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StiftungsmanagementGrundlagen, Begriffe, Zahlen, Daten
Dr. Sønke BurmeisterDeutscher Sparkassen- und Giroverband
Veröffentlichung: ihre-stiftung.de
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 2
Stiftungslandschaft in Deutschland1
Inhalt
Stiftungssteuerrecht
Stiftungsrecht
Vermögensmanagement
Stiftungsmanagement
Rechnungslegung und Prüfung
3
2
5
6
4
Stiftungslandschaft in Deutschland1
Zusammenfassung
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 3
Das Thema Stiftungen ist heterogen.
Stiftungslandschaft
Zusammenfassung (I / IV)
• Stiftungslandschaft: Anhaltendes Wachstum und steigender Bekanntheitsgrad des Themas in Deutschland.
• Erbschaftswelle und demographische Entwicklung werden sich in der Regel positiv auf die Stiftungslandschaft auswirken.
• Der Begriff der „Stiftung“ ist im Gesetz nicht definiert.
• Der rechtliche Rahmen wird bestimmt durch Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht.
• Stiftungsrechtliche Grundlagen finden sich im BGB sowie in den Stiftungsgesetzen der einzelnen Bundesländer.
• Zentrale rechtliche Elemente sind Stifterwillen, Stiftungsgeschäft und Satzung.
• In der Stiftungswelt bestehen zahlreiche verschiedene Stiftungsformen.
• Die Errichtung einer Stiftung ist in verschiedenen Rechtsformen und mit unterschiedlichem Kapital möglich.
• Selbständige Stiftungen werden von der Stiftungsaufsicht betreut.
• Bei der Arbeit in der Stiftung tauchen regelmäßig Haftungsfragen auf.
Stiftungsrecht
Zum Inhalts-verzeichnis
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 4
Stiftungen sind vielschichtig.Zusammenfassung (II / IV)
• Vor der Errichtung sollte die Form des bürgerschaftlichen Engagements (Spende, Zustiftung oder Stiftung) geklärt werden.
• Grundregeln bei der Errichtung einer Stiftung: Bestehende Stiftungen zur Eignung als Vorbild prüfen; Kontakt zu anderen Stiftern und Stiftungen suchen; Sachverständigen Rat einholen; Frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stiftungs- und Finanzbehörden
• Einzelne Tätigkeitsbereiche einer Stiftung haben unterschiedliche steuerliche Auswirkungen (4-Sphären-Theorie).
• Gemeinnützig anerkannte Stiftungen sind von bestimmten Steuern befreit.• Spenden und Stiften wird vom Staat begünstigt. Gemeinnützige Stiftungen
können Zuwendungsbestätigungen ausstellen.• Steuerrechtliche Aspekte werden in der Abgabenordnung (AO/AEAO)
geregelt.• Die wichtigsten Grundsätze bei der Erfüllung der Satzungszwecke sind
Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und zeitnahe Mittelverwendung.• Der Staat hat die steuerlichen Rahmenbedingungen ab 2007 für Stifter
deutlich verbessert.• Die geplante Abgeltungssteuer führt zu weiteren erheblichen
Veränderungen der Rahmenbedingungen.
Errichtung einer Stiftung
Stiftungs-steuerrecht
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 5
Stiftungen sind individuell.Zusammenfassung (III / IV)
• BGB und Landesstiftungsgesetze enthalten keine bzw. kaum Regelungen zur Rechnungslegung von Stiftungen.
• Der kaufmännische Jahresabschluss ist in der Regel die zweckmäßigste Form der Rechnungslegung.
• Wichtigstes Instrument der doppelten Buchführung ist die Bilanz.• Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden orientiert
sich an den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.• In Anlehnung an das HGB ist eine modifizierte Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung möglich.• Die Rechnungslegung von Stiftungen kann auch durch Einnahmen-/
Ausgabenrechnungen mit Vermögensrechnung erfolgen.• Es kann eine spezieller Kontenrahmen (z.B. DATEV) genutzt werden.
• Ein Mindestvermögen ist nicht gesetzlich festgelegt. Es muss aber zur dauerhaften Erfüllung des Stiftungszwecks ausreichen.
• Stifterwille und Stiftungszweck bestimmen mittelbar die Art der Vermögensanlage einer Stiftung.
• Prämissen der Vermögensanlage für Stiftungen sind dauerhafter Vermögenserhalt und Erzielung hoher Erträge. Dabei sollte das Stiftungsvermögen real erhalten werden.
Rechnungslegung und Prüfung
Vermögens-management
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 6
Stiftungen sind innovativ.Zusammenfassung (IV / IV)
• In Abhängigkeit von Stifterwillen, Satzung und Rahmenbedingungen ist ein Anlagekonzept zu entwickeln.
• Gewichtung der Assetklassen steuert den Beitrag einer Vermögensanlage zu Kapitalerhalt bzw. Ausschüttung.
• Vermögen, Zweck und Organisation sind die Säulen der Aufbau- und Ablauforganisation der Stiftung.
• Eine Stiftungsstrategie entscheidet sich häufig bereits in der Gründungsphase.
• Auch eine Stiftung bewegt sich in einem gesellschaftlichen Umfeld und kann sich positionieren.
• Aus Satzung und Stifterwillen sollte ein Leitbild für die Praxis und langfristige Arbeit entwickelt werden.
• Stiftungsarbeit kann unterschiedlich gemessen und beurteilt werden.
• Öffentlichkeitsarbeit und professionelle Kommunikation kommt einewachsende Bedeutung in Stiftungen zu.
• Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sollten überlegt und professionell durchgeführt werden.
