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Bebauungsplan Nr. 412 mit integriertem Grünordnungsplan - Häuslinger Wegäcker West - Begründung einschließlich Umweltbericht Referat für Planen und Bauen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Stand: 19.07.2016

Häuslinger Wegäcker West · 4.2.2 Siedlungsstruktur / Stadt- und Landschaftsbild / Topographie Die Siedlungsstrukturen der benachbarten Wohngebiete sind überwiegend geprägt durch

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Bebauungsplan Nr. 412 mit integriertem Grünordnungsplan

- Häuslinger Wegäcker West -

Begründung einschließlich Umweltbericht

Referat für Planen und Bauen

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Stand: 19.07.2016

Bebauungsplan Nr. 412 Stadt Erlangen Seite 2

Herausgeber Stadt Erlangen

Referat für Planen und Bauen

Bearbeitung Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

unter Mitwirkung von Amt für Umweltschutz und Energiefragen Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Bebauungsplan Nr. 412 Stadt Erlangen Seite 3

INHALT

1 Verfahrensablauf und Grundlagen ................... ....................................................... 7

1.1 Verfahrensablauf ............................................................................................... 7

1.2 Grundlagen des Bebauungsplans ..................................................................... 7

2 Anlass und Erfordernis der Planung ................ ....................................................... 7

3 Ziele und Zwecke der Planung ...................... .......................................................... 8

4 Rahmenbedingungen der Planung ..................... .................................................... 8

4.1 Übergeordnete Planungen und vorbereitende Bauleitplanung ........................... 8

4.1.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung ......................................................... 8

4.1.2 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan ......................................................... 8

4.1.3 Sonstige städtebauliche Planungen .................................................................... 8

4.2 Plangebiet ....................................................................................................... 10

4.2.1 Lage im Stadtgebiet ........................................................................................... 10

4.2.2 Siedlungsstruktur / Stadt- und Landschaftsbild / Topographie .......................... 10

4.2.3 Erschließung ...................................................................................................... 10

4.2.4 Gebäude- und Nutzungsbestand ....................................................................... 11

4.2.5 Besitz- und Eigentumsverhältnisse ................................................................... 11

4.3 Sonstige rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten im Plangebiet und in der Nachbarschaft ................................................................................................. 11

5 Umweltbericht ..................................... .................................................................... 11

5.1 Einleitung ........................................................................................................ 11

5.1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans ............................................................... 11

5.1.2 Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen ......................................................... 12

5.1.3 Natur- und umweltbezogene Planungen und Entwicklungsziele....................... 12

5.2 Bestand ........................................................................................................... 12

5.2.1 Zustand der Fläche vor dem Eingriff (aktuelle Nutzung) ................................... 12

5.2.2 Vorbelastung durch Immissionen (Lärm, Schadstoffe, Gerüche) ...................... 13

5.2.3 Schutzgebiete/-objekte im Wirkungsraum des Vorhabens ................................ 13

5.3 Mögliche Auswirkungen auf die Umweltbelange durch die Planung ................ 13

5.3.1 Mensch .............................................................................................................. 13

5.3.2 Pflanzen / Tiere / Biodiversität / Artenschutz ..................................................... 13

5.3.3 Boden ................................................................................................................. 14

5.3.4 Wasser ............................................................................................................... 14

5.3.5 Klima / Luft ......................................................................................................... 15

5.3.6 Landschaft / Ortsbild .......................................................................................... 15

Bebauungsplan Nr. 412 Stadt Erlangen Seite 4

5.3.7 Kultur- und Sachgüter ........................................................................................ 15

5.3.8 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen .......................................... 15

5.4 Weitere Belange des Umweltschutzes (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB) ........................................................................................................... 16

5.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ...... 17

5.5.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen ................................................. 17

5.5.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) .............................. 19

5.5.3 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ............................................................ 20

5.6 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ..................................................................................................... 21

5.7 Alternative Planungsmöglichkeiten .................................................................. 22

5.7.1 Standortalternativen ........................................................................................... 22

5.7.2 Alternative Bebauungskonzepte ........................................................................ 22

5.8 Zusätzliche Angaben ....................................................................................... 22

5.8.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren .................................... 22

5.8.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben .......... 22

5.8.3 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) ...... 22

5.9 Zusammenfassung .......................................................................................... 22

6 Begründung der Festsetzungen ...................... ...................................................... 25

6.1 Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................... 25

6.2 Art der baulichen Nutzung ............................................................................... 25

6.3 Maß der baulichen Nutzung............................................................................. 25

6.4 Höhe der baulichen Anlagen ........................................................................... 26

6.5 Bauweise und Hausformen ............................................................................. 27

6.6 Flexibilität des Planungskonzepts .................................................................... 28

6.7 Stellung der baulichen Anlagen ....................................................................... 30

6.8 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................... 30

6.9 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen, Standplätze für Abfallbehälter .................................................................................................. 30

6.10 Flächen für die Ver- und Entsorgung ............................................................... 30

6.11 Verkehrsflächen .............................................................................................. 31

6.12 Grünflächen ..................................................................................................... 32

6.13 Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien ........................................... 32

6.14 Lärmschutzmaßnahmen .................................................................................. 32

Bebauungsplan Nr. 412 Stadt Erlangen Seite 5

6.15 Flächen, die von Bebauung, Einfriedung, sowie Bäumen und Sträuchern freizuhalten sind .............................................................................................. 33

6.16 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .......................................................................... 33

6.17 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen / Bindungen für die Bepflanzungen und für die Erhaltung .................................. 33

6.18 Zuordnung von Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ....................................................................................................... 34

6.19 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen ....................................................... 35

6.20 Örtliche Bauvorschriften .................................................................................. 35

6.21 Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen ........................................ 38

7 Wesentliche Belange und Auswirkungen der Planung .. ...................................... 38

7.1 Verkehrserschließung...................................................................................... 38

7.2 Ver- und Entsorgung ....................................................................................... 39

7.3 Naturschutz und Landschaftspflege................................................................. 39

7.4 Immissionsschutz ............................................................................................ 40

7.5 Klimaschutz und Energieeffizienz .................................................................... 40

8 Massnahmen zur Verwirklichung ..................... ..................................................... 42

8.1 Flexibilität des Planungskonzepts .................................................................... 42

8.2 Grunderwerb und Neuordnung des Bodens .................................................... 42

8.3 Regenwasserableitung .................................................................................... 42

9 Aufhebung bestehender Pläne und Hinweise auf Fachpl anungen ..................... 42

10 Flächen- und Kostenangaben......................... ....................................................... 43

10.1 Flächenbilanzierung ........................................................................................ 43

10.2 Wohneinheiten ................................................................................................ 43

10.3 Stellplätze ........................................................................................................ 44

10.4 Einwohner ....................................................................................................... 44

10.5 Städtebauliche Kalkulation .............................................................................. 44

11 Hinweise .......................................... ........................................................................ 45

11.1 Pflanzen – Artenliste ....................................................................................... 45

11.2 Baumschutz .................................................................................................... 48

11.3 Wasserrechtliche Regelungen ......................................................................... 49

Bebauungsplan Nr. 412 Stadt Erlangen Seite 6

11.4 Bodendenkmalschutz ...................................................................................... 49

11.5 Fachgutachten................................................................................................. 49

Anlagen

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 7

1 VERFAHRENSABLAUF UND GRUNDLAGEN

1.1 Verfahrensablauf

Das Planverfahren wurde durch Aufstellungsbeschluss vom 14.10.2014 eingeleitet (Die amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 21 / 72. Jg. S. 195).

Folgende Vorgehensweise bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 BauGB ist als Bestandteil des Auf-stellungsbeschlusses festgelegt worden: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Un-terrichtung und Erörterung und öffentlicher Darlegung des Plans haben nach den Be-kanntmachungen vom 22.10.2015 (Die amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 21, 72. Jg. S. 195) stattgefunden.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach Bekanntmachung vom 24.03.2016 (Die amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlan-gen Nr. 6 / 73. Jg. S. 1/2) im Zeitraum vom 04.04.2016 bis 04.05.2016 durchgeführt.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 30.03.2016 aufgefordert, im Zeitraum vom 04.04.2016 bis 04.05.2016 ihre Stellungnahmen abzugeben.

1.2 Grundlagen des Bebauungsplans

Grundlagen des Bebauungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der aktuell gültigen Fassung.

Parallel zu der städtebaulichen Planung wird nach den Vorschriften des Bundesnatur-schutzgesetzes sowie des Bayerischen Naturschutzgesetzes ein Grünordnungsplan auf-gestellt, der integrativer Bestandteil dieses Bebauungsplans ist.

Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen eigenständigen Teil der Begründung zu diesem Bebauungsplan.

2 ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG

Der Planbereich liegt im Geltungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Erlangen-West II, die mit Bekanntmachung vom 26.01.2006 rechtsverbindlich geworden ist. Ziel der Entwicklungsmaßnahme ist es, aufgrund des hohen Wohnraumbedarfs in Er-langen Wohnbaugrundstücke zu entwickeln, um damit insbesondere der Abwanderung von jungen Familien aus dem Stadtgebiet entgegenzuwirken.

Gemäß § 166 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Erlangen für den Entwicklungsbereich ohne Verzug Bebauungspläne aufzustellen. Nachdem die Bebauung des ersten Wohngebietes (Nr. 410) abgeschlossen ist und im zweiten Wohngebiet (Nr. 411) in Kürze mit den Hoch-bauten begonnen wird, sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das nächste Wohn-gebiet geschaffen werden.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 8

3 ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Grundstücken für hochwertigen Geschosswoh-nungsbau und verdichteten Einfamilienhausbau an einem infrastrukturell gut ausgestatte-ten Standort. Der Planbereich ist aufgrund seiner Anbindung an den ÖPNV und seiner Nähe zum Nahversorgungszentrum Büchenbach-West hervorragend für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen geeignet. Eine Grundschule und diverse Kinderbetreuungseinrich-tungen sowie verschiedene Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangebote können fußläufig erreicht werden.

4 RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG

4.1 Übergeordnete Planungen und vorbereitende Baule itplanung

4.1.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung

Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind im Landesentwicklungsprogramm Bayern und im Regionalplan Industrieregion Mittelfranken festgelegt. Die Stadt Erlangen ist Teil des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlangen/ Schwabach. Der Verdichtungsraum soll als regionaler und überregionaler Bevölkerungs- und Siedlungsschwerpunkt gestärkt und funktionsfähig erhalten werden. Auf eine Verbes-serung der Wohnungsversorgung soll durch die Neuerrichtung von Wohnungen hingewirkt werden.

4.1.2 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan

Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Im Bereich des Adenauer-rings sind straßenbegleitende Grünflächen dargestellt. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind im Flächennutzungsplan 2003 der Stadt Erlangen beachtet.

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Erlangen 2003 entwickelt.

4.1.3 Sonstige städtebauliche Planungen

Das städtebauliche und landschaftsplanerische Konzept geht auf das Ergebnis eines Ide-enwettbewerbs aus dem Jahr 2009 zurück, das erstmals im Bebauungsplan Nr. 411 um-gesetzt wurde. Aufgrund aktueller Anforderungen wird das ursprüngliche Konzept für den Bebauungsplan Nr. 412 weiterentwickelt und modifiziert.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 9

Städtebauliches Konzept für das Entwicklungsgebiet Erlangen West II (Stand 2009):

Entwurf: Architekten Franke+Messmer/Waldmann+Rößner/Landschaftsarchitekt Tautorat

Entwicklungsabschnitte des Entwicklungsgebietes Erl angen-West II:

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 10

4.2 Plangebiet

4.2.1 Lage im Stadtgebiet

Das neue Baugebiet befindet sich am westlichen Rand des Stadtteils Büchenbach und ist ca. 4,7 km Luftlinie vom Stadtzentrum entfernt. Das Areal grenzt im Osten an das Bauge-biet 411, im Süden an die Häuslinger Straße und im Norden an den Adenauerring. Im Westen des Planbereichs befinden sich landwirtschaftliche Flächen, die ebenfalls im Be-reich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Erlangen-West II liegen und in einigen Jahren bebaut werden sollen. Südlich der Häuslinger Straße erstreckt sich die Weiherkette des Landschaftsschutzge-biets „Bimbachtal“. Der alte Ortskern von Büchenbach liegt östlich des neuen Baugebiets und ist ca. 1,2 km entfernt.

4.2.2 Siedlungsstruktur / Stadt- und Landschaftsbil d / Topographie

Die Siedlungsstrukturen der benachbarten Wohngebiete sind überwiegend geprägt durch freistehende Einfamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser mit maximal zwei Voll-geschossen. Im Baugebiet 411 sollen außerdem drei- bis viergeschossige Mehrfamilien-häuser errichtet werden.

Die Flächen westlich des neuen Baugebiets werden zur Zeit der Planaufstellung land-wirtschaftlich genutzt.

Das Gelände fällt insgesamt leicht von Norden nach Süden. Die Höhendifferenz zwischen dem Adenauerring im Norden bis zur Häuslinger Straße im Süden beträgt ca. 5,0 m auf eine Länge von etwa 300 m. Die Höhendifferenz zwischen dem nordwestlichen Bereich und der Mitte des Planbereichs im Südosten beträgt ca. 1,7 m auf einer Länge von ca. 200 m.

4.2.3 Erschließung

Externe Erschließung Der Planbereich grenzt im Norden an den Adenauerring und im Süden an die Häuslinger Straße. Weitere Ortsstraßen sind in unmittelbarer Nähe des geplanten Baugebietes nicht vorhanden. Der Adenauerring verbindet als Hauptverkehrsstraße alle Baugebiete im Erlanger Westen und stellt den Anschluss an das Erlanger Straßennetz her. Das Verkehrsaufkommen auf diesem Abschnitt des Adenauerrings ist mit ca. 2.200 Kfz/24 h relativ gering (Verkehrs-zählung am 16.12.2014). Im Zuge der weiteren Siedlungsentwicklung wird eine Zunahme der Verkehrsstärken auf ca. 6.300 Kfz/24 h bis zum Jahr 2030 prognostiziert. Die Häus-linger Straße hat mit ca. 1.200 Kfz/24 h ein geringes Verkehrsaufkommen. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung dieser Straße ist hier nicht mit Veränderungen zu rechnen.

Öffentlicher Personennahverkehr / Stadt-Umland-Bahn (StUB) Nordöstlich des Planbereichs befindet sich das Nahversorgungszentrum Büchenbach-West mit Einkaufsmärkten, Dienstleistungsangeboten und einem Ärztehaus. Auf der im Osten vorbeiführenden Mönaustraße verlaufen mehrere Buslinien, für die Haltestellen im Bereich des Nahversorgungsgebietes vorhanden sind. Die Planungen für die Stadt-Umland-Bahn (StUB) sehen eine Bahntrasse entlang des Adenauerrings vor. Haltestellen für die StUB sind im Bereich des Nahversorgungszent-rums und nordwestlich des geplanten Baugebietes Nr. 412 geplant.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 11

Fußgänger / Radfahrer Die umliegenden Baugebiete und Grünanlagen verfügen über ein gut ausgebautes Fuß- und Radwegenetz. Entlang des Adenauerrings verlaufen Fuß- und Radwege, die den Verkehr bündeln und die Verbindung an das gesamtstädtische Wegenetz herstellen.

