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- 1 -WIR HABEN LUST AUF EINE LEBENSWERTE ZUKUNFT
RENTABEL · FLEXIBEL · EINFACH
PROKON Genussrechte
- KURZPROSPEKT -
Es ist Zeit, etwas zu verändern...
...und das lohnt sich!
Es ist Zeit, etwas zu verändern...
...und das lohnt sich!
Es ist Zeit, etwas zu verändern...
...und das lohnt sich!
PROKON GENUSSRECHTE
- 2 -- 2 -
»Lassen Sie uns alles daransetzen, dass wir der nächsten
Generation, den Kindern von heute, eine Welt hinterlassen,
die ihnen nicht nur den nötigen Lebensraum bietet, sondern
auch die Umwelt, die das Leben erlaubt und lebenswert macht.«
Richard von Weizsäcker
Inhalt
Vorwort ........................................................................................................................................................................................ 3
Die PROKON Genussrechte ........................................................................................................................................................... 4
Die PROKON Unternehmensgruppe .............................................................................................................................................. 5
Der Einsatz des Genussrechtskapitals in der PROKON Unternehmensgruppe ................................................................................. 7
- Der Geschäftsbereich Windenergie ..................................................................................................................................... 8
- Der Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe ........................................................................................................................... 15
- Der Geschäftsbereich Biomasse .......................................................................................................................................... 17
Die PROKON Rückkaufgarantie ..................................................................................................................................................... 21
So zeichnen Sie PROKON Genussrechte ........................................................................................................................................ 22
Die Frage nach der Sicherheit für Ihre Geldanlage ......................................................................................................................... 24
Weitere häufig gestellte Fragen .................................................................................................................................................... 25
PROKON Beratungsbüros ............................................................................................................................................................. 30
- 3 -- 3 -
Nach dem Leitbild »Wir haben Lust auf eine lebenswerte Zukunft!«
engagiert sich die PROKON Unternehmensgruppe schon seit über
15 Jahren für zukunftsfähige Wege in der Energieversorgung,
die ohne die unverantwortliche Atomkraft und ohne die Aus-
beutung der begrenzten fossilen Energieträger auskommen.
Wir sind erfolgreich in der Projektentwicklung, Finanzierung,
Realisierung und dem Betrieb von Windparkprojekten tätig und
betreiben 37 Windparks mit 266 Windkraftanlagen (Stand: Juni
2011). Darüber hinaus sind wir in den Bereichen Biogene Kraft-
stoffe sowie Biomasse aktiv.
Mit den PROKON Genussrechten können auch Sie von unseren
nachhaltigen Projekten profitieren. In diesem Kurzprospekt stellen
wir Ihnen die dritte Auflage der bewährten Geldanlage vor.
Während die Finanzkrise das Vertrauen der Anleger in herkömm-
liche Finanzprodukte erheblich erschüttert hat, investieren Sie
mit den PROKON Genussrechten in Erneuerbare Energien – eine
Branche mit besonders zukunftsorientierten Perspektiven. Denn
auch in Zeiten der Krise gehört die Versorgung mit Energie zu
den Grundbedürfnissen des Menschen und der Einsatz erneuer-
barer Energiequellen ist dabei unverzichtbar. Zudem sichert das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Verkauf des in unseren
Windparks erzeugten Stroms zu einem festen und von der Kon-
junktur unabhängigen Preis. Auch im Bereich der Biogenen
Kraftstoffe besteht durch die Beimischungspflicht von Biodiesel
zu herkömmlichem Dieselkraftstoff ein gesetzlich geregelter Ab-
satzmarkt.
PROKON war im Jahr 2003 das erste Unternehmen im Bereich
der Erneuerbaren Energien, das Genussrechte herausgab. Bis
Ende Juni 2011 haben bereits rund 36.000 Anleger über 590
Mio. Euro in PROKON Genussrechten angelegt. Die jährliche
Verzinsung liegt seit dem Jahr 2006 bei 8,00 %, in den Jahren
2003 bis 2005 erreichte sie jeweils 7,25 %(1).
Trotz dieses Erfolges denken wir schon einen Schritt weiter: An-
gesichts der zunehmenden Staatsverschuldung steigt auch die
Möglichkeit einer Inflation. Deshalb haben wir bei unseren Genuss-
rechten schon heute besondere Maßnahmen gegen einen Wert-
verlust Ihrer Kapitalanlage vorgesehen. Entscheiden auch Sie
sich für eine Investition in eine lebenswerte Zukunft. Wir freuen
uns darauf!
Ihr
Carsten RodbertusGeschäftsführender Gesellschafter der PROKON Unternehmensgruppe
Sehr geehrte Interessenten und Anleger!
Die Diskussion um unsere zukünftige Energieversorgung zieht immer breitere Kreise und ist aus den täglichen Medien
nicht mehr wegzudenken. Die Atomenergie hat ihre Gefährlichkeit mit der Katastrophe im japanischen Kernkraft-
werk Fukushima einmal mehr unter Beweis gestellt. Und wenn Erdöl nicht mehr bezahlbar und schließlich gar nicht
mehr verfügbar ist, wird es um mehr gehen als um hohe Rechnungen an den Tankstellen. Unsere Gesellschaft kann
ohne eine sichere Energieversorgung nicht mehr funktionieren. Wie so oft, liegt auch hier die Lösung aber gar nicht
weit entfernt. Schon heute ermöglichen moderne Technologien die Energiegewinnung aus erneuerbaren und damit
unendlich verfügbaren Energiequellen. Diese großartige Chance gilt es zu nutzen!
Sie möchten uns persönlich kennen lernen? Besuchen Sie eine unserer bundesweiten Informationsver-
anstaltungen! Die Orte und Termine finden Sie auf unserer
Internetseite www.prokon.net.
In unseren Beratungsbüros sind wir ebenfalls für Sie da. Die
Anschriften finden Sie auf Seite 30 dieser Broschüre sowie
ebenfalls im Internet unter www.prokon.net.
PROKON GENUSSRECHTE
- 4 -- 4 -
Herausgeber (Emittentin)▪ PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG
Form der Kapitalanlage▪ Namens-Genussrecht, das heißt die Genussrechte werden auf
den Namen des Anlegers ausgestellt
Emissionsvolumen der 3. Tranche▪ 500 Mio. Euro
Verwendung des Genussrechtskapitals▪ Finanzierung der Projekte der PROKON Unternehmensgruppe,
insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien mit dem
Schwerpunkt Windenergie und der nachhaltigen Nutzung
nachwachsender Rohstoffe (siehe ab Seite 7)
Ausgabekurs▪ 0,01 Euro je Genussrecht (Nennwert)
Gebühren▪ keine Abschluss- oder Verwaltungsgebühren
Anlagehöhe▪ Mindestanlage nur 100 Euro
▪ Erhöhung jederzeit und in beliebiger Höhe einfach per
Überweisung möglich
▪ für regelmäßige Einzahlungen können Anleger einen
Dauerauftrag bei ihrem Kreditinstitut einrichten
▪ Anlagebetrag nach oben unbegrenzt, für Beträge über 0,5 %
des gesamten ausgegebenen Genussrechtskapitals behält
sich PROKON jedoch eine Einzelfallprüfung vor
Verzinsung(1)
▪ Grundverzinsung: 6,00 % pro Jahr
▪ zusätzliche Überschussbeteiligung: bis zu 4,00 % pro Jahr
▪ erreichte Verzinsung: 8,00 % p. a. seit 2006,
7,25 % für 2003-2005
Auszahlung oder Gutschrift der Zinsen▪ wahlweise halbjährliche Zinsauszahlung oder automatische
Wiederanlage (Gutschrift der Zinsen)
▪ Wechsel zwischen Auszahlung der Zinsen und automatischer
Gutschrift zu jedem Zinstermin möglich
Laufzeit▪ grundsätzlich unbefristete Laufzeit
▪ frühestmögliche Kündigung gemäß Kreditwesengesetz
(KWG) nach 5 Jahren, danach jährlich kündbar
▪ Verkauf, Verschenken oder Vererben der Genussrechte ist
auch innerhalb der gesetzlichen Mindestlaufzeit jederzeit
möglich
▪ konkrete Verkaufsmöglichkeit zu mindestens 100 % des
eingezahlten Betrages durch die PROKON Rückkaufgarantie
schon nach drei vollen Kalenderjahren(2)
(siehe Seiten 20 und 21)
Information der Genussrechtsinhaber▪ jährlicher Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr und die
Verwendung des Genussrechtskapitals
Die PROKON Genussrechte
Was sind Genussrechte?Genussrechte sind eine Mischform aus einem festverzinslichen Wertpapier und einer unternehmerischen Beteiligung. Sie ähneln
damit einer Unternehmensanleihe mit Gewinnbeteiligung. Für die Ausgestaltung der Genussrechte gibt es keine gesetzlichen
Bestimmungen, weshalb das Angebot dieser Anlageform je nach Anbieter sehr verschieden sein kann. PROKON nutzt das ein-
gezahlte Kapital für die Finanzierung seiner Projekte, das heißt insbesondere für Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien
sowie der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Die Anleger erhalten von PROKON halbjährlich Zinsen und werden
neben der geplanten Grundverzinsung auch durch zusätzliche Überschussbeteiligungen fair am Erfolg der PROKON Unternehmens-
gruppe beteiligt.
- 5 -- 5 -
Die PROKON Unternehmensgruppe
PROKON – dieser Name steht für eines der führenden Unternehmen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, um
eine nachhaltige, umweltverträgliche und verantwortungsbewusste Energieversorgung zu sichern. PROjekte und KONzepte für eine
Zukunft ohne die klimaschädlichen und begrenzten Rohstoffe Erdöl, Erdgas, Kohle und ohne die gefährliche Atomkraft sind das Tätig-
keitsfeld der PROKON Unternehmensgruppe. PROKON verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien
und bietet über 870 Mitarbeitern einen nachhaltigen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz.
Die PROKON Unternehmensgruppe
nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz für die Herstellung von Holzpaletten
Verkauf der Sägeabfälle, Holzreste und Rinden für die Herstellung von Span- bzw. MDF-/HDF-Platten sowie für den Einsatz in der Papierindustrie und im Garten- und Landschaftsbau
Verwertung von Spänen und Holzresten zur Gewinnung von Strom und Wärme im unternehmenseigenen Biomasse-Heizkraft-werk
zukünftig Herstellung von Holzbriketts und Holzpellets
Windenergie Biogene Kraftstoffe Biomasse
Planung, Finanzierung und Realisierung der PROKON Windparks
Kaufmännische Geschäftsführung der Windparks
Technische Betriebsführung der Wind-parks
Veräußerung des erzeugten Stroms zukünftig eigene Produktion von Wind-
energieanlagen
Herstellung von Biodiesel im PROKON Bio-Ölwerk Magdeburg
Herstellung von Pflanzenöl in der Ölmühle Kroppenstedt als Reinkraftstoff sowie als Ausgangsprodukt für Biodiesel
PROKON GenussrechteNachhaltige Geldanlage in
allen Geschäftsbereichen der PROKON Unternehmensgruppe
PROKON GENUSSRECHTE
- 6 -- 6 -
Der Geschäftsbereich WindenergiePROKON ist in der Planung, Finanzierung, Realisierung sowie
Betriebs- und Geschäftsführung von Windenergieprojekten tätig
und betreibt bereits 266 Windkraftanlagen in 37 Windparks.
Entsprechend dem Leitbild »Alles aus einer Hand« werden die
Windparks von PROKON selbst betrieben, was sowohl die kauf-
männische Geschäftsführung als auch die technische Betriebs-
führung einschließlich der Wartung, Reparatur und Instandhaltung
der Anlagen umfasst.
Der Geschäftsbereich Biogene KraftstoffeIn einem weiteren Geschäftsbereich engagiert sich PROKON für
die Nutzung Biogener Kraftstoffe. PROKON ist Mehrheitsgesell-
schafter des PROKON Bio-Ölwerks Magdeburg, einem der größten
Biodiesel-Produzenten in Deutschland. In seiner Ölmühle in
Kroppenstedt (Sachsen-Anhalt) stellt PROKON zudem Pflanzenöl
her, dass sowohl als Reinkraftstoff als auch als Ausgangsprodukt
für Biodiesel Verwendung findet.
Der Geschäftsbereich BiomasseSeit dem Jahr 2010 kooperiert PROKON mit der Holzindustrie
Torgau OHG und ist damit auch im Bereich der nachhaltigen
Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz tätig. Neben der
sinnvollen Erstnutzung des Holzes für die Herstellung von Holz-
paletten ist für PROKON dabei die 100%-ige Weiterverwertung
der Sägeabfälle, Holzreste und Rinden besonders wichtig (siehe
Seite 17).
Die PROKON GenussrechteBereits seit 1998 ist PROKON als Anbieter ökologischer Kapital-
anlagen etabliert und war im Jahr 2003 das erste Unternehmen
seiner Branche, das Genussrechte für Privatanleger herausgab.
Nachdem beim Ausbau der Erneuerbaren Energien die Pionierarbeit
von mittelständischen Unternehmen wie PROKON geleistet wurde,
drängen nun auch die großen Energiekonzerne in den Markt,
um davon zu profitieren. Doch die Energieerzeugung aus Erneuer-
baren Energien gehört nicht in die Hände von Großinvestoren
und Energiekonzernen, sondern in die gesellschaftliche Mitte.
Mit seinen Genussrechten möchte PROKON erreichen, dass
möglichst viele Menschen am Erfolg der Erneuerbaren Energien
teilhaben können. Das aktuelle Angebot der PROKON Genuss-
rechte mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro ist bereits
die dritte Auflage dieser bewährten Geldanlage. Schon rund
36.000 Anleger sind mit dem angelegten Genussrechtskapital
von über 590 Mio. Euro an allen Geschäftsbereichen der PROKON
Unternehmensgruppe beteiligt. Mit beachtlichem Erfolg: Seit
2006 beträgt die jährliche Verzinsung der Genussrechte 8,00 %,
in den Jahren 2003 bis 2005 waren es jeweils 7,25 %(1).
Verantwortung über das Tagesgeschäft hinausMit der Unterstützung sozialer Projekte übernimmt PROKON
auch über das Tagesgeschäft hinaus Verantwortung. So beteiligte
sich PROKON beispielsweise an der Errichtung einer Windkraft-
anlage in dem weißrussischen Dorf Drushnaja, wo viele
Familien aus den verstrahlten Gebieten um Tschernobyl eine
neue Heimat fanden. Außerdem unterstützte PROKON die Hilfe
für die Opfer des Erdbebens auf Haiti im Januar 2010 sowie
mehrere Kinderhilfsprojekte in Rumänien, Burkina Faso und
Tansania. In der Region Mpanda in Tansania hat PROKON die
Aktion »Bildung für Mpanda« ins Leben gerufen und vergibt
Stipendien, um Jugendlichen aus ärmeren Familien eine gute
Schulbildung zu ermöglichen. Für sein soziales Engagement setzt
PROKON selbstverständlich kein Kapital seiner Anleger ein, son-
dern ausschließlich eigene Mittel.
Wie PROKON das Kapital seiner Anleger investiert, erfahren
Sie ab Seite 7.
