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Folie 1 28. September 2016 Gemeinde Jesteburg Sanierungsmaßnahme „Ortskern“ Informationen für Eigentümer im Sanierungsgebiet Jesteburg am 28. September 2016 Matthias Gunnemann | Büroleiter

Gemeinde Jesteburg Sanierungsmaßnahme „Ortskern“ · Folie 1│28. September 2016 Gemeinde Jesteburg Sanierungsmaßnahme „Ortskern“ Informationen für Eigentümer im Sanierungsgebiet

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Folie 1 │ 28. September 2016

Gemeinde JesteburgSanierungsmaßnahme „Ortskern“

Informationen für Eigentümer im Sanierungsgebiet

Jesteburg am 28. September 2016

Matthias Gunnemann | Büroleiter

Folie 2 │ 28. September 2016

Themen

Entwicklungsziele im Sanierungsgebiet „Ortskern“

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für Eigentümer?

Welche Vorteile bringt das Sanierungsgebiet?

Förderung von Gebäudemodernisierungen: Richtlinie und Sonderabschreibung

Was bedeuten die Sanierungsvermerke im Grundbuch?

Folie 3 │ 28. September 2016

27.05.2015 Bürgerversammlung zur Antragstellung

I. + II. 2015Erarbeitung der Antragsunterlagen zur Aufnahme in das

Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

01.06.2015 Antragstellung für das Programmjahr 2016

04.04.2016 Pressemitteilung über die Aufnahme in das Förderprogramm

28.06.2016 Eingang „Mitteilung über die Aufnahme“

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - „Ortskern“ Jesteburg

Bisheriger Ablauf

Folie 4 │ 28. September 2016

22.06.2016Beschluss der Satzung der Gemeinde Jesteburg über

die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“

24.08.2016 Beschluss Modernisierungsrichtlinie

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Aktueller Stand

Eintragung der Sanierungsvermerke in den Grundbüchern

Folie 5 │ 28. September 2016

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Folie 6 │ 28. September 2016

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Entwicklungsziele und Sanierungsmaßnahmen

Stärkung des Ortskerns als Standort für Versorgungseinrichtungen, Einzelhandel, Dienstleistungen und Kultur durch

• Erleichterung der Erreichbarkeit durch barrierefreie Gestaltung der Verkehrsflächen und Optimierung des Verkehrsflusses

• Attraktivierung durch Neugestaltung von Plätzen

• Aktivierung von Potentialen mindergenutzter Flächen

• Sanierung von ortsbildprägenden Gebäuden

Folie 7 │ 28. September 2016

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Entwicklungsziele und Sanierungsmaßnahmen

Folie 8 │ 28. September 2016

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Vorteile für die Gemeinde

Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gemäß EStG

Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln

Aufwertung des Ortskerns

Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten

Umsetzung einer ganzheitlichen Gebietserneuerung

Einsatz von bis zu 2/3 Bundes- und Landesmitteln für Baumaßnahmen

Vorteile für Eigentümer und Bewohner von Sanierungsgebieten

Folie 9 │ 28. September 2016

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Besonderheiten für Eigentümer im Sanierungsgebiet

Sanierungsvermerk

• muss gemäß § 143 Abs. 2 BauGB eingetragen werden• hat nur hinweisenden Charakter• wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung automatisch gelöscht• dient einem Notar als Hinweis für zustimmungspflichtige Vorgänge

Bodenwert – Anfangs- und Endwertgutachten, Ausgleichsbeträge

Amtsblatt Grundbuch von Band Blatt Zweite Abteilung Laufende Nummer

der Eintra- Gung

Laufende Nummer der betroffenen Grundstücke im

Bestands- verzeichnis

L a s t e n und B e s c h r ä n k u n g e n

1 2 3

1

1, 3

Es wird eine Sanierung durchgeführt. Eingetragen am XXX .

Folie 10 │ 28. September 2016

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Besonderheiten für Eigentümer im Sanierungsgebiet

Auskunftspflicht - Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

• Wertsteigernde Veränderungen am Grundstück u. baulichen Anlagen

• Schuldrechtliche Vereinbarungen und Verträge

• Rechtsgeschäftliche Veräußerungen

• Belastungen von Grundstücken / Wohneigentum

• Begründung, Änderung und Aufhebung von Baulasten

• Veränderungen der Grundstücksgrenzen

� Begründung: Vermeidung der Erschwerung oder Verhinderung der

Sanierung

Folie 11 │ 28. September 2016

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Förderung von Gebäudemodernisierungen

Zuschüsse 30 % der förderungsfähigen Ausgaben• Max. 50.000 € für Gebäude mit Ortsbildprägung • Max. 75.000 € für denkmalgeschützte Gebäude mit Ortsbildprägung

Förderfähige Ausgaben sind insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle (auch energ. Sanierung), die im Einklang mit den Sanierungszielen stehen.Hierzu zählen insbesondere die Erneuerung von• Dächern• Fenstern• Eingangsbereichen• Fassaden• sowie zugehörige Baunebenkosten

Reine Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sind nicht förderfähig

Förderungsmittel Dritter (KfW, Denkmalpflege, …) sind vorrangig einzusetzen

Folie 12 │ 28. September 2016

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Förderung von Gebäudemodernisierungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet, die vom Amt für regionale Landesentwicklung als ortsbildprägend bestätigt wurden (steht noch aus).

Ablauf

• Formloser Antrag mit Beschreibung des Vorhabens und unter Angabe voraussichtlicher Kosten

• Prüfung der Förderfähigkeit/ Vor-Ort-Termin• Abschluss eines Modernisierungsvertrages • Durchführung der Maßnahmen • Vorlage einer Schlussabrechnung inkl. Belege• Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Kosten

Achtung: Es darf erst nach Abschluss des Modernisierungsvertrages begonnen werden!

Folie 13 │ 28. September 2016

Sanierungsgebiet „Ortskern“

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet

Für Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten besteht die Möglichkeit, erhöhte steuerliche Abschreibungen für Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in Anspruch zu nehmen.

Grundlage sind die §§ § 7 h/10 f Einkommenssteuergesetz.

Achtung: Es darf erst nach Abschluss des Vertrages begonnen werden!

Folie 14 │ 28. September 2016

Ihre Ansprechpartner

Gemeinde Jesteburg

Niedersachsenplatz 5 21266 Jesteburg

Thomas Burmester04183 – 97 47 [email protected]

DSK Deutsche Stadt- und

Grundstücksentwicklungsgesellschaft

Anne-Conway-Straße 128359 Bremen

Matthias Gunnemann Büroleiter0421 – 32 901 [email protected]

Verena Lorenz Projektleiterin0421 – 32 901 84 [email protected]