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H+E Holz und Energie Bauherrschaft: KOHO Swisswood AG Fabrikstrasse 1 CH-4542 Luterbach Bauherrenvertretung / Gesamtprojektleitung / Architektur bfb ag Martinstrasse 16 CH-4622 Egerkingen Team Umwelt und Verkehr Tensor Consulting AG (Hintermann & Weber AG Bern) Langmauerweg 12 CH-3011 Bern bsb + Partner Leutholdstrasse 4 CH-4562 Biberist Lüscher & Aeschlimann AG Moosgasse 31 CH-3232 Ins Gysi Leoni Mader AG Konradstrasse 54 CH-8005 Zürich Verteiler: - Vertreter Regierungsrat - Gemeindevertreter Müntschemier - beco - AGR - Investoren - Berichtverfasser Datum: 19. Dezember 2007 / Rev. 11.01.2008 Inhaltsverzeichnis Standortbericht Müntschemier

H+E Projektbericht Müntschemier · 2011. 11. 8. · Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008 27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 6 von 34 Autor: bfb ag / H. Ingold 2.1

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H+E Holz und Energie Bauherrschaft: KOHO Swisswood AG Fabrikstrasse 1 CH-4542 Luterbach Bauherrenvertretung / Gesamtprojektleitung / Architektur bfb ag Martinstrasse 16 CH-4622 Egerkingen Team Umwelt und Verkehr Tensor Consulting AG (Hintermann & Weber AG Bern) Langmauerweg 12 CH-3011 Bern bsb + Partner Leutholdstrasse 4 CH-4562 Biberist Lüscher & Aeschlimann AG Moosgasse 31 CH-3232 Ins Gysi Leoni Mader AG Konradstrasse 54 CH-8005 Zürich Verteiler: - Vertreter Regierungsrat - Gemeindevertreter Müntschemier - beco - AGR - Investoren - Berichtverfasser

Datum: 19. Dezember 2007 / Rev. 11.01.2008

Inhaltsverzeichnis

Standortbericht Müntschemier

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 2 von 34

1 Zusammenfassung 4

2 Einleitung 6

2.1 Ausgangslage 6

2.2 Ziel des Berichts 6

2.3 Allgemeine Standortbeurteilung (subjektiv) 6

3 Landerwerb 8

3.1 Besitzerverhältnisse/Pachtverhältnisse 8

3.2 Ersatzflächen/Realersatz 8

3.3 Landerwerb 8

4 Verkehr 9

4.1 Strassenverkehr 9

4.2 Kosten Strassenverkehrserschliessung H+E 11

4.3 Bahnerschliessung 11

5 Baugrund / Fundation 14

5.1 Baugrundeigenschaften 14

5.2 Bodenverbesserung 17

5.3 Fundation 18

6 Entwässerung 19

6.1 Entwässerungskonzept 19

6.1.1 Oberflächenentwässerung 19

6.1.2 Regenwasser auf Grünflächen (1) 20

6.1.3 Regenwasser auf Dachflächen (2) 20

6.1.4 Regenwasser auf allgemeinen Plätzen und Verkehrswegen (3) 20

6.1.5 Regenwasser aus Lagerplatz Rundholz entrindet (4) 20

6.1.6 Regenwasser aus Lagerplatz Rundholz nicht entrindet (5) 20

6.2 Entwässerung Misch- und Schmutzabwasser 21

7 Medienanschlüsse 22

7.1 Wasser 22

7.2 Elektro 22

7.3 Übrige 22

8 Sicherheit 23

8.1 Störfall 23

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 3 von 34

8.2 Hochwasser 23

9 Lärmschutz 24

9.1 Lärmemissionen 24

9.2 Lärmschutzmassnahmen 24

9.3 Lärmimmissionen 24

9.4 Beurteilung 25

10 Luft 26

10.1 Schadstoffemissionen 26

10.2 Luftreinhaltemassnahmen 26

10.3 Schadstoffimmissionen 26

10.4 Beurteilung nach LRV 28

10.5 Ökobilanz und Klimaschutz 28

11 Natur und Landschaft 29

11.1 Boden 29

11.2 Natur 29

11.3 Landschaft 30

11.4 Walderhaltung 30

12 Öffentlicher Haushalt 33

12.1 Einnahmen 33

12.2 Ausgaben 33

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 4 von 34

Ausgangslage Die Investorengruppe KOHO-Swisswood und RZ ist weiterhin entschlossen im Kanton Bern ein Grosssägewerk, ein Pelletwerk sowie ein Heizkraftwerk zu bauen. Investoren und Ban-ken sind auf Grund der Gesamtkonstellation dieser Werksanlage von der Richtigkeit nach wie vor voll überzeugt. Auftrag Auf Grund des immer noch festzustellenden Widerstandes des Gemeinderates Niederbipp wurden kurzfristige verschiedene Alternativstandorte im Kanton Bern geprüft, woraus sich Müntschemier als möglicher Alternativstandort herauskristallisiert hat. Nach Rücksprache mit dem Gemeinderat Müntschemier hat sich dieser bereit erklärt, einer vertieften Standortüberprüfung nicht bereits im Voraus entgegenzuhalten und das Projekt-team bei Bedarf im Rahmen seiner Möglichkeiten und Kompetenzen zu unterstützen. Auf Grund dieser positiven Stellungnahme wurde am 22.10.07 zwischen der Investorengruppe, dem Kanton Bern und der Gemeinde Müntschemier entschieden, dass mit der Ausarbeitung dieses „Standortberichtes Müntschemier“ der Planungsstand für eine Realisierung des Pro-jektes H+E (Holz + Energie) möglichst auf den gleichen Stand wie in Niederbipp gebracht wird. Grundlagen Standortentscheid Die beiden Standortberichte bilden schlussendlich die Grundlagen für den definitiven Standortentscheid, den die Investoren bis spätestens Mitte Januar 2008 treffen werden. Feststellungen, Ergebnisse Es muss festgestellt werden, dass eine Realisierung am Standort Müntschemier gegenüber Niederbipp in einzelnen Bereichen komplexer ist. Nebst den wesentlich schlechteren geolo-gischen und hydrologischen Verhältnissen innerhalb des Baufeldes sind auch bezüglich Strassen- und Bahnerschliessung (inkl. Beeinträchtigungen auf dem Areal Creabeton) grös-sere Problemstellungen unter entsprechender Kostenfolge auszumachen. Ebenso dürfen die umgehend erforderliche, verbindliche Sicherstellung der Grundstücke, die damit verbun-dene Beschaffung von Ersatzflächen, die Erfüllung ökologischer Auflagen innerhalb diesem diesbezüglich sehr sensiblen Umfeld nicht unterschätzt werden. Andererseits darf aus den verschiedenen inzwischen durchgeführten (öffentlichen) Veran-staltungen eine berechtigterweise noch verhaltene, abwartende aber grundsätzlich positive Stimmung festgestellt werden. Erweiterung Bericht, Verbindlichkeit Aussagen im Bericht Das Projektteam hat jeweils gut zugehört, d.h. auf Grund dieser Wahrnehmungen wurden im Bericht gegenüber Niederbipp verschiedene Themen zusätzlich aufgenommen, um be-reits zum heutigen Zeitpunkt auf die vielschichtigen Fragen und Begehren eine erste Ant-wort geben zu können. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass erst während der Planungsphase verdichtete Modulationen und rechnerische Nachweise erstellt werden kön-nen, wobei die in diesem Bericht gemachten Aussagen in jedem Fall eingehalten werden können. 1. Situations-, Standortbeurteilung Zusammenfassend kann auch am Standort Müntschemier die Aussage gemacht werden, dass das Projekt bewilligungsfähig ist. Dazu folgende Anmerkungen:

1 Zusammenfassung

„Die Investorengruppe ist weiterhin entschlossen im Kanton Bern ein Grosssä-gewerk, ein Pelletwerk so-wie ein Heizkraftwerk zu bauen.“

„Eine Realisierung am Standort Müntschemier ge-genüber Niederbipp ist in einzelnen Bereichen kom-plexer.“

„Das Projekt ist auch am Standort Müntschemier bewilligungsfähig.“

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 5 von 34

- Mit erster Priorität ist nun die Sicherstellung der Grundstücke voranzutreiben, dabei ist auf die Tatsache, dass es ohne Grundstücke kein Projekt gibt, hinzuweisen. Be-züglich Akzeptanz Landpreise gilt es zu berücksichtigen, dass nicht nur das Bau-feld sondern das Gebiet insgesamt nicht erschlossen, respektive in verschiedenen Bereichen unterversorgt ist.

- Zusätzliche kostenwirksame Anforderungen und Auflagen bezüglich Landwirtschaft und Ökologie sind in einem vernünftigen Rahmen zu halten.

- Planer und Spezialisten sind gefordert, auf Grund der Komplexität an diesem Standort bezüglich Wirtschaftlichkeit und auf die Projektparameter abgestimmt nach weiteren Alternativlösungen im Sinne einer erneuten Optimierung zu suchen.

Der Standort Niederbipp bleibt weiterhin aktuell. Unter Einhaltung dieser Massgaben dürfte es jedoch möglich sein, den Standort Müntschemier trotz der aufgeführten Nachteile und unter Berücksichtigung der nach wie vor wahrnehmbaren politischen Akzeptanz zu favori-sieren. Die Vorteile H+E für die Standortgemeinde Müntschemier und die Gesamtregion, aber auch die Nachteile werden in diesem Bericht „offen“ aufgezeigt. Letztere gilt es während der nächsten Planungsphase, d.h. im Zusammenhang Bewilligungsverfahren nochmals zu hin-terfragen und weiter zu minimieren. Schlussendlich muss für alle Projektbeteiligten, die Grundstückeigentümer, die Nachbarschaft, die Bevölkerung, die gesamte Region und den Kanton eine Win-Win-Situation erzielt werden können. Es gibt in den kommenden Tagen und Wochen noch viel zu tun. Besten Dank Zum Schluss gebührt, auch im Namen und Auftrag der Investoren, speziell dem Projekt-team für die hervorragende und zuverlässige Zusammenarbeit ein besonderer Dank. Es ist nicht selbstverständlich, dass dieser Bericht innerhalb von lediglich sechs Wochen erarbei-tet werden konnte. Ein grosses Dankeschön geht auch an den Gemeinderat und die Ver-waltung Müntschemier und erneut an die vielen Amtsstellen und den Regierungsrat des Kantons Bern. All die vielen offenen Gespräche mit den Grundstückeigentümern, mit den Vertretern von BLS, BKW und Creabeton, den Nachbargemeinden, den Verbandsvertretern und Herrn Ja-kob Etter (Grossrat), aber auch die positiven Wahrnehmungen aus der Bevölkerung spre-chen für den Standort Müntschemier. In diesem Sinne gehen wir die anstehenden Wochen mit grosser Zuversicht an und hoffen auf einen einvernehmlichen Standortentscheid. Egerkingen, den 28.12.07 / 11.01.2008 Im Namen der Projektverfasser und Investoren PM / BHV KOHO-Swisswood

Hans Ingold

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 6 von 34

Autor: bfb ag / H. Ingold 2.1 Ausgangslage

In Anlehnung an die Machbarkeitsstudie Kontur betreffend Standortwahl Niederbipp für die Erstellung eines Grosssägewerkes sowie an die öffentliche Orientierungsversammlung der Gemeinde Niederbipp vom 02.07.2007 hat die Bauherrschaft das Projektteam beauftragt, weitere Abklärungen und Berechnungen zu erstellen und in einem Bericht zusammenzufas-sen. Dieser wurde unter dem Titel „Standortbericht Niederbipp“ vom 20.09. / 01.10.07 dem Gemeinderat Niederbipp am 03.10.2007 vorgestellt und abgegeben. Gemäss Schreiben von Mitte Oktober 2007 hat sich dieser erneut gegen das Projekt ausgesprochen. Am 22.10.2007 wurde in Absprache mit dem Kanton entschieden, dass von 19 kurzfristig evaluierten möglichen Alternativstandorten im Kanton Bern Müntschemier bis Ende Jahr auf den gleichen planerischen Stand analog Niederbipp gebracht wird. Der Standort Niederbipp wird jedoch nach wie vor in Betracht gezogen, alleine aus der Tat-sache, dass an diesem die Grundstücke durch verbindliche Vorkaufsverträge abgesichert sind. 2.2 Ziel des Berichts