Ausführliche Informationen über die PROKON Unternehmens-
gruppe finden Sie im PROKON Unternehmensportrait, das der
PROKON Infomappe beiliegt. Sie können es auch im Internet
unter www.prokon.net/downloads herunterladen oder direkt
bei PROKON anfordern. Die Kontaktdaten finden Sie auf der
Rückseite dieser Broschüre.
- 7 -- 7 -
Der Einsatz des Genussrechtskapitals in der PROKON Unternehmensgruppe
PROKON hat den Anspruch, seine Anleger transparent über die Verwendung ihres angelegten Kapitals zu informieren. In dieser
Broschüre sowie in den jährlichen Geschäftsberichten legt PROKON deshalb detailliert offen, für welche konkreten Projekte das
Genussrechtskapital eingesetzt wird.
Am 31.03.2011 belief sich das vorhandene Genussrechtskapital auf insgesamt 527,12 Mio. Euro. Davon sind 77,7 % in die Wind-
energieprojekte der PROKON Unternehmensgruppe investiert (siehe ab Seite 8). Weitere 8,1 % werden im Bereich Biogene Kraftstoffe
eingesetzt (siehe ab Seite 15) sowie 12,5 % im Bereich Biomasse (siehe Seite 17). Bei den verbleibenden 1,7 % des Genussrechtskapitals
handelt es sich um die Liquiditätsreserven.
Einlagen der Genussrechtsinhaber
Stand: 31.03.2011
Biogene Kraftstoffe42,55 Mio. €
8,1 %
Liquiditätsreserve9,36 Mio. €
1,7 %
Windenergie409,54 Mio. €
77,7 %
Biomasse65,67 Mio. €
12,5 %
PROKON GENUSSRECHTE
- 8 -- 8 -
Windenergie auf dem VormarschIm Jahr 2010 wurden bereits 16,9 % des gesamten in Deutsch-
land verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien bereitge-
stellt. Die effizienteste Form der Energiegewinnung aus erneuer-
baren Energieträgern ist gleich nach der Wasserkraft die
Windenergie. Zwar ging ihr Anteil aufgrund der unterdurch-
schnittlichen Windverhältnisse im dritten Jahr in Folge leicht zu-
rück, mit 6,2 % spielte sie jedoch wie schon in den Vorjahren die
größte Rolle.
Insgesamt wurden im Jahr 2010 in Deutschland 754 Windenergie-
anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.551 Megawatt (MW)
installiert. Damit übertrifft allein der Zubau innerhalb eines Jahres
erneut die elektrische Kapazität des Atomkraftwerks Brokdorf,
dem leistungsstärksten Kernreaktor Deutschlands (1.480 MW).
Zum Jahresende 2010 drehten sich bundesweit insgesamt
21.607 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleis-
tung von 27.215 MW.
2,0 %
5,5 %
6,2 %
3,2 %
Photovoltaik Biomasse Windenergie Wasserkraft
Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch in Deutschland im Jahr 2010
7,0 %
6,0 %
5,0 %
4,0 %
3,0 %
2,0 %
1,0 %
0,0 %0,2 %
0,3 % 0,4 %0,6 %
0,8 %1,0 %
1,3 %
1,8 %
2,7 %
3,1 %
4,2 %4,5 %
5,0 %
6,4 %6,6 % 6,5 %
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
6,2 %
Anteil der Windenergie am gesamten Stromverbrauch in Deutschland
DER GESCHÄFTSBEREICH WINDENERGIE
Schon 1993 errichtete PROKONs geschäftsführender Gesellschafter Carsten Rodbertus zwei eigene Windenergieanlagen, die er noch
heute privat betreibt. Im Jahr 1995 legte er mit der Gründung der PROKON Energiesysteme GmbH den Grundstein der PROKON Unter-
nehmensgruppe. Heute ist PROKON ein erfolg reicher Entwickler von Windenergieprojekten und betreibt alle seine Anlagen im eigenen
Bestand. Mit dem Verkauf des erzeugten Stroms erwirtschaftet PROKON den größten Teil seiner Erträge, aus denen die Verzinsung des
Genussrechtskapitals erfolgt. Daher ist mit 77,7 % (409,54 Mio. Euro) der wesentliche Anteil des Genussrechtskapitals in diesem Geschäfts-
bereich investiert.
Konventionelle Energieformen:(Öl, Kohle, Gas,
Atomkraft)
83,1 %
Erneuerbare Energien:
16,9 %
Windenergie in den Ländern der Europäischen Union(installierte Gesamtleistung in MW) Stand: 31.12.2010, Quelle: EWEA
Finnland197 MW
Schweden2.163 MW
Estland149 MW
Lettland31 MW
Litauen154 MW
Dänemark3.752 MW
Deutschland27.215 MW
Polen1.107 MW
Tschechien215 MW
Slowakai3 MW
Ungarn295 MW Rumänien
462 MW
Spanien20.676 MW
Portugal3.702 MW
Frankreich5.660 MW
Großbritannien5.204 MW
Irland1.428 MW
Belgien911 MW
Niederlande2.237 MW
Luxemburg42 MW
Österreich1.011 MW
Italien5.797 MW
Slowenien0 MW
Bulgarien375 MW
Griechenland1.208 MW
Zypern82 MW
Malta0 MW
Doch nicht nur in Deutschland verzeichnet die Windenergie
ein enormes Wachstum. Im Jahr 2010 war China mit einer neu
installierten Leistung von etwa 18.928 MW erneut der stärkste
Wachstumsmarkt. Weltweit waren am Jahresende 2010 Wind-
energieanlagen mit einer Gesamtleistung von 197.039 MW
installiert, mit 84.278 MW entfallen davon über 43 % auf Länder
der Europäischen Union.
PROKON GENUSSRECHTE
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Realisierte PROKON Windparks – Alles aus einer HandAuch PROKON setzt sein Wachstum im Bereich Windenergie
ungebrochen fort. Am 31.03.2011 beliefen sich die realisierten
Projekte auf 258 Wind energieanlagen in 35 Windparks, die sich
in 6 Bundesländern befinden (siehe Karte auf Seite 11). In diese
Windparks waren zum 31.03.2011 insgesamt 57,1 % des
Genussrechtskapitals (300,71 Mio. Euro) investiert. Seit der
Inbetriebnahme der ersten Windkraftanlagen im Jahr 1999 bis
einschließlich März 2011 haben die PROKON Windparks insge-
samt über 4,04 Mrd. kWh Strom erzeugt. Mit dieser Strommenge
können sämtliche Straßenbahnen, U- und S-Bahnen der Stadt
Berlin etwa 5 Jahre lang mit sauberem Strom betrieben werden.
Im Juni 2011 gingen zwei weitere Windparks mit acht
Windenergieanlagen in Betrieb.
Der Geschäftsbereich Windenergie im Überblick (Stand: März 2011)
Den erzeugten Strom verkauft PROKON auf der Grundlage des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an den jeweiligen regio-
nalen Energieversorger. Das EEG verpflichtet die Energieversorger,
Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen, in ihre Netze
einzuspeisen und gesetzlich festgelegte Mindestpreise an die
Betreiber der Anlagen zu zahlen. Die Einnahmen aus dem Strom-
verkauf stehen somit auf einer sehr soliden Grundlage.
Die Windenergieanlagen werden von PROKON selbst betrieben.
Sowohl die kaufmännische Geschäftsführung der Windparks als
auch die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen
erfolgt durch eigene Mitarbeiter. Damit verfügt PROKON sowohl
im kaufmännischen als auch im technischen Bereich über
umfangreiches Know-How und ist weitgehend unabhängig von
Anlagenherstellern und externen Dienstleistern.
Weitgehend bankenunabhängige FinanzierungWindparks wurden in der Vergangenheit üblicherweise zu ca.
70 % mit langfristigen Bankdarlehen finanziert. Die Banken
setzen heute jedoch immer schärfere Risikobewertungen an,
werden restriktiver bei der Vergabe von Krediten und verlangen
gleichzeitig höhere Provisionen. Darunter leiden besonders
mittel ständische Unternehmen, die die Pionierarbeit beim
Aufbau der Erneuerbaren Energien geleistet haben. Der Druck
seitens der Banken führt dazu, dass viele Betreiber gezwungen
sind, ihre Projekte zu verkaufen. Die Erneuerbaren Energien
gehören aber nicht in die Hände von Großinvestoren und Energie-
konzernen, die die Entwicklung in Deutschland verschlafen
haben, sondern in die gesellschaftliche Mitte. Nur so kann jeder
Einzelne von ihrer Weiterentwicklung profitieren.
PROKON ersetzt deshalb bei der Finanzierung seiner Windparks
nach und nach immer mehr Bankdarlehen durch Genuss rechts-
kapital. Damit macht PROKON sich unabhängiger von den
Kreditinstituten und die hohe Ertragskraft der Windparks muss
nicht für Zins- und Tilgungsleistungen an die Banken verwendet
werden, sondern steht vornehmlich für die Verzinsung der
Genussrechte zur Verfügung.
Mehr Informationen über den Inhalt des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes finden Sie auf Seite 28.
Anzahl der PROKON Windparks: 35
Anzahl der Windenergieanlagen: 258
Installierte Gesamtleistung: 417 MW
Jährliche Stromproduktion der PROKON Windparks: 803 Mio. kWh
Mit sauberem Strom versorgte Personen: 535.000
Anteil der PROKON Windparks am Stromverbrauch in der BRD: jede 752ste kWh
Bis zum 31.03.2011 insgesamt produzierte Strommenge der PROKON Windparks: über 4,04 Mrd. kWh
- 11 -- 11 -
Zahlreiche Windparks in der PlanungPROKON wird auch in den kommenden Jahren weiter wachsen.
Doch bevor ein Windpark überhaupt errichtet wird, müssen
beispielsweise die Windenergieanlagen in Höhe von mehreren
Millionen Euro angezahlt, ein umfangreiches Genehmigungs-
verfahren durchlaufen, Flächen gesichert, Wind-, Boden und
Schallgutachten erstellt sowie der Netzanschluss vorbereitet
werden. Von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme eines
Windparks vergehen heute bis zu sieben Jahre. Die gesamte
Planungsphase wird von PROKON vorfinanziert. Herkömmliche
Bankdarlehen sind für diese Zwecke mit einem sehr hohen
Verwaltungsaufwand verbunden und dadurch extrem aufwen-
dig in der Abwicklung. Daher verwendet PROKON einen Teil des
Genussrechtskapitals für die Finanzierung der Projektentwicklung
seiner Windparks, vor allem in der besonders kapitalintensiven
Phase kurz vor der Realisierung.
Zum 31.03.2011 hat PROKON für diese Zwecke 20,6 %
des Genussrechtskapitals (108,83 Mio. Euro) investiert. Das in
Deutschland bereits seit dem Jahr 2000 geltende Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) ist weltweit zum erfolgreichsten Gesetz
für den Ausbau Erneuerbarer Energien geworden. Seine Grund-
sätze wurden von rund 45 Ländern übernommen, die daraus
eigene Fördersysteme und Gesetze entwickelt haben. Somit
bestehen auch in vielen anderen Ländern ähnlich gute wirt-
schaftliche Voraussetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren
Energien wie in Deutschland. Deshalb treibt PROKON auch im
europäischen Ausland die Entwicklung von Windenergieprojekten
voran. Nachdem fundierte Erfahrungswerte im wirtschaftlichen
sowie im rechtlichen Bereich für die einzelnen Länder vorliegen,
könnte auch international ein gewinnbringender Einsatz von
Genussrechtskapital möglich werden.
Schleswig-Holstein
Hamburg
Bremen
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Berlin
Sachsen-Anhalt
Sachsen
ThüringenHessen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Baden-Württemberg
Bayern
Lebus
Nordschlesien
Großpolen
OppelnSchlesien
Kleinpolen
Heiligkreuz
Lodsch
Masowien
Kujawien-Pommern
Westpommern
PommernErmland-Masuren
Podlachien
Lublin
Karpatenvorland
Polen
Deutschland
Realisierte und geplante Windparks der PROKON Unternehmensgruppe
Windparks in Betrieb
Projekte in Realisierung/Planung
Stand: Juni 2011
PROKON GENUSSRECHTE
Eckdaten Erträge Investition und Finanzierung
Übersicht über die PROKON Windparks zum 31.03.2011
MWh = Megawattstunden, 1 MWh=1.000 Kilowattstunden (kWh).* Im Juni 2011 sind die Windparks Quarnstedt-Störkathen II und Redekin-Wulkow in Betrieb gegangen.