Fortsetzung:Vermögens-management
Stiftungs-management
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 7
Inhalt
Stiftungslandschaft in Deutschland1
Stiftungssteuerrecht
Stiftungsrecht
Vermögensmanagement
Stiftungsmanagement
Rechnungslegung und Prüfung
3
2
5
6
4
Zusammenfassung
Zum Inhalts-verzeichnis
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 8
Stiftungslandschaft: Anhaltendes Wachstum und steigender Bekanntheitsgrad des Themas in Deutschland
Zahlen und Daten
* Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin
** Quelle: Maecenata Institut für Philanthropie, Berlin. Ver-mögen z.T. sehr gering.
***Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge sowie Be-rechnungen der Sparkassen-Finanzgruppe
ca. 2000*Unternehmensstiftungen
ca. 175.000
ca. 120.000**Kirchen(-pfründe)stiftungen
ca. 40.000*Treuhandstiftungen
ca. 15.000*selbständige S tiftungen
ca. 2000*Unternehmensstiftungen
ca. 175.000
ca. 120.000**Kirchen(-pfründe)stiftungen
ca. 40.000*Treuhandstiftungen
ca. 15.000*selbständige S tiftungen
175.000 Stiftungen in Deutschland G roßes Vermögen, aber: erhebliche Unterschiede hinsichtlich der jeweiligen
Vermögensausstattung
2 - 4 Mrd. Euro***Jährliches zusätzliches Kapital
18 Mrd. E uro*Unternehmensstiftungen
ca. 20 Mrd. Euro *Treuhandstiftungen
60*-120** Mrd. EuroS tiftungen insgesamt
2 - 4 Mrd. Euro***Jährliches zusätzliches Kapital
18 Mrd. E uro*Unternehmensstiftungen
ca. 20 Mrd. Euro *Treuhandstiftungen
60*-120** Mrd. EuroS tiftungen insgesamt
Anz
ahl
Ver
mög
en
► Stiftungen sind derzeit zunehmend en vogue.► Stiftungslandschaft und Vermögensausstattung der einzelnen Stiftungen sind sehr
heterogen.
Stiftungsmanagement2008
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Seite 9
Erbschaftswelle und demographische Entwicklung werden sich (positiv) auf die Stiftungslandschaft auswirken
Gesellschaftliche Entwicklung
► In den kommenden Jahren werden bundesweit erhebliche Vermögenswerte vererbt. ► Die Demographische Entwicklung wird sich auf die Stiftungsneuerrichtungen in den
Regionen auswirken
• Große Vermögenstransfers durch Erbschaften im kommenden Jahrzehnt. • Davon voraussichtlich ca. 1% für gemeinnützige Zwecke (z.B. Stiftungen)
„Erbschaftswelle“
2005 2010 2015
2.550 Mrd. Euro
1.080 Mrd. Euro 1.470 Mrd. Euro
Privathaushalte
355.000 700.000
Unternehmensnachfolgen über 266.000Euro
2.550 Mrd.Euro an 15 Mio.
Haushalte
Erbschaftshöhe pro Privathaushalt 2005-2015
10 %
13 %
20 %
bis zu 266.000Euro
bis zu 160.000Euro
bis zu 80.000 Euro; auch Schulden
57 %
Demographischer Wandel spiegelt sich auch in zukünftigen Stiftungszahlen wieder. Regional unterschiedliches Stiftungspotenzial:
• Sehr potente Stiftungsgebiete:Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Bremen, Hessen
• Potente Stiftungsgebiete:Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
• Weniger potente Stiftungsgebiete:Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt
• Einzelne Stiftungshochburgen
• Regionale Unterschiede bei der Entwicklung der Stiftungslandschaft
Erbschaftswelle und Erbschaftshöhe pro Privathaushalt Demographische Entwicklung und Auswirkung auf Stiftungserrichtungen
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 10
Inhalt
Stiftungsrecht2
Stiftungssteuerrecht
Vermögensmanagement
Stiftungsmanagement
Rechnungslegung und Prüfung
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Stiftungslandschaft in Deutschland1
Zusammenfassung
Zum Inhalts-verzeichnis
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Seite 11
Der Begriff der „Stiftung“ ist im Gesetz nicht definiert.
Zentrale Begriffe einer rechtsfähigen Stiftung:► Willensakt des Stifters► Vermögensmasse► Zweckwidmung► Staatliche Anerkennung► Rechtliche Selbständigkeit (als juristische Person)► Dauerhaftigkeit
415 Mio.€
Stattdessen i.d.R. einheitliche charakteristische Merkmale:
Allgemeine Merkmale
• G ekennzeichnet als Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck, insbesondere gemeinnützigen Zwecken, auf Dauer gewidmet ist.
• S tiftungszweck und Organisationsform legt der S tifter in der S atzung fest.
• Verbreitete S tiftungsform: Rechtsfähige S tiftung bürgerlichen Rechts. (Ent-stehungsvoraussetzungen in den §§ 80 ff. des BG B geregelt, durch Landesstiftungsgesetze ausgefüllt)
Definition
Eine rechtsfähige S tiftung ist:• eine durch den Willensakt des Stifters• für einen bestimmten Zweck gewidmete
Vermögensmasse, • die durch staatliche Anerkennung• als juristische Person auf
(grundsätzlich) unbeschränkte Dauer • rechtliche Selbständigkeit erlangt hat.
Stiftungsmanagement2008
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Seite 12
Der rechtliche Rahmen wird bestimmt durch Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht.
► Stiftungs(steuer)recht ist eine kleines, aber durchaus heterogenes Feld
Stiftungsrechtliche Rahmenbedingungen
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
►Definition und Wesensmerkmale einer Stiftung
► Spendenabzug bei steuerbegünstigten Stiftungen
► Erbschaft- und Schenkungsteuerbefreiung
► Sonstige Steuerbefreiung von Stiftungen
Besondere Betrachtungen:
► Stiftungstypen und alternative Rechtsformen► Errichtung einer Stiftung
(Idee–Konzeption–Anerkennung)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 13
Stiftungsrechtliche Grundlagen finden sich im BGB sowie in den Stiftungsgesetzen der einzelnen Bundesländer.
Landes-S tiftungs-gesetze
• S tiftungsgesetze der Länder enthalten durchgehend allg. Vorschriften (zum S tiftungsvermögen).
• Konkrete Aussagen zur Vermögensverwaltung bzw. Anlage von S tiftungsvermögen folgen auch aus den Landesstiftungsgesetzten nicht.
• „Vermögenserhaltungsgebot“: • Ungeschmälerter Bestandserhalt des Vermögens der S tiftung• nur Erträge des S tiftungsvermögens dürfen für die Verwirklichung des
S tiftungszweckes eingesetzt werden • größtmögliche Erträge bei geringstmöglichem Risiko zu erzielen.
