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1 Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

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Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013. Michael Bammatter Generalsekretär Finanz - und Kirchendirektion Moderation. Hans Peter Simeon Vorsitzender der Geschäftsleitung, Basellandschaftliche Pensionskasse Geschäftsbericht und Jahresrechnung BLPK - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

1

Information der Arbeitgebenden/Gemeinden4. Juni 2013

Page 2: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

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Michael Bammatter

Generalsekretär Finanz- und Kirchendirektion

Moderation

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3

• Hans Peter SimeonVorsitzender der Geschäftsleitung, Basellandschaftliche PensionskasseGeschäftsbericht und Jahresrechnung BLPK

• Adrian BallmerRegierungsrat, Finanz- und KirchendirektionAktuelles und Garantien

• Patrick SpuhlerPensionskassen-Experte, Swisscanto Vorsorge AGKernpunkte der Reform

• Roger WenkLeiter Finanzverwaltung, Finanz- und KirchendirektionPooling-Lösung

• Claude SchneiderLeiter Kundendienst Arbeitgeber, Basellandschaftliche PensionskasseWahlmöglichkeiten

• Adrian BallmerRegierungsrat, Finanz- und KirchendirektionSchlusswort

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Adrian Ballmer

Regierungsrat Finanz- und Kirchendirektion

Aktuelles und Garantien

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Aktuelle Informationen

• Landrat hat Reform der BLPK mit deutlichem Mehr beschlossen.

• Landrat hat Gesetz (Finanzierung) mit 58 zu 6 Stimmen bei 17 Enthaltungen beschlossen.

• Landrat hat Dekret (Leistungen) mit 63 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen beschlossen.

• Landrat hat Gesetzesvorlage dem obligatorischen Referendum unterstellt.

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Aktuelle Informationen

• Regierungsrat hat Volksabstimmung zur Reform der BLPK auf den 22. September 2013 angesetzt.

• Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Reform der BLPK nicht auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden kann.

• Damit bleiben alle bisherigen Regelungen – insbesondere auch jene zur vorzeitigen Pensionierung – über den 31. Dezember 2013 hinaus bis zum Inkrafttreten des Reformpaketes unverändert bestehen.

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Überblick über das Gesetz

Gesetz (Finanzierung):

• BLPK soll zukünftig im System der Vollkapitalisierung geführt werden (Ausfinanzierung auf 100 Prozent).

• Kanton (für sein Personal und seine RentnerInnen) und alle anderen angeschlossenen Arbeitgebenden übernehmen ihren Anteil an der Ausfinanzierung.

• Kanton anerkennt auf seinen Betrag der Ausfinanzierung eine Forderung und tilgt diese in spätestens 10 Jahren (inkl. eine Eventualforderung als so genannte Arbeitgeber-beitragsreserve mit Zweckbestimmung).

• Übrige angeschlossene Arbeitgebende haben bei der Art der Ausfinanzierung gewisse Wahlmöglichkeiten.

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Überblick über das Dekret

Dekret (Leistungen):

• BLPK soll zukünftig als Sammeleinrichtung geführt werden.

• Bestimmungen zur Finanzierung des zukünftigen Vorsorgeplans für das Kantonspersonal im Beitragsprimat (Beitragshöhe und Beitragsaufteilung zwischen AN und AG, inkl. Übergangsregelung).

• Weitere Eckwerte zum Vorsorgeplan des Kantonspersonals.

• Übergangsbestimmungen vom Leistungs- zum Beitragsprimat: Höhe des Besitzstandes für das Kantonspersonal.

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Pflichten der Gemeinden

• Auf die Inkraftsetzung der Reform der BLPK müssen die Gemeinden bereit sein. Dazu braucht es die Klärung der drei folgenden Punkte bis Ende September 2013:– neue Vorsorgelösung,– Bedarf betreffend Pooling,– Regelung betreffend Garantieleistungen.

• Gemäss Art. 11 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) muss jeder Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigt, eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer solchen anschliessen. Die Sicherstellung der beruflichen Vorsorge für das Personal ist somit Sache jedes einzelnen Arbeitgebenden.

