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Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013. Michael Bammatter Generalsekretär Finanz - und Kirchendirektion Moderation. Hans Peter Simeon Vorsitzender der Geschäftsleitung, Basellandschaftliche Pensionskasse Geschäftsbericht und Jahresrechnung BLPK - PowerPoint PPT Presentation
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1
Information der Arbeitgebenden/Gemeinden4. Juni 2013
2
Michael Bammatter
Generalsekretär Finanz- und Kirchendirektion
Moderation
3
• Hans Peter SimeonVorsitzender der Geschäftsleitung, Basellandschaftliche PensionskasseGeschäftsbericht und Jahresrechnung BLPK
• Adrian BallmerRegierungsrat, Finanz- und KirchendirektionAktuelles und Garantien
• Patrick SpuhlerPensionskassen-Experte, Swisscanto Vorsorge AGKernpunkte der Reform
• Roger WenkLeiter Finanzverwaltung, Finanz- und KirchendirektionPooling-Lösung
• Claude SchneiderLeiter Kundendienst Arbeitgeber, Basellandschaftliche PensionskasseWahlmöglichkeiten
• Adrian BallmerRegierungsrat, Finanz- und KirchendirektionSchlusswort
4
Adrian Ballmer
Regierungsrat Finanz- und Kirchendirektion
Aktuelles und Garantien
5
Aktuelle Informationen
• Landrat hat Reform der BLPK mit deutlichem Mehr beschlossen.
• Landrat hat Gesetz (Finanzierung) mit 58 zu 6 Stimmen bei 17 Enthaltungen beschlossen.
• Landrat hat Dekret (Leistungen) mit 63 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen beschlossen.
• Landrat hat Gesetzesvorlage dem obligatorischen Referendum unterstellt.
6
Aktuelle Informationen
• Regierungsrat hat Volksabstimmung zur Reform der BLPK auf den 22. September 2013 angesetzt.
• Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Reform der BLPK nicht auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden kann.
• Damit bleiben alle bisherigen Regelungen – insbesondere auch jene zur vorzeitigen Pensionierung – über den 31. Dezember 2013 hinaus bis zum Inkrafttreten des Reformpaketes unverändert bestehen.
7
Überblick über das Gesetz
Gesetz (Finanzierung):
• BLPK soll zukünftig im System der Vollkapitalisierung geführt werden (Ausfinanzierung auf 100 Prozent).
• Kanton (für sein Personal und seine RentnerInnen) und alle anderen angeschlossenen Arbeitgebenden übernehmen ihren Anteil an der Ausfinanzierung.
• Kanton anerkennt auf seinen Betrag der Ausfinanzierung eine Forderung und tilgt diese in spätestens 10 Jahren (inkl. eine Eventualforderung als so genannte Arbeitgeber-beitragsreserve mit Zweckbestimmung).
• Übrige angeschlossene Arbeitgebende haben bei der Art der Ausfinanzierung gewisse Wahlmöglichkeiten.
8
Überblick über das Dekret
Dekret (Leistungen):
• BLPK soll zukünftig als Sammeleinrichtung geführt werden.
• Bestimmungen zur Finanzierung des zukünftigen Vorsorgeplans für das Kantonspersonal im Beitragsprimat (Beitragshöhe und Beitragsaufteilung zwischen AN und AG, inkl. Übergangsregelung).
• Weitere Eckwerte zum Vorsorgeplan des Kantonspersonals.
• Übergangsbestimmungen vom Leistungs- zum Beitragsprimat: Höhe des Besitzstandes für das Kantonspersonal.
9
Pflichten der Gemeinden
• Auf die Inkraftsetzung der Reform der BLPK müssen die Gemeinden bereit sein. Dazu braucht es die Klärung der drei folgenden Punkte bis Ende September 2013:– neue Vorsorgelösung,– Bedarf betreffend Pooling,– Regelung betreffend Garantieleistungen.
• Gemäss Art. 11 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) muss jeder Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigt, eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer solchen anschliessen. Die Sicherstellung der beruflichen Vorsorge für das Personal ist somit Sache jedes einzelnen Arbeitgebenden.