4.2.4 Gebäude- und Nutzungsbestand

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine baulichen Anlagen; das Gelände wird landwirtschaftlich genutzt.

4.2.5 Besitz- und Eigentumsverhältnisse

Die Grundstücke sind überwiegend im Eigentum der Stadt Erlangen. Ein Grundstück im südwestlichen Teil des Planbereichs befindet sich noch im Privateigentum.

4.3 Sonstige rechtliche und tatsächliche Gegebenhei ten im Plangebiet und in der Nachbarschaft

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Erlangen-West II.

Im Norden des Planbereichs schließt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 421 - Ringschluss Adenauerring - an, im Osten grenzt der Planbereich an den rechtsverbind-lichen Bebauungsplan Nr. 411 - Häuslinger Wegäcker Mitte -. Durch den Bebauungsplan Nr. 412 werden Teile des Bebauungsplanes Nr. 421 überplant.

5 UMWELTBERICHT

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen besteht nach § 2 Abs. 4 BauGB die Pflicht, eine Umweltprüfung durchzuführen. Dazu muss ein Umweltbericht erarbeitet werden, in dem die Belange des Umweltschutzes behandelt werden. Die Inhalte der Umweltprüfung sind in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c BauGB definiert. Umfang und Detaillie-rungsgrad werden für jeden Bauleitplan von der Gemeinde festgelegt. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bau-leitplans angemessenerweise verlangt werden kann. Wurde eine Umweltprüfung für das Plangebiet bereits in einem Flächennutzungsplanverfahren durchgeführt, soll gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umwelt-auswirkungen beschränkt werden (Abschichtung).

Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung des Bebauungsplanes und wird über den Planungsprozess verfahrensbegleitend vom Aufstellungsverfahren bis zum Satzungsbeschluss fortgeschrieben.

5.1 Einleitung

5.1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans

Ziel der Planung ist es, neue Wohngebiete zu entwickeln, um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken im Stadtgebiet Rechnung zu tragen. Auch soll der Abwanderung von jungen Familien aus dem Stadtgebiet entgegengewirkt werden.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 12

Angaben zum Standort

Das Gebiet liegt westlich des Baugebiets 411, südlich des Adenauerrings und nördlich der Häuslinger Straße. Westlich des Planbereichs befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Geplante Nutzung

Als bauliche Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt.

Umfang des Vorhabens

In dem neuen Baugebiet werden überschlägig 323 Wohnungen in drei- bis viergeschossi-gen Mehrfamilienhäusern und 43 Wohneinheiten in zwei- bis dreigeschossigen Reihen-häusern entstehen. Am nördlichen Rand des Baugebiets, direkt am Adenauerring, sind viergeschossige Gebäude für Wohnungen vorgesehen.

Bedarf an Grund und Boden

Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 6,9 ha einschließlich der Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich.

5.1.2 Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen

Für das anstehende Bauleitplanverfahren ist das Baugesetzbuch mit seinen Bestimmun-gen zur Umweltprüfung und den Bestimmungen zum Schutz der Umwelt maßgeblich (§ 1 Abs. 6 Nr. 7). Von Bedeutung sind auch die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz, die sich aus § 1a BauGB ergeben.

Weiterhin sind die Bestimmungen der Wassergesetze, des Bundesimmissionsschutzge-setzes mit den entsprechenden Verordnungen und des Bundesnaturschutzgesetzes (ins-besondere zum Artenschutz und zur Eingriffsregelung) wesentlich.

5.1.3 Natur- und umweltbezogene Planungen und Entwi cklungsziele

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan:

Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als Wohnbaufläche und Grünfläche dargestellt. Die Ziele der Raumordnung und Landes-planung sind im Flächennutzungsplan 2003 der Stadt Erlangen beachtet.

Sonstige Pläne

Weiterführende Plandarstellungen des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts lie-gen für das Plangebiet nicht vor.

5.2 Bestand

5.2.1 Zustand der Fläche vor dem Eingriff (aktuelle Nutzung)

Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtgebietes Erlangen, südwestlich des bisherigen Entwicklungsgebiets „Erlangen West“ und westlich des alten Ortskerns von Büchenbach. Es wird von zwei Seiten von Straßen begrenzt. Im Norden verläuft der Adenauerring; im Süden grenzt das Plangebiet an die Häuslinger Straße an.

Das Plangebiet zeichnet sich im Wesentlichen durch landwirtschaftliche Nutzflächen (vorwiegend Ackerland) aus.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 13

5.2.2 Vorbelastung durch Immissionen (Lärm, Schadst offe, Gerüche)

Die Planfläche wird bisher landwirtschaftlich genutzt. Durch die damit verbundenen Tätig-keiten (Einsatz von Arbeitsmaschinen, Feldbearbeitung, Düngung, Einsatz von Pflanzen-schutzmitteln, Ernte) kommt es zu den üblichen Lärm- und Schadstoffemissionen, die jedoch weder auf den landwirtschaftlichen Flächen selbst noch im Bereich der angren-zenden bebauten Gebiete zu schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bun-desimmissionsschutzgesetzes führen.

Die Lärmemissionen der ca. 1,3 km entfernten Autobahn bewirken keine Grenzwertüber-schreitung.

5.2.3 Schutzgebiete/-objekte im Wirkungsraum des Vo rhabens

Naturschutzrecht:

Im gesamten Eingriffsraum befinden sich keine Biotopflächen gemäß Biotop- und Arten-schutzkartierung (Stadtbiotopkartierung Erlangen).

Innerhalb des Planungsraumes sind folglich auch keine besonders bzw. gesetzlich ge-schützten Biotoptypen gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes oder Art. 23 Bay-NatSchG vorhanden.

Wasserrecht:

Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet oder Überschwemmungsgebiet.

5.3 Mögliche Auswirkungen auf die Umweltbelange dur ch die Planung

5.3.1 Mensch

Lärmschutz - Verkehrslärm

Für die geplante Bebauung unmittelbar südlich des Adenauerrings im Plangebiet sind Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm zu erwarten. Die betroffenen Gebäude werden daher im Bebauungsplan mit der entsprechenden Signatur versehen (Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädli-che Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes).

Die geplante Trasse der Stadt-Umland-Bahn (StUB) verläuft nördlich und parallel zum Adenauerring. Die verkehrslärmtechnischen Auswirkungen einer Realisierung der StUB werden im Rahmen eines dafür erforderlichen Planfeststellungsverfahrens geprüft, in dem auch entsprechende Regelungen zum Schallschutz getroffen werden.

Erholungsraum

Das Plangebiet erfüllt keine Freizeit- und Erholungsfunktion für den Menschen. Die We-gebeziehungen zu den südlich gelegenen relevanten Gebieten bleiben erhalten bzw. wer-den neu geschaffen. Es sind somit keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion zu erwarten.

Mit der Realisierung des Baugebietes werden keine e rheblichen oder nachhaltigen Störungen bezogen auf das Schutzgut „Mensch“ erwart et.

5.3.2 Pflanzen / Tiere / Biodiversität / Artenschut z

Es ist davon auszugehen, dass die biologische Vielfalt innerhalb des Plangebietes durch die Bebauung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Biodiversität ist aufgrund der Struk-turarmut und der intensiven Nutzung im Plangebiet relativ gering. Allerdings wurden im

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 14

Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gemeinschaftsrechtlich ge-schützte Tierarten (Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze sowie Heckenbrüter) nach-gewiesen.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Für gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) wurden „Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“ erarbeitet mit dem Ergebnis, dass die Verbots-tatbestände des § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt werden. Die Unterlage liegt dem Umweltbericht als Anlage 1 bei.

Es wird keine Ausnahmezulassung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG benötigt.

Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen sowie zur Sicherung der kontinuierlichen öko-logischen Funktionalität werden für einige Arten Maßnahmen durchgeführt. Die Zulässig-keit der Planung ist somit eng an diese Maßnahmen gekoppelt (s. Kap. 5.5.1 und 5.5.2).

Zusammenfassend ist bei den Auswirkungen auf das Sc hutzgut „Pflanzen und Tie-re / Biologische Vielfalt / Artenschutz“ von einer mittleren Erheblichkeit auszuge-hen.

5.3.3 Boden

Das Planungsgebiet wird im Untergrund aus Keupersandsteinen mit zwischengelagerten Letten sowie geringmächtigen quartären Deckschichten (z.B. Lößlehm, Flugsand) aufge-baut.

Bei den im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verbreiteten Böden handelt es sich nicht um seltene Böden bzw. Böden mit besonderer Lebensraumfunktion. Die Böden sind durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt.

Im Plangebiet sind bisher keine Altlasten bekannt.

Mit dem Bauleitplanverfahren wird ein Eingriff in den Bodenhaushalt vorbereitet. Durch die Überbauung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen werden große Teile des bisher unversiegelten Bodens versiegelt, wodurch in diesen Bereichen sämtliche Bodenfunktio-nen verloren gehen.

Es ist von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen .

5.3.4 Wasser

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser stehen in einem engen funktionalen Zu-sammenhang mit dem Schutzgut Boden.

Grundwasser

Nach den Untersuchungen von Prof. Roßner (2003) liegt der Grundwasserhöchststand bei ca. 2,10 m oder tiefer unter Geländeoberfläche (s. Anlage 5).

Sandig schluffige Deckschichten zusammen mit tonigen Lagen behindern das schnelle oberflächliche Abfließen des Niederschlagswassers und bewirken, dass die Böden im oberflächennahen Bereich aperiodisch Stauwasser führen können. Die Grundwasserfließ-richtung ist gegen Ost/Süd-Ost gerichtet.

Das Grundwasserkontaminationsrisiko ist trotz der geringen Flurabstände infolge der tonig-lehmigen Lagen in der ungesättigten Zone gering. Vorbelastungen können ggf. durch intensive Ackernutzung bestehen (Dünger-/Pestizideintrag).

Bezüglich der Empfindlichkeit des Plangebiets hinsichtlich Grundwasserverschmut-

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 15

zung/ -aufkommen und –neubildung wird nach dem gegenwärtigen Stand keine besonde-re Problematik gesehen.

Oberflächenwasser

Es sind keine oberirdischen Gewässer von der Planung direkt betroffen. Das Plangebiet grenzt im Süden an die Bimbach und die Uferzonen der Weiherkette an.

Aufgrund der mit der Bebauung verbundenen Oberfläch enversiegelung und der damit einhergehenden Reduzierung der Grundwasserneu bildung sind Umweltaus-wirkungen mittlerer Erheblichkeit für dieses Schutz gut zu erwarten.

5.3.5 Klima / Luft

Im Planungsgebiet sind keine erheblichen Vorbelastungen und Empfindlichkeiten gegen-über der Luft- und Klimasituation zu beobachten.

Das Plangebiet ist hinsichtlich seines Klimatop-Typs dem Freilandklima zuzuordnen und dementsprechend als Kaltluftentstehungsgebiet mit positiven Effekten für die umgebende Bebauung einzustufen. Diese Funktion wird die Fläche bei der Entwicklung eines Wohn-gebiets jedoch verlieren. Auf Teilen bleiben die positiven, allerdings wirkungsmäßig ein-geschränkten Effekte für die Wohnbebauung durch die privaten und öffentlichen Grünflä-chen weiter bestehen.

Durch die Maßnahme ist ein Bereich mit mittlerer Bedeutung für den Kaltluftabfluss und den Luftaustausch (Frischluftschneise, Luftregenerationszone) betroffen. Beeinträchtigt wird die Kaltluftversorgung in Kombination mit dem Baugebiet 411 vor allem für den Be-reich des Nahversorgungszentrums und einige Wohngebiete nördlich des Adenauerrings.

Die kompakte Bebauung ist der Klimaanpassung insofern förderlich, als dass eine Flä-chenversiegelung an den Außenbereichen und bestehenden Frischluftentstehungsgebie-ten minimiert wird.

Das Mikroklima wird durch die Versiegelung im Baugebiet stark beeinträchtigt, die raster-förmigen öffentlichen Grünflächen mit Baumbestand wirken teilweise mindernd.

Insgesamt sind für das Schutzgut Luft/Klima geringe bis mittlere Auswirkungen bei Extremwetterlagen zu erwarten.

5.3.6 Landschaft / Ortsbild

Das Landschaftsbild wird hier insgesamt durch die Ortsrandlage mit der nördlich und öst-lich vorhandenen Bebauung bestimmt. Richtung Süden befindet sich der weitgehend un-bebaute Landschaftsraum des Bimbachgrabens. Das eigentliche Plangebiet ist ausge-räumt und somit von geringer Bedeutung für das Landschaftsbild.

Aufgrund der aktuellen Situation im Plangebiet sind die Auswirkungen auf Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft als gering zu bewerten.

5.3.7 Kultur- und Sachgüter

Es liegen keine relevanten Ausprägungen (z.B. Bau- bzw. Bodendenkmäler) vor.

Umweltbezogene Auswirkungen auf sonstige Sachgüter (z.B. Leitungen) werden durch die Planung ebenfalls nicht hervorgerufen.

5.3.8 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen

Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern wurden bereits, soweit sie erkennbar und von Belang sind, bei der Darstellung der Umweltauswirkungen auf die einzelnen

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Schutzgüter berücksichtigt. Die für das Vorhaben beschriebenen Wechselwirkungen be-wegen sich im Rahmen des „normalen Funktionsgeflechtes“.

5.4 Weitere Belange des Umweltschutzes (gem. § 1 Ab s. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB)

• Auswirkungen auf Gebiete von „Gemeinschaftlicher Bedeutung“ und der „Europä-ischen Vogelschutzgebiete“ (Natura 2000)

Natura 2000 Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) sind weder direkt noch indirekt vom Vorhaben betroffen. Weitere Maßnahmen sind insofern nicht erforderlich.

• Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Die festen Abfallstoffe werden entsprechend der gültigen Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erlangen umweltgerecht entsorgt.

Die Entwässerung der Bauflächen wird im Trennsystem erfolgen. Unbelastetes Nieder-schlagswasser soll über zwei Retentionsmulden gedrosselt zur Bimbach abgeführt wer-den. Das Schmutzwasser wird der Kläranlage zugeführt.

Die Maßnahmen zur Abwasserverminderung durch Rückhalt und Verdunstung in den Re-tentionsbecken sind positiv zu beurteilen, da auf diese Weise das Regenwasser teilweise dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt wird.

Auswirkungen auf den Vorfluter Bimbach werden durch Drosselung der Einleitung auf-grund der Retentionsbecken vermieden.