Realisierte Region Anzahl Gesamt- Inbetrieb- Produzierte Erlöse seit Investiertes Genussrechtskapital Fremdkapital Investitions-Windparks WEA leistung nahme Strommenge seit Inbetrieb- (Beteiligungsvolumen der (Bankverbindlichkeiten) volumen ab Inbetriebnahme nahme Genussrechtsgesellschaft
Bornstedt-Rottmersleben Sachsen-Anhalt 16 36,8 MW Dez. 03 376.260 MWh 33.021.737 € 23.000.000 € 18.848.916 € 54.768.678 €Buckow-Birkholz Brandenburg 14 21,0 MW Sep. 02 219.495 MWh 19.754.559 € 11.300.000 € 5.818.759 € 24.873.977 €Burgdorf Niedersachsen 16 14,6 MW Nov. 01 143.836 MWh 13.089.057 € 1.303.856 € 5.852.660 € 13.933.136 €Dammfleth Schleswig-Holstein 2 2,6 MW Dez. 01 41.365 MWh 3.764.236 € 1.600.000 € 668.733 € 3.441.050 €Eilsleben-Ovelgünne I Sachsen-Anhalt 13 16,9 MW Dez. 99 287.300 MWh 26.047.627 € 7.141.416 € 0 € 19.734.934 €Eilsleben-Ovelgünne II Sachsen-Anhalt 10 20,0 MW Dez. 06 143.807 MWh 12.079.163 € 15.000.000 € 14.313.241 € 28.203.360 €Erxleben-Eimersleben Sachsen-Anhalt 4 8,0 MW Jan. 08 38.085 MWh 3.058.224 € 3.500.000 € 6.361.755 € 10.478.908 €Etgersleben Sachsen-Anhalt 6 9,5 MW Dez. 09 14.664 MWh 1.348.966 € 14.148.495 € 0 € 14.200.995 €Ferchland I Sachsen-Anhalt 4 5,2 MW Apr. 01 59.995 MWh 5.459.627 € 3.950.000 € 874.379 € 6.355.132 €Ferchland II Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Okt. 02 61.615 MWh 5.546.418 € 2.900.000 € 1.936.882 € 8.278.524 €Fleetmark Sachsen-Anhalt 11 16,5 MW Dez. 02 240.757 MWh 21.668.157 € 16.300.000 € 5.132.710 € 21.927.014 €Glienicke Brandenburg 10 15,0 MW Nov. 03 162.160 MWh 14.432.232 € 10.400.000 € 5.394.558 € 18.107.000 €Hakenstedt I Sachsen-Anhalt 6 7,8 MW Mai 01 110.179 MWh 10.026.329 € 4.268.674 € 0 € 10.053.131 €Hakenstedt II Sachsen-Anhalt 10 20,0 MW Dez. 06 155.535 MWh 13.069.186 € 11.500.000 € 14.651.024 € 27.642.521 €Hakenstedt III Sachsen-Anhalt 5 10,0 MW Mär. 08 51.083 MWh 4.101.958 € 5.000.000 € 7.915.550 € 12.879.635 €Hohe Wuhne I Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Jul. 00 106.876 MWh 9.725.820 € 5.281.326 € 0 € 8.290.458 €Hohe Wuhne II Sachsen-Anhalt 7 14,0 MW Jun. 07 119.888 MWh 9.818.845 € 13.800.000 € 14.085.505 € 26.490.467 €Hohe Wuhne III Sachsen-Anhalt 5 12,5 MW Feb. 11 1.645 MWh 148.412 € 18.508.012 € 0 € 18.508.012 €Horst Schleswig-Holstein 8 10,4 MW Aug. 99 180.146 MWh 16.291.443 € 5.058.898 € 0 € 12.031.042 €Könnern I Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Jun. 03 75.432 MWh 6.713.465 € 5.850.000 € 2.556.043 € 8.576.500 €Könnern II Sachsen-Anhalt 10 23,0 MW Nov. 03 248.966 MWh 22.219.232 € 21.000.000 € 8.163.505 € 28.004.000 €Könnern III Sachsen-Anhalt 2 4,0 MW Apr. 08 19.138 MWh 1.548.877 € 2.300.000 € 3.044.478 € 5.452.057 €Koßdorf Brandenburg 11 16,5 MW Dez. 03 197.519 MWh 17.923.093 € 14.500.000 € 6.227.581 € 20.896.700 €Lambsborn-Martinshöhe Rheinland-Pfalz 10 20,0 MW Dez. 07 118.388 MWh 9.815.260 € 18.000.000 € 15.217.000 € 34.284.443 €Podelzig-Lebus Brandenburg 14 18,2 MW Dez. 02 220.277 MWh 19.730.539 € 12.700.000 € 5.248.741 € 22.438.294 €Quarnstedt-Störkathen Schleswig-Holstein 11 14,3 MW Nov. 01 169.235 MWh 15.403.485 € 7.200.000 € 2.584.071 € 18.767.889 €Quenstedt-Arnstedt Sachsen-Anhalt 2 4,0 MW Okt. 09 11.742 MWh 1.080.281 € 5.379.606 € 0 € 5.400.606 €Schackensleben Sachsen-Anhalt 4 8,0 MW Dez. 06 52.132 MWh 4.378.670 € 4.300.000 € 5.476.457 € 12.584.359 €Schwabhausen Thüringen 4 5,2 MW Jul. 00 62.680 MWh 5.704.165 € 3.006.521 € 0 € 5.996.000 €Sembten Brandenburg 8 12,0 MW Sep. 02 156.051 MWh 14.044.564 € 10.600.000 € 3.798.815 € 16.227.945 €Siersleben Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW Jul. 09 20.462 MWh 1.882.492 € 6.100.000 € 6.183.172 € 11.715.077 €Straach Sachsen-Anhalt 10 15,0 MW Dez. 06 98.683 MWh 8.183.970 € 6.650.000 € 11.510.490 € 20.628.109 €Wahnwegen Rheinland-Pfalz 2 4,0 MW Feb. 11 Probebetrieb Probebetrieb 5.600.000 € 0 € 5.600.000 €Wittenberg Sachsen-Anhalt 2 2,6 MW Mär. 00 30.007 MWh 2.730.558 € 2.027.322 € 0 € 3.052.000 €Zieko Sachsen-Anhalt 3 3,9 MW Dez. 99 52.232 MWh 4.738.561 € 3.335.000 € 0 € 5.711.453 €
Summe 258 417,0 MW 4.047.636 MWh 358.549.206 € 300.709.127 € 171.865.025 € 565.533.406 €
Projekte mit Realisierung ab 2011/2012Gniewino II Polen (Pommern) 3 6,0 MW 2012 2.615.387 € 8.400.000 € (geplant)Hohe Wuhne III (Erweiterung) Sachsen-Anhalt 2 5,0 MW 2012 586.141 € 7.000.000 € (geplant) Lindendorf Brandenburg 4 8,0 MW 2012 3.315.943 € 11.200.000 € (geplant) Quarnstedt-Störkathen II* Schleswig-Holstein 5 10,0 MW 2011 14.104.932 € 14.000.000 € (geplant)Redekin-Wulkow* Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW 2011 8.547.862 € 8.400.000 € (geplant)Wahnwegen (Erweiterung) Rheinland-Pfalz 1 2,0 MW 2012 390.579 € 2.800.000 € (geplant)Ausbüttel Niedersachsen 5 10,0 MW 2012 1.615.266 € 14.000.000 € (geplant)Bergholz-Rossow Mecklenburg-Vorpommern 4 8,0 MW 2012 1.909.532 € 11.200.000 € (geplant)Ferchland III Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW 2012 937.103 € 8.400.000 € (geplant)Krahne Brandenburg 5 10,0 MW 2012 2.196.564 € 14.000.000 € (geplant)Subkowy II Polen (Pommern) 5 10,0 MW 2012 2.022.301 € 14.000.000 € (geplant)Iven Mecklenburg-Vorpommern 25 75,0 MW ab 2012 10.628.651 € 105.000.000 € (geplant)Kamienny Most Polen (Westpommern) 3 6,0 MW ab 2012 667.563 € 8.400.000 € (geplant)Krackow-Glasow Mecklenburg-Vorpommern 17 51,0 MW ab 2012 8.868.760 € 71.400.000 € (geplant)Krapiel Polen (Westpommern) 3 6,0 MW ab 2012 705.248 € 8.400.000 € (geplant)Weitere Projekte ab 2012 167 390,4 MW 49.720.877 € 540.960.000 € (geplant)Summe 255 609,4 MW 108.832.710 € 847.560.000 €
Gesamtsumme Wind 513 1.026,4 MW 409.541.837 € 1.413.093.406 €
Eckdaten Erträge Investition und Finanzierung
Übersicht über die PROKON Windparks zum 31.03.2011
Realisierte Region Anzahl Gesamt- Inbetrieb- Produzierte Erlöse seit Investiertes Genussrechtskapital Fremdkapital Investitions-Windparks WEA leistung nahme Strommenge seit Inbetrieb- (Beteiligungsvolumen der (Bankverbindlichkeiten) volumen ab Inbetriebnahme nahme Genussrechtsgesellschaft
Bornstedt-Rottmersleben Sachsen-Anhalt 16 36,8 MW Dez. 03 376.260 MWh 33.021.737 € 23.000.000 € 18.848.916 € 54.768.678 €Buckow-Birkholz Brandenburg 14 21,0 MW Sep. 02 219.495 MWh 19.754.559 € 11.300.000 € 5.818.759 € 24.873.977 €Burgdorf Niedersachsen 16 14,6 MW Nov. 01 143.836 MWh 13.089.057 € 1.303.856 € 5.852.660 € 13.933.136 €Dammfleth Schleswig-Holstein 2 2,6 MW Dez. 01 41.365 MWh 3.764.236 € 1.600.000 € 668.733 € 3.441.050 €Eilsleben-Ovelgünne I Sachsen-Anhalt 13 16,9 MW Dez. 99 287.300 MWh 26.047.627 € 7.141.416 € 0 € 19.734.934 €Eilsleben-Ovelgünne II Sachsen-Anhalt 10 20,0 MW Dez. 06 143.807 MWh 12.079.163 € 15.000.000 € 14.313.241 € 28.203.360 €Erxleben-Eimersleben Sachsen-Anhalt 4 8,0 MW Jan. 08 38.085 MWh 3.058.224 € 3.500.000 € 6.361.755 € 10.478.908 €Etgersleben Sachsen-Anhalt 6 9,5 MW Dez. 09 14.664 MWh 1.348.966 € 14.148.495 € 0 € 14.200.995 €Ferchland I Sachsen-Anhalt 4 5,2 MW Apr. 01 59.995 MWh 5.459.627 € 3.950.000 € 874.379 € 6.355.132 €Ferchland II Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Okt. 02 61.615 MWh 5.546.418 € 2.900.000 € 1.936.882 € 8.278.524 €Fleetmark Sachsen-Anhalt 11 16,5 MW Dez. 02 240.757 MWh 21.668.157 € 16.300.000 € 5.132.710 € 21.927.014 €Glienicke Brandenburg 10 15,0 MW Nov. 03 162.160 MWh 14.432.232 € 10.400.000 € 5.394.558 € 18.107.000 €Hakenstedt I Sachsen-Anhalt 6 7,8 MW Mai 01 110.179 MWh 10.026.329 € 4.268.674 € 0 € 10.053.131 €Hakenstedt II Sachsen-Anhalt 10 20,0 MW Dez. 06 155.535 MWh 13.069.186 € 11.500.000 € 14.651.024 € 27.642.521 €Hakenstedt III Sachsen-Anhalt 5 10,0 MW Mär. 08 51.083 MWh 4.101.958 € 5.000.000 € 7.915.550 € 12.879.635 €Hohe Wuhne I Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Jul. 00 106.876 MWh 9.725.820 € 5.281.326 € 0 € 8.290.458 €Hohe Wuhne II Sachsen-Anhalt 7 14,0 MW Jun. 07 119.888 MWh 9.818.845 € 13.800.000 € 14.085.505 € 26.490.467 €Hohe Wuhne III Sachsen-Anhalt 5 12,5 MW Feb. 11 1.645 MWh 148.412 € 18.508.012 € 0 € 18.508.012 €Horst Schleswig-Holstein 8 10,4 MW Aug. 99 180.146 MWh 16.291.443 € 5.058.898 € 0 € 12.031.042 €Könnern I Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Jun. 03 75.432 MWh 6.713.465 € 5.850.000 € 2.556.043 € 8.576.500 €Könnern II Sachsen-Anhalt 10 23,0 MW Nov. 03 248.966 MWh 22.219.232 € 21.000.000 € 8.163.505 € 28.004.000 €Könnern III Sachsen-Anhalt 2 4,0 MW Apr. 08 19.138 MWh 1.548.877 € 2.300.000 € 3.044.478 € 5.452.057 €Koßdorf Brandenburg 11 16,5 MW Dez. 03 197.519 MWh 17.923.093 € 14.500.000 € 6.227.581 € 20.896.700 €Lambsborn-Martinshöhe Rheinland-Pfalz 10 20,0 MW Dez. 07 118.388 MWh 9.815.260 € 18.000.000 € 15.217.000 € 34.284.443 €Podelzig-Lebus Brandenburg 14 18,2 MW Dez. 02 220.277 MWh 19.730.539 € 12.700.000 € 5.248.741 € 22.438.294 €Quarnstedt-Störkathen Schleswig-Holstein 11 14,3 MW Nov. 01 169.235 MWh 15.403.485 € 7.200.000 € 2.584.071 € 18.767.889 €Quenstedt-Arnstedt Sachsen-Anhalt 2 4,0 MW Okt. 09 11.742 MWh 1.080.281 € 5.379.606 € 0 € 5.400.606 €Schackensleben Sachsen-Anhalt 4 8,0 MW Dez. 06 52.132 MWh 4.378.670 € 4.300.000 € 5.476.457 € 12.584.359 €Schwabhausen Thüringen 4 5,2 MW Jul. 00 62.680 MWh 5.704.165 € 3.006.521 € 0 € 5.996.000 €Sembten Brandenburg 8 12,0 MW Sep. 02 156.051 MWh 14.044.564 € 10.600.000 € 3.798.815 € 16.227.945 €Siersleben Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW Jul. 09 20.462 MWh 1.882.492 € 6.100.000 € 6.183.172 € 11.715.077 €Straach Sachsen-Anhalt 10 15,0 MW Dez. 06 98.683 MWh 8.183.970 € 6.650.000 € 11.510.490 € 20.628.109 €Wahnwegen Rheinland-Pfalz 2 4,0 MW Feb. 11 Probebetrieb Probebetrieb 5.600.000 € 0 € 5.600.000 €Wittenberg Sachsen-Anhalt 2 2,6 MW Mär. 00 30.007 MWh 2.730.558 € 2.027.322 € 0 € 3.052.000 €Zieko Sachsen-Anhalt 3 3,9 MW Dez. 99 52.232 MWh 4.738.561 € 3.335.000 € 0 € 5.711.453 €
Summe 258 417,0 MW 4.047.636 MWh 358.549.206 € 300.709.127 € 171.865.025 € 565.533.406 €
Projekte mit Realisierung ab 2011/2012Gniewino II Polen (Pommern) 3 6,0 MW 2012 2.615.387 € 8.400.000 € (geplant)Hohe Wuhne III (Erweiterung) Sachsen-Anhalt 2 5,0 MW 2012 586.141 € 7.000.000 € (geplant) Lindendorf Brandenburg 4 8,0 MW 2012 3.315.943 € 11.200.000 € (geplant) Quarnstedt-Störkathen II* Schleswig-Holstein 5 10,0 MW 2011 14.104.932 € 14.000.000 € (geplant)Redekin-Wulkow* Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW 2011 8.547.862 € 8.400.000 € (geplant)Wahnwegen (Erweiterung) Rheinland-Pfalz 1 2,0 MW 2012 390.579 € 2.800.000 € (geplant)Ausbüttel Niedersachsen 5 10,0 MW 2012 1.615.266 € 14.000.000 € (geplant)Bergholz-Rossow Mecklenburg-Vorpommern 4 8,0 MW 2012 1.909.532 € 11.200.000 € (geplant)Ferchland III Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW 2012 937.103 € 8.400.000 € (geplant)Krahne Brandenburg 5 10,0 MW 2012 2.196.564 € 14.000.000 € (geplant)Subkowy II Polen (Pommern) 5 10,0 MW 2012 2.022.301 € 14.000.000 € (geplant)Iven Mecklenburg-Vorpommern 25 75,0 MW ab 2012 10.628.651 € 105.000.000 € (geplant)Kamienny Most Polen (Westpommern) 3 6,0 MW ab 2012 667.563 € 8.400.000 € (geplant)Krackow-Glasow Mecklenburg-Vorpommern 17 51,0 MW ab 2012 8.868.760 € 71.400.000 € (geplant)Krapiel Polen (Westpommern) 3 6,0 MW ab 2012 705.248 € 8.400.000 € (geplant)Weitere Projekte ab 2012 167 390,4 MW 49.720.877 € 540.960.000 € (geplant)Summe 255 609,4 MW 108.832.710 € 847.560.000 €
Gesamtsumme Wind 513 1.026,4 MW 409.541.837 € 1.413.093.406 €
PROKON GENUSSRECHTE
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Erläuterungen zur Tabelle auf Seite 12/13Die Tabelle auf den Seiten 12 und 13 führt die realisierten sowie
die geplanten Windenergieprojekte der PROKON Unternehmens-
gruppe mit ihren Eckdaten, ihren bislang realisierten Erträgen sowie
Angaben zu ihrer Investitions- und Finanzierungssituation auf.
Für die Finanzierung seiner Windparks stehen PROKON neben
dem Genussrechtskapital auch Bankdarlehen zur Verfügung.
