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Brüssel, 20. Januar 2012 »Horizont 2020« - Reflexion und Appell der Fraunhofer Gesellschaft Reflexion Fraunhofer befürwortet die inhaltliche und strukturelle Ausrichtung auf Innovation und umsetzungsorientierte Forschung. Insbesondere der starke Fokus auf gesellschaftliche Herausforderungen und die Schaffung eines Programms für Schlüsseltechnologien sind in diesem Zusammenhang begrüßenswert. Im Gegensatz dazu bleibt das Budget in zweierlei Hinsicht hinter diesen inhaltlichen und strukturellen Ansprüchen zurück. Das vorgeschlagene Budget von 80 Mrd. Euro wird nicht ausreichen, um die jährliche Forschungsförderung auf dem Niveau des letzten Jahres des 7.FRPs zu halten und gleichzeitig mehr Pilot- und Demonstrationsprojekte zu fördern. Fraunhofer begrüßt deshalb die Forderung des Europäischen Parlaments, das Budget auf 100 Mrd. Euro zu erhöhen. Aber auch die Budgetverteilung wird dem gewollten Fokus auf Innovationsorientierung nicht gerecht. Vielmehr sieht der Vorschlag erneut eine Verschiebung des Budgets in Richtung der rein erkenntnisorientierten und monodisziplinären Forschung vor. Innovationen erfordern aber gerade interdisziplinäre Forschung unter Einbeziehung aller an der Innovationskette beteiligten Partner. KmU sollte dabei besonders hohe Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Fraunhofer verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Vorschläge der Hochrangigen Sachverständigen- gruppe für Schlüsseltechnologien. 1 Der Vorschlag zu den Beteiligungsregeln sorgt bei Fraunhofer sowie bei vielen anderen »Research Performers« (Forschungsorganisationen, Universitäten und Industrieunternehmen) für große Beunruhigung. So sieht der Vorschlag momentan als einzige Abrechnungsmodalität für Forschungsaktivitäten eine Erstattung von 100% der direkten Kosten in Verbindung mit einer Gemeinkostenpauschale von maximal 20% der direkten Kosten vor. 2 Dieser Vorschlag nähert sich einem Ausgabenmodell an und bedeutet eine vollständige Abkehr von dem bisher in den Rahmenprogrammen favorisierten Kostenmodell. Insoweit ignoriert er die bewährte Kostenstruktur der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die seit langem auf Basis tatsächlicher Vollkosten abrechnen, ebenso wie die solcher Forschungseinrichtungen und Teilnehmer, die im Vertrauen auf Kontinuität der finanziellen Regeln eine Form der Kostenrechnung entweder kürzlich eingeführt haben oder unmittelbar vor ihrer Implementierung stehen. Für viele Einrichtungen, die mit einem Vollkostenmodell und den entsprechenden Gemeinkosten arbeiten, bedeutet dies eine deutlich reduzierte Finanzierungsquote. 3 Mit anderen Worten: Wer über moderne und innovative Forschungsanlagen und -infrastrukturen verfügt und diese zum Nutzen der Projekte einsetzt, erhält einen vergleichbar geringeren Anteil seiner Gesamtkosten erstattet. Dies betrifft also nicht nur Fraunhofer und alle europäischen »Research and Technology Organisations (RTOs)«, sondern auch Universitäten und Industrieunternehmen. 1 siehe Annex II: High-Level Group on Key Enabling Technologies - Final Report, Recommendation No 4, Seite 32 -33 2 Dies entspricht den momentanen Abrechnungsmodalitäten des ERC 3 siehe Annex I: Gemeinkosten bei Fraunhofer 1

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Brüssel, 20. Januar 2012

»Horizont 2020« - Reflexion und Appell der Fraunhofer Gesellschaft

Reflexion

Fraunhofer befürwortet die inhaltliche und strukturelle Ausrichtung auf Innovation und umsetzungsorientierte Forschung. Insbesondere der starke Fokus auf gesellschaftliche Herausforderungen und die Schaffung eines Programms für Schlüsseltechnologien sind in diesem Zusammenhang begrüßenswert.