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Landratsvorlage Garantieleistungen

Wann braucht es eine Garantie?

• Für alle Arbeitgebenden gibt es 2 Varianten der Ausfinanzierung:Sofortige Einmalzahlung am Vortag vor dem Inkrafttreten des Pensionskassengesetzes oder Forderungsmodell mit einer maximalen Laufzeit von 40 Jahren.

• Arbeitgebende, welche ihre Schuld gegenüber der BLPK am Vortag vor dem Inkrafttreten des Pensionskassengesetzes mit einer sofortigen Einmalzahlung begleichen, brauchen keine Garantie.

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Landratsvorlage Garantieleistungen

Wann braucht es eine Garantie?

• Eine Garantie braucht es bei der Wahl des Forderungsmodells:Da die Forderung der BLPK gegenüber den angeschlossenen Arbeitgebenden vorsorgerechtlich eine Anlage beim Arbeitgebenden darstellt, ist eine Sicherung der Forderung notwendig.

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Landratsvorlage Garantieleistungen

Was gilt als Garantie?

Gemäss Art. 58 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) über die Sicherstellung der Forderungen gegenüber dem Arbeitgebenden gelten als Sicherstellung neben der Garantie des Kantons oder der Einwohnergemeinde auch die Garantie einer dem Bankengesetz unterstehenden Bank sowie die Grundpfänder bis zu zwei Dritteln des Verkehrswertes. (Grundpfänder auf Grundstücken des Arbeitgebenden, welche ihm zu mehr als 50 Prozent ihres Wertes für Geschäftszwecke dienen, gelten nicht als Sicherstellung.)

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Landratsvorlage Garantieleistungen

Kategorisierung

Kategorie 1: Kanton

Kategorie 2: Beteiligungen

Kategorie 3: Einwohnergemeinden

Kategorie 4: Kommunale Institutionen(Bürgergemeinden, Musikschulen, Spitex,

Alters- und Pflegeheime, Forstverbände)

Kategorie 5: Institutionen mit Leistungsauftrag

Kategorie 6: Institutionen ohne Leistungsauftrag

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Landratsvorlage Garantieleistungen

Kategorisierung

Stand 31.12.2012Die Angaben basierenauf der Kantonslösung

Total ForderungTotal Annuität

40 J ahre, 3 % Zins

Total Annuität 20 J ahre, 3 % Zins

Total Annuität 10 J ahre, 3 % Zins

Kategorie 1: Kanton 1'015'890'200 43'949'800 68'283'779 119'093'323Kategorie 2: Beteiligungen 395'448'100 17'108'300 26'580'324 46'358'581Kategorie 3: Einwohnergemeinden 537'991'700 23'274'700 36'161'493 63'069'040

Kategorie 4: Kommunale Institu-tionen

104'414'900 4'516'600 7'018'321 12'240'612

Kategorie 5: Institutionen mit Leistungsauftrag BL

98'038'900 4'241'200 6'589'754 11'493'150

Kategorie 6: Institutionen ohne Leistungsauftrag BL

73'267'600 3'169'700 4'924'734 8'589'198

TOTAL 2'225'051'400 96'260'300 149'558'404 260'843'903

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Landratsvorlage Garantieleistungen

Absichten des Kantons § 18 Garantie für die Forderung der BLPK1 Der Kanton gibt der BLPK eine Garantiezusage für

deren Forderungen gegenüber Arbeitgebenden, mit welchen er wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden ist oder die eine Aufgabe im öffentlichen Interesse des Kantons wahrnehmen. Dies trifft insbesondere auf die Kategorien 2 (Beteiligungen) und 5 (Institutionen mit Leistungsauftrag) zu.

2 Die Garantie besteht, solange die Forderung der BLPK noch nicht voll amortisiert ist. Sie reduziert sich um den vom betreffenden Arbeitgebenden an die BLPK bezahlten Amortisationsanteil.

