Vernetzungskorridore für Organismen aquatischer und grundwasserabhängiger Lebensräu­me bestehen derzeit lediglich vom Vogelschutzreservat zum Forst Jungfernheide. Wichtige Vernetzungspotenziale bestehen über den Bereich der ehemaligen Mäckeritzwiesen auf dem westlichen Flughafenareal auch für die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), eine Zielart des Biotopverbundes. Für eine Reihe von Zielarten des Florenschutzes (Arten der nährstoffar­men, wechselfeuchten Sandböden) im Land Berlin wäre eine Nutzung solcher Vernetzungs­potentiale ebenfalls sehr förderlich. Dieser wäre über Flächen mit dem geringsten Grund­wasserflurabstand durch Bodenabtrag zu entwickeln.

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5.3 Nutzungskonzeption

Als Ergebnis der Analysen zu Flora, Biotopen und den verschiedenen Faunengruppen konn­ten Bereiche von hoher Naturschutzwertigkeit festgestellt werden. Diese befinden sich im derzeitigen Vogelschutzreservat und dem Gelände der Bundesnetzagentur. Auf dem Flugha­fengelände befinden sich diese im nördlichen und westlichen Teil. Zum Erhalt der besonders wertvollen Offenlandschaften ist hier eine Beweidung vorzusehen (s. Karte 6).

Diese Flächen sind als Vorranggebiete für den Biotop- und Artenschutz eingestuft worden, die als Naturerlebnisräume der Öffentlichkeit in gelenkter Form zugänglich sein sollen. Das bedeutet, dass es hier auch Erschließungsflächen geben sollte, um das Gebiet erleben zu können. Darüber hinaus sollte es auch möglich sein, das Areal im Rahmen öffentlicher Füh­rungen – wie bereits im Reservatsgelände praktiziert – erlebbar zu machen. Vorstellbar wä­ren in diesem Zusammenhang auch Führungen „hoch zu Ross“ für Erwachsene bzw. mit Ponys für die Kinder.

Die südlichen und östlichen Flächen haben keine so hohe Naturschutzwerteinstufung wie die Vorranggebiete, sind aber immer noch für den Biotop- und Artenschutz wertvolle Flächen. Ein Erhalt der wertvollen Offenlandstrukturen sollte hier durch Mahd und ggf. gelegentliche Beweidung erfolgen. Diese Gebiete stellen für Freizeit und Erholung nutzbare Flächen dar, in denen jedoch auch der Biotop- und Artenschutz berücksichtigt werden muss. Solche Flächen finden sich auch im derzeitigen Landschaftsschutzgebiet Flughafensee, nördlicher Abschnitt, bzw. im angrenzenden Forst Jungfernheide.

Der Bereich der ehemaligen, derzeit aufgeschütteten Niederung der Mäckeritzwiesen ist zur Renaturierung vorgesehen. Der Renaturierungsbereich befindet sich weitgehend außerhalb von Biotoptypen, die nach § 26a NatSchGBln geschützt sind. Er stellt gleichzeitig gewisser­maßen eine Pufferfläche zwischen dem Vorranggebiet Biotop- und Artenschutz und den für die Erholung geeigneten Flächen dar. Die Mäckeritzwiesen sind als sogenannte Tabuflächen aus Bodenschutzsicht eingestuft worden. Die Kriterien sollten aber im Kontext zu Renaturie­rungszielen revidiert werden, da sonst im Berliner Stadtgebiet keinerlei Renaturierungspo­tenziale für ursprüngliche Feuchtgebiete mehr gegeben wären.

Es sollte dabei etwa auf das Geländeniveau des Eschenforstes im Südwesten des Flugha­fenareals abgetragen werden. Teilweise befinden sich im Gebiet hieran angrenzend bereits kleinere Feuchtgebietesareale, die nur weiter entwickelt werden müssten. Zu beachten ist in diesem Kontext auch, dass dieser Teil des Flughafens innerhalb der Wasserschutzgebiets­zone III liegt und ausgeschlossen werden muss, dass die Aufschüttungen im Niederungsbe­reich eine potenzielle Gefährdung des Grundwassers darstellen.

Vernetzungsmöglichkeiten für die Erholungsnutzung (Erschließung) werden zum Teil in der Wiederaufnahme historischer Wegeverbindungen gesehen. Eine Anbindung stellt bspw. die ursprüngliche Verbindung zwischen Hohenzollernkanal und Tegeler See westlich der Mäcke­ritzwiesen im Bereich eines früheren Jagenweges wieder her. Östlich der Mäckeritzwiesen kann eine vorhandene Wegeverbindung zwischen Hohenzollernkanal und der derzeitigen Hauptlandebahn des Flughafens in nordsüdlicher Richtung genutzt werden.