Die erforderliche Immissionsbetrachtung der Bimbach im Hinblick auf etwaige Schadstoff-einträge durch Regenwassereinleitungen sowie der Nachweis für den Hochwasserabfluss bei HQ 100 unter Berücksichtigung der vorhandenen und zukünftigen Baugebiete wird durchgeführt.

Für die Einleitung in die Bimbach ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Hierbei sind auch die Niederschlagsmengen aus dem Baugebiet 408 zu berücksichtigen, die über die Regenwasserkanäle des Baugebiets 412 in die Bimbach eingeleitet werden.

• Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Erfordernisse des Klimaschutzes, Vermeidung von Emissionen

Es ist geplant, das gesamte Baugebiet über ein Blockheizkraftwerk (BHKW), das mit Erd-gas betrieben werden soll, mit Wärme zu versorgen. Das BHKW soll im Zentrum des Gebiets im Bereich einer öffentlichen Grünfläche errichtet werden. Damit kann eine opti-male Verteilung der Wärme an die umliegenden Verbraucher erreicht werden.

Ziel des Baugebiets ist es, durch Mehrfamilienhäuser eine erhöhte städtebauliche Dichte herzustellen. Kompakte Baustrukturen fördern Klimaschutzziele, da eine dichte räumliche Infrastruktur und ÖPNV-Versorgung ermöglicht wird.

Die Gebäudekubaturen und gegenseitige Gebäudeverschattung müssen so geartet sein, dass eine energieeffiziente Bauweise möglich ist (Ausrichtung der Baukörper, Verschat-tung, Bepflanzung, Tiefe der Baukörper, A/V – Verhältnis etc.). Eine umfassende energie-effiziente Bauweise ist durch Erlanger Klimaschutzziele (08.12.2011) impliziert.

Aufgrund der geplanten Wohneinheiten ist von einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen mit zusätzlichen CO2-Emissionen auszugehen. Die Anbindung an den ÖPNV (Stadtbusli-nien der ESTW und – bei Realisierung – die Stadt-Umland-Bahn – StUB) sowie die nahen Infrastruktureinrichtungen reduzieren den zusätzlichen motorisierten Individualverkehr und die damit verbundenen Energieverbräuche und Emissionen.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 17

• Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach europäischen Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind

Für das Stadtgebiet Erlangen und somit auch für das Plangebiet sind keine Gebiete mit Immissionsgrenzwerten nach europäischen Vorgaben vorhanden.

• Bodenschutzklausel

Eine mit der Überbauung einhergehende Versiegelung ist an dieser Stelle des Stadtge-biets unvermeidbar, da Planungsalternativen im Rahmen der Erstellung des Flächennut-zungsplanes 2003 geprüft sind. Der Eingriff ist an keiner anderen Stelle im weiteren Pla-nungsbereich in geringerem Umfang durchführbar.

5.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

5.5.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen

Lärmschutz - Verkehrslärm

Bei den entsprechend gekennzeichneten Gebäuden (Umgrenzung der Flächen mit Nut-zungsbeschränkungen) sind die schutzbedürftigen Räume (Schlafräume, Wohnräume, auch Wohnküchen, Arbeitszimmer/Büros) auf der lärmabgewandten Seite (Südseite) zu errichten (Lärmschutzgrundrisse).

Schutzbedürftige Räume können auch nach der Nord-, Ost- oder Westseite ausgerichtet sein, wenn diese Schallschutzfenster und Lüftungsanlagen haben. Die Lärmimmissions-richtwerte „innen“ von tags 35 dB(A) und nachts 25 dB(A) als Mittelungspegel Lm und 40 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts als mittlerer Maximalpegel Lmax gemäß der Tabelle 6 der VDI-Richtlinie 2719 vom August 1987 dürfen durch von außen eindringenden Lärm nicht überschritten werden.

Die geforderten Schallschutzmaßnahmen sind in den jeweiligen Genehmigungsfreistel-lungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

Grünordnung

Im Planungsgebiet wurden alle umsetzbaren grünordnerischen Maßnahmen zur Vermei-dung von Eingriffen umgesetzt. Hierfür wurden die Instrumente bzw. Festsetzungsmög-lichkeiten der Grünordnungsplanung genutzt:

• Gemäß dem Maß der baulichen Nutzung ist überwiegend eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 vorgesehen, so dass ein größerer Freiflächenanteil für Hausgärten etc. verbleibt. In verdichteten Bereichen mit kleinen Grundstücken (Reihenhäuser) wird eine GRZ von bis zu 0,6 erreicht.

• Milderung des Verlusts an freier Landschaft durch landschaftliche Eingrünung bzw. Durchgrünung nach Maßgabe des qualifizierten Grünordnungsplanes zum Bebau-ungsplan Nr. 412

• Schaffung bzw. Anlage größerer zusammenhängender öffentlicher und privater Grünflächen

• Begrenzung der Flächenversiegelung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich

• Straßen- und wegebegleitende Pflanzungen

• Empfehlungen einer naturnahen Gestaltung privater Grünflächen (Bepflanzung der

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 18

Vorgärten mit einheimischen Gehölzen), weitgehender Verzicht auf Nadelgehölze

• Begrünung der Garagendächer sowie Dächer von Nebenanlagen (Flachdächer) und Wandflächen

• Baumüberstellung und Eingrünung von öffentlichen Plätzen und Stellflächen

• Begrünung nicht überbauter Flächen.

Artenschutz

Folgende Vorkehrungen werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tierarten des An-hangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern:

V1:

Die Baufeldräumung sowie Gehölzbeseitigungen erfolg en außerhalb der Vogel-schutzzeit (1. März bis 30. September) zwischen Okt ober und Februar.

• Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzen, Töten von Tieren):

Mit Beginn der Bauarbeiten zu Herstellung der Erschließungsstraßen und -leitungen be-steht die Gefahr der Zerstörung besetzter Nester durch Bautätigkeit und damit einer Ver-letzung oder Tötung von Vögeln bzw. einer Zerstörung von Gelegen.

Die Baufeldräumung zur Herstellung der Erschließung und sonstiger Bauflächen erfolgt daher außerhalb der Brutzeit und der Aufzuchtzeit der Jungen der Feldlerche im Zeitraum zwischen 1. Oktober und 28. Februar. Es wird davon ausgegangen, dass ab der Baufeld-räumung die Baumaßnahmen zeitnah fortgesetzt werden und es damit zu regelmäßigen Störungen kommt, so dass sich Feldlerchen bzw. bodenbrütende Vogelarten nicht inner-halb der Bauflächen ansiedeln werden.

Durch diese Vermeidungsmaßnahme werden mögliche Verstöße gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot vermieden.

• Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (erhebliche Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszei-ten):

Eine erhebliche Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Diese kann unter Berücksichtigung der vorgezogenen artenschutzrechtlichen Aus-gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen, siehe unten) ausgeschlossen werden, so dass gegen das Verbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht verstoßen wird.

• Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten):

Die direkte Zerstörung einer besetzten Fortpflanzungs- und Ruhestätte im Zuge der Bau-arbeiten wird bei Beachtung der oben beschriebenen Bauzeitenregelung vermieden. Das Eintreten des Zugriffsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird durch vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahme, siehe folgender Ab-schnitt) vermieden, die die Lebensraumbedingungen für die Feldlerche und die sonstigen bodenbrütenden Vogelarten auf Flächen im räumlichen Bezug zu dem betroffenen Revier-raum verbessern bzw. neue Brutmöglichkeiten schaffen. Die Maßnahmen müssen zum Zeitpunkt des Eingriffes in den betroffenen Revierraum wirksam sein.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 19

5.5.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahme n)

Nach Vorgabe der artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für das Entwicklungsgebiet E-West II sind zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nachfolgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) durchzuführen (s. Anlage 1 – Kap. 3.2):

• A 1: Als Ausgleich und Ersatz für im Plangebiet verloren gegangene Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten werden mindestens 1 Hektar bestehende landwirtschaft-liche Nutzflächen in magere Brachefluren umgewandelt. Diese Flächen befinden sich möglichst in unmittelbarer Nachbarschaft (bis max. 500 m Entfernung) zum Plangebiet.

• A 2: Auf nahegelegenen (bis max. 1 km Entfernung), großräumigen Agrarfluren wer-den entlang von inneren Flurgrenzen nicht bewirtschaftete Ackerraine (1,5-3 m Brei-te) oder Grünstreifen mit einer Gesamtlänge von 600 m angelegt (sog. "Lerchenstrei-fen"). Alternativ können auch in großflächigen, nahe gelegenen Ackerfluren (bis max. 1 km Entfernung) durch dauerhafte (Förder-)Maßnahmen sog. "Lerchenfenster" (Anzahl 20, Größe ≥ 20 m2) und/oder Blühstreifen (Anzahl 5, Länge 150-300 m, Breite 6-12 m) angelegt werden.

Bei der Maßnahme A 2 wurde die Alternative "Blühstreifen" gewählt.

Mit Realisierung des ersten Bauabschnitts (Bebauungsplan 411) wurden bereits 50% der erforderlichen CEF-Maßnahmen hergestellt. Zur Umsetzung der noch ausstehenden Kompensationsmaßnahmen werden Flächen von der Stadt Erlangen bereitgestellt. Die zwei für den o.g. Ausgleich vorgesehenen Flächen liegen südwestlich des Plangebiets am Ortsrand von Häusling sowie im Bimbachgrund südlich der Häuslinger Straße.

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Lage der Ausgleichsflächen 1 und 2.

Abb. 1:

V

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 20

Die folgende Tabelle zeigt eine Auflistung der Ausgleichsflächen mit Angabe der Flächen-größen und deren Zuordnung zu den CEF-Maßnahmen A1 – A2.

Tab. 1:

Maßnah-menfläche

Fl.-Nr.

Gemarkung

Maßnahmentyp Bemerkung

A 1

(m²)

A 2

(m²)

1 732 (t)

Büchenbach

2612 675

2 575 (t)

Kosbach

2388 225

5000 900

Gesamt 5900

Mit ca. 0,5 ha Fläche erfüllen die vorgesehenen Parzellen des Maßnahmentyps A 1 den im Rahmen des zweiten Bauabschnittes geforderten 50%igen Flächenausgleich.

Auf den Flächen sollen Blühstreifen mit insgesamt 900 m² Fläche angelegt und gepflegt werden, womit ebenfalls der geforderte 50%ige Erfüllungsgrad der CEF-Maßnahme A 2 erreicht wird. Weitergehende Empfehlungen zur dauerhaften Pflege der Ausgleichsflä-chen finden sich unter Kapitel 3 in der Anlage 2.

5.5.3 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Gemäß § 18 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist bei Aufstellung von Bau-leitplänen zu prüfen, ob Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Sind diese zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach § 1a Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 1a Baugesetzbuch (BauGB) zu entscheiden.

Kompensationsbedarf

Mit der Ausweisung des neuen Baugebiets im Stadtwesten ist ein Eingriff in Natur- und Landschaft im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verbunden.

Für den Eingriff nach Naturschutzrecht ergibt sich folgende Bilanzierung:

Eine Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung des vorliegenden Gebietsentwurfs hat ergeben, dass der Ausgleich nicht vollständig im Gebiet möglich ist. Es zeichnet sich ein Defizit von ca. 3.402 Wertpunkten ab, für das zusätzlich ein externer Ausgleich außerhalb des Be-bauungsplangebiets erforderlich wird. Die ökologische Bilanzierung ist in der Anlage 4 dargestellt.

Erfordert der bauleitplanerisch vorgesehene Eingriff Kompensationsmaßnahmen nach Artenschutzrecht (s. Kap. 5.5.2), so kann dieser auf die naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanz angerechnet werden. Die Maßnahmen nach Ziffer 5.5.2 wurden im Vor-feld mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt Erlangen abgestimmt. Von deren Seite wurde eine volle Anerkennung der beiden vorgezogenen Ausgleichs-

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 21

maßnahmen (CEF-Maßnahmen) beim naturschutzfachlichen Ausgleich signalisiert.

Tab. 2:

Maßnah-mefläche

(*)

Größe

Beschreibung (Aufwertung) Faktor

(**)

Wertpunkte Bemerkung

A 1

2612 1 Umwandlung von Ackerflächen (Typ 9.13) in magere Bracheflu-ren (Typ 10.2)

0,2 522

675 2 Umwandlung von Ackerflächen (Typ 9.13) in Blühstreifen (Typ 9.5)

0,3 203

A 2

2388 3 Umwandlung von Ackerflächen (Typ 9.13) in magere Bracheflu-ren (Typ 10.2)

0,2 478

225 4 Umwandlung von Ackerflächen (Typ 9.13) in Blühstreifen (Typ 9.5)

0,3 68

Gesamt 5900 1271

(*) s. Kap. 5.5.2

(**) Berechnung Kostenerstattungsbeträge nach BauGB / Wertliste nach Biotop / Nutzungstypen

Die vorstehende Bilanz zeigt, dass der ökologische Ausgleich für den zu erwartenden Eingriff nur zum Teil über die beiden vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen A1 und A 2 ausgeglichen werden kann. Bei Anrechnung der CEF-Maßnahmen (1.271 Wertpunkte) verbleibt ein Minus von 2.131 Wertpunkten.

Fazit:

Nach derzeitigem Stand ist im Baugebiet mit einer Unterkompensation zu rechnen.

Bei der Festlegung des Entwicklungsgebiets „Erlangen-West II“ wurde davon ausgegan-gen, dass die im Gesamtbereich vorgesehenen naturräumlichen Freiflächen ausreichen, um die Eingriffe in Folge der geplanten Baumaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtli-chen Eingriffsregelung auszugleichen (s. Anlage 3).

Das verbleibende Defizit soll im westlichen Teil des Entwicklungsgebiets – zwischen Ade-nauerring und dem geplanten Baugebiet Nr. 413 – ausgeglichen werden. Hier ist eine größere zusammenhängende öffentlich nutzbare Grünfläche geplant.

Es kann davon ausgegangen werden, dass diese ausreicht, die Eingriffe in Folge der ge-planten beiden Baugebiete 412 und 413 im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsre-gelung auszugleichen.

5.6 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustande s bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtverwirklichung der Planung ist zunächst davon auszugehen, dass die Flächen in der landwirtschaftlichen Nutzung bleiben.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 22

5.7 Alternative Planungsmöglichkeiten

5.7.1 Standortalternativen

Der vorliegende Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet. Die Frage nach Standortalternativen stellt sich daher nicht.

5.7.2 Alternative Bebauungskonzepte

Das Plankonzept basiert auf dem Ergebnis eines im Jahr 2009 durchgeführten städtebau-lichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs. Mit Beschluss des UVPA vom 27.04.2010 wurde entschieden, die Wettbewerbsarbeit der Architektengemeinschaft Franke+Messmer, Rößner+Waldmann und des Landschaftsarchitekten Tautorat als Grundlage für die weiteren Planungen in Büchenbach-West zu verwenden.

