Handel [Ang] (2012) - · PDF fileLiebe Kollegin, lieber Kollege! Wertes Mitglied! Als Mitglied der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier überreichen wir

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  • kollektivvertrag

    fr Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben

    STAND 1. JNNER 2012

  • ww

    w.g

    pa-d

    jp.a

    tUnser Service fr Sie:

    Rechtsberatung und Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

    Beratung zu Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Abfertigung Neu, Kollektivvertrag, Einstufung, berstunden, Karenz und Mutterschutz, Weiterbildung uvm.

    Mehr Information durch die Mitgliederzeitschrift Kompetenz

    Umfassendes Service durch die Mitglieds-CARD, auch im Bereich Freizeit, Sport, Kultur und Urlaub

    Mitglied sein bringts!

  • KOLLEKTIVVERTRAGfr Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben

    STAND 1. JNNER 2012

    Die Kommentierung ist kursiv gedruckt

  • Liebe Kollegin, lieber Kollege!Wertes Mitglied!

    Als Mitglied der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier berreichen wirIhnen die Neuauflage des fr Sie gltigen Kollektivvertrages. Selbstverstndlich wurde dieser inhalt-lich berarbeitet und der aktuellen Situation angepasst. Dieser exklusive Service wird Ihnen durchden Geschftsbereich Interessenvertretung der GPA-djp ermglicht.

    Diese Neuauflage ist das positive Ergebnis aller bisherigen, gemeinsamen und sozialen Errungen-schaften in der Ihnen zugehrigen Branche und sie unterstreicht die enorme Bedeutung kollektivver-traglicher Vereinbarungen auf berbetrieblicher Ebene durch Ihre starke Gewerkschaft. Denn nur da-durch wurde der abermals erfolgreiche Abschluss dieses Kollektivvertrages bewirkt, zu dem auch Sieals treues Gewerkschaftsmitglied entscheidend beigetragen haben.

    Kollektivvertrge werden nicht von Seiten des Gesetzgebers beschlossen und sie sind ebenfalls keineSelbstverstndlichkeit. Da sie in oftmals sehr schwierigen Verhandlungen nicht selten von Aktionenbegleitet zwischen den Gewerkschaften auf ArbeitnehmerInnenseite und den VertreterInnen derArbeitgeber zur Durchsetzung gebracht werden mssen, ist der gewerkschaftliche Organisations-grad einer Branche von betrchtlichem Einfluss. Aus diesem Grund ist jedes einzelne Mitglied undin weiterer Folge die damit verbundene Strke der Gewerkschaft von unschtzbarem Wert, damitwir auch weiterhin gemeinsam Verbesserungen fr Sie erreichen und dadurch den sozialen Fort-schritt fr alle ArbeitnehmerInnen sicherstellen knnen.

    Die Voraussetzung und die Kraft fr die Durchsetzung unserer Ziele und unserer gemeinsamen Be-mhungen liegen in eben dieser gewerkschaftlichen Mitgliedschaft aller ArbeitnehmerInnen, dennnur gemeinsam sind wir stark! Deshalb geben Sie bitte unseren Leitsatz an all jene weiter, die nichtdieser grundlegenden berzeugung sind:

    Es gibt vieles,fr das es sich lohnt,organisiert zu sein!

    Herzlichen Dank fr Ihre Untersttzung. Sollten Sie zu Ihrem Kollektivvertrag noch Fragen haben,stehen wir Ihnen selbstverstndlich gerne mit Rat und Tat zur Verfgung.

    Mit kollegialen Gren

    Wolfgang Katzian Karl ProyerVorsitzender Geschftsbereichsleiter

  • ABSCHLUSSPROTOKOLLKollektivvertrag fr die Handelsangestellten sterreichs per 1.1. 2012

    1. In der Gehaltstafel A, B, C, D, E und Gwerden in denGehaltsgebieten A und B die kollektivvertraglichenMindestgehlter bis 1.500 Euro um 50 Euro erhht,jene ab 1.501 Euro um 3,5%.

    2.Die sich aus Punkt 1 in Gehaltstafel A ergebende Er-hhung der kollektivvertraglichen Mindestgehlterwird mit dem jeweiligen Eurosatz auf die korrespon-dierenden Positionen der Gehaltstafel F bertragen.

    3. Die Lehrlingsentschdigungen werden um die fol-genden Betrge erhht: 1. Lehrjahr: 18 Euro; 2. Lehr-jahr: 23 Euro, 3. Lehrjahr: 31 Euro und 4. Lehrjahr34 Euro. Die Gehaltspositionen der Ferialarbeitneh-mer (BG 1, 1a) werden um 3,5% erhht.

    4.Die sich aus der Berechnung nach 1. bis 3. ergeben-den Gehlter und Lehrlingsentschdigungen werdenkaufmnnisch auf ganze Euro gerundet.

    5. Die am 31. 12. 2011 bestehenden berzahlungenwerden in euromiger Hhe (centgenau) aufrechter-halten.

    6. Abschnitt XV wird wie folgt gendert:(Siehe ab Seite 26)

    7. Anhang Gehaltsordnung, A. Allgemeiner TeilPunkt 6 wird wie folgt ergnzt:(Siehe Seite 38)

    8. Gehaltsordnung C und D werden wie folgt gen-dert:(Siehe ab Seite 39)

    9. Ein Abschluss in derselben Hhe wird fr den KVPharmagrohandel nach Magabe des Punktes 9 desAbschlussprotokolls zum Pharmagrohandel 2007bernommen und soll auch fr Tabaktrafiken Geltungerlangen.

