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Webinar 18.11.2021 HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ DAS SOLLTEN UNTERNEHMEN JETZT ZUR KOMMENDEN WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE WISSEN.

HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

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Page 1: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

Webinar 18.11.2021

HINWEISGEBER-SCHUTZGESETZ

DAS SOLLTEN UNTERNEHMEN JETZT ZUR KOMMENDEN WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE WISSEN.

Page 2: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

2

IHRE REFERENTEN

Neele WedeleitContent Manager

Euler Hermes Deutschland

Moderation

RĂźdiger KirschGlobal Fidelity Expert

Euler Hermes Deutschland

Jesko TrahmsRechtsanwalt, Partner, Fachanwalt fĂźr Strafrecht

BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Page 3: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

HINWEISGEBERSCHUTZGESETZDas sollten Unternehmen jetzt zur kommenden Whistleblower-Richtlinie wissenJesko Trahms

Page 4: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

Ihr Referent

Landaubogen 10

81373 MĂźnchen Telefon: +49 89 74325-234

Mobil: +49 173 3091491Mail: [email protected]

JESKO TRAHMS

Rechtsanwalt

Fachanwalt fĂźr Strafrecht

2

Page 5: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

3

WorĂźber wollen wir heute sprechen?

Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens und deren Inhalte (EU-Richtlinie und Referentenentwurf)?

Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf Unternehmen?

Was ist der Sinn und Nutzen von Hinweisgebersystemen?

Erfahrungen aus der Praxis

Hinweise fĂźr praktikable LĂśsungen

3

Page 6: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

4

Politische Diskussion Anonymes Hinweisgeberportal fßr Finanzämter

4

Quellen: Badische Zeitung

GrĂźnen-Minister Danyal Bayaz fĂźhrt Steuer-Stasi ein *** BILDplus Inhalt *** - Politik Inland - Bild.de

Kritik an Baden-WĂźrttemberg : Meldeplattform fĂźr SteuersĂźnder geht online - n-tv.de

Page 7: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

5Quelle:Anzeigen mĂźssen immer noch gut begrĂźndet sein - SĂźdwest - Badische Zeitung (badische-zeitung.de)

5

BDO Legal zu aktueller politischer Diskussion

Page 8: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

6

Hinweisgebersysteme in der EU – Regel oder Ausnahme?

Laut einer Studie der HTW Chur

(2019) verfĂźgten lediglich 55% der

befragten Unternehmen Ăźber

eingerichtete Meldestellen.Quelle: https://www.compliance-manager.net/fachartikel/grosser -

nachholbedarf-bei-internen-hinweisgebersystemen-222960194

Quelle: EU Whistleblower Report_final_3 (transparencycdn.org)

6

Page 9: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

7

Sinn und Nutzen von Hinweisgebersystemen

Missbrauch des Meldesystems ist in

Deutschland die absolute Ausnahme!

Erfahrungen aus der (eigenen) Praxis

Kategorien der Meldungen:

- „HR-Related“, Beispiele: Mobbing durch

Vorgesetze oder andere Mitarbeiter,

Verstoß gegen arbeits(-vertragliche)

Bestimmungen, etc.

- Rechtswidriges (strafbares) Verhalten von

Mitarbeitern und Dritten Quelle: https://www.business-keeper.com/wissen/bkms-benchmarking-report

7

Voraussetzung fĂźr Akzeptanz bei den Mitarbeitern

ist die richtige Kommunikation!

Page 10: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

8

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Hinweisgebersystem…

Hinweisgebersystem vs. Unternehmenskultur?

... fÜrdert das Image bei den Beschäftigten, Geschäftspartnern und

der Öffentlichkeit als ethisches und integres Unternehmen;

... schĂźtzt die Hinweisgeber und betroffenen Personen;

... ermÜglicht Aufklärung von unternehmensbezogenem

Fehlverhalten sowie die Entdeckung von sogenannten

Innentätern;

... schßtzt das Unternehmen vor finanziellen Schäden und

Reputationsverlust;

... sorgt fĂźr eine interne Behandlung der gemeldeten Themen; das

Unternehmen bleibt „Herr des Verfahrens“.

