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Inhalt Inhalt Allgemeines 1 Allgemeines 1 Coming Home 3 Coming Home 3 ZRB Süd 5 ZRB Süd-Ost ZRB Nord ZRB Nord 8 8 Impressum: Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration Büro für Rückkehrhilfen Coming Home Werinherstraße 83 – 89 Haus 24a / 1. Stock 81541 München Tel.: (089) 233 40619 [email protected] www.muenchen.de/reintegration Allgemeines Allgemeines Freiwillige Rückkehr Pakistan Ab sofort können ausreisewillige pakistanische Staatsangehörige wieder über das REAG/GARP-Programm, das bundesweit frei- willige Rückkehr finanziell unterstützt und von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführt wird, gefördert werden. Vorrangig werden alle bisher bereits eingereichten Anträge bearbeitet, gefolgt von Personen in Besitz von gültigen Reisepässen und zuletzt Personen mit Passersatzpapieren. Bei Fragen zum genauen Ausreiseprozedere wenden Sie sich bitte an die zuständige Rückkehrberatungsstelle. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Rahmen der freiwilligen Ausreise von Flüchtlingen Nach aktuellen Informationen des Bayerischen Staatsministeri- ums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) erstatten die Sozialämter Kosten, die durch die Mitwirkung im Asylverfahren oder in ausländerrechtlichen Verfahren entstehen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Alt. 4 Asylbewerberleistungsgesetz). Es handelt sich hierbei um die sog. „Erfüllung verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflichten“. Im Rahmen der freiwilligen Ausreise von Flüchtlingen werden u.a. die Fahrtkosten zu allen Beratungsgesprächen der vom StMAS anerkannten Rückkehrberatungsstellen sowie Fahrtkos- ten für notwendige Inlandsreisen übernommen, z.B. Fahrt zum Flughafen (s. Anhang). Wir bitten die zuständigen Behörden um Kooperation und Abstimmung mit den Rückkehrberatungsstellen bei der Vorbereitung der freiwilligen Ausreise. Infobrief Infobrief der Rückkehrberatungsstellen für Flüchtlinge in Bayern Nr. 2 / Juli 2016 Coming Home Coming Home

Infobroef der Rückkehrberatungsstellen für Flüchtlinge in ...44c1397d-514f-4a94-9003... · Die Referentin, Frau Angela Parvanta, informierte über die aktu-elle politische, wirtschaftliche

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Inhalt Inhalt

Allgemeines 1Allgemeines 1

Coming Home 3 Coming Home 3

ZRB Süd 5

ZRB Süd-Ost

ZRB Nord ZRB Nord 8 8

Impressum:

Landeshauptstadt MünchenSozialreferatAmt für Wohnen und MigrationBüro für Rückkehrhilfen Coming HomeWerinherstraße 83 – 89Haus 24a / 1. Stock81541 MünchenTel.: (089) 233 [email protected] www.muenchen.de/reintegration

AllgemeinesAllgemeines

Freiwillige Rückkehr Pakistan

Ab sofort können ausreisewillige pakistanische Staatsangehörigewieder über das REAG/GARP-Programm, das bundesweit frei-willige Rückkehr finanziell unterstützt und von der InternationalenOrganisation für Migration (IOM) durchgeführt wird, gefördert werden. Vorrangig werden alle bisher bereits eingereichten Anträge bearbeitet, gefolgt von Personen in Besitz von gültigen Reisepässen und zuletzt Personen mit Passersatzpapieren. Bei Fragen zum genauen Ausreiseprozedere wenden Sie sich bitte an die zuständige Rückkehrberatungsstelle.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Rahmen der freiwilligen Ausreise von Flüchtlingen

Nach aktuellen Informationen des Bayerischen Staatsministeri-ums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) erstatten die Sozialämter Kosten, die durch die Mitwirkung im Asylverfahren oder in ausländerrechtlichen Verfahren entstehen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Alt. 4 Asylbewerberleistungsgesetz). Es handelt sich hierbei um die sog. „Erfüllung verwaltungsrechtlicherMitwirkungspflichten“.Im Rahmen der freiwilligen Ausreise von Flüchtlingen werden u.a. die Fahrtkosten zu allen Beratungsgesprächen der vom StMAS anerkannten Rückkehrberatungsstellen sowie Fahrtkos-ten für notwendige Inlandsreisen übernommen, z.B. Fahrt zum Flughafen (s. Anhang). Wir bitten die zuständigen Behörden um Kooperation und Abstimmung mit den Rückkehrberatungsstellen bei der Vorbereitung der freiwilligen Ausreise.