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Patrick Spuhler

Pensionskassen-ExperteSwisscanto Vorsorge AGMitglied der eidg. BVG Kommission

Kernpunkte der Reform

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Inhalt

1. Gründe für Reform2. Versicherungstechnisches Umfeld3. Besitzstand Wechsel auf Beitragsprimat4. Vorlage

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1 Gründe für Reform

Ausgangslage

• Gesetzesänderungen betreffend Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (BVG), in Kraft per 1. Januar 2012; 2-jährige Übergangsfrist

• Versicherungstechnische Notwendigkeit zur Anpassung: zu hoher technischer Zinssatz von 4.0%; nicht aktuelle Grundlagen und dadurch strukturelle Unterfinanzierung

➔ Reform aus bundesrechtlicher wie auch aus versicherungstechnischer Sicht zwingend

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1 Gründe für Reform

Änderung des BVG: regionale Unterschiede

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1 Gründe für Reform

Änderung des BVG: regionale Unterschiede

AG und BS haben im 2008

grössere Sanierung

durchgeführt

Finanzierungslücke der kantonalen Kassen pro versicherte Person

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1 Gründe für Reform

Ziele BVG-Reform

zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen

Generationengerechtigkeit• keine Verschiebung von Finanzierungslasten auf

künftige Generationen

• Stabilisierung der Deckungsgrade, Absinken ohne Massnahmen ist nicht mehr zulässig

➔ Hauptänderung gegenüber heute, wo bisher dank Staatsgarantie ein Absinken eines Deckungsgrades ohne Konsequenzen geblieben ist und somit sogar als politisch gewollt betrachtet werden konnte (gemischte Finanzierung)

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1 Gründe für Reform

Änderungen BVG: Verantwortlichkeiten

• Körperschaft darf künftig nur nochentweder Leistungen oder Finanzierung festlegen(Verhinderung eines Ungleichgewichtes zwischen Beiträgen und Leistungen)

• Kompetenz / Verantwortung des obersten Organs steigt stark

➔ Landrat soll Finanzierung regeln

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2 Versicherungstechnisches Umfeld

Rekordtiefes Zinsniveau

Renditen der 10-jährigen Bundesobligationen, Teuerung und BVG-Mindestzins

-1%

0%

1%

2%

3%

4%

5%

6%

7%

8%

9%

10%

11%

12%19

70

1972

1974

1976

1978

1980

1982

1984

1986

1988

1990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

Teuerung

10-j. Bundesobligationen CH

BVG-MindestzinsSep. 74: 7.4%

28.05.2013: 0.7%

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2 Versicherungstechnisches Umfeld

Sinkende Renditen

Renditeentwicklung PK-Index Pictet 93(rollierend über 12 Mt.)

Sollrendite BLPK im heutigen Leistungsprimat: > 4.5% zum Halten des Deckungsgrades; > 5.5% zum Einfrieren der Lücke

-15%

-10%

-5%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

1985

1987

1989

1991

1993

1995

1997

1999

2001

2003

2005

2007

2009

2011

RenditenJan. 1985 – Dez. 2012 5.46%Jan. 1985 – Dez. 1994 6.09%Jan. 2003 – Dez. 2012 4.03%Jan. 2008 – Dez. 2012 2.89%

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2 Versicherungstechnisches Umfeld

Steigende Lebenserwartung

Lebenserwartung im Alter 65 (in Jahren)Grundlagen Mann Frau

EVK 1950 12.89 15.84

EVK 1960 13.95 17.37

EVK 1970 14.26 16.65

EVK 1980 15.31 19.28

EVK 1990 16.55 20.92

EVK 2000 17.56 20.37

VZ 2000 17.30 21.79

VZ 2010 20.14 22.89

Zuna

hme

• Anstieg um 2 Jahre in den letzten 10 Jahren!• Kosten: ca. 0.5% p.a. auf Rentendeckungskapital

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2 Versicherungstechnisches Umfeld

Auswirkungen Senkung technischer ZinssatzTechnischer Zinssatz: Tieferer Satz bedingt höheres Kapital• Diskontsatz zur Bestimmung der Verpflichtungen (Leistungen)

• Beispiel: Vorsorgekapital im Alter 65 für eine Altersrente von CHF 10‘000 p.a.; ohne Anwartschaften; Grundlagen VZ 2010