• Ziel der Vermögensverwaltung: • dauernde und nachhaltige Erfüllung des S tiftungszweckes • Vermögen sparsam und wirtschaftlich zu verwalten• Einige S tiftungsgesetze spezifische G enehmigungs- bzw.
Anzeigenvorbehalte im Hinblick auf das S tiftungsvermögen (z.B. Bayern, Baden-Württemberg).
Bundesrecht• §§ 80 ff. BG B: Absteckung organisationsrechtlicher Rahmen• Keine konkreten Vorgaben für Verwaltung (z.B. Vermögen)
Rahmenbedingungen1. Bundesrecht Verfassungsrecht: Art. 2 Abs. 1 und 14 GG
BGB §§ 80 – 88 (Stiftung und Vorgang des Stiftens)(unselbständige Stiftungen: Schenkungsrecht)
2. Landesrecht Landesstiftungsgesetze (Ausfüllung des priv. Stiftungsrechts)Regelung Anerkennungs- und Aufsichtsverfahren
3. Binnen-/Eigenrecht Stiftung Geregelt in Stiftungsgeschäft, Satzung, ggf. Geschäftsordnung4. Steuerrecht Für alle Stiftungstypen
Rechtsquellen•BGB
• §§ 80 ff BGB = Verweis auf das Vereinsrecht
•GmbHG• Recht der Gesellschaft m.
b. H.•Abgabenordnung
• §§ 51 ff AO, Steuer-begünstigte Zwecke
• § 52 AO, Gemeinnützige Zwecke
• § 53 AO, Mildtätige Zwecke• § 54 AO, Kirchliche Zwecke
•Landesrecht• Reform der
Landesstiftungsgesetze
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
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Zentrale rechtliche Elemente sind Stifterwillen, Stiftungs-geschäft und Satzung.
► Stifterwillen, Stiftungsgeschäft und Satzung sind die Grundlagen, auf denen alle nachfolgenden Aktivitäten der Stiftung beruhen. Ihre Bedeutung kann kaum überschätzt werden.
Inhalte von Stifterwillen, Stiftungsgeschäft, Satzung
StiftungsgeschäftStifterwillen Satzung
► Stiftungsgeschäft und Satzung bilden den nieder-gelegten Stiftungswillen
►Rechtliches Gerüst für die spätere Stiftung
► Von zentraler Rolle bei der Anwendung stiftungs-rechtlicher Vorschriften.
►Kann nach der Anerkennung der Stiftung nicht mehr geändert werden.
► Verbindliche Erklärung des Stifters zur Gründung und Ausstattung einer Stiftung
► Inhalt: Erklärung zur Gründung einer Stiftung; Angaben zum Stiftungs-zweck; Zusage der Vermögensausstattung; Satzung
► Zwingend erforderlich► Inhalt: Regelung der Einzelheiten
der Verwirklichung des Stiftungs-zweckes und der Organisation
►Obligatorisch: Name und Sitz der Stiftung, Zweck(e), Organe
►Möglich: Kreis der Begünstigten, Regelungen für Anderungen, Ver-fahren bei Auflösung, Verwendung des Vermögens, Vorgaben für die Vermögensverwaltung (z.B. Anlagerichtlinien), Regelungen für den Umgang mit Spenden und Zustiftungen
► Änderung der Satzung nur mit Zustimmung der Stiftungsaufsicht
► (bei Treuhandstiftungen: keine Vorschriften für die Ausgestaltung der Satzung)
Stiftungsmanagement2008
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Seite 15
Vermögen, Zweck und Organisation sind die Säulen der Aufbau- und Ablauforganisation der Stiftung.
Vermögen, Stiftungszweck und Stiftungsorganisation► vom Stifter festgelegt► vom Staat anerkannt
Vermögen, Stiftungszweck und Stiftungsorganisation
Vermögen Stiftungszweck Stiftungsorganisation
Vor dem Hintergrund der schlechten Börsenentwicklung der letzten Jahre zunehmend wichtig genommenes Thema
Durch Stiftungs-vermögen kann der Stiftungszweck (i.d.R.) verwirklicht werden.
Mittelpunkt der Stiftungstätigkeit (in der Satzung festgelegt)
Wird in der Satzung geregeltRechtsfähige Stiftung: mindestens ein Vorstand (§§86, 26 BGB)Grundsätzlich: Verhältnismäßigkeit organisatorischer Aufwand und zu erwartende Erträge und Umfang der Geschäftstätigkeit
Aufbau- und Ablauforganisation einer Stiftung
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Seite 16
In der Stiftungswelt bestehen zahlreiche verschiedene Stiftungsformen.
► Die verschiedenen Ausgestaltungen und Rechtsformen von Stiftungen haben unterschiedliche Auswirkungen in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht.
Stiftungen nach Rechtsform und Funktionsweisen
TreuhandstiftungFondsZweckvermögen
TestamentsvollstreckungKörperschaftenGenossenschaft
...
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Die Errichtung einer Stiftung ist in verschiedenen Rechtsformen und mit unterschiedlichem Kapital möglich.
► Stiftungen können auf unterschiedlichste Weise errichtet und ausgestattet werden.
Entstehung und Ausstattung von Stiftungen
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Seite 18
Selbständige Stiftungen werden von der Stiftungsaufsicht betreut.
Grundsätze (z.B. § 6 Landesstiftungsgesetz NRW)► Rechtsaufsicht (inkl. Anerkennungsvefahren)► Überwachung bei der Formulierung der Aufgaben und Stifterwillen► Einschränkungen bei privatnützigen Stiftungen► Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten s.u.
Rolle und Einbindung der Stiftungsaufsicht
Anerkennungsverfahren:► Anerkennung statt Genehmigung► Prüfung (auf Rechtskonformität inkl.