8

... dient den Mitarbeitern als „Kummerkasten“;

Page 11: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

9

Hinweise fßhren zur Entdeckung von Innentätern!

9

Quellen: Frankfurter Rundschau

Versicherungen - Mit dem BetrĂźger unter einem Dach - Wirtschaft - SZ.de (sueddeutsche.de)

Diebstahl bei der Arbeit: So viel Geld kosten kriminelle Mitarbeiter - Mein Geld - Bild.de

Page 12: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

10

Ziel: Schutz des Hinweisgebers

EinfĂźhrung gemeinsamer Mindeststandards:

− Höheres Schutzniveau möglich

− Gestaltungsspielraum auf nationaler Ebene

Whistleblowing-Richtlinie

(2019)

Kulturwechsel:

Hinweise von Mitarbeitern werden durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefĂśrdert

Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz

(Nov. 2020)

Ablauf der Umsetzungsfrist

(17.12.2021)

Interner Entwurf des BMJV

Bis heute kein vom Ministerium verĂśffentlichter Referentenentwurf eines HinSchG (aber im Internet zu finden)

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Frist fĂźr die Umsetzung in nationales Recht

Beginn der Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen fĂźr bestimmte Unternehmen und Ăśffentliche Stellen

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Page 13: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

11

FĂźr wen und ab wann ist das HinSchG anwendbar? Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Bei mehr als 50 Beschäftigten unabhängig vom Jahresumsatz

Unabhängig von Rechtsform

Unabhängig von der Branche

Unternehmen in der Finanzdienstbranche ohne Ausnahme

Besonderheit:

Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten kÜnnen sich ihre

Ressourcen fĂźr die Entgegennahme und Untersuchung von

Hinweisen teilen.

Gilt hier der konzernrechtliche Unternehmensbegriff?

Übergangsfrist bis spätestens zum 17.12.2023.

Private Unternehmen

Alle juristischen Personen des Ăśffentlichen Rechts.

Ausnahme mĂśglich fĂźr:

− Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.

− Öffentliche Stellen mit weniger als 50 Beschäftigten.

Besonderheiten:

Regelungen im Landesrecht:

− Gemeinden können interne Kanäle teilen.

− Meldekanäle dürfen von gemeinsamen Behördendiensten

betrieben werden.

Öffentliche Stellen

Handlungsbedarf: Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems noch in diesem Jahr!

11

Page 14: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

121212

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hinweisgeber/in

Interner Meldekanaldes Unternehmens Externe Meldestellen bei BehĂśrden

Beschäftigte oder externe Dritte

Schaffung von Anreizen, damit

Beschäftigte (zunächst) intern

melden

BfDI oder BaFin bei

bestimmten Meldefällen

Offenlegung

z.B. Medien, soziale Netzwerke

In Ausnahmefällen direkte

Offenlegung mĂśglich

12

An wen kann gemeldet werden?

Page 15: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

13

Gesetzliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme

Einrichtung eines internen Meldekanals fßr Beschäftigte

optional: fßr externe Dritte, die im beruflichen Kontakt zum Unternehmen stehen, insbes. Beschäftigte von Geschäftspartnern

Vorhaltung folgender MeldemĂśglichkeiten: schriftlich, mĂźndlich und/oder persĂśnlich

Umfassende Dokumentationspflicht der Meldungen

„…durch eine Tonaufzeichnung, durch die Zusammenfassung ihres Inhalts in Form eines Vermerks oder durch die

vollständige und genaue Niederschrift des Wortlauts in Form eines Protokolls.“

Erteilung einer Eingangsbestätigung (innerhalb max. 7 Tage) und Information des Hinweisgebers ßber

Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese (innerhalb max. 3 Monate)

13

Page 16: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

14

Gesetzliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme

Oberste Priorität: Gewährleistung der Geheimhaltung der Identität

des Hinweisgebers

der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und

der sonstigen in der Meldung genannten Personen

Verbot von Repressalien zu Lasten des Hinweisgebers (Beweislastumkehr)

Schutz umfasst sämtliche Arbeitnehmer, aber auch Selbständige, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Arbeitnehmer

Sanktionsbewehrung bei Verstößen (Bußgelder), insbes. wenn Meldungen verhindert werden oder dies versucht

wird, wenn die Identität des Hinweisgebers preisgegeben wird, aber auch wenn Meldungen missbräuchlicherfolgen.