PROKON ersetzt die Bankdarlehen zunehmend durch Genuss-
rechtskapital, um unabhängiger von den Kreditinstituten zu
werden (siehe Seite 10). Bei neuen Windparks, die ab dem Jahr
2009 realisiert wurden, wurde keine Bankenfinanzierung in An-
spruch genommen. Die Bankdarlehen einiger weiterer Wind-
parks wurden bereits vollständig oder teilweise durch Genuss-
rechtskapital ersetzt.
Investitionen fließen nicht nur in neue Windparks, sondern
auch in bereits realisierte Projekte. Beispiele hierfür sind der
Einbau von Condition-Monitoring-Systemen zur Optimierung
der Anlagenüberwachung oder die Nachrüstung von Kompo-
nenten im Rahmen der Systemdienstleistungsverordnung,
wodurch die Netzverträglichkeit der Anlagen verbessert und von
den Energieversorgern eine höhere Vergütung für den Strom
gezahlt wird (SDL-Bonus).
Betrieb der PROKON Windparks 01 - 03/2011 08/1999-03/2011
Realisierte Windparks 35 Windparks mit 258 Windenergieanlagen in 6 Bundesländern*
Windparks in Realisierung bzw. Planung über 250 Windenergieanlagen mit mehr als 600 MW
Installierte Leistung 16,5 MW 417,0 MW
Produzierte Strommenge in Megawattstunden 156.984 MWh 4.047.636 MWh1 MWh = 1.000 kWh
Investitionsvolumen 18,67 Mio. € 674,37 Mio. € - davon investiertes Genussrechtskapital 18,67 Mio. € 409,54 Mio. € - davon anfängliche Kreditaufnahmen bei Banken 365,73 Mio. € - abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite -193,86 Mio. € (zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital)
- aktuelle Bankverbindlichkeiten 171,87 Mio. €
Umsatzerlöse PROKON Windparks 14,04 Mio. € 365,95 Mio. €
Betriebskosten PROKON Windparks -2,95 Mio. € -100,52 Mio. €
Operatives Ergebnis (EBITDA) 11,09 Mio. € 265,43 Mio. €
PROKON Energiesysteme GmbH mit ihren Geschäftsbereichen 01 - 03/2011 10/1995-03/2011Projektentwicklung, Finanzierung, technische Betriebsführung und kaufmännische Geschäftsführung der Windparks
Umsatzerlöse 21,44 Mio. € 707,58 Mio. €
Betriebskosten -11,45 Mio. € -581,36 Mio. €
Operatives Ergebnis (EBITDA) 9,99 Mio. € 126,22 Mio. €
Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Windenergie zum 31.03.2011
* Im Juni 2011 sind die Windparks Quarnstedt-Störkathen II und Redekin-Wulkow mit insgesamt acht weiteren Anlagen in Betrieb gegangen.
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Biogene Kraftstoffe für eine Mobilität ohne ErdölMit einer Mehrheitsbeteiligung in Höhe von 82,6 % ist PROKON
Teilhaber des PROKON Bio-Ölwerks Magdeburg. Das Werk ist
mit einer Produktionskapazität von 275.000 Tonnen Biodiesel
pro Jahr einer der größten Biodieselproduzenten Deutschlands.
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beimischung zu minera-
lischem Diesel besteht für Biodiesel der bedeutende Wett-
bewerbsvorteil eines gesicherten Absatzmarktes. Das PROKON
Bio-Ölwerk Magdeburg verfügt zurzeit über zwei Produktions-
linien (Ausbaustufen I & II). Sie umfassen die Herstellung reinen
Pflanzenöls sowie dessen Weiterverarbeitung zu Biodiesel, die so
genannte Umesterung. Aktuell wird das PROKON Bio-Ölwerk
Magdeburg um eine Extraktionsanlage (Ausbaustufe III) erwei-
tert. Mit ihr wird aus den Ölsaaten durch ein besonderes Verfah-
ren ein deutlich höherer Anteil an Pflanzenöl gewonnen, der bei
herkömmlichen Ölpressen im Presskuchen verbleibt. Dadurch
wird das Bio-Ölwerk nach der Inbetriebnahme der Extraktions-
anlage Ende 2011 über die drittgrößte Rapsöl-Produktionsanlage
Deutschlands verfügen. Das Werk vereint von der Gewinnung
des Öls bis hin zu seiner Weiterverarbeitung die gesamte Wert-
schöpfungskette der Biodieselproduktion unter seinem Dach.
Die PROKON Unternehmensgruppe setzt ihr Leitbild »Alles aus
einer Hand« damit auch in diesem Geschäftsbereich erfolgreich
um und wird ihre hervorragende Position im Markt der Biogenen
Kraftstoffe weiter festigen. Neben der höheren Ölausbeute bietet
die Erweiterung des Bio-Ölwerks aber noch einen weiteren
entscheidenden Vorteil. Zusätzlich zu Biodiesel können auch hoch-
wertige Speiseöle hergestellt werden. Mit dieser neu gewonnenen
Flexibilität wird das PROKON Bio-Ölwerk unabhängig von möglichen
politischen Entscheidungen im Kraftstoffsektor und kann auch
den Lebensmittelsektor bedienen.
In der unternehmenseigenen Ölmühle in Kroppenstedt (Sachsen-
Anhalt) produziert PROKON ebenfalls Pflanzenöl. Es dient zum
einen als Reinkraftstoff, zum anderen als Ausgangsprodukt zur
Herstellung von Biodiesel.
Die Verwendung von Genussrechtskapital, die sich aus Investi-
tionen in die Ölmühle Kroppenstedt, dem Erwerb der Gesell-
schafteranteile am Bio-Ölwerk Magdeburg, Erweiterungsinvesti-
tionen in die 3. Ausbaustufe sowie die Finanzierung von Umlauf-
vermögen wie Rapssaat zusammensetzt, beträgt 42,55 Mio.
Euro.
DER GESCHÄFTSBEREICH BIOGENE KRAFTSTOFFE
Im Jahr 2001 weitete PROKON sein Engagement für die Erneuerbaren Energien auf die Herstellung und Nutzung Biogener Kraftstoffe
aus und bietet in diesem Geschäftsbereich mit Biodiesel eine echte Alternative zur vom Erdöl abhängigen Mobilität. Im Geschäfts-
bereich Biogene Kraftstoffe sind zum 31.03.2011 mit 42,55 Mio. Euro 8,1 % des Genussrechtskapitals investiert. Eine genaue Übersicht
können Sie der Tabelle auf der folgenden Seite entnehmen.
PROKON GENUSSRECHTE
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Auf die Energiefrage gibt es mehr als eine AntwortPROKON ist sich der Tatsache bewusst, dass biogene Kraftstoffe
aufgrund begrenzter Anbauflächen für Energiepflanzen nicht
das globale Energieproblem lösen können. Ein Ausweg aus der
Energiekrise kann nur gelingen, wenn Energie weit effizienter als
bisher eingesetzt und der Energieverbrauch weltweit überdacht
wird. Dabei könnten im PKW-Bereich Elektroautos eine Option
sein. Der Güterverkehr hingegen erfordert eine deutlich höhere
Leistungsfähigkeit, die Batterietechnologien bisher nicht erbringen
können. Auch die notwendige Verlagerung des Verkehrs hin auf
die weit effizientere Schiene und auf das Wasser stößt spätestens
bei der Verteilung der Waren vom Hafen oder Bahnhof zu den
Kunden an ihre Grenzen. Hier wird der kraftstoffbetriebene
Transport auf der Straße auch in Zukunft unverzichtbar sein.
Zudem nimmt der Energiebedarf in Industrie- und vor allem in
Schwellenländern wie Indien und China weiter rasant zu,
während die Vorräte an fossilen Brennstoffen wie Erdöl und
Kohle zusehends schwinden. Biogene Kraftstoffe können sinnvoll
dazu beitragen, Mobilität auch über das Erdölzeitalter hinaus zu
gewährleisten. Die Kraftstoffbranche wird ohne den Einsatz
biogener Kraftstoffe nicht mehr auskommen.
01 - 03/2011 11/2000-03/2011
Verkaufte Menge Biokraftstoff in Tonnen 40.461 t 785.421 t
Investitionsvolumen 10,71 Mio. € 96,38 Mio. €- davon investiertes Genussrechtskapital 10,71 Mio. € 42,55 Mio. €- davon anfängliche Kreditaufnahmen bei Banken 53,83 Mio. €- abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite -1,88 Mio. € -34,84 Mio. € (zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital)
- aktuelle Bankverbindlichkeiten 18,99 Mio.€
Umsatzerlöse 49,25 Mio. € 802,48 Mio. €
Betriebskosten -49,57 Mio. € -769,40 Mio. €
Operatives Ergebnis (EBITDA) -0,32 Mio. € 33,08 Mio. €
Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe zum 31.03.2011
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Der Geschäftsbereich Biomasse
Im Jahr 2010 weitete PROKON seine Tätigkeit auf die nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz aus und arbeitet
seitdem in einer engen Kooperation mit einem holzverarbeitenden Unternehmen, der Holzindustrie Torgau OHG, zusammen. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt engagiert PROKON sich bei der Holzindustrie Torgau in Form der Unternehmensfinanzierung und setzt dafür
Genussrechtskapital ein. Ganz im Sinne der PROKON-Philosophie, möglichst unabhängig von Banken zu agieren, wurden sämtliche
Kredite der Holzindustrie Torgau durch Genussrechtskapital abgelöst, so dass PROKON der einzige Kapitalgeber ist. Zu einem späteren
Zeitpunkt ist die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Holzindustrie Torgau möglich. Dies hängt jedoch von steuer- sowie
förderrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Zum 31.03.2011 sind 65,67 Mio. Euro bzw. 12,5 % des Genussrechtskapitals in diesem
Geschäftsbereich investiert.
Im Vordergrund steht die sinnvolle Erstnutzung des HolzesDie Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen an Land
sind bekanntermaßen begrenzt. Ein Ausweg wird im Bau von
Windparks auf hoher See gesehen (Offshore-Windparks). PROKON
betrachtet diese Entwicklung jedoch äußerst kritisch, unter
anderem weil der auf See erzeugte Strom deutlich teurer ist als
Strom aus Windkraftanlagen an Land. Eine andere Möglichkeit
für den Ausbau der Windenergie ist die Nutzung bisher nicht
nutzbarer Flächen, insbesondere die Errichtung von Windkraft-
anlagen in Wäldern. Windkraftanlagen erreichen heute Naben-
höhen von über 100 Metern und können damit deutlich über
Baumwipfel und auch über die Flughöhe von Vögeln im Wald
hinausragen.
Im Rahmen der Planung möglicher Windparks auf Waldflächen
entstand der Kontakt zur Holzindustrie Torgau als Waldeigen-
tümer. Obwohl das Unternehmen in der Vergangenheit Gewinne
erwirtschaftet hatte und auch in der Lage war, dies in Zeiten der
Finanzkrise fortzusetzen, entzogen die Banken dem Unter-
nehmen Liquidität und forderten die Rückzahlung der Kredite.
Aufgrund ihrer eigenen Schwierigkeiten, die mit der Insolvenz
von Lehman Brothers in den USA begann, setzen die Banken
immer restriktivere Sicherheitsanforderungen an, die von mittel-
ständischen Unternehmen kaum erfüllt werden können. Daher
litt das Unternehmen, wie so viele mittelständische Firmen in
Deutschland, nicht an mangelnder Ertragsfähigkeit, sondern
unter einem Mangel an Liquidität. PROKON war und ist vom
Geschäftsmodell der Holzindustrie Torgau jedoch überzeugt.
Nach nur etwa einem Jahr seit Beginn des Engagements von
PROKON ist HIT bereits in der Lage, neben der vereinbarten Ver-
zinsung für das Genussrechtskapital in Höhe von 10 % p. a.
zusätzliche Gewinne zu erwirtschaften. Das investierte Genuss-
rechtskapital ist zu 60 % in Form einer Überschussbeteiligung an
den Gewinnen von HIT beteiligt. Damit profitieren alle Beteilig-
ten von der Zusammenarbeit.
Das Säge- und Produktionswerk deckt von forstwirtschaftlichen
Dienstleistungen wie der Holzernte für den Waldbesitzer bis zum
Verkauf der fertigen Produkte die gesamte Wertschöpfungskette
ab. Weil der Rohstoff Holz viel zu wertvoll und – so wie andere
Rohstoffe in der Vergangenheit auch schon – in Zukunft wahr-
scheinlich knapper werden wird, war beim Einstieg in den Bereich
Biomasse die Nachhaltigkeit, also die 100%-ige Verwertung sowie
die sinnvolle Erstnutzung des Holzes, für PROKON besonders
wichtig. Das heißt: Nicht jeder Baum aus dem Wald gehört sofort
in den Kamin.
Die Holzindustrie Torgau verfügt über eine Kapazität zur Her-
stellung von über 20.000 Holzpaletten pro Tag. Sie ist mit über
460 Mitarbeitern einer der modernsten Palettenhersteller in
Europa und hält in Deutschland einen Marktanteil von rund 10 %.
Paletten sind für die Beförderung von Waren unabdingbar. Allein
im Jahr 2010 wurden in Deutschland fast 79 Mio. Holzpaletten
hergestellt, knapp 14 % mehr als im Jahr 2009.
PROKON GENUSSRECHTE
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Die Sägereste und Holzabfälle werden vorrangig zur Herstellung
von Spanplatten bzw. MDF/HDF-Platten sowie an die Papier-
industrie verkauft, Rinden kommen im Garten- und Landschafts-
bau zum Einsatz. Darüber hinaus wird ein Teil der Säge- und
Holzabfälle im unternehmenseigenen Biomasse-Heizkraftwerk
verbrannt. Dort wird Strom für die Produktion der Paletten
erzeugt. Überschüsse aus der Stromproduktion werden, wie bei der
Windenergie, an die Energieversorger zu Festpreisen verkauft.
Auch die Wärme, die bei der Stromproduktion entsteht, geht
nicht wie in konventionellen Kraftwerken verloren, sondern wird
für die Trocknungsprozesse des Palettenwerkes eingesetzt. Aus
darüber hinaus anfallenden Sägespänen werden Holzpellets her-
gestellt, die im Wärmemarkt schon heute eine kostengünstige
Alternative zu Öl und Gas sind.
Wald – eine krisenfeste InvestitionEbenso wie in seinen Geschäftsbereichen Windenergie und Bio-
gene Kraftstoffe, verfolgt PROKON auch im Bereich Biomasse
das Ziel einer größtmöglichen Unabhän-
gigkeit von den Banken. Darüber hinaus
möchte PROKON sich auch unabhängig
machen von der Preisspirale an den Roh-
stoffbörsen, der Marktmacht der Groß-
konzerne und einer künstlichen Rohstoff-
verknappung, durch die die Preise durch Spekulanten künstlich
hoch gehalten werden. Der nächste logische Schritt ist deshalb,
eigene Waldbestände zu erwerben, um eine unabhängige Ver-
sorgung der Holzindustrie Torgau sicherzustellen.
