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Webinar 18.11.2021
HINWEISGEBER-SCHUTZGESETZ
DAS SOLLTEN UNTERNEHMEN JETZT ZUR KOMMENDEN WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE WISSEN.
2
IHRE REFERENTEN
Neele WedeleitContent Manager
Euler Hermes Deutschland
Moderation
RĂźdiger KirschGlobal Fidelity Expert
Euler Hermes Deutschland
Jesko TrahmsRechtsanwalt, Partner, Fachanwalt fĂźr Strafrecht
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
HINWEISGEBERSCHUTZGESETZDas sollten Unternehmen jetzt zur kommenden Whistleblower-Richtlinie wissenJesko Trahms
Ihr Referent
Landaubogen 10
81373 MĂźnchen Telefon: +49 89 74325-234
Mobil: +49 173 3091491Mail: [email protected]
JESKO TRAHMS
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂźr Strafrecht
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WorĂźber wollen wir heute sprechen?
Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens und deren Inhalte (EU-Richtlinie und Referentenentwurf)?
Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf Unternehmen?
Was ist der Sinn und Nutzen von Hinweisgebersystemen?
Erfahrungen aus der Praxis
Hinweise fĂźr praktikable LĂśsungen
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4
Politische Diskussion Anonymes Hinweisgeberportal fßr Finanzämter
4
Quellen: Badische Zeitung
GrĂźnen-Minister Danyal Bayaz fĂźhrt Steuer-Stasi ein *** BILDplus Inhalt *** - Politik Inland - Bild.de
Kritik an Baden-WĂźrttemberg : Meldeplattform fĂźr SteuersĂźnder geht online - n-tv.de
5Quelle:Anzeigen mĂźssen immer noch gut begrĂźndet sein - SĂźdwest - Badische Zeitung (badische-zeitung.de)
5
BDO Legal zu aktueller politischer Diskussion
6
Hinweisgebersysteme in der EU â Regel oder Ausnahme?
Laut einer Studie der HTW Chur
(2019) verfĂźgten lediglich 55% der
befragten Unternehmen Ăźber
eingerichtete Meldestellen.Quelle: https://www.compliance-manager.net/fachartikel/grosser -
nachholbedarf-bei-internen-hinweisgebersystemen-222960194
Quelle: EU Whistleblower Report_final_3 (transparencycdn.org)
6
7
Sinn und Nutzen von Hinweisgebersystemen
Missbrauch des Meldesystems ist in
Deutschland die absolute Ausnahme!
Erfahrungen aus der (eigenen) Praxis
Kategorien der Meldungen:
- âHR-Relatedâ, Beispiele: Mobbing durch
Vorgesetze oder andere Mitarbeiter,
VerstoĂ gegen arbeits(-vertragliche)
Bestimmungen, etc.
- Rechtswidriges (strafbares) Verhalten von
Mitarbeitern und Dritten Quelle: https://www.business-keeper.com/wissen/bkms-benchmarking-report
7
Voraussetzung fĂźr Akzeptanz bei den Mitarbeitern
ist die richtige Kommunikation!
8
Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein HinweisgebersystemâŚ
Hinweisgebersystem vs. Unternehmenskultur?
... fÜrdert das Image bei den Beschäftigten, Geschäftspartnern und
der Ăffentlichkeit als ethisches und integres Unternehmen;
... schĂźtzt die Hinweisgeber und betroffenen Personen;
... ermÜglicht Aufklärung von unternehmensbezogenem
Fehlverhalten sowie die Entdeckung von sogenannten
Innentätern;
... schßtzt das Unternehmen vor finanziellen Schäden und
Reputationsverlust;
... sorgt fĂźr eine interne Behandlung der gemeldeten Themen; das
Unternehmen bleibt âHerr des Verfahrensâ.
8
... dient den Mitarbeitern als âKummerkastenâ;
9
Hinweise fßhren zur Entdeckung von Innentätern!
