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Geprüfter Baumaschinenmeister der Bauwirtschaft Kooperationsveranstaltung 2016 / 2017

Geprüfter Baumaschinenmeister der Bauwirtschaft · Jeder Teil schließt mit einer entsprechenden Prüfung ab und es wird ein Teilzeugnis von der Handwerkskammer Dortmund herausgegeben

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Page 1: Geprüfter Baumaschinenmeister der Bauwirtschaft · Jeder Teil schließt mit einer entsprechenden Prüfung ab und es wird ein Teilzeugnis von der Handwerkskammer Dortmund herausgegeben

GeprüfterBaumaschinenmeister

der Bauwirtschaft

Kooperationsveranstaltung

2016 / 2017

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Die Baustelle von heute ist geprägt durch den Einsatz hoch technisierter Maschinen und Geräte. Die verantwortliche Einsatzplanung und der Betrieb, sowie die Wartung und Reparatur stellt eine anspruchsvolle Herausforde-rung für das Personal dar. Die erforderlichen Kompetenzen sind dennoch in einer Qualifikationsstufe vereint:

Geprüfter Baumaschinenmeister

Der entsprechende Lehrgang in drei Teilen schließt mit Prüfungen vor der Handwerkskammer Dortmund ab und ist bundesweit anerkannt. Die geschäftsführende Stelle der Handwerkskam-mer Dortmund für diese Prüfung ist die GFW-BAU.

Getreu der Devise „Mensch – Qualifizierung – Qualität“ haben sich für die Durchführung zwei erfahrene Dienstleister für die Bauwirtschaft im Rahmen einer Kooperation zusammengetan:

Die GFW-BAU (Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbH) und das BFW (Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW gGmbH).

Wiederholt startet in diesem Jahr die Kooperationsveranstaltung mit vereinten Kräften, um eine entsprechende Qualifizierung in zentraler Lage in Deutschland sicher zu stellen. Als Durchfüh-rungsorte wurden die Städte Dortmund und Essen ausgewählt.

Die Gesamtorganisation der Veranstaltungen liegt bei der GFW-BAU.

Teilnehmerkreis / Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Prüfung ist erforderlich:m eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsbe-

ruf und danach eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis (die Ausbildungszeit wird angerechnet), oder

m eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und eine mindestens 3-jährige Berufspraxis, oder

m falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt, muss eine mindestens 6-jährige ein-schlägige Tätigkeit nachgewiesen werden.

Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten oder in Reparaturwerkstätten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Fortbildung zum Baumaschinenmeister dienlich sind.Angerechnet werden können ebenfalls

m Zeiten des Grundwehrdienstes und von Wehrübungen sowie Dienstzeiten bei Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr bei einschlägiger Fortbildung und Tätigkeit, sowie

m Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf ande-re Weise glaubhaft gemacht werden können und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zum Ablauf:

Die Prüfung zum Geprüften Baumaschinenmeister umfasst 3 Teile.m Teil I: Wirtschafts- und Rechtskunde (in Dortmund)m Teil II: Baumaschinentechnischer Teil (in Essen)m Teil III: Berufs- u. Arbeitspädagogik (in Dortmund)

Die inhaltliche Beschreibung finden Sie auf den folgenden Seiten.

Der Geprüfte Baumaschinenmeister als Schlüsselfigur!

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Jeder Teil schließt mit einer entsprechenden Prüfung ab und es wird ein Teilzeugnis von der Handwerkskammer Dortmund herausgegeben. Es müssen binnen zwei Jahren alle drei Prü-fungen erfolgreich abgelegt werden um nach Abschluss des letzten Teils das gewünschte Zeugnis zum Geprüften Baumaschinenmeis-ter zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle mit welchem Teil begonnen wird bzw. ist die Rei-henfolge frei wählbar.

Die Fortbildung zum Geprüften Baumaschi-nenmeister ist förderfähig nach dem Auf-stiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - das heißt, wer alle Teile absolviert kann dafür Meister-Bafög bekommen.

Näheres finden Sie auch direkt unter www.meister-bafoeg.info.

AnmeldungWenn Sie Interesse an der Teilnahme an dieser Fortbildung haben, füllen Sie bitte das Anmel-deformular aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück. Anschließend erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung.