Prognoseentscheidung auf Erfüllung des Stiftungszwecks)
Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten:► Informationsrechte der Aufsicht► Vorlage Jahresrechnung und
Vermögensrechnung und Bericht über Erfüllung der Stiftungsaufgaben
► Mitteilung über Änderungen vertretungsberechtigter Organe
Haftung der Stiftungsaufsicht:► Bei Verletzung der Aufsichtspflicht
Maßnahmen/Rechte der Aufsicht Aufsichtsmaßnahmen:► Beanstandungen► Aufhebung vom Maßnahmen (bei
vollzogenen Maßnahmen)► Anordnung an die Stiftungsorgane► Zwangsgeld (bei Nichtverfolgung von
Anordnungen)► Abberufung von Organmitgliedern (bei
schwerwiegenden Verstößen)► Schadensersatzansprüche gegen Organe
Genehmigungsvorbehalte:► Genehmigung einzelner Rechtsgeschäfte
(z.B. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Umschichtungen von Vermögen)
► Satzungsänderungen/Aufhebungen (z.B. bei Unmöglichkeit der Zweckerfüllung)
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Dr. Sønke Burmeister
Seite 19
Bei der Arbeit in der Stiftung tauchen regelmäßig Haftungsfragen auf.
► Haftungsvermeidung durch P-A-S-D:• Problembewusstsein entwickeln• Aufklären• Sorgfältig arbeiten• Dokumentieren
Haftungsebenen
Grundsatz► Organmitglieder stehen für
rechtswidrige Handlungen, die sie für die Stiftung begehen, strafrechtlich ein
► Gegenüber der Finanzver-waltung haftet der Vorstand, wenn er vorsätzlich/grob fahrlässig die steuerlichen Pflichten der Stiftung verletzt.
► Bei Wissen um Haftungstat-bestände anderer Organe und Nichtverfolgung: Haftung (Zuständigkeit: Stiftungs-aufsicht)
► Keine Klagebefugnis von Destinatären (wenn nicht in der Satzung vorgesehen)
Außenhaftung (§§ 86, 31 BGB):► Stiftung haftet für Schaden durch
Stiftungsorgan► Unerlaubte Handlungen: Stiftung und
Organmitglieder haften (§ 840 BGB)Innenhaftung (Rückgriffsfall):
Pflichten des Vorstands:► Verbot Förderung eigener Interessen oder
Dritter zulasten der Stiftung► Vermögenserhaltungspflicht► Verwirklichung des Stiftungszwecks
Stiftungsaufsicht:► Grundsätzlich: Verfolgung von Ansprüchen
der Stiftung gegen die eigenen Organe► Bei Information über drohenden Schaden
zwingende Aktivität (anderenfalls Verletzung der Amtspflichten)
► Regelung bzw. Aktivitäten nicht geregelt/vorgegeben
Entlastung:► Regressansprüche gegenüber Organen erlöschen nach Entlastung durch Kontrollgremium
(betrifft nur den Stiftungsvorstand, nicht das Kontrollgremium)► Entlastung wirkt nur soweit, wie dem Kontrollorgan der Sachverhalt bekannt ist
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 20
Vor der Errichtung sollte die Form des bürgerschaftlichen Engagements (Spende, Zustiftung oder Stiftung) geklärt werden.
Entscheidungsbaum Errichtung einer Stiftung*
• Quelle: Ratgeber Stiften Band 1: Planen, Gründen, Recht und Steuern; Verlag Bertelsmann Stiftung
► Vor einer Entscheidung für eine Stiftung sollten auch andereMöglichkeiten des Engagements geprüft werden
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Seite 21
Checkliste für die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung
Checkliste für die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung
Grundregeln bei der Errichtung einer Stiftung:► Bestehende Stiftungen zur Eignung als Vorbild prüfen► Kontakt zu anderen Stiftern und Stiftungen suchen, um Erfahrungen
aus erster Hand zu sammeln► Sachverständigen Rat einholen► Frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stiftungs- und
Finanzbehörden
Stiftungsmanagement2008
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Seite 22
Inhalt
Stiftungssteuerrecht3
Stiftungsrecht
Vermögensmanagement
Stiftungsmanagement
Rechnungslegung und Prüfung
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Stiftungslandschaft in Deutschland1
Zusammenfassung
Zum Inhalts-verzeichnis
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 23
Einzelne Tätigkeitsbereiche einer gemeinnützigen Stiftung sind von bestimmten Steuern befreit.
► Soweit sich Stiftungen wirtschaftlich betätigen, sind die Einkünfte u.a. aus Wettbewerbsgründen nur teilweise oder in bestimmten Grenzen steuerfrei.
► Steuerbegünstigte Stiftungen sind als solche von bestimmten Steuern befreit. Sie sind nur mit ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben partiell steuerpflichtig.
► Gemeinnützig anerkannte Stiftungen können steuerbegünstigte Spenden und Zustiftungen empfangen und Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Tätigkeitsbereiche (Sphären) einer gemeinnützigen Stiftung und steuerliche Auswirkung
Steuerpflichtiger wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Steuerpflichtiger wirtschaftlicher
GeschäftsbetriebSteuerbegünstigter
ZweckbetriebSteuerbegünstigter
ZweckbetriebVermögens-verwaltung
Vermögens-verwaltung
Gesamtumsatz< 35.000 €: ---> 35.000 €: voll
------
Ideelle TätigkeitVerfolgung
gemeinnütziger Zwecke
Ideelle TätigkeitVerfolgung
gemeinnütziger Zwecke
---
Wirtschaftliche BetätigungWirtschaftliche Betätigung
------------
Sphäre/Sparte
Erb-/Schen-kungs-steuerGrundsteuer**
19 %*7 %*7 %*---Umsatzsteuer
Körperschaft-steuer, Gewerbesteuer
WerbeleistungenMuseumsshop
Gaststätte
KrankenhausMuseum
Bildungsarbeit
MietverträgeZinserträgeDividenden
SpendenZustiftungen
Öffentlichkeitsarbeit
Beispiel* Soweit eine Umsatzsteuerpflicht
wegen Leistungsaustausch besteht, ist zu prüfen, ob für den Umsatz eine Befreiungs-norm – insbesondere in § 4 Umsatzsteuergesetz – greift (etwa für Vermietungsumsätze in § 4 Nr. 12 a UStG).
** Die Steuerbefreiungsregelung betrifft insbesondere die Nutzung von Grundstücken für gemeinnützige und mildtätige Zwecke (§ 3 Abs. 1, Nr. 3b Grundsteuergesetz).
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Dr. Sønke Burmeister
Seite 24
Spenden und Stiften wird vom Staat begünstigt. Gemeinnützige Stiftungen können Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
► Eine Stiftung ist zur Entgegennahme von steuerbegünstigten Spenden berechtigt.► Spenden und Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich abzugsfähig. ► Für Körperschaften (Unternehmen) ist der Spendenabzug begrenzt.