9
Quellen: Frankfurter Rundschau
Versicherungen - Mit dem BetrĂźger unter einem Dach - Wirtschaft - SZ.de (sueddeutsche.de)
Diebstahl bei der Arbeit: So viel Geld kosten kriminelle Mitarbeiter - Mein Geld - Bild.de
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Ziel: Schutz des Hinweisgebers
EinfĂźhrung gemeinsamer Mindeststandards:
â HĂśheres Schutzniveau mĂśglich
â Gestaltungsspielraum auf nationaler Ebene
Whistleblowing-Richtlinie
(2019)
Kulturwechsel:
Hinweise von Mitarbeitern werden durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefĂśrdert
Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz
(Nov. 2020)
Ablauf der Umsetzungsfrist
(17.12.2021)
Interner Entwurf des BMJV
Bis heute kein vom Ministerium verĂśffentlichter Referentenentwurf eines HinSchG (aber im Internet zu finden)
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Frist fĂźr die Umsetzung in nationales Recht
Beginn der Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen fĂźr bestimmte Unternehmen und Ăśffentliche Stellen
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11
FĂźr wen und ab wann ist das HinSchG anwendbar? Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Bei mehr als 50 Beschäftigten unabhängig vom Jahresumsatz
Unabhängig von Rechtsform
Unabhängig von der Branche
Unternehmen in der Finanzdienstbranche ohne Ausnahme
Besonderheit:
Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten kÜnnen sich ihre
Ressourcen fĂźr die Entgegennahme und Untersuchung von
Hinweisen teilen.
Gilt hier der konzernrechtliche Unternehmensbegriff?
Ăbergangsfrist bis spätestens zum 17.12.2023.
Private Unternehmen
Alle juristischen Personen des Ăśffentlichen Rechts.
Ausnahme mĂśglich fĂźr:
â Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.
â Ăffentliche Stellen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Besonderheiten:
Regelungen im Landesrecht:
â Gemeinden kĂśnnen interne Kanäle teilen.
â Meldekanäle dĂźrfen von gemeinsamen BehĂśrdendiensten
betrieben werden.
Ăffentliche Stellen
Handlungsbedarf: Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems noch in diesem Jahr!
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121212
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Hinweisgeber/in
Interner Meldekanaldes Unternehmens Externe Meldestellen bei BehĂśrden
Beschäftigte oder externe Dritte
Schaffung von Anreizen, damit
Beschäftigte (zunächst) intern
melden
BfDI oder BaFin bei
bestimmten Meldefällen
Offenlegung
z.B. Medien, soziale Netzwerke
In Ausnahmefällen direkte
Offenlegung mĂśglich
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An wen kann gemeldet werden?
13
Gesetzliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme
Einrichtung eines internen Meldekanals fßr Beschäftigte
optional: fßr externe Dritte, die im beruflichen Kontakt zum Unternehmen stehen, insbes. Beschäftigte von Geschäftspartnern
Vorhaltung folgender MeldemĂśglichkeiten: schriftlich, mĂźndlich und/oder persĂśnlich
Umfassende Dokumentationspflicht der Meldungen
ââŚdurch eine Tonaufzeichnung, durch die Zusammenfassung ihres Inhalts in Form eines Vermerks oder durch die
vollständige und genaue Niederschrift des Wortlauts in Form eines Protokolls.â
Erteilung einer Eingangsbestätigung (innerhalb max. 7 Tage) und Information des Hinweisgebers ßber
FolgemaĂnahmen sowie die GrĂźnde fĂźr diese (innerhalb max. 3 Monate)
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14
Gesetzliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme
Oberste Priorität: Gewährleistung der Geheimhaltung der Identität
des Hinweisgebers
der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und
der sonstigen in der Meldung genannten Personen
Verbot von Repressalien zu Lasten des Hinweisgebers (Beweislastumkehr)
Schutz umfasst sämtliche Arbeitnehmer, aber auch Selbständige, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Arbeitnehmer
Sanktionsbewehrung bei VerstĂśĂen (BuĂgelder), insbes. wenn Meldungen verhindert werden oder dies versucht
wird, wenn die Identität des Hinweisgebers preisgegeben wird, aber auch wenn Meldungen missbräuchlicherfolgen.