5.8 Zusätzliche Angaben

5.8.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verf ahren

Der Inhalt des vorliegenden Umweltberichts orientiert sich an der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

Der in der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 vom 09.11.2015 bis einschließlich 20.11.2015 geforderte Umfang und Detaillierungsgrad der Unterlagen bzw. Untersuchun-gen wurde berücksichtigt.

Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die geplante Baumaßnahme wurde nach der Erlanger Wertliste nach Biotop-/Nutzungstypen (Anlage 2 der Satzung der Stadt Erlangen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c BauGB) durchgeführt.

Für die Bearbeitung wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchge-führt.

5.8.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammen stellung der Angaben

Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben, technische Lücken oder fehlen-de Kenntnisse sind nicht in planungsrelevantem Maße aufgetreten.

5.8.3 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring)

Gemäß § 4c BauGB haben die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Darüber hinaus unterrichten nach § 4 Abs. 3 BauGB die (Fach-)Behörden nach Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bauleitplans die Gemeinde, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Bauleitplanes erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Erhebliche und dauerhafte nachteilige Umweltauswirkungen sind mit der geplanten Um-setzung der Wohnbebauung gem. dem Bebauungsplan nicht zu erwarten.

Spezielle Maßnahmen zur Überwachung sind demzufolge nicht abzuleiten.

5.9 Zusammenfassung

Aufgabe des Umweltberichts ist es, die Belange des Umweltschutzes, soweit sie von der vorliegenden Planung berührt werden, zu ermitteln und zu bewerten. Der Umweltbericht dient als Entscheidungsgrundlage und der sachgerechten Abwägung der unterschiedli-

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 23

chen Belange des Bauleitplanverfahrens.

Basierend auf den Zielen und Grundsätzen des Umweltschutzes sowie den gesetzlichen Vorgaben wird im Umweltbericht die Planung beschrieben, es wird ein Überblick über den Zustand der Umwelt-Schutzgüter im Entwicklungsbereich gegeben sowie die zu erwar-tenden nachteiligen Auswirkungen beschrieben und bewertet.

Durch die vorliegende Bebauungsplanung sind keine wesentlichen nachteiligen Auswir-kungen auf die bestehenden bzw. benachbarten Siedlungsgebiete zu erwarten.

Im Bereich der Planfläche können aus immissionsschutzrechtlicher Sicht (Luftreinhaltung, Lärmschutz) gesunde Wohnverhältnisse erreicht werden.

Seltene und schutzwürdige Biotope, Böden und sonstige Bereiche mit besonderen ökolo-gischen Funktionen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht vorhanden.

Die klimatische Situation wird sich durch die Anlage eines Wohngebietes nicht wesentlich verschlechtern.

Mit der Ausweisung eines neuen Baugebiets ist ein Verlust von Freiraum verbunden, der aber keinen hohen landschaftsästhetischen Wert besitzt. Erholungswirksame Freiflächen gehen nicht verloren. Sichtbeziehungen und Wegeverbindungen werden nicht unterbro-chen.

Durch die geplante Wohnbebauung ist an erheblichen Umweltauswirkungen vorrangig die Bodenversiegelung und die damit einhergehende Reduzierung der Grundwasserneubil-dung sowie der Verlust an Lebensraum für geschützte Vogelarten zu nennen.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich für den Bebauungsplan werden im Umweltbericht dokumentiert.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berüc ksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die betrachteten Schutzgüter zu erwarten sind.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 24

Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen Ergebnisse des Umweltberichts noch einmal kurz zusammen:

Bewertung Umwelt Beeinträchtigungsprognose

- Kriterien - - Einstufung -

1. Schutzgut Mensch gering -mittel ● / ●●

2. Pflanzen und Tiere mittel ●●

3. Boden mittel ●●

4. Wasser mittel ●●

5. Klima/ Luft gering -mittel ● / ●●

6. Landschaft / Ortsbild gering ●

7. Kultur - und Sachgüter nicht gegeben -

Gesamtbewertung gering -mittel ● / ●●

*) Auswirkungsintensität: ●●● hoch; ●● mittel; ● gering; - nicht gegeben/keine; + positive Auswirkungen

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 25

6 BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN

6.1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich schließt gemäß § 9 Abs. 7 BauGB die Grundstücke Flst. Nrn. 673 und 673/2 - Gmkg. Büchenbach - sowie Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn. 609, 629, 672, 674, 675, 678, 679, 682, 690, 726, 727, 728, 729, 731, 732 und 733 - Gmkg. Büchenbach - und eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 575 - Gmkg. Kos-bach - ein und weist eine Fläche von ca. 6,9 ha auf. Dieser umfasst mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke der Planung erforderlich sind.

6.2 Art der baulichen Nutzung

Das Baugebiet soll überwiegend dem Wohnen dienen und wird daher als allgemeines Wohngebiet gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 4 BauNVO festgesetzt.

Zur Sicherung der Wohnqualität sind die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe nur aus-nahmsweise zulässig. Ziel der Planung ist es, die der Versorgung des Gebiets dienenden Nutzungen im nördlich angrenzenden Nahversorgungszentrum zu konzentrieren und den damit verbundenen Verkehr aus dem Wohngebiet herauszuhalten. Ferner werden Betrie-be des Beherbungsgewerbes, Gartenbaubetreibe und Tankstellen ausgeschlossen, um Störungen des Wohnens zu vermeiden.

Das Baugebiet soll in sechs Wohnhöfe gegliedert werden und eine Quartiersmitte erhal-ten. In den Wohnhöfen werden unterschiedliche Wohnformen um eine gemeinsame grüne Mitte gruppiert, wodurch überschaubare Nachbarschaften und identitätsstiftende Stadt-räume entstehen. Die grüne Mitte in jedem Wohnhof kann von den Anwohnern nach ei-genen Vorstellungen gestaltet und genutzt werden und ist als Treffpunkt für die Nachbar-schaft gut geeignet. Um die Wohnhöfe werden Reihenhauszeilen und Mehrfamilienhäuser gruppiert. Die Gestaltung der Erschließungs- und Freiflächen soll hohe Aufenthaltsqualität bieten.

6.3 Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Baugrenzen, die Grundflächen-zahlen, die Geschossflächenzahlen, die zulässige Anzahl der Geschosse und die maxi-mal zulässigen Höhen der Gebäude.

Im Baugebiet werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 17 BauNVO für GRZ und GFZ folgende Höchstwerte festgesetzt:

• WA 1.1 – GRZ 0,5 – GFZ 1,5 (bei 3 - 4 Vollgeschossen)

• WA 1.2 – GRZ 0,5 – GFZ 1,7 (bei 3 - 4 Vollgeschossen)

• WA 2 – GRZ 0,5 – GFZ 1,1 (bei 3 Vollgeschossen)

• WA 3.1 – GRZ 0,5 – GFZ 1,0 (bei 3 Vollgeschossen)

• WA 3.2 – GRZ 0,5 – GFZ 1,0 (bei 3 Vollgeschossen)

• WA 4 – GRZ 0,5 – GFZ 1,0 (bei 3 Vollgeschossen)

• WA 5 – GRZ 0,6 – GFZ 1,2 (bei 2 - 3 Vollgeschossen)

• WA 6 – GRZ 0,5 – GFZ 1,0 (bei 2 Vollgeschossen)

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 26

Im geplanten Baugebiet ist überwiegend eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 zulässig, auf den für Reihenhäuser vorgesehenen Flächen in den Gebieten WA 5 wird eine maxi-male GRZ von 0,6 festgesetzt. Die gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO zulässige Obergrenze für ein allgemeine Wohngebiete von 0,4 wird somit überschritten. Dies ist die Voraussetzung für die angestrebte Dichte des Baugebiets und den vorgesehenen hohen Anteil an Ge-schosswohnungsbauten. Durch Einhaltung der Abstandsflächen und klare Regelungen für die Nebenanlagen und Stellplätze werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt. Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO können die Höchstwerte der GRZ für die Errichtung von Carports, Stellplätzen, Tiefgaragen und sonstigen Nebenanlagen bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden. Mit der Errichtung von Tiefgaragen in ausreichender Größe und Funktionalität, sowie sonstigen Nebenanlagen kann dieser Grenzwert erreicht, jedoch nicht überschritten werden. Damit wird die gewünschte Freihaltung der Freiflächen für Erholung und Freizeitnutzungen erreicht. Die festgesetzten Geschossflächenzahlen liegen für die Gebiete WA 2 bis WA 6 mit 1,0 bis 1,2 im Rahmen der gemäß § 17 Abs. 1 zulässigen GFZ von maximal 1,2 für allgemei-ne Wohngebiete. Die viergeschossigen Wohngebäude am Adenauerring in den Gebieten WA 1.1 und WA 1.2 können eine maximale GFZ von 1,5 bzw. 1,7 erreichen. Die Höchst-werte nach BauNVO werden dadurch um 25 % bzw. 42 % überschritten. Dies ist aufgrund der besonderen Lage dieser Gebäude aus folgenden Gründen vertretbar: – Im Interesse einer Attraktivitätssteigerung und optimalen Auslastung der öffentlichen

Verkehrsmittel soll eine Konzentration der Wohndichte entlang der Trassen von StUB und Stadtbussen erreicht werden.

– Aufgrund der Randlage am Adenauerring sind ungünstige Auswirkungen auf Nach-bargebäude, z.B. durch Verschattung, ausgeschlossen.

– Die notwendigen Stellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht, deren Zufahrten direkt an der Zufahrtsstraße in das Baugebiet liegen werden.

– Die geplante Höhenentwicklung von bis zu vier Geschossen ist angemessen und ent-spricht der Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden.

– Bei Einhaltung der festgesetzten passiven Lärmschutzmaßnahmen werden die Anfor-derungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt.

6.4 Höhe der baulichen Anlagen

Das Baugebiet besteht aus sechs Wohnhöfen, in denen jeweils unterschiedliche Wohn-formen um eine gemeinsame grüne Mitte gruppiert werden.

Zur Minimierung von Verschattung werden die zulässigen Gebäudehöhen begrenzt. Als Bezugsfläche für die maximal zulässigen Wandhöhen der Gebäude wird die im Bauge-nehmigungs- oder Freistellungsverfahren festzulegende Geländehöhe des jeweiligen Baugrundstücks zugrunde gelegt.

Um ein einheitliches Messverfahren sicherzustellen, wird festgelegt, dass die Wandhöhe jeweils in der Mitte der straßenzugewandten Wand der zugeordneten Erschließungsseite gemessen werden muss, bei Eckgrundstücken an der längeren Gebäudeseite. Wenn bei-de Längsseiten an einer Straße liegen, wird auf der Hauseingangsseite gemessen. An den Eckpunkten dieser Gebäudeseite kann die zulässige Wandhöhe um max. 0,30 m überschritten werden, wenn sich dies aus dem Geländeverlauf ergibt. Mit diesen Rege-lungen wird den topographischen Gegebenheiten des leicht fallenden Geländes Rech-nung getragen.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 27

Die nördliche Randbebauung entlang des Adenauerrings muss mit vier Geschossen er-richtet werden. Hierdurch wird eine gute Ausnutzung der Bauflächen erreicht, ohne umlie-gende Gebäude zu beeinträchtigen, da die von diesen Wohnhäusern ausgehende Ver-schattung überwiegend die Verkehrsflächen des Adenauerrings betreffen wird. Die optio-nal möglichen Anbauten auf der Südseite dieser Gebäude können mit bis zu drei Vollge-schossen ausgeführt werden. Alle Geschosswohnungsbauten (Einzelhäuser) im Bauge-biet sind zwingend mit drei Vollgeschossen zu errichten. In den südlichen Randbereichen des Baugebiets ist bei Mehrfamilienhäusern das dritte Geschoss zur Verringerung der Verschattung von Nachbargebäuden als Staffelgeschoss auszubilden.

Die Reihenhäuser im mittleren Bereich des Baugebiets müssen zwingend mit drei Vollge-schossen errichtet werden. Die beiden Reihenhauszeilen am südlichen Rand des Bauge-bietes sollen zwei Vollgeschosse erhalten, um einen sanften Übergang zum südlich an-grenzenden Landschaftsraum zu erreichen.

Mit den vorgesehenen Geschosszahlen wird eine Höhenentwicklung erreicht, die in Teil-bereichen um ein Geschoss höher sein wird als die in den umliegenden Baugebieten vor-handenen Gebäudehöhen. Ein Übergang zur niedrigeren östlichen Nachbarbebauung wird dadurch erreicht, dass die dritte Wohnebene in Form eines Staffelgeschosses zu-rückspringt. Durch Abnahme der Gebäudehöhen von Norden nach Süden und wechseln-de Geschossigkeiten erhält das Baugebiet eine aufgelockerte Struktur, die sich in die nä-here Umgebung einfügt.

6.5 Bauweise und Hausformen

In den Gebieten WA 3.1, WA 3.2, WA 4, WA 5 und WA 6 gilt die offene Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO. In den Gebieten WA 1.1, WA 1.2 und WA 2 ist eine abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt.

Folgende Hausformen werden in den Wohngebieten vorgesehen:

• WA 1.1 / WA 1.2 Einzelhäuser (Geschosswohnungsbau)

• WA 2 Einzelhäuser (Geschosswohnungsbau

• WA 3.1 / WA 3.2 Einzelhäuser (Geschosswohnungsbau) oder Hausgruppen (Reihenhäuser)

• WA 4 Einzelhäuser (Geschosswohnungsbau)

• WA 5 Hausgruppen (Reihenhäuser)

• WA 6 Hausgruppen (Reihenhäuser)

Durch Mischung verschiedener Haustypen soll ein attraktives Wohngebiet mit einer aus-gewogenen Sozialstruktur entstehen. Die offene Bauweise ergibt die städtebaulich ge-wünschte lockere Struktur mit einem hohen Freiflächenanteil.

Im Bereich der abweichenden Bauweise wird aus städtebaulichen Gründen festgelegt, dass die dort vorgesehenen Geschosswohnungsbauten zwar mit seitlichem Grenzab-stand errichtet werden sollen, ihre Länge jedoch mehr als 50 m betragen darf. Damit wer-den Gestaltungsspielräume eröffnet, die eine optimale Ausnutzung der Grundstücke durch Errichtung von langgestreckten Baukörpern ermöglichen. Auf den Grundstücken können jedoch auch Einzelgebäude mit seitlichen Abstandsflächen entstehen. Für den Fall, dass die Baugrenze und / oder die Begrenzung einer Fläche für Nebenanlagen auf einer Grundstücksgrenze liegen, ist ein Grenzanbau zulässig.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 28

6.6 Flexibilität des Planungskonzepts

Das städtebauliche Konzept des Baugebiets sieht einen wesentlich größeren Anteil an Geschosswohnungsbauten vor als die vorherigen Baugebiete. Damit im Falle einer gerin-geren Nachfrage nach Geschosswohnungen zum Zeitpunkt der Vermarktung flexibel rea-giert werden kann, werden für die Gebiete WA 3.1 und WA 3.2 Festsetzungen getroffen, die eine Umstellung auf geänderte Marktbedingungen ermöglichen. Auf den Grundstü-cken in den Gebieten WA 3.1 und WA 3.2 sind daher sowohl Einzelhäuser als auch Hausgruppen zulässig.