Die beiden Standortberichte bilden die Grundlage für einen definitiven Standortentscheid. Bei der Standortbeurteilung stehen nebst der Wirtschaftlichkeit auch die politische Akzep-tanz sowie die Bewilligungsfähigkeit im Vordergrund. 2.3 Allgemeine Standortbeurteilung (subjektiv)

Der Gemeinderat Müntschemier hat sich bereit erklärt, eine Realisierung H+E am Standort Müntschemier zu prüfen. Aufgrund dieser Bereitschaft wurden ab Ende Oktober 07 anläss-lich verschiedener Veranstaltungen die Landeigentümer, Interessengruppen und Verwal-tungen sowie die Bevölkerung über das Projekt vororientiert. Die hieraus gemachten Wahr-nehmungen werden vom Projektteam vorerst wie folgt zusammengefasst: Projekt Umfeld Das Baufeld liegt in einem sensiblen, von der Landwirtschaft geprägten Gebiet. Dabei ist auch dem grossen Erholungsgrad bezüglich Landschaft und Freizeitgestaltung entspre-chend Rechnung zu tragen. Auch die geschichtliche Entwicklung und die damit verbunde-nen Ressentiments an diese Region sind zu beachten. Als Folge davon haben sich in den letzten Jahren verschiedene Naturschutz-Organisationen überdurchschnittlich engagiert. Landwirtschaft Im Projektumfeld wird seit Jahrzehnten intensiver Gemüseanbau betrieben. Auch in dieser Region unterliegt die Landwirtschaft dem allgemeinen Strukturwandel, indem immer wieder (Klein-) Betriebe aufgegeben werden. Gemäss Aussage von Direktbetroffe-nen herrscht die Stimmung vor, dass sich die Ertragslage für Gemüseanbau in den nächs-ten Jahren im Zusammenhang EU-Öffnung noch verschlechtern dürfte. Das Landwirt-schaftsland wird an Dritte (wenige Grossbetriebe) verpachtet oder aber als ökologische Er-satzflächen umgenutzt.

2 Einleitung

„In Absprache mit dem Kanton wurde entschieden, Müntschemier im Kanton Bern bis Ende 2007 auf den gleichen planerischen Stand analog Niederbipp zu bringen.“

„Der Gemeinderat Münt-schemier hat sich bereit er-klärt, eine Realisierung H+E am Standort Münt-schemier zu prüfen.“

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 7 von 34

Regionale Interessen Die Verdienstmöglichkeiten (kleinerer) Landwirtschaftsbetriebe sind im Vergleich zu den üb-rigen Wirtschaftssektoren (Gewerbe, Industrie, Dienstleistung, Verwaltung) nach wie vor ungenügend. Die allgemeine Auffassung, dass nur noch Grossbetriebe mit einem entspre-chend grossen Investitionsbedarf bezüglich Mechanisierung und Automatisierung eine Überlebenschance haben, gilt nicht nur für die Industrie, sondern auch für die Landwirt-schaft. Diese Möglichkeit haben nur wenige Betriebe, ebenso sind von der Nachfolgegene-ration offensichtlich nur wenige bereit, diese Unternehmerrisiken einzugehen. Für die Region dürfte sich eine wirtschaftliche Veränderung als Alternative zu den bisheri-gen Landwirtschaftstrukturen positiv auswirken. H+E bietet ca. 200 Arbeitsplätze für die Region. Dabei werden neue Berufsbilder geschaf-fen, Lehrstellen, Praktikumsplätze und Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten angeboten (z.B. Nebenerwerb auch für Landwirte). Einheimisches Gewerbe Es gibt in der Region verschiedenste gute und leistungsstarke, auf den regionalen Markt abgestützte KMU-Betriebe, die im üblichen Rahmen auch mit dem Konkurrenzdruck aus den Grossagglomerationen vertraut sind. Unter der Massgabe „Einheimischenbonus“ dürften diese Betriebe von H+E nicht nur wäh-rend der Bauphase, sondern auch während dem Betrieb aus den regelmässig anstehenden Revisions- und Unterhaltsarbeiten nachhaltig profitieren. Erschliessungsgrad Der Erschliessungsgrad ist am Standort Müntschemier bezüglich Strom-Versorgung / Ab-nahme sowie Verkehrserschliessung eher nachteilig. Diese Tatsache dürfte sich gegenüber dem Standort Niederbipp in erster Linie auf der Kostenseite negativ auswirken. Es ist des-halb darauf zu achten, dass die hieraus erweiterten Investitionen und damit verbundenen regionalen Begehren nicht alle auf einmal ausgelöst werden müssen. Auch können diese Kosten nicht alleine von den Investoren getragen werden. Mit einer angemessenen Etappie-rung dürften jedoch für alle Interessensgruppen akzeptable Lösungen gefunden werden.

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 8 von 34

Autor: bfb ag / H. Ingold 3.1 Besitzerverhältnisse/Pachtverhältnisse

Die ersten Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern haben am 11./12.12.2007 stattgefunden. Ziel dieser ersten Besprechung war es, die Absichten bezüglich einer ggf. beabsichtigen Verkaufsbereitschaft und die damit verbundenen Anliegen als Grundstückei-gentümer, Restriktionen aus bestehenden Pachtverträgen und Beschaffung von Ersatzflä-chen zu erfahren sowie die Besitzerverhältnisse zu klären. Das Projektteam ist bestrebt, auf die aus den verschiedenen Gesprächen aufgenommenen, recht vielschichtigen Anliegen und Problemstellungen soweit wie möglich bereits in diesem Bericht einzutreten. Dabei muss aber auf den heutigen Projektstand verwiesen werden. D.h. ergänzende, detaillierte Berechnungen und Nachweise können erst während der Planungs-phase für das Baubewilligungsverfahren erstellt werden. 3.2 Ersatzflächen/Realersatz

Die Beschaffung von Ersatzflächen wird von der Gemeinde und dem Kanton übernommen. Erste Lösungsansätze liegen bereits vor, für eine verbindliche Bereinigung ist jedoch genü-gend Zeit einzurechnen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass eine Umstellung frühestens ab 01.01.09 zur Diskussion steht. Es ist vorerst Sache der Grundstückeigentümer die Pächter zu informieren. Diese können zum gegebenen Zeitpunkt, d.h. nach Vorliegen des Gesamtkonzeptes, zu weiteren Gesprä-chen bezüglich dieser Thematik einbezogen werden. 3.3 Landerwerb

Die von den Investoren vermehrt gemachte Aussage…

… ohne Grundstück kein Projekt

ist unbestritten. Deshalb ist es besonders wichtig, in diesem Punkt auf Grund einer allseitig einvernehmlichen Lösungsfindung umgehend die erforderliche Projektsicherheit zu erlan-gen. Die Verhandlungen mit den Direktbetroffenen werden vom Projektteam aus heutiger Sicht vorerst „verhalten positiv“ beurteilt und weitergeführt. Diese sind jedoch aus Gründen der Vertraulichkeit nicht weiter Gegenstand dieses Berich-tes. Über den Verkauf des Gemeindelandes muss an der Urne abgestimmt werden.

3 Landerwerb

„Die ersten Gespräche mit den betroffenen Grundei-gentümern haben am 11./12.12.2007 stattgefun-den.“

„Die Beschaffung von Er-satzflächen wird von der Gemeinde und dem Kanton übernommen.“

„Die Aussage der Investo-ren „ohne Grundstück kein Projekt“ ist unbestritten.“

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 9 von 34

Autor: Lüscher&Aeschlimann / W. Probst, R. Stegemann 4.1 Strassenverkehr

Erschliessungsgrad Das für das Projekt H+E vorgesehene Areal ist schwerverkehrstechnisch nicht erschlossen. Zufahrten bestehen heute nur über Flurwege mit Breiten zwischen 3 und 4 m. Verkehrsaufkommen Für H+E wird hauptsächlich Rundholz angeliefert, abgeführt werden die Produkte Schnitt-holz, Hackschnitzel und Pellets. Gesamthaft wird mit 360 Lastwagenfahrten und 300 Perso-nenwagenfahrten (Zu- und Wegfahrten) pro Werktag gerechnet. Ca. 55% des Verkehrs wird aus Richtung Bern über die A1, ca. 30% aus Richtung Westen via A16 und A1 (Freiburg, Waadt) und ca. 15% über die H10 (Neuenburg, Jura) erwartet. Eine Ausnahme bildet dabei der Holztransport aus dem Gebiet südlich des Bielersees. Diese Fahrten entsprechen je-doch der bisherigen Holzabfuhr aus diesem Gebiet. Massgabe Die zu erwartenden Zu- und Wegfahrten dürfen nicht durch die umliegenden Dörfer (vor-dringlich Müntschemier und Ins) erfolgen! Verkehrserschliessung Zur Abwicklung des anfallenden Schwerverkehrs benötigt H+E eine den Ansprüchen genü-gende Werkszufahrt. Damit der Verkehr nicht durch die Dörfer geleitet werden muss, ist ein Anschluss von Westen her zu H+E vorgesehen. In einer späteren Phase ist auch ein An-schluss von Osten her realisierbar. Die Erschliessungsstrassen werden, soweit möglich und sinnvoll, den bestehenden Flurwegen folgen. Diese müssen verbreitert und verstärkt wer-den, damit sie die zukünftigen Verkehrslasten aufnehmen können. Teilweise müssen die Strassen parallel zu den Flurwegen oder in kurzen Abschnitten durch Kulturland neu gebaut werden. Die betroffenen Flurwege werden bereits heute für die Landwirtschaft, als Velover-bindung und als Skaterpiste zwischen Biel und Neuenburg rege genutzt (Langsamverkehr). Zudem sollen dieselben Strecken in Zukunft ebenfalls dem landwirtschaftlichen Schwerver-kehr als regionaler Transportkorridor dienen. Diesen Umständen wird Rechnung getragen, für Velowege und Skaterpiste sind bereits Al-ternativlösungen unter dem Titel „weg vom Schwerverkehr“ andiskutiert. Solange nur ein Anschluss aus Richtung Westen besteht, wird der Verkehr aus Zu- und Wegfahrten so geregelt, dass, mit Ausnahme aus dem Gebiet südlich des Bielersees, sämt-liche Fahrten aus Richtung Bern und Freiburg/Waadt ab der A1 Ausfahrt Löwenberg und über die H10 (Neuenburg, Jura) via Kreisel Ins Süd zu H+E Müntschemier geführt werden. Sicherstellung Zufahrten Die Zufahrtsrouten sind seitens H+E mit den Transporteuren vertraglich zu regeln. Offene Landverhandlungen Gemarkungen Ins und Müntschemier Für den Ausbau der Werkstrasse Phase 1 ab Kreisel Ins sind die Landverhandlungen noch ausstehend. Mit der Gemeinde Ins ist vorab dringend über die beabsichtigte Erschliessung zu verhandeln.

