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Müller-BBM GmbH Niederlassung Frankfurt Kleinbahnweg 4 63589 Linsengericht Telefon +49(6051)6183 0 Telefax +49(6051)6183 11 www.MuellerBBM.de Dipl.-Geoökol. Michael Kortner Telefon +49(6051)6183 26 [email protected] 10. Mai 2017 M126184/02 KTN/KTN Gasturbinenkraftwerk Leipheim Lufthygienisches Gutachten im Rahmen des BImSchG-Antrags Bericht Nr. M126184/02 Auftraggeber: SWU Energie GmbH Postfach 38 67 89028 Ulm Bearbeitet von: Dipl.-Geoökol. Michael Kortner Dr. Cornelia Geberl Berichtsumfang: Insgesamt 86 Seiten, davon 74 Seiten Textteil und 12 Seiten Anhang Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Müller-BBM GmbH Niederlassung Frankfurt HRB München 86143 USt-ldNr. DE812167190 Geschäftsführer: Joachim Bittner, Walter Grotz, Dr. Carl-Christian Hantschk, Dr. Alexander Ropertz, Stefan Schierer, Elmar Schröder

Gasturbinenkraftwerk Leipheim - … · leisten ist für die Notstromaggregate in Anlehnung an die VDI 3781 Blatt 4, Ent-wurf vom Dezember 2015, eine Schornsteinhöhe von 15m über

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Müller-BBM GmbH Niederlassung Frankfurt Kleinbahnweg 4 63589 Linsengericht Telefon +49(6051)6183 0 Telefax +49(6051)6183 11 www.MuellerBBM.de Dipl.-Geoökol. Michael Kortner Telefon +49(6051)6183 26 [email protected] 10. Mai 2017 M126184/02 KTN/KTN

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Gasturbinenkraftwerk Leipheim

Lufthygienisches Gutachten im Rahmen des BImSchG-Antrags

Bericht Nr. M126184/02

Auftraggeber: SWU Energie GmbH Postfach 38 67 89028 Ulm

Bearbeitet von: Dipl.-Geoökol. Michael Kortner Dr. Cornelia Geberl

Berichtsumfang: Insgesamt 86 Seiten, davon 74 Seiten Textteil und 12 Seiten Anhang

Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025

Müller-BBM GmbH Niederlassung Frankfurt HRB München 86143 USt-ldNr. DE812167190 Geschäftsführer: Joachim Bittner, Walter Grotz, Dr. Carl-Christian Hantschk, Dr. Alexander Ropertz, Stefan Schierer, Elmar Schröder

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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassende Beurteilung 3

1 Situation und Aufgabenstellung 6

2 Standortbedingungen 7

2.1 Örtliche Situation 7

2.2 Meteorologische Situation und Ausbreitungsbedingungen 11

3 Anlagenkurzbeschreibung 16

4 Schadstoffemissionen 18

4.1 Emissionsgrenzwerte 18

4.2 Emissionen 21

4.3 Beurteilung der Emissionen 28

5 Schornsteinhöhenüberprüfung 29

5.1 Gasturbinen 29

5.2 Notstromaggregate 33

5.3 Erdgasvorwärmer 35

6 Immissionsprognose 37

6.1 Allgemeines 37

6.2 Emissionsquellen und zeitliche Charakteristik der Emissionen 37

6.3 Vorgehen zur Ermittlung der Stickstoffeinträge 38

6.4 Vorgehen zur Ermittlung des Säureeintrages 38

6.5 Partikelgrößenverteilung 39

6.6 Rechengebiet und räumliche Auflösung 39

6.7 Rauigkeitslänge 41

6.8 Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit 43

6.9 Berücksichtigung von Bebauung und Gelände 43

6.10 Verwendetes Ausbreitungsmodell 45

6.11 Ergebnisse 45

6.12 Sonderfallbetrachtung Formaldehyd 59

7 Abfälle 62

8 Anwendbarkeit der Störfallverordnung, Anlagensicherheit 65

9 Energienutzung 69

10 Grundlagen 70 Anhang 1: Eingangsdaten Rechenläufe

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Zusammenfassende Beurteilung Die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co.KG (kurz: Vorhabenträgerin) hat geplant, auf einer teils auf dem Gemeindegebiet der Stadt Leipheim und teils der Gemeinde Bu-besheim gelegenen Fläche im südwestlichen Teil des ehemaligen Fliegerhorstgelän-des Leipheim ein kombiniertes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD-Anlage) zu errichten und zu betreiben. Vorgesehen war die Aufstellung von zwei mit Erdgas be-feuerten Kraftwerkslinien mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils ca. 1.000 MW.

Die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb der GuD-Anlage wurde mit dem projektbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Energieerzeugung Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Leipheim (GUD)“ geschaffen, der nunmehr rechts-kräftig vorliegt.

Vor dem Hintergrund der Reservekraftwerksverordnung soll nun ein aus zwei Gas-turbinenanlagen bestehendes Gasturbinenkraftwerk errichtet werden. Die Leistungen der beiden Gasturbinen werden hierbei geringer ausfallen als im Rahmen des Be-bauungsplanverfahrens dargestellt. Ferner soll neben dem bislang vorgesehenen Brennstoff Erdgas auch Heizöl EL eingesetzt werden dürfen.

Bei der vorgesehenen Betriebsweise ist insbesondere auch ein regelmäßiger Teil-lastbetrieb unter 70 % Last zu berücksichtigen.

Neben den Gasturbinen sind zwei Erdgasvorwärmer mit einer FWL von je 2,42 MW und drei Notstromaggregate mit einer FWL von je ca. 5,5 MW vorgesehen.

Die Anlage ist unter die Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV [3] einzuordnen.

Im Zuge des aktuell anstehenden BImSchG-Antrags für das Gasturbinenkraftwerk wurden vor dem Hintergrund der geänderten Planung die bestehende Schornstein-höhenbestimmung und Immissionsprognose (Müller-BBM-Bericht Nr. M90015/5) aktualisiert. Zudem wurden Aussagen zur den Themen Abfall, Energieeffizienz und Anwendbarkeit der Störfallverordnung getroffen.

Die Grundlagen und Ergebnisse der Prüfung können wie folgt zusammengefasst werden.

- Grenzwerte für den mehr als kurzfristigen Teillastbetrieb unter 70 % Last waren bislang weder in der 13. BImSchV, noch in der Großfeuerungsanlagenrichtlinie der EU (2001/80/EU) oder in der IED geregelt. Mit der nationalen Umsetzung der IED wurde in der Neufassung der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) in der Fassung vom 2.5.2013 festgelegt, dass für den Betrieb bis 70 % Last die zuständige Behörde den einzuhaltenden Grenzwert festlegt.

- Für den Betrieb im Teillastbereich unter 70 % Last wurden für die Gasturbinen die vom Betreiber/Planer zur Verfügung gestellten Emissionsdaten zugrunde gelegt.

- Der Betrieb bei 50 % Teillast stellt den aus der Sicht der Lufthygiene un-günstigsten Betriebszustand dar.

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- Die Überprüfung der Schornsteinhöhe nach TA Luft ergab für den derzeitigen Planungsstand eine erforderliche Bauhöhe von 59,2 m über Grund für die Gas-turbinen. Die Vorgaben der Nr. 5.5 TA Luft sind für diese Bauhöhe erfüllt. Bei einer Ableitung der Abgase in dieser Höhe wird in Verbindung mit dem thermi-schen Auftrieb ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung im Sinne der Nr. 5.5.1 TA Luft ermöglicht.

- Um einen ungestörten Abtransport der Abgase in die Atmosphäre zu gewähr-leisten ist für die Notstromaggregate in Anlehnung an die VDI 3781 Blatt 4, Ent-wurf vom Dezember 2015, eine Schornsteinhöhe von 15 m über Grund erfor-derlich.

- Für die Erdgasvorwärmer ergab die Überprüfung der Schornsteinhöhe nach TA Luft eine erforderliche Bauhöhe von 20 m über Grund.

- Für die Immissionsprognose wurde folgendes Emissionsszenario betrachtet, das das aus Sicht der Lufthygiene unter Berücksichtigung des Antragsgegen-stands worst-case-Szenario darstellt:

- 6.260 h/a Erdgas-Betrieb in Teillast bei 50 %

- 2.200 h/a Heizöl EL-Betrieb in Teillast bei 50 %

- 300 h/a „Heizöl EL dry“ Betrieb (ohne Wassereindüsung) in Teillast bei 50 %

- Die Ergebnisse der Immissionsprognose zeigen, dass die zugrunde zu legen-den Irrelevanz- und Abschneidekriterien bei dem geplanten Betrieb (6.260 h/a Erdgas, 2.200 h/a Heizöl EL, 300 h/a Heizöl EL dry) an den relevanten Immis-sionsorten unterschritten werden.

- Bei der vorliegenden Planung ergeben sich, insbesondere aufgrund der hohen Wärmeströme und der damit verbundenen thermischen Überhöhung, deutlich geringere Stickstoff- und Säureeinträge in das nächstgelegene bzw. am stärks-ten betroffene FFH-Gebiet, als bei der im Rahmen des Bebauungsplanverfah-rens betrachteten Planung.

- Die Zusatzbelastung durch Formaldehyd liegt im Jahresmittel weit unter der vorgeschlagenen Irrelevanz¬schwelle von 3,0 % bezogen auf den „safe level“ für die Allgemeinbevölkerung und ist als verschwindend gering zu bezeichnen. Die Kurzzeitspitzen der Zusatzbelastung bewegen sich überdies weit unter dem entsprechenden WHO-Richtwert.

- Die beim Betrieb der Anlage sowie während der Bauphase anfallenden, nicht vermeidbaren Abfälle können ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Vorschrif-ten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der sonstigen für die Abfälle geltenden Vorschriften sind zu beachten.

- Die Anlage fällt in den Anwendungsbereich der 12. BImSchV. Vor Inbetrieb-nahme ist somit ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen auszuarbeiten.

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- Das Verhältnis von nutzbarer Energie zur in der Gasturbine eingesetzten Ener-gie entspricht einem Wirkungsgrad von etwa 40 %. Ein höherer Wirkungsgrad könnte durch eine kombinierte Gas- und Dampfturbine erreicht werden. Eine Dampfauskopplung und weitere Nutzung des Dampfes zur Energieerzeugung bzw. eine Auskopplung von Fernwärme ist aufgrund der zu erwartenden Be-triebszeiten und der Anforderungen, die sich aus der Kapazitätsreserveverord-nung ergeben, derzeit technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll und daher nicht vorgesehen.

Die Betreiberpflicht zur effizienten Energienutzung gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 4 BImSchG kann bei antragsgemäßer Errichtung und antragsgemäßem Betrieb als erfüllt angesehen werden. Möglichkeiten für eine verbesserte Ab-wärmenutzung sind fortwährend zu prüfen.

Bei planmäßigem Betrieb ist davon auszugehen, dass schädliche Umwelteinwirkun-gen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können sowie Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen.

Dr. Cornelia Geberl Dipl.-Geoökol. Michael Kortner

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1 Situation und Aufgabenstellung Die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co.KG (kurz: Vorhabenträgerin) hat geplant, auf einer teils auf dem Gemeindegebiet der Stadt Leipheim und teils der Gemeinde Bu-besheim gelegenen Fläche im südwestlichen Teil des ehemaligen Fliegerhorstgelän-des Leipheim ein kombiniertes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD-Anlage) zu errichten und zu betreiben. Vorgesehen war die Aufstellung von zwei mit Erdgas be-feuerten Kraftwerkslinien mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils ca. 1.000 MW.

Die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb der GuD-Anlage wurde mit dem projektbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Energieerzeugung Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Leipheim (GUD)“ geschaffen, der nunmehr rechts-kräftig vorliegt.

Vor dem Hintergrund der Reservekraftwerksverordnung soll nun ein aus zwei Gas-turbinenanlagen bestehendes Gasturbinenkraftwerk errichtet werden. Die Leistungen der beiden Gasturbinen werden hierbei geringer ausfallen als im Rahmen des Be-bauungsplanverfahrens dargestellt. Ferner soll neben dem bislang vorgesehenen Brennstoff Erdgas auch Heizöl EL eingesetzt werden dürfen.

Bei der vorgesehenen Betriebsweise ist insbesondere auch ein regelmäßiger Teil-lastbetrieb unter 70 % Last zu berücksichtigen.

Die Anlage ist somit unter die Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV [3] einzuord-nen1.

Im Zuge des aktuell anstehenden BImSchG-Antrags für das Gasturbinenkraftwerk sollen vor dem Hintergrund der geänderten Planung die bestehende Schornstein-höhenbestimmung und Immissionsprognose (Müller-BBM-Bericht Nr. M90015/5) aktualisiert werden. Zudem sollen Aussagen zur den Themen Abfall, Energieeffizienz und Anwendbarkeit der Störfallverordnung getroffen werden.

1 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr.

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2 Standortbedingungen 2.1 Örtliche Situation

Der Standort der geplanten Gasturbinenanlage befindet sich auf einer teils auf dem Gemeindegebiet der Stadt Leipheim und teils der Gemeinde Bubesheim gelegenen Fläche im südwestlichen Teil des ehemaligen Fliegerhorstgeländes Leipheim, auf den Flurstück-Nrn. 1764, Gem. Leipheim, und 369, Gem. Bubesheim.

Die Lage der GuD-Anlage sowie deren Umgebung kann dem nachfolgenden Auszug aus der topographischen Karte 1:50.000 entnommen werden.

Abbildung 1. Auszug aus der Topographischen Karte 1:50.000 [8].

Das Plangebiet liegt damit innerhalb des Verbandgebiets des Zweckverbandes „In-terkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ (ZIGG), der für das Plangebiet die Planungshoheit für die verbindliche Bauleitplanung innehat. Die zukünftig gemäß des Städtebaulichen Rahmenplans für das Verbandgebiet vorgesehenen Nutzungen, darunter insbesondere die der Anlage nächstgelegenen zukünftigen Gewerbeflächen, können aus der nachfolgenden Abbildung ersehen werden.

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Abbildung 2. Städtebaulicher Rahmenplan für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ (ZIGG) [10]: zu erkennen sind insbesondere der Standortbereich der geplanten Gasturbinenanlage (orange), bestehende Gebäudestrukturen (im Wesentlichen des ehem. Fliegerhorsts (rot), geplante gewerbliche Bauflächen (dunkelgrau) und deren Erweiterungsflächen (hellgrau) sowie bestehende und geplante Wald- und Grünflächen (Grüntöne).

Nördlich des ZIGG schließt in einer Entfernung von ca. 1 km zur Gasturbinenanlage die geschlossene Bebauung von Leipheim an, die bebaute Ortslage von Bubesheim liegt ca. 850 m östlich des geplanten Kraftwerks. In ähnlicher Entfernung nordwest-lich des Standorts befinden sich die Mietblöcke an der Hermann-Köhl-Straße. Der Westrand von Günzburg beginnt ca. 3 km nordöstlich des Standorts.

Ca. 0,5 km westsüdwestlich der Anlage besteht mit dem Landgasthof „Waldvogel“ (unmittelbar an der BAB A8) das in dieser Richtung nächstgelegene Bestands-gebäude.

Die Bundesautobahn A8 verläuft in einer Entfernung von > 450 m südlich und west-lich am Standort vorbei.

Das Anlagengelände liegt auf einer Höhe von rund 480 m über NN im Bereich der den Donaulauf säumenden Schotterterrassen. Das nähere Umfeld ist entsprechend weitgehend eben. Lediglich die rezente Donau-Aue ist durch Geländestufen (ca. 25 m südlich und ca. 50 m nördlich des Flusses) von den sie säumenden Terrassen abgesetzt. In weiteren Geländeeinschnitten verlaufen die Zuflüsse der Donau.

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In etwa 2 km Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet Nr. 7428-301 „Donau-Auen zwischen Thalfingen und Höchstädt“ und das Vogelschutzgebiet Nr. 7428-471 „Do-nauauen“ [11]. Abbildung 3 zeigt die FFH-Gebiete in der Umgebung der Anlage. In der Abbildung sind zusätzlich Biotope mit Felsbildungen eingezeichnet, die potentiell als sehr stickstoffempfindlich eingestuft werden können. Da die Biotope nicht in ei-nem FFH-Gebiet liegen sind ihnen keine FFH-Lebensraumtypen zugewiesen [13]. Die Vogelschutzgebiete in der Umgebung der Anlage sind in Abbildung 4 dargestellt.

Abbildung 3. FFH-Gebiete (rosa) in der Umgebung der Anlage [11], [12], Magerbiotope im FFH-Gebiet (rot) [14], Biotope mit Felsbildungen, die potentiell als sehr stickstoffempfindlich eingestuft werden können (türkis) [13], Anlagenstandort (grüner Kreis), Kartengrundlage aus [8].

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Abbildung 4. Vogelschutzgebiete (blau) in der Umgebung der Anlage [11], [12], Anlagen-standort (grüner Kreis), Kartengrundlage aus [8].

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2.2 Meteorologische Situation und Ausbreitungsbedingungen

Zur Durchführung der Ausbreitungsrechnung wurden entsprechend den Anforderun-gen des Anhang 3 der TA Luft meteorologische Zeitreihen (AKTerm) mit einer stünd-lichen Auflösung verwendet, die für den Standort der Anlage charakteristisch sind.

Im vorliegenden Fall wurde auf Empfehlung des Deutschen Wetterdienst (DWD) [18]2 auf eine meteorologische Zeitreihe der vom DWD betriebenen Wetterstation Nr. 1886 Günzburg [17] zurückgegriffen, die sich ca. 6 km nordnordöstlich der Anlage befindet. Die Messstation und der Anlagenstandort zeichnen sind durch eine vergleichbare Lage im Donautal aus. Die an der Messstation anzutreffenden Windverhältnisse, insbesondere auch die Windrichtungsverteilung, stimmen gut mit den am Standort zu erwartenden Verhältnissen überein3.

Eine Auswertung ergab, dass als repräsentatives Jahr für diese Station das Jahr 2012 heranzuziehen ist:

In der Richtlinie VDI 3783 Blatt 20 [15] wird die Vorgehensweise bei der Ermittlung des repräsentativen Jahres beschrieben. Im vorliegenden Fall kam das Verfahren B aus Anhang A3.2 besagter Richtlinie zur Anwendung.

Aus den Zeitreihen der vorliegenden Messjahre wird eine Klassierung der Windrich-tung in 30°-Sektoren vorgenommen. Die Windgeschwindigkeit wird entsprechend den Klassen aus Tabelle 18, Anhang 3 TA Luft klassiert. Für diese Klassen wird jeweils ein Mittelwert über alle zur Verfügung stehenden Jahre gebildet. Für alle Einzeljahre wird das Abweichungsmaß An nach Gleichung A5 der VDI 3783 Blatt 20 für beide Parameter bestimmt.

Bezogen auf das Jahr mit der geringsten Abweichung vom Mittelwert werden im Anschluss die Abweichungsmaße A der Einzeljahre je Parameter auf den Wert 100 normiert. Zur Beurteilung der Parameter Windrichtung (wr) und Windgeschwindigkeit (wg) werden die normierten Abweichungsmaße (An,wr, An,wg) im Verhältnis 3:1 ge-wichtet addiert und ergeben die Beurteilungsgröße (BGn).

Bei entsprechender Sortierung der Einzeljahre über die Beurteilungsgröße wird er-sichtlich, welche Jahre dem Mittelwert am nächsten kommen (bei entsprechend höherer Wichtung der Windrichtung).

Das Ergebnis der Auswertung ist nachfolgend dargestellt.

2 Für ein neues Projekt im Leipheim sind „im aktuellen Fall aufgrund der räumlichen Nähe die Daten der Station Günzburg“ [zu] „empfehlen, dabei wäre die Station ins Rechengebiet zu integrieren und von ihrem Messstandort aus zu entfalten.“ [18]

3 Zum Zeitpunkt der Untersuchungen für den B-Plan lag für die Station Günzburg noch kein hinreichend langer Beobachtungszeitraum für die Bestimmung eines repräsentativen Jahres vor [18]. Daher wurde damals – ebenfalls auf Empfehlung des Deutschen Wetterdiensts [19] – mit der weiter entfernt gele-genen Station Laupheim gearbeitet.

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Tabelle 1. Bestimmung repräsentatives Jahr für die Station Günzburg – Auswertung.

Entsprechend der Bestimmungsgröße BGn ist das Jahr 2012 als repräsentativ anzu-sehen.

Die Daten dieses Jahrs wurden als repräsentativ ausgewählt und entsprechend VDI-Richtlinie VDI 3782 Bl. 1 [16] zu einer Ausbreitungsklassenzeitreihe mit einer zeitlichen Auflösung von einer Stunde verarbeitet.

In Abbildung 5 und Abbildung 6 sind die Häufigkeitsverteilungen der Windrichtung, der Windgeschwindigkeit und der Ausbreitungsklassen dargestellt:

Am Standort liegen, der überregionalen Luftdruckverteilung entsprechend sowie ver-stärkt durch den Einfluss des in diesem Bereich gleichartig verlaufenden Donautals sowie der nördlich vorgelagerten Schwäbischen Alb, ausgeprägte Maxima aus den südwestlichen und nordöstlichen Windrichtungen vor. Starkwinde treten hauptsäch-lich aus südwestlichen Richtungen auf, an die auch häufiger feuchte Witterungslagen gebunden sind, während nordöstliche Anströmungen häufiger trockenere kontinen-tale Luftmassen ins Untersuchungsgebiet transportieren.

JahrWindrichtung An,wr

(normiert auf 100)Windgeschwindigkeit An,wg

(normiert auf 100)

Beurteilungsgröße BGn

mittlere Windgeschwindigkeit

in m/s2012 100 135 109 2,62014 117 195 136 2,52010 123 216 146 2,72013 207 294 229 2,72011 466 100 374 2,72015 863 133 681 2,7Gesamt 2,7

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Abbildung 5. Windrichtungshäufigkeitsverteilung Günzburg (2012) [17].

Windschwache Situationen (v < 1,4 m/s) traten im Zeitraum 2012 in ca. 22 % der Stunden auf. Stabile Ausbreitungsbedingungen (Klasse I und Klasse II), die insbe-sondere bei Schwachwindlagen mit einem geringen Vertikalaustausch einhergehen und zu denen auch die Inversionswetterlagen zu zählen sind, lagen 2012 in ca. 40 % der Jahresstunden vor.

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Abbildung 6. Häufigkeitsverteilung Windgeschwindigkeit (oben) und Ausbreitungsklasse (unten), Günzburg (2012) [17].

Topographie sowie Gebäude können ggf. infolge von Umlenkungs- oder Kanalisie-rungseffekten einen Einfluss auf das örtliche Windfeld und damit auf die Ausbrei-tungsbedingungen haben (siehe Kapitel 6.9). Dem wird durch Anwendung eines diagnostischen Windfeldmodells Rechnung getragen.