Infobrief Infobrief

der Rückkehrberatungsstellen für Flüchtlinge in Bayern

Nr. 2 / Juli 2016

Coming HomeComing Home

IntegPlan-Fachtagung

Am 23. und 24.06.2016 fand in Bremerhaven die jährliche Fachta-gung des Projektes für „Integrierte Rückkehrplanung“ (IntegPlan) statt. Rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutsch-land kamen im Deutschen Auswandererhaus zusammen, um sich gemeinsam mit den aktuellen Entwicklungen in der Rückkehrpolitik zu befassen und unterschiedliche Aspekte zu diskutieren. Zu den Teilnehmenden gehörten neben zahlreichen Beraterinnen und Berater auch Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Landes-ministerien, IOM, BAMF sowie des Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).Vorgestellt wurde unter anderem die Arbeit der KoordinierungsstelleIntegriertes Rückkehrmanagement im BAMF, insbesondere die geplante Hotline für Auskünfte rund um das Thema freiwillige Rück-kehr.Im Rückblick auf die abgeschlossene SOLID-Fonds Phase wurde betont, dass auch in den kommenden Jahren mit Prüfungen einzel-ner Projekte zu rechnen ist. Die nächste Ausschreibung für Rück-kehrprojekte im AMIF wird erst 2017 erfolgen.In einer Diskussion mit den Vertretern des AA und des BMZ wurde seitens der Rückkehrberatungsstellen der Wunsch nach engerer Zusammenarbeit betont. Zu diesem Thema sind weitere Treffen mitVertretern dieser Ministerien geplant.

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Landeshauptstadt MünchenSozialreferatAmt für Wohnen und MigrationBüro für RückkehrhilfenComing Home

Werinherstraße 83 – 89Haus 24a / 1. Stock81541 MünchenTel.: (089) 233 40619Fax: (089) 233 [email protected]

Weitere Kontaktdaten unter:www.muenchen.de/reintegration

ZuständigkeitsbereichZuständigkeitsbereich

Landeshauptstadt München Landkreise:Bad Tölz-WolfratshausenDachauEbersbergErdingFreisingFürstenfeldbruckGarmisch-PartenkirchenMiesbachMünchenStarnbergWeilheim-Schongau

UMZUG in der Zeit vom 11. - 15.07.2016UMZUG in der Zeit vom 11. - 15.07.2016

Das Büro für Rückkehrhilfen, Coming Home, wird während des Umzugs nur eingeschränkt erreichbar sein. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Neue Hausadresse:Werinherstraße 83 – 89Haus 24a / 1. Stock81541 MünchenS3 / S7, Haltestelle: St.-Martin-Str.Zugang über St.-Martin-Str. 76 (s. Anhang)

Weitere Anfahrtsmöglichkeiten: U2 Haltestelle: GiesingBus 54, Haltestelle: Ungsteiner Straße

Die Postadresse bleibt vorläufig:Franziskanerstr. 8, 81669 München

Länderkundeseminar AfghanistanLänderkundeseminar Afghanistan

Im vergangenen Jahr erreichten ungefähr 150.000 Menschen aus Afghanistan die Bundesrepublik Deutschland. Seit Oktober 2015 wenden sich vermehrt afghanische Staatsbürger an unser Büro, um in ihr Herkunftsland zurückkehren zu können. Das Büro für Rückkehrhilfen griff das aktuelle Thema auf und organi-sierte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Migrationssozial-diensten, Rückkehrberatungsstellen sowie Ausländerbehörden eine länderkundliche Fortbildung.

Die Referentin, Frau Angela Parvanta, informierte über die aktu-elle politische, wirtschaftliche und soziale Situation in Afghanis-tan. Weitere Themen waren Fluchtursachen und die Lage der Frauen. Aufgrund der großen Nachfrage fand das Länderkundeseminar vier Mal im Amt für Wohnen und Migration statt, insgesamt nahmen 124 Personen an der Fortbildung teil.