Pflicht zur Durchfßhrung von Schulungen und Sicherstellung der Unabhängigkeit der mit den Aufgaben

einer internen Meldestelle beauftragten Personen

14

Page 17: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

15

Das Hinweisgeberschutzgesetz in der politischen Diskussion

Quelle: Whistleblower-Gesetz: CDU/CSU streiten um Whistleblower-Schutz (handelsblatt.com)

15

Was darf gemeldet werden?

Page 18: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

16

Spannungsfeld Arbeitsrecht

Gleichermaßen Schutz bei Nutzung interner und

externer Meldekanäle

− entgegen bisheriger Rechtslage

Zutreffende Information oder Gutgläubigkeit

Motivation des Hinweisgebers irrelevant

− entgegen bisheriger Rechtslage

Schutz des am Rechtsverstoß Beteiligten

− keine befreiende Selbstanzeige

Verbot von Repressalien

16

Page 19: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

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Spannungsfeld Arbeitsrecht

Verbot von Repressalien

− Repressalien als „Benachteiligung“ definiert

− Kündigung und Versetzung als

Hauptanwendungsfälle

− aber z.B. möglicherweise auch Nichtverlängerung

bei Befristung

Schadensersatzanspruch

− auch Schmerzensgeld

− verschuldensunabhängig

Beweislastumkehr

Verbot von Repressalien

17

Page 20: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

18

Spannungsfeld Arbeitsrecht

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu

Hinweisgebersystem

− Ausgestaltung des Meldeverfahrens

− elektronisches System

− Meldepflichten

VerknĂźpfung mit sachfremden Forderungen

Einigungsstelle

Mitbestimmung

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Page 21: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

19

Spannungsfeld Datenschutz Datenschutzrechtliche Problemfelder

19

Pflichten zur LĂśschung

− Erforderlichkeit der Daten

− Angemessenheit der Daten

Zugriffsberechtigungen

Weitergabe der Daten im Konzern

Rechte des Betroffenen

− insbesondere Informationspflicht und Auskunftsrecht

− Zielkonflikt mit Ermittlungen

Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage

− klare Regelungen treffen

− Vorgaben der DSGVO

Orientierungshilfe der Datenschutzbeauftragten der Länder

Page 22: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

20

Spannungsfeld Datenschutz

20

Quelle: 20181114_oh_whistleblowing_hotlines.pdf (datenschutzkonferenz-online.de)

Page 23: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

21

Unser Angebot zur LĂśsung

* Produktblatt ebenfalls in englischer und tßrkischer Sprache erhältlich

Page 24: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

WIR INFORMIEREN SIE PERSÖNLICH –SPRECHEN SIE UNS GERNE AN!

BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist rechtlich selbständiger

Kooperationspartner der BDO AG WirtschaftsprĂźfungsgesellschaft. BDO AG WirtschaftsprĂźfungsgesellschaft, eine

Aktiengesellschaft deutschen Rechts, ist Mitglied von BDO International Limited, einer br itischen Gesellschaft mit

beschränkter Nachschusspflicht, und gehÜrt zum internationalen BDO Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen.

BDO ist der Markenname fĂźr das BDO Netzwerk und fĂźr jede der BDO Mitgliedsfirmen.

Page 25: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

23

Ihre Ansprechpartner

23

Landaubogen 10

81373 MĂźnchen

Telefon: +49 89 74325-234

Mobil: +49 173 3091491

Mail: [email protected]

JESKO TRAHMSRechtsanwalt,

Fachanwalt fĂźr

Strafrecht

DR. CORA KELLERRechtsanwältin

MANFRED

HACK,

LL.M.