4 Verkehr

“Während der ersten Phase wird der Verkehr via A1, Ausfahrt Löwenberg und über die H10 via Kreisel Ins Süd ins Areal geführt.“

„Gesamthaft wird pro Werk-tag mit 360 Lastwagenfahr-ten und 300 Personenwa-genfahrten gerechnet.“

“In einer ersten Phase ist eine Werkszufahrt von Westen her zu H+E vorge-sehen. In einer späteren Phase ist ein Anschluss von Osten her realisierbar.“

„Die Zu- und Wegfahrten erfolgen nicht durch die umliegenden Dörfer.“

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Abb. Erschliessung Gesamtausbau

Abb. Erschliessung 1. Etappe Erschliessung West (Phase 1): Als Haupterschliessungsstrasse wird die Zufahrt West erstellt. Diese Strasse mit einer Län-ge von ca. 2 km, mit Anschluss beim Kreisel Ins an die H10 und indirekt an die A1 in Rich-tung Süden, führt entlang einer bestehenden, 4 m breiten Flurstrasse. Zusammen mit dem bestehenden Flurweg und einem neu zu bauenden Fahrbahnstreifen wird Platz für eine Werkverkehrsstrasse geschaffen, die auch den landwirtschaftlichen Schwer- und Durch-

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 11 von 34

gangsverkehr, den landwirtschaftlichen Anstösserverkehr und den ggf. regionalen Velo- und Skaterverkehr (siehe Ziff. 4.1 / Abs.5) aufnehmen soll. Der notwendige Landerwerb soll da-bei auf ein Minimum beschränkt werden. Der Anschluss an H+E wird so erstellt, dass eine spätere Weiterführung der Strasse in die angrenzenden bestehenden Industrie- und Ge-wächshauszonen ermöglicht wird und der allfällige Anschluss der Umfahrungsstrasse West von Müntschemier mit der noch zu realisierenden BLS-Unterführung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Diese ist für die Werkserschliessung H+E „nicht“ erforderlich. Erschliessung Ost (Phase 2) Eine Realisierung des Anschlusses Ost hängt von der weiteren Entwicklung in Bezug auf allfällige Folgebetriebe H+E und Erweiterung des bestehenden Betonverarbeitungsbetriebes ab. Diese Zufahrt würde ab dem zweiten Kreisel auf der Kantonsstrasse Müntschemier-Kerzers erfolgen und parallel zu den bestehenden Flurwegen (Ost/West) führen. Eine Que-rung der Bahnstrecke Bern-Neuenburg (BLS), voraussichtlich mittels Niveau-Übergang, wä-re notwendig. Durch die Einbiegung von Süden her würde die neue Erschliessungsstrasse ins bestehende Landwirtschafts- und Industriegebiet von Müntschemier führen und bei H+E an die Westzufahrt angebunden. Durchgangsstrasse Ost-West Eine Durchgangsstrasse Ost - West steht vorerst nicht zur Diskussion. D.h. die Weiterfüh-rung der H10 nach Kerzers wird nicht mit der Erschliessung von H+E in Verbindung ge-bracht. Nach Rücksprache mit den zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden ist ein poli-tischer Entscheid in diesem Zusammenhang ausstehend und wird voraussichtlich erst im Jahre 2010 erwartet.

4.2 Kosten Strassenverkehrserschliessung H+E

Die Kosten für derartige Erschliessungsstrassen werden, wie auch im vorliegenden Fall, gemäss Verursacherprinzip grundsätzlich dem jeweiligen Nutzniesser angelastet. Anmerkung BHV: Hier sind gegenüber dem Standort Niederbipp Mehrkosten zu Lasten H+E auszumachen. Nebst der Regelung von Eigentumsverhältnissen, Mehrwert aus Bestandsverbesserung und Unter-haltspflichten ist auch zu prüfen, inwiefern es sich hier um Vorinvestitionen handelt, die bei einer spä-teren Erweiterung des Baufeldes für Folgebetriebe anteilig als Perimeterbeitrag zu Lasten Dritter um-gelegt werden können. Der Ordnung halber ist auch eine spätere Kostenbeteiligung H+E an die Er-schliessung Ost gemäss Ziff. 4.1 / Abs.8 bei der Kostenbetrachtung zu berücksichtigen.

Autor: bfb ag / H. Ingold 4.3 Bahnerschliessung

Allgemeine Zielsetzung Um die Belastungen aus dem Schwerverkehr zu minimieren, soll ein wesentlicher Anteil (>/= 30 %)l der zu transportierenden Güter (Rundholz, Schnittholz, Hackgut und Pellets) per Bahn abgewickelt werden. Dafür muss ein Anschlussgleis von der BLS (Strecke Bern-Neuenburg) ins Gelände H+E erstellt werden. An dieser Anlage können auch spätere Fol-gebetriebe partizipieren.

„Eine Realisierung des An-schlusses Ost hängt von der Entwicklung allfälliger Folgebetriebe und von der Erweiterung des bestehen-den Betonverarbeitungsbe-triebes ab.“

„Im Rahmen des Projektes H+E ist die Zufahrtsstras-se/Werkstrasse zu H+E Müntschemier nach dem Verursacherprinzip auszu-bauen.“!?

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 12 von 34

Eine Erhöhung des Bahnanteils soll jederzeit angestrebt werden, sofern genügend Zeitfens-ter bei der BLS für die Zustellung und den Abtransport zur Verfügung stehen und dies wirt-schaftlich sinnvoll ist. Optimierung Rangierbetrieb Um unnötige Rangierarbeiten zu vermeiden, werden möglichst viele für den Rundholz-Antransport und den Schnittholz-Abtransport gleichzeitig geeignete Waggons im Rundlauf eingesetzt. Entsprechende diesbezügliche Abklärungen aus Vorgesprächen mit BLS Cargo wurden auch von dieser Seite als machbar, positiv und sinnvoll bewertet. Strukturelle Anforderungen BLS Die heutigen BLS-Infrastruktur und Gleisanlagen können nicht beansprucht werden. Ebenso sind der mittelfristig vorgesehene Doppelspurausbau für den Schnellverkehr sowie die hier-aus erforderliche Streckenbegradigung bei der Planung zu berücksichtigen. Bei voller Auslastung des Werkes sind pro Tag 3-4 Zustellungen und zugleich Abholungen von Ganzzügen vorgesehen. Für eine reibungslose Abwicklung des Güterverkehres sind je-doch verschiedene bahntechnische Massnahmen zu treffen (siehe nachstehende Varian-tendiskussion). Offene Fragen BLS Die bisher getroffenen Abklärungen mit der BLS Cargo haben ergeben, dass derzeit aus zeitlichen Gründen „nicht“ geprüft werden kann, ob

- diese Gütermengen im Fahrplan 2009 definitiv gefahren werden können (Fahrplan noch in Bearbeitung). Da der Personenverkehr Vorrang geniesst, kann es sein, dass die Per-sonenzüge alle Slots in einem Streckenabschnitt beanspruchen und daher Zustellung und Abfuhr von zusätzlichen Gütern nicht möglich ist.

- die zusätzliche Abstellgleiskapazität auf den betriebstechnisch einzubeziehenden Bahn-höfen vorhanden ist.

- die Kompatibilität mit den Ideen der SBB Cargo betreffend des EWLV-Netzes (Anbindung in Neuchâtel und / oder Bern) gegeben ist.

Diskutierte Lösungsansätze Die technische Machbarkeit des Bahnanschlusses hängt von mehreren Kriterien ab, diese werden derzeit bei der BLS in Zusammenarbeit mit H+E weiter geprüft. Auf Grund der letz-ten Besprechungen vom 20.12.07 stehen schlussendlich zwei Lösungsvarianten zur Dis-kussion: Variante 1: Direktabzweigung ab Hauptgleis (von Ins in Richtung Müntschmeier)

Ein Direktabzweig von der Hauptstrecke ist offensichtlich nur mit hohen Investitionskosten möglich. Um direkt vom Hauptgleis ins Anschlussgleis H+E einzufahren, müssten zusätzli-che Signalanlagen installiert werden. Diese bedingen einen vorzeitigen Aus- bzw Neubau des Stellwerks Müntschemier, was erhebliche zusätzliche (vorzeitige) Investitionskosten von mehreren Mio. Fr. zur Folge hätte. Ohne zusätzliche Signalanlagen ist ein Abzweig nur als Rangierfahrt (max. 30-40km/h) vom Bahnhof Ins möglich. Dadurch würde jedoch bereits der heutige Zugsverkehr zu stark be-einträchtigt.

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 13 von 34

BLS prüft derzeit noch einen vorzeitigen Ausbau des Stellwerks Müntschemier, da im Zuge des Doppelspurausbaus ohnehin ein neues Stellwerk erstellt werden muss. Variante 2: Neues Auszuggleis ab Bahnhof Müntschemier

Ab Bahnhof Müntschemier ist ein neues Auszugsgleis in Richtung Ins zu erstellen, über das die Waggons zum Anschlussgleis H+E gefahren werden können.

Ein Ausbau der Abstellkapazitäten direkt im Bahnhof Müntschemier ist nicht möglich. Des-halb sind die Gleisanlagen für (Leer-) Waggons und für die Zugszusammenstellung (Abfuhr) als Pufferstrecke innerhalb des Areals H+E zu erweitern. Eine Einbeziehung des erweiterten Rangierbetriebes Creabeton ist ggf. zu prüfen. Mit diesem Lösungsansatz würde der ordentliche Bahnverkehr BLS minimal beansprucht, andererseits wäre aber Creabeton dadurch wiederum direkt betroffen. D.h. dieser Lösungs-ansatz muss umgehend auch mit Creabeton besprochen werden.

Es besteht die generelle Anforderung, die Gleisanlagen zu elektrifizieren.

Schlussbemerkung Bahnerschliessung Eine verbindliche Lösungsfindung für die Bahnerschliessung erweist sich auf Grund der bis-herigen Abklärungen als äusserst komplex. Dabei wird auch auf den hieraus zusätzlichen Landbedarf verwiesen. Ohne weitgehende Unterstützung seitens BLS, dies in Berücksichtigung des damit verbun-denen zusätzlichen Güteraufkommens sowie einer weiterhin einvernehmlichen Lösungsfin-dung mit Creabeton, könnte die Bahnerschliessung das Gesamtprojekt am Standort Münt-schemier insgesamt gefährden.

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 14 von 34

Autor: GLM AG / H.J. Gysi

5.1 Baugrundeigenschaften

Die Umgebung von Müntschemier ist während der letzten Vergletscherung (Würm-Eiszeit) gestaltet worden. Es muss deshalb mit sehr unterschiedlichen Baugrundeigenschaften ge-rechnet werden. Das Dorf Müntschemier liegt auf einem flachen Hügel aus Kiesen und Sanden, welche gut tragfähig und recht gut durchlässig sind. Das vorgesehene Bauareal hingegen liegt in der Schwemmebene, in welcher unter einer weichen Deckschicht mit or-ganischen Böden (Torf) ausgedehnte Seeablagerungen vorkommen. Lokal sind darin auch Kiese (Fluvioglazialablagerungen) und moränenartige Abschnitte eingelagert.

Bild 1: Nördlicher Bereich des geplanten Standortes. Im Vordergrund Schwemmebene, im Hinter-grund flacher Hügel mit Kiesgewinnung, auf welchem rechts, ausserhalb des Bildes Müntschemier liegt

5 Baugrund / Fundation

„Die Baugrundeigenschaf-ten sind sehr unterschied-lich. Das vorgesehene Bauareal liegt in einer Schwemmebene.“

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 15 von 34

Mit den Sondierbohrungen wurde folgender generelle Bodenaufbau ermittelt:

Bo

hrab

schnitte

Ko

te [m

üM]

Bo

hrtiefe [m

]

Bo

hrpro

fil

Ton Silt Sand Kies Steine

Kornverteilung in %

(Laborwerte) in %20 40 60 80

US

CS

Form

ation

Geotechnische Beschreibungdes Bohrgutes

Farb

e

Ø m

ax [cm

]

Ko

rnfo

rm

Versicke

-ru

ngsve

rsuch

SPT15 cm EindringungGewicht 63.5 kgFallhöhe 76.2 cmQuerschnitt 20.4 cm2

Taschenpenetrometerd [kN/m ]c

2

N

0.60

1.101.20

2.202.00

2.50

2.80

3.25

3.65

5.30

4.90

6.00

8.00

8.30

11.60

10.50

12.30

10.009.80

dbr

be-grgr

ge

dbr

rostbr

gr

br

gr

gr

gr 1

8gr

gr

be

brgr

be

be

ka

ag-ge

ag-ge

10

10

hb -rostbr

dgr

eckig

d ~2kg/m²c

3

1

PT

PT

CH

SC-SM

CL-ML

SC

SC

SM

SM

SW

SP

SW

SW

GM

CL

GW-GM

SM

GC

GW

Humus, locker, mit wenig Kies

stark zersetzter Torf, mit einzelnen Steinchen

stark siltiger Ton

toniger Feinsand, feingeschichtetbis 1.70m beige grau, dann grau

toniger, feinsandiger Silt, kompakt, stark bindig

toniger Feinsand mit Lagen von sauberem Sand

siltiger Feinsand, nicht bindig

stark siltiger Feinsand

Fein- bis Mittelsand

sauberer Fein- bis Mittelsand, geschichtet, leichtsiltige Lagen,- 4.60m bis 4.90m: braun grau

