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Inhaltsverzeichnis Seite

Dienstanweisung / Kenntnisnahme 5 Allgemeine Angaben zur Praxis - Räumlichkeiten / Mitarbeiter / Therapien 6 1 Allgemeine Personalhygiene 1.1 Händehygiene 7 1.1.1. Hygienische Händewaschung 7 1.1.2. Hygienische Händedesinfektion 8 Hygienische Händedesinfektion gemäß DIN 1500 9 1.1.3. Chirurgische Händedesinfektion 10 1.1.4. Hautschutz 10 1.2 Hautantiseptik (Hautdesinfektion) 11 2 Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen Umgebungshygiene 2.1 Flächenreinigung und -desinfektion 12 3 Medizinprodukte 3.1 Rechtliche Situation, MPG, MPBetreibV, Validierung 13 3.2 Medizinprodukte - Risikobewertung 14 3.2.1. Einteilung der zur mehrfachen Anwendung vorgesehenen Medizinprodukte 15 3.2.2. Medizinprodukte - Einmalprodukte 16 3.2.3. Medizinprodukte - Geräte 16 3.3 Medizinprodukte - Aufbereitung 17 3.3.1. Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten 18 3.3.1.1 Vorbereitung 18 3.3.1.2 Manuelle Reinigung 18 3.3.1.3 Desinfektion 19 3.3.1.4 Spülung / Trocknung 19 3.3.1.5 Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit 19 3.3.1.6 Pflege und Instandsetzung 19 3.3.1.7 Funktionsprüfung 19 3.3.1.8 Verpackung 20 3.3.1.9 Kennzeichnung 20 3.3.1.10 Freigabe zur erneuten Anwendung 20 3.3.1.11 Dokumentation 21 3.3.1.12 Transport und Lagerung, Lagerfrist von Sterilgut 21 3.4 Sterilisation 22 3.4.1 Arbeitsanweisung zur Sterilisation 22 3.4.2 Sterilisationskontrollblatt 23 4 Spezielle Hygienemaßnahmen 4.1 Schutzmaßnahmen ( Bekleidung, Wäsche, Schutzhandschuhe) 24 4.2 Verletzung von Mitarbeitern - Verbandbuch 25 4.3 Verhalten bei Schnittverletzungen mit Blutkontamination 26 4.4 Umgang mit Medikamenten 27

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Inhaltsverzeichnis Seite

5 Ver- und Entsorgungsregelungen 5.1 Praxiswäscheversorgung 28 5.2 Abfallentsorgung 28 6 Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen, Technische Regeln 31 7 Praxisvorlagen - Reinigungs- und Desinfektionsplan 7.1 Händehygiene 32 7.2 Hautdesinfektion - Patient 33 7.3 Flächendesinfektion 34 7.4 Aufbereitung von Medizinprodukten - Instrumentenaufbereitung 35 7.5 Schutzmaßnahmen 36 8 Arbeitsabläufe bei speziellen Therapieverfahren 8.1 Aderlass 37 8.2 Akupunktur 38 8.3 Baunscheidtieren 38 8.4 Blutegel 38 8.5 Cantharidenpflaster 39 8.6 Colon-Hydro-Therapie (noch nicht festgelegt) 39 8.7 Eigenbluttherapie, nicht aufbereitet 40 8.8 Infusionen 40 8.9 Injektionen (i.c., s.c., i.m, p.v.) 40 8.10 Injektionen i.v. u. Blutabnahme 41 8.11 Ozonbehandlung und HOT 41 8.12 Schröpfen, unblutig 42 8.13 Schröpfen, blutig 42 8.14 Wundversorgung / Wundverband 43 8.15 Versand von Untersuchungsmaterial 43 9 Notfallmanagement und Soforthilfe / Rettungskette 44

10 Blutegeldokumentationsblatt 45

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Dienstanweisung Der vorliegende Hygieneplan ist eine Dienstanweisung und muss von allen in der Praxis beschäftigten Personen befolgt werden. Alle Mitarbeiter müssen dies auf der unten stehenden Liste bestätigen. Dieser Hygieneplan Stand wurde erstellt von Name: __________________ Beruf/Qualifikation: und tritt in Kraft am . Datum: ---------------------------------------------- (Unterschrift des Leiters der E inrichtung) Datum Name, Vorname Ausbildung/ Funktion Unterschrift

Eingewiesener Unterschrift Einweisender

Schulungen der Mitarbeiter zum Thema Hygiene sind regelmäßig (mindestens jährlich und bei Neueinstellung) durchzuführen und zu dokumentieren. Gemäß Unfallverhütungsvorschriften hat der Unternehmer die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle auszulegen und die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zur Abwendung einmal vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

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Allgemeine Angaben zur Naturheilpraxis Name: Anschrift:

Räumlichkeiten Anzahl der Behandlungsräume ________ Anmeldebereich vorhanden / nicht vorhanden Wartebereich vorhanden / nicht vorhanden Behandlungszimmer vorhanden mit Händewaschplatz gem. bestehender Vorgaben Behandlungszimmer vorhanden ohne Händewaschplatz Händedesinfektionsmittelspender vorhanden in ____________ _ Sozialraum vorhanden / nicht vorhanden Lageraum vorhanden / nicht vorhanden Labor vorhanden / nicht vorhanden Separate Toilette vorhanden / nicht vorhanden

Mitarbeiter Anzahl der Mitarbeiter _________ Anzahl der freien Mitarbeiter _________ Therapien In der Praxis werden überwiegend folgende Therapien durchgeführt:

1. 2. 3. 4. 5. 6.

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1: A l l g e m e i n e P e r s o n a l h y g i e n e 1.1 Händehygiene 1.1.1 Hygienische Händewaschung Die Seifenwaschung der Hände sollte auf ein Minimum reduziert werden, da häufiges Waschen der Hände die Hornschicht aufquellen lässt und so zum Verlust von Hautfetten und Feuchtigkeitshaltefaktoren führt. Waschplatzausstattung:

fließend warmes + kaltes Wasser, bei direktem Patientenkontakt oder Umgang mit Körperflüssigkeiten oder infektiösem Material Benutzung ohne Handkontakt (bevorzugt Fuß- oder Ellenbogenbedienung, ggf. Lichtschranke)

Spender für Händedesinfektionsmittel, der eine handberührungsfreie Entnahme gestattet (Originalgebinde)

Spender für Waschlotion (empfehlenswert Einmalflaschen, ansonsten vor Neubefüllung gründliche Reinigung)

Einmal-Handtuchspender

Hygienische Händewaschung wann:

vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende nach sichtbarer Verschmutzung bei ästhetischem Bedürfnis

Nach der Toilettenbenutzung und nach dem Naseputzen ist die hygienische Händedesinfektion wegen ihrer höheren Wirkung und besseren Hautverträglichkeit anstelle der Händewaschung zu bevorzugen.

Hygienische Händewaschung - wie: zur Schonung der Haut eine schwach saure (pH 5,5) bzw. pH-hautneutrale Waschlotion

verwenden (keine Stückseife verwenden!) Händewaschung sorgfältige Trocknung insbesondere der Fingerzwischenräume mit einem weichen

Einmalhandtuch

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1.1.2 Hygienische Händedesinfektion

Hygienische Händedesinfektion - wann: Als Faustregel kann gelten: Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion vor allen reinen und nach allen unreinen Tätigkeiten. Eine hygienische Händedesinfektion ist außerdem erforderlich:

vor invasiven Maßnahmen (z. B. Injektionen, Punktionen), auch wenn dabei Handschuhe (steril oder unsteril) getragen werden

vor Kontakt mit Patienten, die im besonderen Maße infektionsgefährdet sind (z. B. Leukämie-Patienten, bestrahlte oder sonstige schwer erkrankte Patienten)

vor Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr (z. B. Bereitstellung von Infusionen, Herstellung von Mischinfusionen, Aufziehen von Medikamenten)

vor und nach jeglichem Kontakt mit Wunden vor und nach Kontakt mit dem Bereich der Einstichstellen von Kathetern, Drainagen u. ä. nach Kontakt mit potentiell oder definitiv infektiösem Material (Blut, Sekrete oder

Exkremente) oder infizierten Köperregionen nach Kontakt mit potentiell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen

(Urinsammelsysteme, Drainagen, Schmutzwäsche, Abfälle u. ä.) nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit

Erregern besiedelt sind (z. B. MRSA) nach dem Toilettenbesuch nach dem Naseputzen nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen

Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an den Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden.

Hygienische Händedesinfektion wie: Das alkoholische Präparat wird über sämtliche Bereiche der trockenen Hände unter besonderer Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke, Flächen zwischen den Fingern, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen eingerieben und für die Dauer der Einwirkungszeit feucht gehalten.

Hygienische Händedesinfektion - Besonderheiten:

Punktuelle Kontaminationen sind vor der Desinfektion mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch zu entfernen, dann Händedesinfektion wie oben angegeben,

Großflächige Kontaminationen sind vorsichtig abzuspülen, dann waschen, wobei darauf zu achten ist, dass Umgebung und Kleidung nicht

kontaminiert werden (ggf. Kontaminationsbereich anschließend desinfizieren, Kittelwechsel),

dann desinfizieren.

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Hygienische Händedesinfektion gemäß DIN EN 1500

Wie wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt? 3 ml eines alkoholischen Desinfektionsmittels (Wandspender 2 x betätigen) werden unverdünnt in die trockenen Hände eingerieben. Dabei wird folgendermaßen verfahren: 1. Schritt: Handfläche auf Handfläche

2. Schritt: Rechte Handfläche über linkem Handrücken und linke Handfläche über rechtem Handrücken

3. Schritt: Handfläche auf Handfläche mit verschränkten, gespreizten Fingern

4. Schritt: Außenseite der Finger auf gegenüberliegende Handflächen mit verschränkten Fingern

5. Schritt: Kreisendes Reiben des rechten Daumens in der geschlossenen linken Handfläche und umgekehrt

6. Schritt: Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen der rechten Hand in der linken Handfläche und umgekehrt

Die Bewegungen jedes Schrittes werden fünfmal durchgeführt, nach Beendigung des 6. Schrittes werden die einzelne Schritte bis zur angegebenen Einreibedauer (im Allgemeinen 30 Sekunden, dennoch Herstellerangaben beachten) wiederholt © Bode Chemie Es dürfen nur VAH-gelistete Mittel verwendet werden (VAH - Verbund für angewandte

Hygiene e.V.) Die Standzeiten und Konzentrationen / Einwirkzeiten der entsprechenden Präparate müssen

im Hygieneplan bzw. im Reinigungs- und Desinfektionsplan festgelegt werden.

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1.1.3 Chirurgische Händedesinfektion

Chirurgische Händedesinfektion - wann: Die chirurgische Händedesinfektion ist vor allen operativen Eingriffen, sowie vor der Punktion von sterilen Körperhöhlen (z.B. Gelenkspunktionen) durchzuführen. Die Händewaschung als Bestandteil der chirurgischen Händedesinfektion wird als nicht mehr erforderlich angesehen, da je nach Dauer der vorausgegangenen Händewaschung die Aktivität der Händedesinfektion reduziert wird, wenn der alkoholischen Händedesinfektion eine Waschphase vorgeschaltet ist. Die Waschung der Hände erfolgt grundsätzlich nach Betreten der Praxis vor Arbeitsbeginn, der Abstand zwischen Seifenwaschung und Händedesinfektion sollte > 10 min betragen.

Bedingungen: • Fingernägel müssen kurz und rund geschnitten sein, • kein Vorhandensein von Nagelverletzungen/entzündlichen Prozessen, • Reinigung der Nägel/ Nagelfalze bei Bedarf • Armaturenbedienung ohne Handkontakt inklusive der Spender.