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Rückmeldungen von Teilnehmenden:

„Sehr gewinnbringend, freue mich schon auf vergleichbare Länderkundeseminare!“

„Das Seminar war sehr abwechslungsreich mit verschiedenen Medien gestaltet.“

„Interaktive Vortragsweise war sehr ansprechend und auflo-ckernd.“

„Weiter so und alles Gute für Ihre Arbeit!“.

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ZentraleRückkehrberatung Südbayern & Süd-Ostbayern

Lange Gasse 4 86152 Augsburg Tel.: (0821) 5089 632Fax: (0821) 5089 [email protected]

Kirchenplatz 584453 MühldorfTel.: (08631) 3763 34 Tel.: (0821) 5089 632 beratung.ost@zrb-suedbayern. de

Metzgergasse 1694469 DeggendorfTel.: (0991) 2966 0312beratung.ost@zrb-suedbayern. de

Weitere Kontaktdaten unter: www.zrb-suedbayern.de

ZuständigkeitsbereichZuständigkeitsbereich

ZRB Süd in AugsburgSchwaben, gesamt Landkreise: EichstättIngolstadtLandsberg am LechNeuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen an der Ilm

ZRB Süd-Ostbayern in MühldorfLandkreise:AltöttingBerchtesgadener Land Mühldorf am Inn RosenheimTraunstein

ZRB Süd-Ostbayern in DeggendorfNiederbayern

AktuellesAktuelles

Derzeitige Beraterinnen der ZRB Süd und Süd-Ost und ihre Beratungsschwerpunkte

Augsburg Fr. Natalie Wachowski: Russischsprachige Länder,

Afghanistan, IrakFr. Sonja Förg: AfrikaFr. Salome-Maria Maxeiner: Arabischsprachige Länder

DeggendorfFr. Xenia Weigert: Alle Nationalitäten

MühldorfFr. Susanne Tusche-Jordan: Bis 19.07.2016

Vertretung: ZRB Süd in Augsburg, [email protected]

Eingeschränkte Öffnungszeiten im August

Die ZRB Süd ist aufgrund von Urlaub und personeller Unterbe-setzung vom 08.08. bis einschließlich 15.08.2016 geschlossen. In dieser Zeit können keine Anfragen bearbeitet werden.

Informationsbroschüre für Helfer

Aufgrund mehrerer Anfragen vonEhrenamtlichen hat die ZRB Süd imJuni 2016 eine Informationsbroschürefür Helfer herausgebracht. Sie sollehrenamtlichen Helfern einen erstenÜberblick über das breitgefächerteAngebot der ZRB Süd verschaffen undbei gesetzlichen Neuerungen alsDiskussionsgrundlage dienen. Die Broschüre finden Sie auf derHomepage der ZRB Süd: www.zrb-suedbayern, Stichwort:downloads

Außentermin der ZRB Süd

Am 06.07.2016 fand ein Treffen zwischen dem BAMF Augsburg und der ZRB Süd statt. Hierbei wurden aktuelle Informationen ausgetauscht und Synergien im Dialog diskutiert.

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Rückkehrhilfe durch die Zentralen Ausländerbehörden

SchwabenDie Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Augsburg ist ebenfallsfür die freiwillige Rückkehr im Einzugsgebiet der Regierung von Schwaben zuständig. Syrische Staatsangehörige, die sich für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien entscheiden oder inner-halb der EU per Dublin-Rücküberstellung in ein anderes Euro-päisches Land freiwillig ausreisen, können dort bearbeitet werden. Ebenso können Personen, die eine schnelle Ausreise wünschen und nicht auf einen Termin bei der ZRB Süd warten wollen, über die ZABH unterstützt werden. Die dort zur Verfü-gung stehenden Mittel umfassen ausschließlich Leistungen des REAG&GARP-Programms (Flugticket, Reisebeihilfe, Starthilfe) oder lediglich das Flugticket ins Herkunftsland. Diese Regelung gilt nur für den Landkreis Schwaben. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie über die Homepageder ZRB: www.zrb-suedbayern.de. Die ZRB Süd besuchte am 30.06.2016 die ZABH Augsburg, um sich über die Betreuung von Klientinnen und Klienten bei der freiwilligen Rückkehr auszutauschen und abzusprechen. U.a. wurden Möglichkeiten der Zusammenarbeit und die Unterschie-de der jeweiligen Angebote besprochen.