Die Errichtung von Geschosswohnungsbauten auf den o.g. Flächen bleibt vorrangiges Ziel. Falls die Realisierung von Wohnungsbau nicht möglich ist, können auf den Flächen auch Reihenhäuser errichtet werden.

Wohngebiet WA 3.1

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 412

Die im Bebauungsplan zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Wandhöhe und Dachform getroffenen Festsetzungen sowie die sonstigen Regelungen gelten gleicher-maßen für Geschosswohnungsbauten wie für Hausgruppen (Reihenhäuser).

Bei Errichtung einer Hausgruppe (Reihenhäuser) ist außerdem Folgendes zu beachten:

– Das sonst bei Reihenhäusern in den Gebieten WA 5 festgesetzte Staffelgeschoss oberhalb der zweiten Wohnebene wird im Gebiet WA 3.1 nicht zwingend vorgeschrie-ben, kann aber optional vorgesehen werden.

– Die Stellplätze der Reihenhäuser müssen nicht in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Sie sind als Gemeinschafts-Carportanlagen auf entsprechend festgesetzten Flächen im Gebiet WA 2 an der Zufahrt zum Wohnhof zu errichten. Die Zuordnung der Grundstücke erfolgt im Rahmen der Vermarktung.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 29

Wohngebiet WA 3.2

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 412

Die im Bebauungsplan zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Wandhöhe und Dachform getroffenen Festsetzungen sowie die sonstigen Regelungen gelten gleicher-maßen für Geschosswohnungsbauten wie für Hausgruppen (Reihenhäuser). Bei Errichtung von Geschosswohnungsbauten ist außerdem Folgendes zu beachten:

– Im Norden der Grundstücke im Gebiet WA 3.2 sind Gemeinschafts-Carportanlagen für die benachbarten Reihenhäuser in den Gebieten WA 5 vorzusehen. Die Zuordnung der Grundstücke erfolgt im Rahmen der Vermarktung. Die Stellplätze für Geschoss-wohnungen sind entsprechend der Festsetzung Nr. 13 in einer Tiefgarage nachzuwei-sen.

– Die Länge der Mehrfamilienhäuser wird auf 39,0 m, die Haustiefe auf 12,2 m begrenzt.

Bei Errichtung einer Hausgruppe (Reihenhäuser) ist außerdem Folgendes zu beachten:

– Die erforderlichen Stellplätze sind in einer Gemeinschaftsgarage im nördlich angren-zenden Gebiet WA 2 nachzuweisen. Diese kann als Parkdeck mit max. zwei Ebenen und einer Wandhöhe von max. 5,0 m errichtet werden. Als Überdachung ist ein be-grüntes Flachdach zulässig. Die Zuordnung der Grundstücke erfolgt im Rahmen der Vermarktung.

– Das dritte Geschoss der Reihenhauszeilen ist als Staffelgeschoss vorzusehen und auf der Gartenseite des Gebäudes um mind. 2,5 m zurückzusetzen.

– Auf der östlichen Fläche WA 3.2 kann eine Reihenhauszeile von der entlang der Stra-ße festgesetzten Baulinie um bis 4,0 m nach Osten abgerückt werden. Da sich die Hausgärten dieser Reihenhäuser auf der Ostseite befinden, wird durch das Abrücken von der im Westen angrenzenden Straße eine größere Freifläche auf der Westseite der Gebäude ermöglicht, um dort beispielsweise einen zusätzlichen Freisitz zu errich-ten.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 30

6.7 Stellung der baulichen Anlagen

Das Planungskonzept geht auf das Ergebnis eines städtebaulichen und landschaftsplane-rischen Ideenwettbewerbs zurück, das erstmals im Bebauungsplan Nr. 411 umgesetzt wurde. Aufgrund aktueller Anforderungen wurde das Konzept für den Bebauungsplan Nr. 412 modifiziert. Ein höherer Anteil an Geschosswohnungen soll nunmehr realisiert werden können. Die Gruppierung der Baufelder in den Wohnhöfen entspricht dem städtebauli-chen Leitgedanken, eine klare, überschaubare Grundstruktur herzustellen und öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen.

6.8 Überbaubare Grundstücksflächen

Baugrenzen

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Mit diesen Festsetzungen wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet, die Aus-formung von raumbildenden Kanten definiert und die Nutzung möglichst großer zusam-menhängender Gartenbereiche gesichert. Für Vordächer, Balkone, Terrassen und Terrassenüberdachungen sind Überschreitungen der Baugrenzen abhängig vom Haustyp im Rahmen vorgegebener Maße zulässig. Damit wird eine optimale Ausnutzung der überbaubaren Grundstücksflächen für die Wohnge-bäude gewährleistet. Die Errichtung von Terrassen, die an Wohngebäuden üblichen Vor-richtungen zum Wetterschutz und die Anbringung von Balkonen für Geschosswohnungen werden zusätzlich ermöglicht.

Baulinien

In den Baugebieten WA 1.1, WA 1.2, WA 3.1 und WA 3.2 werden Baulinien festgesetzt, um die städtebaulich gewünschte Stellung der Baukörper am Rand des Straßenraums zu sichern.

6.9 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garag en, Standplätze für Abfallbe- hälter

Nebenanlagen, Carports, Stellplätze, Abfallbehälter

Die Standorte von Nebenanlagen, Carports, Stellplätzen und Abfallbehältern auf Privat-grundstücken werden durch entsprechende Standortvorgaben und maximale Flächengrö-ßen so festgesetzt, dass sich auch bei kleinen Grundstücken und geringen Vorgartenbrei-ten alle erforderlichen Nebenanlagen funktional und gestalterisch passend in das städte-bauliche Gesamtbild einfügen. Auf den für Carports festgesetzten Flächen können auch private Stellplätze vorgesehen werden.

Tiefgaragen/Stellplätze für den Geschosswohnungsbau

Die notwendigen Stellplätze für Mehrfamilienhäuser sind ausschließlich in Tiefgaragen innerhalb der dafür festgesetzten Flächen nachzuweisen. Dadurch werden Beeinträchti-gungen durch Verkehrslärm reduziert, Freiflächen für Freizeitnutzung erhalten und der öffentliche Raum von parkenden Fahrzeugen entlastet. Die Zufahrtsbereiche werden an geeigneten Stellen verbindlich festgesetzt, um Beeinträchtigungen durch Zu- und Ab-fahrtsverkehr zu minimieren.

6.10 Flächen für die Ver- und Entsorgung

Fläche für Versorgungsanlagen - Elektrizität

Zur Versorgung mit Elektrizität wird in der Mitte des Baugebiets eine Fläche für Versor-gungsanlagen festgesetzt. Aus technischen Gründen wird dieser zentrale Standort erfor-

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 31

derlich.

Fläche für Versorgungsanlagen - Wärme

Zur Versorgung mit Wärme wird in der Mitte des Baugebiets eine Fläche für Versor-gungsanlagen festgesetzt. Aus technischen Gründen ist dieser zentrale Standort erforder-lich.

Fläche für Entsorgungsanlagen - Abfall (Fläche für Wertstoffcontainer)

Für die Sammlung und Entsorgung von Wertstoffen wird in der Mitte des Baugebiets, im Bereich der dort geplanten öffentlichen Stellplätze, eine Fläche für Entsorgungsanlagen festgesetzt, die mit Entsorgungsfahrzeugen gut anfahrbar ist. Aufgrund der zentralen La-ge des Standorts ergeben sich für die meisten Bewohner des Gebiets relativ kurze Wege zu den Wertstoffcontainern, womit eine hohe Akzeptanz erreicht werden kann. Die emp-fohlenen Mindestabstände zu Wohngebäuden werden aufgrund der Dichte des Baugebie-tes leicht unterschritten. Der vorgesehene Standort führt jedoch aufgrund seines relativ großen Abstandes zu den Hauptwohnseiten der Nachbargebäude zu geringen Beein-trächtigungen.

6.11 Verkehrsflächen

Externe Erschließung

Das Baugebiet wird für den motorisierten Verkehr vom Adenauerring erschlossen. Die zukünftige Trasse der StUB soll auf der Nordseite des Adenauerrings und somit außer-halb des Bebauungsplanes Nr. 412 verlaufen. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr erhält das Baugebiet keinen regulären Straßen-anschluss an die Häuslinger Straße. In Notfällen kann die geplante Fuß- und Radwegan-bindung an die Häuslinger Straße auch als provisorische Straße vorübergehend mit Kraft-fahrzeugen befahren werden. Innere Erschließung

Die innere Erschließung erfolgt über eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Haupter-schließungsachse mit angeschlossenen Stichstraßen in die Wohnhöfe. Das gesamte in-nere Erschließungssystem soll als verkehrsberuhigte Mischfläche hergestellt werden. An den Seiten der Haupterschließungsachse werden öffentliche Senkrechtparkplätze vorge-sehen. Zwischen den Parkständen sollen Bäume gepflanzt werden, die zur Raumbildung beitragen und als Schattenspender die Aufenthaltsqualität der verkehrsberuhigten Stra-ßenräume erhöhen werden.

Die Verkehrsflächen im Bereich der Wohnhöfe dienen der Erschließung der umliegenden Wohngebäude. Das Verkehrsaufkommen wird hier sehr gering sein, weil Durchgangsver-kehr ausgeschlossen ist. Diese Straßenräume sind als Treffpunkt für die Nachbarschaft und für Kinderspiel gut geeignet. Zwischen den Wohnhöfen ist ein dichtes Wegenetz aus nicht mit Kfz befahrbaren Fußwegen bzw. Fuß- und Radwegen geplant, womit eine gute Durchlässigkeit des Wohngebietes erreicht wird.

Öffentliche Parkplätze

Die Abmessungen des Straßenraumes ermöglichen die Schaffung einer angemessenen Zahl öffentlicher Parkplätze entlang der Haupterschließungsstraße sowie im Bereich des zentralen Platzes in der Baugebietsmitte.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 32

Fuß- und Radwege

In der Mitte des Baugebiets ist ein in Ost-West-Richtung verlaufender Fuß- und Radweg geplant, der Teil einer durchgängigen Wegeverbindung quer durch das gesamte Entwick-lungsgebiet Erlangen-West II sein wird.

Auf der Südseite des Adenauerrings befindet sich ein straßenbegleitender Fuß- und Rad-weg, der im Zuge der geplanten, dicht angrenzenden Randbebauung am Adenauerring verbreitert und für Fußgänger und Radfahrer in separate Wege aufgeteilt werden soll. Da der Radweg am Adenauerring Teil eines überregionalen Radwegenetzes ist und auch von Bürgerinnen und Bürgern des westlich angrenzenden Landkreises genutzt wird, können mit der geplanten Trennung der Wege Konflikte zwischen zügig fahrenden Radfahrern und Fußgängern in diesem Bereich vermieden werden.

Das geplante Wegesystem nimmt alle wichtigen Fuß- und Radwegebeziehungen aus der Umgebung auf.

Straßenbegrenzungslinie

Eine Straßenbegrenzungslinie wird festgesetzt, um die Verkehrsflächen von anderweitig genutzten angrenzenden Flächen zu trennen.

6.12 Grünflächen

Zwischen den Parkplätzen in der Quartiersmitte wird eine öffentliche Grünfläche geplant. Sie soll den benachbarten Wohnhöfen für Anwohnertreffen sowie Aufenthalt und Spielen im Freien zur Verfügung stehen. Durch Aufweitung des Straßenraumes wird hier ein Frei-raum geschaffen, der zur Auflockerung der Baustruktur beiträgt und das Freiflächenange-bot des Wohngebietes bereichert.

Die öffentlichen Grünflächen in den Wohnhöfen sollen als kommunikative und identitäts-stiftende Gemeinschaftsflächen von den Anwohnern genutzt werden. Zur langfristigen Sicherstellung der Pflege verbleiben die Flächen im Eigentum und Unterhalt der Stadt Erlangen.

Am südlichen Rand des Baugebiets sind öffentliche Grünflächen vorgesehen, die für Frei-zeit und Erholung genutzt werden können. Größere Teile dieser Flächen werden für die Versickerung von Niederschlagswasser genutzt.

6.13 Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Auf den Flachdächern der Wohngebäude können Photovoltaikanlagen installiert werden. Die Solaranlagen sollen im Orts- und Straßenbild möglichst unauffällig bleiben. Daher wird die Aufständerungshöhe der Module so begrenzt, dass sie größtenteils durch die Attika verdeckt werden. Aus Gründen des Ortsbilds ist die Schrägmontage von Solarmo-dulen an den Hauswänden unzulässig, diese können jedoch in die Fassade integriert werden.

Auf Nebenanlagen ist die Aufstellung von Solaranlagen grundsätzlich möglich, wenn die dort vorgeschriebene Dachbegrünung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Aufstellung von Modulen auf Nebenanlagen kann daher nicht flächendeckend erfolgen. Einzelne, lo-cker auf der Dachfläche verteilte Module sollen eine ausreichende Belichtung der extensi-ven Dachbegrünung ermöglichen. Aus Gründen der Optik wird hier ebenfalls die Aufstän-derungshöhe auf 0,5 m begrenzt und ein Abstand zum Dachrand vorgeschrieben.

6.14 Lärmschutzmaßnahmen

Bei den entsprechend gekennzeichneten Gebäuden (Umgrenzung der Flächen mit Nut-

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 33

zungsbeschränkungen) sind die schutzbedürftigen Räume (Schlafräume, Wohnräume, auch Wohnküchen, Arbeitszimmer/Büros) auf der lärmabgewandten Seite (Südseite) zu errichten (Lärmschutzgrundrisse).

Schutzbedürftige Räume können auch zur Nord-, Ost- und Westseite ausgerichtet sein, wenn diese Schallschutzfenster und Lüftungsanlagen haben. Die Lärmimmissionsricht-werte „innen“ von tags 35 dB(A) und nachts 25 dB(A) als Mittelungspegel Lm und 40 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts als mittlerer Maximalpegel Lmax gemäß der Tabelle 6 der VDI-Richtlinie 2719 vom August 1987 dürfen durch von außen eindringenden Lärm nicht über-schritten werden.