Chirurgische Händedesinfektion - wie: • Desinfektion der Unterarme durch Benetzung für 30 Sek. • Desinfektion der Hände für die Dauer der deklarierten Einwirkzeit unter Anwendung der

Einreibetechnik • Die Hände müssen während der gesamten Desinfektionsphase für die Dauer der

deklarierten Einwirkzeit mit dem Präparat benetzt sein • Bei der Durchführung ist darauf zu achten, dass keine nicht desinfizierten Hautbereiche

berührt werden. 1.1.4 Hautschutz Hautpflege an den Händen und Unterarmen ist eine berufliche Pflicht, weil bereits kleinste Risse bzw. Mikrotraumen potentielle Erregerreservoire sind und sich eine nicht gepflegte Haut nicht sicher desinfizieren lässt. Hautpflegemittel sollten aus Spendern oder Tuben entnommen werden und wegen der möglichen Wirkungsbeeinträchtigung der hygienischen Händedesinfektion am günstigsten in Arbeitspausen bzw. nach der Arbeit angewendet werden.

Hautgefährdung

durch:

Hautschutz

Haut-reinigung

Haut- pflege

• vor Arbeitsbeginn • nach Pausen • zwischendurch

• vor Arbeitsbeginn • nach der Arbeit • nach Toilettenbesuch • nach sichtbarer

Verschmutzung

• nach Arbeitsende • nach Hautreinigung • bei Bedarf, bzw.

morgens und abends

Wassermischbare Arbeitsstoffe, z.B. • Desinfektionsmittel • Reinigungsmittel

PPrroodduukkttnnaammee Handcreme

______________ ggf. Handschuhe

PPrroodduukkttnnaammee Waschlotion

_____________

PPrroodduukkttnnaammee Handcreme

____________

Nicht wassermischbare Arbeitsstoffe, z.B. • Massageöle • Waschbenzin

PPrroodduukkttnnaammee Handcreme

______________ ggf. Handschuhe

PPrroodduukkttnnaammee Waschlotion

_____________

PPrroodduukkttnnaammee Handcreme

____________

Hautschutz soll ein Eindringen von Schadstoffen in die Haut möglichst gut verhindern und die Hautreinigung erleichtern.

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1.2 Hautantiseptik (Hautdesinfektion) Hautantiseptik - wann:

Bei allen Eingriffen, bei denen die Haut verletzt werden muss, wie z. B. Punktionen, Injektionen, Operationen.

Hautantiseptik - wie (Injektionen, Kapillarblutentnahmen, Venenpunktionen)

hygienische Händedesinfektion durchführen Verwendung von Schutzhandschuhen Hautdesinfektionsmittel satt aufsprühen, Einwirkzeit mindestens 15 sec (ggf. bis 1 min,

Herstellerangabe beachten), abwarten bis die Einstichstelle trocken ist oder

Hautdesinfektionsmittel aufsprühen, mit einem Tupfer abwischen, erneut das Hautdesinfektionsmittel satt aufsprühen, Einwirkzeit mindestens 15 sec (ggf. bis 1 min, Herstellerangabe beachten), abwarten bis die Einstichstelle trocken ist oder

Hautdesinfektionsmittel mit einem Tupfer satt auftragen , Einwirkzeit mindestens 15 sec (ggf. bis 1 min, Herstellerangabe beachten), abwarten bis die Einstichstelle trocken ist

Hautantiseptik - wie (Injektionen oder Punktionen von Gelenken oder Körperhöhlen)

Injektionsfeld so weit freilegen, dass eine Kontamination durch Kleidungsstücke zuverlässig vermieden wird

störende Behaarung vor der Injektion / Punktion mit der Schere kürzen von der Kleidung des Behandlers darf keine Infektionsgefahr ausgehen, es wird daher

empfohlen, neue Berufsbekleidung anzulegen Gespräche sind auf das Notwendigste zu beschränken Mund-Nasen-Schutz anlegen hygienische Händedesinfektion durchführen Verwendung von sterilen Schutzhandschuhen Hautdesinfektionsmittel aufsprühen, mit einem sterilen Tupfer abwischen, erneut das

Hautdesinfektionsmittel aufsprühen Einwirkzeit mindestens 3 Minuten, bei talgdrüsenreicher Haut 10 Minuten,

(Herstellerangabe beachten), abwarten bis Einstichstelle trocken ist die steril verpackten Instrumente, ebenso wie die Ampullen dürfen erst unmittelbar vor

der Injektion geöffnet werden Injektion bzw. Punktion durchführen Injektions- bzw. Punktionsstelle mit Wundschnellverband abdecken

Es ist zu beachten, dass periartikuläre (gelenknahe) Injektionen und Punktionen hinsichtlich der Desinfektionsmaßnahmen dem intraartikulären Zugang gleichgestellt sind!

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2: A l l g e m e i n e D e s i n f e k t i o n s m a ß n a h m e n

2.1 Flächenreinigung und -desinfektion Routinemäßige Flächendesinfektion Am wichtigsten ist die konsequente Durchführung der Flächendesinfektion in Form einer Scheuer-Wisch-Desinfektion von Arbeitsflächen, die für aseptische Arbeiten vorgesehen sind, bzw. nach Durchführung sog. unreiner Tätigkeiten auf Arbeitsflächen. Flächen mit unmittelbarem Kontakt zur Patientenhaut bzw. Instrumente / Geräte mit unmittelbarem Kontakt zur Patientenhaut sind unmittelbar nach der Anwendung nach jedem Patienten zu desinfizieren. Flächendesinfektion - wann/ wo:

Flächen, die für aseptische Arbeiten vorgesehen sind z. B.: Arbeitsflächen für die Zubereitung von Infusionslösungen, Spritzen etc.

Flächen für Laborarbeiten Arbeitsplätze /-flächen für die Aufbereitung/ Verpackung von Instrumenten Untersuchungsliege/ -stuhl sofern keine Papierauflage verwendet wird Flächen mit unmittelbarem Kontakt zu Patientenhaut medizinische Geräte mit unmittelbarem Kontakt zu Patientenhaut wie z. B

Blutdruckmanschette, Stethoskop, Otoskop, Kabel nach der Benutzung, generell jedoch am Ende der Sprechstunde

Sonstige Flächen, wie Fußböden, Sanitäranlagen, Schränke, Wachbecken etc. sind nicht routinemäßig einer Flächendesinfektion zu unterziehen, sondern nur dann, wenn sie mit potentiell infektiösen Sekreten kontaminiert wurden.

Flächendesinfektion - wie:

VAH gelistetes Flächendesinfektionsmittel verwenden Anwendungsangaben des Herstellers beachten Exakte Dosierung sicherstellen. Falls kein Dosiergerät eingesetzt wird, sind andere

sichere Dosiersysteme zu verwenden. Gebrauchslösungen der Desinfektionsmittel maximal einen Arbeitstag lang benutzen.

Ansetzen der Lösung mit Wasser von etwa 20° C (erst Wasser, dann Desinfektionsmittel) Zusatz von Reinigern nur dann, wenn lt. Herstellerangabe zulässig. Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen erforderlich.

für routinemäßige prophylaktische Desinfektionsmaßnahmen der o.g. Flächen sollte mindestens die Konzentration des 1-Stunden-Wertes gewählt werden

Scheuer-Wischdesinfektion, d.h. Fläche muss mit einer ausreichenden Menge des Mittels unter leichtem Druck nass abgerieben werden.

Die Fläche kann nach Antrocknen wieder benutzt werden, d. h., die Einwirkzeit braucht nicht abgewartet zu werden.

Kontamination mit Blut, Faeces etc. erst mit Desinfektionsmittel getränktem Einwegtuch entfernen, dann normal desinfizieren.

Putzeimer nach Abschluss der Reinigungs-/ Desinfektionstätigkeit gründlich reinigen und anschließend trocken aufbewahren.

Tücher und Wischbezüge sollen maschinell thermisch bzw. chemothermisch desinfizierend aufbereitet werden. Trocken aufbewahren.

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3: M e d i z i n p r o d u k t e (MP) 3.1 Rechtliche Situation Die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) wurde durch die Neuregelungen im Medizinproduktegesetz (MPG) und in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) mit Wirkung vom 01.01.2002 konkretisiert. Medizinproduktegesetz Der Begriff der Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden MP ist in § 3 Nr. 14 MPG gesetzlich definiert. Durch diese Definition wird klar-gestellt, dass zur Aufbereitung nicht nur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte gehören, sondern dass diese auch die Prüfung u. ggf. Widerherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit umfasst. Mit dem § 14 MPG wird gefordert, dass das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von MP nur nach der Maßgabe der MPBetreibV erfolgen darf. Medizinprodukte-Betreiberverordnung ( MPBetreibV § 4 Instandhaltung) (2) 1. Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. 2. Dies gilt auch für MP, die vor der erstmaligen Anwendung desinfiziert oder sterilisiert werden. 3. Eine ordnungsgemäße Aufbereitung nach Satz 1 wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird. (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 werden erfüllt, wenn die mit der Instandhaltung Beauftragten 1. auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse bei der Instandhaltung von Medizinprodukten und 2. über die hierfür erforderlichen Räume einschließlich deren Beschaffenheit, Größe, Ausstattung und Einrichtung sowie über die erforderlichen Geräte und sonstigen Arbeitsmittel verfügen und in der Lage sind, diese nach Art und Umfang ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchzuführen. (4) Nach Wartung oder Instandsetzung an MP müssen die für die Sicherheit und Funktions-tüchtigkeit wesentlichen konstruktiven und funktionellen Merkmale geprüft werden, soweit sie durch die Instandhaltungsmaßnahmen beeinflusst werden können. (5) Die durch den Betreiber mit den Prüfungen nach Absatz 4 beauftragten Personen, Betriebe oder Einrichtungen müssen die Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllen und bei der Durchführung und Auswertung der Prüfungen in ihrer fachlichen Beurteilung weisungsunabhängig sein. Validierung Geeignete validierte Verfahren im Sinne des § 4 Abs. 2 MPBetreibV sind Verfahren, welche ein definitives Ergebnis (insbesondere Sauberkeit, Keimarmut/Sterilität und Funktionalität) reproduzierbar und nachweisbar ständig erbringen. Bei der Aufbereitung eines MP trägt die Summe aller beteiligten maschinellen und manuellen Prozesse (Einzelschritte der Aufbereitung) zum Erreichen des jeweiligen Aufbereitungsziels bei. Insoweit wirken sich unzulänglich validierte Einzelschritte (Prozesse) ebenso qualitätsmindernd auf das Ergebnis aus, wie die Nichtbeachtung von Standardarbeitsanweisungen.

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3.2 Medizinprodukte - Risikobewertung Zunächst ist in Praxen, in denen invasive Verfahren durchgeführt werden, eine Risikobewertung der verwendeten / aufzubereitenden Medizinprodukte zu erstellen. Anhand dieser Risikobewertung sind detaillierte, hygienegerechte Handlungsanweisungen / Standardarbeitsanweisungen zur Reinigung und Desinfektion von Medizinprodukten zu erstellen, d.h. für jedes Medizinprodukt (Produktgruppe) ist durch den für die Aufbereitung Verantwortlichen schriftlich in allen Einzelschritten festzulegen, ob, wie oft und mit welchen Verfahren und unter welchen Bedingungen (z.B. manuelle Reinigung oder maschinelle Reinigung und Desinfektion, Räume, Arbeitsmittel) es aufbereitet werden soll. Die Aufbereitung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen und den Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen. Vorgehen:

1. Risikobewertung und Einstufung Ihrer Medizinprodukte gemäß der RKI-Empfehlung

2. Detaillierte schriftliche Angaben im Hygieneplan zur Aufbereitung Ihrer Medizinprodukte. 3. Festlegen der Wartungsintervalle im Hygieneplan 4. Dokumentation und Überprüfung der Verfahren (Chargenkontrolle, Bioindikatoren)

Risikogruppen

Unkritische Medizinprodukte (MP): MP, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen (z.B. Stethoskop, Klebeelektroden).