Weitere Nord-Süd-Verbindungen sind von der Hauptlandebahn in Richtung Flughafensee (als gelenkte Verbindung, z. B. im Rahmen von Führungen) sowie vom Ostrand des Termi­nals als Verbindung zwischen Zentralem Festplatz und dem U-Bahnhof Seidelstraße vorge­sehen.

Erhalten bleiben sollte die Hauptlandebahn als Reminiszenz an die ursprüngliche Flughafen­nutzung mit Potenzialen zu aktivitätsbezogenen Freizeitnutzungen wie Radeln, Skaten u. ä.

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Die Wegeanbindungen Richtung Süden sollten das Gebiet mit dem kanalbegleitenden Ufer­weg mit Saatwinkel und Plötzensee bzw. mit dem Europaradweg Berlin – Kopenhagen ver­binden.

5.3.1 Risikoeinschätzung für Nachnutzungen

Bebauung

Für eine Nachnutzung des Flughafengeländes wird von verschiedenen Seiten eine mehr oder weniger massive Bebauung vorgeschlagen. Dabei sind sowohl Wohnbebauungen als auch industriell-gewerbliche Nutzungen (Solarpark) vorgesehen.

Jegliche Bebauung stellt jedoch einen Eingriff in das Schutzgut Boden dar. Nachhaltige Ver­änderungen des Bodens durch die Baumaßnahmen sind durch den Aushub von Baugruben, die Umgestaltung des Bodenreliefs durch Abgrabung und Aufschüttung sowie durch das Befahren mit schweren Baumaschinen zu erwarten.

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden liegen insbesondere vor, wenn das Bo­dengefüge und die Bodenfunktionen nachhaltig verändert werden. Dies ergibt sich vor allem durch die Überbauung und Versiegelung von Flächen. Die Versiegelung stellt einen der stärksten möglichen Eingriffe dar, weil damit in der Regel die natürlichen Bodenfunktionen irreversibel gestört werden, beispielsweise die Grundwasserspende verringert wird.

Zusätzlich käme es zur Veränderung der Biotopausstattung auf ökologisch wertvollen Flä­chen, zum Verlust von geschützten Biotopen und Verdrängung der daran gebundenen Or­ganismen. Durch die Überbauung und die Entfernung von Vegetation werden zudem die klimawirksamen Freiflächen verringert. Bei ungünstiger Platzierung der Baukörper kann es zur Behinderung der Kalt- und Frischluftströmung in die Berliner Innenstadt kommen.

Daher sollten für eine mögliche Bebauung vor allem diejenigen Bereiche des UG vorgesehen werden, die bereits bebaut oder versiegelt sind. In diesem Fall ist es positiv zu bewerten, wenn eine schon anthropogen überformte Fläche genutzt wird und nicht naturnahe Flächen für die Bebauung in Anspruch genommen werden. Hierdurch wird der Grundgedanke zum schonenden Umgang mit Grund und Boden gemäß dem Bodenschutzgesetz erfüllt; die In­anspruchnahme des freien Landschaftsraumes wird verringert.

Landwirtschaftliche Nutzungen

Eine Nachnutzung größerer Flächen des Flughafengeländes im Sinne „Urbaner Landwirt­schaft“ würde keinen Eingriff durch Bodenversiegelungen nach sich ziehen. Dennoch führt landwirtschaftliche Nutzung im Sinne einer intensiven Bewirtschaftung ebenso wie eine Be­bauung zur Veränderung der Biotopausstattung bis hin zur Zerstörung wertvoller Biotope und Habitatstrukturen.

Gegen intensive Landwirtschaft einschließlich der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe spricht auch die mangelnde Bodenfruchtbarkeit des Standorts, die in einem solchen Fall zu­sätzliche Düngung und Bewässerung erforderlich machen würde. Eine Düngung ist wegen der Lage innerhalb der bzw. in Benachbarung zur Wasserschutzgebietszone III des Was­serwerkes Tegel und wegen der überwiegend geringen Puffer- und Filterkapazität der Böden gegenüber Nährstoffen und umweltgefährdenden Stoffen wie z. B. Pestizideinsatz problema­tisch.

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Eine kleinflächige urbane Landwirtschaftsnutzung bzw. Einrichtung von Anbauflächen für nachwachsende Rohstoffe als Demonstrationsobjekt zur Umweltbildung ist in den östlich gelegenen und damit weiter vom WSG befindlichen Flächen vorstellbar.