Spendenabzug
Außerdem: 1 Mio. Euro für Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftungen) über bis zu zehn Jahre. Bei Ehegatten je 1 Mio. Euro. (§ 10b Abs. 1a S. 1 EStG)
Stiftungsmanagement2008
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Seite 25
Steuerrechtliche Aspekte werden in der Abgabenordnung (AO) geregelt.
► Stiften ist mit einer Vielzahl steuerlicher Vergünstigungen verbunden
Steuerrechtliche Vorschriften der Abgabenordnung (AO): –keine konkreten inhaltlichen Vorgaben für die Vermögensverwaltung –Müssen aber für die steuerbegünstigten Stiftungen als Handlungsmaßstab beachtet werden.
Vermögensverwaltung vs wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: –Verwaltung des Stiftungsvermögens muss sich im Rahmen einer definierten „Vermögensverwaltung“ halten (§14 Satz 3 AO), anderenfalls „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ (Gefahr Wegfall der Steuerbegünstigung)
Grundsätze der §§ 55, 56 AO (Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit):–Zeitnahe Verwendung der Erträge ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke (Mittelverwendungsgebot). –Erträge nicht in das Grundstockvermögen (Ausnahme: Rücklagenbildung, § 58 AO)
Steuerbegünstigte ZweckeFörderung der Allgemeinheit (Gemeinnützige Zwecke)/ Beispielkatalog zur Art der Förderung § 52 Abs. 2 AO:Wissenschaft/Forschung Religion Gesundheit Jugend/AltenhilfeKunst/Kultur/Brauchtum Denkmalschutz/-pflege Bildung/Erziehung Heimatpflege/-kundUmweltschutz/Tierschutz Wohlfahrtspflege Flüchtlingshilfe SportKatastrophen-/Zivilschutz Völkerverständigung Entwicklungshilfe Verbraucherschutz Strafgefangenenhilfe Gleichberechtigung Schutz von Ehe/Familie KriminalpräventionTier-/Pflanzenzucht, Kleingärtnerei demokratisches Staatswesens bürgerschaftliches Engagement
–Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)–Kirchliche Zwecke (§ 54 Abs. 1 AO)
Steuerliche Regelungen in der Abgabenordnung
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 26
Die wichtigsten Grundsätze bei der Erfüllung der Satzungszwecke sindSelbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und zeitnahe Mittelverwendung.
► Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und zeitnahe Mittelverwendung sind die wichtigsten Grundsätze im Zuge der gemeinnützigen und steuerbegünstigten Aktivitäten der Stiftung.
► Regelung in den Paragraphen § 55, 56 AO
Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und zeitnahe Mittelverwendung
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Dr. Sønke Burmeister
Seite 27
Der Staat hat die steuerlichen Rahmenbedingungen ab 2007 deutlich verbessert.
► Erleichterungen unterstützen bürgerschaftliches Engagement und das Stiften.► Unbegrenzte Vortragsfähigkeit von Spenden erlaubt vollständige steuerliche Nutzung.► Für Spender mit kleinerem Einkommen Nachteile durch Streichung des zusätzlichen
Stiftungsfreibetrag.
Die wichtigsten steuerlichen Rahmenbedingungen nach alter und neuer* Rechtslage
* „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“, bekannt als „Hilfen für Helfer“
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 28
Die geplante Abgeltungssteuer führt zu weiteren erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen.
Abgeltungssteuer (ab 01.01.2009)
► Mit der Abgeltungssteuer wird werden die steuerlichen Rahmenbedingungen nochmals erheblich verändert.
► Rahmenbedingungen für Spender werden abermals erheblich verändert
► Bedeutsam für Spender, die hohen Anteil ihres Einkommens aus Kapitaleinkünften beziehen.
► Kapitaleinkünfte unterliegen zukünftig pauschalierter Besteuerung; auf Antrag kann tarifliche Veranlagung verlangt werden (aber keine Teiloption).
► Kapitaleinkünfte werden trotz Pauschalbesteuerung auch zukünftig bei Berechnung der Höhe der Gesamteinkünfte einbezogen.
► Einschränkungen im Spendenabzug nur, wenn Kapitaleinkünfte >80% der Gesamteinkünfte ausmachen
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 29
Inhalt
Rechnungslegung und Prüfung4
Stiftungssteuerrecht
Stiftungsrecht
Vermögensmanagement
Stiftungsmanagement
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Stiftungslandschaft in Deutschland1
Zusammenfassung
Zum Inhalts-verzeichnis
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 30
BGB und Landesstiftungsgesetze enthalten keine bzw. kaum Regelungen zur Rechnungslegung von Stiftungen*.
Adressaten und Zwecke der Rechnungslegung
* Über die Anwendung der Vorschriften des Vereinsrechts ergibt sich als Anforderung an das Rechnungswesen nur die Gewährleistung der Feststellbarkeit der Über-schuldung (§§ 86 i. V. m. 42 BGB). Die Landesstiftungs-gesetze sehen in der Regel nur eine „Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht“ sowie einen Bericht über die Zweckerfüllung vor.
► Da die Landesstiftungsgesetze mit ihren Anforderungen an die Rechnungslegung im Allgemeinen bleiben, kommt der Regelung in der Satzung besondere Bedeutung zu.
► Die Wahl der Rechnungslegungsform sollte von Art und Umfang der zugrunde liegenden bzw. der geplanten oder erwarteten Geschäftsvorfälle bestimmt werden.
► Für alle Stiftungen sind die steuerlichen Vorschriften zu beachten.
Extern• Organe der Stiftung• Stiftungsaufsicht• Finanzverwaltung• Stifter/ Zustifter/ Spender• Leistungsempfänger• Interessierte Öffentlichkeit
Zwecke der Rechnungslegung
Adressaten der Rechnungslegung
• Dokumentation• Rechenschaftslegung• Kapitalerhaltung
Intern• Geschäftsführung/Vorstand• Überwachungsorgane• Sonstige Gremien• Interne Abteilungen
(Budgetierung, Planungs-überwachung)
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 31
Der kaufmännische Jahresabschluss ist in der Regel die zweckmäßigste Form der Rechnungslegung.