Semikritische Medizinprodukte (MP): MP, die mit Schleimhaut oder krankhaft

veränderter Haut in Berührung kommen.

Gruppe A: Medizinprodukte ohne besondere Anforderung an die Aufbereitung (z.B. Spatel, Spekulum). Gruppe B: Medizinprodukte, bei denen auf Grund ihrer Konstruktion und Materialbeschaffenheit die Aufbereitung mit erhöhten Anforder- ungen durchgeführt werden muss

Kritische Medizinprodukte (MP): MP zur Anwendung von Blut, Blutprodukten und anderen sterilen Arzneimitteln, und MP, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen, einschließlich Wunden.

Gruppe A: Medizinprodukte ohne besondere Anforderung an die Aufbereitung (z.B. Pinzettel)

Gruppe B: Medizinprodukte mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung aufgrund ihrer Konstruktion bzw. Materialbeschaffenheit, die Aufbereitung derartiger MP in der Heilpraktikerpraxis ist nur dann möglich, wenn eine maschinelle Reinigung und Desinfektion in einem sog. Reinigungs- und Desinfektionsgerät erfolgt. Eine manuelle Aufbereitung ist nicht zulässig. Gruppe C: Medizinprodukte mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung (thermolabil, d.h. nicht dampfsterilisierbar), diese können in der Heilpraktikerpraxis grundsätzlich nicht aufbereitet werden. Eine Aufbereitung derartiger MP erfordert neben dem ausschließlichen Einsatz validierter Aufbereitungsverfahren ein Qualitätsmanagementsystem, dieses ist von einer benannten Stelle zu zertifizieren.

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3.2.1 Einteilung der zur mehrfachen Anw

endung vorgesehenen Medizinprodukte in Risikogruppen

Produkt

Risikogruppe Aufbereitung

Zeitpunkt Verpackung u. Lagerung

Akupunkturpunkt-S

uchgerät U

nkritisch D

nach Gebrauch

staubgeschützt lagern A

rmhalter zur B

lutentnahme

Unkritisch

(R) / D nach G

ebrauch unverpackt, offene Lagerung m

öglich B

lutdruckmanschette

Unkritisch

D nach G

ebrauch unverpackt, offene Lagerung m

öglich E

lektroden für Bioresonanzgerät U

nkritisch D

nach Gebrauch

unverpackt, offene Lagerung möglich

Gerät für H

OT bzw

. Ozon (ohne B

lutkontakt) U

nkritisch (R) / D

nach Gebrauch

Staubschutzhülle

Instrumente, die lediglich m

it intakter Haut in

Berührung kom

men (z.B

. Verbandschere) U

nkritisch R / DB

nach Gebrauch

staubgeschützt lagern Irisdiagnosegerät

Unkritisch

D nach G

ebrauch S

taubschutzhülle Lagerungshilfen

Unkritisch

D nach G

ebrauch unverpackt, offene Lagerung m

öglich Lasersonde

Unkritisch

D nach G

ebrauch staubgeschützt lagern

Manschette für P

uls-Oszillographiegerät

Unkritisch

D nach G

ebrauch unverpackt, offene Lagerung m

öglich O

hrspülspritze U

nkritisch R / DB

nach Gebrauch

staubgeschützt lagern P

uls-Oszillographiegerät

Unkritisch

D nach G

ebrauch unverpackt, offene Lagerung m

öglich R

eflexhamm

er U

nkritisch D

nach Gebrauch

unverpackt, offene Lagerung möglich

Saugbälle für unblutiges Schröpfen (1)

Unkritisch

R / DB nach G

ebrauch staubgeschützt lagern

Schröpfgläser für unblutiges Schröpfen (2)

Unkritisch

R / DB nach G

ebrauch staubgeschützt lagern

Stauschlauch

Unkritisch

D nach G

ebrauch staubgeschützt lagern

Stethoskop

Unkritisch

D nach G

ebrauch unverpackt, offene Lagerung m

öglich U

ntersuchungsliege U

nkritisch (R) / D

nach Gebrauch

unverpackt, offene Lagerung möglich

B

aunscheidtgerät sem

ikritisch B R / DB

nach Gebrauch

staubgeschützt lagern G

erät für Colon-H

ydro-Therapie sem

ikritisch B R / D*

nach Gebrauch

Staubschutzhülle

Mundspatel zur M

ehrfachverwendung

semikritisch A

R / DB nach G

ebrauch staubgeschützt lagern

Ohrspültrichter zur M

ehrfachverwendung

semikritisch A

R / DB nach G

ebrauch staubgeschützt lagern

B

aunscheidt-Nadelköpfe zur

Mehrfachverw

endung kritisch B

RDG / S

nach Gebrauch

staubgeschützt lagern ggf. R / DB / S

Instrumente, die m

it Blut, inneren G

eweben

und Wunden in K

ontakt komm

en kritisch A

/ B RDG

/ S nach G

ebrauch staubgeschützt lagern

ggf. R / DB / S S

chröpfgläser für blutiges Schröpfen

kritisch A R / DB / S

nach Gebrauch

staubgeschützt lagern Aufbereitung: (R) - Reinigung bei Bedarf / R - Reinigung / RDG

Reinigungs- und Desinfektionsgerät

D - Feucht-Wischdesinfektion / DB - Desinfektionsbad / S - Sterilisation

* - Herstellerangaben beachten (hier im Besonderen)

(1) - bei Blutkontakt kritisch B daher R / DB / S oder entsorgen (2) - bei Blutkontakt kritisch A daher R / DB / S oder entsorgen

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3.2.2 Medizinprodukte - Einmalprodukte Sofern möglich, sollten semikritische und kritische Medizinprodukte als Einmalprodukte verwendet werden. Alle Einmalprodukte, die in der Praxis zur Anwendung kommen, sind nach deren Gebrauch zu entsorgen. Eine Aufbereitung von Einmalprodukten darf in der Praxis nicht durchgeführt werden.

Produkte, die ausschließlich als Einmalmaterial verwendet werden

Risiko- gruppe

Aufbereitung Zeitpunkt Lagerung

Akupunkturnadeln kritisch A keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern Baunscheidtköpfe zur Einmalverwendung kritisch B keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern

Blutaufbereitungssystem (geschlossen) für HOT- u. Ozon Gerät kritisch C keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern Infusionssysteme kritisch C keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern Kanülen kritisch C keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern Schröpfköpfe für blutiges Schröpfen zur Einmalverwendung kritisch A keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern Spritzen kritisch B keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern Spülsystem für Colon-Hydro-Therapie kritisch C keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern 3.2.3 Medizinprodukte - Geräte Nach Anwendung von Geräten / Geräteteilen mit direktem Körperkontakt ist unmittelbar nach der Anwendung am Patienten eine Desinfektion der entsprechenden Geräte (-teile) unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durchzuführen. Die übrigen benutzten Geräte sollten arbeitstäglich aufbereitet werden. Die Aufbereitung der Geräteoberfläche, insbesondere patientennaher Flächen erfolgt mit dem in der Praxis verwendeten gelisteten Flächendesinfektionsmittel am Ende des Arbeitstages, sofern das Gerät zum Einsatz gelangte. Empfindliche Bauteile wie z.B. Elektroden, sind mit einem vom Hersteller empfohlenen Desinfektionsverfahren zu behandeln, in der Regel wird die Desinfektion mit einem alkoholischen Präparat empfohlen (z. B. desinfektionsmittelgetränkte Einwegtücher, es kann auch das Hautdesinfektionsmittel genutzt werden).

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3.3 Medizinprodukte - Aufbereitung Unter Aufbereitung versteht man die nach Gebrauch erfolgende Behandlung von Instrumenten und Geräteteilen zur Eliminierung von Infektionserregern und Sicherstellung der technisch-funktionellen Eigenschaften. Bei der Risikobewertung und Einstufung der Aufbereitungsverfahren sind die Angaben des Herstellers des Medizinproduktes zu beachten. Bei der Aufbereitung ist zwischen manuellen und maschinellen Verfahren zu unterscheiden, wobei maschinellen Verfahren - insbesondere aufgrund der besseren Standardisierbarkeit und des Arbeitsschutzes - der Vorzug zu geben ist.

thermische Reinigung/ Desinfektion in einem Reinigungs-Desinfektions-Gerät (RDG) vorgeschrieben. Manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren müssen stets nach dokumentierten Standardarbeitsanweisungen und mit auf Wirksamkeit geprüften, auf das Medizinprodukt abgestimmten Mitteln und Verfahren durchgeführt werden. Gemäß der Hygieneverordnung für Bayern vom 11.08.1987, zuletzt geändert am 15.05.2006, sind nach § 2 Abs. 3 Eingriffe, die eine Verletzung der Haut vorsehen, mit sterilen (keimfreien) Geräten und Instrumenten vorzunehmen. Lt. Aussage des RGU und des LGL ist das in der Hygieneverordnung aufgeführte Vorgehen nicht mehr zeitgemäß. Die Reihenfolge wurde umgestellt, heutzutage erfolgt erst die Reinigung [unter entsprechendem Personalschutz], dann die Desinfektion, da an den Instrumenten anhaftende Eiweißrückstände durch die Desinfektionsmittelwirkstoffe (Hitze, Aldehyde, Alkohole, Perverbindungen) denaturiert/fixiert werden und so fester an den Instrumenten haften als vor der Desinfektion. Dadurch ist eine rückstandsfreie Reinigung, wie sie gem. RKI-Empfehlung als Voraussetzung für die sichere Sterilisation gilt, nicht mehr möglich oder erheblich erschwert. Daher müssen organische Anhaftungen an den Instrumenten vor der Desinfektion sicher entfernt werden. Bei der maschinellen Aufbereitung im RDG wird diese Anforderung in idealer Weise erfüllt, indem erst eine kalte Vorspülung mit Wasser ohne Reinigerzusatz, dann eine warme, nicht fixierende Reinigung mit Reinigungschemikalien und erst dann die thermische Desinfektion durchgeführt werden. Bei der manuellen Aufbereitung sollte auch zunächst eine "kalte" Vorreinigung mit Wasser zur Entfernung der groben Anhaftungen durchgeführt werden. Die dann folgende Reinigung mit Reinigungsmitteln (chemisch, mechanisch) kann aus Arbeitsschutzgründen mit einer desinfizierenden aber nicht fixierenden Reinigungslösung erfolgen. Die eigentliche manuelle chemische Einlegedesinfektion darf auf Grund der fixierenden Eigenschaften der Präparate nur an vollständig gereinigten und abgespülten Instrumenten durchgeführt werden. Die gute Reinigung bei der Instrumentenaufbereitung dient auch wesentlich dem Werterhalt und ist Voraussetzung für die erfolgreiche Desinfektion und ggf. Sterilisation.