Rechtsanwalt

DR. ANDY BREITNERRechtsanwalt

Fachanwalt fĂźr

Strafrecht

Fuhlentwiete 12

20355 Hamburg

Telefon: +49 40 30293-676

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Hanauer Landstraße 115

60314 Frankfurt

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60314 Frankfurt

Telefon: +49 69 95941-579

Mobil: +49 1522 9767695

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CANSUULUDAGRechtsanwältin

Page 26: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

SCHÄDEN DURCH EIGENE MITARBEITER

Page 27: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

TYPISCHE SCHADENSTIFTER

Aus der eigenen Firma

Länger als 6 Jahre im Unternehmen

Männlich

30 bis 50 Jahre alt

Gebildet und in gehobener Position

Arbeitet viel und bis in die späten Abendstunden

Page 28: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

HÄUFIGSTE URSACHE FÜR

VERTRAUENSSCHÄDEN

• Umstrukturierung und fortschreitende Dezentralisierung

• Bündelung von Funktionen im Arbeitsprozess bzw. Geschäftsabläufen

• Rationalisierung der EDV (Electronic-Banking/-Cash), Abbau von Kontrollinstanzen

• Neue technischen Möglichkeiten, insbesondere Internet und stärkere Vernetzung

• Hohe Mitarbeiterfluktuation

Page 29: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

MOTIVATION UND RECHTFERTIGUNG

BEIM TÄTER

Private Überschuldung, aufwändiger Lebensstil (Kreditkarten, Ratenkauf etc.)

Enttäuschungen, Frustration und Misserfolg – „eigentlich habe ich das verdient“

Abhängigkeiten

Spielsucht von Mitarbeitern

Geltungssucht

Familiäre Probleme, sozialer Erwartungsdruck

Page 30: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

ALARMZEICHEN

beim Täter/Mitarbeiterim Unternehmen

• Differenzen bei der Inventur

• Auffällige Postrückläufe

• Ungewöhnliche

Geschäftszunahme oder Verluste

• Unvollständige Dokumentation

von Geschäftsvorfällen

• Plötzliche, unerklärliche Kündigung

• selten oder immer nur sehr kurzer

Urlaub

• teure Hobbys oder hoher

Lebensstandard

• pflegt ungewöhnlich intensive

Beziehungen zu Kunden

Page 31: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

WO UND WIE ENTSTEHEN SCHÄDEN

DURCH INNENTÄTER?

• Dezentrale

Organisation-

strukturen –

Tochtergesell-

schaften im In-

und Ausland

• Buchhaltung

• Kasse

• Inkasso

• Logistik

• Transport

• Beschaffung

• Kollusives

Zusammenwirken

Bsp. Mitarbeiter

mit Kunden,

Lieferanten

• Preisabsprachen

• Schwarzgeld

Page 32: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

PrĂźfung der betrieblichen Prozesse auf mĂśgliche Schwachstellen

ErhĂśhte Wachsamkeit bei der Kommunikation Ăźber E-Mail

(Links, Anhänge, geänderte Ansprechpartner/Vorstand)

Besondere Vorsicht bei der Nutzung von Apps und sozialen Netzwerken

Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter

DAS KÖNNEN SIE TUN, UM IHR

UNTERNEHMEN ZU SCHÜTZEN!

Page 33: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

PRÄVENTION

Vier-Augen-Prinzip konsequent umsetzen

Gutes Betriebsklima und offene Gesprächskultur fÜrdern!

Compliance-Management-System implementieren

„Fraud Alerts“: Regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden

Kein Kontrollvakuum bei Tochtergesellschaften im In- und Ausland zulassen

Bei der Besetzung exponierter Positionen polizeiliches FĂźhrungszeugnis verlangen, insbesondere fĂźr hochrangige Funktionen der Finanzbuchhaltung

Page 34: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

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WARUM EINE VERTRAUENSSCHADEN-

VERSICHERUNG?