Die geforderten Schallschutzmaßnahmen sind in den jeweiligen Genehmigungsfreistel-lungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

6.15 Flächen, die von Bebauung, Einfriedung, sowie Bäumen und Sträuchern frei-zuhalten sind

Aufgrund der geplanten Querschnitte der in Ost-West-Richtung verlaufenden Fuß- und Radwege mit 3,5 m bzw. 2,0 m Breite, sowie der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Ver-bindungswege zu den Wohnhöfen mit 1,5 m Breite können evtl. erforderliche Wartungsar-beiten an den Leitungen nur unter Inanspruchnahme weiterer Flächen durchgeführt wer-den. Daher werden jeweils entlang einer Seite dieser Wege freizuhaltende Flächen mit einer Breite von 1,0 m festgesetzt. Auf diesen Flächen dürfen weder bauliche Anlagen noch Einfriedungen errichtet werden. Auch eine Bepflanzung mit Bäumen oder Sträu-chern ist im Bereich dieser Arbeitsräume ausgeschlossen. Die baulichen und landschafts-gärtnerischen Gestaltungsmöglichkeiten werden hierdurch zwar eingeschränkt, eine großzügige Raumwirkung im Bereich der Wege ist jedoch auch vorteilhaft im Hinblick auf eine gute Orientierung.

6.16 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u nd zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft werden als externer Ausgleich für den Eingriff der Planung sowohl als natur-schutzrechtliche Ausgleichsflächen entsprechend der Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung als auch als Flächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich (CEF-Maßnahmen = conti-nuous ecological functionality measures) vorgesehen. Nähere Erläuterungen hierzu fin-den sich im Umweltbericht (siehe Nr. 5.5). Die Flächen sind naturnah anzulegen, dauer-haft extensiv zu gestalten und zu pflegen.

6.17 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstige n Bepflanzungen / Bindun- gen für die Bepflanzungen und für die Erha ltung

Neu zu pflanzende Bäume

Es werden Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, Gründächer auf Nebenanlagen und die Herstellung sonstiger Pflanzflächen festgesetzt. Diese Pflanzungen dienen der Begrünung des Orts- und Straßenbildes, der Raumbildung, sowie der Verbesserung des Klein- und Stadtklimas. Ergänzend hierzu werden Hinweise zur Verwendung bestimmter Pflanzenarten getroffen (siehe Nr. 11.1 Pflanzenartenliste). Die in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen festgesetzten Baumstandorte können aus-nahmsweise geringfügig verschoben werden, falls dies aus verkehrsplanerischen oder technischen Gründen notwendig sein sollte.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 34

Außerdem werden Auflagen für diese Anpflanzungen festgesetzt. Diese Bedingungen dienen der langfristigen Sicherung dieser Pflanzungen und betreffen die Größe des durchwurzelbaren Raumes für die Bäume. Für jeden Baum ist demnach ein unversiegel-ter Lebensraum von mind. 12 m² Fläche freizuhalten. Bei Abgang von Arten sind ent-sprechende Gehölze nachzupflanzen, um die städtebaulich gewünschte Durchgrünung des Gebiets über lange Zeiträume sicherzustellen. Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be-pflanzungen

In den öffentlichen Grünflächen am südlichen Rand des Baugebiets sind Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen. Mit die-sen vorgelagerten Pflanzstreifen soll ein begrünter Übergang zwischen den Privatgrund-stücken und den Böschungen der Entwässerungsmulden entstehen.

Bepflanzung und Gestaltung der Freiflächen/Pflanzenartenliste

Um eine angemessene Eingrünung des Baugebiets sicherzustellen, sind die unbebauten Flächen dauerhaft gärtnerisch zu nutzen. Hierzu sind die in der Pflanzenartenliste (siehe Nr. 11.1) aufgeführten standortheimischen Baum- und Gehölzarten zu verwenden. Auf jedem Baugrundstück der Einzel- oder Reihenhäuser ist daher mindestens ein kleinkroni-ger Baum zu pflanzen, dessen Wuchshöhe 6,00 m nicht überschreiten darf. Die Be-schränkung der Wuchshöhe ist ein Ergebnis von solarenergetischen Untersuchungen und soll eine übermäßige Verschattung der Wohngebäude vermeiden.

Fassadenbegrünungen

Die positiven Wirkungen begrünter Flächen im Wohnumfeld sollen nicht nur durch Be-pflanzung des Bodens erzielt werden, sondern auch durch Nutzung geeigneter Wandflä-chen. Daher sind fensterlose Fassadenabschnitte mit einer Breite ab 3,50 m, Fassaden von Garagen, Carports und Nebenanlagen, sowie Mauern oder Sichtschutzwände ab 1,50 m Höhe mit Kletterpflanzen flächig zu begrünen.

Leitungsverlegungen

Bei Planung und Durchführung von Leitungsverlegungen sind die in den einschlägigen Vorschriften festgelegten Mindestabstände von 2,50 m zwischen Leitungsachsen und geplanten Baumachsen zu beachten. Dies gilt analog bei Neupflanzungen im Bereich vorhandener Leitungen. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung dieser Regelwerke wird im Bebauungsplan festgesetzt, um die Realisierung des Grünkonzeptes auch in den ver-dichteten Planbereichen und bei knapp dimensionierten Straßenräumen nicht zu gefähr-den.

6.18 Zuordnung von Maßnahmen zum Ausgleich von Eing riffen in Natur und Land schaft

Als Ersatz für den Eingriff in Natur und Landschaft sind Ausgleichsmaßnahmen erforder-lich, die innerhalb des Baugebietes nicht erbracht werden können. Die Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen und die Zuordnung von Flächen außerhalb des Planungsgebiets erfolgt entsprechend den Ausführungen im Umweltbericht (Nrn. 5.5.2 und 5.5.3).

Die Ausgleichsfläche mit der Nummer 1 befindet sich im Süden des Planbereichs unmit-telbar südlich der Häuslinger Straße. Eine zweite Ausgleichsfläche ist im Bebauungsplan in einem eigenen Planfenster dargestellt und festgesetzt. Dieses Grundstück liegt ca.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 35

800 m südwestlich des geplanten Wohngebiets. Beide Flächen sind im Eigentum der Stadt Erlangen. Die Fläche mit der Nummer 2 wird von mehreren Leitungen verschiede-ner Leitungsträger tangiert. Diese Leitungstrassen mit Schutzzonen sind im Bebauungs-plan als Hinweis zur Information dargestellt.

Pflegemaßnahmen

Die auf den Ausgleichsflächen vorzunehmenden Pflegemaßnahmen werden im Bebau-ungsplan detailliert beschrieben und verpflichtend festgesetzt. Damit soll über lange Zeit-räume die notwendige Umsetzung der für den Ausgleich des Eingriffs erforderlichen Maß-nahmen gesichert werden.

Artenschutz

Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen sind die vorhabenbedingt erforderlichen Bau-feldräumungen für die Herstellung der Erschließungsmaßnahmen außerhalb der Vogel-brutzeit im Zeitraum zwischen 1.10. und 28.02. durchzuführen (siehe Hinweise im Um-weltbericht unter Nr. 5.5.1). Da im Planbereich geschützte Vogelarten vorhanden sind, ist es erforderlich, den Zeitraum für Erdarbeiten im Planbereich stark zu reduzieren und auf die Wintermonate zu beschränken.

6.19 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen

Die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen erfolgt zwischen Baugebieten, in denen unterschiedlichen Festsetzungen zur Bauweise, zu Bauformen oder zum Maß der bauli-chen Nutzung vorgesehen sind. Diese Regelungen entsprechen den Zielen des städte-baulichen Gesamtkonzepts.

6.20 Örtliche Bauvorschriften

Abstandsflächen

Die Berechnung der notwendigen Abstandsflächen erfolgt im Plangebiet nach den Vorga-ben des Art. 6 Abs. 7 BayBO, wonach 40 % der Wandhöhe an allen Gebäudeaußenseiten baulicher Anlagen die Bemessungsgrundlage der Abstandsflächentiefe darstellt (0,4 H). Eine Mindestabstandsflächentiefe von 3,0 m ist jedoch einzuhalten. Hierdurch soll in Teil-bereichen des Plangebiets eine dichtere Bebauung ermöglicht und ein Beitrag zur wirt-schaftlichen Flächennutzung im Wohnquartier geleistet werden. Ausreichende Belichtung und Belüftung sind im gesamten Planbereich gewährleistet (vgl. Art. 6 Abs. 5 BayBO). Eine maßvolle Verdichtung der Bebauung wird durch Baugrenzen- und Höhenfestsetzung sichergestellt.

Dächer

Im Baugebiet 412 sind die Dächer ausschließlich als Flachdächer auszuführen. Dem städ-tebaulichen und architektonischen Konzept entsprechend werden dadurch kubische Bau-körper in zeitgemäßer Architektur entstehen. Die bereits im Baugebiet 411 vorgesehenen Bauformen werden damit fortgesetzt; auch kommt man damit den Architekturwünschen vieler junger Baufamilien entgegen. Für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen sind die Flachdächer gut geeignet.

Dachaufbaubauten

Aus Gründen des Ortsbildes, aber auch im Hinblick auf die Energieeffizienz bei Aufstel-lung von Solaranlagen werden Dachaufbauten aller Art ausgeschlossen.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 36

Nebenanlagen

Für die Nebenanlagen werden Abstände zu Verkehrsflächen und zulässige Höhen vorge-geben und als mögliche Dachform ausschließlich Flachdächer zugelassen, um ein har-monisches Gesamtbild im Inneren der Wohnhöfe zu erreichen. Dachterrassen auf Ne-benanlagen werden ausgeschlossen. Einerseits wird damit eine unerwünschte Höhen-entwicklung durch Geländer oder Brüstungen auf Flachdächern vermieden, andererseits auch Nachbarschaftsproblemen wegen störender Einblicke in die Nachbargrundstücke vorgebeugt.

Die Flachdächer auf Carports und Nebenanlagen sind mit extensiver Bepflanzung zu ver-sehen, wodurch Regenwasser zurückgehalten wird, verzögert abfließt und teilweise ver-dunstet. Dadurch wird ein Beitrag zum naturschutzrechtlichen Ausgleich geleistet.

Stellplätze/Tiefgaragen

Die Zufahrten zu Stellplätzen dürfen nicht eingefriedet werden, um einen reibungslosen Ablauf des Zu- und Abfahrtverkehrs zu gewährleisten. Stellplatzflächen sind mit versicke-rungsfähigen Belägen zu versehen, um die Versiegelung des Bodens möglichst gering zu halten und die Entstehung von begrünten Stellplatzflächen zu fördern.

Als Beitrag zur Durchgrünung des Wohngebiets sind großflächige Stellplatzanlagen ein-zugrünen und mit Pflanzstreifen für Bäume zu gliedern. Im Interesse einer hochwertigen Straßenraumgestaltung werden Anforderungen gestellt, die über die Vorschriften der Er-langer Stellplatzsatzung hinausgehen, da ein Baum pro max. 5 Stellplätze gepflanzt wer-den muss.

Die Oberflächen von unterirdischen Tiefgaragen sind mit einer ausreichend dicken Bo-denüberdeckung herzustellen, zu begrünen und zu bepflanzen. Dadurch sollen die Frei-flächen der Geschosswohnungsbaugrundstücke für Spiel- und Freizeitaktivitäten nutzbar werden.

Baugestaltung von Reihenhäusern und Nebenanlagen

Reihenhäuser sind im gleichen Querprofil ohne Versätze aneinanderzubauen und die Fassadenfarben sind aufeinander abzustimmen. Bei geneigtem Gelände ist es jedoch möglich, eine Höhenstaffelung vorzusehen. Auch die dazugehörigen Nebenanlagen sind in Bezug auf Höhenentwicklung, Material und Farbe einander anzugleichen. Diese Vorga-ben sind notwendig, um die städtebaulich gewünschte Symmetrie bzw. Einheitlichkeit und ein harmonisches Erscheinungsbild der Siedlung zu erhalten.

Dachterrassen

Aus Gründen des Ortsbilds sind Dachterrassen nur im Bereich der Staffelgeschosse von Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten zulässig. Die festgesetzte Wandhöhe kann hier für die Herstellung von Brüstungen oder Geländern überschritten werden.

Wärmepumpen

Da die Größe und Gestaltung von Wärmepumpen zunehmend eine optische Relevanz erhalten, wird aus Gründen des Ortsbilds die Unterbringung dieser technischen Geräte nur innerhalb von Hauptgebäuden gestattet. Auch werden damit übermäßige Lärmbeläs-tigungen der Nachbarschaft vermieden. Eine Aufstellung in Nebenanlagen ist ausnahms-weise zulässig, wenn diese zur Schallabschirmung in massiver Bauweise ausgeführt wer-den.

Anlagen für die Nutzung von Solarenergie

Auf den Dachflächen können Photovoltaikmodule installiert werden. Um negative Auswir-kungen auf das Ortsbild zu vermeiden, werden die Aufständerungshöhen von Solaranla-

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 37

gen auf 0,5 m begrenzt und Abstände von 0,3 m zum inneren Rand der Attika einzuhal-ten, so dass die Module vom Straßenraum aus kaum noch wahrnehmbar sein werden.

Außerdem können Solarmodule senkrecht in die Fassade integriert werden, eine Schräg-montage an den Außenwänden des Gebäudes ist unzulässig. Auch mit dieser Regelung wird Aspekten des Straßen- und Ortsbildes Rechnung getragen.

Einfriedungen

Einfriedungen sollen dem Sicherheitsbedürfnis der Bewohner Rechnung tragen, im Stra-ßenbild jedoch möglichst unauffällig bleiben und keine Sichtbehinderung für Verkehrsteil-nehmer darstellen. Die zulässige Höhe von Einfriedungen wird daher auf 1,00 m begrenzt. Aus Gründen des Ortsbilds sind die Einfriedungen sockellos als Holzzäune mit senkrech-ter Lattung, Maschendraht- oder Stabgitterzäune herzustellen. Mauern oder Gabionen werden aus Gründen des Straßenbildes ausgeschlossen. Zur Vermeidung von optischen Einengungen der kleinräumigen Vorgartenbereiche dürfen die Vorgärten auf die gesamte Grundstücksbreite nicht eingefriedet werden. Um eine großzügige Raumwirkung im Umfeld der Geschosswohnungsbauten zu erhalten, dürfen die Gemeinschaftsgrünflächen auf diesen Grundstücken nicht eingefriedet werden. Dies gilt nicht für Gärten, die den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind, um die Wah-rung der Privatsphäre zu ermöglichen. Aus Gründen des Ortsbilds sind Einfriedungen im Bereich der Mehrfamilienhäuser und der Reihenhäuser einheitlich herzustellen. Bei Reihen- und Doppelhäusern können zur Wahrung der Privatsphäre im Terrassenbe-reich Sicht- und Schallschutzwände auch als Mauern bis zu einer Höhe von 2,00 m und einer Länge von max. 3,00 m errichtet werden. Entlang öffentlicher Verkehrsflächen sind Sichtschutzwände oder -zäune unzulässig, um großzügige offene Straßenräume zu erhal-ten. Müllbehälter

Da auch für das im Wohngebiet erforderliche Zubehör wie Müllbehälter eine ansehnliche Optik im Straßenbild wünschenswert ist, wird festgesetzt, dass diese entweder in Haupt- oder Nebengebäude zu integrieren oder, bei Aufstellung im Freien, mit Sträuchern oder Hecken abzupflanzen sind. Die dafür erforderlichen Standorte sind als Flächen für Ne-benanlagen festgesetzt. Abgrabungen

Für Abgrabungen zur Belichtung von Kellerräumen werden Größe und Tiefe von Lichtgrä-ben begrenzt, um das natürliche Gelände der Gartenbereiche weitgehend zu erhalten.