10
Landratsvorlage Garantieleistungen
Wann braucht es eine Garantie?
• Für alle Arbeitgebenden gibt es 2 Varianten der Ausfinanzierung:Sofortige Einmalzahlung am Vortag vor dem Inkrafttreten des Pensionskassengesetzes oder Forderungsmodell mit einer maximalen Laufzeit von 40 Jahren.
• Arbeitgebende, welche ihre Schuld gegenüber der BLPK am Vortag vor dem Inkrafttreten des Pensionskassengesetzes mit einer sofortigen Einmalzahlung begleichen, brauchen keine Garantie.
11
Landratsvorlage Garantieleistungen
Wann braucht es eine Garantie?
• Eine Garantie braucht es bei der Wahl des Forderungsmodells:Da die Forderung der BLPK gegenüber den angeschlossenen Arbeitgebenden vorsorgerechtlich eine Anlage beim Arbeitgebenden darstellt, ist eine Sicherung der Forderung notwendig.
12
Landratsvorlage Garantieleistungen
Was gilt als Garantie?
Gemäss Art. 58 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) über die Sicherstellung der Forderungen gegenüber dem Arbeitgebenden gelten als Sicherstellung neben der Garantie des Kantons oder der Einwohnergemeinde auch die Garantie einer dem Bankengesetz unterstehenden Bank sowie die Grundpfänder bis zu zwei Dritteln des Verkehrswertes. (Grundpfänder auf Grundstücken des Arbeitgebenden, welche ihm zu mehr als 50 Prozent ihres Wertes für Geschäftszwecke dienen, gelten nicht als Sicherstellung.)
13
Landratsvorlage Garantieleistungen
Kategorisierung
Kategorie 1: Kanton
Kategorie 2: Beteiligungen
Kategorie 3: Einwohnergemeinden
Kategorie 4: Kommunale Institutionen(Bürgergemeinden, Musikschulen, Spitex,
Alters- und Pflegeheime, Forstverbände)
Kategorie 5: Institutionen mit Leistungsauftrag
Kategorie 6: Institutionen ohne Leistungsauftrag
14
Landratsvorlage Garantieleistungen
Kategorisierung
Stand 31.12.2012Die Angaben basierenauf der Kantonslösung
Total ForderungTotal Annuität
40 J ahre, 3 % Zins
Total Annuität 20 J ahre, 3 % Zins
Total Annuität 10 J ahre, 3 % Zins
Kategorie 1: Kanton 1'015'890'200 43'949'800 68'283'779 119'093'323Kategorie 2: Beteiligungen 395'448'100 17'108'300 26'580'324 46'358'581Kategorie 3: Einwohnergemeinden 537'991'700 23'274'700 36'161'493 63'069'040
Kategorie 4: Kommunale Institu-tionen
104'414'900 4'516'600 7'018'321 12'240'612
Kategorie 5: Institutionen mit Leistungsauftrag BL
98'038'900 4'241'200 6'589'754 11'493'150
Kategorie 6: Institutionen ohne Leistungsauftrag BL
73'267'600 3'169'700 4'924'734 8'589'198
TOTAL 2'225'051'400 96'260'300 149'558'404 260'843'903
15
Landratsvorlage Garantieleistungen
Absichten des Kantons § 18 Garantie für die Forderung der BLPK1 Der Kanton gibt der BLPK eine Garantiezusage für
deren Forderungen gegenüber Arbeitgebenden, mit welchen er wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden ist oder die eine Aufgabe im öffentlichen Interesse des Kantons wahrnehmen. Dies trifft insbesondere auf die Kategorien 2 (Beteiligungen) und 5 (Institutionen mit Leistungsauftrag) zu.
2 Die Garantie besteht, solange die Forderung der BLPK noch nicht voll amortisiert ist. Sie reduziert sich um den vom betreffenden Arbeitgebenden an die BLPK bezahlten Amortisationsanteil.
