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Health and Food Safety TRACES TRAde Control and Expert System Informationen zur Version 6.20 Datum der Installation 21/10/2014

Informationen zur Version 6 - Europa · II. GVDE-A UnD GVDE-P MODULE: VErhäLtnIs zwIschEn EntschEIDUnGsDAtUM IM EInfUhrDOkUMEnt UnD AUsstELLUnGsDAtUM DEs VEtErInärDOkUMEnts Um den

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Health and Food Safety

TRACESTRAde Control and Expert System

Informationen zurVersion 6.20

Datum der Installation 21/10/2014

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Inhalt

I. GDE MODUL ......................................................................................................................3I.1. GDE Modell Update - Weiterbefördrung .............................................................................3I.2. Nicht zulässige Sendungen und Angaben zum kontrollierten Bestimmungsort ...................5

II. GVDE-A und GVDE-P Module: Verhältnis zwischen Entscheidungsdatum im Einfuhrdokument und Ausstellungsdatum des Veterinärdokuments ................................5

III. Modulübergreifendes: Benachrichtigungsemails ..................................................6

IV. Business Intelligence Modul: Zugang zu QlikView ................................................8

V. CHED-PP Modul: TRACES Verbindung zu EUROPHYT ............................................8

VI. Referenzdaten .................................................................................................................8VI.1. Organisationstyp ...............................................................................................................8

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I. GDE MODUL

I.1. GDE MoDEll UpDatE - WEItErbEförDrUnG

Das Modell des GDE (Gemeinsames Dokument für die Einfuhr) wurde in Übereinstimmung mit den Modifikationen, siehe Verordnung (EU) 323/2014, gebracht. Damit wurde, bei Sendungen die für den freien Verkehr vorgesehen sind, ein Datenfeld für die besondere Zulassung der Weiterbeförderung bei noch ausstehenden Laborergebnissen implementiert.In Feld II.5 ‘Weiterbeförderung ZULÄSSIG’ kann der benannte Eingangsort (Designated Point of Entry , DPE) angeben, dass eine Sendung gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) 669/2009 zur Weiterbeförderung zugelassen ist.

Die Auswahl dieser Option setzt den Status der Laborergebnisse automatisch auf ‘In Erwartung des Ergebnisses freigegeben‘:

Für eine bessere Nachverfolgbarkeit solcher Sendungen kann das entsprechende GDE nur im Status ‘In Bearbeitung’ gespeichert werden:

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Die druckbare PDF-Version des GDE trägt das Wasserzeichen “IN BEARBEITUNG”.Sobald die Laborergebnisse dem DPE zur Verfügung stehen, kann der/die amtliche Inspektor/in das betroffene GDE in TRACES öffnen, die Laborergebnisse eingeben und die Markierung des Weiterbeförderungskästchens aufheben. Dies ermöglicht die Erfassung der endgültigen Entscheidung über das GDE:

Die druckbare PDF-Version des GDE trägt nun das Wasserzeichen “ORIGINAL”

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I.2. nIcht zUlässIGE sEnDUnGEn UnD anGabEn zUM kontrollIErtEn bEstIMMUnGsort

Von jetzt an hat der/die amtliche Kontrolleur/in die Möglichkeit, im Falle der Nichtzulässigkeit einer Sendung für den Unionsmarkt und falls der kontrollierte Bestimmungsort noch nicht in der TRACES Datenbank verzeichnet ist, dort eine neue Organisation zu einzutragen. Diese Möglichkeit besteht nur im Rahmen des GDE Moduls.

Der eingetragene Betrieb wird in der TRACES Datenbank den Status ‘Vor-bestätigt’ haben, bis die Angaben von der zuständigen örtlichen Behörde endgültig bestätigt wurden.

II. GVDE-A UnD GVDE-P MODULE: VErhäLtnIs zwIschEn EntschEIDUnGsDAtUM IM EInfUhrDOkUMEnt UnD AUsstELLUnGsDAtUM DEs VEtErInärDOkUMEnts

Um den Fehler der nicht zueinander passenden Datumsangaben zu vermeiden, wurde die Kohärenzregel, die Datumsangabe a) zur Ausstellung des Veterinärdokuments (Feld 10) und b) zur Entscheidung im Einfuhrdokument (Feld 40) betreffend, korrigiert. Von jetzt an kann die Entscheidung im GVDE nur erfasst werden, wenn das eingegebene Ausstellungsdatum des Veterinärdokuments in der Vergangenheit oder auf aktuellen Tag liegt. Diese Regel wird ausschließlich auf Niveau der zuständigen Behörde angewandt. Der/Die Zollagent/in kann ein Veterinärdokumentausstellungsdatum eingeben das nach dem Datum der Erklärung in Teil I des GVDE liegt.