Veränderungen des Geländes

Für Geländeveränderungen gilt, dass Böschungssteine oder Stützmauern zum Abfangen eines natürlichen, aufgefüllten oder abgetragenen Geländes entlang von Verkehrsflächen unzulässig sind und das Gelände hier mit einer möglichst gering geneigten Böschung im Verhältnis (Höhe zu Fläche) von max. 1:2 abzuflachen ist. Damit soll die natürliche Topo-graphie weitgehend erhalten und unnatürliche Terrassierungen im Straßenraum vermie-den werden.

Führung von Versorgungsleitungen

Freileitungen und Masten sind im Baugebiet nicht zulässig. Aus städtebaulichen Gründen

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 38

und zur Wahrung eines intakten Ortsbilds sind Versorgungsleitungen ausschließlich unter-irdisch zu verlegen. Sende- und Funkmasten

Von außen erkennbare technische Anlagen und damit auch Funkantennen mit dazugehö-rigen Masten sind aus Gründen des Ortsbilds unzulässig.

6.21 Nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen

Leitungstrassen von Hochspannungsleitungen und Wasserleitungen

Die im rechtswirksamen FNP 2003 dargestellten Leitungstrassen einer 380-KV-Hoch-spannungsleitung, einer Fernwasserleitung DN 600 und einer Wasserleitung DN 300 wer-den im Planfenster der externen Ausgleichsflächen mit den dazugehörigen Schutzzonen nachrichtlich dargestellt. Für diese Leitungen sind dinglich gesicherte Leitungsrechte bzw. Gestattungsverträge an den genutzten Grundstücken vorhanden. Trassen der Stadt-Umland-Bahn (StUB)

Die zukünftige Trasse der StUB soll auf der Nordseite des Adenauerrings und somit au-ßerhalb des Bebauungsplanes Nr. 412 verlaufen. In früheren Planungen wurde eine Tras-senführung auf der Südseite des Adenauerrings vorgesehen. Aktuelle Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass eine Trassenlage auf der Nordseite geringere Um- und Aus-baumaßnahmen am Adenauerring erfordern und weniger Bauland beanspruchen würde. Dadurch können Kosten reduziert werden. Im Bebauungsplan werden die ursprüngliche Trassenplanung gemäß FNP sowie die aktuell favorisierte Trasse nachrichtlich zur Infor-mation dargestellt. Die im Rahmen des StUB-Projekts erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen, z.B. zum Schallschutz für angrenzende Baugebiete, sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Die Prüfung erfolgt in einem Planfeststellungsverfahren zur Reali-sierung der StUB.

7 WESENTLICHE BELANGE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG

7.1 Verkehrserschließung

Externe Erschließung Die externe Erschließung erfolgt durch Anbindung an den Adenauerring. Auf einen Stra-ßenanschluss an die Häuslinger Straße soll zur Vermeidung von Durchgangsverkehr ver-zichtet werden, jedoch könnte in der Bauphase und in Notfällen eine temporäre Anbin-dung hergestellt werden. Ein dauerhafter Anschluss an die Häuslinger Straße wird durch den Ausbau eines Fuß- und Radweges geschaffen.

Innere Erschließung Als innere Erschließung wird eine von Norden nach Süden verlaufende Hauptverkehrs-achse mit seitlich angeordneten Parkplätzen vorgesehen. Die Parkstände sollen mit Bäu-men gegliedert werden. Von der Hauptachse aus führen Erschließungsstraßen in die Wohnhöfe. Da im gesamten Wohngebiet nur eine geringe Verkehrsbelastung zu erwarten ist, können verkehrsberuhigte Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen werden.

Die Verkehrsflächen im Bereich der Wohnhöfe dienen der Erschließung der umliegenden Wohngebäude. Das Verkehrsaufkommen wird hier sehr gering sein, weil Durchgangsver-kehr ausgeschlossen ist. Diese Straßenräume sind als Treffpunkt für die Nachbarschaft

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 39

und für Kinderspiel gut geeignet. Zwischen den Wohnhöfen ist ein dichtes Wegenetz aus nicht befahrbaren Fußwegen geplant, so dass eine gute fußläufige Durchlässigkeit des Wohngebiets erreicht wird.

Öffentliche Parkplätze

Entlang der Haupterschließungsachse sowie im Bereich des zentralen Platzes in der Ge-bietsmitte wird eine angemessene Zahl öffentlicher Parkplätze geschaffen.

7.2 Ver- und Entsorgung

Strom- / Wasserversorgung

Die Wasser- und Stromversorgung wird durch den Anschluss an die Versorgungsnetze der Erlanger Stadtwerke AG (ESTW) sichergestellt.

Wärme- / Gasversorgung

Für das Baugebiet 412 ist eine Nahwärmeversorgung aus einer gasbetriebenen Heizzent-rale (Blockheizkraftwerk) geplant. Die Heizzentrale soll als eigenständiges Gebäude in der Quartiersmitte errichtet werden. In die Grundstückskaufverträge werden ein Anschluss- und Benutzungszwang sowie der Ausschluss konkurrierender Wärmeversorgungssyste-me aufgenommen.

Abfallbeseitigung

Die festen Abfallstoffe sind entsprechend der gültigen Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erlangen zu entsorgen. Ansprechpartner dafür ist der Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirt-schaft und Straßenreinigung, Abteilung Abfallbeseitigung.

Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung erfolgt im qualifizierten Trennsystem. Das weitgehend unver-schmutzte Niederschlagswasser von Dach- und Freiflächen, aber auch das Regenwasser von Straßen und Wegen wird über einen unterirdischen Regenwasserkanal Richtung Sü-den in geplante Rückhaltemulden geleitet. Hier erfolgt eine Vorbehandlung des gesam-melten Niederschlagswassers, bevor es gedrosselt in die Bimbach abgeleitet wird. Das Schmutzwasser wird über einen unterirdischen Schmutzwasserkanal der Mischwas-serkanalisation zugeführt und an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des Entwäs-serungsbetriebes Erlangen angeschlossen.

7.3 Naturschutz und Landschaftspflege

Im Planbereich sind keine seltenen oder schutzwürdigen Biotope, Böden oder sonstige Bereiche mit besonderen ökologischen Funktionen vorhanden. Auch gehen keine erho-lungswirksamen Freiflächen verloren. Die mit der Bebauung verbundenen Verluste an Freiräumen haben keine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild. Sichtbeziehun-gen und Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Be-urteilungsmaßstäben bewertet. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung des vorliegen-den Entwurfs hat ergeben, dass der Ausgleich nicht vollständig im Gebiet erbracht werden kann. Deshalb ist auch externe Ausgleichsfläche vorgesehen, die sich im Eigentum der Stadt Erlangen befindet und in geringer Entfernung zum Plangebiet liegt.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 40

Wie im Umweltbericht dargestellt, kann der ökologische Ausgleich für den zu erwartenden Eingriff nur zum Teil über die beiden vorgezogenen Maßnahmen auf den Ausgleichsflä-chen Nrn. 1 und 2 erbracht werden. Bei Anrechnung der CEF-Maßnahmen (1.271 Wert-punkte) verbleibt ein Minus von 2.131 Wertpunkten. In Abstimmung mit der Unteren Na-turschutzbehörde wurde festgelegt, dass der naturschutzrechtliche Ausgleich für das ver-bleibende Defizit im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 413 im letzten Abschnitt des Entwicklungsgebiets Erlangen-West II durchgeführt werden soll.

Der durch die Planung vorgesehene Eingriff erfordert außerdem Kompensationsmaß-nahmen nach Artenschutzrecht. Von der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Erlangen wurde signalisiert, dass diese Maßnahmen auf den vorgesehenen externen Ausgleichs-flächen erfolgen können.

Die Umsetzung des Bebauungsplanes bedeutet keine gravierende Verschlechterung für den Naturschutz und die Landschaftspflege. Alle Maßnahmen zur Vermeidung, zur Mini-mierung und zum Ausgleich für die Eingriffe durch den Bebauungsplan werden im Um-weltbericht dokumentiert.

7.4 Immissionsschutz

Bei unmittelbar am Adenauerring geplanten Wohngebäuden in den Gebieten WA 1.1 und WA 2.2 sind passive Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Die schutzbedürftigen Räume (Schlafräume, Wohnräume, auch Wohnküchen, Arbeitszimmer/Büros) sind auf der lärm-abgewandten Seite zu errichten (Lärmschutzgrundrisse). Schutzbedürftige Räume in diesen Gebäuden können auch zur Nord-, bzw. Ost- und Westseite ausgerichtet sein, wenn Schallschutzfenster und Lüftungsanlagen vorgesehen werden. Die Lärmimmissionsrichtwerte „innen“ von tags 35 dB(A) und nachts 25 dB(A) als Mittelungspegel Lm und 40 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts als mittlerer Maximalpegel Lmax gemäß der Tabelle 6 der VDI-Richtlinie 2719 vom August 1987 dürfen durch von au-ßen eindringenden Lärm nicht überschritten werden. Dadurch können gesunde Wohnver-hältnisse gewährleistet werden. Die geforderten Schallschutzmaßnahmen sind in den jeweiligen Genehmigungsfreistellungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

Aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes werden im Planbereich aktive Lärm-schutzmaßnahmen wie Schallschutzwände oder -wälle nicht vorgesehen.

Die Lärmemissionen der ca. 1,3 km entfernten Autobahn BAB A3 haben keine negativen Auswirkungen auf das Baugebiet.

7.5 Klimaschutz und Energieeffizienz

Die kompakten Bauformen des Geschosswohnungsbaus werden sich positiv auf die Energieeffizienz auswirken. Die drei- bis viergeschossigen Mehrfamilienhäuser bieten außerdem gute Voraussetzungen für die solarenergetische Nutzung der Flachdächer, da keine Verschattungsprobleme für die Dächer zu erwarten sind.

Für das gesamte Baugebiet wird eine Nahwärmeversorgung über ein gasbetriebenes BHKW geplant, das in der Gebietsmitte errichtet werden soll. Im Hinblick auf Energieeffi-zienz und Klimaschutz ist diese Form der Wärmeversorgung als positiv zu bewerten, da ein BHKW einen deutlich höheren Wirkungsgrad erreicht als sonstige Heizungen. Unter Berücksichtigung der angedachten Nahwärmeversorgung können für die Wohnhäuser energetische Regelungen in den Kaufverträgen getroffen werden.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 41

Passive Solarenergienutzung

Für das Baugebiet wurde eine Verschattungsstudie erstellt. Die Auswertung zeigt, dass vom Frühjahr bis zum Herbst für alle Wohngebäude eine gute Besonnung gewährleistet ist, die überdurchschnittliche passive Solarenergiegewinne ermöglicht. So sind zum Bei-spiel zur Zeit der Tag- und Nachtgleiche (21.3. / 23.9.) die Südfassaden aller Gebäude rund acht Stunden am Tag voll besonnt. In den Sommermonaten haben alle Gebäude eine überdurchschnittliche Besonnungsdauer.

Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3

Lageplan

Haustyp / Ausrichtung / Verschattung Gebäudeseite

Mehrfamilienhaus Ausrichtung nach Süden Verschattung Südfassade

Reihenhauszeile Ausrichtung nach Süden Verschattung Südfassade

Mehrfamilienhaus Ausrichtung nach Westen Verschattung Süd- und Westfassade

Tag- und Nacht- gleiche 21.3. / 23.09.

10:00 – 18:30 Uhr (8,5 h) Südfassade 0 - 5 % verschattet

8:30 – 18:00 Uhr (9,5 h) Südfassade 0 % verschattet

8:30 – 17:00 Uhr (8,5h) Südfassade 0 % verschattet 14:00 – 17:30 Uhr (3,5 h) Westfassade: 0 – 5 % verschattet

Wintersonnen- wende 21.12.

10: 30 – 15:00 Uhr (2,5 h) Südfassade 30 % verschattet

10:00 – 13:00 Uhr (3 h) Südfassade 30 % verschattet

12:30 – 15:00 Uhr (2,5 h) Südfassade 20 % verschattet 13:00 – 14:30 Uhr (1,5 h) Westfassade 0 % verschattet

Zur Zeit der Wintersonnenwende (21.12.) sind bei einzelnen Wohnhäusern Teile der Erd-geschossfassaden verschattet. Dies ist städtebaulich vor dem Hintergrund des dringen-den Bedarfs an Wohnraum in Erlangen und dem daher erforderlichen hohen Anteil an Geschosswohnungsbauten im Vergleich zum Baugebiet 411 gerechtfertigt. Für das gesamte Baugebiet werden aufgrund der optimierten Lage, Orientierung und Höhe der Gebäude überdurchschnittliche passive Solarenergiegewinne erwartet. Tageslicht in Innenräumen

Nach den Empfehlungen der DIN 5034-1 zu Tageslicht in Innenräumen gilt ein Wohnraum als ausreichend besonnt, wenn seine Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens eine Stunde beträgt. Eine Wohnung gilt als ausreichend besonnt, wenn in ihr mindestens ein Wohnraum ausreichend besonnt ist. Es ist möglich, diese Empfehlungen im gesamten Baugebiet einzuhalten und zu übertreffen.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 42

8 MASSNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG

8.1 Flexibilität des Planungskonzepts

Der städtebauliche Entwurf sieht einen wesentlich größeren Anteil an Geschosswoh-nungsbauten vor als die benachbarten Baugebiete. Damit im Falle einer geringeren Nach-frage nach Geschosswohnungen zum Zeitpunkt der Vermarktung flexibel reagiert werden kann, soll eine Umstellung auf veränderte Marktbedingungen ermöglicht werden. Auf eini-gen für Geschosswohnungsbau vorgesehenen Grundstücken können bei Bedarf alternativ auch Reihenhäuser errichtet werden. Das städtebauliche Grundgerüst mit einer Mischung verschiedener Wohnformen bleibt in diesem Fall gewahrt.

8.2 Grunderwerb und Neuordnung des Bodens

Da die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Erlangen-West II durch die Stadt Er-langen als Entwicklungsträger erfolgt, werden alle im Planbereich befindlichen Grundstü-cke von der Stadt Erlangen erworben. Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind im Inves-titionsprogramm eingestellt. Die Neuordnung des Bodens und katastermäßige Eintragung der dadurch gebildeten Grundstücke wird vom staatlichen Vermessungsamt durchgeführt. Damit entstehen geordnete Grundstücksverhältnisse entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

8.3 Regenwasserableitung

Für die Einleitung des Oberflächenwassers in die Bimbach ist eine wasserrechtliche Ge-nehmigung erforderlich.