Für die Ausbreitungsrechnungen wird die virtuelle Anemometerposition entsprechend der Empfehlung des Deutschen Wetterdiensts [18] auf den tatsächlichen Standort der Messstation Günzburg gelegt. Die Gauß-Krüger-Koordinaten werden wie folgt fest-gelegt:

Rechtswert: 43 71 690 m, Hochwert: 53 73 660 m

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Die vom Partikelmodell benötigten meteorologischen Grenzschichtprofile und die diesen zugrunde liegenden Größen

- Windrichtung in Anemometerhöhe

- Monin-Obukhov-Länge

- Mischungsschichthöhe

- Rauigkeitslänge

- Verdrängungshöhe

wurden gemäß Richtlinie VDI 3783 Blatt 8 und entsprechend den in Anhang 3 der TA Luft festgelegten Konventionen bestimmt.

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3 Anlagenkurzbeschreibung Das geplante Gasturbinenkraftwerk wird aus insgesamt zwei Gasturbinen ohne Ab-hitzekessel bestehen und soll zur Erzeugung von insgesamt bis zu 674 MW elekt-rischem Strom dienen.

Als Brennstoffe sind Erdgas (Hauptbrennstoff) und Heizöl EL vorgesehen. Heizöl EL soll je Gasturbine maximal 2.200 h/a (unter Wassereinbringung in den Verbrennungs-prozess) eingesetzt werden. Weiterhin soll für die Gesamtanlage (d. h. in einer oder beiden Gasturbinen gleichzeitig) in bis zu 300 h/a (im Wesentlichen im Fall etwaiger Schwarzstarts) ein Heizöl EL-Betrieb unter Verzicht auf Wassereinbringung in den Verbrennungsprozess möglich sein („Heizöl EL dry“). Im Volllastbetrieb betragen die Feuerungswärmeleistungen (FWL) je nach Betriebsart und Außentemperatur jeweils bis zu 869 MW für die beiden Gasturbinen.

Das Gasturbinenkraftwerk ist als Reservekraftwerk geplant, so dass ein durchgängi-ger Betrieb nicht vorgesehen ist. In der vorliegenden Betrachtung wird konservativ dennoch ein ganzjähriger Dauerbetrieb (24 h/d, 8.760 h/a) zugrunde gelegt. Dabei werden unter Berücksichtigung der beantragten maximalen Betriebszeiten für die einzelnen Brennstoffe im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung (siehe auch nach-folgende Abschnitte) folgende Betriebszustände berücksichtigt: 300 h/a „Heizöl EL dry“, 2.200 h/a Heizöl EL und 6.260 h/a Erdgas.

Neben den Gasturbinen sind zwei Erdgasvorwärmer (Brennwertkessel, Brennstoff Erdgas) mit einer FWL von je 2,42 MW vorgesehen. Im Gasbetrieb der Gasturbinen ist immer ein Erdgasvorwärmer zusätzlich in Betrieb. Ein gleichzeitiger Betrieb beider Erdgasvorwärmer findet gemäß Angaben des Antragstellers nicht statt. Die Abgase der Erdgasvorwärmer werden über je einen separaten Schornstein ins Freie abge-leitet.

Zudem ist die Errichtung von drei mit Heizöl EL betriebenen Notstromaggregaten mit einer FWL von je ca. 5,5 MW vorgesehen. Im Falle eines Schwarzstarts sind in der Regel maximal zwei der drei Notstromaggregate gleichzeitig in Betrieb. Zudem erfolgt ein Probebetrieb ca. einmal pro Monat für ca. 1 bis 2 Stunden. Die Notstromaggre-gate sind somit nur wenige Stunden im Jahr in Betrieb.

Der Aufstellungsplan ist in Abbildung 7 dargestellt.

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Abbildung 7. Ausschnitt aus dem Aufstellungsplan des geplanten Gasturbinenkraftwerks [18], Lage der Schornsteine der Gasturbinen rot, der Erdgasvorwärmer grün und der Notstromaggregate blau markiert.

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4 Schadstoffemissionen 4.1 Emissionsgrenzwerte

Für die Gasturbinen finden die Absätze 1 bis 6 des § 8 der 13. BImSchV i. d. a. F. [6] Anwendung:

(1) Gasturbinenanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen

1. dieses Absatzes und der Absätze 3, 4, 5 Satz 1, Absätze 6 bis 10 sowie

2. der Absätze 2 und 5 Satz 2 eingehalten werden.

Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass

1. kein Tagesmittelwert die folgenden Emissionsgrenzwerte über-schreitet:

a) Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid, angegeben als Stickstoffdioxid, 50 mg/m3

b) Kohlenmonoxid 100 mg/m3

2. kein Halbstundenmittelwert das Doppelte der unter Nummer 1 genannten Emissionsgrenzwerte überschreitet.

(2) Die Emissionsgrenzwerte nach Absatz 1 gelten bei Betrieb ab einer Last von 70 Prozent, unter ISO-Bedingungen (Temperatur 288,15 K, Druck 101,3 kPa, relative Luftfeuchte 60 Prozent). Für den Betrieb bei Lasten bis 70 Prozent legt die zuständige Behörde den zu überwachenden Teillastbe-reich sowie die in diesem Bereich einzuhaltenden Emissionsbegrenzungen für die in Absatz 1 genannten Schadstoffe fest.

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a ist bei Gasturbi-nen im Solobetrieb, deren Wirkungsgrad unter ISO-Bedingungen mehr als 35 Prozent beträgt, der Emissionsgrenzwert entsprechend der prozentua-len Wirkungsgraderhöhung heraufzusetzen. Ein Emissionsgrenzwert von 75 mg/m3 für den Tagesmittelwert darf nicht überschritten werden

(4) Bei Einsatz flüssiger Brennstoffe darf die Rußzahl im Dauerbetrieb den Wert 2 und beim Anfahren den Wert 4 nicht überschreiten.

(5) Bei Einsatz flüssiger Brennstoffe darf bei Gasturbinen nur leichtes Heizöl, das bezüglich des Schwefelgehaltes die Anforderungen an leichtes Heizöl nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen erfüllt, verwendet werden. Abwei-chend von Satz 1 dürfen andere Brennstoffe verwendet werden, wenn gleichwertige Maßnahmen zur Emissionsminderung von Schwefeloxiden angewendet werden.

(6) Bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe sind die Emissionsgrenzwerte von § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 für Schwefel-dioxid und Schwefeltrioxid, angegeben als Schwefeldioxid, auf einen Be-zugssauerstoffgehalt von 15 Prozent umzurechnen.

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Die oben genannten Emissionsgrenzwerte sind im Lastbereich ab 70 % unter ISO-Bedingungen einzuhalten und werden somit beim Erdgas- und Heizöl EL-Betrieb ent-sprechend angesetzt.

Beim „Heizöl EL dry“-Betrieb (als Notbetriebsweise z. B. zum Netzaufbau in einem Schwarzfall des elektrischen Netzes) kann der NOx-Grenzwert der 13. BImSchV nicht eingehalten werden. Gemäß Herstellerangaben wird für diesen Betriebszustand (max. 300 h/a) ein Grenzwert von 120 mg/m3 im Lastbereich über 70 % angesetzt.

Für gasförmige Brennstoffe sind Staubemissionen vernachlässigbar, entsprechend findet sich in § 8 der 13. BImSchV hierfür keine Regelung.

Für Staub wurden vorliegend konservativ entsprechend den Herstellerangaben 2 mg/m3 beim Einsatz von Erdgas und 10 mg/m3 beim Einsatz von Heizöl EL im Lastbereich über 70 % unter Iso-Bedingungen zugrunde gelegt.

Für Schwefeldioxid gilt beim Einsatz gasförmiger Brennstoffe gemäß 13. BImSchV ein Grenzwert von 12 mg/m³ für die Gasturbinen. Gemäß den Angaben der bayernets GmbH beträgt der Gesamtschwefelgehalt des eingesetzten Erdgases allerdings weniger als 20 mg/m3. Die SO2-Emissionen betra-gen somit maximal 40 mg SO2 pro m3 eingesetztem Erdgas. Dies ergibt bei einem Sauerstoffgehalt im trockenen Abgas von 15 % eine Schwefeldioxidkonzentration von ca. 1 mg/m³.

Bei Einsatz von Heizöl EL nach DIN 51603 Teil 1 (2007-11) ist der Massengehalt an Schwefel für leichtes Heizöl in § 10 der 10. BImSchV [4] begrenzt (1 g pro kg Heizöl EL entsprechend 0,10 Gew.-%). Die SO2-Emissionen betragen somit maximal 2 g SO2 pro kg Heizöl EL. Dies ergibt bei einem Sauerstoffgehalt im trockenen Abgas von 15 % eine Schwefeldioxidkonzentration von ca. 54 mg/m³.

In dem vorliegenden Gutachten werden diese maximal möglichen SO2-Emissionen zugrunde gelegt.

Nach der Vollzugsempfehlung Formaldehyd [24] gilt außerdem für den Leistungs-bereich ab 70 % der allgemeine Formaldehydgrenzwert von 5 mg/m³4. Im Leistungs-bereich bis 70 % sind die Anforderungen durch die Behörde im Einzelfall festzulegen. Das grundsätzliche Minimierungsgebot nach TA Luft bleibt hiervon unberührt.

4 Dieser wird im vorliegenden Fall nicht nur für den Betrieb mit Erdgas (bei der Methanoxi-dation stellt Formaldehyd ein Zwischenprodukt dar), sondern – als allgemeiner Wert - auch für den Betrieb mit Heizöl EL beantragt, wenngleich dieser Brennstoff nach vorliegendem Kenntnisstand eine geringere Rolle im Hinblick auf die mögliche Freisetzung des Zwischen-produkts Formaldehyd spielt als Erdgas.

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Die 13. BImSchV regelt den Leistungsbereich unter 70 % nicht. Auch in der IED [21] finden sich keine weitergehenden Regelungen.

In der nationalen Umsetzung der IED [22] wird der Lastfall unter 70 % zwar nicht materiell geregelt, aber in § 8 (2) der neuen 13. BImSchV [6] ist folgender Hinweis gegeben:

Für den Betrieb bei Lasten bis 70 Prozent legt die zuständige Behörde den zu überwachenden Teillastbereich sowie die in diesem Bereich einzuhaltenden Emissionsbegrenzungen für die in Absatz 1 genannten Schadstoffe fest.

Von der Vorhabenträgerin wurden in diesem Zusammenhang Angaben zu den Emis-sionen der infrage kommenden Gasturbinen bei weniger als 70 % Last bei den Her-stellern angefordert. Den Daten konnte entnommen werden, dass die Gasturbinen im Teillastbetrieb die o. g. Grenzwerte bei weniger als 70 % Last z. T. nicht mehr ein-halten können.

Gemäß den Herstellerangaben ist davon auszugehen, dass die Schadstoffmassen-ströme im Bereich zwischen 50 % und 70 % Last weitgehend konstant bleiben. In der vorliegenden Betrachtung wurden daher konservativ die vom Hersteller für diesen Lastbereich genannten Schadstoffmassenströme in Verbindung mit den Abgasrand-bedingungen für den 50 % Last-Fall angesetzt (ungünstigste Abgasrandbedingungen für den betrachteten Lastbereich).

Für Formaldehyd liegen derzeit keine verlässlichen Angaben zu Emissionsmassen-strömen oder –konzentrationen bei Lasten unter 70 % vor. Die diesbezüglichen An-forderungen sind von der Behörde noch zukünftig bei Vorliegen entsprechender An-gaben festzulegen.

SO2 kommt ausschließlich aus der Verbrennung von Schwefel im Erdgas und Heizöl EL und ist daher stets proportional zur jeweils eingesetzten Brennstoffmenge / Feue-rungswärmeleistung. Für diese Schadstoffe ist daher keine Regelung des Grenz-wertes im Lastfall unter 70 % erforderlich bzw. wird bei SO2 auf den tatsächlich im Brennstoff vorhandenen S-Gehalt abgestellt. In Bezug auf Schwefeloxide werden nachfolgend im Sinne einer vereinfachenden gemeinsamen Behandlung in Schorn-steinhöhenbestimmung und Immissionsprognose konservativ die sich bei 70 % erge-benen Schadstoffmassenströme in Verbindung mit den Abgasrandbedingungen bei 50 % Last angesetzt.

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4.2 Emissionen

In der nachfolgenden Tabelle 2 sind die wesentlichen emissionstechnischen Daten der Gasturbinen im Teillastbetrieb (50 % und 70 % Last) und im Volllastbetrieb dargestellt.

In der Regel ergibt sich bei Gasturbinen der für die Luftreinhaltung ungünstigste Be-triebszustand bei niedrigen Umgebungstemperaturen, da hier die Gasturbine mit der höchsten FWL betrieben wird. Dies ist im vorliegenden Fall für den Heizöl EL-Betrieb auch zutreffend. Im Erdgasbetrieb wird die sog. „Fast Wet Compression“ Technologie angewandt, wodurch sich die höchsten Feuerungswärmeleistungen bei ISO-Bedin-gungen ergeben. Im vorliegenden Gutachten werden daher im Erdgasbetrieb die emissionstechnischen Daten unter Iso-Bedingungen und im Heizöl EL-Betrieb die emissionstechnischen Daten bei -15 °C zugrunde gelegt.

Bei 70 % Last sind bei denselben Frachten in Verbindung mit günstigeren Abgas-randbedingungen als bei 50 % Last deutlich geringere Schadstoff-Immissionen als bei 50 % Last zu erwarten. Da sich aufgrund der teils höheren Frachten in Verbin-dung mit ungünstigeren Abgasrandbedingungen (bestätigt durch die Ergebnisse von Testausbreitungsrechnungen) bei 50 % Last höhere Schadstoff-Immissionen als bei Volllast ergeben, wird im Folgenden konservativ ein ganzjähriger Teillastbetrieb bei 50 % zugrunde gelegt. Die Ergebnisse für Volllast und 70 % Teillast im Vergleich zu 50 % Teillast werden exemplarisch für einige Schadstoffe in Kapitel 6.11.3 darge-stellt.

Da sich bei Heizöl EL-Betrieb deutlich höhere Schadstoffemissionen als bei Erdgas-betrieb ergeben werden die maximal beantragten Jahresstunden für den Heizöl EL-Betrieb angesetzt.

In der Immissionsprognose wird im Sinne einer worst-case-Betrachtung somit folgen-des Szenario betrachtet:

- 6.260 h/a Erdgas-Betrieb in Teillast bei 50 %

- 2.200 h/a Heizöl EL-Betrieb in Teillast bei 50 %

- 300 h/a Heizöl EL dry Betrieb in Teillast bei 50 %

In Tabelle 2 bis Tabelle 4 sind die emissionstechnischen Daten der Gasturbinen bei 100 % Volllast, 70 % Teillast und 50 % Teillast dargestellt.

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Tabelle 2. Emissionswerte der Gasturbinen-Anlage im Volllastbetrieb; angegeben sind die nach Herstellerangaben maximal erreichbaren Massen- und Volumenströme bei 100 % Last (Emissionsgrenzwertangaben für den Bereich von 70 % bis 100 % Last).

Je Gasturbine Je Gasturbine Je GasturbineBetriebsart Volllast Volllast Volllast

Brennstoff Erdgas Heizöl EL Heizöl EL drymax. Feuerungswärmeleistung MW 829 869 710Heizwert Hi MJ/Nm³

MJ/kg36

42,7 42,7Brennstoffeinsatz Nm³/h

kg/h82.900

73.265 59.859SchornsteinSchornsteinhöhe nach TA Luft m zu ermitteln zu ermitteln zu ermittelnInnendurchmesser m 9,10 9,10 9,10Querschnittfläche m² 65,04 65,04 65,04Abgaskenngrößen im Schornstein Austrittsgeschwindigkeit m/s 24,5 26,1 24,9Temperatur an der Mündung °C 500 500 500Wärmestrom (bezogen auf 283 K) MW 374,3 399,6 380,8Betriebssauerstoffgehalt (feucht) Vol.-% 11,0 11,5 13,6Bezugssauerstoffgehalt (trocken) Vol.-% 15,0 15,0 15,0Volumenstrom fe., Normbed., O2-Gehalt: Betriebswert m³/h 2.022.200 2.158.600 2.057.400Volumenstrom tr., Normbed., O2-Gehalt: Betriebswert m³/h 1.541.500 1.712.400 1.799.000Volumenstrom fe., Normbed., O2-Gehalt: Bezugswert m³/h 2.767.900 2.853.000 2.335.000Volumenstrom tr., Normbed., O2-Gehalt: Bezugswert m³/h 2.569.000 2.711.000 2.219.000Schwefeldioxid - maximale Konzentration 1) mg/m³ 1 54 54 - maximaler Massenstrom kg/h 3,3 146,5 119,7Stickstoffoxide - NO2-Anteil im Abgas (Erfahrungswerte / Messdaten) % 20 20 20

- max. NOx-Konzentration (als NO2) 1) mg/m³ 50 50 120

- maximaler NO-Massenstrom kg/h 67,0 70,7 138,9 - maximaler NO2-Massenstrom kg/h 25,7 27,1 53,3 - maximaler NO2-Massenstrom (mit 60%-Konvention) 2) kg/h 87,3 92,2 181,1 - maximaler NOx-Gesamtmassenstrom (als NO2) kg/h 128,5 135,6 266,3Kohlenmonoxid (CO) - maximale Konzentration 1) mg/m³ 100 100 100 - maximaler Massenstrom kg/h 256,9 271,1 221,9Staub - maximale Konzentration 1) mg/m³ 2 10 10 - maximaler Massenstrom kg/h 5,1 27,1 22,2Formaldehyd - maximale Konzentration mg/m³ 5 5 5 - maximaler Massenstrom kg/h 12,8 13,6 11,1

1) Konzentrationsangaben jeweils bezogen auf trockenes Abgas im Normzustand sowie auf den Bezugssauerstoffgehalt2) Massenstromberechnung unter Berücksichtigung eines NO2-Anteils von 20% und eines Umwandlungsgrades von NO zu NO2 von 60 % (TA Luft Nr. 5.5.3)

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Tabelle 3. Emissionswerte der Gasturbinen-Anlage für den Teillastbereich von 50 % bis < 70 % Last gemäß Herstellerangaben. Angegeben ist im Hinblick auf die Emissionsfrachten der „worst case“5 bei Betriebszuständen < 70 % Last, hier konservativ auch für den Lastfall 70 % (im Sinne von knapp unter 70 %) angesetzt. Unabhängig davon werden am Lastpunkt 70 % (bis 100 %) die Emissionswerte (max. Konzentrationen) für den Volllastbetrieb eingehalten (vgl. Tabelle 2).

5 Im Hinblick auf die Ableitbedingungen und damit insgesamt erweist sich (bei gleichen maximalen Frachten) der nachfolgend dargestellte 50 %-Lastfall als am ungünstigsten.

Je Gasturbine Je Gasturbine Je GasturbineBetriebsart Teillast 70 % Teillast 70 % Teillast 70 %

Brennstoff Erdgas Heizöl EL Heizöl EL drymax. Feuerungswärmeleistung MW 616 653 544Heizwert Hi MJ/Nm³

MJ/kg36

42,7 42,7Brennstoffeinsatz Nm³/h

kg/h61.600

55.054 45.864SchornsteinSchornsteinhöhe nach TA Luft m zu ermitteln zu ermitteln zu ermittelnInnendurchmesser m 9,10 9,10 9,10Querschnittfläche m² 65,04 65,04 65,04Abgaskenngrößen im Schornstein Austrittsgeschwindigkeit m/s 19,8 20,6 20,0Temperatur an der Mündung °C 500 500 500Wärmestrom (bezogen auf 283 K) MW 303,7 315,2 305,6Betriebssauerstoffgehalt (feucht) Vol.-% 12,2 11,9 13,9Bezugssauerstoffgehalt (trocken) Vol.-% 15,0 15,0 15,0Volumenstrom fe., Normbed., O2-Gehalt: Betriebswert m³/h 1.640.500 1.702.500 1.650.800Volumenstrom tr., Normbed., O2-Gehalt: Betriebswert m³/h 1.301.900 1.345.000 1.437.700Volumenstrom fe., Normbed., O2-Gehalt: Bezugswert m³/h 2.057.000 2.146.000 1.790.000Volumenstrom tr., Normbed., O2-Gehalt: Bezugswert m³/h 1.910.000 2.040.000 1.701.000Schwefeldioxid - maximale Konzentration 1) mg/m³ 1,3 54 54 - maximaler Massenstrom kg/h 2,5 110,1 91,7Stickstoffoxide - NO2-Anteil im Abgas (Erfahrungswerte / Messdaten) % 20 20 20

- max. NOx-Konzentration (als NO2) 1) mg/m³ 67 133 156

- maximaler NO-Massenstrom kg/h 66,8 141,4 138,8 - maximaler NO2-Massenstrom kg/h 25,6 54,2 53,2 - maximaler NO2-Massenstrom (mit 60%-Konvention) 2) kg/h 87,0 184,3 180,9 - maximaler NOx-Gesamtmassenstrom (als NO2) kg/h 128 271 266Kohlenmonoxid (CO) - maximale Konzentration 1) mg/m³ 134 133 131 - maximaler Massenstrom kg/h 256 271 222Staub - maximale Konzentration 1) mg/m³ 5 5 5 - maximaler Massenstrom kg/h 5 27 22Formaldehyd - maximale Konzentration mg/m³ n.z.r. n.z.r. n.z.r. - maximaler Massenstrom kg/h - - -

1) Konzentrationsangaben jeweils bezogen auf trockenes Abgas im Normzustand sowie auf den Bezugssauerstoffgehalt2) Massenstromberechnung unter Berücksichtigung eines NO2-Anteils von 20% und eines Umwandlungsgrades von NO zu NO2 von 60 % (TA Luft Nr. 5.5.3)n.z.r. = noch zu regeln

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Tabelle 4. Emissionswerte der Gasturbinen-Anlage im Teillastbetrieb (bei 50 % Last) gemäß Herstellerangaben.

Die emissionstechnischen Daten der Erdgasvorwärmer sind in Tabelle 5 dargestellt. Gemäß Angaben des Antragstellers wird für die Erdgasvorwärmer ein NOx-Grenz-wert von 100 mg/m3 beantragt.