Pflicht zur Durchfßhrung von Schulungen und Sicherstellung der Unabhängigkeit der mit den Aufgaben
einer internen Meldestelle beauftragten Personen
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Das Hinweisgeberschutzgesetz in der politischen Diskussion
Quelle: Whistleblower-Gesetz: CDU/CSU streiten um Whistleblower-Schutz (handelsblatt.com)
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Was darf gemeldet werden?
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Spannungsfeld Arbeitsrecht
GleichermaĂen Schutz bei Nutzung interner und
externer Meldekanäle
â entgegen bisheriger Rechtslage
Zutreffende Information oder Gutgläubigkeit
Motivation des Hinweisgebers irrelevant
â entgegen bisheriger Rechtslage
Schutz des am RechtsverstoĂ Beteiligten
â keine befreiende Selbstanzeige
Verbot von Repressalien
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Spannungsfeld Arbeitsrecht
Verbot von Repressalien
â Repressalien als âBenachteiligungâ definiert
â KĂźndigung und Versetzung als
Hauptanwendungsfälle
â aber z.B. mĂśglicherweise auch Nichtverlängerung
bei Befristung
Schadensersatzanspruch
â auch Schmerzensgeld
â verschuldensunabhängig
Beweislastumkehr
Verbot von Repressalien
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18
Spannungsfeld Arbeitsrecht
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu
Hinweisgebersystem
â Ausgestaltung des Meldeverfahrens
â elektronisches System
â Meldepflichten
VerknĂźpfung mit sachfremden Forderungen
Einigungsstelle
Mitbestimmung
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Spannungsfeld Datenschutz Datenschutzrechtliche Problemfelder
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Pflichten zur LĂśschung
â Erforderlichkeit der Daten
â Angemessenheit der Daten
Zugriffsberechtigungen
Weitergabe der Daten im Konzern
Rechte des Betroffenen
â insbesondere Informationspflicht und Auskunftsrecht
â Zielkonflikt mit Ermittlungen
Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage
â klare Regelungen treffen
â Vorgaben der DSGVO
Orientierungshilfe der Datenschutzbeauftragten der Länder
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Spannungsfeld Datenschutz
20
Quelle: 20181114_oh_whistleblowing_hotlines.pdf (datenschutzkonferenz-online.de)
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Unser Angebot zur LĂśsung
* Produktblatt ebenfalls in englischer und tßrkischer Sprache erhältlich
WIR INFORMIEREN SIE PERSĂNLICH âSPRECHEN SIE UNS GERNE AN!
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist rechtlich selbständiger
Kooperationspartner der BDO AG WirtschaftsprĂźfungsgesellschaft. BDO AG WirtschaftsprĂźfungsgesellschaft, eine
Aktiengesellschaft deutschen Rechts, ist Mitglied von BDO International Limited, einer br itischen Gesellschaft mit
beschränkter Nachschusspflicht, und gehÜrt zum internationalen BDO Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen.
BDO ist der Markenname fĂźr das BDO Netzwerk und fĂźr jede der BDO Mitgliedsfirmen.
23
Ihre Ansprechpartner
23
Landaubogen 10
81373 MĂźnchen
Telefon: +49 89 74325-234
Mobil: +49 173 3091491
Mail: [email protected]
JESKO TRAHMSRechtsanwalt,
Fachanwalt fĂźr
Strafrecht
DR. CORA KELLERRechtsanwältin
MANFRED
HACK,
LL.M.