Niederbayern Die ZABH Deggendorf ist für Niederbayern zuständig. Soweit der ZRB Süd bekannt ist, werden dort in Einzelfällen auch syri-sche Staatsangehörige bei einer freiwilligen Ausreise in ihr Herkunftsland unterstützt. Ob Dublin-Fälle bearbeitet und die Flugkosten hierfür übernommen werden, ist der ZRB Süd nicht bekannt.

Die ZRB Süd steht für eine Rückkehr in Würde und eine ergeb-nisoffene Beratung. Im Einzelgespräch wird gemeinsam mit denKlientinnen und Klienten entschieden, welche Möglichkeiten bezüglich einer Förderung zur Verfügung stehen. Dabei reichen die zusätzlichen Fördermöglichkeiten der ZRB Süd von Exis-tenzgründung, über Medikamentenzuschuss, Überbrückungshil-fe, Nachbetreuung bis hin zur medizinischen Flugbegleitung. Diese zusätzliche Hilfen unterscheiden uns wesentlich vom Angebot der ZABH bei einer freiwilligen Rückkehr. Weiterhin hat der Klient jederzeit die Möglichkeit, das Bera-tungsgespräch zu beenden und sich gegen eine freiwillige Rückkehr mit den Wohlfahrtsverbänden zu entscheiden. Die Beratung innerhalb der ZABH sieht diesbezüglich anders aus. Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände kann eine "ergebnisoffene" Beratung somit nur schwer geleistet werden. Bei Personen mit besonderem Beratungsbedarf, bitten wir Sie daher, sich mit der ZRB Süd als Fachstelle für die freiwillige Rückkehr in Verbindung zu setzen.

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Aktuelles aus der ZRB Süd-OstAktuelles aus der ZRB Süd-Ost

DeggendorfFür den Standort Deggendorf ist eine Aufstockung in der Bera-tungsarbeit geplant. Es ist zu hoffen, dass Fr. Weigert zeitnah Unterstützung vor Ort erhalten wird. Das Qualifizierungsangebot für Rückkehrerinnen und Rückkeh-rer soll im Herbst weiterhin angeboten werden. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit Fr. Weigert auf: [email protected]

MühldorfAufgrund eines vollständigen Personalwechsels können ab dem19.07.2016 in Mühldorf leider bis auf weiteres keine neuen Fälleangenommen werden. Laufende Fälle werden derzeit von dem Beratungsteam in Augsburg koordiniert und in Absprache mit der ZRB in Deggendorf weiter bearbeitet. Neue Anfragen aus dem Einzugsgebiet Mühldorf können derzeit nur eingeschränkt durch den Standort Augsburg bearbeitet werden. Dies gilt jedoch nicht für Notfälle. Die ZRB Süd ist derzeit bemüht, bis September 2016 diese Stel-len zu besetzen und die Außenstelle aufzustocken. Entspre-chende Neuigkeiten werden unverzüglich auf der Homepage der ZRB aktualisiert. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Aktuelles aus der ZRB SüdAktuelles aus der ZRB Süd

Bereits im ersten Halbjahr hat die ZRB Süd an ihren Standorten weiterhin viel Publikumsverkehr zu verzeichnen. Dieser ist ähnlich hoch wie im vergangenen Jahr. Von Januar bis 20. Juni 2016 besuchten über 400 Klienten aus mehr als 20 Ländern die Büroräume der ZRB Süd und nutzen das kostenlose und ergeb-nisoffene Beratungsgespräch zum Thema "Rückkehr und freiwil-lige Ausreise". In diesem Zeitraum sind über 240 Personen ausgereist.

Insgesamt lässt sich im Vergleich zum Vorjahr beobachten, dassdie zu beratenden Fälle zunehmend komplizierter und bera-tungsintensiver werden. Z. B. Hat sich die Anzahl an medizini-schen Flugbegleitungen für erkrankte Rückkehrerinnen und Rückkehrer verdreifacht. Diese Fälle verlangen den Beraterin-nen ein besonderes Feingespür ab, da ständig der Gesund-heitszustand des Klienten im Auge behalten werden muss und die Ausreise in Rücksprache mit MELONET kurzfristig ange-passt werden muss. Die Wartezeiten bezüglich eines Ersttermins betragen derzeit ca. 4 Wochen für Deggendorf und Augsburg.