Im Gegensatz dazu bleibt das Budget in zweierlei Hinsicht hinter diesen inhaltlichen und strukturellen Ansprüchen zurück. Das vorgeschlagene Budget von 80 Mrd. Euro wird nicht ausreichen, um die jährliche Forschungsförderung auf dem Niveau des letzten Jahres des 7.FRPs zu halten und gleichzeitig mehr Pilot- und Demonstrationsprojekte zu fördern. Fraunhofer begrüßt deshalb die Forderung des Europäischen Parlaments, das Budget auf 100 Mrd. Euro zu erhöhen. Aber auch die Budgetverteilung wird dem gewollten Fokus auf Innovationsorientierung nicht gerecht. Vielmehr sieht der Vorschlag erneut eine Verschiebung des Budgets in Richtung der rein erkenntnisorientierten und monodisziplinären Forschung vor. Innovationen erfordern aber gerade interdisziplinäre Forschung unter Einbeziehung aller an der Innovationskette beteiligten Partner. KmU sollte dabei besonders hohe Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Fraunhofer verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Vorschläge der Hochrangigen Sachverständigen-gruppe für Schlüsseltechnologien.1

Der Vorschlag zu den Beteiligungsregeln sorgt bei Fraunhofer sowie bei vielen anderen »Research Performers« (Forschungsorganisationen, Universitäten und Industrieunternehmen) für große Beunruhigung. So sieht der Vorschlag momentan als einzige Abrechnungsmodalität für Forschungsaktivitäten eine Erstattung von 100% der direkten Kosten in Verbindung mit einer Gemeinkostenpauschale von maximal 20% der direkten Kosten vor.2 Dieser Vorschlag nähert sich einem Ausgabenmodell an und bedeutet eine vollständige Abkehr von dem bisher in den Rahmenprogrammen favorisierten Kostenmodell. Insoweit ignoriert er die bewährte Kostenstruktur der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die seit langem auf Basis tatsächlicher Vollkosten abrechnen, ebenso wie die solcher Forschungseinrichtungen und Teilnehmer, die im Vertrauen auf Kontinuität der finanziellen Regeln eine Form der Kostenrechnung entweder kürzlich eingeführt haben oder unmittelbar vor ihrer Implementierung stehen. Für viele Einrichtungen, die mit einem Vollkostenmodell und den entsprechenden Gemeinkosten arbeiten, bedeutet dies eine deutlich reduzierte Finanzierungsquote.3

Mit anderen Worten: Wer über moderne und innovative Forschungsanlagen und -infrastrukturen verfügt und diese zum Nutzen der Projekte einsetzt, erhält einen vergleichbar geringeren Anteil seiner Gesamtkosten erstattet. Dies betrifft also nicht nur Fraunhofer und alle europäischen »Research and Technology Organisations (RTOs)«, sondern auch Universitäten und Industrieunternehmen.

1 siehe Annex II: High-Level Group on Key Enabling Technologies - Final Report, Recommendation No 4, Seite 32 -33 2 Dies entspricht den momentanen Abrechnungsmodalitäten des ERC 3 siehe Annex I: Gemeinkosten bei Fraunhofer

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Die europäische Politik fordert von Forschungsorganisationen innovativere und »output-orientiertere« Forschung, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beiträgt. Hierfür sind bei Forschungsorganisationen und Universitäten hohe Investitionen in moderne Geräteparks sowie deren Wartung und Betrieb unabdingbar. Gerade in diesem Aspekt unterscheiden sich ERC und klassische Kooperationsforschung erheblich. Infolgedessen sind individuelle Regeln erforderlich. Eine analoge Anwendung der Kostenerstattungsregeln nach dem ERC-Modell mit einer Deckelung der Gemeinkosten auf eine Pauschale von 20% ist für ergebnisorientierte Forschung unangemessen, ignoriert die tatsächlichen Kosten von Forschung und Entwicklung und ist daher kontraproduktiv und der Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa nicht zuträglich.

In den vergangenen Jahren haben sich viele Universitäten, wie von öffentlichen Geldgebern und insbesondere auch von der Europäischen Kommission gefordert, um die Einführung einer Vollkostenrechnung bemüht. Die Erstattung in Verbindung mit einer Gemeinkostenpauschale würde also auch in diesem Bereich nicht nur falsche Anreize setzen, sondern Fortschritte in den Universitätsverwaltungen geradezu negieren. Die Vollkostenrechnung ist auch die Basis für die gewollte Stärkung der Kooperation von Universitäten mit der Wirtschaft – etwa im Rahmen der Auftragsforschung. Denn der europäische Beihilferahmen schreibt hier den Leistungsaustausch auf Vollkostenbasis bzw. zu Marktpreisen vor.