Je Gasturbine Je Gasturbine Je GasturbineBetriebsart Teillast 50 % Teillast 50 % Teillast 50 %

Brennstoff Erdgas Heizöl EL Heizöl EL drymax. Feuerungswärmeleistung MW 486 524 443Heizwert Hi MJ/Nm³

MJ/kg36

42,7 42,7Brennstoffeinsatz Nm³/h

kg/h48.600

44.178 37.349SchornsteinSchornsteinhöhe nach TA Luft m zu ermitteln zu ermitteln zu ermittelnInnendurchmesser m 9,10 9,10 9,10Querschnittfläche m² 65,04 65,04 65,04Abgaskenngrößen im Schornstein Austrittsgeschwindigkeit m/s 16,6 17,4 17,1Temperatur an der Mündung °C 500 500 500Wärmestrom (bezogen auf 283 K) MW 254,4 266,3 261,7Betriebssauerstoffgehalt (feucht) Vol.-% 12,7 12,4 14,3Bezugssauerstoffgehalt (trocken) Vol.-% 15,0 15,0 15,0Volumenstrom fe., Normbed., O2-Gehalt: Betriebswert m³/h 1.374.300 1.438.800 1.413.600Volumenstrom tr., Normbed., O2-Gehalt: Betriebswert m³/h 1.089.900 1.141.200 1.240.800Volumenstrom fe., Normbed., O2-Gehalt: Bezugswert m³/h 1.624.000 1.721.000 1.458.000Volumenstrom tr., Normbed., O2-Gehalt: Bezugswert m³/h 1.508.000 1.636.000 1.386.000Schwefeldioxid - maximale Konzentration 1) mg/m³ - - - - maximaler Massenstrom kg/h 2,5 110,1 91,7Stickstoffoxide - NO2-Anteil im Abgas (Erfahrungswerte / Messdaten) % 20 20 20

- max. NOx-Konzentration (als NO2) 1) mg/m³ 85 166 192

- maximaler NO-Massenstrom kg/h 66,8 141,4 138,8 - maximaler NO2-Massenstrom kg/h 25,6 54,2 53,2 - maximaler NO2-Massenstrom (mit 60%-Konvention) 2) kg/h 87,0 184,3 180,9 - maximaler NOx-Gesamtmassenstrom (als NO2) kg/h 128 271 266Kohlenmonoxid (CO) - maximale Konzentration 1) mg/m³ 170 166 160 - maximaler Massenstrom kg/h 256 271 222Staub - maximale Konzentration 1) mg/m³ 3 17 16 - maximaler Massenstrom kg/h 5 27 22Formaldehyd - maximale Konzentration mg/m³ n.z.r. n.z.r. n.z.r. - maximaler Massenstrom kg/h - - -

1) Konzentrationsangaben jeweils bezogen auf trockenes Abgas im Normzustand sowie auf den Bezugssauerstoffgehalt2) Massenstromberechnung unter Berücksichtigung eines NO2-Anteils von 20% und eines Umwandlungsgrades von NO zu NO2 von 60 % (TA Luft Nr. 5.5.3)n.z.r. = noch zu regeln

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Tabelle 5. Emissionswerte der Erdgasvorwärmer gemäß Angaben des Herstellers bzw. Antragstellers.

je VorwärmerBetriebsart Volllast

Brennstoff Erdgasmax. Feuerungswärmeleistung MW 2,42Heizwert Hi MJ/Nm³

MJ/kg36

Brennstoffeinsatz Nm³/hkg/h

242

SchornsteinSchornsteinhöhe nach TA Luft m zu ermittelnInnendurchmesser m 0,60Querschnittfläche m² 0,28Abgaskenngrößen im Schornstein Austrittsgeschwindigkeit (bei Betriebsbed. und Betriebs-O2) m/s 7,5Austrittsgeschwindigkeit (bei Betriebsbed. und Bezugs-O2) m/s 4,8Temperatur an der Mündung °C 185Wärmestrom (bezogen auf 283 K) MW 0,2Betriebssauerstoffgehalt (trocken) Vol.-% 10,0Bezugssauerstoffgehalt (trocken) Vol.-% 3,0Wasserdampfgehalt bei Bezugssauerstoffgehalt kg/m3 0,167Volumenstrom fe., Normbed., O2-Gehalt: Betriebswert m³/h 4.500Volumenstrom tr., Normbed., O2-Gehalt: Betriebswert m³/h 4.000Volumenstrom fe., Normbed., O2-Gehalt: Bezugswert m³/h 2.900Volumenstrom tr., Normbed., O2-Gehalt: Bezugswert m³/h 2.400Stickstoffoxide - NO2-Anteil im Abgas (Erfahrungswerte / Messdaten) % 10

- max. NOx-Konzentration (als NO2) 1) mg/m³ 100

- maximaler NO-Massenstrom kg/h 0,14 - maximaler NO2-Massenstrom kg/h 0,02 - maximaler NO2-Massenstrom (mit 60%-Konvention) 2) kg/h 0,15 - maximaler NOx-Gesamtmassenstrom (als NO2) kg/h 0,24Kohlenmonoxid (CO) - maximale Konzentration 1) mg/m³ 80 - maximaler Massenstrom kg/h 0,19

1) Konzentrationsangaben jeweils bezogen auf trockenes Abgas im Normzustand sowie auf den Bezugssauerstoffgehalt2) Massenstromberechnung unter Berücksichtigung eines NO2-Anteils von 10% und eines Umwandlungsgrades von NO zu NO2 von 60 % (TA Luft Nr. 5.5.3)

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Die Notstromaggregate alleine wären nicht als immissionsschutzrechtlich geneh-migungsbedürftige Anlage einzustufen (Notstromaggregate sind in Nr. 1.2 des An-hangs 1 der 4. BImSchV explizit aus deren Geltungsbereich ausgenommen).

Unterstellt man aufgrund der Eigenschaft als Teil einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage die Anwendbarkeit der Anforderungen der Nr. 5.4.1.4 TA Luft, so wären aufgrund der Jahresbetriebszeiten von deutlich unter 300 h/a allenfalls die Emissionsbegrenzungen für Staub (80 mg/m³) und Formalde-hyd (60 mg/m³, auch unter Berücksichtigung von [24]) sowie die Anforderungen an die Schwefelgehalte der eingesetzten Brennstoffe einschlägig.

In Bezug auf Stickstoffoxide und Kohlenmonoxid sind entsprechend gemäß TA Luft keine Emissionsbegrenzungen für die Notstromaggregate festzulegen. Im Zuge des vorliegenden Gutachtens werden daher die (für moderne Anlagen konservativ anzu-sehenden6) Herstellerangaben (Maximalwerte) für die Aggregate berücksichtigt.

Die emissionstechnischen Daten der Notstromaggregate sind in Tabelle 6 dargestellt.

6 Bei neuen Aggregaten mit dem heutigen Stand der Emissionsminderungstechnik sind erfahrungsgemäß NOx-Konzentrationen im Abgas (in Norm, trocken, bei Bezugssauerstoff-gehalt) von unter 3 g/m³ zu erwarten.

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Tabelle 6. Emissionswerte der Notstromaggregate gemäß Angaben des Herstellers bzw. Antragstellers.

je AggregatBetriebsart Volllast

Brennstoff Heizöl ELmax. Feuerungswärmeleistung MW 5,5Heizwert Hi MJ/Nm³

MJ/kg 42,7Brennstoffeinsatz Nm³/h

kg/h 464SchornsteinSchornsteinhöhe nach TA Luft m zu ermittelnInnendurchmesser m 0,60Querschnittfläche m² 0,28Abgaskenngrößen im Schornstein Austrittsgeschwindigkeit (bei Betriebsbed. und Betriebs-O2) m/s 23,7Temperatur an der Mündung °C 500Wärmestrom (bezogen auf 283 K) MW 1,3Betriebssauerstoffgehalt (trocken) Vol.-% 8,0Bezugssauerstoffgehalt (trocken) Vol.-% 5,0Volumenstrom fe., Normbed., O2-Gehalt: Betriebswert m³/h 8.500Volumenstrom tr., Normbed., O2-Gehalt: Betriebswert m³/h 7.700Volumenstrom fe., Normbed., O2-Gehalt: Bezugswert m³/h 7.000Volumenstrom tr., Normbed., O2-Gehalt: Bezugswert m³/h 6.300Schwefeldioxid - maximale Konzentration 1) mg/m³ 147 - maximaler Massenstrom kg/h 0,9Stickstoffoxide - NO2-Anteil im Abgas (Erfahrungswerte / Messdaten) % 25

- max. NOx-Konzentration (als NO2) 1) mg/m³ 4257

- maximaler NO-Massenstrom kg/h 13,12 - maximaler NO2-Massenstrom kg/h 6,70 - maximaler NO2-Massenstrom (mit 60%-Konvention) 2) kg/h 18,77 - maximaler NOx-Gesamtmassenstrom (als NO2) kg/h 26,82Kohlenmonoxid (CO) - maximale Konzentration 1) mg/m³ 169 - maximaler Massenstrom kg/h 1,1Staub - maximale Konzentration 1) mg/m³ 14 - maximaler Massenstrom kg/h 0,1HC - maximale Konzentration mg/m³ 27 - maximaler Massenstrom kg/h 0,17

1) Konzentrationsangaben jeweils bezogen auf trockenes Abgas im Normzustand sowie auf den Bezugssauerstoffgehalt2) Massenstromberechnung unter Berücksichtigung eines NO2-Anteils von 25% und eines Umwandlungsgrades von NO zu NO2 von 60 % (TA Luft Nr. 5.5.3)

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4.3 Beurteilung der Emissionen

Der für die Luftreinhaltung ungünstigste Betriebszustand besteht im Heizöl EL Betrieb beider Gasturbinen in 50 % Teillast.

Insgesamt werden aus der Anlage im ungünstigsten Fall etwa 293 kg/h SO2, 542 kg/h NOx, 542 kg/h CO und 54 kg/h Staub emittiert. Die Bagatellmassenströme der TA Luft (vgl. Tabelle 7) für NOx, SO2 und Staub werden demnach überschritten.

Für CO ist in der TA Luft kein Bagatellmassenstrom festgelegt.

Tabelle 7. Bagatellmassenströme und Massenstromschwellen für gefasste Quellen nach TA Luft [27].

Komponenten Bagatellmassenstrom, Nr. 4.6.1.1

Max. Massenströme aus den beiden Gasturbinen

Gesamtstaub Kohlenmonoxid Stickstoffoxide (als NO2) Schwefeloxide (als SO2)

1 kg/h --

20 kg/h 20 kg/h

54 kg/h 542 kg/h 542 kg/h 293 kg/h

Für Stickstoffoxide, SO2 und Staub wird daher eine Ausbreitungsrechnung ein-schließlich Betrachtung der Stichstoffdeposition und der Säureeinträge in benach-barte FFH-Gebiete durchgeführt.

Für Kohlenmonoxid ist in der 39. BImSchV ein Immissionsgrenzwert von 10 mg/m³ als höchster 8h-Mittelwert pro Tag festgelegt. In der TA Luft hingegen ist kein Immis-sionswert für die Komponente Kohlenmonoxid festgelegt. Dieser Sachverhalt trägt der Tatsache Rechnung, dass Kohlenmonoxid aus industriellen Quellen aus lufthy-gienischer Sicht eine untergeordnete Rolle spielt (entsprechende Emissionsbegren-zungen in TA Luft oder 13. BImSchV zielen vielmehr auf die Sicherstellung eines hin-reichend hohen Ausbrands). Vor diesem Hintergrund wird die Emissionskomponente Kohlenmonoxid im Rahmen der Ausbreitungsrechnung nicht berücksichtigt.

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5 Schornsteinhöhenüberprüfung 5.1 Gasturbinen

5.1.1 Bestimmung der Schornsteinhöhe H'

Zur Bestimmung der Schornsteinhöhe nach Nr. 5.5.3 der TA Luft [27], sind die folgenden Parameter erforderlich:

d in m: Innendurchmesser des Schornsteins oder äquivalenter Innen-durchmesser der Querschnittfläche

t in °C: Temperatur des Abgases an der Schornsteinmündung

R in m3/h: Volumenstrom des Abgases im Normzustand nach Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf

Q in kg/h: Emissionsmassenstrom des emittierten luftverunreinigenden Stoffes aus der Emissionsquelle

Für t, R und Q sind jeweils die Werte einzusetzen, die sich bei bestimmungsgemä-ßem Betrieb unter den für die Luftreinhaltung ungünstigsten Betriebsbedingungen ergeben, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der Brenn- bzw. Rohstoffe.

Entsprechend der Vorgabe der Nr. 5.5.3 der TA Luft ist bei den Stickstoffoxiden von einer 60%igen Umwandlung von NO zu NO2 auszugehen. Der Emissionsmassen-strom von NO ist also mit dem Faktor 0,6 zu gewichten, auf NO2 umzurechnen und zusammen mit der NO2-Emission an der Quelle als NOx (angegeben als NO2) in der Berechnung zu berücksichtigen. Der Anteil von NO2 an der gesamten NOx-Emission im Abgas wurde auf der Basis von typischen Werten mit 20 % für die Gasturbinen angesetzt.

Die Emissionsmassenströme der einzelnen Schadstoffkomponenten werden mit dem Faktor S normiert (vgl. Anhang 7 TA Luft). Im vorliegenden Fall ergibt sich für den ungünstigsten Betriebsfall der höchste Q/S-Wert für NO2, d. h. diese Komponente ist maßgeblich für die Bestimmung der erforderlichen Schornsteinhöhe.

Bzgl. Formaldehyd ist dabei auf folgendes hinzuweisen:

Mit der Verordnung (EU) 605/2014 vom 05.06.2014 zur Änderung der CLP-Verord-nung (EG) 1272/2008 wird Formaldehyd als krebserzeugend (R-Satz R45, H-Satz H350) eingestuft. Nach Umsetzung der Verordnung fällt Formaldehyd damit unter die Nr. 5.2.7.1.1 TA Luft und wäre demnach derjenigen Klasse (I, II, III) der Nr. 5.2.7.1.1 TA Luft zuzuordnen, deren Stoffen es in seiner Wirkungsstärke am nächsten steht.

Eine Klassierung von Formaldehyd war unter anderem Gegenstand eines Projektes des Umweltbundesamtes (UBA, Projektnr. 43064) [25], [26]. Eine Zuordnung von Formaldehyd zu einer Klasse der Nr. 5.2.7.1.1 TA Luft enthält diese Untersuchung [26] nicht - für Formaldehyd wird eine Sonderfallregelung mit Schwellenwert, jedoch ohne Klassierung vorgeschlagen.

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Auch in der „Vollzugsempfehlung Formaldehyd“ [24] wird festgestellt:

„...Deshalb kann Formaldehyd keiner der Klassen der Nr. 5.2.7.1.1 der TA Luft 2002 zugeordnet werden.“

Formaldehyd wird daher für die Ableitung eines S-Wertes bis auf weiteres weiterhin nach Anhang 4 Tabelle 19 TA Luft als organischer Stoff der Klasse I nach Nr. 5.2.5 TA Luft eingestuft (der S-Wert beträgt 0,05). Der trockene Gesamtvolumenstrom R wird im Sinne einer konservativen Vorgehens-weise entsprechend des im Vergleich zu den Bezugswerten (niedrigeren) Betriebs-werts angesetzt. Bei gleichem zulässigen Emissionsmassenströmen (da ohne Ab-gasreinigungseinrichtung eine Umrechnung der Emissionskonzentration auf den Be-zugswert erfolgen darf) für die höhenbestimmenden Komponenten Schwefeloxiden und Stickstoffoxiden nimmt dieser Volumenstrom den geringeren Betrag ein (gerin-gere Überhöhung).

Als ungünstigster Betriebsfall ist der Heizöl EL-Betrieb der beiden Gasturbinen bei jeweils 50 % Last anzusehen7. Die Eingangsdaten zur Schornsteinhöhenbestimmung für die Gasturbinen sind in Tabelle 8 zusammengestellt.

Tabelle 8. Daten für die Schornsteinhöhenberechnung für je eine Gasturbine im Heizöl EL Betrieb bei 50 % Teillast. Maßgebliche Komponente sind die Stickstoffoxidemissionen.

Gasturbine Heizöl EL

50 % Teillast

d [m] 9,1 t [°C] 500 R [m³/h] 1.141.200 Massenstrom - Q [kg/h ] - Q/S [kg/h ]

184,3 1843

Die resultierenden Schornsteinhöhe H' liegt gemäß dem Rechenprogramm P&K_3781 [29] bzw. dem Nomogramm nach Nr. 5.5.3 der TA Luft bei einem Wert von H' = 44,2 m.

7 Für alle anderen Szenarien ergeben sich niedrigere erforderliche Schornsteinhöhen.

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5.1.2 Festlegung des Zusatzbetrages J zur Berücksichtigung der Bebauung und des Bewuchses innerhalb des Rechengebietes

Gemäß Nr. 5.5.4 der TA Luft muss die Schornsteinhöhe H' um einen Zusatzbetrag erhöht werden, sofern die geschlossene, vorhandene oder nach einem Bebauungs-plan zulässige Bebauung oder der geschlossene Bewuchs mehr als 5 vom Hundert der Fläche des Beurteilungsgebietes beträgt. Im vorliegenden Fall wird die mittlere Bebauungshöhe J' innerhalb des Beurteilungs-gebietes insbesondere auch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Gewer-beparks mit 15 m angenommen. Entsprechend dem Diagramm zur Ermittlung des Zusatzbetrages J nach Nr. 5.5.4 der TA Luft ergibt sich aus dem Verhältnis J'/H' ein Wert von 1,0 für das Verhältnis zwi-schen J und J'; die Schornsteinhöhe H' muss daher um mindestens J = 15 m erhöht werden. Die resultierende Schornsteinhöhe H beträgt demnach H = 59,2 m für die Gasturbinen im Teillastbetrieb. Eine Korrektur gemäß VDI 3781 Bl. 2 [30] ist nicht erforderlich, da die Anlage weder in einem ausgeprägten Tal liegt noch die Ausbreitung der Emissionen durch Gelän-deerhebungen gestört wird.

5.1.3 Festlegung der Schornsteinbauhöhe aufgrund der baulichen Gegebenheiten

Zusätzlich zu der schadstoff- bzw. umgebungsbedingten Festlegung der Schornstein-höhe ist zu überprüfen, ob die aufgrund der baulichen Gegebenheiten zu stellenden Mindestanforderungen nach Nr. 5.5.2 der TA Luft erfüllt sind. Demnach soll der Schornstein mindestens eine Höhe von zehn Meter über der Flur und eine den Dachfirst um drei Meter überragende Höhe haben. Bei einer Dachnei-gung von weniger als 20 Grad ist die Höhe des Dachfirstes unter Zugrundelegung ei-ner Neigung von 20 Grad zu berechnen. Diese Regelung dient dazu, den Mündungs-bereich des Schornsteins über die Windverwirbelungen in Flachdachnähe zu verle-gen und damit einen Abtransport der Abgase mit der freien Windströmung zu ermög-lichen. Die Schornsteinhöhe soll jedoch das Zweifache der Gebäudehöhe nicht über-schreiten. Letztere Anforderung ist insbesondere bei breiten Flachdächern sinnvoll, da ansonsten unverhältnismäßig hohe Kamine errechnet würden. Im vorliegenden Fall sind Gebäude mit Höhen zwischen ca. 10 m und 25 m vorgese-hen. Gebäudebedingt ergeben sich somit Schornsteinhöhen von weniger als 59,2 m.

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5.1.4 Zusammenfassung von Emissionen

Sofern im Abstand von weniger als dem 1,4-fachen der nach TA Luft erforderlichen Bauhöhe weitere Schornsteine mit gleicher Höhe und gleichartigen Emissionen vor-handen sind, ist die Zusammenfassung der Emissionen der Schornsteine bei der Er-mittlung der Bauhöhe nach TA Luft zu prüfen. Hierzu gibt es zwei Methoden (vgl. auch [31]):

Bei Methode 1 (Abstände der Quellen > 5facher Durchmesser) werden die Emissi-onsmassenströme aller Einzelquellen unter Beibehaltung der übrigen Daten einer zu berechnenden Einzelquelle addiert. Bei Methode 2 (Abstände der Quellen < 5facher Durchmesser) werden die Einzelquellen wie ein mehrzügiger Kamin behandelt. Das heißt die Massen- und Volumenströme werden addiert und ein fiktiver äquivalenter Durchmesser wird gebildet. Nach dem Merkblatt des LAI [31] und den Auslegungs-hinweisen zur TA Luft, soll bei Abständen von mehr als dem fünffachen Durchmesser des zu betrachtenden Schornsteins Methode 1 angewendet werden, darunter die Methode 2. Die Anwendung der Methode 1 kann vor allem bei identischen Quellen zu deutlich höheren Schornsteinen führen.

Der Abstand der Schornsteine der Gasturbinen zueinander beträgt gemäß derzeiti-gem Planungsstand ca. 92 m und somit mehr als das 1,4fache der erforderlichen Bauhöhe. Eine Zusammenfassung der Emissionen ist daher nicht erforderlich.

5.1.5 Fazit

Die nach TA Luft erforderliche Schornsteinbauhöhe für die Gasturbinen beträgt bei dem derzeitigen Planungsstand somit

59,2 m über Grund.

Die Vorgaben der TA Luft sind für diese Bauhöhe erfüllt - es werden sowohl die emissionsbedingten als auch die gebäudebedingten Anforderungen der TA Luft ein-gehalten.

Bei einer Ableitung der Abgase in dieser Höhe wird in Verbindung mit dem thermi-schen Auftrieb ein Abtransport mit der freien Luftströmung ermöglicht.

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5.2 Notstromaggregate

Für die Notstromaggregate sind (als für sich nicht genehmigungsbedürftige Anlage8) die Anforderungen der Nr. 5.5 TA Luft nicht unmittelbar einschlägig. Bei formaler An-wendung der Nr. 5.5 TA Luft ergäben sich nach diesseitiger Einschätzung mit Blick auf den nur seltenen und kurzzeitigen Betrieb auch unverhältnismäßig hohe Schorn-steine.

Für die Notstromaggregate sollte allerdings dennoch ein ungestörter Abtransport der Abgase sichergestellt sein. In Abstimmung mit der Regierung von Schwaben [57] werden zur Sicherstellung des ungestörten Abtransports der Abgase die entspre-chenden Anforderungen der VDI 3781 Blatt 4, Entwurf vom Dezember 2015, heran-gezogen.

Die VDI 3781 Blatt 4, Entwurf vom Dezember 2015 unterscheidet zwischen Anforde-rungen zum ungestörten Abtransport der Abgase und Anforderungen zur ausrei-chenden Verdünnung der Abgase.

Ungestörter Abtransport der Abgase:

Im vorliegenden Fall (FWL ≥ 1 MW, Flachdach) soll der Schornstein den virtuellen Dachfirst gemäß 20°-Regel um mindestens drei Meter überragen. Die Gesamthöhe der Abgasanlage sollte dabei nicht größer sein als die doppelte Gebäudehöhe.

Zudem sind vorgelagerte Einzelgebäude zu berücksichtigen. Die Mündung der Ab-gasanlage ist außerhalb der Rezirkulationszone der vorgelagerten Bebauung zu le-gen.

Die Rezirkulationszone ist in der VDI 3781 Blatt 4, Entwurf vom Dezember 2015, wie folgt definiert:

First,V

eff

effRZ

25,01

75,1

Hl

ll⋅+

⋅=

(1)

Dabei ist

lRZ horizontale Ausdehnung der Rezirkulationszone in Richtung der Linie „Gebäudemitte-Abgasanlage“ in m

leff effektive Länge des vorgelagerten Gebäudes senkrecht zur Linie „Gebäudemitte-Abgasanlage“ in m

HFirst,V Firsthöhe des vorgelagerten Gebäudes in m

8 Notstromaggregate mit der hier zutreffenden Leistung sind für sich betrachtet nicht genehmigungsbe-dürftig (Notstromaggregate sind in Nr. 1.2 der 4. BImSchV ausgenommen). Die Schwarzstartdiesel unterliegen allerdings im vorliegenden Fall als Nebenanlage grundsätzlich der Genehmigungsbedürf-tigkeit. Für die an sie zu stellenden Anforderungen ist die Nr. 5 der TA Luft jedoch nicht bzw. nicht unmittelbar einschlägig.

