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Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung
Folien zur Informationsveranstal-tung am 28. Juni 2007
Prof. Dr. Thomas Raab
Erste Juristische Prüfung
PFP70 %
PFP70 %6 Klausuren +
mündliche Prüfung6 Klausuren +mündliche Prüfung
SPP30 %SPP30 %
•Klausur•Klausur•mündliche Prüfung
•Klausur•Klausur•mündliche Prüfung
•Klausur•Studienarbeit•mündliche Prüfung
•Klausur•Studienarbeit•mündliche Prüfung
oder
++
Prof. Dr. Thomas Raab
Verhältnis von staatlichem Teil und Schwerpunktprüfung
Zwei selbständige Prüfungsteile Das Prüfungsverfahren läuft unabhängig voneinander ab
(allerdings zeitlich koordiniert durch Absprachen LPA-PrüfA) Jede der beiden Teilprüfungen muss für sich genommen
bestanden werden keine Kompensation Examensnoten
Note für staatlichen Teil (Note 1) Note für Schwerpunkt (Note 2) Gesamtnote (Note 1 x 70 + Note 2 x 30 : 100)
Zeugnis Gesamtzeugnis weist alle drei Noten aus (zuständig: LPA) Eigenes Zeugnis über Schwerpunktprüfung
(zuständig: PrüfA FB V)
Prof. Dr. Thomas Raab
Schwerpunktprüfung - Modelle
Klausurmodell2 KlausurenMündliche Prüfung
Seminarmodell1 Studienarbeit (Prüfungsseminar)1 KlausurMündliche Prüfung
Prof. Dr. Thomas Raab
Voraussetzungen des Bestehens der Schwerpunktprüfung
Schriftlicher Teil Insgesamt mind. 8 Punkte (§ 17 Abs. 1 TStudPO) Beispiel (Klausurlösung)
1. Klausur 2 P. 2. Klausur 6 P.
Mündliche Prüfung (keine eigenständigen Bestehensvoraussetzungen)
Gesamtprüfung: Durchschnittsnote 4,00 P.(§ 18 Abs. 2 TStudPO)
Prof. Dr. Thomas Raab
Schwerpunktprüfung - Modelle
Klausurlösung SPB 4: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie und
Europäisches Strafrecht SPB 7: Deutsches und Internationales Steuerrecht
Seminarlösung SPB 1: Grundlagen der europ. Rechtsentwicklung SPB 2: Unternehmensrecht SPB 3: Arbeits- und Sozialrecht SPB 5: Umwelt- und Technikrecht SPB 6: Europäisches und internationales Recht
Prof. Dr. Thomas Raab
Ablauf des SP-Studiums
Ab 5. Sem.: Anmeldung für einen Schwerpunktbereich (§ 13 Abs. 3 TStudPO; PrüfA FB V)
Ab 6. Sem.: Prüfungsseminar (Seminarlösung, Anmeldung beim PrüfA FB V; § 16 Abs. 2 TStudPO)
Anmeldung zu den (der) SP-Klausur(en) (§ 14 Abs. 4 TStudPO)
Nach Bestehen des schriftlichen Teils Mündliche Prüfung
Prof. Dr. Thomas Raab
Anmeldung zum Schwerpunktstudium
Wo und wann muss man sich anmelden? Anmeldung beim Prüfungsamt Anmeldung erfolgt im Regelfalle im 5. Fachsemester
Termin Anmeldung ist innerhalb einer vom Dekan bestimmten Frist
möglich. Zeitpunkt: Etwa in der Mitte des Semesters Konkreter Termin wird besonders bekannt gegeben
(Aushänge beachten!) Verfahren
Anmeldung per Formular (auf den Seiten des Dekanats abrufbar)
Ab WS 07/08: voraussichtlich online-Anmeldung möglich
Prof. Dr. Thomas Raab
Anmeldung zum SchwerpunktstudiumBedeutung
Erforderlich für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Schwerpunkt
Vorlesungen können auch ohne Anmeldung besucht werden
Angezeigt werden müssen:Die erstmalige Wahl des SPBEin Wechsel des SPBBei unverändertem SPB erfolgt
Fortschreibung (keine Rückmeldung in jedem Semester erforderlich)
Prof. Dr. Thomas Raab
Wechsel des Schwerpunktes
Wechsel ist möglich Keine Begrenzung der Zahl der Wechsel Zeitliche Begrenzung
Nach Ablauf der Anmeldefrist kein Wechsel mehr für das laufende Semester
Wechsel des SPB im nächsten Semester möglich
Beachte: Nach Anmeldung zu einem Teil der SP-Prüfung (Prüfungsseminar oder Klausur) ist kein Wechsel mehr möglich
Prof. Dr. Thomas Raab
Beispiel 1
Student S ist im WS 2007/2008 für keinen Schwerpunkt angemeldet
S meldet sich zum Ende des WS für ein Prüfungsseminar im SS 2008 an.