Mittelsand zerbohrt

Fein- bis Mittelsand, stark nass, zerflossen

Fein- bis Mittelsand,vereinzelt Kiesel

Sand, Kies und Steine

be

be

dbe

toniger Silt mit vereinzelten und polierten Kieseln

- ~bis 8.90m: sandiger

dann toniger

sandiger Kies mit Steinen, sauber

siltiger Fein- bis Mittelsand

Kies und Steine mit tonigem Silt

Kies und Steine, sandig

Komponenten:Legende: humos. Material Ton Silt Sand Kies Steine Fels

Formation: Deckschicht Seeablagerungen glaziale Seeablagerungen Moräne Fluvioglazialablagerungen

Datei: GLM_SRV01\Aufträge\Q:\Schweiz\Müntschemier (BE, 3225) \Swiss Wood\07444Projektdokumente\Geologie\Bohrungen\07444 KB2.cdr

Kornform: gerundet angerundet kantengerundet kantig

Farbe: g gb

geb be

hb

ag

mb

kg

grau graubraun

gelbbraun beige

b

ge

braun hellbraun mittelbraun

rb

v mg

rotbraun

violett

bg dbg

rv

braungrau dunkelbraungrau

rötlichviolett mittelgrauhellgrau dunkelgrau

dunkelbraun

hg dg

db

ka

s schwarz

7

2

5

8

8

3

11

11

13

13

12

29

15

15

24

39

SPT 3.00 - 3.60 m

SPT 5.80 - 6.40 m

SPT 9.00 - 9.60 m

SPT 12.10 - 12.70 m

Bild 2: Sondierbohrung 2 im Bereich der hochbelasteten Gebäudekomplexe. Die Deckschicht von 1.0-1.5 m Mächtigkeit besteht aus Humus, stark zersetztem Torf und stark siltigem Ton. Darunter folgen tonige Sande, tonige Silte und Silte bis in eine Tiefe von ca. 2.5 m. Sie wir-ken als Stauer für versickerndes Wasser, was zu Stauwasserbildung an der Oberfläche führt (hängende Wasserspiegel). Noch tiefer folgen bis ca. 6.0 m mässig durchlässige Sande, welche schon eine mittlere La-gerungsdichte aufweisen (SPT-Werte um N = 28).

-1.20

„Der Bodenaufbau besteht aus Humus, Torf und stark siltigem Ton. Es folgen to-nige Sande, tonige Silte und Silte. Bis 6 m Tiefe fol-gen mässig durchlässige Sande, ab ca. 6 m glaziale Schichten.“

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27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 16 von 34

Ab ca. 6.0 m bis Bohrende folgen glaziale Seeablagerungen, Moräne und fluvioglaziale Ab-lagerungen, welche einen gut tragfähigen Baugrund darstellen. Die Deckschicht von 0.0 bis ca. 1.5 m ist als Untergrund für Gebäude, Lagerplätze und Fahrstrassen nicht geeignet und muss ersetzt werden. Geeigneter Mutterboden (Humus) soll der Landwirtschaft (ab Platz) gratis zur Verfügung gestellt werden. Die Seeablagerungen von 1.5 bis ca. 6.0 m können bei entsprechendem Platzaufbau für Lagerplätze und Fahrstrassen in das geotechnische Tragkonzept einbezogen werden. Die ab ca. 6.0 m einsetzenden, glazialen Schichten bilden den gut tragfähigen Untergrund. Aus-schlaggebend für die insgesamt positive Bewertung des Baugrundes ist die Feststellung, dass in keiner der Bohrungen tiefer als 1.5 m liegende Torfschichten angetroffen wurden.

Bild 3: Grundwasserstand am geplanten Standort in Sammelkanal, in welchen das Drainage-Rohrnetz mündet. Der Grundwasserspiegel liegt im Normalfall in ca. 1.5-2.0 m Tiefe (siehe Bild 3). Er kann aber bei starken, lang anhaltenden Regenfällen wegen der geringen Speicherkapazität des Untergrundes rasch bis zur Geländeoberfläche ansteigen. Zudem ist ein Rückstau vom Vor-fluter in die Drainagesysteme möglich. Dadurch wird die Abflusskapazität bei Hochwasser stark eingeschränkt. Deshalb ist für den Abfluss von Dach- und Platzwasser ein entspre-chendes Retentionsvolumen vorzusehen, welches eine dosierte Abgabe des anfallenden Wassers erlaubt. Das Wasser in der Retention kann auch für Eigengebrauch genutzt wer-den. Die detaillierte Auswertung dieser Bohrkampagne wird abschliessend in einem geolo-gisch/geotechnischen Bericht zusammengefasst. Dieser bildet eine verbindliche Grundlage für die weitere Detailplanung.

„Der Baugrund wird als ins-gesamt positiv bewertet. In keiner Bohrung wurde tiefer als 1.5 m Torfschichten an-getroffen.“

„Für den Abfluss von Dach- und Platzwasser ist ein Re-tentionsvolumen vorzuse-hen, damit die Abflusska-pazität bei Hochwasser nicht eingeschränkt ist.“

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27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 17 von 34

5.2 Bodenverbesserung

Die weiche und organische Deckschicht muss durch tragfähigeres Material ersetzt werden. Dafür ist der reichlich vorkommende Sand geeignet, welcher den in verschiedenen Gruben der näheren Umgebung ausgebeuteten Kies in grosser Mächtigkeit überlagert.

Bild 4: mächtige Sande über Kiesen in Grube nördlich des geplanten Standortes, im Mittelgrund Schwemmebene, im Hintergrund der Mont Vully Die abzutragende Deckschicht soll mehrheitlich durch Sand ersetzen werden. Dieser muss mit seinem natürlichen Wassergehalt möglichst rasch wieder eingebracht und verdichtet werden. Zur Trennung von Untergrund und zur Armierung der Schüttung müssen zugfeste Geotextilien verwendet werden. Zur Verbesserung der Tragfähigkeit kann das Ersatzmate-rial bei Bedarf durch die Zugabe von 2-4 % Zement zusätzlich stabilisiert werden. In diesem Fall ist eine Zentralstabilisierung vorzusehen, um durch den sonst üblichen schichtweisen Zementeintrag vor Ort eine vorübergehende Beeinträchtigung der angrenzenden landwirt-schaftlichen Kulturen zu vermeiden. Im folgenden Bild 5 ist ein möglicher, modularer Schichtaufbau dargestellt. Die Schichtstär-ken sind durch geeignete Kombinationen auf eine Gesamtstärke von max. 1.50 m zu be-grenzen

Bild 5: Ersatz Deckschicht und Bodenverbesserung (Schichtstärken variabel).

„Die weiche und organische Deckschicht sollte durch Sand, welcher in der nähe-ren Umgebung reichlich vorkommt, ersetzt werden.“ Verbesserung der Tragfä-higkeit bei Bedarf durch ei-ne zusätzliche Zementsta-bilisierung

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27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 18 von 34

5.3 Fundation

Zufahrten, Plätze und Fahrpisten können mit dem in Kap. 5.2 dargestellten Aufbau entspre-chend fundiert werden (Bild 5). Höher belastete Zonen wie Hallen, Gebäude und Maschinenfundamente können auf ca. 10-12 m langen Rammpfählen (Tragkraft ca. 350-500 kN) fundiert werden. Als Alternative bietet sich eine Flachfundation an, wobei der setzungsempfindliche Bereich der Seeablagerungen (von 1.5-6.0 m) mit Rüttelstopfsäulen vorgängig verdichtet werden muss. Der Raster beruht auf einem gleichseitigen Dreieck mit einer variablen Seitenlänge von 1.8-2.5 m. Im nachfolgenden Bild 6 ist der Rüttelvorgang dargestellt. In einem ersten Arbeitsschritt wird der Rüttler bis auf die vorgesehene Tiefe (6.0 m) vorgetrieben, danach wird über ein im Rüttler liegendes Rohr geeignetes tragfähiges Kiesmaterial (z.B. Rundkies) eingebracht, welches durch Auf- und Abbewegungen des Rüttlers zu Stopfsäulen verdichtet wird. Für die einzelne Stopfsäule kann eine DN Traglast von 300 kN angesetzt werden.

Bild 6: Schema Erstellung Rüttelstopfsäulen Auf Grund der grossen Gesamtflächen ist der Bodenverbesserung und dem übergeordne-ten Fundationskonzept bezüglich Abtrag, Beschaffung und Einbringung von geeignetem Er-satzmaterial sowie den alternativen Spezial- Fundationen im Zusammenhang Kostenopti-mierung besondere Beachtung zu schenken. Weitergehende umfangreiche Labor- und Felduntersuchungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

„Höherbelastete Zonen können auf ca. 10-12 m langen Rammpfählen fun-diert werden.“ o.a. Alternativlösung: Flachfundationen auf Rüt-telstopfsäulen

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27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 19 von 34

Autor: GLM AG / H.J. Gysi 6.1 Entwässerungskonzept

Die geologischen Verhältnisse erlauben die Versickerung des anfallenden Regenwassers bei geringen bis mittleren Niederschlagsintensitäten. Für starke Niederschläge muss eine Retention vorgesehen werden. Die obersten torf- und tonhaltigen Schichten mit einer Mäch-tigkeit von ca. 1.0 -1.5 m müssen durch trag- und sickerfähigeres Material ersetzt werden. In den darunterliegenden Seeablagerungen trifft man, je nach Einstau der Mooskanäle, einen Grundwasserspiegel etwa 1-2.5 m unter Terrain an. Grundsätzlich soll der Wasserkreislauf möglichst beibehalten und das Regenwasser versickert werden, wo es anfällt. Es wird zwischen industriellem, häuslichem Abwasser und Regen- / Oberflächenwasser un-terschieden. Erstere werden über Abwasserleitungen der ARA- Leitung zugeführt. Das Re-genwasser wird soweit möglich direkt versickert, grössere Mengen über Retentionmass-nahmen (Sickerpackungen, -Galerien und natürliche Retentionsbecken) dosiert dem Vorflu-ter zugeführt. Die Plätze sind so zu gestalten, dass möglichst viele durchlässige Oberflächen zur Verfü-gung stehen. Dazu gehören Grünflächen, PW-Parkplätze. Die Versickerungsbereiche wer-den von den übrigen Zonen baulich getrennt. Bei Hochwasser des Vorfluters und bei einem hohen Grundwasserspiegel ist die Versicke-rungskapazität beschränkt. 6.1.1 Oberflächenentwässerung Über das ganze Areal werden fünf Verschmutzungsstufen unterschieden:

Abb: Entwässerungsbereiche (Standort Müntschemier) Bei den allgemeinen Plätzen, Verkehrswegen und Lagerplätzen müssen bei einem Hava-rieunfall die Versickerungsanlagen durch Schieber vom Zulauf abgetrennt werden können. Die Lage der Retentionssickerbecken und der Mulden-Rigolenversickerungsanlagen müs-sen im Rahmen des Detailprojektes definiert werden. Die Dimensionierung der Anlagen kann erst mit der Detailplanung (Bodenaufbau, Flächennutzung) erfolgen.

6 Entwässerung

„Die geologischen Verhält-nisse erlauben die Versi-ckerung des anfallenden Regenwassers. Wenn im-mer möglich wird das Re-genwasser am selben Ort versickert, wo es anfällt.“

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 20 von 34

6.1.2 Regenwasser auf Grünflächen (1) Dieses gilt als sauberes Wasser und wird direkt versickert. Die Oberflächen bestehen aus bewachsenem Humus, Rasengittersteinen oder Schotterrasen.

6.1.3 Regenwasser auf Dachflächen (2) Die meisten Dachflächen werden begrünt, dadurch wird gleichzeitig ein Retentionsvolumen geschaffen. Das Regenwasser kann ggf. in Retentionstanks aufgefangen und für den Ei-gengebrauch genutzt werden (z.B. Holzberieselung), der Überlauf direkt dem Vorfluter zu-geführt werden.