Rechtsanwalt
DR. ANDY BREITNERRechtsanwalt
Fachanwalt fĂźr
Strafrecht
Fuhlentwiete 12
20355 Hamburg
Telefon: +49 40 30293-676
Mobil: +49 151 46259693
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Katharina-Heinroth-Ufer 1
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Hanauer LandstraĂe 115
60314 Frankfurt
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Hanauer LandstraĂe 115
60314 Frankfurt
Telefon: +49 69 95941-579
Mobil: +49 1522 9767695
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CANSUULUDAGRechtsanwältin
SCHĂDEN DURCH EIGENE MITARBEITER
TYPISCHE SCHADENSTIFTER
Aus der eigenen Firma
Länger als 6 Jahre im Unternehmen
Männlich
30 bis 50 Jahre alt
Gebildet und in gehobener Position
Arbeitet viel und bis in die späten Abendstunden
HĂUFIGSTE URSACHE FĂR
VERTRAUENSSCHĂDEN
⢠Umstrukturierung und fortschreitende Dezentralisierung
⢠Bßndelung von Funktionen im Arbeitsprozess bzw. Geschäftsabläufen
⢠Rationalisierung der EDV (Electronic-Banking/-Cash), Abbau von Kontrollinstanzen
⢠Neue technischen MÜglichkeiten, insbesondere Internet und stärkere Vernetzung
⢠Hohe Mitarbeiterfluktuation
MOTIVATION UND RECHTFERTIGUNG
BEIM TĂTER
Private Ăberschuldung, aufwändiger Lebensstil (Kreditkarten, Ratenkauf etc.)
Enttäuschungen, Frustration und Misserfolg â âeigentlich habe ich das verdientâ
Abhängigkeiten
Spielsucht von Mitarbeitern
Geltungssucht
Familiäre Probleme, sozialer Erwartungsdruck
ALARMZEICHEN
beim Täter/Mitarbeiterim Unternehmen
⢠Differenzen bei der Inventur
⢠Auffällige Postrßckläufe
⢠UngewÜhnliche
Geschäftszunahme oder Verluste
⢠Unvollständige Dokumentation
von Geschäftsvorfällen
⢠PlÜtzliche, unerklärliche Kßndigung
⢠selten oder immer nur sehr kurzer
Urlaub
⢠teure Hobbys oder hoher
Lebensstandard
⢠pflegt ungewÜhnlich intensive
Beziehungen zu Kunden
WO UND WIE ENTSTEHEN SCHĂDEN
DURCH INNENTĂTER?
⢠Dezentrale
Organisation-
strukturen â
Tochtergesell-
schaften im In-
und Ausland
⢠Buchhaltung
⢠Kasse
⢠Inkasso
⢠Logistik
⢠Transport
⢠Beschaffung
⢠Kollusives
Zusammenwirken
Bsp. Mitarbeiter
mit Kunden,
Lieferanten
⢠Preisabsprachen
⢠Schwarzgeld
PrĂźfung der betrieblichen Prozesse auf mĂśgliche Schwachstellen
ErhĂśhte Wachsamkeit bei der Kommunikation Ăźber E-Mail
(Links, Anhänge, geänderte Ansprechpartner/Vorstand)
Besondere Vorsicht bei der Nutzung von Apps und sozialen Netzwerken
Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
DAS KĂNNEN SIE TUN, UM IHR
UNTERNEHMEN ZU SCHĂTZEN!
PRĂVENTION
Vier-Augen-Prinzip konsequent umsetzen
Gutes Betriebsklima und offene Gesprächskultur fÜrdern!
Compliance-Management-System implementieren
âFraud Alertsâ: RegelmäĂige Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden
Kein Kontrollvakuum bei Tochtergesellschaften im In- und Ausland zulassen
Bei der Besetzung exponierter Positionen polizeiliches FĂźhrungszeugnis verlangen, insbesondere fĂźr hochrangige Funktionen der Finanzbuchhaltung
9
WARUM EINE VERTRAUENSSCHADEN-
VERSICHERUNG?