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3.3.1 Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten Sachgerechte Aufbereitung - wie:

Vorbereitung der Aufbereitung (Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen und ggf. Zerlegen) der Medizinprodukte

ggf. Transport zum Ort der Aufbereitung (sicher umschlossen) Reinigung Desinfektion, Spülung und Trocknung Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit der Oberflächen Pflege und Instandsetzung Funktionsprüfung Verpacken und ggf. Sterilisation, kritische Medizinprodukte / Sterilgut sind

grundsätzlich zu verpacken Kennzeichnung (Bezeichnung des Produktes sofern erforderlich) Freigabe zur erneuten Anwendung Dokumentation sachgerechte Lagerung

3.3.1.1 Vorbereitung Um eine Beeinträchtigung der hygienischen Sicherheit und Funktionsfähigkeit des aufbereiteten Medizinproduktes auszuschließen, muss, insbesondere bei zeitlicher Verzögerung der Reinigung / Desinfektion (z.B. externe Aufbereitung / Sterilisation), eine in diesen Fällen erforderliche Vorreinigung und ggf. Zwischenlagerung erfolgen.

grobe Verschmutzungen unmittelbar nach der Anwendung entfernen Antrocknung von Blut zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung

soweit wie möglich ausschließen Mittel und Verfahren der Vorreinigung auf die nachfolgenden Aufbereitungsverfahren

abstimmen, um nachteilige Effekte auf folgende Schritte auszuschließen (z.B. Vermeidung fixierender Verfahren wie Hitze u. Aldehyde vor der Reinigung)

Chemische, mechanische u. physikalische Schädigungen der Medizinprodukte durch die Vorreinigung, den Transport oder Zwischenlagerung vermeiden

3.3.1.2 Manuelle Reinigung

alle äußeren und inneren Oberflächen müssen für die eingesetzten Reinigungs- u. Desinfektionsmittel zugänglich sein

es muss ein wirksames Reinigungsverfahren angewendet werden die Instrumente / Materialien sind zur Vermeidung einer Antrocknung sofort nach

Gebrauch zu reinigen es muss sichergestellt werden, dass es bei der Vor- u. Hauptreinigung nicht zu einer

Fixierung von Rückständen (z.B. Blut u. Sekrete) am Medizinprodukt kommt bei der Aufbereitung semikritischer und kritischer Medizinprodukte ist der Einsatz

eines Reinigers zur Ablösung evtl. vorhandener Proteinreste vor dem Einsatz des Desinfektionsmittels erforderlich, die umgekehrte Reihenfolge würde die Fixierung von Proteinresten bedeuten. Um die Proteinfixierung bei der Reinigung zu verhindern und dennoch aus Gründen des Arbeitsschutzes eine desinfizierende Wirkung der Reinigungslösung zu erreichen, kann auch ein VAH-gelistetes Kombipräparat (enzymatischer Reiniger und Desinfektionsmittel) für die Reinigung angewendet werden

Medizinprodukte vor der Reinigung ggf. zerlegen

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die Anwendung von Ultraschall kann unter bestimmten Voraussetzungen die Reinigungsleistung erhöhen (Herstellerangaben beachten)

kritische Medizinprodukte mit einer weichen Bürste mechanisch reinigen Reinigungslösung ist zur Vermeidung mikrobieller Vermehrung und einer

Beeinträchtigung der Reinigungsleistung arbeitstäglich frisch anzusetzen Reinigungsbecken arbeitstäglich gründlich mechanisch reinigen und desinfizieren

3.3.1.3 Desinfektion (Chemische Eintauchmethode):

unter der Instrumentendesinfektion versteht man die nach Gebrauch und rückstands-freier Reinigung erfolgende Behandlung von Instrumenten und Geräteteilen zur Eliminierung von humanpathogenen Infektionserregern

es sind spezielle Desinfektionsmittelwannen mit Siebeinsatz und Deckel einzusetzen das Desinfektionsverfahren muss nachweislich bakterizid, fungizid und viruzid sein,

es müssen VAH-gelistete Desinfektionsmittel verwendet werden, falls die Aufbereitung mit der Desinfektion abgeschlossen wird

vollständiges Einlegen in korrekt dosierte Instrumentendesinfektionslösung soweit möglich im zerlegten Zustand (bei englumigen Materialien ist darauf zu

achten, dass auch in den Lumina alle Flächen benetzt und keine Luftblasen vorhanden sind)

Einwirkzeit einhalten (die Einwirkzeit beginnt mit dem Einlegen des letzten Instrumentes)

in der Regel sind Desinfektionslösungen täglich zu wechseln; bei längerer Standzeit (falls dies der Hersteller auch bei proteinbelasteter Lösung überhaupt zulässt), ist die Verbrauchsfrist auf der Wanne zu vermerken (Wechsel der Lösung bei makroskopischer Verunreinigung, spätestens bei Ablauf der Standzeit).

3.3.1.4 Spülung/ Trocknung:

nach Beendigung der Einwirkzeit Instrumente mit Siebeinsatz aus der Instrumentenwanne/Ultraschallbecken entnehmen und gründlich abspülen (falls erforderlich, mit vollentsalztem Wasser), die Bildung von Reaktionsprodukten und Rückständen verwendeter Reinigungs- u. Desinfektionsmittel muss ausgeschlossen sein

mit flusenfreiem Tuch oder besser mit Druckluft trocknen 3.3.1.5 Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit

Sauberkeit und Beschädigungen prüfen (Instrumente mit mangelhafter Funktion oder Oberflächenschäden wie z. B. Rost oder abblätternde Chromschicht, sind auszusortieren und zur Reparatur/Entsorgung zu geben)

3.3.1.6 Pflege und Instandsetzung

gezieltes Aufbringen von Spezialöl (Paraffin/Weißöl-Basis) auf Gelenke, Schlüsse, Gewinde und Gleitflächen. Beim Einsatz von Dampfsterilisationsverfahren müssen diese Öle Emulgatoren enthalten, um für den Einsatz geeignet zu sein

auf entsprechende Herstellerangaben ist zu achten 3.3.1.7 Funktionsprüfung

nach Abschluss von Reinigung / Desinfektion, Spülung und Trocknung ist eine technisch-funktionelle Prüfung durchzuführen

Umfang und Art der Prüfung sind vom Medizinprodukt abhängig und sollen in der Arbeitsanweisung definiert sein

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3.3.1.8 Verpackung Alle Medizinprodukte, welche steril zur Anwendung kommen sollen, müssen in einer

geeigneten Verpackung gem. aktueller DIN-Norm sterilisiert werden. Die Sterilisierverpackung (z. B. heißsiegelfähige Klarsichtbeutel und Schläuche aus

Papier und Kunststoff-Verbundfolie, so genannte Klarsichtsterilisierverpackung,

Berücksichtigung der Herstellerangaben zu wählen. Eine Auswahl möglicher

Achtung: Heißluftsterilisation bzw. Dampfsterilisation mit fraktioniertem

Vorvakuumverfahren erfordern grundsätzlich unterschiedliche Verpackungen. In Dampfsterilisationsverfahren, die nach dem Gravitationsverfahren arbeiten, bzw. Dampfkleinsterilisatoren der Klasse N ist nur eine unverpackte Sterilisation, d.h. eine Dampfdesinfektion technisch machbar.

Falls heißsiegelfähige Klarsichtsterilisationsverpackungen eingesetzt werden, muss das verwendete Siegelgerät die Bedingungen der DIN 58953 erfüllen.

Werden bei der Dampfsterilisation Sterilisierbehälter mit Filtern zur Mehrfach-benutzung eingesetzt, ist durch geeignete Dokumentation sicherzustellen, dass ein Filterwechsel gemäß Herstellerangabe erfolgt (z. B. Fa. Melag nach 35 Sterilisier-zyklen). Diese Dokumentation kann entfallen, wenn Papierfilter eingesetzt werden, die nach jedem Sterilisationszyklus entsorgt werden.

3.3.1.9 Kennzeichnung

Chargenkennzeichnung der erfolgten Sterilisation, Sterilisierdatum bzw. Sterilgutlagerfrist

aufbereiteten Medizinprodukten sind erforderlichenfalls Informationen beizugeben, die eine sichere Anwendung möglich machen

Bezeichnung des Produktes sofern erforderlich, ggf. nutzungsrelevante Angaben (z.B. Modell, Größe)

Bei Aufbereitung durch Dritte (Fremdsterilisation) Name und Anschrift des Unternehmens

3.3.1.10 Freigabe zur erneuten Anwendung Die Aufbereitung von Medizinprodukten endet mit der Freigabe zur Anwendung. Diese erfolgt auf der Basis der Übereinstimmung der bei der Aufbereitung jeweils ermittelten Prozessparameter mit denen der Validierungsprotokolle und beinhaltet:

Durchführung und Dokumentation der täglichen Routineprüfungen Überprüfung und Dokumentation des vollständigen und korrekten Prozessverlaufes

(chargenbezogene Routineprüfungen und Chargenkontrolle) Überprüfung der Verpackung auf Unversehrtheit und Trockenheit Überprüfung der Kennzeichnung

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3.3.1.11 Dokumentation

Die im Rahmen der Aufbereitung erfassten Messwerte der Prozessparameter und die Freigabeentscheidung sind mit Bezug auf die freigebende Person und die Charge zu dokumentieren.

Es muss belegt werden, dass der angewendete Aufbereitungsprozess gemäß den Standardarbeitsanweisungen unter Einhaltung der im Validierungsprotokoll niedergelegten Parameter erfolgt ist

Aufzeichnungen über die Einzelschritte der Aufbereitung müssen aufbewahrt werden, gem § 9. Abs. 2 MPBetreibV ist das Medizinproduktebuch so aufzubewahren, dass die Angaben dem Anwender während der Arbeitszeit zugänglich sind. 3.3.1.13 Transport und Lagerung

Transport und Lagerung dürfen die Eigenschaften des aufbereiteten Medizinproduktes nicht nachteilig beeinflussen

Angabe des Herstellers des Medizinproduktes und des Herstellers des Verpackungsmaterials müssen berücksichtigt werden

In der Regel sind aufbereitete Medizinprodukte in einer mechanischen Schutz gewährleistenden Verpackung staubgeschützt, in einem trockenen, dunklen und kühlen Raum, frei von Ungeziefer, zu lagern

Lagerfristen von Sterilgut Art der Verpackung Lagerung ungeschützt (z. B. offen

auf Arbeitsfläche, im Regal) Lagerung geschützt (z. B in geschlossenem/r Schrank oder Schublade)

Primärpackung (versiegeltes oder verschlossenes Verpackungssystem)

Dient zur Bereitstellung zum alsbaldigen Gebrauch (Anwendung des Produktes innerhalb von maximal 48 Stunden).

6 Monate, jedoch nicht länger als das Verfallsdatum.

Lagerpackung 5 Jahre, sofern keine andere Verfallsfrist vom Hersteller festgelegt ist. Diese Frist gilt nur, wenn die Packung nach Öffnung sofort wieder staubarm verschlossen wird.

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3.4 Sterilisation Der Einsatz von Heißluftsterilisatoren wird in letzter Zeit von den Überwachungsbehörden äußerst kritisch beurteilt und als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Grund hierfür ist § 4 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), in diesem wird die Anwendung eines validierten Verfahrens zur Sterilisation gefordert. Der Einsatz von Heißluftsterilisatoren ist im Prinzip nicht verboten. Die Aufbereitung von Medizinprodukten muss jedoch gem. §4 MPBetreibV validiert werden. Im Rahmen der Medizinprodukte-Aufbereitung gilt die Heißluftsterilisation allerdings als in der Praxis nicht validierbar. Der Betreiber eines nicht validierten Heißluftsterilisators oder Autoklaven handelt damit entgegen der Medizinproduktebetreiberverordnung. Die Heißluftsterilisation ist im Klinikbereich - da kein validierbares Verfahren - praktisch nicht mehr anzutreffen. Der derzeitige Stand der Technik für Kleinsterilisatoren ist in der DIN EN 13060 festgelegt. Diese DIN gilt nur für die Dampfkleinsterilisatoren, nicht jedoch für Heißluftsterilisatoren. Weitere Informationen zum Thema sind auf den Internetseiten der Regierung von Schwaben Gewerbeaufsichtsamt unter Informationen/Formulare zu finden (GAA-033 bis GAA-037,

www.regierung-schwaben.de/Aufgaben/GAA/Formulare.php?PFAD=/index.php:/index2. php:/Aufgaben/GAA/Gewerbeaufsichtsamt.php) Grundsätzlich ist als Alternative zur Aufbereitung in der Praxis, die Fremdsterilisation in einem darauf spezialisierten und zertifizierten Betrieb, zu bevorzugen. Das in Ihrer Praxis angewandte Sterilisationsverfahren muss von Ihnen unter Berücksichtigung der Betriebsanweisung als detaillierte Arbeitsanweisung niedergeschrieben bzw. als Anlage beigefügt werden: 3.4.1 Arbeitsanweisung zur Sterilisation

Art des zu sterilisierenden Gutes, Verpackungsart, Lagerort und Lagerfrist Beschriftung (Sterilisationsdatum, Inhalt sofern nicht ersichtlich),

Beladung (darauf achten, dass alle Gegenstände ungehindert von Luft/ Dampf

umströmt werden können, das Sterilisiergut darf nicht zu Blöcken zusammengestellt werden),

Programm gemäß Herstellervorgabe starten, Dokumentation und Freigabeentscheidung (siehe Anlage Sterilisationskontrollblatt).