Folge: Keine Zulassung zur Studienarbeit S muss sich zunächst im SS 08 für den SPB
registrieren lassen (Anmeldefristen beachten!) Teilnahme an Prüfungsseminar erst im WS 08/09
möglich
Prof. Dr. Thomas Raab
Beispiel 2
Student S hat sich im WS 2007/2008 für SPB 2 angemeldet
Im SS 2008 entscheidet sich S für einen Wechsel in SPB 7 und meldet sich für diesen Schwerpunkt sowie für die Prüfungsklausuren im SPB 7 nach dem SS 2008 an.
Folge: Keine Zulassung zu den Klausuren Teilnahme an den Klausuren erst im WS 08/09
möglich
Prof. Dr. Thomas Raab
Anmeldung zum Prüfungsseminar
Anmeldung erfolgt in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit für die im folgenden Semester angebotenen Prüfungsseminare
Prüfungsseminare werden mit Angabe des Oberthemas und des Dozenten/Prüfers vom Prüfungsamt besonders bekannt gemacht (Aushang)
Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich Anmeldetermine werden durch das Prüfungsamt
bekannt gegeben Achtung: Die Anmeldung zum Schwerpunktstudium
gilt nicht gleichzeitig als Anmeldung zum Prüfungsseminar!!
Prof. Dr. Thomas Raab
Zulassungsvoraussetzungen Prüfungsseminar
§ 16 Abs. 2 TStudPO Mind. 6. Fachsemester Bestandene Zwischenprüfung Mind. zwei bestandene Übungen für
Fortgeschrittene Anmeldung zum jeweiligen Schwerpunkt in
dem auf die Studienarbeit vorangehenden Semester (d. h. in dem Semester, in dem die Anmeldung zum Prüfungsseminar erfolgt)
Prof. Dr. Thomas Raab
Studienarbeit
Die Studienarbeit besteht aus (§ 16 Abs. 1 TStudPO)einem Referat undeinem mündlichen Vortrag mit Diskussion
Die Einzelheiten bestimmt der für das Seminar verantwortliche Dozent
Prof. Dr. Thomas Raab
Prüfungsseminar – zeitlicher Ablauf
Ausgabe der Themen durch das Prüfungsamt Zeitpunkt
Seminare im WS: Anfang/Mitte September Seminare im SS: Mitte März
Bearbeitungszeit: 4 Wochen ab Ausgabe der Themen
Mündlicher Vortrag: Während der Vorlesungszeit in den Seminarsitzungen
Nach Abschluss der Vorträge: Bekanntgabe der Ergebnisse durch das Prüfungsamt (Aushang)
Prof. Dr. Thomas Raab
Schwerpunktprüfung (Klausur[en] + mündliche Prüfung)
Anmeldung ist gemeinsam mit der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung möglich (gemeinsamer Anmeldetermin von LPA und Prüfungsamt)
Schwerpunktklausuren finden im zeitlichen Zusammenhang mit den Klausuren des staatlichen Teils statt es besteht die Möglichkeit, beides „in einem Zug“ zu schreiben
Beachte: Es besteht nur die Möglichkeit, nicht die Pflicht, staatlichen Teil und Schwerpunktprüfung zu verbinden!!!