HinweisBei diesem Lehrgang sind weitere Unterlagen erforderlich (z.B. Antrag auf Zulassung zur Prüfung). Diese senden wir Ihnen gerne zu oder können auf unserer Internetseite www.gfw-bau.de unter dem jeweiligen Lehrgang abgerufen werden.

Wir helfen Ihnen gerne auch persönlich weiter. Sprechen Sie uns einfach an:Tel.: 0231 / 56 55 89 20 ; Email: [email protected]

750 Punkte für den Abschluss als "Geprüfter Baumaschinenmeister"

MUSTER

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Das Ziel dieses Lehrgangsteils ist der Erwerb wirtschaftlicher Grundkenntnisse und Fähigkeiten, wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und zu beurteilen. Hierzu zählen:

Die Befähigung, Organisationsprobleme der Arbeitsstätte auch in ihrer Bedeutung als Kostenfak-toren zu beurteilen und notwendige Organisationstechniken an Hand von Beispielen aus der Praxis anzuwenden.

Die Bedeutung der Rechtsvorschriften für seinen Funktionsbereich zu erkennen und zu beurteilen.

Soziologische Grundkenntnisse und die Fähigkeit, soziologische Zusammenhänge auf der Arbeits-stelle zu erkennen und zu beurteilen.

Inhaltm Grundlagen für kostenbewusstes Handelnm Grundlagen für rechtsbewusstes Handelnm Grundlagen für die Zusammenarbeit auf der Arbeitsstätte

Geprüfter BaumaschinenmeisterTeil III Berufs- und Arbeitspädagogik Nr. 1.430

Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil ist die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation als Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungs-feldern nachzuweisen:

m Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planenm Ausbildung vorbereiten und Einstellung durchführenm Ausbildung durchführenm Ausbildung abschließen

Geprüfter Baumaschinenmeister Teil I Wirtschafts- und Rechtskunde Nr. 1.410

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Mechanisiertes Bauen erfordert in den Bauunternehmen qualifiziertes Personal zum Bedie-nen, Instandhalten und Verwalten des immer umfangreicher und leistungsfähiger werdenden Maschinen-, Geräte- und Anlagenparks. Der Geprüfte Baumaschinenmeister ist die geeignete Qualifikation zur Leitung derartiger Zentralabteilungen in mittleren Bauunternehmen. Ihm obliegt dort auch die Ausbildung des baumaschinentechnischen Personal-Nachwuchses.

Der baumaschinentechnische Teil des Fortbildungslehrgangs erweitert und vertieft Kenntnisse in der Werkstoffkunde und Konstruktionstechnik der Baumaschinen sowie deren Bauelemente, Baugruppen und Systeme, vermittelt Kenntnisse über Störungsursachen und Möglichkeiten der Störungsbeseitigung und gibt Überblicke über Leistungskennwerte und Einsatzmöglichkeiten der wesentlichen Baumaschinen.

Inhalt

m Maschinentechnische Grundlagenm Baumaschinen und Gerätem Instandhaltungs- und Instandsetzungstechnikm Baubetriebstechnik

Geprüfter Baumaschinenmeister Teil II Baumaschinentechnik Nr. 1.420

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Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) für Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung

Seite 1 / 2

GFW-BAU Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbH Amtsgericht Dortmund HRB 10873 Geschäftsführer: Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop Steuernr.: 317 5910 0385 Westfalendamm 229 Tel.: 0231 / 94 11 58-0 Sparkasse Dortmund 44141 Dortmund Fax: 0231 / 94 11 58-43 IBAN: DE54 4405 0199 0251 0008 16 www.GFW-BAU.de [email protected] BIC: DORTDE 33XXX AP1.1.2 Angebots-und Auftragsbearbeitung – 04.05.2015 / 4 D2_AGB