16
Patrick Spuhler
Pensionskassen-ExperteSwisscanto Vorsorge AGMitglied der eidg. BVG Kommission
Kernpunkte der Reform
17
Inhalt
1. Gründe für Reform2. Versicherungstechnisches Umfeld3. Besitzstand Wechsel auf Beitragsprimat4. Vorlage
18
1 Gründe für Reform
Ausgangslage
• Gesetzesänderungen betreffend Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (BVG), in Kraft per 1. Januar 2012; 2-jährige Übergangsfrist
• Versicherungstechnische Notwendigkeit zur Anpassung: zu hoher technischer Zinssatz von 4.0%; nicht aktuelle Grundlagen und dadurch strukturelle Unterfinanzierung
➔ Reform aus bundesrechtlicher wie auch aus versicherungstechnischer Sicht zwingend
19
1 Gründe für Reform
Änderung des BVG: regionale Unterschiede
20
1 Gründe für Reform
Änderung des BVG: regionale Unterschiede
AG und BS haben im 2008
grössere Sanierung
durchgeführt
Finanzierungslücke der kantonalen Kassen pro versicherte Person
21
1 Gründe für Reform
Ziele BVG-Reform
zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen
Generationengerechtigkeit• keine Verschiebung von Finanzierungslasten auf
künftige Generationen
• Stabilisierung der Deckungsgrade, Absinken ohne Massnahmen ist nicht mehr zulässig
➔ Hauptänderung gegenüber heute, wo bisher dank Staatsgarantie ein Absinken eines Deckungsgrades ohne Konsequenzen geblieben ist und somit sogar als politisch gewollt betrachtet werden konnte (gemischte Finanzierung)
22
1 Gründe für Reform
Änderungen BVG: Verantwortlichkeiten
• Körperschaft darf künftig nur nochentweder Leistungen oder Finanzierung festlegen(Verhinderung eines Ungleichgewichtes zwischen Beiträgen und Leistungen)
• Kompetenz / Verantwortung des obersten Organs steigt stark
➔ Landrat soll Finanzierung regeln
23
2 Versicherungstechnisches Umfeld
Rekordtiefes Zinsniveau
Renditen der 10-jährigen Bundesobligationen, Teuerung und BVG-Mindestzins
-1%
0%
1%
2%
3%
4%
5%
6%
7%
8%
9%
10%
11%
12%19
70
1972
1974
1976
1978
1980
1982
1984
1986
1988
1990
1992
1994
1996
1998
2000
2002
2004
2006
2008
2010
2012
Teuerung
10-j. Bundesobligationen CH
BVG-MindestzinsSep. 74: 7.4%
28.05.2013: 0.7%
24
2 Versicherungstechnisches Umfeld
Sinkende Renditen
Renditeentwicklung PK-Index Pictet 93(rollierend über 12 Mt.)
Sollrendite BLPK im heutigen Leistungsprimat: > 4.5% zum Halten des Deckungsgrades; > 5.5% zum Einfrieren der Lücke
-15%
-10%
-5%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
1985
1987
1989
1991
1993
1995
1997
1999
2001
2003
2005
2007
2009
2011
RenditenJan. 1985 – Dez. 2012 5.46%Jan. 1985 – Dez. 1994 6.09%Jan. 2003 – Dez. 2012 4.03%Jan. 2008 – Dez. 2012 2.89%
25
2 Versicherungstechnisches Umfeld
Steigende Lebenserwartung
Lebenserwartung im Alter 65 (in Jahren)Grundlagen Mann Frau
EVK 1950 12.89 15.84
EVK 1960 13.95 17.37
EVK 1970 14.26 16.65
EVK 1980 15.31 19.28
EVK 1990 16.55 20.92
EVK 2000 17.56 20.37
VZ 2000 17.30 21.79
VZ 2010 20.14 22.89
Zuna
hme
• Anstieg um 2 Jahre in den letzten 10 Jahren!• Kosten: ca. 0.5% p.a. auf Rentendeckungskapital
26
2 Versicherungstechnisches Umfeld
Auswirkungen Senkung technischer ZinssatzTechnischer Zinssatz: Tieferer Satz bedingt höheres Kapital• Diskontsatz zur Bestimmung der Verpflichtungen (Leistungen)