Arbeitsanweisung für Sterilisation mit Dampfkleinsterilisator Typ _________________ (fraktioniertes Vorvakuum) muss anhand der Bedienungsanweisung erstellt werden und muss mindestens folgende Angaben (gilt ausschließlich für Dampfkleinsterilisatoren des Typs B und S, nicht jedoch für Klasse N ) enthalten:

Festlegung der Verpackung (z. B. Klarsicht-Sterilisationsverpackung ein Muster als Anlage beifügen), Container genau benennen (Filter/Ventil in Deckel und Boden oder nur in Deckel oder Boden),

Angaben zum Filterwechsel, zulässige Beladungsmuster festlegen, Sterilisationsprogramm festlegen, Kontrolle (Indikator + Prüfkörper -PCD), Freigabe und Dokumentation/ automatischer

Schreiberausdruck, Lagerort und maximale Lagerdauer des Sterilgutes Wasserversorgung, Pflege und Wartung

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3.4.2 Sterilisationskontrollblatt

Gem

. Medizinproduktebetreiberverordnung ist grundsätzlich eine Validierung erforderlich. Einige G

esundheitsämter fordern diese Validierung nicht in

jedem Einzelfall, bestehen jedoch auf eine standardisierte R

einigung / Desinfektion und Sterilisation m

it entsprechender Dokum

entation. Sterilisationskontrollblatt

Sterilisator: ....................................

Typ: Autoklav / H

eißluft

Datum

Chargen

Nr. Program

m

Erreichte Tem

peratur (°C.)

Erreichter Druck (bar)

Programm

- dauer (M

in.)

Behandlungsindikator umgeschlagen (ja/nein)

Prozessindikator umgeschlagen (ja/nein)

Charge freigegeben (Nam

enszeichen)

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4: S p e z i e l l e H y g i e n e m a ß n a h m e n

4.1 Schutzmaßnahmen Berufskleidung: Grundsätzlich wird das Tragen von Berufsbekleidung (Kleider, Kasacks, Hosen, Kittel), die bei mindestens 60°C waschbar ist, empfohlen. Falls die Berufskleidung nicht täglich gewechselt wird, ist eine von der privaten Kleidung getrennte Aufbewahrung sicherzustellen (Schwarz-/ Weißtrennung). Die Wechselintervalle und die Art der Aufbereitung sind im Hygieneplan festzulegen Benutzte Wäsche:

Berufskleidung, textile Auflagen von Untersuchungsliegen o.ä. sind in ausreichend widerstandsfähigen und dichten Behältern zu sammeln und so zu transportieren, dass Beschäftigte den Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht ausgesetzt sind (z.B. Textilsäcke mit einer Kettdichte von mind. 220g/m2, Kunststoffsack von mind. 0,08mm Wandstärke).

Die Aufbereitung kann in einer Haushaltswaschmaschine mit einem Programm von mindestens 60°C vorgenommen werden, für kontaminierte Wäsche werden VAH gelistete desinfizierende Waschverfahren gewählt z.B. Eltra oder Ariel professional, ggf. kann die Wäsche auch durch eine Wäscherei aufbereitet werden.

Reinwäsche wird kontaminationsgeschützt verpackt in die Praxis transportiert und im Schrank gelagert

Welche Wäsche anfällt und wie/ wo diese aufbereitet wird, ist im Hygieneplan konkret zu benennen.

Betriebsärztliche Überwachung Für das medizinische Personal der Praxis muss durch den Betreiber der Praxis die arbeitsmedizinische Überwachung und die erforderlichen Schutzimpfungen sichergestellt werden. Die Impfungen müssen den Mitarbeitern kostenlos und auf freiwilliger Basis angeboten werden. Schutzhandschuhe: Dünnwandige und flüssigkeitsdichte Einmaluntersuchungshandschuhe sind für Tätigkeiten zu stellen, bei denen die Hände mit Körperausscheidungen /-flüssigkeiten in Berührung kommen können. Feste Handschuhe sind beim Umgang mit Desinfektionsmitteln (Ausnahme: Haut- und Händedesinfektionsmittel) zu verwenden, ggf. flüssigkeitsdichte Fußbekleidung, wenn mit dem Durchnässen der Schuhe zu rechnen ist. Tragen von Schutzhandschuhen wann:

bei invasiven Maßnahmen (Injektionen, Punktionen, etc.), bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt, bei möglicher massiver Verunreinigung mit Se- und Exkreten, Körperausscheidungen.

Tragen von sterilen Schutzhandschuhen wann:

sterile Handschuhe bei Gelenkspunktionen, Eingriffen sterile Handschuhe bei Verbandwechseln, Legen von Blasenkathetern

Es ist zu beachten, dass nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen ist.

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Schutzkleidung: Der Unternehmer hat erforderliche Schutzkleidung und sonstige persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Mund-/ Nasenschutz, Handschuhe, Schürzen) in ausreichender Stückzahl i.d.R. als Einmalmaterial zur Verfügung zu stellen. Die Art der Schutzkleidung sowie ggf. deren Aufbereitung und Entsorgung ist konkret im Hygieneplan zu benennen. Bei der manuellen Medizinprodukteaufbereitung ist die entsprechende Schutzausrüstung (Schutzbrille, Handschuhe, flüssigkeitsdichte Schürze) zu tragen. 4.2 Verletzung von Mitarbeitern Verbandbuch Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden zum Beispiel in einer Kartei, als Computerdatei oder in einem Verbandbuch. Dokumentiert werden müssen Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens. Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Namen des Verletzten, von Zeugen und Erst-Helfern. Diese Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden zum Beispiel, wenn Spätfolgen eintreten. Unter anderem deshalb müssen diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden! Dieses Verbandbuch bietet aber auch wichtige Anhaltspunkte zum Unfallgeschehen und zu Schwerpunkten oder zur Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem Betrieb. Verbandbuch Dokumentation von Stichverletzungen

Verletzter (Name, Vorname)

Verletztes Körperteil

(z. B. Zeige- finger,links)

Unfallort/Datum (Behandlungsraum)

Zeugen (Mitarbeiter, Patient, bes. bei Verletzung mit gebrauchter Kanüle)

Erste Hilfe (durchgeführte Maßnahmen)

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4.3 Verhalten bei Schnittverletzungen mit Blutkontamination Bei Kanülenstich- und Schnittverletzungen mit Blutkontamination besteht ein Infektionsrisiko hinsichtlich HIV, Hepatitis B und Hepatitis C. Ein Dienst- bzw. Arbeitsunfall, bei dem es hierdurch zu einer Infektion kommt, wird ggf. als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt. Um möglichst schnell und sachgerecht die erforderlichen Maßnahmen veranlassen zu können, sollte in jedem Fall eine umgehende Vorstellung beim D-Arzt erfolgen. 1. Sofortmaßnahmen bei Exposition sind: Sofortige Wunddesinfektion mit Kodan, Braunovidon, Betaseptic, Frekaderm oder einem

ähnlichen Anti HIV, Anti-Hep.B u. Anti-Hep.C wirksamen Präparat mit einem Ethanolgehalt > 80 Vol. %

Blutfluss fördern durch Druck auf das umliegende Gewebe >1 Min. Bei Kontamination von Schleimhäuten und Auge sofortige intensive Spülung mit nächstmöglich

erreichbarem Wasser oder isoton. Kochsalzlösung, ggf. 5%iger PVP-Jodlösung 2. Klärung des Infektionsrisikos: Beispiele für ein niedriges Risiko: Kontamination von intakter Haut (auch bei hoher Viruskonzentration) Haut- oder Schleimhautkontakt mit Körperflüssigkeiten wie Urin oder Speichel

Beispiele für ein mittleres Risiko: Kontakt von eigenen Hautläsionen (Ekzeme, Hautrisse) mit Flüssig-

keiten des Patienten/ Donors mit hoher Viruskonzentration oberflächliche Verletzung z.B. mit einer chirurgischen Nadel Kanülenverletzung z.B. nach vorangegangener Insulininjektion

Beispiele für ein hohes Risiko: Der Patient/ Donor gehört einer Risikogruppe (Drogengebrauch/Homosexualität) an. Beim Patienten/ Donor ist bereits eine HIV Infektion bekannt, bzw. er hat bereits AIDS

und trägt eine hohe Viruslast. Beim Patienten/ Donor ist eine infektiöse Hepatitis B oder C bekannt. Beim Patienten/ Donor wird eine antivirale Therapie durchgeführt. Zur Blutentnahme wurde eine Hohlraumnadel verwendet. Es erfolgte eine perkutane Verletzung mit einer Injektionsnadel oder anderer

Hohlraumnadel nach Entnahme einer Körperflüssigkeit mit einer möglichen hohen Viruskonzentration wie Blut, Liquor, Punktate oder Viruskulturmaterial.

Es besteht eine tiefe Hautverletzung. Das verletzende Instrument trägt Spuren der Blutkontamination.

3. Prüfung der Postexpositionsprophylaxe (PEP): Niedriges Risiko: Keine medizinische Intervention erforderlich; grundsätzlich ist die Impfung gegen

Hepatitis A und B empfohlen, ggf. ist der Impftiter zu prüfen. Mittleres Risiko: hier kann ggf. eine PEP angeboten werden in den sonstigen Fällen zum nächstmöglichen Termin Beratung und Blutentnahme in der

Arbeitsmedizin mit Bestimmung von HIV, Anti HCV, Hep. B Antikörpern (Anti HBs und Anti HBc, falls Impfstatus nicht bekannt bzw. ungenügend)

ggf. Nachuntersuchung nach 6 Wochen und 6 Monaten Hohes Risiko: in diesen Fällen ist eine PEP zu empfehlen, sofortige Vorstellung (d.h. innerhalb von 2 Stunden) bei einem Durchgangs-Arzt (Tel.: _________)

oder in einer Notfall-Ambulanz eines Krankenhauses, da eine Postexpositionsprophylaxe nur innerhalb der ersten zwei Stunden sinnvoll ist. Die Entscheidung, ob eine PEP durchgeführt werden soll, muss der Betroffene in Beratung durch einen in der HIV-Therapie erfahrenen Arzt treffen.

niedriges - mittleres - hohes R

isiko

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4.4 Umgang mit Medikamenten Der Umgang mit Arzneimitteln muss als Standardarbeitsanweisung im Hygieneplan festgehalten werden.

Nicht konservierte Arzneimittel gemäß Europäischem Arzneibuch nur aus Einzeldosisbehältnissen entnommen. Eine Ausnahme ist möglich: Sofern z. B. 5 Spritzen eines Lösungsmittels benötigt und unmittelbar nacheinander aufgezogen werden müssen, ist es statthaft, das Lösemittel in einem Arbeitsgang aus einer 50 ml-Flasche zu entnehmen. Werden nur 30 ml gebraucht, sind die restlichen 20 ml zu verwerfen. Bei äußerlicher Anwendung der o. g. Lösungen kann das Behältnis nach Anbringen eines Minispikes und Beschriftung mit dem Anbruchdatum bis zu 24 h benutzt werden.

Injektionslösungen/ Infusionslösungen mit Konservierungsmitteln werden mit einem Anbruchdatum versehen und gemäß den Herstellervorgaben (Lagertemperatur, Lagerdauer nach Anbruch) verwendet.