In der Konsequenz würde das europäische Rahmenprogramm für Fraunhofer-Institute und ihre Partner an Attraktivität verlieren. Es ist zu erwarten, dass deren Beteiligung unter diesen Umständen deutlich zurückgehen würde. Hierbei geht es nicht vordergründig um Finanzierungsbeiträge zum Fraunhofer-Haushalt. Obwohl Fraunhofer derzeit europaweit der zweitgrößte Einzelempfänger von Mitteln aus den EU-Rahmenprogrammen ist4, machen diese lediglich 5% am Budget der Gesellschaft aus. Vielmehr ist zu befürchten, dass viele Forschungsorganisationen nicht mehr ihren Beitrag zum europäischen Forschungsraum leisten können. Die Universitäten würden zudem ihre Fortschritte in Richtung einer finanziell nachhaltigen Vollkostenrechungslegung nicht weiter ausbauen.5 Darüber hinaus muss sich eine reduzierte Attraktivität für Fraunhofer und vergleichbare Partner auch in der Beteiligungsquote von kmU, die häufig im Schlepptau und mit Unterstützung der Forschungsorganisationen an die europäischen Programme herangeführt werden, negativ auswirken.

Der vorliegende Entwurf unterscheidet bei den Erstattungsmodalitäten strikt zwischen Projekten mit Forschungsaktivitäten und Projekten mit marktnahen Innovations- und Demonstrationsaktivitäten. Innerhalb dieser Projekte ist jeweils nur eine einzige Förderrate zulässig. Fraunhofer beurteilt diese strikte Trennung als sehr kritisch. Es ist zu befürchten, dass dies zu einem weiteren Bruch in der Innovationskette führt und die Verwertung von Forschungsergebnissen erschwert.

Für die Förderung von kmU sieht der Horizon 2020-Vorschlag 15% des Gesamtbudgets der Säulen »Industrial Leadership« und »Societal Challenges« vor. Es bleibt aber unklar, wie dieses Budget implementiert werden soll. Auch das dezidierte kmU-Programm bleibt in weiten Teilen zu vage. Die Möglichkeit, dass kmU mit Partnern entlang der Innovationskette zusammenarbeiten könnten, wird angedeutet, aber nicht konkretisiert. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass es heranwachsenden Unternehmen ermöglicht wird, mit Forschungspartnern zu kooperieren. Die Instrumente des

4 siehe hierzu auch Annex III - Fraunhofer in Europa 5 siehe hierzu auch: Wilso, Lesley (European University Association EUA) in „European Voice“, Volume 17, Nummer 45, 08.-14. Dezember

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aktuellen FP7-Themas „Research for the benefit of SMEs“ waren in diesem Zusammenhang sehr erfolgreich und sollten weiterhin Anwendung finden. Ein konkretes Programm mit einer klaren zentralen Verwaltung ist für kmU eine Notwendigkeit, um die Fördergelder bestmöglich in Anspruch nehmen zu können.

Im Bezug auf die tatsächlichen Förderinstrumente ist Horizon 2020 wenig detailliert. Das Rahmenprogramm gewährt hierdurch große Freiheiten für das Gestalten der Arbeitsprogramme und das Auslagern verschiedener Aktivitäten. Es ist zu deshalb befürchten, dass bei der Implementierung statt erfolgversprechender Verbundforschung vermehrt auf neue Plattform- oder Clusterinitiativen zurückgegriffen werden könnte, deren Erfolge aus unserer Sicht nach wie vor nicht belegt sind. Klare Governance-Strukturen sind für alle Teile von Horizon 2020 notwendig, damit eine koordinierte Implementierung garantiert werden kann. Die Absicht der Kommission, das Programm für Schlüsseltechnologien über spezifische Strukturen zu implementieren, ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen. Aber auch diese Strukturen müssen weiter konkretisiert werden.

Appell

Kostenrechnung

Die Kostenrechnung ist aus Sicht von Fraunhofer als Standard in den Beteiligungsregeln zu verankern. Fraunhofer wird sich in den kommenden Konsultationen mit Nachdruck dafür einsetzen.