• Beispiel: Vorsorgekapital im Alter 65 für eine Altersrente von CHF 10‘000 p.a.; ohne Anwartschaften; Grundlagen VZ 2010
Technischer Zinssatz Mann Frau
0% 202'000 229'000
1% 180'000 203'000
2% 162'000 180'000
3% 147'000 162'000
4% 134'000 146'000
27
2 Versicherungstechnisches Umfeld
Auswirkungen Senkung technischer Zinssatz
64 Rentner
Beiträge
(Erhöhung)
Einkäufe
(Erhöhung)
25 Aktiver
BEL 4.0%BEL 3.0%
VK 3.0%
VK 4.0%
Renten
28
3 Leistungs- oder Beitragsprimat
Kollektive Finanzierung ↔ Umverteilungen in BLPK
• Finanzierungsgewinn jung ↔ Finanzierungsdefizit älter
• Umverteilung von jung zu alt
• Umverteilung von Versicherten ohne zu solchen mit Lohnerhöhung
25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 Total
Lohnerhöhung (Annahme) 4.00% 3.00% 2.00% 1.00% 2.20%
EinnahmenOrdentlicher Beitrag 12.7% 17.5% 21.8% 22.5% 19.8%Nachzahlungen 3.1% 3.8% 3.5% 2.2% 3.1%
Total Einnahmen 15.8% 21.3% 25.3% 24.7% 22.9%
29
3 Leistungs- oder Beitragsprimat
Besitzstandskosten bei Umstellung
Besitzstandsfrage aktive Versicherte (Treu und Glaube)
Besitzstandskosten
ErhöhungKapitalisierung für Erreichung Leistungsziel
KapitalisierungsverlaufBeitragsprimat
KapitalisierungsverlaufLeistungsprimat
Kapital
Renten (unverändert)
25 Aktiver Rücktritts-alter
RentnerIn Alter
30
4 Änderung gegenüber erste Vorlage
Ablösung Forderung durch Einlage: Mechanismus (Bsp.)
2013 20151.Teilablösung
2023 2025Börsencrash
2033 2037Börsenhausse
Ford
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AGBRmZB
= 35% Forderung
Ford
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AGBRmZB
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AG
BR
Verm
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«echte»AGBR
DG 100%
* Aufgrund positiven Verlaufs 2013-2014
Verm
ögen
31
5 Planvergleich
Vergleich mit anderen Kassen
(Werte gerundet auf CHF 100) BL SO AG CS Novartis BVG
Anteil AN 45% 43% 41% 37% 35% 50%
Vers. Lohn (AHV-L 50'000) 33'300 23'300 33'300 33'300 35'000 25'600
Sparguthaben mit 65 340'800 282'500 326'900 441'100 350'400 167'700
Vers. Lohn (AHV-L 100'000) 72'200 63'300 72'200 72'200 75'600 59'200
Sparguthaben mit 65 737'800 767'200 708'400 954'900 757'200 386'900
Vers. Lohn (AHV-L 150'000) 122'200 103'300 122'200 122'200 125'600 59'200
Sparguthaben mit 65 1'249'000 1'251'800 1'199'300 1'616'500 1'257'700 386'900
Annahme: Sparprozess mit 1.50% Zins
32
6 Zusammenfassung
Eckpunkte der Vorlage
• Regelung der Finanzierung im Gesetz• Leicht höhere Beitragssumme als heute
• Finanzierungsvorschläge unter der Annahme einer Senkung des technischen Zinssatzes von 4.0% auf 3.0%
• Erhöhung Rücktrittsalter von 64 auf 65 Jahre, um mit leichten Abstrichen heutige Leistungen zu ermöglichen
• Ausfinanzierung durch Arbeitgeber; Arbeitnehmer leistet Anteil durch Beitragsverschiebung und durch Verzicht; evtl. Wertschwankungsreserve
• Umstellung auf Beitragsprimat; Besitzstandslösung
33
Roger Wenk
Leiter Finanzverwaltung Finanz- und Kirchendirektion
Pooling-Lösung
34
Beratung und Unterstützung
• Die Finanzkommission hat vorgeschlagen, dass der Kanton Basel-Landschaft den öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern im Rahmen eines Pooling bei der Beschaffung der finanziellen Mittel zur Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse behilflich ist.