Wald stellt eine extrem krisensichere Investition in Sachwerte
und damit eine werthaltige Absicherung des Genussrechtskapitals
dar. Als Privatperson mag einem zunächst nur der Heizwert des
Holzes im eigenen Ofen in den Sinn kommen. Die tatsächliche
Werthaltigkeit von Holz liegt jedoch in der Wertschöpfung im
Veredelungsprozess. Ebenso wie Strom, den PROKON in seinem
Geschäftsbereich Windenergie auf umweltfreundliche Weise er-
zeugt, wird auch Holz immer benötigt, zunächst z. B. als hoch-
wertiger Baustoff oder zur Herstellung von Möbeln, aber eben
auch in Form von Transportpaletten oder in Form von Pellets und
Holzbriketts als nachwachsender Energie- und Wärmespender.
Selbst genutzter Wald gilt somit als ein besonders sinnvolles und
wertstabiles Investment, das in Zeiten hoher Inflation dazu bei-
trägt, Vermögensverluste zu verhindern.
In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen verfügt HIT bereits
über eigene Waldflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 3.000
Hektar. Für eine vollständige Versorgung der Werke ist dies nicht
ausreichend. In Deutschland ist der Erwerb größerer Waldflächen
jedoch nicht möglich, da sich die Wälder relativ kleinteilig im
Besitz von Städten, Gemeinden, Körperschaften, des Staates
oder in privater Hand befinden. Auch die großen Waldflächen in
den Neuen Bundesländern wurden nach dem Mauerfall nicht an
die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben, sondern an neue
Privateigentümer veräußert. Die entstandenen Flächen sind ledig-
lich etwa 200 bis 1.000 Hektar groß.
Seit Ende 2010 erwirbt HIT daher größere Waldflächen in Rumä-
nien. Waldflächen machen in Rumänien insgesamt 27 % der
Landesfläche aus. Früher dienten die Wälder vor allem der Jagd,
sie wurden forstwirtschaftlich nicht genutzt und auch nicht in-
stand gehalten. Auch wenn die Wälder in Osteuropa heute wieder
mehr genutzt werden, gelten hier die europäischen Richtlinien,
die nur eine nachhaltige Forstwirtschaft
wie in Deutschland zulassen und damit
Raubbau und Kahlschläge verhindern.
Von einem Mitglied des alten rumänischen
Adelsgeschlechts der Familie Sturdza
konnte HIT bereits 10.000 Hektar Wald
aus dem Familienbesitz im Gebiet der Karpaten erwerben. Über
mehr als 5.000 Hektar liegen weitere Kaufangebote vor. Auf-
grund der klimatischen Bedingungen in der Karpatenregion be-
trägt der jährliche Holzzuwachs je nach Baumart mehr als 10
Festmeter je Hektar und Jahr und ist damit deutlich größer als in
deutschen Wäldern.
Der Sitz der rumänischen Tochtergesellschaft der HIT befindet
sich in Sibiu (Hermannstadt) in Siebenbürgen. In den von deut-
schen Siedlern gegründeten Städten in Siebenbürgen sind zahl-
reiche deutsche Unternehmen angesiedelt, so dass dort eine ver-
traute Kultur vorzufinden ist. Darüber hinaus ist es inzwischen
auch gelungen, ein eigenes Forstamt in Ceahlău (gesprochen
»Tschechlau«) in der Region Neamţ (gesprochen »Neamts«) zu
gründen. Damit ist HIT berechtigt, die erworbenen Waldflächen
selbst zu verwalten und zu bewirtschaften und es besteht kei-
nerlei Abhängigkeit mehr vom staatlichen Forstamt RomSilva.
Acht Forstarbeiter wurden vor Ort bereits eingestellt und mehrere
Festmeter1 Festmeter entspricht einem Kubik-meter fester Holzmasse ohne Zwischen-räume, also einem Holzwürfel mit einer Kantenlänge von 1 Meter.
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Tausend Festmeter Holz geerntet. Das Holz steht nun zum Trans-
port nach Torgau bereit. HIT verfügt über einen eigenen Güter-
zug mit 35 Waggons sowie über langjährige Erfahrungen im
Bereich des Holztransportes aus verschiedenen europäischen
Ländern. Der Erwerb eigener Waldflächen zur unabhängigen
Versorgung der HIT-Werke ist ein weiterer Schritt in der konse-
quenten Umsetzung der PROKON Unternehmensphilosophie
»Alles aus einer Hand«.
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Geschäftsbereich Biomasse 01 - 03/2011 12/2003-03/2011
Verarbeitete Holzmenge in Festmeter 129.013 fm 2.784.582 fm
Verkaufte Menge Holzpaletten in Stück 1.520.579 Stück 12.262.571 Stück(Palettenproduktion ab 2007)
Verkaufte Menge an Sägewerksprodukten in Kubikmeter 11.097 m3 784.831 m3
(Palisaden, Pfähle, Bretter)
Verkaufte Menge Holzreste in Raummeter 256.467 rm 5.702.286 rm(Hackschnitzel, Sägespäne, Rinde)
Investitionsvolumen 11,84 Mio. € 122,25 Mio. €- davon investiertes Genussrechtskapital 11,84 Mio. € 65,67 Mio. €- davon anfängliche Kreditaufnahmen von Banken 57,08 Mio. €- abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite -0,05 Mio. € -56,83 Mio. € (zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital)
- aktuelle Bankverbindlichkeiten 0,25 Mio. €
Umsatzerlöse 19,90 Mio. € 356,21 Mio. €
Betriebskosten -17,70 Mio. € -331,56 Mio. €
Operatives Ergebnis (EBITDA) 2,20 Mio. € 24,657 Mio. €
Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Biomasse zum 31.03.2011
PROKON GENUSSRECHTE
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PROKON bietet seit April 2003 Kapitalanlagen in Form von Genussrechten an. Gemäß den Genussrechtsbedingungen können die
Genussrechtsinhaber ihre Genussrechte jederzeit frei verkaufen. Um den Genussrechtsinhabern eine konkrete Verkaufsmöglichkeit
anzubieten, hat die PROKON Energiesysteme GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der PROKON Regenerative Energien GmbH
& Co. KG (PROKON Genussrechtsgesellschaft) und Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe eine Rückkaufgarantie für die
Genussrechte abgegeben. Jeder Genussrechtsinhaber kann seine Genussrechte bereits zum Ende seines dritten Beteiligungsjahres zum
Buchwert, mindestens aber zum Nennwert zuzüglich eventuell ausstehender Grundverzinsungen an die Garantiegeberin verkaufen.
Ziele: Konkrete Verkaufsmöglichkeit für die Genussrechtsinhaber
Kürzere Laufzeit ohne Zinsverluste
Höhere Flexibilität für die Genussrechtsinhaber
Garantiegeber/Käufer: ist mit der PROKON Energiesysteme GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin der PROKON Genussrechtsgesellschaft und
Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe
Inhalte: Veräußerung schon zum Ende des dritten vollständigen Beteiligungsjahres, danach jährlich zum Jahresende
Verkauf der Genussrechte ganz oder teilweise möglich
schriftliche Ankündigung des Verkaufs durch den Genussrechtsinhaber bis zum 30.06. des Jahres, in dem die Genussrechte
verkauft werden sollen
Wird nur ein Teil der Genussrechte verkauft, müssen die verbleibenden Genussrechte einen Wert von mindestens 100 Euro haben.
Verkaufswert/Auszahlung: Buchwert, mindestens jedoch Nennwert zuzüglich eventuell ausstehender Grundverzinsungen in Höhe von 6,00 % pro Jahr ab
dem Tag, der auf den Eingang (Wertstellung) des Genussrechtsbetrages auf dem Konto der PROKON Genussrechtsgesellschaft
bzw. auf die Wertstellung des Gutschriftsbetrages bei automatischer Zinsgutschrift folgt
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Verkauf, der jeweils zum Jahresende möglich ist, durch Überweisung
auf ein vom Genussrechtsinhaber zu benennendes Konto. Die Auszahlung erfolgt zunächst zum Nennwert. Sollte sich nach
Feststellung des Jahresabschlusses ein Buchwert ergeben, der den Nennwert übersteigt, hat der Genussrechtsinhaber einen
entsprechenden Nachzahlungsanspruch.
flexible Auszahlung in monatlichen Raten möglich
Fazit:Mit der Rückkaufgarantie haben die Genussrechtsinhaber eine konkrete Möglichkeit, ihre Genussrechte schon nach drei Jahren zu
verkaufen. Dem Inhaber der Genussrechte entstehen durch den Verkauf seiner Anteile keine Kosten oder steuerlichen Nachteile.
Die Rückkaufgarantie ist jedoch nicht geeignet zu verhindern, dass die Genussrechtsinhaber mit ihrer Anlage in die Finanzierungs-
verantwortung genommen werden und dabei den gesamten eingesetzten Kapitalbetrag verlieren können. Sie stellt lediglich eine
zusätzliche Möglichkeit dar, die erworbenen Genussrechte nach drei Jahren wieder zu veräußern.
Die PROKON Rückkaufgarantie
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Rückkaufgarantieder
im weiteren: Garantiegeberin
für die Genussrechte an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KGim weiteren: Emittentin
PräambelDie Garantiegeberin ist die persönlich haftenden Gesellschafterin der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, die seit April 2003 Genussrechte zu den in den jeweiligen Verkaufsprospekten dargestellten Bedingungen anbietet. Gemäß den Genussrechtsbedingungen haben die Genussrechtsinhaber jederzeit das Recht, ihre Genussrechte zu veräußern.
Um den Genussrechtsinhabern neben dieser rechtlichen Möglichkeit der Veräußerung auch eine tatsächliche Möglichkeit anzubieten, verpflichtet sich die Garantiegeberin gegenüber den Genussrechtsinhabern gesamtschuldnerisch, unter nachfolgenden Voraussetzungen die Genussrechte der Genussrechtsinhaber ganz oder teilweise zum jeweiligen Buchwert, mindestens jedoch zum Nennwert zuzüglich der ausstehenden Grundverzinsung in Höhe von 6 % p. a. für den abgelaufenen Beteiligungszeitraum zu kaufen.
Die Rückkaufgarantie ist nicht geeignet zu verhindern, dass die Genussrechtsinhaber mit ihrer Anlage in die Finanzierungsverantwortung genommen werden und dabei den gesamten eingesetzten Kapitalbetrag verlieren können, sie stellt lediglich eine zusätzliche Möglichkeit dar die erworbenen Genussrechte nach drei Jahren wieder zu veräußern.
§ 1Rückkaufverpflichtung der Garantiegeberin
Der Genussrechtsinhaber muss seine Genussrechte vom Zeitpunkt des Erwerbs an über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten halten. Danach ist der Genussrechtsinhaber berechtigt, jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres (Kündigungsstichtag) seine Genussrechte ganz oder teilweise an die Garantiegeberin zu verkaufen. Bei teilweisem Verkauf müssen die beim Genussrechtsinhaber verbleibenden Genussrechte einen Wert von mindestens 100,- EUR haben.
Als Zeitpunkt des Erwerbs der Genussrechte durch den Genussrechtsinhaber gilt der Tag, der auf die Wertstellung des eingezahlten Genussrechtskapitals bzw. gutgeschriebener Zinsen auf dem Konto der Emittentin folgt.
Die Garantiegeberin verpflichtet sich, das Verkaufsangebot der Genussrechtsinhaber anzunehmen und als Kaufpreis für die Genussrechte den ent-sprechenden Buchwert, mindestens jedoch den Nennwert zuzüglich der ausstehenden Grundverzinsung in Höhe von 6 % p. a. für den abgelaufenen Beteiligungszeitraum zu bezahlen. Überschüsse einzelner Jahre werden gemäß den Genussrechtsbedingungen für den Ausgleich eventuell nicht gezahlter Grundverzinsungsansprüche aus Vorjahren herangezogen. Darüber hinausgehende Überschussverzinsungen, die die Genussrechtsinhaber bis zum Verkauf ihrer Genussrechte erhalten haben, verbleiben bei den Genussrechtsinhabern und haben auf den Rückkaufpreis keinen Einfluss.
Die Zahlung ist zum 31.12. des Jahres, in dem die Genussrechte verkauft werden, fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit auf ein vom Verkäufer zu benennendes Konto zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt zunächst zum Nennwert. Sollte sich nach Feststellung des Jahresabschlusses ein Buchwert ergeben, der den Nennwert übersteigt, hat der Genussrechtsinhaber einen entsprechenden Nachzahlungsanspruch. Die Nachzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Jahresabschlusses auf das vom Verkäufer benannte Konto zu zahlen.
§ 2Verkaufsangebot durch Genussrechtsinhaber
Der Verkauf von Genussrechten an die Garantiegeberin zu den zuvor genannten Bedingungen ist jeweils zum 31.12. (Kündigungsstichtag) eines jeden Jahres möglich, erstmals 36 Monate nach Erwerb der Genussrechte. Das entsprechende Verkaufsangebot des Genussrechtsinhabers muss der Garantiegeberin spätestens 6 Monate vor Verkauf der jeweiligen Genussrechte, also spätestens zum 30.06. des Jahres, in dem die Genussrechte ver-kauft werden sollen, in Schriftform zugehen.
§ 3Bedingung der Wirksamkeit
Die von der Garantiegeberin erklärte Rückkaufgarantie steht unter der Bedingung, dass sie nur dann von den Genussrechtsinhabern in Anspruch genommen werden kann, wenn durch die Inanspruchnahme bei der Garantiegeberin keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung eintritt. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch die Inanspruchnahme aus der Garantie verpflichtet sich die Garantiegeberin, die Genussrechtsinhaber umgehend davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und ihnen mitzuteilen, dass die Garantie ausgesetzt wird. Sobald sichergestellt ist, dass durch eine Inanspruchnahme aus der Garantie bei der Garantiegeberin Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung nicht mehr droht, lebt die Garantie in ihrer ursprünglichen Form wieder auf. Die Garantiegeberin verpflichtet sich, die Genussrechtsinhaber umgehend über diesen Umstand schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 4Weitere Bestimmung
Änderungen oder Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung einer anderen Form als der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle über die Gültigkeit dieser Erklärung und ihrer Erfüllung entstehenden Meinungsverschiedenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Itzehoe.
§ 5Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantie unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Erklärung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
Itzehoe, den 14.09.2010
PROKON Projektierungs- und Betriebsführungs- gesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH
Kirchhoffstraße 325524 Itzehoe
PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH
PROKON GENUSSRECHTE
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So zeichnen Sie PROKON Genussrechte
Da viele Anleger mit Geldanlagen in Form von Genussrechten noch nicht vertraut sind, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Über-
blick darüber geben, wie die Zeichnung von PROKON Genussrechten abläuft.
Ausfüllen des ZeichnungsscheinsWenn Sie zum ersten Mal Geld in PROKON Genussrechten anlegen, lesen Sie den beiliegenden Zeichnungsschein bitte aufmerksam
durch und füllen Sie ihn vollständig aus.
Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Banken und Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Anleger nach ihren Erfahrungen mit Wertpapier-
geschäften zu befragen. Auch wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, uns diese Fragen auf freiwilliger Basis zu beantworten. Wenn
Sie uns Auskunft geben möchten, füllen Sie dafür bitte die beiliegende Anlegererklärung aus und unterzeichnen Sie diese.
