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Gefahrenguttranspor t Von Patrick Sperl

Gefahrenguttransport Von Patrick Sperl. Allgemeines Gefahrengüter sind kennzeichnungspflichtig! Warnguthinweise sollten bei haupt- und ehrenamtlichen

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Allgemeines

Gefahrengüter sind kennzeichnungspflichtig! Warnguthinweise sollten bei haupt- und

ehrenamtlichen Personal einigermaßen bekannt sein

Gefahrensymbole, Gefahrzettel und Warntafel Behälter mit Gefahrengut müssen gekennzeichnet

sein Eigenschutz und Rauchverbot ist zu beachten!

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Gefahrenguttafeln

1 Explosivstoff

2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion

3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen)

4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe

5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

6 Giftig

7 Radioaktivität

8 Ätzwirkung

9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

X Stoff Reagiert mit Wasser

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Gefahrenguttafeln Die Verdopplung einer Ziffer weist auf die Zunahme der

entsprechenden Gefahr hin!!!

22… tiefgekühltes Gas33… leicht entzündbarer, flüssiger Stoff, Flammpunkt unter 23°C44… entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet55… stark oxidierender (brandfördernder) Stoff66… sehr giftiger Stoff88… stark ätzender Stoff

Folgende Zahlenkombinationen haben eine spezielle Bedeutung:

X 333… pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiertX 423… entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert, wobei sich brenn- und entzündbare Gase bilden 539… entzündbares organisches Peroxid

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Gefahrenguttafel

Kemmlerzahl

UN-Nummerhttp://freenet-homepage.de/ffw-dietersdorf/Gefahrengut.html

BENZIN

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Beförderungspapiere UN-Nummer

Offizielle Benennung des Stoffes/Gegenstandes

Für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1: angegebene Klassifizierungscode

für radioaktive Stoffe der Klasse 7: die Nummer der Klasse „7“

für Stoffe und Gegenstände der übrigen Klassen: die Nummer des Gefahrzettels

Verpackungsgruppe Tunnelcode

Achtung: Die Angaben müssen im Beförderungspapier in der angegebenen Reihenfolge angegeben sein. Außer den im ADR/RID vorgesehenen Angaben dürfen keine weiteren eingeschoben sein.

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Funktion und Verantwortlichkeit des Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen

"Der Gefahrgutbeauftragte“ hat unter Verantwortung des Unternehmensleiters im wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, welche die Durchführung dieser Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und unter optimalen Sicherheitsbedingungen erleichtern."

Damit hat also der Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen primär die Aufgabe der Beratung der Unternehmensleitung. (Stabstelle)

Direkt verantwortlich ist er nur für die Wahrnehmung seiner Aufgaben Die Umsetzung von Maßnahmen im Unternehmen erfolgt unter Verantwortung des

Unternehmensleiters. Nachdem

einerseits die Funktion des Gefahrgutbeauftragten auch vom Leiter des Unternehmens selbst wahrgenommen werden kann,

andererseits auch die Möglichkeit der Delegierung von verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlichkeit vom Unternehmensleiter an verantwortliche Mitarbeiter besteht,

kann allerdings die Funktion des Gefahrgutbeauftragten auch mit der Funktion des verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen zusammenfallen.

Aufgaben: - die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter - die Beratung der Unternehmensleitung bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der

Beförderung gefährlicher Güter.

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Aufgabenz.B.: Überwachung der Einhaltung der Vorschriften

Klassifizierung der gefährlichen Güter Allgemeine Verpackungsvorschriften sowie Anforderungen für Tanks und

Tankcontainer Aufschriften und Gefahrzettel; Vermerke im Beförderungspapier Versandart und Abfertigungsbeschränkungen Beförderung von Fahrgästen; Zusammenladeverbote und Vorsichtsmaßnahmen bei der

Zusammenladung; Trenngebote; Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen; Handhabung und Sicherung der Ladung Reinigung oder Lüftung vor dem Be- und nach dem Entladen; Ausbildung des zuständigen bei der Beförderung tätigen Personals; Mitzuführende Papiere Sicherheitsanweisungen Überwachungspflichten: Halten und Parken; Verkehrsregeln und -beschränkungen; Freiwerden umweltbelastender Stoffe aufgrund eines Betriebsvorgangs oder

eines Unfalls; Anforderungen an die Beförderungsmittel.

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Maßnahmen bei einem Unfall oder Notfall Bremsen, Motor abstellen und Batterie trennen;

Zündquellen vermeiden

die entsprechenden Einsatzkräfte verständigen und dabei soviel Informationen wie möglich über den Unfall oder Zwischenfall und die betroffenen Stoffe liefern;

Warnweste anlegen und Warnzeichen aufstellen;

Beförderungspapiere für die Ankunft der Einsatzkräfte bereit halten;

nicht in ausgelaufene Stoffe treten oder diese berühren und das Einatmen von Dunst, Rauch, Staub und Dämpfen vermeiden;

sofern dies gefahrlos möglich ist, Feuerlöscher verwenden, um kleine Brände zu bekämpfen;

Brände in Ladeabteilen dürfen nicht von Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung bekämpft werden;

sofern dies gefahrlos möglich ist, Bordausrüstung verwenden, um das Eintreten von Stoffen in Gewässer oder in die Kanalisation zu verhindern und um ausgetretene Stoffe einzudämmen;

sich aus der unmittelbaren Umgebung des Unfalls oder Notfalls entfernen, andere Personen auffordern sich zu entfernen und die Weisungen der Einsatzkräfte befolgen;

kontaminierte Kleidung und gebrauchte kontaminierte Schutzausrüstung sicher entsorgen.

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Ausrüstung ein Unterlegkeil je Fahrzeug zwei selbststehende Warnzeichen; Augenspülflüssigkeit und

für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung: eine Warnweste ein tragbares Beleuchtungsgerät; ein Paar Schutzhandschuhe und eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille).

Für bestimmte Klassen vorgeschriebene zusätzliche Ausrüstung: an Bord von Fahrzeugen für die Gefahrzettel-Nummer 2.3 oder 6.1 muss sich

für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung eine Notfallfluchtmaske befinden; eine Schaufel; eine Kanalabdeckung; ein Auffangbehälter aus Kunststoff.

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Erstmaßnahmen G.A.M.S. Gefahr erkennen Absperren Menschenrettung Spezialkräfte anfordern

Verboten ist: essen trinken rauchen

Wie kann man sich vor gefährlichen Stoffen schützen? Abstand

ausreichend Abstand halten Abschirmung

durch Atemschutz und Schutzbekleidung Aufenthaltszeit

im Gefahrenbereich möglichst kurz halten

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Grundregeln u. Vorsichtsmaßnahmen Den Unfallort so rasch wie möglich gegen

oder seitlich zur Windrichtung verlassen, da giftige oder ätzende Dämpfe austreten können

Einen Sicherheitsabstand von mind. 60 Metern einhalten

Keine Zündquellen zulassen, da in der Regel Brand- bzw. Explosionsgefahr am Unfallort herrscht

Notruf Vergiftungsinformationszentrale Österreich: 01 / 406 43 43

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VIELEN DANK FÜR EURE

AUFMERKSAMKEIT!