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Zentrale Rückkehrberatung Nordbayern Marienstraße 23 90402 Nürnberg Tel.: (0911) 2352 215Fax: (0911) 2352 [email protected]

Weitere Kontaktdaten unter: www.zrb-nordbayern.de

Zuständigkeitsbereich

Mittelfranken Oberfranken Oberpfalz

ExistenzgründungsunterstützungExistenzgründungsunterstützung

In einem der letzten Infobriefe wurde von der ZRB Nord bereits eine erfolgreiche Existenzgründung vorgestellt. Das Interesse an Existenzgründungsunterstützung ist weiterhin groß. Immer wieder erhält die Rückkehrberatungsstelle in Nürnberg Anfragenbzgl. der Formen von Existenzgründungen, die seitens der ZRB unterstützt werden können. Auch unrealistische Geschäftsideen werden von Klientinnen und Klienten an die Beraterinnen der ZRB herangetragen, die weder finanzierbar noch umsetzbar wären. Hier ist es Aufgabe der Beraterin, die erfolgversprechen-den Businesspläne zwischen den unrealistischen herauszufil-tern, die Geschäftsidee gemeinsam mit der Klientin/dem Klien-ten voranzutreiben und bei der konkreten Umsetzung zu unter-stützen.

Eine weitere erfolgreiche und nachhaltige Existenzgründungsun-terstützung der ZRB Nord wird im Folgenden vorgestellt: Die Witwe Frau K. kam mit ihrer 11jährigen Tochter im Septem-ber 2013 nach Deutschland. Seit einer Explosion in ihrem Herkunftsland Russland befinden sich in ihrem Körper Projektil-reste, die ihr häufig Schmerzen bereiten. In Russland wurde ihr gesagt, dass ihre Beschwerden inoperabel seien und sie mit den Schmerzen leben müsse. Frau K. erhoffte sich in Deutsch-land eine erfolgreiche medizinische Behandlung. Aber auch hier wurde ihr lediglich eine Schmerztherapie und regelmäßige Röntgenkontrollen empfohlen.

Nachdem Frau K.´s Asylantrag abgelehnt wurde, entschied sie sich gemeinsam mit ihrer Tochter zu einer freiwilligen Ausreise.Da Frau K. früher schon als Bäckerin gearbeitet und eine Gara-ge als kleine Backstube umfunktioniert hatte, entstand die Idee, daran anzuknüpfen und einen Existenzgründungsplan zu erstel-len. Frau K. wollte die Garage renovieren und sich zu einer bereits vorhandenen Knetmaschine einen größeren Backofen kaufen, um sich damit als Bäckerin selbständig zu machen.Die Geschäftsidee erschi-en realistisch und gutumsetzbar, so dass dieZRB eine Unterstützungbefürwortete. Zwei Wochen nach ihrerAusreise im Oktober 2015meldete sich Frau K. beider ZRB: Sie sei gut ange-kommen, ihre Tochterbesuche das Gymnasium.Für ihre Bäckerei habe sieFarbe für die Renovierunggekauft und schaue sichschon nach einemgebrauchten Ofen um.Nach weiteren zweiWochen hatte Frau K. alleAnschaffungen getätigtund bekam gegen Vorlageder Quittungen von der ZRB ihre Auslagen erstattet.

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Im Juni 2016 erhielt die ZRB erneut Rückmel-dung von Frau K.: Sie sei nun Alleinverdienerin in der Familie, sie backe verschiedenes Brot und habe inzwischen viele Stammkunden. Ihr Vater sei inzwischen schwer krank, ihre Schwester müsse sich ausschließ-lich um die eigenen sechs Kinder kümmern und keinen Beitrag zum Familieneinkommen leis-ten. Frau K. sei körper-lich sehr erschöpft, da sie die Bäckerei an sieben Tagen in der Woche betreibe.

Trotz des schwerenLebens sei sie zufrie-den mit ihrer kleinen„Back-Garage“, da siedie Familie mit demNötigsten versorgenund ihre Tochter eineweiterführende Schulebesuchen könne. FrauK. sei sehr dankbar fürdie Unterstützung, diesie aus Deutschlandbekommen hat.

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