Bei mehrfacher Entnahme aus Durchstechflaschen ab 10 ml Volumen ist die Verwendung einer Filterkanüle (Minispike) erforderlich (nie normale Kanüle stecken lassen).

Ist laut Gebrauchsinformation eine gekühlte Aufbewahrung erforderlich, sollte ein separater Medikamentenkühlschrank zur Verfügung stehen. Es ist eine Lagertemperatur von 2°C maximal 8°C sicherzustellen. Die Temperaturkontrolle mit einem hierfür geeigneten Thermometer muss gewährleistet sein, die Kühltemperatur muss dokumentiert werden.

Der Medikamentenkühlschrank muss1 x monatlich abgetaut, gereinigt und mit einem Desinfektionsmittel ausgewischt werden.

Medikamente werden nicht zusammen mit Lebensmitteln im Kühlschrank gelagert Aufgezogene Spritzen sind unverzüglich zu applizieren. Müssen situationsabhängig

mehrere Spritzen gleichzeitig vorbereitet werden, sollte die Lagerfrist bei offener Lagerung 15 Minuten nicht überschreiten.

Werden für eine Injektion Arzneimittelmischungen benötigt, so ist die Zumischung nur unmittelbar vor der Verwendung statthaft.

Für Zumischungen zu Infusionslösungen sind unmittelbar vor deren Anwendung am Patienten vorzunehmen, die Lagerfrist darf 1 Stunde nicht überschreiten.

Salben und Tropfen müssen mit dem Anbruchsdatum versehen werden, um die möglicherweise geänderte Haltbarkeit bei Anbruch berücksichtigen zu können. Die kontaminationsfreie Entnahme von Salben/ Cremes aus Töpfen ist sicherzustellen

(z.B. mit Einmalspatel). Medikamente sind regelmäßig (1 x monatlich) auf Verfalldaten zu überprüfen, die

Überprüfung muss dokumentiert werden.

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5: V e r - u n d E n t s o r g u n g s r e g e l u n g e n

5.1 Praxiswäscheversorgung

Berufskleidung, textile Auflagen von Untersuchungsliegen o.ä. sind in ausreichend widerstandsfähigen und dichten Behältern zu sammeln und so zu transportieren, dass Beschäftigte den Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht ausgesetzt sind (z. B. Textilsäcke mit einer Kettdichte von mind. 220g/m2, Kunststoffsack von mind. 0,08mm Wandstärke).

Die Aufbereitung kann in einer Haushaltswaschmaschine mit einem Programm von mindestens 60°C. vorgenommen werden, für kontaminierte Wäsche werden desinfizierende Waschverfahren gewählt mit z.B. Eltra oder Ariel professional, ggf. kann die Wäsche auch durch eine Wäscherei aufbereitet werden.

Reinwäsche wird kontaminationsgeschützt verpackt in die Praxis transportiert und im Schrank gelagert

5.2 Abfallentsorgung Die größte Verletzungsgefahr geht vom Zurückstecken benutzter Kanülen in ihre Schutzhüllen (Recapping) aus, weshalb dies in jedem Fall unterbleiben muss. Die Entsorgung spitzer und scharfer Gegenstände soll direkt am Abfallort in bruchfeste und durchstichsichere Behälter erfolgen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Abfälle so eingesammelt und befördert werden, dass Personen vor Schnitt- und Stichverletzungen sowie Kontakt mit Krankheitserregern geschützt sind (z. B. flüssige Abfälle nicht in Abfallsäcken sammeln). Es sind geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen z. B. fahrbare Müllsackständer. Abfall ist aus Behandlungs- und Untersuchungsräumen unmittelbar in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und erforderlichenfalls feuchtigkeitsbeständigen Einwegbe-hältnissen zu sammeln. Diese sind vor dem Transport zu schließen. Hinsichtlich der möglichen Abfallarten und deren Entsorgung verweisen wir auf das Merkblatt

die Entsorgung der bei Ihnen anfallenden Abfälle konkret festzulegen. Hygienisch-mikrobiologische/ -physikalische Routineuntersuchungen Aufbereitungsverfahren in nachfolgend aufgeführten Geräten/Anlagen sind zu validieren und routinemäßig mikrobiologisch zu überprüfen, dies ist zu dokumentieren:

Sterilisatoren vor Erstinbetriebnahme, nach größeren Reparaturen, halbjährlich bzw. nach 400 Chargen

Reinigungs-/Desinfektionsgeräte zur maschinellen Aufbereitung von Medizinprodukten halbjährlich

Unabhängig davon sind alle medizinischen Geräte einer regelmäßigen technischen Wartung gemäß Herstellervorgaben zu unterziehen.

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AS (1) Bestandteile

Samm

lung / Lagerung Entsorgung

18 01 04 Abfälle, an deren Sam

mlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besondere Anforderungen gestellt w

erden Früher B

- Wund- und G

ipsverbände - S

amm

lung in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und - E

ntsorgung über "Hausm

üll", es - S

tuhlwindeln

dichten Behältnissen (keine B

auartzulassung) darf keine Flüssigkeit austreten!

- Einw

egwäsche

- Transport in sorgfältig verschlossenen Behältnissen

- Körperflüssigkeiten können unter

- Einw

egartikel - K

ein Um

füllen, Sortieren oder V

orbehandeln (ausge- B

eachtung hygienischer u. infekti- Früher A

Nicht dazu zählen:

nomm

en: Presscontainer)

onspräventiver Gesichtspunkte in

- nicht kontaminierte Fraktionen von P

apier, Glas,

die Kanalisation entleert w

erden K

unststoffen (A

bwassersatzung beachten)

18 01 01 Spitze oder scharfe G

egenstände

Früher B

- Skalpelle - Erfassung am

Abfallort in stich- und bruchfesten - G

gf. Entsorgung über "Haus-

- Kanülen von Spritzen und Infusionssystem

en E

inwegbehältnissen (keine Bauartzulassung)

müll", w

enn Arbeitsschutz- - G

egenstände mit ähnlichem

Risiko für S

chnitt- - Kein U

mfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln

belange berücksichtigt werden

und Stichverletzungen

18 01 02

Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven

früher E - gefüllte B

ehältnisse mit Blut und B

lutprodukten - G

esonderte Erfassung am

Anfallort - S

amm

lung in sorgfältig verschlossenen Einw

egbehältnissen S

AV

3) - E

inzelne Blutbeutel: E

ntleerung N

icht dazu zählen: - K

eine Verm

ischung mit Siedlungsabfällen

in die Kanalisation möglich

- K

ein Um

füllen, Sortieren, V

orbehandeln (unter B

eachtung hygienischer - Tupfer, A

temschutzm

asken, Aufw

ischtücher,

und infektionspräventiver Ge-

Luftfilter

sichtspunkte) Kom

munale Ab-

wassersatzung beachten!

18 01 09 Arzneim

ittel mit Ausnahm

e der zytotoxischen und zytostatischen Arzneim

ittel

früher D - A

ltarzneimittel

- Getrennte E

rfassung - B

ei kleineren Mengen ist eine

- Infusionslösungen - Zugriffsichere S

amm

lung, um m

issbräuchliche Ver-

Entsorgung über "H

ausmüll"

w

endung auszuschließen m

öglich

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18 01 06*

Chemikalienabfälle

Früher D - Laborchem

ikalien - B

ei größeren Mengen vorzugsw

eise getrennte Samm

- - E

ntsorgung als besonders über- - Fixier- u. E

ntwicklerbäder

lung unter speziellem A

bfallschlüssel w

achungsbedürftiger Abfall mit

- Desinfektions- u. R

einigungsmittelkonzentrate

- dann: Sam

mlung in für den Transport zugelassenen

Entsorgungsnachw

eis

Behältnissen

18 01 07

Chemikalienabfälle

Früher D/A - R

einigungsmittel

- Ggf. getrennte S

amm

lung unter eigenem A

S

- Entsprechend der Abfallzu-

- Händedesinfektionsm

ittel - dann: S

amm

lung in für den Transport zugelassenen sam

mensetzung

- Abfälle aus diagnostischen A

pparaten, die auf- B

ehältnissen

grund der geringen Chem

ikalienkonzentration

N

icht AS

18 01 06 zugeordnet werden m

üssen

1) A

S: A

bfallschlüssel Ansprechpartner bei Fragen zur Entsorgung:

2)S

AV

: zugelassene Sonderabfallverbrennung

3) * gefährliche bzw. besonders überw

achungsbedürftige Abfälle

4)C

MR

Arzneim

ittel nach TRG

S 525: Bei der Zubereitung und A

nwendung krebserzeugender, erbgutverändernder oder reproduktionstoxischer A

rzneimittel

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6: Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen, Technische Regeln

1. Infektionsschutzgesetz (IfSG) 2. Richtlinien des Robert Koch-Institutes (RKI) für Krankenhaushygiene und

Infektionsprävention, 3. Medizinproduktegesetz-MPG vom 02.08.1994, BGBl. 1994, Teil I. S. 1963-1984, novelliert:

06.08.1998, BGBl. Teil I, S. 2005-2007. 4. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 29.06.1998, BGBl 1998, S. 1762-70. 5.

-VB 12) 6. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) vom 20.03.1975,

geändert am 04.12.1996 (BGBl I S. 1841), geändert am 24.08.2002 (BGBl I S. 3412), geändert am 27.09.2002 (BGBl I S. 3777), zuletzt geändert am 25.11.2003 (BGBl I S. 2304), seit 25.08.2004 in Kraft

7. GUV 29.19 Regeln für den Umgang mit Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln (Ausgabe April 1997)

8. BGR 206 Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst vom Juli 1999 9. Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens, 3. DVO § 67 10. Gefahrstoffverordnung § 16 ff. GefStoffV, TRGS 507, TRGS 555 11. Aktuelle Desinfektionsmittelliste des Verbandes für Angewandte Hygiene e.V. (VAH-Liste) 12. DIN EN 13060 Dampf-Klein-Sterilisatoren 2004. 13. DIN 58947 Heißluftsterilisatoren 14. DIN EN ISO 11607 Verpackungen für in der Endverpackung zu sterilisierende

Medizinprodukte 15. DIN 58953 Teil 7-10 Sterilgutversorgung, 1998 16. Gemeinsame Leitlinie der Dt. Ges. für Orthopädie und orthopädische Chirurgie

(DGOOC), des Berufsverbandes der Ärzte für Orthopädie (BVO) und des Arbeits- -

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7: R e i n i g u n g s- u n d D e s i n f e k t i o n s p l a n Reinigungs- und Desinfektionsplan Praxis ...............................Stand.........../2010 7.1 Händehygiene Hygienische Händewaschung

Was Wann Womit Wie Wer

Hygienische Händewaschung

Vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende

Nach Verschmutzung

Bei ästhetischem Bedüfnis

Präparat: Unter fließendem Wasser mit hautschonender Flüssigseife aus einem Spender, abtrocknen mit Einmalhandtuch

HP Helferinnen Reinigungs-personal

Hygienische Händedesinfektion

Was Wann Womit Konzentration/

Einwirkzeit (EWZ)

Wie Wer

Hygienische Hände-desinfektion

Z. B.. vor Zubereitung/ Verabreichung von Injektionen/ Infusionen, Blutentnahmen, invasiven Maßnahmen, Kontakt mit dem Bereich der Einstichstelle von Kathetern und Drainagen, nach möglicher Kontamination mit Krankheitserregern, Kontakt mit Blut, Eiter, Stuhl, Urin, Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können (z. B. MRSA), nach dem Ausziehen von Schutzhandschuhen.