• Der Kanton – genauer die Finanz- und Kirchendirektion – ist bereit, die gewünschte Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung der finanziellen Mittel zur Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse zu leisten.
• Das vorgeschlagene Pooling wird mit einem Fragebogen in Angriff genommen.
35
Fragebogen zum Pooling
• Der Fragebogen hat unverbindlichen Charakter in dem Sinne, dass ein Ausfüllen des Fragebogens und eine Besprechung mit der Finanz- und Kirchendirektion keine Zusage für eine Pooling-Lösung bedeutet. Der Fragebogen dient ausschliesslich dazu, den Bedarf bei den Gemeinden und weiteren öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern betreffend Pooling abzuklären und das Pooling optimal vorbereiten zu können.
36
JaNein
05 Jahre10 Jahre20 Jahre30 Jahre
LinearAuf Verfall
37
Fragebogen zum Pooling
Wir bitten Sie, den Fragebogen ausschliesslich elektronisch (per E-Mail) an uns zurückzusenden! Sie finden den Fragebogen auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft:
• www.bl.ch• Logo Reform BLPK anklicken• Formular (Excel-Datei) öffnen
Für die Retournierung des Fragebogens bis spätestens zum 30. Juni 2013 steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
38
Claude Schneider
Leiter Kundendienst Arbeitgeber Basellandschaftliche Pensionskasse
Wahlmöglichkeiten
39
Laufende Informationen
Sie haben in den vergangen Monaten und Wochenzahlreiches Info-Material erhalten:
• Aktuellste Zahlen für Ihren Anschluss zur Ausfinanzierung
• Merkblätter zu diversen Themenkreisen
• Schematische Übersicht zur Reform
• Auf Wunsch Kosten- und Leistungsberechnung per 01.01.2014
40
Reform BLPK: Info-Aktivitäten der BLPK seit Dezember 2011 (1)
Dez 11 Jan 12 Feb 12 Mrz 12 Apr 12 Mai 12 Jun 12 Jul 12 Aug 12 Sep 12 Okt 12 Nov 12 Dez 12
Polit
isch
er
Proz
ess
Vernehmlassung Parlamentarische Behandlung
Akt
ivitä
ten
BLP
K
08.12.2011: 1. AG-Veranstal-tung zur Reform
01.03.2012:Infos an AG mit indiv.
Zahlenmaterial zur Reform
23.05.2012:Infos an
Abgeordneten-Versammlung
05.06.2012:Infos an jährlicher AG-Veranstaltung
Juni 2012:‹aktuell 1/2012›
mit Infos zur Reform
März 2012:2. AG-Veranstaltung
zur Reform
Ab 15.08.2012: Info an Versicherte Jg < 1953
(Vergleichs-Berechnungen)
28.08.2012:Offerten an Gemeinden
25./26/.27.09.2012:3. AG-Veranstaltung
zur Reform
Dez. 2011: BeginnMitberichtsverfahren
06.02.2012: StartVernehmlassung
19.06.2012: RR verabschiedet Vorlage an Landrat
08.08.2012: Update indiv. Zahlenmaterial an AG; weitere
Infos u.a. Planvarianten
19.12.2012: Ankündigung Verkürzung Kündigungsfrist
auf 6 Monate
41
Reform BLPK: Info-Aktivitäten der BLPK seit Dezember 2011 (2)
Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Mai 13 Jun 13 Jul 13 Aug 13 Sep 13 Okt 13 Nov 13 Dez 13
Polit
isch
er
Proz
ess
Parlamentarische Behandlung
Akt
ivitä
ten
BLP
K
14.01.2013: Schematische
Übersicht zur Reform an alle Arbeitgeber
21.03.2013:Aktualisiertes, individuelles
Zahlenmaterial zur Reform
Juni 2013:‹aktuell 1/2013›