51%

53%

75%

28%

26%

13%

2015

2017

2019

Betroffen Vermutlich betroffenQuellen:

*KPMG in „KPMG-Studie: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020“ unter https://home.kpmg/de/de/home/media/press-releases/2020/08/kpmg-studie-wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2020.html , abgerufen am 02.03.2021

** KMPG in „KPMG-Studie: Im Spannungsfeld Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020“ unter: https://assets.kpmg/content/dam/kpmg/de/pdf/Themen/2020/08/studie-im-spannungsfeld-wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2020.pdf, abgerufen am 02.03.2021

***Bitkom in „Spionage, Sabotage und Datendiebstahl – Wirtschaftsschutz in der vernetzten Welt – Studie 2020“ unter https://www.bitkom.org/sites/default/files/2020-02/200211_bitkom_studie_wirtschaftsschutz_2020_final.pdf, abgerufen am 02.03.2021 & 29.03.2021

Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage***:

Rund jedes dritte Unternehmen war in den letzten zwei Jahren von Wirtschaftskriminalität betroffen*.

Mehrheitlich werden wirtschaftskriminelle Handlungen von internen Personen verĂźbt.

Externe, nicht zum jeweiligen Unternehmen gehĂśrende Personen, spielen mit 47 % eine kleinere Rolle**.

Weiter auf dem Vormarsch ist das sogenannte Social Engineering. Mehr als jedes fĂźnfte Unternehmen

(22 %) war davon analog betroffen, 15 % digital***.

Page 35: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

10

SCHUTZ VOR VERUNTREUUNG –

DIE GRUNDDECKUNG

Schäden durch

Vertrauenspersonen

Unmittelbare Schäden durch

vorsätzliche unerlaubte

Handlungen durch

• eigene Mitarbeiter

• Geschäftsführer,

Vorstandsmitglieder,

Aufsichts-, Verwaltungs-

und Beiräte bis 30%

Beteiligung am

Unternehmen

• Zeitarbeitskräfte

• beauftragte Personen, die

auf dem Betriebsgelände

tätig sind

• EDV-Dienstleister, die mit

Installation, Wartung &

Betreuung von Hard- und

Software beauftragt sind

• beauftragte

Rechtsanwälte,

WirtschaftsprĂźfer und

Steuerberater

Schäden durch

Dritte

• Raub aus verschlossenem

Tresor / Bankschließfach

oder aus Gewahrsam einer

Vertrauensperson

• Diebstahl aus

verschlossenem Tresor /

Bankschließfach

• Betrug mittels gefälschter

Zahlungsmittel, Schecks oder

Wechsel

• Betrug mittels gefälschter

Anweisung, Bestellung oder

Rechnung, aufgrund derer

eine Vertrauensperson eine

Zahlung oder Warenlieferung

fĂźr ein versichertes

Unternehmen ausgefĂźhrt hat

Zielgerichtete

Eingriffe in die EDV

(Hackerschäden)

• unmittelbare Schäden durch

zielgerichtete Eingriffe in

die eigene EDV oder die EDV

eines beauftragten

Dienstleisters (Cloud), auch

ohne Bereicherungsabsicht

• Entschädigung in Höhe der

Wiederherstellungskosten

bei Verlust von Daten

• Schäden durch

Überweisung nach

Ausspähen und Missbrauch

von Benutzerzugangsdaten

• Folgeschäden aufgrund

behĂśrdlicher Beweis-

sicherung nach einem

Hackerangriff

Vertragsstrafen &

Kosten

• Kosten zur Fortführung des

Geschäftsbetriebs, fßr 6

Monate nach Schadeneintritt

• Kosten zur Minderung von

Reputationsschäden

• Vertragsstrafen ausgelöst

durch einen Versicherungs-

fall

• interne und externe

Schadenermittlungs- und

Rechtsverfolgungskosten

bis zu 50% der Ver-

sicherungssumme

Page 36: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

11

WIR BEANTWORTEN IHRE FRAGEN.

Fragen kĂśnnen Sie Ăźber

die Chatfunktion stellen.

Page 37: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA

www.eh-cybercrime.de

• Checklisten

• Ratgeber

• Videoserie

• Betrugsszenarien

• Aktuelle Presseartikel

Page 38: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

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Page 39: HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ

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14

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren persĂśnlichen

Ansprechpartner bei Euler Hermes oder an:

Tel.: 040 / 8834 3536

E-Mail: [email protected]