VAH gelistetes Händedesinfek-tionsmittel Präparat: konzentriert mind. 30 Sekunden, gegebenenfalls 60 Sekunden je nach Präparat

Desinfektionsmit-tel mind. 30 Sek. in die trockenen Hände einreiben, Fingerkuppen, -zwischenräume, Nagelfalze und Handrücken nicht vergessen, Hände müssen die gesamte Einwirkzeit mit Desinfektions-mittel feucht gehalten werden.

Chirurgische Händedesinfektion

Was Wann

Womit Konzentration/

Einwirkzeit (EWZ) Wie Wer

Chirurgische Händedesinfektion

Vor allen operativen Eingriffen, Gelenks-punktionen

VAH gelistetes Händedesinfek-tionsmittel Präparat: Konzentriert 1 - 5 Minuten je nach Präparat

1. Zunächst werden die Hände und die Unterarme vollständig mit der Desinfektionslösung für 30 Sek benetzt. 2. Anschließend die Hände für die Dauer der deklarierten Einwirkzeit unter Anwendung der Einreibetechnik feucht halten. 3. Hände müssen vor dem Anziehen der Handschuhe lufttrocken sein.

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7.2 Hautdesinfektion - Patient

Was Wann Womit

Konzentration/Einwirkzeit (EWZ))

Wie Wer

Hautdes-infektion Patient

vor invasiven Maßnahmen wie z. B. Injektionen, Blutentnahme

Hautdesinfektionsmittel Präparat:

15 Sekunden

Hautpartie satt einsprühen einwirken lassen oder mit Tupfer satt auftragen und verreiben

vor Eingriffen /

Punktion steriler Körperhöhlen

Hautdesinfektionsmittel Präparat: talgdrüsenarme Haut 1 Minute, talgdrüsenreiche Haut 10 Min.

sattes Auftragen des Desinfekt-ionsmittels mit sterilem Tupfer / steriler Kornzange v. innen nach außen, Wiederholung mit sterilen Tupfern

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7. 3 Flächendesinfektion

Was Wann Womit

Konzentration/ Einwirkzeit (EWZ)

Wie

Wer

Flächendes-infektion: z.B. Geräte Liege, Beistelltisch, Stethoskop, RR-Gerät und Flächen mit unmittelbarem Kontakt zur Patientenhaut z.B. Armpolster

Bei jedem direkten Kontakt mit der Patientenhaut unmittelbar nach der Anwendung Regel: Die Desinfektion ist jedes Mal durch-zuführen oder aber nicht erforderlich.

VAH gelistetes Flächenendesinfek- tionsmittel Präparat: ___________________ x % (1Stundenwert) (auf x l Wasser x ml Lösung)

Scheuer-Wisch-Desinfektion, kein Trockenwischen, Wiederbenutzung der Fläche, sobald diese sichtbar trocken ist, ggf. Wechsel der Papierauflage

Arbeitsfläche zur Vor-bereitung von Infusionen/ Injektionen, Labor

Vor aseptischen Arbeiten, bzw. nach Durchführung sog.

auf den Arbeitsflächen

(Ausnahme für kleine Flächen: alkoholbasiertes Fertigpräparat)

Fußboden, Wände, Inventar

Anlassbezogen bei sichtbarer Kontamination u. nach Kontamination mit potentiell infektiösen Sekreten

Kontamination mit desinfektionsmittel-getränktem Tuch entfernen, anschlie-ßend Scheuer-Wischdesinfektion

WC Anlassbezogen bei sichtbarer Kontamination u. nach Kontamination mit potentiell infektiösen Sekreten

zusätzlich: Haushaltsreiniger

Sanitärreiniger

Feuchtreinigung

Lager-schränke

Anlassbezogen bei sichtbarer Kontamination u. nach Kontamination mit potentiell infektiösen Sekreten

zusätzlich: Haushaltsreiniger

Ausräumen, Medi-kamente + Sterilgut auf Verfalldatum überprüfen, Schrank mit Haushaltsreini-ger auswischen

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7. 4 Aufbereitung von Medizinprodukten Instrumentenreinigung

Was Wann Womit

Konzentration/ Einwirkzeit (EWZ)

Wie

Wer

Instrumen-tenreinigung

Nach Benut-zung

Instrumentenreinigungs- mittel Präparat: Konzentration nach Herstellerangaben Standzeit ..........Tage

Zunächst kalte Vorreinigung mit Wasser zur Entfernung der groben Anhaftungen. Anschließend manuelle Reinigung mit einem Instrumentenreinigungsmittel oder Kombinationspräparat u. Bürste.

Aus Arbeitsschutzgründen kann die Reinigung mit einer desinfizierenden aber nicht fixierenden Reinigungslösung erfolgen. Das Kombinationspräparat kann zwar für die Instrumentenreinigung eingesetzt werden, dennoch muss nach erfolgter Reinigung die Instrumentendesinfektion der vollständig gereinigten Instrumente als separater Arbeitsschritt erfolgen. VAH gelistetes Kombinationspräparat _________________ (Reinigungs-/Desinfektionsmittel) Instrumentendesinfektion

Was Wann Womit

Konzentration/ Einwirkzeit (EWZ)

Wie

Wer

Instrumen- -desinfektion

Nach Benut-zung

VAH gelistetes Instrumentendesinfek- tionsmittel Präparat: ____________________ x % - Einwirkzeit (auf x l Wasser x ml Lösung) Standzeit ..........Tage

Instrumente in Wanne/ Ultraschallgerät mit Des-infektionslösung einlegen, nach Beendigung der EWZ trocknen, pflegen + ggf. verpackt sterilisieren

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7. 5 Schutzmaßnahmen Berufsbekleidung

Was Wann Wechselintervall Aufbereitung

Wer

Schutzkleidung

Was Wann Wechselintervall Aufbereitung

Wer

Schutzhandschuhe

Was Wann Wechselintervall Aufbereitung

Wer

Fingernägel: Die Fingernägel werden kurz und rund geschnitten, es dürfen keine künstlichen Fingernägel getragen werden. Es wird kein Nagellack aufgetragen. Haare: Langes Haar wird zusammengebunden, ggf. Schutzhaube anlegen

Mund-Nasenschutz: Ein Mund-Nasenschutz wird getragen bei:

der Behandlung von Patienten mit Infektionen der oberen Atemwege wenn der Heilpraktiker/Mitarbeiter selbst an einem entsprechenden Infekt erkrankt ist bei der Punktion von Gelenken und/oder Körperhöhlen

Der Schutz wird über Mund und Nase getragen und wird auch nicht vorübergehend heruntergezogen. Die Maske wird nach dem Ablegen direkt in den Müllsammler entsorgt.

Schmuck: Schmuck wird während der Arbeit nicht getragen, Uhren, Ringe, Armbänder u. Armketten werden während der Tätigkeit abgelegt. Schuhe: Es werden rutschfeste, in der Ferse gesicherte Schuhe getragen. Bei sichtbarer Kontamination mit Blut, Sekret oder anderen erregerhaltigen Materialien werden sie mit z. B. SECUSEPT (bitte eigenes Mittel eintragen) desinfizierend gereinigt.

Nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe oder des Mund-Nasenschutzes wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt.

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8: Arbeitsabläufe bei speziellen Therapieverfahren Grundsätzlich ist durch jede invasive Tätigkeit eine Übertragung von Krankheitserregern (z.B. Hepatitis B, C, HIV) auf Patienten, aber auch auf die sie behandelnden Personen möglich. Daher sind alle invasiven Verfahren, die in der Praxis zur Anwendung kommen, im Hygieneplan aufzuführen. Für jede einzelne dieser invasiven Verfahrensweisen ist eine gesonderte, detaillierte Standardarbeitsanweisung zu erstellen. Die Entsorgung von verbrauchtem Material oder beispielsweise die Entsorgung von Blutegeln, ist schriftlich als Bestandteil der jeweiligen Handlungsanweisung festzulegen. Bei der Anwendung der Hautdesinfektionsmittel sind bezüglich der Einwirkzeit die Herstellerangaben zu beachten, es werden nur Einmalgebinde gelisteter Desinfektionsmittel verwendet.

Grundsätzlich sollte, soweit wie möglich, steriles Einwegmaterial verwendet werden. Kommt Mehrwegmaterial zu Anwendung, muss dieses in einem validierten Reinigungs- u. Sterilisationsverfahren aufbereitet und dies entsprechend dokumentiert werden. Vor Anwendung des sterilen Verbrauchmaterials ist dieses auf das Verfalldatum und

etwaige Beschädigungen zu prüfen. Injektions- u. Infusionslösungen werden vor Gebrauch auf Glasdefekte, Trübungen

und Verfalldatum überprüft. Vom Behandelnden sind Schutzhandschuhe zu tragen und nach dem Ablegen der

Schutzhandschuhe wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt. 8.1 Aderlass

Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten, es werden ausschließlich sterile Einwegmaterialien (Aderlassbesteck und sterile Vacuumflasche) verwendet

Hygienische Händedesinfektion Hautdesinfektion durch Aufsprühen von ............................oder mit Tupfer satt

auftragen Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer

nachwischen) Desinfektion des Gummistopfens der Vacuumflasche durch Aufsprühen eines

Hautdesinfektionsmittels Verpackung öffnen Handschuhe anziehen Kanüle des Aderlassbesteckes (blau) der geöffneten Packung entnehmen Kanüle legen und fixieren Kanüle am Ende des Besteckes (rot) durch den desinfizierten Gummistopfen der

Vaccumflasche stecken Blut entnehmen Aderlasskanüle entfernen Verwendete Kanüle mit Schlauch in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN

Recapping Restmüll und Vacuumflasche verwerfen Wundverband / Pflaster Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion

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8.2 Akupunktur Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten Festlegen und dokumentieren der Anzahl der verwendeten Akupunkturnadeln Hygienische Händedesinfektion Hautdesinfektion durch Aufsprühen von.......................... oder mit Tupfer satt

auftragen Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer

nachwischen) Verpackung öffnen, einzelne Akupunkturnadel entnehmen und ohne erneuten

Hautkontakt zur Punktionsstelle setzen Nach Ablauf der vorgesehenen Zeit die Nadeln entfernen Kontrolle der Anzahl der entfernten Nadeln Direkte Entsorgung der Nadeln im Kanülenabwurfbehälter

8.3 Baunscheidtieren

Steril verpacktes Einwegmaterial (Baunscheidtkopf u. Einstellring) oder ordnungsgemäß wideraufbereitetes und steril verpacktes Mehrwegmaterial vorbereiten

Hygienische Händedesinfektion Sterilen Baunscheidtkopf u. Einstellring der Verpackung entnehmen und am Gerät

anschrauben Handschuhe anziehen Hautdesinfektion durch Aufsprühen von.................... .....oder mit Tupfer satt auftragen Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer nachwischen) Ausgewählten Bereich mit dem sterilen Baunscheidtkopf skarifizieren Baunscheidt-Öl auftragen und mit einem Tupfer verreiben Öl einwirken lassen Überschuss mit einem Tupfer von der Haut entfernen Direkte Entsorgung des gebrauchten Einmal-Baunscheidtkopfes im

Kanülenabwurfbehälter, bzw. ordnungsgemäßes Aufbereiten des Mehrwegmaterials und anschließende Sterilisation mit einem validierten Sterilisationsverfahren (siehe Instrumentenaufbereitung und Sterilisation) Ggf. Wundverband Restmüll verwerfen Reinigung des Gerätes (siehe Instrumentenaufbereitung) Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion

8.4 Blutegel Blutegel werden nur einmal zur Behandlung verwendet, die Charge wird dokumentiert. Nach Gebrauch werden die Blutegel abgetötet.