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Ist die horizontale Entfernung der Abgasanlage von der ihr zugewandten Seite des vorgelagerten Gebäudes lA ≥ lRZ muss der Einfluss des vorgelagerten Gebäudes nicht berücksichtigt werden. Andernfalls ist die Abgasanlage so zu erhöhen, dass sich die Schornsteinmündung außerhalb der Rezirkulationszone befindet. Im Vertikalschnitt wird die Rezirkulationszone dabei als Viertelellipse beschrieben, wobei sich die Höhe der Rezirkulationszone mit einem Interpolationsparameter bestimmen lässt.

Ausreichende Verdünnung der Abgase:

Für Anlagen mit Feuerungswärmeleistung (FWL) ≥ 10 MW wird bezüglich der Höhe über Bezugsniveau auf die Anforderungen der TA Luft zur Bestimmung der Schorn-steinhöhe unter Berücksichtigung der Bebauung, des Bewuchses und von unebenen Gelände verwiesen. Die Notstromaggregate haben eine FWL von je ca. 5,5 MW und in Summe somit über 10 MW. Aufgrund des seltenen und kurzzeitigen Betriebs der Notstromaggregate (s.o.) wird im vorliegenden Fall aber abweichend hiervon auf die in im Entwurf der VDI 3781 Blatt 4 aufgeführten Anforderungen zurückgegriffen.

Da sich im vorliegenden Fall in einem Umkreis von 50 m keine Zuluftöffnungen bzw. Fenster und Türen von zum ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmten Räu-men befinden, muss die Abgasmündung die Geländeoberfläche um mindestens 10 m überragen. Die Container der Notstromdiesel haben gemäß Unterlagen des Antragstellers eine Höhe von ca. 4,5 m (inkl. Aufbauten). Das UMB (Maschinenhaus für Gasturbine) weist Höhen von 8,5 m bis 24,6 m über Grund (inkl. Filterhaus) auf. Das USA (Lüf-tungseinheit für UMB) ist mit einer Höhe von 7,8 m angegeben. Beim UEN (Tarif-messung und Filterung) handelt es sich nicht um ein Gebäude sondern um eine Be-tonplatte mit Stahlkonstruktion mit einer maximalen Höhe von 6 m.

Für das Filterhaus des UMB, das USA und das UEN ist die horizontale Entfernung der Abgasanlage von der ihr zugewandten Seite des vorgelagerten Gebäudes jeweils lA ≥ lRZ. Der Einfluss dieser vorgelagerten Gebäude muss somit nicht berücksichtigt werden. Für das gesamte UMB ergibt sich lA < lRZ. Damit die Mündung der Abgasan-lage außerhalb der Rezirkulationszone des UMB liegt, ist eine Schornsteinhöhe von 15 m ü. Grund erforderlich (vgl. Tabelle 9).

Tabelle 9. Parameter für Berücksichtigung hoher Einzelgebäude.

effektive Länge

leff

FirsthöheHFirst,V

horizontale Ausdehnung

RezirkulationszonelRZ

Abstand Kamin - zugewandte Seite

GebäudelA

erforderlich Schornstein-

höhe

[m] [m] [m] [m] [m]Filterhaus 27 24,6 37,1 44 -UBM 66 13 50,9 33 14,7USA 11 8 14,3 24 -UEN 17 6 17,4 21 -

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Bei den gegebenen Gebäudehöhen und den vorliegenden Abständen errechnet sich aus diesen Anforderungen eine erforderliche Schornsteinhöhe von 15 m über Grund.

Bei dieser Schornsteinhöhe befindet sich die Schornsteinmündung außerhalb der Rezirkulationszone gemäß VDI 3781 Blatt 4, Entwurf vom Dezember 2015 der o. g. umgebenden Gebäude.

5.3 Erdgasvorwärmer

Die Erdgasvorwärmer sind für sich keine immissionsschutzrechtlich genehmigungs-bedürftige Anlage, so dass zunächst die Anforderungen der 1. BImSchV heranzuzie-hen sind.

Da die Erdgasvorwärmer ebenfalls eine Nebenanlage zur genehmigungsbedürftigen Anlage darstellen und da im Gasbetrieb der Gasturbinenanlage ein Gasvorwärmer durchgehend in Betrieb ist, erfolgt die Bestimmung der Schornsteinhöhe im vorlie-genden Fall entsprechend den Anforderungen der Nr. 5.5 der TA Luft.

Gemäß Betreiberangaben ist stets nur ein Gasvorwärmer in Betrieb. Die Eingangs-daten zur Schornsteinhöhenbestimmung für die Gasvorwärmer sind in Tabelle 10 zu-sammengestellt.

Tabelle 10. Daten für die Schornsteinhöhenberechnung je Erdgasvorwärmer.

Erdgasvorwärmer

d [m] 0,6 t [°C] 185 R [m³/h] 2.400

Massenstrom - Q [kg/h ] - Q/S [kg/h ]

0,15 1,5

Der normierte Emissionsmassenstrom Q/S ist kleiner als 10 kg/h. Dies würde auch bei einem gleichzeitigen Betrieb beider Erdgasvorwärmer gelten. Bei Q/S < 10 kg/h sind nach dem Merkblatt Schornsteinhöhenberechnung [31] die Nrn. 5.5.3 (Nomo-gramm) und 5.5.4 (J‘ und Geländekorrektur) nicht anwendbar. Eine Ermittlung der Schornsteinhöhe nach Nr. 5.5.3 bzw. 5.5.4 der TA Luft entfällt daher.

Unabhängig davon gelten jedoch die Anforderungen nach Nr. 5.5.2 Abs. 1 der TA Luft. Demnach soll der Schornstein mindestens eine Höhe von zehn Meter über der Flur und eine den Dachfirst um drei Meter überragende Höhe haben. Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe des Dachfirstes unter Zugrunde-legung einer Neigung von 20 Grad zu berechnen.

Diese Regelung dient dazu, den Mündungsbereich des Schornsteins über die Wind-verwirbelungen in Flachdachnähe zu verlegen und damit einen Abtransport der Ab-gase mit der freien Windströmung zu ermöglichen.

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Das Gebäude 02UEN weist eine Gebäudebreite von 25,5 m und eine Traufhöhe von 11,53 m auf. Somit ergibt sich eine virtuelle Firsthöhe von 16,2 m und eine Schorn-steinbauhöhe für die Erdgasvorwärmer von 19,2 m (3 m über virtuellem First).

Die Schornsteine der Erdgasvorwärmer befinden sich zudem im fernen Nachlauf des Lagertanks 10UEJ (vgl. Tabelle 11).

Tabelle 11. Parameter für Berücksichtigung hoher Einzelgebäude.

Damit errechnet sich die aufgrund der benachbarten Gebäude korrigierte Schornstein-bauhöhe (auf ganze Meter gerundet) zu 20 m über Grund.

projizierteBreite

HöheGebäude

Abstand Gebäude-

Schornstein

Naher Nachlauf

lNN

Ferner Nachlauf

lFN

erforderlich Schornstein-

höhe[m] [m] [m] [m] [m] [m]

Lagertank 10 UEJ 32 16 67 37 187 19,9

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6 Immissionsprognose 6.1 Allgemeines

Mit den in Abschnitt 4 beschriebenen Emissionen und Quelldaten der Gasturbinen wurde die Schadstoffausbreitung mit einem Lagrange-Modell (Teilchen-Simulation) unter Einbeziehung der in Kapitel 2.2 beschriebenen meteorologischen Zeitreihe prognostiziert. Hierbei wird die den Kräften des Windfeldes überlagerte Dispersion der Stoffteilchen in der Atmosphäre durch einen Zufallsprozess simuliert.

Die Erdgasvorwärmer wurden in der Immissionsprognose nicht explizit berücksichtigt, da aufgrund der stark unterschiedlichen Schornsteinhöhen keine relevante Überlage-rung der Schadstoffimmissionen aus den Gasturbinen mit den Schadstoffimmissio-nen aus den Erdgasvorwärmern zu erwarten ist. Zudem liegen die NOx-Emissionen aus den Erdgasvorwärmern jeweils ca. einen Faktor 80 unterhalb des Bagatellmas-senstroms für NOx nach TA Luft. Eine relevante Beeinflussung der Immissionssitua-tion durch die Emissionen aus den Erdgasvorwärmern ist somit nicht zu erwarten.

6.2 Emissionsquellen und zeitliche Charakteristik der Emissionen

Im Rechenmodell werden die beiden Schornsteine der Gasturbinen–Anlage mit den in Tabelle 4 genannten Stickoxidemissionen (NOx, NO und NO2), Schwefeldioxid-emissionen, Staubemissionen und Ableitbedingungen als Punktquellen modelliert. Die Umwandlung von NO zu NO2 wird im Rechenprogramm entsprechend Anhang 3 der TA Luft berücksichtigt. Erdgasvorwärmer und Notstromaggregate können – auch unter Berücksichtigung des konservativen Betriebsszenarios für die Gasturbinen – aufgrund ihrer geringen Feuerungswärmeleistung sowie – im Falle der Notstrom-aggregate – geringen Betriebszeiten vernachlässigt werden.

Der in Tabelle 4 angegebene Wärmestrom und die Abgasgeschwindigkeit wurden bei der Berechnung der Überhöhung berücksichtigt. Die effektive Quellhöhe wurde ge-mäß Richtlinie VDI 3782 Blatt 3 [32] bestimmt. Maßgeblich hierfür ist der emittierte Wärmestrom, der wiederum vom Abgasvolumenstrom und der Abgastemperatur ab-hängt.

Es wurde folgendes Szenario berechnet:

- 6.260 h/a Erdgas-Betrieb in Teillast bei 50 %

- 2.200 h/a Heizöl EL-Betrieb in Teillast bei 50 %

- 300 h/a Heizöl EL dry Betrieb in Teillast bei 50 %

Methodisch wurde dabei so vorgegangen, dass die verschiedenen Betriebszustände zunächst jeweils ganzjährig berechnet wurden. Anschließend wurden die Betriebs-fälle jeweils anteilig ihrer Emissionsdauer zur Berechnung des Jahresmittelwertes für die betrachteten Schadstoffe gewichtet. Zusätzlich wurden Kontrollrechnungen für 100 % Volllast und 70 % Teillast durchge-führt. Die Ergebnisse werden in Kapitel 6.11.3 exemplarisch für einige Schadstoffe im Vergleich zu 50 % Teillast dargestellt.

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6.3 Vorgehen zur Ermittlung der Stickstoffeinträge

Im vorliegenden Fall können NO, und NO2 zu einer zusätzlichen Stickstoffdeposition führen. Andere Emissionen sind in Bezug auf den Stickstoffeintrag nicht von Bedeu-tung.

Für die Ermittlung der zusätzlichen Stickstoffdeposition wird eine spezielle Ausbrei-tungsrechnung mit dem Programmsystem LASAT9 für NO2 und NO unter Berück-sichtigung der stoffspezifischen Depositionsparameter gemäß VDI 3782, Bl. 5 (April 2006) [33] durchgeführt.

Demnach wurde eine Depositionsgeschwindigkeit von vd = 0,05 cm/s für NO und von vd = 0,3 cm/s für NO2 zugrunde gelegt. Daraus errechnet sich die trockene Deposition für die Luftinhaltsstoffe.

Zur Abschätzung der nassen Deposition wurde die Niederschlagszeitreihe der Sta-tion Günzburg für das Jahr 2012 herangezogen und in der AKTerm der Station Günzburg für das repräsentative Jahr 2012 ergänzt.

Zusammen mit der Vorgabe der VDI 3782 Bl. 5 [33] zur Berechnung der Auswasch-raten errechnet sich daraus die nasse Deposition. Sie ist nur für NO2 zu berücksichti-gen, NO wird nach VDI 3782 Bl. 5 [33] nicht ausgewaschen.

Dabei lässt sich feststellen, dass die nasse NO2-Deposition nur in vernachlässigba-rem Umfang zur gesamten Stickstoffdeposition beiträgt; bei NO und NO2 ist vor allem deren trockene Deposition von Bedeutung. Der N-Anteil der (nass und trocken) de-ponierten Masse an NO und NO2

10 entspricht der Stickstoffdeposition.

6.4 Vorgehen zur Ermittlung des Säureeintrages

Im vorliegenden Fall können NO, NO2 sowie SO2 zu einem zusätzlichen Säureein-trag führen. Andere Emissionen sind in Bezug auf den Säureeintrag nicht von Be-deutung.

Für die Ermittlung des zusätzlichen Säureeintrags wird eine spezielle Ausbreitungs-rechnung mit dem Programmsystem LASAT für NO, NO2 sowie SO2 unter Berück-sichtigung der stoffspezifischen Depositionsparameter gemäß VDI 3782, Bl. 5 (April 2006) [33] durchgeführt.

Demnach wurde eine Depositionsgeschwindigkeit von vd = 0,05 cm/s für NO von vd = 0,3 cm/s für NO2 und von vd = 1,0 cm/s für SO2 (Mesoskala) zugrunde gelegt.

Da die beurteilungsrelevanten Flächen z. T. bewaldet sind, wurde die berechnete tro-ckene Deposition für SO2 zudem anschließend mit dem Faktor 1,5 skaliert um eine Depositionsgeschwindigkeit von 1,5 cm/s (Oberflächenkategorie Wald, gemäß VDI 3782, Bl. 5) abzubilden.

Daraus errechnet sich die trockene Deposition für die Luftinhaltsstoffe.

9 In LASAT kann die nasse Deposition in der Rechnung berücksichtigt werden. 10 Entsprechend der Atommassen etwa 30 % der deponierten NO2-Masse und ca. 47 % der deponierten

NO-Masse.

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Zur Abschätzung der nassen Deposition wurde die Niederschlagszeitreihe der Sta-tion Günzburg für das Jahr 2012 herangezogen und in der AKTerm der Station Günzburg für das repräsentative Jahr 2012 ergänzt.

Zusammen mit der Vorgabe der VDI 3782 Bl. 5 [33] zur Berechnung der Auswasch-raten errechnet sich daraus die nasse Deposition. Sie ist nur für NO2 und SO2 zu be-rücksichtigen, NO wird nach VDI 3782 Bl. 5 [33] nicht ausgewaschen.

Aus der Gesamt-Deposition der einzelnen Stoffe wurden im Anschluss die Säure-äquivalente ermittelt.

6.5 Partikelgrößenverteilung

Für Stäube aus Verbrennungsanlagen ist von einem Anteil mit mittleren aerodynami-schen Durchmesser <10 µm von mindestens 90 % auszugehen [35] - [40]. Die hier relevanten Staubemissionen werden daher zu 90 % der PM-10 - Fraktion zugeord-net. Etwa 60 % der Staubemissionen sind der PM-2,5-Fraktion zuzurechnen.

Im Rahmen der Prognose werden die Staubemissionen daher zu 10 % als Staub mit einem aerodynamischen Durchmesser von mehr als 10 µm (pm-u), zu 60 % der PM-2,5-Fraktion (Staub der Klasse 1; pm-1) und der Rest der Fraktion von 2,5 bis 10 µm (Staub der Klasse 2; pm-2) zugeordnet. Dieser Ansatz ist im Hinblick auf die hier ein-gesetzten Brennstoffe und Verfahren, die kaum mit der Emission gröberer Partikel einhergehen – als ausgesprochen konservativ anzusehen – er führt bei einer plau-siblen Berechnung der Schwebstaubzusatzbelastung zu einer deutlichen Überbe-wertung des Staubniederschlags.

Für die Ausbreitungsrechnung wird entsprechend auf die klassenspezifische Rege-lung in Anhang 3, Nr. 4 der TA Luft zu Depositionsgeschwindigkeit vd und Sedimen-tationsgeschwindigkeit vs zurückgegriffen. Die Korngrößenverteilung der Partikel pm-u ist dabei nicht im Einzelnen bekannt.

6.6 Rechengebiet und räumliche Auflösung

Das Rechengebiet nach Nr. 7 im Anhang 3 der TA Luft ist als Kreis um den Ort der Quelle definiert, dessen Radius mindestens das 50fache der Schornsteinbauhöhe beträgt. Gemäß Nummer 4.6.2.5 TA Luft ist bei Quellhöhen < 20 m ein Gebiet von mindestens 1 km Radius zu betrachten.

Im vorliegenden Fall wurde das Rechengebiet als ein rechteckiges Gebiet mit einer Kantenlänge von ca. 28,3 km x 28,3 km definiert. Das Raster zur Berechnung der Immissionskonzentrationen wurde mit einem vierfach geschachtelten Gitter festgelegt (vgl. Abbildung 8). Die Maschenweite im feinsten Netz wurde mit 59 m festgelegt. Gemäß Ziffer 7 des Anhangs 3 der TA Luft wurde in größerer Entfernung die Ma-schenweite mit 118 m, 236 m und 472 m proportional größer gewählt. Ort und Betrag der Immissionsmaxima können bei diesen Maschenweiten mit hinreichender Sicher-heit bestimmt werden. Die genaue Aufrasterung des Rechengitters kann den pa-ram.def Dateien im Anhang entnommen werden.

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Abbildung 8. Rechengitter (grün) für die Ausbreitungsrechnung, Anemometerposition (blaues Dreieck).

Die Konzentration an den Aufpunkten wurde als Mittelwert über ein vertikales Inter-vall, das vom Erdboden bis zu einer Höhe von 3 m über dem Erdboden reicht, be-rechnet. Sie ist damit repräsentativ für eine Aufpunkthöhe von 1,5 m über Flur. Die so für ein Volumen bzw. eine Fläche des Rechengitters berechneten Mittelwerte gelten als Punktwerte für die darin enthaltenen Aufpunkte.

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6.7 Rauigkeitslänge

Die Bodenrauigkeit des Geländes wird durch eine mittlere Rauigkeitslänge z0 be-schrieben. Sie ist nach Tabelle 14 in Anhang 3 der TA Luft aus den Landnutzungs-klassen des CORINE-Katasters für ein kreisförmiges Gebiet um den Schornstein zu bestimmen, dessen Radius das 10fache der Bauhöhe des Schornsteins beträgt. Die auf der Basis von Geländenutzungsdaten in einem Radius von 590 m errechnete und auf den nächstgelegenen Tabellenwert gerundete Bodenrauigkeit ergibt sich zu z0 = 0,1 m. In der nachfolgenden Abbildung 9 ist der Ausschnitt aus dem CORINE-Kataster im Umgriff um die Anlage dargestellt.

Mit zunehmenden Auswerteradien nimmt die mittlere Rauigkeitslänge aufgrund der dann hinzukommenden Wald- und Siedlungsflächen zu. Ferner ist zu berücksichti-gen, dass zum einen die im CORINE-Kataster für den Nahbereich des Standorts ab-gebildeten Rauigkeiten weder voll den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen (diese in der Tat unterbewerten) noch die zukünftige Entwicklung des Gewerbeparks reflektieren können, die gegenüber dem CORINE-Kataster zu einer Zunahme der Rauigkeiten im Umfeld führen wird. Da in der Ausbreitungsrechnung keine Gebäude explizit berücksichtigt werden (vgl. Kapitel 6.9.1) ist es zudem sachgemäß die Rauig-keitslänge um bis zu zwei Stufen zu erhöhen. Den Ausbreitungsrechnungen wird da-her eine mittlere Rauigkeitslänge von z0 = 1,0 m zugrunde gelegt, was vorliegend ei-nem konservativen Ansatz entspricht.

Die Verdrängungshöhe d0 ergibt sich nach Nr. 8.6 in Anhang 3 der TA Luft im vorlie-genden Fall aus z0 zu d0 = z0 × 6.

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Abbildung 9. Ausschnitt aus dem CORINE-Kataster.

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6.8 Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit

Durch Wahl einer ausreichenden Partikelzahl (Qualitätsstufe 1, entspricht einer Teil-chenrate = 4 s-1) bei der Ausbreitungsrechnung wurde darauf geachtet, dass die mo-dellbedingte statistische Unsicherheit des Berechnungsverfahrens, berechnet als statistische Streuung des berechneten Wertes, im Immissionsmaximum weniger als 3 vom Hundert des Immissions-Jahreskennwertes betragen hat.

6.9 Berücksichtigung von Bebauung und Gelände

6.9.1 Bebauung

Sofern die Schornsteinhöhe weniger als das 1,7fache der in einem Umkreis des sechsfachen der Schornsteinhöhe gelegenen Gebäude beträgt, sind diese gemäß Anhang 3 Nr. 10 der TA Luft im Rechenmodell zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sind keine Gebäude geplant, die auf diese Weise zu berücksichtigen wären. Es wurden daher keine Gebäude explizit in der Ausbreitungsrechnung abgebildet.

6.9.2 Gelände

Neben der Bebauung müssen gemäß TA Luft, Anhang 3, Nr. 10 zusätzlich Gelän-deunebenheiten berücksichtigt werden, wenn die resultierenden Steigungen den Wert von 0,05 (bezogen auf eine horizontale Bezugsstrecke in Länge der doppelten Schornsteinhöhe, überschreiten. Dies ist im vorliegenden Rechengebiet der Fall. Die Bereiche umfassen ca. 0,7 % des Rechengebietes. Im Rechengebiet sind keine Stei-gungen von mehr als 0,20 vorhanden (s. Abbildung 10).

Zur Berücksichtigung der Orographie bei der Berechnung des Windfeldes wurden die Höhendaten im Rechengebiet in Form eines Digitalen Höhenmodells (DHM) in einer Rasterauflösung von 50 m zugrunde gelegt [41].

Unter Berücksichtigung der Geländegestalt und der Abgasüberhöhung ist kein rele-vanter Einfluss von Kaltluft auf die Immissionssituation zu erwarten.

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Abbildung 10. Geländesteigungen im Rechengebiet.

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6.10 Verwendetes Ausbreitungsmodell

Die Berechnungen wurden mit AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x [42] und LASAT in der Version 3.3.40 [43] durchgeführt. Die Programme entsprechen den Anforderun-gen der TA Luft (Anhang 3), der GIRL (Nr. 4.5) sowie der VDI Richtlinie 3945 Blatt 3 [45].

6.11 Ergebnisse

6.11.1 Beurteilungsgrundlagen

6.11.1.1 TA Luft

Die der Beurteilung zu Grunde zu legenden Immissions-Jahreswerte ergeben sich aus den Vorschriften der TA Luft [27] und sind für die verschiedenen Schutzgüter in der folgenden Tabelle 12 zusammengefasst.

Tabelle 12. Immissions-Jahreswerte und Irrelevanzschwellen nach TA Luft [27].

Immissions-werte gem.

Irrelevanz-schwellen gem.