Anmeldung Auf Basis der Anmeldezahlen entscheiden wir 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn über deren Durchführung. Deshalb benötigen wir Ihre schriftliche Anmeldung rechtzeitig. Bitte benutzen Sie hierfür unser Anmeldeformular (per Post / Fax / Email). Sie erhalten dann umgehend unsere Anmeldebestätigung. Die Teilnehmerzahl ist im Regelfall auf höchstens 20 Personen je Veranstaltung begrenzt. Abmeldung Eine schriftliche Abmeldung muss uns spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Bis dahin werden Ihnen keine Kosten berechnet. Eine spätere Abmeldung kann nicht berücksichtigt werden. Auch bei Nichtteilnahme (z.B. wegen Krankheit oder Auftragslage der Firma) muss die volle Teilnehmergebühr entrichtet werden. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich benannt werden. Für individuelle Härtefälle haben wir immer ein offenes Ohr! Einladung / Absage / Änderungen Etwa 10 Tage vor der Veranstaltung erhält der Kunde eine verbindliche schriftliche Einladung von uns. Bei Absage einer Veranstaltung durch die GFW-BAU erfolgt eine umgehende Benachrichtigung. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet; weitergehend Ansprüche sind ausgeschlossen. Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung (z.B. Referentenwechsel, Terminänderung oder Wechsel des Veranstaltungsortes) bleiben der GFW-BAU vorbehalten. Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr beinhaltet im Regelfall neben einem qualifizierten Fachvortrag eine Teilnehmerunterlage. Mit Zugang der Einladung zur Veranstaltung erhält der Kunde die zur Zahlung fällige Rechnung. Ohne die Rechnung bezahlt zu haben, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung, sowie Aushändigung der Unterlagen und der Bescheinigung / Urkunden. Inhouse-Schulungen An ein schriftliches Angebot für eine Inhouse-Schulung hält sich die GFW-BAU 8 Wochen lang nach Versand gebunden. Eine Beauftragung der GFW-BAU muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen gelten die vorstehenden Bedingungen entsprechend. Datenschutz Die GFW-BAU beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die GFW-BAU personenbezogene Daten des Kunden und des Teilnehmers im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages speichert und verarbeitet.

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Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) für Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung

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GFW-BAU Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbH Amtsgericht Dortmund HRB 10873 Geschäftsführer: Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop Steuernr.: 317 5910 0385 Westfalendamm 229 Tel.: 0231 / 94 11 58-0 Sparkasse Dortmund 44141 Dortmund Fax: 0231 / 94 11 58-43 IBAN: DE54 4405 0199 0251 0008 16 www.GFW-BAU.de [email protected] BIC: DORTDE 33XXX AP1.1.2 Angebots-und Auftragsbearbeitung – 04.05.2015 / 4 D2_AGB

Widerrufsrecht des Verbrauchers Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf kann formlos erfolgen. Sie können dafür aber auch ein Widerrufsformular-Muster verwenden, das Sie unter www.GFW-BAU.de downloaden können. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass von uns zu erbringende Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist Dortmund. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dortmund. Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.

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Geprüfter Baumaschinenmeister

Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Name Geburtsdatum

Vorname Geburtsort

Straße

PLZ, Wohnort Telefon

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung werden wie folgt erfüllt:

(1)

(2) Mindestens sechs Jahre einschlägige Berufspraxis

(3) Andere Nachweise, wenn (1) oder (2) nicht zutreffen

Die Berufspraxis muss auf der Baustelle abgeleistet sein!

Ausbildung

als von bis Jahre

Berufspraxis

als von bis Jahre

als von bis Jahre

als von bis Jahre

Hiermit bestätige Ich die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.

Ort, Datum Unterschrift Antragsteller

Bitte Kopien beifügen von: Facharbeiter- oder Gesellenbrief

Arbeitgeberzeugnisse für den o.g. Zeitraum

und zurücksenden an: GFW-BAU Schulungszentrum

Lange Reihe 60

44143 Dortmund

Zulassungsvermerk der Geschäftsführenden Stelle

Zugelassen gemäß Punkt ( ) Bemerkungen

Datum

Unterschrift

Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine Berufspraxis von insgesamt fünf Jahren (einschließlich Ausbildung)

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Anmeldung

zur Veranstaltung: Geprüfter Baumaschinenmeister

Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

GFW-BAUGeburtsort:

Kostenübernahme:

Teilnehmer

Firma / Arbeitgeber

Anschrift:

Teilnehmer/Auftraggeber:

Ansprechpartner:

Straße:

PLZ, Ort:

Telefon / mobil / Fax:

Versicherungsschutz:

Verpflegungspauschale:

Unterbringung:

Vertrag:

Ort, Datum, Unterschrift, Stempel

Datenschutzerklärung:

Personalentwicklung undSteuernummer: 317 5910 0385 ; HRB Dortmund 10873 Personalqualifizierung der

Bauverbände Westfalen

Teil 1 in Dortmund ab (Datum):__________

Teil 3 in Dortmund ab (Datum):__________

Teil 2 in Essen ab (Datum):_____________

SchulungszentrumFrau Sylvia EversLange Reihe 6044143 Dortmund

Ich werde Bafög beantragen.