9 AUFHEBUNG BESTEHENDER PLÄNE UND HINWEISE AUF FACH PLANUNGEN

Mit dem Bebauungsplan Nr. 412 wird der Bebauungsplan Nr. 421 (in Kraft getreten am 18.10.2007) teilweise überplant.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 43

10 FLÄCHEN- UND KOSTENANGABEN

10.1 Flächenbilanzierung

Flächen ha Flächenanteil in %

Baugebiete Allgemeines Wohngebiet (Nettowohnbaufläche)

3,95

59,2

Grünflächen Öffentliche Grünflächen Entwässerungsmulden

0,73 0,21

11,0 3,1

Summe Grünflächen 0,94 14,1

Verkehr Öffentliche Verkehrsfläche Fuß- und Radwege Öffentliche Stellplätze

1,22 0,16 0,07

18,3 2,4 1,0

Summe Verkehrsflächen 1,43 21,7

Ausgleichsfläche 1 0,33 5,0

Fläche Geltungsbereich 6,67 100,00

Externe Ausgleichsfläche 2 0,26

Fläche Geltungsbereich mit Ausgleichsflächen 6,93

10.2 Wohneinheiten

Wohneinheiten (WE) überschlägig ca.

Geschosswohnungen 323 WE

Reihenhäuser 43 WE

Summe der Wohneinheiten 366 WE

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 44

10.3 Stellplätze

Anzahl der Stellplätze

Geplante Stellplätze als Garagen oder Carports (privat)

Für Reihenhäuser/DHH mind. 4 3 Stellplätze

Tiefgaragen (Geschosswohnungsbau) mind. 323 Stellplätze

Geplante Parkplätze (öffentlich)

Straßenraum 43 Stellplätze

Das Verhältnis öffentlicher Parkplätze zur Anzahl d er Wohneinheiten beträgt ca. 14 %.

10.4 Einwohner

Einwohner im Geltungsbereich

Geschosswohnungen 1,38 EW/WE *) Reihenhäuser/DHH 3,17 EW/WE *)

1,38 x 323

3,17 x 43

445 EW

136 EW

Einwohner insgesamt ca.

581 EW

*) Berechnungsgrundlage ist der Gebäudebestand der statistischen Gebäudedatei mit Baujahr ab dem Jahr 2007.

10.5 Städtebauliche Kalkulation

Überschlägige Kosten für folgende Maßnahmen €

Grunderwerb inkl. Ausgleichsflächen 4.670.000,-

Verkehrsflächen inkl. Beleuchtung 2. 850.000,-

Grünflächen inkl. Verkehrsgrün 186.000,-

Abwassertechnische Erschließung 1.500 .000,-

Ausgleichsflächen 35.000,-

Gesamtkosten Grunderwerb und Erschließung 9.241.000,-

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 45

11 HINWEISE

11.1 Pflanzen – Artenliste

Pflanzen-Artenliste für Pflanzungen in öffentlichen und privaten Grünflächen. Vorrangig sollten heimische standortgerechte Arten verwendet werden. Zusätzlich aufgeführt sind eingebürgerte Arten, die einen ökologischen Wert als Nahrungs- und Brutgehölz für Vögel und als Bienenweide besitzen.

+ Kennzeichnung als giftige Pflanze: Vor der Verwendung an oder in der Nähe von Kinderspielplätzen, Kindergärten und -tagesstätten sowie in Hausgärten, die Kin-dern als Spielort dienen, wird gewarnt. (Quelle: Bekanntmachung einer Liste giftiger Pflanzenarten v. 10. März 1975 des Bundesministers für Jugend, Familie und Ge-sundheit).

A. Großkronige Bäume:

Acer platanoides - Spitzahorn Aesculus in Arten und Sorten - Kastanie Alnus glutinosa - Sandbirke Fagus sylvatica - Rotbuche Fraxinus excelsior - Gemeine Esche Juglans regia - Walnuss Populus tremula - Zitterpappel Quercus robur - Stieleiche Tilia cordata - Winterlinde Tilia x intermedia 'Pallida' - Kaiserlinde Pinus sylvestris - Waldkiefer, Föhre

B. Mittel- und kleinkronige Bäume:

Acer campestre - Feldahorn Carpinus betulus - Hainbuche Carpinus betulus 'Fastigiata' - Pyramiden-Hainbuche Corylus colurna - Baumhasel Crataegus 'Carrierei' - Apfeldorn Crataegus coccinea - Scharlachdorn Crataegus crus-galli - Hahnendorn Crataegus laevigata - Zweigriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna - Eingriffeliger Weißdorn Crataegus prunifolia - Pflaumenblättriger Weißdorn Fraxinus ornus - Blumenesche Malus communis - Garten-Apfel Malus silvestris - Holzapfel Prunus avium - Vogelkirsche Prunus avium 'Plena' - Gefülltblühende Vogelkirsche Prunus cerasifera - Kirschpflaume Prunus domestica - Zwetschge Prunus mahaleb - Steinweichsel Prunus padus - Gemeine Traubenkirsche Pyrus calleryana - Stadtbirne Pyrus communis - Gartenbirne Pyrus pyraster - Wildbirne

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 46

Quercus robur 'Fastigiata' - Säuleneiche + Robinia pseudoacacia 'Monophylla' - Straßenakazie Sorbus aria 'Magnifica' - Mehlbeere Sorbus aucuparia - Gem. Eberesche, Vogelbeerbaum Sorbus aucuparia var. edulis - Eßbare Eberesche Sorbus domestica - Speierling Sorbus intermedia - Schwedische Mehlbeere Sorbus torminalis - Elsbeerbaum + Taxus baccata - Gewöhnliche Eibe

C. Sträucher (über 2 m Höhe)

Acer campestre - Feldahorn Amelanchier ovalis - Felsenbirne Amelanchier lamarckii - Kupferfelsenbirne Carpinus betulus - Hainbuche Cornus mas - Kornelkirsche Cornus sanguinea - Roter Hartriegel Corylus avellana - Haselnuß Cotoneaster, in hohen Arten wie - Felsenmispel C. bullatus, C. divaricatus Crataegus, in Arten wie Abs. B. - Dorn + Euonymus europaeus - Pfaffenhütchen Hippophae rhamnoides - Sanddorn + Ligustrum vulgare - Liguster + Ligustrum vulgare 'Atrovirens' - Wintergrüner Liguster + Lonicera xylosteum - Gemeine Heckenkirsche + Lycium barbarum - Gewöhnlicher Bocksdorn Prunus, in Arten wie Abs. B. - Kirsche, Zwetschge Prunus spinosa - Schlehe Pyracantha in Arten u. Sorten - Feuerdorn Ribes aureum - Goldjohannisbeere Ribes divaricatum - Amerik. Wildstachelbeere Ribes sanguineum - Blutjohannisbeere + Rhamnus catharticus - Kreuzdorn Rosa, in Arten wie: R. canina - Hundsrose R. glauca (R. rubrifolia) - Blaue Hechtrose R. multiflora - Vielblütige Rose R. rubiginosa - Schottische Zaunrose R. rugosa - Apfelrose Salix, in Arten wie S.caprea mas - Kätzchenweide S. purpurea - Purpurweide Sambucus nigra - Schwarzer Holunder Syringa in Arten u. Sorten - Flieder + Viburnum lantana - Wolliger Schneeball + Viburnum opulus - Gemeiner Schneeball

D. Sträucher (unter 2 m Höhe)

Aronia melanocarpa - Apfelbeere Berberis, niedrige Arten - Berberitze Cornus stolonifera 'Kelsey' - Niedriger Hartriegel Cotoneaster, niedrige Arten - Felsenmispel + Cytisus scoparius - Besenginster

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 47

+ Genista tinctoria - Färberginster + Ligustrum obtusifolium var. regelianum - Niedriger Liguster + Ligustrum vulgare 'Lodense' - Zwergliguster Potentilla, in Arten u. Sorten - Fünffingerstrauch Ribes alpinum - Alpenjohannisbeere Ribes nigrum - Schwarze Johannisbeere Ribes uva-crispa - Stachelbeere Rosa, in niedrigen Arten wie: - Allgemeine Strauchrose R. arvensis - Feldrose R. pimpinellifolia (R. spinosissima) - Bibernellrose Rubus fruticosus - Brombeere Spiraea in Arten u. Sorten - Spierstrauch + Symphoricarpos, in Arten u. Sorten - Schneebeere

E. Gehölzarten für freiwachsende Sichtschutzhecken - Ortsrandeingrünung

Acer campestre - Feldahorn Carpinus betulus - Hainbuche Cornus mas - Kornelkirsche Cornus sanguinea - Roter Hartriegel Corylus avellana - Haselnuß + Ligustrum vulgare - Liguster Prunus spinosa - Schlehe Rosa canina - Hundsrose Sambucus nigra - Schwarzer Holunder + Viburnum lantana - Wolliger Schneeball + Viburnum opulus - Gemeiner Schneeball

F. Kletter- und Schlingpflanzen

zur Begrünung von Fassaden, Rankgerüsten und Zäunen

Selbstklimmend:

+ Hedera helix - Efeu Parthenocissus quinquefolia 'Engelmannii' - Wilder Wein Parthenocissus tricuspidata 'Veitchii' - Wilder Wein

Rankhilfe erforderlich:

Aristolochia macrophylla - Pfeifenwinde + Clematis, starkwüchsige Arten - Waldrebe Humulus lupulus - Hopfen Lonicera, in Arten - Geißblatt Polygonum aubertii - Knöterich Rosa, in Sorten - Kletterrosen + Wisteria sinensis - Blauregen

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 48

G. Trockenheitsresistente Pflanzen für extensive Da chbegrünung

Sedum, Arten wie

S. acre - Scharfer Mauerpfeffer S. album - Weißer Mauerpfeffer S. reflexum - Felsenmauerpfeffer

Kräuter / Stauden, Arten wie

Allium schoenoprasum - Schnittlauch Dianthus carthusianorum - Karthäusernelke Hieracium pilosella - Kleines Habichtkraut Potentilla verna - Frühlingsfingerkraut Petrorhagia saxifraga - Felsennelke

Gräser, Arten wie

Agrostis tenuis - Rotes Straußgras Festuca ovina - Schafschwingel Festuca rubra - Rotschwingel

Ansonsten sind die gültigen FLL-Richtlinien (Forschungsgesellschaft Landschafts-entwicklung Landschaftsbau e.V.) für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen zu beachten.

H. Empfehlenswerte Qualität und Größen für die vorg enannten Pflanzen:

Bäume / Hochstämme und Stammbüsche

mind. 3-4 x verpflanzt mit Ballen, Stammumfang 18-20 / 20-25 cm

Solitärsträucher

3 x verpflanzt mit Ballen, Höhe 150 / 175 / 200 cm

Sträucher

verpflanzt, Höhe 60-100 / 100-150 cm

Bodendeckende Gehölze

3-9 Stück pro m², mit Topfballen ab 11 cm, Höhe / Breite 20-30 cm

11.2 Baumschutz

Innerhalb des Geltungsbereiches gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen vom 06.04.2011 (Inkrafttreten am 15.04.2011). Bäume innerhalb überbaubarer Grundstücksflächen, welche die Voraussetzung der Unterschutzstellung erfüllen, dürfen nicht ohne die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden.

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 49

11.3 Wasserrechtliche Regelungen

Untersuchungen zur Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit von Böden im Entwicklungs-gebiet Erlangen-West II haben ergeben, dass die Möglichkeiten zur Versickerung von Oberflächenwasser in diesem Gebiet stark eingeschränkt sind. Vom Bau dezentraler Ver-sickerungsanlagen wird abgeraten, so dass das früher im Entwicklungsbereich Erlangen-West übliche modifizierte Mischsystem mit oberflächennaher Regenwasserableitung nicht mehr vorgesehen wird (siehe Anlage 6). Die Entwässerung des geplanten Baugebietes erfolgt daher im qualifizierten Trennsystem. Das Niederschlagswasser wird in einem se-paraten unterirdischen Leitungssystem gesammelt und einer südlich des Baugebietes geplanten Rückhalte- und Versickerungsfläche zugeleitet. Dort wird das schwach verun-reinigte Regenwasser von Dach-, Wege- und Straßenflächen aufbereitet und anschlie-ßend gedrosselt der Bimbach zugeführt. Für die Einleitung ist eine wasserrechtliche Ge-nehmigung erforderlich.

Das Schmutzwasser wird über einen unterirdischen Schmutzwasserkanal der Mischwas-serkanalisation zugeführt und an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des Entwäs-serungsbetriebes Erlangen angeschlossen. Die Kosten für den Anschluss werden ent-sprechend den Regelungen der Satzung des Trägers der Abwasserbeseitigung festge-setzt.

11.4 Bodendenkmalschutz

Bei allen Bodeneingriffen im Plangebiet muss mit archäologischen Funden gerechnet wer-den. Der betroffene Personenkreis (Eigentümer und Besitzer des Grundstücks sowie Un-ternehmer und Leiter der Arbeiten) ist schriftlich auf die gesetzlichen Vorschriften zum Auffinden von archäologischen Objekten nach Art. 8 DSchG hinzuweisen: Alle Beobachtungen und Funde (u.a. Bodenverfärbungen, Holzreste, Mauern, Metallge-genstände, Steingeräte, Scherben und Knochen) müssen unverzüglich, d.h. ohne schuld-haftes Zögern, der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt werden.

11.5 Fachgutachten

• Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Erlangen-West II, ÖFA 2010

• Verifizierung der Ausgleichsflächen, ÖFA 2012

• Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung Erlangen-West II, Landschaftsarch.Tautorat, 2011

• Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Baugebiet 412, 2016

• Gutachten zu Grund- und Stauwasserverhältnissen in Erlangen-West II, Prof. Dr. Roßner, April 2003

• Gutachten zur Wasserdurchlässigkeit der Böden, Dr. Schulze + Lang, 2010

Aufgestellt am 23.02.2016 Geändert am 19.07.2016

STADT ERLANGEN – Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung –

gez. Willmann-Hohmann ...................................................... Willmann-Hohmann Amtsleiterin

Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen Seite 50

ANLAGEN Anlage 1: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Erlangen-West II, ÖFA 2010 Anlage 2: Verifizierung der Ausgleichsflächen, ÖFA 2012 Anlage 3: Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung Erlangen-West II, Landschaftsarchitekt Tautorat, 2011 Anlage 4: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Baugebiet 412, 2016 Anlage 5: Gutachten zu Grund- und Stauwasserverhältnissen in Erlangen-West II, Prof. Dr. Roßner, April 2003 Anlage 6: Gutachten zur Wasserdurchlässigkeit der Böden, Dr. Schulze + Lang, 2010