    Wien, am 30.November 2011

    Franz Georg BrantnerVorsitzender WB Handel

    Manfred WolfWirtschaftsbereichssekretr WB Handel

    KommR Dr. Fritz AichingerObmann Bundessparte Handel

    Mag. Rene Tritscher, LL.M.Geschftsfhrer Bundessparte Handel

  • Abschlussprotokollper 1. 1. 2012 ........................................ 5

    Geltungsbereich ...................................... 7Geltungsbeginn und Geltungsdauer ............... 7Anstellung............................................. 8Gleichbehandlung .................................... 8Allgemeine Pflichten des Angestellten ............ 9Arbeitszeit ............................................ 9Mehrarbeit ............................................ 16Normalarbeitszeit .................................... 17berstunden .......................................... 20Inventurarbeiten ..................................... 22Ruhetage .............................................. 22Urlaub ................................................. 23Fortzahlung des Entgeltes bei Arbeitsverhinde-rung .................................................... 25Jubilumsgelder ...................................... 26Anrechnung des Karenzurlaubes ( 15 Mschg, 7c Vterkarenzgesetz) und Hospizkarenz( 14a und b AVRAG)................................ 26Reisekosten- und Reiseaufwandsentschdigung 26Kndigung ............................................ 31Abfertigung ........................................... 32Gehaltsordnung ...................................... 33Verfalls- und Verjhrungsbestimmungen......... 34Schiedsgericht ........................................ 35Schlussbestimmungen .............................. 36

    Anhang

    GEHALTSORDNUNGA. Allgemeiner Teil .................................. 37B. Weihnachtsremuneration ....................... 39C. Urlaubsbeihilfe ................................... 40D. Sonderzahlungen fr Platzvertreter mit Provi-

    sion und Reisende mit Provision ............... 41E. Gehaltsgebiete und Gehaltstafeln ............. 41F. Beschftigungsgruppenschema................ 42G. Aufrechterhaltung der berzahlungen ........ 46

    GEHALTSTAFELNa) Allgemeiner Gro- und Kleinhandel ........... 47b) Fotohandel ........................................ 48c) Drogenhandel .................................... 49

    1. Drogengrohandel ............................ 492. Drogenkleinhandel ............................ 49

    d) Handel mit Bchern, Kunstblttern, Musika-lien, Zeitungen und Zeitschriften; Buch,Kunst- oder Musikalienverlage ................. 50

    e) Grohandel mit Eisen und Eisenwaren, Metal-len und Metallwaren, Rhren, Fittings und sa-nitrem Installationsbedarf ..................... 52

    f) Warenhuser ..................................... 52g) Kohlengrohandel Wien, Papiergrohandel

    Wien, Textil-, Bekleidungs- und SchuhhandelWien 53

    h) Tabaktrafiken ..................................... 54

    Zusatzprotokoll Nr I ............................... 55Zusatzprotokoll Nr II .............................. 58

    AnlageBeschftigungsgruppenschema fr Dienstver-hltnisse, die VOR dem 1.1. 2006 begrndetwurden ................................................ 59

    Anhang: Dienstzettel ............................... 63

    Vereinbarungen Abfertigung neu ............. 65

    Das Impressum befindet sich auf der letzten Um-schlagseite

    ABKRZUNGENAngG = AngestelltengesetzArbVG = ArbeitsverfassungsgesetzAVRAG = Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsgesetzAZG = ArbeitszeitgesetzARG = ArbeitsruhegesetzASVG = Allgemeines SozialversicherungsgesetzABGB = Allgemeines Brgerliches GesetzbuchBAG = BerufsausbildungsgesetzBGBl = BundesgesetzblattBMVG = Betriebliches Mitarbeiter-Vorsorgegesetz

    EStG = EinkommensteuergesetzKJBG = Bundesgesetz ber die Beschftigung von Kin-

    dern und JugendlichenKV = KollektivvertragMSchG = MutterschutzgesetzZG = ffnungszeitengesetzSCHOG = SchulorganisationsgesetzVKG = Vterkarenzurlaubsgesetz

    Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfltigung, sowie Weiterverbreitung auf elektronischemWege sindvorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung reproduziert und verbreitet werden. DerKommentar ist kursiv gedruckt und sorgfltig geprft. Wir ersuchen Sie jedoch in Zweifelsfllen unbedingt recht-zeitig Beratung bei der GPA einzuholen. Eine Haftung fr Sach- und Vermgensschden ist ausgeschlossen.

    6

    INHALTSVERZEICHNIS

    Seite Seite

  • KOLLEKTIVVERTRAGfr Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben

    abgeschlossen am 30.November 2011 zwischen derWirtschaftskammer sterreich, Sparte Handel,1045 Wien, Wiedner Hauptstrae 63, und der Ge-werkschaft der Privatangestellten, Druck, Jour-nalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Handel,1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1.

    Die Begriffe Arbeitgeber, Angestellter, Arbeitneh-mer sowie Lehrling sind geschlechtsneutral zu ver-stehen.

    I. GELTUNGSBEREICH

    A. Rumlich:Fr das gesamte Bundesgebiet sterreich.

    B. Fachlich:Fr smtliche der Sparte Handel der Wirtschaftskam-mer sterreich, dem Fachverband der Versicherungs-makler und Berater in Versicherungsangelegenheitenoder dem Fachverband Buch- und Medienwirtschaftangehrenden Betriebe mit folgenden Ausnahmen:

    a) die dem Kollektivvertrag fr die Angestellten despharmazeutischen Grohandels unterliegendenBetriebe.

    b) OMV-Aktiengesellschaft.

    c) VOEST-ALPINE STAHLHANDEL GmbH hinsichtlichder vor dem 1.3. 2000 eingetretenen Arbeitneh-mer; VOEST-ALPI