Rechnungsanschrift (falls abweichend):

durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert.Der Teilnehmer ist / soll während

der Veranstaltung gegen Unfälle…:

durch die GFW-BAU gegen eine Gebühr von 6,42 €/Monat versichert werden (nur monatliche Paushale möglich!)

in Dortmund: für 10,00 € (inkl. MwSt.) je Lehrgangstag buchen wir hiermit verbindlich 1 Mittagessen inkl. 1 Getränk für den Lehrgangsteil

in Essen: Für den Teil 2 in Essen wünsche ich ein gesondertes Verpflegungsangebot vom BFW.

wird gewünscht, bitte informieren Sie mich über die Möglichkeiten in Dortmund, bzw. Essen

Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GFW-BAU habe ich Kenntnis genommen. Diese werden von mir akzeptiert und und sollen auf das Vertragsverhältnis Anwendung finden.

Mit meiner Unterschrift erlaube ich der GFW-BAU / dem BFW meine personenbezogenen Daten zu speichern und im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden. Die GFW-BAU / das BFW verpflichten sich, diese Daten -ohne meine Zustimmung- nicht an Dritte weiter zu geben.

GFW-BAU Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbHWestfalendamm 229 ; 44141 Dortmund ; Tel. 0231 / 94 11 58–0

Geschäftsführer: Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop

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GFW-BAU Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbHGeschäftsstelle: Westfalendamm 229 44141 Dortmund Schulungszentrum: Lange Reihe 60 44143 Dortmund

Tel.: 0231 / 56558920 � Fax: 0231 / 565589240 � [email protected] � www.gfw-bau.de

Mensch

Qualifizierung

Qualität

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Unterbringung / Verpflegung

GFW-BAU DORTMUND - Teile I und Teile III

VerpflegungWenn Sie diese Option bei der Anmeldung auswählen, erhalten Sie mit der Einladung eine Rechnung über die Verpflegungskosten. Das Mittagessen erhalten die Teilnehmer dann in einem Restaurant (2 Gehminuten entfernt) gegen Abgabe einer Gutscheinkarte, welche zu Lehrgangsbeginn jeweils für eine Woche ausgehändigt wird (1 Karte pro Tag).

Die Unterbringungsmöglichkeiten

Da wir keine hauseigene Unterbringung bieten können…

alternativ zu Hotels

Internat der Handwerkskammer DortmundSie haben die Möglichkeit, im Internat der Handwerksammer Dortmund, Hohe Straße 141, 44139 Dortmund, zu übernachten. Informationen dazu gibt es bei der Handwerks-kammer Dortmund, Bildungszentrum, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund, Telefon: 0231 5493-0, Fax: 0231 5493-116 , E-Mail: [email protected]

private Gästewohnungen

z. B.: von Anja und Gerd Schöler

Gästewohnungen im Dortmunder Zentrum,Stiftstr. (Brüderweg)

Es werden nur die persönlichen Sachen benötigt. Die Kosten richten sich nach Anzahl der Personen und Länge des Aufenthalts.Rückfragen unter 0231-827568 oder 0177-2581641 oder

Homepage members.dokom.net/grafstraeter

ABZ Essen -Teil II

Verpflegung / UnterbringungDas ABZ Essen verfügt über ein Gästehaus mit über 100 Einzel- und Doppelzimmern. Alle Zimmer sind hell und freundlich eingerichtet, zum Teil mit eigener großzügiger WC/Duscheinheit.

Zum Frühstück wird ein ausgiebiges Frühstücksbuffet im Speisesaal angeboten. Selbst-verständlich kann man auch ein Mittag- und/oder Abendessen im ABZ Essen einnehmen.

Die passende Buchung müssen Sie separat selbst per Fax vornehmen. Das Formular finden Sie auf der Rückseite!