Komponenten Immissionswerte (Jahresmittel)

Irrelevanzschwellen

4.2.1 4.2.2 Schwebstaub (PM-10) SO2 NO2

40 50 40

µg/m³ ≤ 3,0 ≤ 3,0 ≤ 3,0

% vom Immissionswert

4.3.1 4.3.2 Staubniederschlag (nicht gefährdender Staub)

0,35 g/m²d ≤ 10,5 mg/(m²×d)

4.4.1 4.4.3 SO2 NOx (als NO2)

20 (1) 30 (1)

µg/m³ ≤ 2 ≤ 3

µg/m³

(1) Diese Immissionswerte zum Schutz von Ökosystemen bzw. der Vegetation sind im Beurteilungsge-biet nur anzuwenden, soweit die Beurteilungspunkte zur Überprüfung dieser Immissionswerte mehr als 20 km von Ballungsräumen oder 5 km von anderen bebauten Gebieten, Industrieanlagen oder Straßen entfernt sind.

Für Kohlenmonoxid ist in der 39. BImSchV ein Immissionsgrenzwert von 10 mg/m³ als höchster 8h-Mittelwert pro Tag festgelegt. In der TA Luft hingegen ist kein Immis-sionswert für die Komponente Kohlenmonoxid festgelegt. Dieser Sachverhalt trägt der Tatsache Rechnung, dass Kohlenmonoxid aus industriellen Quellen aus lufthygi-enischer Sicht eine untergeordnete Rolle spielt (entsprechende Emissionsbegren-zungen in TA Luft oder 13. BImSchV zielen vielmehr auf die Sicherstellung eines hin-reichend hohen Ausbrands). Vor diesem Hintergrund wird die Emissionskomponente Kohlenmonoxid im Rahmen der Ausbreitungsrechnung nicht berücksichtigt.

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6.11.1.2 Stickstoffdeposition

Als Beurteilungswerte für die Stickstoffdeposition in FFH-Gebieten können die soge-nannten Critical Loads für Ökosysteme der Berner Liste (z. B. in [47], [48], [49]) bzw. deren Aktualisierung in Noordwijkerhout 2010 (vgl. [50], [51]) herangezogen werden.

Das Kieler Institut für Landschaftsökologie [52] definiert als relevanten Schwellenwert eine Zusatzbelastung durch Stickstoffdeposition in der Größenordnung von 3 % des Critical Loads. Der 3 %-Wert ist demnach niedriger als der Umfang der verschiede-nen natürlichen Prozesse, die einen Entzug von anfallenden Stickstoffverbindungen bewirken. Solange dieser Schwellenwert nicht überschritten wird, können ohne ver-tiefte Prüfungen signifikante Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.

Die 3 %-Bagatellschwelle wurde mit dem Urteil des BVerwG vom 14.04.2010 zur A44 (BVerwG 9 A 5.08) anerkannt, insbesondere dann, wenn die Vorbelastung den CL um mehr als das Doppelte überschreitet. Gemäß dem BVerwG gilt die Bagatell-schwelle auch für FFH-Lebensraumtypen, die sich in einem ungünstigen Erhaltungs-zustand befinden. In der aktuellen Fachdiskussion wird die 3 %-Bagatellschwelle un-abhängig von der Vor- bzw. Gesamtbelastung definiert, z. B. in [54].

Im Hinblick auf die Beurteilung von Stickstoffdepositionen befinden sich derzeit „Ab-schneidekriterien“ in der fachlichen Diskussion, ab denen eine Beurteilung von vor-habensbedingten Zusatzbelastungen bzgl. Stickstoffeinträgen überhaupt noch sinn-voll bzw. möglich ist. Als Abschneidekriterium ist dabei einerseits zwangsläufig die Grenze definiert, ab der sich Zusatzeinträge überhaupt noch sicher messtechnisch nachweisen lassen bzw. mit der notwendigen Genauigkeit modellierbar sind, ande-rerseits soll durch ein Abschneidekriterium überprüft werden, ob sich solche Einwir-kungen verschiedener Vorhaben überschneiden. Dabei gilt, dass vorhabensbezo-gene Auswirkungen (isoliert betrachtet für das Einzelvorhaben oder in der Summati-onswirkung) erst ermittelt werden können, wenn die vorhabensbezogene Zusatzbe-lastung das Abschneidekriterium überschreitet.

In Nordrhein-Westfalen wird derzeit seitens des LANUV NRW im Rahmen aktueller Großvorhaben ein Abschneidekriterium zur Ermittlung der Grenze eines Betrach-tungsraumes von < 100 g N/(ha × a) für Einzelvorhaben empfohlen. Danach sind nur solche FFH-Gebiete einer Auswirkungsbeurteilung zu unterziehen, in denen eine projektbezogene Zusatzbelastung von mindestens 100 g N/(ha×a) prognostiziert wird. Liegt eine prognostizierte Zusatzbelastung unterhalb dieses Wertes, so ist diese Zusatzbelastung in einem FFH-Gebiet bereits aus Gründen der Unsicherheiten bei der Depositionsberechnung nicht zu berücksichtigen.

Der LANUV-Ansatz folgt damit auch im Wesentlichen der o. g. Handlungsempfehlung des Kieler Instituts für Landschaftsökologie aus dem Jahr 2008. Bereits in dieser Handlungsempfehlung wurde eine Zusatzbelastung von 0,1 kg N/(ha×a) genannt, ab der aus Gründen der methodischen Ungenauigkeit bei der Depositionsberech-nung keine belastbaren Ergebnisse erhältlich sind und folglich keine Beeinträchti-gungen begründet werden können.

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Gemäß der Einschätzung von Fachexperten des Forschungsvorhabens „Untersu-chung und Bewertung von straßenverkehrsbedingten Nährstoffeinträgen in empfind-liche Biotope“ (FE 84.0102/2009) der Bundesanstalt für Straßenwesen (u. a. FÖA Landschaftsplanung (R. Uhl, J. Lüttmann und A. Kiebel), Bosch & Partner (S. Balla, K. Müller-Pfannenstiel)) werden Zusatzbelastungen unterhalb von 0,3 kg N/(ha×a) nicht berücksichtigt, da sich zu kleine Depositionswerte nicht valide ermitteln lassen. Analog wird auch in [53] und darauf Bezug nehmend in [54] ein vorhabenbezogenes unteres Abschneidekriterium von 0,3 kg N/(ha×a) für die Zusatzbelastung genannt. das im Urteil des BVerwG 9 A 25.12 vom 23.04.2014 (Rdnr. 45) anerkannt wurde.

Auf Grundlage der derzeitigen Fachdiskussion wird ein vorhabenbezogenes unteres Abschneidekriterium von 0,3 kg N/(ha×a) für die vorliegende Betrachtung angesetzt.

6.11.1.3 Säureeinträge

Das tolerierbare Maß der Säuredeposition wird analog zur Stickstoffdeposition in Critical Loads ausgedrückt. Die Ermittlung der Critical Loads für die Säuredeposition erfolgt dabei üblicherweise mittels der sogenannten Massenbilanzmethode. Dabei finden eine Reihe von Eingangsparametern (u. a. pH-Wert im Boden, Wasserhaus-halt, Pflanzenwuchs etc.) Eingang in die Berechnung der Critical Loads.

Im Hinblick auf die Beurteilung von vorhabensbedingten Zusatzbelastungen wird in der wissenschaftlichen Diskussion im Wesentlichen einvernehmlich eine Bagatell-schwelle von 3 % der Critical Loads befürwortet. Nur bei Überschreitung der 3 %-Schwelle werden weitere Kriterien (betroffener Flächenanteil am LRT, funktionale Bedeutung und Besonderheit der betroffenen Bestände) hinzugezogen. Bei einer Unterschreitung der 3 %-Bagatellschwelle ist nicht von einem signifikanten Ursa-chenbeitrag, d.h. einer Beeinträchtigung, auszugehen. Das OVG NRW hat mit Urteil vom 01.12.2011 eine Bagatellschwelle von 3 % auch für versauernde Schadstoff-einträge anerkannt (Az. 8 D 58/08.AK, Rn. 732 bei juris).

Für die Definition des vorhabensbezogenen Betrachtungsraums für versauernd wir-kende Einträge wurde entsprechend der Grenzen der Nachweisbarkeit und der Mo-dellierung 30 eq(N+S)/(ha×a) angewendet [55].

6.11.1.4 Gasförmige Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete

Für die Beurteilung der Erheblichkeit der zusätzlichen projektbedingten gasförmigen Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete in das Umweltkompartiment Luft kann auf die „Critical Levels“ des Brandenburger Papiers [56] zurückgegriffen werden. Bei Unter-schreitung dieser Beurteilungswerte sind nach aktuellem Kenntnisstand auch lang-fristig keine signifikant schädlichen Effekte an Ökosystemen oder Teilen davon zu erwarten.

Im Brandenburger Papier wird für den Regelfall eine Bagatellschwelle von 5 % des Beurteilungswertes (Critical Level) genannt. Diese Bagatellschwelle befindet sich zurzeit in der fachlichen Diskussion.

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Die Beurteilungswerte im Anhang 4A des Brandenburger Papiers für das Umwelt-kompartiment Luft („Critical Levels“) sind für die hier relevanten Stoffe Schwefeldioxid (SO2) und Stickstoffoxide (NOX, angegeben als NO2) nach 39. BImSchV sowie Nr. 4.4 der TA Luft als mittlere jährliche Immissionskonzentration definiert, vgl. Tabelle 13.

Tabelle 13. Beurteilungswerte für Schadstoffeinträge in Luft (Critical Levels).

Schadstoff / Stoffgruppe Critical Level in µg/m³

Stickstoffoxide (NOX, angegeben als NO2) 30

Schwefeldioxid (SO2) 20

Als Bagatellschwelle für die projektbedingte Zusatzbelastung werden 5 % des Beur-teilungswertes zugrunde gelegt.

6.11.2 Darstellung der Ergebnisse der Immissionsprognose

Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen in Abbildung 11 bis Abbildung 16 gra-fisch dargestellt. Aufgrund der Windrichtungshäufigkeitsverteilung liegt das Maximum der durch den Betrieb der Anlage hervorgerufenen Zusatzbelastung nordöstlich des Standortes. Es ist ferner zu erkennen, dass das Immissionsmaximum sicher inner-halb des Rechengebiets liegt. Außerhalb ergeben sich somit keine höheren Zusatz-belastungen als nachfolgend dargestellt.

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Abbildung 11. Kenngrößen für die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung durch NO2, 50% Teil-last, 6.260 h/a Erdgas, 2.200 h/a Heizöl EL, 300 h/a Heizöl EL dry, FFH-Gebiete (rot), Irrele-vanzkriterium nach Nr. 4.2.2 TA Luft: 3,0 % des Immissionsjahreswerts von 40 µg/m³, ent-spricht ca. 1,2 µg/m3.

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Abbildung 12. Kenngrößen für die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung durch Schwebstaub (PM10), 50% Teillast, 6.260 h/a Erdgas, 2.200 h/a Heizöl EL, 300 h/a Heizöl EL dry, FFH-Ge-biete (rot), Irrelevanzkriterium nach Nr. 4.2.2 TA Luft: 3,0 % des Immissionsjahreswerts von 40 µg/m³, entspricht ca. 1,2 µg/m3.

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Abbildung 13. Kenngrößen für die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung durch NOx, 50% Teil-last, 6.260 h/a Erdgas, 2.200 h/a Heizöl EL, 300 h/a Heizöl EL dry, FFH-Gebiete (rot), Irrele-vanzkriterium nach Nr. 4.4.3 TA Luft 3 µg/m3.

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Abbildung 14. Kenngrößen für die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung durch SO2, 50% Teil-last, 6.260 h/a Erdgas, 2.200 h/a Heizöl EL, 300 h/a Heizöl EL dry, FFH-Gebiete (rot), Irrele-vanzkriterium nach Nr. 4.2.2 TA Luft ca. 1,5 µg/m3 und nach Nr. 4.4.3 TA Luft 2 µg/m3.

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Abbildung 15. Kenngrößen für die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung durch Stickstoff-deposition, 50% Teillast, 6.260 h/a Erdgas, 2.200 h/a Heizöl EL, 300 /a Heizöl EL dry, FFH-Gebiete (rot), anlagenspezifisches Abschneidekriterium nach Balla et al. 0,3 kg N/(ha*a).

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Abbildung 16. Kenngrößen für die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung durch Säureeinträge, Depositionsgeschwindigkeit Mesoskala, 50% Teillast, 6.260 h/a Erdgas, 2.200 h/a Heizöl EL, 300 h/a Heizöl EL dry, FFH-Gebiete (rot), Grenze für den Betrachtungsraum nach LANUV bzw. OVG Münster 30 eq/(ha*a).

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Abbildung 17. Kenngrößen für die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung durch Säureeinträge, Depositionsgeschwindigkeit Wald, 50% Teillast, 6.260 h/a Erdgas, 2.200 h/a Heizöl EL, 300 h/a Heizöl EL dry, FFH-Gebiete (rosa), FFH-Gebiete (rot), Grenze für den Betrachtungs-raum nach LANUV bzw. OVG Münster 30 eq/(ha*a).

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6.11.3 Beurteilung der Immissionskonzentrationen, der Stickstoffdeposition und der Säureeinträge

Die maximalen Kenngrößen für die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung sind in Tabelle 14 ausgewiesen. Zur Bewertung sind die Irrelevanzkriterien der TA Luft gegenübergestellt. In der Tabelle sind zusätzlich die Stickstoffdepositionen und Säureeinträge dargestellt, die für die nach § 34 (1) besonders geschützten Gebiete (FFH-Gebiete) bedeutsam sind.

Tabelle 14. Vergleich der maximalen Immissionszusatzbelastungen im Jahresmittel (IJZmax) und Vergleich mit den Irrelevanzkriterien der TA Luft sowie Darstellung der Stickstoffdeposi-tion, des Säureeintrags, der Stickstoffoxid- und Schwefeldioxidimmissionen im Immissions-maximum und im meist betroffenen FFH-Gebiet (FFH-Gebiet Nr. 7428-301 „Donau-Auen zwischen Thalfingen und Höchstädt“) in den beiden Betriebszuständen.

Aus den Ergebnissen ist ersichtlich, dass die in Kapitel 6.11.1 aufgeführten Irrele-vanz- und Abschneidekriterien bei dem geplanten Betrieb (6.260 h/a Erdgas, 2.200 h/a Heizöl EL, 300 h/a Heizöl EL dry) an den relevanten Immissionsorten un-terschritten werden.

Bei den oben gezeigten Ergebnissen ist eine Betrachtung der Vorbelastung für die Beurteilung nicht erforderlich. Die Zusatzbelastung an NO2 und PM10 hält nicht nur das Irrelevanzkriterium nach Nr. 4.2.2 TA Luft (3,0 % vom Immissionswert) ein, son-dern beträgt auch weniger als 1 % des Immissions-Jahreswertes.

Schadstoff I J Zmax Irrelevanz- bzw.

Abschneide-kriterium

Immissions-Jahreswert/

Critical Level

Schutzziel

Stickstoffdioxid (NO2) 0,15 µg/m³ ca. 1,2 µg/m³ 40 µg/m³ menschliche Gesundheit

Schwebstaub (PM10) 0,02 µg/m³ ca. 1,2 µg/m³ 40 µg/m³ menschliche Gesundheit

Staubdeposition 0,02 mg/(m2*d) 10,5 mg/(m2*d) 0,35 g/(m2*d)

Stickstoffoxide (als NO2) 0,29 µg/m³ 3 µg/m³ 30 µg/m³ Ökosysteme, Vegetation

Stickstoffoxide (als NO2) im FFH-GebietNr. 7428-301

0,29 µg/m³ ca. 1,5 µg/m³ 30 µg/m³ Ökosysteme, Vegetation

Schwefeldioxid (SO2) 0,06 µg/m³ ca. 1,5 µg/m³ 50 µg/m³ menschliche Gesundheit

2 µg/m³ 20 µg/m³ Ökosysteme, Vegetation

Schwefeldioxid (SO2) im FFH-GebietNr. 7428-301

0,06 µg/m³ ca. 1,0 µg/m³ 20 µg/m³ Ökosysteme, Vegetation

Stickstoffdepositionim FFH-GebietNr. 7428-301

0,05 kg/(ha*a) 0,3 kg/(ha*a) - Ökosysteme, Vegetation

Säureeintrag Mesoskalaim FFH-GebietNr. 7428-301

9 eq/(ha*a) 30 eq/(ha*a) - Ökosysteme, Vegetation

Säureeintrag Waldim FFH-GebietNr. 7428-301

12 eq/(ha*a) 30 eq/(ha*a) - Ökosysteme, Vegetation

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Nach Nr. 4.2.2 der TA Luft sind in dem Fall, dass die Gesamtbelastung die Immissi-onsgrenzwerte überschreitet, zusätzlich Maßnahmen über den Stand der Technik hinaus zu ergreifen. Nach den Auslegungshinweisen des LAI zur TA Luft [58], sind Maßnahmen über den Stand der Technik bei Zusatzbelastungen (einer Anlage) bis maximal 1 % des Immissions-Jahreswertes unverhältnismäßig. Ein kausaler Beitrag zur Immissionssituation besteht dann nicht [59].

Selbst wenn im Untersuchungsgebiet eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte vorläge, wären bei der betrachteten Anlage kein zusätzlichen Maßnahmen über den Stand der Technik zu treffen da das o. g. 1 %-Kriterium eingehalten wird. Eine Be-trachtung der Vorbelastung kann somit entfallen.

Für die Berechnung der SO2-Emissionen im Erdgasbetrieb wurde entsprechend den Angaben der bayernets GmbH ein Gesamtschwefelgehalt des eingesetzten Erdga-ses von max. 20 mg/m3 angesetzt. Dies entspricht der aktuellen Erdgasqualität. Für den Fall, dass sich die Erdgasqualität in Zukunft ändern sollte, wird das für den Säu-reeintrag zugrunde gelegte Kriterium von 30 eq(N+S)/(ha × a) im FFH-Gebiet auch dann noch eingehalten, wenn der Gesamtschwefelgehalt im Erdgas auf bis zu ca. 170 mg/m3 ansteigen würde.

Vorliegend wurde konservativ ein ganzjähriger Teillastbetrieb bei 50 % Last zugrunde gelegt. Zum Vergleich werden die Ergebnisse für Volllast und 70 % Teillast im Ver-gleich zu 50 % Teillast exemplarisch für NOx und SO2 in Tabelle 15 dargestellt. Es ist zu erkennen, dass die höchsten Schadstoffimmissionen bei dem Betriebszustand 50 % Teillast hervorgerufen werden.

Tabelle 15. Ergebnisse der Immissionsprognose für 100 % Volllast und 70 % Teillast im Vergleich zu 50 % Teillast exemplarisch für NOx und SO2.

In Tabelle 16 sind zum Vergleich die Ergebnisse der Immissionsprognose, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt wurde (vgl. Müller-BBM-Bericht Nr. M90015/05), dargestellt. In diesem Gutachten wurden 2 verschiedene Emissions-szenarien betrachtet: Szenario 1 beschreibt den ungünstigsten Betriebszustand mit 8.760 h/a Betrieb der Gasturbinen in Teillast bei 70 % und Szenario 2 beschreibt den repräsentativen Betriebszustand mit 2.000 h/a Teillastbetrieb, 6.000 h/a Volllastbe-trieb und 500 h/a Betrieb der Kessel.

Schadstoff I J Zmax

50 % Teillast

I J Zmax

70 % Teillast

I J Zmax

Volllast

Stickstoffoxide (als NO2) 0,29 µg/m³ 0,25 µg/m³ 0,16 µg/m³

Stickstoffoxide (als NO2) im FFH-GebietNr. 7428-301

0,29 µg/m³ 0,25 µg/m³ 0,16 µg/m³

Schwefeldioxid (SO2) 0,06 µg/m³ 0,05 µg/m³ 0,05 µg/m³

Schwefeldioxid (SO2) im FFH-GebietNr. 7428-301

0,06 µg/m³ 0,05 µg/m³ 0,05 µg/m³

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Tabelle 16. Ergebnisse der Immissionsprognose, die im Rahmen des Bebauungsplanverfah-rens durchgeführt wurde (vgl. Müller-BBM-Bericht Nr. M90015/5) – Vergleich der maximalen Immissionszusatzbelastungen im Jahresmittel (IJZmax) mit der aktuellen Studie und Vergleich mit den Irrelevanzkriterien der TA Luft sowie Darstellung der Stickstoffdeposition, des Säure-eintrags, der Stickstoffoxid- und Schwefeldioxidimmissionen im Immissionsmaximum und im meist betroffenen FFH-Gebiet (FFH-Gebiet Nr. 7428-301 „Donau-Auen zwischen Thalfingen und Höchstädt“) in den beiden Betriebszuständen.

Es ist ersichtlich, dass sich bei der vorliegenden Planung, insbesondere aufgrund der hohen Wärmeströme und der damit verbundenen thermischen Überhöhung, deutlich geringere Stickstoff- und Säureeinträge in das FFH-Gebiet ergeben, als bei der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens betrachteten Planung.

Schadstoff I J Zmax

aktuelle Studie

I J Zmax

Szenario 1M90015

I J Zmax

Szenario 2M90015

Irrelevanz- bzw.

Abschneide-kriterium

Immissions-Jahreswert/

Critical Level

Stickstoffdioxid (NO2) 0,15 µg/m³ 0,93 µg/m³ 0,69 µg/m³ ca. 1,2 µg/m³ 40 µg/m³

Schwebstaub (PM10) 0,02 µg/m³ - - ca. 1,2 µg/m³ 40 µg/m³

Staubdeposition 0,02 mg/(m2*d) - - 10,5 mg/(m2*d) 0,35 g/(m2*d)

Stickstoffoxide (als NO2) 0,29 µg/m³ 2,97 µg/m³ 1,91 µg/m³ 3 µg/m³ 30 µg/m³

Stickstoffoxide (als NO2) im FFH-GebietNr. 7428-301

0,29 µg/m³ 2,58 µg/m³ 1,82 µg/m³ ca. 1,5 µg/m³ 30 µg/m³

Schwefeldioxid (SO2) 0,06 µg/m³ 0,05 µg/m³ 0,04 µg/m³ ca. 1,5 µg/m³ 50 µg/m³

2 µg/m³ 20 µg/m³

Schwefeldioxid (SO2) im FFH-GebietNr. 7428-301

0,06 µg/m³ 0,04 µg/m³ 0,03 µg/m³ ca. 1,0 µg/m³ 20 µg/m³

Stickstoffdepositionim FFH-GebietNr. 7428-301

0,05 kg/(ha*a) 0,34 kg/(ha*a) 0,25 kg/(ha*a) 0,3 kg/(ha*a) -

Säureeintrag Mesoskalaim FFH-GebietNr. 7428-301

9 eq/(ha*a) 28 eq/(ha*a) 21 eq/(ha*a) 30 eq/(ha*a) -

Säureeintrag Waldim FFH-GebietNr. 7428-301

12 eq/(ha*a) - - 30 eq/(ha*a) -

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6.12 Sonderfallbetrachtung Formaldehyd

Vor dem Hintergrund der Anwendung des allgemeinen, für den Leistungsbereich ab 70 % einzuhaltenden Emissionsgrenzwerts nach Vollzugsempfehlung Formaldehyd [24] von 5 mg/m³ (bei der Methanoxidation stellt Formaldehyd ein Zwischenprodukt dar, das in geringen Mengen freigesetzt werden kann) erfolgt vorsorglich eine Son-derfallbetrachtung zur Beurteilung der Umwelt- und Gesundheitsrelevanz der hieraus resultierenden Zusatzbelastung.