6.1.4 Regenwasser auf allgemeinen Plätzen und Verkehrswegen (3) Bereiche, welche mit schweren Fahrzeugen (Lastwagen, Hubfahrzeuge) ohne grosses Ver-schmutzungspotenzial befahren werden, werden über die Schulter in Versickerungsbecken oder kleinräumig durch Sammelrinnen und Sammelschächte entwässert. Das Wasser wird in Schlammsammlern vorgereinigt und über einen künstlich eingebrachten Unterboden filt-riert, bevor es flächig in den sandigen Grundwasserträger abgegeben wird. Um bei starken Niederschlägen die beschränkte Versickerungskapazität nicht zu überfordern, werden die Plätze so ausgestaltet, dass ein oberflächliches Retentionsvolumen entsteht und eine be-schränkte Einstauzeit in Kauf genommen wird. Die einzelnen voneinander getrennten Sammel- / Versickerungsbereiche decken je eine Fläche von ca. 2000 m2 ab. 6.1.5 Regenwasser aus Lagerplatz Rundholz entrindet (4) Aus diesem Bereich anfallendes Wasser wird gleich behandelt wie aus (3), jedoch von den übrigen Zonen räumlich abgetrennt. Grobe Holzpartikel werden von speziellen Auffangkör-pern in den Sammelschächten zurückgehalten. 6.1.6 Regenwasser aus Lagerplatz Rundholz nicht entrindet (5) Das von diesen Lagerflächen anfallende Niederschlagswasser wird über Rinnen und/oder Schächte einem Retentionsfilterbecken zugeführt. Anschliessend wird es über eine Mulden-Rigolenversickerung in den Untergrund geleitet oder aber dem Vorfluter zugeführt. Auch bei diesen Lagerplätzen muss eine flächige Retention vorgenommen werden, so dass die Vor-fluter nicht zu stark belastet werden. Ein zeitlich befristeter Einstau der Lagerplätze wird in Kauf genommen, damit keine starke hydraulische Belastung des Vorfluters entsteht (first flush). Die Mulden-Rigolenversickerung kann als lineares Bauwerk dem Waldrand entlang ange-ordnet werden.

„Bereiche ohne grosses Verschmutzungspotential werden über die Schulter entwässert oder kleinräu-mig durch Sammelrinnen und Sammelschächte ent-wässert..“

„Die meisten Dachflächen werden begrünt, damit wird gleichzeitig ein Retentions-volumen geschaffen.“

„Regenwasser aus Lager-platz wird über Rinnen und/oder Schächte einem Retentionsfilterbecken zu-geführt. Anschliessend wird es versickert oder dem Vor-fluter zugeführt.“

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 21 von 34

Abb: Rinnen und Mulden-Rigolenversickerung 6.2 Entwässerung Misch- und Schmutzabwasser

Die Schmutzwasserkanalisation soll an die bestehende Verbandsleitung des Gemeindever-bandes ARA Ins-Müntschemier angeschlossen werden. Im Bereich des Holzverarbeitungs-zentrums hat der Verbandkanal die Funktion eines Fangkanals. Es liegt daher eine sehr ho-he Einstauhöhe vor, so dass sämtliches Schmutzabwasser aus dem Areal des Holzverar-beitungszentrums gepumpt werden muss. Bei Trockenwetter liegt der prognostizierte Abwasseranfall von der Produktion (Trock-nungsanlage, Heizkraftwerk/Dampf) und von den Sanitär- sowie Sozialbereichen bei 30 m3 pro Tag (Maxima). Das "Schmutzwasser" weist keine speziellen Kontaminationen auf und entspricht einem normalen häuslichen Abwasser. Bei Regenwetter kann von Umschlagplät-zen oder stark frequentierten Verkehrswegen, die an die Kanalisation angeschlossen wer-den müssen, zusätzlich Schmutzabwasser anfallen. Im Bereich Fahrzeugwerkstatt, Wasch-platz und Tankstelle werden Benzin-, Oel- und Fettabscheider (inkl. Spaltanlage) vorge-schaltet. Diese Abwassermengen werden somit auf dem Areal vor dem Pumpwerk (Fangvo-lumen, Hochwasserentlastung) behandelt, damit keine Mehrbelastung des Fangkanals Müntschemier auftritt. Die zusätzliche Abwassermenge aus H+E beträgt ca. 5-10 % der Abwassermenge der Ge-meinde Müntschemier. Auf der ARA Ins-Müntschemier werden heute durchschnittlich pro Tag zwischen 2000 - 2500 m3 Abwasser behandelt. Die Abwassermenge des Holzverarbei-tungszentrums entspricht ca. 1,2 % bis 1,5 % des heute verarbeiteten Gesamtvolumens. Es sind die üblichen Anschluss- und Verbrauchsgebühren gemäss Abwasserreglement der Gemeinde Müntschemier zu zahlen. Die Mehrbelastung der ARA Ins-Müntschemier wird gemäss geltendem Reglement im Kostenverteiler zwischen den Gemeinden Ins und Münt-schemier berücksichtigt.

„Prognostizierter Abwas-seranfall liegt bei 30 m3 pro Tag.“

„Anschluss- und Verbrauchsgebühren ge-mäss Abwasserreglement der Gemeinde Müntsche-mier.“

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27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 22 von 34

Autor: Lüscher&Aeschlimann / W. Probst, R. Stegemann

7.1 Wasser

Der Brauchwasserbedarf beträgt rund 42 m3/d. Dieser Wasserbedarf kann durch die Was-serversorgung der Region Erlach WARE problemlos sichergestellt werden. Der Wasser-verbrauch entspricht ca. 1 % der durchschnittlichen Tagesförderungsmenge der Wasser-versorgung der Region Erlach, in welcher alle zwölf Gemeinden des Amtes Erlach in einem Gemeindeverband zusammengeschlossen sind. Die Verbindungsleitung NW 250 Ins – Müntschemier - Treiten verläuft ca. 400 Meter nörd-lich des geplanten Holzverarbeitungszentrums. Für die Wassererschliessung muss eine neue Transportleitung von der WARE- Hauptleitung Ins - Müntschemier unter den BLS Gleisen hindurch ins Areal H+E verlegt werden. Die Gemeinde Müntschemier kann die Sprinkleranschlussleistung von 5'500 l/min sowie die Feuerwehrreserve von 900 l/min ge-währleisten. Das geplante Holzverarbeitungszentrum liegt in der Druckzone des Reservoirs Geichberg (525 m.ü.M.) in der Gemeinde Ins. Der geforderte Druck von 6 bar für die Sprink-leranlage kann gewährleistet werden. Die Druckverhältnisse müssten in einer nächsten Pro-jektphase noch detaillierter abgeklärt werden. Mit der neuen Transportleitung kann grundsätzlich die Löschsicherheit südlich der Bahnge-leise in der Gemeinde Müntschemier verbessert werden.

Autor: bfb ag / H. Ingold 7.2 Elektro

Der Standort Müntschemier ist für diesen Industriebetrieb mit einem jährlichen Strombedarf von 35 – 40 GWh elektrisch unterversorgt. Nebst dem Strombezug sollen aus dem Heiz-kraftwerk bei Vollbetrieb bis 60 GWh pro Jahr an Biostrom in das öffentliche Netz einge-speist werden. Die Abklärungen und mit den Bernischen Kraftwerken (BKW) haben ergeben, dass ggf. eine neue 50KV-Leitung ab Niederried (Länge ca. 10 KM) an das zu erschliessende Gelände ge-führt werden soll. Für diesen Lösungsansatz ist der Trassenverlauf der neuen Stromleitung noch offen. Hierzu erstellt die BKW derzeit eine Studie zur genaueren Untersuchung. Diese wird im Februar 2008 vorliegen. Das Projektteam ist jedoch der Auffassung, dass dieser Lösungsansatz unverhältnismässig ist, indem in unmittelbarer Nähe, jedoch ausserkantonal, andere Anschlussmöglichkeiten gegeben sind.

7.3 Übrige

Alle übrigen Anschlüsse wie Gemeinschaftsantennen und Telefon wurden noch nicht abge-klärt, dürften aber keine Probleme ergeben. Diese sind in der nächsten Projektphase zu de-finieren.

7 Medienanschlüsse

„Der Standort Müntsche-mier ist elektrisch unterer-schlossen. Es muss eine neue 50KV Trassse vom Kraftwerk Niederried an das zu erschliessende Ge-lände geführt werden.“

„Der Brauchwasserbedarf von 42 m3/d kann problem-los sichergestellt werden.“

„Für die Wassererschlies-sung muss eine Transport-leitung von der WARE ver-legt werden. Der geforderte Druck von 6 bar für die Sprinkleranlage kann ge-währleistet werden.“

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 23 von 34

Autor: bfb ag / H. Ingold 8.1 Störfall

Unter dem Störfallkonzept wird die Abwicklung von verschiedenen möglichen Störfällen be-handelt, d.h. verbindlich festgelegt. Nebst Grossereignissen werden in diesem Dokument auch Parameter wie:

- kurzfristige ausserordentliche Arbeitszeiten - Verkehrsprobleme - wassergefährdende Flüssigkeiten - Hochwasser - Alarmorganisation / Dispositive - etc.

stipuliert und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten / Zuständigkeiten zwischen dem Betrieb, Gemeindewerke und Behörden auf der kantonalen und kommunalen Ebene ver-bindlich festgelegt. Diese Unterlagen werden zum gegebenen Zeitpunkt gemeinsam erarbeitet und bilden integ-rierenden Bestandteil des Bewilligungsverfahrens.

Autor: Lüscher&Aeschlimann / W. Probst, R. Stegemann 8.2 Hochwasser

Das H+E Areal liegt im Einzugsgebiet des Hauptkanals des Grossen Mooses, welcher in den Broyekanal führt. Der Broyekanal verbindet den Murtensee mit dem Neuenburgersee. Mit der Juragewässerkorrektion übernehmen die drei Seen die Ausgleichfunktion für das gesamte Einzugsgebiet der Aare, Orbe, Broye und Sense. Dadurch kann es zu einem merk-lichen Anstieg der Seenspiegel kommen. Die maximale Schadenshochwasserkote des Murtensees beträgt 430.85 m.ü.M. und die des Neuenburgersees 430.50 m.ü.M. Bei diesen Hochwasserkoten ergibt sich einen Rück-stau im Hauptkanal beim Areal H+E von ca. 0.80 -1.15 m. Der gemessene Höchststand vom 13.8.2007 des Broyekanals liegt bei 430.28 m.ü.M. Von Seiten des Seeniveaus besteht keine Hochwassergefahr für das Areal H+E. Treten starke Niederschlagsereignisse auf, so kann der Hauptkanal über die Dammkronen treten und das umliegende Land überschwemmen. Das Areal selber wird mit den neu ein-zubringenden Fundationsschichten (zumindest in den Randbereichen, leicht über das heuti-ge Niveau erhöht und ausgeglichen. Durch das leichte Anheben und Ausgleichen des Ter-rains wird das Areal H+E vor Überschwemmungen geschützt. Um die Hochwasserproblematik des Hauptkanals durch das Projekt H+E nicht zu verschär-fen, müssen auf dem Areal H+E Retentionsmassnahmen konsequent durchgesetzt werden (siehe auch Retentionsmassnahmen Ziff. 6.1 ff.).

8 Sicherheit

„Das Areal H+E wird leicht über das heutige Niveau erhöht und ausgeglichen. Durch das Anheben des Terrains wird das Areal vor möglichen Überschwem-mungen geschützt.