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Bitte zurücksenden an: Ausbildungszentrum der Bauindustrie FAX: 02 01 / 8 34 41-50 Herrn Bernd Malessa Lüschershofstr. 71 - 73 45356 Essen

A n m e l d u n g für die Unterbringung während des Lehrgangs zum

Geprüften Baumaschinenmeister vom 02.01. bis 24.03.2017 im ABZ Essen

Name und Vorname: ...................................................................................

geb. am: ...................................................................................

Straße: ...................................................................................

PLZ und Wohnort: ...................................................................................

Mobilnummer: ...................................................................................

E-Mailadresse: ...................................................................................

Kostenträger, wenn nicht Lehrgangsteilnehmer (bitte nur ausfüllen, wenn Kostenträger nicht Lehrgangsteilnehmer!)

Firma / Institution: Name: ...................................................................................

Anschrift: ...................................................................................

...................................................................................

Ansprechpartner: ...................................................................................

...................................................................................

(Stempel und Unterschrift) Hiermit melde ich mich/meinen Mitarbeiter verbindlich für mindestens vier Wochen an: Doppelzimmer inkl. Vollpension 165,00 €/Woche (Mo.-Fr.) Einzelzimmer inkl. Vollpension 210,00 €/Woche (Mo-Fr.) Externe Verpflegung (Frühstück+Mittagessen) 50,00 €/Woche (Mo.-Fr.) Bei geringeren Belegungszeiten als vier Wochen erhöhen sich die Wochenpauschalen für die EZ und DZ-Unterbringung. _________________ __________________________

(Datum) (Unterschrift Rechnungsempfänger) Datenschutzerklärung: Mit meiner Unterschrift erlaube ich dem Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW gGmbH meine personenbezogenen Daten zu speichern und zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge zu verwenden. Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

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ANFAHRTSSKIZZEESSEN

AusbildungszentrumderBauindustrieinessenLeiter:HerrDr.karl-HeinzBässlerLüschershofstr.71-73;45356essentel.0201/[email protected]

AnfahrtmitöffentlichenVerkehrsmitteln:

1.HauptbahnhofessenBus-Linie196RichtungStadthafenbisHaltestelleLüschershofstraße

2.Bahnhofessen-Borbeck170RichtungEssen-SteelebisHaltestellePreßwerk

3.Bahnhofessen-BergeborbeckZuFußüberdieHafenstraßebisLüschershofstraße(ca.15Minuten)

ANFAHRTSSKIZZE ESSEN

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Aufstiegsförderung bei Weiterbildung nach AFBGDie Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbil-dungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt in erster Li-nie, die Teilnehmer bei einer Aufstiegsfortbildung zu unterstützen um somit die Existenzgründungsrate zu erhöhen. Im folgenden Ratgeber zum Meister BAföG mit den aktuellen Regelungen, die auch die Novelle 2016 enthalten. Zum einen werden die Förderbeträge und zum anderen auch die Freibeträge erhöht. Darü-ber hinaus können künftig auch Bachelorabsolventen das Meister-BAföG erhalten, sofern sie den Meister machen und später einen Betrieb leiten wollen. Die po-

sitiven Änderungen in Bezug auf Erhöhung der Fördersätze sowie der Freibeträge greifen ab dem 01.08.2016. Beim Meister-BAföG gibt es keine Altersbeschränkung. Es müssen lediglich vorgegebene persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen erfüllt sein.

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz des An-tragstellers gestellt, die ebenfalls fachkundige Informationen rund um die Förderung der Weiterbildung bieten. Eine Liste mit den Adressen der zuständigen Ämter finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,

http://www.meister-bafoeg.info/de/99.php

Auf dieser Seite können auch die entsprechenden Antragsformulare ausgefüllt und ausge-druckt werden, die für die Beantragung notwendig sind.

Wer bekommt das Meister-BAföG?

Förderungsfähig sind verschiedene Ausbildungen. Grundsätzlich werden Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf die nachfolgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, ge-fördert:

Erzieher, Techniker, Fachkaufleute, Fachwirt, Industriemeister, Fachkrankenpfleger, Program-mierer, Betriebsinformatiker, Betriebswirt, Bilanzbuchhalter / Controller / Steuerfachwirt

oder eine vergleichbare Qualifikation anstreben. Voraussetzung hierfür ist eine anerkannte und abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Sollte bereits eine vergleichbar hohe berufliche Qualifikation bestehen, z.B. ein abgeschlossenes Studium, so besteht kein Anspruch auf die Förderung.