Technischer Zinssatz Mann Frau

0% 202'000 229'000

1% 180'000 203'000

2% 162'000 180'000

3% 147'000 162'000

4% 134'000 146'000

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2 Versicherungstechnisches Umfeld

Auswirkungen Senkung technischer Zinssatz

64 Rentner

Beiträge

(Erhöhung)

Einkäufe

(Erhöhung)

25 Aktiver

BEL 4.0%BEL 3.0%

VK 3.0%

VK 4.0%

Renten

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3 Leistungs- oder Beitragsprimat

Kollektive Finanzierung ↔ Umverteilungen in BLPK

• Finanzierungsgewinn jung ↔ Finanzierungsdefizit älter

• Umverteilung von jung zu alt

• Umverteilung von Versicherten ohne zu solchen mit Lohnerhöhung

25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 Total

Lohnerhöhung (Annahme) 4.00% 3.00% 2.00% 1.00% 2.20%

EinnahmenOrdentlicher Beitrag 12.7% 17.5% 21.8% 22.5% 19.8%Nachzahlungen 3.1% 3.8% 3.5% 2.2% 3.1%

Total Einnahmen 15.8% 21.3% 25.3% 24.7% 22.9%

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3 Leistungs- oder Beitragsprimat

Besitzstandskosten bei Umstellung

Besitzstandsfrage aktive Versicherte (Treu und Glaube)

Besitzstandskosten

ErhöhungKapitalisierung für Erreichung Leistungsziel

KapitalisierungsverlaufBeitragsprimat

KapitalisierungsverlaufLeistungsprimat

Kapital

Renten (unverändert)

25 Aktiver Rücktritts-alter

RentnerIn Alter

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4 Änderung gegenüber erste Vorlage

Ablösung Forderung durch Einlage: Mechanismus (Bsp.)

2013 20151.Teilablösung

2023 2025Börsencrash

2033 2037Börsenhausse

Ford

erun

g(n

omin

ell)

AGBRmZB

= 35% Forderung

Ford

erun

gVe

rmög

en

AGBRmZB

WSR *

Spä

test

e A

blös

ung

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ne F

orde

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und

allfä

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AG

BR

mV

wV

z

AGBRmVwVz

Verm

ögen

AGBRmZB

Weg

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(mZB

)➔

«ech

te»

AG

BR

Verm

ögen

«echte»AGBR

DG 100%

* Aufgrund positiven Verlaufs 2013-2014

Verm

ögen

Page 31: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

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5 Planvergleich

Vergleich mit anderen Kassen

(Werte gerundet auf CHF 100) BL SO AG CS Novartis BVG

Anteil AN 45% 43% 41% 37% 35% 50%

Vers. Lohn (AHV-L 50'000) 33'300 23'300 33'300 33'300 35'000 25'600

Sparguthaben mit 65 340'800 282'500 326'900 441'100 350'400 167'700

Vers. Lohn (AHV-L 100'000) 72'200 63'300 72'200 72'200 75'600 59'200

Sparguthaben mit 65 737'800 767'200 708'400 954'900 757'200 386'900

Vers. Lohn (AHV-L 150'000) 122'200 103'300 122'200 122'200 125'600 59'200

Sparguthaben mit 65 1'249'000 1'251'800 1'199'300 1'616'500 1'257'700 386'900

Annahme: Sparprozess mit 1.50% Zins

Page 32: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

32

6 Zusammenfassung

Eckpunkte der Vorlage

• Regelung der Finanzierung im Gesetz• Leicht höhere Beitragssumme als heute

• Finanzierungsvorschläge unter der Annahme einer Senkung des technischen Zinssatzes von 4.0% auf 3.0%

• Erhöhung Rücktrittsalter von 64 auf 65 Jahre, um mit leichten Abstrichen heutige Leistungen zu ermöglichen

• Ausfinanzierung durch Arbeitgeber; Arbeitnehmer leistet Anteil durch Beitragsverschiebung und durch Verzicht; evtl. Wertschwankungsreserve

• Umstellung auf Beitragsprimat; Besitzstandslösung

Page 33: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

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Roger Wenk

Leiter Finanzverwaltung Finanz- und Kirchendirektion

Pooling-Lösung

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34

Beratung und Unterstützung

• Die Finanzkommission hat vorgeschlagen, dass der Kanton Basel-Landschaft den öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern im Rahmen eines Pooling bei der Beschaffung der finanziellen Mittel zur Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse behilflich ist.