Senden Sie uns bitte das Original und den ersten Durchschlag des Zeichnungsscheins sowie gegebenenfalls das Original der Anleger-
erklärung zu. Den zweiten Durchschlag des Zeichnungsscheins können Sie für Ihre Unterlagen abtrennen. Unsere Adresse finden Sie
auf der Rückseite dieser Broschüre.
Erhalt der AnnahmebestätigungNach Eingang Ihres unterschriebenen Zeichnungsscheins erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Annahme Ihrer Zeichnung.
Damit senden wir Ihnen auch den Durchschlag des Zeichnungsscheins sowie eine Kopie Ihrer Anlegererklärung unterschrieben zurück.
Überweisung des AnlagebetragesSobald Sie Ihre Annahmebestätigung erhalten haben, überweisen Sie Ihren Anlagebetrag bitte innerhalb von 10 Tagen. Die Konto-
verbindung finden Sie auf dem Zeichnungsschein 6 . Geben Sie bei der Überweisung bitte unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren
Namen sowie Ihren Wohnort an. Die Kundennummer erhalten Sie mit der Annahmebestätigung.
Verzinsung der Genussrechte Schon einen Tag nachdem Ihr Anlagebetrag bei PROKON eingegangen ist, beginnt die Verzinsung Ihrer Genussrechte. Darüber erhal-
ten Sie eine schriftliche Mitteilung inklusive einer Bestätigung über den Eingang Ihrer Zahlung.
Erhöhung des AnlagebetragesDas Ausfüllen eines Zeichnungsscheins ist nur bei der erstmaligen Zeichnung von PROKON Genussrechten notwendig, ähnlich wie bei
einer Kontoeröffnung. Wenn Sie danach Ihren Anlagebetrag erhöhen möchten, überweisen Sie den gewünschten Betrag einfach direkt
auf das angegebene Konto. Geben Sie auch bei dieser Überweisung bitte unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren Namen sowie Ihren
Wohnort an. Über Ihre eingezahlten Beträge sowie die dazugehörigen Zinsen erhalten Sie von uns halbjährlich, auf Wunsch auch bei
jeder Einzahlung, einen Kontoauszug. Bei Zahlungseingängen über 500 Euro senden wir Ihnen umgehend eine Bestätigung zu.
Anleitung zum Ausfüllen des ZeichnungsscheinsZum besseren Verständnis haben wir den Zeichnungsschein auf der gegenüberliegenden Seite abgebildet.
1 Tragen Sie bitte zunächst Ihre persönlichen Daten ein.
2 Tragen Sie die gewünschte Zeichnungssumme ein.
3 Kreuzen Sie bitte an, ob wir Ihnen Ihre Zinsen halbjährlich auszahlen sollen oder ob Sie eine automatische Gutschrift
(Thesaurierung) wünschen.
4 Lesen und unterzeichnen Sie den Erwerbs- und Risikohinweis. Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift des Ehepartners bzw.
der Erziehungsberechtigten, wenn Sie als Ehepaar oder für Minderjährige Genussrechte zeichnen.
5 Lesen und unterzeichnen Sie die Widerrufsbelehrung. Bitte vergessen Sie gegebenenfalls nicht die Unterschrift des Ehepartners
bzw. der Erziehungsberechtigten.
Lesen und unterzeichnen Sie auch die Verbraucherinformation für den Fernabsatz, die sich auf der linken Seite des beiliegenden
Zeichnungsscheins befindet (hier nicht abgebildet). Bitte vergessen Sie gegebenenfalls nicht die Unterschrift des Ehepartners bzw.
der Erziehungsberechtigten.
Verbraucherinformation für den Fernabsatzgemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB
I. Allgemeine Informationen zu den Anbietern
1. EMITTENTIN PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstr. 3, 25524 Itzehoe,
Tel.: (0 48 21) 68 55 300, Fax: (0 48 21) 68 55 200, www.prokon.net, eingetragen im Handelsregister Pinneberg, HR A 1628 IZ; Hauptgeschäftstätigkeit: Verwaltung ihres Vermögens, insbesondere die Kapitalüberlassung zur Finanzierung ethisch und öko-logisch nachhaltiger Projekte und Unternehmen der PROKON Unternehmensgruppe, hier insbesondere von Projekten zur Nutzung regenerativer Energien. Persönlich haftende Gesellschafterin (phG): PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsge-sellschaft für regenerative Energiesysteme mbH, ebenda, eingetragen im Handelsre-gister Pinneberg, HR B 1755 IZ, Geschäftsführer Carsten Rodbertus, Henning Mau, Ralf Dohmann; Hauptgeschäftstätigkeit: Projektierung sowie kaufmännische und technische Betriebsführung von Energie- und Umweltschutzanlagen, Konzeption und Durchführung von Vermögensanlagen im Bereich der Energie- und Umwelt-schutzanlagen sowie Kapitalvermittlung für diese Vorhaben; Geschäftsführender Kommanditist: Carsten Rodbertus, ladungsfähige Geschäftsanschrift: Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe.
2. VERTRIEBSBEAUFTRAGTER PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energie-
systeme mbH, Kirchhoffstr. 3, 25524 Itzehoe, Tel.: (0 48 21) 68 55 300, Fax: (0 48 21) 68 55 200, www.prokon.net, eingetragen im Handelsregister Pinneberg, HR B 1769 IZ, Geschäftsführer: Carsten Rodbertus, Henning Mau, Ralf Dohmann; Hauptge-schäftstätigkeit: Projektierung sowie kaufmännische und technische Betriebsführung von Energie- und Umweltschutzanlagen, Konzeption und Durchführung von Vermö-gensanlagen im Bereich der Energie- und Umweltschutzanlagen sowie Kapitalver-mittlung für diese Vorhaben;
3. VERMITTLER Sofern Sie die Beitrittsunterlagen nicht von einer der vorgenannten Gesellschaften
erhalten haben, ist dies durch einen Vermittler geschehen. Die Daten des jeweiligen Vermittlers entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Vermittlers.
4. AUFSICHTSBEHÖRDEN Die unter 1. bis 2. aufgeführten Gesellschaften unterliegen keiner speziellen staatli-
chen Aufsichtsbehörde. Hinsichtlich eines etwaigen Vermittlers beachten Sie hierzu bitte dessen Informationen.
II. Informationen zu den GenussrechtenDer Verkaufsprospekt »PROKON Genussrechte« enthält die wesentlichen Informationen in detaillierter Form. Wegen der Einzelheiten wird ergänzend hierauf verwiesen. Die aufmerksame Lektüre des Prospekts kann nicht durch diese Mitteilung ersetzt werden.
1. WESENTLICHE LEISTUNGSMERKMALE Die Zeichnung von Genussrechten bietet dem Anleger die Möglichkeit, sich in nicht
unternehmerischer Weise an der Finanzierung von Projekten aus dem Bereich der regenerativen Energien zu beteiligen.
Der Anleger partizipiert am betrieblichen Ergebnis der Emittentin durch eine 6%ige Grundverzinsung sowie eine überschussabhängige zusätzliche Verzinsung von bis zu 4% des Nennwertes pro Jahr. Steigt die Inflationsrate in einem Jahr über die Grund-verzinsung und die Überschussbeteiligung, ist die Emittentin berechtigt, die Über-schussbeteiligung so weit zu erhöhen, dass eine positive Realverzinsung vor Steuern für das Genussrechtskapital erzielt wird. Grundlage für die jährliche Feststellung der Inflationsrate ist die Veränderung des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bun-desamts im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr.
2. PREISE Der Anleger hat sein Genussrechtskapital vollständig zu leisten. Dieses beträgt mindes-
tens 100,- €. Höhere Beträge sind in Schritten von 0,01 € möglich. Der Anleger hat die Möglichkeit, sein Genussrechtskapital durch weitere Einzahlungen auf das Konto der Emittentin zu erhöhen.
3. WEITERE VOM ANLEGER ZU ZAHLENDE STEUERN, KOSTEN UND ZUSÄTZLICHE TELE-KOMMUNIKATIONSKOSTEN
Liefer- und Versandkosten werden nicht berechnet.
4. ZAHLUNG UND ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE, WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Der Erstzeichnungsbetrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Annahme der Zeich-
nungserklärung durch die Emittentin auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Einlagen kann der geschäftsführende Kommanditist die Annahme der Zeichnungserklärung rückwirkend als ungültig er-klären. Die Erstattung der eingezahlten Beträge sowie die Auszahlung der anteiligen Zinsen erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Ungültigkeitserklärung. Anstelle der Rückabwicklung der Zeichnung ist der geschäftsführende Kommanditist berechtigt, die Einlage des in Verzug geratenen Genussrechtsinhabers unter Beachtung der Min-desteinlage von 100 Euro auf den bereits geleisteten Betrag herabzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Genussrechtsbedingungen.
5. LEISTUNGSVORBEHALTE keine
III. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzes
1. INFORMATION ZUM ZUSTANDEKOMMEN DER VERTRÄGE IM FERNABSATZ Um erstmals Genussrechte der Emittentin zu zeichnen, ist es erforderlich, den Zeich-
nungsschein nebst Widerrufsbelehrung und diese Kundeninformation unterzeichnet an den Vertriebsbeauftragten zu senden. Die Zeichnung wird erst mit Annahme des Zeichnungsscheins, der Bestandteil des Prospekts ist, durch die Emittentin wirksam. Die Emittentin ist nicht zur Annahme des Vertragsangebots verpflichtet. Sie kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Einzahlung der Erstzeichnungssumme des Anle-gers nicht fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingegangen ist. Erhöhungen der Genussrechtszeichnung sind durch Einzahlung des gewünschten Betrages auf das Konto der Emittentin möglich. Das Ausfüllen und Übersenden eines gesonderten Zeichnungsscheins an den Vertriebsbeauftragten ist dafür nicht erforderlich.
2. WIDERRUFSRECHTE Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Beachten Sie hierzu die Widerrufsbeleh-
rung auf dem Zeichnungsschein.
3. MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSREGELUNGEN Die Laufzeit der Genussrechte ist grundsätzlich unbestimmt. Eine ordentliche Kündi-
gung ist unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist erstmals zum 31.12. des fünften auf den Eingang des Erstzeichnungsbetrages oder der jeweiligen Erhö-hung bzw. der Gutschrift des jeweiligen Thesaurierungsbetrags folgenden Kalender-jahres möglich. Durch Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie ist dies jedoch auch schon zum 31.12. des dritten Jahres möglich.
4. RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Itzehoe.
5. VERTRAGSSPRACHE Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation mit dem Anleger
während der Laufzeit ist Deutsch.
6. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN Diese Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Die Zeichnungsfrist
läuft höchstens bis zur Vollzeichnung des emittierten Genussrechtskapitals in Höhe von 500 Mio. Euro, kann jedoch von der Emittentin jederzeit vorzeitig beendet wer-den. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit weiteres Genussrechtskapital zu emittie-ren.
IV. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung
1. AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG Eine außergerichtliche Streitschlichtung ist nicht vorgesehen. Im Streitfall entscheiden
die zuständigen deutschen Gerichte.
2. HINWEIS ZUM BESTEHEN EINER EINLAGENSICHERUNG Eine Einlagensicherung besteht nicht.
Ich/wir bestätige(n) hiermit, die vorstehenden Informationen zum Fernabsatz vor Unterzeichnung des Zeichnungsscheins erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
Ein Exemplar dieser Kundeninformation behalte(n) ich/wir. Das andere übersende(n) ich/wir mit dem Zeichnungsschein an die PROKON Projektierungs- und Betriebs-führungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH, Kirchhoffstr. 3, 25524 Itzehoe.
Name
Vorname
Ort, Datum, Unterschriften aller Zeichner/Erziehungsberechtigter
Blatt 1: Ausfertigung für die Gesellschaft Blatt 2: Ausfertigung für die Genussrechtsinhaber Blatt 3: Ausfertigung für die Genussrechtsinhaber zum sofortigen Verbleib
ANNAHME DER ZEICHNUNGWir bestätigen hiermit die Annahme der Zeichnung.
Ort, Datum PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG
ZEICHNUNGSSCHEINIch/wir, der/die Unterzeichnende(n)
Name/Firma 1. Zeichner Vorname geb./gegründet am
Name 2. Zeichner (Ehepartner) oder Erziehungsberechtigter Vorname geb.
Straße PLZ, Wohnort Beruf
Telefon Telefax E-Mail
Bank BLZ Konto-Nr.
zeichne(n) und übernehme(n) hiermit Genussrechte in Höhe von insgesamt _________________ € (in Worten: ________________________________________ Euro) an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG zum Nennwert von je 0,01 €.
Bei Erstzeichnung beträgt die Mindestzeichnungssumme 100,00 €. Höhere Beträge sind in beliebiger Höhe in Schritten von 0,01 € möglich. Es wird kein Agio erhoben.
Hinweis: Für Erhöhungen Ihrer Einlage genügt die Einzahlung des gewünschten Betrages auf das unten angegebene Konto. Das Ausfüllen und Übersenden eines weiteren Zeichnungsscheins ist dazu nicht erforderlich. Bitte geben Sie bei der Einzahlung unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihren Wohnort an, damit wir Ihre Einzahlung zuordnen können. Die Kundennummer haben bzw. werden Sie zusammen mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung von uns erhalten.
Einzahlung
Ich/wir verpflichte/n mich/uns, den gezeichneten Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Annahmeerklärung zu dieser Zeichnung auf das folgende Konto der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG einzuzahlen:
Bankverbindung
Begünstigter: PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KGKontonummer: 6400450Bankleitzahl: 22290031Bank: Volksbank Raiffeisenbank ItzehoeVerwendungszweck: Genussrechte, Kundennummer (diese erhalten Sie mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung), Name, Vorname, Wohnort
Auszahlung oder automatische Gutschrift der Zinsen (bitte ankreuzen)
halbjährliche Auszahlung der Zinsen automatische Gutschrift (Thesaurierung) der Zinsen
Gegenseitige Vollmacht bei gemeinsamem Erwerb
Jeder Unterzeichnende bevollmächtigt die weiteren, oben genannten Zeichner dieser Genussrechtsbeteiligung, ihn im Geschäftsverkehr hinsichtlich ihrer gemeinsa-men Genussrechtsbeteiligung bei der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe zu seinen Lebzeiten und über seinen Tod hinaus zu vertreten (Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus). Jeder Zeichner ist allein zu Verfügungen über die Beteiligung berechtigt. Jeder Zeichner darf jegliche Weisungen und Aufträge jeder Art, insbesondere zum An- und Verkauf von Genussrechtsbeteiligungen, erteilen. Darüber hinaus ist jeder Zeichner berechtigt, über die Beteiligung in beliebiger Weise - auch zu seinen Gunsten - uneingeschränkt zu verfügen. Zur Erteilung von Untervollmachten sind alle Zeichner nur gemeinsam berechtigt.
Erwerb und Risikohinweis
Dieses Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG ist keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage. Die mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagnis-kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung im Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den Genussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010) in Verbindung mit den hier angegebenen Zeichnungskonditionen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir den Verkaufs-prospekt über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 einschließlich eventueller Nachträge jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe anfordern kann/können. Ich/wir willige/n in die Speicherung meiner/unserer Daten über eine EDV-Anlage sowie ihre Verarbeitung, Auskunftserteilung und Nachfrage bei berechtigten Dritten ein. Ich/Wir bestätige/n, die Möglichkeit zur Abgabe der Anlegererklärung gemäß § 31 WpHG erhalten zu haben.
Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe.
WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) heraus-zugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ort, Datum Unterschrift aller Zeichner ggf. Unterschrift Ehepartner/Erziehungsberechtigte(r)
Ort, Datum Unterschrift aller Zeichner ggf. Unterschrift Ehepartner/Erziehungsberechtigte(r)
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MUSTER
MUSTER
MUSTER
MUSTER
MUSTER
MUSTER
agen nach Erhalt der Annahmeerklärung zu dieser Zeichnung auf das folgende Konto
MUSTER
agen nach Erhalt der Annahmeerklärung zu dieser Zeichnung auf das folgende Konto
(diese erhalten Sie mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung), Name, Vorname, Wohnort
MUSTER (diese erhalten Sie mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung), Name, Vorname, Wohnort
Auszahlung oder automatische Gutschrift der Zinsen (bitte ankreuzen)
MUSTERAuszahlung oder automatische Gutschrift der Zinsen (bitte ankreuzen)
automatische Gutschrift (Thesaurierung) der Zinsen
MUSTER automatische Gutschrift (Thesaurierung) der Zinsen
Jeder Unterzeichnende bevollmächtigt die weiteren, oben genannten Zeichner dieser Genussrechtsbeteiligung, ihn im Geschäftsverkehr hinsichtlich ihrer gemeinsa
MUSTER
Jeder Unterzeichnende bevollmächtigt die weiteren, oben genannten Zeichner dieser Genussrechtsbeteiligung, ihn im Geschäftsverkehr hinsichtlich ihrer gemeinsamen Genussrechtsbeteiligung bei der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe zu seinen Lebzeiten und über seinen
MUSTER
men Genussrechtsbeteiligung bei der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe zu seinen Lebzeiten und über seinen Tod hinaus zu vertreten (Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus). Jeder Zeichner ist allein zu Verfügungen über die Beteiligung berechtigt. Jeder Zeichner
MUSTER
Tod hinaus zu vertreten (Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus). Jeder Zeichner ist allein zu Verfügungen über die Beteiligung berechtigt. Jeder Zeichner darf jegliche Weisungen und Aufträge jeder Art, insbesondere zum An- und Verkauf von Genussrechtsbeteiligungen, erteilen. Darüber hinaus ist jeder Zeichner
MUSTER
darf jegliche Weisungen und Aufträge jeder Art, insbesondere zum An- und Verkauf von Genussrechtsbeteiligungen, erteilen. Darüber hinaus ist jeder Zeichner berechtigt, über die Beteiligung in beliebiger Weise - auch zu seinen Gunsten - uneingeschränkt zu verfügen. Zur Erteilung von Untervollmachten sind alle Zeichner nur
MUSTER
berechtigt, über die Beteiligung in beliebiger Weise - auch zu seinen Gunsten - uneingeschränkt zu verfügen. Zur Erteilung von Untervollmachten sind alle Zeichner nur
Dieses Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG ist keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage. Die
MUSTER
Dieses Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG ist keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage. Die mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagnis-
MUSTER
mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagnis-kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung
MUSTER
kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung im Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den
MUSTER
im Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den Genussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010) in Verbindung mit den hier angegebenen Zeichnungskonditionen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir den VerkaufsMU
STER
Genussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010) in Verbindung mit den hier angegebenen Zeichnungskonditionen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir den Verkaufsprospekt über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 einschließlich eventueller MU
STER
prospekt über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 einschließlich eventueller Nachträge jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe anfordern kann/können. Ich/wir willige/n in die Speicherung MU
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Nachträge jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe anfordern kann/können. Ich/wir willige/n in die Speicherung meiner/unserer Daten über eine EDV-Anlage sowie ihre Verarbeitung, Auskunftserteilung und Nachfrage bei berechtigten Dritten ein. Ich/Wir bestätige/n, die MU
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meiner/unserer Daten über eine EDV-Anlage sowie ihre Verarbeitung, Auskunftserteilung und Nachfrage bei berechtigten Dritten ein. Ich/Wir bestätige/n, die Möglichkeit zur Abgabe der Anlegererklärung gemäß § 31 WpHG erhalten zu haben.MU
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Möglichkeit zur Abgabe der Anlegererklärung gemäß § 31 WpHG erhalten zu haben.MUSTER
– ACHTUNG –
Neue Bankverbindung
Volksbank Raiffeisenbank Itzehoe
Konto-Nr.: 640 045 0
BLZ: 222 900 31
Begünstigter: PROKON Reg. Energ.
PROKON GENUSSRECHTE
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PROKON setzt das Kapital seiner Anleger für die Finanzierung
seiner ethisch und ökologisch nachhaltigen Projekte ein, zum
weitaus größten Teil im Bereich Windenergie. Die Branche der
Erneuerbaren Energien bietet besonders zukunftssichere
Perspektiven, denn eine sichere Energieversorgung gehört zu den
Grundbedürfnissen des Menschen und der Einsatz erneuerbarer
Energiequellen ist aufgrund der Endlichkeit der fossilen Roh-
stoffe unverzichtbar.
PROKON investiert das Genussrechtskapital nicht in ein einzelnes
Vorhaben, sondern breit gestreut in zahlreiche eigene Projekte.
Dazu gehören nicht nur die aktuell bestehenden Windkraft-
anlagen, sondern auch zahlreiche weitere Windparks, deren
Umsetzung in den nächsten Jahren vorgesehen ist, sowie
das Engagement in den Bereichen Biogene Kraftstoffe und
Biomasse.
Die Einnahmen aus den Windparks sind gesichert, denn die Ver-
gütung von Strom aus Windenergie erfolgt zu einem festen,
von der Konjunktur unabhängigen Mindestpreis, der im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich verankert ist.
Auch der Absatz von Biodiesel ist durch die gesetzliche
Beimischungspflicht zu mineralischem Diesel gesichert. Holz
ist als hochwertiger Baustoff oder zur Herstellung von Möbeln
und Transportpaletten gefragt. In Form von Pellets und Holz-
briketts ist es ein nachwachsender Energie- und Wärmespender
und schon heute kostengünstiger als Öl oder Gas. Selbst
genutzter Wald stellt ein besonders sinnvolles und wertstabiles
Investment dar und trägt in Zeiten hoher Inflation dazu bei,
Vermögensverluste zu verhindern.
Die vertragsgemäße Verwendung des Genussrechtskapitals
wird durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert, der die Jahres-
abschlüsse der Genussrechtsgesellschaft überprüft und die
korrekte Verwendung des Genussrechtskapitals für jedes
Geschäftsjahr schriftlich in einem Testat dokumentiert.
PROKON verfügt im Bereich der Erneuerbaren Energien über
mehr als 15 Jahre Erfahrung sowohl in technischen als auch in
kaufmännischen Fragen.
Angesichts der zunehmenden Staatsverschuldung steigt auch
die Möglichkeit einer Inflation. Während der Staat sich durch
eine Inflation entschulden kann, weil dabei nicht nur Vermögen,
sondern auch Schulden entwertet werden, geht dies vor allem
zu Lasten von Sparern und Anlegern. Ihr angelegtes Geld ver-
liert bei einer Inflation enorm an Kaufkraft. PROKON investiert
das Genussrechtskapital im Bereich der Erneuerbaren Energien
und der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe,
und damit in einem zukunftsfähigen Umfeld. Darüber hinaus
bieten die PROKON Genussrechte zusätzliche Maßnahmen
gegen einen Wertverlust. In Zeiten niedriger Inflation werden
aus Überschüssen, die die jährliche Grundverzinsung von 6,00 %(1)
sowie die zusätzliche Überschussbeteiligung von 4,00 % über-
steigen, Rücklagen gebildet. Bei einem Anstieg der Inflation
steigen mit ihr auch die Energiepreise und mit dem Verkauf
des produzierten Stroms können höhere Einnahmen erwirt-
schaftet werden. Überschreitet die jährliche Inflationsrate die
Marke von 10 %, werden diese höheren Einnahmen aus dem
Stromverkauf zusammen mit den zuvor gebildeten Rücklagen
dazu verwendet, höhere Zinsen an die Genussrechtsinhaber
auszuschütten und damit den Inflationseffekt auszugleichen.
Schließlich steht PROKON Ihnen als zusätzliche Sicherheit
bereits nach nur drei Jahren(2) im Rahmen der Rückkaufgarantie
als Käufer Ihrer Genussrechte zur Verfügung. Sie erhalten einen
Kaufpreis in Höhe von mindestens 100 % Ihres eingezahlten
Kapitals. Die Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie ist für
Sie kostenlos. Mehr Informationen zur PROKON Rückkauf-
garantie finden Sie auf den Seiten 20 und 21.
Die Frage nach der Sicherheit für Ihre Geldanlage
Bei der Entscheidung für eine Geldanlage spielt das Thema Sicherheit natürlich eine bedeutende Rolle. Spätestens seit der Erfahrung
aus der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise sollten Anleger diesen Aspekt besonders beachten und die zahlreichen Angebote des
Kapitalmarktes miteinander vergleichen. Eine Kapitalanlage ganz ohne Risiko gibt es grundsätzlich nicht. Investitionen sind immer mit
unternehmerischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden und die erzielten Ergebnisse sind abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des
Unternehmens. Aber bei PROKON legen Sie Ihr Geld in einem Umfeld an, das hohe Sicherheiten bietet.
- 25 -- 25 -
Weitere häufig gestellte Fragen
Was sind Genussrechte?Genussrechte sind eine Mischform aus einem festverzinslichen
Wertpapier und einer unternehmerischen Beteiligung. Sie ähneln
damit einer Unternehmensanleihe mit Gewinnbeteiligung. Für
die Ausgestaltung der Genussrechte gibt es keine gesetzlichen
Bestimmungen, weshalb das Angebot dieser Anlageform je
nach Anbieter sehr verschieden sein kann. PROKON nutzt das
eingezahlte Kapital für die Finanzierung seiner Projekte, das
heißt insbesondere für Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren
Energien und der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Roh-
stoffe mit dem Schwerpunkt Windenergie. Die Anleger erhalten
von PROKON halbjährlich Zinsen und werden neben der Grund-
verzinsung auch durch zusätzliche Überschussbeteiligungen fair
am Erfolg der PROKON Unternehmensgruppe beteiligt.
Gibt es einen Mindest- oder Höchstbetrag für den Erwerb von PROKON Genussrechten?
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100 Euro. Ein Höchst-
betrag existiert hingegen nicht, die Zeichnungssumme ist nach
oben unbegrenzt. Für Beträge über 0,5 % des insgesamt ausgege-
benen Genussrechtskapitals behält sich PROKON jedoch eine
Einzelfallprüfung vor, denn die PROKON Genussrechte sind ein
Angebot für Anleger aus der Mitte der Gesellschaft und sollen
nicht von Großkonzernen oder Investmentfonds ausgenutzt
werden. Zudem wird dadurch einem Missbrauch der PROKON
Genussrechte zur Geldwäsche vorgebeugt.
Wie kann man PROKON Genussrechte erwerben oder den angelegten Betrag erhöhen? Für den erstmaligen Erwerb von PROKON Genussrechten senden
Sie den beiliegenden Zeichnungsschein ausgefüllt an PROKON.
Die Adresse finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Erst
nach Erhalt unserer schriftlichen Bestätigung über die Annahme
Ihrer Zeichnung muss die Überweisung Ihres Anlagebetrages
innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Wenn Sie danach Ihren Anlage-
betrag erhöhen möchten, können Sie den gewünschten Betrag
einfach überweisen. Das Ausfüllen eines weiteren Zeichnungs-
scheins ist dafür nicht erforderlich. Alles, was Sie zur Zeichnung
von PROKON Genussrechten sowie zur Erhöhung Ihres Anlage-
betrages wissen müssen, haben wir auf Seite 22 in einer Übersicht
zusammengestellt.
Auf der Rückseite des beiliegenden Zeichnungsscheins finden Sie die Genussrechtsbedingungen. Diese senden wir Ihnen bei Bedarf
auch gern nochmals gesondert zu. Genauso wie der ausführliche Verkaufsprospekt müssen auch die Genussrechtsbedingungen
bestimmten formalen Anforderungen genügen und sind daher nicht immer leicht verständlich. Die häufigsten Fragen unserer Kunden
möchten wir bereits an dieser Stelle beantworten. Wenn für Sie trotzdem nicht alle Fragen geklärt werden, können Sie sich jederzeit
an uns wenden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf Seite 30 dieser Broschüre.
PROKON GENUSSRECHTE
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Muss die Anlegererklärung auch ausgefüllt und zurück- gesendet werden?Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Banken und Finanzdienst-
leister dazu verpflichtet, Anleger nach ihren Erfahrungen mit
Wertpapiergeschäften zu befragen. Auch wir möchten Ihnen die
Möglichkeit geben, uns diese Fragen auf freiwilliger Basis zu
beantworten. Wenn Sie uns Auskunft geben möchten, füllen Sie
dafür bitte die beiliegende Anlegererklärung aus, unterzeichnen
Sie diese und senden Sie sie uns zu.
Können die PROKON Genussrechte als Ehepaar erworben werden? Können dadurch beide Partner jeweils einzeln über die Genussrechte verfügen?
Um Genussrechte als Ehepaar zu erwerben, müssen lediglich
beide Partner zusammen den Zeichnungsschein ausfüllen und
unterzeichnen. Durch beide Unterschriften bevollmächtigen sich
die Ehepartner zudem gegenseitig, so dass jeder einzeln berech-
tigt ist, über die gemeinsam erworbenen Genussrechte zu verfügen.
Können Minderjährige PROKON Genussrechte erwerben?Ja. Der Zeichnungsschein wird dann auf den Namen des Kindes
ausgefüllt, muss aber von allen Erziehungsberechtigten unter-
schrieben werden.
Kann eine Vertrauensperson als Vertretungsberechtigter für die PROKON Genussrechte bevollmächtigt werden?Ja, es kann eine Vollmacht erteilt werden, die Ihren Bevollmäch-
tigten zur Vertretungsberechtigung für die Verwaltung Ihrer
Genussrechte zu Lebzeiten und/oder über den Tod hinaus
befugt. Wir stellen dazu gern ein Formular zur Verfügung.
Muss PROKON informiert werden, wenn sich die persön -lichen Daten des Anlegers ändern?Die PROKON Genussrechte werden auf Ihren Namen ausgestellt.
PROKON führt ein Register über alle ausgegebenen Genussrechte
und deren Inhaber. Daher ist es notwendig, dass Sie PROKON
eventuelle Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer
Bankverbindung oder anderer wichtiger Daten zeitnah schriftlich
mitteilen.
Werden Gebühren erhoben?Fallen zusätzliche Kosten an?Nein, es werden keinerlei Gebühren für Kauf, Verkauf, Verwal-
tung, Übertragung usw. der Genussrechte erhoben.
Ab wann wird das eingezahlte Kapital verzinst? Einen Tag nachdem die Einzahlung bei PROKON eingegangen
ist, beginnt die Verzinsung Ihrer Genussrechte. Somit ist der Tag
nach dem Zahlungseingang auch der erste Zinstag.