Verpacktes Einwegmaterial und Blutegel vorbereiten (siehe Packungsbeilage Blutegel) Reinigen der vorgesehenen Ansatzstelle Hygienische Händedesinfektion Einmalhandschuhe anziehen Ansetzen der Blutegel Abwarten bis der Egel abfällt, möglichst nicht künstlich entfernen Sterile Wundauflage Wundverband Restmüll entsorgen Verwendete Blutegel abtöten und entsorgen, dokumentieren Hinweis zur Abtötung der Blutegel siehe Packungsbeilage Blutegel Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion

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8.5 Cantharidenpflaster Anlegen des Pflasters:

Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten Hygienische Händedesinfektion Hautdesinfektion durch Aufsprühen von........ ..................oder mit Tupfer satt

auftragen Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer

nachwischen) Verpackung öffnen Pflaster anlegen Wundverband

Abnehmen des Pflasters und Wundversorgung:

Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten Hygienische Händedesinfektion Unsterile Handschuhe anziehen Wundverband entfernen, ggf. unter Zuhilfenahme von sterilem Instrumentarium Gebrauchtes Verbandmaterial in geeignete Behältnisse legen Unsterile Handschuhe ausziehen und verwerfen Sterile Handschuhe anziehen Sterile Wundversorgung, ggf. mit sterilem Instrumentarium Steriler Wundverband Verbandmaterial geschlossen verwerfen und Restmüll verwerfen Ggf. Reinigung des gebrauchten Instrumentariums (siehe Instrumentenaufbereitung) Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion

8.6 Colonhydrotherapie Gerätespezifische Angaben / Arbeitsabläufe und Reinigungsmaßnahmen müssen beachtet und in den Arbeitsablauf integriert und entsprechend dokumentiert werden.

Das Gerät ist an einem Wasseranschluss mit freiem Auslauf angeschlossen und wird ausschließlich so betrieben Verbrauchsmaterialien, wie Einmal-Applikator und Verbindungsschläuche, werden

nach Gebrauch entsorgt Ablaufrohr im Gerät wird mit der Desinfektionslösung .............................durchgespült Oberfläche des Gerätes, einschließlich der Anschlussöffnungen werden desinfiziert

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8.7 Eigenblutbehandlung, nicht aufbereitet Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten Hygienische Händedesinfektion Hautdesinfektion durch Aufsprühen von...................... oder mit Tupfer satt auftragen Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer

nachwischen) Verpackung öffnen, Spritze entnehmen Unsterile Handschuhe anziehen Blut entnehmen Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping Neue Kanüle ohne vorhergehenden Konuskontakt auf die Spritze aufsetzen Wundverband / Pflaster an der Entnahmestelle Hautdesinfektion durch Aufsprühen von ................. im vorgesehenen

Injektionsbereich Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer

nachwischen) Injektion verabreichen Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping Wundverband / Pflaster Restmüll verwerfen Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion

8.8 Infusionen

Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten, Sichtkontrolle des Infusionsbehälters (Risse) und der Infusionsflüssigkeit (Trübung)

Es kommen nur Infusionssysteme mit Belüftungsventil zur Anwendung Die Vorbereitung der Infusion erfolgt erst unmittelbar vor der Applikation Desinfektion des Gummistopfens der Infusionsflasche durch Aufsprühen des

Desinfektionsmittels Hygienische Händedesinfektion Verpackung öffnen, Material entnehmen Infusionslösung vorbereiten Hautdesinfektion durch Aufsprühen von ........................ oder mit Tupfer satt

auftragen Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer

nachwischen) Unsterile Handschuhe anziehen Venenverweilkänüle oder Butterfly legen und fixieren Infusion verabreichen Verweilkanüle entfernen Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping Wundverband / Pflaster Restmüll verwerfen Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion

8.9 Injektionen (i.c., s.c., i.m, p.v.)

Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten Hygienische Händedesinfektion Verpackung öffnen, Spritze entnehmen Injektionslösung aufziehen Hautdesinfektion durch Aufsprühen von........ ..............oder mit Tupfer satt auftragen Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer

nachwischen) Injektion verabreichen Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping Restmüll verwerfen

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8.10 Injektion i.v. und Blutentnahme Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten Hygienische Händedesinfektion Verpackung öffnen Injektion oder Blutabnahme vorbereiten Hautdesinfektion durch Aufsprühen von........ ..............oder mit Tupfer satt auftragen Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer

nachwischen) Unsterile Handschuhe anziehen Vene punktieren, ggf. Kanüle fixieren Injektion verabreichen, bzw. Blut entnehmen Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping Wundverband / Pflaster Restmüll verwerfen Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion

8.11 Ozonbehandlung und Hämatogene Oxydations- Therapie (HOT) Zur Ozonierung von Blut werden ausschließlich Einmalmaterialien verwendet! Zur Anreicherung des Blutes mit Sauerstoff wird das Blut unter streng aseptischen Bedingungen in ein steriles Einmalsystem eingefüllt. Das Einmalsystem wird nach jedem Gebrauch verworfen. Die Geräteoberflächen werden wischdesinfiziert. Sollte Blut auf Gegenstände (Liege, Boden, Lagerungskissen etc.) getropft sein, werden die Gegenstände unmittelbar danach mit einer Wisch- und Scheuerdesinfektion gereinigt. Der zuführende O2 Schlauch wird regelmäßig 1 x pro Woche ausgewechselt. Wenn ein Zurückschlagen des Blutes festgestellt wurde oder nicht sicher auszuschließen ist, wird der Schlauch nach der Anwendung unmittelbar gewechselt.

Gerätespezifische Angaben / Arbeitsabläufe müssen beachtet und in den Arbeitsablauf integriert und entsprechend dokumentiert werden Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten Hygienische Händedesinfektion Unsterile Handschuhe anziehen Verpackung öffnen, Material entnehmen Desinfektion des Gummistopfens der Vacuumflasche durch Aufsprühen eines

Hautdesinfektionsmittels System zusammenstecken u. zur Blutentnahme vorbereiten Hautdesinfektion durch Aufsprühen von ....................... oder mit Tupfer satt auftragen Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer

nachwischen) Venenverweilkänüle legen und fixieren Zur Blutentnahme und Rückführung werden geschlossene Schlauchsysteme

verwendet Zur Anreicherung des Blutes mit Ozon / Sauerstoff wird das Blut unter streng

aseptischen Bedingungen in ein steriles Einmalsystem eingefüllt Anreicherung des Blutes, für die Entnahme von Sauerstoff/Ozon sind

Einmalbakterienfilter zu verwenden. System entlüften und Re-Infusion verabreichen Verweilkanüle entfernen Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping Wundverband / Pflaster Restmüll verwerfen Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion Gerätespezifische Arbeitsanweisungen müssen beachtet werden

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8.12 Schröpfen unblutig Die Behandlung mit Schröpfköpfen wird nur auf der gesunden Haut durchgeführt. Nach der Behandlung wird das Schröpfglas gereinigt und anschließend in Instrumenten-Desinfektionslösung eingelegt. (Mittel s. Reinigungs- und Hygieneplan). Nach Ende der Einwirkzeit wird der Schröpfkopf mit Wasser aus- und abgespült, getrocknet und verschlossen gelagert. Werden Schröpfgläser mit Saugball verwendet, wird dieser Saugball durch mehrmaliges Einsaugen einer enzymatischen Reinigungslösung gespült und anschließend zur Neutralisation der Reinigungslösung mehrmals mit Wasser aus- und abgespült. Anschließend wird der Ball blasenfrei befüllt und in Instrumenten-Desinfektionslösung eingelegt. Nach Ende der Einwirkzeit wird er mit reichlich Wasser aus- und abgespült, entleert, getrocknet und anschließend kontaminations-geschützt und trocken gelagert. Sollten Körperflüssigkeit mit dem Schröpfglas u./o. Saugball in Berührung gekommen sein, so wird das Schröpfglas zusätzlich sterilisiert und der Saugball entsorgt.

8.13 Schröpfen, blutig Schröpfschnepper werden in der Praxis nicht angewendet. Es werden ausschließlich sterile Schröpfgläser und Einmallanzetten verwendet.

Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten Hygienische Händedesinfektion Hautdesinfektion durch Aufsprühen von........ ............oder mit Tupfer satt auftragen Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (mit sterilem Tupfer nachwischen) Verpackung öffnen Handschuhe anziehen Ausgewählten Bereich mit der sterilen Einmallanzette skarifizieren Verwendete Lanzette in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen Sterilen Schröpfkopf der Sterilisier-Verpackung entnehmen und aufsetzen Bei Therapieende den Schröpfkopf wieder entfernen Skarifizierten Bereich mit einem sterilen Tupfer abreiben Wundversorgung Restmüll verwerfen Gebrauchte Schröpfköpfe verwerfen, bzw. ordnungsgemäßes Aufbereiten der

Schröpfköpfe und anschließende Sterilisation mit einem validierten Sterilisationsverfahren (siehe Instrumentenaufbereitung und Sterilisation)

Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion nach Beendigung der EWZ reinigen, trocknen, pflegen (Instrumentenaufbereitung) Schröpfköpfe verpackt sterilisieren

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8.14 Wundverbände / Verbandwechsel Für Wundverbände und Verbandwechsel ist das Set-System zu bevorzugen, hierbei sind die für einen Verbandwechsel benötigten Materialien und Instrumente gemeinsam verpackt. Der Verband sollte unter Zuhilfenahme von Instrumenten gewechselt werden Es müssen immer Handschuhe getragen werden, ggf. sterile Handschuhe

Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten Hygienische Händedesinfektion Verpackung des Sets oder sterile Instrumente öffnen (sterile) Handschuhe anziehen (steriles) Material der Verpackung entnehmen (sterile) Wundversorgung, ggf. mit sterilem Instrumentarium Wunde inspizieren (sterile) Wundversorgung, ggf. mit sterilem Instrumentarium, evtl. reinigen oder

desinfizieren Aseptische Wunden von innen nach außen reinigen / desinfizieren Infizierte Wunden vom Wundrand zur Mitte hin reinigen / desinfizieren Nach erfolgter Wundreinigung (sterile) Handschuhe wechseln (steriler) Wundverband Verbandmaterial geschlossen verwerfen und Restmüll verwerfen Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion

8.15 Versand von Untersuchungsmaterial Die vom jeweiligen Labor abhängigen Versandbedingungen müssen berücksichtigt werden.

Beim Umgang mit Untersuchungsmaterialien werden immer Handschuhe getragen. Alle mikrobiologischen Probeentnahmen werden nach der Entnahme direkt in die

mitgelieferten Verpackungseinheiten verpackt und für den Versand vorbereitet Desinfektion des Entnahmeröhrchen bei sichtbarer Kontamination u. nach

Kontamination mit potentiell infektiösen Sekreten Zum Abschluss hygienische Händedesinfektion Entnahmeröhrchen müssen ordnungsgemäß beschriftet werden und die

Begleitpapiere vollständig ausgefüllt werden Bis zum Versand/Abholung sind die Probematerialien nach Angaben des Labors zu

lagern

Arbeitsabläufe Stand: 17.07.2009

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9. Notfallmanagement und Rettungskette Unter einer Rettungskette versteht man das nahtlose Ineinandergreifen vom Ersthelfer vor Ort bis zum Eintreffen des Patienten in der Klinik. Die fünf Glieder der Rettungskette

Sofortmaßnahmen - Sichern, Elementarmaßnahmen wie HLW, stabile Seitenlage Notruf 112 oder 19222 - um professionelle Hilfe anzufordern Erste Hilfe - erweiterte lebensrettende Maßnahmen, Wundversorgung Rettungsdienst - professionelle Hilfe, Notfalltransport Krankenhaus Notfallstation, Intensivstation, OP, Diagnostik u. Therapie

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Wichtige Telefonnummern: Giftnotruf München: 089 - 19240 Giftnotruf Nürnberg: 0911 398 2451 Rettungsdienst: 112 oder 19222 Feuerwehr: 112 Krankenhaus: ___________________

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10. Dokumentationsbogen Blutegel

Datum

Lieferant Anzahl

Chargennum

mer

Patient Anzahl

Komplikationen

Datum u. Art

der Unterschrift

Egel

verw

endeter Egel

Entsorgung