Für Formaldehyd liegt kein Immissionswert in der TA Luft, 39. BImSchV oder ande-ren Rechtsgrundlagen vor. Von Seiten des LAI wird ebenfalls kein expliziter Orientie-rungswert für die Sonderfallprüfung genannt.

Eine besondere Bedeutung erhält Formaldehyd aufgrund seiner Einstufung als kan-zerogener Stoff (besteht der begründete Verdacht auf kanzerogenes Potential); in der GESTIS-Stoffdatenbank [60] wird zur kanzerogenen Wirkung folgendes zusammen-gefasst:

So löste in Inhalationsversuchen an Nagern die Bildung von Tumoren an der Nasen-schleimhaut aus, wobei Schleimhautläsionen und regenerative Zellproliferationen vorausgingen.

Für den Menschen erlaubten zahlreiche ältere Studien keine eindeutigen Schlussfol-gerungen. Daten aus neuen, erweiterten epidemiologischen Untersuchungen weisen aber auf die Möglichkeit analoger kanzeröser Veränderungen hin.

Verschiedene Expertengremien sehen nach Neubewertung aller Daten den Nach-weis eines Zusammenhanges von Formaldehyd-Exposition und der Entwicklung von Nasen-Rachen-Tumoren (Nasopharyngealtumoren) beim Menschen als nunmehr gesichert an.

Den speziellen Mechanismus der Tumorbildung sowie die umfänglichen epidemiolo-gischen Daten berücksichtigend, wird bei niedrigen F.-Expositionen, die keine Steige-rung der Zellproliferation bewirken, der Beitrag zum Krebsrisiko des Menschen aber als vernachlässigbar bewertet. Nationale Expertengremien leiteten als "safe level" für die Allgemeinbevölkerung 0,1 ppm, für berufliche Expositionen 0,3 ppm ab.

Als Arbeitsplatzgrenzwert wird in der TRGS 900 in Umsetzung der o. g. Empfehlun-gen eine Luftkonzentration von 0,37 mg/m³ (bzw. 0,3 ml/m³ festgelegt[1], dies ent-spricht auch der Empfehlung der MAK-Werte-Kommission.

Im Hinblick auf den oben diskutierten safe-level für die Allgemeinbevölkerung von 0,1 ml/m³ bzw. 0,1 ppm, entsprechend ca. 0,12 mg/m³ (entsprechend 120 µg/m³), wird vorgeschlagen, im Zuge der Sonderfallprüfung diesen Wert bzw. eine an diesem orientierte Irrelevanzschwelle von 3,0 % dieses Werts heranzuziehen.

[1] Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 2

Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro Schicht; Abstand 1 h

Kategorie I - Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegs-sensibilisierende Stoffe

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Die maximale Zusatzbelastung durch Formaldehyd – hier beispielhaft abgeschätzt für den Fall einer ganzjährigen Freisetzung der maximal zulässigen Fracht im Volllast-betrieb von 12,8 kg/h mit den Ableitbedingungen im Erdgasbetrieb und 50 % Teillast – ist in der nachfolgenden Tabelle dem vorgeschlagenen Beurteilungsmaßstab ge-genübergestellt.

Tabelle 17. Maximaler jahresmittelwert der Zusatzbelastung (IJZ) durch Formaldehyd (abgeschätzt durch Skalierung gemäß Emissionsstärke aus berechneter, in AUSTAL2000.log im Anhang dokumen-tierter SO2-Zusatzbelastung) mit Bewertung nach dem „safe level“ für die Allgemeinbevölkerung (BW).

BuP/ AnP BW („safe level“ für Allgemeinbevölkerung) IJZ

[µg/m³] [µg/m³] [% BW]

IJZmax 120 0,02 << 0,1 %

Es zeigt sich, dass die Zusatzbelastung weit unter der vorgeschlagenen Irrelevanz-schwelle von 3,0 % bezogen auf den „safe level“ für die Allgemeinbevölkerung liegt und als verschwindend gering zu bezeichnen ist.

Von der Weltgesundheitsorganisation WHO wird für die Beurteilung der Luftgüte ein konservativerer Richtwert von 100 µg/m³ im 30-Minuten-Mittel empfohlen.

In der nachfolgenden Tabelle wird das maximale Stundenmittel der Zusatzbelastung – hier beispielhaft abgeschätzt aus dem Modellfall einer ganzjährigen Freisetzung der maximal zulässigen Fracht im Volllastbetrieb von 12,8 kg/h mit den Ableitbedingun-gen im Erdgasbetrieb und 50 % Teillast – diesem Richtwert gegenübergestellt.

Tabelle 18. Maximaler Stundenmittelwert der Zusatzbelastung (IJS) durch Formaldehyd (abgeschätzt durch Skalierung gemäß Emissionsstärke aus berechneter, in AUSTAL2000.log im Anhang dokumen-tierter SO2-Zusatzbelastung) mit Bewertung nach dem WHO-Richtwert (WHO-RW).

BuP/ AnP WHO-RW, 30 min-Mittel IJS

[µg/m³] [µg/m³] [% RW]

IJSmax 100 8,2 8,2

Bei einem maximalen Stundenmittel von 8 µg/m³ kann das maximale Halbstundenmittel maximal 16 µg/m³ betragen, in der Realität wird es sich zwischen 8 und 16 µg/m³ bewegen.

Es zeigt sich, dass auch die Kurzzeitspitzen der Zusatzbelastung weit unter dem ent-sprechenden WHO-Richtwert liegen.

Vor diesem Hintergrund erscheint gesichert, dass es durch das Vorhaben nicht zu erheblichen, auf Formaldehyd-Emissionen zurückzuführende Gefahren insbesondere für die menschliche Gesundheit kommt.

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Aufgrund der deutlichen Unterschreitung der herangezogenen) Beurteilungskriterien sowohl für die Dauer- (mehrere Größenordnungen) als auch die Kurzzeitexposition (Faktor 6 bis 12) für den hier betrachteten theoretischen Modellfall11 erwiese sich auch die Freisetzung einer ggf. moderat (also - wie nach Daten der Vorhabenträgerin so auch zu erwarten - nicht um Größenordnungen) höheren Fracht im emissionssei-tig nicht normativ geregelten Teillastbereich mit den Schutzzielen vereinbar.

11 einer ganzjährigen Freisetzung der maximal zulässigen Fracht im Volllastbetrieb von 12,8 kg/h mit den Ableitbedingungen im Erdgasbetrieb und 50 % Teillast.

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7 Abfälle Als Abfall aus dem Betrieb der Anlage fällt Altöl aus dem Ölabscheider an. Die ölhal-tigen Abwässer werden im Ölabscheider der Anlage abgeschieden. Das angefallene Altöl wird anschließend in Gebinde gefüllt und im Altöllager zur Abholung bereitge-stellt.

Zudem fällt Abwasser aus dem Offline-Betrieb der Verdichterwäsche an. Wenn der Sammelbehälter der Verdichterwäsche gefüllt ist, wird er von einem Entsorgungs-unternehmen geleert und die Flüssigkeit als Abfall entsorgt.

Alle Abfälle werden einer externen Entsorgung zugeführt. Ferner fallen Abfälle bei Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei Revisionen an. Die zu erwartenden Anfälle sind in Tabelle 19 zusammengestellt.

Anfallende Schlämme aus Abscheideanlagen werden durch ein Entsorgungsunter-nehmen entfernt und entsorgt. Eine Zwischenlagerung auf dem Gelände erfolgt nicht.

Leergebinde von Chemikalien und Ölen (AVV-Nr. 15 01 10*) fallen u. a. in der Was-seraufbereitung, der Werkstatt oder im Labor an.

In der Gaskraftwerksanlage sowie bei den Erdgasverdichtern werden zur Schmierung größere Mengen an Turbinenölen (Schmieröl) eingesetzt. Das in den Schmierölmo-dulen umgewälzte Schmieröl muss periodisch ausgetauscht werden. Ein solcher Öl-wechsel erfolgt ca. alle 5 Jahre für die Gasturbine. Verbrauchtes Öl (AVV-Nr. 13 02 05*) wird durch eine Entsorgungsfirma entsorgt.

Zudem fällt Altöl bei Wartungsarbeiten an diversen Stellen auf den Betriebsgelände an. Dieses Altöl wird in Gebinden gesammelt und zur Abholung bereitgestellt.

Anfallende Filtermatten werden vom Lieferanten zurückgenommen und ordnungs-gemäß entsorgt.

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Tabelle 19. Abfälle aus dem Betrieb der Gasturbine und Abfallschlüsselnummern nach AVV.

Lfd. Nr.

Bezeichnung Bezeichnung nach AVV Schlüssel-nummer

nach AVV

1 Altöl aus Ölabscheider Öle aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 06*

2 Abwasser aus der Offline-Verdichterwäsche GT

wässrige Schlämme aus der Kesselreini-gung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 01 22*

3 Diverse Altöle (Hydrauliköle)

nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

13 02 05*

4 Schlämme aus Leicht-flüssigkeitsabscheidern

Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 02*

5 Leergebinde von Chemikalien und sonstigen Zusatzstoffen

Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

15 01 10*

6 Ölverunreinigte Betriebsmittel

Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließ-lich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

15 02 02*

7 Luftfiltermatten Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjeni-gen, die unter 15 02 02 fallen

15 02 03

8 Restinhalte geleerter Gasflaschen

Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)

16 05 04*

9 Feststoff aus Überlaufbauwerk und Schlammwasserbecken

Sandfangrückstände 19 08 02

10 Verbrauchte Ionenaus-tauscherharze

Gesättigte oder gebrauchte Ionenaus-tauscherharze

19 09 05

11 Metallschrott Metalle 20 01 40

12 Leuchtstoffröhren und ähnliche Betriebsmittel

Leuchtstoffröhren und andere quecksilber-haltige Abfälle

20 01 21*

Der Anfall dieser Abfälle ist unvermeidbar. Sie werden entsprechend der einschlägi-gen Vorgaben ordnungsgemäß entsorgt.

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Im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Reparaturen oder Wartungsarbeiten kön-nen u. a. folgende Abwässer anfallen: Abwasser aus Neutralisationstank VEA, Kon-zentrat Umkehrosmose aus Vollentsalzung, Kondensaten aus den Kaminen, Sanitär-abwasser sowie Abwasser aus Druckluftanlage.

Für die anfallenden Abwässer wird soweit erforderlich eine Indirekteinleitung bean-tragt.

Daneben können noch Abfälle während der Bauzeit anfallen. Die beauftragten Fir-men zur Errichtung der Anlagen und der Bauwerke werden nach Angaben der Vor-habenträgerin vertraglich zur getrennten Erfassung der anfallenden Abfälle und Rückstände verpflichtet und haben die ordnungsgemäße Entsorgung der Bauleitung nachzuweisen.

Die beim Betrieb der Anlage sowie während der Bauphase anfallenden, nicht ver-meidbaren Abfälle können ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes [2] und der sonstigen für die Ab-fälle geltenden Vorschriften sind zu beachten.

Die Betreiberpflichten zur Abfallwirtschaft gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 BImSchG kön-nen bei antragsgemäßer Errichtung und antragsgemäßem Betrieb und bei sinnge-mäßer Berücksichtigung der im Anhang genannten Auflagenvorschläge als erfüllt angesehen werden.

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8 Anwendbarkeit der Störfallverordnung, Anlagensicherheit Nachfolgend wird der Nachweis geführt, ob das Gaskraftwerk Leipheim aufgrund der in der Anlage gehandhabten bzw. auf dem Betriebsgelände vorhandenen gefähr-lichen Stoffe der novellierten Störfall-Verordnung (12. BImSchV) [5] vom Januar 2017 unterliegt.

Hierbei erfolgt zunächst die Ermittlung der im Sinne der StörfallV gefährlichen Stoffe. Die Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgemischen erfolgt hierbei auf Basis von Nr. 2 des Anhangs I der StörfallV gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS-Verordnung).

Zur Einstufung von Stoffen und Gemischen werden die in den Sicherheitsdatenblät-tern ausgewiesenen H-Sätze herangezogen.

Liegen für Stoffgemische keine Daten für die Einstufung der Gefährlichkeitsmerkmale im Sinne von Anhang I StörfallV vor, so erfolgt diese Einstufung auf Basis von An-hang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS-Verordnung). Hierfür werden die Konzentrationen von Stoffen mit störfallrelevanten Eigenschaften ermittelt. Die Einstufung der Stoffgemische erfolgt anschließend in Abhängigkeit von der Konzent-ration und Eigenschaft der Einzelstoffe sowie von deren Kombination untereinander. Es werden die entsprechenden Einstufungskriterien im Sinne von Anhang I CLP/GHS-Verordnung berücksichtigt.

Für die störfallrelevanten Abfälle/Abfallstoffe erfolgt eine Übersetzung der relevanten Einstufungen im Sinne von KAS-25 auf Basis der in Anhang VII Umwandlungstabel-len 1.1 und 1.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS-Verordnung) aufge-führten Übersetzungskriterien für R-Sätze in H-Sätze.

Die ermittelten Mengen der namentlich genannten gefährlichen Stoffe bzw. Stoffe / Stoffgemische gemäß Stoffkategorien werden unter Berücksichtigung der Quotien-ten-Summen-Bildung gemäß Anhang I, Nr. 5 StörfallV den Mengenschwellen des Anhangs I Stoffliste Spalten 4 und 5 gegenübergestellt.

Wird die Mengenschwelle des Anhangs I Stoffliste Spalte 4 StörfallV erreicht bzw. überschritten oder ist die Quotientensumme ≥ 1, so liegen relevante Mengen vor und es gelten in jedem Fall die Pflichten für Betreiber eines Betriebsbereichs der unteren Klasse nach den §§ 3 bis 8a der StörfallV.

Werden in dem Betriebsbereich die Mengenschwellen für gefährliche Stoffe nach An-hang I Stoffliste Spalte 5 StörfallV erreicht bzw. überschritten oder ist die Quotienten-summe ≥ 1, gelten zusätzlich für Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse die erweiterten Pflichten nach den §§ 9 bis 12 StörfallV.

Als gefährliche Stoffe gelten hierbei gemäß § 2 Unterpunkt 4 StörfallV:

„Stoffe oder Gemische, die in Anhang I aufgeführt sind oder die dort festgelegten Kriterien erfüllen, einschließlich in Form von Rohstoffen, Endprodukten, Neben-produkten, Rückständen oder Zwischenprodukten“

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Als Vorhandensein gefährlicher Stoffe gilt gemäß § 2 Unterpunkt 5 StörfallV:

„das tatsächliche oder vorgesehene Vorhandensein gefährlicher Stoffe oder ihr Vor-handensein im Betriebsbereich, soweit vernünftigerweise vorhersehbar ist, dass sie bei außer Kontrolle geratenen Prozessen, auch bei Lagerung in einer Anlage inner-halb des Betriebsbereichs, anfallen, und zwar in Mengen, die die in Anhang I ge-nannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten“

Gemäß Nr. 8 des Anhangs I der StörfallV gilt:

„Gefährliche Stoffe, einschließlich Abfälle, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 fallen, die aber dennoch vorhanden sind oder vor-handen sein können und unter den angetroffenen Bedingungen hinsichtlich ihres Störfallpotenzials gleichwertige Eigenschaften besitzen oder besitzen können, wer-den vorläufig der ähnlichsten Gefahrenkategorie nach Nummer 1 der Stoffliste oder dem ähnlichsten unter Nummer 2 der Stoffliste namentlich genannten Stoffen zuge-ordnet.“

Im Gaskraftwerk Leipheim sind die nachfolgend genannten - in Anhang I aufgeführ-ten - gefährlichen Stoffe vorhanden:

- Erdgas,

- Heizöl EL / Diesel,

- Benzin (für benzingetriebene Kleingeräte, < 50 kg im Betriebsbereich),

- Zündgas,

- Schmieröle, Hydrauliköle und div. Altöle.

- Gefährliche Abfälle fallen in Mengen von höchstens 2 % der relevanten Mengenschwellen an und sind somit im Rahmen der Anwendungsprüfung nicht näher zu betrachten. Hierbei wurde berücksichtigt, dass diese Stoffe nicht als Auslöser eines Störfalls an einem anderen Ort des Betriebsbereichs wirken dürfen.

In Tabelle 20 sind die im Betriebsbereich vorhanden Stoffe und max. Lagermengen (Höchstmengen) aufgeführt, die gemäß Angaben des Antragstellers [20] beantragt werden sollen.

Insbesondere sind gemäß Angaben des Antragstellers [20] zwei Lagertanks zur Lagerung von Heizöl (HEL) sowie Erdgas, Zündgas, Hydrauliköl, Turbinenöl, div, Altöle und Diesel/Benzin auf dem Anlagengelände vorhanden. Heizöl EL soll auf eine maximale Menge von 17.000.000 kg beschränkt werden [20].

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Tabelle 20. Auf dem Betriebsgelände vorhandene Stoffe nach 12. BImSchV, Stoffliste Anhang I gemäß Angaben des Antragstellers [20].

Die individuelle Mengenschwelle der Spalte 4 der Stoffliste im Anhang I der 12. BImSchV wird für Erdölerzeugnisse, vorliegend den Stoff Heizöl EL, überschritten.

Im gegebenen Fall ergibt die Überprüfung auf Anwendbarkeit der Störfallverordnung (12. BImSchV), dass der Betrieb in den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fällt und die Grundpflichten anzuwenden sind. Die gehandhabten Stoffe der Nr. 2.3.3 werden auf maximal 17.000.000 kg begrenzt werden. Wird keine Begrenzung vorge-nommen, wären die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung anzuwenden.

Das Gaskraftwerk Leipheim fällt somit als Betriebsbereich der unteren Klasse unter die Grundpflichten der 12. BImSchV. Maßgeblich hierfür sind die umweltgefährlichen Eigenschaften (Gewässergefährdend E1 bzw. E2). Diese beruhen auf den Gefähr-lichkeitsmerkmalen H400, H410 bzw. H411.

Nr. Gefährliche Stoffe, Einstufung

Kat. Stoffe beantragte Menge

(kg)

Mengen-schwelle Spalte 4

(kg)

Mengen-schwelle Spalte 5

(kg)

Quotient aus beantragter Menge und Mengen-schwelle Spalte 4

Quotient aus beantragter Menge und Mengen-schwelle Spalte 5

1.3.1 umweltgefährlich in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis H400 und H410

E1 Schmieröl Gasturbine, Schmieröl Gasverdichter, Notstromdiesel, div. Altöle

48.800 100.000 200.000 0,488 0,244

1.3.2 umweltgefährlich in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis H 411

E2 Zündgas 10.000 200.000 500.000 0,05 0,02

2.1 Hochentzündliche verflüssigte Gase (einschließlich Flüssiggas) und Erdgas

P Erdgas 980 50.000 200.000 0,02 0,005

2.3.3 Erdölerzeugnisse P,E Heizöl EL / Diesel 17.000.000 2.500.000 25.000.000 6,8 0,68

E 7,338 0,944

P 6,820 0,685

Quotientensumme Kategorien

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Vor Inbetriebnahme ist somit nach bisherigem Kenntnisstand ein Konzept zur Ver-hinderung von Störfällen auszuarbeiten. Eine Erstellung dieses Konzepts ist nicht Gegenstand des vorliegenden Gutachtens. Auf Basis der Anforderungen des § 8 in Verbindung mit Anhang III StörfallV wird vor Inbetriebnahme ein Konzept zur Verhin-derung von Störfällen erstellt werden (vgl. Müller-BBM Projekt Nr. M129870). Dar-über hinaus werden bei der Erstellung des Konzeptes zur Verhinderung von Störfäl-len die Anforderungen aus dem KAS-19 Leitfaden (Stand: Juni 2011) berücksichtigt werden.

Grundsätzlich ist aber der Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG durch Beach-tung und Einhaltung der für den Gefahrschutz maßgebenden gesetzlichen Regelun-gen (wie Brandschutz, Explosionsschutz, Gewässerschutz, Arbeitsschutz, etc.) Rechnung zu tragen, die in anderem Zusammenhang, u. a. im Rahmen des bau- bzw. gewebeordnungsrechtlichen Verfahrens, zu prüfen sind.

Die Anlage wird so errichtet und betrieben, dass sie für den Anlagentyp bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht [20].Es sind organisatorische und technische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorgesehen, vgl. auch Antragsunterlagen.

Die Erzeugung von Strom mittels einer Gasturbinenanlage ist eine bewährte und be-herrschte Technik.

Bei antragsgemäßem Betrieb können somit die Betreiberpflichten nach § 5 BImSchG zum Schutz bzw. zur Vorsorge vor sonstigen Gefahren als erfüllt angesehen werden.

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9 Energienutzung Der Zweck der Anlage ist die Energieumwandlung. Die chemische Energie der Brennstoffe wird durch die Verbrennung in thermische Energie umgewandelt und es wird Nutzenergie in Form von Strom erzeugt.

Auf Basis der weitreichenden Veränderungen der Erzeugungsstruktur in Deutsch-land, die mit der Umsetzung des Ausstiegs aus der Kernenergie und des Ausbau der erneuerbaren Energien einhergeht, ist die Realisierung eines flexiblen, schnell an-fahrbaren Gasturbinenkraftwerks vorgesehen, das auf Grundlage der Regeln der Kapazitätsreserveverordnung - KapResV betrieben werden soll.

Im Gasturbinenkraftwerk Leipheim wird zur möglichst umweltfreundlichen Stromer-zeugung moderne Kraftwerkstechnik eingesetzt. Es handelt sich um ein Gaskraftwerk (Simple-Cycle) der neuen Generation, das mit hohem Wirkungsgrad (ca. 40 % [20]) aus thermischer Energie elektrische Energie erzeugt.

Die Anlage benötigt zum Anfahren selbst elektrische Energie. Diese kann entweder dem Netz entnommen werden oder wird im Schwarzfall über die drei Notstromdie-selaggregate selbst erzeugt.

Das Gaskraftwerk bezieht im Normalbetrieb den elektrischen Strom für die installier-ten Kraftmaschinen und sonstigen Verbraucher (Beleuchtung, Klimatechnik, Leit-technik usw.) von ca. +5 MW aus der eigenen Anlage. Für den Fall, dass die Ei-genversorgung nicht gegeben ist, kann Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden.

Ein höherer Wirkungsgrad könnte durch eine kombinierte Gas- und Dampfturbine er-reicht werden.

Eine Dampfauskopplung und weitere Nutzung des Dampfes zur Energieerzeugung bzw. eine Auskopplung von Fernwärme ist derzeit nicht vorgesehen.

Die Gasturbinenanlage ist derzeit als Reservekraftwerk geplant. Da die Anlage nur diskontinuierlich und oft nur an wenigen Stunden im Jahr betrieben wird sowie auf-grund der Anforderungen, die sich aus der Kapazitätsreserveverordnung ergeben, ist eine Auskopplung von Fernwärme technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll reali-sierbar.