Eine extensive kontinuierliche landwirtschaftliche Nutzung als Weidefläche ist hingegen un­problematisch. Dies ist im Gegenteil eine Maßnahme zum Erhalt der derzeitigen Qualitäten des Gebietes für den Biotop- und Artenschutz.

Forstwirtschaftliche Nutzungen

Auch wenn Erhalt und naturnahe Bewirtschaftung der im UG vorhandenen Waldflächen an­gestrebt werden sollten, stehen einer Neuaufforstung großflächiger Bereiche verschiedene Argumente entgegen. Die Aufforstung führt zur Veränderung der Biotopausstattung, auf flo­ristisch-vegetationskundlich wertvollen Flächen auch zum Verlust von geschützten Biotopen und der an sie gebundenen Organismen. Die vorhandenen zusammenhängenden Offenflä­chen bieten einer großen Anzahl wertvoller Arten Lebensraum.

Auch die Funktion der Offenflächen des Flughafens Tegel als klimawirksame Freiflächen würde durch eine Aufforstung stark beeinträchtigt. Als bedeutende Kaltluftentstehungsgebie­te wirken sie der Überwärmung der Berliner Innenstadt entgegen, was bei einem dichten Baumbestand nicht mehr möglich wäre. Zudem schränkt eine Aufforstung auch die Grund­wasserneubildung auf diesen Flächen ein.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist daher auf den großen Freiflächen der Sukzession entge­genzuwirken; die Trockenrasen- und Heidebiotope sind offen zu halten. Dies sollte durch eine regelmäßige Rodung aufkommender Gehölze und dementsprechende Nutzung (z. B. extensive Beweidung) gewährleistet werden.

Die randliche Entwicklung lichter Eichenwaldbestände ist dagegen vor allem im Süden des Gebietes unproblematisch und sogar erwünscht. Zur Biotopvernetzung erwünscht wäre auch eine Auflichtung der nördlich angrenzenden Forstflächen, am besten durch eine Waldweide­nutzung.

Erholungsnutzung

Das Flughafengelände hat mit seiner großen Weite und der einzigartigen Wahrnehmbarkeit des Übergangs vom Stadt- zum Landschaftsraum einen hohen Wert für das Landschaftsbild. Aufgrund der Möglichkeit zur Vernetzung mit den umgebenden Erholungsräumen überge­ordneter Bedeutung (Spandauer und Tegeler Forst, Tegeler See, Volkspark und Forst Jung­fernheide, Hohenzollernkanal) bietet sich eine zukünftige Erholungsnutzung an.

Trotzdem muss auch hier sichergestellt werden, dass intensive Erholungsformen nicht zur Auslöschung der wertvollen Biotope und Arten innerhalb des Untersuchungsgebietes führen. Je wertvoller die Teilgebiete aus Naturschutzsicht sind, um so extensivere Nutzungen sollten vorgesehen werden.

Gerade Großveranstaltungen belasten Natur und Umwelt. Umso wichtiger ist es, diese Be­lastungen durch ein verträgliches Umweltmanagement möglichst gering zu halten, das nicht nur die Wahl des Veranstaltungsortes und die Schonung wertvoller Bereiche, sondern bei­spielsweise auch die Vermeidung und Verminderung von Abfällen und ein umweltfreundli­ches Verkehrskonzept mit einbezieht.

Im Rahmen des Transformations- und Entwicklungsprozesses des ehemaligen Flughafenge­ländes ist es unvermeidlich und auch sinnvoll, sich mit temporären Zwischennutzungen zu

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befassen. Diese können kurzfristig etabliert werden, um die Flächen schnell einer sinnvollen Verwendung zuzuführen, bis langfristige Planungen abgestimmt und umgesetzt werden. Hier bestehen weitreichende Möglichkeiten zur Einbindung und Beteiligung von Bürgern, privaten Projekten und ehrenamtlichen Initiativen. Problematisch ist dabei natürlich, dass eine Zwi­schennutzung per Definition nur zeitlich begrenzt ist.

Zur dauerhaften Erhaltung eines zukünftigen Schutzgebietes werden wahrscheinlich eine Einzäunung und Maßnahmen zur Besucherlenkung notwendig sein. Die Größe des Gesamt­areals lässt jedoch erwarten, dass vielfältige Erholungsmöglichkeiten unter Vermeidung er­heblicher Beeinträchtigungen sinnvoll integriert werden können.

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6 Literatur

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