Formen der Rechnungslegung
► ein auf Basis einer kaufmännischen doppelten Buchführung erstellter kaufmännischer Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB (§§ 238 ff. HGB) die zweckmäßigste Form der Rechnungslegung.
• Haushaltsplan• Gegenüberstellung
Einnahmen/Ausgaben
• Haushaltsplan• Gegenüberstellung
Einnahmen/AusgabenKameralistikKameralistikKameralistische
BuchführungKameralistische
Buchführung
• Einnahmen-/ Ausgabenrechnung
• Vermögensübersicht
• Einnahmen-/ Ausgabenrechnung
• VermögensübersichtEinnahmen-/Ausgaben-
rechnungEinnahmen-/Ausgaben-
rechnungEinfache BuchführungEinfache Buchführung
• Bilanz• Gewinn- und
Verlustrechnung• Ggf. Anhang,
Lagebericht ...
• Bilanz• Gewinn- und
Verlustrechnung• Ggf. Anhang,
Lagebericht ...
JahresabschlussJahresabschlussDoppelte BuchführungDoppelte Buchführung
Buchführung Rechnungslegung Instrumente
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 32
Wichtigstes Instrument der doppelten Buchführung ist die Bilanz.
Bestandteile der Bilanz
► Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung unter Berücksichtigung stiftungsbezogener Besonderheiten
► Ziel: Vollständiger, klarer und zutreffender Einblick in die Stiftungstätigkeit und des Vermögens/der Erträge
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 33
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.
Einführender Text
► Zur Information der Adressaten der Rechnungslegung über die Kapitalerhaltung der Stiftung kann die zusätzliche Angabe von Zeitwerten der Aktiva im Stiftungsbericht sinnvoll sein
► Unentgeltlich erworbene aktivierungspflichtige Vermögensgegenstände (z. B. Sachspenden sowie übertragenes Vermögen bei (Zu-)Stiftungen) sind mit vorsichtig geschätztem beizulegendem Wert anzusetzen.
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoB)
► Grundsatz der Bilanzidentität► Grundsatz der Unternehmensfortführung► Grundsatz der Bewertung zum► Abschlussstichtag► Grundsatz der Einzelbewertung► Grundsatz der Vorsicht einschließlich► Imparitäts- und Realisationsprinzip► Grundsatz der Periodenabgrenzung► Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 34
In Anlehnung an das HGB ist eine modifizierte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung möglich*.
Gewinn- und Verlustrechnung
► Vermögensrechnung folgt in ihren Ansatz- und Gliederungsvorgaben grundsätzlich der Bilanz.
* § 275 HGB
Stiftungsmanagement2008
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Seite 35
Die Rechnungslegung von Stiftungen kann auch durch Einnahmen-/ Ausgabenrechnungen mit Vermögensrechnung erfolgen.
Einnahmen-/Ausgabenrechnung
► In der Einnahmen-/Ausgabenrechnung werden im Unterschied zur Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich nur die tatsächlichen Mittelzu- und -abflüsse dargestellt.
► Vermögensrechnung folgt in ihren Ansatz- und Gliederungsvorgaben grundsätzlich der Bilanz.
* Posten, die nur in Ausnahmefällen aufzunehmen sind
Stiftungsmanagement2008
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Seite 36
Inhalt
Vermögensmanagement5
Stiftungssteuerrecht
Stiftungsrecht
Stiftungsmanagement
Rechnungslegung und Prüfung
3
2
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4
Stiftungslandschaft in Deutschland1
Zusammenfassung
Zum Inhalts-verzeichnis
Stiftungsmanagement2008
Dr. Sønke Burmeister
Seite 37
Ein Mindestvermögen ist nicht gesetzlich festgelegt. Es muss aber zur dauerhaften Erfüllung des Stiftungszwecks ausreichen.
► Keine gesetzlichen Regelungen über Mindestvermögen oder Zusammensetzung► Prognoseentscheidung: Kann die Stiftung den Stiftungszweck anhand der
voraussichtlichen Erträge erfüllen?► In der Regel Forderung Stiftungsaufsicht: 50.000 Euro oder
Verpflichtungserklärungen des Stifters oder Anderer
Zusammenhang zwischen Stiftungszweck und Anlagestrategie
Stifterwille und
Stiftungs-zweck
Budgetplanung zur Erfüllung
des Stiftungs-zwecks
Vermögens-anlage zur
Erzielung von Erträgen
beeinflusst bestimmt
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Stifterwille und Stiftungszweck bestimmen mittelbar die Art der Vermögensanlage einer Stiftung.
Anlagebedürfnisse und Anforderungen
Einflussfaktoren auf die Vermögensanlage:► Vermögensstruktur: Welche Assets? Gewichtung?► Anforderungen an die Ausschüttung: Erfüllung des Stiftungszwecks?► Vermögenserhalt: Nominal, real?► Risikotragfähigkeit: Welche Risiken im Vermögen?► Liquiditätsbedürfnisse: Wann, wie viel Geld?► Stiftungsgesetze: Landesrechtliche Maßgaben?► Stiftungsaufsicht (länderbezogen):Öffentliche Vorgaben?
Anlagebedürfnisse
S tabile laufende Einnahmen zu fortlaufenden Verwirklichung des S tiftungszwecks
S tiftungsvermögen muss in seinem Bestand ungeschmälert erhalten bleiben
Nachhaltigkeit der Kapitalanlage
Kontinuierliche und hohe Ertragsausschüttung
S ichere Vermögensanlage mit realem Kapitalerhalt
Investition in nachhaltigen Kapitalanlagen
Anforderungen an die Vermögensanlage
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Prämissen der Vermögensanlage für Stiftungen: Dauer-hafter Vermögenserhalt und Erzielung hoher Erträge.