Die Betreiberpflicht zur effizienten Energienutzung gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 4 BIm-SchG kann bei antragsgemäßer Errichtung und antragsgemäßem Betrieb als erfüllt angesehen werden.

Möglichkeiten für eine verbesserte Abwärmenutzung sind fortwährend zu prüfen.

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10 Grundlagen Bei der Erstellung der Beurteilung wurden die folgenden Unterlagen verwendet:

[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftver-unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG), in der aktuellen Fassung.

[2] Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltver-träglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) in der zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachten aktuellen Fassung.

[3] Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der aktuellen Fassung.

[4] Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) in der aktuellen Fassung.

[5] Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) in der zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens aktuellen Fassung.

[6] Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge-setzes (13. BImSchV), vom 2. Mai 2013.

[7] Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses (AVV) in der zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachten aktuellen Fassung.

[8] CD-ROM Topographische Karte Bayern, Maßstab 1 : 50 000 und 1 : 500 000 Bayerisches Landesvermessungsamt München.

[9] CD-ROM Topographische Karte Bayern-Süd, Maßstab 1 : 10 000, Bayerisches Landesvermessungsamt München.

[10] Städtebaulicher Rahmenplan „Fliegerhorst Leipheim“, erstellt durch Kling Con-sult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH im Auftrag der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg, Fortschreibung vom 08. Juli 2013.

[11] Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz - Online-Viewer (FIN-Web) http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/risgen?template=StdTemplate&preframe=1&wndw=800&wndh=600&askbio=on

[12] Daten- und Kartendienst der LUBW, http://udo.lubw.baden-wuerttem-berg.de/public/pages/map/default/index.xhtml

[13] Auskunft zu Lebensraumtypen mit einem Critical Load von 10 kg N/(ha*a) oder weniger im Beurteilungsgebiet mit Übersendung von Shape-files, Frau Dr. Hübner, AG.L.N. Landschaftsplanung und Naturschutzmanagement, E-Mail vom 24.03.2014.

[14] Auskunft zu Magerbiotopen in potentiell betroffenen FFH-Gebieten mit Übersen-dung von Shape-files, Frau Dr. Hübner, AG.L.N. Landschaftsplanung und Na-turschutzmanagement, E-Mail von Frau Dr. Hübner an Herrn Wiker vom 27.10.2013.

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[15] VDI-Richtlinie 3783 Blatt 20 „Umweltmeteorologie - Übertragbarkeitsprüfung meteorologischer Daten zur Anwendung im Rahmen der TA Luft“ Verein Deutscher Ingenieure, Entwurf vom September 2015.

[16] VDI-Richtlinie 3782 Blatt 1 „Umweltmeteorologie - Atmosphärische Aus-breitungsmodelle - Gauß´sches Fahnenmodell zur Bestimmung von Immis-sionskenngrößen“ Verein Deutscher Ingenieure vom August 2008.

[17] Zeitreihe AKTerm der Station 1886 Günzburg für das repräsentative Jahr 2012; Deutscher Wetterdienst (DWD), Müller-BBM GmbH.

[18] Empfehlung des Deutschen Wetterdiensts zur Verwendung von Wetterdaten der Station Günzburg im Zuge einer Ausbreitungsrechnung am Standort Leipheim; Mail vom 9. September 2016.

[19] Auskunft des Deutschen Wetterdiensts zur Eignung der Wetterdaten der Station Laupheim zur Verwendung im Zuge einer Ausbreitungsrechnung am Standort Leipheim, abgefragt im Zusammenhang mit dem B-Plan-Verfahren; Mail vom 9. September 2013.

[20] Angaben des Antragstellers (emissionstechnische Daten, Lagepläne, Schnitte, Verfahrensbeschreibungen)

[21] Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).

[22] Verordnungen zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 02.05.2013: (BGBL I. S. 973 und 1021).

[23] Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeue-rungsanlagen in die Luft (ABl. Nr. L 309 vom 27.11.2001 S. 1), in der aktuellen Fassung.

[24] Vollzugsempfehlung Formaldehyd (Stand 09.12.2015) des LAI http://www.lai-immissionsschutz.de/servlet/is/20172/2015-12-09_Vollzugsempfehlung_Formaldehyd%20mit%20Anh%C3%A4ngen.pdf?command=downloadContent&filename=2015-12-09_Vollzugsempfehlung_Formal-dehyd%20mit%20Anh%E4ngen.pdf

[25] http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/anzeigentext_projekt_43064.pdf

[26] FoBiG GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes: Bewertung für die TA Luft Nr. 5.2.7.1.1 Krebserzeugende Stoffe, Freiburg, 28.02.2015.

[27] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl. Nr. 25 - 29 vom 30.07.2002 S. 511).

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[28] Beratungsunterlage für die 108. Sitzung des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 21. bis 22.09. 2004 in Leipzig zu Punkt 7.3.1 der Tages-ordnung - Anlage - 6/73: LAI – Unterausschüsse Luft/Technik und Luft/Überwachung: Auslegungsfragen zur TA Luft Stand: 27. August 2004.

[29] Programm P&K3781, Version 5.4.0.58, Petersen & Kade, Stellinger Weg 16, 20255 Hamburg.

[30] VDI-Richtlinie 3781 Blatt 2 „Ausbreitung luftfremder Stoffe in der Atmosphäre – Schornsteinhöhen unter Berücksichtigung unebener Geländeformen“ Verein Deutscher Ingenieure vom August 1981.

[31] Fachgespräch Ausbreitungsrechnung: Merkblatt Schornsteinhöhenberechnung, 09.09.2010. In der 99. Sitzung des LAI-Unterausschusses Luftqualität, Wir-kungsfragen, Verkehr zur Anwendung empfohlen.

[32] VDI-Richtlinie 3782 Blatt 3: Ausbreitung von Luftverunreinigungen in der Atmo-sphäre - Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung. Verein Deutscher Ingeni-eure, Juni 1985.

[33] VDI-Richtlinie 3782 Blatt 5: Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle - Depositionsparameter. Verein Deutscher Ingenieure, April 2006.

[34] Deutscher Wetterdienst, http://www.dwd.de/bvbw/generator/DWDWWW/Content/Oeffentlichkeit/KU/KU2/KU21/klimadaten/german/nieder__8110__fest__html,templateId=raw,property=publicationFile.html/nieder_8110_fest_html.html

[35] Lahl, Dr. Uwe: Feinstaub – eine gesundheitspolitische Herausforderung, Vortrag auf dem 46. Kongress deutsche Pneumologie am 17.03.2005 in Berlin.

[36] Struschka, M. et al.: Feinstaub – Emissionsfaktoren und Emissionsaufkommen bei kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, Immissionsschutz 1 04, S. 17.

[37] Feinstaub (PM10) – Emissionen, Immissionsbegrenzungen, Messungen, Maßnahmen, In: Immissionsschutzrecht und Luftreinhaltung, UB Media Verlag 00/09, Umweltbundesamt, Berlin (1999).

[38] Dreiseidler, A. Baumbach G. (1999). Studie zur Korngrößenverteilung (< PM10 und < PM2,5) von Staubemissionen - Stand der Erkenntnisse hinsichtlich Emis-sionsfaktoren für PM10 und PM2,5 hinsichtlich verschiedener Quellen; Vorstel-lung diverser Messtechniken zur Messung von Staubemissionen. Forschungs-bericht Nr. 29744 853 im Auftrag des Umweltbundesamtes, Berlin.

[39] Grundsatzuntersuchung über die Ermittlung der Korngrößenverteilung im Abgas verschiedener Emittenten (< PM2,5 und <PM10). Projekt I. Bayerisches Lan-desamt für Umweltschutz/TÜV Süddeutschland. Dezember 2000.

[40] Pregger, T. und Friedrich, R. Ermittlung der Feinstaubemissionen in Baden-Württemberg und Betrachtung möglicher Minderungsmaßnahmen. BWPlus-Bericht BWE 20005. Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwen-dung (IER), Universität Stuttgart, März 2003.

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[41] Digitales Geländemodell globDEM50 im 50 m-Raster, Version 2.0, metSoft GbR.

[42] Ausbreitungsmodell Austal2000, Version 2.6.11 WI-x (Stand 02.09.2014) Ingenieurbüro Janicke, Dunum.

[43] Programm LASAT, Version 3.3.40, Ingenieurbüro Janicke. [44] AUSTALView (TG): Benutzeroberfläche für das Ausbreitungsmodell AUS-

TAL2000 (TA Luft), ArguSoft GmbH & Co KG, (Version 8.0.32).

[45] VDI-Richtlinie 3945 Blatt 3: Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle - Partikelmodell. Verein Deutscher Ingenieure, September 2000.

[46] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen, Das Europäische Jahr der Luft 2013 – eine Standortbestimmung in NRW, Fach-kolloquium aus Anlass der Verabschiedung von Prof. Dr. Peter Bruckmann, S. 69, Recklinghausen 2013, http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/sonderreihen/bruckmann/Fach-kolloquium.pdf.

[47] LAI-Arbeitskreis: Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen, 2010 http://www.lanuv.nrw.de/landwirtschaft/zulassung/pdf/LAI_N-Leitfa-den_03.03.10_Langfassung.pdf.

[48] Kurzbericht des Arbeitskreises „Ermittlung und Bewertung von Stickstoffein-trägen“ Stand 13.09.2006 http://www.lanuv.nrw.de/landwirtschaft/zulassung/pdf/KurzBer_LAI_130906.pdf.

[49] Arbeitskreis „Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutzkreis, Abschlussbericht (Langfassung), Stand 01.03.2012.

[50] http://www.rivm.nl/en/themasites/cce/workshops/index/index.html

[51] Economic Commission for Europe, Working Group on Effects: Empirical critical loads and dose-response relationships 2010 http://www.unece.org/fileadmin/ DAM/env/documents/2010/eb/wge/ece.eb.air.wg.1.2010.14.e.pdf.

[52] Kieler Institut für Landschaftsökologie: Bewertung von Stickstoffeinträgen im Kontext der FFH-Verträglichkeitsstudie. Kiel, Februar 2008.

[53] Bundesanstalt für Straßenwesen: Untersuchung und Bewertung von straßenverkehrsbedingten Nährstoffeinträgen in empfindliche Biotope http://www.bast.de/nn_622184/DE/Publikationen/Download-Be-richte/unterseiten/naehrstoffeintrag-bericht.html.

[54] Balla, S. et al. in Waldökologie, Landschaftsforschung und Naturschutz: Stickstoffeinträge in der FFH-Verträglichkeitsprüfung: Critical Loads, Bagatell-schwelle und Abschneidekriterium, http://www.afsv.de/download/literatur/waldoekologie-online/waldoekologie-online_heft-14-3.pdf.

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[55] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen, LANUV-Fachvorschlag zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit von Stickstoff-Depositionen in empfindlichen Lebensräumen in FFH-Gebieten, 2013.

[56] Landesumweltamt Brandenburg, 2008 (mit Ergänzung 2010): Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicher und irrelevanter Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete.

[57] Telefonat mit Herrn Dr. Bäuerle, Regierung von Schwaben, am 04.07.2016.

[58] LAI – Unterausschüsse Luft/Technik und Luft/Überwachung: Auslegungsfragen zur TA Luft, August 2004.

[59] LAI, 2004: Bewertung von Schadstoffen, für die keine Immissionswerte festge-legt sind, Bericht des Länderausschusses für Immissionsschutz, September 2004.

[60] Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: GESTIS-Stoffdatenbank; Informationen zu Formaldeyhd; Zugriff zuletzt am 15.05.2016.

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Anhang 1: Eingangsdaten Rechenläufe a) Erdgas-Betrieb, Teillast 50% 2016-07-18 16:12:21 --------------------------------------------------------- TalServer:C:\Austal\P2_13699_2016-07-18_gbr_m126184_Erdgas_Teil50_05_z0_1-0 Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014 Arbeitsverzeichnis: C:/Austal/P2_13699_2016-07-18_gbr_m126184_Erdgas_Teil50_05_z0_1-0 Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-02 09:08:52 Das Programm läuft auf dem Rechner "W2975". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "M126184" 'Projekt-Titel > gx 4369490 'x-Koordinate des Bezugspunktes > gy 5367800 'y-Koordinate des Bezugspunktes > z0 1.00 'Rauigkeitslänge > qs 1 'Qualitätsstufe > az "Günzburg_2012_MBBM_rr.akt" 'AKT-Datei > xa 2200.00 'x-Koordinate des Anemometers > ya 5860.00 'y-Koordinate des Anemometers > dd 59 118 236 472 'Zellengröße (m) > x0 -1416 -2832 -4720 -14632 'x-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters > nx 46 46 40 60 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung > y0 -1180 -2596 -4248 -13688 'y-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters > ny 46 46 38 60 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung > nz 19 19 19 19 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung > os +NOSTANDARD+SCINOTAT > hh 0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0 > gh "M126184.grid" 'Gelände-Datei > xq -99.20 -11.68 > yq 149.85 179.81 > hq 59.00 59.00 > aq 0.00 0.00 > bq 0.00 0.00 > cq 0.00 0.00 > wq 0.00 0.00 > vq 16.60 16.60 > dq 9.10 9.10 > qq 254.400 254.400 > sq 0.00 0.00 > lq 0.0000 0.0000 > rq 0.00 0.00 > tq 0.00 0.00 > so2 0.69444444 0.69444444 > no 18.555556 18.555556 > no2 7.1111111 7.1111111 > nox 35.555556 35.555556 > pm-1 0.83333333 0.83333333 > pm-2 0.41666667 0.41666667 > pm-u 0.13888889 0.13888889 ============================== Ende der Eingabe ============================= >>> Abweichung vom Standard (Option NOSTANDARD)! Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.23 (0.14). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.15 (0.11). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.10 (0.07). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 4 ist 0.12 (0.09). Existierende Geländedateien zg0*.dmna werden verwendet. AKTerm "C:/Austal/P2_13699_2016-07-18_gbr_m126184_Erdgas_Teil50_05_z0_1-0/Günzburg_2012_MBBM_rr.akt" mit 8784 Zeilen, Format 3 Warnung: 5 Zeilen mit ua=0/ra>0 oder ua>0/ra=0 (Kalmen erfordern ua=0)

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Es wird die Anemometerhöhe ha=22.0 m verwendet. Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.6 %. Prüfsumme AUSTAL 524c519f Prüfsumme TALDIA 6a50af80 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme AKTerm 4c6cd91c ============================================================================= […] ============================================================================= Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Maximalwerte, Deposition ======================== PM DEP : 1.024e-005 g/(m²*d) (+/- 1.4%) bei x= 7788 m, y= 4484 m (4: 48, 39) ============================================================================= Maximalwerte, Konzentration bei z=1.5 m ======================================= SO2 J00 : 4.531e-003 µg/m³ (+/- 3.2%) bei x= 8732 m, y= 5428 m (4: 50, 41) SO2 T03 : 4.324e-002 µg/m³ (+/- 9.8%) bei x= 5900 m, y= 3540 m (4: 44, 37) SO2 T00 : 1.103e-001 µg/m³ (+/- 56.3%) bei x= 767 m, y=-1829 m (2: 31, 7) SO2 S24 : 1.801e-001 µg/m³ (+/- 58.9%) bei x=-6372 m, y=-4956 m (4: 18, 19) SO2 S00 : 2.117e+000 µg/m³ (+/- 96.8%) bei x= 1534 m, y= 2950 m (3: 27, 31) NOX J00 : 2.320e-001 µg/m³ (+/- 3.2%) bei x= 8732 m, y= 5428 m (4: 50, 41) NO2 J00 : 1.126e-001 µg/m³ (+/- 4.6%) bei x= 8732 m, y= 5428 m (4: 50, 41) NO2 S18 : 8.852e+000 µg/m³ (+/- 71.6%) bei x=-6372 m, y=-4956 m (4: 18, 19) NO2 S00 : 1.063e+002 µg/m³ (+/- 96.8%) bei x= 1534 m, y= 2950 m (3: 27, 31) PM J00 : 7.519e-003 µg/m³ (+/- 3.0%) bei x= 8732 m, y= 5428 m (4: 50, 41) PM T35 : 2.301e-002 µg/m³ (+/- 32.6%) bei x=10148 m, y= 6844 m (4: 53, 44) PM T00 : 1.614e-001 µg/m³ (+/- 73.2%) bei x=-1269 m, y= -148 m (1: 3, 18) ============================================================================= ============================================================================= 2016-07-19 01:33:12 AUSTAL2000 beendet.

- Input file created by AUSTAL2000N 2.6.11-WI-x ==================================================== param.def . Ident = "M126184" Seed = 11111 Interval = 01:00:00 RefDate = 2012-01-01.00:00:00 Start = 00:00:00 End = 366.00:00:00 Average = 24 Flags = +MAXIMA+CHEM+MNT ==================================================== grid.def . RefX = 4369490 RefY = 5367800 GGCS = GK Sk = { 0.0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0 } Nzd = 1 Flags = +NESTED - ! Nm | Nl Ni Nt Pt Dd Nx Ny Nz Xmin Ymin Rf Im Ie -----+------------------------------------------------------------------ N 04 | 1 1 3 3 472.0 60 60 19 -14632.0 -13688.0 0.5 200 1.0e-004 N 03 | 2 1 3 3 236.0 40 38 19 -4720.0 -4248.0 0.5 200 1.0e-004 N 02 | 3 1 3 3 118.0 46 46 19 -2832.0 -2596.0 1.0 200 1.0e-004

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N 01 | 4 1 3 3 59.0 46 46 19 -1416.0 -1180.0 1.0 200 1.0e-004 ------------------------------------------------------------------------ ==================================================== sources.def . ! Nr. | Xq Yq Hq Aq Bq Cq Wq Dq Vq Qq Ts Lw Rh Tt ------+-------------------------------------------------------------------------------------------- Q 01 | -99.2 149.8 59.0 0.0 0.0 0.0 0.0 9.1 16.6 254.400 -1.0 0.0000 0.0 0.0 Q 02 | -11.7 179.8 59.0 0.0 0.0 0.0 0.0 9.1 16.6 254.400 -1.0 0.0000 0.0 0.0 ------+-------------------------------------------------------------------------------------------- ================================================= substances.def . Name = gas Unit = g Rate = 4.00000 Vsed = 0.0000 - ! Substance | Vdep Refc Refd Rfak Rexp ------------+-------------------------------------------------- K so2 | 1.000e-002 5.000e-005 3.171e-008 2.000e-005 1.00 K nox | 0.000e+000 3.000e-005 0.000e+000 0.000e+000 0.80 K no2 | 3.000e-003 4.000e-005 1.268e-008 1.000e-007 1.00 K no | 5.000e-004 0.000e+000 1.268e-008 0.000e+000 1.00 K pm-1 | 1.000e-003 4.000e-005 4.051e-006 3.000e-005 0.80 K pm-2 | 1.000e-002 4.000e-005 4.051e-006 1.500e-004 0.80 ------------+-------------------------------------------------- . Name = pmu Unit = g Rate = 4.00000 Vsed = 0.0600 - ! Substance | Vdep Refc Refd Rfak Rexp ------------+-------------------------------------------------- K pm-u | 7.000e-002 4.000e-005 4.051e-006 4.400e-004 0.80 ------------+-------------------------------------------------- ==================================================== chemics.def . ! created\from | gas.no ---------------+-------- C gas.no2 | ? C gas.no | ? ---------------+-------- ==================================================== emissions.def . ! SOURCE | gas.so2 gas.nox gas.no2 gas.no gas.pm-1 gas.pm-2 pmu.pm-u ---------+------------------------------------------------------------------------------------------- E 01 | 6.944e-001 3.556e+001 7.111e+000 1.856e+001 8.333e-001 4.167e-001 1.389e-001 E 02 | 6.944e-001 3.556e+001 7.111e+000 1.856e+001 8.333e-001 4.167e-001 1.389e-001 ---------+------------------------------------------------------------------------------------------- ==================================================== 2016-07-15 19:53:32 LOPREP_1.1.08 Auswertung der Ergebnisse für "d:\Dauerrechnung\gbr\M126184\lasat_Heizoel_Teil50_05_z0_1-0\saeure" ================================================================================================== DEP: Jahres-/Langzeitmittel der gesamten Deposition DRY: Jahres-/Langzeitmittel der trockenen Deposition WET: Jahres-/Langzeitmittel der nassen Deposition J00: Jahres-/Langzeitmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Maximalwerte, Deposition ------------------------ NO DEP 8,040e-01 eq/(ha*a) (+/- 2,9%) bei x= 7316 m, y= 4484 m (4: 47, 39) NO DRY 8,040e-01 eq/(ha*a) (+/- 2,9%) bei x= 7316 m, y= 4484 m (4: 47, 39) NO WET 0,000e+00 eq/(ha*a) (+/- 0,0%) NO2 DEP 4,373e+00 eq/(ha*a) (+/- 4,4%) bei x=11564 m, y= 6844 m (4: 56, 44)

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NO2 DRY 4,361e+00 eq/(ha*a) (+/- 4,4%) bei x=11564 m, y= 6844 m (4: 56, 44) NO2 WET 2,212e+00 eq/(ha*a) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) PM DEP 1,359e-02 g/(m2*d) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) PM DRY 5,001e-05 g/(m2*d) (+/- 1,5%) bei x= 7316 m, y= 4012 m (4: 47, 38) PM WET 1,358e-02 g/(m2*d) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) SO2 DEP 1,275e+03 eq/(ha*a) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) SO2 DRY 1,525e+01 eq/(ha*a) (+/- 3,0%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) SO2 WET 1,274e+03 eq/(ha*a) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) ============================================================================= Maximalwerte, Konzentration bei z=1,5 m --------------------------------------- NO J00 1,522e-01 ug/m3 (+/- 2,8%) bei x= 7316 m, y= 4484 m (4: 47, 39) NO2 J00 2,110e-01 ug/m3 (+/- 4,0%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) NO2 S00 1,390e+02 ug/m3 (+/- 99,9%) bei x=-1269 m, y= 1387 m (1: 3, 44) NO2 S18 1,523e+01 ug/m3 (+/- 37,6%) bei x=-12980 m, y=-8260 m (4: 4, 12) NOX J00 4,617e-01 ug/m3 (+/- 3,1%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) PM J00 3,837e-02 ug/m3 (+/- 3,0%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) PM T00 7,848e-01 ug/m3 (+/- 49,6%) bei x=-3658 m, y= 590 m (3: 5, 21) PM T35 1,212e-01 ug/m3 (+/- 31,9%) bei x=10148 m, y= 5428 m (4: 53, 41) SO2 J00 1,577e-01 ug/m3 (+/- 2,8%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) SO2 T00 2,932e+00 ug/m3 (+/- 62,3%) bei x= 974 m, y= 207 m (1: 41, 24) SO2 T03 1,630e+00 ug/m3 (+/- 10,4%) bei x= 5428 m, y= 3540 m (4: 43, 37) SO2 S00 6,476e+01 ug/m3 (+/- 67,1%) bei x= 974 m, y= 207 m (1: 41, 24) SO2 S24 5,804e+00 ug/m3 (+/- 99,9%) bei x= 4130 m, y= 2714 m (3: 38, 30) ==========================================================================

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b) Heizöl EL dry-Betrieb, Teillast 50% 2016-07-18 16:23:12 --------------------------------------------------------- TalServer:C:\Austal\P4_13701_2016-07-18_gbr_m126184_Heizoel_dry_Teil50_05_z0_1-0 Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014 Arbeitsverzeichnis: C:/Austal/P4_13701_2016-07-18_gbr_m126184_Heizoel_dry_Teil50_05_z0_1-0 Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-02 09:08:52 Das Programm läuft auf dem Rechner "W3000". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "M126184" 'Projekt-Titel > gx 4369490 'x-Koordinate des Bezugspunktes > gy 5367800 'y-Koordinate des Bezugspunktes > z0 1.00 'Rauigkeitslänge > qs 1 'Qualitätsstufe > az "Günzburg_2012_MBBM_rr.akt" 'AKT-Datei > xa 2200.00 'x-Koordinate des Anemometers > ya 5860.00 'y-Koordinate des Anemometers > dd 59 118 236 472 'Zellengröße (m) > x0 -1416 -2832 -4720 -14632 'x-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters > nx 46 46 40 60 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung > y0 -1180 -2596 -4248 -13688 'y-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters > ny 46 46 38 60 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung > nz 19 19 19 19 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung > os +NOSTANDARD+SCINOTAT > hh 0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0 > gh "M126184.grid" 'Gelände-Datei > xq -99.20 -11.68 > yq 149.85 179.81 > hq 59.00 59.00 > aq 0.00 0.00 > bq 0.00 0.00 > cq 0.00 0.00 > wq 0.00 0.00 > vq 17.10 17.10 > dq 9.10 9.10 > qq 261.700 261.700 > sq 0.00 0.00 > lq 0.0000 0.0000 > rq 0.00 0.00 > tq 0.00 0.00 > so2 25.472222 25.472222 > no 38.555556 38.555556 > no2 14.777778 14.777778 > nox 73.888889 73.888889 > pm-1 3.6666667 3.6666667 > pm-2 1.8333333 1.8333333 > pm-u 0.61111111 0.61111111 ============================== Ende der Eingabe ============================= >>> Abweichung vom Standard (Option NOSTANDARD)! Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.23 (0.14). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.15 (0.11). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.10 (0.07). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 4 ist 0.12 (0.09). Existierende Geländedateien zg0*.dmna werden verwendet. AKTerm "C:/Austal/P4_13701_2016-07-18_gbr_m126184_Heizoel_dry_Teil50_05_z0_1-0/Günzburg_2012_MBBM_rr.akt" mit 8784 Zeilen, Format 3 Warnung: 5 Zeilen mit ua=0/ra>0 oder ua>0/ra=0 (Kalmen erfordern ua=0) Es wird die Anemometerhöhe ha=22.0 m verwendet. Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.6 %.