• Der Kanton – genauer die Finanz- und Kirchendirektion – ist bereit, die gewünschte Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung der finanziellen Mittel zur Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse zu leisten.

• Das vorgeschlagene Pooling wird mit einem Fragebogen in Angriff genommen.

Page 35: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

35

Fragebogen zum Pooling

• Der Fragebogen hat unverbindlichen Charakter in dem Sinne, dass ein Ausfüllen des Fragebogens und eine Besprechung mit der Finanz- und Kirchendirektion keine Zusage für eine Pooling-Lösung bedeutet. Der Fragebogen dient ausschliesslich dazu, den Bedarf bei den Gemeinden und weiteren öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern betreffend Pooling abzuklären und das Pooling optimal vorbereiten zu können.

Page 36: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

36

JaNein

05 Jahre10 Jahre20 Jahre30 Jahre

LinearAuf Verfall

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37

Fragebogen zum Pooling

Wir bitten Sie, den Fragebogen ausschliesslich elektronisch (per E-Mail) an uns zurückzusenden! Sie finden den Fragebogen auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft:

• www.bl.ch• Logo Reform BLPK anklicken• Formular (Excel-Datei) öffnen

Für die Retournierung des Fragebogens bis spätestens zum 30. Juni 2013 steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

[email protected]

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38

Claude Schneider

Leiter Kundendienst Arbeitgeber Basellandschaftliche Pensionskasse

Wahlmöglichkeiten

Page 39: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

39

Laufende Informationen

Sie haben in den vergangen Monaten und Wochenzahlreiches Info-Material erhalten:

• Aktuellste Zahlen für Ihren Anschluss zur Ausfinanzierung

• Merkblätter zu diversen Themenkreisen

• Schematische Übersicht zur Reform

• Auf Wunsch Kosten- und Leistungsberechnung per 01.01.2014

Page 40: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

40

Reform BLPK: Info-Aktivitäten der BLPK seit Dezember 2011 (1)

Dez 11 Jan 12 Feb 12 Mrz 12 Apr 12 Mai 12 Jun 12 Jul 12 Aug 12 Sep 12 Okt 12 Nov 12 Dez 12

Polit

isch

er

Proz

ess

Vernehmlassung Parlamentarische Behandlung

Akt

ivitä

ten

BLP

K

08.12.2011: 1. AG-Veranstal-tung zur Reform

01.03.2012:Infos an AG mit indiv.

Zahlenmaterial zur Reform

23.05.2012:Infos an

Abgeordneten-Versammlung

05.06.2012:Infos an jährlicher AG-Veranstaltung

Juni 2012:‹aktuell 1/2012›

mit Infos zur Reform

März 2012:2. AG-Veranstaltung

zur Reform

Ab 15.08.2012: Info an Versicherte Jg < 1953

(Vergleichs-Berechnungen)

28.08.2012:Offerten an Gemeinden

25./26/.27.09.2012:3. AG-Veranstaltung

zur Reform

Dez. 2011: BeginnMitberichtsverfahren

06.02.2012: StartVernehmlassung

19.06.2012: RR verabschiedet Vorlage an Landrat

08.08.2012: Update indiv. Zahlenmaterial an AG; weitere

Infos u.a. Planvarianten

19.12.2012: Ankündigung Verkürzung Kündigungsfrist

auf 6 Monate

Page 41: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

41

Reform BLPK: Info-Aktivitäten der BLPK seit Dezember 2011 (2)

Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Mai 13 Jun 13 Jul 13 Aug 13 Sep 13 Okt 13 Nov 13 Dez 13

Polit

isch

er

Proz

ess

Parlamentarische Behandlung

Akt

ivitä

ten

BLP

K

14.01.2013: Schematische

Übersicht zur Reform an alle Arbeitgeber

21.03.2013:Aktualisiertes, individuelles

Zahlenmaterial zur Reform

Juni 2013:‹aktuell 1/2013›

mit Infos zur Reform

04.06.2013:Infos an AG-Veranstaltung

Ab Juni 2013: Einholen AG-Entscheide

16.05.2013: Entscheid Landrat

(ursprünglich geplant: Dez. 2012) 22. Sept. 2013:

Abstimmungstermin Referendum

22.05.2013:Infos an

Abgeordneten-Versammlung

Page 42: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

42

Notwendige Entscheide im Überblick

Page 43: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

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Notwendige Entscheide der angeschlossenenArbeitgeber (Gemeinden und Institutionen) (1)

1. Entscheid Verbleib bei der BLPK ➔ ja/nein

Wenn Entscheid = nein (Verlassen der BLPK)

Folgende Punkte zur Erinnerung:

• ordentliche Kündigungsmöglichkeit bis 30.06.2013 per 31. Dezember 2013

• ausserordentliches Kündigungsrecht 30 Tage vor Inkrafttreten der Reform

Page 44: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

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Notwendige Entscheide der angeschlossenenArbeitgeber (Gemeinden und Institutionen) (2)

2. Bei Verbleib bei BLPK:Ausfinanzierung: Wahl zwischen Kantonslösung oder Variante gemäss PK-Gesetz

Die Kantonslösung sowie die Varianten 2 + 3 bedingen eine Garantiezusage (ausgenommen Kanton und Einwohnergemeinden)

Kantonslösung Andere Varianten

Tilgung der Forderung mittels Kapitaleinlagen in spätestens 10 JahrenVerzinsung der Restforderung zum technischen Zinssatz von 3%Mit oder ohne Zuschlag bis 35%

1. Sofortige und vollständige Tilgung mittels einer Kapitaleinlage per Vortag des Inkrafttretens der Reform

2. Tilgung mittels Annuitäten über längstens 40 Jahre

3. Kombination von Kapitaleinlage(n) und Annuitäten über längstens 40 Jahre

Page 45: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

45

Notwendige Entscheide der angeschlossenenArbeitgeber (Gemeinden und Institutionen) (3)

2. Bei Verbleib bei BLPK:Wahl Besitzstandsregelung und Vorsorgeplan:

Besitzstandsregelung Vorsorgeplan

– Zusatzgutschriften gemäss Kantonslösung

– Individuelle Variante (in % der Kantonslösung, z.B. 90%)

– Keine Zusatzgutschriften

– «Kantonsplan» (Kantonslösung)– Alternativer Plan der BLPK (60/60,

50/50, 40/40)– Festlegung diverser Planparameter (wie

z.B. Beitragsaufteilung, Teuerungsfonds, Versicherung variabler Lohnbestandteile, Versicherung Nebenerwerb etc.)

Page 46: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

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Termine und Fristen

• Kündigungstermine (bereits erläutert)

• Inkrafttreten und Umsetzung der Reform– Zeitpunkt noch unbestimmt, jedoch nicht per 01.01.2014!

– Wichtig für die Umsetzung per Inkrafttreten der Reform:

Um eine optimale Umsetzung der Reform durchführen zu

können, müssen die Entscheide zur Ausfinanzierung und

zur künftigen Vorsorgelösung 6 Monate vor Inkrafttreten

der Reform vorliegen.

• Nächster Schritt im Juni 2013Versand der Entscheidungsunterlagen zur Ausfinanzierung und zur künftigen Vorsorgelösung inkl. aktualisierte schematische Übersicht zur Reform.

Page 47: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

47

Kontaktmöglichkeiten

Bei Bedarf an zusätzlichen Informationen können sich die angeschlossenen Arbeitgeber an folgende Personen bei der BLPK wenden:

Claude Schneider 061 927 93 24 [email protected]

Thomas Amstutz 061 927 93 29 [email protected]

Dorothee Lotz 061 927 21 18 [email protected]

Page 48: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

48

Adrian Ballmer

Regierungsrat, Finanz- und Kirchendirektion

Schlusswort

Page 49: Information der Arbeitgebenden/Gemeinden 4. Juni 2013

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Michael Bammatter

Generalsekretär Finanz- und Kirchendirektion

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