► Vermögensmanagement befindet sich im Spannungsfeld von Risikominimierung und Ertragsmaximierung
Realer Kapitalerhalt
Erzielung von
hohen Erträgen
- Zur nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks ist das Kapital ungeschmälert zu erhalten
- Kapital kann auf zwei Wegen erhalten bleiben: Realer oder nomineller Vermögenserhalt
- Keine explizite gesetzliche Regelung vorhanden
- Aus wirtschaftlicher S icht kann nur realer Erhalt Ziel sein
- Im Rahmen der Anlageberatung ist das Ziel der Stiftung zu klären
- Zur Erfüllung des Stiftungszwecks werden kontinuierlich hohe Erträge benötigt
- Anforderungen aus der Budgetplanung bestimmen die Anlagestrategie (kurzfristige vs. langfristige Anlagen)
- Zentrale Fragestellung: „Wann wird wieviel G eld für den S tiftungszweck benötigt“
Grundsatz Auswirkungen auf Anlagestrategie
Realer KapitalerhaltLaufende Erzielung von
hohen Erträgen
Dauerhafter, ungeschmälerter Erhalt des Stiftungsvermögens
Dauerhafte Finanzierung des Stiftungszwecks
Risikominimierung Ertragsmaximierung
d.h., Verzicht auf hohe Erträge zugunsten höherer S icherheit
d.h., Verzicht auf hohe S icherheit zugunsten höherer Erträge
erfordert
erfordert
Grundsätze der Vermögensanlage für Stiftungen Spannungsfeld des Vermögensmanagements
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Das Stiftungsvermögen sollte real erhalten werden.
► Durch Steuerung der Vermögensstruktur und Bildung von Rücklagen kann Stiftungskapital real erhalten werden.
► Durch Beimischung von Aktien kann der Realwert erhalten werden.
• Beimischung von Substanzbewahrern, d.h. von Assetklassen, deren Preis bzw. Wert den Wertverzehr des Geldes kompensiert (Inflationsschutz)
• Beispiel: Aktien, Immobilien, inflationsgeschütze Anleihen
• Jährlich können ein Drittel der Erträge sowie 10 Prozent aller sonstigen Einnahmen(z.B. Spenden) in die freie Rücklage eingestellt werden
• Hinweis: Freie Rücklage allein reicht häufig nicht zum realen Kapitalerhalt aus: Nur wenn die Höhe der Rücklage oberhalb der Inflationsrate liegt, wird das Kapital real erhalten.
• Beispiel: Bei einem Zinssatz von 4 % p.a. darf die Inflationsrate maximal 1,3 % betragen.
S teuerung der Vermögens-struktur
Bildung einer freien Rücklage
1
2
Bildung einer Anspar-rücklage
3 • Junge Stiftungen können in den ersten 3 Jahren zusätzlich eine Ansparrücklage bilden. In dieser Zeit sollte die Stiftung in Anlageformen mit maximaler Ausschüttung von Erträgen unter Beachtung von Risikoaspekten investieren. Die Rücklage ist nach 3 Jahren auszuschütten oder dem Kapital zuzuschlagen
• Mit steigender Höhe der freien Rücklage kann schrittweise stärker in substanzerhaltende Werte investiert werden (z.B. Aktien), die Schwankungen unterliegen. Freie Rücklage dient hier als Risikopuffer.
Stiftungs-depot
Erwartete Rendite
Aktien
Risiko/Ergebnisabweichung
Anleihen
Kombinationen Anleihen + Aktien
Fazit:Nach Portfoliotheorie kann durch Beimischungvon Aktien die Rendite erhöht und das Risiko der Anlage verringert werden – wichtiger aus Sicht der Stiftung: Chance auf einen realenKapitalerhalt
Hintergrund:Zinserträge aus Renten müssen größtenteils ausgeschüttet werden (freie Rücklage ist dafür nicht ausreichend)
Instrumente für den realen Kapitalerhalt Rendite-Risiko-Diagramm
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In Abhängigkeit von Stifterwillen, Satzung und Rahmen-bedingungen ist ein Anlagekonzept zu entwickeln.
Vorgehen bei der Erstellung eines Anlagekonzepts
1. Anlagerichtlinien der S tiftung beachten (soweit vorhanden)
2. Berücksichtigung der Budegtplanung3. Kenntnis über S truktur des
G esamtvermögens erlangen - Was wird angelegt?
(Vermögensstock: ganz oder anteilig, Rücklage)
- Welcher Umfang des Vermögens wird angelegt? (Hinweise auf Potenziale)
4. Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Anlageziele definieren*Vermögensabhängigen**
Anlagevorschlag entwickeln
1. Direktanlage bei der S parkasse bzw. Landesbank
2. S pezielle Publikumsfondslösungen (z.B. Deka-S tiftungenBalance)
3. Mandatsgebundene Vermögensverwaltung
4. S pezialfonds
* Ggf. Konsistenz der Richt-linien zum Stiftungszweck prüfen und modifizieren
** Es gelten die jeweiligen Größenklassen der Institute
Anlagerichtlinien:► Anlageziel (Zielgrößen)► Vermögensaufteilung (Diversifikation)► Anlageinstrumente (Produkte)► Restriktionen (Grenzen, Verfahren bei Änderungen)► Controlling und Berichterstattung► Handelnde Gremien, Anlagemanagement
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Gewichtung der Assetklassen steuert den Beitrag einer Vermögensanlage zu Kapitalerhalt bzw. Ausschüttung.
Modellrechnung der Kapitalanlage einer Stiftung*
* Quelle: BW-Bank*¹ Umlaufrendite Bundestitel über
drei Jahre Restlaufzeit (Stand: 25.03.08)
*² Merrill Lynch Eurozone Corporates ohne Pfandbriefe (Stand: 25.3.08)
*³ Aktuelle Dividendenrendite des DAX (Geschätzte Ausschütt-ungen für Geschäftsjahr 2008, Stand: 25.03.08)
*4 Prognosemodell der LBBW für die kommenden 5 Jahre.
Assetklasse Gewichtung in % Vermögensver- änderung p.a.
Governments/ Pfandbriefe 73,50 3,75% 0,00% 3,75%*1
Corporate Bonds/ Genussscheine/ Fremdwährung 10,50 4,65% 0,60% 5,25%*2
Aktien 16,00 3,70%*3 4,55% 8,25%*4
Durchschnitte 3,84% 0,79% 4,63%Beitrag zum Inflationsschutz:
1,28%0,79%2,07%
Beitrag zur Zweckerfüllung:3,84%1,28%2,56%
Performance p.a.Ausschüttung p.a.