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Prüfsumme AUSTAL 524c519f Prüfsumme TALDIA 6a50af80 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme AKTerm 4c6cd91c ============================================================================= […] ============================================================================= Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Maximalwerte, Deposition ======================== PM DEP : 4.199e-005 g/(m²*d) (+/- 1.5%) bei x= 7788 m, y= 4484 m (4: 48, 39) ============================================================================= Maximalwerte, Konzentration bei z=1.5 m ======================================= SO2 J00 : 1.663e-001 µg/m³ (+/- 3.2%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) SO2 T03 : 1.489e+000 µg/m³ (+/- 11.6%) bei x= 5428 m, y= 3540 m (4: 43, 37) SO2 T00 : 4.458e+000 µg/m³ (+/- 27.2%) bei x=-7788 m, y= 2124 m (4: 15, 34) SO2 S24 : 6.560e+000 µg/m³ (+/- 30.2%) bei x=-5900 m, y=-4484 m (4: 19, 20) SO2 S00 : 7.560e+001 µg/m³ (+/- 70.2%) bei x= 974 m, y= 207 m (1: 41, 24) NOX J00 : 4.824e-001 µg/m³ (+/- 3.2%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) NO2 J00 : 2.396e-001 µg/m³ (+/- 4.5%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) NO2 S18 : 1.809e+001 µg/m³ (+/- 42.3%) bei x=-5900 m, y=-4484 m (4: 19, 20) NO2 S00 : 1.842e+002 µg/m³ (+/- 99.9%) bei x= 1534 m, y= 2950 m (3: 27, 31) PM J00 : 3.332e-002 µg/m³ (+/- 3.1%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) PM T35 : 1.100e-001 µg/m³ (+/- 52.8%) bei x= 7316 m, y= 4484 m (4: 47, 39) PM T00 : 8.207e-001 µg/m³ (+/- 26.4%) bei x=-7788 m, y= 2124 m (4: 15, 34) =============================================================================

============================================================================= 2016-07-19 01:33:44 AUSTAL2000 beendet. - Input file created by AUSTAL2000N 2.6.11-WI-x ==================================================== param.def . Ident = "M126184" Seed = 11111 Interval = 01:00:00 RefDate = 2012-01-01.00:00:00 Start = 00:00:00 End = 366.00:00:00 Average = 24 Flags = +MAXIMA+CHEM+MNT ==================================================== grid.def . RefX = 4369490 RefY = 5367800 GGCS = GK Sk = { 0.0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0 } Nzd = 1 Flags = +NESTED - ! Nm | Nl Ni Nt Pt Dd Nx Ny Nz Xmin Ymin Rf Im Ie -----+------------------------------------------------------------------ N 04 | 1 1 3 3 472.0 60 60 19 -14632.0 -13688.0 0.5 200 1.0e-004 N 03 | 2 1 3 3 236.0 40 38 19 -4720.0 -4248.0 0.5 200 1.0e-004 N 02 | 3 1 3 3 118.0 46 46 19 -2832.0 -2596.0 1.0 200 1.0e-004 N 01 | 4 1 3 3 59.0 46 46 19 -1416.0 -1180.0 1.0 200 1.0e-004

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------------------------------------------------------------------------ ==================================================== sources.def . ! Nr. | Xq Yq Hq Aq Bq Cq Wq Dq Vq Qq Ts Lw Rh Tt ------+-------------------------------------------------------------------------------------------- Q 01 | -99.2 149.8 59.0 0.0 0.0 0.0 0.0 9.1 17.1 261.700 -1.0 0.0000 0.0 0.0 Q 02 | -11.7 179.8 59.0 0.0 0.0 0.0 0.0 9.1 17.1 261.700 -1.0 0.0000 0.0 0.0 ------+-------------------------------------------------------------------------------------------- ================================================= substances.def . Name = gas Unit = g Rate = 4.00000 Vsed = 0.0000 - ! Substance | Vdep Refc Refd Rfak Rexp ------------+-------------------------------------------------- K so2 | 1.000e-002 5.000e-005 3.171e-008 2.000e-005 1.00 K nox | 0.000e+000 3.000e-005 0.000e+000 0.000e+000 0.80 K no2 | 3.000e-003 4.000e-005 1.268e-008 1.000e-007 1.00 K no | 5.000e-004 0.000e+000 1.268e-008 0.000e+000 1.00 K pm-1 | 1.000e-003 4.000e-005 4.051e-006 3.000e-005 0.80 K pm-2 | 1.000e-002 4.000e-005 4.051e-006 1.500e-004 0.80 ------------+-------------------------------------------------- . Name = pmu Unit = g Rate = 4.00000 Vsed = 0.0600 - ! Substance | Vdep Refc Refd Rfak Rexp ------------+-------------------------------------------------- K pm-u | 7.000e-002 4.000e-005 4.051e-006 4.400e-004 0.80 ------------+-------------------------------------------------- ==================================================== chemics.def . ! created\from | gas.no ---------------+-------- C gas.no2 | ? C gas.no | ? ---------------+-------- ==================================================== emissions.def . ! SOURCE | gas.so2 gas.nox gas.no2 gas.no gas.pm-1 gas.pm-2 pmu.pm-u ---------+------------------------------------------------------------------------------------------- E 01 | 2.547e+001 7.389e+001 1.478e+001 3.856e+001 3.667e+000 1.833e+000 6.111e-001 E 02 | 2.547e+001 7.389e+001 1.478e+001 3.856e+001 3.667e+000 1.833e+000 6.111e-001 ---------+------------------------------------------------------------------------------------------- ==================================================== 2016-07-18 20:34:36 LOPREP_1.1.08 Auswertung der Ergebnisse für "d:\Dauerrechnung\gbr\M126184\lasat_Heizoel_dry_Teil50_05_z0_1-0\depo" ==================================================================================================== DEP: Jahres-/Langzeitmittel der gesamten Deposition DRY: Jahres-/Langzeitmittel der trockenen Deposition WET: Jahres-/Langzeitmittel der nassen Deposition J00: Jahres-/Langzeitmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen

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Maximalwerte, Deposition ------------------------ NO DEP 1,156e-02 kg-N/(ha*a) (+/- 2,9%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) NO DRY 1,156e-02 kg-N/(ha*a) (+/- 2,9%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) NO WET 0,000e+00 kg-N/(ha*a) (+/- 0,0%) NO2 DEP 6,293e-02 kg-N/(ha*a) (+/- 4,3%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) NO2 DRY 6,270e-02 kg-N/(ha*a) (+/- 4,3%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) NO2 WET 3,044e-02 kg-N/(ha*a) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) PM DEP 1,108e-02 g/(m2*d) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) PM DRY 4,231e-05 g/(m2*d) (+/- 1,5%) bei x= 7316 m, y= 4012 m (4: 47, 38) PM WET 1,107e-02 g/(m2*d) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) SO2 DEP 1,703e+01 kg-S/(ha*a) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) SO2 DRY 2,133e-01 kg-S/(ha*a) (+/- 3,0%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) SO2 WET 1,702e+01 kg-S/(ha*a) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) =============================================================================== Maximalwerte, Konzentration bei z=1,5 m --------------------------------------- NO J00 1,571e-01 ug/m3 (+/- 2,8%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) NO2 J00 2,166e-01 ug/m3 (+/- 4,0%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) NO2 S00 1,364e+02 ug/m3 (+/- 47,9%) bei x= 2065 m, y=-1475 m (2: 42, 10) NO2 S18 1,479e+01 ug/m3 (+/- 66,2%) bei x=-3422 m, y=-3422 m (3: 6, 4) NOX J00 4,792e-01 ug/m3 (+/- 3,2%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) PM J00 3,285e-02 ug/m3 (+/- 3,0%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) PM T00 6,727e-01 ug/m3 (+/- 71,7%) bei x= 974 m, y= 207 m (1: 41, 24) PM T35 1,027e-01 ug/m3 (+/- 29,1%) bei x= 9204 m, y= 5900 m (4: 51, 42) SO2 J00 1,364e-01 ug/m3 (+/- 2,8%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) SO2 T00 2,466e+00 ug/m3 (+/- 68,3%) bei x= 974 m, y= 207 m (1: 41, 24) SO2 T03 1,392e+00 ug/m3 (+/- 12,9%) bei x= 5428 m, y= 3540 m (4: 43, 37) SO2 S00 5,920e+01 ug/m3 (+/- 68,3%) bei x= 974 m, y= 207 m (1: 41, 24) SO2 S24 4,785e+00 ug/m3 (+/- 55,5%) bei x= 4130 m, y= 3894 m (3: 38, 35) =========================================================================

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c) Heizöl EL-Betrieb, Teillast 50% 2016-07-18 16:22:38 --------------------------------------------------------- TalServer:C:\Austal\P0_13703_2016-07-18_gbr_m126184_Heizoel_Teil50_05_z0_1-0 Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014 Arbeitsverzeichnis: C:/Austal/P0_13703_2016-07-18_gbr_m126184_Heizoel_Teil50_05_z0_1-0 Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-02 09:08:52 Das Programm läuft auf dem Rechner "W2974". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "M126184" 'Projekt-Titel > gx 4369490 'x-Koordinate des Bezugspunktes > gy 5367800 'y-Koordinate des Bezugspunktes > z0 1.00 'Rauigkeitslänge > qs 1 'Qualitätsstufe > az "Günzburg_2012_MBBM_rr.akt" 'AKT-Datei > xa 2200.00 'x-Koordinate des Anemometers > ya 5860.00 'y-Koordinate des Anemometers > dd 59 118 236 472 'Zellengröße (m) > x0 -1416 -2832 -4720 -14632 'x-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters > nx 46 46 40 60 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung > y0 -1180 -2596 -4248 -13688 'y-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters > ny 46 46 38 60 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung > nz 19 19 19 19 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung > os +NOSTANDARD+SCINOTAT > hh 0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0 > gh "M126184.grid" 'Gelände-Datei > xq -99.20 -11.68 > yq 149.85 179.81 > hq 59.00 59.00 > aq 0.00 0.00 > bq 0.00 0.00 > cq 0.00 0.00 > wq 0.00 0.00 > vq 17.40 17.40 > dq 9.10 9.10 > qq 266.300 266.300 > sq 0.00 0.00 > lq 0.0000 0.0000 > rq 0.00 0.00 > tq 0.00 0.00 > so2 30.583333 30.583333 > no 39.277778 39.277778 > no2 15.055556 15.055556 > nox 75.277778 75.277778 > pm-1 4.5 4.5 > pm-2 2.25 2.25 > pm-u 0.75 0.75 ============================== Ende der Eingabe ============================= >>> Abweichung vom Standard (Option NOSTANDARD)! Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.23 (0.14). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.15 (0.11). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.10 (0.07). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 4 ist 0.12 (0.09). Existierende Geländedateien zg0*.dmna werden verwendet. AKTerm "C:/Austal/P0_13703_2016-07-18_gbr_m126184_Heizoel_Teil50_05_z0_1-0/Günzburg_2012_MBBM_rr.akt" mit 8784 Zeilen, Format 3 Warnung: 5 Zeilen mit ua=0/ra>0 oder ua>0/ra=0 (Kalmen erfordern ua=0) Es wird die Anemometerhöhe ha=22.0 m verwendet. Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.6 %.

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Prüfsumme AUSTAL 524c519f Prüfsumme TALDIA 6a50af80 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme AKTerm 4c6cd91c ============================================================================= […] ============================================================================= Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Maximalwerte, Deposition ======================== PM DEP : 5.169e-005 g/(m²*d) (+/- 1.5%) bei x= 7788 m, y= 4484 m (4: 48, 39) ============================================================================= Maximalwerte, Konzentration bei z=1.5 m ======================================= SO2 J00 : 1.907e-001 µg/m³ (+/- 3.2%) bei x= 7788 m, y= 4956 m (4: 48, 40) SO2 T03 : 1.876e+000 µg/m³ (+/- 16.7%) bei x= 3658 m, y= 2950 m (3: 36, 31) SO2 T00 : 5.298e+000 µg/m³ (+/- 35.9%) bei x= 59 m, y=-2301 m (2: 25, 3) SO2 S24 : 8.101e+000 µg/m³ (+/- 86.3%) bei x=-3186 m, y=-3658 m (3: 7, 3) SO2 S00 : 1.108e+002 µg/m³ (+/- 75.2%) bei x= 974 m, y= 207 m (1: 41, 24) NOX J00 : 4.695e-001 µg/m³ (+/- 3.2%) bei x= 7788 m, y= 4956 m (4: 48, 40) NO2 J00 : 2.369e-001 µg/m³ (+/- 4.5%) bei x=11564 m, y= 6844 m (4: 56, 44) NO2 S18 : 1.817e+001 µg/m³ (+/- 55.9%) bei x=-9676 m, y=-6844 m (4: 11, 15) NO2 S00 : 1.726e+002 µg/m³ (+/- 99.9%) bei x=-1269 m, y= 1387 m (1: 3, 44) PM J00 : 3.904e-002 µg/m³ (+/- 3.0%) bei x= 7788 m, y= 4956 m (4: 48, 40) PM T35 : 1.280e-001 µg/m³ (+/- 34.2%) bei x= 7316 m, y= 4484 m (4: 47, 39) PM T00 : 8.785e-001 µg/m³ (+/- 73.1%) bei x= 974 m, y= 207 m (1: 41, 24) =============================================================================

============================================================================= 2016-07-19 01:31:05 AUSTAL2000 beendet. - Input file created by AUSTAL2000N 2.6.11-WI-x ==================================================== param.def . Ident = "M126184" Seed = 11111 Interval = 01:00:00 RefDate = 2012-01-01.00:00:00 Start = 00:00:00 End = 366.00:00:00 Average = 24 Flags = +MAXIMA+CHEM+MNT ==================================================== grid.def . RefX = 4369490 RefY = 5367800 GGCS = GK Sk = { 0.0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0 } Nzd = 1 Flags = +NESTED - ! Nm | Nl Ni Nt Pt Dd Nx Ny Nz Xmin Ymin Rf Im Ie -----+------------------------------------------------------------------ N 04 | 1 1 3 3 472.0 60 60 19 -14632.0 -13688.0 0.5 200 1.0e-004 N 03 | 2 1 3 3 236.0 40 38 19 -4720.0 -4248.0 0.5 200 1.0e-004 N 02 | 3 1 3 3 118.0 46 46 19 -2832.0 -2596.0 1.0 200 1.0e-004 N 01 | 4 1 3 3 59.0 46 46 19 -1416.0 -1180.0 1.0 200 1.0e-004

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------------------------------------------------------------------------ ==================================================== sources.def . ! Nr. | Xq Yq Hq Aq Bq Cq Wq Dq Vq Qq Ts Lw Rh Tt ------+-------------------------------------------------------------------------------------------- Q 01 | -99.2 149.8 59.0 0.0 0.0 0.0 0.0 9.1 17.4 266.300 -1.0 0.0000 0.0 0.0 Q 02 | -11.7 179.8 59.0 0.0 0.0 0.0 0.0 9.1 17.4 266.300 -1.0 0.0000 0.0 0.0 ------+-------------------------------------------------------------------------------------------- ================================================= substances.def . Name = gas Unit = g Rate = 4.00000 Vsed = 0.0000 - ! Substance | Vdep Refc Refd Rfak Rexp ------------+-------------------------------------------------- K so2 | 1.000e-002 5.000e-005 3.171e-008 2.000e-005 1.00 K nox | 0.000e+000 3.000e-005 0.000e+000 0.000e+000 0.80 K no2 | 3.000e-003 4.000e-005 1.268e-008 1.000e-007 1.00 K no | 5.000e-004 0.000e+000 1.268e-008 0.000e+000 1.00 K pm-1 | 1.000e-003 4.000e-005 4.051e-006 3.000e-005 0.80 K pm-2 | 1.000e-002 4.000e-005 4.051e-006 1.500e-004 0.80 ------------+-------------------------------------------------- . Name = pmu Unit = g Rate = 4.00000 Vsed = 0.0600 - ! Substance | Vdep Refc Refd Rfak Rexp ------------+-------------------------------------------------- K pm-u | 7.000e-002 4.000e-005 4.051e-006 4.400e-004 0.80 ------------+-------------------------------------------------- ==================================================== chemics.def . ! created\from | gas.no ---------------+-------- C gas.no2 | ? C gas.no | ? ---------------+-------- ==================================================== emissions.def . ! SOURCE | gas.so2 gas.nox gas.no2 gas.no gas.pm-1 gas.pm-2 pmu.pm-u ---------+------------------------------------------------------------------------------------------- E 01 | 3.058e+001 7.528e+001 1.506e+001 3.928e+001 4.500e+000 2.250e+000 7.500e-001 E 02 | 3.058e+001 7.528e+001 1.506e+001 3.928e+001 4.500e+000 2.250e+000 7.500e-001 ---------+------------------------------------------------------------------------------------------- ==================================================== 2016-07-15 19:53:07 LOPREP_1.1.08 Auswertung der Ergebnisse für "d:\Dauerrechnung\gbr\M126184\lasat_Heizoel_Teil50_05_z0_1-0\depo" ================================================================================================ DEP: Jahres-/Langzeitmittel der gesamten Deposition DRY: Jahres-/Langzeitmittel der trockenen Deposition WET: Jahres-/Langzeitmittel der nassen Deposition J00: Jahres-/Langzeitmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Maximalwerte, Deposition ------------------------ NO DEP 1,126e-02 kg-N/(ha*a) (+/- 2,9%) bei x= 7316 m, y= 4484 m (4: 47, 39) NO DRY 1,126e-02 kg-N/(ha*a) (+/- 2,9%) bei x= 7316 m, y= 4484 m (4: 47, 39) NO WET 0,000e+00 kg-N/(ha*a) (+/- 0,0%) NO2 DEP 6,128e-02 kg-N/(ha*a) (+/- 4,4%) bei x=11564 m, y= 6844 m (4: 56, 44) NO2 DRY 6,112e-02 kg-N/(ha*a) (+/- 4,4%) bei x=11564 m, y= 6844 m (4: 56, 44) NO2 WET 3,100e-02 kg-N/(ha*a) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24)

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PM DEP 1,359e-02 g/(m2*d) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) PM DRY 5,001e-05 g/(m2*d) (+/- 1,5%) bei x= 7316 m, y= 4012 m (4: 47, 38) PM WET 1,358e-02 g/(m2*d) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) SO2 DEP 2,044e+01 kg-S/(ha*a) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) SO2 DRY 2,443e-01 kg-S/(ha*a) (+/- 3,0%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) SO2 WET 2,042e+01 kg-S/(ha*a) (+/- 0,0%) bei x= 30 m, y= 207 m (1: 25, 24) =============================================================================== Maximalwerte, Konzentration bei z=1,5 m --------------------------------------- NO J00 1,522e-01 ug/m3 (+/- 2,8%) bei x= 7316 m, y= 4484 m (4: 47, 39) NO2 J00 2,110e-01 ug/m3 (+/- 4,0%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) NO2 S00 1,390e+02 ug/m3 (+/- 99,9%) bei x=-1269 m, y= 1387 m (1: 3, 44) NO2 S18 1,523e+01 ug/m3 (+/- 37,6%) bei x=-12980 m, y=-8260 m (4: 4, 12) NOX J00 4,617e-01 ug/m3 (+/- 3,1%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) PM J00 3,837e-02 ug/m3 (+/- 3,0%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) PM T00 7,848e-01 ug/m3 (+/- 49,6%) bei x=-3658 m, y= 590 m (3: 5, 21) PM T35 1,212e-01 ug/m3 (+/- 31,9%) bei x=10148 m, y= 5428 m (4: 53, 41) SO2 J00 1,577e-01 ug/m3 (+/- 2,8%) bei x= 8732 m, y= 4956 m (4: 50, 40) SO2 T00 2,932e+00 ug/m3 (+/- 62,3%) bei x= 974 m, y= 207 m (1: 41, 24) SO2 T03 1,630e+00 ug/m3 (+/- 10,4%) bei x= 5428 m, y= 3540 m (4: 43, 37) SO2 S00 6,476e+01 ug/m3 (+/- 67,1%) bei x= 974 m, y= 207 m (1: 41, 24) SO2 S24 5,804e+00 ug/m3 (+/- 99,9%) bei x= 4130 m, y= 2714 m (3: 38, 30) ==========================================================================

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