Das bewährte Modell der Kostenrechnung soll beibehalten werden und die Möglichkeit bestehen bleiben, Projekte auf Vollkostenbasis, d.h. unter Einschluss projektbezogener indirekter Kosten abzurechen. Nur Vollkostenmodelle, die auch die Gemeinkosten in tatsächlich angefallener Höhe widerspiegeln, werden unterschiedlichen Kostenstrukturen der Teilnehmer und unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten gerecht. Pauschalen nach dem Motto „one size fits all“, wie sie der aktuelle Entwurf der Beteiligungsregeln vorsieht, sind unter Gleichbehandlungsgrundsätzen6 kritisch zu beurteilen und widersprechen wettbewerbsrechtlichen Prinzipien sowie ihrer konkreten Ausgestaltung im F+E+I-Gemeinschaftsrahmen7.

Weitreichende Simplifikation lässt sich vor allem im Rahmen eines Kostenmodells über seitens Wirtschaftsprüfern testierte Personal- und Gemeinkostensätze erreichen, was im nationalen Bereich mittlerweile überwiegend der Fall ist. Ansonsten überwiegen die Nachteile einer pauschalen Finanzierung von Gemeinkosten die Vorteile der Vereinfachung.

Finanzierungsquoten

Die Bemessung der Finanzierungsquoten sollte wie in FP 7 gedanklich in einem gesonderten Schritt vorgenommen werden.

Die Förderung von Forschungs- und Innovationsaktivitäten mit unterschiedlichen Erstattungsraten sollte innerhalb eines Projektes ermöglicht werden. Dies könnte zum Beispiel in unterschiedlichen Arbeitspaketen geschehen.

6 „Gleiches ist gleich und Ungleiches ist ungleich zu behandeln“; sie führen zur Benachteiligung gerade solcher Teilnehmer, die über eine

hochwertige Infrastruktur und/oder dadurch ausgewiesene besondere Expertise verfügen. 7 Der F+E+I-Gemeinschaftsrahmen bezieht Gemeinkosten in die Summe der erstattungsfähigen Kosten ein und sieht je nach Adressat

unterschiedliche Finanzierungsquoten vor.

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Eine Finanzierungsquote von mindestens 75% bezogen auf direkte und indirekte Kosten hält Fraunhofer nach wie vor für sachgerecht, wobei keine Unterschiede in der Behandlung von direkten und indirekten Kosten erfolgen sollten.

Sollten die Konsultationen eine stärkere Anlehnung an den gegenwärtigen Kommissionsvorschlag erfordern, kann dies unter Beibehaltung des kostenbasierten Konzepts wie folgt umgesetzt werden:

Bei Beibehaltung der vollständigen Finanzierung der direkten Kosten werden die tatsächlich entstandenen Gemeinkosten in Ansatz gebracht und in Höhe eines noch zu bestimmenden Prozentsatzes finanziert. Um die Attraktivität von Horizon 2020 nicht zu beeinträchtigen, sollte dieser Prozentsatz so gewählt werden, dass sich die Finanzierung der Forschungspartner im Vergleich zu FP 7 nicht verschlechtert. Höhere prozentuale Quoten sollten für solche Non-profit-Forschungseinrichtungen vorgesehen werden, die über ein Methodenzertifikat verfügen8. Gemeinkostenpauschalen sollten generell nur in engen Ausnahmefällen und/oder zeitlich beschränkt zur Anwendung kommen.

Instrumente/Projektformen

Es gilt die Instrumente zu konkretisieren und dabei erfolgreiche Formate wie Verbundprojekte stärker als zentrale Bestandteile in Horizon 2020 zu verankern. Die systematische Beteiligung der Stakeholder beim Entwerfen von Arbeitsprogrammen und Forschungsagenden muss in Horizon 2020 ebenso festgehalten werden wie eine klare Governance-Struktur zur Implementierung der Programme. Nur so ist eine effektive und effiziente Vergabe der Fördergelder möglich.

kmU-Programm

Ein budgetär starkes kmU-Programm muss heranwachsenden Unternehmen ermöglichen, mit Forschungspartnern entlang der Innovationskette zu kooperieren. Das vorgesehene kmU-Budget sollte in einem eigenständigen Programm implementiert werden. Dafür müssen konkretere und zuverlässige Programmstrukturen geschaffen werden, und die Instrumente des aktuellen FP7-Themas „Research for the benefit of SMEs“ sollten als ein wichtiger Teil im kmU-Programm verankert werden. Nur so können RTOs die Unterstützung leisten, die kmU bei der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen benötigen. Durch unterstützende Maßnahmen könnte kmU der Zugang zu den Instrumenten zudem erleichtert werden.