Anrechnung des Einkommens

Sofern das Einkommen oder Vermögen die Freibeträge übersteigt, mindert sich der Bedarf für das Meister-BAföG. Maßgeblich für die Ermittlung des Einkommens ist die Prognose über das Einkommen des Antragstellers für den Bewilligungszeitraum und das Einkommen des Ehegatten aus dem vorletzten Jahr vor Antragstellung. Dabei richtet sich die Einkom-mensanrechnung sowie die Vermögensanrechnung beim Meister BAföG nach §§ 17 und 17a AFBG.

Meister-BAföG 2016Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/karriere/meister-bafoeg.html

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Freibeträge vom Einkommen des Antragstellers

Freibetrag für bis 31.07.2016 ab 01.08.2016

Antragsteller 255 € 290 €

Ehegatten/ Lebenspartner des Antragstellers 535 € 570 €

jedes Kind des Antragstellers 485 € 520 €

Freibeträge vom Einkommen des Ehegatten

Freibetrag für bis 31.07.2016 ab 01.08.2016

Ehegatten/ Lebenspartner 1.070 € 1.145 €

jedes Kind 485 € 520 €

Anrechnung des VermögensBeim Vermögen werden z.B. selbstgenutzte Einfamilienhäuser, Bausparverträge etc. nicht angerechnet, um unbillige Härte zu vermeiden.

Weitere Freibeträge für das Vermögen sind nach § 17a AFBG:

Freibetrag für bis 31.07.2016 ab 01.08.2016

Antragsteller 35.800 € 45.000 €

Ehegatten des Antragstellers 1.800 € 2.100 €

jedes Kind des Antragstellers 1.800 € 2.100 €

Zuschuss- und DarlehensanteilMeister BAföG wird grundsätzlich aus zwei Bestandteilen gewährt: zum einen aus einem Zuschuss, der den geringeren Teil der Förderung ausmacht und zum anderen aus einem Darlehensanteil, der durch die KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) geleistet wird. Wie hoch jeweils der Darlehens- und Zuschussanteil ist, hängt u. a. davon ab, was geför-dert wird und in welcher familiären Situation sich der Antragsteller befindet.

Konditionen für das Meister BAföG Darlehen der KfWDas Darlehensanteil der Aufstiegsfortbildung wird von der KfW gewährt, welches den Ab-schluss eines privatrechtlichen Darlehensvertrages voraussetzt.

Bedarf beim Meister BAföG – Höhe der FörderungDer Grundbedarf (sog. Unterhaltsbeitrag) für Alleinstehende bei einer Vollzeitmaßnahme beträgt bis zum 31.07.2016 zusammen 697 EUR (229 € Zuschuss/ 446 € Darlehen) und wird ab dem 01.08.2016 erhöht. Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen:

Bedarf für bis 31.07.2016 ab 01.08.2016

Grundbedarf Antragsteller 348 € 372 €

Wohnbedarf 224 € 250 €

Zuschlag Krankenversicherung 62 € 71 €

Zuschlag Pflegeversicherung 11 € 15 €

Erhöhungsbetrag 52 € 60 €

Gesamt 697 € 768 €

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Der Grundbetrag von 697 € (768 € ab 01.08.2016) erhöht sich einkommens- und vermö-gensabhängig für jedes weitere Kind, für welches Anspruch auf Kindergeld besteht, um 210 € (235 € ab 01.08.2016), die zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsgüns-tiges Darlehen der KfW ausgegeben werden. Darüber hinaus erhalten Alleinerziehende einen Kinderbetreuungszuschlag als Pauschale (ohne Kostennachweis) in Höhe von 113 € (130 € ab 01.08.2016) als Zuschuss.