Prof. Dr. Thomas Raab
Zulassungsvoraussetzungen Schwerpunktprüfung
§ 14 Abs. 4 TStudPO, insbes. Mind. sechssemestriges Jurastudium (davon vier
Semester in Deutschland) Bestehen der Zwischenprüfung Bestehen aller drei großen Übungen (Bürgerliches
Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht) Einschreibung an der Uni Trier in dem
Prüfungssemester und in den beiden vorausgehenden Semestern (§ 2 Abs. 1, § 14 Abs. 4 6. Spiegelstrich TStudPO)
Anmeldung für den Schwerpunktbereich in dem auf die Prüfung vorausgehenden Semester
Prof. Dr. Thomas Raab
Folgen der Zulassung zur Prüfung
Mit der Anmeldung besteht die Pflicht zur Teilnahme an der(n) Klausur(en) des folgenden Prüfungstermins
Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Ladung zum nächsten Termin der mündlichen Prüfung („Kampagnensystem“)
Prof. Dr. Thomas Raab
Bsp: SPB mit Klausurenlösung (SPB 4 und 7)
Student S meldet sich im Dezember 2006 für die Prüfung Frühjahr 2007 an
Folge: S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten
Verhinderung) verpflichtet, an den Klausuren im Frühjahr 2007 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; § 13 Abs. 1 TStudPO).
Ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe der Punkte aus beiden Klausuren mind. 8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2007 geladen)
Prof. Dr. Thomas Raab
Bsp: SPB mit Studienarbeit (SPB 1, 2, 3, 5, 6)
Student S meldet sich im Dezember 2006 für die Prüfung Frühjahr 2007 an
Folge: S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten Verhinderung)
verpflichtet, an der Klausur im Frühjahr 2007 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; § 13 Abs. 1 TStudPO).
Hat S die Studienarbeit bereits vorher angefertigt oder wird sie im auf die Klausur folgenden SS 2007 angefertigt und ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe der Punkte aus Studienarbeit und Klausur mind. 8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2007 geladen)
Prof. Dr. Thomas Raab
Abfolge von Prüfungsseminar und Klausur
Reihenfolge ist beliebig wählbar Modell 1:
Erst Prüfungsseminar (studienbegleitend) Am Ende des Studiums Klausur (mit oder ohne
staatliche Klausuren) Mündliche Prüfung
Modell 2: Erst Klausur (mit oder ohne staatliche Klausuren) Während der Korrekturzeit Prüfungsseminar Mündliche Prüfung
Prof. Dr. Thomas Raab
Achtung: Anmeldung zum Prüfungsseminar nicht vergessen!
Bei nachgelagerter Studienarbeit ist eine gesonderte Anmeldung zum Prüfungsseminar erforderlich
Gründe: Keine Pflicht zur Anfertigung der Studienarbeit in dem auf die
Klausur folgenden Semester Für einen SPB können mehrere Prüfungsseminare angeboten
werden. Folge:
Aus der Anmeldung zur SPB-Prüfung lässt sich nicht ableiten, wann das Prüfungsseminar belegt werden soll.
Die Entscheidung über das konkret zu belegende Prüfungsseminar muss erst erfolgen, wenn die angebotenen Prüfungsseminare und deren Themenstellungen feststehen.
Prof. Dr. Thomas Raab
Mündliche Prüfung
Ladung nach bestandener schriftlicher Prüfung (also mind. 8 P.)
Prüfung in Gruppen mit regelmäßig bis zu 4 Prüflingen
Prüfungsdauer je Prüfling 10 Min. Gesamtdauer i. d. R. 40 Min.