51%
53%
75%
28%
26%
13%
2015
2017
2019
Betroffen Vermutlich betroffenQuellen:
*KPMG in âKPMG-Studie: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020â unter https://home.kpmg/de/de/home/media/press-releases/2020/08/kpmg-studie-wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2020.html , abgerufen am 02.03.2021
** KMPG in âKPMG-Studie: Im Spannungsfeld Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020â unter: https://assets.kpmg/content/dam/kpmg/de/pdf/Themen/2020/08/studie-im-spannungsfeld-wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2020.pdf, abgerufen am 02.03.2021
***Bitkom in âSpionage, Sabotage und Datendiebstahl â Wirtschaftsschutz in der vernetzten Welt â Studie 2020â unter https://www.bitkom.org/sites/default/files/2020-02/200211_bitkom_studie_wirtschaftsschutz_2020_final.pdf, abgerufen am 02.03.2021 & 29.03.2021
Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage***:
Rund jedes dritte Unternehmen war in den letzten zwei Jahren von Wirtschaftskriminalität betroffen*.
Mehrheitlich werden wirtschaftskriminelle Handlungen von internen Personen verĂźbt.
Externe, nicht zum jeweiligen Unternehmen gehĂśrende Personen, spielen mit 47 % eine kleinere Rolle**.
Weiter auf dem Vormarsch ist das sogenannte Social Engineering. Mehr als jedes fĂźnfte Unternehmen
(22 %) war davon analog betroffen, 15 % digital***.
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SCHUTZ VOR VERUNTREUUNG â
DIE GRUNDDECKUNG
Schäden durch
Vertrauenspersonen
Unmittelbare Schäden durch
vorsätzliche unerlaubte
Handlungen durch
⢠eigene Mitarbeiter
⢠Geschäftsfßhrer,
Vorstandsmitglieder,
Aufsichts-, Verwaltungs-
und Beiräte bis 30%
Beteiligung am
Unternehmen
⢠Zeitarbeitskräfte
⢠beauftragte Personen, die
auf dem Betriebsgelände
tätig sind
⢠EDV-Dienstleister, die mit
Installation, Wartung &
Betreuung von Hard- und
Software beauftragt sind
⢠beauftragte
Rechtsanwälte,
WirtschaftsprĂźfer und
Steuerberater
Schäden durch
Dritte
⢠Raub aus verschlossenem
Tresor / BankschlieĂfach
oder aus Gewahrsam einer
Vertrauensperson
⢠Diebstahl aus
verschlossenem Tresor /
BankschlieĂfach
⢠Betrug mittels gefälschter
Zahlungsmittel, Schecks oder
Wechsel
⢠Betrug mittels gefälschter
Anweisung, Bestellung oder
Rechnung, aufgrund derer
eine Vertrauensperson eine
Zahlung oder Warenlieferung
fĂźr ein versichertes
Unternehmen ausgefĂźhrt hat
Zielgerichtete
Eingriffe in die EDV
(Hackerschäden)
⢠unmittelbare Schäden durch
zielgerichtete Eingriffe in
die eigene EDV oder die EDV
eines beauftragten
Dienstleisters (Cloud), auch
ohne Bereicherungsabsicht
⢠Entschädigung in HÜhe der
Wiederherstellungskosten
bei Verlust von Daten
⢠Schäden durch
Ăberweisung nach
Ausspähen und Missbrauch
von Benutzerzugangsdaten
⢠Folgeschäden aufgrund
behĂśrdlicher Beweis-
sicherung nach einem
Hackerangriff
Vertragsstrafen &
Kosten
⢠Kosten zur Fortfßhrung des
Geschäftsbetriebs, fßr 6
Monate nach Schadeneintritt
⢠Kosten zur Minderung von
Reputationsschäden
⢠Vertragsstrafen ausgelÜst
durch einen Versicherungs-
fall
⢠interne und externe
Schadenermittlungs- und
Rechtsverfolgungskosten
bis zu 50% der Ver-
sicherungssumme
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WIR BEANTWORTEN IHRE FRAGEN.
Fragen kĂśnnen Sie Ăźber
die Chatfunktion stellen.
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⢠Checklisten
⢠Ratgeber
⢠Videoserie
⢠Betrugsszenarien
⢠Aktuelle Presseartikel
KEINE INFOS VERPASSENâŚ
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⢠Tipps und Ratgeber fßr Unternehmer,
⢠Branchen und Ländern,
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Tel.: 040 / 8834 3536
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