Förderbeträge im Überblick

Bedarf fürbis 31.07.2016 ab 01.08.2016

Bedarf Zuschuss / Darlehen Bedarf Zuschuss /

Darlehen

Alleinstehende 697 € 238 € / 459 € 768 € 333 € / 435 €

Alleinstehende mit einem Kind 907 € 343 € / 564 € 1.003 € 343 € / 564 €

Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner 912 € 238 € / 674 € 1.003 € 238 € / 674 €

Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner mit einem Kind 1.122 € 343 € / 779 € 1.238 € 343 € / 779 €

Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern 1.322 € 448 € / 874 € 1.473 € 709 € / 764 €

Lehrgangs- und PrüfungsgebührenFür die Finanzierung der Gebühren von Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahmen besteht ein einkommens- und vermögensunabhängiger Förderungsbeitrag in Höhe der tatsächlichen Kosten des Lehrgangs, jedoch nicht mehr als 10.226 € (15.000 € ab 01.08.2016). Dieser Betrag wird zu 30,5 % als Zuschuss und zu 69,5% als zinsgünstiges Darlehen gewährt (ab 01.08.2016 40 % Zuschuss). Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren (maximal sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei.

FörderungsdauerBei einer Vollzeitmaßnahme beträgt die Förderungsdauer höchstens 24 Monate, bei einer Teilzeitmaßnahme höchstens 48 Monate. In bestimmten Ausnahmesituationen erhöht sich die Förderungsdauer des Meister-BAföG um weitere zwölf Monate.

Rückzahlung und StundungDas Darlehen, also der Anteil am Meister-BAföG welcher nicht als Zuschuss gewährt wur-de, muss nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit innerhalb von vier Jahren, mit einer monatlichen Mindestrate von 128 EUR abbezahlt werden. Der Zinssatz des Darlehens liegt deutlich unter dem marktüblichen Zinssatz. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist nur in Beträgen von vollen 500 EUR möglich.

Erlass für die bestandene Abschlussprüfung

Der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung wird von 25 auf 40 Prozent erhöht.

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Antrag auf ExistenzgründungserlassWird innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der geförderten Fortbildungsmaßnahme ein neues Unternehmen gegründet oder ein vorhandener Betrieb übernommen, so kann frühes-tens nach Ablauf von 12 Monaten nach der Abschlussprüfung ein Antrag auf Existenzgrün-dungserlass bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, 53170 Bonn, Tel.: 0228/8310) gestellt werden, wenn:

• wenn mindestens ein Auszubildender eingestellt wurde, dessen Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Beantragung des Erlasses mindestens seit 12 Monaten besteht (Erlass: 33 Prozent auf den Restdarlehensanteil für Prüfungs- und Lehrgangsgebühren) oder

• mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter mit unbefristetem Ar-beitsvertrag seit mindestens 6 Monaten im Betrieb beschäftigt ist (Erlass: 33 Prozent auf Restdarlehensanteil)

Für jeden weiteren Auszubildenden oder Angestellten, der die o.g.- Bedingungen erfüllt, wird ein weiterer Nachlass von 33 Prozent gewährt, in der Summe aber höchstens 66 Prozent. Die Beschäftigungsverhältnisse müssen zum Antragszeitpunkt fortbestehen.

Wo bekomme ich die Antragsformulare und wer steht mir helfend zur Seite? Antragsformulare erhalten Sie im Bildungszentrum der Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund. Es ist empfehlenswert, dort einen Beratungstermin für das Bafög zu vereinbaren und Sie können Ihren Antrag dort auch ausgefüllt abgeben. Die Weiterbildungsberater der Handwerkskammer Dortmund stehen Ihnen bei allen Fragen ger-ne zur Verfügung:

Ihre Anprechpartner bei der HWK Dortmund zum Thema BAFöG:

Stephan Czarnetzki, Tel.: 0231 5493-602, E-Mail: [email protected]

Katrin Schulz, Tel.: 0231 5493-604, E-Mail: [email protected]

Telefonisch und persönlich erreichbar montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr oder nach Vereinbarung!

Eine mögliche weitere Finanzierungshilfe bei Vollzeitmaßnahmen ist der Wohngeldzuschuss. Auskunft hierzu erteilen die jeweiligen Stadtverwaltungen.

Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info

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Checkliste und Erläuterung zur AnmeldungEntscheidung über Termin und Lehrgangsteile Ausfüllen des Anmeldeformulars GFW-BAU mit Angabe der Beginndaten persönliche AngabenBafög Wunsch ankreuzen nicht vergessen! (nur bei privaten Anmeldungen) Anschrift des Anmeldenden (wenn die Firma anmeldet, dann diese Anschrift!) ggf. andere RechnungsanschriftVersicherungsschutz: Wenn Sie nicht weiter im Arbeitsverhältnis stehen, müssen Sie

über uns unfallversichert werden. Die Pauschale beträgt monatlich 6,42 €. Es gilt: „Die Teilnehmer sind als Lernende versichert, wenn sie sich außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses beruflich aus-, fort- und weiterbilden; Versicherungs-schutz besteht während der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich der Prüfung. Dazu gehören auch die Wege von und zur Bildungseinrichtung.“

Verpflegung: Bei Bestellung für Dortmund erfolgt eine Rechnungslegung über den gesamten Lehrgangszeitraum! Sie können gern erst einmal hier vor Ort eine Woche „Probe-Essen“ kaufen und dann entscheiden, ob Sie buchen wollen oder nach Bedarf kaufen. Die Verpflegung und Unterbringung in Essen erfolgt mittels beiliegender Fax-bestellung

Unterbringung: Da wir in Dortmund keine hauseigene Unterkunft haben, empfeh-len wir bei kürzeren Weiterbildungen nur Hotels in der näheren Umgebung. Eventuell kann die HWK Dortmund mit einer Kurzzeitunterbringung in ihren Internaten aushel-fen. Auch die Nutzung privater Kurzzeit-Wohnungen besteht. Für Essen gilt das bei-liegende Fax (siehe Pkt. Verpflegung)

Vertrag: Bitte unterschreiben und so die Anmeldung legitimieren.Antrag auf Zulassung zur Prüfung ausfüllen folgende Unterlagen dazu kopieren/erstellen und beilegen: o Kopie Gesellenbrief/Facharbeiterbrief, und o Nachweis mehrjähriger einschlägiger Berufstätigkeit o falls schon Teile absolviert wurden, entsprechende Kopien der Teilzeugnisse alles komplett 1x kopieren für die eigene Akte und 1 x die Unterlagen komplett an

uns schickenBitte prüfen Sie auch, ob Sie eventuell andere finanzielle Förderungen in Anspruch

nehmen möchten/können. (Je nach Bundesland z. B. Bildungsscheck, Bildungs-prämie, Meister-Bafög u.ä.) (siehe dazu unsere Webseite www.gfw-bau.de auf der Startseite unter WIE – Fördermöglichkeiten)

Wie geht es weiter?

Wir bestätigen Ihnen bzw. der Firma schriftlich die Anmeldung und die Entscheidung über Zulassung zur Prüfung und legen, sofern Bafög angekreuzt wurde, das ausgefüllte Form-blatt B und die Anlage zum Formblatt B bei.Es ist sinnvoll zeitnah einen Termin bei der Bafög Beratung der HWK Dortmund zu ver-einbaren (Ansprechpartner siehe Anlage Meister-BAFöG) und dazu schon weitestgehend die Antragsformulare auszufüllen – am besten unter www.meister-bafoeg.info !

ACHTUNG verbesserte Konditionen beim neuen Meister-Bafög ab 01.08.2016!!!

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Matthias Linnemann Sylvia Evers Bruno Schmitz Leiter Berufsbildung Beratung Berufsbildung [email protected] [email protected] [email protected]

Tel.: 0231 / 56 55 89 20Fax: 0231 / 56 55 89 240

Wir sind für Sie erreichbar von 07:45 Uhr bis 16:15 Uhr (Freitags bis 14:00 Uhr)

Sie können uns auch sehr gerne im Schulungszentrum besuchen, um sich einen Eindruck von der Unterrichtsatmosphäre zu machen.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen für Sie zu arbeiten

GFW-BAU Schulungszentrum

Lange Reihe 6044143 Dortmund

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GFW-BAU

Bauverbände Westfalen

B

Der Weg zu uns:

Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbH

Geschäftsstelle SchulungszentrumWestfalendamm 229 Lange Reihe 6044141 Dortmund 44143 Dortmund

Tel.: 0231/94 11 58-0 Tel.: 0231/56 55 89 2-0Fax: 0231/94 11 58-43 Fax: 0231/56 55 89 2-40

[email protected]

GFW-BAU Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbHGeschäftsführer: Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-HiltropHRB Dortmund 10873 ; Steuernr.: 317 5910 0385Stadtsparkasse Dortmund, BLZ: 440 501 99 ; Konto Nr.: 251 000 816

Personalentwicklung und Personalquali zierung derBauverbände Westfalen