„Um die Hochwasserprob-lematik des Hauptkanals durch das Projekt H+E nicht zu verschärfen, müs-sen auf dem Areal H+E Re-tentionsmassnahmen ein-geführt werden.“

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Holz + Energie Stao-Bericht Müntschemier Rev. 11.01.2008

27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 24 von 34

Autor: Tensor / H. Ramseyer 9.1 Lärmemissionen

Der Betrieb des geplanten Industriekomplexes H+E, bestehend aus den Hauptkomponenten Rundholzanlieferung, -sortierung und -entrindung, Sägewerk, Hobelwerk, Pelletierung, Tro-ckenanlagen und Heizkraftwerk, umfasst eine Vielzahl von Lärmquellen. Der Lärm im Freien stammt hauptsächlich von der Anlieferung mit Bahn und Lastwagen, der Sortierung, der Be-schickung von Entrindung und Sägewerk sowie dem Verlad des Schnittholzes. Auf dem Areal stehen tagsüber bei vollem Betrieb zwei Radlader, zwei Radbagger und vier Stapler im Einsatz. Die einzelnen Lärmquellen im Freien sind demnach nicht von besonders grosser Schallleistung. Eine gewisse Auffälligkeit weist das Poltergeräusch von abgeworfenen Baumstämmen bei der Sortierung auf. Alle stationären Maschinen befinden sich innerhalb von geschlossenen Hallen, auch die Entrindungsanlage ist in einem Gebäude untergeb-racht. Die Fassaden- und Dachflächen dieser Gebäude in Massivbauweise strahlen ziem-lich gleichmässigen, unauffälligen Lärm unterschiedlicher, aber relativ geringer Pegel aus. Die Lärmquellen sind über das ausgedehnte Areal von rund 700 m Länge und 300 m Breite verteilt und weisen daher teilweise grosse Abstände voneinander auf. Die Hallen und die Stapel von Rundholz und Schnittholz bewirken für die meisten Lärmemissionen auf dem Areal eine mehr oder weniger grosse Abschirmung. Vorgesehen ist ein Fünftagewoche-Betrieb. Für eine effiziente Produktion sollen die Sägerei und das Hobelwerk soweit möglich rund um die Uhr in Betrieb stehen. Nachts wird keine Anlieferungen mit Bahn oder Lastwagen stattfinden. Das Heizkraftwerk läuft im Dauerbe-trieb, seine Lärmemissionen sind aber nur von untergeordneter Bedeutung. 9.2 Lärmschutzmassnahmen

Zur Verringerung und Abschirmung der Lärmemissionen sind zahlreiche technische, bauli-che und betriebliche Massnahmen vorgesehen. Die wichtigsten davon sind:

• Säge und Hobelmaschinen sind gekapselt und befinden sich in Hallen in massiver Bauweise. Entrindungsanlage in Gebäude.

• Mobile Maschinen (Radlader, Greifer, Stapler) in lärmarmer Ausführung (zusätzli-che Schalldämmung des Motors, zusätzliche Schalldämpfer etc.).

• Schalldämpfer im Kamin des Heizkraftwerkes und bei den Hallenventilatoren. • Keine Transporte mit Bahn und Lastwagen während der Nacht. • Keine Rundholzentladung während der Nacht. • Lärmschutzwand oder -wall entlang des Anschlussgleises auf nördlicher Seite (Bau

und Dimensionierung abhängig von geplanter Hallenerweiterung der Creabeton). 9.3 Lärmimmissionen

Das Dorf Müntschemier liegt nordöstlich des H+E-Areals. Die minimale Entfernung des Pla-nungsperimeters vom nächsten Wohnquartier (Empfindlichkeitsstufe II) beträgt ungefähr 300 m. Ein Teil dieses Quartiers liegt erhöht und hat teilweise freie Sicht auf das Werkareal. Ein einzelnes, vierstöckiges Mehrfamilienhaus am westlichen Rand der Industriezone beim Bahnübergang liegt ungefähr 120 m vom Anschlussgleis entfernt und ist daher dem Be-triebslärm des H+E-Projektes stärker ausgesetzt. Mit der Empfindlichkeitsstufe III wird der Lage dieses Hauses neben der Industriezone bereits heute Rechnung getragen. Der gröss-te Teil des Dorfes liegt vom Werkareal aus gesehen verborgen hinter den vorgelagerten

9 Lärmschutz

„Lärm im Freien: - Wareneingang Rundholz - Beschickung Entrindung - Sortierung Rundholz - Beschickung Sägewerk“

„Alle stationären Maschinen befinden sich innerhalb von geschlossenen Hallen.“

„Massnahmen: - Massive Bauweise - Lärmarme Radlader, Grei-fer, Stapler usw. - Kaminschalldämpfer - Lärmschutzwall - Keine Nachttransporte - Keine Rundholzentladung nachts“

„Ein einzelnes, vierstöcki-ges Mehrfamilienhaus ist dem Betriebslärm des H+E Projektes stärker ausge-setzt. Mit ES III wird diesem Problem Rechnung getra-gen.“

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27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 25 von 34

grossen Industriehallen der Creabeton, welche parallel zur Bahnlinie angeordnet sind. Die von Creabeton geplante Verlängerung der am nächsten beim Werkareal gelegenen Halle würde zusätzliche Bereiche des Dorfes, namentlich auch das exponierte Mehrfamilienhaus, wirkungsvoll abschirmen. Falls Creabeton diese Halle nicht wie vorgesehen in den nächsten Jahren errichten sollte, würde eine vergleichbare Abschirmung durch eine Lärmschutzwand oder einen Wall entlang des Anschlussgleises erzielt. Die Entfernung vom Areal bis zu den Wohnquartieren von Ins in nordwestlicher Richtung beträgt 2 km und mehr. In den übrigen Richtungen vom Standort sind die nächsten Siedlungsgebiete (Kerzers, Galmiz, Sugiez) sehr weit entfernt. Das Areal wird durch eine neue Strasse von der H10 bei Ins her (Kreisel der Umfahrungsstrasse südlich der Bahnlinie) erschlossen. Die Zufahrt durchquert keine Siedlungsgebiete und es liegen auch keine Einzelhäuser an dieser Strecke. Die Prognose der von den komplexen Lärmemissionen des H+E-Projektes verursachten Immissionen erfordert umfangreiche, detaillierte Berechnungen. Auf der Grundlage des der-zeitigen Projektierungsstandes – Layout des Werkes mit ungefährer Anordnung der Anla-gen und des Anschlussgleises – und Kennwerten von Vergleichsanlagen wurden mittels ei-nes dreidimensionalen Lärmmodells erste Berechnungen durchgeführt. Diese zeigen, dass auch bei den Wohnhäusern am Hügel mit Sicht auf das Areal die Lärmimmissionen des Werkes am Tag unter 50 dB(A) und in der Nacht unter 40 dB(A) liegen werden. Beim expo-nierten Mehrfamilienhaus beim Bahnübergang betragen die Lärmimmissionen weniger als 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht. Die Immissionen bei den Wohnhäusern stam-men hauptsächlich von den Staplern beim Schnittholzlager. Der Lärm vom Abladeplatz und der Entrindung am andern Ende des Areals dagegen wird im Dorf kaum mehr hörbar sein. Die Bewohner der westlichsten Wohnhäuser von Müntschemier werden auch die Zufahrts-strasse von Ins her einsehen und daher den Strassenverkehrslärm der Lastwagen wahr-nehmen können. Wegen der Entfernung von 380 m und mehr werden aber mit weniger als 35 dB(A) nur sehr geringe Immissionen am Tag resultieren (nachts kein LKW- Verkehr). 9.4 Beurteilung

Die Lärmemissionen des geplanten Werks müssen gemäss Lärmschutzverordnung mindes-tens soweit begrenzt werden, dass die Planungswerte eingehalten sind. Diese betragen in reinen Wohnquartieren (Empfindlichkeitsstufe ES II) 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht. In gemischten Wohn- und Gewerbequartieren und in der Landwirtschaftszone (ES III) sind die Planungswerte um 5 dB(A) höher. Die ersten Berechnungen zeigen, dass bei vollem Betrieb des geplanten Werkes die Immis-sionen überall, auch bei den Wohnhäusern mit direkter Sicht auf das Werkareal, mindestens 5 dB(A) unter den Planungswerten liegen. Die massgebenden Grenzwerte werden sowohl am Tag wie auch in der Nacht überall sicher eingehalten. Die Lärmimmissionen der Last-wagen auf der Zufahrtsstrasse müssen gemäss Lärmschutzverordnung separat beurteilt werden. Mit Werten von mehr als 20 dB(A) unter den Planungswerten Tag sind diese Im-missionen jedoch unbedeutend. Die bereits vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen werden bei der weiteren Planung und Projektierung ergänzt und optimiert werden. Besondere Beachtung wird dabei den für die Immissionen besonders wichtigen Emissionen der Stapler und deren Abschirmung ge-schenkt werden. Damit werden die gesetzlichen Anforderungen zur vorsorglichen Emissi-onsbegrenzung erfüllt.

„Die neue vorgesehene Strasse von der H10 bei Ins durchquert keine Sied-lungsgebiete und es liegen keine Einzelhäuser an die-ser Strecke.“

„Die durchgeführten Lärm-berechnungen zeigen, dass bei vollem Betrieb des ge-planten Werkes mit den vorgesehenen Massnah-men die massgebenden Belastungsgrenzwerte so-wohl am Tag wie auch in der Nacht eingehalten wer-den können.“

„Auch bei den Wohnhäu-sern am Hügel mit Sicht auf das Areal ergaben sich Lärmimmissionen von we-niger als 50 dB(A) am Tag. Nachts sind um mindestens 10 dB(A) geringere Werte zu erwarten.“

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27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 26 von 34

Autor: Tensor / H. Ramseyer 10.1 Schadstoffemissionen

Die bedeutendste Schadstoffquelle des Projektes H+E stellt das Biomasse-Heizkraftwerk mit einer Gesamtleistung von rund 40 MW dar. Dessen vier Kessel werden mit naturbelas-senen Holzbrennstoffen aus der Holzverarbeitung – Rinde, Hackschnitzel, Hobelspäne und Sägemehl von ausschliesslich unbehandelten Nadelbäumen – befeuert. Die in einer Filter-anlage hauptsächlich von Staub und Stickoxiden (NOx) gereinigten Abgase werden über ei-nen gemeinsamen Kamin von ungefähr 40 m Höhe abgeleitet. Die Emissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) für derartige Anlagen wurden kürzlich verschärft. Neu dürfen die Konzentrationen im Abgas von Stickoxiden 150 mg/m3 und von Staub 10 mg/m3 nicht mehr übersteigen. Mit diesen Werten ergeben sich für den Vollbetrieb des Heizkraftwerks jährliche Emissionsfrachten von rund 140 t NOx und 9 t Staub. Beim Staub des Abgases dürfte es sich überwiegend um Feinstaub (PM10) handeln. Der beim Hobeln entstehende Staub wird direkt an der Quelle abgesaugt und in Filtern abgeschieden. Auf dem Betriebsareal entstehen Schadstoffemissionen weiter durch den Betrieb von Ma-schinen mit Dieselmotor (Radlader, Greifbagger, Stapler) und die Transporte mit Lastwa-gen. Die gesamten NOx-Emissionen dieser Aktivitäten liegen in der Grössenordnung von 5 bis 10 t pro Jahr. Der von Fahrzeugen und Geräten aufgewirbelte Staub lässt sich nicht quantifizieren. Die zu erwartenden Verunreinigungen der Verkehrs- und Arbeitsflächen mit Rindenteilen sind allerdings nicht besonders staubträchtig. Ausserhalb des Betriebsareals verursacht das Vorhaben Schadstoffemissionen durch die gesamthaft 360 Lastwagenbe-wegungen pro Tag auf den Zufahrtsrouten zum Werk. 10.2 Luftreinhaltemassnahmen

Die wichtigsten Massnahmen zur Begrenzung der Schadstoffemissionen des Projektes H+E sind:

• Optimierte Verbrennung der Holzbrennstoffe • Rauchgasreinigungsanlage im Heizkraftwerk (Staubfilter und Entstickung) • Absaugung und Staubfilter bei den Hobelmaschinen • Ausrüstung aller Maschinen mit Dieselmotor mit Partikelfilter • Reinigung der Verkehrs- und Arbeitsflächen mit einer Kehrmaschine nach Bedarf • Optimierung der Transportlogistik mit dem Ziel eines möglichst hohen Bahnanteils

10.3 Schadstoffimmissionen

Die über den Hochkamin des Heizkraftwerkes freigesetzten Schadstoffe werden vom Wind verfrachtet und verdünnen sich dabei durch turbulente Durchmischung mit der Umgebungs-luft. Bestimmend für die jahresdurchschnittlichen Immissionen ist daher die Windverteilung nach Richtung und Geschwindigkeit über das ganze Jahr. Aufgrund der Lage in der Ebene des Seelandes kann angenommen werden, dass die Winde stark kanalisiert sind und über-wiegend aus ungefähr Südwest und Nordost wehen. Die Winde aus Südwest dürften etwa doppelt so häufig auftreten wie jene aus der Gegenrichtung. Erste Abschätzungen mit Hilfe eines Rechenmodells ergaben zwei Immissionsmaxima in den Hauptwindrichtungen vom Kamin in Entfernungen von etwa 500 bis 700 m. Die jahresdurchschnittlichen maximalen NO2-Zusatzbelastungen liegen beim stärkeren Maximum nordöstlich der Anlage in der

10 Luft

„Die diffusen Emissionen der Fahrzeuge und Geräte auf dem Betriebsareal füh-ren zu geringen NO2-Zusatzbelastungen.“

„Massnahmen: - Optimierung Verbrennung - Rauchgasreinigung - Absaugung / Staubfilter - Partikelfilter - Reinigung Plätze - Hoher Bahnanteil“

„Nach ersten Abschätzun-gen betragen die maxima-len NO2-Zusatzimmissionen vom Heizkraftwerk in der Grössenordnung von 0.5 µg/m3.“

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Grössenordnung von 0.5 µg/m3. Beim Feinstaub sind die Zusatzbelastungen vom Hochka-min, entsprechend der wesentlich geringeren Emissionsmenge, viel kleiner und werden 0.1 µg/m3 im Jahresmittel sicher nicht übersteigen.