Bei mind. 12 P. (= Durchschnitt 4,00 P.) nach der mündlichen Prüfung ist die Schwerpunktprüfung insgesamt bestanden
Prof. Dr. Thomas Raab
Freiversuch
Staatliche Pflichtfachprüfung Vollständige Erbringung der schriftlichen
Prüfungsleistungen nach dem 8. Semester Anrechnung von bis zu zwei Semestern bei FFA
oder Auslandsstudium Schwerpunktprüfung
Ablegung der gesamten Prüfung bis zum Schluss des 9. Semesters
Anrechnung FFA/Auslandsstudium wie staatliche Pflichtfachprüfung
Beachte: Trotz unterschiedlicher Formulierung ergeben sich dieselben zeitlichen Vorgaben
Prof. Dr. Thomas Raab
Beispiel Student S hat sein Studium im WS 2005/2006
begonnen und eine FFA abgeschlossen WS 09/10 = 8. Semester SS 10 = 9. Semester
Folge für Freiversuch Staatlicher Teil
S muss an den nach dem WS 09/10 (etwa März 2010) stattfindenden staatlichen Klausuren teilnehmen
Mündliche Prüfung: Juli/August 2010 Schwerpunktprüfung
S muss die Prüfung im SS 2010 abschließen, also einschließlich der mündlichen Prüfung
Da die mdl. Prüfungen etwa im Juni 2010 angeboten werden, muss S an den nach dem WS 09/10 angebotenen Klausuren und (bei Seminarlösung) spätestens im SS 2010 am Prüfungsseminar teilnehmen, um die Voraussetzungen zu erfüllen
Prof. Dr. Thomas Raab
Wiederholung bei Nichtbestehen
Fälle des Nichtbestehens Nach schriftlicher Prüfung
Gesamtpunktzahl < 8 P. Nach mündlicher Prüfung
Durchschnittspunktzahl < 4,00 P. (Gesamtpunktzahl < 12 P.) Anzahl der Wiederholungen
Freiversuch: zwei Freiversuch gilt als nicht unternommen (§ 19 Abs. 2 TStudPO), der Folgetermin zählt als erster Versuch
Außerhalb des Freiversuchs: einmal Zeitpunkt der Wiederholung
Freiversuch keine zeitlichen Vorgaben Außerhalb des Freiversuchs zum nächst zulässigen
Prüfungstermin (§ 19 Abs. 1 TStudPO)
Prof. Dr. Thomas Raab
Wiederholung zur Notenverbesserung
Staatliche Pflichtfachprüfung Vorauss.: erster Versuch in Rheinland-Pfalz (sonst
keine Voraussetzungen; § 5 Abs. 6 JAG) Frist: Innerhalb eines Jahres nach Bestehen der
Pflichtfachprüfung (maßgeblich ist die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten)
Schwerpunktprüfung (§ 19 Abs. 3 TStudPO) Notenverbesserung nur bei Bestehen im
Freiversuch Frist: Zum jeweils nächsten Prüfungstermin
Prof. Dr. Thomas Raab
Was muss wiederholt werden?
1. Fall: Nichtbestehen in der schriftlichen Prüfung Alle schriftlichen Leistungen (§ 19 Abs. 1 S. 1
TStudPO) Mündliche Prüfung (erstmals)
2. Fall: Nichtbestehen in der mündlichen Prüfung Nur die mündliche Prüfung (§ 19 Abs. 1 S. 2
TStudPO) 3. Fall: Notenverbesserung
Alle schriftlichen Prüfungsleistungen Mündliche Prüfung
Prof. Dr. Thomas Raab
Wiederholung bei unverschuldeter Verhinderung
Grundsatz: die versäumte Prüfungsleistung ist in einem neuen Prüfungstermin nachzuholen (§ 3 Abs. 1 S. 4 und 5 TStudPO)
Verhinderung in der schriftlichen Prüfung der jeweilige schriftliche Prüfungsteil ist nachzuholen
Verhinderung in der mündlichen Prüfung die mündliche Prüfung ist nachzuholen