Wie hoch war die Verzinsung der Genussrechte in der Vergangenheit?Die grundsätzliche Verzinsung(1) der Genussrechte beträgt 6,00 %
pro Jahr. Seit dem Start der Genussrechte im Jahr 2003 konnte
PROKON zusätzlich zu dieser Grundverzinsung in jedem Jahr
eine Überschussbeteiligung an seine Anleger auszahlen. So
wurden die Genussrechte in den Jahren 2003 bis 2005 mit
jeweils 7,25 % und in den Jahren 2006 bis 2010 mit 8,00 % pro
Jahr verzinst.
Wann werden die Zinsen ausgezahlt?Die Zinsen für das erste Kalenderhalbjahr sind bis zum 30.09.
des jeweiligen Jahres und die Zinsen für das zweite Kalender-
halbjahr bis zum 31.03. des Folgejahres zur Auszahlung fällig.
Die Auszahlung der Zinsen kann jedoch auch bereits vor den
genannten Stichtagen vorgenommen werden. So erfolgt die
Zinsauszahlung seit einigen Jahren für das erste Kalenderhalb-
jahr bereits im Juli des jeweiligen Jahres und für das zweite
Kalenderhalbjahr im Januar des Folgejahres.
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Können die Zinsen auch gleich wieder in neue Genuss-rechte angelegt werden?Statt der halbjährlichen Auszahlung können Ihnen die Zinsen auf
Wunsch auch automatisch gutgeschrieben werden (Thesaurie-
rung). Dies können Sie auf Ihrem Zeichnungsschein ankreuzen.
Durch eine schriftliche Mitteilung können Sie zu jedem Zinstermin
von der Auszahlung der Zinsen zur automatischen Gutschrift
und umgekehrt wechseln. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt für
das erste Kalenderhalbjahr zum 01.07. des jeweiligen Jahres
sowie für das zweite Kalenderhalbjahr zum 01.01. des jeweiligen
Folgejahres.
Der Zinsertrag ist bei automatischer Wiederanlage genauso zu
versteuern wie bei Auszahlung der Zinsen. Daher werden Ihre
Zinsen erst nach Abzug des Steueranteils in neue Genussrechte
für Sie angelegt (siehe Seite 27). Auch die neu erworbenen
Genuss rechte unterliegen wieder der Mindestlaufzeit (siehe Infor-
mationen zur folgenden Frage).
Nach welcher Mindestlaufzeit können die Genussrechte gekündigt werden? Worin besteht der Unterschied zwischen Kündigung (5 Jahre Mindestlaufzeit) und Verkauf durch Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie (3 Jahre Mindest-laufzeit(2))?Das Genussrechtskapital muss nach den Bestimmungen des Kredit-
wesengesetzes (KWG) mindestens fünf Jahre lang bei der Genuss-
rechtsgesellschaft verbleiben. Eine ordentliche Kündigung ist
daher unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist
erstmals zum 31.12. des fünften auf den Eingang des Zeich-
nungsbetrages folgenden Kalenderjahres möglich. Sie können
Ihre PROKON Genussrechte aber auch vor Ablauf der gesetzlichen
Mindestlaufzeit jederzeit verkaufen, verschenken oder vererben.
Die Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe, die
PROKON Energiesysteme GmbH, hat eine Rückkauf garantie(2)
für die Genussrechte abgegeben. Im Rahmen dieser Garantie
steht die Gesellschaft Ihnen bereits nach Ablauf des dritten Jah-
res jeweils zum 31.12. als Käuferin für Ihre Genussrechte zur
Verfügung. So können Sie eine verkürzte Laufzeit wahrnehmen
und erhalten von PROKON einen Kaufpreis in Höhe von mindes-
tens 100 % Ihres eingezahlten Kapitals. Die Inanspruchnahme
der Rückkaufgarantie ist für Sie kostenlos. Die Bedingungen fin-
den Sie auf der Seite 21 vollständig abgedruckt.
Wann und wie erfolgt die Rückzahlung der Genussrechte bei Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie?Bei Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie(2) zahlt die PROKON
Energiesysteme GmbH als Garantiegeberin Ihnen einen Kauf-
preis in Höhe von mindestens 100 % Ihres eingezahlten Kapitals.
Nach Wirksamkeit des Verkaufs zum 31.12. erfolgt die Aus-
zahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen und wird Ihnen
auf Ihr Konto überwiesen. Statt in einer Summe kann die Rück-
zahlung des Genussrechtskapitals auf Ihren Wunsch hin auch bis
zum nächsten Kündigungstermin in monatlichen Teil beträgen
erfolgen und ähnelt damit einer Rente. Der bei PROKON länger
verbleibende Kapitalanteil wird selbstverständlich weiter ver-
zinst. Die Bedingungen der Rückkaufgarantie finden Sie auf der
Seite 21 vollständig abgedruckt.
Wie lange können die Genussrechte maximal gehalten werden?
Die Geldanlage in PROKON Genussrechte ist unbefristet. Es gibt
keinen bestimmten Endzeitpunkt.
Können die Genussrechte verkauft, verschenkt oder vererbt werden?Ja. Die Genussrechte können jederzeit ganz oder teilweise an
einen oder mehrere neue Inhaber durch Verkauf, Schenkung
oder Vererbung übertragen werden. Wenn die Genussrechte
nur teilweise übertragen werden, muss lediglich darauf geachtet
werden, dass sowohl der bisherige Genussrechtsinhaber als auch
der oder die neue(n) Inhaber mindestens Genussrechte in Höhe
des Mindestanlagebetrages von 100 Euro halten. Sie sind ver-
pflichtet, uns über den Wechsel eines Genussrechtsinhabers
schriftlich zu informieren. Dafür senden wir Ihnen gern ein ent-
sprechendes Formular zu.
PROKON GENUSSRECHTE
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Wie werden die Zinsen steuerlich behandelt?Die Genussrechtszinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und
unterliegen somit der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, sie müssen
pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenen-
falls Kirchensteuer versteuert werden. Dies gilt auch für Anleger,
deren persönlicher Einkommensteuersatz höher ist als 25 %.
Hingegen müssen Anleger mit einem niedrigeren Steuersatz als
25 % ihre Zinsen nach wie vor nur mit diesem niedrigeren Steuer-
satz versteuern.
PROKON ist dazu verpflichtet, für alle Anleger pauschal den
Steueranteil in Höhe von 25 % abzuführen, so dass Ihre Zinsen
Ihnen erst nach Abzug dieses Anteils ausgezahlt bzw. für Sie zur
Gutschrift in neue Genussrechte angelegt werden. Als Anleger
mit einem niedrigeren Steuersatz als 25 % haben Sie dann die
Möglichkeit, den Teil der abgeführten Steuer, der über Ihren
Einkommenssteuersatz hinausgeht, zurück zu erhalten. Wenn
Ihre gesamten Zinseinkünfte eines Jahres unter dem aktuellen
Freibetrag von 801 Euro pro Person (bei gemeinsam veranlagten
Personen 1.602 Euro) bleiben, erhalten Sie sogar die gesamten
gezahlten Steuern zurück, denn bis zu diesem Betrag sind
Zinsen steuerfrei (Stand Mai 2011).
Für die Erstattung Ihrer zu viel gezahlten Steuern müssen Sie
eine Einkommensteuererklärung inklusive der Anlage KAP
(Einkünfte aus Kapitalvermögen) ausfüllen. Die für die Anlage
KAP notwendigen Informationen entnehmen Sie den Steuer-
bescheinigungen, die wir Ihnen halbjährlich mit der Auszahlung
Ihrer Zinsen zusenden. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei
jeweils um Einzelsteuerbescheinigungen handelt, die zusammen
die Jahressteuerbescheinigung ersetzen. Eine gesonderte Jahres-
steuerbescheinigung wird daher nicht ausgestellt. Die ausgefüllte
Einkommenssteuererklärung und die Anlage KAP senden Sie
zusammen mit Ihren Steuerbescheinigungen an Ihr zuständiges
Finanzamt, welches die Steuererstattung vornimmt.
Kann ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveran -lagungsbescheinigung eingereicht werden? Nein. Freistellungsaufträge sowie Nichtveranlagungsbescheini-
gungen dürfen gemäß Einkommensteuergesetz nur von Banken,
Versicherungen und ähnlichen Finanzdienstleistern berück-
sichtigt werden. Eine Erstattung des bereits abgeführten Steuer-
anteils ist ausschließlich im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommen-
steuererklärung möglich.
Was passiert, wenn ein Geschäftsjahr einmal nicht so erfolg reich verläuft?Sollte in einem Jahr eine Verzinsung der Genussrechte von 6 %
wider Erwarten nicht erreicht werden, haben Sie zum einen
Anspruch auf eine Nachzahlung der Grundverzinsung in den
folgenden Jahren. Zum anderen haben Sie die Sicherheit der
Rückkaufgarantie, die Ihnen bei einem Verkauf an PROKON
nicht nur das eingezahlte Kapital sondern auch eine Verzinsung
Ihres Kapitals in Höhe von 6 % p. a. zusichert. Mehr Informa-
tionen zu den Sicherheiten und Risiken der PROKON Genuss-
rechte sowie zur PROKON Rückkaufgarantie finden Sie auf den
Seiten 20, 21 und 24 sowie im ausführlichen Emissionsprospekt,
den wir Ihnen gern zusenden.
Gilt für die PROKON Genussrechte die gesetzliche Einlagen-sicherung?Die PROKON Genussrechte unterliegen zwar nicht der gesetzli-
chen Einlagensicherung, die ohnehin auf 100.000 € pro Kunde
begrenzt ist. Für die Einnahmen aus der Erzeugung von Strom
aus Windenergie besteht jedoch ebenfalls eine staatliche
Absicherung: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In diesem
Gesetz ist die Mindestvergütung für Strom aus Windenergie
gesetzlich garantiert, und zwar für 20 Jahre (siehe nächste Frage).
Voraussetzung ist jedoch, dass die Windkraftanlagen an dem
jeweiligen Standort eine bestimmte Mindest-Wirtschaftlichkeit
vorweisen, die im EEG durch das Referenzertragsmodell definiert
wird. Damit ist von vornherein ausgeschlossen, dass Windparks
an unwirtschaftlichen Standorten realisiert werden. Das gilt auch
für unsere Windparks – kein PROKON-Windpark erwirtschaftet
Verluste. Da das EEG mit dem Ziel verabschiedet wurde, Investi-
tionen in Erneuerbare Energien zu fördern, sichern die festgelegten
Vergütungssätze nicht nur den Kapitalerhalt ab, sondern zusätzlich
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auch eine angemessene Rendite. Aus unserer Sicht bedeutet das
EEG damit sogar eine deutlich bessere staatliche Absicherung für
die Anleger als die gesetzliche Einlagensicherung der Banken
und Versicherungen.
Was besagt das Erneuerbare-Energien-Gesetz?Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 1. April 2000 in
Kraft getreten und löste damit das seit 1991 geltende Strom-
einspeisungsgesetz ab. Das Gesetz verpflichtet die Energie-
versorger bzw. die Betreiber der Stromnetze, Strom aus Erneuer-
baren Energien vorrangig vor Strom aus konventionellen
Energie trägern wie Erdöl, Erdgas, Kohle sowie Kernenergie in ihre
Netze einzuspeisen. Als Vergütung müssen die Energieversorger
den Erzeugern des regenerativen Stroms zudem gesetzlich fest-
gelegte Mindest preise zahlen.
Diese so genannte Einspeisevergütung variiert zwischen den
verschiedenen Energieträgern. Denn je nachdem, ob die Energie-
gewinnung aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft, Biomasse
oder Geothermie erfolgt, ist die technologische Entwicklung
noch sehr unterschiedlich weit fortgeschritten. Entsprechend
schwanken auch die Kosten, die mit der Strom- oder Wärme-
produktion verbunden sind. Um diesen Unterschieden Rechnung
zu tragen und bei allen Energieträgern eine angemessene
Verzinsung der getätigten Investitionen sicherzustellen, wurde
die Einspeisevergütung vom Gesetzgeber unterschiedlich hoch
bemessen.
Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Einspeisevergütung
auch nach dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlagen. Um
Anreize für technische Weiterentwicklungen und Effizienzsteige-
rungen zu schaffen, wird die Einspeisevergütung jährlich für neu
in Betrieb gehende Anlagen abgesenkt. Gemäß der vom Bundes-
tag verabschiedeten EEG-Novelle 2012 beträgt diese Absenkung
zukünftig 1,5 %. Dadurch gelten für die Anlagen je nach Ener-
gieträger sowie je nach dem Jahr ihrer Inbetriebnahme
unterschiedlich hohe Vergütungen. Diese sind dann aber über
einen Zeitraum von 20 Jahren gesetzlich gesichert und konstant.
Für Windenergieanlagen, die im Jahr 2011 in Betrieb gehen,
beträgt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang 9,02 Cent/kWh.
Bei Einhaltung bestimmter technischer Vor aussetzungen bei der
Netzeinspeisung erhält der Windparkbetreiber zusätzlich den so
genannten Systemdienstleistungsbonus in Höhe von 0,49 Cent/
kWh. Das EEG gewährleistet somit für Projekte im Bereich der
Erneuerbaren Energien eine hohe Planungs- und Investitions-
sicherheit, ohne die Weiterentwicklungen hinsichtlich Wirtschaft-
lichkeit und Effizienz zu vernachlässigen. Mit dieser gelungenen
Balance ist das EEG weltweit zum erfolgreichsten Gesetz für die
Förderung erneuerbarer Energien geworden und hat Deutsch-
land sowohl bei der Nutzung erneuerbarer Energien als auch bei
der Weiterentwicklung und Produktion der Anlagentechnik in
eine Vorreiterrolle gebracht.
Die Einspeisevergütung wird fälschlicherweise häufig als staatliche
Subvention bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht
um staatliche Leistungen, sondern um festgelegte Ver gütungs-
sätze bzw. Abnahmepreise, die die Energieversorger für Strom
aus Erneuerbaren Energien bezahlen müssen. Dadurch werden
Investitionen gefördert und damit die unverzichtbare Umstellung
der Energieversorgung auf erneuerbare Energie träger vorange-
bracht.
PROKON GENUSSRECHTE
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(1) Die Verzinsung ist in § 5 Ziffer 2 und 4 der Genussrechtsbedingungen geregelt. Sie betrug 7,25 % p. a. für die Jahre 2003 bis 2005 sowie 8 % p. a. seit 2006.(2) Näheres regelt die grundsätzliche Rückkaufgarantie der PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH für die Genussrechte.
Kein Zeichnungsschein mehr da?
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Oder laden Sie sich den Vordruckaus dem Internet herunter:
www.prokon.net/downloads
Gern senden wir Ihnen auch eingesondertes Exemplar der Genussrechtsbedingungen zu.
RisikohinweisDie Genussrechte der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG sind keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage.
Die mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im vollständigen Verkaufsprospekt der PROKON Genussrechte
beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagniskapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen
werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung im
vollständigen Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von
insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den Genussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010). Der vollständige Verkaufsprospekt
über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 ein-
schließlich eventueller Nachträge kann jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe
angefordert werden.
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