Die diffusen Emissionen der Fahrzeuge und Geräte auf dem Betriebsareal führen zu gerin-gen NO2-Zusatzbelastungen in der nahen Umgebung, die auch direkt an der Arealgrenze 0.3 µg/m3 im Jahresmittel nicht übersteigen. Die Lastwagentransporte bewirken am Rand der Zufahrtsstrasse von Ins her (neue Strassenerschliessung) durchschnittliche NO2-Zu-satzbelastungen von etwa 1.5 µg/m3. Mit zunehmendem Abstand von den Schadstoffquel-len nehmen die Immissionen rasch ab.

Die heutige Immissionssituation im Raum Müntschemier kann aufgrund von Messungen und Berechnungen des Kantons folgendermassen charakterisiert werden: Die NO2-Im-missionen am geplanten Standort liegen im Jahresmittel um etwa 17 µg/m3. Im Siedlungs-bereich von Müntschemier dürften sie um einige µg/m3 höher sein. Die Feinstaubbelastung kann zu etwa 15 bis 18 µg/m3 angenommen werden. Das Heizkraftwerk würde somit im nordöstlichen Maximum eine Zunahme der jahresdurchschnittlichen NO2-Immissionen von höchstens etwa 3% bewirken. Durch die Maschinen auf dem Werkareal würden die NO2-Immissionen in der nächsten Umgebung um weniger als 2% erhöht. Die Zunahme der Fein-staub-Immissionen durch das Vorhaben H+E beträgt auch im örtlichen Maximum höchstens einige Promille. Die von den Immissionen des Heizkraftwerks bewirkten Schadstoffeinträge auf dem umliegenden Land (Depositionen) sind äusserst gering. Weder mengenmässig noch bezüglich Inhaltsstoffe sind Beeinträchtigungen von landwirtschaftlichen Kulturen zu befürchten. Bereich Heute Zusatz H+E

Maximum NE 19 0.5

Maximum SW 16 0.3

Arealgrenze 17 0.3

Zufahrtsstrasse 17 1.5

0

10

20

30

Maximum NE Maximum SW Arealgrenze Zufahrtsstrasse

NO

2-K

onze

ntra

tion

(µg/

m3)

Zunahme der NO2-Immissionen durch H+E

Zusatz H+E

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10.4 Beurteilung nach LRV

Die kürzlich wesentlich verschärften vorsorglichen Emissionsgrenzwerte der LRV für das Heizkraftwerk sowie die Abluft der Hobelmaschinen werden mit Hilfe technischer Massnah-men eingehalten und werden vom Lieferanten der Anlagen garantiert. Die tatsächlichen Emissionen werden nach Inbetriebnahme durch Abnahmemessungen überprüft. Die diffu-sen Emissionen werden durch die vorgesehenen Massnahmen, insbesondere die Ausrüs-tung der mobilen Maschinen mit Partikelfiltern und die Reinigung der freien Arealflächen, ausreichend vorsorglich begrenzt.

Der Immissionsgrenzwert der LRV von 30 µg/m3 für das NO2-Jahresmittel ist heute im Raum Müntschemier mit Immissionen unterhalb von 20 µg/m3 überall sicher eingehalten. Auch beim Feinstaub kann davon ausgegangen werden, dass der Immissionsgrenzwert für das Jahresmittel von 20 µg/m3 überall eingehalten ist.

Durch die zusätzlichen NO2-Immissionen des Vorhabens H+E werden die vorbestehenden Immissionen nur geringfügig erhöht. Nach wie vor werden sie überall unterhalb zwei Dritteln des Grenzwertes verbleiben. Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes für das Jah-resmittel durch das Vorhaben sind somit ausgeschlossen. Die gilt auch für die Feinstaubbe-lastung, welche durch das Vorhaben keine relevante Änderung erfahren wird. 10.5 Ökobilanz und Klimaschutz

Mit der rechtlichen Beurteilung nach LRV werden die Auswirkungen des H+E-Projektes auf die Luft nur lokal und damit nur zum Teil erfasst. Bei einer umfassenderen Bewertung mit-tels einer Ökobilanz wären auch die anderswo durch das Projekt H+E bewirkter Verände-rungen einzubeziehen. Mit der vom geplanten Heizkraftwerk abgegebenen Wärme und Elektrizität kann auf andere Weise erzeugte Energie substituiert werden. Da das neue Heiz-kraftwerk im Vergleich zu kleineren Anlagen tiefere spezifische Emissionen aufweist und zudem die neuen verschärften Emissionsgrenzwerte einhalten muss, würde möglicherweise bei einer vollständigen Bilanzierung der Luftschadstoffe das H+E-Projekt besser abschnei-den als der heutige Zustand.

Die im Biomasse-Heizkraftwerk erzeugte Energie ist CO2-neutral. Da mit diesem zusätzli-chen Energieangebot heute aus fossilen Brennstoffen erzeugte Energie substituiert werden kann, bewirkt das Projekt H+E eine Reduktion der gesamtschweizerischen CO2-Emissionen. Das Vorhaben leistet somit einen namhaften Beitrag zur Erreichung der Re-duktionsziele des Bundesrates zur Erfüllung des Kyoto-Protokolles. Zurzeit wird ausserdem geprüft, ob aus dem Abgas des Heizkraftwerkes CO2 abgeschieden werden kann, welches sich anschliessend in Treibhauskulturen als Dünger verwenden liesse.

„Der Immissionsgrenzwert der LRV für das NO2-Jahresmittel ist im Raum Müntschemier überall si-cher eingehalten.“

„Überschreitungen eines Immissionsgrenzwertes durch das Vorhaben kön-nen ausgeschlossen wer-den.“

„Bei einer vollständigen Bi-lanzierung der Luftschadstof-fe würde das H+E-Projekt möglicherweise besser ab-schneiden als der heutige Zu-stand.“

„Das Vorhaben leistet einen namhaften Beitrag zur Er-reichung der Reduktions-ziele des Bundesrates zur Erfüllung des Kyoto-Protokolles.“

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27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 29 von 34

Autor: Hintermann&Weber / A. Zangger 11.1 Boden

Die Böden im Grossen Moos werden landwirtschaftlich intensiv genutzt. Entwässerungen und Meliorationen machten dies erst möglich. Im Projektperimeter sind kleinflächige Unter-schiede bezüglich des Untergrundes wahrzunehmen, was auf zwei unterschiedliche Boden-typen zurückzuführen ist: Der überwiegende Teil des Untergrundes am vorgesehenen Standort ist organisch und tendiert zur stellenweisen Vernässung. Der östliche Bereich des Projektperimeters besteht aus grundnassen, hauptsächlich mineralischen Böden. Aufgrund ihrer Zusammensetzung sind die Böden für die landwirtschaftliche Nutzung unterschiedlich gut geeignet. Heute werden sie vor allem im Gebiet angrenzend an den Staatswald als Grünlandflächen bewirtschaftet. Beim Bau des Werkes H+E wird der Oberboden gemäss den rechtlichen Vorgaben abgeschält und weiter verwendet. Es ist denkbar, dass abge-schälter Oberboden eingesetzt werden kann, um andere, derzeit weniger fruchtbare Land-wirtschaftsflächen aufzuwerten. 11.2 Natur

Im Kantonalen Landschaftsentwicklungskonzept ist die Ebene des Grossen Mooses ins-gesamt als „Aufwertungsgebiet“ bezeichnet. Verschiedene Planungen konkretisieren Ziele und Massnahmen für Teilgebiete. Seit einigen Jahren werden die Arbeiten vor allem durch die Stiftung „Biotopverbund Grosses Moos“ koordiniert. Die mit grossem Engagement aus-geführten ökologischen Aufwertungen (u.a. mit Unterstützung des „Fonds Landschaft Schweiz“) wie auch die Ausgleichsmassnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der T10 richten sich nach diesen Planungen. Ein zentrales Thema ist dabei die Vernetzung der na-turnahen Flächen untereinander. Der Staatswald westlich des Projektareals mit den östlich vorgelagerten Landwirtschaftsflächen ist ein solcher, gemäss Natur- und Heimatschutzge-setz schützenswerter Vernetzungskorridor, in erster Linie für Grossäuger. Im Übrigen ist der Staatswald als Wildeinstandsgebiet bekannt und beherbergt bemerkenswerte Vogelarten wie zum Beispiel Pirol und Turteltauben. Der Waldrand wurde nach Osten hin stufig gestal-tet, um einen ökologisch wertvollen Übergang zum Landwirtschaftsland zu schaffen. Auf dem Landwirtschaftsland selber finden sich neu geschaffene Ausgleichsflächen, darunter ein kleines Feuchtgebiet mit Vorkommen geschützter Pflanzen und Tiere. Auf der Ostseite grenzt der Projektperimeter an den Tschuggermattenkanal. Dieser Entwässerungskanal ist ebenfalls Teil des Biotopverbundsystems und wurde in den vergangenen Jahren saniert und ökologisch aufgewertet. Im Zonenplan der Gemeinde Müntschemier ist er als Schutzobjekt eingetragen.

Der Bau des Werkes H+E hat zwei wesentliche Auswirkungen: Erstens wird der Verbin-dungskorridor beeinträchtigt, wobei auch mit erheblichen Störungen im verbleibenden Waldstreifen durch den Industriebetrieb und die Zufahrt zum Werk zu rechnen ist. Zweitens gehen die neu geschaffenen Ausgleichsflächen und damit Lebensräume geschützter Pflan-zen und Tiere verloren. Bei der Projektierung sind somit entsprechende Ersatzmassnahmen zu planen. Dabei ist insbesondere zu analysieren, inwieweit die Vernetzung beim Staats-wald, aber auch bei den Wasserkanälen beeinträchtigt wird. Um mögliche Beeinträchtigun-gen auszugleichen, sind vor allem Massnahmen ausserhalb des Projektperimeters in Be-tracht zu ziehen. Denkbar ist zum Beispiel, an der Westseite des Staatswaldes mit neuen Ausgleichsflächen und einem abgestuften Waldrand die Korridorfunktion zu verbessern.

11 Natur und Landschaft

„Der überwiegende Teil des Untergrundes am vorgese-henen Standort ist orga-nisch und tendiert stellen-weise zur Vernässung. Der östliche Bereich besteht aus grundnassen, haupt-sächlich mineralischen Bö-den.“

„Die Ebene des Grossen Mosses wird als „Aufwer-tungsgebiet“ bezeichnet. Der Staatswald ist als Wildeinstandsgebiet be-kannt und beherbergt be-merkenswerte Vogelarten. Der Tschuggermattenkanal ist ebenfalls Teil des Bio-topverbundsystems und im Zonenplan Müntschemier ist er als Schutzobjekt ein-getragen.“

„Um mögliche Beeinträchti-gungen in der Vernetzung beim Staatswald und bei den Wasserkanälen aus-zugleichen, sind vor allem Massnahmen ausserhalb des Projektperimeters in Betracht zu ziehen.“

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Nebst den eigentlichen Ersatzmassnahmen für beeinträchtige Naturwerte ist mit Massnah-men zu Gunsten des allgemeinen ökologischen Ausgleichs im Umfang von mindestens 10% der beanspruchten Fläche zu rechnen. Solche ökologische Ausgleichsflächen können vor-aussichtlich innerhalb des Projektperimeters realisiert werden.