Ausschüttung - Freie Rücklage =Ertrag für Förderzweck
Freie Rücklage +Vermögenszuwachs =Inflationsausgleich
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Inhalt
Stiftungsmanagement6
Stiftungssteuerrecht
Stiftungsrecht
Vermögensmanagement
Rechnungslegung und Prüfung
3
2
5
4
Stiftungslandschaft in Deutschland1
Zusammenfassung
Zum Inhalts-verzeichnis
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Eine Stiftungsstrategie entscheidet sich häufig bereits in der Gründungsphase.
► Bereits in der Gründungsphase sollte der Stifter strategische Überlegungen zur künftigen Stiftungsarbeit anstreben
Entscheidungsprozess und Arbeitsweise der Stiftung
* Quelle/Abb.: Volker Then, CSI, Heidelberg 2008
Entscheidungsprozess bei Konzeption, Gründung und Stiftungsarbeit*
Arbeitsweise der Stiftung*
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Seite 45
Auch eine Stiftung bewegt sich in einem gesellschaftlichen Umfeld und kann sich positionieren.
Umfeld und Positionierungsmöglichkeiten der Stiftung
In welchem „Markt“ sind wir tätig* Fokus – Unique Selling Point*
* Quelle/Abb.: Volker Then, CSI, Heidelberg 2008
► Das gesellschaftliche Umfeld ist von hoher Bedeutung für Zweck, Strategie und Arbeit der Stiftung.
► Für die Sichtbarkeit der Stiftung spielen besondere Faktoren eine Rolle.
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Aus Satzung und Stifterwillen sollte ein Leitbild für die Praxis und langfristige Arbeit entwickelt werden.
► Die Entwicklung eines Leitbildes für die Stiftungsarbeit dient der Profilbildung und -schärfung der (Förder-)Stiftung. Sie hilft:► bei der Setzung prägnanter Akzente► bei der Positionierung in der Öffentlichkeit► zielgenaue und hochwertige Anträge zu erhalten
Vom Stifterwillen zum Leitbild der Stiftung
GremienSatzung/ Stifterwillen Leitbild
► Satzung
► Stifterwillen (niedergelegt in Stiftungsgeschäft und Satzung)
► Stiftungszwecke und allg. Ziele der Stiftung
Klärung der Fragen:
► Philosophie des Stiftungswirkens► Förderung von Breiten- oder
Spitzenprojekten► Kleinteilige Förderung mit
geringen Beträgen oder wenige aufwendige Modellprojekte
►Wirkungskreis der Stiftungsarbeit► Zeitraum der Förderungen► Punktuelle/einmalige Förderungen
oder langfristige Förderpartnerschaften
► Förderung von Personen oder Institutionen
► Konstante Themenfelder oder wechselnde Schwerpunkte
► Förderausschlusskriterien
► Selbstverständnis der Stiftung
► Schriftlich fixiertes Leitbild (Förder-/Stiftungskonzeption)
► Förderleitlinien (für die Öffentlichkeit)
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Stiftungserfolg kann unterschiedlich gemessen und beurteilt werden
* Quelle/Abb.: Volker Then, CSI, Heidelberg 2008
Relevanz und Effektivität von Stiftungsarbeit
Relevanz von Stiftungsprojekten/-programmen* Effektivität der Stiftungsarbeit*
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Öffentlichkeitsarbeit und professionelle Kommunikation kommt eine wachsende Bedeutung in Stiftungen zu.
► Kommunikation weckt Aufmerksamkeit und das Interesse anderer für die Stiftung ► Aktive Medienarbeit stärkt die Positionierung in der Öffentlichkeit und kann eigene
Projekte und Themen bekannt machen. ► Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollten jedoch ebenfalls evaluiert werden.
Zielgruppen der PR Inhalte der PRZiele der PR
Ziele und Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit
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Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sollten überlegt und professionell durchgeführt werden.
► Öffentlichkeitsarbeit ist kein Selbstzweck, sondern macht nur Sinn, wenn Selbstverständnis der Stiftung und ihre Projekte auf öffentliche Wirksamkeit zielen.
Maßnahmen der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmen der ÖffentlichkeitsarbeitMaßnahmen der Medienarbeit
• Presseverteiler• Pressemitteilung• Presse-S ervice im Internet• Pressebeobachtung• Pressespiegel• (Jahres-)Pressekonferenz• Pressegespräch• Hintergrundgespräch• Fototermin• Expertenrunde mit Journalisten• Fachseminare für Journalisten• Journalistenreise• Journalisten als G remienmitglieder,
Podiumsgäste, Referenten, Moderatoren• Text- und Fotoarchiv• Internet-/Telefonaktion in Kooperation mit
Medien• Medienpartnerschaften• Medientraining für Mitarbeiter
• C orporate Design• S atzung• Leitbild• Imagebroschüre, Tätigkeitsbericht, Newsletter• Messestand, Präsentation, Werbeträger• Adressdatei, Netzwerkpflege• Freundeskreis der S tiftung• Internet (z.B. über ihre-stiftung.de)• S tiftungstag, Tag der offenen Tür• zentrale „markenbildende“ Veranstaltung:
Preis, Vortrag, Kongress …• Vortragstätigkeit, G remienarbeit der
S tiftungsvertreter• Publikation von Know-how, Erfahrungen,
Evaluationen, S tudien• Projektzeitung, Projektrundbrief• Projekt-Netzwerke: Werkstattgespräche,
Fachkonferenzen …• Kooperationen mit lokalen, regionalen
„G rößen“• Kampagnen
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Der Autor
Dr. Sønke Burmeister
1967 in Flensburg geboren. Studium der Kunstgeschichte, Archäologie, Bibliotheks-wissenschaft sowie Betriebswirtschaft in Berlin, London und Kopenhagen. Promotion über „Plastik und Kunsthandwerk Emil Noldes“. Tätigkeiten als Kunstexperte in den Auktionshäusern Sotheby’s und Rippon Boswell in Berlin, Wiesbaden und London, sowie Dozent in der Hochschule der Künste und der Freien Universität, Berlin. 1998-2003 Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, Essen. 2003-2004 Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin. Seit 2004 Referat Stiftungen, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Berlin. Sønke Burmeister ist mehrfach zertifizierter Stiftungsmanager und Stiftungsberater sowie Gremienvertreter in verschiedenen Stiftungen. Er hat verschiedene Publikationen in den Bereichen Kunst, Kultur sowie Stiftungswesen vorgelegt.
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