Budgetverteilung

Fraunhofer appelliert an die Mitglieder des Parlamentes und an die Mitgliedsstaaten, das Budget für anwendungsorientierte und interdisziplinäre Forschung und Technologieentwicklung in Horizon 2020 angemessen zu stärken. Insbesondere im Hinblick auf die ökonomische Lage Europas ist es wichtig, dass die Forschung Europas Wettbewerbsfähigkeit durch vermarktbare Innovationen stärkt und dass wir das »European Paradox«9 überwinden können. Die Förderung von innovations- und anwendungsorientierter Forschung muss deshalb in Horizon 2020 von höchster Priorität sein. Nur so kann Horizon 2020 helfen, Europas Prosperität zu erhalten und schlussendlich Arbeitsplätze zu schaffen.

8 Nach Ansicht von Fraunhofer sollte dieser Wert bei 80 % liegen 9 „Europe's inferiority in terms of transforming the results of technological research and skills into innovations and competitive

advanatges“, European Commission: „Green Paper on Innovation“, December 1995, page 5

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Annex I - Gemeinkosten bei Fraunhofer Die 60 Fraunhofer-Institute gliedern sich in mehr als 100 Kostenstellen mit individuellen Kostensätzen. Im Durchschnitt liegen die Gemeinkosten bei Fraunhofer bei 97% der Personalkosten. Je nach Forschungsgebiet weisen die Fraunhofer-Institute und Einrichtungen deutlich differenzierte Gemeinkostensätze aus, die im Wesentlichen in einer Bandbreite zwischen 40% und 160% liegen. Die Förderquote bei Projekten des EU-Rahmenprogramms würde von 75% in FP7 auf durchschnittlich 65% im gegenwärtigen Entwurf von Horizon 2020 fallen. Je höher die Gemeinkosten liegen, desto geringer fällt die künftige Förderquote aus. 49 Kostenstellen weisen Gemeinkosten über 100% aus, 10 liegen sogar über 130%. Für diese Institute und Einrichtungen würde die effektive Förderquote in Horizon 2020 auf bis zu 50% absinken. Dies entspräche einer Abnahme der Förderung um 1/3. Das europäische Forschungsrahmenprogramm würde also für Fraunhofer deutlich an Attraktivität verlieren und es wäre damit zu rechnen, dass die Beteiligung um bis zu 50% zurückgehen würde.

Förderquoten für Fraunhofer: Förderung von Forschungsaktivitäten im 7. FRP und Horizon 2020

ø 65%

Horizon 2020FP7

100

Dire

kte

Kos

ten

Gem

ein

kost

en

20

75%

Kosten Erstattung Erstattung

75

100

Dire

kte

Kos

ten

Gem

ein

kost

en

Kosten

100

ø97ø97

ø72,75

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Annex II Die »High Level Group on Key Enabling Technologies« hat in ihrem Bericht zu den europäischen Schlüsseltechnologien auf die Missverhältnisse in der Verteilung der europäischen Fördergelder für grundlagenorientierte Forschung, angewandte Forschung und Technologieentwicklung hingewiesen. Im internationalen Vergleich wird die Grundlagenforschung in Europa überproportional stark gefördert. In der Empfehlung No. 4 rät die Expertengruppe die Verteilung in Horizon 2020 entsprechend neu auszurichten, um so die Innovationskapazität und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.10  

Percentage of basic, applied, and development activities by public sources

Source: Key Science and Engineering Indicators, National Science Board, 2010 Digest, NSF, http://cordis.europa.eu/erawatch, OECD "Research and Development Statistics", additional analysis courtesy CEA

11%

24% 24%

36%

25%

82%76%

32%

32% 28%

45%

7%

25%

58%

44%48%

19%11%

24%

50%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

China South Korea USA EU-MemberStates (sum)

EU 7th FWP(EU 2010)

Horizon2020 (ECProposal)

Horizon2020

Basic FP7 Applied Development

EIT+JTI

CIP+PPP

FP7p

ropo

sed

reb

ala

nceHigh Level

Group KET proposal

82%

 

10 Vgl: High-Level Group on Key Enabling Technologies - Final Report, Recommendation No 4, Seite 32 -33

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Annex III ‐ Fraunhofer in Europa