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III. MODULübErGrEIfEnDEs: bEnAchrIchtIGUnGsEMAILs

Um in der Benachrichtigungsemail eine schnelle Erfassung der Art der Sendung zu ermöglichen, werden alle Benachrichtigungsemails den KN Code und den angegebenen Zweck der Erzeugnisse enthalten:

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IV. bUsInEss IntELLIGEncE MODUL: zUGAnG zU QLIkVIEw

Der Zugang zu QlikView besteht nun auch für zuständige Regionalbehörden (ZRB/RCA) und örtliche Veterinärämter (ÖV/LVU) der EU und EEA.

EU/EEA:Nutzergruppe QlikView Data WarehouseEU/EEA Zuständige Zentralbehörde (ZZB/CCA) Ja JaEU/EEA Zuständige Zentralbehörde (eingeschränkt) (ZZB(E)/RCCA) Nein JaEU/EEA Zuständige Regionalbehörde (ZRB/RCA) Ja JaEU/EEA Grenzkontrollstelle (GKS/BIP) Ja JaEU/EEA Örtliches Veterinäramt (ÖV/LVU) Ja Ja

EU/EEA Systemadministrator des Mitgliedstaats (MSADM) Nein JaEU/EEA Systemadministrator der zuständigen Regionalbehörde (RADM) Nein Ja

Nicht-EU/EEA :

Nutzergruppe QlikView Data WarehouseNicht-EU/EEA Zuständige Zentralbehörde (ZZB/CCA) Ja JaNicht-EU/EEA Zuständige Zentralbehörde (eingeschränkt) (ZZB(E)/RCCA)

Nein Ja

Nicht-EU/EEA Grenzkontrollstelle (GKS/BIP) Nein JaNicht-EU/EEA Zuständige Lokalbehörde (ZLB/LCA) Nein Ja

Nicht-EU/EEA TRACES Systemadministrator eines Nicht-Mitgliedstaats (ADM (NON-EU-))

Nein Ja

Bitte beachten Sie, dass Nutzer mit TRACES-Loginnamen die Sonderzeichen (z.B. & = Et-Zeichen (engl. ampersand)) enthalten, keinen Zugriff auf QlikView haben können.

V. chED-PP MODUL: trAcEs VErbInDUnG zU EUrOPhYtUm die Doppelerfassung während der Erstellung eines CHED-PP und für EUROPHYT zu vermeiden, wurde eine automatische Datenübertragung zwischen den beiden Systemen eingerichtet und in Betrieb genommen. Nähere Erläuterungen finden Sie in den Informationen zu TRACES Version 6.10.

VI. rEfErEnzDAtEn

VI.1. orGanIsatIonstyp

Ein neuer Organisationstyp wurde im EU LMS Abschnitt eingeführt: “Importeur für Lebensmittel”. Dieser Typ wird genutzt um Importeure in relevanten Gesundheitsdokumenten zu identifizieren. Diese Importeure müssen von den zuständigen zentralen Mitgliedstaatsbehörden, die Zugriff auf das EU Listenverwaltungssystem (LMS) haben, eingetragen werden.

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Updated: 17 Oct 2014

TRAde Control and Expert System (TRACES)

ist ein Management-Tool zur Nachverfolgung der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern und in der Europäischen Union. Außerdem wird die Einfuhr von Futtermitteln und Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs sowie von Pflanzen, Samen und Vermehrungsmaterial in die EU erfasst.

TRACES soll die Beziehungen zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor verbessern und die Zusammenarbeit zwischen EU-Parteien verstärken. Das System soll den Handel erleichtern, die Sicherheit der Lebensmittelkette verbessern und zum Tierschutz beitragen.

Das System konsolidiert und vereinfacht die bestehenden Systeme. Es stellt eine wichtige Innovation im Hinblick auf die Verbesserung des Managements von Tierseuchen und auf die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Marktteilnehmer und zuständige Behörden dar.

Dr. Didier CARTONBereichsleiter TRACES

Weitere InformationenBereich TRACES

GD Gesundheit und VerbraucherB232 03/057

B-1049 BrüsselTel: +32 2 297 63 50

E-Mail: [email protected]://ec.europa.eu/traces/

http://prezi.com/user/TRACES/

Diese Veröffentlichung richtet sich an TRACES-Benutzer. Sie finden dieses Dokument zum Herunterladen unter

https://circabc.europa.eu/w/browse/ac0bd3d2-66ae-4234-b09c-a3fa9854acfd