Die diversen Massnahmen können erst festgelegt werden, wenn alle Auswirkungen des Bauprojektes klar sind (z.B. Zufahrten, Leitungen, etc.). Bei den konkreten Abklärungen und der Suche nach sinnvollen Ersatzmöglichkeiten wird ein enger Kontakt zu den bereits täti-gen Institutionen (Stiftung Biotopverbund Grosses Moos, Gemeinden Müntschemier und Ins) zentral sein. 11.3 Landschaft

Wie im Grossen Moos verbreitet, ist das Landschaftsbild geprägt durch die intensive land-wirtschaftliche Nutzung (Getreide, Gemüsekulturen, teils unter Folie). In der offenen Land-schaft finden sich nur wenig naturnahe Landschaftselemente und zwar v.a. entlang von Ent-wässerungskanälen. Südlich von Müntschemier fällt das scharf begrenzte Waldgebiet mit seiner künstlichen, geometrischen Form auf. Das Projektgebiet liegt leicht abgesetzt von der bestehenden Industriezone südlich des Bahnhofs. Das Vorhaben kommt angrenzend an, respektive teilweise in Waldgebiet zu liegen und ist daher von Westen und Süden nicht di-rekt erkennbar. Vom Dorf Müntschemier sowie von Osten werden die langen Hallen des Werkes als grosses Industriezentrum vor dem Staatsforst gut zu sehen sein. Es entsteht ein für das Grosse Moos aussergewöhnlich grosser Gebäudekomplex. Mit einem geschickt an-gelegten Grüngürtel und teilweise begrünten Dächern ist es möglich, die Bauten teilweise zu kaschieren.

Autor: Tensor AG / M. Hostettler 11.4 Walderhaltung

Das Holzverarbeitungszentrum, welches insgesamt eine Fläche von rund 21 ha aufweist, soll teilweise auch ins Waldareal zu liegen kommen. Aufgrund des Planungsstandes ist es zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich, exakte Angaben über die Waldrodungen und die Ersatzaufforstungen zu machen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Fläche von bis zu 3 ha im Wald liegen wird (Abbildung 1).

„Es entsteht ein für das Grosse Moos grosser Ge-bäudekomplex, der mit ei-nem geschickt angelegten Grüngürtel und teilweise begrünten Dächern teilwei-se kaschiert werden kann.“

„Es wird davon ausgegan-gen, dass eine Fläche bis zu 3 ha des H+E im Waldareal zu liegen kommt.“

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27.12.07 / Rev.11.01.2008 Seite 31 von 34

Abb. 1: Rodungen und Ersatzaufforstungen für das Holzverarbeitungszentrum (schema-tisch, M 1:25'000). Reproduziert mit Bewilligung von swisstopo vom 16. Feb. 07 (JA012151).

Konkret bedeutet dies, dass am westlichen Rand der Anlage der Waldrand über eine Länge von 400 m begradigt wird und der südlichste Teil der Anlage vollständig im Wald zu liegen kommt. Sowohl beim Waldrand als auch beim südlich liegenden Waldstück handelt es sich um Staatswald, welcher im Zuge der beiden Juragewässerkorrektionen geschaffen wurde. Der vorbildlich gestufte Waldrand besteht aus einer einige Meter breiten Strauchschicht und einer hohen Baumschicht. Als Baumarten sind zum Beispiel Esche, Eiche oder Fichte anzu-treffen. Beim südlich betroffenen Waldstück handelt es sich um Laubmischwald mit den ver-schiedensten Baumarten (Eiche, Ahorn, Esche, Strobe, Fichte und viele Birken). Die schwe-ren und durchnässten Böden lassen kaum eine ausgesprochene Holzproduktion zu. Stel-lenweise ist der Wald auch stark aufgelöst und die Brombeere beherrscht die Krautschicht. Auf vernässten Standorten verjüngt sich die Birke natürlich.

Für die beiden Rodungen soll ausschliesslich Realersatz nach Art. 7 Abs. 1 des Waldgeset-zes (WaG) westlich angrenzend an den bestehenden Staatswald geschaffen werden. Für die Ersatzaufforstung, welche zurzeit noch nicht projektiert und daher in Abbildung 1 nur schematisch dargestellt ist, soll eine landwirtschaftlich genutzte Fläche aufgeforstet werden. Vermutlich werden zuerst ein Vorwald und danach ein Laubwald bestehend aus Stieleichen

„Am westlichen Rand der Anlage wird der Waldrand über eine Länge von 400 m begradigt und der südlichs-te Teil der Anlage kommt vollständig im Wald zu lie-gen. Dabei handelt es sich um Staatswald.“

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und eventuell weiteren Baumarten angepflanzt. Als Ersatz für den verloren gehenden ge-stuften Waldrand soll der neue Wald wiederum gestuft ausgebildet werden (was auf dieser Seite des Staatswaldes heute noch nicht der Fall ist).

Rodungen sind verboten und werden nur nach einer Interessenabwägung und bei gleichzei-tigem Erfüllen von vier Voraussetzungen bewilligt (Art. 5 WaG). Angesichts der bisher nur grob festgelegten projektintegrierten Massnahmen können zum heutigen Zeitpunkt jedoch weder Aussagen zur späteren Interessenabwägung noch Nachweise betreffend den vier zu erfüllenden Voraussetzungen geliefert werden.

Die Nutzungsplanung und die Umweltberichterstattung werden Hinweise zur Berücksichti-gung des Natur- und Heimatschutzes (Abs. 4), zur sachlichen Erfüllung der raumplaneri-schen Voraussetzungen (Abs. 2 lit. b) und zur Gefährdung der Umwelt (Abs. 2 lit. c) liefern. Im Rahmen des eigentlichen Rodungsdossier wird es zur Hauptsache um den Nachweis der relativen Standortgebundenheit gehen (Abs. 2 lit. a). Dieser wird auf zwei Ebenen ge-führt werden müssen: Einerseits ist anhand einer Standortevaluation zu zeigen, weshalb der Standort Müntschemier für die Errichtung eines Holzverarbeitungszentrum geeignet ist. Eine solche wurde im Sommer 2007 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kan-tons Bern durchgeführt. Sie ist allerdings momentan noch nicht öffentlich zugänglich. An-derseits gilt es auch den Nachweis zu führen, weshalb das Layout der Anlage zwangsläufig respektive nach Abwägung verschiedenster Beurteilungskriterien zu Waldrodungen im Um-fang von bis zu 3 ha führt. Sowohl die durch den Kanton zu führende übergeordnete Stand-ortevaluation als auch die durch die Bauherrschaft zu führende Layoutdiskussion sind paral-lel und zusammen mit der Nutzungsplanung zu verfassen.

„Für die Ersatzaufforstung soll eine landwirtschaftlich genutzte Fläche aufgefors-tet werden.“

„Rodungen sind verboten und werden nur nach einer Interessenabwägung und bei gleichzeitigem Erfüllen von vier Voraussetzungen bewilligt.“

„Die Nutzungsplanung und die Umweltberichterstat-tung werden Hinweise zur Berücksichtigung des Na-tur- und Heimatschutzes, zur sachlichen Erfüllung der raumplanerischen Voraus-setzungen und zur Gefähr-dung der Umwelt liefern.“

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Autor: bfb ag / H. Ingold 12.1 Einnahmen

Anschlussgebühren Auf Grund der Projektparameter sind für Wasser (BW270 / 500’000m³), Abwasser (BW270) und Bewilligungen ca. CHF 130’000.- prognostiziert. Verbrauchsgebühren Die jährlichen Verbrauchsgebühren werden auf Grund der Projektparameter (Wasser 42 m³/d, Abwasser 30m³/d) auf CHF 35'000.- prognostiziert. Steuern Es wird ausdrücklich auf jegliche Steuervergünstigungen sowie Förderbeiträge der Kt. Wirt-schaftsförderung verzichtet. Die Geltendmachung ordentlicher Subventionsbeiträgen wie für die Bahnerschliessung, ggf. Alternativenergie und Fernwärme werden jedoch vorbehalten. Für die ersten fünf Jahre nach der Inbetriebnahme ist mit der Gemeinde über einen garan-tierten Steuerertrag noch zu verhandeln, damit der Gemeinde entsprechende finanzielle Mit-tel für ggf. unvorhergesehene dringende Investitionen, die aus H+E erforderlich sind, im voraus und angemessen zur Verfügung stehen. Diese Zusage ist in den Businessplänen H+E über einen entsprechenden Abschreibungsmodus in Absprache mit den Steuerbehör-den zu berücksichtigten. Die ordentliche Steuererhebung erfolgt auf Grund des effektiven Geschäftsverlaufes jährlich. Ein Teil des Baufeldes liegt auf der Gemarkung Ins. Eine diesbezügliche Regelung der Steuerausscheidung ist Sache des Kantons, 12.2 Ausgaben

Sämtliche Erschliessungskosten, die in einem direkten Zusammenhang mit H+E entstehen (siehe Pkt. 12.1) werden weitgehend von den Investoren übernommen. Die Bahnunterführung „Rebenweg“ steht nicht im Zusammenhang H+E. Deshalb wurde kei-ne Kostenbeteiligung berücksichtigt. Eine angemessene Kostenbeteiligung muss gegebe-nenfalls über eine übergeordnete Auflage Perimeterbeitrag zu einem späteren Zeitpunkt ge-regelt werden. Erschliessung Strassenverkehr Die Kosten für den Anschluss West (ab Kreisel Ins) inkl. Bahnquerung in der Höhe von CHF 2'600’000.- gehen zu Lasten des Projektes H+E. Falls dieser Anschluss später Richtung Osten weitergeführt wird und davon weitere Betriebe den Nutzen davon ziehen können, soll über einen „Perimeterbeitrag“ z.G. H+E verhandelt werden. Eine Realisierung des Anschlusses Ost hängt von der Entwicklung in Bezug auf allfällige Folgebetriebe ab. Bei einer Realisierung müsste auch hier über einen „Perimeterbeitrag“ z.L. H+E verhandelt werden. Dieser Kostenanteil ist vorsorglich in die Kostenbetrachtung aufzunehmen

12 Öffentlicher Haushalt

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Elektro Die BKW hat auf unsere Anfrage drei Anschlussvarianten geprüft. Ein Variantenentscheid ist noch nicht gefällt worden. Dieser ist in der nächsten Projektphase zu generieren. Bei der heute kommunizierten Anschlussvariante wird ein Anschlussbetrag z.L. H+E zwischen CHF 2.5 und 3.0 Mio diskutiert. In Zusammenhang Stromliberalisierung ab 01.01.2008 ist davon auszugehen, dass diese Kosten vollumfänglich von einer neuen Trägergesellschaft auf Bundesebene übernommen werden, d.h. dass auf dieser Basis (Stromlieferung/Stromabnahme aus AKW) anfangs 2008 verbindlich verhandelt werden muss. Wasser Die Erstellungskosten für den Wasseranschluss ab WARE-Leitung wurden auf CHF 500'000.- geschätzt. Diese Kosten werden vorerst von den Investoren übernommen. Falls bei einer Erweiterung der Industriezone weitere Betriebe von diesem Anschluss profitieren, ist über einen „Perimeterbeitrag“ z.G. H+E zu verhandeln (später Umlage auf zusätzliche Bauflächen => Vorinvestition). ARA / Abwasser Das anfallende „häusliche“ Abwasser von insgesamt max. 30 m3 pro Tag kann nach heuti-gen Erhebungen in das bestehende Leitungsnetz abgeführt werden. Die Anschlussleitung ist Sache der Verursacher und wird mit Fr. 350'000.- (inkl. Schachtbauwerke und Pumpsta-tionen) veranschlagt. Schluss des Berichtes