mit Infos zur Reform
04.06.2013:Infos an AG-Veranstaltung
Ab Juni 2013: Einholen AG-Entscheide
16.05.2013: Entscheid Landrat
(ursprünglich geplant: Dez. 2012) 22. Sept. 2013:
Abstimmungstermin Referendum
22.05.2013:Infos an
Abgeordneten-Versammlung
42
Notwendige Entscheide im Überblick
43
Notwendige Entscheide der angeschlossenenArbeitgeber (Gemeinden und Institutionen) (1)
1. Entscheid Verbleib bei der BLPK ➔ ja/nein
Wenn Entscheid = nein (Verlassen der BLPK)
Folgende Punkte zur Erinnerung:
• ordentliche Kündigungsmöglichkeit bis 30.06.2013 per 31. Dezember 2013
• ausserordentliches Kündigungsrecht 30 Tage vor Inkrafttreten der Reform
44
Notwendige Entscheide der angeschlossenenArbeitgeber (Gemeinden und Institutionen) (2)
2. Bei Verbleib bei BLPK:Ausfinanzierung: Wahl zwischen Kantonslösung oder Variante gemäss PK-Gesetz
Die Kantonslösung sowie die Varianten 2 + 3 bedingen eine Garantiezusage (ausgenommen Kanton und Einwohnergemeinden)
Kantonslösung Andere Varianten
Tilgung der Forderung mittels Kapitaleinlagen in spätestens 10 JahrenVerzinsung der Restforderung zum technischen Zinssatz von 3%Mit oder ohne Zuschlag bis 35%
1. Sofortige und vollständige Tilgung mittels einer Kapitaleinlage per Vortag des Inkrafttretens der Reform
2. Tilgung mittels Annuitäten über längstens 40 Jahre
3. Kombination von Kapitaleinlage(n) und Annuitäten über längstens 40 Jahre
45
Notwendige Entscheide der angeschlossenenArbeitgeber (Gemeinden und Institutionen) (3)
2. Bei Verbleib bei BLPK:Wahl Besitzstandsregelung und Vorsorgeplan:
Besitzstandsregelung Vorsorgeplan
– Zusatzgutschriften gemäss Kantonslösung
– Individuelle Variante (in % der Kantonslösung, z.B. 90%)
– Keine Zusatzgutschriften
– «Kantonsplan» (Kantonslösung)– Alternativer Plan der BLPK (60/60,
50/50, 40/40)– Festlegung diverser Planparameter (wie
z.B. Beitragsaufteilung, Teuerungsfonds, Versicherung variabler Lohnbestandteile, Versicherung Nebenerwerb etc.)
46
Termine und Fristen
• Kündigungstermine (bereits erläutert)
• Inkrafttreten und Umsetzung der Reform– Zeitpunkt noch unbestimmt, jedoch nicht per 01.01.2014!
– Wichtig für die Umsetzung per Inkrafttreten der Reform:
Um eine optimale Umsetzung der Reform durchführen zu
können, müssen die Entscheide zur Ausfinanzierung und
zur künftigen Vorsorgelösung 6 Monate vor Inkrafttreten
der Reform vorliegen.
• Nächster Schritt im Juni 2013Versand der Entscheidungsunterlagen zur Ausfinanzierung und zur künftigen Vorsorgelösung inkl. aktualisierte schematische Übersicht zur Reform.
47
Kontaktmöglichkeiten
Bei Bedarf an zusätzlichen Informationen können sich die angeschlossenen Arbeitgeber an folgende Personen bei der BLPK wenden:
Claude Schneider 061 927 93 24 [email protected]
Thomas Amstutz 061 927 93 29 [email protected]
Dorothee Lotz 061 927 21 18 [email protected]
48
Adrian Ballmer
Regierungsrat, Finanz- und Kirchendirektion
Schlusswort
49
Michael Bammatter
Generalsekretär Finanz- und Kirchendirektion
Fragen/Diskussion